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Meine Nachbarschaft: Offenbacher Landstraße

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule

23.02.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5188 entstanden aus Vorlage: OF 1026/5 vom 19.02.2024 Betreff: Umleitung von schweren Baufahrzeugen im Bereich der Mühlbergschule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass Baustellen-Lkw nicht über den Lettigkautweg zur Baustelle am Henningerareal (ehemaliges Areal Konsul Schubert) fahren sollen. Der Anfahrtsweg soll stattdessen über den Hainer W eg und die Geleitsstraße erfolgen und die Anfahrt über den Wendelsweg in Richtung Hühnerweg zur Offenbacher Landstraße. Begründung: Im Bereich Wendelsweg 72 (ehemaliges Areal Konsul Schubert) werden aktuell Aushubarbeiten für den Bau weiterer Wohnhäuser durchgeführt. Der damit verbundene Lkw-Verkehr führt aktuell zu einem großen Teil an der Mühlbergschule im Lettigkautweg vorbei. Die Schülerinnen und Schüler sind so auf ihrem Schulweg noch größeren Gefahren ausgesetzt als ohnehin schon. Da der Lettigkautweg schmal ist, staut sich im Bereich Offenbacher Landstraße/Lettigkautweg der Verkehr des Öfteren am Tag mit einhergehendem Hupen, insbesondere im Bereich der Schule. Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße

23.02.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5179 entstanden aus Vorlage: OF 1003/5 vom 25.01.2024 Betreff: Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass entlang der Straßenbahnschienen vor der Liegenschaft Seehofstraße 41 rechtzeitig vor dem Umzug des Gymnasiums Süd im Jahr 2025 Drängelgitter installiert werden. Weiterhin soll ein Fußgängerüberweg mit Fußgängerampel auf Höhe der Seehofstraße 41 installiert werden. Begründung: Das Gymnasium Süd soll im Sommer 2025 an den finalen Standort zwischen der Seehofstraße und der Gerbermühlstraße ziehen. An erster Stelle soll das Gebäude, in dem sich zuvor das Stadtschulamt befunden hat, bezogen werden. Gegenüber des Eingangs, in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, befinden sich Straßenbahngleise. Auf der Seite des künftigen Schulstandorts sind diese mit Parkbuchten versehen, was die Stelle noch unsicherer macht. Selbst Erwachsene sind mit der Querung an dieser Stelle über die Straßenbahngleise und die zweispurige Seehofstraße überfordert. Im Spätherbst 2022 ist dort bereits ein Mitarbeiter der FES am frühen Morgen von einer Straßenbahn tödlich verletzt worden. Bei Kindern bleibt Schubsen und unüberlegtes Handeln nicht aus, weshalb die Installation von Drängelgittern angebracht ist. Weiterhin erscheint es notwendig, in der Nähe des Schuleingangs einen Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zu installieren. Auch dieser sollte rechtzeitig vor Aufnahme des Schulbetriebs sondiert und umgesetzt werden. Da laut eigenen Aussagen der beteiligten Behörden die Umsetzung von verkehrssichernden Maßnahmen derzeit ziemlich langwierig ist, sollten diese bereits jetzt auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd

18.02.2024 · Aktualisiert: 17.12.2025

Antrag vom 18.02.2024, OF 1048/5 Betreff: Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft bezüglich des Gymnasiums Süd: 1. Ist der Endstandort des Gymnasium Süd weiterhin die Liegenschaft an der Seehofstraße/Gerbermühlstraße? 2. Ist der Umzug des Gymnasiums Süd in ein Provisorium am Endstandort Seehof-/Gerbermühlstrasse zum Schuljahr 2025/26 gewährleistet? a) Sofern ein Übergangsprovisorium am geplanten Endstandort nicht fertiggestellt werden kann, gibt es bereits einen Ausweichstandort für den erforderlichen Umzug zum Schuljahr 2025/26? b) Wo wird dieser Übergangsstandort sein? c) Kann dieser ohne weitere Umzüge bis zur Fertigstellung des Endstandorts genutzt werden? 3. Sind die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung eines Interimsgebäudes für das Gymnasium Süd bereits bewilligt? a) Wenn nein - wann werden die Mittel für die Interimslösung dem Finanzausschuss zur Freigabe vorgelegt? b) Was muss konkret erfolgen, um die Mittelfreigabe zu erlangen? Begründung: Im Januar 2022 wurde die Gründung eines neuen Gymnasiums in Sachsenhausen bekannt gegeben. Zurzeit ist ein Umzug für das Jahr 2025/26 geplant. Die Verzögerung der Bautätigkeiten am vorgesehenen Endstandort und die daraus resultierenden Probleme führen zu Unsicherheiten bei den Schüler:innen, den Lehrer:innen und den Eltern. Deshalb bitte der Ortsbeirat den Magistrat, die oben stehenden Fragen schnellstens zu beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 922 2024 Die Vorlage OF 1048/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 65-0

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen

26.01.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5051 entstanden aus Vorlage: OF 978/5 vom 03.01.2024 Betreff: Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 versetzen Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 zu versetzen und gegenüber auf dem Buchrainplatz aufzustellen. Begründung: Die Installation der Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 hat zu einer Verengung des Gehwegs geführt, was zu Unannehmlichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger führt. Es wird vorgeschlagen, die Fahrradständer vor der Offenbacher Landstraße 352 zu entfernen und stattdessen auf dem gegenüberliegenden Buchrainplatz zu installieren. Dieser Platz bietet ausreichend Raum für Fahrradständer, ohne den Gehweg zu beeinträchtigen. Die Verlegung der Fahrradständer auf den Buchrainplatz würde nicht nur die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger gewährleisten, sondern auch den freien Zugang zu den Geschäften und Gewerbebetrieben in diesem Bereich ermöglichen. Der Buchrainplatz bietet eine sinnvolle Alternative, da er genügend Platz für Fahrradständer bietet, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung des Fußgängerverkehrs führt. Diese Maßnahme trägt dazu bei, die Lebensqualität in der Offenbacher Landstraße 352 zu verbessern und die Bedürfnisse der Fußgänger zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2045 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen

26.01.2024 · Aktualisiert: 18.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5052 entstanden aus Vorlage: OF 979/5 vom 04.01.2024 Betreff: Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen Der Magistrat wird gebeten, die Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 wieder zu genehmigen. Begründung: Die Offenbacher Landstraße 348 bis 352 bildet den lebendigen Mittelpunkt von Oberrad, wo sich die Bürger treffen, austauschen und ihre Einkäufe tätigen. Insbesondere die Tische vor der Bäckerei Schaan (Offenbacher Landstraße 350), die Tische und Stühle vor dem Eiscafé La Dolce Vita Oberrad bis zu den Pollern sowie der Außenverkaufsstand des Gemüsehändlers tragen maßgeblich zum aktiven Leben in Oberrad bei. Die Sondernutzungen, die vor der Coronapandemie gewährt wurden, sind von entscheidender Bedeutung für die Attraktivität dieses Ortes. Sie ermöglichen den Gewerbetreibenden, ihre Geschäfte zu betreiben, und schaffen eine angenehme Atmosphäre für die Bürgerinnen und Bürger von Oberrad. Die Gehwegbreite von 1,50 Metern ist dabei stets gewährleistet. Besonders im Falle des Gemüsehändlers schlägt der Ortsbeirat vor, die Fahrradbügel zu entfernen und diese auf dem Buchrainplatz gegenüber aufzustellen, wo ausreichend Platz vorhanden ist. Dadurch wird nicht nur die Gehwegbreite von 1,50 Metern sichergestellt, sondern es wird dem Gemüsehändler auch ermöglicht, weiterhin von seinem Außenverkaufsstand zu profitieren. Oberrad ist nicht mit anderen Stadtteilen wie Bornheim und Sachsenhausen vergleichbar und daher benötigen die Gewerbetreibenden hier eine stärkere Unterstützung vonseiten der Verwaltung. Daher bittet der Ortsbeirat nachdrücklich darum, die Sondernutzungen, wie sie vor der Coronapandemie erteilt wurden, wieder zu ermöglichen. Die Erhaltung dieses lebendigen Zentrums ist nicht nur im Interesse der Gewerbetreibenden, sondern trägt auch zur Lebensqualität und zum aktiven Gemeinschaftsleben in Frankfurt-Oberrad bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 897 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362

26.01.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5053 entstanden aus Vorlage: OF 981/5 vom 28.12.2023 Betreff: Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 Vorgang: OM 5985/20 OBR 5; ST 1475/20 Der Magistrat als Eigentümerin des 1925 als Waldstadion erbauten Stadions im Stadtwald (Mörfelder Landstraße 362) wird gebeten, 1. Auskunft darüber zu erteilen, was aus der Anregung des Ortsbeirates 5 vom 15.05.2020, OM 5985, das Stadion in "Waldstadion" zu benennen, geworden ist. Wann wurde die Bitte des Ortsbeirates über die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herangetragen? Was wurde seitens der Eintracht Frankfurt Fußball AG hierzu erklärt? 2. mitzuteilen, wie der Name des Stadions derzeit lautet und ob eine erneute Umbenennung ansteht; 3. mitzuteilen, ob und wann entschieden wurde, dass der Ortsbeirat 5 bei einer etwaigen Umbenennung der öffentlichen Einrichtung "Waldstadion" nicht beteiligt werden soll bzw. die Stadtverordnetenversammlung die Benennung an sich zieht. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat mit seiner Anregung vom 15.05.2020, OM 5985, den Magistrat dazu aufgefordert, sich für die Benennung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 in "Waldstadion", spätestens zum hundertjährigen Jubiläum 2025, einzusetzen. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 21.08.2020, ST 1475, dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass der Stadionmietvertrag u. a. vorsieht, dass die Eintracht Frankfurt Fußball AG die Vermarktungsrechte am ehemaligen Waldstadion erhält; hierzu zählt insbesondere die Vermarktung des Namensrechts. Die Sportpark Stadion Frankfurt am Main Gesellschaft für Projektentwicklung mbH soll die Anregung des Ortsbeirates an die Eintracht Frankfurt Fußball AG herantragen. Über die Gespräche wurde dem Ortsbeirat 5 nicht mehr berichtet, sodass eine erneute Nachfrage angezeigt ist. Darüber hinaus besteht Unklarheit darüber, wie der offizielle Name der öffentlichen Einrichtung des Stadions an der Mörfelder Landstraße 362 lautet. Von 2005 bis 2020 wurde das traditionelle Waldstadion, welches 1925 anlässlich der in Frankfurt stattfindenden Arbeiter-Olympiade eröffnet wurde, als Commerzbank Arena betitelt. Eine Bezeichnung, die von den Fans der Eintracht und im alltäglichen Sprachgebrauch der Stadt nie angekommen ist. Seit 2020 soll es Deutsche Bank Park genannt werden. Das Waldstadion mit seiner wechselvollen, knapp hundertjährigen Geschichte gehört zum unverzichtbaren kulturellen Erbe der Stadt Frankfurt. Mit der offiziellen Rückbenennung kann ein Zeichen gesetzt werden für Tradition und gegen die maßlose Kommerzialisierung des Profifußballs. Zumal die Deutsche Bank aufgrund diverser Steuervergehen und Rechtsverstöße wohl kaum als Vorbild für den sportlichen Fair-Play-Gedanken taugt. Darüber hinaus möchte der Ortsbeirat 5 Auskunft darüber erhalten, wie der Magistrat eine Beteiligung des Ortsbeirates 5 bei einer etwaigen Umbenennung des Stadions sicherstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5985 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1475 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1386 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße

26.01.2024 · Aktualisiert: 29.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5055 entstanden aus Vorlage: OF 984/5 vom 03.01.2024 Betreff: Barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße sowie den Eingangsbereich der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e. V. (BSBH) barrierefrei umzugestalten. Begründung: Der gesamte Kreuzungsbereich Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße samt Verkehrsinseln ist nicht barrierefrei. Auf der Mörfelder Landstraße 6 bis 8 befinden sich die Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbundes Hessen e. V. (BSBH). Für ihre Klienten ist es schwierig und gefährlich, diese Geschäftsräume aufzusuchen. Deshalb muss eine nachträgliche barrierefreie Ausstattung des Kreuzungsbereichs an der Mörfelder Landstraße und Darmstädter Landstraße erfolgen. Die Umsetzung soll insbesondere Bodenindikatoren für Blinde und ein Bodenleitsystem umfassen, um die Sicherheit und Mobilität von Menschen mit Sehbehinderung zu gewährleisten. Des Weiteren sollen die Lichtsignalanlagen im genannten Kreuzungsbereich dringend mit Anforderungstastern sowie Zusatzfunktionen ausgestattet werden. Diese Zusatzfunktionen sollen das Auffinden der Signale und Freigabesignale sowie Vibratoren umfassen, um auch für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen eine sichere Überquerung zu ermöglichen. Im Kreuzungsbereich sollen die Mittelinseln, die teilweise abgesenkt sind, so umgebaut werden, dass sehbehinderte Menschen sie besser erkennen können. Dazu sollen Überquerungsstellen auf den Inseln angelegt und ein Blindenleitsystem installiert werden. Des Weiteren werden dringend Bodenindikatoren zum Auffinden des Eingangsbereiches der Geschäftsräume des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen benötigt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen wäre nicht nur ein bedeutender Schritt in Richtung Barrierefreiheit, sondern auch ein Schritt für die Inklusion und Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer in diesem stark frequentierten Straßenraum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1037 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Prüfung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen am Strahlenberger Weg 85

02.01.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

Antrag vom 02.01.2024, OF 983/5 Betreff: Prüfung der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen am Strahlenberger Weg 85 Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten, die Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen am Strahlenberger Weg 85, 60599 Frankfurt am Main zu prüfen. Begründung: Der am Strahlenberger Weg 85 ansässige Bauhof liegt in der Schutzzone I des Landschaftsschutzgebietes "Grün-Gürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main". In dieser Zone sind eine naturnahe Entwicklung des Landschaftsbildes und die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts vorrangig. Der dort ansässige Bauhof nutzt darüber hinaus angrenzende Flurstücke als versiegelte und teilweise überdachte Abstellfläche. Diese Fläche ist jedoch als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Es ist daher zu prüfen, ob die aktuelle Nutzung den Vorgaben des Landschaftsschutzgebietes entspricht. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 983/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 12 Der Ortsbeirat beschließt einvernehmlich, dass ein Ortstermin mit der unteren Naturschutzbehörde und der Bauaufsicht vereinbart werden soll. Beschluss: Die Vorlage OF 983/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 983/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 983/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 983/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 983/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse

24.11.2023 · Aktualisiert: 12.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4730 entstanden aus Vorlage: OF 953/5 vom 23.10.2023 Betreff: Zeitnaher Ersatz für den abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse Der Magistrat wird gebeten, sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG für den Bau eines barrierefreien Fußgängerstegs als Ersatz für den kürzlich abgerissenen Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg über die dortige Bahntrasse einzusetzen. Begründung: In der Nacht vom 7. auf den 8. Oktober 2023 wurde der Fußgängersteg zwischen der Gerbermühlstraße und dem Strahlenberger Weg abgerissen. Mitte September kommunizierte das ASE diesbezüglich: "Dauerhaft werden sich jene, die diesen Steg gerne genutzt haben, aber wohl nicht mit der dann fehlenden Verbindung abfinden müssen. Das ASE plant einen Ersatz. Dieser soll dann auch den heutigen Ansprüchen an die Barrierefreiheit genügen. Dafür gibt es allerdings noch keinen konkreten Zeitplan. Alternativ stehen in der Zwischenzeit natürlich die Unterführungen an der Seehofstraße und am Speckweg zur Verfügung." Würde dies so zeitnah erfüllt, wäre das wunderbar. Der Fußgängersteg wurde viel von Anwohnerinnen und Anwohnern, Spaziergängerinnen und Spaziergängern und vor allem von Pendlerinnen und Pendlern aus dem Umland, die mit der S-Bahn an der Haltestelle "Mühlberg" ankamen und im Gerbermühlviertel, zum Beispiel in der Oberfinanzdirektion, tätig sind, genutzt. Auch zur Sportanlage Mainwasen, die mit ihrer tollen Integrations- und Inklusionsarbeit v. a. für die Frankfurter Kinder und Jugendlichen von großer Bedeutung ist, bot der Fußgängersteg Zugang. Schon jetzt kommt es wieder zu lebensgefährlichen Gleisübertritten, was sicherlich auch damit zusammenhängt, dass im Bereich Länderweg/Haltestelle "Mühlberg"/Beginn des Strahlenberger Wegs nicht ersichtlich ist, dass die Brücke nicht mehr vorhanden ist. Weiterhin ist auch nicht erkennbar, dass die Gleise "nicht nur" von S-Bahnen befahren werden. Im Umkreis der Abrissarbeiten wurde geäußert, dass ein Neubau gar nicht durchführbar und somit auch gar nicht geplant sei. Unter Einhaltung der Abstandsregelungen für den Fall einer Zugentgleisung gäbe es keinen Platz für den Brückenpfeiler. Oder man müsse den nördlichen Strahlenberger Weg der Brücke opfern. Zu Anfang des Ahornhains oder auf dem schmalen Grundstück westlich des Ahornhains ist jedoch Platz vorhanden. Optional könnte man die T-Kreuzung bei VW-Sachsenhausen für eine Unterführung sondieren. Das Resultat des Brückenabrisses wird bei Pendlerinnen und Pendlern genauso wie bei Anwohnerinnen und Anwohnern eine verstärkte Nutzung des Autos nach sich ziehen. Dies kann nicht die Zielsetzung der Stadt Frankfurt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 402 Antrag vom 07.06.2025, OF 1453/5 Auskunftsersuchen vom 27.06.2025, V 1230 Antrag vom 18.09.2025, OF 1539/5 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7598 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rückbau der Bordsteinerhöhung „Frankfurter Hut“ entlang der Isenburger Schneise

24.11.2023 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4724 entstanden aus Vorlage: OF 911/5 vom 02.10.2023 Betreff: Rückbau der Bordsteinerhöhung "Frankfurter Hut" entlang der Isenburger Schneise Der Magistrat wird gebeten, die neu angebrachten Bordsteinerhöhungen "Frankfurter Hut" entlang der Isenburger Schneise wieder zu entfernen, bis für den gesamten Bereich ein ganzheitliches Verkehrskonzept vorliegt. Alternativ sind die Bordsteinerhöhungen durch solche mit geringerer Höhe auszutauschen, damit Autos dort parken können. Begründung: Die Bordsteinerhöhungen "Frankfurter Hut" wurden errichtet, ohne den Ortsbeirat zu informieren. Das Areal von der Mörfelder Landstraße in Richtung Isenburger Schneise dient als dringend benötigte Ausweichparkfläche bei Fußballspielen, Konzerten und dem Wäldchestag. Ein Wegfall dieses Areals bedeutet ein Verschieben des Verkehrs Richtung Niederrad. Ein ganzheitliches Verkehrskonzept ist dringend erforderlich. Bis dahin sind die Bordsteinerhöhungen zurückzubauen. (Bildquelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 540 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße

24.11.2023 · Aktualisiert: 29.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4729 entstanden aus Vorlage: OF 952/5 vom 23.10.2023 Betreff: Kontrolle der Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen im nördlichen Teil der Brückenstraße zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße zu intensivieren. Begründung: Im genannten Bereich wird die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h von Autofahrern - teilweise deutlich - überschritten. In letzter Zeit sind wiederkehrend "Raser" auf dem o. g. Straßenabschnitt mit Abfahrt auf die Textorstraße in Richtung Darmstädter Landstraße festzustellen. Hierbei wird immer wieder stark auf deutlich über 50 km/h beschleunigt, was ebenfalls von lauten Motorengeräuschen begleitet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 544 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

ParkandrideParkhaus mit direktem UBahnAnschluss auf dem Gebiet der Binding Brauerei

24.11.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4727 entstanden aus Vorlage: OF 928/5 vom 24.09.2023 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus mit direktem U-Bahn-Anschluss auf dem Gebiet der Binding Brauerei Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie auf dem Gebiet der Binding Brauerei ein modernes und komfortables Park-and-ride-Parkhaus mit direktem U-Bahn-Anschluss zu den Linien 1, 2, 3 und 8 eingerichtet werden kann. Die bestehende Wendeanlage der U-Bahn vom Südbahnhof ist nahezu auf gleicher Höhe unter dem Spielplatz Grethenweg und lediglich ca. 100 Meter von dem Gebiet der Binding Brauerei entfernt. Weiterhin ist zu prüfen, wie das Park-and-ride-Parkhaus als multimodaler Umsteigehub mit Leihrädern und Parkflächen für Fahrräder ausgestattet und an ein sicheres Rad- und Fußwegenetz in die Innenstadt angeschlossen werden kann. Begründung: Aufgrund der verkehrlichen Planungen in der Innenstadt ist die Verkehrssituation auch in Sachsenhausen untragbar geworden. Der Pendlerverkehr wird durch ein dicht besiedeltes Wohngebiet geführt - in eine Innenstadt, die zunehmend autofrei sein soll. Der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt muss endlich reduziert und Sachsenhausen vom Pendlerverkehr entlastet werden. Ein komfortables, multimodales Park-and-ride-Parkhaus nach Wiener Vorbild mit eng getakteter und schneller U-Bahn-Verbindung in die Innenstadt könnte dazu beitragen. Vorhandene Ressourcen sollten genutzt werden - gleich vier U-Bahn-Linien würden auf diese Weise verlängert werden. In wenigen Minuten wäre man von dem Gebiet der Binding Brauerei an der Darmstädter Landstraße direkt in der Innenstadt. Dies wäre eine echte Alternative zur Autofahrt in die Stadt. Darüber hinaus wäre die Schweizer Straße für die Menschen im bergigen Süden Sachsenhausens auch ohne Auto schnell und komfortabel zu erreichen. Das neue Viertel am Henninger Turm würde erheblich aufgewertet werden. Im Vergleich zu einem Park-and-ride-Parkhaus an der Sachsenhäuser Warte wären wegen der Nähe zu der vorhandenen Infrastruktur Bauzeit und Kosten erheblich geringer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 689 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen einer seniorengerechten Sitzbank und Bepflanzungen vor der Liegenschaft Wiener Straße 42

24.11.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4739 entstanden aus Vorlage: OF 965/5 vom 02.11.2023 Betreff: Aufstellen einer seniorengerechten Sitzbank und Bepflanzungen vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 Vorgang: OM 4113/23 OBR 5; ST 2015/23 Der Magistrat wird gebeten, die Aufstellung einer seniorengerechten Sitzbank nebst Müllbehälter und Bepflanzungen vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 zu veranlassen. Begründung: In der kürzlich veröffentlichten Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2015, wurde festgestellt, dass die verbleibende Gehwegbreite in diesem Bereich nicht ausreicht, um die vorhandene Aufpflasterung als Parkfläche zu nutzen. Diese Erkenntnis führt zu der Einsicht, dass eine zusätzliche bauliche Gestaltung in diesem Abschnitt erforderlich ist. Der Ortsbeirat wird von vielen Bürgerinnen und Bürgern in Oberrad auf zusätzliche Sitzmöglichkeiten angesprochen, insofern besteht ein Bedarf auch an der Wiener Straße für zusätzliche Bänke. Die Einrichtung einer Sitzbank und eines Müllbehälters sowie die Bepflanzung eines Teils dieses Bereichs könnten dazu beitragen, die Lebensqualität und die Attraktivität der Umgebung zu steigern. Die Lage vor der Liegenschaft Wiener Straße 42 bietet sich ideal an, um diesen Platz in eine angenehme Aufenthaltszone zu verwandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 692 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz

24.11.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4740 entstanden aus Vorlage: OF 966/5 vom 06.11.2023 Betreff: Aufstellung zusätzlicher Schaukästen auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, mindestens zwei zusätzliche Schaukästen im Bereich des Buchrainplatzes - z. B. neben dem Schaukasten für den Ortsbeirat und neben den Schaukästen zwischen den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 357 und 359 - aufzustellen. Der Standort ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Auch wenn die Digitalisierung immer weiter voranschreitet, können Ortsbeirat, Parteien und Vereine nicht auf Schaukästen verzichten, um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Bislang stehen hierfür insgesamt drei Schaukästen zur Verfügung. Dies ist zu wenig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 420 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Optimierung der Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße

24.11.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4741 entstanden aus Vorlage: OF 967/5 vom 06.11.2023 Betreff: Optimierung der Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, die Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße dahin gehend zu optimieren, dass 1. die Gussasphaltschwellen niedriger und länger werden und damit einen geringeren Anstiegswinkel haben, 2. die Gussasphaltschwellen durch Markierungen auf der Fahrbahn vor der jeweiligen Schwelle gekennzeichnet werden und 3. die Verkehrszeichen 112 - Unebene Fahrbahn - entfernt werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Verkehrsberuhigung in der Buchrainstraße. Die Gussasphaltschwellen müssen aus Sicht des Ortsbeirates jedoch noch optimiert werden. Die Ausmaße der Gussasphaltschwellen sollten sich an denen vor der Mühlbergschule orientieren. Die Hinweise mittels Verkehrszeichen 112 - Unebene Fahrbahn - sind durch Markierungen direkt vor den Gussasphaltschwellen zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 690 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße

24.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4726 entstanden aus Vorlage: OF 924/5 vom 10.09.2023 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung des Wendelswegs/Ecke Miltenberger Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung des Wendelswegs (Höhe Hausnummer 89, an der Kreuzung Miltenberger Straße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Schulkinder vom Areal Henninger Turm/Hainer Weg zur Mühlbergschule kreuzt an der Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße den Wendelsweg. Aktuell ist es für die Schulkinder unmöglich, den Wendelsweg an dieser Stelle sicher zu überqueren. Fahrzeuge auf beiden Seiten des Wendelswegs blockieren die Sicht und den Weg, was zu einer erheblichen Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer führt. Insbesondere während der morgendlichen Stoßzeiten ist das Verkehrsaufkommen an dieser Stelle sehr hoch. Die Ecke Wendelsweg/Miltenberger Straße ist ein stark frequentierter Bereich, der auch von anderen Verkehrsteilnehmern genutzt wird. Daher ist es umso wichtiger, die Verkehrssicherheit für alle zu gewährleisten. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an dieser Stelle würde dazu führen, dass die Fußgänger den Wendelsweg sicher überqueren können und so ein erhöhtes Maß an Sicherheit für alle Beteiligten gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 307 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1489 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 521 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges

24.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4735 entstanden aus Vorlage: OF 960/5 vom 23.10.2023 Betreff: Verkehrssituation im nördlichen Teil des Strahlenberger Weges Der Magistrat wird gebeten, auf beiden Seiten des nördlichen Teils des Strahlenberger Weges Bäume zu pflanzen und Bereiche zwischen den Straßenbäumen als Parkplätze zu kennzeichnen. Dabei sollen auch Ladezonen eingeplant werden. Begründung: Der nördliche Strahlenberger Weg verläuft zwischen der Bahntrasse und dem Mischgebiet Länderweg. Im Wohnbaualtbestand sind in den letzten Jahren zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern zugezogen, die den Weg zur Schule über den Strahlenberger Weg antreten. Der Fußgängersteg zur Gerbermühlstraße wurde Anfang Oktober 2023 demontiert. Ein Ersatz ist nach Kenntnis des Ortsbeirates 5 nicht geplant. Die Straße verleitet an verschiedenen Stellen zum Schnellfahren auch über 50 km/h. Dies wird v. a. von gewerblichen Fahrzeugen bis hin zum Schwerlaster gerne wahrgenommen. Dabei kommen diese v. a. Fahrradfahrern auf der Strecke, die auch über den Bärengarten als Radweg genutzt wird, gefährlich nahe. Die Strecke, die im Radfahrportal als Teil des Radnetzes ausgewiesen wird, wird genauso von Pendlern aus Oberrad und sogar aus Offenbach wie von zahlreichen Schulkindern befahren. Eine Reihe von Anträgen seitens des Ortsbeirats 5, dort Tempo 30, Bremsschwellen oder eine variable Einbahnstraßenregelung anzuordnen, wurden abgelehnt. Als letzte Ressource diente dafür eine Verkehrszählung. Auch das Argument, dass es sich doch gar nicht um einen Unfallschwerpunkt handele, wurde herangezogen. Weitere Anträge, den Bahndamm gegen Querungen durch einen Zaun auch auf der Seite des Strahlenberger Wegs zu sichern, das Parken gegenüber der Containerschulanlage neu zu regeln, wurden mit der Argumentation abgelehnt, dass die Deutschherrnbrücke ja grundsätzlich zu sanieren und dann eine Vollsperrung der Straße erforderlich sei. Informationsgemäß stehen die Sanierung bzw. Abriss und Neubau im Laufe der nächsten Jahre an. Die Fußgänger und Radfahrer und v. a. die Kinder, die diese Straße faktisch als Schulweg nutzen, benötigen jedoch schnell eine Lösung für mehr Sicherheit bei der Nutzung der Straße. In weiten Teilen des nördlichen Strahlenberger Wegs gilt absolutes Park- und Halteverbot von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Dies ist nicht zuträglich, da es sich ja um ein Mischgebiet handelt. Es wird dort den ganzen Tag geparkt, und das wirkt sich montags bis freitags circa zwischen 09:00 Uhr und 16:00 Uhr auch positiv entschleunigend aus, weil man sich eben ausweichen muss. Konkret könnte eine Ausstattung mit Baumschutzbügeln im nördlichen Strahlenberger Weg wie folgt aussehen: - zwei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 6, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - zwei Parkplätze und Lieferzone vor Strahlenberger Weg 8 bis 10, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - ein Parkplatz links neben der Schreinerei Büsching, vor dem Wellblechschuppen der Schreinerei Büssing eine Schutzschwelle/Radstopper, dort wird regelmäßig der Gehweg zugeparkt. Keine Stadtbäume, dort ist bereits ein großer Baum; - zwei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 16, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - drei bis vier Parkplätze vor Strahlenberger Weg 20 (Späth-Knoll), flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln plus Lieferzone; - drei Parkplätze vor Strahlenberger Weg 22 bis 24, flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - Lieferzone vor Eingang Strahlenberger Weg 26; - drei Parkplätze zwischen Strahlenberger Weg 26 (Fiebig) und Strahlenberger Weg 26B (Anadol Autowäsche), flankiert von zwei Stadtbäumen mit Baumschutzbügeln; - vier Parkplätze und Lieferzone zwischen Strahlenberger Weg 26A und 30 bzw. zwischen der Ausfahrt der 26A und der 30 bzw. vor dem Ahornhain, flankiert von Pflanzkästen oder Ähnlichem. Bäume auf dem Ahornhain sind bereits vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 396 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2001 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 885 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1961

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen

24.11.2023 · Aktualisiert: 02.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4743 entstanden aus Vorlage: OF 970/5 vom 27.10.2023 Betreff: Sanierung eines Straßenabschnitts Im Eichlehen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Straßenabschnitt Im Eichlehen ca. 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg und dem 1. Wirtschaftsweg saniert wird. Begründung: Die Straße Im Eichlehen (im Osten von Oberrad) im Abschnitt 50 Meter vor dem 1. Wirtschaftsweg bis zum 1. Wirtschaftsweg befindet sich in einen katastrophalen Zustand und ist mit tiefen Schlaglöchern übersät, die das Befahren der Straße kaum möglich machen. Eine Sanierung ist unbedingt erforderlich. Im Eichlehen, ca. 50 Meter vor dem Im Eichlehen, Blick vom 1. Wirtschaftsweg 1. Wirtschaftsweg Richtung Offenbacher Landstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 421 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen

14.11.2023 · Aktualisiert: 07.02.2024

Antrag vom 14.11.2023, OF 987/5 Betreff: Nutzung des Grundstücks an der Ecke Darmstädter Landstraße/Erstes Wartegäßchen Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Nutzung für das Eckgrundstück an der Darmstädter Landstraße / I. Wartegässchen beabsichtigt ist? Begründung: Auf dem obigen Grundstück befand sich eine Verkaufsstelle für Gartenskulpturen, die in der Zwischenzeit aufgelöst ist. Das Grundstück ist geräumt. Insoweit besteht ein Informationsinteresse im Hinblick auf die zukünftige Nutzung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 843 2024 Die Vorlage OF 987/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Umbenennung Oberräder Fußweg in „Oberräder Fußweg zur Grünen Soße“

03.11.2023 · Aktualisiert: 04.03.2024

Antrag vom 03.11.2023, OF 971/5 Betreff: Umbenennung Oberräder Fußweg in "Oberräder Fußweg zur Grünen Soße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den bisherigen "Oberräder Fußweg" in "Oberräder Fußweg zur Grünen Soße" umzubenennen und diesen bis zum Grüne-Soße-Denkmal fortzuführen, das seit 2007 in den Oberräder Feldern steht. Begründung: Für das Gärtnerdorf Oberrad ist die Grüne Soße von größter Bedeutung. Das "kulinarische Heiligtum" Frankfurts ist weit über die Grenzen unserer Stadt hinaus. Seit 2016 steht die Bezeichnung "Grüne Soße" unter Schutz. Es dürfen nur noch Kräutermischungen unter bestimmten geographischen Voraussetzungen diesen Namen tragen. Eine Umbenennung des von den Grüne-Soße-Feldern gesäumten Oberräder Fußwegs in "Oberräder Fußweg zur Grünen Soße" wird dieser einzigartigen Bedeutung gerecht und erhöht die Identifikation des Stadtteils mit dem Frankfurter Nationalgericht. Zudem wird damit das Grüne-Soße-Denkmal, zu dem der Weg führt, aufgewertet. Da dort keine Wohn- oder Gewerbeanschriften existieren, ist diese Maßnahme ohne nachteilige Folgen für Anlieger einfach umzusetzen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 971/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 5 am 26.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 971/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 971/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Südbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen

20.10.2023 · Aktualisiert: 22.05.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4655 entstanden aus Vorlage: OF 900/5 vom 28.08.2023 Betreff: Südbahnhof gegen Überflutung durch Starkregen schützen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG baldmöglichst alle erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten, um den Südbahnhof bei Unwetter gegen Überflutung zu schützen. Begründung: Der Südbahnhof ist durch Starkregen gefährdet. Das ist lange bekannt. Durch die Lage am Rande des Sachsenhäuser Bergs fließt das Wasser über die Mörfelder Landstraße in Richtung Eingang der B-Ebene. Dennoch wurde dieser Bereich bislang nicht gegen Starkregen gesichert. Dadurch entstehen teilweise erhebliche Schäden an der wichtigen Verkehrsinfrastruktur - mit entsprechenden Folgen für den ÖPNV. Die Stadt ist dringend gefordert, hier tätig zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 424 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Probeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen вҖһBalduinstraГҹeвҖң und вҖһLettigkautwegвҖң

20.10.2023 · Aktualisiert: 28.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4659 entstanden aus Vorlage: OF 915/5 vom 30.09.2023 Betreff: Probeweise Einrichtung einer zusГӨtzlichen StraГҹenbahnhaltestelle zwischen den Haltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" Der Magistrat wird gebeten, zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" auf HГ¶he der Offenbacher LandstraГҹe 190 eine zusГӨtzliche HaltemГ¶glichkeit fГјr den Г–PNV probeweise einzurichten. BegrГјndung: BГјrgerinnen und BГјrger beklagt sich darГјber, dass es zwischen den StraГҹenbahnhaltestellen "BalduinstraГҹe" und "Lettigkautweg" keine weitere HaltemГ¶glichkeit gibt. Durch die Errichtung zusГӨtzlicher Wohnungen, aber auch durch die Lage der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad und des seilerbahn kunst kultur e. V. ist die Einrichtung einer weiteren Station fГјr den Г–PNV geboten. Gerade bzgl. Letzterem ist eine Zunahme der Fahrgastzahlen zu erwarten. Vor dem Hintergrund bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat, probeweise eine (temporГӨre) Haltestelle zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehГ¶rende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 567 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf В§ 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße

20.10.2023 · Aktualisiert: 29.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4660 entstanden aus Vorlage: OF 916/5 vom 02.10.2023 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der westlichen Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in der westlichen Offenbacher Landstraße Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der westlichen Offenbacher Landstraße haben sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt beschwert. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Geschwindigkeitskontrolle, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 425 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße

20.10.2023 · Aktualisiert: 07.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4674 entstanden aus Vorlage: OF 939/5 vom 02.10.2023 Betreff: Reduktion der Lärmemission durch die Straßenbahn auf der westlichen Offenbacher Landstraße hier: zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schienentrasse zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße auf Möglichkeiten der Reduktion der Lärmemission hin überprüfen zu lassen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die gestiegene Lärmemission durch die zwischen Balduinstraße und Bleiweißstraße verkehrende Straßenbahn beschwert. Zur Minderung des Lärms der Straßenbahnen sind hier geeignete Maßnahmen gemäß des Abschlussberichtes "Minderung des Lärms von Straßenbahnen im urbanen Raum" zu prüfen und ggf. umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 427 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße

20.10.2023 · Aktualisiert: 07.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4675 entstanden aus Vorlage: OF 940/5 vom 02.10.2023 Betreff: Ausbesserung der Asphaltdecke zwischen den Schienensträngen am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße Der Magistrat wird gebeten, die Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße auszubessern. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über den Zustand der Asphaltdecke am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Wehrstraße/Wasserhofstraße beschwert. In diesem Bereich gibt es Aufwerfungen im Asphalt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 423 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II)

20.10.2023 · Aktualisiert: 08.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4677 entstanden aus Vorlage: OF 942/5 vom 02.10.2023 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße (II) Vorgang: OM 3059/22 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die am 01.09.2023 angebrachte Grenzmarkierung im Einmündungsbereich der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße bis zur Toreinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 zu verlängern. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirates vom 04.11.2022, OM 3059, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, in der Mathildenstraße/Ecke Gruneliusstraße von dem südöstlichen Teil der Kreuzung bis zur Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 11 eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen. Leider wurde diese Grenzmarkierung nicht bis zur Toreinfahrt markiert, sondern endet bereits vorher. Da die Hofeinfahrt der Liegenschaft Mathildenstraße 14 durch parkende Autos blockiert wird, ist eine Verlängerung der Grenzmarkierung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3059 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 219 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bank auf dem Buchrainplatz in Oberrad zur Babbel-Bank umwidmen

20.10.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4678 entstanden aus Vorlage: OF 943/5 vom 30.09.2023 Betreff: Bank auf dem Buchrainplatz in Oberrad zur Babbel-Bank umwidmen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, eine öffentliche Bank auf dem Buchrainplatz in Oberrad in eine Bank für Begegnungen umzuwidmen. Begründung: 1. Kampf gegen Einsamkeit: Einsamkeit ist ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem, das Menschen jeden Alters betrifft. Sie kann nicht nur ältere Menschen, sondern auch jüngere Bürger schon ab 30 Jahren betreffen. Einsamkeit ist nicht bloß das Fehlen von physischer Nähe zu anderen, sondern auch das Fehlen von sozialen Verbindungen und Gesprächen. Indem eine Babbel-Bank auf dem Buchrainplatz eingerichtet wird, wird ein Raum geschaffen, in dem Menschen sich spontan treffen und miteinander sprechen können. 2. Soziale Isolation überwinden: In einer zunehmend digitalisierten Welt fühlen sich viele Senioren abgehängt und von sozialen Entwicklungen distanziert. Eine Babbel-Bank kann dazu beitragen, diese soziale Isolation zu überwinden, indem sie einen Ort bietet, an dem Senioren mit anderen Bürgern ins Gespräch kommen können. Durch den Austausch von Erfahrungen und Geschichten können sie sich wieder in die Gemeinschaft integriert fühlen. 3. Vielfältige Altersgruppen ansprechen: Die Einrichtung einer Babbel-Bank auf dem Buchrainplatz wird Menschen jeden Alters ansprechen. Die Möglichkeit, ungezwungene Gespräche zu führen, wird jüngere und ältere Menschen gleichermaßen anziehen und somit die soziale Vielfalt in unserer Gemeinde fördern. 4. Buchrainplatz als geeigneter Standort: Der Buchrainplatz ist ein beliebter und zentraler Ort in Oberrad, der sich ideal für eine Babbel-Bank eignet. Die zentrale Lage und die gute Erreichbarkeit machen ihn zu einem perfekten Treffpunkt für Bürgerinnen und Bürger, die sich auf eine lockere Art und Weise begegnen möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 114 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße absichern

15.09.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4427 entstanden aus Vorlage: OF 869/5 vom 07.07.2023 Betreff: Kreuzung Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße absichern Der Magistrat wird gebeten, den Kreuzungsbereich Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße durch ein oder zwei Poller abzusichern. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Gräfendeichstraße/Ecke Wasserhofstraße kommt es immer wieder zu Unfällen, wenn Fahrzeuge von der Gräfendeichstraße rechts in die Wasserhofstraße einbiegen. Dabei wurden nun zum wiederholten Mal Straßenschilder (Verkehrsberuhigter Bereich - sogenannte "Spielstraße") und Zäune der Anwohnerinnen und Anwohner beschädigt. Durch ein oder zwei Poller kann der Kreuzungsbereich abgesichert werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2377 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bauschutt in den Oberräder Feldern

15.09.2023 · Aktualisiert: 23.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4430 entstanden aus Vorlage: OF 874/5 vom 23.08.2023 Betreff: Bauschutt in den Oberräder Feldern Vorgang: V 3/16 OBR 5; ST 986/16; OM 3091/18 OBR 5; ST 1526/18 Der Magistrat wird gebeten, den Bauschutt, der sich in den Oberräder Feldern befindet, in dem Areal links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und in Richtung Autobahn, zu räumen. Eine Fläche direkt neben dem Oberräder Bahnhof ist eingezäunt, obwohl Zäune in den Oberräder Feldern verboten sind. Zwischen dem rechtswidrigen Zaun und dem Bahndamm befinden sich Bauschutt und Baumaterialien. Auf einer zweiten Fläche befindet sich Bauschutt seit 2016. Diese Fläche hat sich mittlerweile zu einem kleinen grünen Biotop entwickelt mit Büschen und Bäumen. Gleichwohl liegt darunter der alte Bauschutt von 2016. Damals hatte jemand Bauschutt dort abgeladen. Auf die Anfrage des Ortsbeirates aus dem Jahr 2016, V 3, antwortete die Stadt, dass der Grundstückseigentümer angehört worden sei und dieser Bauschutt nur zur Zwischenlagerung vorgesehen sei. Die festgesetzte Frist zur Beseitigung sei aber nicht eingehalten und in der 24. Kalenderwoche sei eine Verfügung zur Beseitigung des Aushubs bis Mitte Juli 2016 erlassen worden (ST 986 vom 25.07.2016). Bauaushub 2016 Danach ist ein Teil des Bauaushubs beseitigt worden, vor allem die Plastikrohre waren verschwunden. Dennoch war weiter Bauaushub vorhanden, der mittlerweile aber etwas von Grün zugewachsen war. Im Jahr 2018 wurde erneut nach dem Bauaushub gefragt (OM 3091). In der Stellungnahme des Magistrats, ST 1526, wurde geantwortet, dass gegen den Eigentümer ein Verwaltungsverfahren zur Beseitigung des Bauschutts geführt würde. Bauaushub 2018 Begründung: Der Bauschutt muss schlicht und einfach entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.04.2016, V 3 Stellungnahme des Magistrats vom 25.07.2016, ST 986 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3091 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2426 Aktenzeichen: 79-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen

15.09.2023 · Aktualisiert: 24.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4429 entstanden aus Vorlage: OF 873/5 vom 21.08.2023 Betreff: Überholverbot in der Offenbacher Landstraße besser überwachen Der Magistrat wird gebeten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, das Überholverbot in der östlichen Offenbacher Landstraße regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen sollen nicht nur das explizite Überholverbot durch die entsprechenden Verkehrszeichen, sondern auch das implizite Verbot umfassen, Radfahrende zu überholen. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen Beschwerden vor, dass es in der östlichen Offenbacher Landstraße immer wieder zu gefährlichen Überholmanövern kommt. Das betrifft auch das Überholen von Radfahrenden. Diese fahren regelmäßig zwischen den Straßenbahnschienen, sodass Kraftfahrzeuge den Mindestabstand beim Überholen von 1,5 Metern nicht einhalten können, selbst wenn sie äußerst links auf der Gegenfahrbahn an den Radfahrenden vorbeifahren. Leider wurde diese Art des verbotswidrigen Überholens bisher grundsätzlich nicht kontrolliert, sodass unter vielen Kraftfahrenden kein Unrechtsbewusstsein herrscht. Wer mit dem Rad den Teil der Offenbacher Landstraße befährt, wird feststellen, dass das verbotswidrige Überholen leider ganz überwiegend die Regel und nicht die Ausnahme ist. Auch Messungen des ADFC haben ergeben, dass dort der maximale Überholabstand unter 1,3 Metern lag (https://obs.adfc-hessen.de/map#15.40/50.10119322552056/8.728562941287453). Immerhin scheint ein Sinneswandel eingetreten zu sein, was die Notwendigkeit der Kontrolle des Mindestabstands angeht. Erstmals ist überhaupt bekannt geworden, dass der Mindestabstand in Frankfurt kontrolliert wurde. Einem Zeitungsbericht aus dem Mai dieses Jahres ist zu entnehmen, dass im Grüneburgweg eine entsprechende Kontrolle stattfand (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-praeventionskampagne-am-strassenrand-9229 8098.html). Leider wird meist die Notwendigkeit regelmäßiger Kontrollen bestritten mit dem Argument, dass kein Unfallschwerpunkt vorliege. Diese Argumentation ist abwegig. Erst die fehlenden Kontrollen führen dazu, dass Radfahrende die Straße wegen der exorbitanten Gefahr für sie gar nicht erst benutzen oder auf den Gehweg ausweichen. Es kann somit naturgemäß keine Auffälligkeiten mit dem Radverkehr geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Linienführung der Buslinien 81 und 82 in Oberrad

15.09.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4431 entstanden aus Vorlage: OF 875/5 vom 23.08.2023 Betreff: Änderung der Linienführung der Buslinien 81 und 82 in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Linienführung der Busslinien 81 und 82 beim nächsten Fahrplanwechsel geändert werden kann. Es wird von der Bevölkerung vorgeschlagen, die Linienführung dahin gehend zu ändern, dass der Bus durch die Wehrstraße fährt mit einem Stopp an dem sog. Rudererdorf, dann über die Osthafenbrücke bis zum Kreisel fährt, dort wendet und die Strecke wieder zurückfährt. Begründung: In Oberrad gibt es nur noch wenige Restaurants, die zudem teilweise auch erst abends öffnen. Am Mainufer, im sog. Rudererdorf, befinden sich jedoch weitere Restaurants, die auch tagsüber geöffnet haben. Da auch in Oberrad eine älter werdende Bevölkerung wohnt, ist der Weg bis zum Main aber ein weiter. Eine Busverbindung in den üblichen Fahrzeiten der Busse 81 und 82 zum Main wäre hier ein Service des ÖPNV, zumal öfter alles zugeparkt ist und die Autos dann in oder nahe der Oberräder Felder abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 224 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung eines Schildes „Tauben füttern verboten“ auf dem Buchrainplatz

15.09.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4432 entstanden aus Vorlage: OF 876/5 vom 07.08.2023 Betreff: Aufstellung eines Schildes "Tauben füttern verboten" auf dem Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, am Buchrainplatz in Frankfurt- Oberrad ein oder mehrere Schilder mit der Aufschrift "Tauben füttern verboten" aufzustellen. Begründung: Auf dem Buchrainplatz werden regelmäßig von verschiedenen Leuten Tauben gefüttert. Auf die Bitte einer Anwohnerin, die Tauben nicht zu füttern, wird häufig mit Beleidigungen oder dem Hinweis, dass ja kein Verbotsschild aufgestellt ist, geantwortet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 120 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1385 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schneiden der Hecken in Oberrad

15.09.2023 · Aktualisiert: 21.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4433 entstanden aus Vorlage: OF 877/5 vom 23.08.2023 Betreff: Schneiden der Hecken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Hecken in Oberrad auf folgenden Wegen bzw. in folgenden Arealen zu schneiden: Da ist zum einen das Gebiet links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und der Autobahn. Auf den Wegen wuchern die Büsche und sogar ganze Bäume auf den Fahrwegen, die von den Gärtnern benutzt werden, um zu ihren Feldern zu kommen. Für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind die Wege nicht mehr breit genug und für Pkws, die von den Gärtnern genutzt werden dürfen, sind die Wege unter Umständen breit genug, aber die Autos werden dabei total zerkratzt. Da ist zum Z weiten das Areal im östlichen Oberrad, das begrenzt wird von der Buchrainstraße, dem Burgenlandweg, der Straße Im Eichlehen bzw. der Autobahn und der Wiener Straße. Hier ragen Büsche und Bäume zum Teil bis zu einem Meter in die Wege hinein, die dadurch zugewachsen sind. Begründung: Es gibt durch die zugewachsenen Wege keine Möglichkeit der Zu- bzw. Durchfahrt für die Feuerwehr im Falle eines Brandes. Rettungsfahrzeuge haben ebenso Schwierigkeiten bei der Anfahrt. Gerade angesichts des Klimawandels können Brände schneller entstehen und sich besser ausbreiten, wenn der Feuerwehr der Weg versperrt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2409 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen

15.09.2023 · Aktualisiert: 22.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4439 entstanden aus Vorlage: OF 888/5 vom 25.07.2023 Betreff: Müllablagerungen in Sachsenhausen begegnen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Müllablagerungen in Sachsenhausen, insbesondere im Bereich Mörfelder Landstraße, Hedderichstraße und Schweizer Straße, schnell entfernt werden und weitere Ablagerungen durch regelmäßige Kontrollen der betreffenden Bereiche unterbunden werden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich, dass in den genannten Bereichen immer häufiger Hausrat, Möbel oder Bücher illegal abgestellt werden. Teilweise stapelt sich der Müll und wird über Tage nicht abtransportiert. Es ist erforderlich, etwaige Müllablagerungen zügig zu entfernen und Kontrollen zur Vorbeugung weiterer Verunreinigungen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2391 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten

15.09.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4441 entstanden aus Vorlage: OF 890/5 vom 14.08.2023 Betreff: Zebrastreifen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg errichten Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Kindern und Erwachsenen auf der Geleitsstraße vor der Kreuzung Geleitsstraße/Hainer Weg (Maindinner) einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: An der Kreuzung Hainer Weg/Geleitsstraße kommt es aufgrund der Abbiegevorschriften sowohl für die Autofahrer, die von der Offenbacher Landstraße in den Hainer Weg fahren, als auch für die Fahrzeuge, die aus der entgegengesetzten Richtung auf dem Hainer Weg fahren und in die Geleitsstraße abbiegen, regelmäßig zu heiklen Verkehrssituationen. Insbesondere Fußgänger haben Schwierigkeiten, die Straßen in diesem Bereich sicher zu überqueren. Die Installation eines Zebrastreifens auf der Geleitsstraße (Maindinner) links vor der Kreuzung mit dem Hainer Weg würde eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit mit sich bringen, Fußgängern eine sichere Überquerung der Straße ermöglichen und somit das Risiko von Unfällen deutlich verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1800 Beratung im Ortsbeirat: 5

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