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Vorlagen
Erschließung der Siedlung Riederwald während der Bauphasen 3 und 4 - Geschäfte und soziale Einrichtungen müssen mit Kraftfahrzeugen erreichbar bleiben
Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4269 entstanden aus Vorlage: OF 447/11 vom 26.05.2010 Betreff: Erschließung der Siedlung Riederwald während der Bauphasen 3 und 4 - Geschäfte und soziale Einrichtungen müssen mit Kraftfahrzeugen erreichbar bleiben Der Magistrat wird aufgefordert, 1. während der Bauphasen 3 und 4 zum Riederwaldtunnel Pläne zu erarbeiten und dem Ortsbeirat zu erläutern, wie die Erschließung der Siedlung Riederwald erfolgt und wie die Verkehrsbeziehung von West nach Ost und umgekehrt innerhalb der Siedlung geregelt wird; 2. durch entsprechende Verkehrslenkungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass vor und während der Bauphasen 3 und 4 die Wohnsiedlung Riederwald nur für den Anlieger- und Anlieferverkehr befahrbar ist. Begründung: Bei der Bürgeranhörung am 6. Mai 2010 haben Vertreter des Amtes für Straßen- und Verkehrswesen mitgeteilt, dass während der Bauphasen 3 und 4 die Siedlung Riederwald nur noch über die Lahmeyerstraße und Rümelinstraße zu erreichen sei. Der Vertreter des Dezernates VI hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass es noch keine Planungen hinsichtlich der inneren Erschließung der Siedlung gibt und man dies vom jeweiligen Baufortschritt abhängig machen wolle. Pläne für die innere Erschließung der Siedlung können und müssen jedoch unabhängig vom Baufortschritt erstellt werden, da in jedem Fall eine Sperrung der Schäfflestraße/Raiffeisenstraße während der Bauphasen 3 und 4 erfolgt. Dies ist insofern von Wichtigkeit, da sich in der Schäfflestraße, Max-Hirsch-Straße, Raiffeisenstraße und Rümelinstraße Geschäfte und soziale Einrichtungen befinden, die auch mit Kraftfahrzeugen erreicht werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.09.2010, ST 1296 Aktenzeichen: 61 1
Straßenschäden
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2009, OM 2869 entstanden aus Vorlage: OF 430/4 vom 05.11.2008 Betreff: Straßenschäden Der Magistrat wird dringend gebeten, die Straßenschäden (Schlaglöcher) in der Straße Am Erlenbruch/Am Riederbruch in der Kurve vor dem Bornheimer Hang (Volksbank-Arena) stadteinwärts zu beheben. Begründung: Gerade jetzt in der nassen und kalten Jahreszeit stellen die Schlaglöcher mit dem hervortretenden Kopfsteinpflaster eine Gefahrenquelle für alle Verkehrsteilnehmer dar. Durch die schlecht einsehbare Kurve kommt es selbst bei Tempo 30 häufig zu Gefahrensituationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2009, ST 430 Aktenzeichen: 32 1
A 66 – Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch
Anregung vom 18.08.2008, OA 716 entstanden aus Vorlage: OF 239/11 vom 03.06.2008 Betreff: A 66 - Erhalt bzw. Neugestaltung des Grünzuges am Erlenbruch Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der technischen Ausführungsplanung des Riederwaldtunnels darauf hinzuwirken, dass der lineare Gehölzbestand nördlich des geplanten Tunnels, entlang des Zaunes der Kleingartenanlage zwischen Haenischstraße und Flinschstraße, sowie im weiteren Verlauf die Kastanienreihe bis zu den ehemaligen Hafenbahngleisen durch das Verschieben der Tunnelgradienten um wenige Meter nach Süden erhalten bleibt. Während des Baus sind entsprechende Baumschutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und Bewässerungen vorzusehen, um den Gehölzbestand zu erhalten. 2. dafür zu sorgen, dass nach dem Autobahnbau auf und neben der Tunneldecke, unter Einbeziehung des unter Ziffer 1. genannten Gehölzbestandes, ein Grünzug im heutigen Verlauf wiederhergestellt wird, der mindestens die Breite des heutigen Grünzuges hat. Begründung: Der Landschaftspflegerische Begleitplan zur Planfeststellung sieht vor, von den heute vorhandenen vier Baum- und Gehölzreihen, zwischen Riederwald-Siedlung und Vatterstraße-Bebauung, drei ersatzlos zu beseitigen. Nur noch die Baumreihe vor der Häuserzeile am Erlenbruch (1. Reihe) soll verbleiben. Neben den Kastanien, zwischen Straße und U-Bahn (2. Reihe) und den Bäumen am Rad- und Fußweg nördlich der U-Bahn (3. Reihe), soll vor allem der dichte Baum- und Heckenbestand, der sich entlang des Zauns der Kleingartenanlage zur Bebauung Vatterstraße befindet (4. Reihe), gerodet werden. Nach dem Bau der Autobahn sollen die Gehölzstrukturen (Reihen 2, 3 und 4) nicht wiederhergestellt werden. Vor allem die dichte Gehölzreihe vor der Bebauung Vatterstraße hat heraus- ragende Bedeutung für das Orts- und Landschaftsbild der Riederwald-Siedlung sowie als ökologische Leitlinie. Die Gehölzreihe gibt dem Grünzug seine Gestalt und Wertigkeit, sie verdeckt den freien Blick auf die Häuser an der Vatterstraße (bzw. schützt diese vor Emissionen der Straße "Am Erlenbruch"), sie hat wichtige staubfilternde und klimatische Wirkungen und stellt eine einzigartige Biotopvernetzungsstruktur zwischen Riederwald/Ostpark und den Waldgebieten im Frankfurter Osten dar, die für Fledermäuse und Vögel unverzichtbar ist. Diese Gehölzstruktur, einschließlich der Kastanienreihe östlich der Flinschstraße, können erhalten werden, wenn der Tunnel nur wenige Meter nach Süden verschoben wird. Da die technische Ausführungsplanung für den Bau des Tunnels erst jetzt erstellt wird, kann die Forderung auch nach der Planfeststellung berücksichtigt werden. Für die Verschiebung einer Trasse um wenige Meter bedarf es keiner Änderung der Planfeststellung, weil kein anderer Grundstücks- eigentümer betroffen wird und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die weitere Gestaltung auf der Oberfläche des Tunnels obliegt der Stadt Frankfurt allein. Die Planfeststellung lässt hier alle Möglichkeiten offen und ist nicht abschließend. Daher muss der Magistrat frühzeitig darauf hinwirken, den heute vorhandenen Grünzug zwischen U-Bahn und Zaun, unter Einbeziehung der oben genannten Gehölzreihe, in seiner heutigen Breite wiederherzustellen. Der Gestaltungsplan in der Planfeststellung sieht lediglich einen schmalen Kiesweg entlang des Zaunes vor - dort, wo heute die Gehölzreihe steht. Anschließend folgen südlich die U-Bahn und die Straße "Am Erlenbruch". Wiesen und Baumpflanzungen sind nicht mehr geplant. Der Erlenbruch-Grünzug würde vollständig entfallen. Im Hinblick auf die herausragende Bedeutung des Grünzuges als Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes "Grünzüge und Grüngürtel", als wichtiger Rad- und Fußweg zwischen Bornheim/Innenstadt und den östlichen Naherholungs- gebieten und als Erholungsraum für die Riederwälder, muss der Grünzug mindestens in seiner heutigen Dimension wiederhergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2008, ST 1689 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.08.2008 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 11.09.2008, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Prüfung und Berichterstattung) NPD (= Annahme) 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2008, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 716 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme); FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4572, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2008 Aktenzeichen: 61 12
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