Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Meine Nachbarschaft: Robert-Mayer-Straße

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend

02.03.2022 · Aktualisiert: 28.09.2023

Antrag vom 02.03.2022, OF 669/2 Betreff: Nachfrage zur Straßenbeleuchtung im Südlichen Westend Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, wie lange die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich der Wohngebiete und Nebenstrassen, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstr, Mainzer Landstr. und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, im Rahmen der Energiesparmaßnahmen noch "gedimmt" bleibt. Wünschenswert wäre eine Rückkehr zur normalen Leuchtstärke. Falls dies nicht geplant ist, möge der Magistrat die Gründe dafür aufführen. Begründung: Klagen von Anwohnern: Es besteht Verständnis für eine temporäre Reduktion der Beleuchtung wegen der Energiekrise im vergangenen Winter. Inzwischen hat sich die Lage am Energiemarkt entspannt. Aufgrund des längeren Tageslichtes in den Frühlings- und Sommermonaten kann die Strassenbeleuchtung ohnehin später eingeschaltet werden. Daher könnte man bei gleichem Energieverbrauch während der dunklen Abend- und Nachtstunden die Beleuchtungsintensität wieder erhöhen. Die gedimmten Laternen geben sehr wenig Licht, das Durchlaufen nach Einbuch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl und hellere Strassen wirken auch präventiv gegen etwaige Drogendealer. Leider konnten weder Mainova noch das Bürgeramt Auskunft geben. Die Entscheidung liegt bei der Stadt, aber es weiß keiner einen Ansprechpartner. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 669/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 755 2023 Die Vorlage OF 669/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker

28.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: Die_PARTEI
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen

23.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Verkehr, 22 Umwelt Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen, 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potential von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 ein neues Produkt "Potenzial für Baumpflanzungen im Straßenraum" in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen mit jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen durch das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE, Amt 66) in Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt (Amt 67) sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand in den beteiligten Ämtern abzudecken wird im Stellenplan - in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer), sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist, - und in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen ebenfalls eine weitere Stelle geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 194 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Bisher werden für Baumpflanzungen im Straßenraum lediglich 100.000 € pro Jahr beim Grünflächenamt (Produktgruppe 22.09) zur Verfügung gestellt. Hierbei geht es zudem um kleinere Maßnahmen und nicht die flächendeckende Ausstattung von Straßen mit Bäumen. Das ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt im Investitionsvolumen und der Zielrichtung ein richtiger Baustein aber allein nicht ausreichend. Ebenso wenig ausreichend ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. So zielen beide Änderungen des Stellenplans nicht einer Erhöhung sondern einer Beibehaltung der Stellenzahl. Da die technischen Arbeiten insbesondere die Trassenuntersuchungen vom Amt für Straßenbau und Erschließung durchgeführt bzw. beauftragt werden, ist die systematische Potentialanalyse für Baumpflanzungen hier anzusiedeln, nicht im Grünflächenamt. Die Bäume im Straßenraum sind im Eigentum und Zuständigkeitsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung. Das Grünflächenamt ist hier eher Dienstleister für das Amt für Straßenbau und Erschließung bei der Planung und der Pflege der Bäume. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen

23.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 23.02.2022, OF 313/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Keine Straße ohne Bäume - Das Potenzial von Baumpflanzungen im Straßenraum systematisch erfassen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Frankfurt muss angesichts des Klimawandels massiv den Baumbestand erhöhen, sowohl als Anpassung als auch als Maßnahme des Gegensteuerns. Langfristig sollen alle Straßen in Frankfurt begrünt und möglichst alle Straßen mit Bäumen versehen sein. Der Magistrat wird dementsprechend gebeten, ein stadtweit angelegtes systematisches Baumpflanzungsprogramm zu initiieren. Dazu wird im Haushalt 2022 im Investitionsprogramm 2022 bis 2025 für das Produkt 5.007519 "Neue Baumstandorte im Straßenraum" jährlich 100 T€ für die die Jahre 2022 - 2025 eingestellt. Hierdurch sollen sowohl umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen durchgeführt werden, um das derzeitige Potential und Aufwand für Baumneupflanzungen systematisch zu erfassen, als auch weitere Baumpflanzungen im Straßenbereich vorgenommen werden. Im Ortsbezirk 2 soll 2022 ein Pilotprojekt durchgeführt werden. - Hierfür sind im Ortsbezirk 2 im Bereich, der von der Sophienstraße, Gräfstraße, Hamburger Allee, Kasseler Straße, Salvador-Allende-Straße, Fritzlarer Straße, Ginnheimer Straße und Ginnheimer Landstraße umschlossen wird (siehe Abbildung), zunächst sämtliche Straßen zu erfassen, in denen zurzeit keine Bäume im öffentlichen Raum vorhanden sind. Diese Straßen sollen im städtischen Baumkataster entsprechend markiert werden. - Für diese Straßen ist dann einzeln zu prüfen, in welchem Umfang Baumpflanzungen im öffentlichen Raum (im Bereich der Gehwege, bisherigen Parkplatzflächen, etc.) derzeit möglich sind und welche Kosten damit einhergehen würden. Potentielle Baumstandorte sollen ebenfalls im Baumkataster als solche ausgewiesen werden. - Sollten Kanäle, Leitungen etc. Baumpflanzungen im Wege stehen, werden diese erfasst und kartiert. Es soll für diese Straßen ein Konzept entwickelt werden, wie diese Hindernisse für Baumpflanzungen bei Erneuerung der Fahrbahn oder der Gehwege so verlegt werden, dass Baumpflanzungen hinterher möglich sind. Diese Straßen sollen im Baumkataster als perspektivische Baumstandorte ausgewiesen werden. - Nur falls selbst bei einer Veränderung der Leitungen keine Baumpflanzung in bestimmten Straßen möglich sein sollten (aufgrund zu nah darunter verlaufender U-Bahn-Anlagen, Fernwärmeleitungen o.ä.), sind diese Straßen als ungeeignete Baumstandorte im Baumkataster auszuweisen. Nur für diese Straßen ist ein alternatives Begrünungskonzept mit Baum- und Pflanzkübeln, Hecken, Rankvorrichtungen etc. zu entwickeln. Im Rahmen dieses Projektes sollen Erkenntnisse gewonnen werden, die später auf das gesamte Stadtgebiet übertragen werden können. Um den zusätzlichen Arbeitsaufwand abzudecken wird im Stellenplan in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen eine weitere Stelle (Arbeitnehmer) geschaffen, sodass diese Produktgruppe wie 2021 insgesamt 457,23 Stellen aufweist. Begründung: Dass sich die Stadt als Folge des Klimawandel und zunehmender Verdichtung und Versiegelung immer weiter aufheizt ist unstrittig - dass dies eine Belastung und Verringerung der Lebensqualität der Bewohner*innen darstellt, ebenso. Abhilfe hierfür schaffen am besten Bäume. Das Ziel einer an den Klimawandel angepassten Stadt muss es also sein, dass in allen Straßen Bäume für Verschattung, Kühlung und eine Verbesserung der Luftqualität sorgen. Leider stellt sich an vielen Standorten, wo derzeit keine Bäume stehen, das Problem, dass unklar ist, ob hier die infrastrukturellen Bedingungen erfüllt sind. Oft bedarf es zunächst einer langwierigen Prüfung der Leitungstrassen, oft genug zudem mit negativem Ergebnis. Daher ist als erster Schritt die systematische Erfassung aller Hindernisse für Baumpflanzungen notwendig, damit diese beseitigt werden können. Die angestrebte Budgetierung entspricht einer Verdopplung des derzeit anvisierten Investitionsvolumens im genannte Produkt. Lediglich 100.000 € pro Jahr in Baumpflanzungen zu investieren ist vor dem Hintergrund einer sich rasant aufheizenden und weiter verdichtenden Stadt nicht angemessen. Ebenso unangemessen ist es im Hinblick auf die absolut notwendige weitere Begrünung der Stadt, in dem Bereich Stellen zu kürzen der dafür zuständig ist. Daher sollte der Produktbereich 22.09 wenigstens konstant bei den 457,23 Stellen bleiben. Quelle: Open Street Maps, eigene Bearbeitung Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.02.2022, OF 325/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 125 2022 1. Die Vorlage OF 313/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 CDU

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parklets für Bockenheim

14.02.2022 · Aktualisiert: 01.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1633 entstanden aus Vorlage: OF 274/2 vom 30.01.2022 Betreff: Parklets für Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah zu prüfen und zu berichten, an welchem Standort im Karree zwischen Schloßstraße und Gräfstraße sowie Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße ab Anfang Juni 2022 ein dauerhaftes Parklet errichtet und dafür die Nutzung einer Pkw-Abstellfläche (entspricht etwa 12 Quadratmetern ) umgewidmet werden kann. Als Anlage sind entsprechende Überlegungen der Initiative Bockenheim außer Haus beigefügt. Es wird weiterhin darum gebeten, den entsprechenden Standort dann auch gleich für die Realisierung des Parklets zu genehmigen. Es dient zu Kenntnis, dass mit Einverständnis des Magistrats die Initiative Bockenheim außer Haus unter Beteiligung der Anwohner (m/w/d) die weitere Konzeption und Errichtung des Parklets übernehmen kann. Im Rahmen der Spendenaktion "Stark für Dein Projekt" der Nassauischen Heimstätte wurde die Projektidee der Initiative "10m2 fürs StadteilKlima - ein Parklet für Bockenheim" 2021 als eine Gewinnerin ausgewählt und mit 4.000 Euro prämiert, sodass die Finanzierung des Parklets ohne Mittel der Stadt gesichert ist (siehe auch: www.starkfuerdeinprojekt.de/projektdetail/zehn-quadratmeter-fuers-stadtteilklima ); 2. in Ergänzung zu Ziffer 1. weiter zu prüfen und zu berichten, wie ein Gesamtkonzept für die zusätzliche Begrünung Bockenheims durch Parklets mit Blick auf die in den Quartieren bereits bestehenden Grünflächen, potenzielle Wärmeinseln, die wünschenswerte Anzahl an Standorten, den zu erwartenden Pflegeaufwand etc. aussehen kann. Die Berichterstattung kann gerne im Rahmen einer öffentlichen Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 erfolgen. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 nach Vorliegen eines solchen Konzepts grundsätzlich bereit ist, die Realisierung weiterer Parkletstandorte mit Mitteln aus seinem Budget zu unterstützen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen vor und zwischen unseren Häusern sind für Kinder sowie Anwohnerinnen und Anwohner enorm wichtig, Hitzesommer machen längere Begegnungen auf unbegrünten Straßen kaum noch möglich. Mit der Errichtung eines Parklets möchte Bockenheim außer Haus für mehr Begegnung im Quartier sorgen. Es soll ein Begegnungsort entstehen, der die Menschen dieses diversen und internationalen Viertels zum Verweilen einlädt und die Nachbarschaft stärkt. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Mobilitätswende und zur innerstädtischen Begrünung geleistet. Speziell während der andauernden Coronapandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche nicht kommerzielle Flächen im Stadtteil für alle Nachbarinnen und Nachbarn sind. Eine Abfrage in Bezug auf den Standort erfolgte unter reger Beteiligung und großer Zustimmung der Anwohnerinnen und Anwohner am 18. September 2021 im Rahmen der Spätsommerstraße in der Kiesstraße. Eine Standortanalyse wurde durchgeführt. Was ist ein Parklet? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Autos nehmen nicht nur den größten Raum der Straße für sich ein, wenn sie fahren. Der Anblick vieler Straßen - so auch in unserem Quartier - wird von langen Reihen parkender Autos geprägt. Dadurch werden alle, die zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren, an den Rand gedrängt, und ein Straßenleben kann sich nicht entfalten. Doch es gibt einfache Mittel, etwas gegen diese ungerechte Flächenverteilung zu tun und für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen. Eines dieser Mittel sind Parklets. Dabei handelt es sich um meist nicht kommerzielle Aufbauten, die die Parkplatzflächen für den Fußverkehr zurückgewinnen. Sie schließen direkt an den Gehweg an und werten die Straße mit einem kleinen Garten, einer Sitzecke oder einer Kombination aus diesen Elementen auf. Besonders geeignet sind Standorte in Straßen mit wenig Grünflächen oder mit schmalen Gehwegen, die ansonsten wenig Platz zum Verweilen bieten - wie auch am ausgewählten Standort. Parklets sind ein einfaches Instrument und ein Impuls, um die Straße wieder anders zu nutzen und darüber hinaus Elemente der Begrünung zu etablieren - für ein nachbarschaftliches Miteinander mit gutem Klima. Ein nicht kommerzieller Ort zum Verweilen, zum Lesen, Arbeiten, Sein, für Nachbarschaft, Begegnung und Gemeinschaft, für mehr Grün in der Stadt und eine Aufwertung des Straßenraums. Beispiele für Parklets finden sich weltweit, auch in vielen deutschen und europäischen Großstädten wie z. B. München (GreenCity e. V.), Berlin (Förderprogramm des Senats für Kiezparklets), Wien (Grätzloasen) oder London (London Living Streets) und sind bereits etabliert. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 999 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1415 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2728 Aktenzeichen: 61 10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reifenplatzer auf der Senckenberganlage vermeiden

14.02.2022 · Aktualisiert: 28.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1631 entstanden aus Vorlage: OF 272/2 vom 31.01.2022 Betreff: Reifenplatzer auf der Senckenberganlage vermeiden Der Magistrat wird gebeten, die im angehängten Schema eingekreiste Kante des Bürgersteigradwegs auf der Senckenberganlage durch geeignete Maßnahmen abzusenken bzw. instand zu setzen. Die Bordsteinabsenkung soll dabei über die gesamte Radfurtbreite erfolgen (siehe rot eingekreister Abschnitt unten). Die "Hänger" (d. h. die schräg liegenden Borde, welche die Verbindung zwischen dem abgesenkten und dem nicht-abgesenkten Teil der Bordsteinkante darstellen), sollen außerhalb der Radfurt liegen. Begründung: Wie im angehängten Schema ersichtlich ist, führt der Radweg an der eingekreisten Stelle von einem Fahrbahnradweg auf einen Bürgersteigradweg. Die Kante ist an dieser Stelle hoch und abrupt. Radfahrende mit aufgepumpten Reifen riskieren an dieser Stelle Reifenplatzer - dies sollte auf ausgewiesenen Radwegen nicht der Fall sein. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1264 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit auf der Ludwig-Erhard-Anlage

14.02.2022 · Aktualisiert: 28.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1623 entstanden aus Vorlage: OF 271/2 vom 28.01.2022 Betreff: Barrierefreiheit auf der Ludwig-Erhard-Anlage Der Magistrat wird gebeten, die Grünanlage rund um den Weiher an der Ludwig-Erhard-Anlage barrierefrei zu gestalten. Dies sollte durch Montage von jeweils einer Rampe an den Treppen aus Richtung Hamburger Allee kommend vor und seitlich des Weihers (siehe Fotos) erfolgen. Begründung: Die Grünanlage bietet eine gern genutzte Fußgängerverbindung von der Bockenheimer Warte fast bis zum Platz der Republik. Insbesondere auf Höhe des Weihers ist die Anlage so breit, dass sie zum Verweilen einlädt. Daher sollte sie unbedingt auch für mobilitätseingeschränkte Menschen zugänglich sein. Es böte sich aufgrund der Breite der Treppen an, jeweils einen Teil der Treppe durch eine Rampe zu ersetzen bzw. um eine solche zu ergänzen. Erste Treppe aus Richtung Hamburger Allee/Marriott kommend (Foto: privat) Zweite Treppe weiter gen Messe/Hauptbahnhof (Foto: privat) An der zweiten Treppe ist zu beachten, dass die Fußgängerampel nur an dieser Stelle zu erreichen ist, sodass bei Nutzung einer Alternativroute die sichere Querung der stark befahrenen Straße nicht gewährleistet ist (Foto: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1259 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim)

14.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 14.02.2022, OF 289/2 Betreff: Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie viele Hortplätze neben den Betreuungsplätzen an der Schule selbst benötigt werden, 2. zu prüfen und zu berichten, welche der umliegenden Horte künftig Schülerinnen und Schüler der neu zu gründenden Grundschule aufnehmen sollten, 3. zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen zu treffen sind, damit diese Einrichtungen auch gut erreichbar sind und 4. sich anschließend mit dem Ortsbeirat ggfs. im Rahmen von Ortsterminen oder einer Sitzung darüber auszutauschen, welche Maßnahmen bzgl. 1-3 zu ergreifen sind. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben, in dem ehemaligen DIPF-Gebäude eine Grundschule einzurichten. Gerade in zentral gelegenen Stadtteilen wie Bockenheim sind die meisten Familien auf eine Mittagsbetreuung ihrer Grundschulkinder angewiesen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem neu entstehenden Grundschulbezirk ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen entstehen wird. Im Rahmen der Vorstellung der Planungen zur neuen Grundschule 24.11.2021 im Ortsbeirat legte die Dezernentin da, dass zwar betreuungsplätze in der Schule selbst, vss. im Rahmen einer sogenannten "Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB)" entstehen werden, diese aber nicht den Bedarf vollständig abdecken werden. Im Umfeld liegen diverse Horte (Mädchenhort, Friesengasse 14; Kita Werrastraße 39), die bisher von Schülerinnen und Schüler der Franckeschule bzw. der Bonifatiusschule besucht werden und die sich anböten, künftig durch Schülerinnen und Schüler der neu einzurichtenden Grundschule im DIPF-Gebäude besucht zu werden. Um Familien Planungssicherheit zu gewährleisten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig im Zuge der Schulanmeldung über Betreuungsangebote zu informieren, sollte zeitnah ein entsprechender Bericht zu den oben gestellten Fragen vorgelegt und der Ortsbeirat sowie die Kinderbeauftragte in die Beratung desselben einbezogen werden. Schließlich wäre anzuraten, dass die Planung der außerschulischen Betreuungsangebote mit der Planung der Schulwege abgestimmt wird. Die Schülerinnen und Schüler legen regelmäßig den Weg mittags von der Schule zur Horteinrichtung selbständig zurück, weshalb entsprechende Vorkehrungen, beispielsweise die Einrichtung entsprechender Fußgängerüberwege, zu treffen sein werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Anmeldefrist im städtisch betriebenen "kindernet.de" zur Anmeldung Frankfurter Kinder für die Vergabe regulärer Betreuungsplätze zum 01.02. eines jeden Jahres erfolgt sein muss, wenn nach den Sommerferien desselben Jahres die gewünschte Betreuung starten soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 353 2022 Die Vorlage OF 289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bockenheim attraktiver machen! Provisorium Straßenbahnoberleitungsmast Adalbertstraße/Ecke Kiesstraße

31.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

Antrag vom 31.01.2022, OF 275/2 Betreff: Bockenheim attraktiver machen! Provisorium Straßenbahnoberleitungsmast Adalbertstraße/Ecke Kiesstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Begründung gibt es dafür, den Straßenbahn-Oberleitungsmast an dieser Stelle provisorisch in frankfurttypischen Betonquadern aufzustellen? 2. Wie sieht der Zeitplan von Stadt und VGF aus, das Provisorium (Beton-Monster) wieder zu beseitigen und zu einer dauerhaften Lösung zu kommen? 3. Wie würde eine stadträumlich verträgliche Lösung aussehen? Begründung: Der unförmige Betonklotz im öffentlichen Raum gegenüber von Per Pedale behindert Radfahrende und Zufußgehende und nimmt abbiegenden Autofahrenden zudem die Sicht. Bevor sich der Stadtteil an derartige "Lösungen" gewöhnt und die weitere Vermüllung der Örtlichkeit zunimmt, wird darum gebeten, hier nach einer dauerhaften Lösung zu suchen (siehe Foto anbei). Quelle: Eigene Aufnahme der Antragstellerin Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 327 2022 Die Vorlage OF 275/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schloßstraße: Info-Banner („Aufsteller“) bitte wechselnd einsetzen

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1395 entstanden aus Vorlage: OF 218/2 vom 14.11.2021 Betreff: Schloßstraße: Info-Banner ("Aufsteller") bitte wechselnd einsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig wäre, die nunmehr in der Schloßstraße aufgestellten Info-Banner bzw. Aufsteller, die in inhaltlich verschiedenen Bannern jeweils adressiert an Kfz- und Fahrradverkehr a) auf den Umgang mit dem Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw und b) auf das Nichtbefahren der sogenannten Dooring-Zone durch den Fahrradverkehr besonders aufmerksam machen, jeweils nach einer Zeit von acht Wochen wechselnd einzusetzen. Jeweils am Eingang des betroffenen Bereichs Schloßstraße (d. h. Bereich Kreuzung Adalbertstraße in Fahrtrichtung Breitenbachbrücke und Bereich Ecke Rödelheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt) sind derzeit Info Banner - adressiert an den Fahrradverkehr ("So nicht" wege n der sogenannten Dooring-Zone) aufgestellt. Der Magistrat wird daher gebeten, falls ein Wechsel der Bebannerung grundsätzlich als gegebenenfalls zweckmäßig eingeschätzt wird, insbesondere jeweils am benannten Beginn des betroffenen Bereichs auf der Schloßstraße die Info-Banner nach circa acht Wochen gegen solche auszuwechseln, die nun auf das Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw aufmerksam machen und somit an den Pkw-Verkehr adressiert sind. Begründung: Insbesondere am Eingang der betroffenen Bereiche könnte ein Wechsel der Bebannerung durch die unterschiedlichen Adressaten der Info-Banner einen guten Effekt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 983 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Radweg für die Hamburger Allee

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1398 entstanden aus Vorlage: OF 231/2 vom 28.11.2021 Betreff: Ein Radweg für die Hamburger Allee Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu prüfen und sie - sofern er sie für umsetzbar erachtet - umzusetzen: 1. Auf der linken Spur der Hamburger Allee (stadtauswärts), auf dem Abschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Anlage und Schloßstraße, einen breiten, durchgängig rot eingefärbten und baulich getrennten Radweg errichten (siehe unten stehendes Schema). Die bauliche Trennung ist auf Höhe der Emil-Sulzbach-Straße für einen kurzen Abschnitt aufzuheben. 2. An der Ampel auf der Hamburger Allee, an der Kreuzung mit der Schloßstraße, eine breite durchgängig eingefärbte Aufstellfläche für Radfahrende über beide Fahrspuren abmarkieren, damit Radfahrende an dieser Kreuzung auch gefahrlos rechts abbiegen können (siehe unten stehendes Schema). 3. Dem Pkw-Verkehr auf der verbleibenden Fahrspur an der Kreuzung sowohl das Rechtsabbiegen in die Schloßstraße als auch das Geradeausfahren in den hinteren Abschnitt der Hamburger Allee ermöglichen. 4. Dafür sorgen, dass von der Senckenberganlage kommende Radfahrende sicher rechts in die Hamburger Allee einbiegen können. Begründung: Ziffern 1. bis 3.: Auf dem beschriebenen Abschnitt der Hamburger Allee besteht bislang keine Radinfrastruktur. Es bestehen jedoch zwei Fahrspuren für Pkw sowie Pkw-Stellplätze neben der rechten Fahrspur. Die linke Fahrspur wird von Pkw (nach Eindruck des Ortsbeirats) kaum genutzt, da sie lediglich geradeaus in das Wohngebiet am hinteren Ende der Hamburger Allee führt. Auch die rechte Fahrspur wird von Pkw (nach Eindruck des Ortsbeirats) nicht viel genutzt, sodass eine Fahrspur an dieser Stelle ausreichend erscheint. Dadurch, dass die rechte Fahrspur befahrbar bleibt, können die neben der rechten Fahrspur liegenden Pkw-Stellplätze weiterhin problemlos angesteuert werden. Neben der linken Fahrspur gibt es ohnehin keine Pkw-Stellplätze. Ziffer 4.: Die aktuelle Situation für Radfahrende, welche von der Senckenberganlage kommend rechts in die Hamburger Allee einbiegen wollen, ist gefährlich: Der Pkw-Verkehr fährt an dieser Stelle mit hoher Geschwindigkeit. Auch ältere Rad fahrende Menschen, welche nicht in der Lage sind, ihren Kopf extrem weit nach links hinten zu drehen, sollten sich in Frankfurt sicher auf dem Fahrrad bewegen können. Schematische Darstellung des Vorschlags: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1088 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße

17.01.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1400 entstanden aus Vorlage: OF 235/2 vom 27.12.2021 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit umsetzen - Feuerbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen für mehr Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit in der Feuerbachstraße umzusetzen: 1. Der Magistrat wird gebeten, für die Einhaltung des geltenden Parkverbots zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße zu sorgen. Da es sich um ein temporäres Halteverbot aufgrund der Baustelle - deren Ende derzeit angabegemäß nicht absehbar ist - handelt, könnte dies beispielsweise durch Aufstellen von Sicherheitsbaken entlang der Bordsteinkante geschehen. 2. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Pkw-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen oder auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umzusetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. 3. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten , ob die Pkw-Parkplätze, welche sich auf dem Gehweg der Feuerbachstraße nach den ersten drei Häusern (in Fahrtrichtung nach Norden) zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße befinden, entweder entfallen oder (ganz oder zur Hälfte) auf die Fahrbahn verlegt werden könnten und die jeweilige Lösung bei positivem Prüfungsergebnis umsetzen. Hierbei ist zu beachten, dass die Feuerbachstraße für entgegenkommende Radfahrende weiterhin gefahrlos nutzbar sein muss. Dieser Punkt ist als nachrangig zu Ziffer 2. anzusehen, Ziffer 2. hat Vorrang. Begründung: Diese Anregung erfolgt auf Anregung eines Anwohners der Feuerbachstraße. Zu Ziffer 1.: Zwischen Kettenhofweg und Guiollettstraße ist die Fahrspur der Feuerbachstraße durch einen langen Bauzaun stark verengt. Auf der gegenüberliegenden Seite besteht daher Parkverbot. Dieses wird jedoch, nach Beobachtungen der Anwohnerinnen und Anwohner, regelmäßig missachtet. Die aufgestellten Halteverbotsschilder reichen zu diesem Zweck erkennbar nicht aus. Viele Pkw parken dort halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn. Die Fahrspur ist dadurch so stark verengt, dass die Müllabfuhr regelmäßig Schwierigkeiten hat hindurchzufahren. Zugleich wird der Gehweg dadurch so stark verengt, dass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen die Gehwege nicht mehr passieren können. Zu Ziffer 2.: Zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist der Gehweg (in Fahrtrichtung nach Norden) entlang der ersten drei Häuser sehr schmal, sodass mobilitätseingeschränkte Menschen und Menschen mit Kinderwagen diesen kaum passieren können. Die Maßnahme dient der Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit und der Barrierefreiheit. Zu Ziffer 3.: Nach den ersten drei Häusern in Fahrtrichtung nach Norden zwischen Kettenhofweg und Bockenheimer Landstraße ist ein schöner moderner breiter Gehweg angelegt worden, welcher Platz zum ausgiebigen Flanieren oder auch Verweilen bieten könnte. Stattdessen wird er zur Hälfte als Parkfläche genutzt, sodass es letztlich wieder ein schmaler Gehweg ist. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten sich nach dem Bau zunächst über den schönen breiten neuen Gehweg gefreut und waren dann sehr enttäuscht, dass dieser als Parkfläche und nicht als breiter Boulevard zum Flanieren und Verweilen dient. Ein schöner breiter Gehweg könnte an dieser Stelle für mehr Aufenthaltsqualität und Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerfreundlichkeit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2362 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2362) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1403 entstanden aus Vorlage: OF 241/2 vom 12.12.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung im südlichen Westend Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung im südlichen Westend für den Bereich, der zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstraße, Mainzer Landstraße und Friedrich-Ebert- Anlage liegt, zu verbessern. Es gilt, für folgende Straßenabschnitte eine nachhaltige Lösung zu finden: Straßen mit mangelnder oder defekter Beleuchtung: - Kettenhofweg im Teil zwischen Mendelssohnstraße und Arndtstraße - Savignystraße zwischen Arndtstraße und Rheinstraße Straßen mit einseitiger und dürftiger Beleuchtung: - Lindenstraße ab Bockenheimer Landstraße bis Westendstraße - Bettinastraße - Westendstraße zwischen Senckenberganlage und Mendelssohnstraße - Beethovenstraße zwischen Kreisel Mendelssohnstraße und Friedrich-Ebert-Anlage Dabei sollen folgende Punkte beachtet werden: 1. Zügiger Ersatz der defekten, bestehenden Leuchtmittel; 2. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201?; 3. Ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 4. Ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen, um zweiseitige Beleuchtung zu ermöglichen. Begründung: Klagen von diversen Anwohnern: Das Durchlaufen nach Einbruch der Dunkelheit macht ein extrem unangenehmes Gefühl. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen und ggf. zusätzliche Straßenlaternen beidseitig anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 940 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wohnen auf dem Campus Bockenheim?

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1406 entstanden aus Vorlage: OF 247/2 vom 01.01.2022 Betreff: Wohnen auf dem Campus Bockenheim? A. Der Magistrat wird gebeten, folgende Sachverhalte zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele Wohnungen wurden seit Beginn der Entwicklung des Campus Bockenheim zum "Kulturcampus" auf dem entsprechenden Areal gebaut? Wie viele davon sind geförderte Wohnungen aufgeschlüsselt nach erstem und zweitem Förderweg? 2. Warum wurde in diesem Zusammenhang ggf. das Ziel von 30 Prozent gefördertem Wohnraum bei Neubau auch durch die ABG Frankfurt Holding nicht umgesetzt? 3. Wie gedenkt der Magistrat sicherzustellen, dass dieses bisherige Versäumnis der Erstellung von ausreichend sozialem Wohnraum insbesondere im Förderweg 1 auf dem Areal des Campus sich in Zukunft nicht fortsetzt und sowohl die ABG Frankfurt Holding als auch private Investoren das Ziel von 30 Prozent geförderten Wohnungen (15 Prozent im ersten und 15 Prozent im zweiten Förderweg) umsetzen? 4. (Wann) ist damit zu rechnen, dass die Wohngruppen, die bereits seit 2014 eine Zusage für die Errichtung gemeinschaftlicher Wohnprojekte auf dem Campus haben, auch entsprechende Grundstücke bekommen? Und um welche Grundstücke handelt es sich? 5. Hält die Stadtregierung daran fest, an der Senckenberganlage keine Wohnbebauung zuzulassen? Wie wird diese Entscheidung vor dem Hintergrund einer geplanten Verkehrswende und dem Ziel der Reduktion des motorisierten Individualverkehrs gerechtfertigt? B. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, interessierten Bürgerinnen und Bürgern den aktuellen Stand der Planungen zur weiteren Entwicklung des Campusareals sowie den aktuellen Bebauungsplan vorzustellen und Fragen zu beantworten. Dies kann im Rahmen einer Sondersitzung des Ortsbeirates 2 geschehen. Begründung: Zu A.: Die bereits unter der vorigen Stadtregierung als Ziel gesetzten 30 Prozent geförderten Mietwohnungsbaus bei Neubauten erscheinen als absolutes Minimum angesichts auch in Bockenheim allgemein steigender Mieten sowie aus der Bindung fallender Sozialwohnungen und der damit verbundenen Verdrängung unterer Einkommensschichten. Zu B.: Die Informationslage hinsichtlich der Planungen erscheint unübersichtlich. Die Aufzeichnungen auf den offiziellen Seiten der Stadt Frankfurt am Main und des Stadtplanungsamtes enden im Jahr 2016. Da nun im Koalitionsvertrag der neuen Stadtregierung unter anderem eine erneute Bürgerbeteiligung angekündigt wird, erscheint es notwendig, zunächst alle Interessierten umfassend zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1104 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße und zusätzliche Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer Straße

01.01.2022 · Aktualisiert: 27.01.2022

Antrag vom 01.01.2022, OF 232/2 Betreff: Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße und zusätzliche Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße einen Fußgängerüberweg, Zebrastreifen, einzurichten. Hierbei ist auch deutlich zu markieren, wie die Schienen, die selten befahren sind, zu queren sind; 2. den Fußgängerüberweg an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer Straße zusätzlich durch Bodenschwellen oder Fahrbahnverengungen, zu sichern, um Autofahrer davon abzuhalten, mit überhöhter Geschwindigkeit diesen Überweg zu missachten, und 3. zu prüfen und zu berichten, ob die Querung nicht auch direkt an der Kreuzung Hamburger Allee/Kasseler Straße/Adalbertstraße durch Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf dieser Höhe erfolgen könnte und der Schulwegeplan insoweit angepasst werden könnte. Begründung: An oben bezeichneter Kreuzung führt der Schulweg zahlreicher Grundschüler der Bonifatiusschule vorbei. Auch liegt eine Horteinrichtung sowie zwei Kindergärten in der Werrastraße (Wendehammer vor dem Bernuspark), was dazu führt, dass der Weg auch mittags frequentiert ist. Schließlich ist der Westbahnhof ein wichtiger Ort, der von Fußgängen sicher erreicht werden können sollte. Da aufgrund der Straßenbahnschienen die Straße recht breit ist, sollte den Fußgängern die Querung durch entsprechende Markierungen erleichtert werden. Des Weiteren sollte der bestehende Fußgängerüberweg an der Hamburger Allee Richtung Nauheimer Straße zusätzlich gesichert werden, um Autofahrer davon abzuhalten, mit überhöhter Geschwindigkeit diesen Überweg zu missachten. Dies könnte eventuell durch Bodenschwellen oder eine Fahrbahnverengung erfolgen. Schließlich könnte alternativ ein Fußgängerüberweg direkt an der Kreuzung Hamburger Allee/Kasseler Straße/Adalbertstraße eingerichtet werden. Dann wäre der Schulwegeplan an dieser Stelle anzupassen, um die Schulwegsicherheit gleichermaßen zu gewährleisten. Im derzeitigen Schulwegeplan ist der Übergang an der Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße ohne gesicherten Übergang vorgesehen. Der Antrag geht zurück auf ein Anliegen unter: https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1 988 und Rücksprache mit betroffenen Eltern der Bonifatiusschule. Kreuzung Hamburger Allee/Kasseler Straße/Adalbertstraße An dieser Stelle könnte ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden. Weiter links befindet sich der bestehende zu sichernde Überweg. Kreuzung Adalbertstraße/Werrastraße An dieser Stelle sollen die Grundschüler nach bestehendem Schulwegeplan queren. Auf der nächsten Seite: Auszug aus dem Schulwegeplan der Stadt Frankfurt. Quelle: geoportal.frankfurt.de/ Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 280 2022 Die Vorlage OF 232/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1225 entstanden aus Vorlage: OF 210/2 vom 15.11.2021 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Kettenhofwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Kettenhofweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Kettenhofweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 660 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1227 entstanden aus Vorlage: OF 211/2 vom 15.11.2021 Betreff: Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung Vorgang: M 47/19 A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/den Einzelhandel und b) die Auswirkung des geplanten Modalfilters an der Arndtstraße auf die Verkehrsmengen im Kettenhofweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Kettenhofwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Kettenhofwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Kettenhofwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Kettenhofwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Bei Umsetzung der Erprobungsphase soll auf die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Kettenhofweg/Ecke Schumannstraße und Kettenhofweg/Ecke Beethovenstraße verzichtet und bei der bisherigen Einbahnstraßenregelung verblieben werden. Soweit der Magistrat im westlichen Abschnitt alternative Planungsvorschläge hat, um den Pkw-Durchgangsverkehr zu begrenzen, hört der Ortsbeirat diese gerne. 2. Zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollen, ungefähr in der Mitte dieses Abschnitts, zwei Kurzzeitparkplätze auf der südlichen Straßenseite des Kettenhofwegs entstehen. Auch an den Ecken des Kettenhofwegs zur Schumannstraße und zur Beethovenstraße sollen Kurzzeitparkplätze entstehen. Die Kurzzeitparkplätze können für Kundinnen und Kunden sowie Anlieferungen genutzt werden und sollen außerhalb der Geschäftszeiten zum Anwohnerparken freigegeben werden. 3. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 4. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 5. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden. 6. Die Pkw-Stellplätze auf Höhe des Tilly-Edinger-Platzes sollen zu Sitzmöglichkeiten im öffentlichen Raum umgestaltet werden ("Parklets"/"Sommergärten"). 7. Der Ortsbeirat spricht sich dafür aus, die Robert-Mayer-Straße zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage als Einbahnstraße auszuweisen. Der Magistrat wird gebeten, diesen Vorschlag zu prüfen und - sofern er ihn als machbar erachtet - umzusetzen (Begründung s. u.). 8. Im Kettenhofweg sollen Pkw-Parkplätze sofern möglich an keiner Stelle beidseitig, sondern optimalerweise nur in Fahrtrichtung rechts eingerichtet werden. 9. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit soll die vorgeschlagene "Längssperre" an der Arndtstraße umgesetzt werden. 10. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 11. Der Kettenhofweg/die Robert-Mayer-Straße sollen als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" ausgeschildert werden. 12. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Schema). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 13. Sofern es auf Basis der Erfahrungen im Oeder Weg notwendig und zielführend erscheint, sollen in der Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg andere Markierungskonzepte für die Dooring-Zone genutzt werden. Begründung: Zu A) Kommunikation: Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Kettenhofwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die von der Planung vorgesehene Umkehrung der Einbahnstraßenregelung zwischen Schumannstraße und Beethovenstraße sollte den Durchgangsverkehr (insbesondere zwischen 08:00 Uhr und 09:00 Uhr) auf der fahrradfreundlichen Nebenstraße verhindern, was u. a. ein Planungsziel der Vorlage M 47 ist. Leider muss der Ortsbeirat in der Abwägung hier zulasten der Planung berücksichtigen, dass diese Maßnahme den Zielverkehr, der eigentlich sein Ziel im südlichen Bereich vom Kettenhofweg aus gesehen ansteuert, über die Umfahrung über den Beethovenplatz (d. h. zunächst in nördlicher Richtung) leitet. Der Ortsbeirat bittet daher, bis auf Weiteres auf diese Maßnahme zu verzichten. Der Ortsbeirat hofft, dass dieser Verzicht auf diese Planungsmaßnahme - mindestens in den betroffenen Quartieren - die Akzeptanz dem Verkehrspilotprojekt gegenüber insgesamt erhöht. Ziffer 6.: Auf diese Weise kann der Tilly-Edinger-Platz vergrößert und die Aufenthaltsqualität erhöht werden. So können die dort ansässigen Restaurants mit der Grünfläche des Tilly-Edinger-Platzes "verbunden" werden, und es kann ein attraktiver Quartiersplatz entstehen. Ziffer 7.: Die Planung sieht nach Verständnis des Ortsbeirats keine Änderungen bezüglich des beidseitigen Parkens in der Robert-Mayer-Straße, d. h. zwischen Nauheimer Straße und Senckenberganlage, vor. Die Fahrbahn ist auf diesem Abschnitt so schmal, dass einander entgegenkommende Pkw häufig nicht aneinander vorbeifahren können und es daher zu Pkw-Staus kommt, hinter denen die Radfahrenden warten müssen. Diese aktuelle Situation widerspricht der Grundidee einer fahrradfreundlichen Nebenstraße. Die Einrichtung einer Einbahnstraße würde den Verkehrsfluss und die Verkehrssicherheit für Radfahrende und Pkw verbessern. Ziffer 12.: Schema zur Markierung im Kreuzungsbereich Quelle: https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahr en/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/ Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich und es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 795 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Jordanstraße: Bitte Kurzzeitparken vor Hausnummer 19 bzw. 16 prüfen

14.11.2021 · Aktualisiert: 13.12.2021

Antrag vom 14.11.2021, OF 217/2 Betreff: Jordanstraße: Bitte Kurzzeitparken vor Hausnummer 19 bzw. 16 prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Jordanstraße im Bereich der Hausnummer 16 (Kiosk) oder der Hausnummer 19 (Restaurantbetrieb) ein Kurzzeitparkplatz geschaffen werden kann, der dann auch als Lieferzone für den ansässigen Kiosk und Restaurantbetrieb genutzt werden könnte. Abends- und nachts könnte der Kurzzeitparkplatz freilich bis in die Morgenstunden wieder zum Parken für Anwohner und Anwohnerinnen freigegeben werden. Begründung: Anregung aus der Bürgerschaft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 259 2021 Die Vorlage OF 217/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nauheimer Straße

03.11.2021 · Aktualisiert: 17.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 entstanden aus Vorlage: OF 170/2 vom 18.10.2021 Betreff: Nauheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der zwei Autofahrspuren zwischen dem Ende des Radwegs von der Emser Brücke herunter bis zur Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrerinnen und Radfahrern noch mehr Sicherheit verleiht. Sollte dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird angeregt, in der Zwischenzeit auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrradpiktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrerinnen und Autofahrern unmissverständlich signalisiert wird, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an. Begründung: Auf dem circa 150 Meter langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der Sieben-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrerinnen und Radfahrer häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohnerinnen- und Anwohnerparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Antrag vom 03.04.2022, OF 335/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2095 Antrag vom 22.08.2022, OF 433/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2742 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen

03.11.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

Anregung vom 03.11.2021, OA 98 entstanden aus Vorlage: OF 167/2 vom 18.10.2021 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Vorgang: OM 5520/19 OBR 2; ST 1028/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offen gehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipziger Straße bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipziger Straße und in der Mitte der Leipziger Straße entsteht. 5. Die Bürgerinnen und Bürger im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. 6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Park auf dem Kurfürstenplatz bildet eine städtebauliche Achse vom Westbahnhof bis zur Quartiersstraße Leipziger Straße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance, diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipziger Straße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 166 vom 19.04.2022) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 948, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stellplätze für studentische Kneipenbesucherinnen und Kneipenbesucher

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1048 entstanden aus Vorlage: OF 182/2 vom 18.10.2021 Betreff: Stellplätze für studentische Kneipenbesucherinnen und Kneipenbesucher Der Magistrat wird gebeten, an den folgenden drei Stellen auf der Jordanstraße jeweils einen Pkw-Parkplatz in einen Fahrradstellplatz mit Fahrradbügeln umzuwandeln: - Auf Höhe der Kreuzung Jordanstraße/Kiesstraße - Auf Höhe der Kreuzung Jordanstraße/Jungstraße - Auf Höhe der Kreuzung Jordanstraße/Homburger Straße Begründung: Aufgrund der Nähe zur Universität sowie der Vielzahl an studentischen Kneipen, attraktiven Restaurants und Cafés kommen viele Besucherinnen und Besucher der Jordanstraße mit dem Fahrrad dorthin. Die vorhandenen Fahrradstellplätze reichen dafür nicht aus, sodass eine Vielzahl an Restaurant- und Cafébesucherinnen bzw. -besuchern ihre Fahrräder an Schilder auf dem Gehweg anschließen muss (siehe Fotos). Dies wiederum beeinträchtigt die Fußgängerinnen und Fußgänger auf den ohnehin nicht besonders breiten Gehwegen, welche zugleich auch von der Außengastronomie genutzt werden. Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 477 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1045 entstanden aus Vorlage: OF 169/2 vom 18.10.2021 Betreff: Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Gehweg eingelassene Plakette zum Gedenken an die Zerstörung der Bockenheimer Synagoge an der Ecke Schloßstraße/Ginnheimer Landstraße sachgemäß und umfassend zu reinigen und die Gedenkstätte wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Visibilität der Plakette erhöht werden kann; 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Plakette nicht verdeckt wird, z. B. durch Tische und Stühle der Außengastronomie. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Bodentafel ist zum Teil stark verschmutzt bzw. verwittert, sodass die Inschrift kaum noch lesbar ist. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher ist die Gedenkplakette kaum zu erkennen. In dem aktuellen Zustand erfüllt die Plakette so nicht ihren Zweck, das Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 604 Antrag vom 22.03.2022, OF 330/2 Antrag vom 11.04.2022, OF 329/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.05.2022, OIB 116 Aktenzeichen: 41

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Neustart für den Kulturcampus!

18.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

Antrag vom 18.10.2021, OF 202/2 Betreff: Neustart für den Kulturcampus! Nach bisherigem Kenntnisstand haben sich Stadt und Land in einem Letter of Intent auf einen zweigeteilten Architektenwettbewerb geeinigt, der städtebauliche Fragestellungen für den zentralen Teilbereich des gesamten Areals mit einem baulichen Realisierungswettbewerb für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) und das Zentrum der Künste / FrankfurtLab verbindet. Die vorgesehene Auslobung bietet die Chance, auch bestimmte Vorgaben des B-Plans zu überprüfen, zu korrigieren und nach angemesseneren Lösungen zu suchen. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welchen Stand hat die Auslobung des Architektenwettbewerbs? 2. Welche Bauherrenschaft ist für welche Baufelder vorgesehen? 3. Gibt es die im Koalitionsvertrag angekündigte "politische Steuerungsgruppe" der Stadt bereits und wenn ja, welche Personen sind darin vertreten? Ist eine Beteiligung des Ortsbeirats 2 vorgesehen? 4. Von welchem Zeitplan der baulichen Umsetzung in den unterschiedlichen Teilen des Kulturcampus geht der Magistrat aktuell aus? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat für Zwischennutzungen sowohl in Gebäuden / Gebäudeteilen als auch zum Beispiel für "Urban Gardening" auf dem Areal, solange die Universitätsnutzungen nicht vollständig umgezogen sind? 6. Wie gedenkt der Magistrat, derartige Zwischennutzungen gemeinsam mit Land, Universität und ABG zu befördern? 7. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen mit dem erhöhten Bedarf nach Grün- und Freiräumen, Versickerungsflächen und Durchlüftungsschneisen auf dem (nach bisheriger Planung) auch weiterhin hoch bebauten und versiegelten Gelände umzugehen? 8. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in diesem Zusammenhang, den Freiraum auf dem Gelände so zu gestalten, dass der derzeitige Campus-Charakter weitgehend erhalten wird? 9. Wie gedenkt der Magistrat mittel- und langfristig mit dem hohen Verkehrsaufkommen entlang der Senckenberganlage umzugehen und welche Möglichkeiten der Verkehrsreduzierung / Umgestaltung des Straßenraums werden hier ggf. gesehen? 10. Welche Möglichkeiten werden mittel- und langfristig für Verkehrsberuhigung, Umgestaltung (bessere Fassung des Platzes), Begrünung und attraktivere Nutzungsmöglichkeiten des Platzes um die Bockenheimer Warte gesehen? 11. Wie gedenkt der Magistrat vor dem Hintergrund der stärker werdenden Diskussion um eine Bauwende (Material- und Ressourcenschutz, Erhaltung Grauer Energie) mit den auf dem Universitätsgelände vorhandenen Baubeständen umzugehen? 12. Welche Möglichkeiten des Bestandserhalts und der Neunutzung (Juridicum? Teile der Hörsaal-Gebäude? Bisherige Tiefgarage?) werden gesehen? 13. Wie gedenkt der Magistrat das Studentische Wohnen auf dem Kulturcampus zu erhalten und zu erweitern? 14. Wie gedenkt der Magistrat, die Bockenheimer Bevölkerung, die sich in früheren Workshops/ Planungswerkstätten engagiert eingebracht hat, in die derzeitigen Planungsüberlegungen einzubeziehen? Begründung: Die Entwicklung des Kulturcampus und die Hoffnungen, die sich mit diesem Projekt verbinden, beschäftigen auch weiterhin die Bevölkerung im Stadtteil. Nach mehr als zehn Jahren Stillstand, Bau- und Umzugsverzögerungen der Universität und zahlreichen ungeklärten Fragen zwischen Stadt, Land und Universität hat der neue Magistrat einen Neustart für die Planungen auf dem alten Bockenheimer Universitätsgelände angekündigt. Hierzu bietet der auszulobende Architektenwettbewerb eine Chance, denn vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen stellen sich auch verschiedene städtebauliche Fragen neu. Diese werden von dem alten Bebauungsplan 569 - Senckenberganlage / Bockenheimer Warte bislang nur unzureichend beantwortet. Die nach B-Plan vorgesehene extrem hohe Dichte sowohl im Bereich der Kultureinrichtungen als auch beim Wohnen entlang der Gräfstraße dürfte aus klimatologischen Gründen heute nicht mehr zeitgemäß sein. Auf keinen Fall sollte auf dem verbleibenden Campusgelände die hohe Verdichtung fortgesetzt werden, die Maßstab für die südlichen Baufelder war. Nach B-Plan-Vorgaben würde sowohl der Grad der Bebauung und Unterbauung mit Tiefgaragen als auch der generelle Versiegelungsgrad auf dem gesamten Areal deutlich zunehmen. Von 300 vorhandenen Bäumen werden nur 120 als zu erhaltend festgesetzt. Laut Klimaatlas der Stadt stellt das alte Universitätsgelände bereits heute aufgrund seines hohen Versiegelungs- und Bebauungsgrades einen "intensiven innerstädtischen Überwärmungsbereich mit eingeschränktem Luftaustausch" dar. Der geplante schmale Nord-Süd-Grünzug wird daran ebenso wenig ändern wie eine geplante Dachbegrünung. Bezüglich des Erhalts von Beständen ist zu bedenken, dass eine Mischung aus Bestand und Neubau in der Regel sowohl städtebaulich als auch von den Nutzungsmöglichkeiten her attraktivere und vielseitigere Strukturen erreichen kann als ausschließlich Neubauten. Beispielsweise wäre der teilweise Umbau des Juridicums zu (Studenten-)Wohnungen zu überlegen. Kulturelle, gewerbliche und experimentelle Ansätze (z. B. analog "Haus der Statistik", Berlin), umgesetzt im ehemaligen Juridicum, würden einem Kulturcampus guttun. Wenn das Hörsaalgebäude in baulich gutem Zustand ist, sollte es ebenfalls für eine Weiternutzung z.B. für die Universität des 3. Lebensalters zur Verfügung stehen. Die Wohnheime Bockenheimer Landstraße mit 80 Plätzen, Studierendenhaus mit 80 Plätzen und die Auszubildenden-Plätze in der ehemaligen Akademie für Arbeit (35) sind derzeit bedroht. Das Wohnen von Studierenden auf dem Campus sollte allein aus Gründen einer lebendigen Sozialstruktur erhalten und ausgeweitet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 226 2021 Die Vorlage OF 202/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradständer an der Jordanstraße und Homburger Straße (Bockenheim)

15.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

Antrag vom 15.10.2021, OF 181/2 Betreff: Fahrradständer an der Jordanstraße und Homburger Straße (Bockenheim) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Jordanstraße und Homburger Straße an folgenden Standorten Fahrradständer aufzustellen, s. Anlage mit Fotos: · Ecke Jordanstr./ Kiesstr. · Vor Jordanstr. 27 · Vor Homburger Str. 17 · Vor Homburger Str. 27 Begründung: Wunsch von Anwohnern aus dem dortigen Wohngebiet. An der Jordanstraße und Homburger Straße befindet sich ein belebtes Viertel mit u.a. Cafés, Kneipen/ Restaurants, Kiosks, Friseursalon, Copyshops und Thaimassage. Es gibt dort einen regen Fahrradverkehr und den Bedarf, Räder anzuschließen. Aktuell gibt es dort nur einzelne Fahrradständer, z.B. an der Kreuzung Jordanstr. 15/ Kiesstr., die diesen Bedarf nicht abdecken. Der Magistrat wird gebeten, Fahrradständer unter Erhalt aller Parkplätze dort aufzustellen. . 1. Ecke Jordanstraße/Kiesstraße 2. Vor Jordanstraße 27 . 3. Vor Homburger Straße 17 4. Vor Homburger Straße 27 . Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 20 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlagen OF 181/2 und OF 182/2 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag der GRÜNE-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 181/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Bauvorhaben Feuerbachstraße 26

15.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

Antrag vom 15.10.2021, OF 199/2 Betreff: Bauvorhaben Feuerbachstraße 26 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des ruhenden Bauvorhabens in der Feuerbachstraße 26 und gibt es schon Informationen zur möglichen Neuplanung des Projekts? 2. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat, damit die ruhende Baustelle für die Nachbarschaft mit Blick auf die Themen "Öffentliches Erscheinungsbild", "Vermüllung" und "Bewohnerparkplätze" nicht zur Belästigung wird. Begründung: Hinweis von Anwohnern. Seit 2 Jahren besteht eine große Baustelle in der Feuerbachstraße 26. (Umwandlung eines Bürogebäudes in Wohnraum) Nachdem sich schon länger keine Aktivitäten auf der Baustelle zeigten, bekamen die Nachbarschaft eine Mitteilung in die Briefkästen gesteckt. Demnach würde eine Neuaufstellung des Planerteams erfolgen, so dass keine weiteren Arbeiten stattfinden. Die Bauherrschaft kann keine verlässlichen Angaben zum Zeitpunkt der Fortführung der Bauarbeiten machen. Außerdem arbeitet sie an einer Umplanung des genehmigten Vorhabens. Auf der Baustelle wurde das Gerüst abgebaut, die Fassade sollte mit einer Plane versehen werden, was bis dato aber nicht geschah. Der Bauzaun mit der Baustelleneinrichtungsfläche bleibt bestehen. Somit ist der Bürgersteig weiterhin in nicht nutzbar, was immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer besonders an der Ecke Feuerbachstraße/Kettenhofweg führt. Die Anwohnerparkplätze sind seitdem auch nicht mehr zu nutzen. Die Tiefgarageneinfahrt des Gebäudekomplexes mutiert zur Mülldeponie. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 223 2021 Die Vorlage OF 199/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Antragstenors um die Worte "Wenn ja, wird der Magistrat gebeten, die Planung öffentlich vorstellen zu lassen." ergänzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Mehr Sicherheit für Straßenbahnen/Straßenverkehr auf der Hamburger Allee

14.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

Antrag vom 14.10.2021, OF 180/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Straßenbahnen/Straßenverkehr auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es an der Hamburger Allee auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße besonders häufig zu Kollisionen zwischen Straßenbahnen und Straßenverkehr kommt und wie diese Gefahrenzone gegebenenfalls entschärft werden kann. Begründung: Auf Höhe der Emil-Sulzbach Straße ist aus Richtung Messe kommend der U-Turn über die Hamburger Allee und Straßenbahn (Linien 16 und 17, relativ enge Taktung) hinweg nicht verboten, aber mit Andreaskreuzen wird auf die Schienen aufmerksam gemacht (Bild anbei). Dennoch kommt es zu Kollisionen, die neben dem Verletzungsrisiko und den Sachschäden auch zu erheblichen Verzögerungen des ÖPNV führen können. Aus Richtung Westbahnhof kommend ist der U-Turn nicht vorgesehen. Ob auch hier verkehrswidriges Verhalten zu Kollisionen führt, sollte ebenfalls geprüft werden. Schließlich ist festzuhalten, dass auf einem recht langen Stück, der U-Turn nicht möglich ist, weshalb ein absolutes Verbot nicht zielführend erscheint. Eine Verschiebung dieser Manöver auf die unübersichtliche Kreuzung auf Höhe der Varrentrappstraße (siehe separater Antrag) ist zu unterbinden. Vielleicht könnten noch weitere Beschilderungen, STOP-Zeichen o.ä. die Situation entschärfen. Hamburger Allee aus Richtung Messe kommend. Hamburger Allee aus Richtung Westbahnhof kommend. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 225 2021 Die Vorlage OF 180/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE CDU FDP
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee

14.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

Antrag vom 14.10.2021, OF 179/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Varrentrappstraße/Hamburger Allee/Schloßstraße verbessert werden kann. Begründung: Auf Höhe der Varrentrappstraße befindet sich eine Y-Kreuzung, an der der Verkehr aus Richtung Messe kommend entweder die Hamburger Allee weiter Richtung Westbahnhof (Parallel zur Straßenbahnlinie 17) oder halb rechts in die Schloßstraße (entlang der Straßenbahnlinie 16) einbiegen kann. Die Hauptverkehrsstraße ist ab diesem Punkt die Schloßstraße, die Hamburger Allee wird hingegen eher zur Nebenstraße. Dies führt dazu, dass zahlreiche Autofahrer noch recht spät die Fahrspur wechseln und nach der Kreuzung umschwenken, obgleich die halbrechts Spur aus Richtung Messe kommend, im Gegensatz zur geradeaus-Ampel -Hamburger Allee; dort grün-, noch rot hat. Dies führt aufgrund geteilter Fußgängerampelphasen dazu, dass diesen trotz Grünlichts Autofahrer querkommen. Diese gefährlichen Situationen unweit der Bonifatiusschule gilt es zu unterbinden. Beispielsweise könnten die Ampelphasen zugunsten der Sicherheit so angepasst werden, dass die Autofahrer nur grün haben, wenn beide Richtungen befahrbar sind, also keine Straßenbahn quert. Die Ausschilderung der Schloßstraße als Verbindung Richtung Hausen/Rödelheim ist eindeutig. Ein zusätzliches Blinklicht, dass auf die Grünphasen der Fußgänger hinweist, oder ein Rotlicht an der Rückseite der Fußgängerampel Schloßstraße mit zusätzlicher Haltelinie könnte zusätzlich auf die Gefahrenstelle hinweisen. Laut Aussagen der Elternschaft der Bonifatiusschule kommt es hier regelmäßig zu sehr gefährlichen Situationen zwischen Schülern bzw. anderen Fußgängern und Autofahrern. Hamburger Alle aus Richtung Messe kommend. Auf Höhe der Litfaßsäule befindet sich der Fußgängerüberweg, der durch eine Verkehrsinsel geteilt wird, die Grünphasen sind nicht durchgehend, sondern richten sich nach den hier ersichtlichen unterschiedlichen Phasen für die Autofahrer. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 224 2021 Die Vorlage OF 179/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE CDU FDP
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen!

13.09.2021 · Aktualisiert: 11.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 27.08.2021 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A. Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen, um den Verkehrsraum von Kfz- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat, soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potenzielle Gefährdungssituationen) zwischen Pkw- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt, das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B. Aktuelle Anregungen und geplante Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten 1. Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach circa einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: a) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs"; b) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln; c) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des Pkw- und Lkw-Verkehrs zum Tempo-30-Gebot auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 bis 25 km/h auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bittet der Ortsbeirat zu prüfen, ob die "grüne Welle" für Pkw-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des Pkw-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen; b) ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C. Verbindliche Zusagen und Konzepte, um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Soweit unter Berücksichtigung - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschlusses des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Anregung unter Buchstabe A.) - und nach einer Bewertung der aktuellen Anregung und ggf. noch folgender Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - frühestens ab April 2022 - (siehe Anregung unter Buchstabe B.) temporäre Maßnahmen zulasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen - gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z. B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1. durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten - unter der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs - Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohner oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen, z. B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegenzunehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspur zeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße und diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten? 6. Hat der Magistrat ein Konzept, um für Anwohnerinnen und Anwohner eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße sozialverträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers z. B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, dass die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u. a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u. a. über die derzeitige Problematik und infrage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A. Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohnerinnen und Anwohner zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B. Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden, bevor der Ortsbeirat oder der Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C. Sollte erwogen werden, z. B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des Pkw-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1788 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 519 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 681 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

Ideen

Keine Ideen gefunden.