Meine Nachbarschaft: Am Schießrain
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Ausbesserung des Straßenbelags auf der Wilhelmshöher Straße - zwischen Hausnummer 20 (Brillen Hübscher) und der Hausnummer 34 (Hufeland-Haus)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2010, OM 4505 entstanden aus Vorlage: OF 467/11 vom 28.07.2010 Betreff: Ausbesserung des Straßenbelags auf der Wilhelmshöher Straße - zwischen Hausnummer 20 (Brillen Hübscher) und der Hausnummer 34 (Hufeland-Haus) Der Magistrat wird aufgefordert, den Straßenbelag der Wilhelmshöher Straße - zwischen Hausnummer 20 (Brillen Hübscher) und der Hausnummer 34 (Hufeland-Haus) - umgehend auszubessern. Begründung: Der Straßenbelag auf der Wilhelmshöher Straße, insbesondere in Höhe der Hausnummer 20 bis zur Hausnummer 34 ist stark in Mitleidenschaft gezogen. Er bietet keinen optimalen Belag und damit keine Sicherheit mehr. Dieser Bereich ist stark abgenutzt und mit zahlreichen "Schlaglöchern" versehen. Dringende Ausbesserungsarbeiten sind unumgänglich. Ortsbeiratsmitgliedern liegen mehrfache Beschwerden von Seckbacher Bürgerinnen und Bürgern sowie Bewohnerinnen und Bewohnern des Hufeland-Hauses und der Henry und Emma Budge-Stiftung vor, da ein gefahrloses Passieren der Straße, besonders für Zweiradfahrerinnen/Zweiradfahrer und ältere Menschen mit Gehhilfen, nicht mehr möglich ist. Selbst der Busverkehr der Linien 38 und 43 wird wegen der schlechten Straßendecke gezwungen nur noch Schritt zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2010, ST 1564 Aktenzeichen: 66 5
Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.06.2010, OA 1141 entstanden aus Vorlage: OF 449/11 vom 11.05.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert mit dem Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen dahin gehend zu verhandeln, dass nach Beendigung der Baumaßnahmen und Fertigstellung des Riederwaldtunnels die Straße Am Erlenbruch und die Wilhelmshöher Straße nur als Erschließungsstraßen für die Stadtteile Riederwald beziehungsweise Seckbach freigegeben werden. Des Weiteren ist durch bauliche Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die Straße Am Erlenbruch nicht mehr als Durchgangsstraße für Lkw und als Parkraum für auswärtige Autofahrerinnen und Autofahrer genutzt werden kann. Es ist zu prüfen, ob weitere Stellflächen für Pkws, gegebenenfalls durch Erweiterung des Park-and-ride-Angebots im Parkhaus am Hessen-Center oder durch andere Parkflächen, nach Beendigung der Baumaßnahmen für den Riederwaldtunnel ausgewiesen werden können. Begründung: Ziel der gesamten Baumaßnahme sollte unter anderem sein, dass möglichst viel Individualverkehr bereits an der Stadtgrenze aufgefangen und zum Umstieg auf den öffentlichen Personennahverkehr angehalten wird. Auch sollte mit der Neugestaltung der Straße Am Erlenbruch und der erweiterten Grünfläche nicht der Parkdruck auf die Siedlung erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1425 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 23.06.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.08.2010, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1141 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 8507, 43. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.08.2010 Aktenzeichen: 79 3
Ausweisung einer Baufläche zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach; Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen/Entwurf 2009 des Regionalen Flächennutzungsplanes Vortra
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.10.2009, OA 1004 entstanden aus Vorlage: OF 376/11 vom 17.10.2009 Betreff: Ausweisung einer Baufläche zwecks Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums in Frankfurt-Seckbach; Stellungnahme der Stadt Frankfurt am Main zum Entwurf 2009 des Regionalplanes Südhessen/Entwurf 2009 des Regionalen Flächennutzungsplanes Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich für die Ausweisung einer Baufläche im Regionalen Flächennutzungsplan im Bereich Frankfurt-Seckbach - angrenzend an die Sportanlage Seckbach-Süd - einzusetzen. Der Bereich sollte zwischen Gelastraße, dem Weg "In den Teichen" und dem Riedgraben liegen. Die Fläche sollte groß genug sein, um die Errichtung einer Sporthalle und eines Vereinszentrums sicherzustellen. Begründung: Der Turnverein Seckbach 1875 e. V. verfügt über eine Turnhalle in der Ortsmitte (Am Schießrain 2). Die kleine, veraltete Turnhalle kann nur für einen geringen Teil der sportlichen und geselligen Aktivitäten des Vereins genutzt werden. Für viele sportliche Übungen und Wettkämpfe muss auf Sporthallen im Frankfurter Nordosten ausgewichen werden. Da die Vereinsturnhalle Am Schießrain in der Mitte der Wohnbebauung liegt, kommt es wegen ruhestörenden Lärms immer wieder zu Strafanzeigen durch die Nachbarschaft. Durch die unmittelbare Nähe zur Sportanlage und der Zentgrafenschule wäre die wechselweise Nutzung von Halle und Sportplatz sowie die Nutzung durch die Schule optimal gegeben. Weiterhin würde der bisherige Standort für eine stadtplanerische Weiterentwicklung der Ortsmitte und somit zur Erhöhung ihrer Attraktivität sowie zur Stabilisierung des Einzelhandels beziehungsweise der Nahversorgung frei werden. Lageplan; schraffierte Fläche stellt den Bereich zum Bau einer Sporthalle mit Vereinszentrum dar. Anlage 1 (ca. 53 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.10.2009, M 201 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2010, ST 214 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.10.2009 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Vorlage M 201 wird im Rahmen der Vorlage NR 1605 zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 2. Der Vorlage NR 1605 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 3. Die Vorlage OA 1000 wird abgelehnt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 4. Die Vorlage OA 1001 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 5. Die Vorlage OA 1004 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 6. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 1011 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 1011 wird im vereinfachten Verfahren im Rahmen der Vorlage NR 1517 erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) 7. Die Vorlage OA 1015 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.09.2009, § 6701) Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlagen OA 1000, OA 1001, OA 1004 und OA 1015), LINKE. und FAG (= Ablehnung) sowie FDP und Freie Wähler (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. NR 1605, Ziffer 3., Nr. 509 "Osthafen": CDU, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Rest der Vorlage: CDU, SPD, GRÜNE, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 6. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung), FDP (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) sowie FAG und Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie Freie Wähler (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6956, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 61 0
Übernahme der Schalt- und Stromverbrauchskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße (Seckbach)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.08.2009, OM 3531 entstanden aus Vorlage: OF 350/11 vom 09.08.2009 Betreff: Übernahme der Schalt- und Stromverbrauchskosten der öffentlichen Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße (Seckbach) Der Magistrat wird gebeten, die bisher jährlich durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e.V. (IGS) getragenen Schalt- und Stromverbrauchskosten zu übernehmen beziehungsweise mindestens großzügig zu bezuschussen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird jedes Jahr von der IGS an den Straßenlaternen angebracht. Die hierfür anfallenden Kosten wurden bisher ebenfalls von der IGS übernommen. Die in den letzten Jahren stetig steigenden Schaltkosten der Steckdosen (2008/2009: 553,35 Euro) sowie die Stromverbrauchskosten (2008/2009: 326,56 Euro) konnten von den Mitgliedern der IGS nur noch unter erheblichem Kraftaufwand beglichen werden. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Kostenübernahme durch die Stadt Frankfurt angeregt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2009, ST 1566 Aktenzeichen: 00 33 0
Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.09.2008, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 252/11 vom 22.08.2008 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in Seckbach Der Magistrat wird aufgefordert, 1. Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und den Ortsbeirat über die Ergebnisse zu informieren. Diese Kontrollen sollen an mehreren aufeinander folgenden Tagen, über einen Zeitraum von zwei Monaten, alle zwei Wochen in den Nachmittags- und in den Nachtstunden an folgenden Standpunkten stattfinden: - Wilhelmshöher Straße, für den stadtauswärts fahrenden Verkehr, auf der Höhe zwischen den Straßen "An der Rosenkranzkirche" und "Atzelbergstraße", - Wilhelmshöher Straße, für den stadteinwärts fahrenden Verkehr, auf Höhe des Bitzwegs, - Wilhelmshöher Straße, auf der Höhe der Zentgrafenschule, - Nußgartenstraße 150 Meter - 250 Meter vor der Einmündung in den Kreuzweg. 2. zeitgleich zu überprüfen, ob das LKW-Verbot eingehalten wird. Begründung: Aufgrund der Bausubstanz und der Nähe der Häuser zur Straße sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Hofhausstraße und der Wilhelmshöher Straße durch den Durchgangsverkehr besonders betroffen. Um eine nachhaltige Wirkung der Maßnahmen sicherzustellen, müssen die Kontrollen über einen mittleren Zeitraum immer wieder greifen, so soll eine Gewöhnung an diese Maßnahmen erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2008, ST 1636 Aktenzeichen: 32 4
Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.09.2008, OA 739 entstanden aus Vorlage: OF 253/11 vom 22.08.2008 Betreff: Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf den Straßen Berger Weg, der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen - außer zur Anlieferung - zu erlassen, 2. zusätzlich Maßnahmen zu ergreifen, die in der Nußgartenstraße eine dann illegale Durchfahrt von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen tatsächlich verhindern oder einschränken und gleichzeitig einer Anlieferung nicht im Wege stehen. Begründung: Von Anwohnerinnen und Anwohnern sind immer wieder Klagen zu hören, dass laute LKWs wie andere Pendler diese Strecke nutzen, um auf die Wilhelmshöher Straße zu fahren. Da auf dieser ebenfalls ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (außer Anlieger) erlassen wurde, sollte einer Erweiterung des Verbots nichts im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.10.2008, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 85 Beschluss: Der Vorlage OA 739 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und NPD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4900, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 32 4
Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2008, OA 649 entstanden aus Vorlage: OF 216/11 vom 12.04.2008 Betreff: Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der alten Trasse der Straßenbahnlinie 12 - zwischen Leonhardsgasse und ehemaliger Wendeschleife an der Vilbeler Landstraße - einen Fuß- und Radweg einzurichten. Der einzurichtende Fuß- und Radweg ist als vorübergehende Zwischennutzung anzulegen. D. h., er muss, bei einer späteren Einlösung der Option zur Nutzung der Strecke durch den ÖPNV, kostengünstig rückbaubar sein. Die Bepflanzung der Trasse mit Bäumen (wie im Erläuterungsbericht beschrieben) sowie deren Bebauung in sonstiger Art, werden ausdrücklich abgelehnt. Begründung: Wie im Erläuterungsbericht des Umweltamtes vom 20.09.2007 zur so genannten Seckbacher Promenade beschrieben, sollen innerhalb der vorhandenen Gleisspuren zwei je 1,50 Meter breite wassergebundene Wege angelegt werden, so dass die Gleise die Wegkanten bilden. Der ebenfalls 1,50 Meter breite Abstandsstreifen zwischen den Gleisspuren soll bis zur Oberkante mit Schotter abgedeckt werden. Die ehemaligen Haltestellen sollen teilentsiegelt werden. Mit der neuen Wegeverbindung entstünde, abseits der viel befahrenen Wilhelmshöher Straße und Vilbeler Landstraße, eine attraktive Verknüpfung zwischen Seckbach und Bergen-Enkheim. Die Wegeverbindung käme den Naherholungssuchenden, Spaziergängern und Radfahrern, sowie den Fahrradpendlern zugute. Wegen der bestehenden Option einer Verlängerung der U-Bahnlinien U4 oder U7 (siehe Gesamtverkehrsplan), ist die Trasse von jeglicher Bebauung und großwüchsiger Bepflanzung freizuhalten. Anlage 1 (ca. 329 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2008, ST 1371 Bericht des Magistrats vom 14.11.2008, B 741 Bericht des Magistrats vom 04.09.2009, B 755 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 14.05.2008 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 05.06.2008, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP, NPD und Stv. Seitz (= Annahme) 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.06.2008, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG und BFF gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und Stv. Seitz (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2008, TO II, TOP 53 Beschluss: a) Dem ersten bis dritten Satz der Vorlage OA 649 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der vierte Satz der Vorlage OA 649 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, FAG, BFF, NPD und Stv. Seitz gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, BFF, NPD und Stv. Seitz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4159, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 19.06.2008 Aktenzeichen: 79 1
Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2005, OM 3333 entstanden aus Vorlage: OF 545/11 vom 30.01.2005 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße Der Magistrat wird aufgefordert, im Sackgassenbereich der Wilhelmshöher Straße, östlich der Autobahn A 661, in Seckbach, einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325/326) ohne Niveauausgleich - ab dem Haus Nummer 8 bis zum Wendehammer - einzurichten. Begründung: Rücksichtslose Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit gefährden in diesem Straßenabschnitt immer wieder spielende Kinder. Die Straße, die in diesem Bereich nur von wenigen Autos frequentiert wird, wird von Zulieferern immer wieder als Rennstrecke benutzt. Um eine Gefährdung von Kindern zu minimieren, ist eine Umwidmung dieses Straßenabschnitts notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2005, ST 528 Antrag vom 03.05.2015, OF 324/11 Anregung vom 18.05.2015, OA 629 Aktenzeichen: 32 1
ServiceCenterVeranstaltungen hier: Straßenfest auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach 2004
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2004, OM 2952 entstanden aus Vorlage: OF 511/11 vom 06.08.2004 Betreff: Service-Center-Veranstaltungen hier: Straßenfest auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach 2004 Der Magistrat wird gebeten, das Ordnungsamt, hier insbesondere die Abt. 32.22.3 Service-Center-Veranstaltungen, anzuweisen, ihrer Aufgabe, den Vereinen hilfreich und unbürokratisch bei der Ausrichtung von Veranstaltungen (Straßenfesten) zur Seite zu stehen, sowie den Beschluss des Magistrates zu befolgen und nicht eigenmächtig Entscheidungen zu treffen, die der Sache entgegen laufen. Begründung: Durch einen Antrag des Ortsbeirates 11, der vom Magistrat positiv beschieden wurde, sollte das Straßenfest auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach im zweijährigen Rhythmus stattfinden. Das Ordnungsamt Abt. 32.22.3 wurde entsprechend angewiesen so zu verfahren. Es ist jedoch nicht hilfreich, wenn Mitarbeiter der Abt. 32.22.3 versuchen, dieses Straßenfest mit fadenscheinigen Argumenten abzulehnen. In anderen Stadtteilen müssen ganze Straßenzüge gesperrt und verkehrslenkende Maßnahmen erarbeitet werden (Schweizer Straße). Es ist daher unverständlich warum das Ordnungsamt gerade und zwar seit Jahren, immer wieder versucht, das Straßenfest auf der Wilhelmshöher Straße abzulehnen. Diese Haltung entbehrt jeder Grundlage, sie muss korrigiert werden, zumal der Magistrat eine eindeutige Entscheidung getroffen hat "den Veranstaltern ist jede Unterstützung zu garantieren". Mit einer solchen Haltung, wie in den letzten Jahren, werden diejenigen vergrault, die bereit sind ein Ehrenamt in unserer Stadt zu übernehmen und ihre Freizeit opfern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.11.2004, ST 1206 Aktenzeichen: 32 0
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