Meine Nachbarschaft: Schleswiger Straße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7985 entstanden aus Vorlage: OF 1173/9 vom 11.01.2026 Betreff: Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße Laut Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft kommt es in der Monisstraße aufgrund beidseitig geparkter Fahrzeuge zu einer erheblichen Reduzierung der Durchfahrtsbreite für Pkw. Größere oder breitere Fahrzeuge können die Straße häufig nicht problemlos passieren. Hauseinfahrten sind nur schwer nutzbar. Zusätzlich führt das weit verbreitete Gehwegparken zu einer massiven Einschränkung der Bewegungsfreiheit für FußgängerInnen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, in der Monisstraße auf einer Straßenseite ein Parkverbot einzurichten, um eine ausreichende Durchfahrtsbreite sicherzustellen und die Nutzung der Gehwege für FußgängerInnen zu gewährleisten. In den Parallelstraßen besteht bereits ein einseitiges Parkverbot, sodass eine entsprechende Regelung in der Monisstraße sinnvoll und folgerichtig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein
Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2026, OM 7984 entstanden aus Vorlage: OF 1171/9 vom 12.01.2026 Betreff: Parkverbot für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße Vorgang: OM 7323/25 OBR 9; ST 2080/25 Der Magistrat wird gebeten, seine in der Stellungnahme vom 15.12.2025, ST 2080, zum Ausdruck gebrachte Ablehnung eines Parkverbots für Wohnmobile und Lkw über 3,5 Tonnen in der Kaiser-Sigmund-Straße zu überdenken und dieses zeitnah umzusetzen. Die durch den Magistrat vorgebrachte Begründung für die Ablehnung der Anregung des Ortsbeirats, dass ein solches Verbot zu Verdrängung in schmalere Nebenstraßen führe, überzeugt nicht: Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken an engen Straßenstellen bereits unzulässig, wenn keine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt. In den vom Magistrat angeführten "deutlich schmaleren Nebenstraßen" wäre das Abstellen von Wohnmobilen und Lkw somit ohnehin rechtswidrig, insbesondere auf dem Gehweg. Ein antizipiertes illegales Ausweichverhalten, gegen das der Magistrat ebenso zur Tat schreiten müsste, sollte kein Grund sein, notwendige Maßnahmen zu unterlassen. Begründung: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben sich wiederholt über die durch abgestellte Wohnmobile und Lkw angespannte Parksituation in der Kaiser-Sigmund-Straße beschwert und dazu bereits eine Petition beim Magistrat vorgelegt. Der Ortsbeirat hat das Problem bereits erkannt und den Magistrat um Abhilfe gebeten. Die Dringlichkeit soll angesichts der Beschwerdelage und der teilweise gefährdenden Situation noch einmal deutlich gemacht werden. Neben den Wohnmobilen werden auch immer wieder gewerbliche Lkw und Lieferwagen mit Überlänge in diesem Wohngebiet abgestellt, die die Sicht der zu Fuß gehenden Personen massiv einschränken. Angesichts der Tatsache, dass sich dort auch Schulwege und Kinderbetreuungseinrichtungen befinden und auf der gesamten Straßenlänge außerhalb der Kreuzungen mit Marbachweg und Eckenheimer Landstraße keine gesicherten Querungsmöglichkeiten eingerichtet wurden, stellt dies einen weiteren Grund dar, diese Straße frei von solchen Fahrzeugen zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7323 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2080
Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975)
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7915 entstanden aus Vorlage: OF 1179/10 vom 14.12.2025 Betreff: Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg hier: Nachfragen zur Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025 (ST 1975) Vorgang: OM 7251/25 OBR 10; ST 1975/25 Mit Stellungnahme vom 24.11.2025, ST 1975, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat 10 unter anderem mit, dass es sich bei dem Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg um Teilstörungen gehandelt habe. Es seien nur einzelne Leuchten betroffen gewesen. Die Störungen konnten mithilfe der Rufbereitschaft zeitnah behoben werden. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie er diese Aussagen vor dem Hintergrund der Angaben von Anwohnenden dahin gehend bewertet, dass 1. die Beleuchtung in großen Teilen des Holunderwegs und der Flensburger Straße ausfiel, also jeweils viele Häuser hiervon betroffen waren; 2. die Beleuchtung mehrere Nächte ausfiel. Begründung: Der Ortsbeirat 10 zeigt sich irritiert über die relativierende Einschätzung des Magistrats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7251 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1975
Gehwegparken in der Monisstraße beenden: Fußwege und Einfahrten frei halten
Antrag vom 12.01.2026, OF 1172/9 Betreff: Gehwegparken in der Monisstraße beenden: Fußwege und Einfahrten frei halten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Gehwegparken in der Monisstraße (etwa durch entsprechende Markierungen und Kontrollen) abzustellen und das Parken in dieser Straße so zu sortieren, dass der Bürgersteig für alle Gruppen von zu Fuß Gehenden wieder begehbar wird und die Anwohnenden wieder ausreichend Platz vorfinden, um ihre Einfahrten zu nutzen. Berücksichtigt werden sollten dabei auch die den Ein/Ausfahrten gegenüberliegenden Bereiche. Begründung: In der Monisstraße wird beidseitig auf dem Gehweg geparkt, obwohl dies nicht durch Beschilderung erlaubt ist. Die Restbreite ist extrem gering. Anwohnerinnen und Anwohner beklagen daher im Ortsbeirat, dass die Gehwege nicht mehr ausreichend passierbar sind. Das ist insbesondere für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ein Problem. Grade diese Gruppen sollten nicht auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem werden Anwohnende bei der Benutzung der Einfahrten zu ihren Grundstücken eingeschränkt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße
Antrag vom 11.01.2026, OF 1173/9 Betreff: Einrichtung eines einseitigen Parkverbots in der Monisstraße Laut Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft kommt es in der Monisstraße aufgrund beidseitig parkender Fahrzeuge zu einer erheblichen Reduzierung der Durchfahrtsbreite für Pkw. Größere oder breitere Fahrzeuge können die Straße häufig nicht problemlos passieren. Zusätzlich führt das weit verbreitete Gehwegparken zu einer massiven Einschränkung der Bewegungsfreiheit für FußgängerInnen. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Monisstraße auf einer Straßenseite ein Parkverbot einzurichten, um eine ausreichende Durchfahrtsbreite sicherzustellen und die Nutzung der Gehwege für FußgängerInnen zu gewährleisten. In den Parallelstraßen besteht bereits ein einseitiges Parkverbot, sodass eine entsprechende Regelung in der Monisstraße sinnvoll und folgerichtig ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Fahrradbügel im Marbachweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Mierendorffstraße bis zur vollständigen Beendigung der Arbeiten - Verlegung der Fernwärmeleitung in der Mierendorffstraße - entfernen und für den KfzVerkehr zum Parken freigeben
Antrag vom 11.01.2026, OF 1178/9 Betreff: Fahrradbügel im Marbachweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Mierendorffstraße bis zur vollständigen Beendigung der Arbeiten - Verlegung der Fernwärmeleitung in der Mierendorffstraße - entfernen und für den Kfz-Verkehr zum Parken freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat während der Verlegung der Fernwärmeleitung in der Mierendorfstraße die im Marbachweg zwischen der Escherheimer Landstraße und dem Marbachweg aufgestellten Fahrradbügel in diesem Bereich bis auf 2 Stellplätze am Beginn und 2 Stelllätze vor dem Kreuzungsbereich zu entfernen um Platz für den parkplatzsuchenden Kfz-Verkehr bereit zu stellen. Begründung: Der Parkdruck ist durch die Arbeiten in der Mierendorfstraße stark erhöht, sodass ein teilweises entfernen der Fahrradbügel in dem oben genannten Bereich die Situation etwas entspannen würde. Wie auf nachfolgenden Bildern zu erkennen ist an den Ständern sehr viel Leerstand (bis auf 3 Ständer waren 15 Ständer nicht belegt gewesen. Zudem hätte man durch den Wegfall von Patkplätzen während des Wochenmarktes hier eine Ausweichmöglichkei Fotos 1 (eigene Aufnahme): Fahrradständer Marbachweg (zwischen Eschersheimer Landstraße und Mierendorfstraße) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9
Anwohnerparken im Dornbusch
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2025, OM 7789 entstanden aus Vorlage: OF 1134/9 vom 10.11.2025 Betreff: Anwohnerparken im Dornbusch Vorgang: B 299/19; OM 2114/22 OBR 9; ST 1719/22 Mit der Anregung vom 05.05.2022, OM 2114, hatte der Ortsbeirat zuletzt angeregt, im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone einzurichten. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1719 auf das geplante Vorgehen nach Bericht B 299 hingewiesen. Nun erreichen den Ortsbeirat immer wieder Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für Anwohnerparken in diesem Bereich aussprechen. Jüngst wurde dem Magistrat dazu eine Unterschriftenliste überreicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Einrichtung einer Anwohnerparkzone im Dornbusch vorgezogen werden kann. Sollte dies der Fall sein, wird um eine zeitnahe Umsetzung gebeten. Sollte dies nicht der Fall sein, wird der Magistrat gebeten, die Gründe dafür darzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2114 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1719
Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7251 entstanden aus Vorlage: OF 1085/10 vom 19.08.2025 Betreff: Mehrtägiger Ausfall der Straßenbeleuchtung in der Flensburger Straße und im Holunderweg Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen (insbesondere der Mainova AG) gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieso die Straßenbeleuchtung sowohl in der Flensburger Straße (Juni/Juli) als auch im Holunderweg (August) jeweils über einen längeren Zeitraum nicht funktionierte; 2. wieso nach Angaben von Bürgerinnen und Bürgern deren Nachfragen unbeantwortet blieben; 3. wie solche Vorkommnisse künftig vermieden werden sollen. Begründung: Ein tagelanger Ausfall der Straßenbeleuchtung kann nicht hingenommen werden. Des Weiteren sollten besorgte Bürgerinnen und Bürger wenigstens über die Umstände informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1975
Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6775 entstanden aus Vorlage: OF 1018/10 vom 06.04.2025 Betreff: Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es bauliche Maßnahmen gibt, um das illegale Rechtsabbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße zu erschweren und die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten an dieser Stelle verstärkt werden kann. Begründung: Das Durchfahrtsverbotsschild wird vorsätzlich missachtet. Anwohnerinnen und Anwohner berichten über eine spürbare Zunahme auf der Schwabstraße und der Flensburger Straße. Dieser Bereich ist auch Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1281
Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend
Antrag vom 09.03.2025, OF 1107/2 Betreff: Reduktion und verbesserte Kommunikation von langfristigen Parkplatzsperrungen im Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen dauerhaft gesperrten Parkmöglichkeiten für Anwohner folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der Parkplatz-Sperrungen, die auch nach Beendigung der Baumassnahmen bestehen bleiben? 2. Wie kann für die Anwohner, die für Anwohnerparken zahlen und aus Alters- und gesundheitlichen Gründen auf ein Auto angewiesen sind, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden? 3. Warum werden bei einer Sperrung nicht Grund und Dauer auf einem Schild sowie eine Info-Nummer für Anwohner konkret angegeben? 4. Wie könnte ein Konzept für effizientere Kommunikation der Parkplatzsperrungen für die betroffenen Anwohner aussehen? 5. Warum können während der kalten Jahreszeit die Plätze der Aussengastronomie nicht für Anwohnerparken zur Verfügung gestellt werden? 6. Warum wird das nie genutzte Parklet imGrüneburgweg Nr.79 nicht abgebaut? Beispielhaft seien folgende Parkplatzsperrungen angeführt: - Bewohnerparkplätze direkt gegenüber von Haus 87 und 87a, direkt an der Simon-Bolivar-Anlage: Seit Beginn des Monats Februar gesperrt tagsüber. Sonst aber ist weder Grund noch Notwendigkeit ersichtlich noch wurde das kommuniziert. - Unterlindau, etwa Nr.105: Nach seit einer vor ca. sechs Monaten abgewickelter Baustelle sind Parkplätze bis heute grundlos gesperrt. - August-Sieber-Straße kurz vor Haus Nr.1: 2 Plätze seit Wochen gesperrt, ohne dass ein Grund ersichtlich würde. - Nie genutztes Parklet vor dem Grüneburgweg Nr. 79: Sinnlose Blockade eines Parkplatzes Begründung: Im Westend besteht aufgrund der Umgestaltungen zu fahrradfreundlichen Nebenstrassen und zahlreicher Dauerbaustellen zunehmender Parkdruck. Gleichzeitig sind die Gebühren für Anwohnerparken massiv gestiegen - dies führt regelmäßig zu Nachfragen und Beschwerden von Anwohnern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen für ihre Autos keinen Platz finden. Da auf den Schildern zur Parkplatzsperrung oft ein Anfangsdatum, aber nie ein Enddatum vermerkt wird, kann es wohl durchaus geschehen, dass einfach nur die Schilder nicht abgeräumt wurden. So etwas könnte man leicht ändern, tut es aber nicht. Zudem werden keine expliziten Gründe für die Sperrungen genannt, was viele Anwohner ebenfalls unverständlich finden. Notwendigkeit und Dauer vieler Parkplatzsperrungen werden laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes nicht oder fast nicht überprüft. Schließlich steigt die Verkehrsbelastung des Viertels durch längeres Umkreisen zur Stellplatzsuche eher, als dass sie reduziert wird. Dass zudem mitten in der kalten Jahreszeit sinnlos Parkplätze in grosser Zahl durch Außengastronomie (z.B. Grüneburgweg Ecke Leerbach) blockiert werden, trägt nicht zur Entspannung der Situation bei. Fotos beispielhafter Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2025, OF 1135/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1107/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1172 2025 1. Die Vorlage OF 1107/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1135/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1135/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke (= Ablehnung); GRÜNE und 1 Linke (= Enthaltung)
Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6775 entstanden aus Vorlage: OF 1018/10 vom 06.04.2025 Betreff: Illegales Abbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße erschweren und vermehrt kontrollieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es bauliche Maßnahmen gibt, um das illegale Rechtsabbiegen von der Jean-Monnet-Straße in die Schwabstraße zu erschweren und die Verkehrsüberwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten an dieser Stelle verstärkt werden kann. Begründung: Das Durchfahrtsverbotsschild wird vorsätzlich missachtet. Anwohnerinnen und Anwohner berichten über eine spürbare Zunahme auf der Schwabstraße und der Flensburger Straße. Dieser Bereich ist auch Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1281
Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
Anregung vom 11.02.2025, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 994/10 vom 27.01.2025 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann deutlich verbesserte Möglichkeiten für den Schulsport für die folgenden Schulstandorte in Eckenheim und Preungesheim zur Verfügung stehen: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle und fehlende Außenanlage); 3. künftig zwei Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude am Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 4. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 5. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es ist Eile geboten. Auch der örtliche Vereinssport leidet unter der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 396 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 526 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5987, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6549, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025
Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Nordwesten
Antrag vom 09.03.2025, OF 1091/2 Betreff: Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Nordwesten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. Welche Fördermöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren zur digitalen Teilhabe existieren aktuell im Ortsbezirk 2 und welche sind geplant? 2. Wie können mit städtischer Unterstützung im Frankfurter Nordwesten für Seniorinnen und Senioren niedrigschwellige, kostenfreie Lern- und Schulungsangeboten unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, geschaffen werden? 3. Wie kann eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt werden, die auf die bestehenden und zukünftigen Angebote besser aufmerksam macht? Begründung: Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Bereits bestehende Unterstützungsmöglichkeiten sind oft nicht bekannt. Die Stadt soll aktiv dafür sorgen, dass die digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren verbessert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1091/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1091/2 wurde zurückgezogen.
Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6406 entstanden aus Vorlage: OF 907/9 vom 12.01.2025 Betreff: Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln Der Magistrat wird gebeten, aufbauend auf den Erfolgen des Grünen Ypsilons ein stadtplanerisches Konzept für die Weiterentwicklung der Grünverbindungen im Stadtteil Dornbusch zu erstellen. Dies sollte möglichst in einem Rahmenplan resultieren, der nach und nach bei Umbauten umgesetzt werden könnte. Begründung: Eine große Besonderheit des Ortsbezirks 9 sind die weitestgehend zusammenhängenden oder aneinandergrenzenden Grünflächen und dadurch abseits des Straßennetzes bestehenden Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Dieses Netz bietet eine gute Grundlage für eine systematische Betrachtung. Einen Teil dieses Verbunds zu stärken war ein wichtiges Ziel des Grünen Ypsilons, aber auch außerhalb dieses Projektgebiets (und direkt daran anschließend) bestehen sie. So führt der Weg am nordöstlichen Ende des Grünen Ypsilons zum Beispiel direkt weiter über den Sinaipark, die Sinai-Wildnis, den "Pilz-Park" über den Marbachweg in die Kaiser-Sigmund-Straße und weiter zum Hauptfriedhof, über den das Nordend, Eckenheim und in der Verlängerung über den Wasserpark auch Bornheim auf einer fast durchgängigen grünen Achse erreicht werden können. In die nördliche Richtung führt der Weg über den Sinaipark zur Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage und von dort bis nach Eschersheim. Das Projekt Grünes Ypsilon hat eindrucksvoll gezeigt, wie sich Grünflächen im Stadtteil aufwerten lassen. Diese erfolgreiche Arbeit sollte nun weitergeführt werden. Mit dem neuen Konzept könnte ein durchgängiges Netz von kühlen, grünen, ruhigen und sicheren Wegen entstehen - vom Dornbusch bis in die Nachbarstadtteile. Besonders Familien mit Kindern, ältere Menschen und alle, die gerne zu Fuß unterwegs sind, würden von sicheren und attraktiven Verbindungen abseits der großen Straßen profitieren. Anders als beim Grünen Ypsilon sind hier keine großen Umbauten nötig. Viele Verbesserungen können schrittweise umgesetzt werden: verbesserte Wege, zusätzliche Bänke zum Ausruhen, bessere Beleuchtung, neue Bäume für mehr Schatten oder die Entsiegelung kleiner Flächen. Wichtig ist jetzt vor allem - zu erfassen, was schon gut funktioniert; - herauszufinden, wo es Verbesserungspotenzial und -bedarf gibt; - die bestehenden Wege besser bekannt zu machen; - neue Verbindungen zu identifizieren; - die verbundenen Grünflächen langfristig zu sichern. Ein zusammenhängendes Netz von Grünverbindungen dient nicht nur der Naherholung, sondern auch dem Klimaschutz und der Vernetzung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Der Dornbusch könnte damit seine Qualität als grüner, lebenswerter Stadtteil weiter ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 866 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
Zufahrt Platz Am Dornbusch
Antrag vom 12.01.2025, OF 910/9 Betreff: Zufahrt Platz Am Dornbusch Leider kommt es häufiger vor, das PKW-Fahrer über den Marbachweg auf den Platz vor dem Haus Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 248 fahren. Sie benutzen diesen als Parkplatz um z.B. zur Bank zu gehen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, diese Möglichkeit der Einfahrt durch Zufahrtsperren -- die im Gefahrfall von Rettungsfahrzeugen - entschärft werden können - zu verhindern. Vorstellbar wären versenkbare Poller, herausnehmbare oder dreh-/schwenkbare Durchgangssperren, klappbare Durchgangs-/Wegesperren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe eine Entscheidung getroffen hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 878/9 vom 20.11.2024 Betreff: TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite Der Magistrat wird gebeten, die Gitter hinter dem Fußballtor (südliche Richtung) in Richtung der Kleingartenanlage KGV am Marbachweg e. V., Anlage 4, um bis zu zwei Meter zu erhöhen. Fußbälle landen bei Fußballspielen oder bei Trainingseinheiten wiederholt in den Gärten des Kleingärtnervereins. Um dieses zu verhindern, ist eine Erhöhung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 477 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52-2
E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6220 entstanden aus Vorlage: OF 939/10 vom 19.11.2024 Betreff: E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg eine noch festzulegende Anzahl von E-Ladesäulen einzurichten. Begründung: Dieser Parkplatz wird besonders von Pendlern, Friedhofsbesuchern und Anwohnern benutzt und ist daher für eine länger andauernde Ladezeit ein idealer Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 335 Aktenzeichen: 66-3
Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg
Antrag vom 18.11.2024, OF 934/10 Betreff: Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, zum Beispiel dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, um Prüfung und umfassende Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: Steht das ehemalige Postbankgebäude am Marbachweg unter Denkmalschutz, gibt es sonstige (Architekten-)Rechte, die auf dem Gebäude lasten, bestehen Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder bezüglich der Aus- und Umbaumöglichkeiten, konnten eventuelle frühere Einschränkungen behoben werden können und, wenn ja, wie, falls solche Einschränkungen bestanden: a) warum wurde das Gebäude trotzdem gekauft, b) warum wurden diese Einschränkungen nicht vorher behoben wurden, welche Umbauten können wann und wie erfolgen können, welche Umbauten können nicht erfolgen, ab wann kann dort der Schulsport auf welchen gedeckten und ungedeckten Sportflächen störungsfrei für Schulen und Vereine geregelt werden soll, wann ist mit der Einweihung des Schulstandortes zu rechnen, wie fällt die Kostenkalkulation zu den vorgenannten Fragen aus und wie wird diese geregelt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1069 2024 Die Vorlage OF 934/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verbesserung der Schulwegsituation der Heinrich-Seliger-Schule
Antrag vom 28.10.2024, OF 836/9 Betreff: Verbesserung der Schulwegsituation der Heinrich-Seliger-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserungen zur Schulwegsicherheit zu prüfen und ggf. zu veranlassen. 1. Erneuerung der stark verblassten Markierung der Zebrastreifen in der Mierendorfstraße und Max-Bock-Straße. 2. Erneuerung der Bremsschwellen (Aufpflasterungen) in der Mierendorfstraße um die Fahrgeschwindigkeit der Autos zu reduzieren. 3. Installation eines Druckknopfes zur Signalbeschleunigung für FußgängerInnen der Ampelanlage Marbachweg/Mierendorfstraße. Begründung: Im Rahmen eines Schulprojektes haben SchülerInnen gemeinsam mit Lehrkräften Maßnahmen erarbeitet, die die Sicherheit des Schulweges rund um die Heinrich-Seeliger-Schule verbessern können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2024, OF 862/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 836/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 862/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 862/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 867/10 vom 20.08.2024 Betreff: Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampeln rings um die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße sowie die Ampeln an der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg mit akustischem Blindensignal ausgestattet werden können. Begründung: Durch die akustischen Signale können Blinde und Sehbehinderte sicherer über die Kreuzungen gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Digitale Abstellorte für E-Scooter
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Erledigte Baustellen-Umleitungsschilder
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5911 entstanden aus Vorlage: OF 888/10 vom 15.08.2024 Betreff: Erledigte Baustellen-Umleitungsschilder Der Magistrat wird gebeten, sämtliche erledigte Baustellen-Umleitungsschilder im Ortsbezirk 10 aktuell und auch künftig umgehend abholen zu lassen. Begründung: Derzeit stehen für die Verkehrsteilnehmer offensichtlich erledigte Baustellen-Umleitungsschilder störend und irritierend auf öffentlichen Parkplätzen bzw. im öffentlichen Raum, unter anderem im Marbachweg und in der Ronneburgstraße. Der öffentliche Raum ist von allen Beteiligten frei von etwaigen Altlasten zu halten. Veraltete und irritierende Straßenbeschilderung oder im öffentlichen Raum störende Hindernisse sind ausdrücklich zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 57 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
Anregung vom 02.07.2024, OA 476 entstanden aus Vorlage: OF 852/10 vom 17.06.2024 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann der Schulsport in Eckenheim und Preungesheim deutlich verbessert in den nachfolgend aufgeführten Schulen zur Verfügung steht: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle); 3. Münzenbergerschule in Eckenheim (fehlende Außenanlage); 4. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle); 5. künftige Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude im Marbachweg in Eckenheim (fehlende Außenanlage); 6. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle); 7. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Außenanlage ); 8. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es eilt, zumal dadurch auch der Vereinssport in Eckenheim und Preungesheim leidet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.01.2025, OF 994/10 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 301 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 09.09.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) 29. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 12.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 476 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 526 2025 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 994/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5094, 29. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 09.09.2024 Aktenzeichen: 40-2
Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V.
Antrag vom 14.04.2024, OF 727/9 Betreff: Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob in der Niedwiesenstraße im Bereich der Sportplätze der TSG 51 und Germania 08 Ginnheim die Möglichkeit einer insektenfreundlichen Beleuchtung ggf. aktiviert durch Bewegungsmelder und eingespeist durch Solarstrom möglich wäre. Auf der Niedwiesenstraße in vorgenannten Bereich befinden sich zudem viele Kleingärten, eine Kleingartenverein (KGV "Am Marbachweg" - Anlage 4) und ein Hundeverein (SV Ortsgruppe Frankfurt-Praunheim), wo die Straße nachts beleuchtet werden sollte. Es ist zudem die einzige schnelle Verbindung zwischen den Ortsteilen Alt-Eschersheim und Ginnheim. Diese Straße wird durch viele Spaziergänger und Radfahrer benutzt. Durch eine temporäre Beleuchtung könnte man zudem Unebenheiten und Löcher im Asphalt besser erkennen und Unfälle vorbeugen. Begründung: ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 727/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Gefährliche Matschwege zwischen Sinai-Wildnis und Eckernförder Straße
Antrag vom 25.02.2024, OF 771/10 Betreff: Gefährliche Matschwege zwischen Sinai-Wildnis und Eckernförder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der Weg zwischen Sinai-Wildnis und Eckernförder Strasse wetterfest gemacht werden kann, so dass er auch bei längerem Regen weiter für Fußgänger und Radfahrende benutzbar bleibt. Begründung: Der Fuß- und Radweg von der Sinai-Wildnis zur Eckernförder Straße ist in der aktuellen Wettersituation sehr matschig. Dort sind vermutlich in privater Initiative Platten hingelegt worden, die Fußgängern ein matschfreies Springen von Platte zu Platte ermöglichen. Für Radfahrende ist der Zustand extrem gefährlich - insbesondere in der Dunkelheit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 771/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 771/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 771/10 wurde zurückgezogen.
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4935 entstanden aus Vorlage: OF 541/11 vom 27.12.2023 Betreff: Fahrradbügel in der Auerfeldstraße - neu Vorgang: OM 5/21 OBR 11; ST 1465/21 Der Magistrat wird gebeten, in der Auerfeldstraße auf dem eingezeichneten Bürgersteig vor dem Aufgang zur Auerfeldstraße 8 bis zu vier Fahrradbügel aufzustellen (siehe auch OM 5) . Quelle: Google Maps vor Auerfeldstraße 8 Begründung: Es gibt in den Häusern der Auerfeldstraße 8 bis 52 vermehrt Schulkinder und auch Erwachsene, die ihre Fahrräder auf der Straße abstellen möchten. Der Ortsbeirat weiß von einem Minimum von fünf Familien. Der Platz ist eng und Stellen, an denen Fahrräder angeschlossen werden können, sind sehr begrenzt. An zwei der vier Laternenpfähle auf diesem Straßenabschnitt sind Mülltonnen abgestellt. Die Laternenpfähle stehen dicht an Hecken oder Mauern. Die Aufgänge zu den Häusern haben Treppen, für eine Schienenlösung (Vorlage ST 1465) sind die Aufgänge baulich zu schmal. Die angeregten vier Fahrradbügel, an denen acht Fahrräder abgestellt werden könnten, würden der Parksituation für Fahrräder helfen und vor allem die Schulkinder unterstützen, mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Der Fahrradweg in Richtung Marbachweg ist gut ausgebaut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.05.2021, OM 5 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1212 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4477 entstanden aus Vorlage: OF 647/10 vom 24.06.2023 Betreff: Kommerzielles Parken in ÖPNV-Nähe unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, kommerzielles Parken, bei dem Unternehmen Flughafenkunden billige Parkmöglichkeiten in der Nähe von ÖPNV-Haltestellen anbieten, im Ortsbezirk 10 zu unterbinden. Begründung: Zusätzlicher und unnötiger Parkdruck sorgt täglich für teilweise gefährliche Situationen. Zugeparkte Straßeneinmündungen oder Abfahrten für Rollstuhlfahrende, Personen mit Kinderwagen oder Ähnlichem sind für Kinder (Sehbehinderung beim Fahrradfahren) und behinderte Menschen oft gefährlich und daher untragbar. Denn das Ausweichen auf die Straßen, besonders vom Bürgersteig auf die Straße, kann durch eine Reduzierung durch Fremdparker reduziert werden. Fernsehberichte zeigten Unternehmen, welche ihren Flughafenkunden anbieten, das Fahrzeug viel billiger zu parken als im Flughafenparkhaus. Die Fahrzeuge verteilen sich im gesamten Stadtgebiet, immer in direkter Nähe zum ÖPNV. An den entsprechenden Parkplätzen, beispielsweise am oberen Ende vom Marbachweg in Höhe der Rampe zur Unfallklinik, sind immer wieder Nummernschilder aus allen Bundesländern zu sehen, welche teilweise mehrere Tage dauerhaft dort parken und damit den Parkdruck zusätzlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9
Antrag vom 03.09.2023, OF 568/9 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9 Die Breite des Radfahrstreifens ergibt sich aus den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06), einem technischen Regelwerk: Danach hat ein Radfahrstreifen mindestens 1,60 Meter breit zu sein, plus 25 cm für den weißen Strich. Bei viel befahrenen Straßen und vor Schulen soll er zwei Meter breit sein. In der Planung aus dem Jahre 2014 werden die Radstreifen für die Wilhelm-Epstein-Str. westlich (Seite 22) mit 1,50, 1,50 und 1,50m angegeben. Für die Wilhelm-Epstein-Str. östlich (Seite 24) mit 1,85 und 1,60m. Für die Strecke Dornbusch/Marbachweg West (Seite 27) mit 1,50 und 1,30m. Für den Marbachweg Mitte (Seite 30) mit 1,50 und 1,60m. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten: 1. Kann die Planung umgesetzt werden, da die vorgeschriebenen Breiten nicht eingeplant wurden. 2. Wie ist die Kostensteigerung seit 2014? Diese wurde mit 17,7 mio € Baukosten und 5,8 mio € Fahrzeugkosten beziffert. 3. Könnte die Ringtrasse mittels Elektrobussen kostengünstiger durchgeführt werden? 4. Könnten die vorgeschriebenen Breiten durch den Einsatz von Elektrobussen eingeplant werden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 568/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 Euro Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73
Anregung vom 04.07.2023, OA 373 entstanden aus Vorlage: OF 320/7 vom 27.06.2023 Betreff: Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 Euro Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 Vorgang: B 172/23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Finanzierung der Maßnahmen (Abriss und Neubau des Kinderzentrums Eckernförder Straße, KiZ 56) nicht zulasten des Investitionshaushalts für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) durchzuführen. Die Mittel für das KiZ 100 bleiben vollständig im Investitionsprogramm 2022-2025 erhalten. Die Mittel zur Maßnahmenfinanzierung gemäß des Vortrags des Magistrats vom 26.05.2023, M 73, werden aus anderen Haushaltstiteln als den Kita-Haushalten generiert. Begründung: Mit der Vorlage M 73 werden die notwendigen Investitionen für das KiZ 56 von 10.399.000 Euro unter anderem aus den Investitionsmitteln anderer KiZ generiert. Das betrifft im Ortsbezirk 7 das KiZ 100 in der Stichelstraße. Dessen Investitionsbedarf steht angesichts der dramatischen Situation der Versorgung mit Hortplätzen und Nachmittagsbetreuung im Bereich der Michael-Ende-Schule wie überhaupt in Rödelheim außer Frage. Dies wurde in der Vorlage B 172 vom 24.04.2023 durch den Magistrat ja festgestellt (S. 24: "unterdurchschnittliche Versorgungsquote", "Erweiterung der Hortkapazitäten" und "Ausbau von Erweiterter Schulischer Betreuung priorisiert"). Damit wird nicht die Maßnahme für das Kinderzentrum Eckernförder Straße infrage gestellt. Der steigende Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen muss durch eine entsprechende Priorisierung im gesamten Haushalt getragen werden - nicht auf dem Rücken der Kinder und Familien und zulasten anderer Kitas. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 346 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 12.07.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 10.07.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: zu 1. Volt und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. Volt (= Del. auf H); ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.07.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 73 und OA 373 = Annahme) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3598, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 40-4
Hundewiese am Dornbusch
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3983 entstanden aus Vorlage: OF 530/9 vom 21.05.2023 Betreff: Hundewiese am Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, eine eingezäunte Hundewiese im Grünzug zwischen Marbachweg und Sinaipark einzurichten. Ein geeigneter Standort soll in Abstimmung mit dem Ortsbeirat bestimmt werden. Vorbild für dieses Vorhaben ist die vom Ortsbeirat 3 mitfinanzierte Hundeauslaufwiese zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße im Nordend. Begründung: Anwohner am Dornbusch wünschen sich eine wohnortnahe Fläche, auf der sie ihre Hunde frei laufen lassen können, ohne in Konflikte mit anderen Nutzern der Grünfläche zu kommen. An der Bertramswiese sind Hunde nicht erlaubt und sowohl im Sinaipark als auch im Pilz-Park kommen die spielenden Hunde häufig dem Fahrradverkehr und den Fußgängern in die Quere. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 244 Aktenzeichen: 67-0
Keine Ringstraßenbahn durch den Ortsbeirat 9
Antrag vom 22.05.2023, OF 531/9 Betreff: Keine Ringstraßenbahn durch den Ortsbeirat 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die geplante Ringstraßenbahn nicht durch die im Ortsbezirk geplanten Rute (Wilhelm-Epstein-Straße; Am Dornbusch; Marbachweg) zu führen. Vor einigen Jahren wurde die Wilhelm-Epstein-Straße und die Straße am Dornbusch für einigen Millionen EUR Grundsaniert mit monatelanger Belastung für die Anwohner. Die derzeit im Einsatz befindliche Buslinie 34 befördert die ÖPNV-Teilnehmer auf den gesamten, inzwischen barrierefrei ausgebauten Haltestellen zu ihren Zielen. Sollte es zu Kapazitätsengpässen kommen, kann durch eine reduzierte Taktung weitere Busse zum Einsatz kommen (Elektrobusse bevorzugt). Der Einsatz einer Ringstraßenbahn in diesem Bereich hat keinen Vorteil für die direkten Anwohner. Die Nachteile überwiegen. In einem offenen Brief (E-Mail an den Ortsbeirat und der Presse vom 21.03.2023 - durch Weiterleitung) haben sich Anwohner über die Planung Gedanken gemacht und Ihre nachvollziehbaren Bedenken geäußert. Der Ortsbeirat teilt die Bedenken im Hinblick auf: - Behinderung von Rettungsfahrten, - Schulwegsicherung durch eine Vielzahl von Schulen entlang der Strecke, - Bremsweg eines Schienenfahrzeugs deutlich höher als eines PKWs, - Ein- und Ausstieg der Haltestellen (mittig) - neue barrierefreie Haltestellen notwendig, - Behinderungen des Verkehrs, Unzumutbarkeit der Ringstraßenbahn für die Anwohner - Sicherheit und Rettungszeiten, - Wegfall von weiteren Parkplätzen, - Erschütterungen der Wohnhäuser durch den Umbau, - Gehwege, Fahrradwege (Gefährliche Situationen bei nach Ausbau), - Keine Reduktion des Pendlerverkehrs nach Ausbau, Anhand der angespannten Haushaltssituation der Stadt sollte die Wirtschaftlichkeit (hier: Unwirtschaftlichkeit) einer Ringstraßenbahn durch den Ortsbezirk, bei einer zurzeit bestehenden Verbindung nochmals überdacht werden. Insgesamt ist es sinnvoller, sicherer, wirtschaftlicher und ökologischer, dass "Ringbahnprojekt" durch ein "Elektro- Ringbusprojekt" zu ersetzen, insbesondere da die Bahn keinen Geschwindigkeitsvorteil für den Nahverkehrsbenutzer bietet. Schon heute kann der Busfahrer per Signal die Ampelsteuerung beeinflussen und zügig zum Ziel kommen. Aus vorgenannten Gründen lehnt der Ortsbeirat die M 167 Vorlage ab. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 9 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 167/22 und OF 531/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag, die Vorlagen M 167 und OF 531/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); LINKE. und FDP (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 13 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über die Vorlage M 167/22 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung über die Vorlage OF 531 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. a) Der Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage M 67 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird abgelehnt. b) Der Vorlage M 167 wird unter Hinweis auf OA 276/22 zugestimmt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Zurückstellung) zu b) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. zu a) und b) CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 531/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3891 entstanden aus Vorlage: OF 586/10 vom 09.03.2023 Betreff: Öffentliche Toilette für Grünanlage am Kirschwäldchen in das städtische Toilettenkonzept aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, in der von allen Generationen stark frequentierten Grünanlage am Kirschwäldchen (auch bekannt als Kull oder Ami-Spielplatz) eine öffentliche Toilette bereitzustellen. Begründung: Die Grünanlage gehört zu den wenigen Orten in Eckenheim, an denen sich Kinder, Jugendliche und ältere Menschen unter freiem Himmel treffen und, wie in der Vergangenheit, Feste feiern können. Der Vereinsring Preungesheim/Eckenheim erarbeitet derzeit ein Konzept, um die Grünanlage künftig wieder zu bespielen und weist auf die Dringlichkeit einer öffentlichen Toilette hin. Der Verweis von Stadträtin Sylvia Weber vom 08.03.2023 auf die öffentliche Toilette am Hauptfriedhof Gießener Straße/Ecke Marbachweg entspricht nicht der städtischen Vorgabe einer zumutbaren Entfernung von 600 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2168 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13
Marbachweg/Am Dornbusch: Verkehrliche Anforderungen
Antrag vom 17.04.2023, OF 503/9 Betreff: Marbachweg/Am Dornbusch: Verkehrliche Anforderungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie viele Einsatzfahrten der Feuerwehr täglich/monatlich/jährlich über den Marbachweg zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße sowie über die Straße Am Dornbusch geführt wurden, 2. ob es eine Häufung der Einsatzfahrten zu bestimmten Tageszeiten gibt. Die Zahlen mögen für die genannten Straßenabschnitte getrennt ermittelt werden. Begründung: Bei der Beschlussfassung über den Bau einer Ringstraßenbahn über die o.g. Straßenabschnitte ist zu berücksichtigen, dass es sich bei diesen um eine bedeutende Wegstrecke für die Einsatz-fahrzeuge der Feuerwehr der Brandwache am oberen Marbachweg handelt. Nach den bisher vorgelegten Planungsideen gibt es für die Einsatzfahrzeuge keine Überholmöglichkeiten, wenn sich eine Straßenbahn auf der Strecke befindet, hinter der sich - geplant - der MIV ein-zuordnen hat. Entgegenkommende Straßenbahnen, die ein Überholen vollständig unmöglich machen, sind ebenfalls zu berücksichtigen. Daraus resultiert in der Konsequenz ein Risiko, dass Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr ihr Ziel nur mit Verzögerung erreichen. Um eine Entscheidung über den Bau der Ringstraßenbahn selbst und/oder die Art und Weise des Baus treffen zu können, muss das Risiko eingeschätzt werden können. Dies ist nur bei besserer Kenntnis der Anzahl der Einsatzfahrten möglich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 503/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in Preungesheim
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3732 entstanden aus Vorlage: OF 539/10 vom 06.03.2023 Betreff: Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in Preungesheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie der Zustand der über fünfzig meist großen und schützenswerten Bäume im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn in der Homburger Landstraße zwischen Friedberger Warte und Marbachweg 1. aktuell im Detail festgestellt ist; 2. welche chirurgischen Maßnahmen notwendig werden; 3. welche Fällungen erforderlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1457 Aktenzeichen: 66-0
Pilotprojekt für Komposttoilette im Ortsbezirk 9
Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3690 entstanden aus Vorlage: OF 475/9 vom 23.02.2023 Betreff: Pilotprojekt für Komposttoilette im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, ein wie bei der Vorstellung des Toilettenkonzepts durch Frau Stadträtin Weber und Vertreterinnen und Vertretern des ABI in Aussicht gestelltes Pilotprojekt für eine Komposttoilette im Ortsbezirk 9 durchzuführen. Als geeigneter Standort wird der sogenannte Pilz-Park vorgeschlagen (zwischen dem Ende der Fritz-Tarnow-Straße und dem Marbachweg), der von Menschen vieler Altersgruppen frequentiert wird und in dem eine hohe soziale Kontrolle und ein gemeinsames Verantwortungsbewusstsein durch seine Nutzerinnen und Nutzer besteht. Im Umfeld des Parks befinden sich keine alternativen Toilettenstandorte, wie auch der Untersuchung des ABI im Rahmen der Erstellung des Toilettenkonzepts zu entnehmen ist. Weitere Standorte in Grünflächen, insbesondere in der Nähe von Spielplätzen, wären wünschenswert. Der Ortsbeirat unterstützt gern bei der Identifizierung passender Standorte. Begründung: Es handelt sich um eine nachhaltigere und durch die Verwendung natürlicher Materialien besser zu integrierende Lösung für eine mobile Toilette in einer Grünfläche. Der Bedarf ist am Standort - nachweislich durch die Untersuchungen für das Toilettenkonzept - vorhanden. Der Ortsbeirat möchte den Magistrat in seinem Ansinnen, mehr und nachhaltigere mobile Toiletten einzusetzen, unterstützen und schlägt daher einen aus seiner Sicht besonders geeigneten Standort vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1375 Aktenzeichen: 67-0
Brücke über der Friedberger Landstraße/Bundesstraße 521, Höhe Auerweg/BG Unfallklinik: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer durch Anbringen von Verkehrsspiegeln
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2023, OM 3489 entstanden aus Vorlage: OF 377/11 vom 22.01.2023 Betreff: Brücke über der Friedberger Landstraße/Bundesstraße 521, Höhe Auerweg/BG Unfallklinik: Verbesserung der Verkehrssicherheit für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer durch Anbringen von Verkehrsspiegeln Der Magistrat wird gebeten, die Anbringung von Verkehrsspiegeln am westlichen Ende der Brücke zu veranlassen und damit die Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger zu erhöhen. Begründung: Auf der westlichen Seite der Brücke kreuzen sich zwei Fuß-/Radwege (über die Brücke/vom Marbachweg kommend). Insbesondere in den Sommermonaten ist die Sicht durch Sträucher stark verdeckt und die Kreuzung ist schlecht einsehbar. Das Anbringen von Verkehrsspiegeln würde die Einsicht verbessern und damit die Sicherheit erhöhen. (Fotos: Martina Weber) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1194 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-6
Glascontainerstandorte im Umfeld des Haus Dornbusch
Antrag vom 02.02.2023, OF 451/9 Betreff: Glascontainerstandorte im Umfeld des Haus Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Glascontainerstandortberater und einem Mitarbeiter des ASE zu organisieren. Begründung: Im Umfeld des Haus Dornbusch gibt es drei störende Glascontainerstandorte mit insgesamt vier Glascontainern und einem Altkleidercontainer. Bezüglich des Glasbehälters am Blumengeschäft in der Ladenzeile an der Eschersheimer Landstraße gab es die Zusage für eine Umsetzung, die bis dato noch nicht erfolgt ist. Vor der Dornbuschkirche stehen drei Container im Einmündungsbereich der Carl-Goerdeler-Straße die die Sicht versperren, was aus Gründen der Verkehrssicherheit gerade vor einer Schule bedenklich ist. Außerdem behindern sie die angestrebte Umgestaltung des Platzes. Auch beim dritten Standort auf dem Grünstreifen der Bertramstraße im Einmündungsbereich zum Marbachweg wurde um Umsetzung gebeten. Idealerweise wäre eine unterirdische Lösung anzustreben, wofür der Ortsbeirat bereits Finanzmittel beschlossen hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 451/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz der Begründung das Wort "drei" durch das Wort "vier" und das Wort "vier" durch das Wort "fünf" ersetzt und im fünften Satz nach dem Wort "Marbachweg" die Worte "sowie der Eduard-Rüppell-Straße" ergänzt werden. Abstimmung: CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)
Wie wird das Nebeneinander von Ringstraßenbahn und häufigen Fahrten der Feuerwehr und anderer Rettungsfahrten im Marbachweg geregelt?
Antrag vom 02.02.2023, OF 464/9 Betreff: Wie wird das Nebeneinander von Ringstraßenbahn und häufigen Fahrten der Feuerwehr und anderer Rettungsfahrten im Marbachweg geregelt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gefragt: 1. Inwieweit wurde die Branddirektion in die Planungen der Ringstraßenbahn eingebunden ? 2. Welche Vorkehrungen wurden eingeplant, um die Einsatzfahrten störungsfrei zu gestalten Begründung: Der Marbachweg und die Straße Am Dornbusch werden regelmäßig für überregionale Einsatzfahrten der Rettungsdienste benutzt, die ihren Ausgang am Katastrophenzentrum am Ende des Marbachwegs nehmen. Ein schienengebundenes Verkehrsmittel wie die Ringstraßenbahn kann unmöglich so flexibel wie ein Stadtbus auf diese Blaulichtfahrten reagieren, da sie nicht ausweichen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 613 2023 Die Vorlage OF 464/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, LINKE, FDP und BFF gegen GRÜNE und SPD (= Ablehnung)
Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10
Antrag vom 01.02.2023, OF 751/1 Betreff: Sachstand Bunker Herxheimer Straße 10 Vorgang: V 146/21 OBR 1; ST 2736/22 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Laut ST 2736 gehört(e) der Bunker der BIMA. Wann ging dieser in den Besitz der Stadt oder der ABG über? 2. Warum gab es im Jahr 2015 für den Ankauf mehrerer Bunker eine Magistratsvorlage (M 69 / 2015), für diesen Bunker nun anscheinend aber nicht? 3. Laut ST 2736 wollte der Magistrat für den Bunker in der Eppenhainer Straße prüfen, ob dieser sich nach den bekannten Sanierungsarbeiten als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg nutzen lässt. Was ist bei der Prüfung herausgekommen oder wurde diese nicht durchgeführt? 4. Wann ist mit Ende der Abbrucharbeiten zu rechnen? 5. Wann ist mit Baubeginn und Fertigstellung der Wohnungen zu rechnen? 6. Wann ist geplant das Projekt öffentlich im OBR 1 vorzustellen? 7. Ist geplant die anderen 4 Bunkeranlagen langfristig auch abzureißen und Wohnraum zu schaffen? Begründung: In der Herxheimer Straße wird ein ehemaliger Bunker abgerissen und laut ABG entstehen insgesamt 42 öffentlich geförderte Wohnungen. Im Dezember 2022 berichtete der Magistrat jedoch erst, dass das Gebäude der BIMA gehöre und eine Prüfung als Alternative für den Musikbunker im Marbachweg angedacht sei. Es stellen sich auch seitens der Anwohnerinnen und Anwohner weitere Fragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 616 2023 Die Vorlage OF 751/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schulbezirksgrenze der Theobald-Ziegler-Schule
Antrag vom 23.01.2023, OF 521/10 Betreff: Schulbezirksgrenze der Theobald-Ziegler-Schule Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, die Schulbezirksgrenze der Theobald-Ziegler-Schule künftig am Marbachweg enden zu lassen. Begründung: Die Theobald-Ziegler-Schule ist zwischenzeitlich auf fünf Eingangs-Klassen angestiegen. Durch die erbetene Änderung der Schulbezirksgrenzen zur Saenger-Schule kann die Vierzügigkeit der Theobald-Ziegler-Schule wieder erreicht werden und vermeidbare Belastungen für das Kollegium, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern unterbleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 521/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 521/10 wurde zurückgezogen.
Ringstraßenbahn in Preungesheim
Antrag vom 23.01.2023, OF 513/10 Betreff: Ringstraßenbahn in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und umfassende Berichterstattung gebeten, 1. wie insbesondere im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn zwischen Friedberger Warte und Marbachweg bis zur Gießener Straße Baumfällungen unterbleiben können, ohne dass dabei Baumruinen entstehen, 2. welche neutralen Gutachten oder anderen Unterlagen mit entsprechenden Erkenntnissen zu städtischen Aussagen geführt haben, dass keine Bäume in dem Bereich zu 1. gefällt werden müssen. Diese vorgenannten Unterlagen sind den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 vollumfänglich und umgehend zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die öffentliche Vorstellung in der Januarsitzung des Ortsbeirates 10 in Sachen Ringstraßenbahn und den teils denkwürdigen Aussagen zu den Bäumen dort haben vor Ort zu großem Verblüffen und viel Unverständnis geführt. Insbesondere in der Homburger Landstraße sind sehr große Bäume vorhanden, die nach bestem Wissen und Gewissen wohl durch den Bau von Oberleitungen entweder gefällt werden müssen oder aber erheblichen (Total-)Schaden in den Baumkronen sowie durch Gleisbauarbeiten im Wurzelbereich erleiden dürften, so dass letztlich nur noch Baumruinen verbleiben können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 513/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Ampelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren
Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3331 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 19.12.2022 Betreff: Ampelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Ampelsignal für den nach rechts abbiegenden Verkehr von der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße auf den Marbachweg Richtung Feuerwehr optimiert werden kann. Hier dürfen gleichzeitig Kraftfahrzeuge rechts abbiegen, Fußgänger die Straße überqueren und die Züge der Linie U 5 links und rechts abbiegen. Weiter wird der Magistrat gebeten, festzustellen und zu berichten, ob eine Trennung der Verkehre, rechts abbiegende Kraftfahrzeuge, Fußgänger und Züge der Linie U 5, möglich ist. Begründung: Vor einiger Zeit wurde während der Herstellung des mittleren Radstreifens auch eine gesonderte Spur für Rechtsabbieger errichtet. Die Ampel ist geblieben. Bei Grün fahren die Autos los, mit Beachtung auf Fußgänger, die ebenfalls Grün haben, genau wie die U 5-Bahnfahrer. Da nicht alle Autofahrer begreifen, dass die Bahn gleichzeitig fahren darf, sind schon einige Auffahrunfälle passiert. Die Autos fahren los und bremsen, genau wie die Bahnfahrer, die auch leicht losfahren und selbst darauf achten müssen, ob die Autofahrer sie sehen und durchlassen. Bestätigt wurde die Gefahrstelle nach Rücksprache mit einem der Bahnfahrer. Bei der Fahrt in beiden Richtungen in dieser Kurve ist besondere Vorsicht geboten. Die Situation wurde bereits der Zentrale gemeldet. Es erfolgte keine Änderung. Die gelbe Warnleuchte erkennen höchstens ein paar Fahrer, die diese Strecke öfter fahren und kennen, alle anderen sind überfordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1127 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Marbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrende in Höhe der Kaiser-Sigmund-Straße/Ecke Pilz-Park durch Ampel
Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3274 entstanden aus Vorlage: OF 385/9 vom 20.11.2022 Betreff: Marbachweg: mehr Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrende in Höhe der Kaiser-Sigmund-Straße/Ecke Pilz-Park durch Ampel Der Magistrat wird gebeten, an der westlichen Seite der Kaiser-Sigmund-Straße (auf Höhe des Ausgangs aus dem Pilz-Park) eine Ampelanlage zu errichten, sodass Fußgänger und Fahrradfahrer die Straße gefahrlos überqueren können. Wie permanent zu beobachten ist, queren viele Fußgänger und Fahrradfahrer den Marbachweg an dieser Kreuzung in Verlängerung der Grünanlage und eben nicht an der vorhandenen Ampel. Eine gleichgeschaltete Schaltung der beiden Ampeln würde es zudem ermöglichen, dass Fahrradfahrer aus der Kaiser-Sigmund-Straße gefahrlos die Kreuzung qu eren und in den Park fahren könnten. Die Ampel sollte zudem in die Planungen der Ringstraßenbahn aufgenommen werden. Begründung: Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt ist die Prüfung einer Erweiterung der vorhandenen Ampelanlage für die stark frequentierte direkte Verbindung zwischen Pilz-Park und Kaiser-Sigmund-Straße denkbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 895 Aktenzeichen: 32-4
Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
Anregung vom 06.12.2022, OA 288 entstanden aus Vorlage: OF 470/10 vom 22.11.2022 Betreff: Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu seinem Vortrag vom 14.10.2022, M 167, auch ganzheitlich zu prüfen und zu berichten, 1. welche ÖPNV-Alternativen zur Ringstraßenbahn bestehen oder möglich werden; 2. wie Einschränkungen der Ringstraßenbahn auf den Takt der Linie 18 in den Frankfurter Bogen vermeidbar werden; 3. welche ÖPNV-Verbindungen für Eckenheim und Preungesheim umsteigefrei nach Bornheim führen werden; 4. wie viele Bäume im Marbachweg beziehungsweise auf der Homburger Landstraße entfallen werden; 5. wie viele Stellplätze im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße entfallen werden; 6. wie lange die Bauphase im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße dauern wird; 7. welche Sperrungen insbesondere im Marbachweg, aber auch auf der Homburger Landstraße zu eventuell weitreichenden Umleitungen oder Staus führen werden; 8. welche Alternativen anstelle des Marbachwegs künftig für den bisher motorisierten fließenden und ruhenden Verkehr für den lokalen und regionalen Bereich um die bisher wichtigen Ost-West- und West-Ost-Verbindungen in Frankfurt ermöglicht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1101 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 92-11
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
Anregung vom 10.11.2022, OA 276 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 24.10.2022 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023, 14.09.2023 und 25.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage vom 14.10.2022, M 167, vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anzupassen: 1. Die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3 Metern (mindestens aber zwei Meter breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein; 2. die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen; 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens zweieinhalb Metern zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Baumscheiben zu integrieren. Ge rade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu Ziffer 1.) und Ziffer 2.) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von eineinhalb Metern, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR 895) und dem Vortrag M 167, der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Parkverstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zum Vortrag M 167 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Seiten LP 7, 8, 9 und 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu Ziffer 3.) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei zweieinhalb Metern. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch zwei Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e. V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 98 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3397, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023 § 3926, 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 16.10.2023 § 4441, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-2
Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3145 entstanden aus Vorlage: OF 366/9 vom 16.10.2022 Betreff: Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planung für die Schließung der Radwegelücke auf der Eschersheimer Landstraße und der im Bereich der Haltestelle "Dornbusch" vorgesehenen Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auch eine bauliche Trennung des ersten Abschnitts des Radwegs am Marbachweg (von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Eckenheimer Landstraße, siehe Foto auf Seite 2 mit Markierung) in den Bereichen, in denen keine Parkplätze oder Einfahrten dahinter liegen, einzuplanen und umzusetzen. Hier kommt es zu sehr häufigen und gefährlichen Parkverstößen durch Pkw- und Lieferverkehr. Einer der bestehenden Parkplätze sollte in diesem Zuge für den Lieferverkehr reserviert werden, um hier eine legale Abhilfe zu schaffen. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, auf der Sperrfläche in Höhe des Marbachwegs 361 Radbügel zu installieren, die zusätzliche Abstellmöglichkeiten für R äder unter anderem für die Kundschaft des umliegenden Gewerbes bieten würden. Begründung: Im Zuge der Planung und Umsetzung des neuen Radwegs auf der Eschersheimer Landstraße sollte auch diese leicht und ohne Nachteile für andere Verkehrsteilnehmende umsetzbare Maßnahme berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen - zumal durch den Ausbau des Radwegs hier auch mit einem erhöhten Aufkommen von Radfahrenden zu rechnen ist und sich der Radweg im Schulwegeplan befindet. Denkbar sind hier zum Beispiel KlickFix-Module. Zur Illustration der Häufigkeit der Parkverstöße sei auch auf das Luftbild aus dem Geoportal der Stadt Frankfurt auf Seite 2 verwiesen, in dem sich zwei Fahrzeuge auf dem Radstreifen befinden und zwei weitere die Sperrfläche als Parkplatz nutzen. Quelle: Geoportal.frankfurt.de (Luftbilder 2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 596 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Einrichtung E-Ladesäulen auf öff. Parkplatz/park&ride, Feuerwehrstraße, Marbachweg, Ecke Gießenerstraße
an U-Bahnstation "Feuerwehrstraße", Ecke Kreuzung Marbachweg/Gießenerstraße ist ein kleiner Parkplatz für ca 12 Autos inkl. Taxistation und Kiosk. Heute wird er von den Feuerwehrangestellten und Friedhofsbesuchern genutzt, zunehmen aber auch von "Schrotthändlern", die dort Autos abstellen. SINNVOLL wären mind. 2 E-Ladesäulen für die umliegenden Anwohner, Besucher, Feuerwehrbediensteten, womit zugleich eine gewünschte Umstellung von Verbrennerautos hin zu E-Mobilität & ÖPNV Nutzung verbunden sein kann. Anwohner aus Feuerwehrstraße, Gießenerstraße, Homburger Landstraße und Marbachweg plädieren für mindestens 3-4 Ladesäulen, je nach Möglichkeit. Eine Verdrängung bzw: Lösung des Problems der missbräuchlichen Nutzung durch Müllablagerer & Schrottautos würde gleichzeitig entgegengewirkt.
Einrichtung E-ladesäulen Parkplatz Feuerwehrstraße/Ecke Marbachweg/Gießenerstraße
an U-Bahnstation "Feuerwehrstraße", Ecke Kreuzung Marbachweg/Gießenerstraße ist ein kleiner Parkplatz für ca 12 Autos inkl. Taxistation und Kiosk. Heute wird er von den Feuerwehrangestellten und Friedhofsbesuchern genutzt, zunehmen aber auch von "Schrotthändlern", die dort Autos abstellen. SINNVOLL wären mind. 2 E-Ladesäulen für die umliegenden Anwohner, Besucher, Feuerwehrbediensteten, womit zugleich eine gewünschte Umstellung von Verbrennerautos hin zu E-Mobilität & ÖPNV Nutzung verbunden sein kann. Anwohner aus Feuerwehrstraße, Gießenerstraße, Homburger Landstraße und Marbachweg plädieren für mindestens 3-4 Ladesäulen, je nach Möglichkeit. Eine Verdrängung bzw: Lösung des Problems der missbräuchlichen Nutzung durch Müllablagerer & Schrottautos würde gleichzeitig entgegengewirkt.
Abfallbehälter falsch plaziert
Abfallbehälter nicht in der Nähe der Parkbänke. Dadurch liegt der Müll auf dem Weg. Eschersheimer / Ecke Marbachweg
Bus 69 zur Eckenheimer Ldstr, statt Rückkehr zur Eschersheimer Ldstr
Der Bus 69 sollte, vom Weißen Stein kommend, an der Grafenstraße nicht wieder nach Westen abbiegen, sondern nach links, und über die Karl-von-Drais-Straße in die Eckenheimer Ldstr mit Endpunkt Hauptfriedhof fahren. Am Hauptfriedhof kann der Bus wenden und auch vor der Rückfahrt nach Ginnheim - Markuskrankenhaus Pause machen. Andernfalls muß man 2 x umsteigen, wenn man zum Hauptfriedhof will (oder nur mit U-Linien den Umweg mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz (Theaterplatz) auf sich nehmen. Auch der Mieterschutzverein an der Ecke Marbachweg und andere Einrichtungen sind dann leichter erreichbar.
Wildparker auf Grünflächen
Wildparker bei dem Kleingartenverein Marbachweg in Bockenheim nähe Sportuni konsequent verfolgen. Es stehen mehrere Autos auf der Wiese wie selbstverständlich. Wieso können überhaupt die Autos so weit ins Grüne fahren? Demnächst fahren die Autos b7s in das Bugageländer?
Grünstreifen aus ehem. Haltestelle Eckenheimer/Marbachweg
In der ehemaligen Haltestelle Eckenheimer Landstraße/Marbachweg wachsen schon längst Gräser und sogar Birken zwischen den Pflastersteinen hindurch. Es wäre schön, wenn das Pflaster entfernt würde und hier ein Grünstreifen entstehen könnte.
Roteinfärbung Radstreifen Kreuzung Marbachweg Übergang Am Dornbusch
Beseitigung einer Gefahrenstelle für RadfahrerInnen, die auf dem Fahrradstreifen aus Richtung "Marbachweg" über die Kreuzung in Richtung "Am Dornbusch" fahren. Nach der Ampel wird die zweispurige Fahrbahn unkenntlich für Autofahrer immer enger, sodass nur eine Spur übrig bleibt. Regelmäßig fahren die Autos daher auf dem Fahrradsteifen und übersehen Fahrradfahrer (teilweise sicherlich auch unbeabsichtigt). Daher bitte ich die Stadt Frankfurt diese Gefahrenstelle mit hoher Priorität rot einzufärben, um Autofahreren mehr Aufmerksamkeit zu geben und die schwächeren Radfahrer zu schützen.
Kreisverkehr Homburger Landstrasse/Marbachweg
Will man vom Marbachweg aus Richtung Osten nach links in Richtung Friedberger Warte, und von der Homburger Landstrasse aus Richtung Norden nach links in den Marbachweg abbiegen, muss man durch enge Wohnstrassen fahren, da das direkte Linksabbiegen verboten ist. Es wird trotzdem verbotswidrig abgebogen. Mit einem Kreisverkehr an dieser Stelle könnte man dieses Problem beseitigen. Auch würde der Verkehr dort besser fliessen.
Bauliche Begrenzung des Grünstreifens
Vor Kurzem wurde der baufällige und daher ungenutzte Fahrradweg im Marbachweg zum Grünstreifen umfunktioniert. Auf der Länge der Hausmummern 86 bis 112 wird der Grünstreifen allerdings regelmäßig als Parkfläche missbraucht, sodass sich dieser innerhalb kürzester Zeit zum unansehnlichen Matschstreifen entwickelt hat. Was fehlt ist also eine bauliche Abgrenzung (z.B. durch Begrenzungspoller o.ä.) damit der Grünstreifen auch als solcher fungieren kann.
Stauvermeidung durch Änderung der Fahrspuren
Ich fahre täglich den Marbachweg von der Gießenerstr. Richtung Eckenheimer-Landstraße und ärgere mich über den täglichen unnötigen Stau! Wenn man an der Kreuzung zur Eckenheimer die Geradeausfahrer und Linksabbieger auf eine Spur bringen würde käme es durch die Rechtsabbieger welche auf die Fußgänger die die Eckenheimer-Landstraße überqueren wollen warten müssen nicht mehr zu einem Stau. Da die Linksabbieger keine Fußgängerampel haben kann da zügig gefahren werden !
Tieferlegung der oberirdischen U-Bahn auf der Eschersheimer Landstraße
Zu einer Großbaustelle vom Weißen Stein bis zur Adickesallee mit jahrelanger schwerer Beeinträchtigung der Lebens- und Wohnqualität der Anwohner kann ich nicht raten. Besonders in Abhängigkeit von der Finanzierung rate ich zu einer Tieferlegung dieser Stadtbahn in einem ersten Bauabschnitt zunächst nur zwischen Adickesallee und etwa der Mitte zwischen Dornbusch und Fritz-Tarnow-Straße. Dazu grundsätzlich: Es dürfen wegen des damit verbundenen Baulärms keine Bauteile eingerammt oder eingerüttelt werden. Die Tunnelsohle und -wände müssen im Schutz von Senkkästen lärmarm und möglichst erschütterungsfrei hergestellt werden. Die oberirdische Haltestelle Dornbusch muss während der Bauzeit aufgehoben werden. Sämtliche Materialtransporte sind auf den vorhandenen Gleisen der Stadtbahn mit den vorhandenen Güterwagen der VGF vorzunehmen . Die unterirdische UBahn ist von den oberirdischen Gleisen zu trennen. Fahrgäste müssen an der Adickesallee von der unterirdischen in die oberirdische Bahn umsteigen und umgekehrt. Die unterirdische Bahn endet zunächst dort, wo nördlich von der Adickesallee die Rampe beginnt. Die oberirdische Bahn beginnt südlich von der Haltestelle Adickesallee. Ihre Gleise werden vorübergehend in die Fahrbahnen des Kfz-Verkehrs gelegt und biegen etwa in der Mitte zwischen Dornbusch und der Fritz-Tarnow-Straße in die vorhandene Trasse ein. Die Betriebsstrecke im Marbachweg ist vorübergehend stillzulegen und um etwa 50 Meter zurückzubauen.
Autoverkehr in der Innenstadt einschränken
Für Anwohner der stark befahrenen Durchgangsstraßen Eschersheimer, Eckenheimer, Marbachweg wird die Lebensqualität durch Verkehrslärm und Abgase stark beeinträchtigt. Man kann die Fenster kaum öffnen, ist einem ständigen, Stress verursachenden Lärmpegel und Abgasen ausgesetzt. Ich schlage daher vor, nach dem Vorbild von London eine PKW-Einfahrtgebühr für die Innenstadt zu erheben und den Autoverkehr innerhalb der Stadt konsequent einzuschränken. Gleichzeitig sollten Park and Ride-Plätze ausgebaut und das Erreichen der Innenstadtbereiche mit öffentlichen Verkehrsmitteln so attraktiv wie möglich gestaltet werden. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h könnte zumindest den Lärm etwas reduzieren helfen. Eine autofreie Innenstadt - wie herrlich wäre das.
U-Bahnhof Dornbusch fußgängerfreundlicher machen
Für tägliche Benutzer der U-Bahn am Dornbusch ist es lästig, immer zuerst durch die Unterführung gehen zu müssen. Viele Bürger überqueren daher die Straße und klettern dann über das Geländer auf den Bahnsteig. Der Weg vom U-Bahnsteig zur Bushaltestelle (Buslinie 34) ist zu weit: erst wieder durch die Unterführung, dann bis zur Kreuzung, und noch um die Ecke. Ich schlage daher vor, den Bahnsteig Richtung Kreuzung Eschersheimer/Marbachweg zu verlängern und einen zweiten oberirdischen Überweg für Fußgänger zu schaffen, der direkt an der Kreuzung liegt. Damit verbunden könnten die Fußgänger dort auch oberirdisch die Eschersheimer Landstraße überqueren. Die Zeiten, als Verkehrsplaner Fußgänger unter die Erde verbannt haben, sind vorbei.
Verkehrsmarkierungen am Dornbusch
Auf den Straßen, die über die U-Bahnschienen am Dornbusch fürhen (Marbachweg und Verlängerung zur Wilhelm-Epstein-Straße) besteht jeweils einige 100 Meter nach Überquerung der Schienen die Möglichkeit, einen U-Turn zu machen, da man direkt hinter den Schienen nicht links abbiegen kann. Diese Möglichkeit des Wendens mitten auf der Straße wird auf einem Schild angezeigt. Die dazu passenden Straßenmarkierungen auf dem Boden sind kaum noch zu sehen. Wenn man diesen U-Turn machen will und sich mitten auf der Straße quasi zum Abbiegen einordnet, wird dies von anderen Verkehrsteilnehmener mit völligen Unverständnis quittiert, da diese Möglichkeit nicht offensichtlich ist. Zumindest die Straßenmarkierungen sollten deutlicher (nach) gezeichnet werden. Vielleicht könnte man sich bei der Gelegenheit einmal grundsätzliche Gedanken über die Verkehrsführung am Dornbusch machen: Alte Straßenbahnschienen und Kopfsteinpflaster machen die Straße vor allem für Fahrradfahrer schwer zu befahren, ferner ist es an vielen Stellen nicht klar, ob die Verkehrsführung ein- oder zweispurig ist.