Meine Nachbarschaft: Pfeiferstraße
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Vorlagen
Linksabbiegen aus der JacobSchiff-Straße unmöglich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5582 entstanden aus Vorlage: OF 749/9 vom 13.05.2024 Betreff: Linksabbiegen aus der Jacob-Schiff-Straße unmöglich machen Der Magistrat wird gebeten, durch Aufbringung einer durchgezogenen Linie auf der Straße das Linksabbiegen aus der Jacob-Schiff-Straße zu verhindern. Begründung: Viel zu häufig biegen Fahrzeuge auf der Hügelstraße nach links ab, auch wenn sie aus der Jacob-Schiff-Straße kommen. Möglich ist dies, weil die Straßenmarkierung dies zulässt. Dadurch entstehen gefährliche Situationen und Rückstaus in der Jacob-Schiff-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1796 Aktenzeichen: 32-1
Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab JeanMonnetStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5434 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 10.04.2024 Betreff: Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab Jean-Monnet-Straße Vorgang: OM 2294/22 OBR 9; ST 2112/22 Der Magistrat wird gebeten, die Hügelstraße an der Einmündung zur Jean-Monnet-Straße auf eine Fahrspur zu verengen, um eine sichere Fahrradspur an der nordöstlichen Hügelstraße zur Verfügung zu stellen. Dadurch würde der Bürgersteig nur von den zu Fuß gehenden Passanten genutzt. In seiner Stellungnahme vom 16.09.2022, ST 2112, weist der Magistrat auf die Zweispurigkeit des Autoverkehrs hin, der allerdings nur aus Richtung Eckenheim besteht und durch das herrschende Verkehrsaufkommen nicht zu rechtfertigen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2112 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1849 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Ginnheimer Wochenmarkt auf dem Gelände des alten Friedhofs errichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 733/9 Betreff: Ginnheimer Wochenmarkt auf dem Gelände des alten Friedhofs errichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob die Einrichtung eines Wochenmarktes auf dem Gelände des alten Friedhofs (im oberen Bereich - Richtung der Straße Fuchshohl) möglich wäre. Es ist noch der einzige verbleibende Bereich im alten Ginnheimer Stadtkern, wo die Etablierung eines Wochenmarktes umzusetzen wäre. Durch das Einsetzen von Rasensteinen und Einsaat von Rasensamen im oberen Bereich wäre zudem gewährleistet, dass der jetzige Zustand des spärlichen Rasens eine Verbesserung erfährt. An- und Abfahrt der Händler ist über die Auffahrt in der Ginnheimer Hohl gewährleistet. Die Einrichtung eines Wochenmarktes ist zudem eine mögliche Kommunikations- und Begnungsstätte. Die Stadtteilfeste in früheren Jahren haben es gezeigt. Begründung: ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 733/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenMittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5288 entstanden aus Vorlage: OF 703/9 vom 04.03.2024 Betreff: Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen In Höhe des Hauses Aja Textor-Goethe ist der Mittelstreifen auf der Hügelstraße sehr ungepflegt und ähnelt einer braunen Einöde. Diese ist auch immer wieder Zwischenstation für Personen, die die Hügelstraße an dieser Stelle überqueren, statt die Ampeln zu nutzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat wird gebeten, den Mittelstreifen mit Bäumen zu bepflanzen, die mit einer gut ausgeführten Baumgrube an dieser Stelle gut stehen können. Wenn dies nicht möglich ist, sollte eine Hecke - ähnlich der auf dem Eckenheimer Teil der Hügelstraße - gepflanzt werden. Des Weiteren sind zahlreiche ehemalige Baumstandorte auf der Südseite der Hügelstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße heute gar nicht oder nur mit Büschen bepflanzt. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche dieser bereits bestehenden Baumscheiben wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1321 Aktenzeichen: 66-0
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5287 entstanden aus Vorlage: OF 702/9 vom 22.02.2024 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße Im genannten Abschnitt der Hügelstraße wird in beiden Richtungen oftmals deutlich zu schnell gefahren, was zu erhöhten Abgasemissionen und Lärmbelästigungen für die Anwohner führt. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen mittels fester oder mobiler Blitzer durchzuführen, die für mehr Sicherheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1511 Aktenzeichen: 32-1
Bürgersteig in der Kurhessenstraße für Fußgänger sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5289 entstanden aus Vorlage: OF 706/9 vom 04.03.2024 Betreff: Bürgersteig in der Kurhessenstraße für Fußgänger sichern Die Kurhessenstraße weist ab Hausnummer 18 in Fahrtrichtung Ginnheim rechts bis zum Lindenring einen äußerst schmalen Bürgersteig auf. Dieser wird auch von vielen Schülern als Schulweg genutzt. Da die Kurhessenstraße so schmal ist, dass Fahrer breiter Autos bei Gegenverkehr oft auf den Bürgersteig ausweichen, kommt es wiederholt zu sehr gefährlichen Situationen. Autofahrer fahren auf dem Bürgersteig und Fußgänger haben kaum eine Chance, auszuweichen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, Fußgänger an dieser Stelle besser zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1322 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrssituation Stefan-Zweig-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5286 entstanden aus Vorlage: OF 701/9 vom 03.03.2024 Betreff: Verkehrssituation Stefan-Zweig-Straße Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich die aktuelle Verkehrssituation vollumfänglich zu prüfen und schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, die die Verkehrssicherheit in der Stefan-Zweig-Straße wiederherstellen bzw. erhöhen. Dies soll vor allem Maßnahmen umfassen, die effektiv dafür sorgen, die gefahrene Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen zu reduzieren. Aktuell entstehen regelmäßig Gefahrensituationen durch zu schnell fahrende Kraftfahrzeuge, die nicht mehr in der Lage sind, an den vorhandenen Fußgängerüberwegen anzuhalten. Dies wird zusätzlich durch die vorhandene Baustelle verstärkt, da geparkte Autos, Baumaterialien und Baufahrzeuge die Sicht der Autofahrer stark einschränken und/oder ablenkend wirken. Auch insoweit wird der Magistrat gebeten zu prüfen, inwieweit die Baustellensituation und Verkehrsführung geändert werden kann, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Vor dem Hintergrund, dass in der Stefan-Zweig-Straße mehrere Kindertageseinrichtungen vorhanden sind und die Schulwege zur Astrid-Lindgren-Schule und zur Diesterwegschule zum Teil über die Stefan-Zweig-Straße führen, ist akuter Handlungsbedarf gegeben, um vor allem die Sicherheit für (kleine) Kinder schnellstmöglich wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1510 Aktenzeichen: 32-1
Überwachungsanlage Raimundstraße deinstallieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5157 entstanden aus Vorlage: OF 678/9 vom 06.02.2024 Betreff: Überwachungsanlage Raimundstraße deinstallieren Auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes an der Raimundstraße wurde am 17. März 2023 wegen der permanenten Mahnwache von Oppositionsgruppen gegenüber des iranischen Konsulats eine Videoüberwachungsanlage installiert. Mittlerweile wurde die Aktion beendet. Der Bereich ist kein Kriminalitätsschwerpunkt. Es gibt also keinen Grund, Anwohner, Passanten und Einkaufende zu überwachen. Deswegen wird der Magistrat gebeten, die Videoüberwachungsanlage zu deinstallieren bzw. sich beim Polizeipräsidium Frankfurt dafür einzusetzen, dass dies geschieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1020 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5155 entstanden aus Vorlage: OF 696/9 vom 22.02.2024 Betreff: Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen Vorgang: OM 4229/23 OBR 9; ST 2080/23 Zur Beurteilung der Umbaupläne zum Verkehrsknotenpunkt Am Weißen Stein fehlen zurzeit noch genaue Daten bezüglich der momentanen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsströme vor Ort. Am Weißen Stein kreuzen sich die Verkehrswege von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern, der Buslinien 63, 66 und 69, der U-Bahnen der Linien 1, 2, 3 und 8 sowie der Autofahrerinnen und Autofahrer. Gemäß der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2080, wurde bei einer Verkehrszählung lediglich auf dem Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße von Norden kommend und beim Abbiegen nach rechts von Am Weißen Stein in Richtung Maybachbrücke eine Zunahme des Verkehrsaufkommens verzeichnet. Die Anzahl der illegalen Linksabbiegenden durch eine Wende in der Kurhessenstraße hatte sich um ein Drittel reduziert. Der Magistrat wird gebeten, aktuelle und zukünftig zu erwartende Zahlen zu den Verkehrsströmen rund um den Platz Am Weißen Stein mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4229 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2080 Antrag vom 13.03.2024, OF 717/9 Auskunftsersuchen vom 14.03.2024, V 913 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1743 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrssicherheit vor der Kita in der Raimundstraße verbessern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5033 entstanden aus Vorlage: OF 662/9 vom 14.01.2024 Betreff: Verkehrssicherheit vor der Kita in der Raimundstraße verbessern! Der Elternbeirat der AWO-Kita in der Raimundstraße 108 klagt über Pkw, die mit hoher Geschwindigkeit an der Kita vorbeifahren. Gleichzeitig ist der Fußweg an dieser Stelle schmal. Der Magistrat wird daher gebeten, eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Kita vorzuschreiben und diese stichprobenartig insbesondere zu den typischen Bring- und Holzeiten zu überprüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 881 Aktenzeichen: 32-1
Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5035 entstanden aus Vorlage: OF 664/9 vom 14.01.2024 Betreff: Straßennamenschilder für Sehbehinderte einführen Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamenschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Marbachweg; 2. Raimundstraße; 3. Hügelstraße; 4. Kurhessenstraße; 5. Eschersheimer Landstraße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Metern Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 1015 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 50 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Sanierung Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4829 entstanden aus Vorlage: OF 597/9 vom 25.09.2023 Betreff: Sanierung Höllbergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Höllbergstraße, insbesondere den unteren Abschnitt zwischen Kurhessenstraße und Niddawiesen/Höllbergspielplatz, in sein Sanierungsprogramm aufzunehmen und mit den Maßnahmen zu beginnen, sobald die Arbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Strecke beendet sind bzw. die Höllbergstraße nicht mehr als Zufahrtsweg für den Schwerverkehr benötigt wird. Begründung: Die Nutzung der Höllbergstraße als Zufahrt für den Schwerverkehr zur S 6-Baustelle hat die Oberfläche der Straße stark in Mitleidenschaft gezogen. Bereits entstandene Schlaglöcher konnten aufgrund der noch erforderlichen Nutzbarkeit für den Baustellenverkehr nur notdürftig ausgebessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 501 Aktenzeichen: 66-0
Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4831 entstanden aus Vorlage: OF 622/9 vom 08.11.2023 Betreff: Hügelstraße: Kurzhaltezonen für den Lieferverkehr einrichten - Lage der Schutzsteine im Grünstreifen optimieren Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Stellen zwei bis drei Kurzladezonen für den Lieferverkehr auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße einzurichten. Parallel dazu sollten die vorhandenen oder weitere Steinquader den Grünstreifen möglichst umfassend schützen. Begründung: Der Lieferverkehr parkt aktuell oftmals kurzzeitig auf der Fahrbahn oder stellt sich ganz oder teilweise auf die Bereiche der Grünfläche, die noch nicht durch Steinquader abgetrennt sind. Dadurch kommt es zu Rückstaus, die auch den Busverkehr betreffen und dessen Pünktlichkeit beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 503 Aktenzeichen: 32-1
Erneuerung der Sitzbank auf dem Mittelstreifen Hügelstraße 177
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4832 entstanden aus Vorlage: OF 623/9 vom 15.11.2023 Betreff: Erneuerung der Sitzbank auf dem Mittelstreifen Hügelstraße 177 Die Sitzbank ist in keinem guten Zustand, welcher zum Sitzen und Verweilen einlädt. Der Magistrat wird gebeten, die kaputte Bank zu ersetzen, um deren Nutzung wieder möglich zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 436 Aktenzeichen: 67-0
Neue Grünflächen für die Platensiedlung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4841 entstanden aus Vorlage: OF 638/9 vom 08.11.2023 Betreff: Neue Grünflächen für die Platensiedlung Der Magistrat wird gebeten, die städtischen Flächen zwischen Raimundstraße und Platenstraße auf Höhe des Iranischen Konsulats für eine öffentliche Nutzung als Grünflächen weiterzuentwickeln. Dies soll unter Berücksichtigung und dem Erhalt eines möglichst hohen Anteils der auf den Flächen vorhandenen Vegetation geschehen. Damit eine durchgehende Grünverbindung hergestellt werden kann, sollte der Magistrat versuchen, fehlende Flächen zwischen den beiden Straßen zu erwerben. Die Fläche am Rande der unter Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) stehenden Wohngebäude im Westen des Gebiets würde sich hierfür anbieten. Der Magistrat wird gebeten, dazu entsprechende Verhandlungen aufzunehmen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, Verhandlungen mit der ABG über die im Osten gelegene und heute zum Teil als Spielplatz genutzten Fläche aufzunehmen, um hier einen großzügigen städtischen Spielplatz einzurichten. Außerdem wird der Magistrat gebeten, die Wiesen entlang der Platenstraße zum Beispiel mit einer Durchwegung und Sitzmöglichkeiten weiterzuentwickeln. Bisher wurde dies aufgrund der Lage im Bereich einer U 4-Trassenvariante nicht umgesetzt. Inzwischen wurde diese Variante jedoch verworfen. Begründung: Die Platensiedlung wurde massiv und zulasten von Grünflächen zwischen den Häuserzeilen nachverdichtet, ohne dabei zusätzliche Grünflächen zur Erholung im Umfeld einzuplanen. Dies sollte im Rahmen des vom Bund geförderten Projekts Grünes Ypsilon behoben werden. Nachdem der Tausch der städtischen Flächen mit dem iranischen Staat nun aus politischen Gründen jedoch nicht mehr erfolgen soll, muss eine alternative Lösung gefunden werden, um der Bevölkerung Grünflächen in ihrem direkten Umfeld anzubieten. Bei einem Ortstermin am 14.11.2023 haben sich anwesende Mitglieder des Ortsbeirats und Vertreter des Grünflächenamts auf oben genannte Lösungsansätze verständigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 578 Aktenzeichen: 67-0
Enteignung der Fläche „Iranischer Garten“ zwischen Platenstraße und Raimundstraße?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4842 entstanden aus Vorlage: OF 639/9 vom 15.11.2023 Betreff: Enteignung der Fläche "Iranischer Garten" zwischen Platenstraße und Raimundstraße? Der Magistrat wird gebeten, für die ursprünglich für die Anlage eines "Iranischen Gartens" vorgesehene Fläche zwischen der Platenstraße und der Raimundstraße von der Islamischen Republik Iran eine Enteignung zu prüfen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat zwar beschlossen, die Verhandlungen über einen Tausch des besagten Grundstücks gegen eine im Eigentum der Stadt Frankfurt stehende Fläche unmittelbar hinter dem Iranischen Generalkonsulat zu beenden, dies steht der Abgabe eines Kaufangebots ohne gleichzeitige Hergabe eines städtischen Grundstücks aber nicht entgegen. Wie sich anlässlich eines Ortstermins zur Frage der Nutzung und Integration des städtischen Grundstücks in das Projekt Grünes Ypsilon gezeigt hat, kann dieses allein nur unter Inkaufnahme erheblicher Einschränkungen entwickelt werden. Die für den Garten vorgesehene Fläche verbliebe dauerhaft als Fremdkörper in dem gesamten Projekt. Dem stehen deutlich bessere Nutzungsoptionen gegenüber, wenn die Gesamtfläche verfügbar wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 48 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-10
Platensiedlung: Wegweiser zu umliegenden Grünflächen aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4843 entstanden aus Vorlage: OF 640/9 vom 08.11.2023 Betreff: Platensiedlung: Wegweiser zu umliegenden Grünflächen aufstellen Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung von zwei Schildern zu prüfen, um im Umfeld der Platensiedlung auf Grünflächen hinzuweisen, die in fußläufiger Reichweite liegen. Diese könnten im Bereich der Kreuzungen Platenstraße, Sudermannstraße und Franz-Werfel-Straße sowie der Kreuzung von Paquetstraße und Raimundstraße installiert werden und u. a. (unter Angabe der Entfernung in Gehminuten) auf die Grünflächen Grüneburgpark, Miquelanlage, Sinaipark und Marie-Bittorf-Anlage hinweisen. Eine Realisierung im Rahmen des Projekts Grünes Ypsilon wäre denkbar. Begründung: Durch die bereits erfolgte Nachverdichtung fehlen in der Platensiedlung Grünflächen, die von ihren vielen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden können. Die nahe gelegenen Grünflächen sind vor allem über Fußwege zu erreichen und den Menschen, die ihren Alltag mit dem Auto bewältigen, unter Umständen nicht bekannt. Nicht nur dieser Personenkreis könnte über Schilder animiert werden, bekannte Wege zu verlassen und die vorhandenen, nahe gelegenen Grünflächen zu erkunden. Dies könnte auch der Stärkung des Fußverkehrs dienen, für den, anders als für den Radverkehr, dessen Wege in den letzten Jahren systematisch ausgeschildert wurden, noch keine Beschilderung besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 435 Aktenzeichen: 67-0
Anbringen von Fahrradständern in der Felix-Dahn-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4844 entstanden aus Vorlage: OF 641/9 vom 15.11.2023 Betreff: Anbringen von Fahrradständern in der Felix-Dahn-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Felix-Dahn-Straße direkt vor der Einmündung in die Hügelstraße auf der rechten Seite Fahrradbügel zu installieren. Der Wegfall eines Parkplatzes direkt vor der Kreuzung erhöht an dieser Stelle die Einsehbarkeit und somit die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 374 Aktenzeichen: 66-2
Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4846 entstanden aus Vorlage: OF 645/9 vom 10.11.2023 Betreff: Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten Der Ortsbezirk 9 ist eines der Gebiete, die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (iSTEK) als Nachverdichtungsgebiete ausgewiesen sind. Um dabei das bestmögliche Ergebnis für die jeweiligen Quartiere zu erreichen, sollten bei dieser Gelegenheit alle städtebaulichen und verkehrspolitischen Optionen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität beitragen können, ausgeschöpft werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, bei Nachverdichtungsprojekten im Ortsbezirk 9 beispielsweise im Bereich südlich der Hügelstraße und östlich der Eschersheimer Landstraße (Friedlebenstraße und angrenzende Straßen) die Planungen sowohl auf ihren städtebaulichen Mehrwert als auch auf eine verbesserte Verkehrsführung hin zu prüfen. Begründung: Derzeit kommt es immer wieder zu Problemen im Verkehr, die im Rahmen einer neuen Verkehrsplanung bei eventuellen Nachverdichtungsmaßnahmen gelöst werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 373
Absenkung der Bordsteinkante in der Kurhessenstraße am Eingang der FritzvonUnruhAnlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2023, OF 634/9 Betreff: Absenkung der Bordsteinkante in der Kurhessenstraße am Eingang der Fritz-von-Unruh-Anlage Die Fritz-Unruh-Anlage ist ein Bestandteil der Grünanlagen des Grünen Ypsilons. Zurzeit behindert die Bordsteinkante an dieser Stelle das einfache Befahren mit dem Fahrrad. Die Beschilderung weist zurzeit nur die Benutzung durch FußgängerInnen aus. Dies vorausgesetzt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Bordsteinkante in der Kurhessenstraße am Eingang der Grünanlage abzusenken und die Beschilderung dahin gehend zu verändern, die Benutzung mit Fahrrädern zu gestatten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 634/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBeleuchtung der Umleitung für Fußgänger Am Mühlgarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.10.2023, OM 4597 entstanden aus Vorlage: OF 604/9 vom 25.09.2023 Betreff: Beleuchtung der Umleitung für Fußgänger Am Mühlgarten Vor dem Hintergrund, dass die Straße Am Mühlgarten ab Oktober wegen der Baumaßnahmen am Gebäude der Diesterwegschule vollständig gesperrt werden soll, wird der Magistrat gebeten, entlang der geplanten und bereits ausgeschilderten Fußgängerumleitung entlang des Ginnheimer Friedhofs für ausreichende adaptive Beleuchtung zu sorgen, um eine sichere Nutzung dieses Fußweges auch in der bevorstehenden dunklen Jahreszeit zu ermöglichen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, dafür zu sorgen, dass Fußgänger die Straße Am Mühlgarten auch während der Sperrung in Richtung Ginnheimer Hohl passieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 37 Aktenzeichen: 66-2
Neubau Diesterwegschule: Barrierefreien Zugang zur Straße Am Mühlgarten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.10.2023, OM 4598 entstanden aus Vorlage: OF 607/9 vom 23.09.2023 Betreff: Neubau Diesterwegschule: Barrierefreien Zugang zur Straße Am Mühlgarten In dem Schulwegsicherungstermin am 08.09.2023 wurden dem Ortsbeirat ausführlich und schlüssig die Maßnahmen erklärt, die im Rahmen der Bauarbeiten an der Diesterwegschule im Hinblick auf die Verkehrsführung ergriffen werden. Dabei wurde deutlich, dass für einen längeren Zeitraum die Zuwegung zur Straße Am Mühlgarten über den Ginnheimer Friedhof erfolgen soll und somit keine barrierefreie Zuwegung aus dem Ginnheimer Hohl mehr gegeben wäre. Da sich Am Mühlgarten u. a. die Turnhalle des TSV Ginnheim befindet, die nicht nur als Ausweichturnhalle für den Schulsportbetrieb dient, sondern auch von zahlreichen Familien für Sportkurse genutzt wird, stellt das Fehlen eines barrierefreien Zugangs vom Ginnheimer Hohl her eine erhebliche Behinderung auch im Hinblick auf Personen mit Kinderwagen, Kinderfahrräder oder Rollatoren u. Ä. dar. Der Magistrat wird deshalb gebeten, für die Zeit der Bauarbeiten an der Diesterwegschule eine barrierefreie Zuwegung für Fußgänger vom Ginnheimer Hohl aus herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2023, ST 2451 Aktenzeichen: 32-1
Durchgangsverbot für Fußgänger im Abschnitt zwischen der Straße Ginnheimer Hohl - Einmündung Am Mühlgarten und dem Treppenabgang Am Mühlgarten auf der Seite des TSV Ginnheim in beiden Richtungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 605/9 Betreff: Durchgangsverbot für Fußgänger im Abschnitt zwischen der Straße Ginnheimer Hohl - Einmündung Am Mühlgarten und dem Treppenabgang Am Mühlgarten auf der Seite des TSV Ginnheim in beiden Richtungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Ortsvorsteher kurzfristig bei den Ämtern einzuwirken, dass das Verbot für Fußgänger in oben genannten Bereich wiederhergestellt wird. Der jetzige Umleitungsweg über den "alten Friedhof" ist bei Dunkelheit und den Unebenheiten des Weges gefährlich, zudem ist die Treppe zur Straße am Mühlgarten nicht behinderten gerecht ausgebaut unsd somit für Menschen mit Behinderung, Rollatoren, Kinderwägen nicht zu überwinden. Zudem wurde der vom Ortsbeirat vor vielen Jahren geforderte Mittelhandlauf, sowie die Instandsetzung der Treppe noch nicht realisiert, sodass hier weiterhin eine Unfallgefahr vorherrscht, Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 605/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenUntertunnelung der U-BahnStrecke der ALinie
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 618/9 Betreff: Untertunnelung der U-Bahn-Strecke der A-Linie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Verkehrsführung der U-Bahnen der A-Linie von der Station "Dornbusch" bis zur Station "Weißer Stein" zu untertunneln. Folgende Vorteile würde es mit sich bringen: - Keinerlei Lärmbelästigung der Anwohner durch quietschen, fahrende Geräusche, - Nachtruhe der Anwohner ist gegeben, - Unfallgefahr ist im Gegensatz zur oberirdischen Führung minimal (keine Kollision mit dem Kfz-Verkehr, keine tödlichen Unfälle - jeder Tote Mensch ist einer zu viel!), - Geringere Instandhaltungskosten der VGF, - Keine Wartezeiten, (Ampeln entfallen), - Schnellere Taktung, Einhaltung der Zeiten der Fahrpläne (Pünktlichkeit), - Mehr Lebensqualität oberhalb der Straße (durch zum Beispiel eine Durchgehende Baumallee zwischen der Station "Dornbusch" und "Weißer Stein", - Mehr Möglichkeiten bei der Umgestaltung des Platzes "Am weißen Stein", - Oberirdische und somit kostensparende Bauweise ist möglich, - Untertunnelung an den Stationen Dornbusch, Fritz-Tarnow-Straße, Hügelstraße und Station Weißer Stein bereits gegeben, Es ist nie zu spät Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 618/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenOrtstermin und Begehung der Grünflächen an der Raimundstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 600/9 Betreff: Ortstermin und Begehung der Grünflächen an der Raimundstraße Im Hinblick auf die adäquate Versorgung der Bevölkerung mit Grünflächen hat der Ortsbeirat mit Bedauern die Ankündigung des Magistrats vernommen, dass die Pläne zum Tausch und zur Öffnung von Grünflächen zwischen Raimund- und Platenstraße aufgegeben wurden. Im Zuge der massiven Nachverdichtung der Platensiedlung wurde die Aufgabe, zusätzliche Grünflächen für die zugezogene Bevölkerung zu schaffen, auf die Realisierung des Grünen Y verlagert, statt diese in einem Bebauungsplan zu sichern. Nun muss eine andere Lösung gefunden werden, diesen Mangel zu beheben. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Ortsvorsteher wird gebeten: zeitnah einen Ortstermin mit Vertreter*innen des ABI bzw. des Grünflächenamts sowie des Umweltamts zu organisieren, um die städtischen Grünflächen neben dem iranischen Konsulat zu besichtigen und um über weitere Schritte zu beraten, die unternommen werden können, um zusätzliche öffentliche Grünflächen in der unmittelbaren Umgebung zu schaffen. Dabei soll auch ein Augenmerk auf die vorhandene Vegetation gelegt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 600/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchwerverkehr auf der Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 596/9 Betreff: Schwerverkehr auf der Höllbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Projektleitung der DB AG Kontakt aufzunehmen und nachdrücklich darauf hinzuwirken, dass alle Projektbeteiligten, die die Höllbergstraße mit Schwerlastfahrzeugen als Zufahrtsweg zur S6-Baustelle nutzen, auf die Pflicht zur Rücksichtnahme im Verkehr und die Beachtung der dort geltenden Verkehrsregeln aufmerksam gemacht werden. Begründung: Die Höllbergstraßewird derzeit verstärkt als Zufahrt für den Schwerverkehr zur S6-Baustelle genutzt. Bedauerlicherweise halten sich nicht alle Fahrer an die Verkehrsregeln, sondern fahren zu schnell und/oder missachten bei der Rückfahrt an der Kreuzung Kurhessenstraße die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregeln. Eine direkte Ansprache durch Anwohner scheiterte häufig an fehlenden Deutschkenntnissen der Fahrer. Es ist daher notwendig, über die Weisungsschiene auf die Fahrer einzuwirken. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 596/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenÄnderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4415 entstanden aus Vorlage: OF 571/9 vom 30.08.2023 Betreff: Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a. Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen der Verkehrsführung vorzunehmen: 1. Änderung der Fahrtrichtung in der Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Gottfried-Keller-Straße; 2. Änderung der Fahrtrichtung in der Gottfried-Keller-Straße; 3. durchgehende Einbahnstraßenregelung in der Chamissostraße zwischen Hügelstraße und Am Schwalbenschwanz. Begründung: Die Fontanestraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Chamissostraße dient derzeit sowohl den Anliegern der Gottfried-Keller-Straße sowie der Fontanestraße bis zur Chamissostraße zur Erschließung, wird aber auch vom Durchgangsverkehr genutzt. Insbesondere der hintere Teil der Fontanestraße ist jedoch sehr eng und für den Durchgangsverkehr zum nördlichen Bereich des Wohnquartiers ungeeignet. Diesem Umstand wurde insoweit Rechnung getragen, als dass am Anfang der Fontanestraße ein Durchfahrtsverbot für Lastwagen und Busse eingerichtet wurde. Dieses hat sich jedoch als wirkungslos erwiesen. Die Straße wird immer wieder auch vom Schwerlastverkehr genutzt, um Staus auf der nur noch einspurigen Hügelstraße zu umfahren. Die Fahrzeuge fahren sich fest und stellen außerdem eine Gefahr für die vielen in diesem Bereich wohnenden Kinder dar. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind geeignet, den genannten Straßenbereich von diesem Durchgangsverkehr frei zu halten. Die Chamissostraße wiederum ist deutlich breiter und daher in der Lage, einen Zweirichtungsverkehr aufzunehmen. Ein solcher trägt auch dazu bei, die Geschwindigkeit innerhalb des gewünschten Limits von 30 km/h zu halten. Die Maßnahmen erfordern nur einen geringen finanziellen Aufwand. Anlage 1 (ca. 435 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 48 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1546 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4225 entstanden aus Vorlage: OF 566/9 vom 06.07.2023 Betreff: Neue Baumstandorte an der Eschersheimer Landstraße Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, die Eschersheimer Landstraße zwischen Hügelstraße und Dornbusch dahin gehend zu überprüfen, wo neue Baumpflanzungen möglich sind. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch umfangreiche systematische Trassenuntersuchungen im Ortsbezirk 9 durchzuführen, sodass weitere Baumpflanzungen im Straßenraum von Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim möglich werden. Begründung: In der Vergangenheit, vor mehr als 20 Jahren, gab es bereits einmal eine Voruntersuchung zur weiteren Begrünung der Eschersheimer Landstraße. Die Pläne wurden nicht umgesetzt und sind in der Schublade verschwunden. Häufiges Problem für eine weitere Begrünung war auch die Unkenntnis über die Lage unterirdisch verlaufender Versorgungsleitungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2077 Aktenzeichen: 66-0
Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4228 entstanden aus Vorlage: OF 554/9 vom 20.06.2023 Betreff: Querung Hügelstraße: Planungsstand noch einmal vorstellen Vorgang: V 582/23 OBR 9; ST 1085/23 In der o. g. Stellungnahme führt der Magistrat aus, dass keine neuen Planungen für einen oberirdischen Übergang über die Kreuzung Hügelstraße/Eschersheimer Landstraße vorliegen und noch der Planungsstand aus 2009 Stand der Dinge ist. Der Magistrat wird gebeten, diesen nun noch einmal dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Eine oberirdische Querungsmöglichkeit im o. g. Bereich ist ein Wunsch, der immer wieder von Bürgerinnen und Bürgern geäußert wird, und dessen Umsetzung sich mittlerweile am Dornbusch bewährt hat. Die Planungen für eine ähnliche Lösung an der Hügelstraße sollten deshalb wieder aufgegriffen und diskutiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 19.01.2023, V 582 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1085 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1988 Aktenzeichen: 66-0
Busstrecke 39 in der Sigmund-FreudStraße frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4030 entstanden aus Vorlage: OF 617/10 vom 18.05.2023 Betreff: Busstrecke 39 in der Sigmund-Freud-Straße frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Busstrecke der Linie 39 auf der Sigmund-Freud-Straße zwischen Niederbornstraße und Hügelstraße in Eckenheim frei gehalten werden kann. Begründung: Immer wieder stehen Pkws und weitere Fahrzeuge behindernd auf der Fahrbahn und machen es dem Bus unmöglich, die Straße zu befahren. Das wiederholte Falschparken auf der Fahrbahn verzögert den Zeitplan des Busses und ist eine Sicherheitsgefahr durch die erschwerte Sicht auf die Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 811 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4039 entstanden aus Vorlage: OF 619/10 vom 18.05.2023 Betreff: Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten Insektenfreundliche Leuchtmittel sind auf den notwendigen Streubereich konzentriert und setzen energiesparende Leuchten ein. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf solche insektenfreundlichen Leuchtmittel vorangeschritten ist. Hierbei sollten auch Vorgänge und Pläne der Verwaltungen und Ämter einbezogen werden, die nicht in städtischer Verantwortung liegen (wie zum Beispiel Hessen Mobil oder die Autobahn GmbH des Bundes ). Begründung: Lichtverschmutzung verstärkt das Insektensterben. Insbesondere leuchten immer noch einige Straßenleuchten im Straßenverlauf und an den Autobahnauf- und abfahrten der Friedberger Landstraße, Homburger Landstraße und im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße mit gelben Intensivlichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2222 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3984 entstanden aus Vorlage: OF 533/9 vom 22.05.2023 Betreff: Sparkassenbus als mobile Filiale nach der Schließung der Filiale in der Kurhessenstraße 166 Die Sparkassenfiliale an der Kreuzung Kurhessenstraße/ Ginnheimer Hohl wird am 30.06.2023 zum letzten Mal öffnen und anschließend Geschichte sein. Danach gibt es lediglich als letzte Bankfiliale im Stadtteil das Sparkassen SB-Terminal in der Ginnheimer Landstraße 118, welches mit Geldautomaten und Kontoauszugsdruckern ausgestattet ist. Die nächste Sparkassenfiliale befindet sich dann in der Eschersheimer Landstraße 238 im Stadtteil Dornbusch. Gerade für ältere Anwohnerinnen und Anwohner sind die Strecken zu beiden Alternativen eine Zumutung und zu Fuß kaum zu schaffen. Dadurch wird ihnen die wohnortnahe analoge Erledigung ihrer Bankgeschäfte durch die Schließung der Filiale erschwert und teils unmöglich gemacht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, mit der Frankfurter Sparkasse ins Gespräch zu kommen, um die Möglichkeit zu erwägen, vor Ort zeitweise einen Sparkassenbus als mobile Filiale einzusetzen, um zumindest noch eine gewisse Zeit im Stadtteil präsent zu sein, damit der Service der persönlichen Beratung und die wohnortnahe Versorgung mit Bargeld möglich bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1909 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Die mittlere straßenbegleitende Grünfläche auf der Hügelstraße zwischen der Fontanestraße und Chamissostraße mit Findlingen schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3863 entstanden aus Vorlage: OF 501/9 vom 16.04.2023 Betreff: Die mittlere straßenbegleitende Grünfläche auf der Hügelstraße zwischen der Fontanestraße und Chamissostraße mit Findlingen schützen Der Magistrat wird gebeten, die straßenbegleitende Grünfläche in der Mitte der Hügelstraße in den Bereichen zwischen der Fontanestraße und Chamissostraße mit Findlingen zu schützen, um das Überfahren bzw. das Parken von Autos auf der Grünfläche zu verhindern. Begründung: Autofahrerinnen und Autofahrer parken inzwischen regelmäßig auf den mittleren Grünstreifen. Dies führt dazu, dass der Rasen beschädigt wird und nicht mehr schön aussieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1716 Aktenzeichen: 67-0
Entsiegelung der Bodenfläche auf der Höhe des Colorado Park
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2023, OF 502/9 Betreff: Entsiegelung der Bodenfläche auf der Höhe des Colorado Park Der Ortsbeirat möge beschließen: Am vorderen Ende der Paquetstraße (auf Höhe des Colorado Parks) eine Entsiegelung vorzunehmen und den Teil der Straße für den Autoverkehr zu sperren. Für den Autoverkehr bleibt die Ein- und Ausfahrt über den hinteren Eingang der Paquetstraße möglich. Begründung: Mehr Sicherheit für die spielenden Kinder auf der Straße und eine Vergrößerung des Grünen Bereiches. Im Zug des Grünen Ypsilon wäre anschließend eine Aufwertung mit Spielgeräten möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 502/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 502/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 9 am 06.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 502/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 502/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 502/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenZusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 474/9 vom 26.02.2023 Betreff: Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen Vorgang: OM 1264/21 OBR 9; ST 2470/22; M 174/22 In der Sitzung des Ortsbeirates am 16.02.2023 berichtete Frau Stadträtin Weber, dass weitere Prüfanträge für Standorte öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk 9 entgegengenommen werden können. Der Magistrat wird deshalb gebeten, entlang der A-Linie an der Eschersheimer Landstraße einen weiteren Standort für eine öffentliche Toilettenanlage zu prüfen. Dieser könnte am Umstiegspunkt an der Station "Hügelstraße" sinnvoll platziert werden. Begründung: In den derzeitigen Planungen des Toilettenkonzepts ist der Ortsbezirk 9 bisher noch ein fast weißes Blatt. Das Ziel des Toilettenkonzepts, im Radius von etwa 600 Metern je eine öffentliche Toilette erreichbar zu machen, wird hier in keiner Weise erreicht. Insbesondere an der sehr stark frequentierten A-Linie entlang der Eschersheimer Landstraße ist aber ein Bedarf an öffentlichen Toiletten gegeben und wurde gegenüber dem Ortsbeirat auch schon mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert. Daher wird der Magistrat gebeten, diese Versorgungslücke zwischen dem Alleenring und der Station "Am Weißen Stein" zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2470 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Antrag vom 21.05.2023, OF 546/9 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3991 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Widerrechtliches Parken auf Absperrflächen vor den Fußgängerüberwegen Hügelstraße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/Felix-Dahn-Straße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3695 entstanden aus Vorlage: OF 483/9 vom 02.03.2023 Betreff: Widerrechtliches Parken auf Absperrflächen vor den Fußgängerüberwegen Hügelstraße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/Felix-Dahn-Straße verhindern Die bereits schon markierten Sicherheitszonen vor den Überwegen werden häufig kurzzeitig zugeparkt. Dadurch kommt es immer wieder zu einer gefährlichen Sichtbehinderung für Fußgängerinnen und Fußgänger , insbesondere Kindern auf ihrem Schulweg. Der Magistrat wird gebeten, auf den Flächen vor den genannten Überwegen geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein rechtswidriges Zuparken verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1710 Aktenzeichen: 32-1
Carsharingstandorte im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2023, OF 485/9 Betreff: Carsharingstandorte im Ortsbezirk 9 Vorgang: NR 343/22; B 380/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten folgende Standorte für potenzielle Carsharing-Standorte im OB vorzuschlagen. Einmündung Kaiser-Sigmund-Str. - Auf Höhe Hausnummer 8. Plätze mit E-Ladesäulen nur auf der Seite des Gehwegs (Quelle: Geoportal Frankfurt) Fritz-Tarnow-Str - Zwischen Hausnummer 7 und 15 (Quelle: Geoportal Frankfurt) Auf der Lindenhöhe - Zwischen den Hausnummern 7 und 11 (Quelle: Geoportal Frankfurt) Waldecker Straße - Zwischen Hausnummern 4 und 16 (Quelle: Geoportal Frankfurt) Anne-Frank-Str. - Zwischen Hausnummern 3 und 15 (Quelle: Geoportal Frankfurt) Sowie im Höhenblick (Ginnheim - Quelle: Geoportal Frankfurt) In der Lucaestraße (Eschersheim - Quelle: Geoportal Frankfurt) In der Rhaban-Fröhlich-Str. (Eschersheim - Quelle: Geoportal Frankfurt) Im Geeren (Eschersheim - Quelle: Geoportal Frankfurt) Im Bereich des Nachverdichtungsgebiets an der Platenstraße/Stefan-Zweig-Straße und Sudermannstraße (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 31 Die Vorlage OF 485/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 485/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAbsperrung Grünfläche an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Kur-hessenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 468/9 Betreff: Absperrung Grünfläche an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Kur-hessenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, weshalb der Innenbereich der Grünfläche an der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Kur-hessenstraße seit mehreren Monaten mit Flatterbändern abgesperrt ist und wann mit einer Entfernung dieser Absperrung zu rechnen ist. Begründung: Erfolgt ggf. mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 468/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBarrierefreie Überwege über die Bahngleise Am Grünen Graben und Maybachstraße (Batschkapp)
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 393/9 Betreff: Barrierefreie Überwege über die Bahngleise Am Grünen Graben und Maybachstraße (Batschkapp) Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach der Einsetzung der beiden Brücken durch die Bahn ist es Aufgabe der Stadt Frankfurt, die Übergänge barrierefrei auszustatten. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, folgende Informationen bereitzustellen: 1. Wie sind die Breiten und wie sind die Steigungen der Brücken. 2. Wie lautet die geltende Vorschrift über die Mindestbreite und die höchste Steigung, um Schieberinnen für die Querung von Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Rollatoren anzubringen. 3. Wie ist die Breite und wie die Steigung der bestehenden U-Bahn-Unterführungen, Hügelstraße, Lindenbaum und Weißer Stein. 4. Welche Möglichkeiten der barrierefreien Überquerung der Bahnstrecke gibt es und bis wann wird diese realisiert sein. Begründung: Momentan sind nur jeweils an beiden Seiten des Geländers je eine Schieberinne montiert, d.h. mit Kinderwagen oder Rollator können die Gleise nicht überquert werden. Menschen fühlen sich diskriminiert. Nur für Radfahrer, die den Umweg leichter überwinden können als Fußgänger wurde eine Lösung geschaffen. Auch Kinder auf ihrem Schulweg müssen diese Gleis queren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 23 Vor der Beschlussfassung ändert der Antragsteller die Vorlage OF 393/9 dahin gehend ab, dass die Ziffer 4. gestrichen wird. Beschluss: Auskunftsersuchen V 566 2022 Die Vorlage OF 393/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenBuslinie 69 - Einsatz von Minibussen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3153 entstanden aus Vorlage: OF 377/9 vom 30.10.2022 Betreff: Buslinie 69 - Einsatz von Minibussen Vorgang: OM 1911/22 OBR 9; ST 1585/22 Der Magistrat wird gebeten, den Betreiber der Buslinie 69, Transdev GmbH, aufzufordern, nur noch Minibusse einzusetzen. Die Fahrgastzahlen sind sehr niedrig, die derzeit eingesetzten Midibusse aber so groß, dass sie im Begegnungsverkehr auf der Kurhessenstraße immer wieder entweder selbst auf die Gehwege ausweichen müssen oder aber den entgegenkommenden Verkehr dazu zwingen. Dadurch kommt es nicht nur zu Gefährdungen von Fußgängern, sondern auch zu Beschädigungen der Gehwege, die auf diese Belastungen nicht ausgerichtet sind. Begründung: Ausweislich der Stellungnahme vom 08.07.2022, ST 1585, haben in der Spitze 24 Fahrgäste das im Dezember 2021 neu eingerichtete Angebot auf der Strecke zwischen dem Platz "Weißer Stein" und dem "Markus-Krankenhaus" genutzt. Auf der alten Strecke zwischen Hügelstraße und dem Platz "Weißer Stein" waren es 36, insbesondere im morgendlichen Schülerverkehr. Im Durchschnitt fahren auf dem neuen Streckenabschnitt 4,1 Personen mit, auf dem alten 6,2. Demgegenüber steht ein Platzangebot in den laut Transdev GmbH eingesetzten Typen von Midibussen von 27 + 1 Sitz- und 60 Stehplätzen. Diese Busse sind demzufolge völlig überdimensioniert, unwirtschaftlich und auf der fraglichen Strecke nur unter Inkaufnahme der Gefährdung von Fußgängern und der Beschädigung von öffentlicher Infrastruktur zu betreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1911 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1585 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 802 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 20
Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3081 entstanden aus Vorlage: OF 439/10 vom 25.10.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, den seinerzeit vom Radbüro im Rahmen des Gesamtkonzepts für die Eckenheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße zugesagten Fahrradbügel auf der Sperrfläche auf der Eckenheimer Landstraße vor der Fahrradampel stadteinwärts an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße endlich zu setzen. Begründung: Besagte Sperrfläche wird ständig zugeparkt, auch weil diese zur Andienung des dort aufgestellten Glascontainers genutzt wird. Da sie aber für Kfz zu kurz ist, stehen die Kfz gleichzeitig auch auf dem Fahrradweg, der hier für die Aufstellung der Fahrradfahrer stadteinwärts erforderlich ist, was an der unübersichtlichen Kreuzung zu Gefährdungssituationen führt. Deshalb sollte der zugesagte Fahrradbügel, der dieses unerlaubte Halten und Parken verhindert, endlich gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 444 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsberuhigung im Übergang RicardaHuchStraße und Eichendorffstraße bei dem Kinderzentrum Eichendorffstraße (KiZ 089)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2918 entstanden aus Vorlage: OF 347/9 vom 29.09.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung im Übergang Ricarda-Huch-Straße und Eichendorffstraße bei dem Kinderzentrum Eichendorffstraße (KiZ 089) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Ricarda-Huch-Straße/ Jean-Paul-Straße/ Eichendorffstraße bauliche Maßnahmen, z. B. eine Aufpflasterung im gesamten Kreuzungsbereich, durchzuführen, die geeignet sind, die Geschwindigkeit des Autoverkehrs herabzusetzen. Begründung: Sowohl die Leitung des Kindergartens als auch Anwohner haben den Ortsbeirat gebeten, an dieser Stelle verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen, da hier sehr oft zu schnell gefahren wird. Außerdem befindet sich neben dem Kinderzentrum eine Berufsschule und viele Schüler kommen mit überhöhten Geschwindigkeiten mit Roller, Moped oder Kfz. Es handelt sich um Durchgangsverkehr zwischen der Hügelstraße und der Straße Am Dornbusch sowie Ziel- und Quellverkehr für die dort ansässige Berufsschule. Auch der Schulweg zur Astrid-Lindgren-Schule und anderen Schulen ist betroffen. Eine plateauartige Aufpflasterung könnte hilfreich sein, zumal in diesem Bereich eine Wegebeziehung des Grünen Ypsilons den Straßenzug quert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 361 Aktenzeichen: 66 0
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