Meine Nachbarschaft: Prämäckerweg
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Neue Boulebahnen im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7747 entstanden aus Vorlage: OF 1134/10 vom 03.10.2025 Betreff: Neue Boulebahnen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, eine oder mehrere neue Boulebahnen für den Freizeitsport im Ortsbezirk 10 einzurichten. Als potenzielle Standorte kommen die folgenden infrage: Eckenheim: - auf dem Gelände des Ami-Spielplatzes, idealerweise an der Rollschuhbahn mit dem vorhandenen Dach; - in der Nähe der Spielplätze und Fitnessanlage entlang der Radfahrroute zwischen der U-Bahn-Station "Theobald-Ziegler-Straße" und der Feldscheidenstraße; Preungesheim: - im Sportpark Preungesheim; - in der Nähe vom Spielplatz oberhalb der Liesel-Oestreicher-Schule; - am Gravensteiner-Platz; - Am "Rolli", den Spielplätzen innerhalb der Ringstraße Jaspertstraße/Wegscheidestraße; Berkersheim: - auf dem Spielplatz Am Neuenberg; - gegenüber der Grundschule Berkersheim in der Straße In den Gräben; Frankfurter Berg: - auf dem Spielplatz Berkersheimer Weg (neben Heinrich-Plett-Straße). Begründung: Der Freizeitsport Boule wird immer beliebter. Es besteht eine hohe Nachfrage an Spielmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7754 entstanden aus Vorlage: OF 1155/10 vom 10.11.2025 Betreff: Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg Vorgang: OM 6320/25 OBR 10; ST 742/25 Der Ortsbeirat 10 hat die abschlägige Stellungnahme des Magistrates vom 12.05.2025, ST 742, zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird mit Blick auf die zahlreichen Hinweise der betroffenen Menschen dringend gebeten, nunmehr der erneuten Anregung des Ortsbeirats 10 in gleicher Angelegenheit nachzukommen und so die teils durch geparkte Fahrzeuge, unter anderem Sprinter, sehr schlecht überschaubare und so sehr gefährliche Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg schnellstmöglich sicherer zu gestalten. Sollte der Magistrat womöglich und wider Erwarten eine andere Auffassung vertreten, wird er gebeten, schnellstmöglich einen Ortstermin mit den dort lebenden und arbeitenden Menschen sowie den Vertretern des Ortsbeirats 10 durchzuführen. Begründung: Ein etwaiges Warten auf einen drohenden Unfall sollte vermieden werden. Im Jahr 2024 waren dort bereits mindestens ein Unfall und diverse Fastunfälle zu verzeichnen. Diese sind womöglich und warum auch immer nicht in die Unfallstatistik eingeflossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6320 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 742
Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7760 entstanden aus Vorlage: OF 1167/10 vom 10.11.2025 Betreff: Aktueller Stand zum Fußgängerüberweg In den Gräben - vor der Berkersheimer Schule Vorgang: OM 2890/22 OBR 10; ST 172/23; V 1117/25 OBR 10; ST 985/25 In seiner Stellungnahme vom 23.06.2025, ST 985, erklärte der Magistrat, dass die Realisierbarkeit noch einer weiteren Prüfung unterliegt. Wenn die Prüfung positiv ausfällt, würde das notwendige Material - beispielsweise die Masten und Leuchten - bestellt und eingebaut werden. Es wurde mit einer Vorlaufzeit von mindestens fünf Monaten gerechnet. Im Anschluss an diese Arbeiten würde der Fußgängerüberweg markiert werden. Stand Anfang November 2025 sind nicht nur die Masten und Leuchten noch nicht vor Ort vorzufinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann er nunmehr mit dem Abschluss der Vorarbeiten sowie der endgültigen Markierung rechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2890 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 172 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1117 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 985
Neue Boulebahnen im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7747 entstanden aus Vorlage: OF 1134/10 vom 03.10.2025 Betreff: Neue Boulebahnen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, eine oder mehrere neue Boulebahnen für den Freizeitsport im Ortsbezirk 10 einzurichten. Als potenzielle Standorte kommen die folgenden infrage: Eckenheim: - auf dem Gelände des Ami-Spielplatzes, idealerweise an der Rollschuhbahn mit dem vorhandenen Dach; - in der Nähe der Spielplätze und Fitnessanlage entlang der Radfahrroute zwischen der U-Bahn-Station "Theobald-Ziegler-Straße" und der Feldscheidenstraße; Preungesheim: - im Sportpark Preungesheim; - in der Nähe vom Spielplatz oberhalb der Liesel-Oestreicher-Schule; - am Gravensteiner-Platz; - Am "Rolli", den Spielplätzen innerhalb der Ringstraße Jaspertstraße/Wegscheidestraße; Berkersheim: - auf dem Spielplatz Am Neuenberg; - gegenüber der Grundschule Berkersheim in der Straße In den Gräben; Frankfurter Berg: - auf dem Spielplatz Berkersheimer Weg (neben Heinrich-Plett-Straße). Begründung: Der Freizeitsport Boule wird immer beliebter. Es besteht eine hohe Nachfrage an Spielmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein
Neue Boule-Bahnen im Ortsbezirk 10
Antrag vom 03.10.2025, OF 1134/10 Betreff: Neue Boule-Bahnen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten eine oder mehrere neue Boule-Bahnen für Freizeit-Sport im OBR 10 einzurichten. Als potenzielle Standorte kommen infrage: In Eckenheim - im Gelände vom "Ami-Spielplatz", idealerweise an der Rollschuhbahn mit dem vorhanden Dach - in der Nähe der Spielplätze und Fitness-Anlage entlang der Radfahrroute zwischen U-Bahnstation Theobald-Ziegler-Straße und Feldscheidenstraße In Preungesheim - im Sportpark Preungesheim - in der Nähe vom Spielplatz oberhalb der Liesel-Oestereicher-Schule - Gravensteiner Platz - Am "Rolli", den Spielplätzen innerhalb der Ringstraße Jaspert-Straße und Wegscheidestraße In Berkersheim - auf dem Spielplatz Berkersheimer Weg (neben Heinrich-Plett-Straße) - auf dem Spielplatz Am Neuenberg - gegenüber der Grundschule Berkersheim auf dem Berkersheimer Weg Begründung: Der Freizeitsport Boule wird immer beliebter. Es besteht eine hohe Nachfrage nach Spielmöglichkeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1134/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Stadtteil gegen Rassismus
Antrag vom 27.11.2025, OF 1159/9 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 10 Diversität, Zusammenhalt, Beteiligung und Europa Produktgruppe: 10.03 Integration und Antidiskriminierung Stadtteil gegen Rassismus Der Ortsbeirat möge beschließen: In den Stadtteilen Ginnheim, Eschersheim und Dornbusch des Ortsbeiratsbezirks 9 werden an den zentralen Zufahrtsstraßen in den jeweiligen Stadtteil bestehende Ortsschilder erweitert bzw. Hinweisschilder neu errichtet, die neben der Bezeichnung des Stadtteils auch den Schriftzug: "Stadtteil gegen Rassismus" tragen. Die zu diesem Zweck ggf. notwendigen Sondergenehmigungen nach Verkehrsordnungsrecht werden erteilt und die benötigten Haushaltsmittel werden in den Haushalt 2026 der Stadt Frankfurt am Main eingestellt. Begründung: Ende 2012 setzten die Menschen in Rödelheim anlässlich der im vorherigen Jahr bekannt gewordenen rechtsradikalen Mordserie des NSU ein sichtbares Zeichen gegen Rassismus und rechten Terror. Am Hausener Weg wurde das erste Hinweisschild "Rödelheim - Stadtteil gegen Rassismus" errichtet. Der zuständige Ortsbeirat 7 hatte zuvor einen entsprechenden Beschluss gefasst. Ende 2015 kamen drei weitere Hinweisschilder hinzu. Damals wie heute ist es anlässlich des Erstarkens rechten Gedankenguts und rechter Gewalt wichtig Stellung zu beziehen gegen Rassismus, Antisemitismus und neonazistische Hetze. Das Ortsschild Stadtteil gegen Rassismus symbolisiert die Verpflichtung von Bürger*innen im jeweiligen Stadtteil, sich einzumischen, wenn Rassismus im öffentlichen Raum sichtbar wird und aktiv für ein gemeinsames, respektvolles Zusammenleben aller im Stadtteil vertretenen Kulturen und Religionen einzutreten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 63 2025 Die Vorlage OF 1159/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Ein Sportpark für Eschersheim
Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7336 entstanden aus Vorlage: OF 1082/9 vom 15.08.2025 Betreff: Ein Sportpark für Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einrichtung eines Sportparks mit möglichst geringer Versiegelung in Eschersheim möglich ist. Ein sinnvoller Bereich dafür wäre der Bereich südlich des Berkersheimer Weges, zwischen der Siedlung Im Geeren, den davon südlich gelegenen Kleingärten und der Autobahn im Plangebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" und südöstlich davon. Der Sportpark soll so grün wie der Grünzug Feldscheidenstraße in Eckenheim und so vielseitig wie der Hafenpark am Main sein. Beispielsweise ein Fitnessparcour, evtl. eine Quarterpipe, Kletterkugeln, bodengleiche Trampoline oder Himmelsschaukeln könnten für alle Geschlechter und jede Altersgruppe spannende Erlebnisse bieten. Zudem sollen Wiesenflächen und Bänke zum Erholen einladen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1899
Platznot in der und um die Kaiser-Sigmund-Straße lindern
Antrag vom 29.10.2025, OF 1125/9 Betreff: Platznot in der und um die Kaiser-Sigmund-Straße lindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, in und rund um die Kaiser-Sigmund-Straße geeignete Mahnahmen zu ergreifen, um die sich in den letzten Monaten deutlich verschärfte Parkplatzsituation zu verbessern. Konkret sollen die Schaffung zusätzlicher Parkplätze und die Optimierung der bestehenden Parkflächen geprüft und die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1125/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Grundstück Bowlingcenter
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7177 entstanden aus Vorlage: OF 1045/9 vom 11.06.2025 Betreff: Grundstück Bowlingcenter Vorgang: OM 3572/23 OBR 9; ST 158/25 In Presseberichten ist von einem Verkauf der Fläche am Berkersheimer Weg zu lesen. Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zukünftig die Auflagen des Landschaftsschutzgebietes 1 und dem planungsrechtlichen Außenbereich, in dem das Gelände der früheren Bowlingbahn am Berkersheimer Weg liegt, umfassend in Planung und Nutzung berücksichtigt werden. Auch bezogen auf die Anregung vom 16.02.2023, OM 3672, verbunden mit der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 158, sollte die Fläche perspektivisch wieder ihrer eigentlich festgelegten Funktion als Grünfläche zugeführt und dauerhaft im GrünGürtel gesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3572 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 158 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, AugustSchanzStraße und Am Dorfgarten
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6793 entstanden aus Vorlage: OF 1039/10 vom 07.04.2025 Betreff: Durch Starkregen gefährdeter Bereich im Gebiet um die Straßen Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten Der Magistrat wird um Prüfung und ausführliche Berichterstattung gebeten, 1. welche Erkenntnisse zu den leider wiederholten Überschwemmungen im Bereich Am Dachsberg, August-Schanz-Straße und Am Dorfgarten vorliegen. Von besonderem Interesse ist seit Jahren der Bereich um den sehr stark von Überflutungen gefährdeten, unter der Straße kanalisierten Bachlauf an der staugefährdeten Ecke Am Dorfgarten und Am Dachsberg. Der gegenüberliegende Supermarkt wurde im Jahr 2024 stark beschädigt; 2. welche weiteren diesbezüglichen Aspekte noch zu ermitteln sind; 3. welche Maßnahmen wann eingeleitet werden beziehungsweise welche Maßnahmen nicht eingeleitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Johanna-Tesch-Schule künftig in Preungesheim
Antrag vom 19.08.2025, OF 1093/10 Betreff: Johanna-Tesch-Schule künftig in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie im Detail die Johanna-Tesch-Schule in Preungesheim gut und insbesondere rechtzeitig realisiert werden kann. Von besonderem Interesse sind dabei die folgenden Punkte: 1. Verkehrserschließung, vor allem bezüglich a) auskömmlichen Lehrerparkplätzen b) Berücksichtigung von Elterntaxis 2. Notfallpläne beziehungsweise Notfallplanungen 3. Sonnengeschütze Schulhof-Bereiche 4. Anpflanzungen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1093/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD und fraktionslos (= Annahme)
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 entstanden aus Vorlage: OF 956/10 vom 14.12.2024 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Vorgang: OM 4625/23 OBR 10; ST 1620/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob, und wenn ja, welche Prüfungsergebnisse gemäß der recht späten Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620, nunmehr Erkenntnisse bezüglich der folgenden entsprechenden Punkte ergeben haben: 1. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen der verkehrlichen Erreichbarkeit für Lkw müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." 2. "Mögliche Optimierungsmaßnahmen zur Minderung des Parkdrucks müssen zwischen den zuständigen Stellen noch erörtert werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5Streckenverlängerung
Anregung vom 11.02.2025, OA 529 entstanden aus Vorlage: OF 969/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird unter Einbindung der Eigentümer der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße und in der August-Schanz-Straße gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wie die bereits bisher schwierige Anbindung des Gewerbeverkehrs von und zu dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße ganzheitlich verbessert werden kann; 2. wie die künftig schwierigere Verkehrserschließung zu den Liegenschaften in der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung ganzheitlich verbessert werden kann. Von besonderem Interesse ist dabei jeweils die Zeit der erheblichen Baumaßnahmen in der Homburger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1265 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 529 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5990, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6319 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 11.12.2024 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kreuzung mit Fahrradbügeln/Pollern so absichern kann, dass die dort laufenden Schulkinder eine gute Einsicht in die Straße Prämäckerweg haben. Begründung: Der Prämäckerweg macht kurz vor der Einmündung in die Straße In den Gräben eine leichte Biegung und die Einmündung ist besonders breit. Ebenso wird in dem Bereich oft geparkt. Im Winter wird der anfallende Schnee der Fußwege und im Herbst das Laub der Bäume an dieser Stelle zu einem großen Haufen aufgeschüttet, sodass es noch unübersichtlicher ist. Doch auch ohne parkende Autos, Laub- oder Schneehaufen kann man den Prämäckerweg (kommend aus Richtung Grundschule in Richtung Homburger Landstraße) erst dann ausreichend einsehen, wenn man mindestens drei Meter auf die Straße gelaufen ist. Das ist vor allem für die Schulkinder der Berkersheimer Grundschule gefährlich, da die Kreuzung auf dem Schulweg liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1765
Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 867/10 vom 20.08.2024 Betreff: Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampeln rings um die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße sowie die Ampeln an der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg mit akustischem Blindensignal ausgestattet werden können. Begründung: Durch die akustischen Signale können Blinde und Sehbehinderte sicherer über die Kreuzungen gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5675 entstanden aus Vorlage: OF 845/10 vom 17.06.2024 Betreff: Räumliche Verlegung eines persönlichen Schwerbehindertenparkplatzes Im Berkersheimer Weg vor der Hausnummer 31 befinden sich zwei Schwerbehindertenparkplätze, davon ein persönlicher. Da diese gegenüber dem kleinen Einkaufszentrum am Frankfurter Berg liegen, parken dort regelmäßig und nicht nur kurzzeitig Fahrzeuge von nicht Nutzungsberechtigten und insbesondere Zentrumsaufsuchenden. Der Berechtigte für den persönlichen Schwerbehindertenparkplatz informierte den Ortsbeirat darüber, dass er diesen nur selten frei vorfindet. Selbst die ständigen Meldungen an das Ordnungsamt verbessern diesen schon lange andauernden Zustand nicht. Das Ordnungsamt kann seine häufigen Bitten um Sofortmaßnahmen stets mit dem Hinweis auf Personalmangel nicht erfüllen. Es klingt logisch und ist nachvollziehbar, dass eine Verlegung dieses Parkplatzes aus dem direkten Bereich des Einkaufszentrums zu einer gravierenden Lageverbesserung für den Berechtigten führen kann. Der infrage kommende Bereich ist öffentlicher Raum. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat (gemäß Vorschlag und Wunsch des Berechtigten) gebeten, den vorgenannten persönlichen Schwerbehindertenparkplatz in die Sonnentaustraße (siehe Abbildung) zu verlegen, idealerweise an Position 1. bei Wegnahme von zwei nie genutzten Fahrradbügeln, alternativ bitte an Position 2. oder 3. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2010 Antrag vom 03.03.2025, OF 998/10 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6638 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Begehung der Gebiete Berkersheim-Mitte und Am Dachsberg
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5662 entstanden aus Vorlage: OF 823/10 vom 18.05.2024 Betreff: Begehung der Gebiete Berkersheim-Mitte und Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann für den Ortsbeirat 10 eine Begehung mit Bürger*innen und Ortsbeirät*innen in Berkersheim-Mitte unter sachkundiger Leitung des Straßenverkehrsamtes organisiert werden kann, um Lösungen für vielfältig berichtete Problemsituationen vor Ort zu identifizieren und Lösungen zu finden. Unter Berkersheim-Mitte wird der Kreuzungsbereich der Straßen Im Klingenfeld, Am Dachsberg, Am Honigberg und Berkersheimer Obergasse verstanden. Begründung: Bürger aus Berkersheim haben diverse Anfragen bezüglich der Verkehrssituation rund um den "Dalles"/Berkersheim-Mitte gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Reparatur der Straße Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5258 entstanden aus Vorlage: OF 775/10 vom 25.02.2024 Betreff: Reparatur der Straße Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, den nach dem Ausbau der Linie S 6 nicht mehr als Zufahrt benötigten Berkersheimer Weg grundzuerneuern. Begründung: Nach dem Nutzen des Berkersheimer Wegs als Zufahrt für die Baustellenfahrzeuge der Deutschen Bahn AG zur Erweiterung der S 6-Strecke ist die Straße in einem desolaten Zustand und benötigt dringend eine Erneuerung. Die Vorstellung des Umbaus erfolgte bereits vor Jahren und ist mittlerweile dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1267 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 53 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1146
Müllabfuhr Im Klingenfeld in Berkersheim
Antrag vom 21.12.2023, OF 733/10 Betreff: Müllabfuhr Im Klingenfeld in Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum für ca. 6 Wochen im September/Oktober 2023 keine Müllentsorgung in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim durch die FES stattfinden konnte und ob für den fraglichen Zeitraum eine Kostenerstattung für die betroffenen Bürger möglich ist. Begründung: Die Müllfahrzeuge müssen bei der Müllentsorgung in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim den Rad- und Fußweg in Richtung Frankfurter Berg nutzen, wegen der fehlenden Wendemöglichkeit. Für ca. 6 Wochen war im September/Oktober 2023 eine Müllentsorgung durch die FES nicht möglich, da an der Schranke ein neues Schloss angebracht worden ist, welches auch die FES nicht öffnen konnte. Trotz mehrfachen telefonischen Rückfragen von Bürgern bei der FES im September/Oktober 2023 konnte das Problem kurzfristig nicht gelöst werden bzw. war auch nicht bekannt oder konnte in Erfahrung gebracht werden, wer das neue Schloss angebracht hatte. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 733/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 entstanden aus Vorlage: OF 669/10 vom 04.09.2023 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragestellungen gebeten, die alle dem Zweck dienen, das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße fit für die Zukunft zu machen: 1. Wie kann die Stromversorgung auskömmlich gesichert werden (alleine im letzten Jahr waren wieder zwei Ausfälle zu beklagen)? 2. Wie kann auch für große Lkw eine sichere Zu- und Ausfahrt von und zu der Homburger Landstraße ermöglicht werden? 3. Wie kann der sehr hohe Parkplatzdruck gemindert werden, insbesondere durch die zusätzliche Schaffung von Parkraum? Begründung: Die Zukunftsfähigkeit ist durch entsprechende Maßnahmen vor Ort und im Umfeld des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße deutlich zu erhöhen. Etwaige entfallende Parkplätze oder sonstige Nachteile, z. B. im Zusammenhang mit der U 5-Linienverlängerung, sind rechtzeitig auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Parkplätze/Gehweg vor dem Berkersheimer Weg 8
Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4487 entstanden aus Vorlage: OF 664/10 vom 04.09.2023 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Parkplätze/Gehweg vor dem Berkersheimer Weg 8 Im Nachgang der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg erhielt der Ortsbeirat 10 dankenswerterweise detailliertere Pläne. In diesen ist ersichtlich, dass leider vor dem Objekt Berkersheimer Weg 8 voraussichtlich fünf Parkplätze entfallen sollen. Dies ist sicherlich auch dem Umstand geschuldet, dass wegen dem auf der Nordseite angebrachten Verkehrszeichen 274.2 die Tempo-30-Zone endet (und einerseits auch beginnt). Ab dort kann dann ein roter Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden. Die restlichen Teile der ehemaligen Stellplätze sollen mit einem Gehweg belegt werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob straßenbeidseitig angebrachte Verkehrszeichen 274.1/274.2 nicht auf gleicher Höhe stehen müssen (aktuell mit etwa 23 Metern Abstand); 2. ob geplant ist, künftig den Beginn der Tempo-30-Zone beidseitig weiter ostwärts zu versetzen oder sinnvollerweise doch noch vor die Bushaltestelle, also westwärts zu platzieren; 3. wie es mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV StVO) vereinbar ist, welche die Fahrradschutzstreifen in Tempo-30-Zonen untersagt, da in den Planungen mindestens bis Einmündung Sonnentaustraße Fahrradschutzstreifen (Verkehrszeichen 340) als auch rotmarkierte Streifen innerhalb der aktuell bestehenden Tempo-30-Zone eingezeichnet sind; 4. ob aufgrund der Punkte 1. bis 4. die dringend erforderlichen fünf Stellplätze doch erhalten bleiben; 5. welcher Umstand diesen unnötigen, nicht sehr wasserdurchlässigen Gehweg zusätzlich zu dem nördlich, quasi parallel verlaufenden Bestandsgeh-/radweg erfordert; 6. falls Absage zu 4. und 5. nicht adäquat begründbar: ob die vorhandene kleine Grünfläche zur Versiegelungsreduktion dann wenigstens bis zum "neuen Straßenrand" erweitert wird. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 2,7 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 336 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Sitzbänke und Mülleimer im Berkersheimer Weg
Antrag vom 26.06.2023, OF 646/10 Betreff: Sitzbänke und Mülleimer im Berkersheimer Weg Im Frühjahr 2023 wurde im Bereich Berkersheimer Weg, Nahe der Unterführung der B3a eine Sitzbank (Position 1) errichtet. Die Bank erfreut sich großer Beliebtheit und ist stark frequentiert. Familien mit oder ohne Fahrräder, Wanderer oder ältere Menschen nutzen diese Bank rege. Nicht selten sind die Menschen enttäuscht, wenn sie sehen, dass die Bank bereits besetzt ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten 1. Besteht die Möglichkeit, eine weitere Sitzbank an der Position 1 (s.u.) zu errichten? 2. Besteht die Möglichkeit, am dort vorhandenen Pfosten einen Mülleimer zu platzieren? 3. Besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine Sitzbank an der Position 2 ("gegenüber" der von der Stadt Bad Vilbel kürzlich abgebauten Sitzbank am BikePark) zu errichten? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO II, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 718 2023 Die Vorlage OF 646/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Tempolimit auf der Straße Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3886 entstanden aus Vorlage: OF 573/10 vom 17.04.2023 Betreff: Tempolimit auf der Straße Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf dem gesamten Berkersheimer Weg eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h anordnen kann. Begründung: Auf dem Berkersheimer Weg führt der ausgewiesene Schulweg zur Albert-Schweitzer-Schule entlang. Viele Schüler kreuzen die Straße an Zebrastreifen und haben immer größere Schwierigkeiten, dort sicher hinüberzukommen. Die Autofahrenden fahren bisweilen mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h bis 70 km/h. Wäre dort Tempo 30, würde die Unfallgefahr erheblich gemindert und auch die Autofahrenden aus den Nebenstraßen kämen besser auf die Hauptstraße hinaus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1969 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7
Ausbreitung der Krähenpopulation vor dem Kleinen Zentrum am Frankfurter Berg frühzeitig verhindern
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3887 entstanden aus Vorlage: OF 577/10 vom 20.03.2023 Betreff: Ausbreitung der Krähenpopulation vor dem Kleinen Zentrum am Frankfurter Berg frühzeitig verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass sich die Krähen in den Platanen am Berkersheimer Weg nicht weiter ausbreiten. In den sechs, sieben Platanen links und rechts vor dem Kleinen Zentrum haben Krähen bereits etwa zehn Nester gebaut. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Kundinnen und Kunden müssen auf dem Weg zu ihren Häusern und zu den Läden unter den Nestern entlang gehen. Darüber hinaus befinden sich unter den Platanen reguläre Schrägparkplätze. Begründung: Noch ist die Zahl der Krähen und ihrer Nester einigermaßen überschaubar. Haben sich die Vögel aber erst dauerhaft etabliert, vermehren sie sich rasant. Da die Vögel unter Schutz stehen, gibt es kaum Möglichkeiten, die Anwohnerinnen und Anwohner vor Verunreinigungen zu schützen. Im Ortsbezirk 10 gibt es bereits in Bonames ein Krähenproblem. Die Entstehung eines weiteren Schwerpunkts am Frankfurter Berg muss unbedingt frühzeitig verhindert werden, damit nicht noch mehr Menschen unter den Hinterlassenschaften der Vögel zu leiden haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1617 Aktenzeichen: 79-2
Ampel am Berkersheimer Weg in Höhe Rotdornweg
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3885 entstanden aus Vorlage: OF 572/10 vom 17.04.2023 Betreff: Ampel am Berkersheimer Weg in Höhe Rotdornweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man auf dem Berkersheimer Weg auf Höhe des Rotdornweges eine Ampel errichten kann. Begründung: Aus der Elternschaft der Albert-Schweitzer-Schule wurde mitgeteilt, dass zum wiederholten Male ein Kind an dem dort vorhandenen Zebrastreifen angefahren worden ist und mehrheitlich eine Ampel gewünscht wird, damit die Kinder sicher zur Schule kommen. Dort entlang führt der ausgewiesene Schulweg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1743 Aktenzeichen: 32-1
Gewerblicher Parkverkehr im Prämäckerweg
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3879 entstanden aus Vorlage: OF 575/10 vom 16.04.2023 Betreff: Gewerblicher Parkverkehr im Prämäckerweg Der Magistrat wird gebeten, den ruhenden Verkehr im Prämäckerweg von der Stadtpolizei regelmäßig dahin gehend überwachen zu lassen, ob die dort geparkten gewerblich genutzten Autotransporter rechtmäßig abgestellt sind. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Prämäckerwegs beklagen seit geraumer Zeit, dass gewerblich genutzte Fahrzeuge mit Autoanhängern die Parkplätze vor ihren Häusern über längere Zeiträume hinweg belegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1971 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 nördlich der Endhaltestelle „Preungesheim“
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3725 entstanden aus Vorlage: OF 511/10 vom 23.01.2023 Betreff: Schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 nördlich der Endhaltestelle "Preungesheim" Der Magistrat wird gebeten, 1. die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 über die Endhaltestelle "Preungesheim" hinaus sinnvoll voranzutreiben, damit das Projekt schnellstens öffentlich vorgestellt und zeitnah umgesetzt werden kann; 2. zu 1. fachliche, auch ehrenamtliche Unterstützung ähnlich den seinerzeitigen, ebenfalls sehr schwierigen Planungen für die Hochbahnsteige in der südlichen Eckenheimer Landstraße zu organisieren und zu ermöglichen. Darüber hinaus bleibt im Zuge der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 zu prüfen und zu berichten, 3. welche wesentlichen Änderungen notwendig werden; 4. wie viele Bäume gefällt werden müssen; 5. wie insbesondere das sehr enge, aber auch sehr wichtige Teilstück zwischen August-Schanz-Straße und Berkersheimer Weg sinnvoll geregelt werden kann; 6. wie die Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße künftig möglichst verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1579 Aktenzeichen: 92-10
Parken in der östlichen August-Schanz-Straße
Antrag vom 06.03.2023, OF 537/10 Betreff: Parken in der östlichen August-Schanz-Straße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen und gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, das Parken in der östlichen August-Schanz-Straße zu erleichtern. Insbesondere im Bereich der Hausnummern 38 bis 46 soll jeweils ein Stellplatz freigegeben werden. Begründung: Die Stellplatzsituation ist dort sehr angespannt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 537/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP und AfD (= Annahme)
Neue Grünfläche für Eschersheim
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3572 entstanden aus Vorlage: OF 453/9 vom 30.01.2023 Betreff: Neue Grünfläche für Eschersheim Dem Vernehmen nach besteht bei dem Besitzer der Bowlingbahn in Eschersheim (Berkersheimer Weg) ein Verkaufsinteresse. Die Fläche liegt im Landschaftsschutzgebiet I und im planungsrechtlichen Außenbereich. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es ihm möglich ist, die jetzige Fläche der Bowlingbahn in Eschersheim zu kaufen, um diese perspektivisch wieder ihrer eigentlich festgelegten Funktion als Grünfläche zuzuführen und dauerhaft im Grüngürtel zu sichern. Zudem würde eine Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche ein Vorkaufsrecht für die Stadt sichern. Auch dies wird er gebeten zu prüfen. Spekulationen, dass ein höherer Wert durch die Zulassung einer anderen Nutzung zu erreichen wäre, sollte eine Absage erteilt und die Entsiegelung und öffentliche Nutzbarkeit der Fläche angestrebt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1572 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 158 Antrag vom 11.06.2025, OF 1045/9 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7177 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
Parkandride-Parkhaus auf dem ehemaligen Rodenstockgelände
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3493 entstanden aus Vorlage: OF 487/10 vom 14.12.2022 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus auf dem ehemaligen Rodenstockgelände Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem ehemaligen Rodenstockg elände in der August-Schanz-Straße zwischen den Hausnummern 23 a und 27 ein Park-and-ride-Parkhaus errichtet werden könnte. Begründung: Immer noch suchen viele Einpendler in Höhe von Autobahnausfahrten und Einfallstraßen nach Möglichkeiten, ihre Fahrzeuge abzustellen und nutzen dazu auch das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße. Damit verringert sich die Parkfläche für die Arbeitenden im Gewerbegebiet, sodass auch in den umliegenden Wohngebieten vermehrt geparkt wird. Dies wiederum führt zu Konflikten mit den Bewohnern, was durch ein großes Parkhaus vermieden werden könnte. Mittelfristig ergänzt dieses Park-and-ride-Parkhaus das Verkehrskonzept für den ÖPNV in Frankfurt mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 96 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2140 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 entstanden aus Vorlage: OF 514/10 vom 23.01.2023 Betreff: Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, unter anderem der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße künftig insgesamt sachlich und fachlich mehr als bisher gestärkt werden kann; 2. wie insgesamt eine Kooperation mit allen Eigentümern zur ganzheitlichen Nutzungserweiterung der Grundstücke auch im städtischen Interesse erreicht werden kann, um das Gewerbegebiet tatsächlich zu stärken; dies gilt in den Bereichen der ruhenden und fließenden Verkehre sowie bezüglich der sonstigen Nutzbarkeit der vorhandenen Grundstücke; 3. wie insbesondere mit den Eigentümern der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße geklärt werden kann, wie die bisher schwierige Verkehrserschließung des Gewerbegebietes mit Blick auf die zusätzlich schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 verbessert werden kann; 4. ob die bisherige Beschränkung von Discountern durch Verbote überdacht werden kann; entsprechende Beschränkungen (vgl. auch 1. bis 3.) erscheinen fraglich und sollten überprüft werden, nachdem auch sonst teils gewerbefremde Nutzungen vor Ort zugelassen wurden und Investitionen durch Verbote eher unterbleiben werden, obwohl dies auch im öffentlichen Interesse sinnvoll wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Antrag vom 05.05.2025, OF 1042/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges
Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3503 entstanden aus Vorlage: OF 522/10 vom 23.01.2023 Betreff: Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg auf der Höhe des Hagebuttenweges eine Haltelinie für Rotphasen zu errichten, sowie ein Verkehrsschild "Bitte frei halten" zu installieren. Begründung: Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entstehen vermeidbare Rückstaus von Linksabbiegenden, die in Richtung Eschersheim fahrend sodann in den Hagebuttenweg abbiegen möchten. Dies ließe sich durch eine Haltelinie vermeiden: der Hagebuttenweg wäre auch dann befahrbar, wenn es zu Staus an der Kreuzung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1131 Antrag vom 26.06.2023, OF 638/10 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-7
Aufsuchende Energieberatung für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Kleingewerbe im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3333 entstanden aus Vorlage: OF 496/10 vom 14.12.2022 Betreff: Aufsuchende Energieberatung für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Liegenschaftsverwaltungen und Kleingewerbe im Ortsbezirk 10 Vorgang: OM 2688/22 OBR 10; ST 2686/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die aufsuchende Energieberatung im Ortsbezirk 10 auf Personen und Gewerbetreibende ausgeweitet werden kann, deren Einkommen und Einnahmen für den Bezug von öffentlichen Transferleistungen zu hoch sind; 2. wie der Magistrat sicherstellt, dass auch Kleingewerbe, Freizeiteinrichtungen (besonders im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße), Liegenschaftsverwaltungen und Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden qualifizierte Energieberatung vor Ort erhalten. Begründung: In der Stellungnahme vom 05.12.2022, ST 1686, informiert der Magistrat über die erfolgreiche aufsuchende Energieberatung der Caritas für einkommensschwache Menschen. Sowohl die Beratungsangebote als auch die Ausbildung der Energieberatenden sind überwiegend auf Personen mit Bezug von finanziellen Transferleistungen (wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld oder Kurzarbeitergeld) ausgerichtet. Die Inflationsrate ist auf zehn Prozent gestiegen. Die Kosten für Lebenshaltung, Mobilität, Wohnen und Energie übersteigen oft die Einnahmen auch der Haushalte, die nicht für den Bezug von öffentlichen Transferleistungen qualifizieren. Auch Kleingewerbetreibende müssen Energie sparen. So fehlen in diesem Bereich ausreichende Beratungskapazitäten und eine städtische Anlaufstelle für eine qualifizierte Vermittlung von geeigneten Energieberatungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2688 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2686 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 915 Aktenzeichen: 79 2
Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim
Antrag vom 20.11.2022, OF 119/14 Betreff: Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim Im März 2022 ist zeitgleich mit der Schließung des Bahnübergangs BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof für den Radverkehr eine Umleitungsstrecke ausgeschildert worden, die über den Harheimer Weg (Bonames), den Oberen Kalbacher Weg, die Bonameser Hainstraße, Am Burghof, Homburger Landstraße, zum Berkersheimer Weg (Frankfurter Berg) und dann bis nach Berkersheim führt. Der Weg von Harheim z.B. bis zum Harheimer Hort in Berkersheim ist dadurch anstelle 1,7 Kilometern nun 6,8 Kilometer lang. Die Fahrzeit verlängert sich von 6 Minuten auf etwa 30 Minuten. An mehreren Stellen weisen die Wegweiser zudem in die falsche Richtung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen. 1. Wer hat diese Umleitung geplant und mit welcher Absicht? 2. Weshalb besteht diese Umleitung immer noch, obwohl es am Berkersheimer Bahnhof seit sechs Monaten die Möglichkeit gibt, mit den Aufzügen des provisorischen Fußgängerstegs die Gleise zu überqueren (Ausnahme: Lastenräder)? 3. Was war der Grund, den Radverkehr nicht über den deutlich kürzeren Nidda-Radweg umzuleiten, sondern ihn durch Bonames mit mehreren sicherheitskritischen Stellen zu planen. 4. Aus welchem Grund verzichtet die Stadt Frankfurt in solchen Fragen auf die lokale Radfahrkompetenz der Harheimer Ortsbeiräte? Begründung: Aufgrund der Bedeutung von schnellen und sicheren Radverbindungen besonders dann, wenn der öffentliche Nahverkehr (S6, Bus28) nur eingeschränkt oder gar nicht fährt, müsste doch auch die Sicherheit des Radverkehrs im Interesse und der Sorgfaltspflicht der Stadt Frankfurt liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 119/14 wurde zurückgezogen.
Budgetmittel für einen Schaukasten in BerkersheimWest
Antrag vom 08.09.2022, OF 403/10 Betreff: Budgetmittel für einen Schaukasten in Berkersheim-West Die Sozialbezirksvorsteherin im Sozialbezirk 500 möchte gerne in Berkersheim West dauerhaft analoge Informationen und Angebote zugänglich machen. Ein entsprechender Schaukasten, beispielsweise im Übergangsbereich In den Gräben/Am Neuenberg ist eine geeignete Maßnahme. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorhaben gerne mit einem Betrag in Höhe von rund 2.000 EUR aus seinem Budget (vgl. Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 252). Der Magistrat wird gebeten, in enger Absprache mit der Sozialbezirksvorsteherin das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 165 2022 Die Vorlage OF 403/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gewerbegebiet August-Schanz-Straße
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2037 entstanden aus Vorlage: OF 298/10 vom 18.04.2022 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. welche Möglichkeiten zur positiven Weiterentwicklung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße bestehen; 2. welche baulichen und baurechtlichen Einschränkungen entfallen oder reduziert werden können; 3. ob auch Rechenzentren angesiedelt werden können; 4. ab wann und wie zumindest die seit Jahren ansässigen Discounter ihren jeweiligen Bedarfen auch über eine größere Verkaufsfläche auf den bestehenden Grundstücken besser gerecht werden können; 5. wie die verkehrliche Anbindung des Gewerbegebietes an die Homburger Landstraße und zur A 661 in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern deutlich verbessert werden kann. Dies auch mit Blick auf die Planungen für eine Trasse der dann dort oberirdisch fahrenden Bahnen der U-Bahn-Linie U 5. Begründung: Gewerbeflächen sind gerade in Frankfurt rar. So wäre es zum Beispiel nicht gut, wenn nicht zeitgemäße Beschränkungen im Gewerbegebiet August-Schanz-Straße direkt oder indirekt an anderer Stelle zu weiterer Versieglung von Flächen führen oder die jeweiligen Nutzungen vor Ort vermeidbar eingeschränkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1771 Aktenzeichen: 61 00
Energetische Situation von Gewerbebetrieben im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2051 entstanden aus Vorlage: OF 303/10 vom 18.04.2022 Betreff: Energetische Situation von Gewerbebetrieben im Ortsbezirk 10 Vor dem Hintergrund des drohenden Energie-Einfuhrstopps aus Russland wird der Magistrat gebeten zu berichten, 1. welche Gewerbebetriebe im Ortsbezirk 10 hohe Energiemengen für Prozesswärme, Maschinenbetrieb in der Produktion und Diesel für den Transport benötigen; 2. ob es eine Liste von Abschaltung bedrohter Betrieben z. B. im Gewerbebetrieb August-Schanz-Straße gibt; 3. ob er plant, für die betroffenen Unternehmen einen Umstiegsplan auf erneuerbare Energien zu erarbeiten. Begründung: Die hohen Energiepreise sind besonders für viele Gewerbebetriebe von existenzieller Bedeutung. Sollten die Strompreise weiter steigen und die Gasversorgung drastisch sinken oder gar ausfallen, müssten einige Betriebe ihre Produktion einstellen. Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht klar festgestellt, dass die weitere Verbrennung von fossilen Brennstoffen die Rechte nachfolgender Generation verfassungswidrig einschränkt. Daher ist es notwendig zu wissen, welche Unternehmen betroffen sein könnten und wie der Magistrat diesen hilft, so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1872 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 91 50
Klappbank für die Straße Im Klingenfeld in Berkersheim
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1885 entstanden aus Vorlage: OF 265/10 vom 08.03.2022 Betreff: Klappbank für die Straße Im Klingenfeld in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für möglich ansieht, in der Straße Im Klingenfeld in Berkersheim eine Bank aufzustellen, bei der die Sitzfläche so gegen die Lehne geklappt werden kann, dass die Bank durch Anwohner nachts abgesperrt werden kann und nicht zum darauf sitzen geeignet ist, oder ob im Zweifel einfach mehrere Stadionsitze in dieser Art dort angebracht werden können. Begründung: Die Straße Im Klingenfeld ist ein beliebter Spazierweg, der auch von vielen älteren Spaziergängern benutzt wird, die darauf angewiesen sind, sich hier auch einmal niedersetzen zu können. Leider mussten die klassischen Bänke wegen Vandalismus durch nächtliche Besucher entfernt werden. Nun haben sich Anwohner aber bereit erklärt, eine Bank, die hochklappbar wäre, sodass sie nachts nicht nutzbar wäre, jeweils abzusperren. So könnte versucht werden, eine Bank zu installieren und trotzdem nachts Ruhe zu bekommen. Leider sind solche Bänke wohl standardmäßig nicht beschaffbar. Andererseits müssten aber klassische Stadionsitze diese Anforderungen auch erfüllen. Insofern müsste eine individuelle Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1541 Aktenzeichen: 67 0
Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1651 entstanden aus Vorlage: OF 229/10 vom 30.01.2022 Betreff: Radweg zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße auf der Homburger Landstraße stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Homburger Landstraße zwischen den Straßen Am Dachsberg und August-Schanz-Straße stadtauswärts ein Radweg sicher gestaltet werden kann. Die Gestaltung soll idealerweise so geplant werden, dass sie in den Ausbau der U 5 integriert werden kann. Begründung: Ist man, aus Preungesheim kommend, auf der Homburger Landstraße in Richtung Frankfurter Berg unterwegs, findet man sich als Radfahrerin bzw. Radfahrer plötzlich auf einer bis zu dreispurigen Straße wieder, - auf der es weder eine Radspur noch einen Radweg gibt, - auf der aber viele der Kfz derart schnell unterwegs sind, dass dies eine hohe, nicht hinzunehmende Gefährdung für Radfahrerinnen und Radfahrer darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1347 Aktenzeichen: 66 2
Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1496 entstanden aus Vorlage: OF 174/9 vom 09.01.2022 Betreff: Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg Der Magistrat wird gebeten, neben den schon benannten Alternativen einer reinen Fuß- und Radunterführung (Variante C) und der Brücke Am Mellsig auch die schon festgestellte Variante B, eine Straßenunterführung im direkten Straßenverlauf des Lachweges/Berkersheimer Weges mit integriertem Fuß- und Radweg und einer eingeschränkten lichten Durchfahrtshöhe von drei Metern, zu berücksichtigen. Somit könnte sichergestellt werden, dass die Kreisstraße 821 nicht in ihrem Verlauf unterbrochen und der Pkw-Verkehr nicht über andere Verkehrsknotenpunkte (Weißer Stein) umgeleitet werden muss. Begründung: Die Verkehrsbelastung am Bahnübergang Lachweg betrug im Jahr 1997 laut Planfeststellung vor Fertigstellung des Wohngebietes "Im Geeren" und der Planung des Baugebietes "Nordöstlich Anne-Frank-Straße" 3000 Kfz/Tag. Bei einer lichten Höhe der Unterführung von drei Metern können private Pkw bis hin zu Kleintransportern die Unterführung nutzen, die den Großteil des motorisierten Verkehrs an dieser Stelle ausmachen. Eine Umleitung des Verkehrs über eine neu zu bauende Brücke Am Mellsig würde einen erheblichen Eingriff in die vorhandenen Grünflächen bedeuten und zu einer Verlagerung des Verkehrs in den nördlichen Teil von Alt-Eschersheim führen. Die Verlagerung des Verkehrs über den Weißen Stein macht eine umfängliche Neugestaltung der Verkehrsführung am Verkehrsknotenpunkt einschließlich des Platzes am Weißen Stein notwendig. Die Einrichtung einer dann notwendigen Linksabbiegespur mit Einbezug der Gleisanlagen (A-Linie) würde zu einer hohen Mehrbelastung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1265 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 21 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61 00
Leuchte für den Frankfurter Berg
Antrag vom 15.11.2021, OF 156/10 Betreff: Leuchte für den Frankfurter Berg Zwischen dem Berkersheimer Weg 8 und der Julius-Brecht-Straße 5 befindet sich ein öffentlich frei zugänglicher, ausgebauter und stark frequentierter Fußweg (auf Flurstück 22/34). Der ca. 34 Meter lange Weg befindet sich nicht auf städtischen Grund. Die entlang des Weges befindlichen Bäume- und Sträucher sorgen insbesondere mit Blattbestand dafür, dass die umliegend vorhandenen Leuchten den Weg nicht mit Licht versorgen können. Der Regionalrat Frankfurter Berg beschloss am 04. Oktober 2021 eine Resolution, mit der die Wohnungsbaugesellschaft sowie der Präventionsrat Frankfurt gebeten werden, an der o.g. Stelle, mit deren Mitteln eine ergänzende Leuchte installieren zu lassen. Gemäß Kostenvoranschlag der Straßenbeleuchtung RheinMain sind für die Maßnahme voraussichtlich Gesamtausgaben i.H.v. rund 6.960 EUR inkl. MwSt. zu veranschlagen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse und der deutlichen Verbesserung der gefühlten Sicherheit unterstützt der Ortsbeirat diese Maßnahme mit bis zu 3.480 EUR aus seinem Budget. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 65 2021 Die Vorlage OF 156/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP
Aufstellung der Bänke Im Klingenfeld im Frühjahr 2022
Antrag vom 11.11.2021, OF 170/10 Betreff: Aufstellung der Bänke Im Klingenfeld im Frühjahr 2022 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bänke vor dem Haus Im Klingenfeld 87 im Frühjahr 2022 wieder aufzustellen. Begründung: Bänke vor dem Haus Im Klingenfeld Nr. 87 bieten einen schönen Ausblick in das Niddatal. Gerne werden sie von den Berkersheimer Bürgern zum Ausruhen und Entspannen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 10 am 30.11.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 10 am 18.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Unterbrechung der Sitzung von 20:26 Uhr bis 20:38 Uhr. Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 170/10 wurde zurückgezogen.
Abfallbehälter eingangs der Grünanlage Petunienweg
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1018 entstanden aus Vorlage: OF 136/10 vom 18.10.2021 Betreff: Abfallbehälter eingangs der Grünanlage Petunienweg Gegenüber der Einmündung der Julius-Brecht-Straße in den Berkersheimer Weg befinden sich eingangs der Grünanlage Petunienweg zwei niedrige Mauern, die zum Verweilen einladen und durchaus stark frequentiert sind. Als Nebeneffekt kommt es dann zu entsprechenden Abfallmengen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Berkersheimer Weg, nahe der vorgenannten Mauern, ein bis zwei Abfallbehälter aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 224 Aktenzeichen: 67 0
Piktogramme „Tempo 30“ für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1011 entstanden aus Vorlage: OF 119/10 vom 18.10.2021 Betreff: Piktogramme "Tempo 30" für die Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße Östlich der Homburger Landstraße ist - jeweils beginnend/endend am Kaiserkronenweg, Berkersheimer Weg und der Julius-Brecht-Straße - eine sehr weitläufige Tempo-30-Zone eingerichtet. Vom Gebäude Am Schieferstein 21 ist beispielsweise bis zum Verlassen der Zone eine einfache Strecke von rund 1.250 Metern zurückzulegen! Es ist in allen Bereichen dieser Zone häufig festzustellen, dass sich Fahrzeugführerinnen und -führer offensichtlich nicht an die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit halten. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrso rdnung kann die Fortdauer der Zonen-Anordnung in großen Zonen durch die Aufbringung des Piktogramms "30" auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat basierend auf der VwV zur StVO gebeten, entsprechende Piktogramme aufzubringen. Hier insbesondere auf den Straßen: 1. Berkersheimer Weg; 2. Am Neuenberg; 3. Am Schieferstein; 4. Im Steinbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 546 Aktenzeichen: 66 7
Kreuzungsbereich des Berkersheimer Weges zum Fliederweg frei halten
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 617 entstanden aus Vorlage: OF 75/10 vom 21.06.2021 Betreff: Kreuzungsbereich des Berkersheimer Weges zum Fliederweg frei halten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und wann die Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich zwischen dem Fliederweg und dem Berkersheimer Weg durch geeignete Maßnahmen besser geschützt werden können - insbesondere hinsichtlich vermeidbaren Staus bei haltenden Bussen. Begründung: Den Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ist oft nicht ersichtlich, dass der ampelgeregelte Kreuzungsbereich bei haltenden Linienbussen frei zu halten ist. Mit Blick auf wiederholt gefährliche Situationen und die vielen Kinder der benachbarten Grundschule sowie weiterer Betreuungseinrichtungen sind die Fußgängerüberwege besser zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 25 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße: Kreisel statt Ampeln
Liebe Mitbürger/innen, neu hinzugezogen auf den Frankfurter Berg liegt mir o. g. Thema am Herzen: Die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße muss vielen Anforderungen und Bedürfnissen gerecht werden. Dies führt dazu, dass für jede/n Einzelne/n die Wartezeit bei "Rot" recht lange ausfällt. Besonders auf dem Weg zur Arbeit (ich muss auf die A661 nach Egelsbach) strapaziert das mein Zeitbudget. Ich bin mir sicher, dass mit einem Kreisverkehr der Verkehr effektiver fließen würde und dass damit allen Verkehrsteilnehmenden optimal gedient wäre. Ich bin mir bewusst, dass dies eine nicht unerhebliche Investition seitens der Stadt bedeutet. Aber ich bin davon überzeugt, dass die Stadt Frankfurt daran interessiert ist, ihren Bürgern Gutes zu tun und für eine gute Idee, die viele Unterstützende hat, ein wenig Geld in die Hand zu nehmen. Daher werbe ich hier für meine Idee und freue mich, wenn sie hier viel Zustimmung findet! Liebe Grüße vom Frankfurter Berg, wo ich mich sehr wohl fühle! 😃 Martina Hinkelmann