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Meine Nachbarschaft: Parkstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wohin mit Pkw, deren Parkplätze vernichtet werden?

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 449/2 Betreff: Wohin mit Pkw, deren Parkplätze vernichtet werden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo die PKW, deren Parkplätze im Grüneburgweg vernichtet werden sollen, in Zukunft abgestellt werden sollen; ob - und in welchem physikalischen Prozeß - diese PKW gar keine Parkplätze mehr benötigen, da sie spurlos verdampfen; wo diejenigen PKW, die in den umliegenden Stadtvierteln ihren Parkplatz verlieren, weil die aus dem Grüneburgweg vertriebenen dort abgestellt werden, nun ihrerseits bleiben sollen; ob zur Entlastung die Errichtung von Quartiersgaragen - möglichst vor Wegfall der Parkplätze - geplant ist; oder ob geplant ist, in Zukunft PKW-Besitzer zwangsweise zu enteignen und ihnen die Benutzung eines Fahrrades vorzuschreiben. Begründung: Durch den Umbau des Grüneburgwegs zum Fahrradparadies fallen über 100 Parkplätze weg. Die PKW, die diese Parkplätze bisher nutzen, verschwinden nicht einfach, sondern sie werden auf anderen Parkplätzen abgestellt. Und natürlich versuchen die PKW-Besitzer, möglichst in den umliegenden Straßen einen Platz zu finden. Dort ist aber ebenfalls schon seit Jahren Parkraum rar, weshalb die nun aus dem Grüneburgweg Verdrängten ihrerseits in den umliegenden Straßen parkende Einwohner weiter verdrängen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 449/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 449/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 449/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 451/2 Betreff: Alle Westend-Bewohner haben ein Recht auf Beachtung ihrer Interessen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Einwohner des Westends, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, detailliert über die Pläne und ihre Folgen zu informieren; und zwar mindestens in den folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Dabei ist besonders hinzuweisen auf nachstehend gelistete zu erwartende Folgen: erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 451/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Belastung der Westend-Bewohner

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 450/2 Betreff: Belastung der Westend-Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Belastung der Einwohner des Westends sein wird, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, durch erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Dabei sind nicht nur die Bewohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern auch die der folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Müssen die Westend-Bewohner ihre Klempnerarbeiten selbst machen?

28.08.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 28.08.2022, OF 457/2 Betreff: Müssen die Westend-Bewohner ihre Klempnerarbeiten selbst machen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Verbleib des Installationsbetriebes Kletti im Grüneburgweg gesichert werden soll, obwohl nach Aussage des Firmeninhabers ein Verbleib unter den Bedingungen der Grüneburgweg-Fahrradumbauten nicht mehr möglich ist; oder ob die Stadt bereit ist, der Firma die Kosten für den Umzug sowie die möglicherweise erhöhten Folgekosten am neuen Standort zu zahlen; und ob die Stadt bereit ist, den Bürgern des Westends die erhöhten Kosten für alternative Installationsfirmen und weitere Anfahrwege der Handwerker zu erstatten. Begründung: Firma Kletti benötigt mindestens zum Be- und Entladen ihrer Fahrzeuge, aber auch zum nächtlichen Abstellen zahlreiche Parkplätze. Beides wird nach den derzeitigen Planungen nicht mehr möglich sein, so daß die Firma ihren Standort wechseln muß. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 457/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 457/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 457/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Änderungen auf der Wolfsgangstraße

18.08.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

Antrag vom 18.08.2022, OF 355/3 Betreff: Änderungen auf der Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten auf der Wolfsgangstraße a) Folgende neu geschaffenen Fahrradabstellmöglichkeiten wieder zu entfernen: - Im Bereich der Einmündung am Oeder Weg auf der südlichen Seite vor der Werbesäule - Auf den Parkflächen in Höhe Hausnummern 10/12 - Im Bereich der Hauseinfahrten Hausnummern 7 b) Die Haltelinien an der Kreuzung mit der Justinianstraße wieder einzuzeichnen. Begründung: Die Anzahl der neugeschaffenen Fahrradständer im der Wolfsgangstraße im Rahmen der Neumarkierung entspricht nicht dem Bedarf in dieser Straße in der viele Liegenschaften Fahrradabstellmöglichkeiten auf dem eigenen Grundstück haben und überwiegend Wohnnutzung vorhanden ist. Durch den Wegfall der Haltelinien im Bereich der Kreuzung mit der Justinianstraße ist die ehemalige Gefahrenstelle wieder entstanden die der Ortsbeirat vor Jahren mit den beantragten Haltelinien entschärft hatte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 355/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule

07.07.2022 · Aktualisiert: 14.04.2023

Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 entstanden aus Vorlage: OF 341/3 vom 07.07.2022 Betreff: Schulbushaltestelle gegenüber der Privaten Kant-Schule Vorgang: OM 1275/21 OBR 3; ST 788/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Erwägungen und Gründe dazu geführt haben, dass gegenüber der Privaten Kant-Schule eine Schulbushaltestelle eingerichtet wurde. Des Weiteren wird darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum Alternativvorschläge nicht in die Entscheidungsfindung mit eingeflossen sind. 1. Wer hat über die Widmung der Bushaltestelle an diesem Standort entschieden? 2. Wurden alle Instanzen, die gewöhnlich für eine Entscheidungsvorbereitung eingebunden sind, in diesem konkreten Fall involviert? 3. Welche Schulbusse dürfen auf der Schulbushaltestelle von Montag bis Freitag zwischen 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr für den Ein- und Ausstieg der Schüler halten? 4. Wird die Schulbushaltestelle auch für Schulbusse der Phorms-Schule, der Elisabethenschule und der Fürstenbergerschule zur Verfügung stehen? 5. Gibt es für Fahrzeuge eine Größenlimitierung für die Nutzung der Schulbushaltestelle(Aktuell ragen die Busse regelmäßig in die Einfahrt zur Garage der Anwohner der Liegenschaft Hammanstraße 12, weil sie Rangierabstand zum Vordermann lassen.)? 6. Wieso hat der Magistrat einen gemeinsam nutzbaren Busparkplatz für drei Schulen (mit der Elisabethens chule und der Fürstenbergerschule) auf der Eschersheimer Landstraße außerhalb eines Innenstadtwohngebietes an einer breiten Ausfallstraße, nicht bedacht bzw. nicht weiter verfolgt? Begründung: Mit den Ortsterminen am 21.03.2014, 29.03.2016 und der Anregung OM 1275 für einen Ortstermin bzw. eine Schulwegbegehung sollte eine über Jahre bestehende Gefahrensituation an der Hammanstraße/Ecke Fürstenbergerstraße, Spielstraße Holzhausenpark und Eingangsbereich Holzhausenpark entschärft werden. Schulkinder von sechs Schulen (Elisabethenschule, Fürstenbergerschule, Private Kant-Schule, Phorms-Schule, Engelbert-Humperdinck-Schule und Lessing Gymnasium) sowie Parknutzer kreuzen diesen neuralgischen Verkehrsknotenpunkt. Ziel der zahlreichen Initiativen des Ortsbeirates 3 war eine Entzerrung des Busbetriebes und der Elterntaxis vor der Privaten Kant-Schule an einer engen und unübersichtlichen Verkehrskreuzung mit überdurchschnittlich hohem Parteienverkehr. Gleichzeitig sollte die ungehinderte Zufahrt von Einsatz-, Kranken- oder Müllfahrzeugen gewährleistet sein. Seit dem 06.04.2022 ist auf einer öffentlichen Fläche eine Schulbushaltestelle für einen großen Schulbus direkt gegenüber der Privaten Kant-Schule eingerichtet. Die Einrichtung erfolgte laut dem Schulleiter der Privaten Kant-Schule auf Zusage des Verkehrsdezernats. Diese erfolgte allerdings ohne Abstimmung mit dem Ortsbeirat 3, dem Kinderbeauftragten, dem Stadtschulamt-Schulwegsicherung oder dem Fahrradbüro. Die Private Kant-Schule betreibt in Maintal eine Außenstelle und unterhält dazu eine Busflotte von aktuell vier Bussen. Der Großraumbus verunfallte am 08.10.2021, sodass dieser Bus aktuell nicht in Betrieb ist. Schüler, die an der neu eingerichteten Haltestelle aus dem Bus aussteigen, müssen die Hammanstraße überqueren, um die Private Kant-Schule zu erreichen. Ein hoher Bus verhindert die frühzeitige Sicht des Verkehrs auf querende Schulkinder. Die Standortwahl der Bushaltestelle stellt aus Sicht des Ortsbeirates nicht eine Entschärfung, sondern eine deutliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials der ohnehin überlasteten Kreuzung dar. Rangierbetrieb der Busse der Privaten Kant-Schule, der Fußgänger bzw. Radfahrer gefährdet, findet trotz Haltestelle weiterhin mit aktuell drei Bussen statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1275 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 788 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2644 Antrag vom 10.02.2023, OF 474/3 Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3800 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunft zu Straßensperrungen

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 397/2 vom 12.05.2022 Betreff: Auskunft zu Straßensperrungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es neben Mainziel Frankfurt am Main andere Internetseiten oder Hotlines gibt, über die Bürger eine Übersicht zu Straßensperrungen im Ortsbezirk 2 erhalten können; 2. welche Straßensperrungen auf der o. g. Internetseite von Mainziel unter > Verkehr > Sperrungen abgerufen werden können, insbesondere ob darin, neben Sperrungen aufgrund von Baustellen, auch Sperrungen infolge von Sportveranstaltungen und anderen angemeldeten Veranstaltungen eingestellt werden und mit welchem zeitlichen Vorlauf dies erfolgt; 3. ob und wenn ja, wo und wie die Stadt zu Straßensperrungen bei kurzfristig angekündigten Veranstaltungen z. B. Demonstrationen informiert. Begründung: Es gab Anregungen von Bewohnerinnen und Bewohnern aus dem Westend. Der Ortsbezirk ist sehr lebendig und es ist erfreulich, dass dort immer wieder Sportveranstaltungen, wie z. B. das traditionelle Radrennen am 1. Mai oder der JP Morgan Corporate Challenge, stattfinden und politische Themen, wie z. B. zur Ukraine oder Corona, diskutiert werden. Solche Veranstaltungen finden aktuell nahezu jedes Wochenende statt. Dabei kommt es häufig zu Straßensperrungen, u. a. an der Bockenheimer Landstraße, der Eschersheimer Landstraße, dem Reuterweg und dem Grüneburgweg. Immer wieder sind Anwohnerinnen und Anwohner hiervon überrascht. Es kommt für sie zu Unannehmlichkeiten, wenn sie z. B. ihr Auto aufgrund von Sperrungen nicht nutzen können, oder nicht klar ist, wie gesperrte Bereiche umfahren werden können. Ziel ist, durch die o. g. Anregung entsprechende Anfragen von Bewohnerinnen und Bewohnern des Ortsbezirks direkt beantworten zu können und die entsprechenden städtischen Stellen hiervon zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2538 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reparatur des Straßenbelages: Sichere Fahrt durch die Friedrichstraße

04.07.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2445 entstanden aus Vorlage: OF 406/2 vom 14.06.2022 Betreff: Reparatur des Straßenbelages: Sichere Fahrt durch die Friedrichstraße Der Magistrat wird gebeten, den Belag auf der Fahrbahn der Friedrichstraße - im Abschnitt zwischen der Liebigstraße und Freiherr-vom-Stein-Straße, - im Abschnitt der Hausnummern 38 bis 42, - sowie im Abschnitt der Hausnummern 57 bis 61 zu sanieren und die Schlaglöcher zu schließen. Begründung: Die Schlaglöcher sind offensichtlich an Stellen früherer, evtl. nicht fachgerecht ausgeführter Reparaturen entstanden und verschlimmern sich durch die Witterung (Hitze und starker Regen) zunehmend. Da sich die schadhaften Stellen im Bereich neben den Parkplätzen befinden, wird es v. a. für Personen mit dem Rad oder E-Roller zunehmend gefährlicher, an diesen Stellen auszurutschen oder sich die Reifen zu beschädigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2422 Aktenzeichen: 66

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkplätze schaffen

04.07.2022 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2436 entstanden aus Vorlage: OF 393/2 vom 16.05.2022 Betreff: Mehr Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Liebigstraße/Feldbergstraße und Kreuzung Feldbergstraße/Grüneburgweg mindestens acht Fahrradbügel an geeigneten Stellen aufzustellen. Sobald das neue Konzept für Fahrradgaragen im öffentlichen Raum erstellt ist, wird gebeten, das benannte Gebiet hinsichtlich der Möglichkeit der Aufstellung einer Fahrradgarage zu überprüfen. Begründung: Anregung von Anwohnenden, da es in diesem Bereich bisher keinerlei Möglichkeiten gibt, Fahrräder ordnungsgemäß und sicher zu parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2535 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1100 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Wolfsgangstraße - Platz auf dem Bürgersteig

22.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

Antrag vom 22.06.2022, OF 338/3 Betreff: Wolfsgangstraße - Platz auf dem Bürgersteig Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, wegen einer im Wege stehenden Litfaßsäule auf dem südlichen Bürgersteig der Wolfsgangstraße nahe dem Oeder Weg die Bürgersteigkante hinter der Litfaßsäule zur südlich gelegenen Parkanlage so zu verschieben, wie es die eingezeichnete Linie zeigt. Dies schafft Platz für die Fußgänger und ist wesentlich preiswerter als die Versetzung der Litfaßsäule. Die kleine Ecke der Parkanlage wird hier ohnehin niedergetrampelt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 338/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 338/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE., FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Volt (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Umsetzung Litfaßsäule in der Wolfsgangstraße

09.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2022

Antrag vom 09.06.2022, OF 337/3 Betreff: Umsetzung Litfaßsäule in der Wolfsgangstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Litfaßsäule auf der Wolfsgangstraße im Einmündungsbereich zum Oeder Weg zu versetzen und damit die Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende zu verbessern. Begründung: Die Litfaßsäule ist auf dem Bürgersteig so platziert, dass Fußgänger nicht aneinander vorbei gehen können. Aktuell ist rechts und links der Säule jeweils 1m Platz, weil die Säule genau mitten im Bürgersteig platziert wurde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 337/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 337/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/Oberlindau

30.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2259 entstanden aus Vorlage: OF 386/2 vom 11.05.2022 Betreff: Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit für Passanten Ecke Böhmerstraße/Oberlindau Der Magistrat wird gebeten, dringend dafür Sorge zu tragen, dass die Bewegungsfreiheit für Passanten an der Ecke Böhmerstraße/Oberlindau hergestellt wird. Hintergrund der akuten Situation sind Bauarbeiten im Außenbereich der Eisdiele in der Oberlindau 90. Die Pächter wurden vom Stadtplanungsamt Frankfurt verpflichtet, den Außengastronomiebereich vom Fußgängerbereich baulich zu separieren. Bisher war die Grenze von Grundstück und Fußgängerbereich für Passanten nicht erkennbar, das Grundstück wurde daher als Fußgängerdurchgang von der Böhmerstraße genutzt. Nach baulicher Umsetzung der Auflagen der Stadt ist dies nicht mehr möglich (Fotos 1 und 2). Auf dem Eckbereich Böhmerstraße/Oberlindau stehen ein Briefkasten der Deutschen Post sowie ein Straßenschild. Der Abstand zwischen diesen und der Bordsteinkante beträgt lediglich 0,67 Meter (Foto 3). Laut Hessischer Bauordnung/DIN 18024 ist eine Mindestdurchgangsbreite von 2,50 Meter erforderlich. Für z. B. mobilitätseingeschränkte Personen oder Menschen mit Kinderwagen ist ein Durchgang nicht möglich. Sinnvoll ist, den Briefkasten sowie das Straßenschild Böhmerstraße/Oberlindau entsprechend bzw. parallel zum Verlauf der Grundstücksbegrenzung Oberlindau 90 zu positionieren. Begründung: Akuter Handlungsbedarf bzw. dringende Bitte von Anwohnern und den ansässigen Gastronomiebetreibern. Bilder (aufgenommen zum Zeitpunkt der Bauarbeiten, 11. Mai 2022): < img border=0 width=171 height=246 id="Grafik 3" src="/parlisobj/OM_2259_2022_image002.jpg" alt="https://www.stvv.frankfurt.de/parlisobj/OF_386-2_2022_image002.jpg"> Fotos 1 und 2: Aufgenommen aus der Oberlindau (alle Fotos von einem Mitglied des Ortsbeirates) Foto 3: Abstandssituation zwischen Straßenschild und Bordsteinkante (0,67 Meter) Foto 4: Gesamtsituation Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1725 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022

16.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

Antrag vom 16.05.2022, OF 369/2 Betreff: Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Co-Finanzierung der Channukabeleuchtung 2022 * (18.-26.12.22) auf dem Westendplatz (seit 2012, davor auf dem Grüneburgweg) stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. € 1.500 zur Verfügung. Die Gesamtkosten Im Jahr 2021 betrugen € 3.000. (Transport des Leuchters € 750, Lagerung des Leuchters € 1.500 sowie Leuchtfarben € 250) Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V.zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisrenen Hand (Nordend) auf. Die Co-Finanzierung durch den OBR 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. *Das Entzünden der Lichter ist zentraler Bestandteil des jüdischen Lichterfestes Chanukka (hebräisch: Einweihung). Das acht Tage dauernde Fest erinnert an die Weihe des neu errichteten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v.u.Z. Der Überlieferung nach war für die Wiedereinweihung des Tempels nur ein kleiner Krug mit reinem Öl vorhanden, das gerade für einen Tag reichte. Jedoch brannte der Leuchter im Tempel acht Tage bis neues reines Öl gewonnen war. Foto: Chabad Frankfurt Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 129 2022 Die Vorlage OF 369/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Parteien: CDU SPD FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Wie lange noch E-Roller-Blockaden?

15.05.2022 · Aktualisiert: 20.07.2022

Antrag vom 15.05.2022, OF 392/2 Betreff: Wie lange noch E-Roller-Blockaden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - welche Maßnahmen gegen die Blockade von Gehwegen durch abgestellte eRoller ergriffen wurden und noch ergriffen werden sollen, - wann mit der Wirksamwerdung dieser Maßnahmen zu rechnen ist. Begründung: Aktuelles Beispiel: Grüneburgweg, 14. Mai 2022, 10 Uhr 55: (Bildquelle: Antragstelle) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 392/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 392/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, 1 FDP und LINKE. gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wildbiotop erhalten

02.05.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2076 entstanden aus Vorlage: OF 197/2 vom 18.10.2021 Betreff: Wildbiotop erhalten Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuordnung des Grüneburgwegs darauf zu achten, dass das kleine Wildbiotop am Grüneburgweg/Ecke Körnerstraße erhalten bleibt. Es wurde von Anwohnern angelegt und erfreut alle Passanten und Anwohner im Jahreslauf mit wechselnder Blütenpracht. Begründung: Grünflächen sind gerade in Zeiten verschärften Klimawandels unverzichtbar, und das ökologische Engagement von Bürgern muss gewürdigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1880 Aktenzeichen: 79 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nächtliche Beleuchtung in der Wolfsgangstraße

02.05.2022 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2087 entstanden aus Vorlage: OF 348/2 vom 10.04.2022 Betreff: Nächtliche Beleuchtung in der Wolfsgangstraße Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung in der Wolfsgangstraß e zu verbessern. Begründung: Klagen von Anwohnern. Die nächtliche Beleuchtung in der Straße ist unzureichend. Die Umrüstung der Gaslaternen auf LED-Beleuchtung wird noch einige Jahre in Anspruch nehmen. Bis dahin ist vonseiten der Stadt dafür Sorge zu tragen, dass die noch existierenden Laternen angemessen und regelmäßig gewartet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1883 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist

02.05.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2096 entstanden aus Vorlage: OF 337/2 vom 03.04.2022 Betreff: Warum bei manchen Grundnetzstraßen Tempo 30 möglich ist Vorgang: OM 458/21 OBR 2; OM 1051/21 OBR 2; OM 1053/21 OBR 2; ST 439/22; ST 493/22; ST 502/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum bei der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30 zulässig ist und bei der Grundnetzstraße Voltastraße nicht. Es dient zu Kenntnis, dass sich auch in der Feldbergstraße keine der vom Magistrat als schützenswert ausgewiesenen Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Kitas) befindet . Begründung: Auf wiederholte Anregung des Ortsbeirates, in der Voltastraße Tempo 30 einzuführen, verwies der Magistrat stets (z. B. Stellungnahmen ST 439, ST 502) darauf, dass es sich um eine Grundnetzstraße handele, bei der Tempo 30 nur dann eingeführt werden könne, sofern sich schützenswerte Einrichtungen dort befänden. Gleichwohl besteht in der Grundnetzstraße Feldbergstraße Tempo 30, ohne dass dort solche Einrichtungen vorhanden sind, worauf der Magistrat in der Stellungnahme ST 493 ausdrücklich hinweist. Mithin ist für die Ortsbeiratsmitglieder nicht schlüssig nachvollziehbar, warum bei einer Straße diese Vorgaben Tempo 30 erfolgreich verhindern und bei anderen offensichtlich nicht. In der Stellungnahme ST 493 heißt es: "Bei der Feldbergstraße handelt es sich um eine Grundnetzstraße, die als Verbindung zwischen der Siesmayerstraße und der Liebigstraße bzw. dem Grüneburgweg dient. Daher wurde die Feldbergstraße als Vorfahrtsstraße ausgewiesen. Tempo-30-Zonen dürfen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Feldbergstraße wurde jedoch durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst." Warum also kann das Geschwindigkeitsniveau auf der Voltastraße nicht analog zur Feldbergstraße durch die Aufstellung des Verkehrszeichens 274-53 StVO an das Geschwindigkeitsniveau der umliegenden Tempo-30-Zonen angepasst werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 458 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1051 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 439 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 502 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1828 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbindungsfrequenz der Buslinie M64 erhöhen

21.03.2022 · Aktualisiert: 01.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2022, OM 1862 entstanden aus Vorlage: OF 294/2 vom 07.03.2022 Betreff: Verbindungsfrequenz der Buslinie M64 erhöhen Der Magistrat wird gebeten, die Verbindungsfrequenz der Buslinie M 64 zu erhöhen, insbesondere nach 18:00 Uhr durch einen Viertelstundentakt. Begründung: Hierbei handelt es sich um eine Anregung aus der Bürgerschaft. Die Buslinie M64 verbindet den Hauptbahnhof mit dem südlichen Westend um den Reuterweg (eine andere Buslinie verkehrt hier nicht), dem Uni-Campus Westend, dem Polizeipräsidium auf der Miquelallee und den Stadtteilen Dornbusch und Ginnheim. Gerade in den Abendstunden und am Wochenende verkehrt die Buslinie M64 nur im Halbstundentakt - zu selten. Um die angestrebte Verkehrswende voranzutreiben, müssen Busse und Bahnen attraktiver werden. Dazu gehört eine angemessene Verbindungsfrequenz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1597 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend

06.03.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 06.03.2022, OF 318/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Trimm-dich-Pfad verbindet Bockenheim und Westend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Zwischen Bockenheim und Westend im südlichen Teil des Niddaparks, z.B. nördlich der dort verlaufenden Bahnlinie und westlich vom Makkabi Tennis & Swash Park, einen Trimm-Dich-Pfad mit einem natürlichen Bodenuntergrund zu gestalten, der von Bockenheim z.B. über die Sophienstr. und Knöterichweg und vom Westend her z.B. über den Grüneburgpark über die Autobahnbrücke erreichbar ist, s.u. Anlage 1 mit Karte und Skizze für eine mögliche Wegführung. Es wird angeregt, dass der Weg die Fitnessanlage Niddatal mit seinen bereits vorhandenen Fitnessgeräten integriert wird, um so die Kosten für Geräte an anderen Fitness-Stationen geringer halten zu können. 2. Entlang des Trimm-Dich-Pfades ca. 10 Fitness-Stationen mit einigen Outdoor-Geräten einzurichten, wobei an ca. 5 Stationen Outdoor-Geräte, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, eingerichtet und die anderen 5 Stationen markiert und beschildert werden könnten mit Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht, um so die Kosten zu reduzieren. 3. Schilder, die durch den Parcours führen und ihn ausweisen, beginnend in Bockenheim und im Westend, anzubringen. 4. Den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs in Ziff. 1 im Frühjahr 2022 nachzusäen und dadurch zu begrünen, siehe Fotos 1-3 in Anlage 2. 5. Bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten und den kleinen Teich nachzubessern bzw. neu anzulegen, s. Fotos 4-5 in Anlage 2. Hierfür soll für die Übernahme der erforderlichen Sach- und Personalkosten bzw. Kosten aufgrund der Beauftragung von Dritten der Haushalt in der Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen mit 45.000,- Euro aufgestockt werden. Begründung: Anregung von Bewohnern Bockenheims und des Westends Der Niddapark wird von zahlreichen Bewohnern/ Bewohnerinnen, Spaziergängern/ Spaziergängerinnen und anderen Sporttreibenden aus Bockenheim, dem Westend und der ganzen Stadt intensiv zum Joggen und spazieren gehen und für andere Sportarten genutzt. Weite Teile des Wegs sind z.B. als Schotterwege gestaltet und fügen sich bereits heute schön in den Niddapark ein. Einzelne andere Stellen bestehen aus harten Teerwegen und es wird angeregt, diese Stellen des Trimm-Dich-Pfads ebenfalls durch einen natürlichen Bodenuntergrund, z.B. Naturweg oder Schotterweg, zu ersetzen. Dieser ist für Sportreibende und Nutzer/ Nutzerinnen gesünder und trägt damit zur Volksgesundheit der Frankfurter und Frankfurterinnen (m/d/w) bei. Zudem wird angeregt, die Aufenthaltsqualität im Niddapark zusätzlich zu steigern, indem entlang des in Ziff. 1 genannten Weges die dortigen Rasenflächen im Frühjahr 2022 nachgesät und begrünt werden. Zudem unterstützt die Aufforstung der vorhandenen Bäume insbesondere in der Nähe der Fitnessanlage Niddapark (Ziff. 5) das Bestreben der Koalition im Römer, Frankfurt klimaneutral zu gestalten, s.u. die Fotos in Anlage 2. Dabei würde eine Nachbesserung bzw. Neugestaltung des bereits vorhandenen kleinen Teiches bei der Fitnessanlage Niddapark die Attraktivität des Niddaparks und des Trimm-Dich-Pfades zusätzlich erhöhen. Gerade in Pandemiezeiten sollte der ‚grüneren' und gesünderen Gestaltung der unmittelbaren Lebensbedingungen vor der ‚eigenen Haustüre" ein besonderer Stellenwert auch im Haushalt eingeräumt werden. Dieser vergleichsweise überschaubare finanzielle Aufwand käme der breiten Bevölkerung Bockenheims und des Westends und allen Frankfurtern und Frankfurterinnen zu Gute und könnte einen zusätzlichen Beitrag leisten, die Klimaziele in Frankfurt am Main zu erreichen. Der Trimm-Dich-Pfad wäre aus Bockenheim sehr gut über z.B. die Sophienstraße aber auch die nördlich von der Sophienstraßen gelegenen Straßen und Wege, wie z.B. über die Frauenlobstraße, erreichbar, siehe die Karte in der Anlage 1. Aus dem Westend wäre er ebenfalls sehr gut erreichbar über den bereits vorhandenen Weg vom Grüneburgweg über die Autobahnbrücke entlang der A66. Die Integration des Trimm-Dich-Pfades und seine Anbindung über bereits vorhandene Wege reduzieren die Kosten für dieses Projekt erheblich. Ein typischer Trimm-Dich-Pfad sieht ca. 15 bis 20 Fitness-Stationen vor. [1] Es wird angeregt, den Trimm-Dich-Pfad an der vorhandenen Fitnessanlage Niddatal, die einige Fitnessgeräte hat, vorbeizuführen, und ca. 10 weitere Fitness Stationen mit einem ganzheitlichen Ansatz und Übungen für den ganzen Körper, z.B. Reck für Klimmzüge, Bauchtrainer, Hangelparcours und Beinübungen, einzurichten. Dabei sollen aus Kostengründen ca. die Hälfte der Fitness-Stationen mit Outdoor-Geräten und die andere Hälfte mit einer Beschilderung für Übungen basierend auf dem eigenen Körpergewicht ausgestattet werden. Die Details sollten bei der konkreten Planung festgelegt werden. Die Kosten werden auf ca. Euro 45.000 geschätzt unter folgenden Annahmen: - Ca. 5 Fitness-Stationen sollen mit Outdoor Sportgeräten ausgestattet werden. Die Kosten für die Geräte, den Bodenbelag und die Montagekosten werden auf ca. 2.000 bis 3.500 Euro pro Fitness-Station und damit insgesamt auf ca. 15.000 Euro geschätzt.[2] - Um die Kosten zu reduzieren, wird angeregt, an den anderen 5 Fitness-Stationen keine Outdoor Sportgeräte, sondern Übungen ohne Geräte, basierend auf dem eigenen Körpergewicht, vorzusehen und diese an Tafeln zu beschreiben. Hierfür werden ca. 5.000 Euro für Schilder für die Kennzeichnung der jeweiligen Station und die Beschreibung der Sportübung geschätzt (d.h. 1.000 Euro pro Station). - Hinzukommen kommen geschätzt ca. weitere 25.000 Euro (i) zur Beschilderung des Trimm-Dich-Pfads, (ii) die Ersetzung des Teerbelags an einzelnen wenigen Stellen mit einem natürlichen Belag, z.B. Naturweg oder Schotterweg (z.B. westlich des Makkabi Tennis & Swash Park), (iii) bei der Fitnessanlage Niddapark die dortigen Bäume aufzuforsten, und (iv) den kleinen Teich nachzubessern, und dafür den Rasen in den öffentlichen Flächen entlang des Wegs im Frühjahr 2022 nachzusäen und zu begrünen. Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Anlage 2: Fotos Anlage 1: Karte mit Weg und Stationen Markiert Weg Markiert den Bereich des Trimm-Dich-Pfads mit Standorten für Stationen Quelle: Google Maps Fotos 1-3 zu Ziff. 4 (Rasen und Begrünung) aus Bockenheim kommend vor Autobahnbrücke A66 Fotos 4-5 zu Ziff. 5 (bei Fitnessanlage Niddapark) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: Etatanregung EA 133 2022 Die Vorlage OF 318/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE CDU SPD FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung Fahrradstellplätze Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau

14.02.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1632 entstanden aus Vorlage: OF 273/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherung Fahrradstellplätze Eppsteiner Straße/Ecke Unterlindau Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Fahrradständer auf der nördlichen Seite Eppsteiner der Straße/Ecke Unterlindau (siehe nachfolgendes Foto) durch das Aufstellen von zwei bis drei Sperrpfosten wie auf der südlichen Straßenseite abzusichern (siehe nachfolgendes Foto). Es wird darum gebeten, die Sperrpfosten so aufzustellen, dass der Übergang für Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollatoren weiterhin gut nutzbar ist. Begründung: Bitte von Bewohnern mit Verweis auf wiederholte Beschädigungen von dort abgestellten Fahrrädern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1306 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Gerüstbauten an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Grüneburgweg

14.02.2022 · Aktualisiert: 30.03.2022

Antrag vom 14.02.2022, OF 290/2 Betreff: Gerüstbauten an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Grüneburgweg Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die bauliche Einrüstung des Gebäudes an der Eschersheimer Landstraße, Ecke Grüneburgweg (zwischen der Hochschule für Musik und darstellenden Kunst und dem Café Gresso) notwendig ist. Sollte kein Bauvorhaben aktuell realisiert werden, wird er weiter gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das Gerüst entfernt werden kann. Begründung: Die bauliche Einrüstung an dem Gebäude ist seit vielen Jahren deutlich sichtbar und an dieser exponierten Stelle optisch nicht ansprechend. Gleichzeitig ist kein Bauvorhaben oder Baufortschritt erkennbar und nicht ersichtlich, wie es bei dem Gebäude weitergehen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 350 2022 Die Vorlage OF 290/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL sowie Abwesenheit 1 FDP

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Aktueller Planungsstand Areal ehemaliges Biologisches Institut

29.01.2022 · Aktualisiert: 22.02.2022

Antrag vom 29.01.2022, OF 261/2 Betreff: Aktueller Planungsstand Areal ehemaliges Biologisches Institut Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand bezüglich der zukünftigen Nutzung des Areals des ehemaligen Biologischen Instituts am Grüneburgweg (Siesmayerstraße) ist. Bei entsprechendem "Neuigkeitsgehalt" ist der Magistrat gerne eingeladen, die Ergebnisse in einer öffentlichen Bürgerfragestunde des OBR 2 vorzustellen. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 322 2022 Die Vorlage OF 261/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulbusse und Elterntaxis um die Private Kant-Schule

02.12.2021 · Aktualisiert: 09.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1275 entstanden aus Vorlage: OF 137/3 vom 18.11.2021 Betreff: Schulbusse und Elterntaxis um die Private Kant-Schule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation vor der Privaten Kant-Schule in der Hammanstraße zugunsten von Anwohnerinnen und Anwohnern, Parkbesucherinnen und Parkbesuchern sowie Schülerinnen und Schülern benachbarter Schulen entschieden beruhigt und verbessert werden kann. Daher wird ein Ortstermin bzw. eine Schulwegbegehung angeregt. Begründung: Neben einem Kleinbus, der häufig in dem kurzen Stück der Hammanstraße zwischen Wolfsgangstraße und Fürstenbergerstraße auf den wenigen Anwohnerparkplätzen parkt, fehlt für weitere von der Schule eingesetzte große Reisebusse ein Parkplatz in dem dicht bebauten Wohnviertel. Regelmäßig werden deshalb circa 15 Meter lange Großraumbusse vor der Feuerwehreinfahrt für die Elisabethenschule und Fürstenbergerschule und dem Eingang zum Holzhausenpark abgestellt und verursachen in der engen Kurve von Hammanstraße und Fürstenbergerstraße durch die Breite und Länge der Busse Gefahrensituationen für sämtliche Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere aber für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer. Darüber hinaus betreibt die Schule bis zu vier Schulbusse, die täglich in dem engen Gelände rangiert und abgestellt werden. Zu morgendlichen Stoßzeiten sind auch Schülerinnen und Schüler der benachbarten Elisabethenschule und Fürstenbergerschule unterwegs und es gehen Grundschülerinnen und Grundschüler zu Fuß zur Engelbert-Humperdinck-Schule. Elterntaxis rangieren auf engstem Raum, parken auf den Gehwegen und blockieren zum Teil den Verkehr, um die Kinder bis zur Schultür zu begleiten. Insgesamt werden zu viele Fahrzeuge auf zu kleinem Raum bewegt. Zusätzlich zu den Schulbussen, die dort Gehwege und Zufahrten blockieren, entsteht so eine nicht länger zu tolerierende Verkehrssituation, die dringend zugunsten der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verbessert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 788 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2541 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1266 entstanden aus Vorlage: OF 216/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und Umsetzung A) Kommunikation Der Magistrat wird gebeten, 1. den Ortsbeirat vor Beginn der Erprobungsphase über die Vorgehensweise der wissenschaftlichen Begleitung und die Evaluierungsansätze in Bezug auf Erfolg/Misserfolg des Verkehrspilotprojekts zu informieren. Hierbei sollen insbesondere die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vortragen, die für die Begleitung des Pilotprojekts vom Magistrat bestimmt bzw. beauftragt wurden. Besonders sollen hierbei folgende Einzelpunkte der Planungen gewürdigt werden, die kontrovers diskutiert wurden: a) die Auswirkung der Planungsumsetzung auf das lokale Gewerbe/Einzelhandel und b) die Auswirkung der geplanten Modalfilter (Diagonalsperre Im Trutz Frankfurt, Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße) auf die Verkehrsmengen im Grüneburgweg und den betroffenen Seitenstraßen. In diesem Zusammenhang soll der Magistrat dem Ortsbeirat bzw. der Öffentlichkeit nochmals eine Übersicht sämtlicher erhobener Verkehrszählungen zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Vorplanung zur Umsetzung der fahrradfreundlichen Nebenstraße bislang erhoben worden sind; 2. vor Beginn der Erprobungsphase im Rahmen einer großen Flyeraktion die Anwohnerschaft über die Umsetzungsschritte der Probephase umfänglich zu informieren. Die Informationen auf dem Flyer sollten auf die Umsetzungen in den jeweiligen Abschnitten des Grüneburgwegs als Schwerpunkt differenziert sein. Die Flyeraktion soll neben den Anliegern und Anliegerinnen des Grüneburgwegs auch die Seiten- und ersten Parallelstraßen des Grüneburgwegs erreichen. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat (über den Ortsvorsteher) klar und frühzeitig zu kommunizieren, ob und in welchem Umfang er die Flyeraktion veranlasst. Der Ortsbeirat ist bereit, die Flyeraktion mit eigenem Budget und Mithilfe beim Verteilen zu unterstützen; 3. zur Erprobungsphase einen Runden Tisch einzurichten, zu dem die Gewerbetreibenden des Grüneburgwegs Vertretern des Magistrats und Vertretern aller Fraktionen des Ortsbeirats regelmäßig ihre Sorgen bzw. Erfahrungen mit der Umsetzung der Probephase mitteilen bzw. umgekehrt persönlich informiert werden können. B) Umsetzung Der Magistrat wird um Beachtung folgender Punkte gebeten: 1. Die Umsetzung der Erprobungsphase zur fahrradfreundlichen Nebenstraße auf dem Grüneburgweg soll abschnittsweise und zeitlich gestaffelt erfolgen. Hierzu soll unterschieden werden a) in einen westlichen Abschnitt zwischen Siesmayerstraße und Mitscherlichplatz, b) in einen mittleren Abschnitt zwischen Mitscherlichplatz und Reuterweg und c) in einen östlichen Abschnitt zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße. Der Magistrat wird hierbei gebeten, die geplanten provisorischen Maßnahmen im Grüneburgweg zur Umwandlung in eine fahrradfreundliche Nebenstraße zunächst für den mittleren Abschnitt, sodann für den östlichen Abschnitt umzusetzen und erst dann den westlichen Abschnitt probeweise umzusetzen. Als Gesamtkomplex sollten alle Abschnitte gemeinsam möglichst ein Jahr in der Erprobungsphase sein. 2. Nach Angabe der Ämter sind Kurzzeitparkplätze derzeit nur von Montag bis Freitag geplant. Es soll geprüft werden, ob Kurzzeitparkplätze auch an Samstagen eingerichtet werden könnten, um Stellplätze für Pkw-fahrende Kundinnen und Kunden lokaler Geschäfte vorzuhalten. 3. Bei der Umgestaltung soll durchweg darauf geachtet werden, dass Barrierefreiheit bestehen bleibt bzw. erreicht wird. Das gilt vor allem bei der Platzierung von Pollern und Fahrradbügeln. Des Weiteren wird die Einrichtung von Doppelquerungen in Kreuzungsbereichen erbeten. 4. Zwecks Fußgängerinnen- und Fußgängerfreundlichkeit sollen bereits während des Erprobungszeitraums an sämtlichen geeigneten Kreuzungsbereichen vorgezogene Seitenräume ("Gehwegnasen") in provisorischer Form eingerichtet werden, insbesondere am Knotenpunkt Reuterweg (Bereich Hausnummer 71, https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt4.pdf), um schnelles Rechtsabbiegen abzubremsen. 5. Um breite fußgängerfreundliche Gehwege zu schaffen, sollen die Parkplätze zwischen den Hausnummern 99 und 105 (https://www.radfahren-ffm.de/media/20210901_7207_blatt2.pdf) vom Gehweg auf die Fahrbahn verlegt werden. 6. Der Ortsbeirat bezweifelt, dass die Busschleusen am Mitscherlichplatz und am Knotenpunkt Feldbergstraße/Wolfsgangstraße nur mit Installation eines Verkehrsschildes ihre Funktion erfüllen werden und schlägt daher - sofern möglich - die Einrichtung einer Busschranke statt einer Busschleuse vor. 7. Zur Begrünung sollen während des Erprobungszeitraums Pflanzkübel eingeplant werden. Für diese könnten Patenschaften von Anwohnenden/Gewerbetreibenden eingerichtet werden. 8. Der Ortsbeirat bittet dem Magistrat, den Grüneburgweg als Fahrradstraße mit Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei" auszuschildern. 9. Die Dooring-Zone sollte an keiner Stelle schmaler als 75 Zentimeter abmarkiert werden. Im Zweifelsfall soll lieber der Fahrbereich schmaler markiert werden, als die Dooring-Zone zu verringern. 10. In den Kreuzungsbereichen soll nur der Fahrbereich für den Radverkehr rot gefärbt werden, nicht jedoch die Dooring-Zone (siehe angehängtes Beispiel für die Kreuzung Grüneburgweg/Freiherr-vom-Stein-Straße). Der Sicherheitstrennstreifen soll über die gesamte Länge des Grüneburgwegs durchgezogen werden - auch in Kreuzungsbereichen und dort, wo keine Parkplätze sind. An einmündenden Seitenstraßen sollen Wartelinien, Zebrastreifen oder eine Aufpflasterung installiert werden. 11. Bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs ist insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Begründung: Zu A) Kommunikation Der Ortsbeirat möchte den bisherigen Weg des offenen Dialogs und einer größtmöglichen Transparenz gegenüber der Bürgerschaft beim Verkehrspilotprojekt der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" im Gebiet des Ortsbeirates 2 selbstverständlich weitergehen. Hierzu hält der Ortsbeirat noch die beschriebenen Schritte vor Beginn der Erprobungsphase für notwendig, die auch in den letzten Bürgerfragestunden aus der Bürgerschaft vorgetragen wurden. So hat das Hochschulteam, das gegenwärtig zur Evaluation der Erprobungsphase vom Magistrat beauftragt wird, seine qualitativen/quantitativen Beurteilungsansätze dem Ortsbeirat noch vor der Erprobungsphase vorzustellen. Zudem soll in einer breitgefächerten Flyeraktion die Anwohnerschaft der betroffenen Quartiere über die provisorischen Maßnahmen vorab informiert werden. Durch den Wegfall der Pkw-Stellplätze hält es der Ortsbeirat bei der Flyeraktion für wichtig, sich nicht nur auf die Anwohnerschaft des Grüneburgwegs zu beschränken. Die Gewerbetreibenden sind als besonders betroffene Gruppe durch einen Runden Tisch in der Erprobungsphase einzubeziehen. Zu B) Umsetzung Ziffer 1.: Die benannten Teilabschnitte des Grüneburgwegs unterscheiden sich aus Sicht des Ortsbeirates durch ihre jeweils derzeitige verkehrliche Struktur. Der Ortsbeirat hält daher eine zeitlich sukzessive Umsetzung der Probephase nach Abschnitten für sinnvoll, um schon hierdurch eine frühere Akzeptanz für das Verkehrspilotprojekt zu erzielen. Buchstabe B) generell: Die Gestaltung von Straßen und Verkehrsflächen ist eine Chance, um die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu verbessern. Straßenräume sind nicht nur ein Motor der Verkehrswende, sondern auch ein Motor der Stadtentwicklung. Das Freizeitverhalten wandelt sich, es gibt einen Trend zur "Mediterranisierung" in den Städten - Freizeit wird unter freiem Himmel verbracht. Hierzu hat die Coronapandemie noch beigetragen. Attraktive Straßen machen den Menschen entsprechende gastronomische und auch nichtkonsumorientierte Angebote für den Aufenthalt unter freiem Himmel. Breite und sichere Gehwege sowie ausreichend Sitz- und Verweilmöglichkeiten sind hierbei besonders wichtig, denn der Fußverkehr belebt die öffentlichen Räume und ist für Handel und Gastronomie wichtig. Attraktive Straßenräume müssen heutzutage klimaangepasst und gut verschattet sein. Jeder Umbau ist daher für verstärkte Begrünung zu nutzen. Ziffer 10.: Quelle: Radentscheid Frankfurt Insgesamt soll die Gestaltung der Kreuzungsbereiche sich an den Qualitätsstandards und Musterlösungen für das Radnetz Hessen (Hrsg. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, und Wohnen, März 2019) orientieren. Ziffer 11.: In aktuellen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen wurden in jüngerer Zeit immer wieder Maßnahmen von Kommunen zu Radwegen und zur Verkehrsberuhigung aufgehoben, siehe z. B. das Urteil vom 15.02.2021 des VG Frankfurt a. M. (Az. 12 L 2888/20.F) und das Urteil vom 04.09.2020 des VG Berlin (Az. 11 L 205.20) sowie aktuelle einschlägige Fachliteratur, z. B. Fellenberg/Gausing, Verkehrsversuche als Instrument der Verkehrswende, NZV 2021, S. 551-557. Um den ohnehin knappen Haushalt in Frankfurt am Main nicht mit Kosten aus etwaigen Rechtsstreitigkeiten zu belasten, wird der Magistrat daher gebeten, bei der Umgestaltung des Grüneburgwegs insbesondere die aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu Maßnahmen der Verkehrsberuhigung zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 796 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße

01.12.2021 · Aktualisiert: 02.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 01.12.2021, OM 1265 entstanden aus Vorlage: OF 215/2 vom 15.11.2021 Betreff: Grüneburgweg als fahrradfreundliche Nebenstraße Der Ortsbeirat begrüßt die vorgestellten Planungen zur Umgestaltung des Grüneburgwegs in eine fahrradfreundliche Nebenstraße. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat darum, die Planungen weiterzuführen und das Verkehrspilotprojekt zur Umsetzung zu bringen. Die Funktion des Grüneburgwegs als Einkaufsstraße soll bei allen Planungen besonders bedacht werden. Im ersten Schritt sollen während des Erprobungszeitraums lediglich provisorische Maßnahmen ergriffen werden, welche wieder rückgängig gemacht werden können. Die Umsetzbarkeit soll im Vorfeld und während des Erprobungszeitraums durch Verkehrszählungen nachgewiesen werden. Dabei sind auch die Auswirkungen auf die Nebenstraßen zu betrachten. Nach dem Erprobungszeitraum wird der Ortsbeirat das Verkehrspilotprojekt, auf Basis der Verkehrszählungen sowie des Feedbacks von Anwohnenden und Gewerbetreibenden, erneut bewerten und über die zweite Projektphase entscheiden. Erst in der zweiten Projektphase würden, bei positivem Ergebnis, permanente bauliche Maßnahmen umgesetzt. Durch diese Vorgehensweise sollen sich die Gewerbetreibenden und Anwohnenden wiederfinden und eine faktenbasierte Bewertung der Auswirkungen vorliegen. Der gesamte Prozess soll, so wie er gut begonnen wurde, durch eine permanente Kommunikation, öffentliche Information, wiederkehrende Erhebungen und gegebenenfalls direktes Nachsteuern weiter begleitet werden. Dauerhaft negative Auswirkungen des Verkehrspilotprojekts auf die Anwohnenden und das Gewerbe vor Ort sollen dadurch vermieden werden. Begründung: Die positiven Erfahrungen anderer Städte mit Maßnahmen der Verkehrsberuhigung sowie der Fußgänger- und Fahrradfreundlichkeit lassen den Ortsbeirat auf einen Mehrwert des Verkehrspilotprojekts für den Ortsbezirk hoffen: Es besteht die Chance, durch das Schaffen von mehr Platz für zu Fuß Gehende und Radfahrende und die Verkehrsberuhigung eine erhöhte Aufenthaltsqualität im Grüneburgweg und damit eine höhere Lebensqualität für Anwohnende und höhere Umsätze für Gewerbetreibende zu erzielen. Möglicherweise werden sich die anfänglichen Sorgen und Ängste der Anwohnenden und Gewerbetreibenden, wie in anderen Städten auch, nach der Umsetzung in Zustimmung und stetig steigende Zufriedenheit wandeln. Darüber hinaus könnte das Verkehrspilotprojekt zu einem erhöhten Anteil an Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk führen und damit einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ob sich diese positiven Effekte tatsächlich einstellen, wird sich während des Erprobungszeitraums zeigen. Die Sorgen der Gewerbetreibenden und Anwohnenden sollen durch die durchzuführenden Erhebungen zu der Verkehrsplanung im Grüneburgweg begleitet werden. Es muss nachvollziehbar sein, ob die Anpassung der Verkehrsführung zu negativen Folgen bei den Anwohnenden und Gewerbetreibenden führt. Nur auf dieser Basis ist der Bedarf für Nachsteuerungen objektiv zu ermitteln und der Erfolg oder Misserfolg des Verkehrspilotprojekts faktenbasiert zu bewerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 794 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1033 entstanden aus Vorlage: OF 101/3 vom 18.08.2021 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Finkenhofstraße Abschnitt zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt der Finkenhofstraße zwischen Bornwiesenweg und Eschersheimer Landstraße zum verkehrsberuhigten Bereich zu erklären. Die wenigen bislang vorhandenen Parkflächen sollten eigens gekennzeichnet und zu den bisherigen Zeiten für Bewohner mit dem Parkausweis Nr. 20 vorbehalten werden. Begründung: Dieser von Wohnhäusern gesäumte Straßenabschnitt führt als schmale Einbahnstraße von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Oeder Weg. Er wird von Kraftfahrzeugen und Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrenden genutzt, die oft in beide Richtungen unterwegs sind. Zwar misst die Breite der Fahrbahn 4,10 Meter, die nutzbare Breite jedoch liegt wegen der wenigen ausgewiesenen Bewohnerparkplätze auf der nördlichen Seite im Durchschnitt bei 2,65 Metern. Der nördliche Gehweg erreicht Schmalstellen zwischen 55 und 65 Zentimetern. Der südliche Gehweg weist wegen Pollern und neu aufgestellten Parkomaten an mehreren Stellen weniger als 85 Zentimeter Breite auf. Die Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge ist erschwert, die Müllabfuhr (Wagenbreite mindestens 2,50 Meter) kann häufig nur durch Ausweichen auf den Gehweg passieren. Für Fußgängerinnen und Fußgänger mit Gehhilfen oder Kinderwagen, mit vielleicht zweitem Kind oder Einkaufstaschen bleibt ebenso oft nur der Gang über die Fahrbahn, insbesondere dann wenn mitten auf dem Gehweg anonym aufgestellte E-Bikes parken. Mit der geplanten - und bereits eingeleiteten - Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs ist eine direkte Zufahrt von Süden zum Oeder Weg in naher Zukunft nicht mehr möglich, sondern muss über die Eschersheimer Landstraße erfolgen. Die nächsten Zufahrten zum Oeder Weg sind bislang die Finkenhofstraße, gefolgt von der Heinestraße und der circa 600 Meter entfernten Wolfsgangstraße. Es ist damit zu rechnen, dass Autofahrerinnen und Autofahrer mit der Finkenhofstraße die nächstmögliche Verbindung zum Oeder Weg nutzen, zumal auch Pläne vorliegen, die Heinestraße in eine Sackgasse umzuwandeln. Damit würde sich die ohnehin problematische Verkehrssituation für die Finkenhofstraße verschärfen. Die Umwandlung in eine reine Spielstraße spricht gegen die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, die auf einen Pkw aus beruflichen, familiären oder physischen Gründen angewiesen sind. Ein schwellenloser, verkehrsberuhigter Bereich mit vorgeschriebenem Schritttempo ist geboten, um quartiersfremden Durchgangsverkehr abzuhalten und mehr Sicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 744 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1049 entstanden aus Vorlage: OF 183/2 vom 17.10.2021 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Oberlindau Der Magistrat wird gebeten, die Straßenbeleuchtung in der Oberlindau entsprechend den nachfolgenden Punkten zu verbessern: 1. Prüfung der Lichtstärke der bestehenden Leuchtmittel - entsprechen diese den Anforderungen der EU-konformen DIN EN 13201; 2. ggf. Ersatz der bisherigen Leuchtmittel durch energiesparende Leuchtmittel mit höherer Leuchtkraft; 3. ggf. Aufbau zusätzlicher Straßenlaternen. Begründung: Klagen von Anwohnern: Straßenlampen in der Oberlindau geben in der Dunkelheit viel zu wenig Licht. Die Leuchtstärke ist so gering, dass sich die Begrenzungen des Gehwegs nicht erkennen lassen. Dies ist gerade für ältere Anwohner, aber auch für jüngere Kinder, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, eine besondere Belastung und wird dem bestehenden Wohngebiet nicht gerecht. LED-Leuchten bilden häufig ein dunkleres Lichtbild als herkömmliche Leuchten. Daher schlägt der Ortsbeirat vor, auf LED-Leuchten mit höherer Leuchtkraft zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 609 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße

03.11.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1050 entstanden aus Vorlage: OF 184/2 vom 17.10.2021 Betreff: Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstraße und Grüneburgweg) wieder die Rechts-vor-links-Regelung einzuführen. Begründung: Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o. g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstraße, Wiesenau, Freiherr-vom-Stein-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o. g. Maßnahme minimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 493 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen!

18.10.2021 · Aktualisiert: 15.11.2021

Antrag vom 18.10.2021, OF 185/2 Betreff: Fahrradparkplätze an Straßenecken für Fußgänger durchlässig machen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß Fußgänger und besonders Menschen mit Kinderwagen, im Rollstuhl oder mit Geh- oder Sehbehinderung an Straßenecken im Verlauf ihres Bürgersteigs unbehindert Querstraßen überqueren können, ohne durch vollgestellte Fahrradparkplätze, wie sie immer häufiger an Straßenecken angelegt werden, zu weiten Umwegen gezwungen zu werden. Begründung: Fahrradparkplätze, die sich um Straßenecken herumziehen - wie z.B. an der Kreuzung Unterlindau / Friedrichstraße - sind meist so vollgestellt, daß Fußgänger keinen Weg hindurch finden. Selbst wenn nur leere Poller oder Fahrradbügel montiert sind, passen Kinderwagen und Rollstühle nicht hindurch. Um den Fahrradparkplatz herumzugehen, ist häufig nicht möglich, weil gleich im Anschluß PKW dicht an dicht parken, so daß allenfalls ein schlanker, gesunder Fußgänger sich dazwischen durchzwängen kann; für Rollstühle und Kinderwagen sind meist weite Umwege nötig. Für sehbehinderte und blinde Menschen sind diese Fahrradparkplätze zudem gefährliche Stolperfallen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 185/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: BFF
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