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Vorlagen
Ampelanlage Darmstädter Landstraße
Antrag vom 24.05.2021, OF 33/5 Betreff: Ampelanlage Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob die vorübergehend eingerichtete Fußgängerampel über die Darmstädter Landstraße (Höhe S-Bahn Station "Lokalbahnhof") unter Berücksichtigung verkehrstechnischer Auswirkungen dauerhaft eingerichtet werden kann. Begründung: Derzeit ermöglicht die provisorisch eingerichtete Fußgängerampel die Querung der Darmstädter Landstraßen in Höhe der S-Bahn Station "Lokalbahnhof". Die Ampel wird von Fußgängerinnen und Fußgängern sehr häufig genutzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 60 2021 Die Vorlage OF 33/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssicherheit in der Kleine Brückenstraße erhöhen
Antrag vom 24.05.2021, OF 35/5 Betreff: Verkehrssicherheit in der Kleine Brückenstraße erhöhen Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, die Verkehrssicherheit in der Kleine Brückenstraße zu erhöhen. Begründung: Die Kleine Brückenstraße ist eine enge Straße mit schmalen Gehwegen im nördlichen Teil Sachsenhausens. Anwohnerinnen und Anwohner berichten unter anderem von Geschwindigkeitsüberschreitungen und wünschen sich eine Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 61 2021 Die Vorlage OF 35/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7341 entstanden aus Vorlage: OF 1907/5 vom 03.02.2021 Betreff: Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann nach dem derzeitigen Planungsstand damit zu rechnen ist, dass die in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen, realisiert sein werden . Begründung: Mit der Vorlage NR 895 wurden 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung u. a. auch für den Ortsbezirk 5 zahlreiche sinnvolle Maßnahmen beschlossen, die den Fuß- und Fahrradverkehr in den Bereichen Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße, Schweizer Straße, Mörfelder Landstraße und Offenbacher Landstraße, Gutzkowstraße, Oberräder Fußweg und Brückenstraße sicherer machen sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 5 ist es äußerst wünschenswert, dass die vorgesehenen Maßnahmen sich nicht verzögern. Damit möglichst frühzeitig Verzögerungen entgegengewirkt werden kann, ist es sinnvoll, nachdem nun mehr als 18 Monate seit Beschlussfassung verstrichen sind, zu überprüfen, ob der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan voraussichtlich eingehalten werden kann oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit die vorgesehenen Maßnahmen ohne Verzögerung realisiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Betreuungsplätze U 3 und Ü 3 „Kita am Henniger Turm“
Antrag vom 04.01.2021, OF 1869/5 Betreff: Betreuungsplätze U 3 und Ü 3 "Kita am Henniger Turm" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten 1. Warum wurden durch das Bildungsdezernat die derzeit vorhandenen Betreuungsplätze in der "Kita am Henniger Turm" nur für Kinder der KITA Darmstädter Landstraße vergeben, ohne dass für andere Familien eine Bewerbungsmöglichkeit im Kindernet bestand? 2. Warum wurde der Trägerverein, der den Zuschlag für die KITA am Henninger Turm erhielt, nicht bei der Beschaffung einer Ersatzliegenschaft für den Standort Darmstädter Landstraße im Schulbezirk Martin-Buber-Schule durch das Bildungsdezernat unterstützt? 3. Warum wurde der Trägerverein nicht verpflichtet für die "Kita am Henniger Turm" ausreichend Personal zu gewinnen und zusätzliche Gruppen einzurichten, damit sich die Anzahl der Betreuungsplätze in Sachsenhausen Süd erhöht, wie es nach dem Vergabeverfahren vorgeschrieben und auch dringend erforderlich wäre? 4. Was gedenkt der Magistrat zu tun, um für die Eltern im Wohngebiet "Henninger Areal" zeitnah Abhilfe zu schaffen und damit auch die durch den Bauträger errichtete KITA ihrer eigentlichen Zweckbestimmung zuzuführen? Begründung: Seit dem 01.08.2013 gibt es in Deutschland einen flächendeckenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dieser ist in § 24 SGB VIII gesetzlich festgehalten. Der Anspruch gilt auch für Kinder unter drei Jahren. Dem Bauträger des Henninger Areals wurde von der Stadt Frankfurt auferlegt eine Kindertagesstätte mit 141 Plätzen zu errichten. Die Übergabe dieser beeindruckend großen Einrichtung an die Stadt Frankfurt erfolgte am 1.10.2020. Ziel ist die Schaffung dringend notwendiger zusätzlicher Betreuungsplätze. Die Stadt Frankfurt strebt für die Kinder unter drei Jahren ein Versorgungsziel von 53% an. Für die Betreuung von Kindern zwischen drei bis sechs Jahren hat die Stadt Frankfurt am Main ein Versorgungsziel von 100% formuliert. Der Stadtteil Sachsenhausen (Planungsbezirk 13) gehört zu den Stadtteilen,in denen weiterhin das Angebot der Kinderbetreuung ausgebaut werden muss, um bedarfsgerecht zu sein. Derzeit beträgt der Versorgungsgrad für U3 für Sachsenhausen nur 40%, im Schulbezirk 11 Mühlbergschule, dies ist der Bereich der neuen Kita am Henniger Turm, nur 14%. Für die drei- bis sechsjährigen Kinder beträgt der aktuelle Versorgungsgrad in Sachsenhausen nur 88%, im Schulbezirk 11 Mühlbergschule nur 46%. Das Vergabeverfahren hat der KITA-Träger "Sozialpädagogischer Verein" gewonnen. Eine Bedingung für die Vergabe war, wie bei allen Kindertagesstätten in Frankfurt, dass an anderer Stelle keine Kitaplätze wegfallen dürfen. Der Träger muss also für zusätzliches Personal und Ausstattung sorgen. Der "Sozialpädagogischer Verein" ist jedoch mit 60 Kindern und dem Personal wegen Baumaßnahmen lediglich von der "Kita Darmstädter Landstraße" in die Kita "Henninger Areal" umgezogen. Bei allem Verständnis für die Probleme durch die Baumaßnahmen am Standort Darmstädter Landstraße und bei der Personalbeschaffung ist das Verfahren fragwürdig und die derzeitige Situation für die Eltern im großen Wohngebiet am Henninger Turm inakzeptabel. Es wurde kein einziger neuer Kitaplatz für die Eltern des "Henninger Areal" geschaffen. Familien müssen teilweise weite Wege in Kauf nehmen, um ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen außerhalb des Stadtteils betreut zu wissen und es fehlt eine verlässliche Perspektive für den Planungsbezirk Sachsenhausen und im Speziellen den Schulbezirk 11 "Mühlbergschule". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1926 2021 Die Vorlage OF 1869/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1
Anbringung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an der Ecke Gutzkowstraße/Souchaystraße
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6955 entstanden aus Vorlage: OF 1848/5 vom 11.11.2020 Betreff: Anbringung zusätzlicher Fahrradabstellplätze an der Ecke Gutzkowstraße/Souchaystraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Gutzkowstraße/Souchaystraße noch zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten in Form von Fahrradbügeln einzurichten. Begründung: Die obige Ecke ist abgepollert und schraffiert. Auf der schraffierten Fläche besteht die Möglichkeit, weitere Fahrradbügel anzubringen. Der Bedarf für Fahrradabstellplätze ist in diesem Bereich aufgrund der Nähe zur Schweizer Straße sehr hoch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 633 Aktenzeichen: 66 2
Pilotprojekt Schulstraße
Antrag vom 13.11.2020, OF 1238/2 Betreff: Pilotprojekt Schulstraße Vorgang: E 15/19; Beschl. d. Stv.-V., § 3734/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten über die Ergebnisse und die Erkenntnisse des einjährigen Pilotprojekts "Schulstraße" zu berichten. Begründung: Auch vor den Schulen des Ortsbezirks 2 gibt es allzu oft gefährliche Situationen. Daher ist es interessant, ob das Pilotprojekt positive Ergebnisse hervorgebracht hat, die auch im Bereich des OBR 2 Anwendung finden können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 25.01.2019, E 15 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1875 2020 Die Vorlage OF 1238/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 1817/5 vom 14.10.2020 Betreff: Verhinderung weiterer tödlicher Unfälle in Sachsenhausen - Kontrolle von Autorasern in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Landespolizei ins Benehmen zu setzen, um die Autoraser in Sachsenhausen-Süd, insbesondere an Wochenenden abends ab 18:00 Uhr, vermehrt zu kontrollieren. Erneute tödliche Unfälle in Sachsenhausen durch verantwortungslose Autofahrer sollen verhindert werden. Kritische Bereiche sind: 1. Schweizer Straße; 2. südliches Mainufer; 3. Textorstraße; 4. Elisabethenstraße/Darmstädter Landstraße; 5. Walter-Kolb-Straße/Gartenstraße. Begründung: Anwohner beklagen, dass seit einigen Wochen unter der Woche und insbesondere an den Wochenenden abends ab 18:00 Uhr oder 19:00 Uhr und dann bis spät in den Abend immer wieder Autoraser andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährden. Teilweise fahren die Autos mit Geschwindigkeiten von über 100 km/h und es wurden auch rote Ampeln überfahren. Die Anwohner befürchten, dass bald ein weiterer schwerer Unfall passiert. Der Ortsbezirk 5 war im Jahr 2019 derjenige in Frankfurt mit der höchsten Zahl an Verkehrstoten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 472 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 4
Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6855 entstanden aus Vorlage: OF 1816/5 vom 14.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Vorgang: V 1121/19 OBR 5; ST 891/19 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Walter-Kolb-Straße und der Gartenstraße Richtung Westen den anfangs vorhandenen Radfahrstreifen bis zur Schweizer Straße unter Wegfall einer Kfz-Fahrspur zu verlängern; 2. auch in der Gegenrichtung einen Radfahrstreifen zu markieren und dem Überfahren des Radstreifens durch Fahrzeuge auf der verbleibenden überbreiten Kfz-Spur durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Begründung: In der o. a. Stellungnahme hat der Magistrat die Fortsetzung des Radfahrstreifens bis zur Schweizer Straße vom Platzbedarf für eine Rechtsabbiegerspur an der Schweizer Straße im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung gemacht. Trotz der eingeschränkten Aussagekraft der probeweisen Sperrung kann festgestellt werden, dass der Platzbedarf nicht eingetreten ist. Ebenso hat sich in Gegenrichtung kein zusätzlicher Platzbedarf ergeben. Die Mainkaisperrung wurde zudem inzwischen aufgehoben. Im Stadtgebiet sind zahlreiche Radfahrstreifen neben überbreiten Spuren markiert worden. Gegen das in der o. a. Stellungnahme angesprochene Überfahren des Radfahrstreifens hat der Magistrat offenbar geeignete Maßnahmen entwickelt. Die Walter-Kolb-Straße ist bis zur Oppenheimer Landstraße durchgehend, einschließlich Abbiegespuren, vier- bis fünfspurig, im weiteren Verlauf ist die Gartenstraße bis zur Schweizer Straße dreispurig. Die Strecke ist für das heutige Kraftfahrzeugaufkommen überdimensioniert. Die Markierung von Radfahrstreifen zur Erhöhung der Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs erscheint daher angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2019, V 1121 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 891 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 469 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1815/5 vom 14.10.2020 Betreff: Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren Vorgang: OM 1643/17 OBR 5; ST 1130/18 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner o. a. S tellungnahme angekündigten Maßnahmen zeitnah umzusetzen, nämlich: 1. die Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße sowie zwischen Schweizer Straße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen zu integrieren; 2. die noch vorhandenen Lichtsignalanlagen abzubauen und die angekündigten Ersatzmaßnahmen umzusetzen und außerdem 3. die Diesterwegstraße im Abschnitt zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben. Begründung: In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen entfällt die Vorfahrtsregelung und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kann besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Die Ampeln können entfallen, wenn zum Beispiel durch Aufpflasterungen die Sicherheit des Fußverkehrs anderweitig verbessert wird. Die Diesterwegstraße kann für den Radverkehr in Fahrtrichtung Textorstraße freigegeben werden, weil kein gesondertes Lichtsignal erforderlich wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 468 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Fußgängerquerung vom Adlhochplatz über Brückenstraße zum Südbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6853 entstanden aus Vorlage: OF 1814/5 vom 14.10.2020 Betreff: Fußgängerquerung vom Adlhochplatz über Brückenstraße zum Südbahnhof Vorgang: OM 1167/12 OBR 5; ST 1230/12; OM 2928/18 OBR 5; ST 1129/18 Der Magistrat wird gebeten , eine Fußgängerquerung vom Adlhochplatz zur Brückenstraße über die Verkehrsinsel durch Absenkung der Bordsteine zu etablieren. Begründung: Der Ortsbeirat wartet seit 2012 auf eine vernünftige Fußgängerquerung vom Adlhochplatz zur Brückenstraße. Der Magistrat hat jeweils Baumaßnahmen angekündigt, im Zuge derer die gewünschten Maßnahmen umgesetzt werden sollten. Nach Kenntnis des Ortsbeirats wird keine dieser Maßnahmen mehr vom Magistrat verfolgt. Jedenfalls ist es nicht länger sinnvoll, auf eine große Lösung zu warten. Die Querung soll daher nun durch einfache Maßnahmen wie Bordsteinabsenkungen geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.05.2012, OM 1167 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1230 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2928 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1129 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 467 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7
Verkehrsberuhigung Grethenweg
Antrag vom 14.10.2020, OF 1808/5 Betreff: Verkehrsberuhigung Grethenweg Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Möglichkeiten er sieht, um den erhöhten Schleichverkehr und das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit im Grethenweg zu unterbinden. Begründung: Der Grethenweg wird immer häufiger von Fahrzeugen als Durchgangs bzw. Umgehungsstraße genutzt, um zur Darmstädter Landstraße zu gelangen. Darüber hinaus wird die Geschwindigkeitsbegrenzung regelmäßig nicht eingehalten. Im Grethenweg wohnt eine große Anzahl an Familien mit Kindern. Desweiteren sind im Grethenweg Kindergärten und Spielplätze vorhanden. Durch die große Anzahl der Fahrzeuge und das zu schnelle Fahren besteht ein gesteigertes Unfallrisiko. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1829 2020 Die Vorlage OF 1808/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bessere Sichtbarkeit der Linden-Rabatten in der Brückenstraße im Bereich zwischen dem Adlhochplatz und Gutzkowstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6575 entstanden aus Vorlage: OF 1741/5 vom 03.09.2020 Betreff: Bessere Sichtbarkeit der Linden-Rabatten in der Brückenstraße im Bereich zwischen dem Adlhochplatz und Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rabatten der dortigen Linden in den Nachtstunden besser sichtbar zu machen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Brückenstraße berichten, dass es immer wieder, vor allem in den Nachtstunden, zu Unfällen zwischen Fahrzeugen und Motorrollern mit den Rabatten der dortigen Linden kommt. Die Rabatten sind so angelegt, dass sie zu einem Zick-Zack-Kurs in der Brückenstraße führen, um den Verkehr zu verlangsamen. Die Rabatten sind aber gerade in der Dunkelheit schlecht sichtbar, sodass Autos und Motorroller regelmäßig über die Bordsteine der Rabatten fahren. Dabei reißen sie sich lautstark, je nach Geschwindigkeit einmal mehr oder einmal weniger, den Unterboden auf bzw. den Front- oder Heckspoiler ab. Dies ist sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer als auch für die Anwohnerinnen und Anwohner sehr ärgerlich. Der Magistrat wird daher gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sichtbarkeit der Rabatten, insbesondere der zur Fahrbahn zugeneigten Seiten, in der Dunkelheit zu verbessern. Dies könnte bspw. durch an den Bordsteinen der Rabatten angebrachte Reflektoren passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 283 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Parken im Bereich der Straße Am Eckenheimer Friedhof
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6498 entstanden aus Vorlage: OF 1031/10 vom 31.08.2020 Betreff: Parken im Bereich der Straße Am Eckenheimer Friedhof Der Magistrat wird gebeten, das Parken 1. in der Straße Am Eckenheimer Friedhof vor den Hausnummern 1, 2 und 3 und 2. in der Eckenheimer Schulstraße vor der Hausnummer 2 jeweils im nicht störenden Bereich halb auf dem Bürgersteig und halb auf der Straße mit entsprechenden Markierungen/Schildern zu regeln. Begründung: Das Parken ist dort nur eingeschränkt beziehungsweise schwer möglich und sollte besser geregelt werden. Eine entsprechende Unterschriftensammlung kann nachgereicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 294 Aktenzeichen: 32 1
Wiederherstellung der Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg
Antrag vom 24.08.2020, OF 1747/5 Betreff: Wiederherstellung der Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, die Brunnenanlage gegenüber der Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg insgesamt mit den Sitzbänken wieder funktionsfähig und ansehnlich herzustellen. Diese Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von EUR 5.000,00 finanziert. Begründung: Die obige Brunnenanlage ist in baulicher Hinsicht sehr attraktiv. Leider ist sie völlig verwahrlost und bedarf einer Wiederinstandsetzung. Links und rechts neben der Brunnenanlage befinden sich Sitzbänke, die auch wieder hergestellt werden sollten. An dieser Stelle kommen viele Fußgänger von dem Verbindungsweg Sachsenhausen-Neu-Isenburg vorbei. Restauriert kann die Anlage ein Schmuckstück werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1747/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1747/5 wird zum gemeinsamen Antrag von FDP, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und fraktionslos erklärt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 462 2020 Die Vorlage OF 1747/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)
Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen
Anregung vom 21.08.2020, OA 598 entstanden aus Vorlage: OF 1702/5 vom 26.07.2020 Betreff: Kein Schleichverkehr in Sachsenhausen Vorgang: OM 5185/19 OBR 5; ST 600/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, entgegen der Stellungnahme ST 600 im Interesse von Fußgängern und Fahrradfahrern die im Sommer 2019 eingerichtete Linksabbiegemöglichkeit aus der Schweizer Straße in die Gartenstraße in Richtung Osten wieder aufzuheben und so zu verhindern, dass der Schleichverkehr von der Schweizer Straße in südlicher Richtung durch die Wohngebiete in Sachsenhausen geleitet wird. Begründung: Der neue Abbieger eröffnet insbesondere die Stegstraße als neue Rennstrecke zur ampelfreien Umgehung der Schweizer Straße. Autofahrer fahren in hohem Tempo und ohne Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer bis zum Diesterwegplatz, wo sie wieder auf die ursprüngliche Route einbiegen. Die in der Stellungnahme ST 600 vorgetragene Ansicht, der Schleichverkehr entstünde durch die Abbiegerestriktion, trifft nicht zu, denn die Autofahrer konnten bisher und jetzt auch von der Schweizer Straße und dann Gutzkowstraße kommend in den südlich gelegenen Teil des Viertels einbiegen. Der nördliche Teil ist über das Mainufer erschlossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5185 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 600 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 35 Beschluss: Der Vorlage OA 598 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6461, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 Aktenzeichen: 32 1
Umsetzen von zwei Glascontainern Ecke Kranichsteiner Straße 33/Bindingstraße
Antrag vom 25.07.2020, OF 1709/5 Betreff: Umsetzen von zwei Glascontainern Ecke Kranichsteiner Straße 33/Bindingstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die obigen beiden Glascontainer umgesetzt werden können. Neue Standorte könnten sein: Kranichsteiner Straße / Ecke Wendelsplatz Wendelsplatz / Ecke Darmstädter Landstraße. (Die dort vorhandenen Glascontainer ergänzen) Gleichzeitig wird angeregt, dass anstelle der Glascontainer Fahrradbügel aufgestellt werden könnten. Begründung: Das Entsorgen von Glas wird bereits tagsüber als sehr laut und störend empfunden. Noch ärgerlicher aber ist es, dass zu jeder Tageszeit - auch spät abends, über die erlaubte Zeit hinaus, Glas lautstark entsorgt wird. Für Bürger, die - aus welchem Grund auch immer - tagsüber zuhause sind, ist das dann zuviel. Es macht ihnen gesundheitlich zu schaffen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1709/5 wurde zurückgezogen.
Gärtnerische Überarbeitung des „Islamischen Bestattungsfeldes“ auf dem Waldfriedhof Oberrad
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1680/5 vom 01.06.2020 Betreff: Gärtnerische Überarbeitung des "Islamischen Bestattungsfeldes" auf dem Waldfriedhof Oberrad Der Magistrat wird gebeten, das "Islamische Bestattungsfeld" auf dem Waldfriedhof Oberrad gärtnerisch überarbeiten zu lassen. Begründung: Im südwestlichen Teil des Waldfriedhofes Oberrad befindet sich das "Islamische Bestattungsfeld". Mit dem auf der Internetpräsenz Wikipedia im Jahre 2015 veröffentlichen Bild des "Islamischen Bestattungsfeldes" hat die Realität bedauerlicherweise nichts mehr zu tun. Das "Islamische Bestattungsfeld" wirkt ungepflegt und bedarf dringend einer gärtnerischen Überarbeitung. 2015: 2020: Quelle: Von Gaki64 - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Quelle: privat https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=39802288 ; 01.06.2020 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1599 Aktenzeichen: 67 4
Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138
Anregung vom 19.06.2020, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1657/5 vom 03.06.2020 Betreff: Untersuchung von Straßenverkehrsunfällen Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 Vorgang: V 1481/19 OBR 5; ST 601/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Arbeitsweise der Unfallkommission zu verbessern. Insbesondere sind die Unfälle mit verletzten und getöteten Fußgängern und Radfahrern detaillierter zu betrachten. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist zu überprüfen. Es sind ferner Anstrengungen zu unternehmen, mehr Informationen von Alleinunfällen zu gewinnen. Begründung: Die Arbeitsweise der Unfallkommission ist nicht zeitgemäß. Erkennbar ist sie darauf ausgerichtet, den motorisierten Verkehr zu optimieren. Der Sachverstand über Regeln für und Verhaltensweisen von Fußgängern und Radfahrern erscheint nicht ausreichend, um angemessene Maßnahmen für diese besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer einzuleiten. In diesem Zusammenhang verweist der Ortsbeirat auf die Stellungnahme des Magistrats ST 601, in der über Radfahrunfälle in der Darmstädter Landstraße berichtet wird. Ein Zusammenhang zwischen zwei Unfällen führt der Magistrat nicht auf ein fehlerhaftes Radwegenetz zurück. Da liegt die Vermutung nahe, dass aus der Unfallkommission niemand jemals dort mit dem Rad entlanggefahren ist. Genau dieser entsetzliche Radweg ist das Problem. Es ist doch kein Zufall, dass auf diesem Konstrukt Radfahrer verunglücken. Leider erhalten die zuständigen Stellen regelmäßig keine Informationen über Alleinunfälle. Dadurch entgehen dem Magistrat wichtige Hinweise über den teils unsäglichen Zustand der Radwege. Auch der zweite Radunfall auf der Fahrbahn steht selbstverständlich in direktem Zusammenhang mit dem Radwegkonstrukt, weil nämlich der Radverkehr aus dem Blick des Kraftfahrzeugverkehrs gerät. Insoweit erscheint das Konzept der Unfallhäufungsstellen ungeeignet. Es verengt den Blick zu sehr auf Verkehrsunfälle, die bei vergleichsweise hohen Geschwindigkeiten an unübersichtlichen Stellen durch Kraftfahrzeuge verursacht werden. Das Konzept der Unfallhäufungsstellen ist auch statistisch fragwürdig, weil es Erfolge der Unfallkommission suggeriert, wo keine sind oder nicht in dem Maße zu finden sind. Die Unfallhäufung ist ja statistisch ein Ausreißer nach oben. Es liegt in der Natur der Sache, dass nach einer Unfallhäufung eine Unfallverringerung zu verzeichnen ist, auch ganz ohne Eingriffe. Die Unfallkommission fokussiert sich zu sehr auf solche Scheinerfolge. Die Führung des Radverkehrs ist leider städtebaulich eine Restgröße. Die Folge sind verwirrende und intuitiv schwer erfassbare Verkehrsführungen. Hier muss die Unfallkommission dringend in der gebotenen Tiefe die Unfallverläufe betrachten. Der Ortsbeirat verweist hier auf den tödlichen Unfall in der Gerbermühlstraße, der auf Seite 3 unter Nr. 7 aufgeführt wird. Die Unfallkommission hat beim Stichwort rote Ampel die Arbeit eingestellt. Es gibt dort aber keine Ampel für Radfahrende. Es entsteht der Eindruck, dass die Unfallkommission die Stelle nicht vor Ort in Augenschein genommen hat, sondern nach Aktenlage entschieden hat. Bundesweit geht die Zahl der Verkehrsunfälle zurück. Dieser erfreuliche Trend geht in Frankfurt an den schwächsten Verkehrsteilnehmern vorbei. Daran hat auch die Arbeit der Unfallkommission nichts geändert. Die Arbeitsweise dieser Kommission muss daher dringend nachgeschärft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 20.03.2020, B 138 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1481 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 601 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1801 Antrag vom 20.04.2021, OF 1/5 Anregung vom 07.05.2021, OA 12 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 24.06.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 138 = Zurückweisung, OA 575 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 41 Beschluss: 1. Die Vorlage B 138 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 575 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6047, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV)
Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6186 entstanden aus Vorlage: OF 1656/5 vom 20.05.2020 Betreff: Verkehrssituation am Hainer Weg entlang der Friedhofsmauer (IV) Vorgang: OM 4434/19 OBR 5; ST 1238/19 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot entlang der Friedhofsmauer am Hainer Weg zu überarbeiten. Der Ortsbeirat schlägt nochmals vor, das Parken auf der westlichen Seite des Hainer Wegs entlang der Friedhofsmauer nur für Pkws zu erlauben. Begründung: Der Hainer Weg ist entlang der Friedhofsmauer, in erster Linie von Lkws, mittlerweile derart zugeparkt, dass ein Begegnungsverkehr nur noch bedingt möglich ist. Dabei ist der Hainer Weg für Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlungen zwischen Bergkirche und Goetheturm aus der Innenstadt kommend der einzige Zuweg. Gleichzeitig fehlen für Besucherinnen und Besucher des Friedhofes Parkmöglichkeiten. Auch könnte so dem, auch in den vergangenen Monaten immer wieder vorgekommenen, Zuparken des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges begegnet werden. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 01.07.2019, ST 1238, angeführt, dass durch das Abstellen von Lastkraftwagen der positive Nebeneffekt einer Fahrgeschwindigkeitsreduzierung erreicht wird. Hiergegen ist anzuführen, dass am Hainer Weg auf Höhe des Friedhofs kein Grund ersichtlich ist, weshalb die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter abgesenkt werden sollte; der Straßenabschnitt befindet sich gerade nicht in einem Wohngebiet. Ferner wird das Argument angeführt, dass den Besucherinnen und Besuchern des Friedhofes eine ausreichende Anzahl von Kurzzeitparkmöglichkeiten auf dem Parkplatz am Eingang des Friedhofes auf der Seite der Darmstädter Landstraße zur Verfügung steht. Hiergegen ist anzuführen, dass diese Parkmöglichkeiten zum einen weitgehend kostenpflichtig sind und zum anderen sich auf der anderen Seite des Friedhofs befinden. Gerade in Bezug auf in der Mobilität eingeschränkte Personen, welche eine Grabstätte auf der östlichen Seite des Friedhofs besuchen möchten, kann diese Argumentation nicht greifen. Bezüglich des Zuparkens des Verkehrsspiegels durch Lkws an der Einmündung des Bergesgrundweges und der diesbezüglichen Anmerkung des Magistrates, dass derselbe dann immer noch von Kleintransportern zugeparkt werden könnte, ist darauf hinzuweisen, dass dies in der Vergangenheit nur vereinzelt vorgekommen ist und das Hauptproblem von Lkws ausgeht. In den vergangenen Wochen ist der Spiegel sogar zum Teil von Fahrzeugen (Kranwagen) ohne Kennzeichen verdeckt worden. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat nochmals, sich der Problematik anzunehmen und auf die Ortskenntnis des Stadtteilgremiums zu vertrauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1867 Antrag vom 30.10.2021, OF 250/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1190 Aktenzeichen: 32 1
Anordnung des Parkens auf der Straße
Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5986 entstanden aus Vorlage: OF 1643/5 vom 29.04.2020 Betreff: Anordnung des Parkens auf der Straße Der Magistrat wird gebeten, zur Sicherung einer ausreichenden Gehwegbreite in folgenden Bereichen das Parken auf der Straße anzuordnen: 1. Schwanthalerstraße im Bereich der Hausnummern 37 - 51; 2. Stegstraße im Bereich der Hausnummern 49 - 55; 3. Oppenheimer Straße im Bereich der Hausnummern 51 - 55. Begründung: Die Fahrbahnbreite ist ausreichend, um ganz auf der Fahrbahn zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1713 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Werbeanlage am Verkehrsknotenpunkt Elisabethenstraße/Walter-Kolb-Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5916 entstanden aus Vorlage: OF 1603/5 vom 24.01.2020 Betreff: Werbeanlage am Verkehrsknotenpunkt Elisabethenstraße/Walter-Kolb-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der am Verkehrsknotenpunkt im Zuge der Sanierung und Umgestaltung entfernte Baum durch eine Werbeanlage und nicht wiederum durch einen Baum ersetzt worden ist. Begründung: Auf einer der Verkehrsinseln am Verkehrsknotenpunkt Elisabethenstraße/Walter-Kolb-Straße stand bis zur Sanierung der Elisabethenstraße ein Baum. Dieser wurde im Zuge der Sanierung entfernt. An dieser Stelle wurde - sehr zum Unmut der Anwohnerinnen und Anwohner - nun eine Werbetafel aufgestellt. In Zeiten, in denen man sich um zusätzliches Grün - vor allem in der Stadt - bemüht, ist es den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, wenn Bäume entfernt und stattdessen Werbetafeln aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1344 Aktenzeichen: 66 5
Straßenabschnitt der Brückenstraße zwischen Schifferstraße und Gutzkowstraße in eine Fußgängerzone umwidmen
Antrag vom 26.02.2020, OF 1605/5 Betreff: Straßenabschnitt der Brückenstraße zwischen Schifferstraße und Gutzkowstraße in eine Fußgängerzone umwidmen Vorgang: ST 2298/19 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat der Stadt Frankfurt den Abschnitt der Brückenstraße zwischen der Schifferstraße und der Gutzkowstraße in Sachsenhausen in eine Fußgängerzone gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) umzuwidmen. Fußgängerzonen sind für den Gebrauch durch Fußgänger vorgesehen. Anderen Verkehrsteilnehmern ist die Nutzung normalerweise untersagt. Durch entsprechende Beschilderung kann die Zufahrt von Radfahrern allerdings zugelassen werden. Diese sind dann als untergeordnet zu betrachten und müssen ihre Geschwindigkeit und das Fahrverhalten an den Fußgängerverkehr anpassen. Begründung: Der beschriebene Straßenabschnitt durchquert eine vielgenutzte Grünanlage. Diese Grünanlage wird von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern gerne genutzt, vor allem wegen der Betreuungseinrichtung der "Elterninitiative Sachsenhausen" (EIS) und wegen des dortigen Kindeskinderspielplatzes. Andererseits hat dieser Abschnitt der "Brückenstraße aufgrund ihres Verlaufs eine hohe Bedeutung für das Radwegenetz." (ST 2298). Wiederholt haben Kinder, Jugendliche und deren Eltern über rücksichtsloses und gefährdendes Verhalten der Radfahrer dort geklagt. Aus der erwähnten ST 2298 geht ebenfalls hervor, dass hinsichtlich der Konflikte zwischen Radfahrern und spielenden Kindern "... ein Fehlverhalten mit vertretbaren Mitteln nicht verhindert (...) werden kann. Die Einrichtung einer Fußgängerzone, in der Radfahren unter strengen Auflagen erlaubt wird, würde der Stadt Frankfurt eine stärkere Handhabe geben, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung drastisch zu sanktionieren und wäre auf Grund der dann notwendigen Beschilderung sicherlich ein probates Mittel, die Radfahrer von vorn herein zu disziplinieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2298 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1605/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 15 Vor Abstimmung über die Vorlage OF 1605/5 ändert die antragstellende Fraktion diese dahin gehend ab, dass der 4. Satz des Tenors wie folgt lautet: "Durch entsprechende Beschilderung wird die Zufahrt von Radfahrern allerdings zugelassen." Beschluss: Die Vorlage OF 1605/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Müllablagerung rund um den Kleidercontainer im Ortsbezirk 5, insbesondere an der Kreuzung Oppenheimer Straße/Stegstraße bekämpfen
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5777 entstanden aus Vorlage: OF 1577/5 vom 28.01.2020 Betreff: Müllablagerung rund um den Kleidercontainer im Ortsbezirk 5, insbesondere an der Kreuzung Oppenheimer Straße/Stegstraße bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, verstärkt gegen die Verursacher von Müllablagerungen rund um den Kleidercontainer im Ortsbezirk 5, insbesondere an der Kreuzung Oppenheimer Straße/Stegstraße vorzugehen und die dortigen Müllberge durch die FES beseitigen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass es rund um den Kleidercontainer an der Kreuzung Oppenheimer Straße/Stegstraße zu dauerhaften Müllansammlungen bis hin zu Sperrmüll kommt. Es ist notwendig, in Fällen, in denen ein Verursacher nicht festgestellt werden kann, die Müllablagerungen durch die FES, die von der Stadt Frankfurt mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragt wurde, entfernen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 927 Aktenzeichen: 79 4
Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen
Antrag vom 30.01.2020, OF 1583/5 Betreff: Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen Der Magistrat wird gebeten, die Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg zu schließen und damit den Verkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad zu beruhigen und regelwidrigen Durchgangsverkehr zu beenden. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Die beantragte Maßnahme wurde von Anwohnern vorgeschlagen und ist geeignet, dem effektiv entgegenzuwirken. Für Anlieger bleibt die Möglichkeit, über Südfriedhof und das Alte Schützenhüttengässchen ihr Ziel zu erreichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)
Erweiterung des Bewohnerparkens in der Kranichsteiner Straße
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5598 entstanden aus Vorlage: OF 1531/5 vom 11.11.2019 Betreff: Erweiterung des Bewohnerparkens in der Kranichsteiner Straße Der Magistrat wird aufgefordert, das Bewohnerparken in der Kranichsteiner Straße auf alle Wochentage von montags bis sonntags und bis 22:00 Uhr auszuweiten. Begründung: Die dortige Parksituation ist nach 18:00 Uhr sowie an Wochenenden für die Anwohner äußerst problematisch. Die Parkplätze werden zunehmend von Besuchern der Gastronomie der näheren Umgebung belegt. Anwohner haben keine Möglichkeit, ab den oben genannten Zeitpunkten einen Parkplatz zu finden. Hier wäre es angezeigt, ähnlich wie bei anderen Straßen in Sachsenhausen, insbesondere Souchaystraße, Launitzstraße, Stegstraße, Gutzkowstraße, Schwanthaler Straße oder Hedderichstraße, eine Ausweitung auf die gesamte Woche bis zu einer Uhrzeit von 22:00 Uhr vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 775 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED
Antrag vom 03.01.2020, OF 1505/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Prioritäten setzen bei der Umrüstung von Gasleuchten auf LED Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Haushaltsmittel für LED-Leuchten mit folgenden Prioriäten einzusetzen: Sachsenhausen - Gutzkowstraße - Textorstraße - Oskar-Sommer-Straße Oberrad - Nonnenpfad - Kinzigstraße - De-Neufville-Straße Begründung: Der Ortsbeirat ist erfreut, dass nach den Beschlüssen des Klimaschutzplans die Umrüstung der Gasleuchten auf LED mit höherer Priorität betrieben werden soll. Da nicht zu erwarten ist, dass schon in den nächsten zwei Jahren alle Leuchten umgerüstet sein werden, schlägt der Ortsbeirat vor, die oben angeführten Straßen mit höchster Priorität umzurüsten, da dort der Leidensdruck auf Grund von häufigen Ausfällen am größten ist. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Die Vorlage OF 1505/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE, FDP, SPD und LINKE. erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 35 2020 Die Vorlage OF 1505/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Aufzählung der Straßen in Sachsenhausen wie folgt ergänzt wird: Walldorfer Straße, Niersteiner Straße und Wendelsweg. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Unterstützung des Projektes „Die Frankfurter Kunstsäule“ (III)
Antrag vom 01.01.2020, OF 1522/5 Betreff: Unterstützung des Projektes "Die Frankfurter Kunstsäule" (III) Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, in Zusammenarbeit mit "Kultur am Main" auf dem Brückenspielplatz an der Einmündung der Brückenstraße in der Gutzkowstraße das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" zu verwirklichen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000,00 Euro. Begründung: Das Projekt "Die Frankfurter Kunstsäule" ist in der Ortsbeiratssitzung am Freitag, dem 10.02.2017 durch Herrn Koch und Herrn Hartlaub vorgestellt worden. Das Projekt stellt seit dem 2017 eine Bereicherung für den Stadtteil Sachsenhausen dar. Der Ortsbeirat befürwortet das Projekt und würde sich über eine Verwirklichung auch im Jahre 2020 freuen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 374 2020 Die Vorlage OF 1522/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entfernung der überdachten Fahrradparkplätze im Parkhaus in der Walter-Kolb-Straße
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5397 entstanden aus Vorlage: OF 1456/5 vom 04.11.2019 Betreff: Entfernung der überdachten Fahrradparkplätze im Parkhaus in der Walter-Kolb-Straße Vorgang: F 1964/19 Der Magistrat wird gebeten , einen Ersatz für die entfernten überdachten Parkplätze im Parkhaus in der Walter-Kolb-Straße zu schaffen. Begründung: Auf die Frage vom 19.06.2019, F 1964, gibt der Magistrat eine Begründung zum Wegfall der überdachten Fahrradparkplätze im Parkhaus in der Walter-Kolb-Straße. Im Hinblick auf eine Erhöhung der Attraktivität des Fahrrades hält es der Ortsbeirat für wünschenswert, an einer anderen Stelle überdachte Fahrradparkplätze zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 19.06.2019, F 1964 Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 397 Aktenzeichen: 66 2
Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5408 entstanden aus Vorlage: OF 1469/5 vom 03.11.2019 Betreff: Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich Der Magistrat wird gebeten , die zahlreichen Fußgänger auf dem sehr schmalen Gehweg in der Schifferstraße vor dem schnell und nah passierenden Kfz-Verkehr zu schützen und zu diesem Zweck zwischen der Kreuzung mit der Oppenheimer Straße und dem Schaumainkai die Schifferstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung: Die Schifferstraße ist in diesem Abschnitt eine der wichtigsten Fußwegeverbindungen von Sachsenhausen zum Eisernen Steg. Seit der Sperrung des nördlichen Mainufers wird die Straße zunehmend als Schleichweg für Kfzs "entdeckt". Die Fußgänger sind häufig gezwungen, vom Gehweg auf die Straße auszuweichen, um einander zu passieren. Die dicht vorbeifahrenden und manchmal auch zu schnellen Autos gefährden die in dichter Frequenz dort gehenden Fußgänger. Auch die Patienten und Bewohner im angrenzenden Pflegeheim benötigen Ruhe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 393 Aktenzeichen: 32 1
Leerung der Altglascontainer im nördlichen Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5410 entstanden aus Vorlage: OF 1472/5 vom 03.11.2019 Betreff: Leerung der Altglascontainer im nördlichen Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die Leerungsfrequenz der Altglascontainer im Bereich von Alt-Sachsenhausen so zu verbessern, ggf. zu erhöhen und besser zu terminieren, dass jederzeit freie Kapazitäten verfügbar sind und sich nicht leere Flasch en vor den Containern stapeln. Das gilt für folgende Container: Wallstraße/Ecke Paradiesgasse, Gutzkowstraße/Ecke Brückenstraße, Textorstraße/Ecke Brückenstraße, Diesterwegplatz, Willemerstraße/Ecke Darmstädter Landstraße. Begründung: Bürger beklagen die mangelnde Leerung der Container und die daraus folgende Verschmutzung des öffentlichen Raumes. Jetzt vor Silvester wird das Problem wieder virulent. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 614 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4
Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5413 entstanden aus Vorlage: OF 1475/5 vom 03.11.2019 Betreff: Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Eckgebäude Launitzstraße 28 in der Gutzkowstraße auf der Fahrbahn drei bis vier Längsparkplätze einzurichten. Gleichzeitig soll der Vorgartensatzung vor dem Gebäude Geltung verschafft werden. Begründung: Unter Raumnutzungsaspekten sind ganztägig nutzbare öffentliche Parkplätze in diesem Bereich sinnvoller als private Parkplätze, die nur einige Stunden pro Tag belegt sind. Zudem ragen die Fahrzeuge ständig in den engen Gehweg. Die Parkplätze sollen deshalb auf der sehr breiten Fahrbahn ausgewiesen werden. Die Vorgartensatzung gilt in ganz Frankfurt, einschließlich Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 511 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradbügel in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5412 entstanden aus Vorlage: OF 1474/5 vom 03.11.2019 Betreff: Fahrradbügel in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, wenn möglich an folgenden Stellen Fahrradbügel anzubringen, davon sollen einige auch lang genug für Lastenfahrräder sein: 1. Launitzstraße 1 vor dem Zebrastreifen; 2. Textorstraße 13 (Kreuzung Martin-May-Straße), 14, 17, 19 (Kreuzung David-Stempel-Straße), 20, 22, 26, 28, 30; 3. Morgensternstraße 31, Schneckenhofstraße 19 - Sperrfläche; 4. Schifferstraße 11 und 14, jeweils Sperrfläche. Begründung: Generell gibt es in Sachsenhausen zu wenige Fahrradabstellflächen. Außerdem werden die Sperrflächen an Ecken und vor Kreuzungen zugeparkt, wodurch die Verkehrssituation unübersichtlich und gefährlich wird. Fahrradbügel an den angegebenen Orten würden beide Probleme zugleich lösen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 391 Aktenzeichen: 66 2
Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5405 entstanden aus Vorlage: OF 1464/5 vom 03.11.2019 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die im September vorgenommene Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wieder rückgängig zu machen. Begründung: An der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wurde vor wenigen Wochen die Ampelschaltung geändert; die Grünschaltung ist nun unregelmäßig. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass mehrfach Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Schülerinnen und Schüler, die sich auf die seit Jahrzehnten bestehende Ampelschaltung verlassen hatten, in gefährliche Situationen geraten sind. Zudem hat sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung nicht verbessert, sondern im Gegenteil, der fließende Verkehr auf der Darmstädter Landstraße muss nun abbremsen, um die eingefügte Grünphase im Sachsenhäuser Landwehrweg passieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 595 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
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