Meine Nachbarschaft: Paul-Schwerin-Straße
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Vorlagen
Höchst: Schulwegsicherung Robert-Blum-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7512 entstanden aus Vorlage: OF 1313/6 vom 04.10.2025 Betreff: Höchst: Schulwegsicherung Robert-Blum-Schule Die Schulleitung und Eltern der Robert-Blum-Schule haben sich bereits in der Vergangenheit an den Ortsbeirat und die zuständigen Behörden gewandt und um Unterstützung zur Verbesserung der Sicherheit und zur Gestaltung eines sichereren Schulwegs gebeten. Trotz dieser Bitten wurden auch nach einem Ortstermin im November 2024 bislang keine baulichen Veränderungen oder zusätzlichen Schutzmaßnahmen wie Zebrastreifen oder Poller vor der Schule umgesetzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah und mit Nachdruck die gefährliche Situation vor der Robert-Blum-Schule und auf dem Schulweg zu entschärfen. Dabei sollen die Ergebnisse des Ortstermins vom November 2024 berücksichtigt werden, wie die Anbringung eines Zebrastreifens oder das Aufstellen von Pollern an dem betroffenen Ausgangstor in der Gerlachstraße. Ausreichende Markierungen und eine effektive Kontrolle des ruhenden Verkehrs sollten in die Maßnahmen mit einbezogen werden. Begründung: Nachdem es Ende September vor der Robert-Blum-Schule zu einem Unfall gekommen ist, sollen weitere Unfälle vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7281 entstanden aus Vorlage: OF 1271/6 vom 16.08.2025 Betreff: Höchst: Situationsklärung Neubau zweiter Reihe hinter Ludwig-Scriba-Straße 27 bis 33 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer des Neubaus in zweiter Reihe von Ludwig-Scriba-Straße und Zuckschwerdtstraße in Verbindung zu setzen, um die derzeitige Situation zu klären. Baubeginn war vor rund sieben bis acht Jahren. Der Neubau mit rund 80 Parteien steht leer. Von außen sind Möbel zu sehen. Briefkästen zeigen leere Namensschilder. Bauzäune, tiefe Erdlöcher und Wildwuchs rund um den Neubau machen einen traurigen und gefährlichen Eindruck. Drei Fragen, die für den Ortsbeirat von Belang sind, sind die Folgenden: 1. Wie ist der momentane rechtliche Status des Neubaus? 2. Wie geht es weiter? 3. Wie wird in der Zukunft die Zufahrt geregelt? Aktuell sieht es so aus, als würde die Zufahrt über die Zuckschwerdtstraße 14 geregelt. Zwischen Wohnhäusern hindurch? Vor der Ludwig-Scriba-Straße 27 war in der Vergangenheit eine Zufahrt auf das Gelände, erkennbar durch die abgesenkte Bordsteinkante. Dies wäre aus Gründen der Rücksichtnahme auf die rundum wohnenden Menschen empfehlenswert. Begründung: Blick von der Zufahrt der Zuckschwerdtstraße 14 Fußweg zum Hauseingang Blick von der Ludwig-Scriba-Straße (Rechts Hausnummer 27) Bilder: Frank Rusko Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Höchst: RobertBunsen-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6620 entstanden aus Vorlage: OF 1168/6 vom 18.02.2025 Betreff: Höchst: Robert-Bunsen-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Robert-Bunsen-Straße ein Verkehrsschild mit dem Verkehrszeichen VZ 208 "Vorrang dem Gegenverkehr" am Eingang der Kurmainzer Straße in Richtung Zuckschwerdtstraße anzubringen, und zu klären, inwieweit Rettungsfahrzeuge durch die Verkehrsregelung als Zweirichtungsverkehr behindert werden und was als Lösung vorgeschlagen wird. Begründung: Bürger beobachten häufiger, dass Konflikte beim Begegnungsverkehr in der engen Straße bestehen. Es scheint den von der Kurmainzer Straße Einfahrenden nicht klar zu sein, dass sie zum Ausweichen verpflichtet sind, da sie das Hindernis "parkende Autos" auf ihrer Seite haben. Es bestehen durch Einfahrten im Verlauf der Straße drei Ausweichmöglichkeiten. Die Straße ist zwar eng, aber keine Durchfahrtsstraße, obwohl sie gern als Abkürzung genutzt wird, auch um einen Stau auf der Zuckschwerdtstraße zu umfahren. Rettungsfahrzeuge können durch entgegenkommende Fahrzeuge nicht weiterfahren: - Biegen sie von der Zuckschwerdtstraße aus ein, kann das Schild die Situation klären; - Biegen sie von der Kurmainzer Straße ein und begegnet ihnen ein von der Zuckschwerdtstraße aus einfahrendes Fahrzeug, dann muss dieses ausweichen, wenn das Rettungsfahrzeug im Einsatz (Blaulicht) ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1135
Höchst: Wann wird in der Hospitalstraße 42 bis 48 gebaut?
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2024, OF 1115/6 Betreff: Höchst: Wann wird in der Hospitalstraße 42 bis 48 gebaut? Vorgang: V 558/22 OBR 6; ST 1010/23 Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, 1. Wurde mittlerweile ein Bauantrag gestellt? 2. wann wird mit der Bebauung begonnen? 3. wie ist der weitere zeitliche Ablauf? Begründung: Laut ST 1010 von 2023 hat die ABG Frankfurt Holding die Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48 erworben und beabsichtigt dort die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 41 Wohneinheiten. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde durch den Magistrat bereits positiv beschieden. Der Abbruch der Bestandsgebäude ist mittlerweile erfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2022, V 558 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1010 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 26.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1057 2024 Die Vorlage OF 1115/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHöchst: Schulwegsicherung in der Gerlachstraße vor der Robert-Blum-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2024, OM 5657 entstanden aus Vorlage: OF 1050/6 vom 06.06.2024 Betreff: Höchst: Schulwegsicherung in der Gerlachstraße vor der Robert-Blum-Schule Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit der Schulwegkommission zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen in der Gerlachstraße getroffen werden können, damit Schülerinnen und Schüler der Robert-Blum-Schule ohne Gefährdung durch den Verkehr zu ihrer Schule und wieder nach Hause gelangen und auch andere Passanten dort sicher verkehren können. Begründung: Die Gerlachstraße in Höchst ist zwischen Zuckschwerdtstraße und Hospitalstraße, wo sich die Robert-Blum-Schule befindet, relativ schmal und bietet keinen ausreichenden Platz für haltende Fahrzeuge. Dennoch werden zu Schulbeginn und Schulende zahlreiche Schülerinnen und Schüler von ihren Eltern zur Schule gefahren bzw. abgeholt, was regelmäßig zu einer chaotischen Verkehrssituation führt, durch die nicht nur die Schülerinnen und Schüler selbst, sondern auch Passanten massiv gefährdet werden. An dieser Stelle sind daher dringend Maßnahmen zur Schulwegsicherung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1799 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
Höchst/Unterliederbach: Neue Grundschule mit Bebauung des Geländes Klinikum Höchst
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4775 entstanden aus Vorlage: OF 887/6 vom 24.10.2023 Betreff: Höchst/Unterliederbach: Neue Grundschule mit Bebauung des Geländes Klinikum Höchst Der Magistrat wird gebeten, dass im Rahmen der Bebauung des Gebietes des Bebauungsplans Nr. 879 - nördlich der Hospitalstraße - Klinikum Höchst - die soziale Infrastruktur, insbesondere für die Kinderbetreuung und eine Grundschule, z. B. auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule mit geplant und diese Einrichtungen zuerst gebaut werden sollen , bevor die neuen Wohnungen fertiggestellt bzw. bezugsfertig sind. Begründung: In Höchst und Unterliederbach sind bisher schon einige neue Wohngebiete entstanden und vor allem die Grundschulen (Walter-Kolb-Schule, Karl-von-Ibell-Schule, Robert-Blum-Schule) haben jetzt schon Kapazitätsprobleme. Bevor weitere Wohnungen gebaut werden, muss erst die Grundlage für zuziehende Familien geschaffen werden, d. h. es werden ausreichend Grundschulplätze sowie Betreuungsplätze benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 452 Aktenzeichen: 64-1
Höchst: Wann wird die Einmündung der Zuckschwerdtstraße zur Hospitalstraße sicherer gestaltet?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4772 entstanden aus Vorlage: OF 884/6 vom 06.11.2023 Betreff: Höchst: Wann wird die Einmündung der Zuckschwerdtstraße zur Hospitalstraße sicherer gestaltet? Vorgang: OM 1096/21 OBR 6; ST 2103/22 Der Magistrat wird gebeten, die in der Anregung OM 1096 geforderten Maßnahmen, insbesondere die Fußgängerüberquerung, umzusetzen. Zudem wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, wann die Maßnahme umgesetzt wird. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats aus dem Jahr 2022, ST 2103, heißt es: "Der Anregung wird entsprochen", leider ohne Zeitangabe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1096 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2103 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 695 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Höchst: Planung für die neue Grundschule auf dem ehemaligen Gebiet der KarlOppermannSchule unabhängig vom Bebauungsplan Nr. 879 (Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst) endlich vorantreiben!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4776 entstanden aus Vorlage: OF 897/6 vom 26.11.2023 Betreff: Höchst: Planung für die neue Grundschule auf dem ehemaligen Gebiet der Karl-Oppermann-Schule unabhängig vom Bebauungsplan Nr. 879 (Nördlich Hospitalstraße - Klinikum Höchst) endlich vorantreiben! Vorgang: OM 3785/18 OBR 6; V 1484/19 OBR 6; ST 41/20; ST 693/20; OM 7279/21 OBR 6; ST 1318/21 Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von den Planungen auf dem Gelände des Klinikums Höchst (Bebauungsplan Nr. 879) die bereits bestehende Planung für eine neue Grundschule auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann- Schule voranzutreiben. Begründung: Seit 2018 wird vom Magistrat und der zuständigen Bildungsdezernentin versprochen, dass auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule eine neue Grundschule gebaut wird. Bereits in einer Stellungnahme aus 2020 (ST 41) auf eine Anregung aus 2018 (OM 3785) heißt es, dass die Freigabe der Planungsmittel erfolgt ist. Auf Nachfrage des Ortsbeirats im Jahr 2019 (V 1484) berichtet der Magistrat mit der Stellungnahme ST 693, dass das dort befindliche Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) West im Januar 2021 eine neue Bleibe in der Antoniterstraße 33 erhalte und im Februar 2021 der Auszug erfolgen könnte. Auch wenn es dabei eventuell verständliche Verzögerungen gegeben hat, so ist das nun doch schon fast drei Jahre her. Eine weitere Anregung (OM 7279) wird mit einem Zeitplan bis zur Beauftragung der Bauleistungen beantwortet (ST 1318). Es wird sogar von einer "schnelleren Planungs- und Umsetzungsmöglichkeit" ausgegangen, "da für den Neubau der Grundschule auf ein Bestandsgrundstück zurückgegriffen" wird. Seitdem ist nichts mehr zu hören. Es besteht der berechtigte Verdacht, dass immer noch das Interessenbekundungsverfahren geprüft und ausgewertet wird und noch nicht einmal der Vergabezuschlag an den Bewerber erfolgt ist, der dann die "Phase Null" begleitet, wie es in der vorher genannten Stellungnahme beschrieben wird. In der Begründung für den Bebauungsplan Nr. 879 heißt es unter Punkt 7.2 "Soziale Infrastruktur": "(...) Für die Wohnbebauung südlich der neuen Verkehrsfläche wird ein Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen entstehen, der im allgemeinen Wohngebiet herzustellen und auch dort genehmigungsfähig ist. Hinsichtlich der geplanten Ausnutzung ist derzeit von circa 300 Wohneinheiten auszugehen." Das heißt: Eine Kita und eine Grundschule sind geplant - und diese Grundschule schon seit fast sechs Jahren! Somit besteht kein Grund, jetzt den Bebauungsplan Nr. 879 zu ändern. Das würde nur zu neuen Verzögerungen führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.10.2018, OM 3785 Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 41 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 693 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7279 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1318 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 777 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40-31
Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4561 entstanden aus Vorlage: OF 860/6 vom 23.09.2023 Betreff: Höchst: Schulradwege in Höchst verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen, die im Radverkehrskonzept im Ortsbezirk 6 zur Schulwegsicherung vorgestellt wurden, zügig umzusetzen. Die Radwege zu den Schulen im Frankfurter Westen sind dringend auszubauen und in sichtbaren Schritten zu verbessern. Dem Drängeln der Autofahrenden mit Überholungswunsch ist durch geeignete Maßnahmen, z. B. Beschilderung, klarzumachen, dass zum Überholen ein Abstand von eineinhalb Metern erforderlich ist, bzw. an dieser Stelle ein Schulweg ist und langsamer gefahren werden muss, ggf. mit Überholverbot. Dooring-Zonen sind zu markieren. Dies betrifft u. a. folgende Straßen: - Kurmainzer Straße aus Richtung Sossenheim kommend zur Palleskestraße (IGS West, IGS 15, Helene-Lange-Schule); - Gebeschussstraße (Leibnizschule, Friedrich-Dessauer-Gymnasium); - Bolongarostraße Radweg in beide Richtungen (betrifft alle Schulen in Höchst); - Verbindung Bolongarostraße zur Zuckschwerdtstraße/Ludwig-Scriba-Straße, (Palleskestraße) Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können, auch mit dem Fahrrad. Leider fehlen zum Teil Verbindungswege oder Autofahrende neigen zum Drängeln, wenn sie nicht überholen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 778 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Angemessene Unterrichtsbedingungen an der Walter-Kolb-Schule schaffen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4372 entstanden aus Vorlage: OF 839/6 vom 23.08.2023 Betreff: Angemessene Unterrichtsbedingungen an der Walter-Kolb-Schule schaffen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die unhaltbaren Zustände an der Walter-Kolb-Schule (WKS) schnellstmöglich beendet werden und für Schüler und Lehrer endlich wieder gute und angemessene Unterrichtsbedingungen geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, umgehend über den aktuellen Stand der zeitlichen und organisatorischen Planung sowohl für den Neubau der WKS als auch für die Übergangslösung mit den dafür aktuell vorgesehenen Ausweichstandorten (FES-Anwesen, Palleskestraße) zu berichten. Dabei sollen auch die nachfolgenden Fragen beantwortet werden: 1. Welche Maßnahmen hat die Stadt Frankfurt bereits getroffen oder geplant, um das Schulkollektiv schnellstmöglich wieder an einem Standort zusammenzuführen? 2. Ab wann kann der Schulbetrieb wieder an einem Standort durchgeführt werden? 3. Sind Mängel an der Karl-Oppermann-Schule bekannt, die die Eignung des Standortes beeinträchtigen (bspw. im Hinblick auf Schimmel und Heizung)? 4. Welche Möglichkeiten wurden geprüft, um die Räume in der WKS, die nicht mehr nutzbar sind, zumindest teilweise wieder nutzbar zu machen? Begründung: Die Lage an der Walter-Kolb-Schule (WKS) ist schon länger nicht mehr tragbar. Die WKS wurde in den Sechzigerjahren gebaut. Die letzte Sanierung im Jahr 2019 betraf nur das Verwaltungsgebäude. Die Planungsrunde 0 für einen lange überfälligen Neubau ist laut Schulleitung der WKS abgeschlossen. Laut Aussage der Bildungsdezernentin in der Sitzung des Ortsbeirats am 6. Juni 2023 sei die Machbarkeitsstudie in Arbeit und es "werden noch mindestens zwei Jahre ins Land gehen". Weitere Details zum konkreten Zeitplan für den Neubau und den Regelungen für eine Übergangszeit/Bauzeit sind nicht bekannt. Im Dezember 2022 wurden grobe Mängel an den Deckenkonstruktionen der WKS festgestellt, die dafür gesorgt haben, dass heute zehn bis zwölf Räume der WKS nicht mehr nutzbar sind und Teile des Unterrichts seit Februar 2023 in den 700 bis 850 Meter entfernten Räumlichkeiten der Karl-Oppermann-Schule (Gotenstraße 38, 65929 Frankfurt) stattfinden. Daraus resultieren weitere Probleme: - Es gibt keine ausreichenden Kapazitäten zur Unterbringung von Grundschule und Sekundarstufe an einem Standort. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sind seit fünf Monaten getrennt; - 280 Schülerinnen und Schüler und 34 Lehrerinnen und Lehrer pendeln täglich teilweise mehrfach zwischen den Schulstandorten. Dies führt dauerhaft zu massivem Ausfall von Unterrichts- und/oder Pausenzeiten; - die Schule wird auseinandergerissen: Die dauerhafte Trennung führt zu psychischen und physischen Belastungen bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und führt zusätzlich auch zu Spannungen zwischen den verschiedenen Gruppen; - Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe können aktuell nicht oder nur eingeschränkt die notwendige Technik in den Unterrichtsräumen, die Mensa sowie Betreuungsangebote nutzen; - für das neue Schuljahr 2023/2024 ist mit einer noch einmal steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schüler an der WKS zu rechnen. Die aktuelle Situation ist nicht tragbar und kann in dieser Form nicht bestehen bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 924 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 6 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1
Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Radfahrende in die Innenstadt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4172 entstanden aus Vorlage: OF 816/6 vom 17.06.2023 Betreff: Höchst: Durchgehende Verkehrsführung für Radfahrende in die Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, für Radfahrende, die auf der Emmerich-Josef-Straße Richtung Innenstadt unterwegs sind, auf der Zuckschwerdtstraße die Weiterfahrt zur Bolongarostraße nach rechts auszuschildern und auf der Fahrbahn zu markieren, sodass sie dort Anschluss an den Radweg Richtung Innenstadt finden. Begründung: Zurzeit werden Radfahrende vom Dalberg-Kreisel aus mit roten Markierungen und Beschilderung Richtung Innenstadt über die Kasinostraße und die Emmerich-Josef-Straße geführt. An der Kreuzung Zuckschwerdtstraße findet man dann ein Schild mit der lapidaren Mitteilung "Radweg Ende", ohne jeden Hinweis, wie es weiter gehen soll. Geradeaus ist keine Durchfahrt möglich. Eine Ausweichmöglichkeit, die aber nur auf den zweiten Blick zu finden ist, ist, den nach Westen ausgerichteten Radweg der Ludwig-Scriba-Straße entgegen der Fahrtrichtung zu benutzen. Dafür ist dieser Radweg aber zu schmal. Die Beschilderung erlaubt zwar eine gemeinsame Benutzung von Gehsteig und Radweg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, aber die Pflasterung und vor allem die Piktogramme legen eindeutig eine Trennung und eine Benutzung des Radwegs nur in westliche Richtung nahe, sodass bei anderer Benutzung Konflikte kaum zu vermeiden sind. Eine bessere Anbindung ist daher notwendig. Foto Frank Wiebe Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2279 Aktenzeichen: 66-2
Höchst: Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2023, OF 704/6 Betreff: Höchst: Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42 Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Ist die Auflösung des Erbpachtvertrags und der Erwerb des ehemaligen Gemeindehauses und der Ruferkirche in der Zuckschwerdtstraße 42 geplant? - Wie ist der aktuelle Stand? - Welche Nutzung ist für die Liegenschaft in der Zuckschwerdtstraße 42 geplant oder möglich? - Besteht die Möglichkeit, die Liegenschaft der Erweiterten Schulischen Betreuung der Robert-Blum-Schule für Bewegungs- und Sportangebote zur Verfügung zu stellen? Begründung: Die Evangelisch-methodistische Kirchengemeinde hat das ehemalige Gemeindezentrum mit der Ruferkirche seit dem 14. Juni 2020 geschlossen. Das Gebäude steht auf einem großen Erbpachtgrundstück. Die Erbpacht besteht noch max. 10 Jahre. Außer dem Kirchsaal im OG gibt es eine ca.100m2 große 4-Zimmer-Wohnung, im EG und 1.OG je eine Küche, ein kleiner Saal im EG und 3 Kellerräume. Ein Treppen-Lift ist ebenfalls vorhanden. Die Gemeinde möchte gern aus dem Erbpachtvertrag aussteigen und hat das Haus auch schon der Stadt angeboten. Zwischenzeitlich fanden dort auch Veranstaltungen der Stadt Frankfurt, z.B. zum Projekt "gut geht ́s" statt. Die Räume und das Außengelände könnten gut für Veranstaltungen für Höchster Bürger:innen, Vereine oder Einrichtungen genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 630 2023 Die Vorlage OF 704/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHöchst: Radwegeverbindung zur Weckerlinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3361 entstanden aus Vorlage: OF 654/6 vom 26.12.2022 Betreff: Höchst: Radwegeverbindung zur Weckerlinstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kurve der Gotenstraße zwischen der Einmündung Gerlachstraße und Weckerlinstraße auf circa zehn Metern einen Zweirichtungsweg für Rad fahrende einzurichten. Begründung: Für Radfahrende aus dem Lindenviertel bietet sich als sicherer Weg zur Altstadt Höchst zwischen Zuckschwerdtstraße und Königsteiner Straße die Gerlachstraße an. Sie ist in diesem Bereich wenig befahren und beide Fahrtrichtungen sind durch einen Grünstreifen getrennt. Gegen Ende muss auf die Konrad-Glatt-Straße eingebogen werden, die ab Stupanusstraße in Richtung Zuckschwerdtstraße zur Einbahnstraße wird. Auch die Stupanusstraße ist eine Einbahnstraße zur Gerlachstraße hin. Die Weckerlinstraße ist eine Einbahnstraße zur Konrad-Glatt-Straße hin und mündet in einem Bereich in die Konrad-Glatt-Straße, wo diese im Zweirichtungsverkehr ausreichend breit ist. Die einzige Stelle, die hier fehlt, ist ein circa zehn Meter langes Stück auf der Gotenstraße. Den markierten Radweg etwas breiter und für beide Richtungen freizugeben, ergäbe eine sinnvolle und sichere Verbindung zur Altstadt Höchst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1141 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Höchst: Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2022, OF 644/6 Betreff: Höchst: Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48 Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Maßnahmen auf dem Gelände der ehemaligen Christophorus Gemeinde in welchem Zeitraum geplant sind. Begründung: Das Gelände der ehemaligen Christophorus Gemeinde, Hospitalstraße 42-48 mit einigen Gebäuden steht seit vielen Jahren leer. Fragen an den evangelischen Regionalverband zur Zukunft des Geländes wurden leider nicht beantwortet. Seit einigen Wochen ist an der Seite zur Hospitalstraße ein Banner der ABG angebracht. Es besteht die Hoffnung, dass das Gelände endlich wieder einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 558 2022 Die Vorlage OF 644/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 entstanden aus Vorlage: OF 562/6 vom 28.07.2022 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: OM 877/21 OBR 6; ST 233/22; NR 343/22 Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des Antrages NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster Straße/Annabergstraße (Nähe Aldi, Buslinie M55, 53, 57) Pfaffenwiese 49 oder 51 (Nähe REWE, Buslinie M55, 53) Siedlung Taunusblick/Rombergstraße/Lenzenbergstraße (Nähe Haltestelle Buslinie 57) Pfortengartenweg: - Nähe Neu-Zeilsheim (Buslinie M55, 53) oder - Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Buslinie 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Buslinie 57) Hermann-Küster-Straße/Albert-Blank-Straße oder Hugo-Kallenbach-Straße (zwei S-Bahnhöfe, S1, S2, Buslinie M55, 53) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger Bahnstraße oder Farbenstraße (Buslinie M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/Otto-Brenner-Straße (Buslinie M55, 50) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie M55, 50) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie M55, 50, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (Stellungnahme ST 233, Buslinie M55, 50) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Buslinie 50, 58, 59) Loreleystraße/Johannisallee (Buslinie 50, 58, 59) Hortensienring 131 (Bahnhof Unterliederbach) Höchst: Bahnhof Höchst (zwei bis drei Fahrzeuge) Kurmainzerstraße/Zuckschwerdtstraße/Auerstraße (Buslinie M55, 50, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße (Nähe Marktplatz/Hallenbad) Nied: Oeserstraße/Neumarkt Oeserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer Straße/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Buslinie 59, Tram 11, 21, Bahnhof Griesheim S1, S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Buslinie 51) Geisenheimer Straße 41 (Buslinie 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe Antrag NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das ,Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften' ist es nun für Städte möglich, auf Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten Pkws auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil zwei bis drei Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 877 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 233 Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Antrag vom 16.07.2023, OF 843/6 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Antrag vom 11.02.2024, OF 954/6 Antrag vom 03.03.2024, OF 957/6 Auskunftsersuchen vom 05.03.2024, V 888 Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 Antrag vom 18.01.2025, OF 1162/6 Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1122 Aktenzeichen: 61 1
Höchst: Verkehrsführung und Parkplätze in der Hospitalstraße zwischen Gotenstraße und Zuckschwerdtstraße neu ordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2562 entstanden aus Vorlage: OF 538/6 vom 22.08.2022 Betreff: Höchst: Verkehrsführung und Parkplätze in der Hospitalstraße zwischen Gotenstraße und Zuckschwerdtstraße neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsführung und die Parkmöglichkeiten in der Hospitalstraße zwischen Gotenstraße und Zuckschwerdtstraße folgendermaßen geändert werden können: 1. linke Fahrspur in der Hospitalstraße vor der Gotenstraße ausschließlich als Linksabbiegerspur markieren; 2. Entfernen der zweiten Spur in der Hospitalstraße in Fahrtrichtung Zuckschwerdtstraße; 3. Schaffung neuer Parkplätze vor den bereits vorhandenen in der Hospitalstraße bis zur Gotenstraße in Fahrtrichtung Gotenstraße rechts; 4. Entfernen der Parkplätze auf dem Gehweg rechts in der Hospitalstraße in Fahrtrichtung Zuckschwerdtstraße (vor dem Finanzamt). Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an diesen Stellen Radwege angebracht werden können. Begründung: Durch Entfernen der nach wenigen Metern endenden Einfädelspur (siehe Foto 1) wird Platz geschaffen für Parkplätze vor den bereits vorhandenen Parkplätzen bis zur Gotenstraße (siehe Foto 2 links bzw. Foto 1 rechts). Diese Parkplätze können dann diejenigen ersetzen, die auf Höhe des Finanzamts den Gehweg stark einschränken (siehe Foto 2 rechts). Es gehen somit bei gleichzeitiger Verbesserung der Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger keine Parkplätze verloren. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 68 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2563 entstanden aus Vorlage: OF 539/6 vom 22.08.2022 Betreff: Höchst: Fußgängerüberweg im Kreuzungsbereich Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße ist erforderlich! Vorgang: OM 1797/22 OBR 6; ST 1552/22 Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich der Emmerich-Josef-Straße/Ecke Kasinostraße am Andreasplatz einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu markieren. Begründung: Bereits mit der Ortsbeiratsanregung OM 1797 wurde gefordert, einen zuvor bestehenden Fußgängerüberweg wieder zu markieren. In der Stellungnahme ST 1552 schreibt der Magistrat: "Der in Rede stehende Fußgängerüberweg (FGÜ) war nur temporär notwendig, während dort ein Schulweg wegen einer Gehwegvollsperrung bauzeitlich nicht passierbar war. In 100 Metern Entfernung, östlich an der Zuckschwerdtstraße, befindet sich eine Lichtsignalanlage zur signalgeregelten Querung." Verwunderlich ist, dass der Fußgängerüberweg nicht wie üblich bei temporären Maßnahmen gelb, sondern wie an den Resten zu erkennen ist, weiß markiert war. Auch wenn hier angeblich kein Fußgängerüberweg notwendig ist, so ist er es zumindest an der Stelle, an der im Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main der Weg über die Emmerich-Josef-Straße führt (siehe Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt). Ein Fußgängerüberweg in diesem Bereich hilft aber auch allen Passantinnen und Passanten, sicher über die stark frequentierte Straße zu kommen. Ausschnitt aus Geoportal Frankfurt: . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1797 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1552 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2794 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1791 entstanden aus Vorlage: OF 380/6 vom 18.02.2022 Betreff: Unterliederbach: Bürgersteig der Euckenstraße gegen parkende Autos sichern Vorgang: OM 7111/21 OBR 6; ST 1975/21 Der Magistrat wird gebeten, in der Euckenstraße einen Ortstermin zu organisieren, um Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Euckenstraße von Hausnummer 33 bis Gotenstraße zu finden. Begründung: In der Euckenstraße ist der Bürgersteig rechts der Fahrbahn von Hausnummer 33 bis Gotenstraße ständig von Autos in voller Länge zugeparkt. Die Fußgänger müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Das betrifft Menschen mit Rollator, Rollstuhl oder Kinderwagen und auch Kinder auf dem Weg zur Grundschule (Walter-Kolb-Schule) und zur Kita im Grauen Stein. In der Stellungnahme ST 1975 hat der Magistrat darauf hingewiesen, dass eine Beschilderung mit absolutem Halteverbot hier nicht helfen könne, weil diese Schilder nur für die Fahrbahn gelten würden. Auf dem Bürgersteig sei das Parken sowieso untersagt. Leider beachten dieses Parkverbot viele Autofahrer jedoch nicht und stellen ihre Autos dort immer wieder ab. Oft ist der gesamte Bürgersteig im genannten Bereich zugeparkt. Da die Stadtpolizei es nach den Mitteilungen der Stadt leider nicht schafft, das Falschparken im erforderlichen Maße zu ahnden bzw. zu unterbinden, müssen hier bauliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7111 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1975 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1549 Aktenzeichen: 32 1
Unterliederbach: Fahrradbügel Sieringstraße 12/Ecke Gotenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1792 entstanden aus Vorlage: OF 381/6 vom 18.02.2022 Betreff: Unterliederbach: Fahrradbügel Sieringstraße 12/Ecke Gotenstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Liegenschaft Sieringstraße 12/Ecke Gotenstraße bessere Fahrradabstellmöglichkeiten durch Fahrradbügel geschaffen werden können, und ggf. mit dem Hauseigentümer diesbezüglich Kontakt aufzunehmen. Dabei soll auch ausreichend Platz für Rollstuhlfahrende auf dem Gehweg verbleiben. Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen ist, besteht hier ein großer Bedarf an sicheren Abstellplätzen für Fahrräder der Hausbewohner ebenso wie für die der Kunden des Friseursalons sowie der Klienten der Logopädie. Gute Abstellmöglichkeiten erhöhen die Nutzung von Fahrrädern für Wege im Alltag und vermindern den Autoverkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1550 Aktenzeichen: 66 2
Haushalt 2022 Unterliederbach: Neue Grundschule an der Gotenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2022, OF 362/6 Betreff: Haushalt 2022 Unterliederbach: Neue Grundschule an der Gotenstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ausreichend finanzielle Mittel zur Errichtung der neuen Grundschule an der Gotenstraße bereitzustellen. Begründung: Mit der Nachverdichtung und dem Baugebiet im Westen (Parkstadt Silostraße) ist die Raumkapazität an den Grundschulen in Unterliederbach erschöpft. Die neue Grundschule in der Gotenstraße befindet sich in Planungsphase 0 und wird dringend benötigt. Dazu sind die finanzielle Mittel im Haushalt einzuplanen, damit es nicht zu Verzögerungen kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 59 2022 Die Vorlage OF 362/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHöchst: Fahrradbügel an der Einmündung der Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1550 entstanden aus Vorlage: OF 359/6 vom 07.02.2022 Betreff: Höchst: Fahrradbügel an der Einmündung der Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Einmündung d er Gerlachstraße in die Zuckschwerdtstraße auf beiden Straßenseiten Parkwinkel und bis zur Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren (siehe Fotos) sowie 2. auf den dann vorhandenen Sperrflächen Fahrradbügel zu installieren. Begründung: Wie auf den Fotos zu sehen ist, wird an diesen beiden Stellen vor dem Amtsgericht bis zur Einmündung und den für Fußgängerinnen und Fußgänger abgesenkten Randsteinen geparkt und die Sicht für andere Verkehrsteilnehmer versperrt. Um das Parken zu verhindern und Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Amtsgericht zu schaffen, sollten Parkwinkel und Sperrflächen markiert sowie Fahrradbügel installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1326 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1549 entstanden aus Vorlage: OF 333/6 vom 18.01.2022 Betreff: Höchst: Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestalten Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 zu einem verkehrsberuhigten Bereich ohne Gehweg und mit Ausweisung einer ausreichenden Zahl von Parkmöglichkeiten, unter Umständen abwechselnd auf beiden Seiten der Straße, für die Anwohnerinnen und Anwohner umzugestalten. Begründung: Die Konrad-Glatt-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 12 und 24 ist eine schmale Straße, die Zuckschwerdtstraße und Gerlachstraße verbindet, aber dennoch als Durchgangsstraße nicht notwendig ist und lediglich den dort wohnenden Anliegern als Zufahrt und zum Parken dient. Auf der einen Seite ist dieser Straßenbereich durch den Zaun einer Wohnanlage begrenzt, auf der anderen Seite befindet sich ein Gehweg direkt an der Häuserzeile. Auf dem Gehweg ist Parken weitgehend erlaubt, sodass dieser für Fußgängerinnen und Fußgänger schlicht unbrauchbar ist und auch die Zugänge zu den Häusern dadurch stark eingeengt werden. Fußgängerinnen und Fußgängern, insbesondere den Schülerinnen und Schülern der anliegenden Robert-Blum-Schule, bleibt keine andere Wahl, als die Fahrbahn zu benutzen. Die Umgestaltung dieses Bereichs zu einem verkehrsberuhigten Bereich ohne Gehweg und mit Ausweisung einer ausreichenden Zahl von Parkplätzen, unter Umständen abwechselnd auf beiden Seiten der Straße, käme allen Verkehrsteilnehmern zugute. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1325 Antrag vom 06.11.2023, OF 883/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4771 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Fahrradbügel an der Einmündung der Windthorststraße in die Hospitalstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1326 entstanden aus Vorlage: OF 289/6 vom 07.12.2021 Betreff: Höchst: Fahrradbügel an der Einmündung der Windthorststraße in die Hospitalstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Windhorststraße an der Einmündung zur Hospitalstraße auf der vorhandenen Sperrfläche Fahrradbügel aufzustellen (siehe Foto), 2. die gegenüberliegende Markierung (Verkehrszeichen 299, Zickzacklinie) auf der Hospitalstraße zu erneuern. Begründung: Die in der Anregung erwähnte Sperrfläche eignet sich sehr gut, dort Fahrradabstellmöglichkeiten zu schaffen. Die Zickzacklinie gegenüber in der Hospitalstraße ist stark abgenutzt, wird schlecht erkannt und somit oft zugeparkt, wodurch das Einfahren des Busverkehrs von der Windthorststraße in die Hospitalstraße erschwert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 957 Aktenzeichen: 66 2
Unterliederbach: Engstelle unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-Glatt-Straße beseitigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1327 entstanden aus Vorlage: OF 290/6 vom 15.12.2021 Betreff: Unterliederbach: Engstelle unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-Glatt-Straße beseitigen Vorgang: OM 361/21 OBR 6; ST 2028/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Engstelle im Verlauf des Fußwegs unter der Bahnbrücke zu beseitigen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft werden: 1. Wegnahme von einem oder mehr Parkplätzen an der Engstelle, damit zumindest der freie Raum für die zu Fuß gehenden Menschen größer wird; 2. Verbreiterung des Gehwegs; 3. Beseitigung des Kaugummiautomaten, der an dieser Stelle nun wirklich äußerst unglücklich platziert ist. Begründung: Der Magistrat antwortete auf die Anregung des Ortsbeirats 6 (Vorlage OM 361) in seiner Stellungnahme vom 05.11.2021, ST 2028, dass der Straßenquerschnitt zu eng sei, um den Gehweg verbreitern zu können. Dies ist so nicht richtig. Der Straßenquerschnitt ist breit genug, sogar so breit, dass an der Seite sogar breite Fahrzeuge parken können. Die Engstelle auf dem Gehweg aber ist an der engsten Stelle nur 80 Zentimeter breit. Dies ist zu eng für viele Personen mit Rollstühlen oder Kinderwagen, zumal der freie Raum durch die daneben auf der Straße parkenden Fahrzeuge zusätzlich eingeschränkt wird. Fotos von der Engstelle: Vier Verbundsteine entsprechen genau 80 Zentimeter. Die lichte Weite zwischen Fahrzeug und Kaugummiautomat dürfte noch geringer sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 361 Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2028 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1090 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6
Höchst: Fußgängerüberquerung in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Hospitalstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1096 entstanden aus Vorlage: OF 243/6 vom 31.10.2021 Betreff: Höchst: Fußgängerüberquerung in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Hospitalstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Hospitalstraße einen Fußgängerüberweg zu markieren (Foto 1), und 2. auf der dem Finanzamt gegenüberliegenden Seite in der Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren und Fahrradbügel aufzustellen (Foto 2). Begründung: An der genannten Stelle der stark befahrenen Zuckschwerdtstraße ist es für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht ganz ungefährlich, die Straße zu überqueren. Es ist zwar eine Mittelinsel vorhanden, aber kein Fußgängerüberweg markiert, der den Fahrzeugverkehr auf überquerende Fußgängerinnen und Fußgänger aufmerksam macht. Im Einmündungsbereich gegenüber dem Finanzamt ist ein Parkwinkel markiert. Um das Parken auf dem Platz bis zur Einmündung zu verhindern, sollte eine Sperrfläche markiert und Fahrradbügel aufgestellt werden. Damit wird auch die Sicht in die Zuckschwerdtstraße für überquerende Fußgängerinnen und Fußgänger erhöht und Abstellmöglichkeiten für die dort Wohnenden geschaffen. Foto 1: Foto 2: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 622 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2103 Antrag vom 06.11.2023, OF 884/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4772 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Höchst: Parken in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1095 entstanden aus Vorlage: OF 242/6 vom 31.10.2021 Betreff: Höchst: Parken in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße verhindern Vorgang: OM 360/21 OBR 6; ST 1970/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. in der Zuckschwerdtstraße an der Einmündung zur Konrad-Glatt-Straße auf beiden Straßenseiten nicht nur die in der Stellungnahme ST 1970 angekündigten Parkwinkel, sondern zusätzlich bis zur Einmündung eine Sperrfläche (Verkehrszeichen 298) zu markieren und 2. auf den dann vorhandenen Sperrflächen Fahrradbügel aufzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 1970 zur Vorlage OM 360 folgendes mitgeteilt: "Die Konrad-Glatt-Straße ist eine Einbahnstraße. Die Ausfahrt auf die Zuckschwerdtstraße ist sehr breit, da es sich hier früher um eine Straße mit Zweirichtungsverkehr handelte. Dadurch ist die Sicht auch bei einer engeren Beparkung recht gut. Das Hineintasten in die Vorfahrtsstraße ist daher gut möglich. Um die Parkregelung in der Zuckschwerdtstraße noch zusätzlich hervorzuheben, werden beidseitig der Einmündung Parkwinkel angeordnet." Zu Kontrollen heißt es zudem, "dass die Örtlichkeit nicht im Fokus der Kontrollen liegt. Aufgrund der geringen Verwarnungsgeldhöhe für Verstöße im Einmündungsbereich (ab 10 €) werden Verwarnungen billigend in Kauf genommen, demnach ist allein mit repressiven Mitteln keine strukturelle Verbesserung herbeizuführen. Aufgrund dieser geringen Verwarnungsgeldhöhe führt auch eine höhere Überwachungsdichte nicht nachhaltig zum Erfolg." Die Einschätzung der "recht guten Sicht" wird von den im Umfeld wohnenden Bürgerinnen und Bürgern nicht geteilt. Da Parkwinkel das Parken erfahrungsgemäß nicht verhindern und mit Kontrollen nicht nur nicht gerechnet werden kann, sondern diese angeblich sowieso erfolglos sind (siehe Stellungnahme), müssen eben bauliche Maßnahmen herangezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 360 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1970 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 736 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf Fußweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 881 entstanden aus Vorlage: OF 203/6 vom 09.10.2021 Betreff: Unterliederbach: Weggeworfener Müll auf Fußweg Seitdem der Penny-Markt auf die Gotenstraße umgezogen ist, gehen die Schülerinnen und Schüler der Ludwig-Erhard-Schule in ihren Pausen dorthin und kaufen sich Essen und Trinken. Dazu benutzten sie den Fußweg, der Hörselbergstraße/Inselsbergstraße mit der Königsteiner Straße verbindet. Auf dem Rückweg zur Schule wird das Essen verzehrt und die dazugehörigen Verpackungen werden unterwegs wild weggeschmissen. Der Müll bleibt liegen und landet meistens durch Wind und Regen in Gullydeckeln und im Grün. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Vermüllung des Weges zwischen Penny-Markt und Ludwig-Erhard-Schule zu unterbinden. Diese Maßnahmen sollen in Betracht gezogen werden: - Kontakt zur Schulleitung aufnehmen, und die Schulleitung sollte die Schülerinnen und Schüler auf die Müllproblematik aufmerksam machen und dafür sensibilisieren, beispielsweise mit einer Clean-up-Aktion. - Der Weg zwischen Penny-Markt und Ludwig-Erhard-Schule soll mit zusätzlichen Mülleimern ausgestattet werden. Insbesondere sollte man den Anfang und das Ende der Fußgängergasse zwischen Königsteiner Straße und Hörselbergstraße mit Mülleimern ausstatten. Begründung: Dies ist ein gewaltiges Problem und Ärgernis für die Nachbarschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 317 Aktenzeichen: 79 4
Weiterhin Verkehrsgefährdung im Schneidmühlenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 879 entstanden aus Vorlage: OF 202/6 vom 11.10.2021 Betreff: Weiterhin Verkehrsgefährdung im Schneidmühlenweg Vorgang: OM 6357/20 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die bereits im August vorigen Jahres beantragte Ortsbesichtigung im Schneidmühlenweg (OM 6357) nun endlich mit der nötigen Ämterbeteiligung stattfinden kann. Begründung: Diese enge Verbindungsgasse in Einbahnrichtung von der Gotenstraße zur Königsteiner Straße in Unterliederbach besitzt keinerlei Gehwege, wird in unerlaubter Gegenrichtung von Lieferfahrzeugen befahren, die regelmäßig mit ihrem Ladevorgang auch die Ausfahrt zur Königsteiner Straße auf dem Gehweg blockieren. Durchfahrende Fahrzeuge missachten die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und parken vor Grundstücksausfahrten der Anlieger oder besetzen den dortigen einzigen Behindertenparkplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6357 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 356 Aktenzeichen: 32 1
Erlaubnis zur Sondernutzung von Gehwegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2021, OF 216/6 Betreff: Erlaubnis zur Sondernutzung von Gehwegen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass alle zuständigen Ämter bei genehmigten Sondernutzungen der Gehwege darauf dringen, jegliche Gefährdung von Fußgängern auszuschließen. Eine Begutachtung der Maßnahmen muss obligatorisch sein. Begründung: Am Haus Gotenstraße 78 (Unterliederbach) steht seit Monaten ein Baugerüst, welches den Gehweg, der auch Schulweg ist, vollständig blockiert, sodass Passanten das Hindernis auf dem benachbarten Radweg umrunden müssen. Da der Hausbesitzer die Auflage der Stellung eines Arkadengerüstes missachtete, dieses aber den Radweg nur geringfügig eingeengt hätte, veranlasste das zuständige Amt eine Beschilderung in Fahrtrichtung des Radweges, die Fußgängern bevorrechtigt die Nutzung des Radweges erlaubt - diesen aber trotzdem für Radfahrende freigibt. Noch gefährlicher wird dies für Passanten, denn vermehrte Falschfahrer (entgegen der Fahrtrichtung) können diese unvermuteten Fußgänger und die Beschilderung gar nicht sehen. Da Kontakte zu den Ämtern bisher ins Leere liefen, darf eine gefährdende Radlerbevorzugung nicht zur üblichen Praxis werden! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OF 216/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 216/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE, LINKE., FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenHöchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 360 entstanden aus Vorlage: OF 88/6 vom 07.06.2021 Betreff: Höchst: Einmündung der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die das Einmünden von der Konrad-Glatt-Straße in die Zuckschwerdtstraße für Verkehrsteilnehmer übersichtlicher bzw. sicherer macht. Begründung: Die stark befahrene Zuckschwerdtstraße ist für aus der Konrad-Glatt-Straße in beide Richtungen einmündende Fahrzeuge schlecht einsehbar und stellt daher eine Gefahrenstelle dar. Um einzubiegen, müssen diese regelmäßig auf dem Fußgängerüberweg stehen bleiben. Grund für die Unübersichtlichkeit sind unter anderem die zu nah an der Einmündung parkenden Kraftfahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1970 Antrag vom 31.10.2021, OF 242/6 Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1095 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Höchst: Gehweg unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-GlattStraße verbreitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 361 entstanden aus Vorlage: OF 89/6 vom 07.06.2021 Betreff: Höchst: Gehweg unter der Bahnbrücke Zuckschwerdtstraße/Ecke Konrad-Glatt-Straße verbreitern Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg unter der Bahnbrücke in der Zuckschwerdtstraße (auf der Seite der Einmündung der Konrad-Glatt-Straße) so zu verbreitern, dass ein problemloses Passieren der Engstelle gemeistert werden kann, z. B. für Bürgerinnen und Bürger mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator etc. Begründung: Aufgrund der Brückenkonstruktion bzw. des Brückenpfeilers wird der Gehweg an dieser Stelle immer schmaler und erreicht an der engsten Stelle eine maximale Breite von unter einem Meter. Für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Eltern mit Kinderwagen ist es schwer, diese Engstelle zu passieren. Ein entsprechendes Ausweichen auf die gegenüberliegende Straßenseite lässt sich an dieser Stelle über die stark befahrene Zuckschwerdtstraße nicht gefahrlos absolvieren. Des Weiteren ist der Gehweg Teil des Schulwegplans der Robert-Blum-Schule und sollte deshalb auch für die Schülerinnen und Schüler sicherer ausgestaltet sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2021, ST 2028 Antrag vom 15.12.2021, OF 290/6 Anregung an den Magistrat vom 11.01.2022, OM 1327 Aktenzeichen: 66 6
Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2021, OA 1 entstanden aus Vorlage: OF 31/6 vom 04.05.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Vorgang: OA 663/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 ("Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58, wie in der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, beschlossen, wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Begründung: Mit der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, hat der Ortsbeirat 6 bereits einstimmig beschlossen, dass Linienführungen entsprechend überprüft werden sollen, da der Ortsbeirat befürchtet, dass sich durch die vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern wird: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 29 und OA 1 = Ablehnung) IBF (M 29 = Enthaltung, OA 1 = Annahme) Gartenpartei (M 29 und OA 1 = Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF-BIG, IBF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 53, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021
Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 23 entstanden aus Vorlage: OF 3/6 vom 16.04.2021 Betreff: Unterliederbach: Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die folgenden Maßnahmen für die erforderliche Betreuung an der Karl-von-Ibell-Schule sind: 1. Eintritt der Karl-von-Ibell-Schule in den Pakt für den Nachmittag; 2. Prüfung und Zeitplan für eine Ertüchtigung einer ehemaligen Betreuungseinrichtung in der Johannesallee 41; 3. zeitweise Platzierung einer Containeranlage zur Betreuung auf einer Wiese an der Liederbacher Straße zur Überbrückung bis eine dauerhafte Lösung eingerichtet wird; 4. Untersuchung des ABI auf eine weitere Erweiterung der Raumkapazität an der Karl-von-Ibell-Schule; 5. neu:(vorübergehende) Erweiterung des KiZ Gotenstraße in den Räumen der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule bis zum dortigen Umbau bzw. zur Schaffung anderer dauerhafter Einrichtungen. Begründung: Die Schulgemeinde der Karl-von-Ibell-Schule wächst und die erforderliche Betreuung der Grundschulkinder ist immer noch nicht abgedeckt. Die langfristigen Planungen zum Schulausbau stehen für das kommende Schuljahr noch nicht zur Verfügung. Die Eltern sind sehr besorgt, wegen fehlender fester Zusagen keine ausreichende Betreuung ihrer Kinder für das nächste Schuljahr zu haben und ihren Arbeitsplatz deswegen aufgeben zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 6 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40
Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2021, OF 32/6 Betreff: Neubau des Funktionsgebäudes an den Ersatzneubau des Klinikums Frankfurt-Höchst (II. Bauabschnitt) hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wie die Andienungen des bereits bestehenden Neubaus mit all seinen Einrichtungen und der Baustellen der weiteren Bauabschnitte auf dem Gelände realisiert werden sollen ohne dass die Notfallfahrten und Krankentransporte etc. darunter in Bedrängnis geraten oder es zu Lieferengpässen und Rückstaus insbesondere auch der Krankentransporte kommt. Begründung: Sämtliche Andienungen des Klinikums Höchst einschließlich des Neubaus sollen über nur eine Zufahrt hinter dem alten Gebäudeturm von der Gotenstraße aus erfolgen. Da diese Straße keine breite Zufahrtsstraße ist, befürchtet der Ortsbeirat Probleme für einen reibungslosen Ablauf des Krankenhausbetriebes einschließlich der Krankentransporte. Daher bittet der Ortsbeirat um Offenlegung der Andienungen zu allen Bereichen des Krankenhauskomplexes sämtlicher Nutzer einschließlich der Baustellenfahrzeuge. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 38 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 39 Beschluss: Auskunftsersuchen V 7 2021 1. Der Vorlage M 38 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 32/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 33/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, AfD und FDP gegen SPD, LINKE. und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., AfD und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenHöchst: Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7291 entstanden aus Vorlage: OF 1495/6 vom 06.02.2021 Betreff: Höchst: Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48 Der Magistrat wird gebeten, 1. beim Eigentümer der Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48 in Erfahrung zu bringen, was er mit dem Grundstück plant, und 2. auf den Eigentümer einzuwirken, der Vermüllung der Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48 entgegenzuwirken. Begründung: Die Anwohner stellen sich die Frage, was mit der Liegenschaft Hospitalstraße 42 bis 48 passieren soll. Das Anwesen verfällt zusehends und ist kein schöner Anblick mehr. Es wäre schade, wenn diese Liegenschaft verfallen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1245 Antrag vom 23.01.2022, OF 340/6 Auskunftsersuchen vom 08.02.2022, V 312 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63 0
Unterliederbach: Grundschule Gotenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7279 entstanden aus Vorlage: OF 1479/6 vom 06.02.2021 Betreff: Unterliederbach: Grundschule Gotenstraße Vorgang: V 1484/19 OBR 6; ST 693/20; B 637/20 Der Magistrat wird gebeten, einen realistischen Zeitplan für die Errichtung der neuen Grundschule in der Gotenstraße auf dem Gebiet der ehemaligen Karl-Oppermann-Schule vorzustellen. Begründung: Es ist nun fast drei Jahre her, dass die Bildungsdezernentin Sylvia Weber ihre Vorstellung eines Zeitplans im Ortsbeirat vorgestellt hat, nach dem die Grundschule schon längst im Bau sein müsste. Nach einem Auskunftsersuchen Ende 2019 und einer Stellungnahme des Magistrats im April 2020 sowie einem Magistratsbericht Ende 2020 wird deutlich: Die Planung hat noch nicht einmal begonnen, die Phase Null befindet sich in Vorbereitung. In der Presse wird vermutet, dass die neue Grundschule "also frühestens in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre in Betrieb gehen" wird. Diese Vermutung wird leider durch die Stellungnahme und den Bericht des Magistrats bestärkt. Da der wachsende Stadtteil Unterliederbach besonders darauf wartet, dass sich die Versorgung mit Grundschulen bessert, ist es für den Ortsbeirat ein wichtiges Anliegen, dass insbesondere den betroffenen Familien in Unterliederbach ein realistischer und damit ehrlicher Zeitplan vorgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1484 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 693 Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 637 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1318 Antrag vom 26.11.2023, OF 897/6 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4776 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31
Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7119 entstanden aus Vorlage: OF 1452/6 vom 03.01.2021 Betreff: Höchst: Radfahrstreifen zwischen Dalbergkreisel und Zuckschwerdtstraße nun endlich absichern Vorgang: OM 5051/19 OBR 6; ST 85/20 Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von dem in der Stellungnahme ST 85 erwähnten Verkehrsversuch in der Taubenstraße, nun endlich den Radfahrstreifen zwischen dem Dalbergkreisel und der Zuckschwerdtstraße in der Kasinostraße und der Emmerich-Josef-Straße gegen haltende bzw. parkende Kraftfahrzeuge baulich abzusichern. Sollte dies nicht möglich sein, soll bitte wenigstens die Kontrolldichte so erhöht werden, dass eine abschreckende Wirkung erzielt wird. Begründung: An der Situation hat sich seit der Anregung OM 5051 und der daraus folgenden Auskunft des Magistrats, ST 85, nichts geändert. Nach wie vor wird der Radfahrstreifen zum Parken missbraucht und eine sichere Nutzung des für den Radverkehr gedachten Weges ist nicht möglich. Abbildung 1 und 2: Fotos mit Blick vom Dalbergkreisel in Richtung Kasinostraße Quelle: Twitter @MRSCHMBRGR Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5051 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2020, ST 58 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1083 Aktenzeichen: 32 1
Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7118 entstanden aus Vorlage: OF 1451/6 vom 03.10.2020 Betreff: Höchst: Fahrradverkehr in der Zuckschwerdtstraße zwischen Bolongarostraße und Ludwig-Scriba-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auf eine Spur reduziert werden kann und in die Gegenrichtung (von der Bolongarostraße kommend und in Richtung Ludwig-Scriba-Straße fahrend) eine Spur für den Radverkehr geöffnet werden kann; 2. ein Radweg von der Ludwig-Scriba-Straße kommend in Richtung Bolongarostraße markiert werden kann. Begründung: Von der Bolongarostraße, z. B. Höhe Bolongaropalast, kommend, ist es sehr schwer möglich, den Bahnhof Höchst oder andere Ziele innerhalb von Frankfurt-Höchst zu erreichen, ohne große Umwege in Kauf zu nehmen. Die aktuell möglichen Wege sind im beigefügten Plan skizziert. Gleichzeitig hält sich der Autoverkehr auf der Zuckschwerdtstraße von der Ludwig-Scriba-Straße kommend und in Richtung Bolongarostraße fahrend auch in Stoßzeiten in Grenzen, sodass eine Reduktion auf eine Spur zumutbar ist, um so den Radverkehr in die Gegenrichtung zu ermöglichen. Bei der Reduktion auf eine Autospur ergibt sich auch genügend Platz, Radwege in beide Richtungen zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1084 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Einbahnstraße / Durchfahrt nur für Anwohner / Einbahnstraße
Konrad glatt strasse 12-20 Es handelt sich um einen besonders schmalen Abschnitt der KG Strasse, der eng beparkt ist und sowieso nur die Durchfahrt 1 Autos zulässt. Mit dem Beginn der Schulzeit wird der Abschnitt häufig zum einsparen der Ampel an der Ecke Amtsgericht / Ecke Gerlachstraße genutzt und blockiert.
Aufstellung eines Straßenspiegels
Viele Anwohner und ich aus den Stadtteilen Unterliederbach und Höchst würden sich bei der Kreuzung Gotenstraße/Euckenstraße einen Straßenspiegel wünschen, weil Fahrzeuge auf der Vorfahrtsstraße Gotenstraße aus Richtung des Krankenhauses oftmals nur schwierig wahrzunehmen sind, weil die Parkflächen von vielen größeren Fahrzeugen verdeckt werden und dadurch nur ein sehr schwieriges und unbeholfes Eingliedern in die Hauptstraße (von Euckenstraße) möglich ist. Ein Straßenspiegel würde mehr Sicherheit für eingliedernde Fahrzeuge von der Euckenstraße bedeuten. Zur besseren Verdeutlichung habe ich Ihnen Bilder angehängt, die den Standort deutlicher machen sollen. Standort: Gotenstr. 58, 65929 Frankfurt am Main
Mietradstationen an Main- und Niddaufern in Frankfurt-Höchst
Frankfurt-Höchst - das bedeutet nicht nur Chemie und Industrie. Frankfurt-Höchst kann neben seiner historischen Altstadt mit zahlreichen Fachwerkhäusern auch mit seiner Lage an Nidda und Main punkten. Fahrradwege sind angelegt, Grünflächen laden zum Verweilen ein und auch der Höchster Stadtpark ist ein Ort um der Natur in der Großstadt ein kleines bisschen näher zu sein. Zudem existiert der Frankfurter Grün-Gürtel-Fahrradweg über 62,5 Kilometer, bei dem Höchst einen elementaren Bestandteil darstellt. Generell verfügt Höchst mittlerweile über eine interessante kulturelle Infrastruktur und wird auch von vielen Frankfurtern gerne als Ausflugsziel angestrebt. Doch was nützt dies alles, wenn kein Fahrrad vorhanden ist oder es nicht mitgebracht werden kann? Der Mangel eines Fahrrads kann viele Gründe haben wie beispielsweise Geld- oder Platzprobleme oder die Angst vor Diebstahl, was leider ja nicht allzu selten vorkommt. Doch um auch diesen Mitbürgern einen Fahrradausflug nicht zu verwehren, wären Mietradstationen die ideale Lösung mit deren Hilfe man Frankfurt-Höchst und die Umgebung für knapp 4 Euro am Tag erkunden könnte. Sie sind zum einen kostengünstig, leicht zu bedienen und fördern zudem die Sportlichkeit der Bewohner und die Luftverbesserung des Lebensraumes. In Höchst wohnen viele junge Menschen, auch Studenten, viele Familien und auch sozial schwächere Bevölkerungsgruppen. Mithilfe von Mietradstationen soll allen Bürgern und auch Touristen ermöglicht werden die fahrradradverkehrliche Infrastruktur und die Vorteile ihres Stadtteils nutzen zu können. Zwar gibt es bisweilen eine Call-a-bike-Station an der Haltestelle Zuckschwerdtstraße sowie eine Next-bike-Station am Lindner Hotel, jedoch sind diese eher ungünstig gelegen, leider selten reichlich bestückt und zu wenig populär. Besser wären demnach weitere Stationen am Nidda- und Mainufer oder am Eingang des Höchster Stadtparks. Ein ausgeweitetes Netz öffentlicher Fahrradstationen ist demnach zum einen touristisch orientiert, andererseits aber auch ein ideal für Bewohner. Die Grünflächen in Frankfurt-Höchst sind an Tagen schönen Wetters gut besucht, so lässt sich vermuten, dass auch das Angebot eines ausgeweiteten Mietradnetzwerks bestens angenommen werden würde.