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Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für Fahrradfahrer
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2013, OF 453/10 Betreff: Freigabe des Verbindungsweges zwischen den Häusern Am Dachsberg 40 und 42 für Fahrradfahrer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass der Verbindungsweg zwischen der Straße Am Dachsberg und Im Steinbügel zwischen den Häusern Nr. 40 und 42, der gegenwärtig ein reiner Fußgänger-Weg ist, auch für den Fahrradverkehr freigegeben wird. Begründung: Der betreffende Verbindungsweg ist breit genug, damit dort unproblematisch auch Fahrradfahrer fahren können. Diese könnten so vom Berkersheimer Feld kommend auf kürzestem Weg zur Straße Auf der Kuhr durchfahren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 14.05.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 734 2013 Die Vorlage OF 453/10 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenKonzept für die Berkersheimer Grundschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2013, OF 400/10 Betreff: Konzept für die Berkersheimer Grundschule Vorgang: ST 1734/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie das Grobkonzept für den Neubau einer Berkersheimer Grundschule auf dem sogenannten "Schwarzen Platz" ausschauen wird. Insbesondere möge er berichten, wie auf diesem Gelände eine Aula und eine Schulturnhalle für die Berkersheimer Grundschule realisiert werden sollen. Begründung: Der Magistrat hatte mit Stellungnahme ST 1734 vom 19.11.2012 mitgeteilt, dass der Magistrat nun endgültig plant, auf dem Grundstück am Prämäckerweg einen Schulneubau für eine dreizügige Grundschule mit fünf Betreuungsräumen zu errichten. Sie soll die gegenwärtige Berkersheimer Grundschule ersetzen. Hierfür hat der Magistrat Planungsmittel in Höhe von 250.000,- Euro im Investitionsprogramm 2012-2015 eingestellt. Dem Ortsbeirat war nun vor längerer Zeit bereits eine Grobplanung für einen solchen Schulneubau vorgestellt worden. Bereits damals war eine Lösung für das dringendste Problem der Berkersheimer Grundschule, nämlich dass sie keine Schulturnhalle hat, auf den zur Verfügung stehenden Geländestücken nur sehr unbefriedigend lösbar, weil die Turnhalle durch eine Straße abgetrennt worden wäre. Ferner benötigte die Berkersheimer Grundschule dringend eine Aula, weil Veranstaltungen mit einem größeren Kreis der Schulgemeinde nur auf dem Schulhof durchgeführt werden können, was sehr wetterabhängig ist. Insbesondere für die Berkersheimer Grundschule als Europaschule mit entsprechenden Sonderprogrammen ist dies sehr unbefriedigend. Hinzu kommt nun noch die Schulbetreuung. Auch insofern besteht also ein erheblicher Raumbedarf. Zwischenzeitlich wird das für den Schulbau vorgesehene Gelände aber noch durch eine weitere Straße durchschnitten, und ferner ist auf einer Ecke das Heizkraftwerk für die Wohnbebauung am Schwarzen Platz errichtet worden. Die Planungsaufgaben sind also noch deutlich herausfordernder geworden. Vor diesem Hintergrund wäre es sehr sinnvoll, die Grobkonzeption, wie auf den nun bestehenden unterschiedlichen Grundstücken ein schlüssiges Raumkonzept, das all diese Anforderungen erfüllt, realisiert werden soll, bereits jetzt vorzustellen. Nur so wäre es den hieran interessierten Kreisen, insbesondere Schulleitung, Schulelternbeirat, Schulverein und Ortsbeirat gegebenenfalls noch möglich, Beiträge zu erbringen, wie diese Problem überwunden werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2012, ST 1734 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 19.02.2013, TO II, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 627 2013 Die Vorlage OF 400/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenMaßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1884 entstanden aus Vorlage: OF 374/10 vom 08.01.2013 Betreff: Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg Vorgang: OM 2892/09 OBR 10; ST 541/09 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg zwischen der Straße Am Ulmenrück und der Homburger Landstraße besser vor unsachgemäßer Benutzung geschützt werden und so ihre Zerstörung aufgehalten wird. Hierzu sollten zumindest Schilder aufgestellt werden, die deutlich machen, dass der Parkstreifen nur für Pkw zugelassen ist, und eventuell eine zusätzliche Begrenzung des Parkstreifens durch niedrige Holzgatter vorgesehen werden. Begründung: Der Magistrat hatte auf die Ortsbeiratsanregung OM 2892 bereits mit der Stellungnahme ST 541 vom 16.04.2009 mitgeteilt, dass der betreffende Parkstreifen nur für die Nutzung durch Pkw zugelassen ist und die Einhaltung dieser Regelung durch stärkere Kontrollen in Aussicht gestellt. Leider hat dies nichts genutzt, weil weiterhin auch Lastwagen dort abgestellt wurden. Das Ergebnis ist, dass zwischenzeitlich die seitlich angeordnete Begrünung teilweise völlig heruntergefahren ist und sich der Parkstreifen auch ansonsten teilweise in einem solch desolaten Zustand befindet, dass auch Pkws dort regelrecht versinken. Das führt beim Herausfahren von Pkws auch zu einer noch weitergehenden Zerstörung des Parkstreifens. Da die Gestaltung des Berkersheimer Weges in diesem Bereich ursprünglich sehr gelungen war, muss dieser Zustand unbedingt durch wirksame Maßnahmen beseitigt werden, da ansonsten durch eine fortschreitende Verwahrlosung jeder Respekt vor den Anlagen verloren zu gehen droht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2009, OM 2892 Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 541 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 545 Aktenzeichen: 66 5
Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle „Am Neuenberg“)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1252 entstanden aus Vorlage: OF 249/10 vom 23.04.2012 Betreff: Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle "Am Neuenberg") Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wieso der Bolzplatz am Berkersheimer Weg (Höhe Bushaltestelle "Am Neuenberg") lediglich über ein Fußballtor verfügt und wird gebeten, sofern möglich, ein zweites Tor zu installieren. Begründung: Der Bolzplatz wird nach Auskunft von Anwohnern stark frequentiert. Demzufolge sollte er, wenn möglich, über zwei Tore verfügen, um besser zum Fußballspielen genutzt werden zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1471 Aktenzeichen: 67 2
Schulbau Schwarzer Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2012, OF 257/10 Betreff: Schulbau Schwarzer Platz Vorgang: ST 1270/10; ST 601/12 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es sinnvoll ist, in das Investitionsprogramm von 2012-2015 "Planungsmittel" in Höhe von 250000,- Euro einzustellen, um eine Grundschule auf dem Gelände des Schwarzen Platzes (Straße: "In den Gräben") zu errichten, wie in ST 601 vom 27. April 2012 ausgeführt. Denn die Bindungsfrist für eine Schulbebauung auf diesem Gelände entfällt am 10. September 2014 samt Kostenbeteiligung der KEG, und das Gelände wird dann für Wohnbebauung genutzt werden. Begründung: Der Magistrat hatte in ST 1270 vom 09. September 2010 Folgendes mitgeteilt: "Nach dem am 20.11.2008 zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG), geschlossenen Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme von Folgekosten des Bebauungsplanes Nr. 853 verpflichtet die KEG sich an den Herstellungskosten für die städtische Grundschule zu beteiligen. Die Kostenbeteiligung entfällt, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 853 (Beschluss der StVV vom 10.09.2009, § 6698) mit dem Schulbau begonnen wird. Die Schulentwicklungsplanung hat bislang noch keine Festlegung bezüglich einer Grundschule an diesem Ort festgelegt. Der Zeithorizont für eine diesbezügliche Entscheidung ist noch nicht absehbar. Eine Verlängerung der Reservierung ist der KEG wirtschaftlich nicht zuzumuten. Sofern der Schulstandort länger vorgehalten werden soll, müsste die Stadt Frankfurt am Main das Gelände erwerben." Ein Schulbau auf diesem Gelände ist also nur möglich, wenn bis zum 10. September 2014 entweder der Schulbau begonnen oder das Gelände durch die Stadt Frankfurt von ihrer Tochtergesellschaft KEG erworben wird. Wenn bis 2015 aber nur 250000 Euro Planungsmittel zur Verfügung stehen, ist dies beides nicht möglich. Eine Nutzung dieser Mittel für Planungen wäre demnach herausgeworfenes Geld, weil die Schule gar nicht mehr errichtet werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 12.06.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 394 2012 Die Vorlage OF 257/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenÜberprüfung der Beleuchtung von Fahrplanaushängen an Bushaltestellen im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 766 entstanden aus Vorlage: OF 151/10 vom 31.12.2011 Betreff: Überprüfung der Beleuchtung von Fahrplanaushängen an Bushaltestellen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird in Verbindung mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt mbH (VGF) gebeten, die Beleuchtung der Fahrplanaushänge an den Bushaltestellen im Ortsbezirk 10 zu überprüfen und wo nötig zu erneuern beziehungsweise wiederherzustellen. Begründung: Nach Hinweisen von Fahrgästen sind mehrere Beleuchtungen von Fahrplanaushängen an Bushaltestellen ausgefallen, beispielsweise an den Haltestellen "Am Neuenberg" (Buslinien 27, 63 und 66), "Wiesenhüttenstift" (Buslinie 63) und "Dachsberg" (Buslinie 39). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 481 Aktenzeichen: 92 13
Fußweg Prämäckerweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2011, OF 136/10 Betreff: Fußweg Prämäckerweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie die Einmündung des Fußwegs entlang des Prämäckerweges an dessen Ende in Richtung Berkersheimer Weg in den Prämäckerweg so entschärft werden kann, dass diese Einmündung keine Gefahr mehr darstellt. Begründung: Im Zuge der Bebauung des schwarzen Platzes ist im Bereich der Bebauung entlang des Prämäckerweges ein baumbestandener Fußweg angelegt worden, der zum Spazieren einlädt. Dieser endet in Richtung Berkersheimer Weg allerdings abrupt an einer durch Baumbestand unübersichtlichen Stelle und wird auf die Fahrbahn des Prämäckerweges geführt. Bis zum Berkersheimer Weg hat der Prämäckerweg weiterführend keine Bürgersteige, so dass eine gefährliche Situation entsteht, weil die Fußgänger auf der Fahrbahn weiterlaufen müssen und die Autofahrer hier wohl nicht mit plötzlich von dem Weg kommenden Fußgängern rechnen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 209 2012 Die Vorlage OF 136/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter leseneungesheimFraktion: FDPTitel/Betreff: Schulgelände für Oberstufengymnasium
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2011, OF 125/10 Betreff: Schulgelände für Oberstufengymnasium Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die im Ortsbezirk 10 gegenwärtig für Schulneubauten zur Verfügung stehenden Gelände: Erweiterungsfläche der Carlo-Mierendorff-Schule in der Karl-Kirchner Siedlung, Wacholderweg und "Schwarzer Platz" an der Straße "In den Gräben" für ein Oberstufengymnasium ausreichend wären. Begründung: Der Ortsbeirat 10 hat mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Errichtung eines Oberstufengymnasiums im Ortsbezirk 10 wünschenswert ist. Nach Auskunft des Stadtschulamtes in der letzten Ortsbeiratssitzung werden gegenwärtig geeignete Standorte im gesamten Frankfurter Stadtgebiet sondiert. Der Ortsbeirat ist immer davon ausgegangen, dass die vorgenannten Grundstücke auch für die Errichtung eines Oberstufengymnasiums geeignet wären und dass somit einer Errichtung im Ortsbezirk 10 nichts im Wege stünde. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste dringend geprüft werden, ob noch andere Flächen im Ortsbezirk zur Verfügung ständen. Es ist deshalb sinnvoll, möglichst schnell Klarheit darüber herbeizuführen, welche Flächen geeignet sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 125/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 125/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2012, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 255 2012 Die Vorlage OF 125/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von Begegnungszone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 218 entstanden aus Vorlage: OF 56/10 vom 24.07.2011 Betreff: Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von Begegnungszone Der Magistrat wird gebeten, die von den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgelegten Vorschläge zur Verkehrsberuhigung Am Ulmenrück/Prämäckerweg zu prüfen und nach Möglichkeit die nachfolgend aufgeführten Vorschläge umzusetzen: Errichtung einer Begegnungszone, in der Fußgängerinnen und Fußgänger Vortritt vor dem motorisierten Verkehr haben und den gesamten Straßenraum nutzen dürfen. Hierbei sollten folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden: 1. Die Verkehrsflächen sollen öffentliche Treffpunkte für Kinder und Erwachsene sein, die von Fußgängern vollständig genutzt werden dürfen; 2. Die Fußgängerinnen und Fußgänger sollen gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt sein, sie dürfen jedoch Fahrzeuge nicht unnötig behindern; 3. Die Höchstgeschwindigkeit soll Schrittgeschwindigkeit betragen - weniger Tempo heißt höhere Verkehrssicherheit; 4. Parken ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt; 5. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parken, Fahrradständer sollten zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die Gestaltung könnte kostengünstig durch auffällige Bodenmarkierungen, Bänke und Hinweistafeln erfolgen. Der besagte Straßenzug entspricht einer "Wohnstraße" und hat bereits derzeit die wichtige Funktion als Sozialisations- und Kommunikationsraum, für den die Rahmenbedingungen jedoch geschaffen und die potentiellen Gefahren gemindert werden sollten. Durch die Bebauung im unmittelbar angrenzenden Bereich ist erhöhter Pkw-Verkehr entstanden und künftig ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Dieses Aufkommen und auch die derzeitige Andienung der Baustellen durch Lkw erfolgen bisher ausschließlich über den Prämäckerweg, obwohl bereits eine befahrbare, breite Straße durch das neue Wohnquartier vorhanden ist. Da im Prämäckerweg eine pädagogische Einrichtung mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen besteht und die Kinder hier auch ihren Spielbereich haben, ist es wichtig, diesen kleinen Anwohnern gerecht zu werden, um gefährliche Situationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 96 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Überprüfung der Pfeiler der Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße „Im Klingenfeld“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2011, OM 140 entstanden aus Vorlage: OF 28/10 vom 23.05.2011 Betreff: Überprüfung der Pfeiler der Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße "Im Klingenfeld" Der Magistrat möge dafür Sorge tragen, dass alle Strommasten, die als Pfeiler für die Straßenbeleuchtung im gesperrten Teil der Straße "Im Klingenfeld" dienen, überprüft und wenn nötig ersetzt werden. Begründung: In dem gesperrten Teil der Straße "Im Klingenfeld" ist die Straßenbeleuchtung an den Holzpfeilern einer Außenleitung für Strom befestigt, wodurch diese Pfeiler einer zusätzlichen Belastung ausgesetzt sind. Einer dieser Pfeiler ist kürzlich durchgefault und zusammengebrochen. Dieser wurde zwischenzeitlich ersetzt. Allerdings sehen auch die übrigen Pfeiler angefault aus, sodass eine fachmännische Überprüfung angebracht erscheint. Ansonsten könnte ein zusammenbrechender Laternenpfeiler das nächste Mal Radfahrer oder Fußgänger auf dem Weg erschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2011, ST 1000 Aktenzeichen: 91 52
Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2011, OF 17/10 Betreff: Genügend Platz für einen Schulneubau im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat weist den Bericht B 149 vom 18.03.2011 in dieser Form zurück und bittet den Magistrat um Prüfung und Bericht hinsichtlich folgender im Bericht enthaltenen Aussagen: Zur Auskunft 1: Aus Sicht des Ortsbeirats wird die Fläche in der Straße "In den Gräben" für eine schulische Nutzung nach wie vor benötigt. Das gilt umso mehr, als nach Auskunft 6 keine weiteren Flächen für eine Schulnutzung im Ortsbezirk 10 zur Verfügung stehen. Insofern erscheint es nicht sinnvoll, diese 2014 für eine Wohnbebauung umzunutzen. Was beabsichtigt der Magistrat zu veranlassen, um sicherzustellen, dass diese Fläche gegebenenfalls auch über 2014 hinaus für eine Schulnutzung zur Verfügung steht? Zu Auskunft 2 und 3: Gegeben, dass der Bau des Holzpelletkraftwerkes tatsächlich nur 1,5 % der Fläche des Schulgeländes in Anspruch nimmt: Wie kann der Magistrat sicherstellen, dass das Kraftwerk an der Stelle nicht störend ist, wenn die Baumassenstudie für die Schule noch gar nicht entwickelt ist, d. h. ja wohl noch nicht bekannt ist, wo die einzelnen Baukörper einer Grundschule tatsächlich sinnvollerweise stehen würden? Inwieweit sollte die Stadt Frankfurt als zukünftiger Eigentümer des Schulgrundstücks ein Interesse daran haben, dass auf ihrem Grundstück ein fremdes Kraftwerk steht, bzw. aus ihrem Grundstück herausgeschnitten wird? Da die Schule nach Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung in Passivbauweise zu errichten ist, wird sie auch keinen Bedarf für eine eigene Beheizung durch dieses Kraftwerk haben. Zu Auskunft 5: Wie kann es sein, dass bei einem bestehenden hocheffizienten Krafwärmekopplungskraftwerk ,wie dem "Oberen Ornberg", das zudem durch Anschluss- und Benutzungssatzungen eine Grundauslastung garantiert bekommt, die Nutzung dieses Kraftwerks zur Beheizung der Neubausiedlung auf dem "schwarzen Platzes" kostenintensiver ausfällt, als die Errichtung eines neuen "Holzpelletkraftwerkes"? Ist das Betreiben des "Oberen Ornberg" durch den Anschluss- und Benutzungszwang so attraktiv, dass die Mainova als Betreiber gar keine sinnvollen Angebote mehr an andere Interessenten macht? Die Auskünfte, die der Ortsbeirat von der Mainova erhalten hat, widersprechen dem. Zu Auskunft 6: Aus Sicht des Ortsbeirats besteht Bedarf für weitere Schulneubauten im Ortsbezirk 10, etwa auch für eine Oberstufenschule. Wenn keine weiteren Fläche als die "An den Gräben" hierfür zur Verfügung stehen, wie will der Magistrat diese Fläche dann über 2014 hinaus sichern, wenn der städtebauliche Vertrag eine weitere Sicherung nicht zulässt? Was ist mit den Flächen im Holunderweg und in der Karl-Kirchner-Siedlung, von denen der Ortsbeirat bis jetzt davon ausgegangen ist, dass sie im Eigentum der Stadt stehen und deshalb auch für die Nutzung durch eine öffentliche Schule zur Verfügung ständen? Zu Auskunft 7: Da das Schulgelände "An den Gräben" nach Auskunft 1 zumindest zu 18 % im Eigentum der Stadt Frankfurt steht, kann dieser Teil nicht ohne Weiteres mit Wohnbebauung bebaut werden. Beabsichtigt der Magistrat dieses Teileigentum einzusetzen, um die Schulnutzung zu sichern oder hat er sich bereits gebunden, auch das im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Grundstücksteil 2014 an einen Bauträger zu veräußern? Wie beabsichtigt die Stadt Frankfurt als Gesellschafter der KEG, dem Eigentümer des anderen Teilgrundstücks, ihre Stimmrechte im Falle einer noch nicht abgeschlossenen Bebauung mit einem Schulgebäude in 2014 auszuüben? Begründung: Die durch die Neubaugebiete weiter wachsende Bevölkerung im Ortsbezirk 10, die gerade auch Bedarf an Schulplätzen mit sich bringt, erfordert es, dass die Planung den langfristigen Bedarf berücksichtigt. Insofern sind die noch für eine Bebauung mit Schulen zur Verfügung stehenden Gelände im Ortsbezirk für den Ortsbeirat von erheblicher Bedeutung. Sollte tatsächlich nur noch das Gelände "In den Gräben" zur Verfügung stehen, so besteht hinsichtlich der erteilten Auskünfte in B 149 besonderer Klärungsbedarf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 149 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 07.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2011 1. Die Vorlage B 149 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenParkregelung für die Straße „Im Klingenfeld“ in Berkersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4867 entstanden aus Vorlage: OF 1066/10 vom 21.12.2010 Betreff: Parkregelung für die Straße "Im Klingenfeld" in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, in der Straße "Im Klingenfeld", von der Einmündung der Straße "Am Herrenhof" nach dem Zebrastreifen bis zu dem Weg am Kriegerdenkmal entlang des Grundstücks der Michaelisgemeinde, das aufgesattelte Parken auf dem Bürgersteig zu erlauben. Begründung: In der Straße "Im Klingenfeld" besteht zwar kein Parkverbot, die Fahrbahn ist aber nicht ausreichend breit, so dass man Kraftfahrzeuge ohne Probleme auf der Fahrbahn parken könnte. Da der vorhandene Parkraum nicht ausreicht, um die Fahrzeuge aller Gottesdienstbesucher oder von sonstigen Veranstaltungen in der Gemeinde oder deren Kindergarten aufzunehmen, besteht in diesem Bereich Parkplatzmangel. Hinzu kommt, dass die Anwohner der Straße "Am Herrenhof" durch die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs in dieser Straße dort nicht mehr parken können und auf die Straße "Im Klingenfeld" ausweichen. Da die Stadtpolizei verstärkt die Stadtteile auf Parkverstöße kontrolliert, ist es geboten, hier eine eindeutige Parkregelung zu schaffen. Weil der Bürgersteig im Klingenfeld entlang des Grundstücks der Kirchengemeinde ausreichend breit ist und direkt vor dem Ausgang von deren Gemeindesaal ohnehin ein Drängelgitter die Fußgänger schützt, könnte im übrigen Bereich das aufgesattelte Parken erlaubt werden, ohne dass es zu Behinderungen kommen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 443 Aktenzeichen: 32 1
Kinderspielmöglichkeiten zu Bebauungsplan Nr. 853 “Prämäckerweg/Edwards Sportfeld“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2010, OM 3835 entstanden aus Vorlage: OF 852/10 vom 07.11.2009 Betreff: Kinderspielmöglichkeiten zu Bebauungsplan Nr. 853 "Prämäckerweg/Edwards Sportfeld" Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 10 sowie der Öffentlichkeit zeitnah die Kinderspielmöglichkeiten auf dem Gelände des Bebauungsplanes Nr. 853 "Prämäckerweg /Edwards Sportfeld" vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2010, ST 433 Aktenzeichen: 61 00
Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße; hier: langfristige Planung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2954 entstanden aus Vorlage: OF 697/10 vom 25.01.2009 Betreff: Fußgängerüberweg Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße; hier: langfristige Planung Der Magistrat wird gebeten, in Verbindung mit den zuständigen Stellen im Rahmen der ohnehin erforderlichen Verkehrsneuplanung/-regelung um den neuen Supermarkt Berkersheimer Weg, Ecke Sonnentaustraße zu prüfen und zu berichten, wie der gesamte Bereich um den neuen Fußgängerüberweg sowie die Bushaltestelle so sicher wie möglich gestaltet werden kann. Begründung: Der Berkersheimer Weg wird bereits heute zwischen Julius-Brecht-Straße und Homburger Landstraße teilweise mit nicht angepasster, überhöhter Geschwindigkeit befahren. Es ist problematisch, dass die sehr beengten Straßenverhältnisse an der Bushaltestelle und dem Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich zu der Sonnentaustraße dabei häufig nicht beachtet werden. Künftig ist an dieser Stelle mit steigendem Verkehrsaufkommen zu rechnen, zumal der neue Supermarkt und das Neubaugebiet Prämäckerweg fertiggestellt werden. Zu prüfen ist, ob, und wenn ja wie in diesem Bereich die Situation für alle Verkehrsteilnehmer deutlich sicherer gestaltet werden kann. Nach der derzeitigen Einschätzung ist eine grundlegende Neuregelung bzw. Neuplanung angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 506 Aktenzeichen: 66 2
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