Meine Nachbarschaft: Ruth-Moufang-Straße
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Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2025, OM 7481 entstanden aus Vorlage: OF 631/12 vom 01.09.2025 Betreff: Altglas-Standort Riedbergallee 1 verbessern Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 und ggf. der Goethe-Universität, einen neuen Standort für die derzeit vor der Riedbergallee 1 stehenden Glascontainer festzulegen. Hierfür bieten sich Standorte an, die sowohl für Nutzer und Entsorger gut erreichbar als auch weiter von Wohngebäuden entfernt sind als der derzeitige Standort. Die folgende Skizze enthält zwei Vorschläge. Quelle: Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Glascontainer vor der Riedbergallee 1 werden leider oft auch in den Abendstunden oder sonntags genutzt, was für die Anwohner:innen der nahe gelegenen Wohnhäuser eine spürbare Lärmbelästigung darstellt und auch zu Beschwerden gegenüber dem Ortsbeirat geführt hat. Das Gelände der Goethe-Universität (Ortsbeirat 8) bietet sich als alternativer Standort an, weil es hier nur punktuell Wohnbebauung gibt und die Lärmbelästigung dadurch spürbar sinken würde. Standort Max-von-Laue-Straße/Ecke Ruth-Moufang-Straße. Zentrale Lage für den Campus, vermutlich öffentlicher Straßenraum, weiterer Weg für Menschen vom Riedberg Quelle: eigene Aufnahme Standort Ruth-Moufang-Straße/Ecke Riedbergallee. Optimale Lage, vermutlich Grundstück der Universität Quelle: eigene Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein
Baustelle am Kreuzerhohl
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7458 entstanden aus Vorlage: OF 611/8 vom 19.08.2025 Betreff: Baustelle am Kreuzerhohl Zurzeit ist bis etwa Ende August eine Baustelle in der Straße Kreuzerhohl eingerichtet. Laut Aussage des Bauamtes handelt es sich um Leitungsarbeiten. Da es sich nicht um eine Grundnetzstraße handelt, wird die Baustelle nicht in den entsprechenden Baustellenplattformen der Stadt Frankfurt angezeigt. Für Anwohner kam die Einrichtung dieser Baustelle daher ohne entsprechende Informationen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Anregung der Anwohner, dass zukünftig bei Baustelleneinrichtungen, die nicht in den sozialen Medien nachzulesen sind, eine entsprechende Information veröffentlicht wird, umgesetzt werden kann. Das betrifft insbesondere die zu erwartende Dauer der Baumaßnahme. Diese Information könnte zum Beispiel durch einen Laternenaushang, durch Handzettel oder eine gut sichtbare Baustellengenehmigung gewährleistet werden. Begründung: Laut Aussagen einer Anwohnerin wurde auf der linken Seite in Richtung Universität eine Baustelle eingerichtet. Damit fallen für die Anwohner dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner können nachvollziehen, dass Baumaßnahmen notwendig und manchmal unumgänglich sind, sie beklagen jedoch die mangelnde Information im Vorfeld der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein
Baustelle Kreuzerhohl
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2025, OF 593/8 Betreff: Baustelle Kreuzerhohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Zurzeit wird bis etwa Ende August eine Baustelle in der Straße "Kreuzerhohl" eingerichtet. Laut Aussage des Bauamtes handelt es sich um Leitungsarbeiten. Da es sich nicht um eine Grundnetzstraße handelt, wird die Baustelle nicht in den entsprechenden Baustellenplattformen der Stadt Frankfurt angezeigt. Für Anwohner kommt die Einrichtung dieser Baustelle daher ohne entsprechende Informationen. Die Anwohner regen an, dass zukünftig bei Baustelleneinrichtungen, die nicht in den sozialen Medien nachzulesen sind, eine entsprechende Information erfolgt, dies betrifft insbesondere den zu erwartenden Zeitraum der Baumaßnahme. Dies könnte zum Beispiel durch einen Laternenaushang, durch Handzettel oder ein gut sichtbares Baustellengenehmigung gewährleistet werden. Begründung: Laut Aussagen einer Anwohnerin wurde auf der linken Seite in Richtung Universität eine Baustelle eingerichtet, Damit fallen für die Anwohner dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner können nachvollziehen, dass Baumaßnahmen notwendig und manchmal unumgänglich sind. Sie beklagen jedoch die mangelnde Information im Vorfeld der Baumaßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 593/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenSchattendachplanung Riedbergplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 6999 entstanden aus Vorlage: OF 608/12 vom 12.05.2025 Betreff: Schattendachplanung Riedbergplatz Vorgang: M 63/25; OA 548/25 OBR 12 In Ergänzung und Konkretisierung zur Magistratsvorlage M 63 und der Anregung OA 548 wird der Magistrat gebeten, bei der Feinplanung der Umgestaltung des Riedbergplatzes hinsichtlich der Schattendächer eine Ausführung zu wählen, die - soweit möglich - diese Kriterien erfüllt: 1. Die tragenden Pfosten werden wahlweise aus Holz oder Stahl errichtet, wobei beim Kleinkinderspielbereich darauf geachtet wird, dass der Spielbereich nicht durch Pfosten eingeschränkt wird. 2. Die Schattenwirkung wird durch schräg stehende Holzlamellen erzielt, ähnlich der Ausführung am "Piratenspielplatz" (Kätcheslachpark West) am Riedberg. Quelle: Eigene Zeichnung 3. Für die geplanten drei Schattendächer werden die Lamellen so ausgerichtet, dass sie zu unterschiedlichen Zeiten ihre maximale Schattenwirkung erzielen, konkret bedeutet das: Dach Längsrichtung der Lamellen Maximaler Schatten ca. um #1, Kleinkinderspielbereich 325° (ungefähr parallel zur Otto-Schott-Straße) 16:00 MESZ #2, Mitte 280° 14:00 MESZ #3, östliche Betonmauer 245° 12:30 MESZ Diese Anordnung wird in der folgenden Skizze veranschaulicht: Quelle: Eigene Zeichnung 4. Das Schattendach #1 über dem Kleinkinderspielbereich wird wahlweise nach Westen erweitert oder verschoben, um zur Optimierung auf den späteren Nachmittag zu passen. 5. Die organische äußere Form der Schattendächer kann wahlweise durch entsprechend unterschiedlich weit überstehende Enden der Lamellen erzielt werden (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 9, "Einfache Pergola") oder durch Einfassung in eine umlaufende Begrenzung in Holz oder Metall (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 8, Wohnkomplex Jekaterinburg). Ziel ist es, die Schattendächer in architektonisch ansprechender, der Bedeutung des Platzes angemessener Weise zu gestalten. 6. Die Schattendächer #2 und #3 sollen - wenn möglich - durch Kletter- oder Rankpflanzen wie wilden Wein oder Knöterich zusätzlich begrünt werden. Die gewählten Pflanzen sollen im Sommer für eine höchstmögliche Kühlungswirkung sorgen und im Winter ihr Laub abwerfen. Pflanzen, die attraktiv für Wespen sind, sollen vermieden werden. Des Weiteren sei daran erinnert, dass das bestehende Klettergerüst einen hohen Spielwert aufweist und daher erhalten bleiben soll, z. B. durch Versetzung nach Westen anstelle oder ergänzend zu den dort bisher befindlichen Einzelspielgeräten. Begründung: Die Umgestaltung des Platzes folgt den Zielen, den Platz grüner, natürlicher, schattiger und somit auch kühler zu gestalten. Seine bisherigen Funktionen sollen dabei beibehalten oder sogar erweitert werden. Daher entspricht eine Gestaltung der Schattendächer mit einem hohen Holzanteil der Grundidee der Umgestaltung, weist eine sehr gute CO2-Bilanz auf und kann auch zu vergleichsweise niedrigen Kosten gebaut werden. In der Abwägung gegenüber geschlossenen Dächern erscheinen Holzlamellen als geeignet, um einerseits direktes Sonnenlicht abzuschatten, gleichzeitig aber auch die darunter liegenden Flächen nicht zu sehr zu verdunkeln. Die je nach Dach unterschiedlich gedrehten Lamellen sorgen dafür, dass zwischen Mittag und Abend immer wieder andere Flächen optimal beschattet werden, ausgehend von dem Kleinkinderspielbereich, der gerade am späteren Nachmittag seine stärkste Nutzung hat, gerade wenn die Sonne entlang der Hans-Bethe-Straße scheint. Gleichzeitig entsteht so eine zusätzliche Fokussierung des optischen Eindrucks auf die Platzmitte hin. Die Funktion als Regenschutz erscheint vernachlässigbar, da ein eingeschränkter Aufenthalt bei Regen auch unter den Vordächern des Riedbergzentrums möglich ist. Ebenso erscheint eine Dachbegrünung verzichtbar, da dafür ein wenig mehr Regenwasser in die Zisternen strömt und dadurch Erhalt und Pflege der zahlreichen Büsche, Beete und Bäume unterstützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 63 Anregung vom 25.04.2025, OA 548 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 12 am 31.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der OttoSchott-Straße 8 herstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6883 entstanden aus Vorlage: OF 597/12 vom 11.04.2025 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor Kay-Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Vorgang: OM 5927/24 OBR 12; ST 71/25 Unter Bezug auf die Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, wird der Magistrat gebeten, einen Teil der Fahrradbügel im vorderen Bereich wieder zu entfernen und dafür zwei "Parkplätze als Ladebereiche" zum Be- und Entladen für Kunden und Dienstleister der Reinigung einzurichten. Die Fläche ist auf der Fahrbahn durch einen Parkstreifen zu markieren und mit dem Halteverbotsschild 286 (eingeschränktes Halteverbot) oder alternativ mit einem Parkschild mit zeitlich sehr enger Beschränkung (z. B. Kurzparker - zehn Minuten) zu kennzeichnen. Die Fußgängerüberwege sowie die zwei hinteren Fahrradbügel sollten erhalten bleiben. Zusätzlich bietet sich noch die Möglichkeit, einen Haltebereich mit zeitlich begrenzter Parkmöglichkeit entlang des Emmy-Noether-Platzes zu schaffen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 13.01.2025, ST 71, hat der Magistrat dem Ortsbeirat in Bezug auf die Anregung OM 5927 mitgeteilt, dass sich im Bereich der Reinigung Parkplätze als Ladebereiche einrichten lassen. Der Ortsbeirat wurde gebeten, dafür dem Magistrat konkrete Standorte zu benennen. Der Ortsbeirat hatte in einem früheren Antrag eine bessere Möglichkeit der Überquerung der Straße für Fußgänger gefordert, der Wegfall sämtlicher (regulärer) Haltemöglichkeiten für Kunden sowie den Lieferverkehr für eine wichtige Einrichtung der Nahversorgung durch zahlreiche (nicht in Anspruch genommene) Fahrradbügel war damit jedoch nicht intendiert. Die Verkehrssituation hat sich durch die jetzige Lösung verschlechtert und die Verkehrsgefährdung durch mitten auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge zugenommen. Insofern stellt dieser Vorschlag eine verkehrliche Lösung dar, der die berechtigten Interessen von Fußgängern (Fußgängermarkierungen bleiben erhalten), Fahrradfahrern (ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln bleiben erhalten), Kunden sowie Lieferanten des Nahversorgers mit dem Pkw sowie des Unternehmens selbst berücksichtigt. Aufgrund der engen Parkplatzsituation ist vor allem auch darauf zu achten, dass bislang reguläre Parkplätze nicht wegfallen. Dies ist nicht nur im Interesse von Anliegern, sondern zum Beispiel auch von mobilen Dienstleistern etwa im Bereich der ambulanten Pflegedienste. Mit einem Parkstreifen von einer Breite von max. zwei Metern auf der Fahrbahn würde bei Wegfall der Fahrradbügel ausreichend Platz für den Durchgangsverkehr bleiben, und es müsste kein Eingriff in die vorhandene Bepflanzung vorgenommen werden. Foto: Dr. Rainer Behrend Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1478 Beratung im Ortsbeirat: 12
Aufstellung eines Altglascontainers im Bereich Erna-Pinner-Straße/Ecke Riedbergallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2025, OF 605/12 Betreff: Aufstellung eines Altglascontainers im Bereich Erna-Pinner-Straße/Ecke Riedbergallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten mit der FES unter den in der ST 1421 vom 13.06.2022 genannten Kontakt - Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH richten kann. Die Kontaktdaten lauten: Servicetelefon: 0800 2008007-0 Servicetelefax: 069 212-31323 E-Mail: services@fes-frankfurt.de Webseite: fes-frankfurt.de - diese zu bitten in dem Gebiet Erna-Pinner-Straße/Ecke Riedbergallee, evtl. im Bereich der Bushaltestelle, einen oder zwei Altglascontainer aufzustellen. Begründung: Da es in dem o. g. Wohngebiet keinen Altglascontainer zur umweltgerechten Entsorgung gibt, ist dem Wunsch der Anwohner*innen zur Aufstellung nachzukommen. Die nächsten Altgascontainer befinden sich erst an der Ferdinand-Braun-Straße oder der Reniorallee. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 605/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, 1 FDP, Volt und Linke gegen BFF (= Ablehnung); CDU, 2 GRÜNE und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerampel an der Otto-Schott-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6585 entstanden aus Vorlage: OF 583/12 vom 09.02.2025 Betreff: Fußgängerampel an der Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage an der Otto-Schott-Straße an der Einmündung von der Riedbergallee kommend mit einem Schutzblinker (Hilfssignalgeber) "Warnung vor Fußgängern" auszustatten. Die Lichtsignalanlage ist bereits installiert, wurde jedoch nie in Betrieb genommen, da die Otto-Schott-Straße nachträglich Einbahnstraße wurde. Der vorhandene Schutzblinker an der Lichtsignalanlage (gelb markiert) müsste nur gedreht und mit dem Hilfssignalgeber ausgestattet werden, um die Sicherheit bei der Querung der Straße deutlich zu erhöhen. Begründung: Die rechts abbiegenden Autofahrer aus der Riedbergallee in die Otto-Schott-Straße sind gemäß § 9 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung gegenüber Fußgängern vom Riedbergplatz Richtung Einkaufszeile (Ernsting's Family, Brillen & Hörakustik, Reisebüro etc.) und Bushaltestelle wartepflichtig. Dennoch kommt es immer wieder zu kritischen Situationen. Die nach rechts abbiegenden Autofahrer erkennen häufig zu spät, dass Fußgänger in diese Richtung die Fahrbahn queren. Für ältere Menschen, Menschen mit Handicap, Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums oder Familien mit Kindern entsteht an dieser Stelle eine unsichere Situation. Die Situation verschärft sich zu typischen Einkaufszeiten, da sich dann die Frequenz sowohl von Fußgängern als auch von Autofahrern, die in die Tiefgarage des Riedbergzentrums wollen, erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 994 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Kleingartenanlage „Kreuzerhohl“
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2024, OA 519 entstanden aus Vorlage: OF 570/12 vom 24.11.2024 Betreff: Kleingartenanlage "Kreuzerhohl" Der Kleingartenverein Riedberg e. V. wurde im Januar 2019 beim ersten Treffen mit dem Grünflächenamt mit einer ersten Planung durch ein vom Grünflächenamt beauftragtes Planungsbüro konfrontiert. In die Planungen wurde der Verein bis dahin nicht einbezogen. In diesem Vorschlag war lediglich eine, zudem hochpreisige Hüttenart vorgesehen. Dies wurde von der Stadtgruppe der Kleingärtner und dem Kleingartenverein Riedberg e. V. als nicht praktikabel abgelehnt. Der Verein hat später eine eingeschränkte Hüttenauswahl akzeptiert, da dies die Voraussetzung für weitere Gespräche war. Als Gegenleistung wurden dem Verein Plattenfundamente versprochen, die dann auch gleich die Hüttenpositionen festgelegt hätten. 2020/2021 blieben die Pläne während Corona liegen. Als nach Pandemie-Ende das Grünflächenamt die Arbeit wieder aufnahm, waren die Kosten gestiegen. Ohne Rücksprache mit dem Kleingartenverein Riedberg e. V. hat die Stadt dann u. a. die Hüttenfundamente aus dem Paket entfernt, um Kosten zu sparen. Zu keinem Zeitpunkt wurde schriftlich begründet, warum für den Kleingartenverein Riedberg e. V. als 112. Verein der Stadtgruppe der Kleingärtner hinsichtlich der Hüttengestaltung andere Regeln gelten sollen. Nach der Insolvenz des zuerst beauftragten Bauunternehmens und Neuausschreibung konnte der Verein darlegen, dass die Kosten der maßgeschneiderten Hüttentypen unverhältnismäßig hoch sind. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen lag zu dem Zeitpunkt der Einstiegspreis für eine S echs-Quadratmeter-Hütte bei rund 6.000 Euro. Daraufhin wurde nun gebilligt, dass rechteckige Grundformen erlaubt sein sollen, um auch Hütten "von der Stange" zu ermöglichen. Dies war bereits 2019 die Planung des Vereins. Warum nun weiterhin nur eine Dachform zugelassen ist, wurde nicht begründet. Da dem neuen Verein mit seinen Mitgliedern bereits hohe Kosten durch eine Ersterrichtung (Stromzähler, Fundamente, Bepflanzung etc.) entstehen, sollte eine weitere unnötige Kostensteigerung vermieden werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Warum gibt das Grünflächenamt eine einheitliche Dachform vor? 2. Warum weichen die Auflagen (Farbkonzept, Baufenster, Hüttenform) für den Kleingartenverein Riedberg e. V. von den anderen mehr als 100 Kleingartenanlagen ab? 3. Wann ist mit der Übergabe der Anlage an die Kleingärtner zu rechnen? Begründung: Durch die Auflagen der Stadt reduziert sich das Angebotsspektrum an Gartenhütten und führt zu unnötiger Zeitverzögerung mit zusätzlichen finanziellen Belastungen für die künftigen Pächter. Es wird eine unnötige Bürokratisierung und Regelungstiefe geschaffen, die zusätzlich auch noch vom Grünflächenamt kontrolliert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 129 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 509 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5707, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 67-1
Buslinie 29 beschleunigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 entstanden aus Vorlage: OF 555/12 vom 28.10.2024 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Vorgang: OM 333/21 OBR 12; ST 1598/21 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1598, angekündigt - zu berichten und bei positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die Beschleunigung an folgenden Kreuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L 3019 in Richtung Riedberg; - Einmündung Altenhöferallee in die L 3019 (beide Richtungen); - Einmündung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ); - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide Richtungen); - Einmündung Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen). Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte. An der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zeigt die Funksteuerung durch Busse aus der Graf-von-Stauffenberg-Allee deutlich die Vorzüge solch einer Beschleunigung. In der Vorlage OM 333 wurde unter Ziffer 5. die Beschleunigung der Buslinie angeregt. Dies wurde in obiger Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren Fortschritte in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 738 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der OttoSchottStraße 8 herstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5927 entstanden aus Vorlage: OF 542/12 vom 02.09.2024 Betreff: Be- und Entlademöglichkeit für Kraftfahrzeuge vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 herstellen Der Magistrat wird gebeten, vor der Reinigung (Kay Textilreinigung) in der Otto-Schott-Straße 8 Flächen zum regulären Be- und Entladen von Kraftfahrzeugen zu schaffen. Dies kann zum Beispiel durch die Einrichtung einer Kurzparkzone oder gegebenenfalls Kennzeichnung einer Fläche mit dem Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Halteverbot) geschehen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass die beiden als Fußgängerüberwege gekennzeichneten Flächen erhalten bleiben. Begründung: Die Reinigung in der Otto-Schott-Straße 8, die auch weitere Dienstleistungen wie Änderungsschneiderei, Schusterei und einen Paketabholdienst anbietet, gehört zu den wichtigen Einrichtungen der Nahversorgung am Frankfurter Riedberg. Da an dieser Stelle ein regelmäßiger Autoverkehr mit Paketdiensten, Wäschereiwagen sowie zahlreichen Kundinnen und Kunden, die größere Wäschemengen oder Pakete transportieren müssen, erfolgt, bedarf es auch einer Möglichkeit, direkt vor dieser Einrichtung mit einem Kraftfahrzeug zum Be- und Entladen zu halten. Die aktuelle Parksituation führt dazu, dass Kraftfahrzeuge auf der Straße halten, wodurch es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer kommt. Die zahlreichen Fahrradabstellplätze, die ein reguläres Halten für Kraftfahrzeuge verhindern, bleiben hingegen nahezu ungenutzt. Die Verkehrspolitik muss auch die berechtigten Interessen von älteren Menschen, Menschen mit Handicap oder Familien mit kleinen Kindern berücksichtigen. Für diese Gruppen ist der Transport schwerer bzw. großer Lasten etwa vom Parkhaus des Riedbergzentrums unzumutbar. Parkplätze in unmittelbarer Nähe der Textilreinigung sind zu den meisten Tageszeiten nicht verfügbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 71 Antrag vom 17.03.2025, OF 596/12 Antrag vom 11.04.2025, OF 597/12 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6883 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32-1
Piktogramm „Achtung, Kinder!“ auf der Straße Riedbergallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5756 entstanden aus Vorlage: OF 527/12 vom 12.06.2024 Betreff: Piktogramm "Achtung, Kinder!" auf der Straße Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen dem Kopfsteinpflasterstreifen bis zur Einmündung der Straße Zur Kalbacher Höhe ein Piktogramm "Achtung, Kinder!" in Höhe des gut angenommenen Spielplatzes Kautenhof angebracht werden kann, damit dieser Bereich, der auch Schulweg ist, verkehrssicherer wird. Begründung: Anwohner stellen fest, dass in dem o. g. Straßenabschnitt häufig Tempo 30 missachtet wird. Zum Kautenhof gibt es einen starken Anliegerverkehr, dem möglicherweise Tempo 30 nicht mehr bewusst ist. Um die spielenden Kinder und Schulkinder besser zu schützen, sollte ein Piktogramm "Achtung, Kinder!" zur Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2092 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 12 am 08.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4982 entstanden aus Vorlage: OF 466/12 vom 03.01.2024 Betreff: Hinweisschilder Bonifatiusbrunnen Der Magistrat wird gebeten, die Ausschilderung zum Bonifatiusbrunnen zu verbessern. Begründung: Der Bonifatiusbrunnen an der Straße Zur Kalbacher Höhe ist eine Wallfahrtsstätte, die Pilger aus dem gesamten Rhein-Main-Gebiet anlockt. Auf einer Gedenktafel der Gemeinde Kalbach steht zur Geschichte dieses Ortes u. a.: "Hier ruhten im Jahr 754 n. Chr. während der Überführung von Mainz nach Fulda die Gebeine des heiligen Bonifatius." In der Talstraße gibt es ein Hinweisschild "Zum Bonifatiusbrunnen" in Richtung Riedbergallee, dann findet man kein weiteres Hinweisschild mehr. Zum Brunnen des "Deutschen Apostels" sollte eine ausreichende Beschilderung angebracht sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 583 Aktenzeichen: 60-2
Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4897 entstanden aus Vorlage: OF 442/12 vom 25.09.2023 Betreff: Leihräder im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 2924/22 OBR 12; ST 1757/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Leihfahrradunternehmen Next Bike Kontakt aufzunehmen, um an möglichen Standorten in Kalbach-Riedberg Leihräder aufzustellen. Konkrete Standorte sind aus örtlicher Kenntnis z. B.: - U-Bahn-Station "Riedberg" - Riedbergplatz - Ewald-Heinrich-von-Kleist-Platz - Graf-von-Stauffenberg-Allee nahe Nr. 46 b - Rudolf-Schwarz-Platz - Zur Kalbacher Höhe/Renoirallee - Sportplatz des SC Riedberg - Römische Straße/Riedbergallee - Buswendeschleife "Am Hopfenbrunnen" - Nahe dem FC Kalbach - Sportzentrum "Am Martinszehnten" - Am Kalbacher Rathaus oder "Lange Meile" - Kerbeplatz - Park-and-ride-Station "Kalbach" (unter Beteiligung des Ortsbeirats 10) Begründung: Mit der Stellungnahme vom 14.08.2023, ST 1757, teilt der Magistrat mit: "Generell bietet die Deutsche Bahn (DB) das Produkt ‚Call a Bike' nur noch in Stadtteilen an, bei denen die Vermietung voraussichtlich wirtschaftlich - also ohne Verluste - betrieben werden kann." Da jedoch der private Anbieter Next Bike in Frankfurt ebenfalls Leihräder zur Verfügung stellt, könnte hier mit Zustimmung zu rechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.10.2022, OM 2924 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 642 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
Vorstellung des Bauprojektes der Johann Wolfgang Goethe-Universität
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 443/12 Betreff: Vorstellung des Bauprojektes der Johann Wolfgang Goethe-Universität Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten in Absprache mit der Ortsvorsteherin des 8 er Ortsbeirates, die für die Planung und den Neubau der Universität verantwortlichen Personen unter Beteiligung der Ortsbeiräte 8 und 12 zu einer Informationsveranstaltung einzuladen. Begründung: Das große Bauvorhaben der Universität an der Riedbergallee im Bereich des 8 er Ortsbeirates hat bei dem Bau auch Auswirkungen auf den Ortsbezirk 12 (Riedberg) durch Baustellenverkehr, Verschmutzung, wegfallenden Parkraum etc. Um rechtzeitig für das nötige Verständnis und Akzeptanz für den Bau zu werben, bedarf es einer umfassenden Information durch den Bauträger, die Johann Wolfgang Goethe-Universität. Dies dient auch gleichzeitig einer Öffnung der Uni zu den betroffenen Stadtteilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 12 am 13.10.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 443/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRadfahrer besser absichern am Beginn der Otto-Schott-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2023, OM 4522 entstanden aus Vorlage: OF 422/12 vom 11.09.2023 Betreff: Radfahrer besser absichern am Beginn der Otto-Schott-Straße Der Magistrat wird gebeten, geradeaus fahrende Radfahrer auf der Riedbergallee am Südende der Otto-Schott-Straße besser gegenüber rechts abbiegenden Autofahrern zu schützen, z. B. durch eine durchgehende Rotfärbung des Radweges an dieser Stelle. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: An dieser Kreuzung biegen über die Hälfte der Kraftfahrzeuge rechts ab, um die Tiefgaragen der dichten Wohnbebauung und des Einkaufszentrums zu erreichen. Vorfahrtsberechtigte Radfahrer, die geradeaus fahren, geraten leicht in gefährliche Konflikte mit den rechts abbiegenden Fahrzeugen. Eine farbliche Hervorhebung des Radweges an dieser Stelle kann das Bewusstsein für diesen Konflikt schärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2400 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradständer vor der Riedbergallee Nr. 15
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 425/12 Betreff: Fahrradständer vor der Riedbergallee Nr. 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten einen Brief an die Hausverwaltung der Riedbergallee 15 zu schreiben mit der Bitte die dortigen Fahrradständer zu ersetzen oder die defekten zu demontieren. Begründung: s. Anlage Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 22.09.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 425/12 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenEntfernung Fahrradbügel/-ständer Otto-Schott-Straße sowie WaltherNernstStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2023, OF 404/12 Betreff: Entfernung Fahrradbügel/-ständer Otto-Schott-Straße sowie Walther-Nernst-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern die Fahrradbügel/-ständer vor der Reinigung Kay in der Otto-Schott-Straße sowie vor dem Wohngebäude Nr. 1 bis 5 in Walther-Nernst-Straße entfernen zu lassen. Begründung: Die Fahrradbügel/-ständer sind nicht geeignet den ursprünglich zugedachten Zweck zu erfüllen, da kein Gast/Besucher des Riedbergzentrums dort sein Fahrrad abstellt. Der Fußweg in das Riedbergzentrum ist zu weit. Zudem behindern die Fahrradbügel/-ständer den Verkehr. Ein kurzes Halten vor der Reinigung - insbesondere für die Fahrzeug der Deutsche Post - ist nicht mehr möglich. Wenn Fahrzeugführer dies doch tun, was regelmäßig geschieht, wird die gesamte Otto-Schott-Straße blockiert. In diesem Fall ist es Fahrzeugen, die von der Joseph-von-Fraundorfer-Straße in die Otto-Schott-Straße einfahren wollen, nicht möglich die Abbiegung zu nehmen. Der Unterzeichner, der täglich dort vorbeikommt, konnte seit Aufstellung der Fahrradbügel/-ständer vor dem Wohngebäude 1 bis 5 in der Walther-Nernst-Straße nur an drei Zeitpunkten das Abstellen eines Fahrrads bemerken. Es handelt sich dabei um ein Fahrrad einer Anwohnerin des Wohngebäudes. Dieses Wohngebäude verfügt jedoch über eigene Fahrradbügel/-ständer, die genutzt werden können. Durch die Errichtung der Fahrradbügel/-ständer vor dem Wohngebäude sind drei Parkplätze weggefallen. Bei Parkplätzen handelt sich um ein knappes Gut, die nicht leichtfertig beseitigt werden dürfen. Es dürfte Einigkeit bestehen, dass der Fahrradverkehr - einschließlich der Abstellmöglichkeiten - dort gefördert werden sollte, wo es sinnvoll ist. Auf der anderen Seite sollten Fahrradfahrer gegen Autofahrer nicht ausgespielt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 14.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 404/12 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenCarsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2023, OM 3951 entstanden aus Vorlage: OF 391/12 vom 24.04.2023 Betreff: Carsharing-Standorte in Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Standorte für die Einrichtung von Carsharing-Stellplätzen zu prüfen und hierbei auch zu prüfen, ob diese ganz oder teilweise mit Ladepunkten für elektrische Carsharing-Fahrzeuge ausgerüstet werden können: - Zur Kalbacher Höhe, gegenüber Nr. 7; - Käthe-Kruse-Straße, gegenüber Nr. 7; - Riedbergallee, bei Nr. 68; - Konrad-Zuse-Straße, bei Nr. 35; - Ludwig-Fulda-Weg, Nähe Riedbergallee; - Ernst-Abbe-Straße, Nähe Altenhöferallee; - Hans-Bethe-Straße, bei Nr. 12; - Eugen-Kaufmann-Straße, bei Nr. 4; - Hans-Poelzig-Straße, bei Nr. 3; - Cäsar-von-Hofacker-Straße, bei Nr. 10; - Altenhöferallee, gegenüber Nr. 187; - An der Bergstraße, bei Nr. 10; - Lange Meile, südlich der Einmündung Im Brombeerfeld; - Am Oberschlag, bei Nr. 3. Begründung: Carsharing ermöglicht es, die Anzahl privater Pkw in der Gesellschaft zu reduzieren. Sollen diese Fahrzeuge emissionsfrei betrieben werden, ist es aber notwendig, anstelle von sogenannten "Free-Floating-Systemen" mit flexiblem Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen eine Lade-Infrastruktur gleich mitzudenken. Die vorgeschlagenen Standorte sorgen für eine akzeptable fußläufige Erreichbarkeit und kombinieren diese mit weiteren Nutzungskombinationen wie Freizeitnutzungen oder Einkäufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-0
Verbesserung der Beleuchtung Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3638 entstanden aus Vorlage: OF 355/12 vom 09.02.2023 Betreff: Verbesserung der Beleuchtung Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung sämtlicher Fußgängerüberwege im o. g. Kreiselbereich durch eine höhere Leuchtkraft so zu verbessern, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeugführer durch bessere Sichtbarkeit und Sicht gefahrlos die Übergänge nutzen können. Begründung: Der Knotenpunkt Altenhöferallee/Riedbergallee ist mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern, U-Bahnen, Bussen, Pkw und Lkw täglich stark frequentiert. Bei Dunkelheit verschlechtert sich zusätzlich die Erkennbarkeit. Dem ist durch eine bessere Beleuchtung Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1207 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66-2
Sachstand Kleingartenanlage an der Straße Kreuzerhohl
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2023, OF 360/12 Betreff: Sachstand Kleingartenanlage an der Straße Kreuzerhohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand? 2. Wann ist mit der Fertigstellung der Kleingartenanlage zu rechnen? 3. Wann erfolgt die Übergabe an den Kleingartenverein Riedberg e. V.? Begründung: Seit rund einem Jahr laufen die Vorbereitungsmaßnahmen für die neue Kleingartenanlage. Inzwischen ist seit Herbst 2022 ein Stillstand sämtlicher Bautätigkeit festzustellen. Darüber hinaus wurden auch sämtliche Baumaschinen entfernt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 12 am 24.02.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 624 2023 Die Vorlage OF 360/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. Ziffer 1. gestrichen wird; 2. die alten Ziffern 2. und 3. die neuen Ziffern 1. und 2. werden; 3. als neue Ziffer 3. Folgendes eingefügt wird: "Welche Möglichkeiten hat die Stadt, mit dem Insolvenzverwalter weitere rechtliche Schritte zu erörtern, um zeitnah eine neue Auftragserteilung bei einer neuen Firma zu erwirken?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3287 entstanden aus Vorlage: OF 323/12 vom 28.11.2022 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation in der Altenhöferallee am Riedbergzentrum durch eine durchgezogene Linie von der Einmündung Ernst-Abbe-Straße bis zur Mittelinsel vor dem Kreisel Riedbergallee zur Vermeidung von Wendemanövern und überraschendem Einfahren in Parkplätze von der Gegenfahrbahn aus zu beruhigen. Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main,(c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Verkehrssituation zwischen der Einmündung der Ernst-Abbe-Straße und dem Riedbergkreisel ist weiterhin unbefriedigend. Dazu tragen maßgeblich Fahrmanöver bei, bei denen Fahrzeugführer (trotz naher Kreisel) direkt dort mitten im Verkehr wenden, aber auch das zügige Einbiegen auf soeben entdeckte Parkplätze von der jeweils gegenüberliegenden Fahrbahn aus. Eine durchgezogene Linie macht deutlich, dass solches Fahrverhalten an dieser Stelle nicht erwünscht ist und ermöglicht auch bei Bedarf später die Ahndung solcher Ordnungswidrigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 865 Aktenzeichen: 32 1
Erhöhung der Verkehrssicherheit am Spielplatz Römische Straße Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2287 entstanden aus Vorlage: OF 240/12 vom 20.05.2022 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit am Spielplatz Römische Straße Süd Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Kinder am Spielplatz Römische Straße Süd (Arthur-von-Weinberg-Straße) Poller auf der auf den Fotos gezeigten Verkehrsfläche (Nicht-Parkplatz - siehe Anlage) zu installieren. Die Anregung erfolgt auf Initiative der Kinderbeauftragten Eva Bieber. Begründung: Am Spielplatz Römische Straße Süd (Arthur-von-Weinberg-Straße) gibt es in der Verlängerung des Max-von-Pettenkofer-Weges die Möglichkeit, durch ein kleines Tor auf den Spielplatz zu gelangen. Dazu müssen die Kinder die Straße überqueren. Der zu überquerende Weg ist - in Abgrenzung zum angrenzenden, dunkel gepflasterten Parkplatz - hell gepflastert. Leider ist aber der hell gepflasterte Straßenabschnitt regelmäßig von parkenden Autos blockiert. Die Kinder müssen daher zwischen den parkenden Autos auf die Straße treten, um den Spielplatz zu erreichen. Dadurch entsteht das stark erhöhte Risiko, dass Kinder übersehen werden. Außerdem wird der Zugang für Eltern mit Kinderwagen durch die auf einer nicht als Parkplatz vorgesehenen Verkehrsfläche parkenden Fahrzeuge erschwert. Die Installation von Pollern auf dem hell gepflasterten Übergang zum Spielplatz würde die Verkehrssicherheit an dieser Stelle erheblich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2446 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 7
Querung Otto-Schott-Straße/Hans-Bethe-Straße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2288 entstanden aus Vorlage: OF 241/12 vom 20.05.2022 Betreff: Querung Otto-Schott-Straße/Hans-Bethe-Straße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, für Fußgängerinnen, Fußgänger und insbesondere Kinder die Querung der Otto-Schott-Straße von und zum Riedbergplatz auf Höhe der Einmündung der Hans-Bethe-Straße sicherer zu gestalten. Dies könnte durch verschiedene Maßnahmen geschehen: 1. Fortführung der Platz-Pflasterung in den Kreuzungsbereich. Die betroffene Fläche würde sich hierbei an den vorhandenen Blindenleitstreifen orientieren; 2. oder auf gleicher Fläche die Fahrbahn aufasphaltieren, analog zu den Fußgängerquerungen entlang des Grünzugs Römische Straße; 3. oder auf gleicher Fläche eine auffällige Fahrbahnmarkierung, z. B. als Schachbrettmuster wie am Martin-Luther-Platz oder als Kreuzschraffur wie z. B. im österreichischen Höchst, siehe https://www.riedberg-kinder.de/links/schraffur. 4. Sollte sich keine dieser Möglichkeiten umsetzen lassen, so wird ersatzweise zumindest darum gebeten, zusätzliche "Achtung, Kinder"-Fahrbahnmarkierungen aus allen drei Fahrtrichtungen (in südlicher Fahrtrichtung für die dortigen Radfahrer) anzubringen. Alle Bilder - Quelle: geoportal.frankfurt.de, (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Hervorhebungen Begründung: Die Querung der Otto-Schott-Straße wird sehr rege genutzt, insbesondere auch von sehr vielen Kindern, wozu der nahe gelegene Kleinkinderspielplatz, die Eisdiele und der Weg zum Einkaufszentrum beitragen. Die breite Rampe zur Straße (Feuerwehrzufahrt) und die breite Treppe mit Blindenleitstreifen verleiten immer wieder gerade Kinder, unbedacht in den Kreuzungsbereich zu laufen, was dem Ortsbeirat von Eltern und anliegenden Gewerbetreibenden bestätigt wurde. Verschärft wird die Situation dadurch, dass in der Otto-Schott-Straße oft auch unzulässig direkt an den Übergängen in zweiter Reihe geparkt wird. Die Anregung erfolgt auf Initiative der Kinderbeauftragten für Kalbach (Eva Maria Lang) und Riedberg (Eva Bieber). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2148 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1733 entstanden aus Vorlage: OF 166/12 vom 07.02.2022 Betreff: Bewusstsein für Tempo 30 durch Fahrbahnmarkierungen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, an allen Hauptstraßen und Einfahrtsstraßen, auf denen (ggf. streckenweise) Tempo 30 gilt, dies durch Fahrbahnmarkierungen den Verkehrsteilnehmern noch deutlicher zu machen. Dies betrifft im Einzelnen: Kalbach: - Talstraße, ca. auf Höhe der Hausnummer 121 - Bonifatiusstraße, noch vor der Hausnummer 6 Riedberg: - Nordende Altenhöferallee auf Höhe des Sportplatzes (beide Richtungen) - Altenhöferallee nördlich des Kreisels Riedbergallee (beide Richtungen) - Nordende Zur Kalbacher Höhe (Richtung Süden) - Carl-Hermann-Rudloff-Allee auf Höhe der IGS Kalbach-Riedberg (bzw. künftig Höhe Judith-Kerr-Schule, beide Richtungen) Begründung: Während Autofahrerinnen und Autofahrer sich gut daran gewöhnt haben, dass Nebenstraßen üblicherweise "30er-Zonen" sind, zeigen sie sich immer wieder überrascht, wenn Tempo 30 auch ganz oder teilweise auf vermeintlichen Hauptstraßen gilt. Die Fahrbahnmarkierung ist eine vergleichsweise günstige Möglichkeit, an die richtige Geschwindigkeit zu erinnern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1499 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1738 entstanden aus Vorlage: OF 173/12 vom 03.02.2022 Betreff: Funktion und preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks auf Schautafeln darstellen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an den Hauptzugängen zum Kätcheslachpark über die Riedbergallee sowie die Altenhöferallee und/oder an geeigneten zentralen Stellen auf dem Parkgelände für dessen Besucherinnen und Besucher auf Schautafeln anschaulich und erklärend vermittelt wird, welche Bedeutung und Funktion der Kätcheslachpark als "Frankfurts erster Klimapark" hat. Dabei ist insbesondere auch auf die Auszeichnung der ästhetischen, funktionalen und nachhaltigen Gestaltung des Kätcheslachparks mit dem "Garten-Oskar" hinzuweisen, mit dem das Projekt gemeinsam von der Deutschen Gesellschaft für Gartenkunst und Landschaftskultur e. V. ( DGGL) sowie dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 15. Oktober 2021 ausgezeichnet wurde. Begründung: Der gut zwölf Hektar große Kätcheslachpark stellt nicht nur einen attraktiven Erholungsraum für die Menschen auf dem Riedberg und seiner Umgebung dar, sondern leistet zugleich auch einen bedeutenden Beitrag zur Klimaanpassung in Frankfurt. Die Anlage mit ihren Gewässern dient durch Regenwasser-Rückhaltebecken, Entwässerung und Wasseraufbereitung dem Hochwasserschutz. Die vielfältigen Funktionen des Parks reichen weit über Sport und Spiel sowie Frischluftversorgung hinaus. Seine Gestaltung verbindet in vorbildlicher Weise die Wohnbebauung am Riedberg mit der Landschaft in der Nidda-Aue. Es erscheint sinnvoll, die preisgekrönte Gestaltung des Kätcheslachparks und dessen Funktionen den Besucherinnen und Besuchern auf Schautafeln zur Kenntnis zu geben und damit bei diesen auch einen Beitrag zur Bewusstseinsschärfung für den Naturschutz und die Herausforderungen der Klimaanpassung zu leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2022, ST 1065 Aktenzeichen: 67 0
Streusalzeinsatz auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1484 entstanden aus Vorlage: OF 147/12 vom 29.12.2021 Betreff: Streusalzeinsatz auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, auf die FES hinzuwirken, auf den Einsatz von Streusalz auf dem Riedberg ganz zu verzichten oder diesen so minimal wie möglich zu halten . Begründung: Mitte Dezember 2021 (vermutlich 17.12.) wurde im Bereich der Altenhöferallee, Riedbergallee und Alfred-Wegener-Straße, ohne dass der Deutsche Wetterdienst für Frankfurt eine Glättewarnung ausgesprochen hat und auch keine für die kommenden Tage angesagt war, stark Streusalz ausgebracht. Da das gesamte Oberflächenwasser des Riedbergs über Retensionsbecken zwischengespeichert und dann in die Kätcheslachmulde abgeführt wird, bildet Streusalzeintrag für Gewässer, Vegetation und Bauwerke eine zusätzliche Belastung. Aus Umwelt- und Kostengründen sollte der Salzeinsatz - sofern überhaupt notwendig - durch Sand oder Split als Streumittel ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 791 Aktenzeichen: 79 4
Tempo 40 für den Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 entstanden aus Vorlage: OF 100/12 vom 18.10.2021 Betreff: Tempo 40 für den Riedberg Vorgang: OM 121/21 OBR 12; ST 1346/21 Der Magistrat wird gebeten, für die folgenden Haupterschließungsstraßen des Riedbergs die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h festzulegen, um so für den Ortsbezirk 12 das neue Verkehrskonzept für Frankfurt umzusetzen: Altenhöferallee, Riedbergallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Herrmann-Rudloff-Allee. Begründung: Im neuen Frankfurter Koalitionsvertrag findet sich in Zeile 2069 f. die Vereinbarung: "Auf allen Grundnetzstraßen in/an dicht besiedelten Wohngebieten innerhalb der Stadtgrenzen gilt grundsätzlich Tempo 40 [...]". Damit ist ein klarer politischer Wille definiert, den geltenden Rechtsrahmen anders auszulegen als dies bislang der Fall war und wie es in anderen Gemeinden, z. B. Freiburg oder Oberursel, bereits jetzt der Fall ist. Gemäß der Stellungnahme vom 19.07.2021, ST 1346, sind die genannten Straßen als Haupterschließungsstraßen definiert und dürften somit dem Grundnetz zuzurechnen sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 552 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Hochwasserschutz in Alt-Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 59/8 Betreff: Hochwasserschutz in Alt-Niederursel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Hochwasserschutz für die betroffenen Straßen in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: 1. Zwischen dem Klärwerk Oberursel und Alt-Niederursel befindet sich eine kleine Brücke über den Urselbach. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, verfangen sich an dieser Brücke Äste, Zweige und Unrat. In der Folge tritt der Urselbach an dieser Stelle über die Ufer und das Wasser fließt den Dorfwiesenweg hinunter und sammelt sich an der niedrigsten Stelle zwischen den Hausnummern 1 bis 6. Hier wäre zu prüfen, ob der Durchfluss durch weitere Rohre oder Umgehungen verbessert werden kann. Dabei wäre auch ein Umbau der Brücke zu prüfen. 2. Im weiteren Verlauf des Urselbaches in Richtung Alt-Niederursel zweigt der Mühlgraben vom Urselbach ab. Die Abzweigung zum Mühlgraben ist jedoch verschlossen und wurde mit zwei Fahrradschlössern abgeschlossen. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, kann der Mühlgraben den Urselbach nicht entlasten. In der Folge tritt der Urselbach in der Spielsgasse zwischen den Häusern 14 bis 22 über die Ufer. Hier wäre die Entfernung der Schlösser zu prüfen und sichergestellt werden, dass die Abzweigung des Mühlgrabens dauerhaft geöffnet bleibt. Darüber hinaus muss der Mühlgraben dauerhaft gepflegt und gereinigt werden. 3. In der Spielsgasse befindet sich eine Anlage der Mainova (siehe Bild 3). Ist diese Anlage hinreichend gegen Hochwasser geschützt? 4. Im weiteren Verlauf des Urselbaches zweigen die Gräben zur ehemaligen Tabakmühle ab. Wenn der Pegel des Urselbaches steigt, könnten diese Gräben den Durchlauf des Urselbaches beschleunigen und vermeiden, dass die Spielsgasse und auch der Dorfwiesenweg überschwemmt werden. Allerdings sind die Abzweigungen der Gräben regelmäßig mit Ästen und Unrat verschmutzt (siehe Bild 4), so dass das Wasser auch hier nicht ablaufen kann. Beim letzten Hochwasserereignis ist der 5. Urselbach auch an den Abzweigungen über die Ufer getreten. Hier ist zu prüfen, wie die Abzweigungen in die Gräben frei von Schmutz gehalten werden können. Begründung: Letztmalig am 22. August 2021 wurden in Alt-Niederursel die Spielsgasse zwischen den Hausnummern 14 und 22 (siehe Bild 1) und der Dorfwiesenweg zwischen den Hausnummern 1 und 6 (siehe Bild 2) ca. kniehoch vom Urselbach überschwemmt. Beide Straßen waren für Fußgänger, Fahrradfahrer und KFZ unpassierbar. In der Folge müssen KFZ, die aus der Richtung Kreuzerhohl und Krautgartenweg kommen und, die Seibertsgasse nutzen und gegen die Einbahnstraße fahren. Darüber hinaus wurden Gärten, Höfe und wohl auch Keller überschwemmt. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Bild 4 Bilder: Antragsteller Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 217 2021 Die Vorlage OF 59/8 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass die beiden ersten Absätze der Vorlage OF 60/8 als Ziffern 6. und 7. dem Tenor angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 586 entstanden aus Vorlage: OF 50/12 vom 23.06.2021 Betreff: Erinnerung: Tempo 30 auf der Altenhöferallee Vorgang: OM 6457/20 OBR 12; ST 2005/20 In der Stellungnahme vom 23.11.2020, ST 2005, bestätigt der Magistrat, dass ausgehend vom Kreisel Altenhöferallee/Riedbergallee auf der Altenhöferallee Tempo 30 angeordnet wird. Dieser Abschnitt soll das Alten- und Pflegeheim beinhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dieses Vorhaben nun auch umzusetzen. Der Bereich soll idealerweise bis zum nächsten Kreisel am Gymnasium Riedberg ausgeweitet werden. Begründung: Es wird auf die ursprüngliche Anregung (OM 6457) verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6457 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1986 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 589 entstanden aus Vorlage: OF 53/12 vom 23.06.2021 Betreff: Verbindungsweg zwischen Riedberg und Kalbach beleuchten Vorgang: OM 336/21 OBR 12 In der Anregung OM 336 des Jahres 2021 wird der Magistrat gebeten, einen möglichen zukünftigen Schulweg entlang der Alten Riedbergstraße zu beleuchten. Ein Blick auf den Stadtplan offenbart, dass ein Großteil des Einzugsbereichs der IGS aus Kalbach nördlich und nordwestlich der IGS kommen wird und somit der W eg über die Alte Riedbergstraße einen erheblichen Umweg bedeuten würde. Es ist zu befürchten, dass dieser Weg nicht angenommen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Fußweg in der Verlängerung der Straße Am Schlittenberg Richtung Feldweg bis zum Kätcheslachweiher und von dort zur Ecke Alte Riedbergstraße/Riedbergallee bis zur U-Bahn zu beleuchten. Negative Beeinträchtigungen der Insekten- und Tierwelt durch Lichtverschmutzung sollen minimiert werden. Dies kann durch adaptiv geschaltete Lampen gesehen, eine Beschränkung der Leuchtdauer auf die entsprechenden Zeiten, in denen Kinder den Schulweg nutzen und/oder entsprechend tierfreundliche Beleuchtung. Hier bietet sich zum Beispiel die vom BUND empfohlene langwellige Beleuchtung an, die möglichst niedrig angebracht wird. Durch eine entsprechende Richtcharakteristik kann die Beleuchtung auf den Weg als solchen reduziert werden. Begründung: Der Weg entlang des Schlittenbergs entspricht der kürzesten Wegebeziehung und somit auch dem vermutlich faktischen Schulweg in der Zukunft. In vollem Bewusstsein, dass dieser Weg durch ein Landschaftsschutzgebiet verläuft, sorgt dieser Weg jedoch dafür, dass die kürzeste Strecke mit Lampen versehen werden muss. Auch wenn die Beleuchtung der Alten Riedbergstraße sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung wäre, werden hierdurch große Teile Kalbachs von einem kurzen und sicheren Schulweg abgeschnitten. Gleichzeitig verläuft der Weg entlang eines zukünftigen Vogelschutzgebiet, welches durch die Lampen beeinträchtigt werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 336 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2162 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2021, OF 31/8 Betreff: Bahnübergang an der Kreuzerhohl besser sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation am Bahnübergang von der Kreuzerhohl in Alt-Niederursel verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: - Erhöhung der Erkennbarkeit des Bahnüberganges durch deutlichere Warnhinweise für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl in Richtung Alt-Niederursel befahren (z.B. durch entsprechende Warnschilder, Piktogramme auf der Fahrbahn oder eine Bahnschranke) - Erhöhung der Erkennbarkeit der Vorfahrtsstraße Kreuzerhohl für Verkehrsteilnehmer auf dem Krautgartenweg durch entsprechende Warnschilder - Anbringen von Spiegeln, welche die Sicht vom Krautgartenweg kommen in die Kreuzerhohl und vom Oberurseler Weg in die Spielsgasse erlauben - Maßnahmen zur Reduzierung der Radfahrgeschwindigkeiten an dieser Kreuzung bspw. durch entsprechende Bodenmarkierungen, Rüttelstreifen oder in die Straße eingefasste Rippenplatten Begründung: Die Kreuzerhohl und der Oberurseler Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr mit Spitzenwerten während der Präsenzzeiten der Universität, der Kindertagesstätte und den Schulen. Der Bahnübergang ist für Verkehrsteilnehmer, die die Kreuzerhohl hinab fahren, nur sehr spät zu erkennen und unzureichend beschildert. Unmittelbar nach dem Bahnübergang ist eine Kreuzung. Verkehrsteilnehmer vom Kreuzerhohl müssen den Verkehrsteilnehmer vom Oberurseler Weg kommend Vorfahrt gewähren. Jedoch ist Ihnen (vice versa) die Sicht in den Oberurseler Weg aufgrund der Bahnanlagen versperrt. Die Verkehrsteilnehmer aus dem Krautgartenweg müssen wiederum den Verkehrsteilnehmern, die von der Kreuzerhohl hinab fahren, Vorfahrt gewähren. Aufgrund des Bahnsteiges ist Ihnen die Sicht auf die Kreuzerhohl versperrt (vice versa). Aus Richtung Oberurseler Weg fahren Verkehrsteilnehmer sehr häufig mit viel zu hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zu und verletzten die Vorfahrt der Radfahrenden aus der Spielsgasse. Die Verkehrssituation an der Kreuzerhohl, Bahnübergang und der Kreuzung führt nach Bürgerinformationen häufig zu gefahrvollen Situationen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 8 am 08.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 111 2021 Die Vorlage OF 31/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBesseres Busangebot für Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 entstanden aus Vorlage: OF 33/12 vom 28.05.2021 Betreff: Besseres Busangebot für Kalbach-Riedberg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Busangebots zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Die Buslinie 29 erhält den Metrobusstandard. Kalbach und Riedberg sollen künftig tagsüber im Zehn-Minuten-Takt und auch nachts miteinander verbunden sein. 2. Zwischen dem Riedberg und dem Frankfurter Hauptbahnhof wird eine Expressbuslinie als Übergangslösung bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-D-Strecke eingesetzt. Die Buslinie soll überwiegend über die Rosa-Luxemburg-Straße mit wenigen Zwischenhalten fahren. Ein möglicher Linienverlauf wäre Uni Campus Riedberg, Nordwestzentrum, Botanischer Garten, Bockenheimer Warte, Festhalle/Messe, Hauptbahnhof. Am Riedberg soll die Buslinie durch kurze Umsteigezeiten mit den bestehenden ÖPNV-Linien, insbesondere der Buslinie 28 (neuer Linienverlauf ab 2023), verknüpft werden. 3. Die Buslinie 251 im Streckenabschnitt zwischen Nordwestzentrum und Weißkirchen/Steinbach wird in der Haupt- und Nebenverkehrszeit mindestens in einem 30-Minuten-Takt betrieben. In Weißkirchen-Ost soll eine kurze Umsteigezeit zur U 3 nach Oberursel bestehen. 4. Zwischen Kalbach und Oberursel wird eine neue Buslinie eingesetzt. Die Busse sollen von der U-Bahn-Station "Kalbach" aus durch Kalbach nach Weißkirchen- Ost fahren. Dort soll entweder direkter Anschluss an die U 3 von und nach Oberursel bestehen, oder die neue Buslinie soll bis nach Oberursel Bahnhof fahren. Es soll ebenfalls eine schnelle Verbindung zur S-Bahn in Weißkirchen/Steinbach möglich sein, mit Anschluss an die S 5 und in Zukunft an die Regionaltangente West (RTW). 5. Die Buslinien in Kalbach-Riedberg sollen beschleunigt werden. An den Ortseingängen und entlang der Riedbergallee können die Ampeln z. B. durch Vorrangschaltungen sofort auf Grün schalten, wenn ein Bus kommt, analog der neuen Ampel Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee. In den engen Straßen in Kalbach soll untersucht werden, ob gezielte Parkverbote das Entgegenkommen zweier Busse erleichtern können. 6. Der Magistrat wird gebeten, sich beim RMV für eine Anpassung des Tarifsystems des ÖPNV durch folgenden Maßnahmen einzusetzen: a) Das Ticket für Fahrten von Kalbach-Riedberg nach Oberursel darf nicht teurer sein als ein äquivalentes Ticket für die Tarifzone Frankfurt. Dafür sollen in Kalbach-Riedberg zukünftig sowohl Tickets der Tarifzone 5000 (Frankfurt) als auch der Tarifzone 5100 (Hochtaunus) gültig und erhältlich sein. b) Die möglichen Ziele mit einem Kurzstreckenticket werden nicht mehr durch die zurückgelegte Fahrstrecke, sondern durch die Distanz in Luftlinie bestimmt. Zu allen Stationen, die sich in einem Radius von zwei Kilometern zur Ausgangsstation befinden, ist die Fahrt im Kurzstreckentarif möglich. Begründung: Zum Erreichen der Pariser Klimaziele muss insbesondere im Verkehrssektor sehr viel CO2 eingespart werden. Bürgerinnen bzw. Bürger müssen weniger Auto fahren und vermehrt auf klimafreundliche Alternativen umsteigen. Das kann nicht nur mit Verboten bewirkt werden, sondern es braucht Anreize und attraktive Alternativen zum Auto. Im Frankfurter Norden bietet sich hierfür ein deutlich besseres Busangebot mit mehr Direktverbindungen, kürzeren Fahrzeiten und günstigeren Preisen an. Im Vergleich zu U- oder Straßenbahnen lassen sich Busse kurzfristig und flexibel einsetzen und bieten folglich viel Potenzial für schnellen Klimaschutz. Zu Ziffer 1.: Die Buslinie 29 stellt das Rückgrat des ÖPNV im Stadtteil dar. Damit der Bus künftig die erste Wahl ist, wenn man von einem Stadtbezirk zum anderen will, braucht die Buslinie einen dichteren Takt. Dem Fahrgast soll garantiert sein, dass er/sie nie länger als zehn Minuten auf den nächsten Bus warten muss. Der dichtere Takt schafft auch die benötigte Kapazitätssteigerung. Ziffer 2.: Der Expressbus zum Hauptbahnhof soll die Stadtbahn-A-Strecke entlasten. Aktuell befindet sich die A-Strecke am Kapazitätslimit und kann nur schwer noch mehr Fahrgäste aus dem Norden aufnehmen. Zusätzlich sind die S-Bahn-Stammstrecke und die Stadtbahn-B-Strecke, in die man auf einer Fahrt zum Hauptbahnhof umsteigt, ebenfalls ausgelastet. Anstatt mit der U-Bahn sollen die Fahrgäste aus dem Frankfurter Norden am Riedberg oder im Nordwestzentrum in den neuen Expressbus steigen. Die Buslinien (M)29, M60, M72/M73, 251 und U 9 sind hierfür als Zubringer geeignet. Der Expressbus wäre auch ein deutlich attraktiveres Angebot als die U-Bahn aktuell. Bei einer geschätzten Fahrzeit von 20 Minuten vom Riedberg zum Hauptbahnhof wäre der Expressbus circa 25 Prozent schneller als eine Fahrt mit U 8 und Umstieg am Willy-Brandt-Platz (27 Minuten). Auch für Fahrgäste mit Gepäck ist eine Direktverbindung und ein ebenerdiger Weg am Hauptbahnhof zu den Fernbahnsteigen deutlich komfortabler. ICE-Reisende, die aktuell das Auto nehmen, hätten dann eine klimafreundliche Alternative. Als Nebeneffekt wäre auch das Senckenbergmuseum, der Palmengarten und die Festhalle vom Frankfurter Norden aus besser zu erreichen. Ziffern 3., 4. und 6.: Viele Bewohnerinnen bzw. Bewohner aus Kalbach-Riedberg fahren aktuell mit dem Auto nach Oberursel, um dort einzukaufen oder Kulturangebote wahrzunehmen. Die ÖPNV-Verbindung ist mit nur einer Buslinie im Stundentakt sehr unattraktiv, und durch die hohen Ticketpreise ist das Auto auf dieser Strecke wirtschaftlicher. Eine Anpassung der Tarifzonen soll vermeiden, dass man trotz der kurzen Strecken von Kalbach-Riedberg nach Oberursel einen sehr hohen Preis zahlt, weil man eine Tarifgrenze überschreitet. In Nieder-Erlenbach ist das z. B. schon so; dort sind sowohl Tickets aus Frankfurt als auch Tickets aus dem Wetteraukreis gültig. Eine konkurrenzfähige ÖPNV-Verbindung zwischen Kalbach-Riedberg und Oberursel kann vielen Autofahrerinnen bzw. Autofahrern ermöglichen, zukünftig mit dem Bus zu fahren. Ein zusätzliches gutes Angebot kann auf dieser Verbindung eine deutlich höhere Nachfrage anregen. Eine direkte Anbindung von Kalbach-Riedberg an die S-Bahn-Station "Weißkirchen/Steinbach" ermöglicht schnelle Verbindungen mit der S 5 nach Rödelheim, Frankfurt West und Bad Homburg. In Zukunft kann Kalbach-Riedberg über diesen Weg an die Regionaltangente West (RTW) angebunden werden und schnelle Verbindungen nach Höchst und zum Flughafen ohne Durchqueren der Innenstadt möglich sein. Ziffer 5.: Je kürzer die Fahrtzeit, desto attraktiver ist das Verkehrsmittel. Aktuell verlieren Busse in Kalbach-Riedberg viel Zeit. Das ist langem Warten an den Ampeln oder schwierigem Manövrieren in den engen zugeparkten Straßen in Kalbach geschuldet. Die verfügbaren Maßnahmen zur Beschleunigung sollen ausgeschöpft werden, damit Busse auch in Sachen Fahrzeit konkurrenzfähig zum Auto sind. Ziffer 7.: In der aktuellen Form ist das Kurzstreckenticket für viele nicht nutzbar. Dadurch, dass die Buslinie 29 sehr viele Schleifen und Schlenker im Linienweg hat, überschreitet der Fahrweg zwischen sich eigentlich in der Nähe befindenden Stationen die zwei Kilometer für Kurzstreckentickets. Fahrgäste werden durch längere Fahrzeiten und dadurch, dass sie eine teurere Einzelfahrt bezahlen müssen, doppelt bestraft. Wird das Kriterium auf den Radius in Luftlinie geändert, werden viele wichtige Verbindungen innerhalb von Kalbach-Riedberg möglich, etwa eine Verbindung der Ortskerne vom Rathaus Kalbach nach Uni Campus Riedberg. Das hat die Folge, dass z. B. Kalbacherinnen bzw. Kalbacher zum Einkaufen auf dem Riedberg vom Auto zum Bus wechseln können. So wird der ÖPNV für Strecken innerhalb des Stadtteils das attraktivste Verkehrsmittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 Aktenzeichen: 92 13
Tempo 30 für Teile der Riedbergallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 123 entstanden aus Vorlage: OF 10/12 vom 26.04.2021 Betreff: Tempo 30 für Teile der Riedbergallee Der Magistrat wird gebeten, auf der Riedbergallee zwischen dem Kreisel Altenhöferallee und der Kreuzung Robert-Koch-Allee die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. In Abstimmung mit dem Ortsbeirat 8 soll dies ebenfalls analog für die Gegenrichtung zwischen der Einmündung Ruth-Moufang-Straße und dem Kreisel Altenhöferallee gelten. (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 04.2021, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: In beiden Richtungen der Riedbergallee gibt es eine ganze Reihe von Gefahrenpunkten, die in Summe eine Reduktion der Höchstgeschwindigkeit zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfordern: - Ein- und ausparkende Fahrzeuge auf Höhe des Riedbergplatzes; - plötzlich bremsende Fahrzeuge an der Einmündung der Otto-Schott-Straße; - auf fast ganzer Länge der U-Bahn-Station "Uni Campus Riedberg" zahlreiche querende Fußgänger, darunter viele Schülerinnen und Schüler und Studentinnen und Studenten; - ein- und ausparkende Fahrzeuge vor dem Edeka-Markt; - plötzliche Zusammenführung mit dem Radweg direkt vor dem Kreisel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1423 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Aktenzeichen: 32 1
Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 121 entstanden aus Vorlage: OF 8/12 vom 26.04.2021 Betreff: Offenlegung des Verkehrskonzeptes für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST 1248/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. das Verkehrskonzept für Frankfurt am Main/der Teile, die für Kalbach-Riedberg Relevanz haben, und aus dem hervorgeht, welches die Haupterschließungsstraßen für Kalbach-Riedberg sind, offenzulegen und 2. belastbare Kriterien des Verkehrskonzepts aufzuzeigen, welche die Altenhöferallee, die Graf-von-Stauffenberg-Allee, die Riedbergallee und die Carl-Hermann-Rudloff-Allee als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Begründung: Mit Anregung des Ortsbeirates vom 13.03.2020 (OM 5933) wurde der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und in welchen Bereichen für die Straßen Riedbergallee, Altenhöferallee, Graf-von-Stauffenberg-Allee und Carl-Hermann-Rudloff-Allee ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet werden kann. Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248, wurde auf das Verkehrskonzept für den Riedberg verwiesen, dass Straßen "wie z. B. Graf-von-Stauffenberg-Allee, Riedbergallee etc." als Haupterschließungsstraßen mit Anbindung an die Hauptverkehrsstraßen Rosa-Luxemburg-Straße, Marie-Curie-Straße und Am Weißkirchener Berg dienen. Anhand der Verweise ist nicht hinreichend nachvollziehbar, dass die genannten Straßen im Verkehrskonzept als Haupterschließungsstraßen ausgewiesen sind und welche belastbaren Kriterien sie als Haupterschließungsstraßen qualifizieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 19.07.2021, ST 1346 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 970 Aktenzeichen: 32 1
Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeinbedarfe und deren Voraussetzungen prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 7/12 Betreff: Etwaige weitere verfügbare Flächen im Ortsbezirk 12 für Gemeinbedarfe und deren Voraussetzungen prüfen Der Ortsbeirat wird gebeten, Folgendes zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der nachstehend beschriebenen und in dem beigefügten Kartenausschnitt markierten Flächen zu prüfen und zu berichten, ob überhaupt und wenn ja unter welchen planungsrechtlichen Voraussetzungen diese Flächen oder Teile davon zusätzlich beplant und als Gemeinbedarfsflächen ausgewiesen werden können mit dem Ziel, bestehende oder zukünftige Bedarfe unter moderater Erweiterung der bebauten Flächen zu befriedigen. Dabei soll der Magistrat insbesondere berichten, ob und inwieweit bei den angeführten Flächen, soweit sie bereits als Ausgleichsflächen für andere Bebauungen errichtet oder vorgesehen sind, eine Verlagerung der Ausgleichsfläche auf andere Flächen möglich ist. a) Südlich Carl-Herrmann-Rudloff-Allee und westlich Westflügel-Bebauung b) Nördlich Riedbergallee und östlich derzeitiger Bebauungsgrenze c) Nördlich L 3019 bis zur BAB 5 Begründung: Der Riedberg hat eine umfassende bauplanungsrechtliche Regelung in einer Vielzahl von Bebauungsplänen gefunden. Gleichwohl hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass die Beplanung im Hinblick auf die notwendige Bereitstellung von Flächen für Gemeinbedarfe (z.B. Schulen, Kitas, seniorengerechtes Wohnen, um einige Beispiele zu nennen) nicht hinreichend gewesen ist. Dies zeigt sich beispielsweise an der Notwendigkeit einer dritten Grundschule und der Bereitstellung ausreichender Flächen unter Einschluss der Erforderlichkeit eines angemessen großen Schulhofes. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es in Folge der intensiven Beplanung des Riedbergs einschließlich der notwendig von Ausgleichsflächen natürlich herausfordernd ist, weitere Flächen zu aktivieren und dabei gleichzeitig möglichst wenig zusätzliche Versiegelung zu schaffen. Gleichwohl ist festzustellen, dass immer wieder solche Bedarfe entstehen können. Aus dem Blickwinkel des Ortsbeirates wäre es jedoch wünschenswert und geboten, insbesondere zu den im Tenor genannten Flächen, ein klares bauplanungsrechtliches Bild zu haben, damit bei zukünftig auftretenden weiteren Bedarfen die Möglichkeiten etwaiger Nutzungen besser bekannt sind und umfassende Einzelfallprüfungen dann unterbleiben können. Geobasisdaten: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand mm.jjjj, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 44/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 7/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 72 2021 1. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 44/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenLastenradparkplätze für das Riedbergzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7236 entstanden aus Vorlage: OF 730/12 vom 19.02.2021 Betreff: Lastenradparkplätze für das Riedbergzentrum Vorgang: OM 1455/17 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojekts für Lastenradparkplätze dedizierte Lastenradparkplätze in unmittelbarer Umgebung des Riedbergzentrums einzurichten. Hierfür sollen insbesondere diese vier Standorte geprüft und bei Machbarkeit umgesetzt werden: A: Der letzte Parkplatz auf der linken Seite am östlichen Ende der Ernst-Abbe-Straße kann wie im Beispiel aus Berlin mit drei schräg geparkten Lastenrädern umgesetzt werden. B: Ungenutzte Pflasterfläche an der Südseite der Einmündung Ernst-Abbe-Straße/Altenhöferallee. An dieser Stelle würde es sich anbieten, den Bordstein des kleinen Stichwegs zur Altenhöferallee abzusenken. C: Ungenutzte Pflasterfläche ca. in der Mitte des Riedbergzentrums zur Altenhöferallee. An dieser Stelle existiert bereits ein abgesenkter Bordstein als Zufahrt (früher verlief dort der Radweg). D: Östlichster Abschnitt der Fahrradständer Richtung Riedbergallee, direkt hinter dem Bücherschrank - dies nur in Abstimmung mit den Begrünungsplänen für den Riedbergplatz. Bild: (c) Stadtvermessungsamt Frankfurt am Main, Stand 03.2020, (c) Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation plus eigene Bearbeitung Begründung: Der Ortsbeirat 12 begrüßt das Pilotprojekt des Straßenverkehrsamts und schlägt die oben genannten Standorte für Lastenräder vor. Lastenräder bieten eine hervorragende Möglichkeit, mittelgroße Einkäufe gut und komfortabel auch ohne Auto durchzuführen und reduzieren dadurch den innerörtlichen Autoverkehr. Durch die Platzierung in Straßennähe geraten die etwas sperrigeren Lastenräder nicht in Konflikt mit Fußgängerinnen und Fußgängern. Im Fall von Vorschlag A wird zusätzlich die Sicht am Fußgängerüberweg über die Ernst-Abbe-Straße verbessert (siehe OM 1455 von 2017). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1455 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1160 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2196 Aktenzeichen: 66 0
Tempo 30 auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7064 entstanden aus Vorlage: OF 703/12 vom 17.12.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Riedberg Vorgang: OM 5933/20 OBR 12; ST1248/20 Seit nunmehr rund 24 Jahren hat Kalbach Tempo 30, was allseits bekannt ist und sich bewährt hat. Mit der Umsetzung von Tempo 30 haben sich die Verkehrsschilder stark reduziert. Der Rad- und Fußgängerverkehr wurde deutlich sicherer, Personenschäden traten nicht mehr ein. Die Kalbacher Hauptstraße ist aufgrund ihrer Verkehrsbedeutung und ihres Ausbaustandards entgegen der Stellungnahme des Magistrats zum Riedberg (ST 1248 vom 26.06.2020) mit regelmäßig verkehrenden Buslinien eine Tempo-30-Straße. Auch Kalbach-Riedberg leidet wie weite Bereiche von Frankfurt unter Feinstaub, da sich eine A 661 mit 80.000 und einer A 5 mit 150.000 täglichen Fahrzeugbewegungen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Stadtteil befinden. Daher müssen alle Möglichkeiten der Reduzierung in Betracht gezogen werden. Daher sollte der Magistrat nicht verkehrspolitische Aspekte über gesundheitliche Risiken stellen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Riedbergallee, die Graf-von-Staufenberg-Allee sowie die Altenhöferallee künftig mit Tempo-30- Streckenanordnungen zu versehen. Begründung: Mit großer Mühe gelingt es der Stadt Frankfurt nur durch ein Tempolimit von 40 km/h, die Umweltbelastungen durch Feinstaub zu reduzieren. Daher sollte in einem hauptsächlich zum Wohnen und Leben bestimmten Ortsbezirk Tempo 30 flächendeckend gelten. Nach § 45 Absatz 1 c StVO ordnen die Straßenverkehrsbehörden ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30 im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Besonderer Fokus liegt dabei auf dem Schutz der Bevölkerung vor Lärmbelästigungen und Schadstoffbelastungen. Die Entscheidung obliegt dann den Straßenverkehrsbehörden aufgrund der eigenen Ermessensgrundlage nach § 45 StVO (bes. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 und 5). Anders als in der Stellungnahme ST 1248 erwähnt, besteht durch die Verwaltungsvorschrift zur StVO die Möglichkeit von Verkehrsbeschränkungen, wenn diese dem Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen dienen. Dabei muss eine Zustimmung der obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes Hessen erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5933 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1248 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 980 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2022, OM 2396 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7062 entstanden aus Vorlage: OF 700/12 vom 29.12.2020 Betreff: Aufstellen von Fahrradständern in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße/Robert-Koch-Allee Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen (z. B. Aufstellung von Fahrradständern oder Pollern, wie bereits an einigen Stellen vorhanden) dafür zu sorgen, dass auf den Fußwegflächen in den Kreuzungsbereichen Hans-Bethe-Straße/Arthur-von-Weinberg-Straße und Hans-Bethe-Straße /Robert-Koch-Allee nicht mehr geparkt werden kann und Fußgänger (auch mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Rollatoren) sicher die Straße überqueren können. Begründung: Nicht nur die leider - trotz Zusage des Straßenverkehrsamtes - immer noch nicht markierte Feuerwehrzufahrt Hans-Bethe-Straße 13/Arthur-von-Weinberg-Straße 2-4, sondern auch die oben genannten Fußwegflächen werden regelmäßig mit Kraftfahrzeugen aller Art zugeparkt (Beispiel: siehe Foto). Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen und auch Fußgänger allgemein können die abgesenkten Bürgersteige nicht nutzen und sind gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Für Sehbehinderte sind die taktilen Leitsysteme auf den zugeparkten Flächen nicht mehr verfügbar. Für alle Verkehrsteilnehmer wird die Sicht in den Kreuzungsbereichen deutlich eingeschränkt und das allgemeine Unfallrisiko steigt. Aus den genannten Gründen sollte das Zuparken durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 982 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 2
Solaranlagen auf Gartenhütten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2021, OM 7066 entstanden aus Vorlage: OF 705/12 vom 17.12.2020 Betreff: Solaranlagen auf Gartenhütten Im Zuge des Baus der Kleingartenanlage an der Kreuzerhohl wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die Nutzung von Solarmodulen auf den Gartenhütten technisch und organisatorisch vorstellbar ist. Begründung: Im Rahmen der Vorstellung der Kleingartenanlage durch das Grünflächenamt stellte dieses auch den Bau der Gartenhütten in Aussicht. Da heute Strom für verschiedene Gartenbedarfsnutzungen erforderlich ist, es sich um eine nach Süden ausgerichtete leichte Hanglage handelt, sollte hier auch vonseiten der Stadt Frankfurt eine moderne zukunfts- und umweltorientierte Technik aktuell eingebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 878 Aktenzeichen: 67 1
E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6445 entstanden aus Vorlage: OF 607/12 vom 17.08.2020 Betreff: E-Auto-Ladestationen in Kalbach-Riedberg Nach dem Rückzug der Firma Allego aus dem Projekt zum Bau Hunderter E-Auto-Ladestationen in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, seinerseits durch geeignete Partner oder über stadteigene Unternehmen wie der Mainova dafür zu sorgen, dass auch in Kalbach und Riedberg zahlreiche geeignete öffentliche Ladestationen für E-Autos errichtet und mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Hierbei sollen insbesondere auch folgende mögliche Standorte geprüft werden: - Park-and-ride-Parkplatz an der U-Bahn-Station "Kalbach"; - rund um das Riedbergzentrum (Altenhöferallee/Ernst-Abbe-Straße/Otto-Schott-Straße); - an den Sportplätzen (Nordende Altenhöferallee, Am Hopfenbrunnen, Sport- und Freizeitzentrum Kalbach); - am Uni-Campus Riedberg (Ortsbezirk 8). Begründung: Die Nachfrage nach E-Autos steigt derzeit stark an, sodass die Autohersteller nun auch Großserienfahrzeuge anbieten. Die Ladeinfrastruktur stößt dabei zunehmend an ihre Grenzen und muss dringend erweitert werden, um die Dekarbonisierung im Sinne des Klimaschutzes zu unterstützen. Mit der Mainova hat die Stadt Frankfurt einen geeigneten Partner, um ein solches Projekt für Frankfurt voranzutreiben. Nach einer Investitionsphase kann dies letztlich auch zu einer nachhaltigen Einnahmequelle für die Stadt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2162 Anregung vom 19.02.2021, OA 680 Antrag vom 28.05.2021, OF 34/12 Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 334 Aktenzeichen: 91 50
Tempo 30
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6457 entstanden aus Vorlage: OF 608/12 vom 12.08.2020 Betreff: Tempo 30 Der Magistrat wird gebeten, in der Altenhöferallee zwischen den beiden Kreiseln an der Riedbergallee und der Friedrich-Dessauer-Straße eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 einzurichten. Begründung: Auf diesem Streckenabschnitt kommt es immer wieder zu teils waghalsigen Manövern auf der Straße. Oftmals überqueren hier auch ältere und gehbehinderte Bewohnerinnen und Bewohner aus den angrenzenden Senioren- und Pflegeheimen die Straße und werden durch schnell fahrende Fahrzeuge gefährdet. Da Tempo 30 auf dem ganzen Riedberg nicht möglich scheint, wird eine Temporeduktion an dieser Stelle vorgeschlagen, um die Situation für alle Beteiligten zumindest an dieser Stelle zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2005 Anregung an den Magistrat vom 09.07.2021, OM 586 Aktenzeichen: 32 1
Taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte auf dem Riedberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2020, OM 6452 entstanden aus Vorlage: OF 585/12 vom 05.06.2020 Betreff: Taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte auf dem Riedberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum im Bereich der nachstehenden Kreuzungen bzw. Einmündungen im Quartier "Mitte" des Riedbergs keine bzw. nicht an allen Übergängen sog. taktile Bodenleitsysteme für Blinde und Sehbehinderte vorhanden sind sowie - sofern für das Fehlen der Markierungen keine Sachgründe bestehen - entsprechende taktile Markierungen anzubringen: 1. Einmündung Robert-Koch-Allee in Riedbergallee; 2. Kreuzung Robert-Koch-Allee/Hans-Bethe-Straße (hier fehlt die entsprechende Markierung an einer von vier Ecken); 3. Einmündung Joseph-von-Fraunhofer-Straße in Robert-Koch-Allee (hier fehlt die Markierung auf einer der beiden Seiten); 4. Ecke Friedrich-Dessauer-Straße/Robert-Koch-Allee; 5. Übergang über die Otto-Schott-Straße am Ende der Joseph-von-Fraunhofer-Straße; 6. Übergang über die Ernst-Abbe-Straße am Ende der Otto-Schott-Straße. Begründung: Taktile Markierungen bzw. Bodenleitsysteme ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, sich insbesondere im öffentlichen Raum und an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel sicherer und leichter zu bewegen. Entsprechende Markierungen sind in weiteren Bereichen des Riedbergs vorhanden. An den oben genannten Stellen fehlen diese, ohne dass ohne Weiteres ersichtlich wäre, warum diese dort fehlen. Daher wird der Magistrat um entsprechende Prüfung und Berichterstattung bzw. um Ergänzung der entsprechenden Markierungen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 304 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 12 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Ideen
Fussgängerüberweg wird von parkenden Autos blockiert
Auf dem Fußgängerüberweg Otto-Schott-Straße zwischen Riedbergplatz und Hans-Bethe-Straße parkt ständig ein Auto trotz Halteverbotsschild. Ein Zebrastreifen wäre hier angebracht und würde das verhindern. Auch ein größeres Halteverbotsschild wäre wichtig.
Patenschaften für Straßenzüge zur Müllbeseitigung
Auf dem Riedberg häuft sich der Müll auf den öffentlichen Straßen. FES kann sich noch so viel Mühe geben, die Papierkörbe und öffentlichen Plätze zu säubern, am nächsten Tag sieht es wieder so aus wie vorher. Achtlos weggeworfene Masken, Verpackungsmaterial, Papiertaschentücher, Zigarettenkippen, Flaschen, Lebensmittel, Sperrmüll, Kassenquittungen, Hausmülltüten und vieles mehr machen mich jeden morgen wütend auf dem Weg zum Bäcker. Mindestens einmal in der Woche sammle ich deshalb den Müll in den Straßen Hans-Bethe, Robert-Koch-Allee und Friedrich-Dessauer ein. Jedes Mal kommen 1 - 2 Eimer zusammen. Patenschaften für andere Straßen würden das Gesamtbild des Riedbergs wesentlich verbessern und die Umwelt weniger belasten. Die Übernahme der Patenschaft sollte als Ehrenamt anerkannt werden.
Mehr Tischtennisplatten auf dem Riedberg - Attraktive Spielplätze auch für große Kinder
Viele Kinder spielen leidenschaftlich gern Tischtennis. In der Grundschule Riedberg sind die Platten auf dem Schulhof extrem begehrt. Nur in der Freizeit haben die Kinder leider nur sehr begrenzte Möglichkeiten, Tischtennis zu spielen. Auf den umliegenden Spielplätzen ist grundsätzlich ausreichend Platz vorhanden. Daher regen wir die Installation von je ein bis zwei Tischtennisplatten (je nach verfügbarem Platz) auf folgenden Spielplatzen im Einzugsgebiet der Grundschule Riedberg an: Renoirallee gegenüber KITA Weltraum, Grünfläche hinter Utrilloweg, Riedbergallee am Kätcheslachweg. Ich bitte Sie, den Vorschlag im Sinne der Kinder wohlwollend zu prüfen und entsprechend umzusetzen. Die Kinder und Eltern werden es Ihnen danken. Herzliche Grüße
Niederursel-Riedberg: Stadtteil-Spielstraße statt Stadtteil-Sackgasse
Der Stadtteil Niederursel ist mit dem Riedberg durch die Kreuzerhohl-Brücke verbunden. Poller sollen die Nutzung der Straße als Durchgangsstraße verhindern. Dadurch brauchen Anwohner mit dem Auto aber selbst bei guter Verkehrslage über das Nordwestzentrum mehr als 15 Minuten, um vom auf die andere Seite zu kommen. Dadurch werden die Stadtteile effektiv getrennt und zB. Einkaufsmöglichkeiten (zB Niederurseler zum Riedbergzentrum) und Ausflugsmöglichkeiten (Riedberger zum Niederurseler Pferdekoppeln) unterbunden. Besonders drastisch zeigt sich das beim Universitätscampus Riedberg. Viele Universitätsveranstaltungen machen von den gastronomischen Möglichkeiten in Niederursel wegen der Sperre weniger Gebrauch und besuchen stattdessen das Mertonviertel. Die Trennung könnte man leicht lösen, in dem man die gesamte Verbindungsstraße zur Spielstrasse erklärt, mit Schrittgeschwindigkeit aber ohne blockierenden Pollern. Dies ermöglicht den Anliegerverkehr und kurbelt den Einzelhandel an. Tatsächlich gibt es auch viele alternative Anküpfungspunkte, an denen Niederursel an einem verbesserten Verkehr Richtung Riedberg teilnehmen könnte. Derzeit ist es aber eine "Sackgasse", nur über das Nordwestzentrum zu erreichen.
Beleuchtung für Fuss- und Fahrradweg zwischen Kalbach U-Bahnhaltestelle und Kalbach
Ich möchte anregen, eine Beleuchtung für den Fuss- und Fahrradweg im Kätcheslachpark zwischen U-Bahnhaltestelle Riedberg (Riedbergallee) und Kalbach (Am Hasensprung) zu bauen. Viele Kalbacher nutzen die U-Bahnhalte Riedberg und müssen durch den Kätcheslachpark gehen. Einige Pendler aus Kalbach in Richtung Frankfurt weichen insbesondere in der kälteren Jahreszeit auf das Auto aus, weil sie sich im Dunkeln im Kätcheslachpark nicht sicher fühlen. Die zahlreichen Einbrüche in Kalbach unterstreichen, dass die Gegend im Dunkeln nicht sicher ist. viele Grüße Camillus Gurr