Meine Nachbarschaft: Schliemannweg
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Vorlagen
Toilettenanlage im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße in Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1172/10 Betreff: Toilettenanlage im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße in Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten durch die Erhöhung der Reinigungsfrequenz eine Verbesserung der Situation an den Toilettenanlagen im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße zu erreichen. Begründung: Die Verunreinigung der Toilettenanlagen im Hauptfriedhof/Eingang Gießener Straße hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Von einem Bürger aus dem Stadtteil Frankfurter Berg wurde mir ein Bild über eine starke Verunreinigung aus der 45. Kalenderwoche 2025 zugemailt. Da dies kein Einzelfall ist und die Reinigung offensichtlich unregelmäßig stattfindet und erfahrungsgemäß auch mehrere Tage dauern kann, ist die Nutzung der Toilettenanlage häufig eingeschränkt bzw. nicht möglich. Insbesondere ist eine dringende Verbesserung der Situation erforderlich, da diese Toilettenanlage nach Ansicht des Magistrats/Stadtverwaltung auch als Standort für die fehlende Toilettenanlage im Grünzug Feldscheidenstraße vorgesehen ist. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: AfD
Weiter lesenSitzbänke im Grünzug Feldscheidenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.11.2025, OF 1169/10 Betreff: Sitzbänke im Grünzug Feldscheidenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, noch mehrere "normale" Sitzbänke für ältere Personen im Grünzug Feldscheidenstraße aufzustellen. Begründung: Die dort installierten Betonbänke sind sicherlich passend zu dem neuen Bild des Grünzugs, werden aber von älteren Mitbürger*innen als unbequem empfunden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeue Boule-Bahnen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.10.2025, OF 1134/10 Betreff: Neue Boule-Bahnen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine oder mehrere neue Boule-Bahnen für Freizeit-Sport im OBR 10 einzurichten. Als potenzielle Standorte kommen infrage: In Eckenheim - im Gelände vom "Ami-Spielplatz", idealerweise an der Rollschuhbahn mit dem vorhanden Dach - in der Nähe der Spielplätze und Fitness-Anlage entlang der Radfahrroute zwischen U-Bahnstation Theobald-Ziegler-Straße und Feldscheidenstraße In Preungesheim - im Sportpark Preungesheim - in der Nähe vom Spielplatz oberhalb der Liesel-Oestereicher-Schule - Gravensteiner Platz - Am "Rolli", den Spielplätzen innerhalb der Ringstraße Jaspert-Straße und Wegscheidestraße In Berkersheim - auf dem Spielplatz Berkersheimer Weg (neben Heinrich-Plett-Straße) - auf dem Spielplatz Am Neuenberg - gegenüber der Grundschule Berkersheim auf dem Berkersheimer Weg Begründung: Der Freizeitsport Boule wird immer beliebter. Es besteht eine hohe Nachfrage nach Spielmöglichkeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1134/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEin Sportpark für Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7336 entstanden aus Vorlage: OF 1082/9 vom 15.08.2025 Betreff: Ein Sportpark für Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung eines Sportparks mit möglichst geringer Versiegelung in Eschersheim möglich ist. Ein sinnvoller Bereich dafür wäre der Bereich südlich des Berkersheimer Weges, zwischen der Siedlung Im Geeren, den davon südlich gelegenen Kleingärten und der Autobahn im Plangebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" und südöstlich davon. Der Sportpark soll so grün wie der Grünzug Feldscheidenstraße in Eckenheim und so vielseitig wie der Hafenpark am Main sein. Beispielsweise ein Fitnessparcour, evtl. eine Quarterpipe, Kletterkugeln, bodengleiche Trampoline oder Himmelsschaukeln könnten für alle Geschlechter und jede Altersgruppe spannende Erlebnisse bieten. Zudem sollen Wiesenflächen und Bänke zum Erholen einladen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Radverkehr in der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7261 entstanden aus Vorlage: OF 1104/10 vom 18.08.2025 Betreff: Radverkehr in der Homburger Landstraße Vorgang: V 1004/18 OBR 10; ST 2282/18; OM 4161/19 OBR 10; ST 1171/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich in den letzten zehn Jahren für Radfahrende die Verkehrs- bzw. Gefahrenlage in der Homburger Landstraße zwischen der Weilbrunnstraße und dem Marbachweg entwickelt hat. Begründung: Im November 2016 wurde die Benutzungspflicht des Radweges in Richtung Süden entlang der Homburger Landstraße zwischen Ronneburgstraße und Marbachweg (ST 2282) mit dem Hinweis, dass "keine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr" bestehe, aufgehoben. In Richtung Norden gibt es keinen Radweg. Immer wieder erreichen den Ortsbeirat Anfragen und Beschwerden von Radfahrenden, dass sie bedrängt oder gar genötigt würden. Es besteht große Unsicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1004 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4161 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1171
Größerer Mülleimer auf dem Weg vom Marbachweg zur Haltestelle „Walter-Kolb-Siedlung“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7253 entstanden aus Vorlage: OF 1089/10 vom 13.08.2025 Betreff: Größerer Mülleimer auf dem Weg vom Marbachweg zur Haltestelle "Walter-Kolb-Siedlung" Der Magistrat wird gebeten, den bereits vorhandenen Mülleimer durch einen größeren zu ersetzen. Begründung: Auf dem Parkplatz am Ende vom Marbachweg (hinter Hausnummer 70) stehen oft Autos mit To-go-Essen. Der Abfall landet in dem vorhandenen Mülleimer, der dafür zu klein ist. Auch ist immer wieder zu sehen, dass Müll aus den Schrebergärten (Einweggrillgeschirr) in dem Mülleimer landet. Auch auf dem Weg zur Haltestelle wird der Mülleimer hierfür gerne genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1826
Leere Baumscheibe Marbachweg 344
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7176 entstanden aus Vorlage: OF 1042/9 vom 10.06.2025 Betreff: Leere Baumscheibe Marbachweg 344 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der gefällte Baum vor dem Grundstück Marbachweg 344 nicht nachgepflanzt werden kann und welche Rolle dabei die vermutlich vorhandenen Versorgungsleitungen spielen. Darüber hinaus wird er gebeten zu prüfen, welche Alternativen existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bänke für den Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7124 entstanden aus Vorlage: OF 1068/10 vom 27.05.2025 Betreff: Bänke für den Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die Bänke im Rosengarten neben dem Sozialzentrum Marbachweg erneuern kann. Begründung: Die Bänke sind teilweise vermodert, es fehlen Holzteile oder sie sind rissig beziehungsweise splitterig und somit keine gute Sitzmöglichkeit für die Bewohner der Altenwohnanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1448
Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6846 entstanden aus Vorlage: OF 990/9 vom 03.04.2025 Betreff: Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zeitnah einen aktuellen Lageplan der unterirdischen Versorgungsleitungen für den Platz vor dem Haus Dornbusch zwischen Marbachweg im Süden und dem Blumengeschäft an der Carl-Goerdeler-Straße im Norden zukommen zu lassen. Der Ortsbeirat benötigt diese Unterlagen dringend zur Vorbereitung seiner Planung für die Umgestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch im Gedenken an das Ehepaar Marcel und Teofila Reich-Ranicki. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1277
Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 entstanden aus Vorlage: OF 955/9 vom 01.03.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der Magistrat wird gebeten, in den Kreuzungsbereichen (Fünf-Meter-Radius) der Kaiser-Sigmund-Straße mit der Schlickstraße, Brommstraße, dem Bundenweg und der Wanebachstraße Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Halten und Parken regelt eindeutig: "(3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] 5. vor Bordsteinabsenkungen." An den im Tenor genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem Eckparken, gerade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr und schränkt auch die Einsichtmöglichkeiten für den Pkw- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bilder sowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg - Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122
Parksituation im Bereich KarlLachmannStraße/Gummersbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6631 entstanden aus Vorlage: OF 984/10 vom 26.01.2025 Betreff: Parksituation im Bereich Karl-Lachmann-Straße/Gummersbergstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man im Bereich Karl-Lachmann-Straße/Gummersbergstraße die Kurvenbereiche mit Querungshilfen an allen Kurven versehen kann. Begründung: Die Straßen werden mit vielen Pkws auch in den Kurven und auf dem Gehweg beparkt, was fünf Meter vom Scheitelpunkt der Kurve nicht gestattet ist. Die abgesenkten Bordsteine werden dadurch blockiert, was die Situation für zu Fuß Gehende, Personen mit Kinderwagen und Menschen mit Rollator oder Rollstuhl sehr schwierig macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1149
Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und Feldscheidenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6643 entstanden aus Vorlage: OF 1010/10 vom 25.02.2025 Betreff: Poller am Zebrastreifen an der Ecke Eckenheimer Landstraße und Feldscheidenstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Feldscheidenstraße an allen vier Ecken mit einem Poller abzusichern. Begründung: Auf unten zu sehender Grafik ist zum Beispiel eine Ecke auf der linken Seite zu sehen, über welche immer wieder Autos gelenkt werden ohne Rücksicht auf Kinder, die den Zebrastreifen überqueren. Die Ausfahrt aus dem Fitnessstudio sowie die zu enge Straßenführung führen immer wieder zu kritischen Situationen. Poller an den Ecken könnten Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1143
Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 994/10 vom 27.01.2025 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann deutlich verbesserte Möglichkeiten für den Schulsport für die folgenden Schulstandorte in Eckenheim und Preungesheim zur Verfügung stehen: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle und fehlende Außenanlage); 3. künftig zwei Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude am Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 4. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 5. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es ist Eile geboten. Auch der örtliche Vereinssport leidet unter der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 526 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5987, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6549, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025
Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6406 entstanden aus Vorlage: OF 907/9 vom 12.01.2025 Betreff: Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln Der Magistrat wird gebeten, aufbauend auf den Erfolgen des Grünen Ypsilons ein stadtplanerisches Konzept für die Weiterentwicklung der Grünverbindungen im Stadtteil Dornbusch zu erstellen. Dies sollte möglichst in einem Rahmenplan resultieren, der nach und nach bei Umbauten umgesetzt werden könnte. Begründung: Eine große Besonderheit des Ortsbezirks 9 sind die weitestgehend zusammenhängenden oder aneinandergrenzenden Grünflächen und dadurch abseits des Straßennetzes bestehenden Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Dieses Netz bietet eine gute Grundlage für eine systematische Betrachtung. Einen Teil dieses Verbunds zu stärken war ein wichtiges Ziel des Grünen Ypsilons, aber auch außerhalb dieses Projektgebiets (und direkt daran anschließend) bestehen sie. So führt der Weg am nordöstlichen Ende des Grünen Ypsilons zum Beispiel direkt weiter über den Sinaipark, die Sinai-Wildnis, den "Pilz-Park" über den Marbachweg in die Kaiser-Sigmund-Straße und weiter zum Hauptfriedhof, über den das Nordend, Eckenheim und in der Verlängerung über den Wasserpark auch Bornheim auf einer fast durchgängigen grünen Achse erreicht werden können. In die nördliche Richtung führt der Weg über den Sinaipark zur Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage und von dort bis nach Eschersheim. Das Projekt Grünes Ypsilon hat eindrucksvoll gezeigt, wie sich Grünflächen im Stadtteil aufwerten lassen. Diese erfolgreiche Arbeit sollte nun weitergeführt werden. Mit dem neuen Konzept könnte ein durchgängiges Netz von kühlen, grünen, ruhigen und sicheren Wegen entstehen - vom Dornbusch bis in die Nachbarstadtteile. Besonders Familien mit Kindern, ältere Menschen und alle, die gerne zu Fuß unterwegs sind, würden von sicheren und attraktiven Verbindungen abseits der großen Straßen profitieren. Anders als beim Grünen Ypsilon sind hier keine großen Umbauten nötig. Viele Verbesserungen können schrittweise umgesetzt werden: verbesserte Wege, zusätzliche Bänke zum Ausruhen, bessere Beleuchtung, neue Bäume für mehr Schatten oder die Entsiegelung kleiner Flächen. Wichtig ist jetzt vor allem - zu erfassen, was schon gut funktioniert; - herauszufinden, wo es Verbesserungspotenzial und -bedarf gibt; - die bestehenden Wege besser bekannt zu machen; - neue Verbindungen zu identifizieren; - die verbundenen Grünflächen langfristig zu sichern. Ein zusammenhängendes Netz von Grünverbindungen dient nicht nur der Naherholung, sondern auch dem Klimaschutz und der Vernetzung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Der Dornbusch könnte damit seine Qualität als grüner, lebenswerter Stadtteil weiter ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 866 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
Zufahrt Platz Am Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 910/9 Betreff: Zufahrt Platz Am Dornbusch Leider kommt es häufiger vor, das PKW-Fahrer über den Marbachweg auf den Platz vor dem Haus Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 248 fahren. Sie benutzen diesen als Parkplatz um z.B. zur Bank zu gehen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, diese Möglichkeit der Einfahrt durch Zufahrtsperren -- die im Gefahrfall von Rettungsfahrzeugen - entschärft werden können - zu verhindern. Vorstellbar wären versenkbare Poller, herausnehmbare oder dreh-/schwenkbare Durchgangssperren, klappbare Durchgangs-/Wegesperren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe eine Entscheidung getroffen hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenEinrichtung einer Lieferzone vor dem Haus Marbachweg 244 A
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 905/9 Betreff: Einrichtung einer Lieferzone vor dem Haus Marbachweg 244 A Der Ortsbeirat/Magistrat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, vor dem Marbachweg 244A eine Lieferzone einzurichten, damit die ansässigen Gewerbetreibenden ihre Waren verkehrssicher be- und entladen können. Begründung: Im Bereich Marbachweg 244A gibt es derzeit keine ausgewiesene Lieferzone für die dort ansässigen Gewerbetreibenden. Dies führt regelmäßig dazu, dass Lieferfahrzeuge auf dem Radweg halten müssen, was sowohl für die Radfahrenden gefährlich als auch für die Gewerbetreibenden unbefriedigend ist. Eine offizielle Lieferzone würde die Verkehrssicherheit erhöhen und gleichzeitig den Gewerbetreibenden im Ortsbezirk 9 ihre notwendige Geschäftstätigkeit erleichtern. Da der Marbachweg eine wichtige Verkehrsachse im Ortsbezirk darstellt, ist eine geordnete Regelung des Lieferverkehrs hier dringend geboten. Die aktuelle Situation, die Gewerbetreibende faktisch zum Halten auf dem Radweg zwingt, muss schnellstmöglich beendet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 905/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 905/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEhemaliges Postbankgebäude im Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 934/10 Betreff: Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, zum Beispiel dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, um Prüfung und umfassende Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: Steht das ehemalige Postbankgebäude am Marbachweg unter Denkmalschutz, gibt es sonstige (Architekten-)Rechte, die auf dem Gebäude lasten, bestehen Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder bezüglich der Aus- und Umbaumöglichkeiten, konnten eventuelle frühere Einschränkungen behoben werden können und, wenn ja, wie, falls solche Einschränkungen bestanden: a) warum wurde das Gebäude trotzdem gekauft, b) warum wurden diese Einschränkungen nicht vorher behoben wurden, welche Umbauten können wann und wie erfolgen können, welche Umbauten können nicht erfolgen, ab wann kann dort der Schulsport auf welchen gedeckten und ungedeckten Sportflächen störungsfrei für Schulen und Vereine geregelt werden soll, wann ist mit der Einweihung des Schulstandortes zu rechnen, wie fällt die Kostenkalkulation zu den vorgenannten Fragen aus und wie wird diese geregelt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1069 2024 Die Vorlage OF 934/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenInstallation eines Druckknopfes für Passanten an der Ampelanlage am Übergang Marbachweg/Mierendorffstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6134 entstanden aus Vorlage: OF 833/9 vom 26.10.2024 Betreff: Installation eines Druckknopfes für Passanten an der Ampelanlage am Übergang Marbachweg/Mierendorffstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ampelanlage am Übergang Marbachweg/Mierendorffstraße, direkt vor dem Café Brot und Freunde , einen Druckknopf für Passanten zu installieren. Begründung: Der Marbachweg wird insbesondere in den Morgen- und Mittagsstunden von vielen Fußgängern frequentiert, da er einen wichtigen Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Wöhlerschule und der Heinrich-Seliger-Schule, aber auch der Anne-Frank-Schule darstellt. Aktuell fehlt an dieser Stelle der notwendige Druckknopf, um die Ampel für Fußgänger zu betätigen, was die Sicherheit der Kinder und anderen Passanten erheblich gefährdet. Die Installation eines Druckknopfes an der Fußgängerampel ermöglicht es Fußgängern, die Ampel gezielt für die Überquerung der Straße zu aktivieren. Dies erhöht nicht nur die Sicherheit, sondern fördert auch die Zugänglichkeit der Ampelanlage für alle Nutzergruppen, einschließlich älterer Menschen und Personen mit Behinderungen. Moderne Druckknöpfe sind zudem oft mit akustischen Signalen ausgestattet, die blinden oder sehbehinderten Menschen helfen, den richtigen Zeitpunkt zum Überqueren der Straße zu erkennen. Angesichts der hohen Frequentierung und der damit verbundenen Sicherheitsrisiken ist eine zeitnahe Umsetzung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 402 Beratung im Ortsbeirat: 9
Gießener Straße - Überschwemmungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6051 entstanden aus Vorlage: OF 901/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gießener Straße - Überschwemmungen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich in der Gießener Straße zwischen Weinstraße/Sigmund-Freud-Straße und Homburger Landstraße sowie den Kreuzungsbereich Marbachweg/Gießener Straße prioritär in die Reinigungsliste der Sinkkästen aufzunehmen, insbesondere vor erwarteten Starkregenereignissen. Begründung: Der genannte Abschnitt ist Teil einer intensiv genutzten Verkehrsverbindung. Bei Starkregen kann das Wasser nicht zügig durch die vorhandenen Kanäle abfließen. Es entstehen auf der Gießener Straße verkehrsgefährdende Überschwemmungen, ein größerer See wie zuletzt am 26.09.2024, den Pkws nicht durchfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbesserung der Schulwegsituation der Heinrich-Seliger-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2024, OF 836/9 Betreff: Verbesserung der Schulwegsituation der Heinrich-Seliger-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserungen zur Schulwegsicherheit zu prüfen und ggf. zu veranlassen. 1. Erneuerung der stark verblassten Markierung der Zebrastreifen in der Mierendorfstraße und Max-Bock-Straße. 2. Erneuerung der Bremsschwellen (Aufpflasterungen) in der Mierendorfstraße um die Fahrgeschwindigkeit der Autos zu reduzieren. 3. Installation eines Druckknopfes zur Signalbeschleunigung für FußgängerInnen der Ampelanlage Marbachweg/Mierendorfstraße. Begründung: Im Rahmen eines Schulprojektes haben SchülerInnen gemeinsam mit Lehrkräften Maßnahmen erarbeitet, die die Sicherheit des Schulweges rund um die Heinrich-Seeliger-Schule verbessern können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2024, OF 862/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 836/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 862/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 862/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTurngerät im Grünzug Feldscheidenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 916/10 Betreff: Turngerät im Grünzug Feldscheidenstraße Der Ortsbeirat 10 wolle beschließen: Der Magistrat wird in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt gebeten, die im Grünzug Feldscheidenstraße bereits vorhandene hohe Reckstange nunmehr über zwei bisher noch nicht vorhandene Ketten mit jeweils einem robusten Ring für die Freizeit-sportlerinnen und Freizeitsportler zu optimieren. Das Dranhängen an das Turngerät soll so verbessert werden. Der Ortsbeirat 10 unterstützt diese Maßnahme aus seinem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Maximalbetrag in Höhe von insgesamt 1.000 Euro. Begründung: Die Fitnessgeräte an der südlichen Seite des Grünzuges hin zum Brandschutz- und Katastrophenzentrum werden sehr gut angenommen. Es gibt dazu diesen kleinen Verbesserungswunsch analog eines am Riedberg vorhandenen vollständigen Gerätes, dem nun entsprochen werden soll. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 358 2024 Die Vorlage OF 916/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenBlindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 867/10 vom 20.08.2024 Betreff: Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampeln rings um die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße sowie die Ampeln an der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg mit akustischem Blindensignal ausgestattet werden können. Begründung: Durch die akustischen Signale können Blinde und Sehbehinderte sicherer über die Kreuzungen gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Erledigte Baustellen-Umleitungsschilder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5911 entstanden aus Vorlage: OF 888/10 vom 15.08.2024 Betreff: Erledigte Baustellen-Umleitungsschilder Der Magistrat wird gebeten, sämtliche erledigte Baustellen-Umleitungsschilder im Ortsbezirk 10 aktuell und auch künftig umgehend abholen zu lassen. Begründung: Derzeit stehen für die Verkehrsteilnehmer offensichtlich erledigte Baustellen-Umleitungsschilder störend und irritierend auf öffentlichen Parkplätzen bzw. im öffentlichen Raum, unter anderem im Marbachweg und in der Ronneburgstraße. Der öffentliche Raum ist von allen Beteiligten frei von etwaigen Altlasten zu halten. Veraltete und irritierende Straßenbeschilderung oder im öffentlichen Raum störende Hindernisse sind ausdrücklich zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 57 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Digitale Abstellorte für E-Scooter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Schlaglöcher auf der Fahrbahn teils erneut aufgebrochen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5888 entstanden aus Vorlage: OF 780/10 vom 26.02.2024 Betreff: Schlaglöcher auf der Fahrbahn teils erneut aufgebrochen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann die leider erneut an gleicher Stelle aufgebrochenen Schlaglöcher im Ortsbezirk 10 - zum Beispiel im Bereich der Kurzröderstraße 8 bis 14 in Eckenheim - wieder geschlossen werden; 2. ob das womöglich bestehende Qualitätsproblem künftig als final erledigt angesehen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 58 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Nist-, Brut- und Überwinterungskästen für Vögel und Fledermäuse
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 861/10 Betreff: Nist-, Brut- und Überwinterungskästen für Vögel und Fledermäuse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 stellt Mittel aus seinem Budget für Nistkästen und Fledermausbehausungen zur Verfügung. Die Investitionen sollen einen Maximalbetrag von 500 € nicht überschreiten. Begründung: Dadurch wird die "Wildnis" im Grünzug Feldscheidenstraße aufgewertet, durch die Initiative Grünzug Eckenheim betreut und trägt somit zu einer wichtigen ökologischen Aufwertung des Grünzugs bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 342 2024 Die Vorlage OF 861/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz angefügt wird: "Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Initiative Grünzug Eckenheim das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPostbankgebäude im Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5547 entstanden aus Vorlage: OF 796/10 vom 08.04.2024 Betreff: Postbankgebäude im Marbachweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und insbesondere bis wann die von der Bildungsdezernentin im Rahmen der Fragestunde der letzten Stadtverordnetenversammlung in Aussicht gestellten und erforderlichen a) energetischen Sanierungen; b) bisher fehlenden gedeckten und ungedeckten Sportflächen im und am denkmalgeschützten Postbankgebäude bzw. auf dem Gelände realisiert werden sollen. Begründung: Die Frankfurter Bildungsdezernentin erstaunte die Anwesenden einmal mehr mit ihren Aussagen zu den von ihr verantworteten Anmietungen, Investitionen bzw. Leerständen, so auch zum denkmalgeschützten Postbankgebäude im Marbachweg. Das Postbankgebäude soll künftig zwei integrierte Gesamtschulen mit entsprechend vielen Jugendlichen beherbergen. Im Ortsbezirk 10 gibt es bekanntlich keine freien Überkapazitäten in den vorhandenen gedeckten oder ungedeckten Sportflächen, zumal bereits hier zu viele Schulen ohne eigene Sportflächen bestehen. Rasche Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Toiletten auf dem Rollschuhplatz/AmiSpielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5564 entstanden aus Vorlage: OF 828/10 vom 18.05.2024 Betreff: Toiletten auf dem Rollschuhplatz/Ami-Spielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 Vorgang: OM 1887/22 OBR 10; ST 2309/22; ST 735/24 Die Aussage "Im Falle des Ami-Spielplatzes liegt die WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen, Marbachweg/Ecke Gießener Straße in zumutbarer Entfernung und kann von den Besucher*innen des Ami-Spielplatzes genutzt werden" ist absolut unzutreffend. Die Entfernung ist unzumutbar weit und erfordert die Überquerung einer der komplexesten Kreuzungen des Ortsbezirkes. Es ist keinem Kind oder älterem Menschen mit Rollator zuzumuten, die Strecke bis zur Toilettenanlage am Hauptfriedhof zurückzulegen. Der Magistrat wird noch einmal gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Rollschuhbahn/auf dem Ami Spielplatz eine Toilettenanlage installiert werden kann. Begründung: Mit den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass das Konzept "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" überarbeitet wird. Nun wurde den spielenden Kindern und Jugendlichen und allen anderen die Möglichkeit nahegelegt, die öffentlichen Toiletten der WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen Marbachweg/Ecke Gießener Straße zu nutzen. Man kann kleinen Kindern nicht zumuten, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, die die Distanz zwischen zwei U-Bahn-Stationen umfasst, um ein dringendes Bedürfnis zu erledigen. Die Entfernung beträgt nicht 600 Meter, sondern eher 1,4 Kilometer. Kein Kind kann so lange warten und wird sicherlich nicht den Weg zum Friedhof nehmen. Ebenso wenig werden ältere Personen den Weg auf sich nehmen können. So wird es weiterhin vermehrt zu Verrichtungen in Büschen und hinter Hecken kommen, was die Anregung vermeiden wollte. Darüber hinaus fehlt in Eckenheim ein Ort der generationsübergreifenden Begegnung. Das Kirschwäldchen könnte ein solcher Ort werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 735 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 727/9 Betreff: Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob in der Niedwiesenstraße im Bereich der Sportplätze der TSG 51 und Germania 08 Ginnheim die Möglichkeit einer insektenfreundlichen Beleuchtung ggf. aktiviert durch Bewegungsmelder und eingespeist durch Solarstrom möglich wäre. Auf der Niedwiesenstraße in vorgenannten Bereich befinden sich zudem viele Kleingärten, eine Kleingartenverein (KGV "Am Marbachweg" - Anlage 4) und ein Hundeverein (SV Ortsgruppe Frankfurt-Praunheim), wo die Straße nachts beleuchtet werden sollte. Es ist zudem die einzige schnelle Verbindung zwischen den Ortsteilen Alt-Eschersheim und Ginnheim. Diese Straße wird durch viele Spaziergänger und Radfahrer benutzt. Durch eine temporäre Beleuchtung könnte man zudem Unebenheiten und Löcher im Asphalt besser erkennen und Unfälle vorbeugen. Begründung: ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 727/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenWeitere Müllbehälter sowie ein Hundekottütenspender in Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5257 entstanden aus Vorlage: OF 773/10 vom 26.02.2024 Betreff: Weitere Müllbehälter sowie ein Hundekottütenspender in Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, weitere Müllbehälter an geeigneten Stellen a) im Amipark/Eckenheimer Kirschwäldchen; b) im 1. Abschnitt des Grünzugs Feldscheidenstraße und zusätzlich zu b) einen Hundekottütenspender vorzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1203 Aktenzeichen: 67-0
Sehr große Pfütze in der Dörpfeldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5262 entstanden aus Vorlage: OF 778/10 vom 26.02.2024 Betreff: Sehr große Pfütze in der Dörpfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, die sich bei Regen schnell ausbreitende und nicht abfließende sehr große Pfütze im Fahrbahnbereich der Kurve der Dörpfeldstraße zwischen dem ehemaligen Smart -Markt und dem Haus der Begegnung im Sozialzentrum mit geeigneten Mitteln zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1268 Aktenzeichen: 66-0
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Glatteis und Schnee auf Gehwegen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 5005 entstanden aus Vorlage: OF 749/10 vom 22.01.2024 Betreff: Glatteis und Schnee auf Gehwegen Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, warum vor dem Gesundheitszentrum in Eckenheim und an anderen Stellen, auch im Bereich großer Wohnungsbaugesellschaften, in der Zeit vom 19.01.2024 bis 22.01.2024 offensichtlich nicht oder nicht ausreichend Gehwege von Glatteis und Schnee geräumt wurden. Begründung: Am 22.01.2024 waren noch immer diverse Gehwege in Eckenheim von den Grundstückseigentümern, unter anderem leider auch vor dem Gesundzeitzentrum im Schliemannweg 14, nicht geräumt, obwohl dies sicher regelmäßig den Mietern über die Nebenkostenabrechnung berechnet wird, sodass es mehrfach zu gefährlichen Ausrutschern gekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 762
Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4935 entstanden aus Vorlage: OF 541/11 vom 27.12.2023 Betreff: Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu Vorgang: OM 5/21 OBR 11; ST 1465/21 Der Magistrat wird gebeten, in der Auerfeldstraße auf dem eingezeichneten Bürgersteig vor dem Aufgang zur Auerfeldstraße 8 bis zu vier Fahrradbügel aufzustellen (siehe auch OM 5) . Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 8 Begründung: Es gibt in den Häusern der Auerfeldstraße 8 bis 52 vermehrt Schulkinder und auch Erwachsene, die ihre Fahrräder auf der Straße abstellen möchten. Der Ortsbeirat weiß von einem Minimum von fünf Familien. Der Platz ist eng und Stellen, an denen Fahrräder angeschlossen werden können, sind sehr begrenzt. An zwei der vier Laternenpfähle auf diesem Straßenabschnitt sind Mülltonnen abgestellt. Die Laternenpfähle stehen dicht an Hecken oder Mauern. Die Aufgänge zu den Häusern haben Treppen, für eine Schienenlösung (Vorlage ST 1465) sind die Aufgänge baulich zu schmal. Die angeregten vier Fahrradbügel, an denen acht Fahrräder abgestellt werden könnten, würden der Parksituation für Fahrräder helfen und vor allem die Schulkinder unterstützen, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Der Fahrradweg in Richtung Marbachweg ist gut ausgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4862 entstanden aus Vorlage: OF 702/10 vom 18.11.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) besser sichtbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) für die Autofahrenden durch einen neuen Farbauftrag und blau-weiße Poller besser kenntlich zu machen und gegen parkende Fahrzeuge abzugrenzen, sodass zu Fuß Gehende besser gesehen werden können. Begründung: Der Zebrastreifen auf der Eckenheimer Landstraße (Nähe Einmündung Feldscheidenstraße) wird von vielen Anwohnenden, insbesondere Eltern von Schulanfängern, als unsicher empfunden. An dieser Stelle wird regelmäßig zu schnell gefahren und nicht angehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Fällung des sehr großen Kirschbaumes im sogenannten „Amipark“ in Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4876 entstanden aus Vorlage: OF 704/10 vom 25.09.2023 Betreff: Fällung des sehr großen Kirschbaumes im sogenannten "Amipark" in Eckenheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. warum am 15.11.2023 der sehr beliebte, sehr große Baum an sehr sensibler Stelle im zweiten Abschnitt des Grünzugs Feldscheidenstraße gefällt wurde; 2. wie eine weitgehend ökologisch einwandfreie Kompensation zu 1. nunmehr angemessen und rasch erfolgen soll; 3. ob womöglich und wenn ja, warum, die teils heftigen Diskussionen und Unmutsbekundungen der Menschen vor Ort in Sachen Grünzug Feldscheidenstraße nicht bei der jetzt erfolgten Baumfällung berücksichtigt wurden. Begründung: Offenbar ohne jegliche Information der Menschen vor Ort, ohne Begründung und auch ohne Ankündigung einer angemessenen Ersatzpflanzung ist der sehr beliebte Baum am 15.11.2023 gefällt worden. Dies trägt so leider nicht zu einem guten Miteinander bei, zumal gerade im zweiten Abschnitt des Grünzugs Feldscheidenstraße künftig mehr Rücksicht auf das Kleinklima vor Ort zu nehmen ist. An dieser Stelle soll bekanntlich künftig ausdrücklich kein Fahrradweg entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 574 Aktenzeichen: 67-0
Mehrgenerationenparcours in Eckenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4877 entstanden aus Vorlage: OF 705/10 vom 20.11.2023 Betreff: Mehrgenerationenparcours in Eckenheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob von der Theobald-Ziegler-Schule über den ersten Abschnitt des Grünzugs Feldscheidenstraße sowie den Amipark bis zur Münzenbergerschule ein Mehrgenerationenparcours mit Trimm- Dich- und Fitnessgeräten ermöglicht werden kann. Begründung: Es lebe der Sport. Vereinsgebundener und -ungebundener Sport ist altersübergreifend und von klein auf gerade in bewegungsfeindlichen Zeiten von großer Bedeutung. Auch mit Blick auf etwaige künftige Baustellen sind dabei insgesamt jeweils möglichst störungsfreie Standorte zu bevorzugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 573 Aktenzeichen: 67-0
Tiny-Wald bitte jetzt beginnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4633 entstanden aus Vorlage: OF 692/10 vom 25.09.2023 Betreff: Tiny-Wald bitte jetzt beginnen Der Magistrat wird gebeten, umgehend die ersten wichtigen Arbeiten für einen Tiny-Wald im Grünzug Feldscheidenstraße zu beginnen, sodass bitte wie erhofft der Tiny-Wald noch im Herbst 2023 fertig gestellt werden kann. Begründung: Offenbar stehen amtliche Regelungen final weiter aus, sodass auch die bereitstehende Initiative Mainwäldchen gemeinsam mit Fachleuten, ehrenamtlichen Helfern und vielfältigen Unterstützern bisher noch nicht mit den ersten wichtigen Arbeiten für den Tiny-Wald loslegen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 246 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 67-0
Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4477 entstanden aus Vorlage: OF 647/10 vom 24.06.2023 Betreff: Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, kommerzielles Parken, bei dem Unternehmen Flughafenkunden billige Parkmöglichkeiten in der Nähe von ÖPNV-Haltestellen anbieten, im Ortsbezirk 10 zu unterbinden. Begründung: Zusätzlicher und unnötiger Parkdruck sorgt täglich für teilweise gefährliche Situationen. Zugeparkte Straßeneinmündungen oder Abfahrten für Rollstuhlfahrende, Personen mit Kinderwagen oder Ähnlichem sind für Kinder (Sehbehinderung beim Fahrradfahren) und behinderte Menschen oft gefährlich und daher untragbar. Denn das Ausweichen auf die Straßen, besonders vom Bürgersteig auf die Straße, kann durch eine Reduzierung durch Fremdparker reduziert werden. Fernsehberichte zeigten Unternehmen, welche ihren Flughafenkunden anbieten, das Fahrzeug viel billiger zu parken als im Flughafenparkhaus. Die Fahrzeuge verteilen sich im gesamten Stadtgebiet, immer in direkter Nähe zum ÖPNV. An den entsprechenden Parkplätzen, beispielsweise am oberen Ende vom Marbachweg in Höhe der Rampe zur Unfallklinik, sind immer wieder Nummernschilder aus allen Bundesländern zu sehen, welche teilweise mehrere Tage dauerhaft dort parken und damit den Parkdruck zusätzlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2023, OF 568/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9 Die Breite des Radfahrstreifens ergibt sich aus den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), einem technischen Regelwerk: Danach hat ein Radfahrstreifen mindestens 1,60 Meter breit zu sein, plus 25 cm für den weißen Strich. Bei viel befahrenen Straßen und vor Schulen soll er zwei Meter breit sein. In der Planung aus dem Jahre 2014 werden die Radstreifen für die Wilhelm-Epstein-Str. westlich (Seite 22) mit 1,50, 1,50 und 1,50m angegeben. Für die Wilhelm-Epstein-Str. östlich (Seite 24) mit 1,85 und 1,60m. Für die Strecke Dornbusch/Marbachweg West (Seite 27) mit 1,50 und 1,30m. Für den Marbachweg Mitte (Seite 30) mit 1,50 und 1,60m. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Kann die Planung umgesetzt werden, da die vorgeschriebenen Breiten nicht eingeplant wurden. 2. Wie ist die Kostensteigerung seit 2014? Diese wurde mit 17,7 mio € Baukosten und 5,8 mio € Fahrzeugkosten beziffert. 3. Könnte die Ringtrasse mittels Elektrobussen kostengünstiger durchgeführt werden? 4. Könnten die vorgeschriebenen Breiten durch den Einsatz von Elektrobussen eingeplant werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 568/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenBaumpatenschaften beziehungsweise Wässern gefährdeter Bäume und Sträucher
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4253 entstanden aus Vorlage: OF 651/10 vom 26.06.2023 Betreff: Baumpatenschaften beziehungsweise Wässern gefährdeter Bäume und Sträucher Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung zu den nachfolgenden Themen gebeten, jeweils für die Jahre 2021 bis 2023 und insbesondere für den Grünzug Feldscheidenstraße sowie die Friedhöfe im Ortsbezirk 10: 1. vorhandene und erwünschte sowie abgelehnte Baumpatenschaften; 2. gefährdete und zu wässernde Büsche und Bäume inklusive zu schützender wertvoller Pflanzen und Naturdenkmale; 3. Baumpflegevereinbarungen und bisher gewonnene Erkenntnisse sowie zukünftige Optionen hierzu. Begründung: Leider sind unter anderem auch Baumdenkmale vertrocknet und aktuell im Grünzug Feldscheidenstraße - auch einige neu gepflanzte Büsche und Bäume - nicht richtig betreut oder gepflegt beziehungsweise nicht gewässert worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2040 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 804
Budgetmittel für einen sog. Tiny Forest im Grünzug Feldscheidenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2023, OF 634/10 Betreff: Budgetmittel für einen sog. Tiny Forest im Grünzug Feldscheidenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Für die Realisierung eines sog. ,,Tiny Forest" auf dem Gelände des Grünzugs Feldscheidenstraße unterstützt der Ortsbeirat 10 aus seinem Budget die Initiative "MainWäldchen" in Verbindung mit deren Trägerverein "Transition Town Frankfurt e.V." mit einem Betrag in Höhe von max. 15.000 Euro bei einem geschätzten Gesamtvolumen in Höhe von ca. 30.000 EURO. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Ein Tiny Forest nach der Miyawaki Methode ist eine grüne, dichte Oase, die schon auf einer Fläche ab 100 qm entstehen kann. In dieser urbanen Wildnis wachsen viele verschiedene Baum- und Straucharten, die zahlreichen Insekten, Vögeln und anderen Tieren Lebensraum bieten. Der Tiny Forst reinigt die Luft, bringt Schatten, kühlt die Luft, reduziert die Temperatur, mindert den Lärm, verbessert die Wasserhaltekapazität des Bodens und bildet kleine leistungsstarke CO2-Senken im urbanen Raum. Durch die sorgfältige Bodenvorbereitung und seine dichte Bepflanzung wächst er viel schneller als ein gewöhnlicher Wald und kann sich schon in kürzester Zeit zu einem stabilen und resilienten Ökosystem entwickeln, das nur wenig Pflege und Bewässerung braucht. Die Nachbarschaft wird beim Tiny Forest miteinbezogen, ideal wäre die Betreuung durch eine naheliegende Schule oder einen Kindergarten. Die optimale Pflanzzeit ist im Herbst. Die Initiative "MainWäldchen" hat mit ihrem Konzept, Tiny Forests auch in Frankfurt zu pflanzen, den 1. Preis des Ideenwettbewerbs Biodiversität 2023 gewonnen. Der Wettbewerb wurde gemeinsam von Goethe Uni, Palmengarten, Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung, Umweltdezernat der Stadt Frankfurt am Main und Frankfurter Sparkasse ausgelobt. Tiny Forests wurden bereits in vielen Städten gepflanzt, unter anderem in Darmstadt, Mönchengladbach, Essen und Hamburg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 9 Vor der Abstimmung fügt die antragstellende Fraktion im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Feldscheidenstraße" die Worte "erster Abschnitt" ein und ergänzt den Tenor um den folgenden Satz: "Sollten wider Erwarten nicht genügend Ortsbeiratsmittel mehr vorhanden sein, so wird der Magistrat gebeten, die Mittelverfügung im Jahr 2024 durchzuführen." Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 246 2023 Die Vorlage OF 634/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: CDU
Weiter lesenHundewiese am Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3983 entstanden aus Vorlage: OF 530/9 vom 21.05.2023 Betreff: Hundewiese am Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, eine eingezäunte Hundewiese im Grünzug zwischen Marbachweg und Sinaipark einzurichten. Ein geeigneter Standort soll in Abstimmung mit dem Ortsbeirat bestimmt werden. Vorbild für dieses Vorhaben ist die vom Ortsbeirat 3 mitfinanzierte Hundeauslaufwiese zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße im Nordend. Begründung: Anwohner am Dornbusch wünschen sich eine wohnortnahe Fläche, auf der sie ihre Hunde frei laufen lassen können, ohne in Konflikte mit anderen Nutzern der Grünfläche zu kommen. An der Bertramswiese sind Hunde nicht erlaubt und sowohl im Sinaipark als auch im Pilz-Park kommen die spielenden Hunde häufig dem Fahrradverkehr und den Fußgängern in die Quere. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 244 Aktenzeichen: 67-0
Keine Ringstraßenbahn durch den Ortsbeirat 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2023, OF 531/9 Betreff: Keine Ringstraßenbahn durch den Ortsbeirat 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die geplante Ringstraßenbahn nicht durch die im Ortsbezirk geplanten Rute (Wilhelm-Epstein-Straße; Am Dornbusch; Marbachweg) zu führen. Vor einigen Jahren wurde die Wilhelm-Epstein-Straße und die Straße am Dornbusch für einigen Millionen EUR Grundsaniert mit monatelanger Belastung für die Anwohner. Die derzeit im Einsatz befindliche Buslinie 34 befördert die ÖPNV-Teilnehmer auf den gesamten, inzwischen barrierefrei ausgebauten Haltestellen zu ihren Zielen. Sollte es zu Kapazitätsengpässen kommen, kann durch eine reduzierte Taktung weitere Busse zum Einsatz kommen (Elektrobusse bevorzugt). Der Einsatz einer Ringstraßenbahn in diesem Bereich hat keinen Vorteil für die direkten Anwohner. Die Nachteile überwiegen. In einem offenen Brief (E-Mail an den Ortsbeirat und der Presse vom 21.03.2023 - durch Weiterleitung) haben sich Anwohner über die Planung Gedanken gemacht und Ihre nachvollziehbaren Bedenken geäußert. Der Ortsbeirat teilt die Bedenken im Hinblick auf: - Behinderung von Rettungsfahrten, - Schulwegsicherung durch eine Vielzahl von Schulen entlang der Strecke, - Bremsweg eines Schienenfahrzeugs deutlich höher als eines PKWs, - Ein- und Ausstieg der Haltestellen (mittig) - neue barrierefreie Haltestellen notwendig, - Behinderungen des Verkehrs, Unzumutbarkeit der Ringstraßenbahn für die Anwohner - Sicherheit und Rettungszeiten, - Wegfall von weiteren Parkplätzen, - Erschütterungen der Wohnhäuser durch den Umbau, - Gehwege, Fahrradwege (Gefährliche Situationen bei nach Ausbau), - Keine Reduktion des Pendlerverkehrs nach Ausbau, Anhand der angespannten Haushaltssituation der Stadt sollte die Wirtschaftlichkeit (hier: Unwirtschaftlichkeit) einer Ringstraßenbahn durch den Ortsbezirk, bei einer zurzeit bestehenden Verbindung nochmals überdacht werden. Insgesamt ist es sinnvoller, sicherer, wirtschaftlicher und ökologischer, dass "Ringbahnprojekt" durch ein "Elektro- Ringbusprojekt" zu ersetzen, insbesondere da die Bahn keinen Geschwindigkeitsvorteil für den Nahverkehrsbenutzer bietet. Schon heute kann der Busfahrer per Signal die Ampelsteuerung beeinflussen und zügig zum Ziel kommen. Aus vorgenannten Gründen lehnt der Ortsbeirat die M 167 Vorlage ab. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 9 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 167/22 und OF 531/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 167 und OF 531/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 13 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über die Vorlage M 167/22 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über die Vorlage OF 531 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 67 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 167 wird unter Hinweis auf OA 276/22 zugestimmt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Zurückstellung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. zu a) und b) CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenÖffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3891 entstanden aus Vorlage: OF 586/10 vom 09.03.2023 Betreff: Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, in der von allen Generationen stark frequentierten Grünanlage am Kirschwäldchen (auch bekannt als Kull oder Ami-Spielplatz) eine öffentliche Toilette bereitzustellen. Begründung: Die Grünanlage gehört zu den wenigen Orten in Eckenheim, an denen sich Kinder, Jugendliche und ältere Menschen unter freiem Himmel treffen und, wie in der Vergangenheit, Feste feiern können. Der Vereinsring Preungesheim/Eckenheim erarbeitet derzeit ein Konzept, um die Grünanlage künftig wieder zu bespielen und weist auf die Dringlichkeit einer öffentlichen Toilette hin. Der Verweis von Stadträtin Sylvia Weber vom 08.03.2023 auf die öffentliche Toilette am Hauptfriedhof Gießener Straße/Ecke Marbachweg entspricht nicht der städtischen Vorgabe einer zumutbaren Entfernung von 600 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2168 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13
Tiny Forrest im Grünzug Feldscheidenstraße realisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3893 entstanden aus Vorlage: OF 588/10 vom 17.04.2023 Betreff: Tiny Forrest im Grünzug Feldscheidenstraße realisieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung - auch hinsichtlich der Kosten - gebeten, ob, und wenn ja, wann und wo im ersten Abschnitt des Grünzugs Feldscheidenstraße ein sogenannter Tiny Forrest realisiert werden kann. Begründung: Für einen Tiny Forrest werden nur rund 250 Quadratmeter Fläche benötigt. Der kleine Wald trägt zu einem besseren Klima bei. Zudem finden hier Tiere eine neue Heimat. Im Grünzug Feldscheidenstraße ist leider noch viel zu viel bisher ungenutzter Platz für weitere Anpflanzungen vorhanden. Hier kann das Projekt fachlich betreut und zum Beispiel mit Schulen, mit den hier lebenden Menschen und mit dem Quartiersmanagement Eckenheim organisiert werden. Bei der erhofften Realisierung beabsichtigt der Ortsbeirat 10 die Finanzierung - zumindest anteilig - aus dem Budget des Ortsbeirates 10 zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1616 Aktenzeichen: 67-0
Terminierung der Planungswerkstatt „Grünzug Feldscheidenstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3894 entstanden aus Vorlage: OF 589/10 vom 17.04.2023 Betreff: Terminierung der Planungswerkstatt "Grünzug Feldscheidenstraße" Vorgang: M 71/21; EA 143/22; F 994/22; OA 259/22 OBR 10; OM 3227/22 OBR 10; ST 621/23; ST 645/23 Der Magistrat berichtet in der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 621, dass eine Vorabmaßnahme nur für die Erstellung der Schulwegbeleuchtung nicht möglich ist, da der endgültige künftige Wegeverlauf noch nicht feststeht. Ferner berichtet der Magistrat in der Stellungnahme vom 10.02.2023, ST 645, dass er zu gegebener Zeit auf den Ortsbeirat, auf die beteiligten Gruppen sowie betroffene Bürgerinnen und Bürger zugehen und zu der Planungswerkstatt einladen wird. Es ist nur bedingt nachvollziehbar, dass die Schulwegbeleuchtung erst möglich ist, wenn der endgültige künftige Wegeverlauf feststeht. Ein zeitnah sicherer Schulweg ist ein überwiegendes und eiliges Erfordernis. Trotz allem Verständnis für die Zugeständnisse an die Initiatoren des Runden Tischs, kann dies nicht ohne öffentlich bekannte Festlegung eines Zeitpunktes bis zu dessen Abschluss funktionieren, obwohl dies angemessen ist. Deshalb wird der Magistrat gebeten, diesen Zeitrahmen mitzuteilen sowie in Zusammenarbeit mit der Ortsvorsteherin einen zeitnahen Starttermin und Zeitplan für die Planungswerkstatt zu fixieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2021, M 71 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 143 Frage vom 15.09.2022, F 994 Anregung vom 11.10.2022, OA 259 Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3227 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 621 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 645 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1550 Aktenzeichen: 66-2
Marbachweg/Am Dornbusch: Verkehrliche Anforderungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 503/9 Betreff: Marbachweg/Am Dornbusch: Verkehrliche Anforderungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Einsatzfahrten der Feuerwehr täglich/monatlich/jährlich über den Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße sowie über die Straße Am Dornbusch geführt wurden, 2. ob es eine Häufung der Einsatzfahrten zu bestimmten Tageszeiten gibt. Die Zahlen mögen für die genannten Straßenabschnitte getrennt ermittelt werden. Begründung: Bei der Beschlussfassung über den Bau einer Ringstraßenbahn über die o.g. Straßenabschnitte ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesen um eine bedeutende Wegstrecke für die Einsatz-fahrzeuge der Feuerwehr der Brandwache am oberen Marbachweg handelt. Nach den bisher vorgelegten Planungsideen gibt es für die Einsatzfahrzeuge keine Überholmöglichkeiten, wenn sich eine Straßenbahn auf der Strecke befindet, hinter der sich - geplant - der MIV ein-zuordnen hat. Entgegenkommende Straßenbahnen, die ein Überholen vollständig unmöglich machen, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Daraus resultiert in der Konsequenz ein Risiko, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ihr Ziel nur mit Verzögerung erreichen. Um eine Entscheidung über den Bau der Ringstraßenbahn selbst und/oder die Art und Weise des Baus treffen zu können, muss das Risiko eingeschätzt werden können. Dies ist nur bei besserer Kenntnis der Anzahl der Einsatzfahrten möglich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 503/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: FDP
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Einrichtung E-Ladesäulen auf öff. Parkplatz/park&ride, Feuerwehrstraße, Marbachweg, Ecke Gießenerstraße
an U-Bahnstation "Feuerwehrstraße", Ecke Kreuzung Marbachweg/Gießenerstraße ist ein kleiner Parkplatz für ca 12 Autos inkl. Taxistation und Kiosk. Heute wird er von den Feuerwehrangestellten und Friedhofsbesuchern genutzt, zunehmen aber auch von "Schrotthändlern", die dort Autos abstellen. SINNVOLL wären mind. 2 E-Ladesäulen für die umliegenden Anwohner, Besucher, Feuerwehrbediensteten, womit zugleich eine gewünschte Umstellung von Verbrennerautos hin zu E-Mobilität & ÖPNV Nutzung verbunden sein kann. Anwohner aus Feuerwehrstraße, Gießenerstraße, Homburger Landstraße und Marbachweg plädieren für mindestens 3-4 Ladesäulen, je nach Möglichkeit. Eine Verdrängung bzw: Lösung des Problems der missbräuchlichen Nutzung durch Müllablagerer & Schrottautos würde gleichzeitig entgegengewirkt.
Einrichtung E-ladesäulen Parkplatz Feuerwehrstraße/Ecke Marbachweg/Gießenerstraße
an U-Bahnstation "Feuerwehrstraße", Ecke Kreuzung Marbachweg/Gießenerstraße ist ein kleiner Parkplatz für ca 12 Autos inkl. Taxistation und Kiosk. Heute wird er von den Feuerwehrangestellten und Friedhofsbesuchern genutzt, zunehmen aber auch von "Schrotthändlern", die dort Autos abstellen. SINNVOLL wären mind. 2 E-Ladesäulen für die umliegenden Anwohner, Besucher, Feuerwehrbediensteten, womit zugleich eine gewünschte Umstellung von Verbrennerautos hin zu E-Mobilität & ÖPNV Nutzung verbunden sein kann. Anwohner aus Feuerwehrstraße, Gießenerstraße, Homburger Landstraße und Marbachweg plädieren für mindestens 3-4 Ladesäulen, je nach Möglichkeit. Eine Verdrängung bzw: Lösung des Problems der missbräuchlichen Nutzung durch Müllablagerer & Schrottautos würde gleichzeitig entgegengewirkt.
Abfallbehälter falsch plaziert
Abfallbehälter nicht in der Nähe der Parkbänke. Dadurch liegt der Müll auf dem Weg. Eschersheimer / Ecke Marbachweg
Bus 69 zur Eckenheimer Ldstr, statt Rückkehr zur Eschersheimer Ldstr
Der Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.
Wildparker auf Grünflächen
Wildparker bei dem Kleingartenverein Marbachweg in Bockenheim nähe Sportuni konsequent verfolgen. Es stehen mehrere Autos auf der Wiese wie selbstverständlich. Wieso können überhaupt die Autos so weit ins Grüne fahren? Demnächst fahren die Autos b7s in das Bugageländer?
Grünstreifen aus ehem. Haltestelle Eckenheimer/Marbachweg
In der ehemaligen Haltestelle Eckenheimer Landstraße/Marbachweg wachsen schon längst Gräser und sogar Birken zwischen den Pflastersteinen hindurch. Es wäre schön, wenn das Pflaster entfernt würde und hier ein Grünstreifen entstehen könnte.
Roteinfärbung Radstreifen Kreuzung Marbachweg Übergang Am Dornbusch
Beseitigung einer Gefahrenstelle für RadfahrerInnen, die auf dem Fahrradstreifen aus Richtung "Marbachweg" über die Kreuzung in Richtung "Am Dornbusch" fahren. Nach der Ampel wird die zweispurige Fahrbahn unkenntlich für Autofahrer immer enger, sodass nur eine Spur übrig bleibt. Regelmäßig fahren die Autos daher auf dem Fahrradsteifen und übersehen Fahrradfahrer (teilweise sicherlich auch unbeabsichtigt). Daher bitte ich die Stadt Frankfurt diese Gefahrenstelle mit hoher Priorität rot einzufärben, um Autofahreren mehr Aufmerksamkeit zu geben und die schwächeren Radfahrer zu schützen.
Kreisverkehr Homburger Landstrasse/Marbachweg
Will man vom Marbachweg aus Richtung Osten nach links in Richtung Friedberger Warte, und von der Homburger Landstrasse aus Richtung Norden nach links in den Marbachweg abbiegen, muss man durch enge Wohnstrassen fahren, da das direkte Linksabbiegen verboten ist. Es wird trotzdem verbotswidrig abgebogen. Mit einem Kreisverkehr an dieser Stelle könnte man dieses Problem beseitigen. Auch würde der Verkehr dort besser fliessen.
Bauliche Begrenzung des Grünstreifens
Vor Kurzem wurde der baufällige und daher ungenutzte Fahrradweg im Marbachweg zum Grünstreifen umfunktioniert. Auf der Länge der Hausmummern 86 bis 112 wird der Grünstreifen allerdings regelmäßig als Parkfläche missbraucht, sodass sich dieser innerhalb kürzester Zeit zum unansehnlichen Matschstreifen entwickelt hat. Was fehlt ist also eine bauliche Abgrenzung (z.B. durch Begrenzungspoller o.ä.) damit der Grünstreifen auch als solcher fungieren kann.
Stauvermeidung durch Änderung der Fahrspuren
Ich fahre täglich den Marbachweg von der Gießenerstr. Richtung Eckenheimer-Landstraße und ärgere mich über den täglichen unnötigen Stau! Wenn man an der Kreuzung zur Eckenheimer die Geradeausfahrer und Linksabbieger auf eine Spur bringen würde käme es durch die Rechtsabbieger welche auf die Fußgänger die die Eckenheimer-Landstraße überqueren wollen warten müssen nicht mehr zu einem Stau. Da die Linksabbieger keine Fußgängerampel haben kann da zügig gefahren werden !
Tieferlegung der oberirdischen U-Bahn auf der Eschersheimer Landstraße
Zu einer Großbaustelle vom Weißen Stein bis zur Adickesallee mit jahrelanger schwerer Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität der Anwohner kann ich nicht raten. Besonders in Abhängigkeit von der Finanzierung rate ich zu einer Tieferlegung dieser Stadtbahn in einem ersten Bauabschnitt zunächst nur zwischen Adickesallee und etwa der Mitte zwischen Dornbusch und Fritz-Tarnow-Straße. Dazu grundsätzlich: Es dürfen wegen des damit verbundenen Baulärms keine Bauteile eingerammt oder eingerüttelt werden. Die Tunnelsohle und -wände müssen im Schutz von Senkkästen lärmarm und möglichst erschütterungsfrei hergestellt werden. Die oberirdische Haltestelle Dornbusch muss während der Bauzeit aufgehoben werden. Sämtliche Materialtransporte sind auf den vorhandenen Gleisen der Stadtbahn mit den vorhandenen Güterwagen der VGF vorzunehmen . Die unterirdische UBahn ist von den oberirdischen Gleisen zu trennen. Fahrgäste müssen an der Adickesallee von der unterirdischen in die oberirdische Bahn umsteigen und umgekehrt. Die unterirdische Bahn endet zunächst dort, wo nördlich von der Adickesallee die Rampe beginnt. Die oberirdische Bahn beginnt südlich von der Haltestelle Adickesallee. Ihre Gleise werden vorübergehend in die Fahrbahnen des Kfz-Verkehrs gelegt und biegen etwa in der Mitte zwischen Dornbusch und der Fritz-Tarnow-Straße in die vorhandene Trasse ein. Die Betriebsstrecke im Marbachweg ist vorübergehend stillzulegen und um etwa 50 Meter zurückzubauen.
Autoverkehr in der Innenstadt einschränken
Für Anwohner der stark befahrenen Durchgangsstraßen Eschersheimer, Eckenheimer, Marbachweg wird die Lebensqualität durch Verkehrslärm und Abgase stark beeinträchtigt. Man kann die Fenster kaum öffnen, ist einem ständigen, Stress verursachenden Lärmpegel und Abgasen ausgesetzt. Ich schlage daher vor, nach dem Vorbild von London eine PKW-Einfahrtgebühr für die Innenstadt zu erheben und den Autoverkehr innerhalb der Stadt konsequent einzuschränken. Gleichzeitig sollten Park and Ride-Plätze ausgebaut und das Erreichen der Innenstadtbereiche mit öffentlichen Verkehrsmitteln so attraktiv wie möglich gestaltet werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h könnte zumindest den Lärm etwas reduzieren helfen. Eine autofreie Innenstadt - wie herrlich wäre das.
U-Bahnhof Dornbusch fußgängerfreundlicher machen
Für tägliche Benutzer der U-Bahn am Dornbusch ist es lästig, immer zuerst durch die Unterführung gehen zu müssen. Viele Bürger überqueren daher die Straße und klettern dann über das Geländer auf den Bahnsteig. Der Weg vom U-Bahnsteig zur Bushaltestelle (Buslinie 34) ist zu weit: erst wieder durch die Unterführung, dann bis zur Kreuzung, und noch um die Ecke. Ich schlage daher vor, den Bahnsteig Richtung Kreuzung Eschersheimer/Marbachweg zu verlängern und einen zweiten oberirdischen Überweg für Fußgänger zu schaffen, der direkt an der Kreuzung liegt. Damit verbunden könnten die Fußgänger dort auch oberirdisch die Eschersheimer Landstraße überqueren. Die Zeiten, als Verkehrsplaner Fußgänger unter die Erde verbannt haben, sind vorbei.
Verkehrsmarkierungen am Dornbusch
Auf den Straßen, die über die U-Bahnschienen am Dornbusch fürhen (Marbachweg und Verlängerung zur Wilhelm-Epstein-Straße) besteht jeweils einige 100 Meter nach Überquerung der Schienen die Möglichkeit, einen U-Turn zu machen, da man direkt hinter den Schienen nicht links abbiegen kann. Diese Möglichkeit des Wendens mitten auf der Straße wird auf einem Schild angezeigt. Die dazu passenden Straßenmarkierungen auf dem Boden sind kaum noch zu sehen. Wenn man diesen U-Turn machen will und sich mitten auf der Straße quasi zum Abbiegen einordnet, wird dies von anderen Verkehrsteilnehmener mit völligen Unverständnis quittiert, da diese Möglichkeit nicht offensichtlich ist. Zumindest die Straßenmarkierungen sollten deutlicher (nach) gezeichnet werden. Vielleicht könnte man sich bei der Gelegenheit einmal grundsätzliche Gedanken über die Verkehrsführung am Dornbusch machen: Alte Straßenbahnschienen und Kopfsteinpflaster machen die Straße vor allem für Fahrradfahrer schwer zu befahren, ferner ist es an vielen Stellen nicht klar, ob die Verkehrsführung ein- oder zweispurig ist.