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Meine Nachbarschaft: Parrotweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße

20.03.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3717 entstanden aus Vorlage: OF 624/2 vom 26.02.2023 Betreff: Verkehrsflussoptimierung in der Max-Pruss-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung Am Römerhof/Max-Pruss-Straße/Oeserstraße verbessern lässt. Konkret sind folgende Fragen zu beantworten: a) Lässt sich die Ampelschaltung für einen verbesserten Verkehrsfluss/Reduktion des Ampelrückstaus aus allen vier Richtungen verkürzen? Kann hier gegebenenfalls eine verkehrsaufkommensabhängige Steuerung nachgerüstet werden? b) Ist die Umgestaltung der Kreuzung in einen Kreisverkehr mit umlaufendem Zebrastreifen eine den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer gerecht werdende Alternative? c) Inwieweit lässt sich die Einmündung vom Römerhof in die Max-Pruss-Straße verbreitern? Anwohner berichten, dass Sattelzüge auf dem Weg zum Messeparkplatz hier Probleme haben und im Schritttempo manövrieren, sodass die Grünphase der Fußgänger endet, bevor diese queren können. d) Können die Bürgersteige ggf. so umgestaltet/erweitert werden, dass das Warten auf Grün auch bei erhöhtem Fußgängeraufkommen gesichert ist? 2. o b es möglich erscheint, einen Radweg entlang der Max-Pruss-Straße in beide Richtungen, ggf. unter Nutzung des Trampelpfades am Rande des Parks, einzurichten. Begründung: Zu Ziffer 1.: Betroffene berichten davon, dass sich an der Kreuzung aus allen vier Richtungen regelmäßig ein erheblicher Verkehrsrückstau (Kraftfahrzeuge) bildet. Dabei seien bis zu drei Ampelschaltungen erforderlich, um die Kreuzung zu passieren. Hierbei kommt es zu - bei Verkehrsflussoptimierung vermeidbaren - CO2-Emissionen der Fahrzeuge im Leerlauf. Fußgänger beklagen darüber hinaus, dass die von der Autobahn kommenden und links in die Max-Pruss-Straße einbiegenden Lkws bzw. Sattelzüge erst am Ende der Ampelschaltung nach dem Gegenverkehr einbiegen können. Dies fällt mit der Grünphase der Fußgänger zusammen, sodass diese keine Möglichkeit der Querung haben. Ergänzend ist festzuhalten, dass die aus Nied kommenden Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof auf ihrem Schulweg ebenfalls von langen Wartezeiten an der Ampelanlage betroffen sind. Zu Ziffer 2.: Der ausgeschilderte Radweg führt an dieser Stelle durch den Alten Rebstockpark. Dieser Park ist hochfrequentiert und daher als Radverbindung bei hohem Fußgängeraufkommen ungeeignet. Schließlich endet der Radweg am ungesicherten bzw. zu Messezeiten gesperrten Übergang hinter der derzeitigen Baustelle des Rebstockbades, siehe Ziffer 3., was zu erheblichen Umwegen führt. Es wäre sowohl für Radfahrer entspannter auf einer eigenen Trasse zu fahren als auch für Spaziergänger im Park, die dann ohne gestört zu werden, den Park nutzen können. Max-Pruss-Straße mit dem "Trampelpfad,", der zum Radweg ausgebaut werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 13 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend

23.01.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3431 entstanden aus Vorlage: OF 567/2 vom 01.01.2023 Betreff: Begrünte Litfaßsäulen für Bockenheim und Westend Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Umständen die Litfaßsäulen an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 mit Frankfurter Hauben versehen werden können: - Leipziger Straße/Am Weingarten - Voltastraße/Ecke Kuhwaldstraße - Adalbertstraße/Schloßstraße (Ecke Alvarium) - Bettinaplatz/Mendelssohnstraße - Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird der Magistrat gebeten, die Begrünung der oben genannten Litfaßsäulen vorzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat über die Kosten der Ausstattung von Litfaßsäulen und Haltestellen mit Frankfurter Hauben zu informieren. Begründung: Durch die Frankfurter Haube (Dachbegrünung) werden Litfaßsäulen zu kleinen Biotopen und Klimaoasen mitten in der Stadt weiterentwickelt. Eine hitzeresistente und robuste Begrünung der ansonsten ungenutzten Dachfläche von Litfaßsäulen verbessert das Klima in versiegelten Gebieten, bietet Insekten und Bienen Raum und Nahrung und speichert Regenwasser. In einem Pilotprojekt hat die Stadt bislang sechs Litfaßsäulen in der Innenstadt mit einer Frankfurter Haube (Dachbegrünung) bestückt. Das Zwischenfazit fällt positiv aus, sodass einem Roll-out der Frankfurter Haube auch in Bockenheim und Westend nichts im Wege stehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1033 Antrag vom 16.05.2023, OF 670/2 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße

06.12.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 01.11.2022 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz frei gehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von der Mainzer Landstraße kommend in Richtung der Straße Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z. B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß- und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Für Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen ein zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig Lkws. Diese nehmen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrern die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kundinnen sowie Kunden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Antrag vom 11.06.2023, OF 930/1 Antrag vom 11.08.2023, OF 965/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381 Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schülerglocke in den Ferien und an Feiertagen abstellen

05.12.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3306 entstanden aus Vorlage: OF 538/2 vom 05.11.2022 Betreff: Schülerglocke in den Ferien und an Feiertagen abstellen Der Magistrat wird gebeten, die Schulen im Ortsbezirk 2, wie z. B. die Viktoria-Luise-Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee, zu unterstützen, ihre Schülerglocke an Feiertagen sowie innerhalb der Ferien auszuschalten. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnerinnen und Anwohnern der Viktoria-Luise-Schule. Diese fühlen sich durch die Schülerglocke gestört, die auch an Feiertagen sowie innerhalb der Ferien läutet. Gleichzeitig könnte man hier Energie sparen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 1001 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 40-31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz im Alten Rebstockpark

05.12.2022 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3321 entstanden aus Vorlage: OF 535/2 vom 17.11.2022 Betreff: Spielplatz im Alten Rebstockpark Vorgang: V 19/21 OBR 2; ST 1436/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob auf dem Gebiet des Alten Rebstockparks die Errichtung eines Spielplatzes möglich ist, den Ortsbeirat einzubeziehen, und ob hier die Möglichkeiten besteht, einen Spielplatz durch einen entsprechenden Verein errichten und betreuen zu lassen; 2. ob sichergestellt werden kann, dass ein inklusives Spielgerät auf dem Spielplatz aufgestellt wird; 3. ob als Standort für den Spielplatz der frühere Grillplatz oder aber die Wiese nördlich angrenzend an das Rebstockwäldchen infrage kommt. Begründung: In der Stellungnahme vom 16.08.2021, ST 1436, stellt der Magistrat die Errichtung weiterer Spielmöglichkeiten im Rahmen der Entwicklung der Bebauungspläne Nr. 919/Nr. 936 Am Römerhof/Zum Rebstockbad in Aussicht. Der Ortsbeirat begrüßt dies sehr und nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung von Spielplätzen generell nicht durch die Verwaltung initiiert wird. Sollte eine Fläche für die Errichtung eines Spielplatzes dennoch infrage kommen, bittet der Ortsbeirat um Einbeziehung, auch der zuständigen Kinderbeauftragten. Neben dem im Bereich des Rebstockparks fehlenden Angebots für ältere Kinder fehlt auch eines für mobilitätseingeschränkte, beispielsweise auf den Rollstuhl angewiesene Kinder, weshalb ein auch durch sie nutzbares Spielgerät eingeplant werden muss. Im Rahmen der Planung weiterer Spiel- bzw. Bolzplätze erscheint es zweckmäßig, u. a. den ehemaligen Grillplatz zu berücksichtigen. Nach einem Ortstermin mit dem Kinderbeauftragten und Anwohnern haben die Mitglieder des Ortsbeirates die Wiese angrenzend an das Rebstöckwäldchen, zwischen dem Hauptweg und der Max-Pruss-Straße, mit schattenspendenden Bäumen für geeignet empfunden (siehe Foto). Quelle: google Satellit 17.11.2022, 18:25 Uhr Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2021, V 19 Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1436 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2032 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelphase für Radverkehr/Fußgänger an der TheodorHeussAllee/Ecke Varrentrappstraße

05.12.2022 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3325 entstanden aus Vorlage: OF 545/2 vom 19.11.2022 Betreff: Ampelphase für Radverkehr/Fußgänger an der Theodor-Heuss-Allee/Ecke Varrentrappstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase am Fußgänger- und Fahrradübergang Theodor-Heuss-Allee/Ecke Varrentrappstraße dahin gehend anzupassen, dass die Theodor-Heuss-Allee mit einer Ampelphase zu queren ist. Begründung: Der Übergang ist auf einem längeren Stück der Theodor-Heuss-Allee der einzige für Fußgänger- und Radverkehr und für diesen von zentraler Bedeutung. Es ist nicht angenehm, an dieser stark befahrenen Straße in der Mitte warten zu müssen. Schließlich ist es auch ein Zeitverlust, wenn das Queren der Straße nur bei mehrfachem Warten möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 942 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1955 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für GeorgBüchnerSchule möglich?

05.12.2022 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3305 entstanden aus Vorlage: OF 536/2 vom 20.11.2022 Betreff: Verkehrsübungsplatz als Ausweichstandort für Georg-Büchner-Schule möglich? Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der ehemalige ADAC-Verkehrsübungsplatz oder ein anderer in der Nähe befindlicher Platz an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof als Ausweichstandort für die Georg-Büchner- Schule während ihrer Sanierung genutzt werden kann. Falls dies nicht möglich ist, welche alternativen Standorte sind ggf. vorgesehen? Begründung: Wie die Sanierung des Goethe-Gymnasiums gezeigt hat, ist es nicht ohne erhebliche Störungen möglich, den Unterricht während Sanierungsmaßnahmen auf dem Schulgelände weiter zu führen. Deshalb ist es notwendig einen Ausweichstandort für die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung bereitzustellen. Das Gelände des ehemaligen ADAC-Verkehrsübungsplatzes an der Max-Pruss-Straße/Ecke Am Römerhof steht seit Jahren leer. Es ist zu einem Großteil versiegelt. Es wäre wahrscheinlich groß genug, um die Georg-Büchner-Schule während ihrer Sanierung darauf auszulagern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltestelle Shuttlebus - Pfingstbrunnenstraße/Ecke Voltastraße einrichten

05.12.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3303 entstanden aus Vorlage: OF 532/2 vom 20.11.2022 Betreff: Haltestelle Shuttlebus - Pfingstbrunnenstraße/Ecke Voltastraße einrichten Der Magistrat wird beauftragt, während der Schließung des Tunnels am Westbahnhof zwischen Kurfürstenstraße und Solmsstraße für den geplanten Shuttlebus vom Vorplatz des Westbahnhofs in die City West, eine Haltestelle zusätzlich an der Pfingstbrunnenstraße/Ecke Voltastraße einzurichten. Begründung: Während der Sanierung des Westbahnhofs und der daraus entstehenden ca. sechsmonatigen Schließung des Tunnels zwischen Kurfürstenstraße und Solmsstraße soll ein Shuttlebus zwischen dem Vorplatz des Westbahnhofs und der City West eingerichtet werden. Nach bisheriger Planung sollen an den jetzigen Haltestellen der Straßenbahnlinie 17 "Kuhwaldstraße" und an der "Dammheide" Bushaltestellen eingerichtet werden. Sie sind aber relativ weit entfernt von der Georg-Büchner-Schule. Um einen sicheren Weg für die Schülerinnen und Schüler der Georg-Büchner-Schule zu gewährleisten, erscheint es sinnvoll, eine Bushaltestelle an der Pfingstbrunnenstraße/Ecke Voltastraße in der Nähe der Schule einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 748 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee

05.12.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3298 entstanden aus Vorlage: OF 511/2 vom 23.10.2022 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee Neumarkierungen des Radfahrstreifens vorzunehmen. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos (Dooring-Zone) in beiden Fahrtrichtungen, nach dem Vorbild vieler anderer Straßen in Frankfurt, z. B. der Schloßstraße, einzuplanen. Die großzügige Fahrbahnbreite der Leonardo-da-Vinci- Allee ermöglicht dies problemfrei. Begründung: Immer wieder passieren Unfälle aufgrund unbedachter Öffnungen der Autotüren nach links oder rechts mit schwerverletzten Personen, neulich erst mit tödlichem Ausgang auf der Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 744 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung Verkehrsinsel Leonardo-da-Vinci-Allee

10.10.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2952 entstanden aus Vorlage: OF 487/2 vom 25.09.2022 Betreff: Begrünung Verkehrsinsel Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel am Ende der Leonardo-da-Vinci-Allee/Endhaltestelle der Straßenbahn 17 entweder zu entsiegeln und eine kleine Oase (Wiese für Insekten) zu schaffen oder Pflanzenkübel aufzustellen und zu begrünen. Begründung: Der Altglascontainer auf der Verkehrsinsel wird versetzt. Die frei werdende Verkehrsinsel ist kaum sinnvoller nutzbar, da sie nicht barrierefrei ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 333 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aushängeschild Katharinenkreisel?

10.10.2022 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Kuhwaldstraße ermöglichen

12.09.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2748 entstanden aus Vorlage: OF 442/2 vom 21.08.2022 Betreff: Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Kuhwaldstraße ermöglichen Der Magistrat wird gebeten darauf hinzuwirken, dass die GWH für ihre Gebäude in der Kuhwaldstraße 60 sowie für ihre angrenzenden Gebäude in der Voltastraße Biotonnen bereitstellt und damit der gesetzlichen Verpflichtung nachkommt, den dortigen Mietparteien eine haushaltsnahe Getrenntsammlung von Bioabfällen zu ermöglichen. Begründung: Für die Biotonne gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang. Diese Pflicht wird in Frankfurt leider bislang nur lückenhaft erfüllt und von städtischer Seite nicht wirkungsvoll überwacht bzw. durchgesetzt. Die aktuelle Situation wirkt sich negativ auf die Umwelt und auf die betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus. Die fehlende Möglichkeit, Bioabfälle getrennt zu sammeln, führt dazu, dass diese Abfälle in der Restmülltonne landen und im Folgenden verbrannt statt einer klimapolitisch sinnvolleren Verwertung (Biogas, Düngemittel) zugeführt werden. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger zahlen außerdem deutlich höhere Entsorgungsgebühren für eine Restmülltonne als für eine grundsätzlich kostenfreie Biotonne. Haushalte werden somit zusätzlich belastet. In begründeten Fällen kann eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne gewährt werden, wenn z. B. anfallende Bioabfälle vor Ort kompostiert werden können. Diese Möglichkeit besteht auf den oben genannten Grundstücken nicht bzw. wird nicht wahrgenommen. Eine Ausnahmesituation scheint demnach nicht zu bestehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2642 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Übergang zum Glascontainer  2

12.09.2022 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2750 entstanden aus Vorlage: OF 444/2 vom 28.08.2022 Betreff: Sicherer Übergang zum Glascontainer - 2 Vorgang: OM 2099/22 OBR 2; ST 1831/22 Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer im Rebstockquartier vom aktuellen Standort, der Verkehrsinsel in der Leonardo-da-Vinci-Allee, wie in der Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1831, vorgeschlagen, vor das Ibis-Hotel zu versetzen. Begründung: Der barrierefreie Zugang zum Glascontainer kann am aktuellen Standort des Glascontainers nicht gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2099 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1831 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 50 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1484 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringen

12.09.2022 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2743 entstanden aus Vorlage: OF 434/2 vom 12.07.2022 Betreff: Zufahrt zur Scherbiusstraße sichern: Markierungen aufbringen Der Magistrat wird gebeten, 1. die Einfahrt in die Scherbiusstraße aus Richtung Braunfelsstraße (Kuhwaldsiedlung) durch entsprechende Markierungen und Erneuerung des Halteverbotsschilds zu sichern und 2. einen Spiegel in Höhe des Einbahnstraßenschilds auf der südlichen Straßenseite der Funckstraße an der T-Kreuzung Scherbiusstraße/Ecke Funckstraße zu montieren. Begründung: Die Einfahrt zur Scherbiusstraße wird häufig zugeparkt, sodass insbesondere die Müllabfuhr und andere größere Fahrzeuge nicht mehr, bzw. nur schlecht, passieren können. Die Anwohner wendeten sich insbesondere vor dem Hintergrund eines nicht lange zurückliegenden Brandes in der Scherbiusstraße an ein Mitglied des Ortsbeirates. Im Rahmen dessen wurde besonders deutlich, dass die Zufahrt, wenn unrechtmäßig geparkt wird, zu eng ist. Um darauf noch deutlicher hinzuweisen, sollen Markierungen angebracht werden. Des Weiteren soll auf Anregung der Anwohner ein Spiegel montiert werden, um die Einsehbarkeit in die Funckstraße beim Abbiegen aus der Scherbiusstraße zu verbessern und damit der Unfallgefahr entgegenzuwirken. Im Rahmen zweier Ortstermine mit Anwohnern, einer davon gemeinsam mit dem zuständigen Schutzmann vor Ort, hat sich ein Mitglied des Ortsbeirates ein Bild von der Situation gemacht. Dieses Halteverbotsschild, Scherbiusstraße 43, sollte wieder aufgestellt werden und die Fläche abmarkiert werden. Hier wird regelmäßig widerrechtlich geparkt. Entlang dieses Zaunes erscheint eine Straffierung sinnvoll, um zu verdeutlichen, dass die Fläche für große Fahrzeuge für die Zufahrt benötigt wird. Um die Einfahrt sicherzustellen, sollte dieser Bereich an der Braunfelsstraße bis zur Einfahrt Scherbiusstraße freigehalten werden, und entsprechend abmarkiert werden. Die T-Kreuzung Scherbiusstraße/Funckstraße ist schlecht einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 47 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II

28.06.2022 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2424 entstanden aus Vorlage: OF 504/1 vom 13.06.2022 Betreff: Fuß- und Radweg entlang der Straße Am Römerhof II Der Magistrat wird gebeten, den Belag des als "gemeinsamer Fuß- und Radweg" (Verkehrszeichen 240) gekennzeichneten Weges entlang der Straße Am Römerhof zwischen Schmidtstraße und der Straße der Nationen zu erneuern. Der erneuerte Weg soll zudem nur noch als Gehweg (Verkehrszeichen 239) gekennzeichnet werden. Um den Belangen des Radverkehrs Rechnung zu tragen, soll zwischen Europa-Allee und Straße der Nationen der rechte Fahrstreifen in einen Fahrradweg umgewandelt werden. Begründung: Entlang der stark befahrenen Straße gibt es aus Richtung Gallus kommend in Richtung Rebstock/Kuhwaldsiedlung nur einen sehr schmalen Weg, den sich zurzeit Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer teilen müssen. Der Abschnitt ist zudem Teil des Schulwegeplans, von einem sicheren Schulweg kann hier allerdings nicht die Rede sein. Es bedarf entsprechend einer Umverteilung der Verkehrsflächen, um für Rad- und Fußverkehr ausreichend Platz zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2813 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2126 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Theodor-Heuss-Allee zum Blühen bringen

30.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2257 entstanden aus Vorlage: OF 371/2 vom 08.05.2022 Betreff: Theodor-Heuss-Allee zum Blühen bringen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen in der Mitte der Theodor-Heuss-Allee, zwischen Ludwig-Erhard-Anlage und Emser Brücke, wo möglich bienen- und insektenfreundliche Blühwiesen anzulegen. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Blühwiesen leisten einen Beitrag gegen das dramatische Insektensterben, verschönern gleichzeitig das Stadtbild und steigern dadurch die Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk. Der Grünstreifen entlang der Theodor-Heuss-Allee ist aktuell als Rasenfläche mit Bäumen angelegt. Durch das Anlegen von Blühwiesen könnte der Streifen nachhaltig aufgewertet und das Umweltpotenzial dieser Grünfläche gehoben werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1950 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark

02.05.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 entstanden aus Vorlage: OF 253/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße Zum Rebstockbad, sowie an der Messestraße einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer mit einem - aus Sicht des Ortsbeirates - angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bittet der Ortsbeirat um eine valide Begründung; 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzerinnen und Nutzer, also potenziell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z. B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee, aber auch aus Europa-Allee/Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch die Begründung). Begründung: In der Stellungnahme vom 29.11.2021, ST 2126, weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 321) technisch und finanziell zu aufwendig wäre. Siehe auch die Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1159. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser Stellungnahme ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet und wird von zahlreichen Fußgängern sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde, einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße Zum Rebstockbad für Parknutzerinnen und Parknutzer sowie Besucherinnen und Besucher darstellt, ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzerinnen und Nutzer, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Quartier sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Europa-Allee/Pariser Straße besucht. Diese Kinder überqueren oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand eines Mitglieds des Ortsbeirates nicht vorgesehen. Laut der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 419, erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches mit der Anregung am 30.05.2016, OM 77, durch den Ortsbeirat 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht abgeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (Stellungnahme ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweges würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u. a. laut Stellungnahme ST 2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2057) vorgelegt hat. 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Straßenbahnlinie 17

02.05.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 06.04.2022 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnl inie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahn-Linie 5) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2065) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann!

02.05.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2081 entstanden aus Vorlage: OF 339/2 vom 10.04.2022 Betreff: Bewohnerinnen- und Bewohnerparken für Bockenheim JETZT - nicht irgendwann! Vorgang: B 299/19 Der Magistrat wird gebeten, umgehend mit den Planungen und der Umsetzung der monetären Parkraumbewirtschaftung für den Stadtteil Bockenheim zu beginnen. Im ersten Schritt soll das Gebiet zwischen den Bahngleisen (westliche Grenze), der BAB 66 (nördliche Grenze), der Zeppelinallee/Senckenberganlage (östliche Grenze) und der Theodor-Heuss-Allee (südliche Grenze) umgestellt werden. Ein zweiter Schritt umfasst die City West, die Kuhwaldsiedlung, das Rebstockviertel und den Biegwald. Begründung: Laut derzeitigen Planungen wird im Gebiet des Stadtteils Bockenheim erst in mehreren Jahren die monetäre Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Ein genaues Datum ist seitens der beteiligten Ämter nicht einmal im Ansatz nennbar, was auf einen Zeitraum von deutlich mehr als fünf Jahren hindeutet. Bockenheim gilt inzwischen als ganz heißer Tipp unter auswärtigen Parkplatzsuchenden, die umsonst parken möchten. In dem genannten Gebiet wird der öffentliche Parkraum zunehmend von Pendlern genutzt, die ihr Fahrzeug abstellen und die letzte Strecke zum Arbeitsplatz in der Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen. Darüber hinaus beklagen Anwohnerinnen und Anwohner zunehmend langfristig, über mehrere Tage bis hin zu Wochen abgestellte Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen. Die guten Anbindungen an den Hauptbahnhof und den Flughafen führen dazu, dass Reisende die kostenlosen Stellplätze mit ihren Fahrzeugen längerfristig blockieren. In den genannten Bereichen besteht dringender Bedarf, die Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1881 Aktenzeichen: 32 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus?

02.05.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2084 entstanden aus Vorlage: OF 345/2 vom 28.03.2022 Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße - Was wurde daraus? Vorgang: OM 6766/20 OBR 2; ST 447/21 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welchen Sachstand der Magistrat bzgl. der Durchsetzung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße berichten kann. Begründung: Vor Kurzem konnte ein Mitglied des Ortsbeirates Mitte März bei einem Besuch der Tornowstraße keinerlei Veränderung der Situation, wie in der Anregung OM 6766 beschrieben, feststellen. Aus anderen Stadtteilen ist dem Mitglied des Ortsbeirates bekannt, dass die Bauaufsicht unter Androhung von Strafen die Hauseigentümer aufgefordert hat, die Vorgartensatzung in einer bestimmten Frist umzusetzen. Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 447: "Betreff: Einhaltung der Vorgartensatzung in der Tornowstraße Der Magistrat hat gegen die ungenehmigten Stellplätze in den Vorgärten bereits in den 1990er Jahren Verfügungen erlassen. Nach erfolgten Widersprüchen wurden die Verfahren seinerzeit wegen rechtlicher Bedenken nicht weiter betrieben und letztendlich abgeschlossen. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirats wird der Magistrat die entsprechenden Verwaltungsverfahren wieder aufgreifen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6766 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 447 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2620 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten

02.05.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2085 entstanden aus Vorlage: OF 346/2 vom 07.04.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität in Bockenheim und im Westend auch nach Sonnenuntergang gewährleisten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4832/14 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der öffentliche Raum im Ortsbezirk 2 derart gestaltet wird, dass die Aufenthaltsqualität - möglichst für alle Lebewesen - auch im Dunkeln erhalten bleibt bzw. gesteigert wird. In diesem Sinne wird der Magistrat gebeten, 1. mindestens an folgenden Orten im Ortsbezirk 2 mit nachhaltigen Beleuchtungslösungen und ggf. zusätzlichen Maßnahmen (z. B. Notrufsäulen) dafür zu sorgen, dass diese Orte auch für mobilitätseingeschränkte Fußgängerinnen und Fußgänger im Dunkeln bequem benutzbar sind und möglichen Angstgefühlen von Bürgerinnen und Bürgern entgegengewirkt wird: - Wege für Fußgängerinnen und Fußgänger unter dem Katharinenkreisel, v. a. stadteinwärts, - Brücke City West-Kuhwaldsiedlung über Theodor-Heuss-Allee, - Ginnheimer Straße, - Markgrafenstraße, - Parrotweg; 2. zu prüfen und zu berichten, wann der Austausch von Gaslaternen im Ortsbezirk 2 abgeschlossen sein wird; 3. zu prüfen und zu berichten, wo ein Einsatz von smarter Beleuchtung im Ortsbezirk 2 geplant ist und mit welchen Sensoren diese Systeme ausgestattet werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, wie schädliche und unzweckmäßige Beleuchtung im öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 (z. B. Schaukästen, Hotels) im Sinne des Artenschutzes und der Aufenthaltsqualität aller Lebewesen reduziert werden kann und welche derartigen Maßnahmen bereits geplant sind. Begründung: Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern auf die mangelhafte Beleuchtungssituation an oben genannten Orten, die einer barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums hier im Wege stehen und bei einigen Bürgerinnen und Bürgern auch ein Gefühl der Unsicherheit wecken. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014, § 4832, beinhaltet den weitgehenden Ersatz der veralteten Gasbeleuchtung durch neue, effizientere, elektrische LED-Leuchten im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main. Dieser Umbau ging in den letzten Jahren leider zu langsam voran und sollte von der neuen Stadtregierung jetzt zügiger vorangetrieben werden. Denn jede alte Gasleuchte schadet dem Klima, sorgt in der Regel nicht für eine ausreichende Beleuchtung und sorgt für unnötige Belastungen des städtischen Haushalts. Die zuletzt von der Koalition in Aussicht gestellten intelligenten Beleuchtungslösungen bietet großes Potenzial für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität auch nach Sonnenuntergang. Es besteht Informationsbedarf über entsprechende Planungen für den Ortsbezirk 2, damit sich der Ortsbeirat frühzeitig einbringen und das Projekt auf lokaler Ebene begleiten kann. Übermäßige und vor allem falsch gerichtete, schlecht gesteuerte Beleuchtung in kalten Lichtfarben führt zu einer Aufhellung des Himmels. Diese Lichtglocke beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Arten, stört Pflanzen und belastet auch die menschliche Gesundheit. Best-Practice-Beispiele, wie die "Sternenstadt" Fulda, zeigen, wie man durch einen standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlicher Beleuchtung Lichtverschmutzung vermeiden und dadurch das Wohlbefinden aller Lebewesen steigern kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1882 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1952 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnunterführung City West

02.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2095 entstanden aus Vorlage: OF 335/2 vom 03.04.2022 Betreff: Bahnunterführung City West Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob es bereits eine Planung zu einer Umgestaltung der Anbindung der City West an das übrige Bockenheim, an der Bahnunterführung der Voltastraße und dem Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße/Robert-Mayer-Straße/Voltastraße gibt. 2. Falls ja, a) diese im Ortsbeirat vorzustellen; b) die dort befindlichen Bäume unbedingt zu erhalten. Begründung: In der Stellungnahme ST 469 ist von einer Umgestaltung dieses Knotenpunktes die Rede. Daher besteht Informationsbedarf. Der Ortsbeirat hat bereits mehrfach auf eine Umgestaltung dieses Knotenpunktes unter Erhalt des Baumbestandes hingewirkt, um die Verkehrsanbindung, insbesondere auch für Radverkehr aus Bockenheim kommend, in die City West zu verbessern. Bisher gab es aber keine Anzeichen seitens des Magistrats, diesen Anregungen zu entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1897 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist

02.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 entstanden aus Vorlage: OF 337/2 vom 03.04.2022 Betreff: Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist Vorgang: OM 458/21 OBR 2; OM 1051/21 OBR 2; OM 1053/21 OBR 2; ST 439/22; ST 493/22; ST 502/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist und bei der Grundnetzstraße Voltastraße nicht. Es dient zu Kenntnis, dass sich auch in der Feldbergstraße keine der vom Magistrat als schützenswert ausgewiesenen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) befindet . Begründung: Auf wiederholte Anregung des Ortsbeirates, in der Voltastraße Tempo 30 einzuführen, verwies der Magistrat stets (z. B. Stellungnahmen ST 439, ST 502) darauf, dass es sich um eine Grundnetzstraße handele, bei der Tempo 30 nur dann eingeführt werden könne, sofern sich schützenswerte Einrichtungen dort befänden. Gleichwohl besteht in der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30, ohne dass dort solche Einrichtungen vorhanden sind, worauf der Magistrat in der Stellungnahme ST 493 ausdrücklich hinweist. Mithin ist für die Ortsbeiratsmitglieder nicht schlüssig nachvollziehbar, warum bei einer Straße diese Vorgaben Tempo 30 erfolgreich verhindern und bei anderen offensichtlich nicht. In der Stellungnahme ST 493 heißt es: "Bei der Feldbergstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen der Siesmayerstraße und der Liebigstraße bzw. dem Grüneburgweg dient. Daher wurde die Feldbergstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Tempo-30-Zonen dürfen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Feldbergstraße wurde jedoch durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst." Warum also kann das Geschwindigkeitsniveau auf der Voltastraße nicht analog zur Feldbergstraße durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1051 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1828 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Platz zwischen Voltastraße und Ohmstraße westlich von der Galvanistraße in Maria-Pia-Geppert-Platz benennen

06.03.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 288/2 Betreff: Platz zwischen Voltastraße und Ohmstraße westlich von der Galvanistraße in Maria-Pia-Geppert-Platz benennen Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Magistrat wird vorgeschlagen, den Platz zwischen Voltastr. und Ohmstr. östlich vom Celsiusplatz und westlich von der Galvanistr. in Maria-Pia-Geppert-Platz zu benennen. Begründung: Maria-Pia Geppert* wurde am 28. Mai 1907 in Breslau geboren und ist am 18. November 1997 in Tübingen gestorben. Ihre Mutter war laut Wikipedia Italienerin. Sie studierte in Breslau Mathematik und Biologie sowie in Gießen und Rom und außerdem von1933 bis 1935 Versicherungsmathematik und Statistik in Italien in Rom. 1936 promovierte sie bei Corrado Gini im Fach Statistik in Rom. Von 1936 bis 1939 war Geppert Lehrerin. Ab 1939 arbeitete sie am W. G. Kerckhoff-Institut (heute Max-Planck-Institut für Herz- und Lungenforschung) in Bad Nauheim. Von 1940 bis 1964 leitete sie die statistische Abteilung des Instituts. 1942 habilitierte sie sich an der Universität Gießen über den Vergleich zweier beobachteter Häufigkeiten. Ab 1943 lehrte sie an der Universität. Von 1951 bis 1964 war sie Professorin für Biostatistik in Frankfurt, s. weitere Einzelheiten in der Anlage. Prof. Geppert verfügt über eine beeindruckende Biografie sowohl als Professorin in Biostatistik im Bereich der Mathematik und Naturwissenschaften als auch aufgrund ihres weiteren Engagements als Lehrerin. Außerdem gründete sie (mit Ottokar Heinisch) 1958 die Biometrische Zeitschrift (heute Biometrical Journal) und war Mitherausgeberin der von Gini 1920 gegründeten Zeitschrift Metron. Insbesondere hat sie viele Jahre an der Universität in Frankfurt am Main gelebt und gelehrt und war dort Professorin für Biostatistik von 1951 bis 1964. Damit weist sie enge persönliche Verbindungen zu Frankfurt am Main auf. Außerdem dient die Benennung dieses Platzes dem Ziel, beeindruckende Frauen mit einer europäischen und internationalen Biografie stärker in der Stadt sichtbar zu machen: Sie wurde in Breslau geboren, ihrer Mutter war Italienerin und sie hat teilweise in Italien studiert und promoviert. Selbst hat sie den größten Teil ihres Lebens in Deutschland verbracht. Damit weist sie Verbindungen zu Breslau, Italien und Deutschland und damit zu drei Ländern der heutigen Europäischen Union auf. ____________ *Quellen: Wikipedia-Eintrag abrufbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Maria-Pia_Geppert Des Weiteren fügt sich die Benennung dieses Platzes nach ihrer Person ein in die bestehenden Straßennamen in diesem Bezirk. Diese wurden insbesondere nach den Namen anderer Naturwissenschaftler, wie z.B. der Celsiusplatz nach Anders Celsius, die Ohmstr. nach dem Physiker Georg Simon Ohm und die Galvanistr. nach dem Arzt Luigi Galvani, benannt. Anlage mit weiteren Einzelheiten zur Biografie von Geppert* Geboren ist Maria-Pia Geppert am 28. Mai 1907 in Breslau. Nach dem Abitur 1926 am Ursulinen-Lyzeum in Breslau studierte Maria-Pia Geppert Mathematik und Biologie an der Universität Breslau sowie in Gießen und Rom. 1932 wurde sie bei Guido Hoheisel mit einer Arbeit aus der analytischen Zahlentheorie promoviert. Im gleichen Jahr legte sie das Lehramtsexamen ab und war Referendarin in Wiesbaden. Danach studierte sie von 1933 bis 1935 Versicherungsmathematik und Statistik in Rom, war Assistentin bei Francesco Cantelli und Redakteurin des italienischen Aktuarkongresses 1934. Im Jahr 1936 promovierte sie bei Corrado Gini im Fach Statistik in Rom. Von 1936 bis 1939 war Geppert Lehrerin. Ab 1939 arbeitete sie am W. G. Kerckhoff-Institut (heute Max-Planck-Institut für Herz- und Lungenforschung) in Bad Nauheim. Von 1940 bis 1964 leitete sie die statistische Abteilung des Instituts. 1942 habilitierte sie sich an der Universität Gießen über den Vergleich zweier beobachteter Häufigkeiten. Ab 1943 lehrte sie an der Universität Frankfurt sowie von 1947 bis 1951 an der TH Darmstadt. Von 1951 bis 1964 war sie Professorin für Biostatistik in Frankfurt. Ab 1954 organisierte sie die Biometrischen Kolloquien, die meist in Bad Nauheim stattfanden. Von 1964 bis 1976 war sie Professorin in Tübingen . Sie gründete - mit Ottokar Heinisch - 1958 die Biometrische Zeitschrift (heute Biometrical Journal) und war Mitherausgeberin der von Gini 1920 gegründeten Zeitschrift Metron. Sie ist am 18. November 1997 in Tübingen gestorben. Schriften von Geppert: Dissertation Breslau: Approximative Darstellungen analytischer Funktionen, die durch Dirichletsche Reihen gegeben sind, Math. Zeitschrift 35, 190-211, 1932 Dissertation Rom: Una proprieta caratteristica della distribuzione di Bravais, Giorn. Ist. Ital. Attuari 7, 378-391, 1936 Erwartungstreue plausibelste Schätzer aus dreieckig gestutzten Kontingenztafeln, Biometr. Z. 3, 54-66, 1961 ____________ *Quellen: Wikipedia-Eintrag abrufbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Maria-Pia_Geppert Zur Geschichte des Mathematischen Seminars der Universität Frankfurt am Main von 1914 bis 1970 Ziff. 6.10, abrufbar unter: https://www.uni-frankfurt.de/50699934/entwu_pc.pdf Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage OF 288/2 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Überprüfung der Erforderlichkeit einer Ampelanlage

05.03.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 298/2 Betreff: Überprüfung der Erforderlichkeit einer Ampelanlage Vorgang: M 19/21 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die hintere der beiden Ampelanlagen am Katharinenkreisel von der BAB 648 kommend nur zu Messe- und anderen Stoßzeiten aktiviert und ansonsten deaktiviert werden kann. Begründung: Die Einfahrt nach Bockenheim/Katharinenkreisel von der BAB 648 ist mit zwei Ampeln ausgestattet. Zwischen den Ampeln liegen ca. 100m Abstand. Neben der ersten Ampel liegt links die Kurve unter der der Brücke zur Wende vor dem Kreisel und rechts von den drei Fahrspuren eine Spur für Busse und Taxis um am Rückstau vorbeizufahren. Den Rückstau (bis über die Tankstelle hinaus) gibt es allerdings nur bei Messen und im Berufsverkehr. Daher wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob die permanente Aktivierung der Ampel erforderlich erscheint. Dies sollte insbesondere auch im Hinblick auf die Bebauung des neuen Quartiers unmittelbar an die BAB 648 und den Katharinenkreisel angrenzend überdacht werden (vgl. Vorlage M 19). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.01.2021, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 298/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, 2 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteig in der Braunfelsstraße absenken

14.02.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1622 entstanden aus Vorlage: OF 270/2 vom 29.01.2022 Betreff: Bürgersteig in der Braunfelsstraße absenken Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig in der Braunfelsstraße, am Aufgang zur Fußgängerbrücke, auf Fahrbahnniveau abzusenken sowie zudem die vorhandene Sperrmarkierung aufzufrischen. Begründung: In der Braunfelsstraße (Kuhwaldsiedlung) beginnt in Höhe der Einmündung der Manskopfstraße die westliche Rampe hoch zur Fußgängerbrücke über die Theodor-Heuss-Allee, die die Kuhwaldsiedlung mit der Philipp-Reis-Straße in der City West verbindet. Der unmittelbare Straßenbereich davor ist mit einer Sperrmarkierung versehen, damit dort keine Autos parken. Das funktioniert auch. Diese Sperrmarkierung ist aber in die Jahre gekommen. Zudem fehlt die Bürgersteigabsenkung. Zwar ist der Höhenunterschied nicht so hoch wie in weiteren Abschnitten der Braunfelsstraße, aber dennoch so unangenehm, dass ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen mit Rollatoren oder anderen Gehhilfen stolpern könnten oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer Mühe haben, auf den Bürgersteig und auf die Rampe zu gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1303 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer Schule

31.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2022, OF 264/2 Betreff: Besserer Schutz des Rebstockwäldchens - Planung einer Schule Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie kann der verbleibende Teil des Rebstockwäldchens, der laut B-Plan Nr. 683 Ä nicht oder in absehbarer Zeit nicht für eine Bebauung vorgesehen ist, besser als bisher vor laufenden Baustellenmaßnahmen geschützt werden? 2. Ist dem Magistrat bekannt, ob und wann das Bauvorhaben der LBBW westlich der Angelika-Machinek-Straße (WA 1/ B-Plan) beginnen soll, und wann somit weitere Waldfläche gerodet werden soll? 3. Welchen zeitlichen Horizont gibt es für die eventuelle Planung und Errichtung der ggf. an der süd-östlichen Seite des Rebstockwaldes vorgesehenen Schule (Fläche für den Gemeinbedarf/ 0,4 ha weiterer Wald-Verlust)? Welche Planungen liegen hier bereits vor? Welche Möglichkeiten werden ggf. gesehen, die Schule andernorts zu realisieren und damit einen größeren Teil des Waldes zu schonen? 4. Welche Maßnahmen sollen ergriffen werden, um das Rebstockwäldchen mittelfristig wieder ökologisch aufzuwerten, für die Bevölkerung zu öffnen und dem Quartier zugänglich zu machen? Begründung: Der Rebstockwald zwischen Leonardo da Vinci-Allee und BAB 648/ Katharinenkreisel wurde in seinem nord-östlichen Bereich bereits für das Bauvorhaben der ABG (Riegelbebauung) abgeholzt. Auffällig sind auch im süd-östlichen Randbereich starke Eingriffe, sowie Fällungen größerer Bäume am Rande der Angelika-Machnik-Straße. Der Wald ist zudem komplett eingezäunt und den derzeit eingerichteten Baustellen zugeschlagen, was befürchten lässt, dass ein Schutz vor weiteren Eingriffen nur unzureichend vorhanden ist. Der Rebstockwald sollte u.a. aus Gründen des Klimaschutzes, der Klimafolgenanpassung und des Lärmschutzes in größtmöglichen Teilen für ein überaus dichtes Wohnquartier erhalten werden. Er ist aufgrund früherer Entwicklungen ohnehin schon stark reduziert worden. Die B-Plan-Begündung (683 Ä) weist auf die hohe Versiegelung und die starken Aufheizungstendenzen im gesamten Rebstock-Quartier hin. Eine Kompensation der gerodeten Flächen des Rebstockwäldchens im Fechenheimer Mainbogen nutzt dem jetzt entstehenden Wohnquartier wenig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. bis 3. des Antragstenors der Vorlage OF 264/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 323 2022 Die Vorlage OF 264/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3.: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung) Ziffer 4.: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ein Bücherschrank für die City West

29.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2022, OF 255/2 Betreff: Ein Bücherschrank für die City West Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen öffentlichen Bücherschrank auf dem Celsiusplatz in der City West zu errichten. Sollte der Standort Celsiusplatz ungeeignet sein, wird der Magistrat gebeten, den Bücherschrank auf dem öffentlichen Platz in unmittelbarer Nachbarschaft, auf dem Platz zwischen Voltastraße 72/74 und Ohmstraße 55/57, zu errichten. Der Ortsbeirat unterstützt die Maßnahme aus seinem Budget mit einem Betrag von bis zu € 10.000. Begründung: Anregung einer Anwohnerin. Die City West hat sich in den letzten Jahren als Quartier kontinuierlich weiterentwickelt. Die Zahl der Einwohner*innen und Familien ist gestiegen. Das Angebot eines Bücherschrankes, der den kostenlosen Tausch von Büchern ermöglicht, würde dieser Entwicklung Rechnung tragen. Bei den oben angeregten Standorten handelt es sich um belebte Quartiersplätze, zentral gelegen in der City West. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.12.2021, OF 227/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 86 2022 1. Die Vorlage OF 227/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 255/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Förderung auf 7.000 Euro begrenzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bücherschrank Leonardo-da-Vinci-Allee

29.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2022, OF 252/2 Betreff: Bücherschrank Leonardo-da-Vinci-Allee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten einen öffentlichen Bücherschrank vor der Seniorenresidenz Rebstockpark, Leonardo-da-Vinci-Allee 29, zu errichten. Ein Foto vom vorgeschlagenen Standort anbei. Da die 10 angebrachten Fahrradbügel zu keinem Zeitpunkt in ihrer Gänze genutzt werden, wird gebeten 2-3 Fahrradbügel zu entfernen, um Raum für den Bücherschrank zu schaffen. Der Ortsbeirat unterstützt die Maßnahme aus seinem Budget mit einem Betrag von bis zu € 10.000. Begründung: Die Stelle im Ortsteil Rebstock befindet sich in direkter Nähe der Haltestelle "Rebstockbad" und der Seniorenresidenz. Entsprechende Bitten, einen öffentlichen Bücherschrank im Ortsteil Rebstock aufzustellen, liegen aus der örtlichen Bürgerschaft vor. Der Standort bietet sich an, da sich dieser vor der Seniorenresidenz befindet, in der rund 240 Senioren wohnen, die größtenteils eine Bibliothek nicht mehr aufsuchen können. Zudem liegt der Standort gegenüber der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 17, sowie neben einer Bushaltestelle der Linien 54 und 50. Entsprechend viele Anwohner haben Zugang. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.05.2021, OF 32/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 7 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 252/2 dahin gehend ab, dass im Antragstenor nach den Worten ". . um Raum für den Bücherschrank zu schaffen." die Worte "Der vorgeschlagene Platz in der Leonardo-da-Vinci-Allee befindet sich auf privatem Grund, sodass der Magistrat gebeten wird, mit dem Eigentümer entsprechende Vereinbarungen zwecks Zustimmung zum öffentlichen Bücherschrank zu treffen. Vorab signalisierten die Eigentümervertreterinnen und -vertreter einem Mitglied des Ortsbeirates gegenüber hierzu grundsätzlich eine positive Gesprächsbereitschaft. Falls der öffentliche Bücherschrank am vorgeschlagenen Platz nicht realisiert werden kann, wird der Magistrat gebeten, alternativ den Standort im Umfeld der Montgolfier-Allee/Kreuzung Colsmanstraße, hier rechts neben der Feuerwehrzufahrt gegenüber der Kita, zu prüfen bzw. gerne anderweitige geeignete Standorte für dieses Wohnquartier dem Ortsbeirat vorzuschlagen." eingefügt werden. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 85 2022 1. Die Vorlage OF 32/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 207/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 252/2 wird in der geänderten Fassung mit der Maßgabe beschlossen, dass die Förderung auf 7.000 Euro begrenzt wird. Abstimmung: zu 3. 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Vereinsgelände des KGV Westend e. V. 1913 (Anlage: Am Römerhof 2)

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1399 entstanden aus Vorlage: OF 234/2 vom 23.12.2021 Betreff: Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Vereinsgelände des KGV Westend e. V. 1913 (Anlage: Am Römerhof 2) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Behelfsausfahrt der BAB 5 auf die Straße Am Römerhof in Höhe der Zugänge zur Anlage des Kleingartenvereins (KGV) Westend e. V. 1913 folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Demontage von jeweils acht Meter Leitplanke auf beiden Seiten der Behelfsausfahrt an den Zufahrten/Zugängen zur Anlage; 2. Montage jeweils einer Schranke und Absicherung der Leitplankenendpunkte; 3. Sicherung durch Feuerwehr-/Notdiensteabsperreinrichtung und Sicherheitsschloss für den Verein; 4. Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vor der Ampel. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die benannte Behelfsausfahrt von der BAB 5, welche nur während großer Messen geöffnet wird, auch weiterhin benötigt wird. Begründung: Die Anlage des KGV Westend wurde vor Jahren durch die Messebehelfsabfahrt in zwei Teile getrennt. Durch die Anbringung der passiven Schutzeinrichtung (Leitplanken) wurde die Durchfahrtshöhe unter der Eisenbahnbrücke für den Verein auf maximal 3,55 Meter abfallend bis 2,40 Meter eingeschränkt. Die FES/SEF muss das Vereinsheim anfahren, um alle zwei Monate die Fäkaliengrube zu leeren. Hier wird zurzeit noch ein kleineres Fahrzeug vorgehalten, dieses soll aber abgeschafft werden. Feuerwehr und Notdienste haben derzeit keine Chance, die Anlagen anzufahren. Auch Anlieferungen für den Verein sind nur mit großem Aufwand und Kosten (Abbau der Schutzeinrichtungen durch die Stadt) zulasten des Vereins möglich. Die vorgestellte Lösung wurde seitens des Vereins mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung erarbeitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 999 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kuhwaldstraße bei Erneuerung mit zusätzlichen Bäumen versehen

17.01.2022 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1404 entstanden aus Vorlage: OF 245/2 vom 20.12.2021 Betreff: Kuhwaldstraße bei Erneuerung mit zusätzlichen Bäumen versehen Der Magistrat wird gebeten, bei der geplanten Grunderneuerung der Kuhwaldstraße zwischen Liese-Meitner-Straße und Voltastraße 1. den gesamten Straßenabschnitt beidseitig mit Bäumen zu versehen, mindestens aber im Bereich der Neuen Gymnasialen Oberstufe (neu: Toni-Sender-Oberstufe) bzw. auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Bereich Kuhwaldstraße 51 mindestens fünf neue Bäume zu pflanzen, 2. der Neuen Gymnasialen Oberstufe (neu: Toni-Sender-Oberstufe) anzubieten, die neuen Bäume und Baumscheiben in deren Bereich der Straße im Rahmen von Baumpatenschaften zu pflegen, dies aber nicht zur Bedingung für die Baumpflanzungen in diesem Bereich zu machen, 3. die Baumpflanzungen nach dem Konzept der Schwammstadt vorzunehmen, die Straßenerneuerung sowie die Baumpflanzungen also so vorzunehmen, dass Regenwasser von der Straße und den Gehwegen zu den Baumstämmen hinfließt, und den Wurzelbereich der Bäume mit entsprechend aufnahmefähigem Bodenmaterial zu befüllen, 4. sofern die Straßenerneuerung dies zulässt, auch bei den sechs bestehenden Bäumen das Konzept der Schwammstadt umzusetzen, also den Wurzelbereich mit zusätzlichem wasseraufnahmefähigem Material zu erweitern und auch hier dafür zu sorgen, dass Regenwasser stets von Straße und Gehweg zu den Stämmen hinfließt. Begründung: Bezug: Mitteilung des Amts für Straßenbau und Erschließung vom 15.12.2021. Das Schwammstadtkonzept bietet derzeit die besten Wachstumsbedingungen für Stadtbäume und sollte daher bei Neupflanzungen immer Anwendung finden, wenn sich die Möglichkeit bietet. Die geplante Grunderneuerung des Straßenabschnitts samt Grundaushub und Erneuerung der Trag- und Deckschichten sollte die Möglichkeit eröffnen, neue Bäume zu pflanzen und hierbei nach dem Schwammstadtkonzept vorzugehen. Bei bestehenden Bäumen ist eine Anpassung an dieses Konzept nur sehr schwer umsetzbar, da hierfür das Erdreich recht tief ausgehoben werden muss. Eine Grunderneuerung ist also der geeignete Zeitpunkt für solche Maßnahmen. Davon sollte gerade in einem so hoch verdichteten und versiegelten Stadtgebiet wie der City West Gebrauch gemacht werden. Die Notwendigkeit zusätzlicher Bäume mit guten Wachstumsbedingungen sollte in Zeiten des Klimawandels und zu erwartender weiterer Erhitzung der Stadtgebiete selbstverständlich sein. Bisher befinden sich im betreffenden Straßenabschnitt nur sechs Bäume im Bereich der Kuhwaldstraße 46. Hier sollte die Möglichkeit genutzt werden, den ganzen Straßenabschnitt - möglichst beidseitig - mit Bäumen zu versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 610 Antrag vom 03.04.2022, OF 336/2 Anregung vom 02.05.2022, OA 188 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Philipp-Reis-Straße

17.01.2022 · Aktualisiert: 14.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1409 entstanden aus Vorlage: OF 237/2 vom 30.12.2021 Betreff: Fahrradbügel Philipp-Reis-Straße Der Magistrat wird gebeten, - in der Philipp-Reis-Straße/Ecke Braunfelsstraße (vor der Braunfelsstraße 1), - Philipp-Reis-Straße 23-17/Ecke Funckstraße und - gegenüber Philipp-Reis-Straße 23-17/Ecke Funckstraße (an der unbebauten Straßenseite, siehe Foto) Fahrradbügel anzubringen. Begründung: In der Philipp-Reis-Straße sind keinerlei Fahrradbügel vorhanden, Fahrräder werden unsachgemäß geparkt. Philipp-Reis-Straße 23 bis 17/ Ecke Funckstraße parallel zu Philipp-Reis-Straße 23 bis 17/ Ecke Funckstraße (unbebaute Seite) Philipp-Reis-Straße/Ecke Braunfelsstraße Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 942 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ein Bücherschrank für die City West

29.12.2021 · Aktualisiert: 22.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2021, OF 227/2 Betreff: Ein Bücherschrank für die City West Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen öffentlichen Bücherschrank auf dem Celsiusplatz in der City West zu errichten. Sollte der Standort Celsiusplatz ungeeignet sein, wird der Magistrat gebeten, den Bücherschrank auf dem öffentlichen Platz in unmittelbarer Nachbarschaft, auf dem Platz zwischen Voltastraße 72/74 und Ohmstraße 55/57, zu errichten. Begründung: Anregung einer Anwohnerin. Die City West hat sich in den letzten Jahren als Quartier kontinuierlich weiterentwickelt. Die Zahl der Einwohner*innen und Familien ist gestiegen. Das Angebot eines Bücherschrankes, der den kostenlosen Tausch von Büchern ermöglicht, würde dieser Entwicklung Rechnung tragen. Bei den oben angeregten Standorten handelt es sich um belebte Quartiersplätze, zentral gelegen in der City West. Option 1 - Celsiusplatz (Aufnahme der Antragstellerin) Option 2 - Platz zwischen Voltastraße 72/74 und Ohmstraße 55/57 (Aufnahme der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.01.2022, OF 255/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 227/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 86 2022 1. Die Vorlage OF 227/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 255/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Förderung auf 7.000 Euro begrenzt wird. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 LINKE.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Schwerter zu Pflugscharen und Büros zu Schulen

16.12.2021 · Aktualisiert: 27.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2021, OF 248/2 Betreff: Schwerter zu Pflugscharen und Büros zu Schulen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. Wie viele (leerstehende) Bürogebäude/-etagen wurden frankfurtweit überprüft, ob die Liegenschaften für schulische Nutzungen geeignet sind? 2. In wie vielen Fällen ergab sich ein positives Ergebnis und welche Schulen wurden daraufhin in (leerstehenden) Bürogebäuden/-etagen untergebracht? 3. Welche (leerstehenden) Bürogebäude/-etagen im Ortsbezirk 2 wurden bei den unter 1.) erfragten Prüfungen untersucht (hier nun bitte mit genauer Anschrift)? 4. Welche (leerstehenden) Bürogebäude/-etagen im Ortsbezirk 2 sind für eine schulische Nutzung geeignet? Welche Schulen sollen darin angesiedelt werden? 5. Welche (leerstehende) Bürogebäude/-etagen im Ortsbezirk 2 sind für eine schulische Nutzung ungeeignet? Warum? Begründung: Die Toni-Sender-Oberstufe (vormals Neue Gymnasiale Oberstufe) wurde seinerzeit als erste Schule in Frankfurt in einem Bürogebäude in der Voltastraße 1a untergebracht. Die damals wie heute zuständige Dezernentin erklärte, dass die Möglichkeit der Unterbringung von Schulen in Bürogebäuden nun regelmäßig geprüft werden soll. Da dieser Ansatz sehr unterstützenswert ist, soll nun eine erste Bilanz abgefragt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 47 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. bis 4. und über die Ziffer 5. des Antragstenors der Vorlage OF 248/2 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 281 2022 1. Die Ziffern 1. bis 4. des Antragstenors der Vorlage OF 248/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 5. des Antragstenors der Vorlage OF 248/2 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffern 1. bis 4.: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 3 CDU (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung) Ziffer 5.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nauheimer Straße

03.11.2021 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 entstanden aus Vorlage: OF 170/2 vom 18.10.2021 Betreff: Nauheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der zwei Autofahrspuren zwischen dem Ende des Radwegs von der Emser Brücke herunter bis zur Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrerinnen und Radfahrern noch mehr Sicherheit verleiht. Sollte dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird angeregt, in der Zwischenzeit auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrradpiktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrerinnen und Autofahrern unmissverständlich signalisiert wird, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an. Begründung: Auf dem circa 150 Meter langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der Sieben-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrerinnen und Radfahrer häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohnerinnen- und Anwohnerparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Antrag vom 03.04.2022, OF 335/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2095 Antrag vom 22.08.2022, OF 433/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2742 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 in der City West

03.11.2021 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 entstanden aus Vorlage: OF 192/2 vom 18.10.2021 Betreff: Tempo 30 in der City West Vorgang: OM 458/21 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. die City West als Ganzes zur Tempo-30-Zone zu deklarieren und dies durch entsprechende Schilder an den Einfahrtsstraßen zur City West (Galvanistraße, Voltastraße, Heinrich-Hertz-Straße, Kreuznacher Straße, Kuhwaldstraße) deutlich auszuweisen; 2. in der Ohmstraße jeweils einen Pkw-Stellplatz neben den Feuerwehrzufahrten vor den Restaurants (einmal auf Höhe Solmsstraße, einmal auf Höhe Celsiusplatz) in einen Lieferparkplatz umzuwandeln; 3. die City West priorisiert und so bald wie möglich im Zuge der stadtweiten Einführung der flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung zu berücksichtigen; 4. das ordnungswidrige Parken auf den Gehwegnasen im Kreuzungsbereich Ohmstraße/Pfingstbrunnenstraße durch Aufstellung von Fahrradbügeln (oder sofern dies nicht möglich ist von Pollern) zu unterbinden. Begründung: Die Anregung erfolgt auf Hinweis eines Bürgers. Zu den einzelnen Punkten: 1. Die City West ist bereits zum großen Teil Tempo-30-Zone (die Ausweisung der Voltastraße als Tempo-30-Straße hat der Ortsbeirat bereits in der Anregung OM 458 vom 05.07.2021 beschlossen). Die aktuelle Beschilderung in der City West führt zu Verwirrung bei den Autofahrerinnen und Autofahrern. Auf einzelnen Straßenabschnitten ist nicht unbedingt eindeutig ersichtlich, welche Geschwindigkeitsbegrenzung hier gilt. 2. Dies würde die Anlieferung für die Restaurants erleichtern und Parken auf den Feuerwehrzufahrten vermeiden. 3. Die City West eignet sich in besonderem Maße für die Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung und könnte daher priorisiert werden. Fast sämtliche Wohnblocks sind zweigeschossig mit Tiefgaragen unterkellert. In diesen wird jedoch ein großer Teil der Parkplätze nicht genutzt, da es günstiger ist, den Pkw kostenlos auf der Straße abzustellen. Das Mercure Hotel verfügt ebenfalls über eine große Tiefgarage, in der Stellplätze öffentlich zur Vermietung zur Verfügung stehen, sodass auch Pendlerinnen und Pendler in einer Tiefgarage parken können. Auch in den Tiefgaragen der Wohnblocks werden Stellplätze teilweise öffentlich zu Vermietung angeboten. 4. Die Kreuzung Ohmstraße/Pfingstbrunnenstraße ist aktuell sehr schlecht einzusehen. Dies stellt eine gefährliche Situation für zu Fuß Gehende sowie für Auto- und Radfahrende dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Antrag vom 03.04.2022, OF 337/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 Aktenzeichen: 32 1

OI (Initiative Ortsbeirat)

Namensgebung der Neuen Gymnasialen Oberstufe

03.11.2021 · Aktualisiert: 10.11.2021

S A C H S T A N D : Initiative vom 03.11.2021, OI 3 entstanden aus Vorlage: OS 14/2 vom 04.11.2021 Betreff: Namensgebung der Neuen Gymnasialen Oberstufe Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die Neue Gymnasiale Oberstufe, Voltastraße 1A, 60486 Frankfurt am Main, in "Toni-Sender-Oberstufe" umzubenennen. Der Ortsbeirat folgt damit dem Vorschlag der Schulgemeinde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 10.11.2021

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Römerhof

13.09.2021 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 823 entstanden aus Vorlage: OF 147/2 vom 23.08.2021 Betreff: Fahrradweg Römerhof Der Magistrat wird gebeten, eine der zwei Autofahrspuren in einen (rot markierten) Fahrradstreifen umzuwandeln und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den parkenden Pkw einzuplanen (Dooring-Z one) und zu gewährleisten. Begründung: Auf dem circa 150 Meter langen Abschnitt der Straße Am Römerhof zwischen der Einmündung der Leonardo-da-Vinci-Allee und dem Wilhelmine-Reichard-Weg fehlt ein Radweg bzw. ein Fahrradstreifen. Der Abschnitt zwischen dem Katharinenkreisel und der Leonardo-da-Vinci-Allee weist mit einem (wenn auch holprigen) Radweg neben dem Fußweg eine eigene Infrastruktur auf. Ebenso kann man nach dem Wilhelmine-Reichard-Weg mit dem Rad auf dem Fußweg fahren (gemeinsame Nutzung). Aber der Bereich dazwischen ist ohne Fahrradspur geblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 170 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5882 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg an der Theodor-Heuss-Allee

13.09.2021 · Aktualisiert: 01.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 822 entstanden aus Vorlage: OF 146/2 vom 22.08.2021 Betreff: Fahrradweg an der Theodor-Heuss-Allee Vorgang: V 1331/19 OBR 2, ST 1943/19 Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg aus Richtung Kuhwaldsiedlung/Rebstock stadteinwärts an der Theodor-Heuss-Allee beispielsweise durch folgende Maßnahmen sicherer und benutzerfreundlicher zu gestalten: 1. Die Fußgängertreppe nach der Emser Brücke ist uneinsehbar für Radfahrer, und für Fußgänger ist nicht erkennbar, dass Radfahrer kreuzen. Hier sollten entsprechende Beschilderungen, evtl. Spiegel, montiert werden. 2. Die Absperrgitter sollten nicht den Fuß- vom Radweg, sondern die Fahrbahn trennen. 3. Der Radweg ist durchgehend als solcher deutlich (rot?) zu markieren, um auch bei Ein- und Ausfahrten ausreichend auf Radfahrer hinzuweisen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Sachstand zu der Stellungnahme vom 07.10.2019, ST 1943, ist. Begründung: Zu 1.: Die Ausstattung der Treppe mit Schildern und/oder Spiegeln trägt zur allgemeinen Sicherheit bei. Bessere Einsicht minimiert das Unfallrisiko. Zu 2.: Der Autoverkehr ist hier sehr dicht, und viele Autofahrer sind von der Autobahn kommend noch mit sehr hohen Geschwindigkeiten unterwegs, was die Sicherheit der Radfahrer beeinträchtigt. Zu 3.: Gerade bei Zufahrten sollten Autofahrer gezielt auf ggfs. kreuzende Radfahrer hingewiesen werden. Selbst bei Öffnung des Radwegs nördlich der Theodor-Heuss-Allee auch für den stadteinwärts fließenden Radverkehr sollte der südliche Weg entsprechend gesichert werden, da nicht an allen Zufahrten auch eine Kreuzung der Theodor-Heuss-Allee möglich ist. Treppe nach der Emser Brücke Schlechte Einsicht in Richtung Brücke für Radfahrer Absperrgitter Markierungen sind zu überarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1943 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 171 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

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