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Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung, Kinderbüro Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße geteilten Stadtteil Fechenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 611/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung, Kinderbüro Kinderrechte stärken - Zwei Kinderbeauftragte für den durch die Hanauer Landstraße geteilten Stadtteil Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und die dafür notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt werden, dass eine zweite Stelle für eine Kinderbeauftragte in Fechenheim etabliert werden kann. Begründung: Der einkommensschwache aber kinderreiche Stadtteil, geographisch getrennt durch die Hanauer Landstraße in Fechenheim-Süd und Fechenheim-Nord, stellt hohe Anforderungen an die Arbeit der Ehrenamtlichen. Um diese Arbeit bewältigen zu können, gibt es bereits jetzt schon für Fechenheim jeweils eine Stadt- und Sozialbezirksvorsteher*in sowie jeweils eine Quartiersmanager*in für den in Nord- und Süd getrennten Stadtteil. Nur die Position der Kinderbeauftragten ist bislang auf eine Stelle begrenzt. Dabei kommt ihr, in ihrer Funktion als Repräsentantin und Ansprechpartnerin aller Kinder und deren Rechte im Stadtteil, eine besondere Bedeutung zu. Gilt es doch, in Zusammenarbeit mit den städtischen Institutionen, Elterninitiativen und dem Ortsbeirat, die Förderung und Bildung aller Kinder im zweigeteilten Stadtteil zu unterstützen und von Anfang an, die richtigen Weichen zu stellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 35 2024 Die Vorlage OF 611/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2024, OF 606/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2024/2025 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Rest der Flächen muss so saniert werden, dass die Straßen die nächsten Winter überstehen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 30 2024 Die Vorlage OF 606/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Straße Am Erlenbruch aus dem Antrag entfernt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenEin Hochhaus zur Erweiterung der Europäischen Schule?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 420/8 Betreff: Ein Hochhaus zur Erweiterung der Europäischen Schule? Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie im Ortsbezirk zu vernehmen ist, plant die Europäische Schule Frankfurt (ESF) einen Erweiterungsbau am aktuellen Standort Praunheimer Weg zur Verstärkung ihrer Kapazitäten für in naher Zukunft erwartete etwa 2.300 Schüler. Angeblich ist auf dem früheren Gelände der Bezirkssportanlage der Nordweststadt, das heute zur ESF gehört, ein Hochhaus geplant, das nach einem Umzug der ESF als Gebäude für eine zusätzliche weiterführende Schule - wie zu hören ist eine Gesamtschule - genutzt werden soll. Wenn das zutrifft, scheint der Magistrat von einem längeren Verbleib der ESF in der Nordweststadt auszugehen, obwohl er in den Bewerbungsunterlagen für die EU-Geldwäschebehörde bereits mit dem "attraktiven" und für die Erreichbarkeit der Europäischen Zentralbank "bequemen" Standort am Ratsweg geworben hat. Aus Sicht des Ortsbezirks ist diese neue Entwicklung, wenn die Informationen zutreffen, nicht positiv: Der Ortsbeirat favorisiert eine Rückgabe des ESF-Geländes zugunsten einer Grundschule für den zukünftigen Bedarf nach einer möglichen Arrondierung der Nordweststadt sowie einer Sportanlage, die von den Schulen und den Vereinen im Nordwesten genutzt werden kann. Die Erhöhung der Schülerkapazitäten durch die ESF bringt zudem nich einmal mehr Eltern-Taxi-Verkehr, was sich heute schon ungünstig auf die benachbarten Wohnsiedlungen auswirkt. Würden Bauarbeiten auf dem ESF-Gelände für ein neues Schulgebäude beginnen, bevor die seit vielen Jahren geplante Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen gestartet ist - laut Finanzplanung im aktuellen Haushalt geht es damit frühestens 2027 los -, würde das im Stadtteil von vielen Menschen als Bevorzugung der ESF empfunden und wäre daher kein glückliches schulpolitisches Vorgehen des Magistrats. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Sind die Informationen über einen geplanten Hochhausbau für die ESF und eine zukünftige Gesamtschule zutreffend? 2. Wenn die Information zutreffend ist, bis in welches Jahr rechnet der Magistrat mit einem Verbleib der ESF in der Nordweststadt? 3. Was sind die Gründe für die Verzögerungen bei der Findung eines neuen Standortes für die ESF? 4. Was sind die Gründe für die Planung einer Gesamtschule und welche Gründe sprechen gegen eine Grundschule? 5. Kommt es nicht zum Bau des "Stadtteils der Quartiere", welchen Plan B hat der Magistrat für eine Bezirkssportanlage, die dem Frankfurter Nordwesten wieder zur Verfügung steht? 6. Mit welchem verkehrlichen Zusatzaufkommen (Pkw und Schulbus) in der Nordweststadt rechnet der Magistrat, wenn die ESF am Standort erweitert wird? 7. Wie sieht das Verkehrskonzept dafür aus? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 935 2024 Die Vorlage OF 420/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Text in der Einleitung ab den Worten "Aus Sicht des Ortsbezirks ist" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omegabrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 577/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omegabrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um für die Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Omega-Brücke und Mainkur ein Verkehrsregelkonzept erstellen zu lassen mit dem Ziel ein Mehr an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, Vergrößerung der Aufstellflächen für den Radverkehr (vor allem Verkehrsinsel), Lärmminderung, Geschwindigkeitseinhaltung Tempo 50 (zur Zeit wg. Straßenschäden Tempo 30) zu erreichen. Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h (aktuell wegen Straßenschäden 30km/h) von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das ein erhebliches Sicherheitsrisiko sowohl für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer:innen zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr äußerst schwierig und risikobehaftet. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Es kommt immer wieder zu Nichtbeachtung der roten Ampelphasen vor allem stadtauswärts auf der Hanauer Landstraße mit erheblichem Risiko für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen an dieser hoch frequentierten Stelle. Zu schnelles Fahren, Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit, Beschleunigungsrennen stadtauswärts, polternde LKW-Fahrwerke auf defekter Straße führen zu nicht akzeptablen Lärm. Diese Beispiele stellen einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln und deren Folgen an der Kreuzung Mainkur dar. Eine kontinuierliche Überwachung des Verkehrs lehnt der Magistrat ab. Deshalb muss ein neu zu erarbeitendes Konzept für diesen Bereich erstellt werden, um die inakzeptable Situation an der Mainkur nachhaltig im Sinne aller zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 3 2024 Die Vorlage OF 577/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen der Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenz
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.03.2024, OF 584/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Realisierung eines Radwege-Abschnitts zwischen der Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Vorgang: EA 14/23 OBR 11; B 399/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Bezugnehmend auf die B 399 des Magistrats vom 20.10.2023 sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um die Realisierung einer Rad- und Fußwegsergänzung (ca. 500m an der Wegeverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West) über Wilhelmsbader Weg und Kilianstädter Straße nach Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu ermöglichen. Hiermit ist eine Wegeverbindung, die unter sicherheitsrelevanten Aspekten auch im Winterhalbjahr eine Alternative zur Wegeführung durch den Fechenheimer Wald darstellt, zu schaffen. Gegebenenfalls ist dieser Wegabschnitt als Teil des Schnellradwegs nach Hanau in seiner Realisierung vorzuziehen. Begründung: Lediglich eine ca. 500m lange Strecke fehlt für die oben beschriebene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine gute, sichere und schnelle Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren, um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. Auch heute schon wird diese Wegeführung durch den Radverkehr stark genutzt. Auf Grund des Landstraßencharakters und der oft überhöhten und nicht kontrollierten Geschwindigkeit des KFZ Verkehrs auf diesem Straßenstück, fahren die meisten Radfahrer:innen aus Sicherheitsgründen auf einem schmalen Gehweg, der sich in einem ungepflegten - Büsche, die in den Wegebereich hineinwachsen - und oberflächentechnisch schlechten Zustand befindet. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.04.2023, EA 14 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 399 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 10 2024 Die Vorlage OF 584/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEissporthalle am Ratsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5248 entstanden aus Vorlage: OF 388/4 vom 27.02.2024 Betreff: Eissporthalle am Ratsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Entwicklung für die Eissporthalle am Ratsweg geplant ist; ein Neubau oder eine Renovierung? Begründung: Die Eissporthalle am Ratsweg wurde im Dezember 1981 eröffnet, also vor über 42 Jahren. Mittlerweile entspricht sie nicht mehr den Anforderungen an ein modernes Eisstadion. Laut Deutsche Eishockeyliga und den Löwen Frankfurt ist das Eisstadion nicht erstligatauglich, da zum Beispiel TV-Übertragungen nicht beziehungsweise nur eingeschränkt möglich sind. Auch andere Infrastrukturmerkmale, wie zum Beispiel die Barrierefreiheit, wären heute besser zu lösen. Es stellt sich die Frage, ob dies besser durch einen Neubau oder eine Renovierung erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 746
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Aufstockung des Personals mit 250 neuen Mitarbeitern für die Städtische Verkehrspolizei und das
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2024, OF 576/11 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrsteuerung und -überwachung Aufstockung des Personals mit 250 neuen Mitarbeitern für die Städtische Verkehrspolizei und das Ordnungsamt Frankfurt Eine Außenstelle des Ordnungsamtes und der Städtischen Verkehrspolizei im Ortsbezirk 11 mit mindestens zwei ständigen Mitarbeitern Vorgang: EA 58/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: um die nötigen Aufgaben des Ordnungsamtes und der Städtischen Verkehrspolizei bedarfsgerecht erfüllen zu können, werden Mittel für 250 neu zu beschäftigende Mitarbeiter in den Haushalt eingestellt. Es sind jeweils mindestens zwei Vollzeitstellen im Ortsbezirk 11, für Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der städtischen Verkehrspolizei einzurichten. Begründung: Die Bürger Frankfurts werden vom Ordnungsamt angewiesen, in Eigenregie Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen, da die Kapazitäten des Ordnungsamts und der Städtischen Verkehrspolizei nicht ausreichen. Es ist daher unabdingbar, mehr Ordnungskräfte, besonders im Ortsbezirk 11, einzusetzen. Die Bürger haben das Gefühl: "In Frankfurt kann jeder machen, was er will." Das Ordnungsamt und die Städtische Verkehrspolizei sind, so selbst die Vertreter der Ämter, offensichtlich personell zu schwach besetzt, um im Ortsbezirk 11 für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Bürger werden aktiv aufgefordert als Hilfspolizisten tätig zu werden und zu unterstützen. Fast 80% dieser Anzeigen können aber dann nicht bearbeitet werden und gehen in den "Papierkorb". Sogar die Ortsbeiräte und das Amt für Straßenbau und Erschließung sind damit beschäftigt, die Verkehrspolizei zu ersetzen. Mit neuen Kosten verursachenden baulichen Maßnahmen, wie Pollern, Absperrungen, Sperrzonen, Verbotsschildern etc. versucht man immer öfter die Unzulänglichkeiten dieses unterbesetzten Amtes irgendwie aufzufangen. Trotzdem stehen im Straßenraum abgemeldete Altautos jahrelang herum, LKW parken auf Gehwegen, Autohäuser be- und entladen auf der Hanauer Landstraße ihre Autotransporter und verursachen kilometerlange Staus. Der Müll kann nicht mehr abgeholt werden und die Feuerwehr wird bei Einsätzen behindert. Darauf angesprochen kommen die achselzuckenden Hinweise auf die chronische Personalnot im Amt. Dieses Problem äußerte sich bereits eklatant in 2022, 61% aller privaten Ordnungswidrigkeitsanzeigen wurden "nicht bearbeitet". Im letzten Jahr waren es dann schon fast 80%. Ein Schlag ins Gesicht für engagierte Bürger, die nur helfen wollen und unzufrieden mit dem Chaos in der Stadt sind. Bürger nehmen sich die Zeit, machen Fotos, füllen Formulare aus und senden dann per selbstbezahlter Post alle Unterlagen an das Ordnungsamt. Nur um dort einmal angekommen, direkt in die Papiertonne zu wandern. Welchen Anteil aller Ordnungswidrigkeiten diese paar gemeldeten Fälle überhaupt an der Gesamtzahl der begangenen Ordnungswidrigkeiten in Frankfurt ausmachen, kann sich jeder selbst vorstellen. Die neue Melde-App würde zwar bald das Problem etwas verringern, man könne dann immerhin ein paar Anzeigen mehr abarbeiten, so das Amt. Dies hört sich nicht nach einem großen Wurf zur Lösung des Problems an. Ein überfordertes Ordnungsamt und eine dazu überforderte städtische Verkehrspolizei haben inzwischen den Begriff geformt: "In Frankfurt kann jeder machen, was er will." Besonders der Ortsbezirk 11 leidet besonders darunter, weil durch die große Entfernung vom Amt, die Einsatzkräfte im Bezirk ein sehr seltenes Bild sind. Ein guter Indikator dafür sind z.B. die fehlenden Einnahmen der Parkuhren in Fechenheim. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 58 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 2 2024 Die Vorlage OF 576/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFahrplanänderung Straßenbahnlinie 12 sofort rückgängig machen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5066 entstanden aus Vorlage: OF 550/11 vom 30.01.2024 Betreff: Fahrplanänderung Straßenbahnlinie 12 sofort rückgängig machen! Der Magistrat wird gebeten, die wichtige Straßenbahnverbindung der Straßenbahnlinie 12 wieder im Zehn-Minuten-Takt zur Hugo-Junkers-Straße fahren zu lassen. Begründung: Wie der Presse zu entnehmen ist, wird mit dem Fahrplanwechsel zum 27.01.2024 montags bis samstags jede zweite Fahrt aus der Innenstadt bereits an der Eissporthalle enden. Das Mobilitätsdezernat nennt als Grund den anhaltenden Mangel an Personal. Eine solche Maßnahme (Ausdünnung der Takte) ist eventuell in der Innenstadt mit einem breiten Mobilitätsangebot tragbar, aber nicht für einen Stadtteil wie Fechenheim-Süd, der ohnehin schon unter einer miserablen öffentlichen Verkehrsanbindung leidet. Die Fahrgäste, welche nun gezwungenermaßen an der Eissporthalle aussteigen müssen, haben nur folgende Optionen: unverhältnismäßig lange warten, zur Hanauer Landstraße laufen oder mit der U-Bahn zurück Richtung Ostbahnhof fahren, um dort in die Straßenbahnlinie 11 zu steigen. Diese Optionen tragen sicherlich nicht zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV bei und auch nicht zu einer verkehrlichen Entlastung des Frankfurter Ostens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 888 Aktenzeichen: 92-11
Natürlicher Schutz für den Kleingärtnerverein Buchhang e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 382/4 Betreff: Natürlicher Schutz für den Kleingärtnerverein Buchhang e. V. Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den KGV Buchhang e.V. bei dem Vorhaben, direkt an der Straße "Am Bornheimer Hang" die Böschung beginnend am Fußgängerübergang an der Kreuzung der Straße mit der Saalburgallee bis hin zum U-Bahn-Ein-/Ausgang "Eissporthalle" mit zusätzlichen Baum- und Strauchpflanzungen zu bestücken, um Feinstaub, Abgase, Müll und die Einsichtnahme ins Gelände abzumildern. Der Verein würde hierzu insgesamt bis zu 7 (Wild-)Obstbäume und verschiedene Wildobststräucher (Weißdorn, Sanddorn, Schlehe, etc.) pflanzen. Der Ortsbeirat stellt hierfür 750 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Straßenverkehr staut sich bei Veranstaltungen stets an der genannten Stelle. Mit Inbetriebnahme des neuen Schwimmbades wird der Verkehr voraussichtlich weiter zunehmen. Ein Immissionsschutz für die dortigen Kleingärtner/innen ist daher sinnvoll und empfehlenswert. Durch die Neubepflanzung wird das Erscheinungsbild der Grünfläche aufgewertet und zugleich die Gärten besser geschützt. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO II, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 285 2024 Die Vorlage OF 382/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenPostfiliale in der Saalburgallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 381/4 Betreff: Postfiliale in der Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten zu berichten, ob er Kenntnis von Veränderungen hinsichtlich der Postfiliale 510 an der Saalburgallee hat. Insbesondere ist von Interesse, ob der Bestand dieser Filiale gefährdet ist oder ob aufgrund von Gebäudearbeiten Postdienstleistungen dauerhaft oder temporär nicht mehr angeboten werden. Begründung: Anlass dieser Nachfrage ist ein Pressebericht von Mitte Januar, nach der die dortige Packstation abgebaut wurde aufgrund baulicher Veränderungen des Gebäudes. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO II, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 857 2024 Die Vorlage OF 381/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGeschwindigkeitsmessungen in der Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4942 entstanden aus Vorlage: OF 367/4 vom 11.12.2023 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen in der Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Saalburgallee zwischen Wittelsbacherallee und der Straße Am Buchwald (stadtauswärts) in die Liste der regelmäßig auf die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu kontrollierenden Straßen im Ortsbezirk 4 aufzunehmen. Im Zuge der jährlichen Auswertung der Kontrollen sollte auch über diesen Bereich dem Ortsbeirat berichtet werden. Begründung: Der angegebene Abschnitt der Saalburgallee weist ein deutliches Gefälle auf, und Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass in diesem Bereich in der Wahrnehmung zahlreiche Autos die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschreiten. Zudem führt die Straße auf eine Ampelanlage, an der sich erst vor Kurzem ein tödlicher Unfall mit einer Fußgängerin ereignete. Die Überprüfung der Geschwindigkeit in dem Abschnitt erscheint daher dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1183 Beratung im Ortsbeirat: 4
Dippemess an den Rebstock - Folgen für die MesseLogistik?
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 834/2 Betreff: Dippemess an den Rebstock - Folgen für die Messe-Logistik? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welchen aktuellen Stand hat die mit dem Neubau der Europäischen Schule am Ratsweg verbundene eventuelle Verlagerung der Dippemess an den Rebstock? Mit welchem Zeitrahmen ist für die weitere Planung zu rechnen? Welche alternativen Standorte (z.B. Kaiserlei) wurden für die Verlagerung der Dippemess bislang untersucht und wie bewertet? Mit welchen Einschränkungen der Messe-Logistik wäre im Fall einer Verlagerung der Dippemess auf die bisher als Messeparkflächen genutzten Räume am Rebstock zu rechnen? Welche Ergebnisse erbrachte die von der Messe beauftragte Voruntersuchung für eine "Machbarkeitsstudie Mehrfachnutzung des Rebstockgeländes" aus 2023? Besteht die Absicht, eine erweiterte Machbarkeitsstudie zu beauftragen? Wenn ja, wann? Begründung: Der Ortsbeirat hat sich unmissverständlich und wiederholt gegen eine Verlagerung der Dippemess an den Rebstock ausgesprochen. Ein Grund neben vielen anderen ist die Einschränkung der Messe-Logistik. Die Anfrage dient dem Wunsch des Ortsbeirates nach Information, Einbeziehung und Transparenz. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO II, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 835 2024 Die Vorlage OF 834/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4850 entstanden aus Vorlage: OF 357/4 vom 06.11.2023 Betreff: Verkehrssicherheit in der Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine ausreichende Anzahl von Fahrradbügeln an der Wittelsbacherallee auf der Seite der ungeraden Hausnummern zwischen Saalburgallee und Freiligrathstraße angebracht werden können. Diese könnten auf einem umgewandelten Pkw- Parkplatz installiert werden. Begründung: Gegenwärtig teilen sich Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer die Fläche rechts der Fahrbahn. Zusätzlich werden an den Schildermasten mittig auf der geteilten Fläche Fahrräder abgestellt. Der tatsächlich zur Verfügung stehende Raum wird verringert und es kommt zu gefährlichen Begegnungen. Wittelsbacherallee, ungerade Hausnummern Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 700 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerquerung an der Einmündung der Straße Am Buchwald sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4853 entstanden aus Vorlage: OF 363/4 vom 27.11.2023 Betreff: Fußgängerquerung an der Einmündung der Straße Am Buchwald sichern Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerbereiche an der Einmündung der Straße Am Buchwald in die Saalburgallee durch Poller vor dem asiatischen Schnellrestaurant (östliche Seite) bzw. Fahrradbügel vor dem neu gebauten Eckhaus (westliche Seite) gegen Falschparkerinnen und Falschparker abzusichern. Begründung: Der Ortsbeirat wurde von Anwohnerinnen und Anwohnern unterrichtet, dass an der Straßenecke insbesondere Fußgängerinnen und Fußgänger von abbiegenden Autos teilweise sehr schlecht oder spät gesehen werden, da falsch abgestellte Fahrzeuge die Sicht an der Ecke beeinträchtigten. Mit Pollern bzw. Fahrradbügeln könnte diese unnötige Gefährdung verringert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 304
Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4750 entstanden aus Vorlage: OF 521/11 vom 07.11.2023 Betreff: Raser und Schleichverkehr endlich stoppen, mehr Verkehrssicherheit für Anwohner und vorrangige Nutzung der Busspur für den ÖPNV! Vorgang: OM 1982/17 OBR 11; ST 2108/17; ST 808/18 Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Am Gansbühel/Jakobsbrunnenstraße/Konstanzer Straße die Zufahrt für Busse in die Straße Am Gansbühel mit versenkbaren Pollern oder anderen technischen Anlagen, wie zum Beispiel einer Schranke, zu versehen. Dies soll der Verhinderung des massiv zugenommen Schleichverkehrs dienen und dem ÖPNV die vorrangige Nutzung der Busspur ermöglichen. Begründung: Die Hanauer Landstraße wird durchschnittlich von 58.000 Fahrzeuge pro Tag befahren. Im abendlichen Berufsverkehr stadtauswärts kommt es zu langen Staus, die die Verkehrssteilnehmer nach Ausweichrouten suchen lassen. Eine dieser Ausweichstrecken führt über die Hugo-Junkers-Straße oder Ernst-Heinkel-Straße auf die Jakobsbrunnenstraße und letztendlich über die Busspur Am Gansbühel. Das dort vor Jahren angebrachte Verkehrszeichen 260 der StVO mit Zusatzzeichen zur Verhinderung des Schleichverkehrs entfaltet nicht die gewünschte Wirkung. Seit Schließung des 7. Polizeireviers fanden dort keine Kontrollen mehr statt und aktuell ignorieren mehrere Hundert Autofahrer am Tag das Durchfahrtsverbot. Dabei rasen viele mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Straße, bei Gegenverkehr wird der schmale Bürgersteig als Ausweichfläche genutzt. Nicht selten staut es sich in der Straße Am Gansbühel zur Kreuzung Alt-Fechenheim zurück und der Bus wird an der Durchfahrt gehindert. Verspätungen sind die Folge. Die geforderten und vom Magistrat beschlossenen Maßnahmen in der Stellungnahme ST 808 wurden bis heute nicht umgesetzt. Wiederholte Beschwerden genervter und gefährdeter Anwohner lassen nur noch eins zu: Um das Durchfahrtsverbot langfristig und nachhaltig durchzusetzen, bedarf es endlich der Anbringung von versenkbaren Pollern oder einer Schranke. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1982 Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 638 Antrag vom 23.01.2025, OF 681/11 Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6461 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-5
Widerspruch zur Stellungnahme ST 667 und erneute Forderung, die Machbarkeitsstudie zur Europäischen Schule am Ratsweg sowie aktuelle Planungsüberlegungen öffentlich vorzustellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4752 entstanden aus Vorlage: OF 526/11 vom 11.11.2023 Betreff: Widerspruch zur Stellungnahme ST 667 und erneute Forderung, die Machbarkeitsstudie zur Europäischen Schule am Ratsweg sowie aktuelle Planungsüberlegungen öffentlich vorzustellen Vorgang: OM 3207/22 OBR 11; ST 667/23 Die Ablehnung des Magistrats, die Machbarkeitsstudie zur Europäischen Schule am Ratsweg öffentlich vorzustellen, wird nicht akzeptiert. Der Magistrat wird gebeten, die Studie sowie aktuelle Planungsüberlegungen im Ortsbezirk 11 öffentlich vorzustellen. Begründung: Die Ergebnisse der Studie wurden der breiten Öffentlichkeit bislang nicht zugänglich gemacht. Auch der aktuelle Stand der Planungen ist für die breite Öffentlichkeit nicht transparent. Aufgrund der massiven Auswirkungen eines möglichen Baus auf die Bevölkerung (Umzug der Dippemess, Verkehrssituation, Auswirkung auf die Kleingartenanlagen etc.) besteht aber ein großes öffentliches Interesse, auf das der Magistrat reagieren sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3207 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 736 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 23-13
Fußgängerquerung an der Einmündung der Straße Am Buchwald mit Pollern sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2023, OF 358/4 Betreff: Fußgängerquerung an der Einmündung der Straße Am Buchwald mit Pollern sichern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgängerbereiche an der Einmündung der Straße Am Buchwald in die Saalburgallee durch Poller gegen Falschparker abzusichern. Dabei sollen beide Seiten, d.h. vor dem neugebauten Eckhaus (westliche Seite) als auch vor dem asiatischen Schnellrestaurant (östliche Seite), berücksichtigt werden. Begründung: Der Ortsbeirat wurde von Anwohnern unterrichtet, dass an der Straßenecke insbesondere Fußgänger von abbiegenden Autos teilweise sehr schlecht oder spät gesehen werden, da falsch abgestellte Fahrzeuge die Sicht an der Ecke beeinträchtigten. Mit Pollern könnte diese unnötige Gefährdung verringert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 4 am 28.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/4 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen SBahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4617 entstanden aus Vorlage: OF 342/4 vom 29.09.2023 Betreff: Verkehr auf dem Danziger Platz während den Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass während der Bauarbeiten zur Nordmainischen S-Bahn auf dem Danziger Platz dieser weiter für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer benutzbar ist. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei dem Fahrradverkehr von und zur Unterführung des Ostbahnhofs sowie dem Fußverkehr zu den Regionalbahnen gelten. Begründung: Der Danziger Platz ist eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen westlichem und östlichem Ostend. Der Durchgang unter den Gleisen vom Danziger Platz zur Ferdinand-Happ-Straße sowie etwas weiter südlich die Hanauer Landstraße sind in relativ weitem Umkreis die einzigen Möglichkeiten, um die Eisenbahnstrecke zu passieren. Die nächste Möglichkeit bietet sich aktuell ansonsten erst wieder am Main bzw. an der Ratswegbrücke. Gerade der Weg zu den verschiedenen Gewerben rund um die Hanauer Landstraße führt für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Ostends und von Bornheim über den Danziger Platz. Zudem ist dieser Bereich auch als Schulweg von Bedeutung. Insofern ist es in der erwarteten, vermutlich längeren Bauphase für die Nordmainische S-Bahn wichtig, dass dieser Verkehrsknotenpunkt weiterhin benutzbar bleibt und die Wegeführung sicher angeordnet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.10.2023, OA 398 entstanden aus Vorlage: OF 433/11 vom 12.02.2023 Betreff: Birsteiner Straße in eine Fahrradstraße mit Pkw-Einfahrt umwandeln Alternierendes Parken in der Birsteiner Straße aufheben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Birsteiner Straße im gesamten Verlauf zur Fahrradstraße mit dem Zusatzschild "Einfahrt mit Kraftwagen/Motorrädern erlaubt" nach dem Bonner Modell umzuwandeln; 2. das alternierende Parken in der Birsteiner Straße aufzulösen und ne u zu regeln. Begründung: Die Radroute von Frankfurt nach Osten in Richtung Maintal, Hanau etc. führt vom Ostpark über den Fahrradweg bis zur Wächtersbacher Straße und endet dort unerwartet und gefährlich für alle Verkehrsteilnehmer am Kaufland-Gelände. Danach müssen sich auf der Wächtersbacher Straße die Fahrradfahrer den Fahrstreifen mit den Kraftfahrzeugen teilen. Die Erforderlichkeit (§ 45 Absatz 9 Satz 3 StVO) ist zwingend gegeben, da auf der Wächtersbacher Straße Schwerverkehr des Industriegebietes verkehrt. In der Wächtersbacher Straße befinden sich Kindergärten und Schulen sowie Einkaufsmöglichkeiten. Laut Aussage des Magistrats besteht eine Unmöglichkeit einer Einrichtung von Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Wächtersbacher Straße, da es sich dort um eine Teststrecke für einen Asphaltbelag handeln würde. Auf der Birsteiner Straße wurde bei Messungen festgestellt, dass mehr als ein Drittel der Kraftfahrzeuge zu schnell fährt und bereits im "ahndungsfähigen" Bereich ist. Eine hohe Gefährdungslage für Fahrradfahrer besteht sowohl in der Wächtersbacher Straße als auch in der Birsteiner Straße. Vom Radfahrbüro wird den Fahrradfahrern gegenwärtig empfohlen, über den in der Wächtersbacher Straße bestehenden breiten Gehweg am Zebrastreifen beim Kaufland auf die parallel verlaufende Birsteiner Straße zu wechseln und dort mit dem Fahrrad weiterzufahren. Im östlichen Teil ist die Birsteiner Straße breit ausgebaut und bietet ideale Bedingungen zur Einrichtung einer sicheren Fahrradstraße mit Kraftfahrzeugverkehr. Seit Jahren gibt es von Anwohnern des Wohnviertels Beschwerden über den Verkehr, bei dem Autofahrer durch das Wohnviertel abkürzen, um den Linienbus und die langsameren Fahrradfahrer auf der Wächtersbacher Straße zu umfahren. Selbst der Linienbus weicht regelmäßig aus, um die Fahrradfahrer (auch Schüler und Jugendliche auf dem Schulweg) auf der Wächtersbacher Straße zu überholen. Der Magistrat hat die "Anlieger frei"-Kennzeichnung im Bereich Birsteiner Straße abbauen lassen, weil sie rechtswidrig sei. Dadurch hat sich die Lage in dem Gebiet erheblich verschärft. Es kommt regelmäßig zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer. Durch die Radroute/Fahrradstraße werden mehrere Ziele erreicht: Durch die Nutzung der Birsteiner Straße behindern weniger Fahrradfahrer den Kraftfahrzeugverkehr auf der Wächtersbacher Straße. Dadurch wird in der Birsteiner Straße dieser Abschnitt für Fahrradfahrer sicherer und es wird eine seit Langem geforderte Beruhigung und Entschleunigung eintreten. Viele Schüler, Eltern mit ihren Kindern und sonstige Radfahrer fahren mit dem Fahrrad zu zwei im Gebiet liegenden Schulen und Kindergärten. Es ist ebenfalls eine Hauptroute für Fahrradfahrer aus Maintal, Bischofsheim, Fechenheim-Nord nördlich der Hanauer Landstraße und Fechenheim-Süd zu deren Arbeitsstellen. Fremder Kraftfahrzeugverkehr wird weitgehend ausgeschlossen und ersetzt dadurch die vormals bestehenden Vorteile des "Anlieger frei"-Bereichs oder verbessert dies für die Bewohner des Wohngebiets und die Fahrradfahrer. Gleichzeitig kann das alternierende Parken in diesem Bereich aufgelöst und geringfügig Parkraum geschaffen werden. Der Parkdruck im Stadtteil ist hoch und Wünsche nach Bewohnerparken wurden bereits mehrfach geäußert. Die Verkehrszusammensetzung wird mit der Erweiterung der Radroute Ost zur dominierenden Verkehrsart in der Birsteiner Straße werden. Fahrradfahrer dürfen in der Fahrradstraße nebeneinander fahren (z. B. Fahrradverkehr zur Schule) und Kraftfahrzeuge haben Fahrradfahrern auf der Straße Vorrang zu gewähren, dies gilt nicht an den normalen Kreuzungen. Die Straße sollte in der Widmung für den Gemeingebrauch ausgelegt sein und so festgelegt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Fahrradstraßen beträgt 30 km/h. Die erforderliche Breite für eine Fahrradstraße von mehr als fünf Metern ist bereits heute in diesem Bereich mit geparkten Fahrzeugen gegeben. In der Unfallforschung wurde, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., festgestellt, dass Fahrradstraßen sicher sind. Es ist zudem notwendig, dass diese Fahrradstraße in das Radwegenetz der Stadt Frankfurt integriert wird. Der Fahrradverkehr muss attraktiver und sicherer werden. Der Erfolg wird sein, dass eine gesündere, sportlichere Bevölkerung, eine bessere, leisere Umwelt und ein wesentlich attraktiveres Frankfurt für alle Bürger geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 96 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 18.10.2023 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 04.12.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 398 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4052, 22. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 04.12.2023 Aktenzeichen: 66-2
Vorstellung des Verkehrskonzeptes für die Europäische Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4465 entstanden aus Vorlage: OF 327/4 vom 05.09.2023 Betreff: Vorstellung des Verkehrskonzeptes für die Europäische Schule Der Magistrat wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates 4 das aktuell der Prüfung zugrundeliegende Verkehrskonzept für die geplante Europäische Schule am Ratsweg vorzustellen und dabei folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der ÖPNV, insbesondere die U-Bahn-Linie 7, nach der Fertigstellung der Europäischen Schule verstärkt werden (Erhöhung der Taktzahl, längere Züge)? 2. Wie soll die Zu- und Abfahrt zur Europäischen Schule geregelt werden? 3. Wie soll die Zufahrtstraße Am Bornheimer Hang ertüchtigt werden, insbesondere die Signalanlage zum Ratsweg? 4. Wird durch eine bauliche Veränderung der Straßen der Grüngürtel der Stadt unterbrochen? 5. Wie soll die Ampelschaltung angepasst werden? 6. Wo sollen die Elterntaxis parken bzw. die Schülerinnen und Schüler aussteigen lassen? 7. Welche Belastungen (Schleichverkehr, Parkplatzsuchverkehr etc.) werden für den Bereich um die Europäische Schule vorhergesagt? 8. Wie erklärt der Magistrat den Anwohnerinnen und Anwohnern dieses Bezirkes, dass in zahleichen anderen Bezirken das Verkehrsaufkommen reduziert und der Pkw-Verkehr umgeleitet, aber im Ostend und Bornheim eine drastische Zunahme des Verkehres stattfinden wird? 9. Wo sollen künftig die Logistikflächen für Fahrschulen, Busparkplätze, Abstellplätze für die Marktbeschicker, Logistikfläche für den Weihnachtsmarkt und den Wäldchestag bereitgestellt werden? 10. Welche zusätzliche Belastung der Luft (Feinstaub, Abgase etc.) wird für den Bezirk prognostiziert? 11. Hierbei soll sichergestellt werden, dass keine Lärm- und Schadstoffbelastungen auf die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zukommen. Begründung: Sollte die Europäische Schule tatsächlich auf dem Festplatz am Ratsweg ihren Standort finden, bedeutet dies für die Stadtteile Ostend und Bornheim ein erhebliches Mehraufkommen an Verkehr. Der Bereich rund um den Ratsweg ist bereits heute schon schwer belastet. Der Verkehr von der Autobahn 661 muss durch dieses Nadelöhr, was regelmäßig zu Stauungen führt. Die südöstliche Ausfallstraße der Stadt Richtung Kaiserlei ist dort nur einspurig befahrbar, was ebenfalls zu Stauungen führt. Wenn nun noch täglich (!) circa 1.500 Fahrzeuge die Schulkinder morgens bringen und nachmittags/abends abholen, wird dies zu einer unerträglichen Mehrbelastung mit Verkehr des gesamten Viertels führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 202 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fahrradweg in der Hanauer Landstraße sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4467 entstanden aus Vorlage: OF 329/4 vom 10.08.2023 Betreff: Fahrradweg in der Hanauer Landstraße sicher gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Fahrradweg in der Hanauer Landstraße in östliche Richtung in einen für Radfahrerinnen und Radfahrer verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Hierbei sind insbesondere die Gefahren zu beheben, die durch die mitten auf dem Fahrradweg stehenden Masten gegeben sind. Begründung: Auf dem genannten Fahrradweg stehen in regelmäßigen Abständen fast mittig Masten. Hier besteht die Gefahr, dass Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen wie etwa nachts, mit den Masten kollidieren, zumal diese eine dunkle Farbe aufweisen. Der Magistrat steht hier schon aus haftungsrechtlichen Gründen in der Pflicht, diese Gefahren zu beseitigen. Unabhängig davon ist die Funktionsfähigkeit des Radwegs deutlich beeinträchtigt. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 205 Beratung im Ortsbeirat: 4
Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4342 entstanden aus Vorlage: OF 485/11 vom 26.08.2023 Betreff: Fuß- und Radverkehr an der Hanauer Landstraße 565 bis 585 ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zeitnah dafür Sorge zu tragen, dass auf dem nördlichen Bürgersteig des oben genannten Abschnitts der Hanauer Landstraße, der zurzeit überwiegend als Parkplatz dient, die Benutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für den Fahrradverkehr ermöglicht wird. Die teils lebensgefährliche Situation muss dringend beendet werden. Begründung: Zurzeit ist der Bürgersteig in diesem Abschnitt nicht zu nutzen. Oft wird die komplette Fläche dauerhaft beparkt. Dass der Bürgersteig dort nicht genutzt werden kann, betrifft die Menschen, die dort leben, im gleichen Maße wie die Besucher und Menschen, die zu den dort ansässigen Dienstleistern gelangen wollen. Ein Ausweichen auf die Hanauer Landstraße, die in diesem Bereich vierspurig verläuft und oft mit deutlich erhöhtem Tempo, das kaum kontrolliert wird, befahren wird, wird den anderen Verkehrsteilnehmern zurzeit aufgezwungen, ist aber in keinster Weise zumutbar. Eine schnelle Veränderung der Situation ist zwingend, ein weiteres Zulassen des Zustandes fahrlässig. (Google Streetview Aufnahme September 2022) (Aufnahme privat, 26.08.2023) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2332 Aktenzeichen: 66-2
Kleingärten und Dippemess am Ratsweg erhalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.09.2023, OF 499/11 Betreff: Kleingärten und Dippemess am Ratsweg erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit dem 5.9. meldet die Presse, dass nach den Kleingärtner*innen nun auch der Schaustellerverband sich gegen eine Verlagerung der Dippemess, zugunsten des Neubaus der Europäischen Schule auf dem Festplatz am Ratsweg wendet und eine Petition gestartet hat. Vor diesem Hintergrund bitten wir den Magistrat um schnellstmögliche Antworten: 1. Bis Juni sollten Ergebnisse bezüglich der Machbarkeit von Bebauung und Verkehr auf der Fläche am Ratsweg vorliegen.Wann sind die Untersuchungen zur Flächennutzung auf dem Ratsweg-Areal abgeschlossen und wann werden sie veröffentlicht? 2.Ist der Magistrat bereit alle bisher diskutierten Flächen für den Schulneubau, mit positiven wie negativen Aspekten gegenüber zustellen? 3. Sucht der Magistrat weiter nach geeigneteren Flächen, als die bereits in der Diskussion befindlichen? Begründung: Die Unsicherheit bei von den städtischen Planungen Betroffenen sollte möglichst bald beendet werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 738 2023 Die Vorlage OF 499/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenWie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke?
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2023, OF 331/4 Betreff: Wie geht es weiter mit der Schwedlerbrücke? Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie die geplanten Maßnahmen zur Revitalisierung der Schwedlerbrücke in den nächsten Jahren verwirklicht werden können und welche Probleme aktuell die Sanierung verzögern. Begründung: Die Fußgängerbrücke zwischen Ostparkstraße und Schwedlerstraße/Ferdinand-Happ-Straße ist seit über 10 Jahren gesperrt und damit die Wegeverbindung zwischen dem nördlichem Ostend und der mittleren Hanauer Landstraße/Osthafen für Fußgänger und Fahrradfahrer erheblich beeinträchtigt. Die schon lange erhoffte Sanierung (Teilneubau) der Schwedlerbrücke sollte eigentlich bereits in 2022 baulich vorangetrieben werden. Im Januar 2021 wurde einigen Mitgliedern des alten Ortsbeirats in einem Ortstermin die Situation und Neugestaltung dargelegt. Die Umsetzung lässt aber weiter auf sich warten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 751 2023 Die Vorlage OF 331/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRegelwidrigen Fahrradverkehr auf dem Gehweg am Danziger Platz unterbinden
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2023, OF 332/4 Betreff: Regelwidrigen Fahrradverkehr auf dem Gehweg am Danziger Platz unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, umgehend wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den Radverkehr auf dem Gehweg am Danziger Platz (siehe Fotos 1 + 2) möglichst weitgehend zu unterbinden und damit die Sicherheit sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern auf diesem Streckenabschnitt zu erhöhen. Begründung: Der Fußweg zwischen Ostbahnhof und Ostparkstraße wird permanent in regelwidriger Weise von Fahrrad-fahrern genutzt; entweder um dem Kopfsteinpflaster auf der Fahrbahn auszuweichen oder aber die kürzest mögliche Route zu nehmen. Möglicherweise führt zudem die Tatsache, dass der Gehweg ab der Ostparkstraße auch für Radfahrer freigegeben ist, zu der irrigen Annahme, dass dies auch auf diesem Streckenabschnitt der Fall sei. Diese Radfahrer gefährden mit ihrem regelwidrigen Verhalten nicht nur die Fußgänger auf dem stark frequentierten Gehweg in hohem Maße, sondern auch sich selbst. Der Magistrat ist daher aufgefordert, umgehend wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um den regelwidrigen Radverkehr auf diesem Streckenabschnitt möglichst weitgehend zu unterbinden, z. B. durch eine eindeutige Beschilderung, und damit die Sicherheit sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern zu erhöhen. Fotos 1 + 2: Regelwidriger Radverkehr auf dem Gehweg am Danziger Platz, (c) Michael Roscher Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4 am 19.09.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 332/4 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenSicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4160 entstanden aus Vorlage: OF 476/11 vom 18.06.2023 Betreff: Sicherheit der Verkehrssituation Mainkur erhöhen Vorgang: OM 3214/22 OBR 11; ST 817/23 Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 24.03.2023, ST 817 "Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke", wird der Magistrat gebeten, auf die Gefährlichkeit der Straßenschäden im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Omega-Brücke und Altem Zollhaus durch entsprechende Beschilderung, z. B. mit dem Verkehrszeichen 101 "Gefahrstelle" mit dem Zusatz "Vorsicht Straßenschäden", aufmerksam zu machen. Weiterhin ist zu prüfen, ob es nicht erforderlich ist, im Sinne der Sicherheit, gerade auch für Motorradfahrer und aufgrund der Einfädelsituation durch den von der Rampe der Omega-Brücke abfahrenden Verkehr, den Bereich mit reduziertem Tempo (30 oder 40 km/h), wie es in solchen Fällen in anderen Straßen Frankfurts üblich ist, auszuweisen. Die Maßnahmen sollten bis zur abgeschlossenen Durchführung der Sanierung durchgeführt werden. Begründung: Insgesamt ist der Bereich rund um die Mainkur als im Sinne der Verkehrssicherheit kritischer Bereich zu betrachten. Es wird schnell gefahren - oft auch weit über 50 km/h. Dies wird äußerst selten - viel zu selten - und dann nur angekündigt von den Ordnungsbehörden überwacht. Unerlaubtes Wenden oder auf die gegenüberliegende Fahrbahn fahren, bei Rot über die Ampel fahren - dies gilt für Autoverkehr, Motorradverkehr, Fahrradverkehr etc. -, quer über alle Fahrbahnen laufen und das nicht an der Ampel gehören zum täglichen Verkehrsaufkommen in diesen Bereichen. Wenn dazu noch eine marode Fahrbahnoberfläche kommt, die Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer zu Ausweichmanövern zwingt, führt das zweifelsohne zu gefährlichen Situationen für Leib und Leben. Eine Sanierung erst im Jahre 2024 ist spät. Diese Zeitspanne muss dringend mit den im Tenor vorgeschlagenen Maßnahmen überbrückt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3214 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 817 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2216 Aktenzeichen: 66-0
Gelblicht an dem Überweg Wittelsbacherallee/Saalburgallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4081 entstanden aus Vorlage: OF 280/4 vom 28.02.2023 Betreff: Gelblicht an dem Überweg Wittelsbacherallee/Saalburgallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an dem Überweg Wittelsbacherallee/Saalburgallee ein gelbes Warnlicht angebracht werden kann. In Stoßzeiten kann es zu Situationen kommen, in denen die letzten Autos die Kreuzung passieren, wenn die Fußgängerinnen und Fußgänger bereits Grün haben. Mit dem Warnlicht sollen vom Festplatz kommende Linksabbiegerinnen und Linksabbieger auf kreuzende Fußgängerinnen und Fußgänger aufmerksam gemacht werden. Begründung: Regelmäßig kommt es hier zu lebensgefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger, die an der Wittelsbacherallee, Höhe Hausnummer 151, korrekterweise bei grüner Ampel die Fußgängerampel überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2011 Beratung im Ortsbeirat: 4
Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4082 entstanden aus Vorlage: OF 301/4 vom 30.05.2023 Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementinen Kinderhospital Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch folgende Maßnahmen einige störende Nebeneffekte bei der Zufahrt auswärtiger Besucherinnen und Besucher zum Clementinen Kinderhospital verringert werden können: 1. Deutlichere Beschilderung des Verkehrszeichens "Einfahrt verboten" am Alfred-Brehm-Platz an der Einmündung der Theobald-Christ-Straße, z. B. durch ein zweites entsprechendes Schild auf der linken Straßenseite der Einmündung. 2. Herausnehmen des Fußweg-Hinweisschildes aus dem Blickfeld der Autofahrerinnen und Autofahrer (z. B. durch Versetzung auf die andere Straßenseite der Theobald-Christ-Straße). 3. Hinweise auf eine Blockumfahrung über Bernhard-Grzimek-Allee, Zobelstraße, Hanauer Landstraße, Theobald-Christ-Straße, um die von Anwohnerparken geprägte Hölderlinstraße zu entlasten. 4. Demontage des Hinweisschildes an der Hölderlinstraße. 5. Hinweise zum Vermeiden des Motorlärms wartender Fahrzeuge in der Theobald-Christ-Straße vor dem Eingang des Krankenhauses (z. B. "Motor aus" oder "Bitte Stellplätze im Hof benutzen"). 6. Hinweise auf Parkmöglichkeit in der Tiefgarage der Zoopassage. Über die Ausweisung der Parkmöglichkeiten für Patientengruppen und Besucherinnen und Besucher, die aus medizinischen Gründen nicht unmittelbar auf dem Parkplatz des Clementinen Kinderhospitals parken müssen, kann mit der Öffentlichkeitsarbeit des Krankenhauses das Gespräch gesucht werden, um entsprechende Informationen zu Parkmöglichkeiten im weiteren Umfeld des Krankenhauses im Vorfeld des Krankenhausbesuches in geeigneter Form an die Besucherinnen und Besucher zu kommunizieren. Begründung: Ortsfremde Fahrzeugsteuernde mit Ziel Kinderhospital machen aus Sicht von Ortskennern oft zwei typische Fehler: 1. Bei Anfahrt aus Richtung Pfingstweidstraße über den Alfred-Brehm-Platz suchen sie die Zufahrt zum Hospital und folgen intuitiv dem ersten vorhandenen Hinweisschild, das aber für Fußgängerinnen und Fußgänger gedacht ist. Dabei übersehen sie das rechter Hand sehr weit oben angebrachte Schild "Einfahrt verboten" und geraten in hupenden Konflikt mit dem Gegenverkehr. 2. Holende und Bringende stehen gerne mit laufendem Motor vor dem Eingang in der Theobald-Christ-Straße im Parkverbot. Die Zufahrt auf den Hof von der Hölderlinstraße aus war früher mal möglich, heutzutage aber nicht mehr. Möglicherweise stammt das Hinweisschild am oberen Ende der Hölderlinstraße aus dieser früheren Zeit. Ob man die Hölderlinstraße als Teil einer Blockumfahrung empfehlen soll, scheint zweifelhaft, weil sie sehr eng ist. Für eine Blockumfahrung scheint die o. g. Route geeigneter. Wenn eine Empfehlung zum Parken ausgesprochen werden soll, erscheint das genannte Parkhaus geeigneter als die umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2191 Beratung im Ortsbeirat: 4
Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 3998 entstanden aus Vorlage: OF 463/11 vom 10.05.2023 Betreff: Verstetigung und Ausweitung des EASY-Shuttles im Riederwald Der Magistrat wird gebeten, den Betrieb des automatisch fahrenden EASY-Shuttles im Riederwald zu verstetigen, auf den gesamten Stadtteil auszuweiten und es dadurch als regelhaftes Angebot Teil des öffentlichen Nahverkehrs zu machen. Konkret soll das EASY-Shuttle - über die dann für Autos gesperrte Raiffeisenstraße zusammen mit Fahrrädern eine Ausnahmegenehmigung erhalten und bis zur Seniorenwohnanlage fahren, womit die andere Hälfte des Riederwalds angeschlossen werden würde; - über die Lahmeyerbrücke zur Hanauer Landstraße fahren, um den Anschluss an die Straßenbahn zu ermöglichen. Quelle: Geoportal Frankfurt, Bearbeitung Stefan Helming Der Operator könnte eventuell erforderliche abschließbare Poller manuell öffnen - später kann dies automatisch erfolgen. Begründung: Neue Mobilitätsangebote - insbesondere im ÖPNV - sind wichtig, um die Mobilitätswende nachhaltig und klimaverträglich zu gestalten. Die Stärkung und der konsequente Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs sind grundlegend für die Mobilitätswende. Voll elektrisch, CO2-frei, leise, sicher, effizient und perspektivisch als On-Demand-Lösung bietet das automatisierte Fahren eine vollkommen neue Möglichkeit, mobil zu sein - insbesondere in Stadtteilen, die bisher nur eingeschränkt an den ÖPNV angeschlossen sind. Die zahlreichen positiven Erfahrungen der Riederwälderinnen und Riederwälder mit dem seit mehreren Monaten im Test befindlichen EASY-Shuttle spiegeln dies wider. So wurde das Angebot von zunächst einem Bus auf zwei Busse ausgeweitet. Exemplarisch sei ein Zitat einer 80-jährigen Seniorin dargestellt, welche den EASY-Shuttle regelmäßig benutzt: "Die zwei Kilometer hin und zurück von der Seniorenwohnanlage zum Netto-Supermarkt schaffe ich nicht mehr. Mit dem EASY-Bus sind es insgesamt nur noch 400 Meter zu laufen. Damit kann ich wieder selbstständig einkaufen." Um künftig allen Riederwälderinnen und Riederwäldern eine nahe gelegene Haltestelle vor ihrer Haustür zu ermöglichen, soll das bestehende Angebot, welches aktuell nur im Osten des Riederwalds verfügbar ist, auf den ganzen Stadtteil und um eine Verbindung zur Hanauer Landstraße ausgeweitet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 812 Antrag vom 01.06.2024, OF 630/11 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5636 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.06.2023, OA 358 entstanden aus Vorlage: OF 469/11 vom 02.06.2023 Betreff: Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 Vorgang: V 572/23 OBR 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 159 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass folgender Punkt verändert wird: Unter Punkt 2.2 b): Anstatt: Nach derzeitigem Raumprogramm sollen 44 Gartenparzellen für den Bau von Sportplätzen der Europaschule weichen. Neu: Die Planung wird insoweit verändert, dass keine Gartenparzellen für den Bau der Europaschule weichen müssen. Begründung: Der Planungsdezernent hat den Bau der Schule ohne den Wegfall von Gartenparzellen angekündigt. Vergleiche auch Auskunftsersuchen V 572. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.04.2023, B 159 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2071 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 4, 11 Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 114 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (B 159 = Kenntnis, OA 358 = Annahme) 22. Sitzung des OBR 4 am 11.07.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OA 358 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU, LINKE. und dFfm (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung) 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.07.2023, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 358 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Protokollnotiz von BFF-BIG: "Der Standort am Ratswegplatz für die Europäische Schule wird grundsätzlich abgelehnt." 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3620, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023 Aktenzeichen: 67-1
Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3941 entstanden aus Vorlage: OF 812/1 vom 13.04.2023 Betreff: Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen Vorgang: OM 2443/22 OBR 2; ST 2189/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf eine Verlagerung zusätzlicher Großveranstaltungen sowie des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände zu verzichten; 2. bei derartigen Vorhaben die parlamentarischen Gremien, wie Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräte, sowie die Bevölkerung frühzeitig miteinzubeziehen; 3. den Ortsbeirat 1 umfangreich über die bereits laufenden Verhandlungen zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg auf das Rebstockgelände und zum Planungsstand der Europäischen Schule vorab zu informieren; 4. das Rebstockgelände zukünftig als Grünfläche und Kaltluftproduzent klimapolitisch besonders zu würdigen und zu schützen; 5. ein Konzept zu erarbeiten, um Einschränkungen für Anwohnende in den Ortsbezirken 1 und 2 durch bereits stattfindende Veranstaltungen am Rebstock sowie den Messebetrieb zu verringern. Begründung: Da Anwohnende des Europaviertels von den gleichen Einschränkungen und negativen Auswirkungen bei der Verlegung des Festplatzes betroffen wären, schließt sich der Ortsbeirat 1 der Anregung OM 2443 des Ortsbeirates 2 an. Bei derart invasiven Projekten sind benachbarte Ortsbezirke, die ebenfalls maßgeblich betroffen wären, angemessen zu beteiligen. Eine Großveranstaltung im März dieses Jahres war für Nutzende des Rebstockparks ein besonderes Ärgernis. Unter Benutzung der Fußgängerwege, teilweise auch quer über die Wiesen des Parks fahrend, waren laut einem einzelnen Motorrad-Polizisten über 1.000 Pkws widerrechtlich auf einer Wiese des Parks abgestellt gewesen. Aufgrund der schlechten Rasenqualität im Europagarten und Co sind Anwohnende des Europaviertel auf den Rebstockpark angewiesen. Es dürfen nicht weitere Wiesen nachhaltig beschädigt werden. Als weiträumiges Naturschutzgebiet mit kleinem See ist der Rebstockpark Aufenthalts- und Brutplatz für diverse, teilweise seltene Wasservögel (Enten, Schwäne, Gänse, Blässhühner etc.) und auch Kormorane und Reiher trifft man hier an. Bei lauten Musikveranstaltungen flüchtet die Tierwelt und der Rebstockweiher ist dann wie ausgestorben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2189 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 838 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden V
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2023, OF 448/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Notwendige Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und notwendige Gerätschaft für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für verstärkte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 werden die notwendigen Mittel für zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die notwendigen Geräte in den Haushalt eingestellt. Begründung: Entlang der Hanauer Landstraße, aber auch innerhalb der einzelnen Stadtteile des Ortsbezirks 11 werden permanent Verkehrsregeln missachtet, Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen und Rad sowie Gehwege zugeparkt. Dies führt dazu, dass Rad- und Fußgänger behindert oder in hohem Maße nicht akzeptablen Gefahren ausgesetzt werden. Fechenheim, Riederwald und Seckbach sind als östliches Tor für Pendler in Richtung A661, Frankfurt Stadtmitte sowie in Richtung A66 einer extremen Verkehrsbelastung ausgesetzt. Die Überwachung des fließenden Verkehrs und die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf den entsprechenden Hauptverkehrswegen, ist daher verstärkt mit Geräten zur Geschwindigkeitsmessung zu kontrollieren und zu ahnden. Die Stadtpolizei ist nach eigener Aussage personell zu schwach besetzt ("mir komme nur noch auf Anfrage"), um in den östlichen Stadtteilen für die entsprechenden Ordnungsmaßnahmen zu sorgen. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 27 2023 Die Vorlage OF 448/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, CDU
Weiter lesenMainkur Bahnhof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3827 entstanden aus Vorlage: OF 444/11 vom 01.02.2023 Betreff: Mainkur Bahnhof Der Magistrat wird gebeten, den Grünflächenbereich an der Straßenbahnhaltestelle "Mainkur Bahnhof" neu zu bepflanzen und zu verschönern. Begründung: Die Straßenbahnhaltestelle "Mainkur Bahnhof" ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Der Bahnhof und die alten Restaurant- und Hotelgebäude sind stark durch Witterung und Autoverkehr in Mitleidenschaft gezogen. Eine Erneuerung der Bepflanzung sowie eine Einzäunung der Grünfläche hinter der Straßenbahnhaltestelle, die auch als Trampelpfad und Müllabladeplatz genutzt wird, unterstützt einen positiven ersten Eindruck unserer Stadt und wertet den gesamten Platz inklusive Haltestelle auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1751 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 15.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2023, OF 456/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2023 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser wird, werden die Anwohner*innen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", ist katastrophal und verursacht zusätzlichen Lärm. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 35 2023 Die Vorlage OF 456/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
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S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2023, OF 293/4 Betreff: Bessere Ausweisung der Zufahrt zum Clementine Kinderhospital Der Magistrat wird gebeten, an der Ausfahrt der Einbahnstraße Theobald-Christ-Straße eine deutlichere Beschilderung anzubringen, die den Autoverkehr vom Alfred-Brehm-Platz kommend in Richtung Clementine-Kinderhospital und auf dessen Parkplatz hinweist, der über die Hanauer Landstraße zu erreichen ist. Begründung: Insbesondere ortsunkundige Besucher des Krankenhauses übersehen die Ausweisung der Theobald-Christ-Straße als Einbahnstraße und folgen der sich an Fußgänger richtenden Beschilderung zum Clementinen-Kinderhospital. Zudem wird das Parkplatzangebot des Hospitals nicht von allen Besuchern der Klinik wahrgenommen, was zu Falschparken und Engpässen in der Theobald-Christ-Straße führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 4 am 25.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 293/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 293/4 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 vom 08.10.2012
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2023, OF 399/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 vom 08.10.2012 Vorgang: EA 4/22 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Fortschreibung der Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A 661 bis zum Erlenbruch, der Grontmij GmbH, vom 8. Oktober 2012 werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 eingestellt. Bei der Fortschreibung ist eine Volleinhausung der BAB A 661 in dem Abschnitt zwischen der Seckbacher Galerie und dem Ratsweg sowie des gesamten Dreiecks Erlenbruch bis zum Tunnelmund zu untersuchen. Zusätzlich sind von der Stadt Frankfurt und der hessischen Landesregierung die erforderlichen Planungs- und Investitionsmittel für eine Volleinhausung beim Bund einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2023 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2024 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die am 8. Oktober 2012 veröffentlichte Potenzialstudie betrachtete nur den Abschnitt zwischen Seckbacher Galerie und dem Dreieck Erlenbruch. Notwendig ist aber eine darüberhinausgehende Volleinhausung bis zum Ratsweg. Mitgeltende Unterlagen: Potenzialstudie zur Fortführung der Einhausung BAB A661 bis zum Erlenbruch, der Grontmij GmbH, vom 8. Oktober 2012 Anlage 1 (ca. 2,3 MB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 4 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 4 2023 Die Vorlage OF 399/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Gre
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 411/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Konzeption, Planung und Umsetzung eines Radweges zwischen Omega-Brücke im äußersten Frankfurter Osten/Fechenheim und der Wohnbebauung am Wilhelmsbader Weg an der Grenze Frankfurt-Fechenheim/Maintal-Bischofsheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen, um eine Vorplanung, Planung und Umsetzung zu einer Ergänzung des Radwegs (Radverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim West über das interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim am Wilhelmsbader Weg) entlang des Straßenzugs Kilianstädter Straße/Wilhelmsbader Weg an Fechenheim-Süd, Fechenheim-Nord, Enkheim und darüber hinaus zu realisieren. Die vorhandene teilweise Wegeführung durch den Fechenheimer Wald ist unter sicherheitsrelevanten Aspekten nicht ausreichend um eine gute Rad-Verbindung zwischen diesen beiden Stadtteilen zu etablieren. Begründung: Lediglich eine 65ßm lange Strecke fehlt für die oben beschreibene Verbindung per Fuß und Rad zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim. In der Beschreibung des interkommunalen Gewerbegebietes Maintal/Fechenheim stellt der Magistrat die gute verkehrliche Anbindung dieses Gewerbegebietes dar. Heute gehört es allerdings auch zu einer guten Verkehrsanbindung, das Ziel mit dem Fahrrad erreichen zu können. Man kann davon ausgehen, dass in diesem Gewerbegebiet viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem nahen Umfeld Maintals und Frankfurt bzw. Frankfurt-Ost kommen werden. Diesen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sollte eine gute Erreichbarkeit ihres Arbeitsplatzes mit dem Fahrrad ermöglicht werden. Außerdem sollte eine weitere gute Fahrradverbindung zwischen Fechenheim Nord und Bischofsheim neben der vorhandenen entlang der Hanauer Landstraße existieren um das Zentrum von Bischofsheim zu erreichen. . Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 14 2023 Die Vorlage OF 411/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omega-Brücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2023, OF 396/11 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Mehr Verkehrssicherheit, weniger Lärm zwischen Mainkur und Omega-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es sind ausreichend Mittel in den Haushalt einzustellen um für die Hanauer Landstraße im Bereich zwischen Omega-Brücke und Mainkur ein Verkehrsregelkonzept erstellen zu lassen mit dem Ziel ein mehr an Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, Lärmminderung, Geschwindigkeitseinhaltung.und Unterbindung unerlaubten Parkens (z.B. auf dem Einfädelstreifen von der Omega-Brücke Richtung Westen).zu erreichen Begründung: Sowohl bei der Einfahrt nach Frankfurt von Osten als auch bei der Ausfahrt wird die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50 km/h von vielen Verkehrsteilnehmern überschritten. In diesem Bereich hat das erhebliche Sicherheitsrisikos sowohl für Fußgänger und Radfahrer als auch für andere motorisierte Verkehrsteilnehmer zur Folge. So ist zum Beispiel das normale Einfädeln für den von der Omega-Brücke von Osten kommenden Verkehr in der Regel unmöglich. Nach Osten wird in gefährlichen Überholmanövern von der linken Spur stadtauswärts auf die Omega-Brücke abgebogen. Es kommt immer wieder zu Nichtbeachtung der Roten Ampelphasen vor allem stadtauswärts auf der Hanauer Landstraße mit erheblichem Risiko für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen an dieser hoch frequentierten Stelle. Zu schnelles Fahren, Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit, Beschleunigungsrennen stadtauswärts, polternde LKW-Fahrwerke auf defekter Straße führen zu nicht akzeptablen Lärm. Diese Beispiele stellen nur einen kleinen Ausschnitt der sicherheitsrelevanten Überschreitungen von Verkehrsregeln und deren Folgen an der Kreuzung Mainkur dar. Eine kontinuierliche Überwachung des Verkehrs lehnt der Magistrat ab. Deshalb muss ein neu zu erarbeitendes Konzept für diesen Bereich erstellt werden um die inakzeptable Situation an der Mainkur nachhaltig im Sinne aller zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 1 2023 Die Vorlage OF 396/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÖffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3434 entstanden aus Vorlage: OF 582/2 vom 19.01.2023 Betreff: Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 eine Verlagerung der Dippemess in den Rebstockpark zum bisherigen Kenntnisstand der Planungen ablehnt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. die Planungen zur Verlagerung der Dippemess ins Landschaftsschutzgebiet Rebstock in einer öffentlichen Sitzung dem Ortsbeirat und interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen. 2. Diese Vorstellung soll folgende Informationen enthalten: a) Welche Fläche ist konkret von der Verlagerung betroffen, direkt durch die Stände und Fahrgeschäfte der Dippemess, aber auch indirekt zur Bereitstellung von Parkraum? b) Wie soll die Verkehrsanbindung gewährleistet werden? c) Wie soll die notwendige Erschließung der Fläche für Strom- und Wasser erfolgen? d) Welche durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinien geschützten Arten sind im Landschaftsschutzgebiet Rebstock und auf dem anschließenden geschützten ehemaligen Rangierbahnhof vorhanden? e) Welche potenziellen Auswirkungen hat der Betrieb der Dippemess auf die brütenden Vögel im Park (im Frühjahr)? f) Wie wird das Grün (vor allem Bäume) auf dem Gelände geschützt? g) Wie soll gewährleistet werden, dass diese Arten nicht geschädigt werden? h) Welchen Nutzen haben die Menschen im Ortsbezirk von einer Verlagerung? i) Wie hoch ist die zu erwartende Lärmbelastung durch die Dippemess während des Tagesbetriebs und nachts, nach der Schließung durch weiterhin laufende Aggregate? j) Wie hoch ist die Lichtbelastung durch die Dippemess im Tagesbetrieb und nachts durch die aus Sicherheitsgründen angeschaltete Beleuchtung? k) Wie hoch ist die zulässige Traglast pro Quadratmeter der im Landschaftsschutzgebiet Rebstock vorhandenen Rasengittersteine? l) Wie groß ist die Traglast auf den Aufstellflächen unter den Standfüßen eines Riesenrades oder einer Achterbahn bei der Dippemess pro Quadratmeter? m) Falls die nötige Traglast die zulässige Traglast der vorhandenen Rasengittersteine übersteigt, wie soll die für dieses Gewicht notwendige Tragkraft des Bodens gewährleistet werden? Sind im Zuge der Verlagerung Versiegelungen der Flächen geplant? Und falls ja, in welchem Umfang? n) Wie viel für ein Landschaftsschutzgebiet, in Zeiten des Klimawandels notwendiges Wasser kann pro Quadratmeter durch die Rasengitter versickern? o) Wie viel Wasser kann pro Quadratmeter während einer laufenden Dippemess im Rebstock versickern? p) Wie sieht das von der Messe und den Schaustellenden erarbeitete Nutzungskonzept aus, bzw. wann wird es vorliegen und dem Ortsbeirat vorgestellt? q) Ist im Zuge der Verlagerung eine Vergrößerung oder Verkleinerung der Dippemess geplant, d. h. mehr/weniger Stände und/oder Fahrgeschäfte? r) Wer verdient konkret an der Vermietung der Flächen und hat der Ortsbezirk etwas von diesen Einnahmen? s) Wie sieht der weitere Entscheidungsfindungsprozess aus? t) Inwiefern werden weitere relevante Stakeholder, wie der Ortsbeirat, die Anwohnenden sowie Naturschutzverbände, in den Entscheidungsprozess einbezogen? u) Wann und anhand welcher Kriterien erfolgt eine Sozialverträglichkeitsprüfung des Vorhabens? Wie fließen diese Ergebnisse in die Entscheidungsfindung ein? Begründung: Es wurde im Ortsbeirat 4 eine Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Europäischen Schule auf den Festplatz am Ratsweg vorgestellt. Nach Presseberichten, und in einer Zoomkonferenz für den Ortsbeirat 2, an dem aus Termingründen nicht alle Ortsbeiratsmitglieder teilnehmen konnten, wurde, obwohl der Ortsbeirat beschlossen hatte, dass die Vorstellung in öffentlicher Sitzung stattfinden soll, dann erklärt, dass die Dippemess vom Festplatz am Ratsweg in das Landschaftsschutzgebiet Rebstock verlagert werden soll. Bevor ein solcher Beschluss gefasst wird, müssen gerade in einem Landschaftsschutzgebiet wichtige Fragen beantwortet werden, um die Auswirkungen einer solchen Verlagerung auf die Fauna und Flora im Landschaftsschutzgebiet sowie für die Bevölkerung abschätzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 979 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
Planung für Kleingärten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3374 entstanden aus Vorlage: OF 259/4 vom 30.12.2022 Betreff: Planung für Kleingärten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei dem aktuell in Vorbereitung befindlichen Kleingartenkonzept auch die gegenwärtig zur Erstellung des Autobahndreiecks Am Erlenbruch und des Riederwaldtunnels benötigten Flächen für zukünftige Kleingartenanlagen bzw. Kleingartenflächen berücksichtigt und eingeplant werden können. Begründung: Angesichts der Diskussionen zur Ansiedlung der Europäischen Schule am Ratsweg rückte der Bedarf an Kleingartenflächen nahe den Stadtteilen Bornheim, Ostend und Riederwald in den Fokus. Der Ortsbeirat möchte sich angesichts der knappen Flächen daher frühzeitig um eine Berücksichtigung weiterer Flächen bemühen, die für Kleingartenanlagen in der Zukunft eingeplant werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 933
Instandsetzung des Fahrbahnbelags auf der Wittelsbacherallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3373 entstanden aus Vorlage: OF 258/4 vom 28.12.2022 Betreff: Instandsetzung des Fahrbahnbelags auf der Wittelsbacherallee Der Magistrat wird gebeten, die schadhaften Stellen auf der Fahrbahn der Wittelsbacherallee ab Saalburgallee in Richtung Habsburgerallee zu beheben. Begründung: Der Fahrbahnbelag weist an mehreren Stellen (unmittelbar nach der Einmündung von der Saalburgallee auf dem Fußgängerüberweg, jeweils auf Höhe der Bornheimer Landwehr, der Einmündung in die Freiligrathstraße, der Straßenbahnhaltestelle "Freiligrathstraße", der Linnéstraße und auf Höhe der Straßenbahnhaltestelle "Habsburgerallee/Wittelsbacherallee") Löcher bzw. Risse auf. Bei nicht zeitnah erfolgender Sanierung wird dies zu größeren Schäden auf der Fahrbahn führen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1167 Beratung im Ortsbeirat: 4
Abriss der Cassellabrücke beschleunigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3349 entstanden aus Vorlage: OF 374/11 vom 04.01.2023 Betreff: Abriss der Cassellabrücke beschleunigen Der Magistrat wird gebeten, den Abriss der Cassellabrücke über der Hanauer Landstraße so zu organisieren, dass es nicht zu wochenlangem Verkehrschaos im Frankfurter Osten kommt. Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach und Baumaßnahmen Am Erlenbruch im Riederwald sorgen derzeit für tägliche Staus im Frankfurter Osten. Wenn für den Abriss des maroden Brückenbauwerks der Cassellabrücke wochenlang zwei Fahrspuren auf der Hanauer Landstraße wegfallen und der Straßenbahnverkehr entfällt, wird dies zu einer großen Staubelastung im gesamten Frankfurter Osten führen. Der Magistrat muss dies kurzfristig verhindern. Falls dies nicht veränderbar ist, muss eine Lösung zum pünktlichen Erreichen der Schulen sichergestellt werden, zum Beispiel durch zusätzliche Schulbusse. Begründung: Es ist für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar, warum Straßenbrücken über Autobahnen innerhalb eines Wochenendes beseitigt werden können, aber die Beseitigung einer Fußgängerbrücke den Verkehr monatelang beeinträchtigen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1116 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-6
Eissporthalle: Nutzung von Außenring/Außenfläche sowie Bedarf an Parkplätzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2022, OF 260/4 Betreff: Eissporthalle: Nutzung von Außenring/Außenfläche sowie Bedarf an Parkplätzen Der Ortbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, wie stark der Außenring der Eissporthalle inkl. Außenfläche in den vergangenen Jahren genutzt wurde, wie angesichts tendenziell wärmerer Winter die winterliche Betriebsperiode sich verändert und welche Entwicklung die Energiekosten/Betriebskosten der Außenanlage nehmen. Darüber hinaus wäre es für den Ortsbeirat von Interesse, welcher realistischer Bedarf an Parkplätzen für die Eissporthalle zu normalen Betriebszeiten wie auch für Zeiten der Ligaspiele der Löwen Frankfurt besteht. Begründung: Angesichts der Diskussionen zur Ansiedlung der Europäischen Schule am Ratsweg rückte der Bedarf an Parklätzen für die Eissporthalle wie auch die Nutzung des Außenrings sowie der Außenfläche der Eissporthalle in den Fokus. Für die Entscheidungsfindung und Planung erscheinen realistische Zahlen und aktualisierte Entwicklungsdaten hilfreich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 579 2023 Die Vorlage OF 260/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenFragen zum Neubau der Europäischen Schule und der Nordmainischen S-Bahn
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.12.2022, OF 363/11 Betreff: Fragen zum Neubau der Europäischen Schule und der Nordmainischen S-Bahn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zeitnah zu beantworten: Neubau der europäischen Schule: 1. Wann ist mit Untersuchungsergebnissen zum Verkehrskonzept rund um die geplante europäische Schule am Ratsweg zu rechnen? 2. Wann werden Untersuchungsergebnisse zur zusätzlichen Schadstoffbelastung durch zusätzlichen Verkehr vorliegen? 3.Über welche Routen soll die Belieferung der Großbaustelle mit Baumaterial erfolgen? 4.Wie ist der Stand der Prüfung, ob eine Verlagerung des Festplatzbetriebes auf das Rebstockgelände überhaupt möglich ist? 5. Gibt es Alternativuntersuchungen, die den Schulneubau ohne Verlust der Kleingärten zu ermöglichen versuchen? 6.Welches Parkkonzept gibt es für die Besucher*innen von Schwimmbad, Eissporthalle, FSV Stadion und Ostpark? 7. Hält es der Magistrat für vertretbar, Flächen des Grüngürtels für eine Schulgeldpflichtige Bildungseinrichtung zu überbauen? 8. Hält es der Magistrat für vertretbar Kleingartenflächen zu bebauen, wenn im Ortsbezirk keine Ersatzflächen zur Verfügung gestellt werden können? 9. Wie wird die angekündigte Öffnung der Schule zum Stadtteil konkret aussehen und wird diese vor Erteilung der Baugenehmigung verbindlich vereinbart? Bau der nordmainischen S-Bahn: 1. Werden durch den Bau der nordmainischen S-Bahn Kleingartenflächen zwischen Ostbahnhof und der Stadtgrenze wegfallen? 2. Falls ja, wann werden die Gartenpächter informiert? 3. Über welche Routen soll die Belieferung dieser Großbaustelle erfolgen? Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 572 2023 Die Vorlage OF 363/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenNach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSVStadion?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3209 entstanden aus Vorlage: OF 346/11 vom 16.11.2022 Betreff: Nach erneutem Unfall: Wann kommt ein Warnblinker am Bahnübergang FSV-Stadion? Der Magistrat wird gebeten, den Bahnübergang über die U-Bahn-Strecke der Linie U 7 und der Straßenbahn beim FSV-Stadion endlich mit einer Warnblinkanlage zu sichern. Begründung: Der Bahnübergang zwischen dem Richard-Herrmann-Platz (Vorplatz des Stadions) und der Kreuzung Am Erlenbruch/Am Riederbruch ist eine wichtige Wegeverbindung für Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer zwischen den Stadtteilen Bornheim und Riederwald. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Unfällen, zuletzt am 14. November, als ein Auto von der U-Bahn gegen einen Leitungsmast gedrückt wurde. Der Autofahrer kam mit viel Glück mit leichten Verletzungen davon, der U-Bahn-Fahrer erlitt einen Schock. Es hätte leicht Tote geben können. In wenigen 100 Metern Entfernung befindet sich die Einfahrt zum VGF-Gelände an der Gustav-Behringer-Straße. Der private Übergang dort ist mit einer doppelten auffälligen Warnblinkanlage viel besser geschützt als der öffentliche und viel mehr genutzte Übergang am Stadion, an dem nur ein paar Schilder stehen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1232 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 55 Antrag vom 13.02.2024, OF 555/11 Antrag vom 17.02.2024, OF 556/11 Auskunftsersuchen vom 04.03.2024, V 880 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und OmegaBrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3214 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 20.11.2022 Betreff: Straßensanierung im Bereich Hanauer Landstraße zwischen Altem Zollhaus und Omega-Brücke Vorgang: OM 6608/20 OBR 11; ST 380/21 Der Magistrat wird gebeten , die in der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 380, zugesagte und bisher nicht ausgeführte Sanierung des Straßenbelags auf dem genannten Abschnitt der Hanauer Landstraße zeitnah auszuführen. Zudem ist die Benutzung des Fußweges auf der nördlichen Seite der Hanauer Landstraße in diesem Bereich zu gewährleisten (siehe Fotos). Begründung: Der Zustand des Straßenbelags im oben beschriebenen Bereich ist unter Sicherheits- und Lärmaspekten betrachtet in einem inakzeptablen Zustand. Mehrachsige Lkws produzieren auf dem Streckenabschnitt ob des Zustandes der Straße ohrenbetäubenden Lärm und Erschütterungen in den angrenzenden Gebäuden. Zweiradfahrerinnen und Zweiradfahrer vollführen Slalomfahrten rund um die Fahrbahnzerstörungen. Der Gehweg ist aufgrund der Parksituation und des Zustandes nicht zu benutzen. Auf dieser Straße fahren täglich zwischen 55.000 und 60.000 Kraftfahrzeuge. Diese Infrastruktur muss aus Verkehrssicherheits- und Umweltgründen in einem angemessenen guten Zustand sein, der im Moment nicht gegeben ist! Blick nach Süden: (Fotos: Thomas Dorn) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6608 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 380 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 817 Antrag vom 18.06.2023, OF 476/11 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4160 Aktenzeichen: 66 0
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