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Meine Nachbarschaft: Offenbacher Landstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten

26.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7216 entstanden aus Vorlage: OF 1449/5 vom 01.06.2025 Betreff: Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestellen im neu gestalteten Bereich "Lokalbahnhof/Darmstädter Landstraße" sowohl in Fahrtrichtung Hainer Weg als auch in Richtung Innenstadt mit Sitzbänken und Wetterschutzeinrichtungen auszustatten. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung des Bereichs rund um den Lokalbahnhof wurden auch die Bushaltestellen erneuert. Allerdings fehlt dort bislang die notwendige Infrastruktur für wartende Fahrgäste. Es gibt weder Überdachungen zum Schutz vor Regen und Sonne noch Sitzgelegenheiten. Gerade für ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen und andere Fahrgäste, die längere Wartezeiten haben, ist das ein erhebliches Defizit. Sitzbänke und ein angemessener Wetterschutz sollten zur Grundausstattung jeder Haltestelle gehören, insbesondere an einem stark frequentierten Umsteigepunkt wie dem Lokalbahnhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1933 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays

26.05.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7219 entstanden aus Vorlage: OF 1452/5 vom 27.05.2025 Betreff: Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten , ob im Hainer Weg vor der Kreuzung Wertheimer Straße und Unterster Zwerchweg ein Dialog-Display zur Geschwindigkeitsanzeige installiert werden kann. Begründung: Der Hainer Weg ist ein wichtiger Schulweg und als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Dennoch halten sich viele Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Die Verkehrssituation an der genannten Stelle wird zunehmend schwieriger und unübersichtlicher, insbesondere für Schulkinder und ältere Menschen. Eltern haben wiederholt auf die Gefährdung hingewiesen. Ein Dialog-Display, das Autofahrer auf ihre tatsächliche Geschwindigkeit aufmerksam macht, kann präventiv wirken und so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Es sensibilisiert alle Verkehrsteilnehmer und schafft mehr Aufmerksamkeit für das Tempo-30-Gebot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1790 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach

25.05.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Antrag vom 25.05.2025, OF 1444/5 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass auf der Gerbermühlstraße zwischen den Ortseingangs- bzw. -ausgangsschildern und der Stadtgrenze zu Offenbach eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt und durchgesetzt wird. Begründung: Die Gerbermühlstraße ist im genannten Abschnitt durch ein dauerhaft hohes Verkehrsaufkommen und ein hohes Tempodurchschnittsniveau geprägt. Die derzeitige Regelung begünstigt eine schnelle Fahrweise, was das Unfallrisiko erhöht und die Verkehrssituation insgesamt belastet. Ein durchgehendes Tempolimit von 50 km/h bis zur Stadtgrenze zu Offenbach würde zur Verkehrsberuhigung beitragen, Konflikte zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden reduzieren und die Verkehrssicherheit verbessern. Besonders problematisch ist die zu kleine Mittelinsel an der Ampelanlage Gerbermühlstraße/Wehrstraße. Radfahrende, Kinder und Personen mit Kinderwagen müssen dort häufig in mehreren Etappen queren. Aufgrund der geringen Fläche der Mittelinsel stehen sie teilweise direkt auf der Fahrbahn - mit kaum Abstand zu vorbeifahrenden Autos, die dort oft mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind. Das stellt eine erhebliche Gefährdung dar. Zudem verläuft der Radweg direkt an der Fahrbahn ohne ausreichenden Sicherheits-abstand, was das Risiko für Radfahrende deutlich erhöht. Hinzu kommt, dass viele Jugendliche auf dem Weg zu den Sportplätzen regelmäßig die Gerbermühlstraße nutzen. Eine Temporeduzierung würde die Sicherheit der Jugendlichen deutlich verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1444/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1444/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden

05.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

Antrag vom 05.05.2025, OF 1415/5 Betreff: Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle das Ordnungsamt anweisen, konsequent gegen Falschparker während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei Offenbacher Landstraße 190 vorzugehen, die illegal auf Fuß- und Radwegen parken. Begründung: Regelmäßig kommt es während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei zu massiven Parkverstößen auf der Offenbacher Landstraße (siehe Foto). Diese gefährden insbesondere den Radverkehr, da dieser zum Teil bis auf die Straßenbahnschienen ausweichen muss. Der Veranstalter muss seine Gäste dringendst darauf hinweisen, dass auf dem Gelände oder in der Nähe keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch eine gute Anbindung mit dem ÖPNV durch die Straßenbahn Linie 16 Haltestelle Lettigkautweg und die S-Bahnhaltestelle Mühlberg für auswärtige Besucher. Ebenfalls ist der Ort gut mit dem Fahrrad zu erreichen. Foto (c) Oliver Kimpel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1415/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbinden

25.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7018 entstanden aus Vorlage: OF 1414/5 vom 28.04.2025 Betreff: Verkehrsgefährdende Situationen durch Raserei in der Offenbacher Landstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um zu verhindern, dass in der Offenbacher Landstraße im Bereich Kreuzung Breulsweg bis Einmündung Balduinstraße weiterhin mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gefahren werden kann. Die Offenbacher Landstraße an oben genannter Stelle verleitet viele Autofahrer zum Rasen. Trauriger Höhepunkt ist der Unfall am Morgen des 27. April 2025, bei dem eine junge Frau ihr Leben verlor. Da an der Kreuzung Breulsweg/Offenbacher Landstraße sich auch die Kita Grüne Soße befindet, ist hier Eile geboten. Begründung: Des Öfteren kommt es in dem oben genannten Bereich zum Teil zu verheerenden Unfällen. Die Straße verleitet offensichtlich einige Autofahrer dazu, diese als Rennstrecke zu nutzen. Da die Straße mit einer leichten Linkskurve und Straßenbahnschienen in der Mitte einhergeht, wird sie offensichtlich immer wieder unterschätzt. Es scheint selbst der Blitzer an der Kreuzung Lettigkautweg/Offenbacher Landstraße nicht abzuschrecken. Eine Beschilderung mit Warnhinweisen und Leitplanken könnten Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1642

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III)

25.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7017 entstanden aus Vorlage: OF 1413/5 vom 30.04.2025 Betreff: Parken im Wendelsweg im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg (III) Der Magistrat wird nochmals gebeten, auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg ein absolutes Haltverbot zu verfügen (Verkehrszeichen 283). Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben erneut mitgeteilt, dass die Verkehrssituation an der genannten Stelle gerade in Zeiten des Berufsverkehrs sehr unübersichtlich ist und es häufig zu einem kompletten Erliegen des Verkehrsflusses kommt. Es ist daher ein absolutes Haltverbot auf der östlichen Seite des Wendelsweges im Bereich zwischen Am Sandberg und Lettigkautweg zu verfügen, um einen stetigen Verkehrsfluss zu gewährleisten, insbesondere vor dem Hintergrund des hier stattfindenden Busverkehrs. Der Bereich wird zudem gerade in Zeiten des Berufsverkehres als Verbindungsstück zwischen Lettigkautweg und Am Sandberg intensiv genutzt. Durch das Parken auf der Straße kommt es zu unübersichtlichen Situationen und Rückstau in den Lettigkautweg und in die Straße Am Sandberg. Hierdurch wird die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gefährdet. Das Risiko von Geschwindigkeitsüberschreitungen in diesem Abschnitt wird aufgrund der Kreuzungen und der geringen Abschnittslänge von ca. 80 Metern, auf dem das Parken auf der Straße verboten werden soll, dagegen als gering eingeschätzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1639

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Straßenbahnhaltestelle „Balduinstraße“

25.04.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 1373/5 vom 27.03.2025 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" in Oberrad so umzuprogrammieren, dass die Ampel für den motorisierten Individualverkehr automatisch auf Rot schaltet, sobald eine Straßenbahn in die Haltestelle einfährt oder dort steht. Falls eine Straßenbahn aus Sachsenhausen gleichzeitig mit einer Straßenbahn aus Richtung Oberrad einfährt, muss das Rot-Signal unterdrückt werden. Begründung: Die derzeitige Situation an der Haltestelle "Balduinstraße" stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Fahrgäste der Straßenbahn und für Fußgänger dar. Trotz eines bestehenden Überholverbots und einer durchgezogenen Mittellinie werden haltende Straßenbahnen regelmäßig von Fahrzeugen überholt. Dies geschieht auch dann, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren müssen. Besonders problematisch ist, dass die Fußgängerampel für den Autoverkehr Grün zeigt, solange kein Überquerungswunsch per Taster signalisiert wird, selbst wenn eine Straßenbahn hält. Dieses Zusammenspiel fördert ein gefährliches Verhalten von Autofahrenden und führt zu einer Gefährdung von Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen. Zwar wurde ein entsprechender Vorschlag zur automatischen Umschaltung der Ampel auf Rot bei Halt der Straßenbahn bereits im November durch den Ortsbeirat eingebracht, jedoch durch das zuständige Dezernat abgelehnt. Die Begründung, dass durch eine entsprechende Signalschaltung Straßenbahnen an der Ausfahrt gehindert würden, wiegt das Risiko für die Verkehrssicherheit nicht auf. Die Zusage einer erneuten Prüfung wird umso dringlicher, da mit der bevorstehenden Nutzung des Interimsstandorts der Gruneliusschule in unmittelbarer Nähe vermehrt Grundschulkinder die Haltestelle frequentieren werden. Dies erhöht die Dringlichkeit einer sofortigen und effektiven Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit erheblich. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1465 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten

25.04.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6861 entstanden aus Vorlage: OF 1372/5 vom 25.03.2025 Betreff: Kurzzeitparkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 einrichten Der Magistrat wird gebeten, zwei bestehende Parkplätze vor der Liegenschaft Offenbacher Landstraße 365 von Montag bis Samstag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Kurzzeitparkplätze umzuwidmen. Begründung: Mit der Schließung der Anna-Apotheke verbleibt in Oberrad nur noch eine Apotheke, da auch die Hortus-Apotheke bereits seit Längerem geschlossen ist. Die Brunnen-Apotheke wird künftig ihren neuen Standort in der Offenbacher Landstraße 365 beziehen. Um den Kundinnen und Kunden, insbesondere älteren Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, den Zugang zu erleichtern, ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen erforderlich. Die Umwidmung bestehender Parkplätze zu Kurzzeitparkplätzen verursacht keine zusätzlichen Stellplatzverluste, sondern optimiert lediglich die Nutzung der vorhandenen Flächen. Durch diese Maßnahme wird ein regelmäßiger Nutzerwechsel gewährleistet, der den schnellen und unkomplizierten Zugang zur Apotheke ermöglicht. Die Einführung der Kurzzeitparkplätze trägt maßgeblich zur Sicherung der wohnortnahen medizinischen Versorgung sowie zur Entlastung der umliegenden Verkehrsflächen bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse

21.03.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6703 entstanden aus Vorlage: OF 1346/5 vom 01.03.2025 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz Spatzengasse aufzuwerten, indem 1. der Spielplatz Spatzengasse a) an der nördlichen Grenze zur Festwiese "Villa Bonn" auf dem bestehenden Mäuerchen einen Ballfangzaun, b) an der östlichen Grenze zu den Liegenschaften im Hansenweg einen Zaun und c) an der südlichen Grenze zu den Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße einen Zaun erhält; 2. das Gelände zum Basketballspielen auf dem Spielplatz Spatzengasse a) einen zweiten niedrigeren Basketballkorb und b) einen Bodenbelag aus Fallschutzmatten erhält; 3. die Geräte eine Überarbeitung der Oberflächen erfahren; 4. der Rindenmulch aufgefüllt wird; 5. die Hütte neu gestrichen wird; 6. das Baumhaus a) im Inneren Sitzbänke erhält und b) als Sandspielpodest weiterentwickelt wird; 7. Wipptiere ergänzt werden; 8. die Tischtennisplatte in Richtung Norden versetzt wird; 9. das Häuschen a) zusätzliche Bänke erhält und b) durch Spielgeräte ergänzt wird; 10. die Bänke im südwestlichen Teil durch drei bis vier Bank-Tisch-Kombinationen ersetzt werden; 11. der Mast des Holzschiffes durch Kletterstangen und Taue ergänzt wird. Begründung: Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um eine Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse gebeten. In Gesprächen mit Eltern und pädagogischen Einrichtungen sind die im Tenor genannten Punkte erörtert und für gut befunden worden. Da nicht alle Familien im Stadtteil Oberrad über einen eigenen Garten mit entsprechenden Spielmöglichkeiten für ihre Kinder verfügen, hält der Ortsbeirat die Punkte für umsetzenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1634 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Straßenbahnhaltestelle „Balduinstraße“

21.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 1373/5 vom 27.03.2025 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage an der Straßenbahnhaltestelle "Balduinstraße" in Oberrad so umzuprogrammieren, dass die Ampel für den motorisierten Individualverkehr automatisch auf Rot schaltet, sobald eine Straßenbahn in die Haltestelle einfährt oder dort steht. Falls eine Straßenbahn aus Sachsenhausen gleichzeitig mit einer Straßenbahn aus Richtung Oberrad einfährt, muss das Rot-Signal unterdrückt werden. Begründung: Die derzeitige Situation an der Haltestelle "Balduinstraße" stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Fahrgäste der Straßenbahn und für Fußgänger dar. Trotz eines bestehenden Überholverbots und einer durchgezogenen Mittellinie werden haltende Straßenbahnen regelmäßig von Fahrzeugen überholt. Dies geschieht auch dann, wenn Fahrgäste die Fahrbahn überqueren müssen. Besonders problematisch ist, dass die Fußgängerampel für den Autoverkehr Grün zeigt, solange kein Überquerungswunsch per Taster signalisiert wird, selbst wenn eine Straßenbahn hält. Dieses Zusammenspiel fördert ein gefährliches Verhalten von Autofahrenden und führt zu einer Gefährdung von Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen. Zwar wurde ein entsprechender Vorschlag zur automatischen Umschaltung der Ampel auf Rot bei Halt der Straßenbahn bereits im November durch den Ortsbeirat eingebracht, jedoch durch das zuständige Dezernat abgelehnt. Die Begründung, dass durch eine entsprechende Signalschaltung Straßenbahnen an der Ausfahrt gehindert würden, wiegt das Risiko für die Verkehrssicherheit nicht auf. Die Zusage einer erneuten Prüfung wird umso dringlicher, da mit der bevorstehenden Nutzung des Interimsstandorts der Gruneliusschule in unmittelbarer Nähe vermehrt Grundschulkinder die Haltestelle frequentieren werden. Dies erhöht die Dringlichkeit einer sofortigen und effektiven Maßnahme zur Erhöhung der Sicherheit erheblich. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1465 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57

21.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6860 entstanden aus Vorlage: OF 1371/5 vom 02.04.2025 Betreff: Erneuerung des Zusatzschildes zum absoluten Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57 Der Magistrat wird gebeten, das Zusatzschild mit der zeitlichen Begrenzung des absoluten Halteverbotes von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr zu erneuern. Begründung: Das absolute Halteverbot gegenüber der Liegenschaft Hansenweg 57 ist mittels Zusatzschild auf die Zeit von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr beschränkt. Leider sind beide Zusatzschilder nicht mehr lesbar. Der Ortsbeirat bittet um Erneuerung derselben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1374

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III)

21.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6859 entstanden aus Vorlage: OF 1370/5 vom 01.04.2025 Betreff: Messung mittels Viacount-Geräten hier: Wasserhofstraße (III) Der Magistrat wird gebeten, in der Wasserhofstraße Messungen mittels Viacount-G eräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der Wasserhofstraße zwischen Gräfendeichstraße und Wehrstraße beschweren sich erneut über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1490 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad

21.03.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6705 entstanden aus Vorlage: OF 1348/5 vom 01.03.2025 Betreff: Prüfung einer Genehmigung zur Errichtung eines weiteren Bolz- und Basketballplatzes in Oberrad Vorgang: OM 4676/23 OBR 5; ST 319/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden kann, um einen weiteren Bolz- und Basketballplatz in Oberrad zu errichten. Des Weiteren ist zu prüfen und zu berichten , ob es möglich ist, den Bolzplatz einzukästeln, um die Lärmbelästigung von der Autobahn einzudämmen. Begründung: Im Stadtteil Oberrad gibt es derzeit Bolzplätze in der Spatzengasse und im Waldspielpark Scheerwald. Die Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 319, ergab, dass eine Fläche im Bereich der A 661 (Flurstücke 27/1, 27/2, 36/1 und 35/1) für einen weiteren Bolz- und Basketballplatz geeignet wäre, sofern eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung erteilt werden kann. Die genannten Flurstücke befinden sich in der Liegenschaftsverwaltung des Grünflächenamtes. Angesichts des Bedarfs an zusätzlichen Sport- und Bewegungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Oberrad wird der Magistrat gebeten, die Möglichkeiten zur Realisierung des Projekts zu prüfen und entsprechend zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4676 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1567 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7

21.03.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6704 entstanden aus Vorlage: OF 1347/5 vom 01.03.2025 Betreff: Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Möglichkeiten - beispielsweise durch Abpollern - zu ergreifen, um das ordnungswidrige Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 zu unterbinden. Begründung: Den Ortsbeirat 5 erreichten Beschwerden, dass es beim ordnungswidrigen Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 dazu kommt, dass größere Fahrzeuge, wie beispielsweise die Müllabfuhr oder Rettungswagen, nicht von der Brunnenstraße in Richtung Norden nach links in die Gräfendeichstraße abbiegen können, da dort Fahrzeuge abgestellt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 856 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1881

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden

01.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 05.05.2025, OF 1415/5 Betreff: Illegales Parken auf dem Bürgersteig und Radweg während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei unterbinden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle das Ordnungsamt anweisen, konsequent gegen Falschparker während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei Offenbacher Landstraße 190 vorzugehen, die illegal auf Fuß- und Radwegen parken. Begründung: Regelmäßig kommt es während Veranstaltungen in der Netzwerk Seilerei zu massiven Parkverstößen auf der Offenbacher Landstraße (siehe Foto). Diese gefährden insbesondere den Radverkehr, da dieser zum Teil bis auf die Straßenbahnschienen ausweichen muss. Der Veranstalter muss seine Gäste dringendst darauf hinweisen, dass auf dem Gelände oder in der Nähe keine Parkplätze zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch eine gute Anbindung mit dem ÖPNV durch die Straßenbahn Linie 16 Haltestelle Lettigkautweg und die S-Bahnhaltestelle Mühlberg für auswärtige Besucher. Ebenfalls ist der Ort gut mit dem Fahrrad zu erreichen. Foto (c) Oliver Kimpel Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1415/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern

21.02.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6599 entstanden aus Vorlage: OF 1324/5 vom 06.02.2025 Betreff: Gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal kontrollieren und zum Teil erneuern Der Magistrat wird gebeten, die gepflasterte Abwasserrinne in der Straße Am Mühlkanal zu kontrollieren und die defekten Bereiche schnellstmöglich zu erneuern. Begründung: In der Straße Am Mühlkanal verläuft eine Abwasserrinne, die aufgrund von Erosion und Verkehrsbelastung defekt ist. Für Radfahrer sowie Fußgänger kann dies zu Problemen führen, da die Pflastersteine zum Teil sehr zerklüftet sind. Hauptsächlich sind diese am Treppenabgang zur Offenbacher Landstraße (gegenüber Hausnummer 20) und vor dem Haus Am Mühlkanal 23 defekt. Durch starken Frost werden diese Steine noch mehr zerbrechen. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist daher eine Kontrolle und Ausbesserung der defekten Stellen unerlässlich. Foto (c) Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt - Treppenabgang gegenüber Am Mühlkanal 20 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 733 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße

18.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6708 entstanden aus Vorlage: OF 1351/5 vom 26.02.2025 Betreff: Instandsetzung der Bänke, des Weges sowie der Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg und Wiener Straße Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Bänke, der Weg sowie die Rasenfläche am Spazierweg zwischen Burgenlandweg Höhe Waldfriedhof und Wiener Straße Höhe Hausnummer 52 bis 54 wieder instand gesetzt werden. Begründung: Sowohl die Bänke als auch der Weg und die Rasenfläche drumherum auf dem oben genannten Spazierweg wurden verwüstet und es wurde wild gegrillt, was an den Brandspuren deutlich zu sehen ist. Auf dem Weg sind Rillen, die für Fahrradfahrer gefährlich sind. Um diese Bänke für die Oberräder Bevölkerung wieder ansprechend und zugänglich sowie den Weg sicher zu machen, ist eine Instandsetzung der Bänke und des Weges sowie der Rasenfläche erforderlich. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1008

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7

18.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6704 entstanden aus Vorlage: OF 1347/5 vom 01.03.2025 Betreff: Absicherung der Fläche vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Möglichkeiten - beispielsweise durch Abpollern - zu ergreifen, um das ordnungswidrige Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 zu unterbinden. Begründung: Den Ortsbeirat 5 erreichten Beschwerden, dass es beim ordnungswidrigen Parken vor der Liegenschaft Gräfendeichstraße 7 dazu kommt, dass größere Fahrzeuge, wie beispielsweise die Müllabfuhr oder Rettungswagen, nicht von der Brunnenstraße in Richtung Norden nach links in die Gräfendeichstraße abbiegen können, da dort Fahrzeuge abgestellt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 856 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1881

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse

18.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6703 entstanden aus Vorlage: OF 1346/5 vom 01.03.2025 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz Spatzengasse aufzuwerten, indem 1. der Spielplatz Spatzengasse a) an der nördlichen Grenze zur Festwiese "Villa Bonn" auf dem bestehenden Mäuerchen einen Ballfangzaun, b) an der östlichen Grenze zu den Liegenschaften im Hansenweg einen Zaun und c) an der südlichen Grenze zu den Liegenschaften in der Offenbacher Landstraße einen Zaun erhält; 2. das Gelände zum Basketballspielen auf dem Spielplatz Spatzengasse a) einen zweiten niedrigeren Basketballkorb und b) einen Bodenbelag aus Fallschutzmatten erhält; 3. die Geräte eine Überarbeitung der Oberflächen erfahren; 4. der Rindenmulch aufgefüllt wird; 5. die Hütte neu gestrichen wird; 6. das Baumhaus a) im Inneren Sitzbänke erhält und b) als Sandspielpodest weiterentwickelt wird; 7. Wipptiere ergänzt werden; 8. die Tischtennisplatte in Richtung Norden versetzt wird; 9. das Häuschen a) zusätzliche Bänke erhält und b) durch Spielgeräte ergänzt wird; 10. die Bänke im südwestlichen Teil durch drei bis vier Bank-Tisch-Kombinationen ersetzt werden; 11. der Mast des Holzschiffes durch Kletterstangen und Taue ergänzt wird. Begründung: Eltern haben sich an den Ortsbeirat gewandt und um eine Aufwertung des Spielplatzes Spatzengasse gebeten. In Gesprächen mit Eltern und pädagogischen Einrichtungen sind die im Tenor genannten Punkte erörtert und für gut befunden worden. Da nicht alle Familien im Stadtteil Oberrad über einen eigenen Garten mit entsprechenden Spielmöglichkeiten für ihre Kinder verfügen, hält der Ortsbeirat die Punkte für umsetzenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1634 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg)

24.01.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6428 entstanden aus Vorlage: OF 1293/5 vom 03.01.2025 Betreff: Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg) Der Magistrat wird gebeten, dass die Bäume (überwiegend Platanus acerifolia) in der Buchrainstraße zwischen Wiener S traße und Burgenlandweg grundsaniert und stark zurückgeschnitten werden. Begründung: Die seit Jahren nicht geschnittenen und ungepflegten Bäume haben sich mittlerweile zu einem Sicherheitsrisiko sowohl für die dortigen Anwohner als auch für den fußläufigen und fahrenden Durchgangsverkehr entwickelt. Dadurch, dass die Bäume mittlerweile weit höher als die Häuser gewachsen sind und in direkter Nähe zu den Häusern stehen, haben die Anwohner jedes Jahr im Herbst ein Problem mit verstopften Regenrinnen und durch die Baumfrüchte verstopften Abflussrohren. Dies führt teilweise zu Schäden und regelmäßig zu nicht unerheblichen Kosten für Reinigung und Instandsetzung. Die Bäume haben im mittleren und oberen Bereich dürres Astwerk. Einige Äste ragen über die Straße. Hier ist des Öfteren schon Astbruch entstanden. Nach Rücksprache mit den Anwohnern sind Dellen in den geparkten Kfz keine Seltenheit, wobei ein Anwohner eine kleine Platzwunde durch herabfallendes Astwerk erhielt. Äste, die über die Straße ragen, sind ein Sicherheitsrisiko. Dadurch, dass die Bäume in den letzten Jahren nicht geschnitten wurden, haben sie, wie für diesen Standort notwendig, keinen vernünftigen Kronenaufbau. Die Bäume gehören konsequent auf Stock gesetzt. Gerade diese Baumart verträgt dies ohne Probleme und entwickelt eine dichte Krone mit vielen Austrieben. Abhilfe ist dringend erforderlich, um ggf. Unfälle durch auf Passanten und Autos herabfallende Äste zu vermeiden. Dies kann nur durch einen umfänglichen Baumschnitt der jeweiligen Bäume erfolgen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 724 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa

24.01.2025 · Aktualisiert: 09.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6438 entstanden aus Vorlage: OF 1308/5 vom 06.12.2024 Betreff: Baumanpflanzungen auf der südlichen Seite der Mörfelder Landstraße zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen südlich der Mörfelder Landstraße im Abschnitt zwischen Welscher Weg und Waldspielpark Louisa Baumanpflanzungen vorzunehmen. Begründung: Wie auf dem nachstehenden Foto ersichtlich, können auf diesem Grünstreifen weitere Baumanpflanzungen vorgenommen werden. Dies ist aus Gründen des Klimaschutzes angezeigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1092 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Runder Tisch für die Alte Seilerei

24.01.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 1299/5 vom 15.12.2024 Betreff: Runder Tisch für die Alte Seilerei Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Runden Tisch zur Zukunft der Kulturstätte Alte Seilerei mit allen relevanten städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitglieder, Mitgliedern des Ortsbeirat s 5 und Stadtverordnetenversammlung) und Vertreterinnen und Vertretern der Alten Seilerei zeitnah einzurichten. Begründung: Die Alte Seilerei an der Offenbacher Landstraße hat sich in den letzten Jahren zu einem vielgenutzten Ausstellungsort für Kunst und Kultur sowie traditionellem Handwerk entwickelt. Erklärtes Ziel des Vereins ist zudem die Bereitstellung von kostenfreien Räumen für Vereine und Initiativen aus den Stadtteilen. Das derzeitige Konzept ist ohne dauerhafte städtische Zuschüsse nicht überlebensfähig und strukturell defizitär. Um Handlungsspielräume auszuloten und die Kulturstätte dauerhaft zu etablieren, sollte ein Runder Tisch mit allen städtischen Akteuren (Kulturamt, Bauamt, Beteiligungsmanagement, Magistratsmitgliedern, Mitgliedern des Ortsbeirats 5 und der Stadtverordnetenversammlung) zeitnah eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Halteverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen endlich entfernen

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6191 entstanden aus Vorlage: OF 1265/5 vom 30.10.2024 Betreff: Halteverbot in der Willemerstraße in Sachsenhausen endlich entfernen Vorgang: ST 306/24 Der Magistrat wird gebeten, das im September und Oktober 2023 verfügte temporäre Halteverbot in der Willemerstraße endlich zu entfernen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben dem Ortsbeirat von einem verfügten Halteverbot in der Willemerstraße berichtet. Bei dem betroffenen Parkstreifen handelt es sich um eine der letzten Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, ein Auto ohne Einschränkung abstellen zu können. Eine etwaige Begründung, dass das Parkverbot aufgrund des umgeleiteten Busverkehrs verhängt worden sei, trägt nicht, da es zuvor schon Schwerlastverkehr gegeben hat. Bürgerinnen und Bürger empfinden das Vorgehen als Auto- und Bürgerfeindlichkeit. Der Magistrat hat dem Ortsbeirat 5 in der Stellungnahme ST 306 mitgeteilt, dass im Rahmen der Bauarbeiten in der Darmstädter Landstraße während der Streckensperrung der Straßenbahn in Oberrad im September und Oktober 2023 temporäre Halteverbote in der Willemerstraße eingerichtet wurden, die nach Maßnahmenende unmittelbar wieder zurückgenommen wurden. Letzteres ist leider noch immer nicht geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 306 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 516 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6190 entstanden aus Vorlage: OF 1263/5 vom 07.11.2024 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs zur Willemerschule an den Kreuzungen Dreieichstraße/Willemerstraße sowie Affentorplatz/Willemerstraße und Darmstädter Landstraße/Textorstraße zu prüfen und umzusetzen: - Installation gut sichtbarer Signale unmittelbar vor den Fußgängerüberwegen, sodass bei Grün für die Fußgänger die Autofahrer bei Rückstau deutlich darauf hingewiesen werden, dass sie halten müssen. - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie z. B. eine entsprechende Beschilderung, zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs an den Kreuzungen , um das Gefahrenpotenzial zu senken. Die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg ist sicherzustellen. Begründung: Die genannten Kreuzungen sind insbesondere während des morgendlichen Berufsverkehrs überlastet. Aufgrund von Rückstaus kommt es regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge bei Rotlicht auf die Kreuzung fahren und somit den Übergang für Schulkinder blockieren oder gefährden. Kinder, die während einer Grünphase der Fußgängerampel die Straße überqueren wollen, geraten in Gefahr, wenn Fahrzeuge unerlaubt weiterfahren oder auf der zweiten freien Spur mit überhöhter Geschwindigkeit am Rückstau vorbeifahren. Auf Nachfragen der Elternschaft antworteten die zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) bislang ausweichend, ohne dass eine Besserung der Situation herbeigeführt wurde. Die derzeitige Verkehrssituation an den Kreuzungen stellt eine akute Gefahr für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule dar. Es handelt sich dabei um junge, verkehrsunerfahrene Grundschulkinder, die besonderen Schutz benötigen. Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Kinder aufgrund der auf dem Fußgängerüberweg im Rückstau stehenden Fahrzeuge oft kaum zwischen den Autos zur anderen Straßenseite hindurch kommen. Oft wird der Übergang zudem von Fahrradfahrern mitgenutzt, was das Risiko zusätzlich erhöht. Viele Eltern berichten von regelmäßigem Fehlverhalten von Autofahrern, die während des Rückstaus trotz roter Ampel auf die Kreuzung fahren oder mit erhöhter Geschwindigkeit an dem Übergang vorbeifahren. Dies verursacht eine erhebliche Belastung für die Schulkinder und deren Eltern, die die Straße nur mit einem Gefühl der Unsicherheit überqueren können. Die Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Grundsätzen zur Sicherung des Schulwegs in Hessen, wie die Einrichtung von Warnanlagen, baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und gegebenenfalls temporären Maßnahmen, erscheint vor diesem Hintergrund dringend geboten, um die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule zu gewährleisten. Foto Pia Buxmann Geoportal Schulwegeplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 517 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Angebot der Buslinie 35

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6192 entstanden aus Vorlage: OF 1268/5 vom 11.11.2024 Betreff: Angebot der Buslinie 35 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Route der Buslinie 35 erweitert werden kann, sodass auch die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße angebunden werden. Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, im Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, nur gering ausgelastet ist. Um die Auslastung zu verbessern und gleichzeitig die Anbindung des Bischofsweges und des Lerchesberges nicht zu verschlechtern, sollte geprüft werden, ob die Buslinie erweitert werden kann und hierdurch zugleich die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße besser angebunden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 514 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Entfernung des Gleichrichters auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6189 entstanden aus Vorlage: OF 1262/5 vom 12.11.2024 Betreff: Entfernung des Gleichrichters auf der Offenbacher Landstraße in Höhe der Brücke über die A 661 in Richtung Offenbach Der Magistrat wird gebeten, die Mainova aufzufordern, den alten Gleichrichter zu entfernen, da dieser nach wie vor eine Gefahrensituation darstellt. Begründung: Seit geraumer Zeit ist ein neuer Gleichrichter gebaut worden, der sich nicht mehr im öffentlichen Raum befindet (s. Fotos) Gleichwohl befindet sich der alte Gleichrichter immer noch an derselben Stelle und die Gefahrensituation, die schon zu einem schweren Unfall bei einem Fahrradfahrer geführt hat, besteht weiterhin. Fotos: Rosita Jany Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 353 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6186 entstanden aus Vorlage: OF 1258/5 vom 10.11.2024 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e. V. und den VfL Germania 1894 e. V. genutzt wird, den neuen, im Osten Oberrads an der Grenze zum Kaiserleigebiet geplanten Standort der Sportanlage besser an den ÖPNV anzubinden: 1. Buslinie 45: a) Führen der Buslinie 45 auch montags bis donnerstags über die Haltestelle Gerbermühle hinaus über die Haltestelle Amsterdamer Straße bis zur Haltestelle Offenbach Kaiserlei Westseite. b) Erhöhung des Taktes in der Zeit von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr von 30 Minuten auf 15 Minuten. 2. Neue Buslinie: Neueinrichtung einer Buslinie mit der Route OF Stadtgrenze - Buchrainplatz - Gerbermühle (Richtung OF) - Amsterdamer Straße - Gerbermühle (Richtung Frankfurt) - Rudererdorf - Osthafenbrücke - Ostbahnhof. 3. Straßenbahnlinie 15: Führen der Straßenbahnlinie 15 montags bis sonntags bis nach OF Stadtgrenze. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen, auf die die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e. V. und VfL Germania 1894 e. V. umziehen müssen. Der neue Standort ist jedoch gerade aus Sachsenhausen, aber auch aus Oberrad nicht gut mit dem ÖPNV zu erreichen. Aus diesem Grund ist die Erreichbarkeit der zukünftigen Sportanlage mit dem ÖPNV angemessen und adäquat sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Erhalt der HortusApotheke

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6187 entstanden aus Vorlage: OF 1260/5 vom 10.11.2024 Betreff: Erhalt der Hortus-Apotheke Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der Hortus-Apotheke ins Benehmen zu setzen, um darauf hinzuwirken, dass der Apothekenstandort in der Offenbacher Landstraße 299 für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleibt. Begründung: Die Hortus-Apotheke war einige Zeit wegen Umbauarbeiten geschlossen. Nunmehr steht auf einem Hinweisschild, dass die Apotheke bis auf Weiteres geschlossen sei. Gerade für ältere Bürgerinnen und Bürger und Menschen mit Beeinträchtigungen ist es wichtig, eine Apotheke in der Nähe zu haben. Da die Hortus-Apotheke erst kürzlich renoviert worden ist, sollte dem Magistrat daran gelegen sein, den Apothekenstandort für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 470 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Zukunft des Baumbestands in der Mathildenstraße 28: Prüfung der Auswirkungen der Baumaßnahme der Sankt BonifatiusGemeinde in Oberrad

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6188 entstanden aus Vorlage: OF 1261/5 vom 09.11.2024 Betreff: Zukunft des Baumbestands in der Mathildenstraße 28: Prüfung der Auswirkungen der Baumaßnahme der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Bäume im Zuge der geplanten Baumaßnahmen der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad, Mathildenstraße 28, zur Fällung vorgesehen sind. Begründung: Laut Informationen der Sankt Bonifatius-Gemeinde in Oberrad (https://www.sanktbonifatius.de/zukunftsprojekt-herz-jesu/) und der Initiative Nachbarprotest (https://nachbarprotest.de/) plant die katholische Gemeinde Oberrad den Abriss mehrerer Gebäude, darunter das Gemeindehaus, das Pfarrhaus, der Kindergarten sowie ein Wohnhaus in der Mathildenstraße 28. An deren Stelle soll ein neues, viergeschossiges Gebäude errichtet werden. Nach Angaben der oben genannten Initiative sollen für die Umsetzung dieses Bauvorhabens mindestens 35 ausgewachsene Bäumen gefällt werden. Es besteht die Sorge, dass im Zuge der weiteren Bauarbeiten insgesamt bis zu 50 Bäume entfernt werden könnten. Ausgewachsene Bäume spielen eine entscheidende Rolle für das Stadtklima und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie bieten Schatten, verbessern die Luftqualität, reduzieren Lärm und tragen zur Biodiversität bei. Das Pflanzen von Ausgleichsbäumen außerhalb von Frankfurt kann diese lokalen Vorteile nicht ersetzen und trägt nicht zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Daher ist es von öffentlichem Interesse, Klarheit über den genauen Umfang der geplanten Baumfällungen zu erhalten und zu prüfen, ob alternative Lösungen möglich sind, die den Erhalt der Bäume berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 208 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Unhaltbarer Zustand im Außenbereich des ehemaligen Restaurants „Thai&Turf“, Mörfelder Landstraße 235

29.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6195 entstanden aus Vorlage: OF 1274/5 vom 15.10.2024 Betreff: Unhaltbarer Zustand im Außenbereich des ehemaligen Restaurants "Thai&Turf", Mörfelder Landstraße 235 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Besitzer/Mieter/Pächter des ehemaligen Restaurants "Thai&Turf" in der Mörfelder Landstraße 235 in Verbindung zu setzen, um den sich in einem desolaten Zustand befindlichen Außenbereich abzuräumen bzw. instand zu setzen oder dem Verursacher die Konzession dafür zu entziehen. Begründung: Das ehemalige Restaurant "Thai&Turf" ist seit über zwei Jahren nicht mehr in der Mörfelder Landstraße 235. Seither steht das Restaurant leer. Der Außenbereich, der eine erhebliche Fläche des öffentlichen Bereichs in Anspruch nimmt, verwahrlost zusehends. Pflanzkübel sind zerbrochen, Unkraut wuchert und Sperrmüll hat sich angesammelt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Außenfläche zeitnah abzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 270 Aktenzeichen: 63

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35

13.11.2024 · Aktualisiert: 06.12.2024

Antrag vom 13.11.2024, OF 1269/5 Betreff: Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, in welchem Umfang die Buslinie 35 Stresemannallee/Mörfelder Landstraße bis Lerchesberg genutzt wird und wie hoch sich die Kosten für den Betrieb dieser Linie insgesamt belaufen? Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, in dem Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, kaum besetzt ist. Es finden relativ häufig Leerfahrten statt. Insofern ist es notwendig, auf der Grundlage der Nutzung dieser Buslinie eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Hinblick einer Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Es sollte auf keinen Fall die Buslinie abgeschafft werden. Vielmehr ist zu überlegen, ob der Bus tagsüber mit einer geringeren Frequenz fährt und das eingesparte Personal insoweit an anderen Stellen nutzbringender eingestellt werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1269/5 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Anbringen eines Straßenschildes „Gräfendeichstraße“ am Beginn der Gräfendeichstraße

10.11.2024 · Aktualisiert: 06.12.2024

Antrag vom 10.11.2024, OF 1259/5 Betreff: Anbringen eines Straßenschildes "Gräfendeichstraße" am Beginn der Gräfendeichstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Beginn der Gräfendeichstraße an der Einmündung in die Wasserhofstraße ein Straßenschild mit der Aufschrift "Gräfendeichstraße an dem bereits existierenden Pfosten anzubringen. Begründung: Am Beginn der Gräfendeichstraße an der Einmünnung in die Wasserhofstraße existiert kein Straßenschild mit der Aufschrift "Gräfendeichstraße". Dies führt dazu, dass Ortsunkundige nicht wissen, wo, die Gräfendeichstraße beginnt. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1259/5 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ hier: Unterstützung der Feier auf dem Buchrainplatz im Rahmen der 600JahrFeier

10.11.2024 · Aktualisiert: 06.12.2024

Antrag vom 10.11.2024, OF 1256/5 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" hier: Unterstützung der Feier auf dem Buchrainplatz im Rahmen der 600-Jahr-Feier Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Feierlichkeiten anlässlich der 600-Jahr-Feier zur Eingemeindung Oberrad des Vereinsrings Oberrad e.V. auf dem Buchrainplatz finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000,00 Euro. Begründung: Im Rahmen der 600-Jahr-Feier zur Eingemeindung Oberrad plant der Vereinsring ein großes Stadtteilfest für die Bürgerinnen und Bürger auf dem Buchrainplatz. Die Durchführung eines Stadtteilfestes ist mit einem hohen finanziellen Aufwand verbunden. Da es sich bei der 600-Jahr-Feier um einen einmaligen Anlass handelt, sieht der Ortsbeirat hier einen besonderen Anlass zur finanziellen Unterstützung. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Initiative OI 81 2024 Die Vorlage OF 1256/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE SPD FDP LINKE BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Einrichtung eines Fahrradweges in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6098 entstanden aus Vorlage: OF 1196/5 vom 11.07.2024 Betreff: Einrichtung eines Fahrradweges in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße, an der Waldseite einen Fahrradweg einzurichten. Begründung: Im obigen Abschnitt besteht lediglich in Fahrtrichtung Niederrad ein Fahrradweg. Es besteht aber ein großes Bedürfnis, auch an der Waldseite einen Fahrradweg einzurichten, da dieser Abschnitt von Radfahrern sehr stark frequentiert ist. Fahren diese auf der Autofahrbahn, sind sie, insbesondere in den Nachtstunden, Gefährdungen ausgesetzt. Da die Fahrbahn in beiden Richtungen einen Fahrstreifen für den Autoverkehr aufweisen muss, ist für den Radweg ein Stück Wald und Gebüsch abzutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 383 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen

08.11.2024 · Aktualisiert: 23.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6103 entstanden aus Vorlage: OF 1220/5 vom 05.10.2024 Betreff: Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz an der Ecke Darmstädter Landstraße/ Bischofsweg zumindest teilweise zu öffnen und den dort eingerichteten Tierkadaver-Sammelplatz auf ein Mindestmaß zu beschränken. Begründung: Der Magistrat hat kürzlich mitgeteilt, dass der auf dem Parkplatz Ecke Darmstädter Landstraße/Bischofsweg eingerichtete Tierkadaver-Sammelplatz noch für mindestens zwei Jahre in Betrieb bleiben soll. Dabei wurde bisher kein einziges Tier dort hingebracht. Die derzeit gesperrte Parkfläche wurde von viele Menschen genutzt, um zu einem Waldspaziergang aufzubrechen. Zudem wurde der Parkplatz von den an den Parkplatz angrenzenden Kleingärtner:innen genutzt. In der Vorweihnachtszeit wurden auf dem Platz bisher Weihnachtsbäume und im Frühjahr Spargel verkauft. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen, ob der Parkplatz zumindest teilweise wieder freigegeben werden kann, damit die oben genannten Nutzungen weiterhin, wenn auch eingeschränkt, möglich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 112 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1195

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines Fahrradständers

08.11.2024 · Aktualisiert: 06.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6110 entstanden aus Vorlage: OF 1227/5 vom 21.10.2024 Betreff: Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines Fahrradständers Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der an der Seehofstraße 23 befindliche Poller durch einen Fahrradständer in Form eines Bügels ersetzt werden kann, sodass an dieser Stelle zwei Fahrräder sicher abgestellt und angeschlossen werden können. Der angrenzende Parkplatz darf dabei nicht verloren gehen. Begründung: Der Poller an der Seehofstraße 23 blockiert derzeit einen potenziell wertvollen Platz für Fahrradabstellmöglichkeiten. Ein Bügel an dieser Stelle würde den verfügbaren Platz optimal nutzen, damit Fahrräder sicher abgestellt werden können. Quelle: Google Streetmaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 380 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6100 entstanden aus Vorlage: OF 1217/5 vom 10.10.2024 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Vorgang: B 314/24 Der Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314, zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wird wegen erheblicher Mängel zurückgewiesen. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und fordert daher den Magistrat auf: - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß- und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B 314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung des Kfz-Verkehrs auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z. B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B 314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der zweistündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der Kfz um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV-Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten breiten Geh- und Radwegen, großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei ...". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße)

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6096 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 21.08.2024 Betreff: Installation einer Ampel auf der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichstraße) Vorgang: V 60/21 OBR 5, ST 1909/21 Der Magistrat wird gebeten, die in der ST 1909 in Aussicht gestellte Ampel an der Darmstädter Landstraße hinter der Eisenbahnbrücke (Mühlbruchstraße/Hedderichtstraße) umzusetzen und alle notwendigen Schritte zur Einrichtung einer ortsfesten Ampel einzuleiten. Die Maßnahme ist erst nach Abschluss der Baumaßnahmen im Bereich Lokalbahnhof/Textorstraße und Offenbacher Landstraße/Mörfelder Landstraße umzusetzen. Begründung: Während der Bauarbeiten auf der Darmstädter Landstraße gab es an dieser Stelle eine Möglichkeit, die Straße sicher zu überqueren. Diese Querungsmöglichkeit ist seit dem Abschluss der Bauarbeiten nicht mehr vorhanden, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten für Fußgänger führt. Auch Nutzer der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" müssen nun weite Umwege in Kauf nehmen, um die Darmstädter Landstraße zu überqueren, da die bestehenden Querungsmöglichkeiten weit von der S-Bahn-Station entfernt liegen. In der Stellungnahme des Magistrats hat der Magistrat festgestellt, dass signaltechnisch keine Bedenken gegen den Ausbau der mobilen Fußgängerquerung zur ortsfesten Ampel bestehen, jedoch wurde bislang noch kein konkreter Zeitrahmen für die Realisierung genannt. Dies sollte nun zeitnah geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 60 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1909 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 367 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Haltestelle „Balduinstraße“ in FrankfurtOberrad umsetzen

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6119 entstanden aus Vorlage: OF 1241/5 vom 22.09.2024 Betreff: Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Haltestelle "Balduinstraße" in Frankfurt-Oberrad umsetzen Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Haltestelle "Balduinstraße" der Straßenbahnlinie in Frankfurt-Oberrad so zu ändern, dass die Ampel bei Halt der Straßenbahn automatisch auf Rot schaltet. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Autoverkehr hinter der haltenden Straßenbahn gestoppt wird und die Straßenbahn nicht überholt werden kann. Begründung: Die Haltestelle "Balduinstraße" befindet sich in einem stark frequentierten Bereich, in dem viele Fahrgäste ein- und aussteigen. Es kommt häufig vor, dass Autos die haltende Straßenbahn überholen, während Passagiere die Fahrbahn überqueren oder die Bahn betreten. Diese Situation stellt eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit der Fahrgäste und den allgemeinen Verkehr dar. Um solche Gefährdungen zu minimieren, wird vorgeschlagen, die bestehende Ampelanlage so zu programmieren, dass sie in dem Moment, in dem die Straßenbahn an der Haltestelle "Balduinstraße" hält, auf Rot schaltet. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern und den Verkehrsfluss besser zu regeln. Diese Änderungen würden nicht nur die Verkehrssicherheit erhöhen, sondern auch zur Optimierung des Verkehrsflusses beitragen und gefährliche Situationen an einer stark frequentierten Haltestelle vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 378 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6120 entstanden aus Vorlage: OF 1243/5 vom 17.10.2024 Betreff: Verkehrsberuhigung und Einhaltung von Tempo 30 in der Balduinstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Tempo-30-Zone in der Balduinstraße zu ergreifen. Als erste Ad-hoc-Maßnahmen sollen das abgenutzte Tempo-30-Piktogramm auf der Straße erneuert und das derzeitige Tempo-30-Schild von der rechten Seite der Offenbacher Landstraße weiter in die Balduinstraße versetzt werden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen. Begründung: Die Balduinstraße ist seit drei Jahren als Tempo-30-Zone ausgewiesen, jedoch wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung von vielen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten. Insbesondere am Vormittag und am Abend wird die Straße häufig mit bis zu 50 km/h durchfahren. Da immer mehr Familien in die Balduinstraße und die umliegenden Gebiete ziehen und sich in unmittelbarer Nähe ein Kinderhort befindet, zu dem viele Kinder zu Fuß unterwegs sind, entsteht eine zunehmende Gefährdungssituation, und mit dem möglichen Umzug der Gruneliusschule in die Nähe der Balduinstraße wird die Problematik zusätzlich verschärft und stellt ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit der Kinder dar. Es wird daher gebeten, Maßnahmen zu prüfen und zu ergreifen, um die Verkehrssicherheit in der Balduinstraße zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 369 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg sicherer gestalten

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6102 entstanden aus Vorlage: OF 1219/5 vom 14.10.2024 Betreff: Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg sicherer gestalten Vorgang: OM 5774/24 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg im Einmündungsbereich Heinrich-Limpert-Weg/Ecke Hainer Weg rot zu markieren. Ferner bittet der Ortsbeirat den Magistrat unter Bezugnahme auf die OM 5774 um die Installation eines weiteren Verkehrsspiegels. Weiter wird der Magistrat gebeten, ein Parkverbot im Bereich vor dem an der dortigen Ecke installierten Verkehrsspiegel zu verfügen. Schließlich soll geprüft und berichtet werden, welche weiteren Maßnahmen möglich sind, um die Verkehrssicherheit in dem Bereich zu erhöhen. Begründung: Im Einmündungsbereich des Heinrich-Limpert-Wegs in den Hainer Weg ist das Einbiegen für Autos vom Heinrich-Limpert-Weg in den Hainer Weg nur schwer möglich, da der Bereich nicht gut einsehbar ist. Besonders gefährlich ist die Situation dadurch für Radfahrerinnen und Radfahrer, da sie nicht gut gesehen werden können. Ortsunkundige erkennen häufig nicht, dass ein Radweg die Fahrbahn kreuzt. Hier kann z. B. durch eine Signalfarbe auf dem Radweg und/oder Verkehrsspiegel mehr Verkehrssicherheit erzeugt werden. Der bereits installierte Verkehrsspiegel ist durch an der Ecke parkende Lkws und Kleintransporter regelmäßig zugeparkt, so dass der Spiegel verdeckt wird und seinen Zweck nicht erfüllen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5774 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 676 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

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