Meine Nachbarschaft: Rossertstraße
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Verbesserung der Sauberkeit und Aufenthaltsqualität im Bereich vor dem REWEMarkt im Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2025, OM 7855 entstanden aus Vorlage: OF 1256/2 vom 10.10.2025 Betreff: Verbesserung der Sauberkeit und Aufenthaltsqualität im Bereich vor dem REWE-Markt im Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer der Liegenschaft des REWE-Marktes im Grüneburgweg zuzugehen, damit dieser Maßnahmen ergreift, um den Bereich vor dem REWE-Markt regelmäßig zu reinigen und die Sauberkeit und Aufenthaltsqualität an diesem Standort nachhaltig zu verbessern. Begründung: Der öffentliche Bereich vor dem REWE-Markt im Grüneburgweg ist derzeit stark vermüllt und verschmutzt. Müll, Unrat und unangenehme Gerüche beeinträchtigen das Straßenbild erheblich. Bürgerinnen und Bürger berichten zudem, dass die Sitzbänke dort kaum noch nutzbar sind, da sie häufig von Personen belegt werden, die sich dort dauerhaft aufhalten. Der Platz wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern, Passanten sowie Kundinnen und Kunden genutzt. Eine regelmäßige Reinigung und eine verstärkte Präsenz des Ordnungsamtes könnten dazu beitragen, die Aufenthaltsqualität deutlich zu verbessern und den öffentlichen Raum wieder für alle zugänglich zu machen. Mögliche Maßnahmen wären: - Intensivere und häufigere Straßenreinigung durch die FES; - Kontrolle und Reinigung der öffentlichen Sitzgelegenheiten; - Prüfung baulicher oder gestalterischer Verbesserungen zur Aufwertung des Platzes; - Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und Sozialdiensten zur Ansprache und Unterstützung obdachloser Personen. Situation vor dem REWE-Markt am Grüneburgweg Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel
Anregung vom 24.11.2025, OA 581 entstanden aus Vorlage: OF 799/11 vom 10.11.2025 Betreff: Maßnahme zur Verhinderung des Durchgangsverkehrs in der Straße Am Gansbühel Vorgang: OA 667/94 OBR 11; F 435/07; V 481/07 OBR 11; ST 1857/07; OM 2222/08 OBR 11; ST 1055/08; OM 2270/13 OBR 11; ST 1328/13; OM 1043/16 OBR 11; ST 614/17; OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; OM 4750/23 OBR 11; ST 638/24; OM 6461/25 OBR 11; ST 971/25 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Konstanzer Straße/Jakobsbrunnenstraße/ Am Gansbühel in der Einfahrt zur Straße Am Gansbühel einen Modalfilter als Busschleuse einzurichten. Dieser soll gewährleisten, dass nur noch der ÖPNV passieren kann und der Individualverkehr ausgeschlossen wird. Um ein verbotenes Einfahren in die Straße über die Ausfahrt der Gegenverkehrsspur präventiv zu unterbinden, ist an dieser Stelle die Straße mit baulichen Maßnahmen so zu verschließen, dass eine Durchfahrt mit dem Pkw nicht mehr möglich ist. Eine Durchfahrt per Fahrrad soll weiterhin gewährleistet sein. Am Ende der Sackgasse sollen in diesem Zuge Parkplätze eingerichtet werden. Begründung: Seit 1994 versucht der Ortsbeirat kontinuierlich, den Durchgangsverkehr in einer kleinen, parallel zur Hanauer Landstraße verlaufenden Anliegerstraße zu verhindern. Wegen der engen Fabrikbauweise, viel zu schmaler Gehwege und schlechter Straßenführung ist der Verkehr dort problematisch. Hinzu kommt, dass die Straße einen rechtwinkligen Verlauf aufweist. An dieser kurvigen, rechtwinkligen Stelle ist es aufgrund eingeschränkter Sichtverhältnisse besonders gefährlich für Fußgänger und den Gegenverkehr. Trotz Durchfahrtsverbot für den Individualverkehr fahren viele Fahrzeuge in die Straße, weil sie der dort verkehrenden Buslinie 44 folgen. Täglich missachten Fahrer von Pkws, Lkws und Motorrädern rund um die Uhr das Durchfahrtsverbot. In mehreren Stadtteilen Frankfurts gibt es bereits unterschiedliche Versionen von Modalfiltern/Busschleusen, die den öffentlichen Nahverkehr passieren lassen und gleichzeitig die Durchfahrt des Individualverkehrs verhindern. Eine Modalfilter-Lösung hat sich, beispielsweise im Grüneburgweg, bereits bewährt. Quelle: adfc, Grüneburgweg/Feldbergstraße/Wolfsgangstraße - Modalfilter meistern auch komplexe Kreuzungsbereiche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.09.2007, F 435 Auskunftsersuchen vom 24.09.2007, V 481 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2007, ST 1857 Anregung an den Magistrat vom 05.05.2008, OM 2222 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2008, ST 1055 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2013, OM 2270 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2013, ST 1328 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2016, OM 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 614 Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 971 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 03.12.2025
Palmengarten wieder für alle Menschen an den ÖPNV anschließen
Antrag vom 12.10.2025, OF 1260/2 Betreff: Palmengarten wieder für alle Menschen an den ÖPNV anschließen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Verkehrsbetriebe einzuwirken, daß die Buslinie 36 wieder den Palmengarten-Eingang Siesmayerstraße anfährt. Begründung: Seit längerem wird der Palmengarten nicht mehr wie früher von der Linie 36 angefahren, sondern nur noch von der 75. Diese ist aber kein akzeptabler Ersatz, weil sie nur in einer Richtung die Haltestelle Siesmayerstarße anfährt und außerdem nur einen sehr eng begrenzten Linienweg umfaßt. Die Besucher des Palmengartens kommen aber von überall her. Die Linie 36 hat ein weites Einzugsgebiet in der Stadt. Die meisten Besucher kommen entweder direkt oder mit einemmal Umsteigen ans Ziel. Der Zwang, zusätzlich noch auf den 75er umzusteigen, verlängert die Fahrt durch zusätzliche Umsteigezeiten. Besonders für ältere und behinderte Personen ist es seit der Umleitung der 36 sehr beschwerlich geworden, den Palmengarten zu erreichen. Reisezeiten von einer Stunde (innerstädtisch !) für die einfache Verbindung sind zusätzlich untragbar. Weiter verkompliziert wird die Situation durch die derzeitige langzeitig vorgesehene Sperrung der Bockenheimer Landstraße. Um den Frankfurt-üblichen Antworten "Geht nicht" oder "Haben wir noch nie gemacht" entgegenzuwirken, ist der Antragsteller gern bereit, praktikable Vorschläge zur Problemlösung beizutragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1260/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1260/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und Siesmayerstraße
Antrag vom 11.10.2025, OF 1258/2 Betreff: Optimierung der neuen Radbügel in der Friedrichstraße und Siesmayerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge an der Kreuzung Friedrichstrasse und Siesmayerstrasse die kürzlich zugefügte Ausstattung mit Radbügeln optimieren. Die Massnahmen im Einzelnen: 1. Rückbau der neu errichteten, nie benutzten und nicht notwendigen Radbügel an beiden Seiten der T-Kreuzung, v.a. auch Entfernung der überflüssigen Poller 2. Statt dessen auf einer der beiden Seiten Errichtung einer dringend benötigten Lieferzone für Paketboten 3. Statt dessen Aufbau von Radbügeln auf dem breiten Grünstreifen gegenüber dem ehemaligen US-Konsulat Begründung: Beschwerden und Unvesrtändnis der Anwohner: Die vor kurzem im Rahmen der baustellenbedingten Umbauten des Strassenraumes neu errichteten Fahrradbügel sind sinnlos und werden nie benutzt. Poller beengen den ohnehin knappen Parkraum zusätzlich. Anwohner, Geschäfte und Büros um die T-Kreuzung herum haben alle ausreichend große Höfe und Grundstücke, bei denen Rad-Stellplätze vorhanden sind. An dieser Stelle braucht niemand Radbügel, zumal die Friedrichstrasse im Rahmen der Bauarbeiten auf der Bockenheimer Landstrasse zu einer zu Stoßzeiten stark frequentierten Durchfahrtstrasse geworden ist. Statt der Radbügel wäre es viel sinnvoller auf einer der Seiten eine Lieferfläche für Paketboten einzurichten, die vielfach den Verkehrsfluss auf der Friedrichstrasse zusätzlich blockieren, weil sie nur selten einen Parkplatz finden und dann gezwungen sind, mitten auf der Strasse zu halten. Im Gegensatz dazu fehlen auf dem Grünstreifen an der Siesmayerstrasse diverse Radbügel, dort parken immer wieder Radfahrer und schließen ihre Räder an Verkehrsschildern oder den Schutzabsperrungen der Bäume fest. Der "Grünstreifen" besteht ohnehin nur aus Erde, es ist für die Radfahrer viel besser dort direkt zu parken, die vermutlich die Büros im ehem. Konsulat, die Physiotherapiepraxis Schöffner oder auch den Seiteneingang zum Palmengarten nutzen. Fahrradbügel dort würden auch die Bäume besser schützen. Bilder: Quelle: Anwohner Bild 1: Leere Radbügel mit Pollern Bild 2/3: Abgestellte Räder am Grünstreifen Siesmayerstrasse: Bild 4: Freier Grünstreifen zur Einrichtung von Fahrradständern Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1258/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1258/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Grüneburgweg endlich zeitnah umsetzen!
Antrag vom 10.10.2025, OF 1248/2 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation im Grüneburgweg endlich zeitnah umsetzen! Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass es endlich zu den schon seit Beginn der temporären Umbaumassnahmen des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundlichen Nebenstrasse geforderten Anpassungen kommt. Die Vorschläge im Einzelnen: 1. Etablierung einer Arbeitsgruppe "Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg". Diese soll sich in kleiner Runde regelmäßig treffen und aus 2-3 Vertretern der Interessengemeinschaft Grüneburgweg sowie Herrn Hof vom Verkehrsdezernat und einem Vertreter des Amtes für Strassenbau und Erschließung bestehen. Auch 2-3 interessierte Anwohner sollten sinnvollerweise teilnehmen 2. Verminderung des Parkdrucks auf Lieferflächen durch komplette Entfernung des immer noch kaum genutzten Parklets vor Hausnummer 79, das überdies nie gereinigt wird und langsam verrottet. Es könnte für das immerhin mit ca. 25T Euro Steuergeld erworbene Parklet sicher in Frankfurt ein geeigneter Ort gefunden werden. Zu prüfen wäre auch das Aufstellen auf einem Schulhof 3. Vor Hausnummer 93 sind die Flächen für E-Roller und Fahrradständer überdimensioniert und werden auch zu Betriebszeiten des Restaurants nie voll ausgelastet. Hier könnten wieder 1-2 Parkplätze entstehen (s. Bild 1) 4. Verschärfte Kontrolle der beiden Lieferzonen vor der Hausnummer 94, diese werden permanent als Parkplatz und von Handwerkern genutzt, so dass der Lieferverkehr in zweiten Reihe stattfinden muss und für starke Staus Richtung Mitscherlichplatz sorgt - alternativ Erweitreung der Lieferflächen, wenn die Baustelle beendigt wurde 5. Vor Hausnummer 88: Entfernung der zwei Parkbügel, die kaum genutzt werden, zugunsten eines Parkplatzes. Für Räder gibt es genug Radbügel vor der Deutschen Bank und vor dem Café Matilda´s Kitchen an der Ecke gegenüber 6. Mehr Platz für 2 zusätzliche Radbügel wäre rechts neben dem Baum gegenüber von Matilda´s Kitchen (s. Bild 2) 7. Rückbau der nie genutzten, durch Poller abgesperrten Fahrradspur vor Weinhandlung, Metzgerei und Friseur an der Kreuzung zum Reuterweg und Einrichtung von Kurzparkplätzen für Kunden 8. Vorzeitige Rücknahme der weggefallenen Parkplätze auf dem zuletzt umgestalteten Abschnitt des Grüneburgwegs und Abbau des Modalfilters. 9. Entfernung nie genutzter Fahrradbügel entlang des Grüneburgwegs zugunsten zusätzlicher Parkplätze (z.B. westlich neben der Einfahrt Telemannstrasse bei der Araltankstelle oder auf der Höhe der Hausnummern 89 und 93) 10. Entfernung der Poller, die vor der Araltankstelle und vor Optik Windolf Parkplätze künstlich verengen (s. z.B. Bild 3) 11. Überprüfung der Notwendigkeit der Poller entlang des gesamten Grüneburgweges, da diese den ohnehin engen Straßenraum noch unübersichtlicher machen 12. Überprüfung der Standorte der Parkautomaten, die teilweise bei breiten Gehwegen auch besser auf den Gehwegen aufgestellt werden können (s. z.B. Bild 4), anstatt knappen Strassenraum zu verengen 13. Überprüfung der Sinnhaftigkeir der Modalfilter beim Grüneburgkreisel, an der Wolfgangstrasse und beim Im Trutz: Autofahrer halten sich vielfach nicht an die Vorgaben, die Erreichbarkeit der Geschäfte ist stark eingeschränkt und vor allem bahnt sich der Durchgangsverkehr seinen Weg durch die schmalen Wohnstrassen; v.a. die Wolfgangstrasse hat unter erheblichen Staus zu leiden, für Radfahrer und Fussgänger ist die Strasse viel unsicherer geworden. Bis heute rangieren Autofahrer und Lieferverkehr, weil die Reglungen verwirrend und nicht nachvollziehbar sind 14. Nachhaltige Durchsetzung des Parkverbotes für E-Roller auf den Gehsteigen (s. Bild 5, da es mittlerweise ausreichend reguläre E-Roller-Parkplätze gibt) Begründung: Anwohner, Gewerbetreibende und die Initiative Grüneburgweg hatten schon vielfach Verbesserungsvorschläge an das Dezernat geschickt, die allerdings nur sporadisch umgesetzt wurden. Auch gemeinsame Ortstermine oder der Termin für Gewerbetreibende wurden von den Betroffenen als wenig konstruktiv wahrgenommen. Selbst die Befragungen im Rahmen der wissenschaftliche Begleitstudie der Frankfurt University of Applied Sciences kamen zu keiner eindeutig positiven Beurteilung der Umgestaltungsmaßnahmen auf dem Grüneburgweg (s. S. 86ff), vor allem aus Sicht der Gewerbetreibenden. Eine gerade veröffentlichte Unternehmerbefragung aus dem Frühjahr 2025 der Industrie- und Handelkammer Frankfurt am Main mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt befasst sich systematisch mit den Auswirkungen der Umgestaltungsmassnahmen auf die ansässigen Einzelhändler und Gewerbetreibenden und basiert auf einer wesentlich breiteren Erfassung der ansässigen Betriebe, die zu zwei Dritteln den Umbau für garvierende Umsatzrückgänge verantwortlich machten und die vom Dezernat vertretene Hypothese, bessere Raderreichbarkeit und höhere Aufenthaltsqualität würden zu mehr Kunden und steigenden Umsätzen führen. Statt dessen planen sechs weitere Unternehmen, Ihre Geschäfte aufzugeben. Die Stadt sollte endlich gegensteuern. Quelle für alle Fotoa: Antragstellerin, aufgenommen am 10.10.25 Bild 1: Leere Radbügel vor Nr. 93 Bild 2: Möglicher Standort für zusätzliche Radbügel Bild 3: Unnötiger Poller zwischen Parkplätzen vor der Araltankstelle Bild 4: Unglücklich platzierter Parkautomat Bild 5: E-Roller auf Gehsteigen im Bereich Baustelle vor der Weinhandlung Westlage Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 31 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 1248/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 1248/2 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) Ziffern 2. bis 14.: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU und BFF (= Annahme)
Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Müllgaragen für die untere Berger Straße
Antrag vom 19.11.2025, OF 971/3 Betreff: Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen: Müllgaragen für die untere Berger Straße Vorgang: E201/24 GRÜNE/SPD/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 4994/24 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten aus dem Sondertopf für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen die Mülleimer auf unteren Berger Straße durch Müllgaragen zu ersetzen. Zusätzlich sollte auf der Berger Straße der Intervall der Nassreinigung erhöht werden. Begründung: Die untere Berger Straße als Einkaufsstraße mit viel Gastronomie braucht Mülleimer, die z.B. auch Pizzakartons aufnehmen und krähensicher sind. Gerade auf einer so stark frequentierten Einkaufsstraße mit viel Außengastronomie, ist die Nassreinigung eine wichtige Maßnahme für Sauberkeit und Hygiene. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 201 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Initiative OI 129 2025 Die Vorlage OF 971/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wer bestückt den Schaukasten am Grüneburgpark?
Antrag vom 28.09.2025, OF 1251/2 Betreff: Wer bestückt den Schaukasten am Grüneburgpark? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, wer den Schaukasten im Grüneburgpark am Eingang Siesmayerstraße bestückt bzw. über die Aushänge dort entscheidet und an wen sich Bürger bei Interesse an der Nutzung des Schaukastens ggfs. wenden können. Begründung: Im Schaukasten hängen neben Lageplänen, Informationen zur zuständigen Schutzfrau vor Ort, Zeitungsartikel und Material der Bürgerinitiative Grüneburgpark zum Thema des Baus der U4. Es besteht Informationsbedarf, nach welchen Kriterien diese Materialien in diesen Schaukasten gelangen und wer/wie ggfs. ebenfalls dieses Medium nutzen dürfte. Dem Ortsbeirat ist unklar, wie es zu der Nutzerauswahl gekommen ist. Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1251/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1251/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7668 entstanden aus Vorlage: OF 1257/2 vom 10.10.2025 Betreff: Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße die Straßenmarkierungen zu überprüfen und so anzupassen, dass für alle Verkehrsteilnehmer klar erkennbar ist, wo das Parken erlaubt ist und wie der Verkehr sicher geführt werden soll. Ziele sollen sein: - Verbesserung der Verkehrssicherheit; - Erhöhung der Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich; - sicheres und barrierearmes Queren der Straße. Begründung: In der Liebigstraße/Ecke Friedrichstraße wurden neue Straßenmarkierungen angelegt. Seitdem ist die Situation dort insbesondere für ältere Menschen, Personen mit Rollator oder Kinderwagen sehr unübersichtlich und beengt. Mit einem Rollator ist es nur schwer möglich, sich zwischen den geparkten Fahrzeugen hindurch zu bewegen und gleichzeitig auf den fließenden Verkehr zu achten. Auch für Personen mit Kinderwagen ist die Querung kaum möglich, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung gefährlicher Situationen sollte die Markierung an dieser Kreuzung überprüft und angepasst werden, um eine klare Trennung von Park- und Gehbereichen sicherzustellen. Situation im Kreuzungsbereich Liebigstraße/Friedrichstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7668 entstanden aus Vorlage: OF 1257/2 vom 10.10.2025 Betreff: Straßenmarkierung an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Liebigstraße/Friedrichstraße die Straßenmarkierungen zu überprüfen und so anzupassen, dass für alle Verkehrsteilnehmer klar erkennbar ist, wo das Parken erlaubt ist und wie der Verkehr sicher geführt werden soll. Ziele sollen sein: - Verbesserung der Verkehrssicherheit; - Erhöhung der Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich; - sicheres und barrierearmes Queren der Straße. Begründung: In der Liebigstraße/Ecke Friedrichstraße wurden neue Straßenmarkierungen angelegt. Seitdem ist die Situation dort insbesondere für ältere Menschen, Personen mit Rollator oder Kinderwagen sehr unübersichtlich und beengt. Mit einem Rollator ist es nur schwer möglich, sich zwischen den geparkten Fahrzeugen hindurch zu bewegen und gleichzeitig auf den fließenden Verkehr zu achten. Auch für Personen mit Kinderwagen ist die Querung kaum möglich, ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung gefährlicher Situationen sollte die Markierung an dieser Kreuzung überprüft und angepasst werden, um eine klare Trennung von Park- und Gehbereichen sicherzustellen. Situation im Kreuzungsbereich Liebigstraße/Friedrichstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Palmengarten wieder für alle Menschen an den ÖPNV anschließen
Antrag vom 12.10.2025, OF 1260/2 Betreff: Palmengarten wieder für alle Menschen an den ÖPNV anschließen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die Verkehrsbetriebe einzuwirken, daß die Buslinie 36 wieder den Palmengarten-Eingang Siesmayerstraße anfährt. Begründung: Seit längerem wird der Palmengarten nicht mehr wie früher von der Linie 36 angefahren, sondern nur noch von der 75. Diese ist aber kein akzeptabler Ersatz, weil sie nur in einer Richtung die Haltestelle Siesmayerstarße anfährt und außerdem nur einen sehr eng begrenzten Linienweg umfaßt. Die Besucher des Palmengartens kommen aber von überall her. Die Linie 36 hat ein weites Einzugsgebiet in der Stadt. Die meisten Besucher kommen entweder direkt oder mit einemmal Umsteigen ans Ziel. Der Zwang, zusätzlich noch auf den 75er umzusteigen, verlängert die Fahrt durch zusätzliche Umsteigezeiten. Besonders für ältere und behinderte Personen ist es seit der Umleitung der 36 sehr beschwerlich geworden, den Palmengarten zu erreichen. Reisezeiten von einer Stunde (innerstädtisch !) für die einfache Verbindung sind zusätzlich untragbar. Weiter verkompliziert wird die Situation durch die derzeitige langzeitig vorgesehene Sperrung der Bockenheimer Landstraße. Um den Frankfurt-üblichen Antworten "Geht nicht" oder "Haben wir noch nie gemacht" entgegenzuwirken, ist der Antragsteller gern bereit, praktikable Vorschläge zur Problemlösung beizutragen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Wer bestückt den Schaukasten am Grüneburgpark?
Antrag vom 28.09.2025, OF 1251/2 Betreff: Wer bestückt den Schaukasten am Grüneburgpark? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, wer den Schaukasten im Grüneburgpark am Eingang Siesmayerstraße bestückt bzw. über die Aushänge dort entscheidet und an wen sich Bürger bei Interesse an der Nutzung des Schaukastens ggfs. wenden können. Begründung: Im Schaukasten hängen neben Lageplänen, Informationen zur zuständigen Schutzfrau vor Ort, Zeitungsartikel und Material der Bürgerinitiative Grüneburgpark zum Thema des Baus der U4. Es besteht Informationsbedarf, nach welchen Kriterien diese Materialien in diesen Schaukasten gelangen und wer/wie ggfs. ebenfalls dieses Medium nutzen dürfte. Dem Ortsbeirat ist unklar, wie es zu der Nutzerauswahl gekommen ist. Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Verstetigung der Umgestaltung des Grüneburgwegs
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7642 entstanden aus Vorlage: OF 1182/2 vom 25.08.2025 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung des Grüneburgwegs Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Grüneburgwegs gemäß den Empfehlungen (Kap. 9.3) des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zur Pilotphase der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" und in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 zu verstetigen. Insbesondere sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. bauliche Verstetigung der bisher nur testweisen Gehwegnasen sowie weiterer temporärer Maßnahmen, einschließlich fester Markierungen und der dazugehörigen Beschilderungen; 2. Modalfilter und Einbahnstraßenregelungen bleiben als Instrumente zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an bestimmten Stellen notwendig und daher bestehen. Alternative Anpassungsoptionen, die die Kfz-Verkehrsbelastung ebenfalls gering halten könnten, sind darüber hinaus noch einmal zu prüfen, ggf. unterstützt durch neue Verkehrszählungen und Berechnungen durch ein Verkehrsmodell; 3. dauerhafte Ausführung der farblichen Markierungen und Sicherheitstrennstreifen im gesamten Straßenverlauf; 4. Beibehaltung der derzeitigen Regelungen für den ruhenden Verkehr, insbesondere der ausgewiesenen Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr und der Fahrradabstellanlagen; 5. im Kreuzungsbereich der Straße Im Trutz Frankfurt: Ersatz der derzeitigen mobilen Ampelanlage durch einheitliche bauliche Fußgängerüberwege; 6. Herstellung durchgängig barrierefreier Querungen mit Nullabsenkung, eine einheitliche Gestaltung der Fahrbahnhöhen zur Vermeidung von Barrieren und Stolperfallen sowie Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Der Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt ist in den Planungsprozess einzubeziehen; 7. dauerhafte Einrichtung und Pflege von Aufenthaltsbereichen, einschließlich Sitzgelegenheiten und Möblierung sowie zusätzliche Begrünung - vorrangig durch Baumpflanzungen - zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Der Ortsbeirat spricht sich explizit für die Verlegung von Versorgungstrassen aus, sollten diese zusätzlichen Baumpflanzungen im Wege stehen. Eine zusätzliche Begrünung durch Sträucher oder Pflanzkübel sollte nur dort alternativ zum Einsatz kommen, wo die örtlichen Gegebenheiten schlechterdings keine Pflanzung von neuen Stadtbäumen zulassen; 8. im Vorfeld der Verstetigung Durchführung einer gezielten Erreichbarkeits- und Zugänglichkeitsevaluierung bei Gewerbetreibenden und Anwohnenden. Bei begründetem Bedarf können punktuelle Anpassungen (z. B. Wegeführung, Lieferregelung) weiterhin vorgenommen werden. Der Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt ist einzubeziehen; 9. im Rahmen der Verstetigung Überwachung des angrenzenden Straßennetzes (z. B. Im Trutz Frankfurt, Liebigstraße, Parkstraße). Bei spürbarer Zunahme des motorisierten Verkehrs sind geeignete Maßnahmen wie Kontrollen oder Beschilderung zu prüfen. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der Frankfurt University of Applied Sciences belegt, dass die im Rahmen der Pilotphase im Grüneburgweg umgesetzten Maßnahmen die angestrebten Ziele erreicht haben: Der Radverkehr wurde signifikant gesteigert, der Kfz-Verkehr reduziert und die Verkehrssicherheit objektiv verbessert. Gleichzeitig zeigt sich eine gestiegene Aufenthaltsqualität. Um diese positiven Effekte dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln, ist die bauliche Verstetigung der Maßnahmen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 180
Verstetigung der Umgestaltung des Grüneburgwegs
Antrag vom 25.08.2025, OF 1182/2 Betreff: Verstetigung der Umgestaltung des Grüneburgwegs Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umgestaltung des Grüneburgwegs gemäß den Empfehlungen (Kap. 9.3) des Abschlussberichts der Frankfurt University of Applied Sciences zur Pilotphase der "Fahrradfreundlichen Nebenstraßen" und in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat 2 zu verstetigen. Insbesondere sollen folgende Punkte umgesetzt werden: - Bauliche Verstetigung der bisher nur testweisen Gehwegnasen sowie weiterer temporärer Maßnahmen, einschließlich fester Markierungen und der dazugehörigen Beschilderungen. - Modalfilter und Einbahnstraßenregelungen bleiben als Instrumente zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit an bestimmten Stellen notwendig und daher bestehen. Alternative Anpassungsoptionen, die die Kfz-Verkehrsbelastung ebenfalls geringhalten könnten, sind darüber hinaus noch einmal zu prüfen, ggf. unterstützt durch neue Verkehrszählungen und Berechnungen durch ein Verkehrsmodell. - Dauerhafte Ausführung der farblichen Markierungen und Sicherheitstrennstreifen im gesamten Straßenverlauf. - Beibehaltung der derzeitigen Regelungen für den ruhenden Verkehr, insbesondere der ausgewiesenen Lieferzonen für den Wirtschaftsverkehr und der Fahrradabstellanlagen. - Im Kreuzungsbereich der Straße Im Trutz Frankfurt: Ersatz der derzeitigen mobilen Ampelanlage durch einheitliche bauliche Fußgängerüberwege. - Herstellung durchgängig barrierefreier Querungen mit Nullabsenkung sowie eine einheitliche Gestaltung der Fahrbahnhöhen zur Vermeidung von Barrieren und Stolperfallen sowie Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderung. Der Behindertenbeauftragte der Stadt Frankfurt ist im Planungsprozess einzubeziehen. - Die bauliche Gestaltung umfasst ausdrücklich auch die dauerhafte Einrichtung und Pflege von Aufenthaltsbereichen, einschließlich Sitzgelegenheiten und Möblierung sowie zusätzliche Begrünung - vorrangig durch Baumpflanzungen - zur Steigerung der Aufenthaltsqualität. Der Ortsbeirat spricht sich explizit für die Verlegung von Versorgungstrassen aus, sollten diese zusätzlichen Baumpflanzungen im Wege stehen. Eine zusätzliche Begrünung durch Sträucher oder Pflanzkübel sollte nur dort alternativ zum Einsatz kommen, wo die örtlichen Gegebenheiten schlechterdings keine Pflanzung von neuen Stadtbäumen zulassen. - Im Vorfeld der Verstetigung erfolgt durch den Magistrat eine gezielte Erreichbarkeits- und Zugänglichkeitsevaluierung bei Gewerbetreibenden und Anwohnenden. Bei begründetem Bedarf können punktuelle Anpassungen (z. B. Wegeführung, Lieferregelung) weiterhin vorgenommen werden. - Der Magistrat überwacht im Rahmen der Verstetigung das angrenzende Straßennetz (z. B. Im Trutz, Liebigstraße, Parkstraße). Bei spürbarer Zunahme des motorisierten Verkehrs prüft er geeignete Maßnahmen wie Kontrollen oder Beschilderung. Begründung: Die wissenschaftliche Begleituntersuchung der Frankfurt University of Applied Sciences belegt, dass die im Rahmen der Pilotphase im Grüneburgweg umgesetzten Maßnahmen die angestrebten Ziele erreicht haben: Der Radverkehr wurde signifikant gesteigert, der Kfz-Verkehr reduziert und die Verkehrssicherheit objektiv verbessert. Gleichzeitig zeigt sich eine gestiegene Aufenthaltsqualität. Um diese positiven Effekte dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln, ist die bauliche Verstetigung der Maßnahmen erforderlich. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 01.09.2025, OF 1225/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1182/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1225/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Massive Fehleinschätzung der Sicherheitsrisiken durch das System Change Camp
Antrag vom 25.08.2025, OF 1180/2 Betreff: Massive Fehleinschätzung der Sicherheitsrisiken durch das System Change Camp Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie es zu den massiven Fehleinschätzungen der Sicherheitsrisiken durch das System Change Camp im Grüneburgweg kam. Folgende Fragen: - Gewerbetreibende auf dem Grüneburgweg hatten die zuständige Dezernentin Rinn sofort nach Bekanntwerden des Camps um Information und Schutz für ihre Geschäfte auf dem Grüneburgweg gebeten. Wieso wurden angesichts der Teilnehmerstruktur des Camps KEINE Sicherheitsmassnahmen ergriffen? - Warum wurde nach Meldung der politischen Graffiti-Schmierereien am 20.08.2025 der Schutz der Nachbarschaft nicht erhöht - vor allem in der Nacht, wo die Graffitis angebracht wurden? - Spätestens nach den Übergriffen auf jüdische Mitbürger am Freitag, den 22.08.2025 und entsprechender Plakatierungen am Schutzzaun zum südlichen Spielplatz und der vielen Vermummten im Parkgebiet, war klar, dass das System Change Camp keinesfalls nur dem friedlichen Austausch dient und dass teilweise Gruppen vorsätzlich bereit zu Sachbeschädigungen sind. Warum wurde am Wochenende vom 22.08. bis 25.08. nachts die Polizeipräsenz nicht erhöht, so dass in der Nacht vom 23.08. auf den 24.08. weitere Sachbeschädigungen auf der Siesmayerstrasse erfolgen konnten? - Wurde überhaupt im Vorfeld genau geprüft, ob es sich bei dem vom 14.-26. August stattfindenden Camp überhaupt um eine "Versammlung" handelte? Natürlich wurde das Protestcamp als Versammlung angemeldet, weil die Organisatoren wussten, dass es dann keiner Genehmigungen bedarf. Allerdings erwarten die geschädigten Bürger und Bürgerinnen eine genaue schriftliche Darstellung des Prozesses inklusive der sicher vorhandenen Gesprächsprotokolle und der genauen Zeitschiene der Vorgänge. - Wer trägt die Kosten für die Beseitigung der Schäden? Begründung: Im Zuge des vom den Organisatoren als "Ort des Austausches und der Begegnung" titulierten Camps kam es zu Sachbeschädigungen und extremistischen Symbol-Graffitis in der Nachbarschaft (Grüneburgweg und Siesmayerstrasse), obwohl schon vorher besorgte Anfragen der Anwohner eingegangen waren. Laut der Sicherheitsdezernentin Annette Rinn sei "eine Ausweitung des Protestcamps auf dem Grüneburgweg weder angemeldet, noch zu erwarten"... "aufgrund der aktuellen Gefahrenprognose sähen sie keine Notwendigkeit für besondere präventive Massnahmen"... Es scheint, dass die Stadt den Schutz der eigenen Bürger als nachrangig bezeichnet. Nachfolgend einige Beispiele aus der Siesmayerstrasse (Fotos Antragstellerin), die Bilder der Schmierereien im Grüneburg liegen der Dezernentin vor: Graffiti an einer Hauswand bei Physiotherapie-Praxis Schöffner, aufgebracht in der Nacht vom 23.08.25 auf den 24.08.25 Beschmierter Stromkasten Siesmayerstrasse mit 161-Code der Antifa, aufgebracht in der Nacht vom 23.08.25 auf den 24.08.25 Rest eines sich im Privateigentum befindlichen, seit 1,5 Jahren am Zaun der Friedrichstrasse 63 angebrachten Plakates, das ebenfalls in der Nacht vom 23.08. auf den 24.08.25 gestohlen wurde. In den Monaten vor dem Camp wurden immer wieder unterschiedliche Meinungsäusserungen auf dem Plakat aufgebracht, es diente gleichsam als friedliche Projektionsfläche unterschiedlicher Auffassungen. Bei dem Diebstahl handelt sich klar um eine politisch motivierte Straftat und Strafanzeige wurde erstattet. Plakat vor dem Diebstahl. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 1180/2 punktweise abgestimmt. Beschluss: Die Vorlage OF 1180/2 wird abgelehnt. Abstimmung: Punkt 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme) Punkte 2. bis 5.: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einrichtung eines Verkehrsausgleichsfonds für Gewerbetreibende mit Umsatzeinbrüchen durch verkehrspolitische Umgestaltung
Antrag vom 14.11.2025, OF 1280/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einrichtung eines Verkehrsausgleichsfonds für Gewerbetreibende mit Umsatzeinbrüchen durch verkehrspolitische Umgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsausgleichsfonds für Gewerbetreibende im Grüneburgweg in angemessener Höhe als Ausgleich für Umsatzeinbussen aufgrund der verkehrspolitischen Umgestaltungsmaßnahmen als Fahrradstrassen einzurichten. Die Mittel könnten unbürokratisch etwa in Form von Mietzuschüssen ausgezahlt werden, natürlich nach Vorlage der testierten Jahresabschlüsse 2019-2025 und fundierter Begründung des Umsatzeinbruches (z.B. Kundenfrequenzen, Durchschnittsbons, ...). Begründung: Eine gerade veröffentlichte Unternehmerbefragung aus dem Frühjahr 2025 der Industrie- und Handelkammer Frankfurt am Main mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt befasst sich systematisch mit den Auswirkungen der Umgestaltungsmassnahmen auf die ansässigen Einzelhändler und Gewerbetreibenden und basiert auf einer wesentlich breiteren Erfassung der ansässigen Betriebe, die zu zwei Dritteln den Umbau für gravierende Umsatzrückgänge verantwortlich machten und die vom Dezernat vertretene Hypothese, bessere Raderreichbarkeit und höhere Aufenthaltsqualität würden zu mehr Kunden und steigenden Umsätzen führen. Statt dessen planen sechs weitere Unternehmen, Ihre Geschäfte aufzugeben. Um an den betroffenen Strassen weiterhin eine diverse Einzelhandels- und Nahversorgungsstruktur sicherzustellen und Kleingewerbe zu schützen, könnte der Verkehrsausgleichsfonds verhindern, dass sich der Grüneburgweg zu einer Gastro-Monokultur entwickelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1280/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)
Am Grüneburgweg endlich Vernunft walten lassen!
Antrag vom 17.11.2025, OF 1311/2 Betreff: Am Grüneburgweg endlich Vernunft walten lassen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den unverzüglichen Rückbau folgender am Grüneburgweg erfolgten Umbaumaßnahmen zur Fahrradstraße, einschließlich aller errichteten Zufahrtssperren für Kraftfahrzeuge, zu veranlassen: Entfernung der überall überflüssigen rot-weißen Poller, Entfernung der roten Poller an der Südseite der Fahrbahn vor der Mündung in den Reuterweg aus westlicher Richtung, Aufhebung der Einbahnregelung im östlichen Abschnitt, Entfernung der gemeingefährlichen Verkehrsinsel am Übergang von der Eschersheimer Landstraße, Einrichtung von Schrägparkplätzen vor dem Haus Grüneburgweg 12 (REWE-Markt) unter Mitbenutzung der ehemaligen kopfsteingepflasterten Parkfläche, Einrichtung der Brachfläche vor dem Haus Grüneburgweg 8 als Fahrrad- und Roller-Abstellplatz, sowie Umnutzung der derzeitigen Fahrrad- und Roller-Abstellflächen als Liefer-Parkplatz, Entfernung des Modalfilters an der Kreuzung mit der Feldbergstraße, Freigabe der Durchfahrt in westlicher Richtung am Rondell ex-Mitscherlichplatz. und nach Herstellung eines vernünftigen Zustands unter Einbeziehung aller betroffenen Bürger (einschließlich der Bewohner der umliegenden Stadtviertel) ein zukunftsfähiges und ganzheitliches Verkehrskonzept für den Grüneburgweg sowie die angrenzenden Quartiere zu entwickeln, das die Bedürfnisse von Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie allen Verkehrsteilnehmern (Fußgängern, Fahrrad- und Autofahrern, ÖPNV-Nutzern) und des Wirtschafts- und Lieferverkehrs ausgewogen berücksichtigt. Begründung: Eine am 2. Oktober 2025 veröffentlichte Erhebung der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main belegt jetzt auch mit empirischen Daten, wovor die betroffenen Geschäftsleute - genauso wie kritische Stimmen aus der Opposition im Ortsbeirat 2 und in der Stadtverordnetenversammlung - bereits bei Bekanntwerden der Planungen des aktuellen Magistrats zum Umbau des Grüneburgwegs gewarnt hatten. Viele der Maßnahmen - wie die unzähligen Poller - sind verkehrstechnisch und sicherheitsmäßig offensichtlich völlig unnütz und reine Schikanemaßnahmen gegen Autofahrer und Gewerbetreibende, die keine Party-Locations anbieten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 56 Beschluss: Die Vorlage OF 1311/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgänger vor rücksichtslosen Radfahrern schützen
Antrag vom 17.11.2025, OF 1312/2 Betreff: Fußgänger vor rücksichtslosen Radfahrern schützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, daß an folgenden Problemstellen im Grüneburgweg für einige Zeit durch häufige Verkehrskontrollen rücksichtslose Rad- und Rollerfahrer angehalten und gesetzesgemäß sanktioniert werden: Gehweg zwischen U-Bahn-Station Grüneburgweg und Einfahrt zum Haus Grüneburgweg 6, Gehweg vor dem Haus Grüneburgweg 12 zwischen den Auslagen des REWE-Marktes, Gehweg der Straßenecke vor dem Fischgeschäft am Trutz, Gehweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Trutz auf der südlichen Straßenseite, Fußgänger-Überweg an der Ampel zwischen Fischgeschäft und REWE-Markt. Begründung: Viele Rad- und Rollerfahrer fahren - und rasen - hemmungslos die genannten Gehwege entlang und gefährden Fußgänger. Dies ist besonders gefährlich in den genannten Bereichen: an der Engstelle vor Brizzis Restaurant, weil Kunden quer zwischen den Reihen wechseln, weil Radfahrer hier aus dem Grüneburgweg von Osten kommen, an der Ampel auf den Gehweg wechseln, dort die Ecke queren und in den Trutz nach Süden weiterrasen, weil Radfahrer hier häufig die gesamte Strecke auf dem Gehweg entlang fahren, weil Radfahrer zwischen den Fußgängern hindurchfegen, die gerade die Straße überqueren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 1312/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung endlich aufheben
Antrag vom 17.11.2025, OF 1313/2 Betreff: Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung endlich aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Einbahnstraßen-Regelung auf dem Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz aufzuheben und wieder - wie westlich davon - zum Zweirichtungsverkehr zurückzukehren, weil die derzeitige Situation unerträgliche Nachteile und Gefahren generiert. Begründung: Führungskräfte des Verkehrsdezernats hatten behauptet, das sei nicht möglich, weil die Straßenbreite zu gering sei. Dies ist gelogen. Die Straßenbreite ist identisch der auf den Straßenabschnitten westlich des Trutz, wo Zweirichtungsverkehr funktioniert. Die alltäglichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen zwingen sie zu Umwegfahrten, die - mehr Treibstoff verbrauchen, - daher mehr Abgas emittieren, - mehr Verkehrslärm in den Wohnvierteln verursachen, - mehr Passanten in den einstmals ruhigen und sicheren Wohnvierteln gefährden. So müssen Einwohner aus Gärtnerweg und Sachsenlager, die von der Eschersheimer Landstraße zum Reuterweg oder der Bremer Straße wollen, statt auf dem kurzen Weg nun über Grüneburgweg - Körnerstraße - Auf der Körnerwiese - Hansaallee - Fürstenberger Straße fahren: durch meist reine Wohnstraßen. Wer aus den Wohnvierteln südlich des Grüneburgwegs oder aus dem Reuterweg zur Eschersheimer Landstraße will, fährt statt über ein kurzes Stück Reuterweg und dann den Grüneburgweg entlang nunmehr die lange Strecke durch Reuterweg - Wolfsgangstraße, letztere ebenfalls reine Wohnstraße, und außerdem an der Humperdinck-Schule vorbei. Zudem kann man täglich sehen, daß viele Autofahrer gegen die Einbahnstraße durchfahren, weil die Neuregelung keinem vernünftigen Menschen einsichtig ist. Und viele tun es aus reiner Verzweiflung, weil sie unerwartet mit einer absurden Regelung konfrontiert werden, so wie ich schon zahlreiche - besonders Lieferwagen- und LKW-Fahrer - gesehen habe, die lange am Trutz die Straße blockieren (und, weil abgelenkt, Fußgänger und Radfahrer gefährden), weil sie plötzlich vor einem Sperrschild der neuen Einbahnstraße stehen. Manche fahren dann in den Trutz und besagte weite Wege durch die Wohnviertel. Und manche fahren einfach geradeaus weiter, weil die Straße ja auch im weiteren Abschnitt unverändert breit genug ist und das Ziel Eschersheimer Landstraße schon voraus zu sehen ist. Es ist kein Zeichen politischer Intelligenz, unter dem Vorwand, umweltfreundliche Verkehrssituationen zu schaffen, mehr Umweltschäden zu verursachen. Und nein, Menschen sind keine Reiz-Reaktions-Automaten, denen man nur eine neue Regel aufzwingen muß, damit sie sich so verhalten, wie sich der Planer das vorgestellt hat. Menschen entwickeln Ausweichverhalten, die den ursprünglichen Plan nicht nur in diesem Fall konterkarieren. Auch Verkehrspolitik sollte nach rationalen Kriterien arbeiten, statt nach ideologischen Scheuklappen-Vorgaben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OF 1313/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Die im Oeder Weg aufgestellten Baumkübel als Modell zur Begrünung von Straßen nutzen, in die wegen darunterliegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden dürfen
Antrag vom 12.05.2025, OF 1139/2 Betreff: Die im Oeder Weg aufgestellten Baumkübel als Modell zur Begrünung von Straßen nutzen, in die wegen darunterliegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden dürfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1.) Auch in den fahrradfreundlichen Nebenstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg werden bis zur endgültigen Entscheidung Baumkübel wie im Oederweg aufgestellt. 2.) Entsprechend der Baumkübel im Oederweg sollten witterungsresistente Baumkübel entwickelt werden, die wegen der unter der Straße liegenden Versorgungsleitungen mit Bäumen bepflanzt auf der Straßendecke aufgestellt werden können. 3.) Diese witterungsresistenten Baumkübel sollen in Straßen Aufgestellt werden, in denen aufgrund darunter Liegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden können. Begründung: In Zeiten des beschleunigten Klimawandels steigen die Temperaturen in Frankfurt von Jahr zu Jahr. Zur Verbesserung der Lebensqualität ist eine umfangreiche Begrünung im Stadtraum notwendig, die u.a. durch die massive Anpflanzung von Bäumen herbeigeführt werden kann. Wenn keine Bäume im Erdreich angepflanzt werden können, müssen Alternativen entwickelt werden. Eine dieser Lösungen wäre, wenn man gemäß den im Oederweg aufgestellten Baumkübel witterungsresistente Kübel herstellt, die jahrelang genutzt werden können. Diese witterungsresistenten Baumkübel sind in Straßen aufzustellen, in die wegen der unter Straßendecke liegenden Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden können. Die Aufstellung solcher Kübel und die darin vorgesehene Anpflanzung von Bäumen tragen dazu bei das Stadtklima zu verbessern. Ein erfolgreiches Modell befindet sich vor der Universitätsbibliothek in Bockenheim. Die Chance der Verbesserung des Stadtklimas durch Baumkübel muss in Zeiten des Klimawandels genutzt werden. Anlage 2 Fotos Baumkübel Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1139/2 wird bis zur Sitzung am 08.09.2025 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1139/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße
Antrag vom 15.12.2025, OF 1188/10 Betreff: Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt aufzufordern, 1. die Fahrten von Fahrzeugen der Feuerwehr und Sanitätsfahrzeugen 2. der Polizei 3. des Zivilschutzes durch die Homburger Landstraße im Abschnitt zwischen Weilbrunnstraße und der Gießener Straße so zu lenken, dass diese, falls die Fahrt durch diesen Abschnitt nicht erforderlich ist, diese über die Gießener Straße in den nördlichen Bereich des Ortsbezirkes fahren zu lassen. Begründung: Dieser Abschnitt der Homburger Landstraße muß dringend verkehrsberuhigt werden. Einzelne Lenkungsmaßnahmen wären sehr hilfreich. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Warum wird/wurde beim System Change Camp das Vermummungsverbot von den Ordnungsbehörden nicht durchgesetzt?
Antrag vom 25.08.2025, OF 1179/2 Betreff: Warum wird/wurde beim System Change Camp das Vermummungsverbot von den Ordnungsbehörden nicht durchgesetzt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum es die Ordungsbehörden sehenden Auges zugelassen haben, dass im System Change Camp im Grüneburgpark das Vermummungsverbot nicht durchgesetzt wurde. Gibt es für das Camp eine Ausnahmegenehmigung? Ist eine Durchsetzung anhand des Fotomaterials zumindest ex post geplant? Wurden überhaupt Freiheitsstrafen oder Geldbussen verhängt? Begründung: Nach dem § 17a Abs. 2 VersammlG, das in diesem Punkt von den meisten Bundesländern übernommen wurde, ist die Vermummung bei Versammlungen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel (z. B. bei Fußballspielen[1]) eine Straftat und wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Mitführen von Vermummungsutensilien wird im VersG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 511 Euro bedroht (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG). Die Antragstellerin und die anwesenden Bürger und Bürgerinnen wurden während des Ortstermins am Nachmittag des 22.08.25 massiv vom gezielten Lärmen einer größeren Gruppe Vermummter, die am Camp teilnahmen, gestört. Beim Verlassen des Parkes ging eine weitere Gruppe Vermummter sehr dicht neben und hinter der kleineren Gruppe der Teilnehmer des Ortstermins. Auch zu anderen Terminen werden im Camp immer wieder Vermummte gesichtet. Fotos 1 und 2: Antragstellerin Foto 3: Dr. Veronika Fabricius Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)
Existenz von Gastronomie und Einzelhandelsunternehmen im Grüneburgweg sichern
Antrag vom 11.10.2025, OF 1247/2 Betreff: Existenz von Gastronomie und Einzelhandelsunternehmen im Grüneburgweg sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten 1. Hat der Magistrat bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs zur "fahrradfreundlichen Nebenstraße" die Bedürfnisse der in den Erdgeschossen angesiedelten Gastronomie und Einzelhandelsbetrieben ausreichend berücksichtigt? 2. Wie stellt der Magistrat die Existenzgrundlage von Unternehmen sicher, die nach dem Straßenumbau deutliche Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben, insbesondere von solchen, die im Erdgeschoss angesiedelt sind? 3. Der Abbau der Diagonalsperren soll geprüft werden 4. Die Verlegung der Fahrradstraße in eine geeignete Parallelstraße soll geprüft werden. 5. Wie stellt der Magistrat bei zukünftigen Vorhaben sicher, dass die Sorgen und Nöte der Gewerbetreibenden besser berücksichtigt werden? Begründung: In einer von der IHK Frankfurt am 02.10.2025 veröffentlichten Befragung unter Gewerbetreibenden im Grüneburgweg, deren Geschäftsräume im Erdgeschoss angesiedelt sind, beklagt die Mehrzahl der Betriebe Umsatzeinbußen aufgrund des Umbaus der Straße. Laut IHK hat die Begleitforschung der Stadt Frankfurt nur ein unzureichendes Bild der Situation der Gewerbetreibenden im Grüneburgweg geliefert. Denn im Erdgeschoss angesiedelte Unternehmen seien auf Kundenströme angewiesen und daher besonders stark vom Straßenumbau betroffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1247/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5689 entstanden aus Vorlage: OF 973/2 vom 27.06.2024 Betreff: Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich in der Kronberger Straße, die als Umleitungsstraße dient, Geschwindigkeitskontrollen während der morgendlichen Rushhour und auch danach durch zuführen. Begründung: Anwohner der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita bringen, berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Kronberger Straße, die in einer Tempo-30-Zone liegt und als Umleitungsstrecke dient. Aufgrund von Baumaßnahmen auf dem Reuterweg wird der stadteinwärts fahrende Verkehr in die Kronberger Straße geleitet und über die Umleitungsbeschilderung in die Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße geführt. Manche Fahrzeuglenker nutzen auch andere Straßen, wie z. B. die Straße Oberlindau oder die Myliusstraße, um auf die Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Hierbei wird von den Fahrzeuglenkern gerne die Tempo-30-Zonen-Regelung ignoriert, um schnell weiterzukommen. Um die zu Fuß gehenden Eltern mit ihren Kleinkindern zu schützen, sind schnellstmöglich Geschwindigkeitskontrollen im Berufsverkehr und auch danach durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1678 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5681 entstanden aus Vorlage: OF 972/2 vom 26.06.2024 Betreff: Effiziente Kontrolle in den Lieferzonen am Grüneburgweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die im Rahmen des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" am Grüneburgweg geschaffenen Lieferzonen auch tatsächlich nur zur Anlieferung genutzt und nicht als Dauerparkplätze zweckentfremdet werden. Ziel ist die Einrichtung einer effizienten Kontrolle aller Lieferzonen für die Dauer der Evaluationsphase. Der Magistrat hat die Aufgabe, die Einhaltung der Verkehrsordnung zu überwachen und diese Bereiche regelmäßig zu kontrollieren. Hierzu soll die Erhöhung der Kontrollfrequenz und -effizienz durch Verstärkung des gegenwärtigen Personals gewährleistet werden. Begründung: Es handelt sich um wiederkehrende Beschwerden von Gewerbetreibenden und Lieferanten im Grüneburgweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grüneburgweg 8: Abstellsituation für Rad- und Rollerfahrer verbessern
Antrag vom 16.06.2024, OF 958/2 Betreff: Grüneburgweg 8: Abstellsituation für Rad- und Rollerfahrer verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, den ehemaligen Parkplatz vor dem Haus Grüneburgweg 8 als Fahrrad- und Roller-Abstellplatz reaktivieren. Begründung: Dieser Parkplatz wurde kürzlich abgesperrt und davor ein Fahrrad-Abstellplatz angelegt. Dieser Platz wird rege genutzt und ist meist voll belegt. Auf dem ehemaligen Parkplatz (Kiesfläche) haben mehr Fahrradpositionen Platz als auf dem aktuellen Abstellplatz davor. Zudem könnte eine Position für die (seltenen, aber gelegentlich doch abgestellten) einzelnen Roller vorgesehen werden. Dadurch würde der bisher als Rollerabstellplatz markierte Bereich vor der Hausnummer 6 frei und könnte als Ladezone ausgewiesen werden (regelmäßig benötigt durch den Biomarkt, und gern genutzt von den Müllwerkern): vgl. Antrag "Nutzlose Rollerabstellfläche umwandeln". Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 958/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU, FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Grüneburgweg: Kontaktschleife funktionsfähig machen
Antrag vom 16.06.2024, OF 957/2 Betreff: Grüneburgweg: Kontaktschleife funktionsfähig machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg an der Ampel vor dem Reuterweg die Kontaktschleife zurückzuverlegen unter die erste PKW-Halteposition: GBW 64 vor Reuterweg Begründung: Die Kontaktschleife für die Ampelsteuerung ist an ihrer ursprünglichen Position verblieben, obwohl jetzt eine Fahrrad-Warteposition dort markiert ist, die vom Kraftverkehr freigehalten werden muß. Damit ist die Kontaktschleife funktionslos. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 957/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Grüneburgweg: Nutzlose Rollerabstellfläche umwandeln
Antrag vom 16.06.2024, OF 947/2 Betreff: Grüneburgweg: Nutzlose Rollerabstellfläche umwandeln Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Roller-Abstellfläche vor dem Haus Grüneburgweg 6 (Bioladen) aufzulösen und durch eine zusätzliche Ladezone zu ersetzen. Begründung: Nur extrem selten findet sich hier ein einzelner Roller ein; meist bleibt die Fläche gähnend leer. Zudem läßt sich die Situation direkt daneben leicht verbessern (siehe Antrag "Abstellsituation für Rad- und Rollerfahrer verbessern"). Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 947/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 Linke
Grüneburgweg: Lebensgefährliche Verkehrsinsel beseitigen
Antrag vom 16.06.2024, OF 956/2 Betreff: Grüneburgweg: Lebensgefährliche Verkehrsinsel beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Verkehrsinsel im Grüneburgweg unmittelbar hinter der Einfahrt aus der Eschersheimer Landstraße umgehend zu entfernen, da sie eine erhebliche Gefahr für Radfahrer darstellt. Begründung: Hier wird er KfZ-Verkehr direkt schräg in den Radweg eingeleitet. Da der Autofahrer an dieser Stelle ohnehin auf kreuzende Fußgänger und irregulär querfahrende Rad- und Rollerfahrer achten muß, kann er die von hinten (aus der Fichardstraße) mit meist erhöhter Geschwindigkeit herankommenden Radfahrer nicht bemerken. Niemand kann gleichzeitig in vier verschiedenen Richtungen gleich aufmerksam sein. Insbesondere dürfte im Fall eines Unfalles, der durch diese Verkehrsinsel verursacht wird, die Stadt haftbar sein. Evtl. sind auch die für die Anlage verantwortlichen städtischen Mitarbeiter persönlich haftbar. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 956/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Grüneburgweg 12: Parksituation vor dem REWE-Markt verbessern
Antrag vom 16.06.2024, OF 955/2 Betreff: Grüneburgweg 12: Parksituation vor dem REWE-Markt verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, den ehemaligen Parkplatz vor dem Haus Grüneburgweg 12 (REWE-Markt) mit dem derzeitigen, davor neu angelegten Parkplatz zu vereinigen und Querparken zu erlauben, wodurch mindestens 2 zusätzliche Parkpositionen geschaffen würden. Begründung: Der ehemalige Parkplatz (Kopfsteinpflaster) wurde durch Poller abgesperrt. Er wird aber durch niemanden und nichts genutzt, weil nicht benötigt. Die Parksituation im Grüneburgweg ist durch die Neuanlage deutlich verschlechtert worden, so daß die vorgeschlagene Maßnahme eine - wenn auch kleine - Entlastung böte; insbesondere für Kunden des REWE-Marktes, die größere Einkäufe transportieren müssen. Die Fahrradstraße wird dadurch nicht tangiert. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 955/2 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 Linke
Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Parkscheinautomaten
Antrag vom 16.06.2024, OF 953/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Parkscheinautomaten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller neben Parkscheinautomaten zu entfernen, da sie nicht erforderlich sind: GBW 14 GBW 16 Begründung: Die genannten Positionen sind sowohl durch Parkscheinautomaten belegt, als auch viel zu kurz, als daß sie irrtümlich als Parkplätze mißbraucht werden könnten. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 953/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 Linke
Grüneburgweg: Pollerwald lichten auf Sperrflächen
Antrag vom 16.06.2024, OF 952/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten auf Sperrflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller von Sperrflächen zu entfernen, da sie eine nicht erforderliche, in ihrer Vielzahl störende redundante Markierung darstellen: GBW 5 Ecke Sachsenlager Sachsenlager Ecke GBW 5 GBW 7 Ecke Sachsenlager GBW 8 Ecke Körnerstraße Körnerstraße Ecke GBW 12 GBW 12 Ecke Körnerstraße GBW 12 Ecke Trutz GBW 14 Ecke Trutz GBW 16 Ecke Leerbachstraße GBW 17 Ecke Trutz 48 GBW 19 Ecke Trutz 51 GBW 33 Ecke Leerbachstraße 63 GBW 56 Ecke Leerbachstraße Begründung: Die markierten Sperrflächen erkennt jeder Autofahrer, der seine Führerscheinprüfung bestanden hat, als freizuhaltende Flächen, auf denen nicht geparkt oder abgestellt werden darf. Die zusätzlichen Poller sind daher signaltechnisch sinnlos. Sie stellen außerdem eine unnütze Gefahr dar, wie die in den vergangenen Wochen erfolgten Karambolagen mit Lieferwagen zeigen. Antragsteller war selbst Zeuge, als ein Lieferwagen aus dem Trutz in den Grüneburgweg einbog und an einem Poller hängen blieb, den der Fahrer nicht gesehen hatte, weil ihm erstens die Kühlerhaube die Sicht versperrte und er zweitens notwendigerweise auf Fußgänger und Radfahrer achten mußte, die die Straße kreuzten. Vor dem Grüneburgweg 41 ist eine Sperrfläche pollerfrei geblieben - und sie bleibt tatsächlich zuverlässig frei, beweist also die Sinnlosigkeit der exzessiven Verpollerung. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): zum Vergleich die freigebliebene Sperrfläche: (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 952/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und BFF (= Annahme)
Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Fahrradständern
Antrag vom 16.06.2024, OF 954/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Fahrradständern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller von Fahrrad-Abstellpositionen zu entfernen, da sie nicht erforderlich sind: GBW 12 vor Trutz GBW 12 GBW 14 nach Trutz GBW 17 GBW 19 & 21 GBW 37 GBW 56 Ecke Leerbachstraße 67 GBW 60 Begründung: Die genannten Positionen sind mit Fahrradbügeln versehen und stellen damit keine Freiflächen dar, die irrtümlich als Parkplätze mißbraucht werden könnten. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 954/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke
Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben
Antrag vom 16.06.2024, OF 959/2 Betreff: Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Einbahnstraßen-Regelung auf dem Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz aufzuheben und wieder - wie westlich davon - zum Zweirichtungsverkehr zurückzukehren, weil die derzeitige Situation unerträgliche Nachteile und Gefahren generiert. Begründung: Die alltäglichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen zwingen sie zu Umwegfahrten, die mehr Treibstoff verbrauchen, daher mehr Abgas emittieren, mehr Verkehrslärm in den Wohnvierteln verursachen, mehr Passanten in den einstmals ruhigen und sicheren Wohnvierteln gefährden. So müssen Einwohner aus Gärtnerweg und Sachsenlager, die zur Eschersheimer Landstraße wollen, statt auf dem kurzen Weg nun über Grüneburgweg - Körnerstraße - Auf der Körnerwiese - Hansaallee fahren: durch meist reine Wohnstraßen. Weshalb viele doch schnell entgegen der Einbahnregelung den gewohnten kurzen Weg nehmen. Wer aus der Emil-Claar-Straße zur Eschersheimer Landstraße will, fährt statt über ein kurzes Stück Reuterweg und dann den Grüneburgweg entlang nunmehr die lange Strecke durch Reuterweg - Wolfsgangstraße, letztere ebenfalls reine Wohnstraße. Zudem kann man täglich sehen, daß viele Autofahrer gegen die Einbahnstraße durchfahren, weil die Neuregelung keinem vernünftigen Menschen einsichtig ist. Und viele tun es aus reiner Verzweiflung, weil sie unerwartet mit einer absurden Regelung konfrontiert werden, so wie ich schon zahlreiche - besonders Lieferwagen- und LKW-Fahrer - gesehen habe, die lange am Trutz die Straße blockieren (und, weil abgelenkt, Fußgänger und Radfahrer gefährden), weil sie plötzlich vor einem Sperrschild der neuen Einbahnstraße stehen. Manche fahren dann in den Trutz und besagte weite Wege durch die Wohnviertel. Und manche fahren einfach geradeaus weiter, weil die Straße ja auch im weiteren Abschnitt unverändert breit genug ist und das Ziel Eschersheimer Landstraße schon voraus zu sehen ist. Es ist kein Zeichen politischer Intelligenz, unter dem Vorwand, umweltfreundliche Verkehrssituationen zu schaffen, mehr Umweltschäden zu verursachen. Und nein, Menschen sind keine Reiz-Reaktions-Automaten, denen man nur eine neue Regel aufzwingen muß, damit sie sich so verhalten, wie sich der Planer das vorgestellt hat. Menschen entwickeln Ausweichverhalten, die den ursprünglichen Plan nicht nur in diesem Fall konterkarieren. Auch Verkehrspolitik sollte nach rationalen Kriterien arbeiten, statt nach ideologischen Scheuklappen-Vorgaben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 959/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Verlegung der Kleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes in der Feldbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5492 entstanden aus Vorlage: OF 935/2 vom 10.05.2024 Betreff: Verlegung der Kleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes in der Feldbergstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die beiden Kleidercontainer des Roten Kreuzes vor der Feldbergstraße 17 zu verlegen. Als alternativen Standort schlägt der Ortsbeirat den Bereich auf Höhe der Feldbergstraße 35 vor. Begründung: Es handelt sich um eine Bitte von Anwohnern. Bei der Entleerung der Container wurde wiederholt ein nebenstehender Baum erheblich touchiert. Darüber hinaus werden im Bereich zuzügliche Flächen für Fahrrad- und Mofaständer benötigt. An dem vorgeschlagenen neuen Standort auf Höhe der Liegenschaft Feldbergstraße 35 ist wesentlich mehr Platz vorhanden, neben den Containern könnten zudem - da im Quartier noch nicht ausreichend vorhanden - Altglascontainer aufgestellt werden. Die städtebauliche Situation bietet sich aufgrund der dort vorhandenen Infrastruktur von Geschäften, Bürogebäuden und Gastronomie ebenfalls wesentlich besser an, da auch die Sichtbarkeit für die Container erhöht würde. Die Container des Roten Kreuzes vor der Feldbergstraße 17 Alternativstandort vor der Feldbergstraße 35 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2120 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kosten und Ausschreibungen der temporären Umgestaltungsmaßnahmen bei den fahrradfreundlichen Nebenstraßen
Antrag vom 12.05.2024, OF 931/2 Betreff: Kosten und Ausschreibungen der temporären Umgestaltungsmaßnahmen bei den fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die in der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstrassen" befindlichen Bereiche im Ortsbezirk 2 zu prüfen und zu berichten: - Was haben die temporären Umgestaltungsmassnahmen bisher gekostet? - Wie setzen sich die Kosten für die Umgestaltungsmaßnahmen genau zusammen - wie verteilen sich die Kosten auf den Grüneburgweg und den Kettenhofweg? - Was war das ursprünglich geplante Budget und liegen die Kosten der Umgestaltungsmaßnahmen bisher im Rahmen des Budgets? - Was hat die wissenschaftliche Begleitung durch die Frankfurt University of Applied Sciences für die einzelnen umgestalteten Strassen bisher gekostet? Welche Kosten sind bis zum Abschluß des Projektes je Strasse (Grüneburgweg, Kettenhofweg und Oeder Weg) noch zu erwarten? - Gab es eine Ausschreibung der Wissenschaftlichen Begleitung, an der sich mehrere Unisversitäten in Deutschland beteiligen konnten? Begründung: Die obigen Fragen kamen von Anwohnern, die sich angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage Frankfurts zunehmend Sorgen machen, ob die Kosten eines temporären Umbau-Experimentes den etwaigen Nutzen rechtfertigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 931/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Ist die Studie zum Umbau des Grüneburgwegs wissenschaftlich zuverlässig?
Antrag vom 12.05.2024, OF 930/2 Betreff: Ist die Studie zum Umbau des Grüneburgwegs wissenschaftlich zuverlässig? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, 1. Ist es richtig, daß die Studie der Frankfurt University of Applied Sciences, die zu den Auswirkungen des fahrradfreundlichen Umbaus des Grüneburgwegs in Analogie zu der entsprechenden Studie für den Oederweg erstellt werden soll, federführend durch einen Lehrstuhl für Radverkehr erstellt wird ? 2. Wenn ja, wie soll gewährleistet werden, daß die Ergebnisse der Studie neutral und objektiv alle Belange auch der Fußgänger, Autofahrer, Gewerbetreibenden und Anwohner der vom Umbau unmittelbar betroffenen Stadtviertel berücksichtigen ? 3. Woher stammen die Daten, die in die Studie eingingen, nachdem bekanntlich lediglich winzige an einigen Laternenmasten angeklebte Fragezettel die einzige öffentlich bekannte Frageaktion der Hochschule darstellten, während kein Anwohner der betroffenen Stadtviertel und kein Autofahrer jemals befragt wurden ? 4. Wieviele Antworten aus der Bevölkerung wurden als Grundlage der Studie gesammelt, aufgeschlüsselt nach Betroffenheitskategorien (Radfahrer, Fußgänger, Autofahrer, Gewerbetreibende, Anwohner) ? 5. Ist bei diesen Daten gesichert, daß sie nachweislich nur von Betroffenen stammen, oder sind auch Daten enthalten, die Fahrradaktivisten im gesamten Stadtgebiet gesammelt haben ? 6. Wie groß ist die statistische Signifikanz der erhobenen Daten ? 7. Hält es der Magistrat für gute Wissenschaft, wenn über die Auswirkungen einer für Radfahrer günstigen Planung ein Institut berichtet, welches sich allein mit Radverkehr befaßt und bei dem daher davon ausgegangen werden kann, daß im Institut eine positive Grundstimmung für alles, was mit Radverkehr zu tun hat, vorherrscht ? 8. Wenn ja, hält der Magistrat dann logischerweise auch ein Gutachten der Zigarettenindustrie, das die Unschädlichkeit des Rauchens "nachweist", für gute Wissenschaft ? 9. Wenn der Magistrat letzteres bestreitet, welches sind dann die Kriterien, nach denen er zuverlässige Gefälligkeitsgutachten von unzuverlässigen Gefälligkeitsgutachten unterscheidet ? 10. Welche international anerkannten Nachweise hat das federführende Institut für Radverkehr für seine wissenschaftliche Kompetenz erbracht ? 11. Kann der Magistrat nachvollziehen, daß Wissenschaftler, die sich mit umfangreichen Fachgebieten wie Quantenphysik, altorientalischer Archäologie, Sozialpsychologie, Evolutionsgenetik oder Kunstgeschichte der Gotik befassen (um nur wenige Beispiele zu nennen), ein Institut für Radverkehr eher als lächerlich empfinden ? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 930/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung)
Einrichtung einer Arbeitsgruppe „Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg“
Antrag vom 09.05.2024, OF 932/2 Betreff: Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Teilhabe und Kommunikation mit den Gewerbetreibenden hinsichtlich der schon erfolgten und noch geplanten Umgestaltungsmaßnahmen "Fahrradfreundliche Nebenstraßen" im Grüneburgweg spürbar zu verbessern und per sofort eine Arbeitsgruppe "Gewerbe und Verkehr im Grüneburgweg" ins Leben zu rufen. Diese soll sich in kleiner Runde monatlich treffen und aus 2-3 Vertretern der Interessengemeinschaft Grüneburgweg sowie Herrn Hof vom Verkehrsdezernat und einem Vertreter des Amtes für Strassenbau und Entwicklung bestehen. Wichtig ist es, dass die Gruppe mit Entscheidungsträgern seitens Dezernat und Amt besetzt wird, um auf Anregungen direkt reagieren zu können. Begründung: Anregung von Gewerbetreibenden im Grüneburgweg, die die Kommunikation und Teilhabe als unzureichend empfinden. So wurde die Initatiative Grüneburgweg am 21.03. vom Amt für Strassenbau und Erschließung informiert, dass die Umgestaltung des Abschnittes 2 am 25.03. starten würden. Die betroffenen Haushalte am Grüneburgweg wurden einen Tag früher informiert - es gab also einen Vorlauf von ganzen fünf bzw. vier Tagen! Anwohner im mittleren Abschnitt sowie an den direkt angrenzenden Straßen (z.B. Unterlindau oder Wolfsgangstraße) haben diese Informationen offensichtlich nicht erhalten, obwohl diese gleichermaßen von den Sperrungen betroffen sind. Auch Anwohner im Trutz meinten, daß Sie nicht bekommen hätten, obwohl ja der der gesamte Verkehr, der bisher aus dem Grüneburgweg Richtung Innenstadt fuhr, jetzt in den Trutz umgeleitet wurde. Wenn Magistrat und Dezernat Bürger und Anwohner ins Boot holen und Teilhabe wirklich leben möchten, muß sich dringend etwas ändern. Ein erster Schritt wäre zumindest die Bildung einer kleinen, auf das Gewerbe fokussierten Arbeitsgruppe, um die Teilhabe der Betroffenen direkt zu ermöglichen und auf die vielen konstruktiven Vorschläge, die im Verlauf der letzten Jahre über den Ortsbeirat, in Mails, auf Veranstaltungen und in der Presse an den Magistrat und das Dezernat herangetragen wurden, sofort reagieren zu können. Dazu würden monatliche Treffen ausreichen. Die konkreten Vorschläge zur Optimierungen der Maßnahmen könnte ein weiteres Sterben des Einzelhandels im Grüneburgweg vielleicht noch aufhalten. Seit der Umgestaltung haben etwa 10 Einzelhändler ihre Geschäfte dort aufgegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 932/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Anlage zum Antrag des Ortsbeirats vom 07.01.2024, OF 822/2
Antrag vom 11.03.2024, OF 868/2 Betreff: Anlage zum Antrag des Ortsbeirats vom 07.01.2024, OF 822/2 Die nachstehenden Fotografien (alle vom Antragsteller) geben einen exemplarischen Zustand in der Körnerstraße wieder. Die ersten beiden Bilder zeigen die Situation an einem beliebigen Wochentag (Mittwoch, 6.3.2024, 10:55), ohne zusätzlich an Vorgartenzäunen angekettete Fahrräder. Der für Fußgänger verbleibende Platz ist eng genug: mit Elektro-Rollstuhl oder Zwillings-Kinderwagen ist schon kein Durchkommen. Erst recht, wenn wieder mal Räder an den Zäunen hängen. Direkt gegenüber dieser Ansicht, links der Straße, befindet sich ein großer Freiraum: Ganz im Hintergrund sieht man das grün-weiß gestreifte Verkaufszelt eines Blumenhändlers, der meist während der Einkaufszeiten hier seine Blumen anbietet, nachstehend von der anderen Seite aus der Nähe aufgenommen: Zwischen diesem Zelt und den Straßenrand des Grüneburgwegs findet sich ebenfalls eine größere Freifläche: Der normale Fußweg führt rechts der Bäume antlang, an den Auslagen des REWE-Marktes vorbei. Es wäre problemlos möglich, das Blumenzelt hier, in der Nähe zu Litfaßsäule und Baum, aufzustellen (und hinter dem für Behinderte markierten Taststreifen). Damit wäre die gesamte Fläche im Bild unten auf der vorherigen Seite frei verfügbar für Fahrradständer (und Stellplätze für die üblicherweise vier hier abgestellten Motorräder und -roller). Wie man auf den ersten beiden Bildern sieht, ist die Gefahr, daß nach Abbau der Sperrgitter am Straßenrand der rechten Seite der Körnerstraße hier PKW abgestellt werden, wegen der dann zu geringen verbleibenden Durchfahrtbreite sehr gering. Die linke Straßenseite ist praktisch vollständig zugeparkt (evtl. müßte der erste Parkplatz direkt hinter dem Fußgänger-Überweg entfernt werden, um Radfahrern einen ungehinderten Zugang zu den neuen Abstellbügeln freizuhalten). Auf der rechten Seite der Körnerstraße (etwa da, wo ich bei der Aufnahme des ersten Bildes stand) hätte das nötige Parkverbotsschild Platz. Übrigens: die ersten beiden Bilder auf der vorigen Seite zeigen nicht den schlimmsten Zustand. Wie bemerkt, fehlen hier (der Zufälligkeit der Aufnahme geschuldet) die Räder an den Zäunen. Außerdem sind hier gelegentlich (nicht immer, wenn aber, dann extrem störend) auch ausladende Lastenräder festgemacht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2024, OF 822/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 822/2 wird zurückgestellt, bis die Thematik im Ortsbeirat vorgestellt wurde. 2. Die Vorlage OF 868/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 938 2024 1. Die Vorlage OF 822/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der erste Punkt um den Wortlaut "und ggf. durch Frankfurter Hüte zu ersetzen, sodass dort keine Pkws mehr parken können" ergänzt wird. 2. Die Vorlage OF 868/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung)
Grüneburgweg - optimierte Planung
Antrag vom 25.02.2024, OF 858/2 Betreff: Grüneburgweg - optimierte Planung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umbaupläne für den östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße wie folgt anzupassen: 1. der besagte Abschnitt des Grüneburgwegs wird analog zum bereits realisierten mittleren Abschnitt als Fahrradstraße ausgewiesen und entsprechend signaltechnisch eindeutig markiert; 2. auf die Diagonalsperre im Kreuzungsbereich "Im Trutz" wird verzichtet; 3. der Durchgangsverkehr verbleibt in beiden Richtungen im Grüneburgweg, durch die Regeln der Fahrradstraße angemessen in der Priorität zurückgestuft. Begründung: Die bisherige Planung führt zu einer Umlenkung des Durchgangsverkehrs in die Wohnviertel beiderseits des Grüneburgwegs, mit entsprechend erhöhten Werten für Lärm- und Abgasbelastung der Wohnbevölkerung und erhöhter Gefährdung von Passanten und insbesondere Kindern durch das erhöhte Verkehrsaufkommen. Während der Teilsperrung des Grüneburgwegs in den vergangenen Monaten aufgrund einer Neuverlegung von Fernwärmeleitungen konnte schon beobachtet werden, daß der umgeleitete Verkehr ungehindert und außerdem mit erheblich zu hoher Geschwindigkeit durch die Wohnstraßen fuhr. Besonders in der Emil-Claar-Straße waren zahlreiche Autofahrer mit über 50 km/h unterwegs, wie Bürger von den Balkonen aus leidvoll mitbekamen. Zudem schwenkten sehr viele Autofahrer am Ende der Emil-Claar-Straße nach links in den Reuterweg Richtung Innenstadt ein (als Ersatz für den legalen Linksabbiger im damals gesperrten Grüneburgweg), was erstens durch eine durchgezogene doppelte Mittellinie verboten ist, zweitens durch den zweispurigen Zweirichtungsverkehr auf dem Reuterweg sehr gefährlich ist, und drittens eine erhebliche Gefährdung des Fahrradverkehrs auf dem Fahrradweg der östlichen Seite des Reuterwegs verursacht. Einer der Planer, die im vergangenen Jahr das Konzept für den Grüneburgweg in einer Veranstaltung für die Gewerbe-treibenden des Stadtviertel vorstellten, bezeichnete den hier nunmehr beantragten Vorschlag des Antragstellers in einem persönlichen Gespräch als interessant und bedenkenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 858/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Recht auf ruhiges Wohnen - nicht für alle?
Antrag vom 25.02.2024, OF 859/2 Betreff: Recht auf ruhiges Wohnen - nicht für alle? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum in den Stadtvierteln um den Grüneburgweg die Wohnviertel gezielt mit dem Durchgangsverkehr der zentralen Erschließungsstraße belastet werden sollen, während in anderen Stadtvierteln mit der Anlage sogenannter Superblocks die Wohnviertel vom Durchgangsverkehr befreit werden sollen. Begründung: Das Ziel, Wohnviertel in Form sog. Superblocks zu verkehrsberuhigten, vom Durchgangsverkehr gänzlich befreiten Zonen zu machen, ist begrüßenswert. Obwohl es eigentlich kein neues Konzept ist; war doch die ursprüngliche Idee als "Wohnhof"-Konzept bereits in den 1970er Jahren in den Niederlanden entwickelt worden. Damals hatte sie allerdings unter der herrschenden Ideologie der "autogerechten Stadt" in Frankfurt keine Chance. Völlig im Gegensatz dazu steht aber die aktuelle Planung, den Durchgangsverkehr aus dem Grüneburgweg zwangsweise in die benachbarten Wohnviertel umzuleiten. Die Vermutung mancher Einwohner der betroffenen Viertel im Westend, die Schonung durch Superblocks käme bewußt solchen Stadtvierteln zugute, in denen eine Mehrheit von Wählern der amtierenden Römerkoalition wohnt, während im Westend eher Wähler der Römeropposition wohnen, scheint eine gewisse Wahrscheinlichkeit zu haben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 859/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Auftragsrückstände ausführen
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2024, OM 5022 entstanden aus Vorlage: OF 815/2 vom 29.12.2023 Betreff: Auftragsrückstände ausführen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass die unten aufgeführten Stellungnahmen zu den genannten Anregungen vordringlich ausgeführt werden und dem Ortsbeirat über deren Werdegang berichtet wird; 2. die ausführende Verwaltungsebene, wie z. B. zuständige Dezernate und ausführende Bauhöfe, zukünftig angewiesen wird, bei einer Zeitüberschreitung der geplanten Ausführung, den Ortsbeirat durch eine aktualisierte Stellungnahme über die Verzögerung zu informieren. OM Datum Sitzung ST Datum ST Ausführung geplant Ort 463 05.07.2021 2115 29.11.2021 Wird entsprochen, wann? Große Seestraße und Kurfürstenstraße 813 13.09.2021 229 31.01.2022 Quartal 2 2022 Markgrafenstraße 1615 14.02.2022 132 13.01.2023 Nicht genannt Hersfelder Straße und Schönhofstraße 1614 14.02.2022 1300 03.06.2022 Quartal 4 2022 Diemelstraße 2255 30.05.2022 847 03.04.2023 Quartal 2 2023 Salvador-Allende-Straße 2256 30.05.2022 2092 16.09.2022 Wird entsprochen, wann? Kuhwaldstraße/Ohmstraße/ Kreuznacher Straße 2737 12.09.2022 43 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Wurmbachstraße/Am Weingarten 2740 12.09.2022 44 09.01.2023 Quartal 2/3 2023 Grempstraße und Metzstraße 2939 10.10.2022 329 27.01.2023 Quartal 2 2023 Große Seestraße 3720 20.03.2023 1487 10.07.2023 Quartal 3/4 2023 Knotenpunkt Siesmayerstraße/ Bockenheimer Landstraße Begründung: Es ist nicht immer leicht, den Werdegang einer Ortsbeiratsanregung bis zur Stellungnahme und deren Ausführung zu verfolgen, das musste ein Ortsbeiratsmitglied bei einer zufälligen Recherche in PARLIS zu einigen Anträgen feststellen. Am Beispiel der oben aufgeführten Anregungen an den Magistrat (OM) und der dazu gehörenden Stellungnahmen sind Stand Ende Dezember 2023 bislang keine Informationen bekannt, ob die in der Stellungnahme genannten Arbeiten ausgeführt wurden. Die ältesten Anregungen der Liste stammen aus dem Jahr 2021. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1085 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0
Mehr Platz für Fußgänger in der Körnerstraße
Antrag vom 07.01.2024, OF 822/2 Betreff: Mehr Platz für Fußgänger in der Körnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es möglich ist, die Sperrgitter am Rand des Bürgersteigs auf der Ostseite der Körnerstraße abzubauen, gleichzeitig das Abstellen von Fahrrädern an den dortigen Vorgartenzäunen zu untersagen, und dafür auf der großen Freifläche am Anfang der Körnerstraße zwischen Grüneburgweg und erstem Vorgarten auf der Westseite der Körnerstraße feste Fahrradbügel zu montieren. Begründung: Praktisch immer sind auf der Ostseite der Körnerstraße sowohl alle Sperrgitter als auch alle Vorgartenzäune mit abgestellten Fahrrädern belegt. Für Fußgänger bleiben dadurch häufig nur 50 bis 60 cm Gehweg frei, was eindeutig zu wenig ist und gegen alle gültigen Anforderungen an Gehwege verstößt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2024, OF 868/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 822/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 822/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 822/2 wird zurückgestellt, bis die Thematik im Ortsbeirat vorgestellt wurde. 2. Die Vorlage OF 868/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 938 2024 1. Die Vorlage OF 822/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der erste Punkt um den Wortlaut "und ggf. durch Frankfurter Hüte zu ersetzen, sodass dort keine Pkws mehr parken können" ergänzt wird. 2. Die Vorlage OF 868/2 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung)
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4929 entstanden aus Vorlage: OF 618/3 vom 20.11.2023 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg Immer wieder kommt es zu Unfällen im Bereich der Eschersheimer Landstraße im o. g. Abschnitt, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Deshalb hält der Ortsbeirat eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in diesem Bereich für sehr wichtig. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich der Eschersheimer Landstraße zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg möglich ist und ob zusätzlich die Fußgängerampel an der Fichardstraße mit einem stationären Blitzgerät für Rotlichtverstöße ausgestattet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 669 Antrag vom 05.01.2025, OF 815/3 Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1107 Aktenzeichen: 32-1
Sicherheit für Rad- und Fußverkehr an der GoetheUniversität in der Fürstenberger Straße und der Siesmayerstraße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4717 entstanden aus Vorlage: OF 769/2 vom 12.10.2023 Betreff: Sicherheit für Rad- und Fußverkehr an der Goethe-Universität in der Fürstenberger Straße und der Siesmayerstraße verbessern Vorgang: V 1771/20 OBR 2; ST 199/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. a) die Büsche und Pflanzen, die in den abgetrennten (erhöhten) Fahrradweg der Fürstenberger Straße westlich des Bremer Platzes reinreichen, zurückzuschneiden; b) nach der Ausfahrt am Universitätsgelände den Fahrbahnbelag der Fürstenberger Straße auszubessern; c) den Teerbelag der Siesmayerstraße Richtung Botanischer Garten auszubessern und eine stufenlose Auffahrt von der Fahrbahn auf den Radweg zwischen Palmengarten und Botanischem Garten herzustellen; 2. a) zu prüfen und berichten, wie der Rad- und Fußverkehr im Haltestellenbereich besser voneinander getrennt werden kann; b) dies gemäß der Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 199, bei der nächsten baulichen Instandsetzungsmaßnahme umzusetzen; 3. zu prüfen, ob die Benutzungspflicht des Radweges auf der nördlichen Seite der Fürstenberger Straße entfallen und stattdessen der Radverkehr vom Reuterweg kommend im Mischverkehr oder auf einem abmarkierten Streifen auf der Fahrbahn geführt werden kann. Der dann freiwerdende Bereich des derzeitigen Radwegestücks könnte dann einer Erweiterung der angrenzenden Baumscheiben dienen. Begründung: Wunsch von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern aus dem Westend. Dies soll die Sicherheit der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer vor allem bei Dunkelheit erhöhen, sowie das Erscheinungsbild der Fürstenberger Straße am Universitätsgelände und an der Siesmayerstraße Richtung Botanischer Garten verbessern. Die Stellungnahme vom 01.02.2021, ST 199, konstatiert eine Benutzungspflicht auf dem Radwegstück zwischen Reuterweg und Uni-Zufahrt. Es ist aber möglich, dass sich diese Ansicht inzwischen verändert hat. Problematisch ist hier zum einen der Pflegeaufwand der Hecke, wie in der Anregung beschrieben, dem nicht immer rechtzeitig nachgekommen wird. Zum anderen schwenkt der Radweg aber, bevor er auf die Fahrbahn geführt wird, noch direkt neben den Fußweg ein, was Unfallpotenzial birgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1771 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 199 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2
Flächen im Grüneburgweg für saisonal unterschiedliche Nutzungen vorsehen (sog. „Fleximodel“)
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4707 entstanden aus Vorlage: OF 726/2 vom 27.08.2023 Betreff: Flächen im Grüneburgweg für saisonal unterschiedliche Nutzungen vorsehen (sog. "Fleximodel") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Multifunktionsflächen im Grüneburgweg so ausgestaltet werden können , dass sie je nach saisonalem Bedarf über das Jahr hinweg unterschiedlich genutzt werden können. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Multifunktionsflächen, die nur temporär für eine bestimmte Nutzung benötigt werden, so ausgestaltet werden können, dass sie über das Jahr hinweg unterschiedlich genutzt werden können (sogenanntes Fleximodell). Hierdurch wird eine maximale Nutzung des knappen Raums im Grüneburgweg erreicht. Während in Schönwetterperioden die Nutzung durch die Gastronomie Sinn macht, können hierdurch tote Flächen außerhalb dieser Phase und insbesondere in den Wintermonaten vermieden werden. Außerdem käme die erweiterte Parkfläche während der Weihnachtseinkäufe zudem den Einzelhändlern zugute, indem ihre Kunden einfacher einen Parkplatz finden können. Gerade im Winter steigt der Bedarf an Parkplätzen, wenn viele Menschen weniger Rad fahren und aufs Auto umsteigen. Ein solches Fleximodell schafft damit eine Win-win-Situation insbesondere für Gewerbetreibende, Kunden mit Auto sowie Anwohnern, die auf Parkplätze angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 572 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3
Grüneburgweg: Transparenz zu Bedenken von Gewerbetreibenden und Anwohnern schaffen
Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4708 entstanden aus Vorlage: OF 728/2 vom 23.08.2023 Betreff: Grüneburgweg: Transparenz zu Bedenken von Gewerbetreibenden und Anwohnern schaffen Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat das Protokoll zur öffentlichen Informationsveranstaltung zur Umgestaltung des Grüneburgwegs am 19. Juli 2023 zeitnah zur Verfügung zu stellen; 2. das Protokoll auf der Homepage der Stadt Frankfurt zum Grüneburgweg zu veröffentlichen (hier: https://www.radfahren-ffm.de/629-0-Fahrradfreundliche-Nebenstrassen.html). Begründung: In der recht hitzig verlaufenen öffentlichen Informationsveranstaltung am 19. Juli 2023 mit kontroversen Diskussionen hat der Referent des Dezernenten für Mobilität und Leiter der Stabstelle auf Nachfrage von Teilnehmern angekündigt, das Protokoll zur Veranstaltung den Teilnehmern zur Verfügung zu stellen. Bis heute hat der Ortsbeirat dieses nicht erhalten, auch nicht auf nochmalige Nachfrage eines Ortsbeiratsmitglieds am 12. August 2023 unter folgender E-Mail-Adresse der Stadt Frankfurt am Main: grueneburgweg@stadt-frankfurt.de (siehe Anlage). Zahlreiche Teilnehmer der Veranstaltung, u. a. auch betroffene Anwohner und Gewerbetreibende, haben deutliche Bedenken gegen die vorgestellte Planung zur Umgestaltung des Grüneburgwegs geäußert. Für einen demokratischen Prozess ist es wichtig, dass diese Bedenken festgehalten und dokumentiert werden. Auch können sich über das Protokoll auch Personen, die an der Veranstaltung nicht teilnehmen konnten, zum Verlauf und zur Diskussion in der Veranstaltung informieren. Letztlich dürfte ein transparentes Vorgehen auch dazu führen, die Akzeptanz für das Vorhaben zu erhöhen. Insofern bittet der Ortsbeirat darum, das Protokoll zeitnah zu erhalten, und es zeitnah auf der o. g. Homepage der Stadt zu veröffentlichen. Anlage 1 (ca. 109 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1081 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Ideen
30er Zone - Eschersheimer Landstraße
Die Eschersheimer Landstraße ist eine stark befahrene Straße und wird auch mal zu einer 5 bzw. 7-spurigen Straße. Dies ist vor allem Höhe Grüneburgweg bis Miquel-/Adickesallee unerträglich vom Lärmpegel. Entlang der Eschersheimer Landstraße sind fast nur Wohnhäuser und die Anwohner:innen haben weniger Lärm (=weniger Stress). Mögliche 30er Zone: vom Eschenheimer Tor Höhe Cinestar bis zum Dornbusch.
Eingang Grüneburgpark verschönern und Baum schützen
Der Eingang des Grüneburgparks (Ecke Siesmayerstr. / Grüneburgweg) ist seit einiger Zeit durch einen mobilen Kaffeewagen sehr belebt und ein tolles Entrée in den Park. Leider hat sich ein jedoch Teil der Grünanlage im Eingangsbereich in einen Trampelpfad verwandelt. Dies bedroht einerseits den stattlichen Baum und sieht andererseits extrem ungepflegt aus. Die Idee wäre entlang der Wegbegrenzung einen kleinen Zaun anzubringen und gleichzeitig die Erde für eine passende Bepflanzung oder zumindest als Rasenfläche zu nutzen.
Tiefgaragen für das bessere Stadtbild im Westend-Nord und Süd
Zum Beispiel in Rotterdam sind einige Straßen „Parkfrei“ deklariert worden und entsprechend sind Tiefgaragen für die Anwohner zu bezahlbaren Preisen gebaut worden. Zwei oder mehrere Tiefgaragen wären nutzbringend für alle Anwohner im und um den Grüneburgweg Westend-Nord und Westend-Süd. Ein weiteres Beispiel die Tiefgaragen in Palma de Mallorca. Da nicht alle den Luxus leben können, in der Innenstadt Frankfurt zu arbeiten und mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren und auch sonst lieber Spritsparend mit dem Flugzeug in den Urlaub fliegen, weil sie kein Auto haben.
Altglascontainer
Vielleicht könnte jetzt nach dem Ende der Bauarbeiten an der Ecke Myliusstraße/Bockenheimer der Altglascontainer wieder aufgestellt werden?
fahradstellsplätze und freie Fußgängerüberwege Rossertstraße Ecke Myliusstraße
Im Westend Rossertstraße Ecke Myliusstraße fehlt es an Fahrradabstellflächen. Regelmäßig sind alle umliegenden Verkehrsschilder doppelt mit Fahrrädern belegt. Der Überweg für die Fußgänger*innen ist jedoch gleichzeitig im Kreuzungsbereich durch Autos zugeparkt. Hier könnte man zwei Ziele miteinander verbinden: sichere und freie Überwege und sichere Abstellanlagen für Radfahrer*innen.
fahradstellsplätze und freie Fußgängerüberwege Rossertstraße Ecke Myliusstraße
Im Westend Rossertstraße Ecke Myliusstraße fehlt es an Fahrradabstellflächen. Regelmäßig sind alle umliegenden Verkehrsschilder doppelt mit Fahrrädern belegt. Der Überweg für die Fußgänger*innen ist jedoch gleichzeitig im Kreuzungsbereich durch Autos zugeparkt. Hier könnte man zwei Ziele miteinander verbinden: sichere und freie Überwege und sichere Abstellanlagen für Radfahrer*innen.
Roteinfärbung Radstreifen bei gefährlicher Abbiegung Reuterweg in Grüneburgweg
An der Abbiegung Reuterweg stadtauswärts in den Grüneburgweg ist eine unübersichtliche Straßenüberquerung für Autofahrer, sodass es öfters zu kritischen Situationen kommt. Daher wünsche ich mit eine Roteinfärbung der Fahrradstreifen an dieser Stelle. Ich denke, dies ist gut für Autofahrer, damit diese nicht in unangenehme Situationen kommen und bietet mehr Sicherheit für Radfahrer.
Verkehrsüberwachung für Frankfurt am Main und Aufklärungsarbeit
Fahrradfahren in Frankfurt funktioniert, aber nur dann wenn man sich wie alle andere Kfz usw. an die Verkehrsregeln hält. Fahrradfahrer haben nichts auf dem Bürgersteig zu suchen, auch eine Mutter mit Kind nicht, sondern nur das Kind. Fahrradfahrer müssen vom Fahrrad steigen wenn sie den Zebrastreifen nutzen wollen, ach ja, genauso wie ein Kfz usw., muss auch ein Fahrrad vor dem Zebrastreifen halten, wenn ein Fußgänger drüber läuft. Toll wäre auch, wenn ein Jogger nicht über die Straße rennt wie ein Wildes Tier in der Dunkelheit. Fahre ich mit dem Auto durch die Stadt, bin ich täglich gezwungen anonymen Fahrradterroristen auszuweichen, da ihnen weder das Rot der Ampel was sagt und STOP nur als Option gesehen wird und das Rechtsfahrgebot gilt schon mal gar nicht. Fahre ich mit dem Fahrrad durch die Stadt, ändert sich das Bild nur geringfügig. Ich fahre Fahrrad, das ist die geringfügige Änderung. Der Grüneburgweg ist eine Katastrophe, genauso der Oeder Weg. Auto-und Transporterfahrer rasen mit überhöhter Geschwindigkeit durch das Westend. Den Fahrradfahrern ist gefühlt sowieso alles egal und Licht in der Nacht ist nur etwas für Romantiker zu Hause. Wo ist die Verkehrsüberwachung? Seit mehreren Jahren ist eine gefühlte Anarchie auf den Straßen zu spüren. Ist schon mal jemandem an den Wochenenden aufgefallen wie blubbernde aufgemotzte Kfz und SUW abends über die Eschersheimer Landstraße in Richtung Eschenheimer Turm donnern? Wer hat es gesehen? Die Polizei nicht.
Siesmayerstraße Westend
Die Siesmayerstraße hat keinen Fahrradweg. Da besonders im Berufsverkehr, die Straße zu mit Autos ist, wegen der Ampel vorne Bockenheimer Landstraße, muss man als Fahrradfahrer gezwungenermaßen auf den Gehweg ausweichen. Das hat zur Folge das man sich fast täglich von Fussgängern beschimpfen lassen muss. Da die Fahrbahn sehr eng ist hat man, bei Stau, als Fahrradfahrer keine Möglichkeit irgendwo auszuweichen. Denn vom Palmengarten kommend parken rechter Hand Autos. Die Unfallgefahr ist hier sehr hoch, da die Parkenden oft nicht auf Radfahrer achten und einfach die Autotür öffnen. Der Bus der dort auch noch fährt macht diese Strecke sehr gefährlich. Bitte den Gehweg freigeben für Fahrradfahrer oder eine andere Lösung finden.
Ampelschaltung an der Kreuzung Siesmayerstraße/Bockenheimer Landstraße (Westend)
Die Bockenheimer Landstraße führt quer durch den Stadtteil Westend und ist besonders zu Stoßzeiten eine stark befahrene Straße. Aber nicht nur Autos, sondern auch Radfahrer und Fußgänger nutzen diese beliebte Strecke. Durch die Schaffung der Buslinie 75, welche zwischen Bockenheimer Warte und Bremer Straße verkehrt, soll ein schneller Transport zwischen dem Universitätscampus Westend und Bockenheim ermöglicht werden. Mit einer voraussichtlichen Zeitkalkulation von zehn Minuten wäre dies zu schaffen. Allerdings kommt es in der Siesmayerstraße meistens, aufgrund der Ampelschaltung, zu Stau. Der Grund liegt dabei, dass die Fußgängerampel auf der Bockenheimer Landstraße vom Steakhouse "The Black Bulls" Richtung Mendelssohnstraße gleichzeitig mit der Ampel der Siesmayerstraße auf "Grün" schaltet. Durch die hohe Fußgängeranzahl können nur wenige Autofahrer die kurze Ampelphase zum Abbiegen nutzen und dadurch wird Stau verursacht. Es ist nicht nur eine Geduldsprobe für Autofahrer und Businsassen, sondern ebenfalls für Busfahrer, die einen Fahrplan einhalten müssen und das Recht auf eine Pause bis zur nächsten Fahrt haben. Mit einer Änderung dieser Ampelschaltung würde allen Betroffenen geholfen werden.