Meine Nachbarschaft: Robert-Mayer-Straße
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Baufortschritt am Westbahnhof?
Antrag vom 02.10.2025, OF 1268/2 Betreff: Baufortschritt am Westbahnhof? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieser Zeitplan noch einzuhalten ist: https://bauprojekte.deutschebahn.com/p/frankfurt-m-west-bf? Insbesondere besteht Informationsbedarf hinsichtlich der Eröffnung der augenscheinlich fertig gestellten Treppe Richtung Hamburger Allee (Bild anbei). Begründung: Schon lange warten Bürger endlich auf die Sanierung des Westbahnhofs. Leider hat die Antragstellerin auf eine entsprechende Anfrage keine Antwort erhalten. Antragstellerin und Fraktionsvorsitzende Aufnahme: Antragstellerin Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1268/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1268/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim
Antrag vom 17.11.2025, OF 1294/2 Betreff: Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für Bockenheim endlich ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept zu entwickeln und hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt einzustellen. Das Konzept soll insbesondere folgende Punkte umfassen: eine systematische Bestandsaufnahme der Parksituation in den besonders belasteten Bereichen, insbesondere Leipziger Straße, Kasernenstraße, Adalbertstraße, Rödelheimer Straße, Schloßstraße, Grempstraße sowie dem Umfeld des Kulturcampus, die Prüfung geeigneter Bewirtschaftungsmodelle wie Anwohnerparken, zeitlich begrenztes Parken, Parkscheinautomaten sowie Zonenregelungen, Vorschläge zur Entzerrung des Parkdrucks für Anwohner, Gewerbetreibende, Lieferverkehr und Besucher, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit - insbesondere für ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen - sowie zur Stärkung des lokalen Handels, einen Zeit- und Umsetzungplan einschließlich der Folgekosten. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits mehrfach angemahnt, doch ein übergreifendes Konzept wurde von der Stadt bislang nicht vorgelegt. Die Lage in Bockenheim verschärft sich weiter. Bockenheim weist traditionell eine hohe Nutzungsdichte auf. Neben einem stark frequentierten Einzelhandels- und Gastronomieangebot rund um die Leipziger Straße wird der Stadtteil erheblich von Pendlern belastet. Viele Pendler nutzen Bockenheim als strategischen Zugang zu nahegelegenen Arbeits- und Studienstandorten - etwa Goethe-Universität, Messe Frankfurt, Westend, Innenstadt, Palmengartenumfeld oder ;Bankenviertel - und parken ganztägig in den Wohngebieten. Diese Pendlerbelegung führt regelmäßig zu blockierten Anwohnerstellplätzen und langwierigen Parksuchfahrten. Die Folgen sind ein dauerhaft überlasteter Straßenraum, fehlende Stellplätze, zugeparkte Gehwege und sinkende Verkehrssicherheit. Besonders ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen sind von den unübersichtlichen und oftmals gefährlichen Situationen im Viertel betroffen. Gleichzeitig leidet der lokale Handel unter erschwerten Anlieferungsbedingungen und geringerer Erreichbarkeit. Auch perspektivisch verschärft sich der Druck: Mit dem weiteren Ausbau des Kulturcampus Bockenheim ist mit zusätzlichen Besuchern, Beschäftigten und Studierenden zu rechnen, die ohne klare Bewirtschaftung zusätzliche Stellräume beanspruchen werden. Ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept ist daher zwingend notwendig, um den ruhenden Verkehr zu ordnen, Pendlerströme besser zu steuern, Anwohner zu entlasten und die Lebensqualität im Stadtteil zu sichern. Dafür ist die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel unerlässlich. Ein solches Gesamtkonzept schafft eine verlässliche Grundlage für nachhaltige Entlastung und stellt sicher, dass Bockenheim nicht weiter durch ungeordneten Parksuchverkehr überfordert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1294/2 wurde zurückgezogen.
Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7381 entstanden aus Vorlage: OF 1196/2 vom 20.08.2025 Betreff: Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt? Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem Ortsbeirat den Sachstand des Projekts im Kettenhofweg 130 vorzustellen; 2. durch Verhandlungen mit den Eigentümern dafür Sorge zu tragen, dass das Gebäude Kettenhofweg 130 schnellstmöglich saniert und einer neuen Nutzung zugeführt wird; 3. sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 Baugesetzbuch (BauGB) anzudrohen. Begründung: Bereits im Jahr 2015 erteilte der Magistrat eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung als Beherbergungsbetrieb. Das Gebäude beschäftigt den Ortsbeirat seit mehr als zehn Jahren. Durch verschiedene Eigentümerwechsel wurde die Fertigstellung des Bauwerks immer wieder verzögert. Um einem weiteren Verfall des denkmalgeschützten Gebäudes zuvorzukommen, sind dringende Verhandlungen des Magistrats mit den Eigentümern notwendig. Sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ist der Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots notwendig. Nach § 177 Absatz 1 BauGB ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer . . Beschaffenheit Missstände oder Mängel aufweist, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist". Da das Gebäude seit ca. zehn Jahren eine Baustelle ist, ist ein Eingreifen des Magistrats dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2032 Aktenzeichen: 60-3
Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7381 entstanden aus Vorlage: OF 1196/2 vom 20.08.2025 Betreff: Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IvI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt? Der Magistrat wird beauftragt, 1. dem Ortsbeirat den Sachstand des Projekts im Kettenhofweg 130 vorzustellen; 2. durch Verhandlungen mit den Eigentümern dafür Sorge zu tragen, dass das Gebäude Kettenhofweg 130 schnellstmöglich saniert und einer neuen Nutzung zugeführt wird; 3. sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 Baugesetzbuch (BauGB) anzudrohen. Begründung: Bereits im Jahr 2015 erteilte der Magistrat eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung als Beherbergungsbetrieb. Das Gebäude beschäftigt den Ortsbeirat seit mehr als zehn Jahren. Durch verschiedene Eigentümerwechsel wurde die Fertigstellung des Bauwerks immer wieder verzögert. Um einem weiteren Verfall des denkmalgeschützten Gebäudes zuvorzukommen, sind dringende Verhandlungen des Magistrats mit den Eigentümern notwendig. Sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ist der Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots notwendig. Nach § 177 Absatz 1 BauGB ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer . . Beschaffenheit Missstände oder Mängel aufweist, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist". Da das Gebäude seit ca. zehn Jahren eine Baustelle ist, ist ein Eingreifen des Magistrats dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2032
Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen
Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Betreff: Pilotprojekt Stadtteil-Hausmeister*innen für Bockenheim - gegen weitere Vermüllung und für mehr Sauberkeit in den Stadtteilen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig unter Einbeziehung des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" und zusammen mit der FES das Pilotprojekt eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin als Kümmerer / Kümmerin im Stadtteil Bockenheim zu starten; Ziel soll die regelmäßige, systematische und rasche Beseitigung von Sperrmüll und anderen Vermüllung-Situationen sein. Der Ortsbeirat beschließt für diesen Zweck bis zu 15.000 Euro aufzuwenden, gemäß der Beschlüsse E 201/24 und NR 1378/25. Der Magistrat wird ferner gebeten, mit der ABG und anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u. a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dahingehend zu verhandeln, dass diese sich in Zukunft ggf. am Einsatz eines Stadtteilhausmeisters / einer Stadtteilhausmeisterin beteiligen, mindestens aber innerhalb ihrer Bestände und in deren Umkreis Dienstleister*innen einsetzen, die sich als Kümmerer und Kümmerinnen für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen sowie die Mieter*innen beraten; hierbei sind insbesondere die ABG-Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45 - 47) sowie entlang Große Seestraße und Schlossstraße in den Fokus zu nehmen. Der Magistrat wird dabei gebeten, vertraglich zu verhindern, dass der Einsatz derartiger Dienstleister*innen zu Mietensteigerungen in den Beständen führt. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, für mehr Aufklärung, häufigere Reinigungsintervalle und zusätzliche Müllbehälter zu sorgen. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (Sackgasse / Fotos) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schlossstraße nicht sauber gehalten. Falschparkende, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Hier braucht es Kümmerinnen und Kümmerer und Ansprechpartner*innen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Der Ortsbeirat begrüßt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einen Sonderfonds "Mehr Sauberkeit in den Stadtteilen" einzurichten, das entsprechende Budget zu erhöhen und die bisherige Deckelung aufzuheben. Um hiermit jedoch vor Ort Erfolge zu verzeichnen, sind Personen erforderlich, die sich regelmäßig und systematisch kümmern. Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z. B. in Köln-Kalk hin. Stadtteil- (Kiez-) Hausmeister*innen haben einen explizit weiteren räumlichen Handlungsraum als normale Hausmeister*innen von Wohnungsbaugesellschaften. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: Situation in der Jordanstraße und der Große Seestraße (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627
Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7143 entstanden aus Vorlage: OF 1159/2 vom 02.06.2025 Betreff: Mehr Fahrradparkplätze vor der Schloßstraße 119 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Anzahl der Fahrradbügel vor der Hausnummer 119 um drei bis vier weitere Fahrradbügel zu erhöhen bzw. die vorhandenen so anzuordnen, dass in diesem Bereich erheblich mehr Fahrräder abgestellt werden können; 2. alternativ zu prüfen, ob zusätzliche Fahrradbügel an anderer geeigneter Stelle in unmittelbarer Nähe der Hausnummern 117 und 119 installiert werden können und dies bei positiver Prüfung umzusetzen, oder 3. zusätzliche Fahrradbügel an der Kreuzung Schloßstraße/Robert-Mayer-Straße gegenüber dem Außenbereich des Restaurants "Immer Satt" zu installieren. Begründung: Die derzeit vorhandenen sechs Fahrradbügel vor der Hausnummer 119 werden überwiegend von Mieter*innen der Wohngemeinschaften des Studentischen Wohnens genutzt. Anwohnende, u. a. der Hausnummer 117, können diese daher nur sehr eingeschränkt verwenden. Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen übersteigt die bestehende Kapazität deutlich. Aktuell sind dreimal zwei Fahrradbügel parallel zur Fahrbahn angeordnet (siehe Fotos) - möglicherweise lässt sich bereits durch eine Erweiterung und geänderte Anordnung zusätzlicher Platz schaffen. Alternativ könnten weitere Fahrradbügel an nahegelegenen, geeigneten Standorten ergänzt werden. (Quelle: Street View von Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1709 Aktenzeichen: 66-2
Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1158/2 vom 02.06.2025 Betreff: Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren Vorgang: B 166/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Stand der Planungen zur Umgestaltung der Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr sowie die Gestaltung des Überwegs Schloßstraße darzustellen und mitzuteilen, ob und wann mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen ist; 2. zu bestätigen, dass die im Magistratsbericht B 166 genannten Vorhaben - insbesondere die Einbindung der Achse in den "Stadtspaziergang Fußverkehr" sowie die angestrebte Förderung durch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - weiterhin verfolgt werden; 3. zu erläutern, ob es im Zusammenhang mit Haushaltskürzungen oder Priorisierungen in der Stadtverwaltung zu einer Veränderung der Planungs- oder Umsetzungsabsicht gekommen ist. Begründung: Die Achse Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße wurde bereits 2021 vom Ortsbeirat als zentrale Verbindung für den Fuß- und Radverkehr hervorgehoben. Der Magistrat hat daraufhin im Jahr 2022 zugesichert, die Anregungen des Ortsbeirats aufzugreifen und die Achse im Rahmen des Programms "Stadtspaziergang Fußverkehr" gemeinsam mit Bürger*innen und dem Ortsbeirat zu begutachten und planerisch weiterzuentwickeln. Trotz erfolgtem Stadtspaziergang im Jahr 2022 ist bisher keine konkrete Planung bekannt. Zur Wiedervorlage des Themas im Sinne einer nachhaltigen Mobilitäts- und Stadtgestaltung ist eine erneute Befassung durch den Magistrat notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1438
Tilly-Edinger-Platz mit einfachen Mitteln aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7140 entstanden aus Vorlage: OF 1168/2 vom 22.06.2025 Betreff: Tilly-Edinger-Platz mit einfachen Mitteln aufwerten Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Maßnahmen zur Aufwertung des Tilly-Edinger-Platzes zeitnah umzusetzen: 1. Aufstellung einer Tischtennisplatte; 2. Installation zusätzlicher Sitzgelegenheiten, auch mit Rückenlehnen und Armstützen für ältere Menschen; 3. Einrichtung einer Balancierstange oder ähnlicher Bewegungsanreize für Kinder; 4. Aufstellung einer stabilen, verschließbaren Truhe zur gemeinschaftlichen Nutzung für Spiel- und Bewegungsmaterialien - es dient zur Kenntnis, dass dem Ortsbeirat Personen bekannt sind, die bereit wären, eine Patenschaft für die Truhe zu übernehmen; 5. Ersatz der bestehenden Abfalleimer durch größere und krähensichere Modelle, inkl. Aschenbecher. Begründung: Im Rahmen eines gemeinsamen Ortstermins am 12. Juni 2025 mit Vertreter*innen des Ortsbeirats, des Magistrats und der Bürgerinitiative "Bockenheim außer Haus" sowie der Kinderbeauftragten wurden konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität auf dem Tilly-Edinger-Platz gesammelt und diskutiert. Die oben genannten Maßnahmen wurden dabei als sinnvoll und umsetzbar identifiziert. Sie tragen dazu bei, den Platz als generationsübergreifenden Treffpunkt im Quartier zu stärken, Bewegungsangebote zu schaffen und die Sauberkeit nachhaltig zu verbessern. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, diese Anregungen aufzunehmen und im Sinne einer lebendigen, inklusiven Stadtteilentwicklung zügig umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1802 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Die im Oeder Weg aufgestellten Baumkübel als Modell zur Begrünung von Straßen nutzen, in die wegen darunterliegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden dürfen
Antrag vom 12.05.2025, OF 1139/2 Betreff: Die im Oeder Weg aufgestellten Baumkübel als Modell zur Begrünung von Straßen nutzen, in die wegen darunterliegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden dürfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1.) Auch in den fahrradfreundlichen Nebenstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg werden bis zur endgültigen Entscheidung Baumkübel wie im Oederweg aufgestellt. 2.) Entsprechend der Baumkübel im Oederweg sollten witterungsresistente Baumkübel entwickelt werden, die wegen der unter der Straße liegenden Versorgungsleitungen mit Bäumen bepflanzt auf der Straßendecke aufgestellt werden können. 3.) Diese witterungsresistenten Baumkübel sollen in Straßen Aufgestellt werden, in denen aufgrund darunter Liegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden können. Begründung: In Zeiten des beschleunigten Klimawandels steigen die Temperaturen in Frankfurt von Jahr zu Jahr. Zur Verbesserung der Lebensqualität ist eine umfangreiche Begrünung im Stadtraum notwendig, die u.a. durch die massive Anpflanzung von Bäumen herbeigeführt werden kann. Wenn keine Bäume im Erdreich angepflanzt werden können, müssen Alternativen entwickelt werden. Eine dieser Lösungen wäre, wenn man gemäß den im Oederweg aufgestellten Baumkübel witterungsresistente Kübel herstellt, die jahrelang genutzt werden können. Diese witterungsresistenten Baumkübel sind in Straßen aufzustellen, in die wegen der unter Straßendecke liegenden Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden können. Die Aufstellung solcher Kübel und die darin vorgesehene Anpflanzung von Bäumen tragen dazu bei das Stadtklima zu verbessern. Ein erfolgreiches Modell befindet sich vor der Universitätsbibliothek in Bockenheim. Die Chance der Verbesserung des Stadtklimas durch Baumkübel muss in Zeiten des Klimawandels genutzt werden. Anlage 2 Fotos Baumkübel Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1139/2 wird bis zur Sitzung am 08.09.2025 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1139/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/Schloßstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7057 entstanden aus Vorlage: OF 1147/2 vom 30.01.2025 Betreff: Weitere Fragen zur Bockenheimer Grundschule an der Kaufunger Straße/Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich zu prüfen und zu berichten, wie der Stand der Umbauarbeiten sowohl im Innen- als auch im Außenbereich der Bockenheimer Grundschule ist und den Zeitplan für Umbau und Bezug vorzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie soll das Verkehrskonzept für die neue Grundschule aussehen? 2. Wo werden sich die Pkw-Parkplätze für Lehrer auf dem Gelände befinden? Wie viele Pkw-Parkplätze sind geplant? 3. Wo werden sich die Fahrradstellplätze für die Schulgemeinde befinden? Wie viele Fahrradstellplätze sind geplant? 4. Wann werden die gegenwärtig durch die Bauarbeiten blockierten Pkw-Parkplätze auf der Kaufunger Straße wieder freigegeben? Begründung: Es handelt sich um eine Anregung der Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7054 entstanden aus Vorlage: OF 1129/2 vom 08.04.2025 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Homburger Straße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Homburger Straße durchgängig zu gewährleisten. Insbesondere ist die Breite der Gehwege zu überprüfen und - wo erforderlich - zu verbreitern. Zudem sind Maßnahmen zu ergreifen, um das Zuparken der Gehwege durch Pkws wirksam zu unterbinden. Auch sind barrierefreie Querungen sicherzustellen - insbesondere bei Starkregen und stehender Nässe; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die Fahrbahnbreite durchgängig den geltenden "Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen" (RASt 06) entspricht. Begründung: Es handelt sich um die Anregung einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Homburger Straße sind an vielen Stellen sehr schmal. Für zu Fuß Gehende - insbesondere Personen mit Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl - ist ein barrierefreies Passieren häufig nicht möglich. Zusätzliche Hindernisse wie Strom- und Verteilerkästen oder temporäre Baustellenschilder verschärfen die Situation. Wird dann auch noch auf den Gehwegen geparkt, ist das Durchkommen vielerorts vollständig blockiert. Ergänzend sollte überprüft werden, ob die Fahrbahnbreite entlang der Straße durchgängig den Anforderungen für sicheren Begegnungsverkehr entspricht - sowohl zwischen zwei Pkws als auch zwischen Pkws und Zweirädern. An einzelnen Stellen scheint der Abstand zwischen den schräg- und den längsparkenden Fahrzeugen sehr knapp bemessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten!
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 10.05.2025 Betreff: Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten! Vorgang: OM 6041/24 OBR 2; ST 2177/24 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirats vom 04.11.2024, OM 6041, zum Thema Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot verfügen und durchsetzen, endlich abschließend zu bearbeiten und umzusetzen. Der Magistrat wird zudem gebeten, die gesamte Sache als Eilfall gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Der Ortsbeirat hat die Problematik vor Ort in seiner ordentlichen Sitzung vom 04.11.2024 mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Beteiligten ausführlich erörtert und die Eilanregung OM 6041 hierzu beschlossen. Die Stellungnahme ST 2177 verwies lediglich auf die wohl noch ausstehende ämterübergreifenden Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und dem Ordnungsamt sowie der "sorgfältigen rechtlichen Prüfung" der im Beschluss angeregten Nutzungsbeschränkungen. An der problematischen Situation für die Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlage, des Spielplatzes sowie des Schülerhorts hat sich im letzten halben Jahr nichts geändert. Momentan ist leider lediglich festzustellen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für ihr Anliegen in der Bürgerfragestunde ihres Ortsbeirats vor einem halben Jahr engagiert haben und die Ämter des Magistrats daraufhin nach inzwischen mehr als einem halben Jahr noch keine inhaltliche Stellungnahme abgaben. Daher appelliert der Ortsbeirat nun abermals an den Magistrat, schnellstmöglich eine inhaltliche Stellungnahme zu der Eilanregung OM 6041 in der neuen Eilfrist abzugeben. Die Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7052 entstanden aus Vorlage: OF 1138/2 vom 10.05.2025 Betreff: Fahrradparkplätze in der Jordanstraße 26 sowie in der Kiesstraße 18 Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten (siehe auch Fotos in der Begründung) jeweils Fahrradbügel einzurichten: 1. vor der Hausnummer 26 in der Jordanstraße (drei bis vier Fahrradbügel); 2. Kiesstraße 18 (zwei bis drei Fahrradbügel). Begründung: Anwohnende der Jordanstraße im Bereich der Hausnummer 26 wünschen sich weitere Fahrradparkplätze. Es gibt zwar Fahrradparkplätze im näheren Umfeld, die aber schon weidlich genutzt werden. In der Jordanstraße leben sehr viele Anwohnende, die auf die öffentlichen Parkplätze angewiesen sind, da sie in den Hinterhöfen meist keine Möglichkeit haben ihre Fahrräder sicher abzustellen. Auch die Anregung für Fahrradparkplätze in der Kiesstraße kommt aus der Anwohnerschaft. Beide Standorte liegen zwischen einem Blumenbeet und einer Hofeinfahrt. Es ergibt sich hier an beiden Standorten die Situation, dass der Bereich der jeweiligen Hofeinfahrten durch parkende Pkws beeinträchtigt wird. Auch vor diesem Hintergrund erscheinen dem Ortsbeirat beide Standorte als sehr geeignet für Fahrradparkplätze. Lediglich im Falle der Jordanstraße 26 geht ein Pkw-Stellplatz verloren. Am Standort der Kiesstraße 18 reicht der wegfallende Stellraum kaum für einen Pkw. Das auf dem Foto zu sehende Lastenfahrrad soll offensichtlich momentan den Raum für ordnungswidrig parkende Pkws sperren. Kiesstraße 18 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1597 Aktenzeichen: 66-2
Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPFGebäude?
Anregung vom 28.04.2025, OA 554 entstanden aus Vorlage: OF 1123/2 vom 29.03.2025 Betreff: Wann erhalten die Eltern der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule endlich Planungssicherheit zur Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude? Vorgang: OM 3295/22 OBR 2; ST 666/23 Zwischenbescheid des Magistrats vom 21.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wie ist die Schulauslagerung in das ehemalige DIPF-Gebäude konkret geplant und wie soll diese konkret umgesetzt werden? 2. Wie kommen die Grundschulkinder der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule sicher zur ausgelagerten Schule in das ehemalige DIPF-Gebäude und wie wird der Weg mittags von der Schule zum Hort bzw. vom Hort zur Schule gelöst? 3. Wird die Außenstelle bis zum 15.08.2025 für den Schulbetrieb fertiggestellt? Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den genannten Schüleröffnungstermin, 15.08.2025, neu zu prüfen und, falls dieser Termin gefährdet ist, einen Notfallplan zu erstellen und diesen zu kommunizieren. Begründung: Da die (noch nicht im Bau befindliche) Grundschule im neuen Schönhofviertel wohl frühestens erst ab 2027/2028 fertiggestellt werden soll, aber bereits immer mehr Familien mit Kindern in das Viertel ziehen, müssen die betreffenden Grundschulkinder aktuell in der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule (GBS) beschult werden. Da das aktuell viel zu kleine Schulgebäude in der Pfingstbrunnenstraße bereits jetzt schon völlig überbelegt ist, muss die GBS-Grundstufe die Überkapazität (2025/2026 wohl über 100 Prozent) durch eine temporäre Auslagerung im ehemaligen DIPF-Gebäude, Schloßstraße 29, auffangen. Dies bedeutet nun, dass alle bestehenden und neuen Grundschüler*innen, die in unmittelbarer Nähe der aktuellen GBS-Grundstufe wohnen, sowohl einen wesentlich weiteren Schulweg auf sich nehmen müssen (bis zu 1,8 Kilometer pro Strecke), zum Mittagessen wieder in die alten Horte zurückkehren müssen, die sich in unmittelbarer Nähe der alten Schule befinden (ca. ein Kilometer pro Strecke), um dann nach dem Mittagessen wieder zur Nachmittagsbetreuung in die neue Schule zu laufen (wieder ca. ein Kilometer pro Strecke). Einige Grundschulkinder (sechs bis neun Jahre) laufen somit knapp sechs Kilometer pro Tag. Erschwerend hinzu kommt, dass dieser längere, neue Weg, außerhalb des bestehenden Grundschulbezirks, an zahlreichen Stellen sehr unsicher ist - neben der Unterführung am Westbahnhof, mit anstehendem Umbau, müssen die Schüler*innen enge Gehwege entlang der Voltastraße/Hamburger Allee, diverse ungesicherte Überquerungen, viel zu kurze Grünphasen an den Ampelanlagen und schlecht einsehbare Straßenecken überwinden. Im Rahmen der am 28.03.2025 durchgeführten Schulwegbegehung mit dem zuständigen Amt, konnten sich einige Mitglieder aus unterschiedlichen Fraktionen des Ortsbeirates 2 selbst ein Bild davon machen, wie schier verzweifelt die Eltern mit dieser Situation sind, da sie sehr große Angst um die Sicherheit ihrer Kinder haben und zudem die Hortsituation (zusätzlich anfallende Laufstrecke für das Mittagessen) bis dato weiterhin nicht gelöst scheint. Im Schreiben des Stadtschulamtes vom 10.04.2025 zur Schulwegsicherung wird weder auf diese Bedenken/Tatsachen eingegangen, sodass die Grundschüler:innen bis zu sechs Kilometer pro Tag laufen müssen, noch wird auf die Querung des Westbahnhofes/enge Tunnelsituation eingegangen, die zudem ja auch noch umgebaut werden soll. Die Planungen zur konkreten Auslagerung der Grundstufe inkl. der Hort-/Schulwegsituation sowie die neue Aufteilung der Grundschulbezirke hätten schon längst erfolgen müssen und wurden seitens des Ortsbeirates 2 bereits im Jahr 2022 gefordert. Die auf der Schulwegbegehung geäußerte Aussage der Amtsvertreter an zwei Eltern, die Schulleitung wäre an der späten Planung schuld, da sie erst kürzlich entschieden hat, mit der Grundstufe umzuziehen, wird von der Schule entschieden zurückgewiesen. Bereits im Jahr 2022 war völlig klar, dass die Grundstufe umziehen muss (siehe u. a. Anregung OM 3295). Spätestens seit 2022 ist dem zuständigen Amt bekannt, dass die GBS-Grundstufe in das neue DIPF-Gebäude umziehen soll. Der Umzug wurde bereits um ein Schuljahr verschoben, da sich der Umbau verzögert; ob das Gebäude zum Sommer hin fertig wird, bleibt abzuwarten. Leider wurde den Eltern bis dato kein Notfallplan aufgezeigt für den Fall, dass die Schule bis August 2025 nicht fertig werden sollte. Die Eltern und Grundschulkinder brauchen dringend Planungssicherheit und konkrete Lösungsvorschläge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 26.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 554 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF-BIG (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 554 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6191, 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 26.05.2025 § 6755, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025
Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627 Aktenzeichen: 66-0
Antrag auf Aufnahme in das Projekt „Schulstraße“ in Frankfurt
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7056 entstanden aus Vorlage: OF 1146/2 vom 06.05.2025 Betreff: Antrag auf Aufnahme in das Projekt "Schulstraße" in Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, die neue Außenstelle (Grundschule) der Georg-Büchner-Schule (GBS) an der Kaufunger Straße/Ecke Schloßstraße, ehemals DIPF, die am 15. August 2025 eröffnet werden soll, in das Projekt "Schulstraßen" in Frankfurt aufzunehmen. Die Schulleitung der GBS unterstützt diesen Antrag. Begründung: Sogenannte "Schulstraßen" sind Straßen im Umfeld von Schulen, die zur Hauptverkehrszeit, also zu Schulbeginn, je eine Stunde lang für den Autoverkehr gesperrt sind. Die Vorteile liegen auf der Hand: Elterntaxis, die Kinder morgens eilig zur Schule bringen, sind eine Gefahrenquelle für alle Kinder außerhalb des Autos. Weniger Pkws bedeuten also mehr Sicherheit für diese Kinder. Kommen Kinder stattdessen mit dem Rad oder zu Fuß zur Schule, fördert das zudem ihre Selbstständigkeit, ihre Gesundheit, soziale Kontakte und nachweislich auch die Aufmerksamkeit später in der Schulstunde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1598 Aktenzeichen: 32-1
Bushaltestellen im Kettenhofweg verbessern
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7062 entstanden aus Vorlage: OF 1141/2 vom 08.05.2025 Betreff: Bushaltestellen im Kettenhofweg verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. zu veranlassen, dass die Bushaltestelle "Kettenhofweg" der Buslinie 50 vor dem Gebäude Mendelssohnstraße 60 mit einer Überdachung ausgestattet wird; 2. die gegenüberliegende Haltestelle vor dem Gebäude Mendelssohnstraße 63 mit einer Sitzgelegenheit und einer Überdachung auszustatten. Sollte eine Nachrüstung mit ortsfesten Bauten kurzfristig nicht möglich sein, sollen mobile Wartehallen geprüft werden. Begründung: Viele Anwohner*innen in Westend-Süd benutzen regelmäßig die Buslinie 50. Auf der einen Straßenseite fehlt eine Unterstellmöglichkeit bei schlechtem Wetter und auf der anderen Seite fehlen Sitz- und Unterstellmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1626 Aktenzeichen: 92-13
Illegale Rechtsabbieger auf dem Fahrradstreifen Schloßstraße/Rödelheimer Straße
Antrag vom 09.04.2025, OF 1132/2 Betreff: Illegale Rechtsabbieger auf dem Fahrradstreifen Schloßstraße/Rödelheimer Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das illegale Rechtsabbiegen auf dem Fahrradstreifen an der Schloßstraße / Ecke Rödelheimer Straße schnellstens zu unterbinden und den Fahrradstreifen durch eine rote Markierung für die Fahrradfahrenden abzusichern. Begründung: Der abgesetzte Fahrradstreifen an der Schloßstraße / Ecke Rödelheimer Straße wurde seinerzeit zum Schutz der Fahrradfahrenden durch Poller geschützt, die nicht überfahren werden konnten. Da die Fahrzeugschlange vor der Ampel oft sehr lang war, gab es für die stehenden Fahrzeuge keine Möglichkeit auszuweichen, wenn Polizei und Krankenwagen mit Blaulicht und Sonderzeichen heranfuhren. Damit die Fahrzeugschlange den Weg frei machen konnte, mussten die Fahrzeuge in die Kreuzung einfahren, damit Rettungswagen oder Polizei freie Fahrt bekommen konnten. Dieser Umstand führte dazu, dass die Poller entfernt wurden, damit die Fahrzeuge vor der Ampel auf den Fahrradstreifen ausweichen konnten. Da jetzt die Poller fehlen, wird der Fahrradstreifen zum illegalen Rechtsabbiegen genutzt, was nicht im Sinne des Erfinders ist. Anlage: Blick auf den Fahrradstreifen auf dem sich Illegal Fahrzeuge befinden, um rechts in die Rödelheimer Straße abzubiegen. Der Fahrradweg soll durch eine rote Markierung als Fahrradweg gekennzeichnet werden. Diese beiden Fahrzeuge befinden sich Illegal auf dem Fahrradstreifen! (Quelle: Bilder des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1132/2 wurde zurückgezogen.
Unterstützung für die Nachbarschaftsinitiative Bockenheim außer Haus
Antrag vom 08.04.2025, OF 1115/2 Betreff: Unterstützung für die Nachbarschaftsinitiative Bockenheim außer Haus Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat stellt der Nachbarschaftsinitiative "Bockenheim außer Haus" einen Betrag in Höhe von bis zu 1.200 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats zweckgebunden zur Verfügung. Als Zuschussempfänger tritt der Verkehrsclub Deutschland - Landesverband Hessen e. V., ein. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Nachbarschaftsinitiative "Bockenheim außer Haus" engagiert sich seit mehreren Jahren mit vielfältigen, ehrenamtlichen Aktionen im Ortsbezirk. Dazu zählen unter anderem die "Sommerstraße", die "Green it up"-Flächen sowie die gelben Parklets auf dem Tilly-Edinger-Platz. Auch im Jahr 2025 sind wieder verschiedene Maßnahmen geplant, für deren Umsetzung eine finanzielle Unterstützung aus dem Budget des Ortsbeirats beantragt wird. Konkret handelt es sich um: - 460 Euro für Werkstattmaterial, Spielzeug, Pflanzen und Druckerzeugnisse im Rahmen der sechsten Auflage der "Sommerstraße" - 450 Euro für Gartenbaumaterial und Pflanzen zur Auffrischung von vier "Green it up"-Flächen - 240 Euro für Farbe, Zubehör und Pflanzen zur Verschönerung der Parklets auf dem Tilly-Edinger-Platz - 50 Euro für Material für ein Nachbarschafts-Boule-Turnier Mit diesen Maßnahmen fördert die Initiative Begegnung, Teilhabe und Nachhaltigkeit im Stadtteil und trägt wesentlich zur Aufwertung des öffentlichen Raums in Bockenheim bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 15 Es besteht Einvernehmen im Ortsbeirat, zu diesem Tagesordnungspunkt Vertreterinnen der Nachbarschaftsinitiative Bockenheim außer Haus als sachkundige Bürgerinnen anzuhören. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 401 2025 Die Vorlage OF 1115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD und Linke gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU und BFF (= Enthaltung)
Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim?
Antrag vom 30.03.2025, OF 1125/2 Betreff: Neues Schuljahr: Ist sichergestellt, dass alle Schüler tatsächlich Platz haben in Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten: 1. mit wie vielen Grundschülern im Bereich der Grundschulen Bockenheims, einschließlich Bockenheim-Süd, also City West und Rebstockviertel, im Schuljahr 2025/26 zu rechnen ist? 2. ob sichergestellt ist, dass die Grundschule in der Schlossstraße 29 ihren Betrieb zum neuen Schuljahr 2025/26 aufnehmen können wird, 3. ob die neue Grundschule die räumlichen Kapazitäten wird aufweisen können, dass alle Schüler des bestehenden Grundschulbezirks der Georg-Büchner Schule zuzüglich der zu erwartenden steigenden Schülerzahlen im Neubaugebiet Schönhofviertel wird aufnehmen können, 4. wann die Grundschule am Schönhofviertel fertiggestellt sein wird, 5. wie die zeitliche Planung zur Sanierung der Grundstufe der Georg Büchner Schule derzeit aussieht und 6. ob es bereits einen Zeitpunkt gibt, zu dem, wie lange geplant, die ehemalige Sophienschule durch die Erweiterung der Franckeschule genutzt werden kann? Was ist der neuste Stand zum endgültigen Standort der Johanna Tesch Schule? Begründung: Dringender Informationsbedarf. Aus den letzten ST (ST 349/2025, ST 343/2024, ST 2423/2023) geht nicht hervor, dass die laut Bauschild und nach Auskunft Frau Webers , zuletzt im Oktober 2024 im Rahmen eines Termins mit dem Ortsbeirat 2, getroffenen Aussage dreizügig geplante Grundschule an der Schloßstraße vorübergehend die gesamte ausgelagerte Grundstufe der Georg Büchner Schule zuzüglich der Schüler aus dem Neubaugebiet im Schönhofviertel aufnehmen soll. Der Ortsbeirat ist über die weitere Planung zu informieren, der auch die angrenzenden Schulbezirke tangiert, weshalb auch der Standort der Johanna Tesch Schule diesbezüglich von erheblichem Interesse ist. Schließlich hat sich die Baustelle an der Schloßstraße bereits verzögert, die Baustelle ist augenscheinlich auch noch nicht im Endstadium angelangt, weshalb der Ortsbeirat wenige Monate vor Schuljahresbeginn besorgt ist, ob die derzeitige Planung umsetzbar erscheint. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1175 2025 Die Vorlage OF 1125/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6737 entstanden aus Vorlage: OF 1103/2 vom 03.03.2025 Betreff: Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten Vorgang: V 621/23 OBR 2; ST 1299/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende entlang der Schloßstraße durchweg zu gewährleisten. Vor allem die Breite der Gehwege sollte überprüft und, wo nötig, vergrößert werden. Außerdem sollten Pkw daran gehindert werden, die Gehwege zuzuparken; 2. an Stellen der Schloßstraße, an denen die Breite der Gehwege durch Stromkästen oder Ähnliches (siehe dazu auch Stellungnahme ST 1299) besonders eingeschränkt ist, einzelne Pkw-Parkplätze zugunsten von Fahrradparkplätzen umzuwidmen. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Bürgerin. Die Gehwege entlang der Schloßstraße sind vor allem im Abschnitt zwischen Robert-Mayer-Straße und Nauheimer Straße sehr eng. Zu Fuß Gehende, vor allem solche, die auf einen Rollator, Kinderwagen oder Rollstuhl angewiesen sind, können sich an vielen Stellen nicht barrierefrei bewegen. Strom- und Verteilerkästen stellen zusätzliche Barrieren dar. In Kombination mit falschparkenden Pkw ist hier kein Durchkommen mehr möglich. Da es entlang der Schloßstraße an Fahrradparkplätzen fehlt, könnten an besonders eingeschränkten Stellen (siehe Foto anbei) einzelne Pkw-Stellplätze zugunsten von Fahrradbügeln umgewidmet und so gleich zwei Missstände behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.02.2023, V 621 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1299 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1322
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schaukasten U-BahnStation „Leipziger Straße“ - Nutzungsvergabe
Antrag vom 01.02.2025, OF 1080/2 Betreff: Schaukasten U-Bahn-Station "Leipziger Straße" - Nutzungsvergabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum der Schaukasten an der U-Bahn Leipziger Straße, Ausgang Markgrafenstraße (nicht am Aufzug, sondern Richtung Juliusstr.) laut Auskunft des Amts für Straßenbau Abt. "Gestattung" dem Institut für Selbstorganisation e.V. zur Nutzung überlassen wurde und ob auch anderen Vereinen und Initiativen in Bockenheim ermöglicht werden könnte, diesen zu nutzen. Begründung: Aus der Bürgerschaft erreichte die Antragstellerin die Anfrage zur Überlassung der Nutzung des Schaukastens nach Auflösung des Vereinsrings Bockenheims durch eine Initiative aus Bockenheim. Die Antragstellerin hat seitens der Ämter die Auskunft erhalten, dass grundsätzlich keinen einzelnen Vereinen oder Initiativen Schaukästen zur Verfügung gestellt würden. Im vorliegenden Fall handele es sich um die Übernahme des Schaukastens nach der Auflösung des Vereinsrings. Der Ortsbeirat sieht Informationsbedarf, damit gewährleistet ist, dass die Nutzungsvergabe fair und transparent erfolgt. Eine Teilnutzung durch mehrere Vereine wäre denkbar. Zuletzt wurde u.a. das Café Rabe beworben. Die Einrichtung dieses Cafés in der Jordanstraße war nicht zuletzt wegen der vorangegangen Hausbesetzung nicht ganz unumstritten. Bild vom bestückten Schaukasten (Foto: Antragstellerin) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1080/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung!
Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Betreff: Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit der ABG dahingehend zu verhandeln, dass diese innerhalb ihrer Bestände aber auch im umgebenden Außenraum Dienstleiter einsetzt, die sich als Kümmerer (Kiezhausmeister*innen) u.a. für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen; 2. hierbei insbesondere die Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45-47) in den Fokus zu nehmen; 3. dabei auch den Mieterinnen und Mietern in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung zu stehen. 4. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u.a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dementsprechend über mehr Verantwortungsübernahme hinsichtlich Sauberkeit der eigenen und umliegenden öffentlichen Räume zu verhandeln. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (siehe Fotos anbei) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schloßstraße nicht sauber gehalten. Falschparker*innen, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Der Ortsbeirat begrüßt die Neubau- und Energiepolitik der ABG (FR vom 26.09.25) ebenso wie die angeblich mehr als 145 Mio. Euro, die die ABG im Jahr 2024 in bauliche Instandhaltungsmaßnahmen investiert hat. In die Pflege der Bestände und insbesondere ihrer Quartiersumgebung wird jedoch zu wenig investiert. Hier braucht es Kümmerer und Ansprechpersonen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Regelmäßige Sperrmüllprobleme stellen sich auch in und vor den Siedlungsbeständen (Große Seestraße und Schloßstraße) und der Vonovia (Schloßstraße/ Friesengasse). Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z.B. in Köln-Kalk hin. Kiezhausmeister*innen haben einen explizit weiteren Handlungsraum als klassische Hausmeisterinnen und Hausmeister. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. Siehe auch: https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1238/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant?
Antrag vom 10.11.2025, OF 1135/9 Betreff: Neubau an der Astrid-Lindgren-Schule: Wo ist die Baustellenzufahrt geplant? Die Sanierung der Astrid-Lindgren-Schule ist weit überfällig. Dem Ortsbeirat wurden bereits die Pläne zur Errichtung eines Moduls im Schulhof vorgestellt. Dabei wurde auch erläutert, dass die Baustellenzufahrt über das ehemalige BMX-Gelände in der Platenstraße erfolgen soll. Mittlerweile ist an dieser Stelle der Spielpark fertiggestellt, der sehr gut angenommen wird und ein klarer Zugewinn für das das Viertel ist. Auf der Südseite des Geländes steht nun die Sanierung der städtischen Sportflächen an der Wilhelm-Epstein-Straße unmittelbar bevor. Auch aus dieser Richtung wäre dann keine Zufahrt mehr zum Schulhof der Astrid-Lindgren-Schule möglich. Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir fragen den Magistrat deshalb, über welchen Weg soll die Baustellenzufahrt zum Schulhof erfolgen? Und: Wie kann erreicht werden, dass weder der Park Schaden nimmt, noch die für die Sportvereine wichtige Erneuerung der Sportanlage an der Wilhelm-Epstein-Straße verzögert wird? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1330 2025 Die Vorlage OF 1135/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ampelschaltung an der Schloßstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6225 entstanden aus Vorlage: OF 1011/2 vom 23.09.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Schloßstraße/Homburger Straße/Robert-Mayer-Straße für Fußgänger zu überprüfen und ggf. die Grünphasen anzupassen. Begründung: Teilweise muss der Fußverkehr hier sehr lange warten. Die Fahrradfahrer und Autofahrer, die die Schloßstraße auf der Robert-Mayer-Straße queren, haben zuverlässigere Grünphasen als die Fußgänger, ggf. ließe sich das angleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 526 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6224 entstanden aus Vorlage: OF 1010/2 vom 21.10.2024 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Schloßstraße - zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzepts für die Gehwege Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege ermöglicht werden kann. Begründung: In der Schloßstraße ist zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies ist trotz doppelter Straßenbreite die gleiche Anzahl an Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, wodurch die Gefahr für Unfälle steigt. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Mit dem Rad zum Westbahnhof
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6226 entstanden aus Vorlage: OF 1045/2 vom 22.11.2024 Betreff: Mit dem Rad zum Westbahnhof Vorgang: V 775/23 OBR 2; ST 414/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. möglichst zeitnah die neue verkehrliche Lösung für die Kreuzung Robert-Mayer-Straße/Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Emser Brücke /Voltastraße sowie die Anbindung des Westbahnhofs für den Radverkehr in einem Arbeitsgespräch mit Vertreter*innen der Fraktionen im Ortsbeirat 2 zu erörtern; 2. diese Planungen sodann öffentlich im Ortsbeirat 2 vorzustellen. Begründung: Nach zahlreichen Anträgen aus dem Ortsbeirat 2 (siehe dazu zuletzt Stellungnahme vom 19.02.2024, ST 414, auf das Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775) soll nach Auskunft der Ämter nunmehr eine Lösung absehbar sein. Damit diese dann auch zeitnah umgesetzt werden kann, bittet der Ortsbeirat 2 um Vereinbarung eines Termins zur Vorstellung in der Bürgerfragestunde. Dass die Robert-Mayer-Straße zur Fahrradstraße umgebaut wurde, ohne dass man den Weg legalerweise zum Westbahnhof fortsetzen kann bzw. Richtung City West weiterfahren kann, entspricht nicht den Erwartungen an ein sinnvolles Radwegenetz. Es besteht daher Grund zur zeitnahen Umsetzung der lange ersehnten Verbindung. Da diese Planungen eine sehr komplexe Verkehrssituation betreffen, wird vor der öffentlichen Präsentation ein Arbeitsgespräch mit dem Ortsbeirat vorgeschlagen. Bei komplexen Planungsvorhaben hat sich das schon einige Male bewährt, so z. B. bei der Vorplanung zur U5-Verlängerung zum Römerhof oder der Gestaltung des Sally-Ride-Platzes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.10.2023, V 775 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 414 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 631 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6240 entstanden aus Vorlage: OF 1027/2 vom 13.11.2024 Betreff: Reinigungsintervalle bei großflächigen Heckenflächen erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zusammen mit der FES und dem Grünflächenamt Lösungen zu suchen und zu finden, um größere Heckenflächen, wie jene zwischen der Hamburger Allee/Emser Brücke und Robert-Mayer-Straße, nicht nur zu schneiden, sondern häufiger zu reinigen und besser zu pflegen. Begründung: Am 18. Oktober 2024 hat die FES aus der Heckenanlage Hamburger Allee/Robert-Mayer-Straße ca. zehn Kubikmeter Flaschen und sonstigen Müll (Schätzung von Mitarbeitenden der FES) herausgeholt, die dort offenbar im Laufe längerer Zeit deponiert worden waren (obwohl direkt neben der Anlage sechs Flaschencontainer aufgestellt sind). Die FES war dort mit zwei Transportwagen und ca. sechs Mitarbeitenden im Einsatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 322 Aktenzeichen: 79-4
Weitere Radbügel für die Kiesstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6232 entstanden aus Vorlage: OF 1030/2 vom 13.11.2024 Betreff: Weitere Radbügel für die Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kiesstraße auf Höhe der Häuser Nr. 37 bis 41, in Abstimmung mit den dort ansässigen gastronomischen Betrieben (z. B. Café Crumble) weitere Radbügel zu installieren. Hierfür sollte ein Pkw-Stellplatz entfallen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an der Kiesstraße/Ecke Adalbertstraße sind regelmäßig übervoll. Auf dem schmalen Gehweg entlang der beschriebenen Hausnummern können Fahrräder nicht abgestellt werden. Eine Erweiterung des Angebotes, insbesondere für die Kundschaft der Gastronomie, scheint daher erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 680 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Gaming für alle?
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6230 entstanden aus Vorlage: OF 1024/2 vom 26.10.2024 Betreff: Gaming für alle? Vorgang: B 352/24 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die BockenheimBibliothek als Ort des Lesens und des Lernens weiterhin bestehen bleibt. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, die im Magistratsbericht vom 13.09.2024, B 352, beschriebenen geplanten Maßnahmen dahingehend anzupassen und auf andere Institutionen zuzugehen, um das Roboting dort stattfinden zu lassen. Der Ortsbeirat 2 schlägt insbesondere das EXPERIMINTA ScienceCenter, das sich ebenfalls im Ortsbezirk an der Hamburger Allee befindet, vor. Begründung: In der BockenheimBibliothek wird nachmittags viel gelesen und vorgelesen. Kinder, die laut jüngsten PISA-Ergebnissen in ihren Lesefähigkeiten Nachholbedarf haben, erhalten hier die Möglichkeit, das Lesen zu üben, Bücher vor dem Ausleihen in Ruhe anzulesen etc. Der Ortsbeirat sieht die Gefahr, dass das Gaming und Roboting die Aufmerksamkeit der Kinder auf sich zieht und die Leselust dadurch nachlassen wird. Auch befürchtet der Ortsbeirat, dass das Personal technisch mitunter nicht ausreichend ausgebildet sein wird, um zusätzlich zu den bibliothekarischen Aufgaben diese technischen Angebote zu betreuen und zu warten. Daher regt der Ortsbeirat an, die Mittel dem nahegelegenen EXPERIMINTA ScienceCenter anzubieten bzw. die für das Gaming eingestellten Mittel einzusparen. Nach Ansicht des Ortsbeirats wird durch Gaming-Angebote kein staatlicher Bildungsauftrag erfüllt und diese sollten ausschließlich privat stattfinden. Dass moderne Techniken wie das Roboting mitunter faszinierend sein können und das technische Interesse insbesondere von Kindern wecken können, stellt der Ortsbeirat nicht infrage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 352 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 542 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 44
Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek
Antrag vom 13.11.2024, OF 1031/2 Betreff: Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Befindet sich das Gründerzeitgebäude Gräfstraße 78 nach wie vor im Besitz der Universität / des Landes Hessen? Wie wird der Zustand des Gebäudes nach bereits jahrelangem Leerstand beurteilt? Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, bzw. wird es im Rahmen der Kulturcampus-Planung erhalten bleiben? Steht der Magistrat mit der Universität / dem Land Hessen dahingehend in Kontakt, den Zustand des Gebäudes wieder zu verbessern, eine Sanierung einzuleiten und das Gebäude neu zu nutzen? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in Abstimmung mit dem Eigentümer, das Gebäude zu öffnen und eine Zwischennutzung zu ermöglichen, z.B. für Studierendenwohnen? Welche Maßnahmen werden ergriffen (bzw. dem Eigentümer aufgegeben), den Vorgarten zur Gräfstraße entsprechend der Vorgartensatzung von Sperrmüll zu reinigen und anzulegen? Begründung: Das leerstehende Gebäude Gräfstraße 78 ist zwar Teil der Kulturcampus-Planung, es liegt jedoch am äußersten Rand des Planungsgebietes zwischen dem Restaurant Extrablatt und neben dem neu gestalteten ehemaligen Philosophikum (Lageplan, Ziffer 3: https://www.uni-frankfurt.de/38093742/Lageplan___Campus_Bockenheim.pdf). Das Gebäude ist historisch und optisch ein wichtiger Teil der Gräfstraße in Bockenheim und soll das nach Meinung des Ortsbeirats auch bleiben. Sein langjähriger Leerstand und der damit verbundene zunehmende Verfall (verbunden mit Vermüllung) ist nicht hinzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, auf die Universität (bzw. den Eigentümer) zuzugehen und sich schnellstmöglich für eine Sanierung und Nachnutzung einzusetzen. Der Antrag wird vom Verein "Freunde Bockenheims" mit angeregt und unterstützt. Anlage (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1074 2024 Die Vorlage OF 1031/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6044 entstanden aus Vorlage: OF 1015/2 vom 14.10.2024 Betreff: Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Möglichkeiten es gibt, die Baumscheiben entlang der westlichen Gräfstraße (Hausnummern 71 bis 83) in den Straßenraum hinein zu erweitern und damit den vorhandenen Bäumen mehr Raum zu geben; b) ob entlang dieses Straßenverlaufs ggf. weitere Bäume gepflanzt werden können. 2. Unabhängig von der Erweiterungsmöglichkeit der Baumscheiben wird darum gebeten, die vorhandenen bzw. erweiterten Baumscheiben besser zu pflegen und ergänzend neu zu begrünen. Begründung: Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erhitzung, insbesondere der citynahen Stadtteile wie Bockenheim, ist der Erhalt jedes groß gewachsenen Straßenbaumes dringlich und unbedingt erforderlich. Daher sollte versucht werden, die Situation der Bäume in der Gräfstraße durch Erweiterung der Baumscheiben zu verbessern. Vielerorts in Bockenheim werden die vorhandenen Baumscheiben vernachlässigt und nicht gepflegt, so auch in der Gräfstraße. Die ökologischen und klimarelevanten Potenziale der Baumscheiben werden nicht genutzt. Der Boden ist hochverdichtet und stark ausgetrocknet, zudem häufig vermüllt. Es wird daher um eine attraktivere und artenschutzgerechte Begrünung der vorhandenen Baumscheiben gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 896 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
„Wider das Vergessen II“ - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6038 entstanden aus Vorlage: OF 997/2 vom 21.10.2024 Betreff: "Wider das Vergessen II" - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten Vorgang: OIB 304/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, der Messe Frankfurt und dem Ortsbeirat 2 ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und zeitnah umzusetzen, um die bestehende Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 endlich würdevoll und angemessen aufzuwerten, bzw. neu zu gestalten. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich, neben dem ideellen Engagement, selbstverständlich auch dazu bereit, sich monetär an der Umsetzung zu beteiligen. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte, die das Projekt betreffen, sind mit dem Ortsbeirat abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: In wenigen Nächten (nach der Sitzung des Ortsbeirates am 4. November 2024) - vom 9. auf den 10. November - jährt sich die Reichspogromnacht zum 86. Mal. Der Ortsbeirat 2 erneuert in dieser Sitzung sein Bekenntnis, sich weiter und entschieden gegen jegliche Form des Antisemitismus zu stellen. Hierzu gehören auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, der Einsatz judenfeindlicher Symbole oder dem Staat Israel das Existenzrecht abzusprechen. Der Ortsbeirat 2 wird seine Arbeit auf diesem Gebiet selbstverständlich weiter fortsetzen und fortlaufend Projekte gegen Judenfeindlichkeit und zur Erhaltung der Erinnerungskultur politisch und finanziell unterstützen, bzw. mit hoher Priorität voranbringen. Ein wichtiger Baustein ist hier, an Menschen und Orte zu erinnern und diese im Gedächtnis des Ortsbezirks zu verankern. Mit der am 11. März diesen Jahres vom Ortsbeirat verabschiedeten Vorlage OIB 304 werden derzeit u. a. zwei Projekte unterstützt, welche sich mit den in den Pogromen 1938 geschändeten und zerstörten Synagogen im Ortsbezirk Unterlindau 23/Westend (mit der Konfirmandengruppe der evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt) und Schloßstraße 3 bis 5/Bockenheim (mit den Freunden Bockenheims e. V.) auseinandersetzen. Weitere Projekte des Ortsbeirats befinden sich in Vorbereitung. Nach der Reichspogromnacht der Nationalsozialisten 1938 - vom 10. bis 13. November - wurden mehr als 3.000 (nach heutigem Stand 3.155) jüdische Männer aus Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet verhaftet, zunächst in der Frankfurter Festhalle (zwischen 1907 und 1909 erbaut) zusammengetrieben, festgehalten, durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und danach in die Konzentrationslager Buchenwald und Dachau deportiert. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. 77 Jahre später, im Juni 2015, wurde auf dem Platz vor der Frankfurter Festhalle eine Gedenktafel enthüllt. Ihr Text lautet: "Vom 10. bis 13. November 1938 wurden nach der Reichspogromnacht mehr als 3.000 jüdische Mitbürger aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet in der Festhalle zusammengetrieben, festgehalten und durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und in Konzentrationslager verschleppt. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. Die Stadt Frankfurt am Main gedenkt der Opfer von Terror und Gewaltherrschaft." Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 304 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7398 Aktenzeichen: 41
Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 entstanden aus Vorlage: OF 1006/2 vom 19.10.2024 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden Grünanlage genannt) täglich Alkohol konsumieren; b) ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot vonseiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, das den Alkohol- und Rauchwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße wirbt. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, a) bei positiver Prüfung von Ziffer 1. b) ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. b) die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18:00 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten, diese gesamte Angelegenheit als Eilanregung nach § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und einem Schülerladen bzw. -hort für Grundschulkinder (Spielraum im Stadtteil e. V.); insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden dort seit geraumer Zeit im Bereich der Sitzgelegenheiten an diesem öffentlichen Weg regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Rauchwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsätze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene - leider auch sehr regelmäßig feststellbare - Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen, sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z. B. für die Grünanlage zu treffen: "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen". Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18:00 Uhr (momentan 20:00 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier überlassen zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Rauchwaren geworben werden. Dieses Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z. B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 996
Fahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0
Antrag vom 14.10.2024, OF 1016/2 Betreff: Fahrradparkplätze für die Jungstraße 2.0 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im vorderen Bereich der Jungstraße, Richtung Robert-Mayer-Straße, mindestens 16 zusätzliche Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Anregung von Anwohnenden. Die auf Grundlage der OM 3297 installierten Fahrradständer erfreuen sich großer Beliebtheit. Es besteht ein Bedarf an zusätzlichen Fahrradparkplätzen, damit alle Anwohnenden ihre Räder in Hausnähe sicher abstellen können. Vor allem im vorderen Bereich der Jungstraße, bei den Hausnummern 3, 4, 16 und 32 (Robert-Mayer-Straße, Bereich Jungstraße), fehlen noch jeweils vier Fahrradbügel pro Hausnummer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1016/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und 1 Linke (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung)
Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends
Antrag vom 25.08.2024, OF 987/2 Betreff: Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen Baustellen und Strassensperrungen im Westend für die einzelnen gesperrten Abschnitte folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der genehmigten Sperrung? 2. Was sind die Gründe für den zweijährigen Baustillstand auf der Bockenheimer Landstrasse und eine siebenjährige Sperrung auf der Feuerbachstrasse? 3. Wie kann für die Anwohner, die teilweise für Anwohnerparken zahlen, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden bzw. können für die Dauer der Sperrungen die Gebühren für Anwohnerparken ausgesetzt werden? 4. Koordinieren Bauamt und Amt für Strassenbau und Entwicklung die Sperrungen? 5. Wie könnte ein Konzept für effizientere Steuerung von Strassensperrungen aussehen? Bei den Sperrungen handelt es sich um folgende Strassen, die abschnittsweise sogar beidseitig gesperrt sind: - Lindenstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Guiolettstrasse von Lindenstrasse bis Feuerbachstrasse - Lessingstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Feuerbachstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg (Sperrung seit 7 Jahren) - Guiolettstrasse zwischen Feuerbachstrasse und Ulmenstrasse - Sperrung Abbiegerspur Bockenheimer Landstraße kurz vor der Oper (hier wurde seit Errichten der Sperrung vor 2 Jahren NICHT gearbeitet) Begründung: Um die Lessing-Strasse im Südlichen Westend haben die Anwohner seit kurzem mit einer massiven Flut von Bauarbeiten und damit einhergehende Straßensperrungen zu kämpfen (siehe Fotos unten). Sicherlich 80% (!) der Parkplätze sind aufgrund von Bauaktivitäten weggefallen - zusätzlich zu den Parkplätzen, die vor einem Jahr bereits auf dem Kettenhofweg im Rahmen der Umgestaltung zur fahrradfreundlichen Nebenstraße weggefallen sind. Einerseits wird an vielen Baustellen sechs Tage die Woche von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gearbeitet - es ist einfach immer laut. Auch klagen die Anwohner über ständigen Baustellendreck. Die Sperrungen führen auch für Fußgänger zu massiven Einschränkungen. Zudem gibt es auch Sperrungen zu Baustellen, an denen seit Jahren nicht mehr gearbeitet wurde. Nachstehende Karte verdeutlicht die Situation. Nachfragen und Beschwerden von Bürgern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen weder für Fußgänger noch für Autos Platz finden -und dies teilweise über Jahre. Sperrungen von Parkplätzen aufgrund von Baustellen / Hausrenovierungen Fotos der Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1018 2024 Die Vorlage OF 987/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31
Antrag vom 21.08.2024, OF 986/2 Betreff: Wohnungsleerstand der Vonovia in Bockenheim - Schloßstraße 15/Ecke Friesengasse 31 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgenden Sachverhalt zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse liegen dem Magistrat bezüglich des Zustandes des Eckhauses Schloßstraße 15 / Ecke Friesengasse 31 vor? 2. Gibt es Hinweise auf die Gründe für die bisherige Vernachlässigung des Gebäudes aus den 70er Jahren? 3. Gibt es Hinweise auf Sanierungsabsichten des neuen Eigentümers Vonovia (seit 1.1.2023)? 4. Gibt es Hinweise auf Abrissabsichten oder bereits einen Abrissantrag des Eigentümers? 5. Gibt es die Möglichkeit, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um die derzeit mindestens 50 Prozent leerstehenden Wohnungen instand zu bringen und zwischenzunutzen? 6. Welche Möglichkeiten werden gesehen, bezüglich der gewerblichen Flächen im Erdgeschoss zu Neuvermietungen und neuen Nutzungen zu kommen? Begründung: Das Eckhaus Schloßstraße 15 / Friesengasse 31 aus den 70er Jahren mit ca. 50 Wohneinheiten und mehreren gewerblichen Flächen im Erdgeschoss ist in einem verwahrlosten Zustand. Mindestens 50 Prozent der vorhandenen Wohnungen stehen nach Auskunft von Mieter*innen bereits sei 3 bis 5 Jahren leer und werden nicht wieder vermietet. Der Voreigentümer des Gebäudes, die Deutsche Wohnen, beabsichtige offenbar den Abbruch des Gebäudes. Auch der seit Anfang 2023 neue Eigentümer, Vonovia, macht nach Auskunft der noch vorhandenen Mietparteien keine Anstalten, das Haus zu sanieren und die Leerstände auf den Markt zu bringen. Wasserversorgungs- und Heizungsprobleme kommen immer wieder vor, werden aber i.d.R. einigermaßen kurzfristig beseitigt. Die Mieten im Gebäude sind trotz sofortiger Mieterhöhungen nach Übernahme durch Vonovia noch tragbar. Angesichts des hohen Wohnungsbedarfs in Frankfurt wird der Magistrat gebeten, sich um das Gebäude zu kümmern und mindestens Zwischennutzungen der leerstehenden Wohneinheiten zu verhandeln und durchzusetzen. Das Gleiche gilt für die Gewerbeeinheiten, für die ebenfalls Bedarf besteht. Der Magistrat wird gebeten, grundsätzlich auf eine Sanierung des Gebäudes hinzuwirken, um die Graue Energie zu erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1015 2024 Die Vorlage OF 986/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD
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