Meine Nachbarschaft: Offenbacher Landstraße
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Vorlagen
Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6703 entstanden aus Vorlage: OF 1346/5 vom 01.03.2025 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz Spatzengasse aufzuwerten, indem 1. der Spielplatz Spatzengasse a) an der nördlichen Grenze zur Festwiese "Villa Bonn" auf dem bestehenden Mäuerchen einen Ballfangzaun, b) an der östlichen Grenze zu den Liegenschaften im Hansenweg einen Zaun und c) an der südlichen Grenze zu den Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße einen Zaun erhält; 2. das Gelände zum Basketballspielen auf dem Spielplatz Spatzengasse a) einen zweiten niedrigeren Basketballkorb und b) einen Bodenbelag aus Fallschutzmatten erhält; 3. die Geräte eine Überarbeitung der Oberflächen erfahren; 4. der Rindenmulch aufgefüllt wird; 5. die Hütte neu gestrichen wird; 6. das Baumhaus a) im Inneren Sitzbänke erhält und b) als Sandspielpodest weiterentwickelt wird; 7. Wipptiere ergänzt werden; 8. die Tischtennisplatte in Richtung Norden versetzt wird; 9. das Häuschen a) zusätzliche Bänke erhält und b) durch Spielgeräte ergänzt wird; 10. die Bänke im südwestlichen Teil durch drei bis vier Bank-Tisch-Kombinationen ersetzt werden; 11. der Mast des Holzschiffes durch Kletterstangen und Taue ergänzt wird. Begründung: Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um eine Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse gebeten. In Gesprächen mit Eltern und pädagogischen Einrichtungen sind die im Tenor genannten Punkte erörtert und für gut befunden worden. Da nicht alle Familien im Stadtteil Oberrad über einen eigenen Garten mit entsprechenden Spielmöglichkeiten für ihre Kinder verfügen, hält der Ortsbeirat die Punkte für umsetzenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1634 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Versetzung der Lichtsignalanlage am Hainer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2025, OF 1359/5 Betreff: Versetzung der Lichtsignalanlage am Hainer Weg zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, zu prüfen, ob die Lichtsignalanlage im Bereich Hainer Weg 150 (Gemündener Straße) in den Kreuzungsbereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße versetzt werden kann Begründung: In der Stellungnahme ST 2416/2023 "Sicheres Überqueren des Hainer Weges" wurde vorgeschlagen, einen Schulwegtermin zu vereinbaren. Dieser fand am 28.06.2024 statt. Die Empfehlung aus diesem Termin lautete, dass der Ortsbeirat 5 einen Prüfantrag stellen möge, um zu klären, ob die Lichtsignalanlage in den Kreuzungsbereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße versetzt werden kann. Regelmäßig schildern Eltern dem Ortsbeirat die kritische Verkehrssituation, die sich in letzter Zeit weiter verschärft hat. Insbesondere folgende Gründe werden dabei immer wieder genannt: Der Hainer Weg ist eine stark befahrene Straße mit erheblichem Verkehrsaufkommen, darunter zahlreiche Pkw, Lkw sowie die Buslinien 47 und 48. Trotz der bestehenden Tempo-30-Regelung wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung häufig überschritten. Ein sicheres Überqueren des Hainer Weg, besonders mit Kleinkindern, ist oft nicht möglich. Die einzige verkehrssichere Überquerung des Hainer Wegs ist eine Ampel am Hainer Weg 150, was für ältere Menschen und Schulkinder einen erheblichen Umweg darstellt. Besonders problematisch ist zudem, dass diese Ampel oft von Autofahrern und Lkw bei Rot überfahren wird, da sie schlecht einsehbar und oft von parkenden Fahrzeugen verdeckt ist. Für schulpflichtige Kinder, die die Mühlbergschule besuchen, ist die derzeitige Verkehrssituation äußerst problematisch. Eine Versetzung der LSA in den Bereich Hainer Weg/Unterster Zwerchweg/Wertheimer Straße ist der Wunsch der Menschen in dem Quartier und würde die Verkehrssicherheit drastisch erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1359/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1359/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6597 entstanden aus Vorlage: OF 1321/5 vom 02.02.2025 Betreff: Verbesserung der Verkehrssicherheit an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssituation an der Kreuzung Steinhausenstraße/Dielmannstraße/Bornemannstraße zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für Grundschulkinder zu ergreifen. Hierzu soll insbesondere die Einrichtung eines Zebrastreifens mit entsprechender Beschilderung (z. B. "Achtung Schulweg!") geprüft werden, um die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu erhöhen, die Geschwindigkeit zu reduzieren und den Kindern eine sichere und erkennbare Querung der Fahrbahn zu ermöglichen. Begründung: An der genannten Kreuzung überqueren täglich viele Grundschulkinder die Fahrbahn, oft diagonal und zwischen geparkten Autos hindurch. Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit der Kurve und der hohen Geschwindigkeit vieler Fahrzeuge besteht eine erhebliche Gefahr für die Kinder. Die Situation hat sich zudem verschärft, seitdem die Zufahrt zum Sachsenhäuser Berg über den Hainer Weg gesperrt wurde und viele Autos nun über den Mühlberg fahren. Dadurch hat sich das Verkehrsaufkommen an der betreffenden Kreuzung erhöht. Ein Zebrastreifen mit entsprechender Beschilderung würde die Autofahrer sensibilisieren, ihr Tempo zu drosseln und den Kindern eine klare Orientierungshilfe für eine sichere Querung bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1033 Beratung im Ortsbeirat: 5
Buslinie M36 bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg führen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6590 entstanden aus Vorlage: OF 1267/5 vom 11.11.2024 Betreff: Buslinie M36 bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg führen Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie M36 zukünftig über den Hainer Weg hinaus bis zur Stadtgrenze Neu-Isenburg zu führen. Die Haltestelle am Hainer Weg darf dabei nicht entfallen. Begründung: Durch die Erweiterung der Buslinie können Pendlerströme leichter von und nach Neu-Isenburg abfließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1031 Beratung im Ortsbeirat: 5
Geschwindigkeitskontrollen in der Darmstädter Landstraße vor der Stadtgrenze NeuIsenburg bis zum Tempo80Schild
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6591 entstanden aus Vorlage: OF 1275/5 vom 09.11.2024 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Darmstädter Landstraße vor der Stadtgrenze Neu-Isenburg bis zum Tempo-80-Schild Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Darmstädter Landstraße zwischen der Ampel an der Stadtgrenze Neu-Isenburg/Isenburger Schneise und dem Tempo-80-Schild in Richtung Frankfurt- Sachsenhausen häufiger Geschwindigkeitskontrollen stattfinden, da in diesem Bereich häufig schon mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Begründung: In diesem Bereich ist eine Bushaltestelle und die Endhaltestelle der Straßenbahnlinie. Nach der Ampel beschleunigen die Fahrzeuge häufig sehr stark und fahren mit überhöhter Geschwindigkeit an den Haltestellen vorbei und gefährden sowohl die Radfahrer als auch die Fußgänger. Diese Maßnahme wurde im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung vom Watt-Club Neu-Isenburg gemeinsam mit dem ADFC und dem NABU an der Endhaltestelle "Neu-Isenburg Stadtgrenze" diskutiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1034 Beratung im Ortsbeirat: 5
Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6599 entstanden aus Vorlage: OF 1324/5 vom 06.02.2025 Betreff: Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal zu kontrollieren und die defekten Bereiche schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: In der Straße Am Mühlkanal verläuft eine Abwasserrinne, die aufgrund von Erosion und Verkehrsbelastung defekt ist. Für Radfahrer sowie Fußgänger kann dies zu Problemen führen, da die Pflastersteine zum Teil sehr zerklüftet sind. Hauptsächlich sind diese am Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße (gegenüber Hausnummer 20) und vor dem Haus Am Mühlkanal 23 defekt. Durch starken Frost werden diese Steine noch mehr zerbrechen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist daher eine Kontrolle und Ausbesserung der defekten Stellen unerlässlich. Foto (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt - Treppenabgang gegenüber Am Mühlkanal 20 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 733 Aktenzeichen: 66-0
Sanierung des Spielplatzes Spatzengasse und des Bolzplatzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1332/5 Betreff: Sanierung des Spielplatzes Spatzengasse und des Bolzplatzes Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, eine Sanierung des Spielplatzes "Spielplatz Spatzengasse" (Villa-Bonn-Spielplatzes) und insbesondere des dazugehörigen Bolzplatzes zu veranlassen. Dabei soll der Bolzplatz so gestaltet werden, dass er ganzjährig nutzbar ist. Zudem soll der verdichtete Boden aufbereitet werden, um eine bessere Drainage zu ermöglichen und die regelmäßige Bildung von Pfützen zu verhindern. Die Überflutungen beeinträchtigen nicht nur die Spielfläche, sondern auch den Baumbestand, der durch die ständige Staunässe geschädigt wird. Ziel ist es, sowohl die Bespielbarkeit als auch die ökologische Verträglichkeit des Platzes zu verbessern. Begründung: Der Spielplatz "Spielplatz Spatzengasse" ist ein zentraler Treffpunkt für Kinder und Familien in Oberrad. Er wird nicht nur von den Anwohner-Kinder, sondern auch von umliegenden Kindertageseinrichtungen genutzt. Insbesondere der Bolzplatz befindet sich jedoch in einem schlechten Zustand. Die sandige und unebene Fläche schränkt die Nutzung erheblich ein und stellt ein Hindernis für sicheres Spielen dar. Darüber hinaus sorgt die starke Verdichtung des Bodens für erhebliche Probleme bei Regen: Große Pfützen entstehen, die den Bolzplatz und Teile des Spielplatzes unbenutzbar machen. Die entstehende Staunässe gefährdet zudem den Baumbestand, der für das Mikroklima des Spielplatzes und die Aufenthaltsqualität wichtig ist. Um eine nachhaltige Nutzung zu gewährleisten und den Kindern eine sichere und attraktive Spielfläche zu bieten, ist eine umfassende Erneuerung erforderlich. Dabei sollten sowohl die Beschaffenheit des Bolzplatzes als auch die Wasserableitung verbessert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1332/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNotwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6428 entstanden aus Vorlage: OF 1293/5 vom 03.01.2025 Betreff: Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg) Der Magistrat wird gebeten, dass die Bäume (überwiegend Platanus acerifolia) in der Buchrainstraße zwischen Wiener S traße und Burgenlandweg grundsaniert und stark zurückgeschnitten werden. Begründung: Die seit Jahren nicht geschnittenen und ungepflegten Bäume haben sich mittlerweile zu einem Sicherheitsrisiko sowohl für die dortigen Anwohner als auch für den fußläufigen und fahrenden Durchgangsverkehr entwickelt. Dadurch, dass die Bäume mittlerweile weit höher als die Häuser gewachsen sind und in direkter Nähe zu den Häusern stehen, haben die Anwohner jedes Jahr im Herbst ein Problem mit verstopften Regenrinnen und durch die Baumfrüchte verstopften Abflussrohren. Dies führt teilweise zu Schäden und regelmäßig zu nicht unerheblichen Kosten für Reinigung und Instandsetzung. Die Bäume haben im mittleren und oberen Bereich dürres Astwerk. Einige Äste ragen über die Straße. Hier ist des Öfteren schon Astbruch entstanden. Nach Rücksprache mit den Anwohnern sind Dellen in den geparkten Kfz keine Seltenheit, wobei ein Anwohner eine kleine Platzwunde durch herabfallendes Astwerk erhielt. Äste, die über die Straße ragen, sind ein Sicherheitsrisiko. Dadurch, dass die Bäume in den letzten Jahren nicht geschnitten wurden, haben sie, wie für diesen Standort notwendig, keinen vernünftigen Kronenaufbau. Die Bäume gehören konsequent auf Stock gesetzt. Gerade diese Baumart verträgt dies ohne Probleme und entwickelt eine dichte Krone mit vielen Austrieben. Abhilfe ist dringend erforderlich, um ggf. Unfälle durch auf Passanten und Autos herabfallende Äste zu vermeiden. Dies kann nur durch einen umfänglichen Baumschnitt der jeweiligen Bäume erfolgen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 724 Aktenzeichen: 67-0
Runder Tisch für die Alte Seilerei
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 1299/5 vom 15.12.2024 Betreff: Runder Tisch für die Alte Seilerei Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft der Kulturstätte Alte Seilerei mit allen relevanten städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitglieder, Mitgliedern des Ortsbeirat s 5 und Stadtverordnetenversammlung) und Vertreterinnen und Vertretern der Alten Seilerei zeitnah einzurichten. Begründung: Die Alte Seilerei an der Offenbacher Landstraße hat sich in den letzten Jahren zu einem vielgenutzten Ausstellungsort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk entwickelt. Erklärtes Ziel des Vereins ist zudem die Bereitstellung von kostenfreien Räumen für Vereine und Initiativen aus den Stadtteilen. Das derzeitige Konzept ist ohne dauerhafte städtische Zuschüsse nicht überlebensfähig und strukturell defizitär. Um Handlungsspielräume auszuloten und die Kulturstätte dauerhaft zu etablieren, sollte ein Runder Tisch mit allen städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitgliedern, Mitgliedern des Ortsbeirats 5 und der Stadtverordnetenversammlung) zeitnah eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6438 entstanden aus Vorlage: OF 1308/5 vom 06.12.2024 Betreff: Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen südlich der Mörfelder Landstraße im Abschnitt zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa Baumanpflanzungen vorzunehmen. Begründung: Wie auf dem nachstehenden Foto ersichtlich, können auf diesem Grünstreifen weitere Baumanpflanzungen vorgenommen werden. Dies ist aus Gründen des Klimaschutzes angezeigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1092 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in ArnoLustigerPlatz
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2025, OF 1317/5 Betreff: Benennung der Grünfläche zwischen Ziegelhüttenweg und Mörfelder Landstraße in Arno-Lustiger-Platz Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat die Grünfläche gegenüber dem Hit-Markt zwischen der Mörfelder Landstraße und dem Ziegelhüttenweg "Arno Lustiger Platz" zu benennen und auch als solche auszuschildern. Begründung: Prof. Arno Lustiger war ein deutsch-jüdischer Historiker und Schriftsteller. Er überlebte das Zwangsarbeitslager Annaberg, die Konzentrationslager Ottmuth und Blechhammer (Außenlager von Auschwitz wo sein Vater ermordet wurde) und Anfang 1945 die Todesmärsche durch Deutschland. Nach Kriegsende blieb er in Deutschland und lebte seit 1945 in Frankfurt, die letzten Jahre in Sachsenhausen am Ziegelhüttenplatz. Prof. Arno Lustiger war Mitbegründer der jüdischen Gemeinde und Mitinitiator des jüdischen Museums. Seine Dokumentationen bezeichnete der Historiker Henning Ritter als "eine Art Topographie des jüdischen Widerstands". Antragsteller: CDU SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1317/5 wurde zurückgezogen.
Parteien: CDU, SPD, FDP, BFF
Weiter lesenVerlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6186 entstanden aus Vorlage: OF 1258/5 vom 10.11.2024 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e. V. und den VfL Germania 1894 e. V. genutzt wird, den neuen, im Osten Oberrads an der Grenze zum Kaiserleigebiet geplanten Standort der Sportanlage besser an den ÖPNV anzubinden: 1. Buslinie 45: a) Führen der Buslinie 45 auch montags bis donnerstags über die Haltestelle Gerbermühle hinaus über die Haltestelle Amsterdamer Straße bis zur Haltestelle Offenbach Kaiserlei Westseite. b) Erhöhung des Taktes in der Zeit von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr von 30 Minuten auf 15 Minuten. 2. Neue Buslinie: Neueinrichtung einer Buslinie mit der Route OF Stadtgrenze - Buchrainplatz - Gerbermühle (Richtung OF) - Amsterdamer Straße - Gerbermühle (Richtung Frankfurt) - Rudererdorf - Osthafenbrücke - Ostbahnhof. 3. Straßenbahnlinie 15: Führen der Straßenbahnlinie 15 montags bis sonntags bis nach OF Stadtgrenze. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen, auf die die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e. V. und VfL Germania 1894 e. V. umziehen müssen. Der neue Standort ist jedoch gerade aus Sachsenhausen, aber auch aus Oberrad nicht gut mit dem ÖPNV zu erreichen. Aus diesem Grund ist die Erreichbarkeit der zukünftigen Sportanlage mit dem ÖPNV angemessen und adäquat sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Angebot der Buslinie 35
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6192 entstanden aus Vorlage: OF 1268/5 vom 11.11.2024 Betreff: Angebot der Buslinie 35 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Route der Buslinie 35 erweitert werden kann, sodass auch die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße angebunden werden. Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, im Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, nur gering ausgelastet ist. Um die Auslastung zu verbessern und gleichzeitig die Anbindung des Bischofsweges und des Lerchesberges nicht zu verschlechtern, sollte geprüft werden, ob die Buslinie erweitert werden kann und hierdurch zugleich die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße besser angebunden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 514 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Unhaltbarer Zustand im Außenbereich des ehemaligen Restaurants „Thai&Turf“, Mörfelder Landstraße 235
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6195 entstanden aus Vorlage: OF 1274/5 vom 15.10.2024 Betreff: Unhaltbarer Zustand im Außenbereich des ehemaligen Restaurants "Thai&Turf", Mörfelder Landstraße 235 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Besitzer/Mieter/Pächter des ehemaligen Restaurants "Thai&Turf" in der Mörfelder Landstraße 235 in Verbindung zu setzen, um den sich in einem desolaten Zustand befindlichen Außenbereich abzuräumen bzw. instand zu setzen oder dem Verursacher die Konzession dafür zu entziehen. Begründung: Das ehemalige Restaurant "Thai&Turf" ist seit über zwei Jahren nicht mehr in der Mörfelder Landstraße 235. Seither steht das Restaurant leer. Der Außenbereich, der eine erhebliche Fläche des öffentlichen Bereichs in Anspruch nimmt, verwahrlost zusehends. Pflanzkübel sind zerbrochen, Unkraut wuchert und Sperrmüll hat sich angesammelt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Außenfläche zeitnah abzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 270 Aktenzeichen: 63
Zukunft des Baumbestands in der Mathildenstraße 28: Prüfung der Auswirkungen der Baumaßnahme der Sankt BonifatiusGemeinde in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6188 entstanden aus Vorlage: OF 1261/5 vom 09.11.2024 Betreff: Zukunft des Baumbestands in der Mathildenstraße 28: Prüfung der Auswirkungen der Baumaßnahme der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Bäume im Zuge der geplanten Baumaßnahmen der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad, Mathildenstraße 28, zur Fällung vorgesehen sind. Begründung: Laut Informationen der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad (https://www.sanktbonifatius.de/zukunftsprojekt-herz-jesu/) und der Initiative Nachbarprotest (https://nachbarprotest.de/) plant die katholische Gemeinde Oberrad den Abriss mehrerer Gebäude, darunter das Gemeindehaus, das Pfarrhaus, der Kindergarten sowie ein Wohnhaus in der Mathildenstraße 28. An deren Stelle soll ein neues, viergeschossiges Gebäude errichtet werden. Nach Angaben der oben genannten Initiative sollen für die Umsetzung dieses Bauvorhabens mindestens 35 ausgewachsene Bäumen gefällt werden. Es besteht die Sorge, dass im Zuge der weiteren Bauarbeiten insgesamt bis zu 50 Bäume entfernt werden könnten. Ausgewachsene Bäume spielen eine entscheidende Rolle für das Stadtklima und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie bieten Schatten, verbessern die Luftqualität, reduzieren Lärm und tragen zur Biodiversität bei. Das Pflanzen von Ausgleichsbäumen außerhalb von Frankfurt kann diese lokalen Vorteile nicht ersetzen und trägt nicht zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Daher ist es von öffentlichem Interesse, Klarheit über den genauen Umfang der geplanten Baumfällungen zu erhalten und zu prüfen, ob alternative Lösungen möglich sind, die den Erhalt der Bäume berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 208 Aktenzeichen: 79-0
Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1269/5 Betreff: Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, in welchem Umfang die Buslinie 35 Stresemannallee/Mörfelder Landstraße bis Lerchesberg genutzt wird und wie hoch sich die Kosten für den Betrieb dieser Linie insgesamt belaufen? Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, in dem Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, kaum besetzt ist. Es finden relativ häufig Leerfahrten statt. Insofern ist es notwendig, auf der Grundlage der Nutzung dieser Buslinie eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Hinblick einer Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Es sollte auf keinen Fall die Buslinie abgeschafft werden. Vielmehr ist zu überlegen, ob der Bus tagsüber mit einer geringeren Frequenz fährt und das eingesparte Personal insoweit an anderen Stellen nutzbringender eingestellt werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1269/5 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenAnbringen eines Straßenschildes „Gräfendeichstraße“ am Beginn der Gräfendeichstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1259/5 Betreff: Anbringen eines Straßenschildes "Gräfendeichstraße" am Beginn der Gräfendeichstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Beginn der Gräfendeichstraße an der Einmündung in die Wasserhofstraße ein Straßenschild mit der Aufschrift "Gräfendeichstraße an dem bereits existierenden Pfosten anzubringen. Begründung: Am Beginn der Gräfendeichstraße an der Einmünnung in die Wasserhofstraße existiert kein Straßenschild mit der Aufschrift "Gräfendeichstraße". Dies führt dazu, dass Ortsunkundige nicht wissen, wo, die Gräfendeichstraße beginnt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1259/5 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenSondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ hier: Unterstützung der Feier auf dem Buchrainplatz im Rahmen der 600JahrFeier
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1256/5 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" hier: Unterstützung der Feier auf dem Buchrainplatz im Rahmen der 600-Jahr-Feier Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Feierlichkeiten anlässlich der 600-Jahr-Feier zur Eingemeindung Oberrad des Vereinsrings Oberrad e.V. auf dem Buchrainplatz finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000,00 Euro. Begründung: Im Rahmen der 600-Jahr-Feier zur Eingemeindung Oberrad plant der Vereinsring ein großes Stadtteilfest für die Bürgerinnen und Bürger auf dem Buchrainplatz. Die Durchführung eines Stadtteilfestes ist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Da es sich bei der 600-Jahr-Feier um einen einmaligen Anlass handelt, sieht der Ortsbeirat hier einen besonderen Anlass zur finanziellen Unterstützung. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Initiative OI 81 2024 Die Vorlage OF 1256/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke, BFF
Weiter lesenSchulweg zur Willemerschule während des Umbaus der Haltestelle „Lokalbahnhof“ sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6109 entstanden aus Vorlage: OF 1226/5 vom 20.10.2024 Betreff: Schulweg zur Willemerschule während des Umbaus der Haltestelle "Lokalbahnhof" sichern Der Magistrat wird gebeten, auch während des Umbaus an der Haltestelle Lokalbahnhof weiterhin auf eine sichere Schulwegführung bei der Querung der Darmstädter Landstraße und Dreieichstraße zu achten. Die jetzige provisorische Schulwegführung muss für die Grundschulkinder zusätzlich abgesichert und für Autofahrer besser erkennbar markiert werden. Begründung: Der Umbau der Haltestelle "Lokalbahnhof" berührt die offiziellen Schulwege zur Willemerschule. Die Fußwegquerungen an den Ampeln über die Darmstädter Landstraße sind für Autofahrer schlecht erkennbar und für die Grundschüler gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 379 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines Fahrradständers
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6110 entstanden aus Vorlage: OF 1227/5 vom 21.10.2024 Betreff: Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines Fahrradständers Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der an der Seehofstraße 23 befindliche Poller durch einen Fahrradständer in Form eines Bügels ersetzt werden kann, sodass an dieser Stelle zwei Fahrräder sicher abgestellt und angeschlossen werden können. Der angrenzende Parkplatz darf dabei nicht verloren gehen. Begründung: Der Poller an der Seehofstraße 23 blockiert derzeit einen potenziell wertvollen Platz für Fahrradabstellmöglichkeiten. Ein Bügel an dieser Stelle würde den verfügbaren Platz optimal nutzen, damit Fahrräder sicher abgestellt werden können. Quelle: Google Streetmaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 380 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Einrichtung eines Fahrradweges in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6098 entstanden aus Vorlage: OF 1196/5 vom 11.07.2024 Betreff: Einrichtung eines Fahrradweges in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße, an der Waldseite einen Fahrradweg einzurichten. Begründung: Im obigen Abschnitt besteht lediglich in Fahrtrichtung Niederrad ein Fahrradweg. Es besteht aber ein großes Bedürfnis, auch an der Waldseite einen Fahrradweg einzurichten, da dieser Abschnitt von Radfahrern sehr stark frequentiert ist. Fahren diese auf der Autofahrbahn, sind sie, insbesondere in den Nachtstunden, Gefährdungen ausgesetzt. Da die Fahrbahn in beiden Richtungen einen Fahrstreifen für den Autoverkehr aufweisen muss, ist für den Radweg ein Stück Wald und Gebüsch abzutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 383 Beratung im Ortsbeirat: 5
Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6103 entstanden aus Vorlage: OF 1220/5 vom 05.10.2024 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Ecke Darmstädter Landstraße/ Bischofsweg zumindest teilweise zu öffnen und den dort eingerichteten Tierkadaver-Sammelplatz auf ein Mindestmaß zu beschränken. Begründung: Der Magistrat hat kürzlich mitgeteilt, dass der auf dem Parkplatz Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg eingerichtete Tierkadaver-Sammelplatz noch für mindestens zwei Jahre in Betrieb bleiben soll. Dabei wurde bisher kein einziges Tier dort hingebracht. Die derzeit gesperrte Parkfläche wurde von viele Menschen genutzt, um zu einem Waldspaziergang aufzubrechen. Zudem wurde der Parkplatz von den an den Parkplatz angrenzenden Kleingärtner:innen genutzt. In der Vorweihnachtszeit wurden auf dem Platz bisher Weihnachtsbäume und im Frühjahr Spargel verkauft. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob der Parkplatz zumindest teilweise wieder freigegeben werden kann, damit die oben genannten Nutzungen weiterhin, wenn auch eingeschränkt, möglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 112 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1195
Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6102 entstanden aus Vorlage: OF 1219/5 vom 14.10.2024 Betreff: Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg sicherer gestalten Vorgang: OM 5774/24 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg im Einmündungsbereich Heinrich-Limpert-Weg/Ecke Hainer Weg rot zu markieren. Ferner bittet der Ortsbeirat den Magistrat unter Bezugnahme auf die OM 5774 um die Installation eines weiteren Verkehrsspiegels. Weiter wird der Magistrat gebeten, ein Parkverbot im Bereich vor dem an der dortigen Ecke installierten Verkehrsspiegel zu verfügen. Schließlich soll geprüft und berichtet werden, welche weiteren Maßnahmen möglich sind, um die Verkehrssicherheit in dem Bereich zu erhöhen. Begründung: Im Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg ist das Einbiegen für Autos vom Heinrich-Limpert-Weg in den Hainer Weg nur schwer möglich, da der Bereich nicht gut einsehbar ist. Besonders gefährlich ist die Situation dadurch für Radfahrerinnen und Radfahrer, da sie nicht gut gesehen werden können. Ortsunkundige erkennen häufig nicht, dass ein Radweg die Fahrbahn kreuzt. Hier kann z. B. durch eine Signalfarbe auf dem Radweg und/oder Verkehrsspiegel mehr Verkehrssicherheit erzeugt werden. Der bereits installierte Verkehrsspiegel ist durch an der Ecke parkende Lkws und Kleintransporter regelmäßig zugeparkt, so dass der Spiegel verdeckt wird und seinen Zweck nicht erfüllen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5774 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 676 Beratung im Ortsbeirat: 5
Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6096 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 21.08.2024 Betreff: Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße) Vorgang: V 60/21 OBR 5, ST 1909/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1909 in Aussicht gestellte Ampel an der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichtstraße) umzusetzen und alle notwendigen Schritte zur Einrichtung einer ortsfesten Ampel einzuleiten. Die Maßnahme ist erst nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bereich Lokalbahnhof/Textorstraße und Offenbacher Landstraße/Mörfelder Landstraße umzusetzen. Begründung: Während der Bauarbeiten auf der Darmstädter Landstraße gab es an dieser Stelle eine Möglichkeit, die Straße sicher zu überqueren. Diese Querungsmöglichkeit ist seit dem Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr vorhanden, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Fußgänger führt. Auch Nutzer der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" müssen nun weite Umwege in Kauf nehmen, um die Darmstädter Landstraße zu überqueren, da die bestehenden Querungsmöglichkeiten weit von der S-Bahn-Station entfernt liegen. In der Stellungnahme des Magistrats hat der Magistrat festgestellt, dass signaltechnisch keine Bedenken gegen den Ausbau der mobilen Fußgängerquerung zur ortsfesten Ampel bestehen, jedoch wurde bislang noch kein konkreter Zeitrahmen für die Realisierung genannt. Dies sollte nun zeitnah geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 60 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 367 Beratung im Ortsbeirat: 5
Tempo 30 im Bischofsweg anordnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6106 entstanden aus Vorlage: OF 1223/5 vom 14.10.2024 Betreff: Tempo 30 im Bischofsweg anordnen Der Magistrat wird gebeten, im Bischofsweg ein Tempolimit von 30 km/h durchgängig anzuordnen. Nach dem Zugang von der Darmstädter Landstraße ist ein entsprechendes Schild anzubringen. An der Eng- und Gefahrenstelle gegenüber des Bischofswegs 46 ist ein Parkverbot zu markieren. Begründung: Die Beschaffenheit des Bischofswegs ist sehr uneben und besteht aus Kopfsteinpflaster. Dies führt zu einer teils starken Lärmbelästigung. Derzeit ist für die Fahrbahn teils 30 km/h und teils 50 km/h beschildert. Weiter ist gegenüber des Bischofswegs 46 ein Parkverbotsschild für die Kurve aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 368 Beratung im Ortsbeirat: 5
Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6100 entstanden aus Vorlage: OF 1217/5 vom 10.10.2024 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Vorgang: B 314/24 Der Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314, zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wird wegen erheblicher Mängel zurückgewiesen. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und fordert daher den Magistrat auf: - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß- und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B 314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung des Kfz-Verkehrs auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z. B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B 314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der zweistündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der Kfz um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV-Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten breiten Geh- und Radwegen, großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei ...". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6120 entstanden aus Vorlage: OF 1243/5 vom 17.10.2024 Betreff: Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Tempo-30-Zone in der Balduinstraße zu ergreifen. Als erste Ad-hoc-Maßnahmen sollen das abgenutzte Tempo-30-Piktogramm auf der Straße erneuert und das derzeitige Tempo-30-Schild von der rechten Seite der Offenbacher Landstraße weiter in die Balduinstraße versetzt werden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Begründung: Die Balduinstraße ist seit drei Jahren als Tempo-30-Zone ausgewiesen, jedoch wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung von vielen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten. Insbesondere am Vormittag und am Abend wird die Straße häufig mit bis zu 50 km/h durchfahren. Da immer mehr Familien in die Balduinstraße und die umliegenden Gebiete ziehen und sich in unmittelbarer Nähe ein Kinderhort befindet, zu dem viele Kinder zu Fuß unterwegs sind, entsteht eine zunehmende Gefährdungssituation, und mit dem möglichen Umzug der Gruneliusschule in die Nähe der Balduinstraße wird die Problematik zusätzlich verschärft und stellt ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit der Kinder dar. Es wird daher gebeten, Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit in der Balduinstraße zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 5
Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Haltestelle „Balduinstraße“ in FrankfurtOberrad umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6119 entstanden aus Vorlage: OF 1241/5 vom 22.09.2024 Betreff: Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Haltestelle "Balduinstraße" in Frankfurt-Oberrad umsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Haltestelle "Balduinstraße" der Straßenbahnlinie in Frankfurt-Oberrad so zu ändern, dass die Ampel bei Halt der Straßenbahn automatisch auf Rot schaltet. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Autoverkehr hinter der haltenden Straßenbahn gestoppt wird und die Straßenbahn nicht überholt werden kann. Begründung: Die Haltestelle "Balduinstraße" befindet sich in einem stark frequentierten Bereich, in dem viele Fahrgäste ein- und aussteigen. Es kommt häufig vor, dass Autos die haltende Straßenbahn überholen, während Passagiere die Fahrbahn überqueren oder die Bahn betreten. Diese Situation stellt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Fahrgäste und den allgemeinen Verkehr dar. Um solche Gefährdungen zu minimieren, wird vorgeschlagen, die bestehende Ampelanlage so zu programmieren, dass sie in dem Moment, in dem die Straßenbahn an der Haltestelle "Balduinstraße" hält, auf Rot schaltet. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern und den Verkehrsfluss besser zu regeln. Diese Änderungen würden nicht nur die Verkehrssicherheit erhöhen, sondern auch zur Optimierung des Verkehrsflusses beitragen und gefährliche Situationen an einer stark frequentierten Haltestelle vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 378 Beratung im Ortsbeirat: 5
Aufstellen eines Überholverbotsschild für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße vor der Eisenbahnüberführung
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1229/5 Betreff: Aufstellen eines Überholverbotsschild für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße vor der Eisenbahnüberführung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor der Eisenbahnüberführung das Schild "Radfahren überholen verboten" (Zeichen 277.1 StVO: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen") aufzustellen. Begründung: Radfahrende müssen sich bei der Weiterfahrt vom nicht benutzungspflichtigen Radweg vor der Eisenbahnüberführung auf der Fahrbahn nach § 10 der Straßenverkehrsordnung mit der erforderlichen Vorsicht zu verhalten, um Gefährdungen auszuschließen. Wenn sie aber auf die Fahrbahn aufgefahren sind, dürfen sie vom nachfolgenden Kraftfahrzeugverkehr nicht mehr überholt werden, weil der erforderliche Mindestabstand auf Grund der geringen Fahrbahnbreite nicht eingehalten werden kann. Das Überholen ist erst wieder hinter der Eisenbahnüberführung zulässig, wo die Fahrbahn entsprechend breit ist. Leider werden die Vorschriften regelmäßig nicht eingehalten und Radfahrende mit unzulässig niedrigem Abstand überholt. Daher soll vor der Überführung das Zeichen 277.1 aufgestellt werden. Hinter der Überführung beginnt der benutzungspflichtige Radfahrstreifen. Ab dort wird am Radverkehr vorbeigefahren und nicht überholt. Somit hat das Überholverbotsschild ab dort keine Wirkung mehr. Erforderlichenfalls ist ein Schild aufzustellen, das das Ende des Streckenverbots anordnet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1229/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1229/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke und AfD gegen GRÜNE (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErsatz-Gleichrichter der Mainova in der östlichen Offenbacher Landstraße entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2024, OF 1244/5 Betreff: Ersatz-Gleichrichter der Mainova in der östlichen Offenbacher Landstraße entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mit der Mainova in Kontakt zu treten, um den nicht mehr benötigten Ersatz-Gleichrichter in der östlichen Offenbacher Landstraße, der zwischen der Hausnummer 482 und dem Weg "Im Eichlehen" steht, aus dem öffentlichen Raum entfernen zu lassen. Begründung: Das Gerät steht seit geraumer Zeit im öffentlichen Raum, ohne dass es noch eine Relevanz hat. Der Gleichrichter sieht nicht sehr einladend aus, wird als Graffiti-Wand genutzt und er verhindert auch das Parken auf mindestens zwei Parkplätzen in diesem Bereich (siehe Fotos Antragsrückseite). Fotos (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1244/5 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenSignallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5936 entstanden aus Vorlage: OF 1185/5 vom 21.08.2024 Betreff: Signallampe auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof errichten Vorgang: OM 4241/19 OBR 5; ST 964/19 Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der B 43/Gerbermühlstraße stadteinwärts vor der scharfen Linkskurve, nach der direkt die Ampel an der Kreuzung der Straße Zum Laurenburger Hof kommt, eine Signalleuchte zu installieren, die auf die Ampel nach der Kurve hinweist. Die Signalleuchte soll bei Rot der Ampel nach der Kurve den Kraftverkehr warnen, langsam in die Kurve zu fahren. Begründung: Auf der Gerbermühlstraße ist direkt vor der Ampel an der Kreuzung Zum Laurenburger Hof eine scharfe Linkskurve. Steht die Ampel nach der Kurve auf Rot, hält der nachfolgende Kraftverkehr in der Regel direkt nach oder auch in dieser Kurve. Die 65 Meter zwischen Kurve und Ampel stehen daher oft zum Abbremsen nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat, seine in der ST 964 zum Ausdruck gebrachte Haltung zu überdenken. Ein Lichtsignal, ähnlich wie auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts vor dem "Niederräder Kreisel" vor der scharfen Rechtskurve, würde helfen, den Kraftverkehr auf die nachfolgende Ampel aufmerksam zu machen. Quelle: google.de/maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4241 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 946 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 145 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 24.08.2024 Betreff: Messung von Luftschadstoffen im Stadtteil Sachsenhausen aufgrund gestiegener Verkehrsbelastung Vorgang: OM 5471/24 OBR 5, ST 1391/24 Der Magistrat wird gebeten, Folgendes darzulegen: 1. Wie können die Messungen an mittlerweile verkehrsberuhigten Straßen, die in der ST 1391 genannten Modellrechnung, auf Straßen übertragen werden, in die der Verkehr seither verdrängt wird? Inwiefern sind Werte von verkehrsberuhigten Straßen mit den Werten von Straßenbereichen vergleichbar, in die der Verkehr umgeleitet wird? 2. Aus welchem Grund haben im Frankfurter Süden bislang keine Schadstoffmessungen im Sinne des Luftreinhalteplans stattgefunden? 3. Aus welchem Grund am autofreien Römerberg und am verkehrsberuhigten Mainkai Schadstoffe gemessen werden - nicht aber an zunehmend hoch belasteten Straßen auf der gegenüberliegenden Mainseite: am Schaumainkai, der Schweizer Straße, der Gartenstraße oder der Mörfelder Landstraße? Als Auftraggeber hat die Stadt Frankfurt durchaus Einfluss auf die Standorte von Schadstoffmessungen durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie. Begründung: Im Rahmen der Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Frankfurt wurden in verschiedenen Stadtteilen, insbesondere im nördlichen Bereich, Luftschadstoffmessungen durchgeführt. Diese Messungen führten u. a. zur Einführung von Tempolimits und zum Rückbau von Straßen, was zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität in diesen Bereichen beigetragen hat. Die Verkehrsberuhigung im nördlichen Teil Frankfurts hat dazu geführt, dass der Autoverkehr in andere Stadtteile, insbesondere nach Sachsenhausen, verdrängt wurde. Trotz der gestiegenen Verkehrsbelastung in Sachsenhausen wurden hier jedoch bislang keine entsprechenden Messungen der Luftschadstoffe durchgeführt. Den Antrag des Ortsbeirats zu Schadstoffmessungen durch Autoverkehr an besonders belasteten Standorten in Sachsenhausen, OM 5471, hat die Stadt mit der ST 1391 abgelehnt. In der ST 1391 heißt es: "...Im Zuge dieser Modellierung wurden NO2-Belastungsschwerpunkte in Höchst, im Riederwald, sowie an verschiedenen Stellen in der Innenstadt ermittelt - nicht jedoch im Frankfurter Süden bzw. in Sachsenhausen. Die Modellierungen ergaben damals in den Bereichen Schweizer Straße, Gartenstraße und am Schaumainkai NO2-Belastungen unterhalb des Grenzwertes in Höhe von 40 μg/m3 im Jahresmittel. Seit der Modellierung ist die Belastung durch Stickstoffdioxid so deutlich zurückgegangen, dass bis heute weder Fahrverbote notwendig geworden sind, noch der Bedarf einer dichten Überwachung besteht. Selbst an den hochbelasteten Stellen werden sämtliche Grenzwerte inzwischen stadtweit deutlich und sicher eingehalten. So hat sich die NO2-Belastung beispielsweise an der Friedberger Landstraße seit 2016 (52 μg/m3) bis heute halbiert (2023: 25,8 μg/m3)." Diese Argumentation ist aus Sicht des Ortsbeirats nicht nachvollziehbar: Es ist schön, dass sich an der inzwischen verkehrsberuhigten, zweispurigen Friedberger Landstraße die Schadstoffbelastung halbiert hat. Dies aber nun auf Straßen im Süden zu übertragen, die weder zurückgebaut und verkehrsberuhigt wurden, sondern - im Gegenteil - einer zunehmenden Verkehrsbelastung ausgesetzt sind, ist zumindest klärungsbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-0
Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5938 entstanden aus Vorlage: OF 1194/5 vom 21.08.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Lichtzeichenanlagen an der Kreuzung Dreieichstraße/ Willemerstraße derart geschaltet werden, dass die Fußgängerampeln über die Dreieichstraße und die Straßenbahngleise gleichzeitig geschaltet werden. Begründung: Die genannten Fußgängerampeln sind Teil des direkten Schulwegs zur Willemerschule, zum Kinderhort IB, zur Deutschherrnschule, zum Kinderzentrum in der Willemerstraße und zur Siemensstraße. Das unkoordinierte Schalten der beiden Ampeln über die Dreieichstraße und die Straßenbahngleise führt täglich zu gefährlichen Situationen: Mehr als 400 Schülerinnen und Schüler müssen täglich, besonders zu Stoßzeiten, auf einer viel zu schmalen Mittelinsel warten - oft mit Fahrrädern, die nicht vollständig darauf passen - bis die nächste Grünphase eintritt, während vor ihnen der Berufs-, Liefer- und Pendlerverkehr und hinter ihnen die Straßenbahnen, aus beiden Richtungen, dicht an ihnen vorbeifahren. Abhilfe durch eine koordinierte Ampelschaltung ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 147 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5939 entstanden aus Vorlage: OF 1199/5 vom 28.08.2024 Betreff: Grünphase am Wendelsplatz für den Fahrzeugverkehr in westöstlicher Richtung verlängern Der Magistrat wird gebeten, am Wendelsplatz die Ampelphase für den Fahrzeugverkehr - aus Richtung Flughafen kommend und in Richtung Offenbach fahrend - signifikant zu verlängern, um Staus in der Mörfelder Landstraße Richtung Offenbacher Landstraße zu minimieren. Begründung: Da in der Offenbacher Landstraße in entgegengesetzter Richtung Rohrleitungsarbeiten durchgeführt werden, verengt sich die Fahrbahn derzeit am Wendelsplatz von zwei auf einen Fahrstreifen. Aktuell passieren maximal sechs bis sieben Fahrzeuge eine Grünphase. Die Folge ist ein Stau, der sich im abendlichen Berufsverkehr vom Wendelsplatz bis zur Querung Schweizer Straße zieht. Eine längere Grünphase könnte hier Abhilfe schaffen und Staus sowie damit einhergehende Emissionen reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 146 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Umstellung der Fußgängerampel auf der Seehofstraße auf eine automatische Grünphase
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 1192/5 Betreff: Umstellung der Fußgängerampel auf der Seehofstraße auf eine automatische Grünphase Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgängerampel auf der Seehofstraße am Frankensteiner Platz so umzustellen, dass sie zeitgleich mit der Grünphase der Abbieger vom Deutschherrnufer in die Seehofstraße automatisch auf Grün schaltet. Begründung: Die Fußgängerampel auf der Seehofstraße am Frankensteiner Platz ist derzeit als Bettelampel konzipiert, d.h. sie schaltet nur auf Grün, wenn sie von Fußgängern angefordert wird. Dies führt zu verschiedenen Problemen. Zum einen ignorieren viele Fußgänger die Ampel komplett, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Zum anderen müssen Fußgänger, die die Ampel benutzen möchten, oft eine zusätzliche Ampelphase abwarten, obwohl sie sich bereits während der eigentlichen Grünphase an der Ampel befinden. Dies ist insbesondere für Eltern mit Kindern, äußerst ärgerlich und unpraktisch. Eine Umstellung der Ampel auf eine automatische Grünphase, die zeitgleich mit der Grünphase der Abbieger vom Deutschherrnufer in die Seehofstraße erfolgt, wie jetzt auch, wenn die Ampel gedrückt wird, wäre eine einfache und effektive Maßnahme, um die Sicherheit und den Komfort für Fußgänger zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1192/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufstellen eines Überholverbotsschilds für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße, Höhe Hausnummer 167
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 1188/5 Betreff: Aufstellen eines Überholverbotsschilds für Radfahrende auf der Mörfelder Landstraße, Höhe Hausnummer 167 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich wäre, auf der Mörfelder Landstraße stadteinwärts, auf Höhe Haus Nr. 167 (direkt hinter der Eisenbahnbrücke), das Schild "Radfahrende überholen verboten" (Zeichen 277.1 StVO: "Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen") aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle werden Radfahrer häufig mit unzulässig geringem Abstand von Kraftfahrzeugen überholt, was zu einer erheblichen Gefahrenlage führt. Die Straße ist in diesem Bereich sehr schmal, und das Überholen von Radfahrenden stellt eine Gefahr sowohl für diese als auch für die überholenden Autofahrer dar. Ein Überholverbot würde die Sicherheit der Radfahrer erheblich erhöhen und das Risiko von Unfällen verringern. Angesichts der engen Fahrbahn und der bereits bestehenden Konflikte zwischen Radfahrern und motorisiertem Verkehr ist eine solche Maßnahme dringend erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1188/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 11 Die Tagesordnungspunkte 11. und 36. werden gemeinsam beraten. Beschluss: Die Vorlage OF 1188/5 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenDas ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5782 entstanden aus Vorlage: OF 1179/5 vom 20.06.2024 Betreff: Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Bereich um die Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger in der Mörfelder Landstraße 6, und vor allem auf dem Gehweg vom Südbahnhof zur Servicestelle, das ungeregelte Abstellen von E- Scootern unterbunden wird. Begründung: Sehbehinderte Mitarbeitende der Servicestelle bzw. des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH) haben im Mai über Behinderungen und Gefährdungssituationen durch ungeregelt abgestellte E-Scooter im genannten Gebiet berichtet. Dabei wurden bis zu sechs (!) E-Scooter gleichzeitig gezählt, die mehrfach den stark frequentierten Fußweg zwischen Südbahnhof Frankfurt und der Landesgeschäftsstelle des BSBH verstellten. Sowohl die seheingeschränkten Mitarbeitenden des BSBH als auch die seheingeschränkten und blinden Besucher der Servicestelle müssen vor den Gefahren, die durch solches Verkehrsrowdytum entstehen, geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1808
Aufstellen von Bänken entlang des Oberräder Fußweges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5770 entstanden aus Vorlage: OF 1160/5 vom 19.06.2024 Betreff: Aufstellen von Bänken entlang des Oberräder Fußweges Der Magistrat wird gebeten, entlang des Oberräder Fußweges Bänke aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sind an den Ortsbeirat herangetreten und haben sich gewünscht, dass entlang des Oberräder Fußwegs mehr Bänke aufgestellt werden sollen, die zum Verweilen und Ausruhen einladen. Da die Felder im Norden Oberrads und Sachsenhausens ein ideales Naherholungsgebiet sind, hält der Ortsbeirat das Anliegen aus der Bürgerschaft für sinnvoll und unterstützenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1751
Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen RichardStraussAllee, Oppenheimer Landstraße und FritzKisselSiedlung)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5764 entstanden aus Vorlage: OF 1094/5 vom 06.04.2024 Betreff: Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen Richard-Strauss-Allee, Oppenheimer Landstraße und Fritz-Kissel-Siedlung) Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in der Heimatsiedlung einzurichten. Begründung: Die Heimatsiedlung befindet sich in einem sozialen und strukturellen Wandel, der mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist. Diese Herausforderungen lassen sich in folgende Bereiche zusammenfassen: 1. Sinkende Lebensqualität des Wohnumfelds: - zunehmende Verunreinigung der Siedlung; - Zunahme von Lachgaskonsum und anderen Drogen auf den Freiflächen (inklusive der entsprechenden Verunreinigung); - Verschlechterung der Wohnqualität; - regelmäßig Alkohol trinkende Personen; - Unsicherheit und Ängstlichkeit von Eltern bezüglich der Sicherheit ihrer Kinder auf den Schulwegen; 2. Mangel an sozialen Angeboten und Begegnungsmöglichkeiten: - zu wenig familienbildende Angebote (auch aufgrund mangelnder Räume); - internationale Kulturgruppen, Muttersprachler-Gruppen und Religionsgemeinschaften suchen vergeblich nach Räumlichkeiten; 3. Vandalismus und Kriminalität: - die Heimatsiedlung ist vermehrt Vandalismus ausgesetzt; - das Seniorenheim des Frankfurter Verbands für Alten- und Behindertenhilfe e. V. ist wiederholt Ziel von Einbrüchen und Vandalismus durch Obdachlose und Jugendliche geworden; - der ASP Wildgarten erfährt zunehmend Vandalismus (Einbrüche auf dem Gelände, Zerstörung von Anpflanzungen/Bewuchs, Sachbeschädigung); 4. fehlende kulturelle Angebote: - viele Familien haben aufgrund fehlender Mobilität und fehlender finanzieller Ressourcen keinen Zugang zu kulturellen Angeboten außerhalb der Siedlung; - keine existierenden Vereinsstrukturen (Sport, Kultur, Bildung, Soziales); 5. Bedarf an Nachhilfeangeboten: Es besteht ein Bedarf an Nachhilfeangeboten, insbesondere an Angeboten, die über Bildung und Teilhabe (BUT) finanziert werden können; 6. weitere Herausforderungen: Die oben genannten Punkte sind nur ein Teil der Probleme, die im genannten Einzugsgebiet vorhanden sind. Sie verdeutlichen jedoch den dringenden Bedarf an einem Quartiersmanagement im Einzugsgebiet. Ein Quartiersmanagement kann die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in vielfältiger Weise verbessern, indem es - als niedrigschwelliger Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger fungiert (Ohr und Auge ist das Quartier); - die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt (Bürger/Gewerbe/Bildungseinrichtungen/Kirche/Sport/Wohnungswirtschaft/städtische Einrichtungen/Polizei/Vereinswesen/Kinder/Jugend/Senioren) und das bürgerliche Engagement fördert; - das Vereinswesen (Sport, Kultur, Sozial, Bildung) fördert und stärkt, das maßgeblich zu einem stabilen Miteinander im Stadtviertel beiträgt; - die Sauberkeit und Sicherheit im Quartier erhöht; - soziale Angebote und Begegnungsmöglichkeiten fördert; - kulturelle Aktivitäten organisiert; - die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt; - zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts beiträgt; - die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Stadtteil fördert; - zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Entwicklung der Siedlung beiträgt. Die Einführung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern und die Siedlung zu einem attraktiven und lebenswerten Stadtteil zu gestalten. Ein Quartiersmanagement unterstützt existierende Vereinsstrukturen Kraft seiner Rolle und fördert damit Integration. Es könnte die Organisation und Finanzierung von Nachhilfeangeboten unterstützen. Diese Anregung ist eine Forderung des Stadteilarbeitskreises Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1755
Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5765 entstanden aus Vorlage: OF 1133/5 vom 10.05.2024 Betreff: Koordination zukünftiger Straßenbauprojekte - Verkehrschaos vermeiden! Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei zukünftigen Straßenbauprojekten bereits im Vorfeld der jeweiligen Maßnahmen eine Abstimmung zwischen den zuständigen Fachämtern und dem Ortsbeirat stattfindet. Insbesondere ist die Terminplanung besser zu koordinieren, sodass eine Anhäufung von Verkehrsbeeinträchtigungen, wie sie derzeit im Stadtteil Sachsenhausen in geballter Form anzutreffen sind, vermieden wird. Ziel muss es dabei sein, die Beeinträchtigungen durch Straßenbaumaßnahmen im Ortsbezirk 5 für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden so gering wie möglich zu halten. Begründung: Derzeit kommt es im Stadtteil Sachsenhausen durch - die Sperrung der Textorstraße, - die Sperrung der Oppenheimer Landstraße, - Bauarbeiten in der Schweizer Straße sowie unangekündigte Gleisbauarbeiten zwischen Hedderichstraße und Textorstraße sowie - Bauarbeiten auf dem Gelände der ehemaligen Shell-Tankstelle in der Mörfelder Landstraße und eine damit einhergehende Reduzierung der Fahrstreifen am Wendelsplatz zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Für eine derartige Anhäufung von parallel zueinander stattfindenden Straßenbaumaßnahmen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen für Bewohner, Verkehrsteilnehmer sowie Gewerbetreibende und deren Kunden haben die Betroffenen keinerlei Verständnis. Zwar sind all diese Maßnahmen notwendig, doch hätte man diese problemlos zeitlich entzerren können. Erschwerend kam Ende Mai dieses Jahres die Mainkaisperrung für die Zeit der Fußball-EM und der darauffolgenden Sommerferien hinzu, welche zusätzlich weitere erhebliche Belastungen für den Stadtteil Sachsenhausen in Form von Ausweichverkehr nach sich ziehen wird. Damit geht zudem ein erheblicher Anstieg von Feinstaub- und CO2-Emissionen einher, die der Magistrat mit seiner Verkehrspolitik doch vorgeblich reduzieren will. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2164 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5774 entstanden aus Vorlage: OF 1169/5 vom 14.06.2024 Betreff: Weiteren Verkehrsspiegel an der Ecke Hainer Weg/Bergesgrundweg installieren Der Magistrat wird gebeten, einen weiteren Verkehrsspiegel zu installieren, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrzeugführern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg gibt. Begründung: Auch der nördliche Teil des Hainer Weges ist für aus dem Bergesgrundweg kommende Fahrzeugführer schlecht einsehbar. Fahrzeuge werden bereits in den Hainer Weg eingelenkt, um Einsicht in den nördlichen Hainer Weg nehmen zu können. Um den dadurch entstehenden Gefahren zu begegnen, ist das Anbringen eines weiteren Verkehrsspiegels, welcher aus dem Bergesgrundweg kommenden Fahrern Einsicht in den nördlichen Hainer Weg ermöglicht, dringend erforderlich. Die dadurch eventuell entstehende trügerische Sicherheit bei dem einen oder anderen Verkehrsteilnehmer ist im Vergleich zum Einfahren in den Hainer Weg ohne Sicht auf den Verkehr aus nördlicher Richtung vorzugswürdig. Auch unterscheiden sich die Sichtbedingungen von einer Vielzahl anderer Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurt, da der Bergesgrundweg hier ein Gefälle aufweist und dadurch das Einfahren durch vorsichtiges Herantasten an die Fahrbahnmitte zur Einsichtnahme in den Hainer Weg erheblich erschwert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6102 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2082 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1183 Beratung im Ortsbeirat: 5
Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5776 entstanden aus Vorlage: OF 1171/5 vom 20.06.2024 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Schützenhüttenweg die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h von Autofahrerinnen und Autofahrern stärker beachtet wird. Insbesondere wird er darum gebeten, in unregelmäßigen Abständen Radarkontrollen durchzuführen. Darüber hinaus wird gebeten zu prüfen, ob durch Aufpflasterungsmaßnahmen an ein oder zwei geeigneten Stellen der Druck für Autofahrerinnen und Autofahrer erhöht werden kann, die erlaubten 30 km/h nicht leichtfertig zu überschreiten. Begründung: Der Schützenhüttenweg liegt in einer Tempo-30-Zone und ist mit den Verkehrszeichen "Vorsicht Kinder" und "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" beschildert. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass diese Straße trotzdem vom Kraftfahrzeugverkehr stark frequentiert und auch verbotswidrig für Durchgangsverkehr genutzt wird, wobei allzu oft die Geschwindigkeitsbeschränkung missachtet wird. Während die Tempo-30-Zone auf der anderen Seite der Darmstädter Landstraße nicht selten mittels Radarkontrollen überwacht wird, berichten Anwohner des Schützenhüttenwegs, dass in ihrem Wohngebiet solche Kontrollen nicht durchgeführt werden. Der Schützenhüttenweg hat nur einen sehr schmalen Bürgersteig, der Kindern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern nur wenig Schutz bietet. Aus diesem Grund und auch zum Schutz der Fahrradfahrenden, die entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen, muss deutlich mehr getan werden, um durchzusetzen, dass der motorisierte Individualverkehr in diesem Bereich nicht zu schnell fährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2112 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Bushaltestelle „Wendelsplatz“: Entfernung der Container auf dem Gehweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2024, OF 1167/5 Betreff: Bushaltestelle "Wendelsplatz": Entfernung der Container auf dem Gehweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, an der Haltestelle Wendelsplatz (Busse 30 und M36 Richtung Sachsenhausen Hainer Weg, 652 Richtung Gravenbruch und 653 Richtung Neu-Isenburg Gewerbegebiet Ost) folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg am Carolusbrunnen ausreichend breit und auch für Personen mit Bewegungseinschränkung nutzbar zu machen: - Ersatzlose Entfernung des privaten Altkleidercontainers - Änderung der Anordnung der beiden Glascontainer, so dass mehr restliche Gehwegbreite verbleibt. Begründung: Die derzeitige Anordnung der Altkleider- und Altglascontainer verengt den Gehweg am Carolusbrunnen auf weniger als 1,50 Meter für Passanten, die aus der Richtung Kranichsteiner Straße kommen und zur Bushaltestelle wollen. Außerdem müssen sie die Schwelle am Carolusbrunnen zu passieren, siehe Foto. Menschen mit Bewegungseinschränkung, die die Schwelle nicht passieren können, werden dadurch zu einem für sie aufwändigen Umweg Richtung Mörfelder Landstraße gezwungen. Auf dem wenig ansehnlichen Wendelsplatz bliebe damit noch eine ästhetisch ansprechende Stelle erhalten, bzw. würde wiederhergestellt. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
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