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Fahrradabstellmöglichkeiten vor den Häusern in der Franz-Kafka-Straße und in der Franz-Werfel-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3147 entstanden aus Vorlage: OF 369/9 vom 27.10.2022 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten vor den Häusern in der Franz-Kafka-Straße und in der Franz-Werfel-Straße Vorgang: NR 895/19; Beschl. d. Stv.-V., § 4424/19 Der Magistrat wird gebeten, entlang der Häuser in der Franz-Kafka-Straße und in der Franz-Werfel-Straße Omegabügel zu installieren, wie es bereits in der Selma-Lagerlöf-Straße geschehen ist. Begründung: Per Stadtverordnetenbeschluss vom 29. August 2019, § 4424, zum Antrag vom 18. Juni 2019, NR 895, wurde die Stadt dazu verpflichtet, jährlich 2.000 neue Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen. In den genannten Straßen fehlen genügend sichere Fahrradabstellmöglichkeiten. Deshalb befürwortet der Ortsbeirat die Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 458 Aktenzeichen: 66 2
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.11.2022, OA 276 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 24.10.2022 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023, 14.09.2023 und 25.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage vom 14.10.2022, M 167, vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anzupassen: 1. Die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3 Metern (mindestens aber zwei Meter breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein; 2. die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen; 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens zweieinhalb Metern zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Baumscheiben zu integrieren. Ge rade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu Ziffer 1.) und Ziffer 2.) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von eineinhalb Metern, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR 895) und dem Vortrag M 167, der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Parkverstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zum Vortrag M 167 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Seiten LP 7, 8, 9 und 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu Ziffer 3.) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei zweieinhalb Metern. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch zwei Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e. V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 98 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3397, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023 § 3926, 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 16.10.2023 § 4441, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3081 entstanden aus Vorlage: OF 439/10 vom 25.10.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, den seinerzeit vom Radbüro im Rahmen des Gesamtkonzepts für die Eckenheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße zugesagten Fahrradbügel auf der Sperrfläche auf der Eckenheimer Landstraße vor der Fahrradampel stadteinwärts an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße endlich zu setzen. Begründung: Besagte Sperrfläche wird ständig zugeparkt, auch weil diese zur Andienung des dort aufgestellten Glascontainers genutzt wird. Da sie aber für Kfz zu kurz ist, stehen die Kfz gleichzeitig auch auf dem Fahrradweg, der hier für die Aufstellung der Fahrradfahrer stadteinwärts erforderlich ist, was an der unübersichtlichen Kreuzung zu Gefährdungssituationen führt. Deshalb sollte der zugesagte Fahrradbügel, der dieses unerlaubte Halten und Parken verhindert, endlich gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 444 Aktenzeichen: 66 2
Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den Radverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3099 entstanden aus Vorlage: OF 481/2 vom 19.09.2022 Betreff: Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den Radverkehr Vorgang: V 182/21 OBR 2; ST 176/22 Der Magistrat wird gebeten, entsprechend der Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 176, die auf der Nord-/Westseite markierten Parkplätze zugunsten einer sicheren Radverkehrsanlage umzuwidmen. Sollte dies aus dem laufenden Etat nicht darstellbar sein, ist zu prüfen und zu berichten, welche Kosten hierfür in etwa zu veranschlagen wären und diese Maßnahme im Etat für 2023 zu berücksichtigen. Begründung: Siehe Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 176: "Dem Magistrat ist jedoch die verkehrliche Belastung auf der Ginnheimer Landstraße und somit die Gefährdungslage für Radfahrende im Mischverkehr bewusst. Um Abhilfe zu schaffen, müsste der Fahrbahnquerschnitt neu aufgeteilt werden und die auf der Nord-/Westseite markierten Parkplätze zu Gunsten eines Sicherheitstrennstreifens, beziehungsweise einer Radverkehrsanlage entfallen. Hierfür wird der Ortsbeirat gebeten, einen gesonderten Antrag zu stellen." Die Notwendigkeit, möglichst schnell alle Radwege, die ohne Türöffnungszone direkt entlang von parkenden Pkw verlaufen, sicher umzugestalten oder umzubauen, wurde leider durch den tödlichen Unfall auf der Taunusanlage am 30. August 2022 sehr deutlich, damit sich dies möglichst nicht wiederholt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 182 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 176 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 433 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsberuhigung im Übergang RicardaHuchStraße und Eichendorffstraße bei dem Kinderzentrum Eichendorffstraße (KiZ 089)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2918 entstanden aus Vorlage: OF 347/9 vom 29.09.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung im Übergang Ricarda-Huch-Straße und Eichendorffstraße bei dem Kinderzentrum Eichendorffstraße (KiZ 089) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ricarda-Huch-Straße/ Jean-Paul-Straße/ Eichendorffstraße bauliche Maßnahmen, z. B. eine Aufpflasterung im gesamten Kreuzungsbereich, durchzuführen, die geeignet sind, die Geschwindigkeit des Autoverkehrs herabzusetzen. Begründung: Sowohl die Leitung des Kindergartens als auch Anwohner haben den Ortsbeirat gebeten, an dieser Stelle verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen, da hier sehr oft zu schnell gefahren wird. Außerdem befindet sich neben dem Kinderzentrum eine Berufsschule und viele Schüler kommen mit überhöhten Geschwindigkeiten mit Roller, Moped oder Kfz. Es handelt sich um Durchgangsverkehr zwischen der Hügelstraße und der Straße Am Dornbusch sowie Ziel- und Quellverkehr für die dort ansässige Berufsschule. Auch der Schulweg zur Astrid-Lindgren-Schule und anderen Schulen ist betroffen. Eine plateauartige Aufpflasterung könnte hilfreich sein, zumal in diesem Bereich eine Wegebeziehung des Grünen Ypsilons den Straßenzug quert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 361 Aktenzeichen: 66 0
Schutz für Gartenstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2909 entstanden aus Vorlage: OF 337/9 vom 26.09.2022 Betreff: Schutz für Gartenstadt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob für die Gartenstadt - Wohnviertel Hügelstraße/Grafenstraße/Reinhardstraße/ Adelheidstraße/Ulrichstraße/Dehnhardstraße - bereits eine Untersuchung durch das Landesamt für Denkmalschutz im Hinblick auf einen möglichen Ensembleschutz oder den Denkmalwert einzelner Häuser erfolgt ist und dieses andernfalls um eine Einschätzung zu bitten und dazu zu berichten; 2. ob eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der städtebaulichen Eigenart erlassen werden könnte; 3. welche anderen Wege der Magistrat für geeignet hält, um eine ungesteuerte Nachverdichtung der großen Grundstücke zu verhindern. Begründung: Das Viertel nördlich der Hügelstraße wurde nach Anwohnerinformationen Anfang des 20. Jahrhunderts in Anlehnung an die englische Gartenstadt-Bewegung konzipiert, was heute noch an Half-Timbered-Elementen in verschiedenen Giebeln zu erkennen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 451 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61 00
Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrszeichens 315 genehmigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2915 entstanden aus Vorlage: OF 343/9 vom 28.09.2022 Betreff: Halbseitiges Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk durch Anbringung des Verkehrszeichens 315 genehmigen Der Magistrat wird gebeten, das halbseitige Parken auf Gehwegen im Ortsbezirk generell zu genehmigen und durch das Aufstellen des Verkehrszeichens 315 Rechtssicherheit zu schaffen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zusätzlich dem Ortsbeirat Möglichkeiten zur Reduzierung der Geschwindigkeit aufzuzeigen und unaufgefordert bis spätestens Ende dieses Jahres zu berichten. Begründung: Durch zunehmende Bauaktivitäten (Verdichtung) kommt es zu einem erhöhten Parkdruck in vielen Teilen des Ortsbezirkes. Die Auswirkungen machen sich vor allen Dingen bei fehlenden Parkplätzen bemerkbar. Für viele Anwohner vor Ort ist dies nicht hinnehmbar. Ähnliches ist zu beobachten bei bisher von der Verdichtung nicht betroffenen, aber seit Jahrzehnten ohne Probleme durchgeführtem Abstellen der Fahrzeuge. Beispiel: Bei Aufstockung aller Gebäude im Bereich der Stefan-Zweig-Straße ist zu beobachten, dass hier kein vernünftiges Parkkonzept vorhanden ist. Bei so vielen Anwohnerinnen und Anwohnern, welche hier jetzt zusätzlich wohnen, hätte man deutlich mehr Parkplätze oder Tiefgaragen einplanen müssen. Daher weichen die Anwohner dann dahin aus, wo Parkplätze vorhanden sind, zum Beispiel in der Pflugstraße und Schönbornstraße. Seitdem jetzt mehrmals Strafzettel verteilt wurden und sich die Anwohner nun mehr oder weniger ordnungsgemäß verhalten, ist ein Teil der Schönbornstraße jetzt sehr schön und schnell befahrbar. Das regt bei einer Durchgangsstraße (speziell für Verkehrsteilnehmer, welche die Ampelanlage Hügelstraße/Raimundstraße umfahren wollen) dazu an, möglichst schnell durch die Straße zu fahren, um ein bis zwei Minuten Zeit zu gewinnen. Die Schönbornstraße ist durch das beidseitige Parken in gewisser Weise verkehrsberuhigt gewesen. In der Vergangenheit wurde hier mit größter Regelmäßigkeit mit Geschwindigkeiten oberhalb von 30 km/h gefahren, allerdings hat sich diese nun deutlich erhöht. 60 bis 70 km/h sind, laut Beobachtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern, in letzter Zeit keine Seltenheit. Seitdem die eine Seite frei von parkenden Fahrzeugen ist, ist es schon fast mehrfach zu Unfällen gekommen. Die Schönbornstraße ist in beide Richtungen befahrbar. Es kommen Fahrzeuge aus beiden Richtungen, die dann aneinander vorbeifahren müssen. Fußgänger/Rollstuhlfahrer/Personen mit Kinderwagen sind dann einer erhöhten Gefahr ausgesetzt. Gerade in diesem Bereich leben viele Familien mit Kindern, welche durch die Rücksichtslosigkeit einiger Verkehrsteilnehmer diesen Gefahren ausgesetzt sind. Das frühere beidseitige Nutzen (wenn auch ordnungswidrig) hat zu zweierlei beigetragen: Verkehrsberuhigung und Fußgängersicherheit. Im Bereich der Schönbornstraße sind zwei Kindergärten, am Anfang und am Ende der Straße. Es würde also nicht nur für die Anwohner Vorteile (Verkehrsberuhigung und Sicherheit für Fußgänger) bringen, sondern auch einen enormen Schutz für die Kinder. Dieses Beispiel existiert in weiteren Straßen des Ortsbezirkes 9, mit und ohne Kindergarten. Entsprechende Schreiben gingen vermehrt in der Vergangenheit entweder auf direktem Weg über den Ortsvorsteher oder bei Mitgliedern des Ortsbeirates ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 362 Aktenzeichen: 32 1
UNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 263 entstanden aus Vorlage: OF 200/8 vom 28.09.2022 Betreff: UNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf eine erfolgreiche UNESCO-Weltkulturerbe-Bewerbung der Siedlung Römerstadt für eine Beordnung des Areals am ehemaligen Luftschutzbunker unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu sorgen. Insbesondere ist 1. der Müllablageplatz in der Nische an der Hadrianstraße 20 endlich baulich so zu gestalten, dass die Verunreinigungen durch wilden Sperrmüll verhindert werden; 2. die eingezäunte Fläche unterhalb der Hochbrücke einer regelmäßigen Pflege zuzuführen, damit das Gelände, wenn es schon nicht für eine Parkplatznutzung geeignet ist, wenigstens ordentlich aussieht; 3. der Zugangsbereich zur U-Bahn-Station "Römerstadt" im Bereich Hadrianstraße, der sich in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung befindet, zu sanieren und die Außenmauern künstlerisch zu gestalten; 4. die grundhafte Instandsetzung der Hochbrücken im Bereich Hadrianstraße vorzuziehen und damit dafür zu sorgen, dass endlich die ranzigen und provisorisch befestigten Spritzwasserschutzwände entlang der Schnellstraße durch lärmschützende und optisch "schönere" Befestigungen ersetzt werden. Begründung: Die Rosa-Luxemburg-Straße stellt ohnehin bereits einen massiven Eingriff in die städtebauliche Gesamtanlage der Römerstadt-Siedlung dar. Erscheint das Areal unter den Hochbrücken ungepflegt, könnten Begehungen durch Beiräte der UNESCO zum Nachteil der Bewerbung verlaufen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die bauliche Instandsetzung der U-Bahn-Station "Römerstadt", die aber nicht vollständig ist, weil der untere Zugangsbereich direkt an der Hadrianstraße nicht zur VGF, sondern zum Amt für Straßenbau und Erschließung gehört. Die vom Magistrat angekündigte Erneuerung der Schutzwände entlang der Schnellstraße im Zuge der grundhaften Erneuerung der Hochbrücken sollte im Interesse der Welterbe-Bewerbung vorgezogen werden. Sie war für 2022 angekündigt, passiert ist aber bisher nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2234 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1031 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 263 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2473, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022 Aktenzeichen: 66-6
Weiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2885 entstanden aus Vorlage: OF 412/10 vom 26.09.2022 Betreff: Weiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch das Aufstellen von einem zweiten Glascontainer das Dilemma der leeren Flaschen vor dem einen behoben werden kann. Begründung: Es standen wohl einmal zwei Container an dieser Ecke, wovon einer - aus welchen Gründen auch immer - entfernt worden ist. Dadurch kommt es vermehrt zum Abstellen von Flaschen vor dem Container. Dies führt sehr zum Ärger von Anwohnenden und zum doppelten Arbeitsaufwand der Mitarbeitenden von Remondis, die die Flaschen händisch einsammeln müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2685 Aktenzeichen: 79 4
Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2951 entstanden aus Vorlage: OF 483/2 vom 17.09.2022 Betreff: Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Basketballplatz in der Ginnheimer Landstraße (am Sportgelände des VfR Bockenheim) für Spielinteressierte täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu öffnen und über eine möglichst energieeffiziente und insektenfreundliche Beleuchtung (ggf. mit Bewegungsmelder ausstatten) zu gewährleisten, dass der Platz jahreszeitunabhängig bis 20:00 Uhr nutzbar ist. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Nutzenden des Basketballplatzes. Der Basketballplatz ist eine begehrte und viel genutzte Freizeitfläche für Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Ortsbezirk. Der Platz wird täglich von circa 20 bis 25 Menschen bespielt. Nutzerinnen und Nutzer berichten, dass die Tür zum Basketballplatz stets abgeschlossen und der Platz nicht barrierefrei zugänglich ist. Spielinteressierte müssen aktuell entweder über den Zaun klettern oder einen langen Umweg zum Eingang des Fußballvereins laufen. Aufgrund der fehlenden Beleuchtung kann der Basketballplatz in den Wintermonaten nur bis circa 17:00 Uhr genutzt werden, was nicht dem Bedarf berufstätiger Menschen oder Schülerinnen und Schüler von Ganztagsschulen entspricht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 831 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2704 entstanden aus Vorlage: OF 197/8 vom 31.08.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen für die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" umzusetzen: 1. Eingezeichnete Nummer 1: Anbringung von je einem Fahrradpiktogramm in beiden Verkehrsrichtungen; 2. Eingezeichnete Nummer 2: Aufbringung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn in der Fahrtrichtung Niederurseler Landstraße in Höhe Hausnummer 148, einbiegend in die Heddernheimer Landstraße, Lidl bis Wendekreisel und zurück zu den Heddernheimer Höfen; 3. Eingezeichnete Nummer 3: Haltelinie und "Vorfahrt achten" oder "Stopp"-Schild beim Einschwenken von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 152/23 ) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2707 entstanden aus Vorlage: OF 304/9 vom 19.08.2022 Betreff: Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen zu einer Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Humserstraße und Hügelstraße. Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Kurzzeitparkplätze im Abschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 so in die Planungen einzubeziehen, dass diese soweit möglich erhalten werden können und in geeigneter Weise als Kurzzeitparkoptionen gekennzeichnet werden. Begründung: Die dort befindlichen Kurzzeitparkplätze sind für die ansässigen Gewerbetreibenden von großer Bedeutung. Da gerade im Straßenabschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 eine ausreichende Fahrbahnbreite gegeben ist, sollten die dort befindlichen Parkplätze erhalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 204 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2705 entstanden aus Vorlage: OF 189/8 vom 24.08.2022 Betreff: Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten Der Magistrat wird beauftragt, die Spielflächen entlang der Grünanlage Tacitusstraße aufzuwerten und mit Schülerinnen und Schülern, Anwohnerinnen und Anwohnern, der zuständigen Kinderbeauftragten sowie einem Landschaftsarchitekturbüro eine Neuanlage als ökologisches Projekt durchzuführen. Dabei ist der Bolzplatz als solcher zu erhalten. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dieser großzügigen Grünfläche, deren Spielareale vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner zwischen Heddernheimer Landstraße und Rosa-Luxemburg-Straße gedacht sind, gibt es einen Bolzplatz, Tischtennisplatten und einen Sandkasten. Die Fußballtore und die Tischtennisplatten sind in die Jahre gekommen, aber noch gebrauchsfähig, während der Sandkasten dringend erneuert werden muss. Die Anlage ist großzügig für kleine Spaziergänge und eignet sich im nördlichen Bereich als Erholungs- und Aktivfläche. Das gemeinsam und unter Federführung der Stadt erarbeitete Konzept soll Vorschläge für insektenfreundliche Anpflanzungen, Wegführungen und möglichst inklusive Spielgeräte enthalten und dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Eine projektbezogene Zusammenarbeit etwa mit dem Hochhaus Tacitusstraße 90 und den anderen direkten Anliegern sowie mit jungen Menschen und der Kinderbeauftragten könnte den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, dass der Magistrat die zusätzlich bewilligten Haushaltsmittel für die Neuanlage von Spielplätzen auch in Heddernheim einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 37 Etatanregung vom 04.05.2023, EA 112 Auskunftsersuchen vom 04.05.2023, V 669 Aktenzeichen: 67 2
Fahrradstraße Ginnheimer Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2715 entstanden aus Vorlage: OF 316/9 vom 04.09.2022 Betreff: Fahrradstraße Ginnheimer Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, den Ginnheimer Stadtweg in dem Abschnitt zwischen Platenstraße und Wilhelm-Epstein-Straße zur Fahrradstraße umzuwidmen. Kfz sollen den Ginnheimer Stadtweg unter Beibehaltung der bestehenden "Anlieger frei"-Regelung weiterhin befahren dürfen. Um die Befahrbarkeit für Radfahrende zu verbessern, soll insbesondere die Fahrbahnoberfläche erneuert und die Einmündung von der Platenstraße derart ausgebessert und verbreitert werden, dass auch Fahrer von Lastenräder ohne Behinderungen in den Ginnheimer Stadtweg einfahren können. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ginnheimer Stadtweg/Ecke Franz-Werfel-Straße mit Spiegeln zu versehen, um die Sicht in alle Richtungen zu ermöglichen und Begegnungsunfälle zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 197 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2709 entstanden aus Vorlage: OF 306/9 vom 19.08.2022 Betreff: Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für eine Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße zügig voranzutreiben und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Um die Verkehrssituation im o. g. Abschnitt für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern, begrüßt der Ortsbeirat eine schnelle Umsetzung einer sicheren Verkehrsführung auch für Radfahrende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61 10
Fahrradbügel in der Stefan-Zweig-Straße in Höhe der Hausnummer 17 und Kinderzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2717 entstanden aus Vorlage: OF 335/9 vom 15.09.2022 Betreff: Fahrradbügel in der Stefan-Zweig-Straße in Höhe der Hausnummer 17 und Kinderzentrum Der Magistrat wird gebeten, auf den Sperrflächen neben dem bestehenden Fußgängerüberweg auf Höhe der Hausnummer 17 auf beiden Seiten der Fahrbahn der Stefan-Zweig-Straße Fahrradbügel anzubringen. In diesem Bereich besteht ein dringender Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten für Anwohnerinnen und Anwohner. Durch die Nutzung der neben dem Zebrastreifen befindlichen Sperrflächen können diese ohne Verlust von Autoparkplätzen installiert werden. Zusätzlich wird durch diese Maßnahme die Verkehrssicherheit an dieser Stelle erhöht, indem verhindert wird, dass falsch geparkte Autos die freie Sicht auf den Übergang verschlechtern. Begründung: In diesem Bereich fehlen sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie deren Besucherinnen und Besucher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.09.2022, OF 320/9 Antrag vom 04.09.2022, OF 323/9 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 194 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Klima- und artenschutzgerechte Gestaltung der Grünflächen am neuen Spielplatz Platenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2718 entstanden aus Vorlage: OF 324/9 vom 04.08.2022 Betreff: Klima- und artenschutzgerechte Gestaltung der Grünflächen am neuen Spielplatz Platenstraße Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der bestehenden Planungen der Neuanlage des Spielparks an der Platenstraße die Grünflächen möglichst naturnah, klimaresilient und artenschutzgerecht zu gestalten. Dies könnte beispielsweise durch hochwachsende Gras- und Wiesenflächen, durch Nistmöglichkeiten für Vögel und Insekten oder durch die Anlage eines Lernortes für Nachhaltigkeit z. B. in Form einer kleinen Streuobstwiese geschehen. Begründung: Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen unserer Zeit. Bereits Kinder können spielerisch viel über Nachhaltigkeit lernen, wenn ihnen in ihrem Alltag z. B. in ihrer Spielumgebung Anregungen dazu gegeben werden. Darüber hinaus müssen gerade Orte, an denen sich Kinder bewegen, in besonderem Maße klimaresilient gemacht werden, damit Kinder sich dort geschützt aufhalten können, und diese auch bei Hitze und Trockenheit nutzbar sind. Hier können Bäume und eine vielfältige Vegetation einen wichtigen Beitrag leisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2731 Aktenzeichen: 67 0
Schienen der U-BahnLinien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2687 entstanden aus Vorlage: OF 396/10 vom 30.08.2022 Betreff: Schienen der U-Bahn-Linien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die U-Bahn-Schienen im Ortsbezirk 10 der Linien U 5, U 2 und U 9 in Vorbereitung auf den Sommer 2023 weiß angestrichen werden. Begründung: Im Rahmen der Klimaanpassung ist es notwendig, unnötige Erhitzung zu vermeiden. Weiße Farbe reflektiert im Sommer die Wärmestrahlung und heizt die Gleise weniger auf. Auf der Strecke der A-Linie zwischen "Weißer Stein" und "Hügelstraße" sind die Schienen schon mit weißer Farbe versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 859 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 12
Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2752 entstanden aus Vorlage: OF 447/2 vom 25.08.2022 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen Vorgang: OM 5857/20 OBR 3; ST 1029/20 1. Der Magistrat wird gebeten, über folgende Fragen zu berichten: a) Wie lange sind die Grünphasen der Ampeln für Fußgänger an der Eschersheimer Landstraße am Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße, auch im Vergleich zu anderen Ampeln für Fußgänger an den Kreuzungen der Eschersheimer Landstraße mit der Fürstenberger Straße, Holzhausenstraße und Hügelstraße, und entsprechen sie den Vorgaben des Magistrats in der Stellungnahme vom 25.05.2020, ST 1029? b) Welche andere Maßnahme kommt in Betracht, um ein verkehrswidriges Wenden von Autos an der Ecke Grüneburgweg/Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße zu unterbinden und so Fußgänger besser zu schützen? 2. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, das Verhalten von Autofahrern, insbesondere mit Blick auf ein verkehrswidriges Wenden im Bereich Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg und dort berichtete Autorennen (siehe Bild-Artikel unten) an der Eschersheimer Landstraße, mehrfach im Monat polizeilich zu kontrollieren und über die geplanten Kontrollen zu berichten, falls keine Maßnahmen nach Ziffer 1. b) getroffen werden. Begründung: Hintergrund zu dieser Anregung ist der schwere Unfall an der Fichardstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Anfang August 2022. Dabei wurde laut Bild-Zeitung vom 4. August 2022 (https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/unfallopfer-klagt-an-d iese-ecke-ist-lebensgefaehrlich-80907366.bild.html) eine 56-jährige Frau von einem Pkw schwer verletzt, der auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts an dieser Stelle verkehrswidrig gewendet hatte. Um Fußgänger und Menschen mit Bewegungseinschränkungen an dieser wichtigen Kreuzung, die viele Fußgänger auf dem Weg in den Grüneburgweg als bedeutsame Einkaufsstraße im Westend sowie als Verbindungsweg zum Nordend nutzen, besser zu schützen und solche Unfälle möglichst zu verhindern, ist die Klärung der o. g. Frage (Ziffer 1. a) und Prüfung anderer Maßnahmen (Ziffern 1. b) und 2.) wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5857 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 49 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Durch Verhandlungen zwischen Stadt und Land dafür Sorge tragen, dass das dringend notwendige Schwimmsportzentrum am Sportinstitut Ginnheimer Landstraße zeitnah gebaut werden kann
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2738 entstanden aus Vorlage: OF 422/2 vom 19.06.2022 Betreff: Durch Verhandlungen zwischen Stadt und Land dafür Sorge tragen, dass das dringend notwendige Schwimmsportzentrum am Sportinstitut Ginnheimer Landstraße zeitnah gebaut werden kann Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für das Schwimmsportzentrum ist. Begründung: Aus der Presse war zu erfahren, dass der Neubau des Rebstockbades zukünftig ein 50 Meter Becken haben wird. Dies bedeutet wohl, dass der seit Langem geplante Bau des Schwimmsportzentrums im Sportinstitut der Goethe-Universität, welches gleichberechtigt von der Universität für die Lehre und für das Schulschwimmen der Frankfurter Schulen genutzt werden soll, auf die lange Bank geschoben wird. In letzter Zeit gab es Presseberichte, dass immer weniger Kinder schwimmen können, und die Wartezeiten für Schwimmkurse der Sportvereine bis zu zwei Jahren betragen. Dies aber nicht, weil es laut Aussage eines Verantwortlichen an Personal für die Kurse fehlt, sondern weil es an Schwimmstätten fehlt. In der heutigen Zeit ist es dringend notwendig, dass die Kinder Schwimmen lernen und zu einer sinnvollen sportlichen Bewegung gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 107 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 52-1
„Stolperschwelle“ zum Gedenken an das ehemalige jüdisch-christliche Budge-Heim in Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2022, OF 467/2 Betreff: "Stolperschwelle" zum Gedenken an das ehemalige jüdisch-christliche Budge-Heim in Frankfurt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für die Herstellung und die Verlegung einer Stolperschwelle in Gedenken an das ehemalige jüdisch-christliche Budge-Heim in der Hansaallee 146 a stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget € 1.700,00 zur Verfügung. Begründung: In der Hansaallee 146a befand sich das Altenheim der von dem jüdischen Ehepaar Henry und Emma Budge im Jahre 1920 gegründeten Stiftung. Als europaweit einzige Einrichtung ihrer Art hatte sie zum Ziel, gleichermaßen jüdische und christliche Menschen zu betreuen. Bis 1930 wurde hier auf dem Grünhof-Gelände nach Plänen der Architekten Mart Stam, Ferdinand Kramer, Werner Moser und Erika Habermann das im Stile des "Neuen Frankfurts" errichtete, zweigeschossige Gebäude errichtet, das noch heute an dieser Stelle steht. Im Mai 1930 zogen die ersten Bewohner*innen ein. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 nahm der Druck auf die jüdische Stiftung zu. Die letzten jüdischen Bewohner*innen wurden 1939 aus dem Heim vertrieben. Die Stiftung wurde zwangsweise aufgelöst, das Budge-Heim "arisiert" und unter dem neuen Namen "Heim am Dornbusch" weitergeführt. Wir wissen von 23 ehemaligen jüdischen Bewohner*innen, die nach ihrem Zwangsauszug deportiert und ermordet oder in den Suizid getrieben wurden. Nach Kriegsende zog bis 1995 eine Zahnklinik der amerikanischen Militärbehörden in die Gebäude ein. Heute werden sie wieder als Alten- und Pflegeheim genutzt. Die Auflösung der Budge-Stiftung wurde nach dem Krieg als unrechtmäßig erklärt, und den Wiedergutmachungsansprüchen der wieder erstandenen Stiftung wurde stattgegeben. Seit 1968 betreibt die Stiftung wieder ein großes interreligiöses und interkulturelles Pflegeheim im Frankfurter Stadtteil Seckbach. Hier wurde 2011 auch eine Gedenkstätte für die 23 Bewohner*innen eingerichtet, die die Verfolgung nicht überlebt hatten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 168 2022 Die Vorlage OF 467/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenErrichtung eines Schaukastens für den Ortsbeirat 9 vor dem Postzentrum an der Hügelstraße 181
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 307/9 Betreff: Errichtung eines Schaukastens für den Ortsbeirat 9 vor dem Postzentrum an der Hügelstraße 181 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der Aufstellung eines Schaukastens für den OBR 9 an der Hügelstraße vor dem Postzentrum zuzustimmen. Begründung: Das Postzentrum an der Hügelstraße ist ein sehr frequentierter Standort. Viele Kunden der Post kommen aus den drei Stadtteilen des Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat kann dadurch mehr Bewohner*innen erreichen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 307/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMehrjährige Blumenbepflanzung auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 322/9 Betreff: Mehrjährige Blumenbepflanzung auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob zwecks Aufwertung des Stadtbildes auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße zwischen der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße und der Eschersheimer Landstraße. Eine mehrjährige Bepflanzung mit Blumen möglich ist. Begründung: Eine attraktive Bepflanzung des Grünstreifens würde das Stadtbild an der hochfrequentierten Hügelstraße deutlich verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 322/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNamensgebung für die öffentlichen Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Liste der Bücherschränke im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 329/9 Betreff: Namensgebung für die öffentlichen Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Liste der Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Namensgebung der öffentlichen Bücherschränke zu beschließen und hierfür eine Arbeitsgruppe aus den Reihen der Mitglieder*innen des Ortsbeirates zu bestellen, um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Im Ortsbezirk stehen bis jetzt zehn Bücherschränke, von denen ein Bücherschrank am Dornbusch den Namen "Anne Frank" trägt: 1. Offener Bücherschrank Dornbusch, Eschersheimer Landstraße (Bücherschrank "Anne Frank") 2. Offener Bücherschrank Dornbusch, Albert-Schweitzer-Siedlung, Grafenstraße/Reinhardtstraße 3. Offener Bücherschrank Dornbusch, Platenstraße 75 4. Offener Bücherschrank Dornbusch, Jean-Paul-Straße 5. Offener Bücherschrank Dornbusch, im Sinai Park 6. Offener Bücherschrank Eschersheim, Im Geeren 7. Offener Bücherschrank Eschersheim, Niedwiesenstraße 50 8. Offener Bücherschrank Eschersheim, Am Weißen Stein 9. Offener Bücherschrank Ginnheim, Ginnheimer Hohl 2/Ginnheimer Kirchplatz 10. Offener Bücherschrank Ginnheim, Höhenblick 2 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 329/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 329/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenOrtstermin zur Gestaltung des Grünstreifens auf der westlichen Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2022, OF 321/9 Betreff: Ortstermin zur Gestaltung des Grünstreifens auf der westlichen Hügelstraße Der Ortsvorsteher wird gebeten: Einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern zur Gestaltung des Grünstreifens auf der westlichen Hügelstraße zu initiieren, der sich mit der nachhaltigen Gestaltung der Grünflächen, sowie der Nutzung der Grünflächen durch die Bevölkerung befassen soll. Ziel ist eine nachhaltige und klimaresiliente Gestaltung sowie eine Aufwertung als Aufenthaltsort. Begründung: Die Gestaltung des Grünstreifens auf der Hügelstraße, z.B. mit Blumenwiesen, hat in der Vergangenheit großen Anklang gefunden. Verschiedene Stimmen aus dem Ortsbeirat haben bereits geäußert, dass weitere Aktionen dieser Art wünschenswert seien. Denkbar wären hier weitere Flächen für Blumenwiesen, eine nachhaltige und klimaresiliente Gestaltung der Grünflächen sowie Aufenthaltsmöglichkeiten für die Bevölkerung. In diesem Sommer war zu beobachten, dass Sitzmöglichkeiten auf dem Grünstreifen (z.B. an Überwegen) intensiv genutzt wurden. Weitere Aufenthaltsangebote könnten gemacht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 29 Die Vorlage OF 321/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 321/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAlle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 451/2 Betreff: Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Einwohner des Westends, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, detailliert über die Pläne und ihre Folgen zu informieren; und zwar mindestens in den folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Dabei ist besonders hinzuweisen auf nachstehend gelistete zu erwartende Folgen: erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenBelastung der Westend-Bewohner
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 450/2 Betreff: Belastung der Westend-Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Belastung der Einwohner des Westends sein wird, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, durch erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Dabei sind nicht nur die Bewohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern auch die der folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenKurzzeitparkplätze vor Ginnheimer Waldgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2515 entstanden aus Vorlage: OF 295/9 vom 18.06.2022 Betreff: Kurzzeitparkplätze vor Ginnheimer Waldgasse Bei einem Ortstermin zur Schulwegsicherung (Auslagerung Diesterwegschule) wurde vorgeschlagen, am Eingang der Ginnheimer Waldgasse für die Dauer der Auslagerung der Diesterwegschule zwei Kurzzeitparkplätze im Bereich der Ginnheimer Landstraße 183 einzurichten. Die Ginnheimer Landstraße ist im beschriebenen Bereich Einbahnstraße. Um nicht alle Elterntaxis durch die als Schulweg ausgewiesene und sehr enge Einbahnstraße zu leiten, wird der Magistrat gebeten, zusätzlich zwei weitere Kurzzeitparkplätze südlich der Einmündung Ginnheimer Waldgasse (Höhe Hausnummer 181) einzurichten. Begründung: Mit der Maßnahme soll vermieden werden, dass Eltern, die ihre Kinder zur Schule oder der benachbarten Kita 132 fahren, in die Ginnheimer Waldgasse einfahren. Da es sich bei der Ginnheimer Waldgasse um eine Spielstraße handelt, teilen sich Fußgänger und Radfahrende sowie der motorisierte Individualverkehr die Fahrbahn. Aufgrund der Enge und des erwarteten hohen Aufkommens an zu Fuß gehenden Schul- und Kindertagesstättenkindern in diesem Bereich, sollen so der Autoverkehr in dem Bereich reduziert und gefährliche Situationen vermieden werden. Auch wenn pädagogisch die wenig sinnvollen Elterntaxis vermieden werden sollten, wird hier die Absicherung der Verkehrssituation in der Ginnheimer Waldgasse als wichtigeres Ziel favorisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2564 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2511 entstanden aus Vorlage: OF 289/9 vom 23.06.2022 Betreff: Einheitliche Geschwindigkeit auf der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Kurhessenstraße in beiden Richtungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Hügelstraße zwischen der Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße in beiden Richtungen durchgehend eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h durchgeführt werden kann. Begründung: In oben genanntem Straßenabschnitt gibt es zurzeit unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen (50 km/h und 30 km/h), wobei die Geschwindigkeitsbegrenzungen bei drei Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) 50 km/h beträgt. Durch die einheitliche Einführung von 30 km/h im gesamten Bereich würde die Sicherheit der querenden Fußgänger und Schulkinder in diesem Bereich größer werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2562 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 279/9 Betreff: Parkplatzsituation an der Eschersheimer Landstraße südlich des Marbachwegs Am 14.6. 22 fand ein gemeinsamer Ortstermin zu diesem Thema statt, bei dem auch der Geschäftsring Dornbusch und die betroffenen Geschäftsleute geladen waren. Anlass des Ortstermins war die beabsichtigte Einrichtung von Fahrradwegen entlang der Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und dem südlichen Ende des Ortsbezirks an der Eberhard-Beckmann-Anlage. Nach Aussage eines anwesenden Vertreters des Straßenverkehrsamts würden bei der Umsetzung eines solchen Plans die derzeit bestehenden Kurzzeitparkplätze zwischen der Dornbuschkreuzung und der Eduard-Rüppel-Straße komplett wegfallen. Konservativ gerechnet wären dies 10 Parkmöglichkeiten. Die bei Ortstermin anwesenden Geschäftsleute und der Vertreter des Geschäftsrings lehnten dies ab, da der Wegfall der Kurzzeithalteplätze die meistens noch eigentümergeführten Ge- schäfte wirtschaftlich hart treffen würde. Auch der Ortsbeirat lehnt eine solche Radikale Lösung ab, es muss eine allseitig auskömmliche Lösung gefunden werden. Die Stadt wird deshalb aufgefordert, falls es weiterhin Absicht ist die Fahrradroute an der Eschersheimer Landstraße zu führen, eine Lösung zu finden, die den Erhalt der Kurzzeitparkplätze ermöglicht, notfalls durch die Einrichtung einer kombinierten Fahrrad-Autofahrerspur ähnlich wie in der Bockenheimer Schlossstraße. Die Planung ist auf jedem Fall vor ihrer Umsetzung dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 279/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenEnsembleschutz für Wohnviertel
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2022, OF 288/9 Betreff: Ensembleschutz für Wohnviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob Ensembleschutz für das Wohnviertel Hügel/Grafen/Reinhard/Adelheid/Ulrich/Dehnhardstraße möglich ist. Es wurde nach Bewohnerinformationen Anfang des 20. Jahrhunderts in Anlehnung an die englische Gartenstadt-Bewegung konzipiert, was heute noch an Half-Timbered-Elementen in verschiedenen Giebeln zu erkennen ist. Begründung: Das Viertel nördlich der Hügelstraße ist nicht nur in großen Teilen architektonisch schützenswert, sondern verfügt auch über größere Gartengrundstücke, die für Investoren interessant sind/sein könnten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 288/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 288/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 288/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2294 entstanden aus Vorlage: OF 264/9 vom 10.05.2022 Betreff: Gefahrenstelle Radweg Hügelstraße entschärfen Auf der Hügelstraße, vor der Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage, wird der dort verlaufende Fahrradweg vermeintlich kurzzeitig auf die Fahrbahn der Hügelstraße geführt, um dann - auf Höhe der Hausnummer 50 - wieder auf den Gehweg geführt zu werden. Da genau an dieser Stelle der motorisierte Individualverkehr von der L 3003 auf die Hügelstraße biegt, ist dies keine gute Idee, da die dort einbiegenden Autofahrer keine gute Übersicht haben und zudem häufig recht zügig unterwegs sind. Da dies scheinbar auch den Verkehrsplanern bewusst war, ist der markierte Verlauf des Radwegs mit einer Stange/Poller abgesperrt. Die Radfahrenden sind somit gezwungen, illegalerweise den Fußweg zu befahren, um zum Anschluss des Fahrradwegs bei der Hausnummer 50 zu gelangen. Für Ortsunkundige entsteht zudem eine Gefahrensituation, da die Markierung des Radwegs ja auf die Fahrbahn führt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, auf der Hügelstraße im Bereich Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage bis Hausnummer 50 in westlicher Fahrtrichtung eine Fahrspur für den Radverkehr abzumarkieren und gegen Überfahrungen zu schützen, um eine sichere und legale Radverbindung an dieser Stelle herzustellen. Da der Autoverkehr an dieser Stelle einspurig von der L 3003 auf die Hügelstraße geführt wird, könnte dies über die linke Fahrspur weiterhin ungehindert geschehen, während die Radfahrenden, vorübergehend bis zur Fortsetzung des Radweges auf dem Gehweg, über die rechte Fahrspur geführt werden . Begründung: Die aktuelle Situation ist verwirrend und gefährlich und sollte dringend geklärt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2112 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5434 Aktenzeichen: 66 0
Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2298 entstanden aus Vorlage: OF 271/9 vom 22.04.2022 Betreff: Bäume entlang der Ginnheimer Landstraße 183 bis 209 Vorgang: OM 2205/17 OBR 9; ST 453/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, in der Ginnheimer Landstraße an der Straßenseite mit den Hausnummern 183 bis 209 kleinkronige Bäume zu pflanzen. Begründung: An dieser Stelle ist der Bürgersteig sehr breit und ausreichend Platz zur Bepflanzung. Bäume würden das Straßenbild erheblich aufwerten und verschönern. Auch kleinkronige Bäume können zur Verbesserung des Stadtklimas beitragen und beispielsweise dabei helfen, die Straße etwas abzukühlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2205 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 453 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2371 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Gesprächstermin mit der ABG, dem Gewerbering Ginnheim und der Wirtschaftsförderung
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2022, OF 269/9 Betreff: Gesprächstermin mit der ABG, dem Gewerbering Ginnheim und der Wirtschaftsförderung Der Ortsbeirat möge beschließen: Einen gemeinsamen Gesprächstermin mit dem Gewerbering Ginnheim, der ABG und der Wirtschaftsförderung zu vereinbaren. Begründung: Es ist wichtig für die Ortspolitik in Ginnheim Themen wie Nachverdichtung, Ladenzeile in der Platenstraße wie auch die wirtschaftliche Entwicklung in Ginnheim gemeinsam mit den oben genannten Institutionen zu erörtern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 9 am 02.06.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 269/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWann kommt die Ausfahrt Richtung Westen für das 14. Polizeirevier
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2131 entstanden aus Vorlage: OF 224/12 vom 31.03.2022 Betreff: Wann kommt die Ausfahrt Richtung Westen für das 14. Polizeirevier Der Magistrat wird gebeten, endlich den Mittelstreifen auf der Marie-Curie-Straße umzubauen und zu öffnen, damit es den Fahrern der Polizei-Einsatzfahrzeuge und -Streifenwagen ermöglicht wird, direkt Richtung Rosa-Luxemburg-Straße zu fahren. Dies wurde schon vor vielen Jahren angekündigt. Gibt es inzwischen einen Zeitplan, ab wann ein direktes Fahren Richtung Westen möglich ist? Begründung: Schon kurz nachdem das 14. Polizeirevier in die Marie-Curie-Straße 32 zog, sollte der Mittelstreifen entsprechend umgebaut werden. Nun befindet sich auch die Dienststelle des Verkehrsdienstes in der Marie-Curie-Straße 30. Im Alarmfall müssen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge nach Osten fahren und an der Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Olof-Palme-Straße wenden. Dabei geht, insbesondere im Berufsverkehr, viel wertvolle Zeit verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2007 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4327 Antrag vom 19.08.2024, OF 460/8 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1009 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 4
Verbindungsweg zwischen Sudermannstraße 18 und Raimundstraße 56a/58b
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2119 entstanden aus Vorlage: OF 253/9 vom 24.04.2022 Betreff: Verbindungsweg zwischen Sudermannstraße 18 und Raimundstraße 56a/58b Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Nahmobilität eine Zaunöffnung und einen Verbindungsweg zwischen der Sudermannstraße 18 und der Raimundstraße 56 a/58 b herzustellen (siehe Kartenausschnitt, grüne Markierung) . Begründung: Ein Verbindungsweg zwischen der Sudermannstraße 18 und der Raimundstraße 56 a/58 b verbessert den Zugang zum Spielplatz auf Höhe der Häuser Nrn. 8 bis 18 der Sudermannstraße für die Kinder in der Raimundstraße. Fußgängerinnen und Fußgänger, die z. B. von der Sudermannstraße 18 Richtung Raimundstraße wollen, schaffen dies im Moment nur über einen langen Umweg (siehe Kartenausschnitt, rote Markierung). Durch mehr Verkehr durch Fußgängerinnen und Fußgänger können die soziale Kontrolle und die Aufenthaltsqualität in diesem Bereich, wo im Moment regelmäßig Drogengeschäfte abgewickelt werden, deutlich verbessert und gestärkt werden. Ein Verbindungsweg an dieser Stelle kann einen Beitrag zu einer besseren Nahmobilitätsanbindung und zu mehr Austausch und Integration zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern der neuen Platensiedlung und den Altbauhäusern entlang der Raimundstraße leisten. Aufgrund der Baulast der betroffenen Fläche sowie der Entfernung des Zauns, sollte die ABG bzw. FAAG eingebunden werden. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1899 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 675 Antrag vom 05.03.2025, OF 963/9 Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6686 Aktenzeichen: 66-0
Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2121 entstanden aus Vorlage: OF 255/9 vom 22.04.2022 Betreff: Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße (Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße) weitere Bäume zu pflanzen. Hier befinden sich auf einer größeren Fläche schon Bäume, aber auch der Grünstreifen bis herunter zur Ampel ist breit genug, um weitere Bäume zu pflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2030 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 67 0
Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2115 entstanden aus Vorlage: OF 241/9 vom 09.09.2021 Betreff: Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk Vorgang: NR 310/22 Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31.0 3.2022 mit dem Antrag vom 01.03.2022, NR 310, angeregt, sogenannte Nachbarschaftsstraßen in den Ortsbezirken zu definieren, die in den Sommermonaten 2022 an den Sonntagnachmittagen gesperrt werden sollen, um eine nachbarschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Der Magistrat wird nun gebeten zu prüfen, ob folgende Straßen im Ortsbezirk 9 als Nachbarschaftsstraßen definiert werden können: - Raimundstraße; - Franz-Werfel-Straße; - Kirchhainerstraße; - Kurhessenstraße; - Selma-Lagerlöf-Straße. Begründung: Der Ortsbeirat möchte die Anregung der Stadtverordnetenversammlung aufgreifen und sich entsprechend einbringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 01.03.2022, NR 310 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 461 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 2
Beethoven-SPIEL-Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 08.04.2022 Betreff: Beethoven-SPIEL-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, auf dem Beethovenplatz einen Kinderspielplatz zu errichten. Der Ortsbeirat präferiert hierfür die Fläche rechts vor dem Kirchengebäude aus Richtung Schubertstraße kommend; 2. ob andere Bereiche der Grünfläche geeignet sind, falls der unter Ziffer 1. genannte Bereich dies nicht sein sollte; 3. mit welchen Kosten für eine solche Maßnahme zu rechnen wäre, legt man eine Ausstattung etwa wie auf dem Spielplatz Westendplatz zugrunde; 4. ob es möglich ist, die Spielgeräte, die sich auf dem Pausenhof der Auslagerungsfläche in der Ginnheimer Landstraße befinden, für einen möglichen Spielplatz Beethovenplatz zu nutzen, da die Franckeschule zwischenzeitlich zurückgezogen ist und die Geräte für die Schülerinnen und Schüler der Johanna-Tesch-Schule nicht altersgerecht sind. Der Ortsbeirat kann sich vorstellen, einen finanziellen Beitrag aus seinem kargen Budget zu leisten, und wird darüber diskutieren, sobald eine Kostenschätzung vorliegt. Begründung: Es handelt sich hierbei um eine Anregung von Anwohnenden mit Kindern. Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Spielplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.05.2022, OF 373/2 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1803 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Antrag vom 23.04.2023, OF 643/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 189 Aktenzeichen: 67-2
Sachstand Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße (zwischen den Hausnummern 174 bis 180)
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2022, OF 256/9 Betreff: Sachstand Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße (zwischen den Hausnummern 174 bis 180) Der Ortsbeirat fragt den Magistrat nach dem Sachstand zum Wasserhäuschen an der Ginnheimer Landstraße, zwischen den Hausnummern 174-180: Wem gehört das Wasserhäuschen und soll es noch als solches genutzt werden? Wer ist unsere Ansprechpartnerin/unser Ansprechpartner? Begründung: Das Wasserhäuschen und die Flächen davor verkommen immer mehr. Es ist eine richtige Schmuddelecke. Das ist sehr schade, denn der Standort eignet sich gut, um den Platz/Standort noch attraktiver zu gestalten und sinnvoll zu nutzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Auskunftsersuchen V 398 2022 Die Vorlage OF 256/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGespräch mit dem Gewerbering Dornbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2022, OF 246/9 Betreff: Gespräch mit dem Gewerbering Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Gewerbering Dornbusch und den zuständigen Ämtern zu organisieren, um die Parksituation auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Eberhard-Beckmann-Anlage (stadtauswärts) und Marbachweg/Am Dornbusch zu besprechen und die besonderen Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln. Vertreter*innen des Ortsbezirks 2, der für den entsprechenden Straßenabschnitt stadteinwärts zuständig ist, sollen ebenfalls hinzugeladen werden. Begründung: Die Gewerbetreibenden klagen über eine angespannte Parksituation vor Ort, die ihren Belangen nicht entgegenkommt. Zusätzlich handelt es sich um eine Engstelle in der Verkehrsführung, für die mittelfristig bessere Lösungen gefunden werden müssen. Um die Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln, erscheint es sinnvoll, diese in den Prozess mit einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 246/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 246/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Dornbusch" die Worte "und den ortsansässigen Gewerbetreibenden" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD
Weiter lesenHölderlinpfad zwischen Hügelstraße und Brücke über die JeanMonnetStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1890 entstanden aus Vorlage: OF 275/10 vom 08.03.2022 Betreff: Hölderlinpfad zwischen Hügelstraße und Brücke über die Jean-Monnet-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum der Hölderlinpfad zwischen Hügelstraße und Brücke über die Jean-Monnet-Straße entlang der Gebrüder-Hommel- Anlage nicht mehr begehbar ist und wie hier Abhilfe geschaffen werden kann. Begründung: Der Hölderlinpfad ist eine wichtige Wanderroute. Eine solche Unterbrechung ist nicht sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1560 Aktenzeichen: 66 2
Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1863 entstanden aus Vorlage: OF 295/2 vom 03.03.2022 Betreff: Ginnheimer Landstraße: U. a. Farbmarkierungen des Zebrastreifens bitte erneuern Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Farbmarkierungen insbesondere des Zebrastreifens auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße (Höhe zwischen Knöterichweg und Ginnheimer Landstraße 39) erneuert und durch ein taktiles Leitsystem ergänzt werden. In diesem Zuge sollen auch die sonstigen Farbmarkierungen auf der Ginnheimer Landstraße - soweit verblichen - erneuert werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger machen auf die verblichenen Farbmarkierungen auf der Fahrbahn der Ginnheimer Landstraße aufmerksam, was u. a. den benannten Zebrastreifen betrifft. Parallel wurde diese Bitte auch in den Mängelmelder der Stadt Frankfurt eingestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1544 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 331 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Verkehrssituation Hügelstraße/Kurhessenstraße/Ginnheimer Hohl
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2022, OF 225/9 Betreff: Verkehrssituation Hügelstraße/Kurhessenstraße/Ginnheimer Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Verkehrssituation im Bereich Hügelstraße/ Kurhessenstraße/ Ginnheimer Hohl wie folgt zu überprüfen und zu berichten: Im oben genannten Verkehrsabschnitt kommt es zunehmend zu Überschreitungen der zulässigen Höchsteschwindigkeit (50km/h) auf der Hügelstraße fortlaufend in südliche Richtung (zweispurig), welche auch zu einer Gefährdung der Fußgänger, Schulkinder (Schulweg zur Diesterwegschule) führt. Ebenso gefährdet sind Radfahrer, welche trotz Grünphase im Bereich Ginnheimer Hohl beim Überqueren der Straße durch rasch abbiegende Fahrzeuge betroffen sind. Aus diesem Grund bittet der Ortsbeirat um folgende Prüfungen und, bei positivem Bescheid, die kurzfristige Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen: 1. Nach der Bushaltestelle "Kurhessenstrasse" (in südliche Richtung) Weiterführung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h bis hinter den Kreuzungsbereich (Ginnheimer Hohl). Anschließend gilt wieder die Begrenzung auf 50km/h. Die rechte Fahrbahn wird ausschließlich als Rechtsabbiegespur in die Kurhessenstraße eingerichtet (siehe Abbildung 1). 2. Zwischen der Kurhessenstraße und der Ginnheimer Hohl erfolgt die Einrichtung von vier Kurzzeit-Parkplätzen auf der aktuell rechten Fahrspur (von 8:00 Uhr - 19:00 Uhr, max. 1 Stunde mit Parkscheibe). (siehe Abbildung 2) 3. Von der Kurhessenstraße kommend wird die rechte Spur nur als Busspur eingerichtet. Der Bus benutzt zur Weiterfahrt (Abzweig in die Hügelstraße) dann die mittlere der drei Rechtsabbiege-Spuren (siehe Abbildung 3 - dort, wo das weiße Fahrzeug steht) Begründung: Die vorgenannten Maßnahmen sollen die Sicherheit der Fußgänger - vor allem der Schulkinder und der Radfahrer verbessern, zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit der KFZ beitragen und zudem die Parkplatzsituation für die Gewerbetreibenden verbessern, da durch die vorgesehene Errichtung eines Behinderten-Parkplatzes in der Parkbucht der Ginnheimer Hohl dort ein normaler Parkplatz entfallen wird. Abbildung 1, Quelle: Thomas Budenz . Abbildung 2, Quelle: Thomas Budenz . Abbildung 3, Quelle: Thomas Budenz Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 225/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen 3 CDU und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 142/8 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In das Industriestraßenprogramm (IPG 5.007922) wird die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße aufgenommen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 171 2022 Die Vorlage OF 142/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Fahrbahnerneuerung In der Römerstadt/Heddernheimer Kirchstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 143/8 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2022 bis 2025 Fahrbahnerneuerung In der Römerstadt/Heddernheimer Kirchstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Aus den Mitteln für Fahrbahnerneuerungen (IPG 5.001244) erhalten die Straßen In der Römerstadt (Abschnitt von der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße bis zum Bunker) und die Heddernheimer Kirchstraße auf ihren schadhaften Abschnitten eine neue Fahrbahndecke. Begründung: Die Fahrbahndecken des Teilabschnitts der Römerstadtstraße sowie der anschließenden Heddernheimer Kirchstraße - Grundnetzstraßen - sind an sehr vielen Stellen schadhaft. Die Heddernheimer Kirchstraße, die keinen Radweg hat, ist voller "Hubbel" und für Radfahrerinnen und Radfahrer schlecht befahrbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Etatanregung EA 172 2022 Die Vorlage OF 143/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
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