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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Ausweitung der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg

23.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.10.2025, OM 7630 entstanden aus Vorlage: OF 620/8 vom 06.10.2025 Betreff: Ausweitung der Europäischen Schule am Standort Praunheimer Weg Vorgang: V 935/24 OBR 8 Anlässlich der Eröffnung der neuen Container der Eurokids am Praunheimer Weg 107 ist bekannt geworden, dass die Stadt Frankfurt plant, die Fläche der Europäischen Schule Frankfurt (ESF) noch weiter auf das benachbarte Feldland südlich des Gerhart-Hauptmann-Rings auszudehnen. Die anwesende Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB), Christine Lagarde, soll mit scharfer Kritik an der Stadt Frankfurt in Gegenwart der Frankfurter Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) gesagt haben: "We can't move from container to container to potato field." Bisher ist aus Verlautbarungen des Magistrats im Bildungsausschuss und in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung bekannt gewesen, dass bis 2026 ein angeblich hochwertiges Holzmodulgebäude dauerhaft auf dem Sportplatz der Schule durch das Amt für Bau und Immobilien aufgestellt werden und Ersatzsportflächen auf der anderen Straßenseite des Praunheimer Weges entstehen sollen. Eine diesbezügliche Anfrage des Ortsbeirates ist seit einem Jahr zur Beantwortung überfällig. Den Zeitungsberichten vom 18.09.2025 zufolge wird jetzt anscheinend der Blick auf das weite Feldland vor den Wohngebäuden am Paul-Kornfeld-Weg und am Gerhart-Hauptmann-Ring gerichtet, um die Schulanlage deutlich zu erweitern. Bei dem Termin mit Präsidentin Lagarde haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Elternschaft und Schule der ESF und der EU-Behörden erneut über die seit Jahren strapazierte Aufnahmekapazität der Schule beklagt. Christian Linder von der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit der Europäischen Kommission wird so zitiert: "Wir müssen attraktiv für Familien in dem Bereich Finanzen bleiben. Diese Schule ist nicht nur für uns wichtig, sondern sogar für die gesamte EU sowie die Institution EZB und alle ihre Mitarbeiter." (FNP, 18.04.2025) Die Schule am Praunheimer Weg ist für lediglich 900 Schüler ausgelegt, hat derzeit etwa 1.650 und soll bis 2032 auf etwa 2.250 Schüler steigen. Im Umfeld der Schule entsteht an Schultagen für das Holen und Bringen der Kinder und Jugendlichen immer ein hohes Verkehrsaufkommen, das insbesondere das Wohngebiet im Bereich Oberfeldstraße/Praunheim-Nord belastet. Die Raumsituation der Schule ist für alle Beteiligten derzeit unbefriedigend. Bis zu einer finalen Entscheidung über den zukünftigen Standort der Schule sollte der Magistrat ggf. provisorische Entlastungen für Schule und Stadtteilumfeld dringend umsetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. mitzuteilen, ob es zutrifft, dass die ESF auf das Feld mithin das Flurstück 86/86 ausgeweitet werden soll und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Schulanlagen; 2. mitzuteilen, ob die Stadt bereits Eigentümer des Flurstücks 86/86 ist und falls nein, ob sich der Besitz in privater oder Stiftungshand befindet und zu welchen Kosten und Konditionen (wie z. B. Ausgleichsflächen) die Fläche der Stadt für Zwecke der ESF zur Verfügung steht; 3. die Kosten für die neuen, im September 2025 eröffneten Container der Eurokids und die für die ESF geplanten weiteren Container und die Holzmodulanlage auf dem Sportfeld zu benennen und mitzuteilen, wer diese Kosten trägt; 4. zu prüfen und zu berichten, ob zur räumlichen Entlastung des Sekundarbereichs der ESF eine Verlegung der Eurokids und des Primarbereichs in eine für die Eltern passende und gut erreichbare Schuleinrichtung in der Nähe der EZB möglich ist; 5. das Auskunftsersuchen vom 18.04.2024, V 935, für das seit über einem Jahr die Frist abgelaufen ist, zu beantworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.04.2024, V 935

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Nächtliche Autorennen auf dem Praunheimer Weg und der Dillenburger Straße

04.09.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7460 entstanden aus Vorlage: OF 615/8 vom 19.08.2025 Betreff: Nächtliche Autorennen auf dem Praunheimer Weg und der Dillenburger Straße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das rasante nächtliche Fahren auf dem Praunheimer Weg im mehrspurigen Bereich von der Einmündung Gerhart-Hauptmann-Ring bis zum Krankenhaus Nordwest und auf der Dillenburger Straße in beiden Fahrtrichtungen zu verhindern und durch bauliche Veränderungen so einzuschränken, dass nur ein moderates Fahren möglich ist. Eine Möglichkeit wären beispielsweise erhöhte Fahrbahndecken im Bereich der Ampeln oder eine Verkehrsampel, im Sinne einer Pförtnerampel, die zu schnelles Fahren mit einer sofortigen Rotphase unterbindet. Wenn andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen, werden diese ebenfalls begrüßt. Begründung: Laut Aussagen von Anwohnern wird insbesondere in den Nachtstunden nicht mit der erlaubten Geschwindigkeit gefahren. Es kommt häufiger vor, dass sich Autofahrer nächtliche Autorennen liefern. Die Anwohner beklagen, dass neben der gefährlichen Situation auch eine nicht zu unterschätzende Lärmbelästigung vorhanden ist. Auch in den frühen Morgenstunden sind dort einzelne Autofahrer viel zu schnell unterwegs. Dabei kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Fußgänger versuchen, die Straßen zu überqueren, um zum Beispiel den Bus zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Überfahren von roten Ampeln

04.09.2025 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7461 entstanden aus Vorlage: OF 616/8 vom 19.08.2025 Betreff: Überfahren von roten Ampeln Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Überfahren von roten Ampeln im gesamten Ortsbezirk in den Griff zu bekommen. Es kommt sehr häufig vor, dass zu allen Tageszeiten Ampelreglungen von Verkehrsteilnehmern nicht mehr beachtet werden. Insbesondere Fußgängerampeln (z. B. Höhe Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg) werden häufig übersehen. Hier fehlt an der Ampel die Grünphase, die aber auch nicht notwendig ist. Die Ampel schaltet auf gelb, dann auf rot, um Fußgängern das Überqueren des Praunheimer Wegs zu gestatten. Auch an anderen Ampeln entlang des Praunheimer Wegs kommt es häufig zu Rotlichtverstößen. Durch den vorübergehenden Einsatz eines mobilen Rotlichtblitzers wäre hier ein erzieherischer Effekt zu erzielen. Begründung: Der Ortsbeirat beschränkt sich hier beispielhaft auf rote Ampeln am Praunheimer Weg, da diese Strecke täglich von einem Ortsbeiratsmitglied als Radfahrender befahren wird. Allerdings ist das Überfahren von roten Ampeln auch auf der Dillenburger Straße/Höhe U-Bahn-Station "Heddernheim", der Hessestraße/Höhe Bahnquerung Sandelmühle und auf der Straße In der Römerstadt immer wieder zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Schilder zwischen MartinLutherKingPark und Wendhammer Bernadottestraße

19.08.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2025, OF 613/8 Betreff: Schilder zwischen Martin-Luther-King-Park und Wendhammer Bernadottestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Wir bitten den Magistrat zu erläutern, warum das in der Grafik gekennzeichnete Teilstück für Mofas gesperrt ist. An den mit Pfeilen gekennzeichneten Punkten steht das Verkehrszeichen 256 Verbot für Mofas, neben dem Verkehrsschild 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg. Den Antragstellern ist bekannt, dass VZ 240 Mofas erlaubt. Insofern liegt keine Kollision der Verkehrsschilder vor. Alle angrenzenden Wege, insbesondere der komplette Martin Luther King Park dürfen hingegen von Mofas befahren werden Google maps Begründung: Ein Mofafahrer, der berechtigterweise den Martin-Luther-King Park befährt, befindet sich plötzlich und ohne es zu erwarten, an einer für ihn gesperrten Straße. Ihm bleibt lediglich die Möglichkeit, rechts oder links durch kleine Fußgängerwege zu fahren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1270 2025 Die Vorlage OF 613/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Stillstand auf dem Baufeld, ehemals „Deutscher Verein“, Ecke Praunheimer Weg/Bernadottestraße

11.08.2025 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2025, OF 610/8 Betreff: Stillstand auf dem Baufeld, ehemals "Deutscher Verein", Ecke Praunheimer Weg/Bernadottestraße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Was ist der neuste Stand zur Entwicklung und Bebauung des genannten Baufeldes? 2. Hat der Magistrat Informationen über das Investor:inneninteresse und die Gültigkeit der Bebauungspläne ? Gibt es eine:n neue:n Investor:in? 3. Sind die Abbrucharbeiten und ist die Entsorgung des belasteten Materials abgeschlossen ? Begründung: Auf dem o.g. Grundstück gibt es seit den Abbrucharbeiten (vor der Corona Zeit) keine Aktivitäten mehr und die mit dem Vorhaben bedruckten Planen am Bauzaun hängen schon lose herunter. Auf diesen Planen zum "Wohnen im Quartier la vie" werden komfortable Wohnungen, eine Nahversorgung und Platz für Kleingewerbe und einen Kindergarten versprochen, darauf wird im Ortsbezirk auch gewartet. Leider ist heute, nachdem (2020) schon der zweite Investor das Grundstück übernommen hatte und die Abbrucharbeiten beendet schienen das unebene Gelände völlig überwuchert. Im Ortsbezirk besteht ein deutliches Interesse an einem kleinen Dienstleistungszentrum an dieser Ecke, das fußläufig erreichbar ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 610/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414

26.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7229 entstanden aus Vorlage: OF 580/8 vom 02.06.2025 Betreff: Versetzen von Pollern im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring 398c und 414 Der Magistrat wird gebeten, die Feuerwehrzufahrt für die Häuser Gerhart-Hauptmann-Ring 398 c und 414 am Praunheimer Weg besser abzusichern. Dazu müssen der Poller und der Halbbügel, die die Feuerwehrzufahrt im oben genannten Bereich markieren, weiter in Richtung Praunheimer Weg versetzt werden, um das ständige illegale Parken von Autos in diesem Bereich zu unterbinden. Da dieser Bereich besonders nachts immer illegal zugeparkt ist, können Rettungsfahrzeuge dort nicht die für sie ausgewiesene Zufahrt benutzen. Des Weiteren sollen die beiden Poller, die sich im selben Bereich befinden und den Gehweg in Richtung Wendehammer Gerhart-Hauptmann-Ring 398 sichern, auch weiter in Richtung Gehweg Praunheimer Weg versetzt werden, um insgesamt das illegale Parken auf dieser Fußgängerfläche zu verhindern. Falls Fragen zur konkreten Örtlichkeit aufkommen, kann gerne ein Ortstermin vereinbart werden. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Tenor und den beigefügten Bildern. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1852 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbinden

26.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7228 entstanden aus Vorlage: OF 579/8 vom 02.06.2025 Betreff: Illegale Nutzung der Feuerwehrzufahrt Hammarskjöldring 1 unterbinden Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Hammarskjöldring 1 auf dem Gehweg, der zugleich Feuerwehrzufahrt ist, einen Poller oder eine Halbschranke setzen zu lassen, und zwar an der Weggabelung am Abenteuerspielplatz, wo der schmale Weg zur Bernadottestraße 20 bis 24 auf den Weg der Verlängerung der Fußgängerbrücke über den Hammarskjöldring trifft. Es kann gerne ein Ortstermin zur Festlegu ng der Position des Pollers/der Halbschranke vereinbart werden. Begründung: Die Feuerwehrzufahrt über die Gehwege am Hammarskjöldring 1 wird von Autofahrern verbotswidrig genutzt, um hinter dem Abenteuerspielplatz zu den Wohnhäusern in der Bernadottestraße zu fahren. Dies geschieht nach Schilderung von Anwohnern in einem Tempo, das in der Regel nicht dem Schritttempo entspricht. Der Weg ist inzwischen zur "Ersatzstraße" geworden. Dies ist für Fußgänger und insbesondere Kinder und ältere Menschen nicht nur in der Dunkelheit lebensgefährlich. Es gibt bereits zwei bewegliche Bügel (zum Abenteuerspielplatz und auf dem schmalen Gehweg zur Bernadottestraße). Ein solcher oder ein Poller wären am Gehweg entlang des Abenteuerspielplatzes eine gute Lösung. Außer der Feuerwehr, für die der Weg nämlich gedacht ist, haben alle anderen Fahrzeuge dort nichts zu suchen. Der Gehweg kann keinesfalls weiter als Ersatzzufahrt zu den Häusern in der Bernadottestraße dienen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1837 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Ein Lebensmittelmarkt, der zu Fuß erreichbar ist

10.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 586/8 Betreff: Ein Lebensmittelmarkt, der zu Fuß erreichbar ist Der Magistrat wird beauftragt, innerhalb des Wohngebietes der Nordweststadt einen Standort zu finden und festzulegen, der für die Ansiedelung eines Lebensmittelmarktes für den alltäglichen Bedarf geeignet ist. Dabei sollten die Bernadottestraße und ihre Stichstraßen, die Straße In der Römerstadt und ihre Stichstraßen sowie die Grünflächen, die sich über den Tiefgaragen befinden darauf geprüft werden, ob sie einen Standort bieten, der für einen Laden im Stadtteil geeignet ist. Begründung: Die Bewohner:innen der Nordweststadt, links und rechts der Bernadottestraße und der Straße in der Römerstadt, einschließlich der Ernst May Siedlung, müssen die Brücken über den Erich Ollenhauer Ring ins NWZ zweimal überqueren, auch wenn sie nur einen kleinen Einkauf brauchen. Eine Alternative bietet nur der türkische Markt in der Bernadottestraße. Eine älter werdende Bevölkerung ist auf kurze unkomplizierte Wege für die eigene Versorgung angewiesen, ebenso die Mütter, die oft mit mehreren Kindern diesen aufwendigen Weg nehmen müssen, ganz abgesehen von der Last schwerer Tüten. Beide Bevölkerungsgruppen scheuen zunehmend den Aufwand, mit dem Auto in die nahe Tiefgarage des NWZs zu fahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 586/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Anbindung des Stadtteils der Quartiere für den Individualverkehr

04.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2025, OF 591/8 Betreff: Anbindung des Stadtteils der Quartiere für den Individualverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Zwar ist der Stadtteil der Quartiere weitgehend "autolos" angedacht, wie bei anderen neu errichteten Baugebieten ist aber bereits jetzt abzusehen, dass eine geplante Autolosigkeit nicht zu einer Reduzierung des Individualverkehrs führen muss. Daher ist eine Anbindung des Stadtteils der Quartiere so zu planen, dass zu erwartender Verkehr weitgehend nicht über die Straßen der anliegenden Stadteile abgewickelt wird. Insbesondere ist eine Abwicklung des Individualverkehres über den Praunheimer Weg (z.B. in Höhe der europäischen Schule) nicht wünschenswert. Im weiteren Verlauf sind hier noch andere Straßen im Ortsbezirk 8 betroffen, sodass eine strategische Planung der Verkehrsführung für alle Haupt Durchgangsstraßen z. B. für die "Dillenburger Straße", die "Bernadottestraße", die Straße "In der Römerstadt" und andere zeitnah erfolgen und zum Ziel haben muss, den Ortsbezirk 8 weitgehend von anderem Durchgangsverkehr zu entlasten. Daher müssen entsprechende Alternativen für den Individualverkehr ausgearbeitet werden, die eine Belastung der Anwohner im Ortsbezirk 8 minimiert. Idealerweise sollte der Durchgangsverkehr durch den Ortsbezirk 8 so eingeschränkt werden, dass ein Queren für nur durchfahrende Verkehrsteilnehmer an Attraktivität verliert. Natürlich muss das Verkehrskonzept global gedacht werden, ein Verschieben des Individualverkehrs in benachbarte Ortsbezirke muss unbedingt ebenfalls vermieden werden. Wir bitten den Magistrat daher, ein umfassendes Konzept mit allen Betroffenen zu entwickeln, das geeignet ist, Verkehrsströme neu zu lenken und zu ordnen. Dabei sollte auf das Fachwissen der betroffenen Ortsbeiräte zurückgegriffen werden Begründung: Vor Ausführung einer Baumaßnahme ist genügend Zeit, um über eine entsprechende zu planende Verkehrsanbindung mit dem Ortsbeirat zu diskutieren und gemeinsam zu Lösungen zu kommen. Eine Abwicklung des Individualverkehres aus dem neuen Stadtteil der Quartiere über den Praunheimer Weg belastet Praunheim und im Ortsbezirk die Straßen "Am Stockborn", "Bernadottestraße" und den "Hammarskjöldring", da diese die einzige Verbindung zur Rosa-Luxemburg-Straße darstellen. Auch ist dafür zu sorgen, dass der Individualverkehr nicht über die Straßen An der Römerstadt und in der Fortsetzung über die Dillenburger Straße geführt werden kann. Auch eine Anbindung über die A5 könnte in die Prüfung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Wartehäuschen im Ortsbezirk 8 klimagerecht ausstatten und begrünen

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 7085 entstanden aus Vorlage: OF 569/8 vom 05.05.2025 Betreff: Wartehäuschen im Ortsbezirk 8 klimagerecht ausstatten und begrünen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten es gibt, um die im Ortsbezirk 8 aufgestellten Buswartehäuschen mit einem besseren Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitzeeinwirkung auszustatten. Insbesondere ist zu prüfen, ob die genormten Tonnendächer aus Acrylglas, z. B. durch weiter auskragende, sonnenlichtundurchlässige Bauteile zu ersetzen sind. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob verschattende Grünpflanzen an den Seiten- oder Rückwänden hochwachsen könnten, die durch Drainagen im Boden oder im Dach mit Feuchtigkeit versorgt werden. Begründung: Die Wartehäuschen einiger Bushaltestellen (U-Bahnhof Heddernheim, Niederurseler Landstraße, Ernst-Kahn-Straße, Mithrasstraße, Praunheimer Weg) im Ortsbezirk sind im Sommer während der Mittagszeit starker Hitze ausgesetzt, vor allem, wenn in der südwestlichen Richtung keine Schatten spendende Pflanzung und auch keine Bebauung ist, die einen Schatten wirft. Steigen die Temperaturen z. B. über 30 Grad, kann die Wartezeit für Ältere und körperlich eingeschränkte Personen sehr anstrengend und gesundheitsgefährdend sein. Die eingefärbten Tonnendächer sind sehr kurz, ein Luft- und Temperaturausgleich findet kaum statt. Zudem bieten sie auch keinen Schutz gegen plötzlichen Starkregen. Grünpflanzen könnten an einem Spalier an einer Seite des Wartehäuschens emporwachsen, sie brauchen wenig Feuchtigkeit, sorgen aber für CO2- und Ozonabbau und verbessern die Luft durch Abgabe von Sauerstoff. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1532

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Hinweistafel zur „Frankfurter Silberinschrift“ in der Heilmannstraße anbringen

23.01.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6450 entstanden aus Vorlage: OF 513/8 vom 06.01.2025 Betreff: Hinweistafel zur "Frankfurter Silberinschrift" in der Heilmannstraße anbringen Der Magistrat wird gebeten, im öffentlichen Raum an der Liegenschaft Heilmannstraße 10/Ecke Kransberger Weg eine sichtbare Tafel mit kurzem Infotext und QR- Code über die dort gefundene "Frankfurter Silberinschrift" anzubringen. Begründung: Das 2018 auf dem spätantiken Friedhof an der Heilmannstraße im Grab St. 134 gefundene Phylakterium mit dem Lobpreis Jesu Christi ist nicht nur für die Frankfurter und die Stadtteilgeschichte bedeutend. Der Fund wird als ältestes Zeugnis für das Christentum nördlich der Alpen überhaupt bewertet, seine Bearbeitung als "Triumph moderner Analysetechnik" (FAZ 30.12.2024). Eine ansprechend gemachte Hinweistafel, die über QR-Code auch zu mehr Infos führt und die Präsentation des Originals im Archäologischen Museum Frankfurt bewirbt, sollte an Ort und Stelle angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 681 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1796

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1

23.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6448 entstanden aus Vorlage: OF 511/8 vom 06.01.2025 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleistungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäude einer Kernsanierung zu unterziehen oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen, und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 651 Aktenzeichen: 63-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Fahrbahnabgrenzungen auf dem ErichOllenhauerRing erneuern

23.01.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6457 entstanden aus Vorlage: OF 521/8 vom 18.11.2024 Betreff: Fahrbahnabgrenzungen auf dem Erich-Ollenhauer-Ring erneuern Der Magistrat wird gebeten, auf dem Erich-Ollenhauer-Ring die erhöhten Fahrbahnabgrenzungen der Einfahrten zu den Parkhäusern in das Nordwestzentrum zu überprüfen und in geeigneter Weise zu erneuern. Die beiden Spuren, die zur Tiefgaragenandienung durch erhöhte Fahrbahnmarkierungen abgegrenzt sind, werden durch andere nicht zum Überfahren geeignete Abgrenzungen ersetzt. Insbesondere soll die Situation an der Einmündung der Bernadottestraße in den Erich-Ollenhauer-Ring betrachtet werden. Begründung: Die Zufahrt in den Erich-Ollenhauer-Ring an der Einmündung Bernadottestraße ist durch die verlegte erhöhte Fahrbahnmarkierung zu den beiden Spuren zum Parkhaus nicht in zufriedenstellender Weise abgegrenzt. Viele Kraftfahrende überqueren den kompletten Erich-Ollenhauer-Ring mit dem Ziel, direkt auf die beiden Fahrspuren zur Andienung des Parkhauses im Nordwestzentrum zu gelangen. Durch dieses nicht gestattete Fahrmanöver vermeiden Kraftfahrende den längeren Weg um das Zentrum herum, um dann die offizielle, legale Einfahrt zu befahren. Die nicht erlaubte Überquerung des Erich-Ollenhauer-Ringes gefährdet in erheblichem Maß andere Verkehrsteilnehmer. Dem könnte entgegengewirkt werden, indem die beiden die Tiefgarage andienenden Spuren besser abgesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 694 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1875

OF (Antrag Ortsbeirat)

Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke

26.12.2024 · Aktualisiert: 12.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.12.2024, OF 518/8 Betreff: Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, 1. die Europäische Schule am jetzigen Standort zu erhalten und bedarfsgerecht zu erweitern sowie 2. die Regionaltangente West (RTW) westlich an Niederursel - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - vorbeiführen zu lassen, um ins Nordwestzentrum zu gelangen. Begründung: Zu 1. Europäische Schule: Die Stadt kann ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen und dem immensen Schüler:innenaufwuchs gerecht werden, - indem der Bestandsbau am Standort Praunheimer Weg weiter genutzt und aufgestockt wird (bereits bestehende temporäre Bauten können in dauerhafte Bauten umgewandelt werden) - indem sich die Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs - Richtung Feld - baulich erweitert: Dort steht heute bereits eine Turnhalle und doppelstöckige Container für die Nachmittagsbetreuung der Schüler:innen. Weiterführend grenzen unbebaute Flächen (Felder) an. Es wäre sinnvoller und schneller, eine neue Planung/ein neues Konzept mit der einhergehenden Bebauung am bereits bestehenden Platz in Angriff zu nehmen als am Standort Ratsweg neu anzufangen, zumal sich dort schon jetzt erhebliche Probleme abzeichnen. Damit würden sich auch teure Übergangslösungen mit temporären Bauten deutlich in Grenzen halten. Zu 2. Regionaltangente West (RTW) Bei einer Umsetzung des Vorschlags zu 1. könnte man nicht den ursprünglich gedachten, aber noch nicht näher geplanten RTW-Abzweig durch die Nordweststadt zum Nordwestzentrum realisieren. Eine Durchschneidung der Grünflächen der Nordweststadt wäre für die Bewohner:innen dieses sozial sehr gemischten Viertels ohnehin problematisch, da die Grünflächen in der Nordweststadt einen hohen Wert zur Stabilisierung des Miteinanders haben. Zudem wäre eine Anbindung an die U-Bahnstation des Nordwestzentrums technisch ohnehin wohl nicht umzusetzen, so dass ein Umsteigen mit erheblichem Fußweg verbunden wäre, was eine verkehrspolitische Fehlplanung wäre. Als alternative Streckenführung bietet sich daher an, die RTW westlich an Niederursel vorbeizuführen - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - um ins Nordwestzentrum zu gelangen (s. Skizze). Skizze: Dr. Björn Bäuchle Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 518/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße

07.11.2024 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6128 entstanden aus Vorlage: OF 481/8 vom 21.10.2024 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel an den vorhandenen Schildermast Heilmannstraße/Oberfeldstraße (Höhe Hausnummer 29) zu montieren. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass ein Verkehrsspiegel an der o. a. Örtlichkeit nachvollziehbar dringend benötigt werde. Fahrzeuge, die aus der Oberfeldstraße in Richtung Dietrichstraße einfahren, tasten sich aufgrund zulässig geparkter Fahrzeuge langsam in den Kreuzungsbereich hinein, da der Blick in die Kreuzung nur sehr kurz ist. Aufgrund des sehr engen Straßenraums (u. a. schmaler Gehweg) ist dies aber nicht unproblematisch möglich. Das Fahrzeug ragt unweigerlich zu weit in den Querverkehr. Ein Verkehrsspiegel an dieser Stelle würde die Situation deutlich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 391 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lieferzufahrt St. Matthias

13.10.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 484/8 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zufahrtsberechtigung auf den Kirchplatz St.Matthias zu ändern. Zufahrt gegenüber Praunheimer Weg 37 Die Zufahrt für den Lieferverkehr zum Kindergarten Mo.-Fr. werktags von 10h bis 15h zu ermöglichen. Begründung: Der Kindergarten wird täglich durch einen Cateringservice versorgt. Der Kindergarten wird von einem Zulieferer mit Getränken versorgt. Der Kindergarten wird von der Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co.KG versorgt. Alle Fahrer der genannten Firmen begehen zurzeit eine Ordnungswidrigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 484/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Geschichte von Nida wiederbeleben

05.09.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5859 entstanden aus Vorlage: OF 450/8 vom 17.06.2024 Betreff: Die Geschichte von Nida wiederbeleben Vorgang: B 486/23 Der Magistrat wird gebeten, die Straße In der Römerstadt mit einem zweiten Schild mit der Aufschrift "PLATEA PRAETORIA" zu versehen. Dieser römische Straßenname mit einem erklärenden Zusatzschild soll an der Kreuzung Im Weimel/In der Römerstadt, wo heute die Ortsbezirksgrenze zwischen Heddernheim und Praunheim verläuft, sowie im weiteren Verlauf der Straßenausschilderung an den Kreuzungen angebracht werden. Die Schrift auf dem zusätzlichen Straßenschild soll der römischen Schreibweise angeglichen werden: es soll ebenso breit und lang wie das Schild "In der Römerstadt", aber farblich deutlich unterscheidbar sein. Das A rchäologische Museum wird gebeten, einen kurzen erklärenden Text für das römische Straßenschild zu entwerfen, der unterhalb der neuen Straßenbezeichnung angebracht wird. Begründung: Am 15.02.2024 wurde der Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486, mit dem Titel: "Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder" vom Ortsbeirat angenommen. Darin wird betont, dass die Ortsbeiräte befugt sind, eine bestehende Straßenbezeichnung durch eine weitere Beschilderung zu ergänzen. Im Bericht des Magistrats heißt es: "Die Entscheidung, welche weitere Sprache für das Straßenschild der ausgewählten Straße verwendet werden soll, muss aus Sicht des Magistrats ebenfalls vonseiten des Ortsbeirats getroffen werden." Der Straßenverlauf der Straße In der Römerstadt entspricht genau dem Verlauf der historischen römischen Straße PLATEA PRAETORIA. Darauf wurde vom Direktor des Archäologischen Museums beim Besichtigungstermin des restaurierten Holzkellers aus Nida hingewiesen. Die PLATEA PRAETORIA war die wichtigste militärische und wirtschaftliche Wegebeziehung nach Mainz (Mogontiacum, Hauptstadt der Provinz Germania superior). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1938 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 657

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70

04.07.2024 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.07.2024, OF 456/8 Betreff: Auslagerung und Interimsstandort des Kinderzentrums (KiZ) 70 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Bericht wird zurückgewiesen; 2. der Ortsbeirat widerspricht ausdrücklich einer Nutzung des Martin-Luther-King-Parks für den geplanten Interimsstandort der städtischen Kindereinrichtung KiZ 70 (Gerhart-Hauptmann-Ring 27); 3. der Magistrat wird beauftragt, die Fläche am Friedhof Niederursel (Wiesengrundstück zwischen Friedhofszugang und Parkplatz nordwestlich des Friedhofs und gegenüber Gerhart-Hauptmann-Ring 96 - Flurstücke 78, 79, 80) für die vorübergehende Auslagerung des KiZ 70 vorzusehen; 4. die folgende Stellungnahme von Pfarrer Hanns-Jörg Meiller der kath. Kirchengemeinde Sankt Katharina von Siena vom 01.07.2024 dient zur Kenntnis: "Sehr geehrte Frau Klenner, sehr geehrte Damen und Herren des Ortsbeirates! Zunächst einmal herzlichen Dank dafür, dass Sie uns als katholische Kirchengemeinde in den Reflexionsprozess zur Auslagerung der Kita 70 einbeziehen. Bei unserer Stellungnahme möchten wir uns insbesondere auf die Frage fokussieren, ob eine Auslagerung in die unmittelbare Umgebung des Friedhofs Niederursel aus unserer Sicht die Würde des Ortes (Friedhof) stören würde und damit die "Totenruhe" beeinträchtigt ist. Grundsätzlich sehen wir eine solche Beeinträchtigung nicht! Im Gegenteil: Kinder am Ort der Toten ist ja ein ausgesprochen hoffnungsvolles Zeichen gegen den Tod. Dennoch wollen wir den Wert der "Totenruhe" nicht negieren. Friedhofe sind Orte, die dem normalen "Geschäftsbetrieb" aus guten Gründen entzogen sind. Diese Überzeugung hat schon in frühchristlicher Zeit Menschen unterschiedlicher religiöser Überzeugung geeint und war kein unbedeutender Faktor für das Überleben des Christentums in heidnischer Umgebung. Von daher regen wir an, darüber nachzudenken, ob nicht eine regelmäßige Information der Friedhofsverwaltung an die Kita über anstehende Beerdigungen und die entsprechend koordinierte Benutzung des Außengeländes seitens der Kita das Problem des Geräuschpegels steuerbar machen würde." Der Vorschlag einer regelmäßigen Information der Friedhofsverwaltung über anstehende Trauerfeiern/Beerdigungen an die Kita-Leitung wird zur Prüfung vorgeschlagen. Begründung: Es bleibt dabei: Der Martin-Luther-King-Park wird als Naherholungsfläche von allen Menschen der Nordweststadt genutzt. Auch wenn das Kita-Provisorium am Rand des Parks errichtet würde, stünden die Flächen für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr zur Verfügung. Keinesfalls darf hier ein Präzedenzfall geschaffen werden, denn Naherholungsflächen / Parks fehlen in der Nordweststadt ohnehin. Ist die Containeranlage dort erst einmal errichtet, ist heute nicht vorherzusehen, dass diese Interimslösung nicht nach Beendigung der Bauzeit für das KIZ 70 von weiteren Kindertagesstätten, die auch renoviert werden, in Anspruch genommen wird. Eine dauerhafte Beanspruchung des King-Parks wäre die Folge. In verkehrlicher Hinsicht ist mit Eltern-Taxi-Verkehr zu rechnen, der den oberen Hammarskjöldring als Grundnetzstraße im Bereich der Bushaltestelle Eduard-Bernstein-Weg beeinträchtigen wird. Die Ausführungen des Magistrats zur technischen Nutzbarkeit der ersten vorgeschlagenen Ersatzfläche am früheren Spielplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring (GHR) sind nachvollziehbar und zur Kenntnis zu nehmen. Der zweite vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort liegt zwar direkt angrenzend zum Friedhof Niederursel. Von seinen Abmessungen her und auch von der Erreichbarkeit aus betrachtet eignet sich die Fläche besser für einen Interimsbetrieb. Durch die Lage am GHR sollten Versorgungsanschlüsse vorhanden sein. Eine Störung der Friedhofsruhe oder ein Verstoß gegen die Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt kann hier nicht angeführt werden, da die Fläche nicht zum Friedhof gehört. Von gravierenden Störungen bei Trauerfeiern ist aus dem Stadtgebiet, wo es Trauerhallen im direkten Umfeld von Kindertagesstätten gibt (zB KiZ 69, Im Storchenhain, Stadtteil Bonames), nichts bekannt. Auch aus den örtlichen Kirchengemeinden werden keine Probleme für die Trauerfeiern gesehen. Die Entfernung zum Bestandsgebäude im GHR 27 beträgt 400 m (5 Laufminuten). Das muss für Kinder und Eltern temporär zumutbar sein, zumal die Wege für die Nutzer der KiZ 74 (Bernadottestraße) und 73 (Niederurseler Landstraße) mit 1,1 km (15 Minuten) bzw. 1,4 km (20 Minuten), die bei der Sanierung das Provisorium "Am Forum" erreichen müssen, sehr viel weiter sein werden. Beide Einrichtungen verfügen auch über Hortplätze, und der Weg etwa von der Heinrich-Kromer-Schule zum "Forum" ist 1,9 km lang (26 Laufminuten). Der Ortsbeirat favorisiert folglich die Ersatzlösung am Friedhof Niederursel, ist aber gerne bereit, weitere Vorschläge des Magistrats für Ausweichstandorte zu beraten. Eine Nutzung des King-Parks kommt jedoch nicht in Frage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage B 209 wird an den Magistrat zurückverwiesen. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Die Vorlage OF 456/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung die Worte "Es bleibt dabei" durch die Worte "Nach wie vor ist der Ortsbeirat der Meinung" ersetzt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4936, 30. Sitzung des OBR 8 vom 04.07.2024

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern

06.06.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5601 entstanden aus Vorlage: OF 433/8 vom 20.05.2024 Betreff: Verkehrssituation Praunheimer Weg zwischen dem Weißkirchener Weg und der Niederurseler Landstraße verbessern Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Praunheimer Weg vor dem Haus mit der Hausnummer 1 in Fahrtrichtung Weißkirchener Weg das Parken auf der rechten Fahrbahnseite kurzfristig wieder zu verbieten und geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung des Parkverbotes zu ergreifen (aufgrund der Behinderung von Rettungskräften besteht Gefahr im Verzug); 2. die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße in Richtung der Straße Alt-Niederursel umzuwidmen; 3. die Reihenfolge der Beschilderung der Ladezone zu ändern. Die Schilder müssen von oben nach unten folgendermaßen angeordnet werden: a) Halteverbot (Vz. 283-20); b) Lieferverkehr frei (Vz. 1026-35); c) wochentags zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr (Vz. 1000-02). Begründung: Mit der Einrichtung der Ladezone vor dem Haus Alt-Niederursel mit der Hausnummer 2 (Eiscafé) wurde das Schild Halteverbot (Vz. 283-30) entfernt und daher ist nunmehr das Parken zwischen der Kreuzung Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße/Alt-Niederursel und der Kreuzung Praunheimer Weg/Weißkirchener Weg auf der rechten Fahrbahnseite erlaubt. Aufgrund der nunmehr dauerhaft parkenden Fahrzeuge ist die verbleibende Fahrbahn so eng, dass Rettungskräfte bei der Einfahrt nach Niederursel behindert werden (Gefahr im Verzug). Darüber hinaus können alle Verkehrsteilnehmer die Engstelle nur noch abwechselnd befahren. Die Folge sind Rückstaus in beide Fahrtrichtungen und gefährliche Situationen mit Fußgängern (am Zebrastreifen). Nach der aktuellen Beschilderung besteht das Halteverbot zwischen 11:00 Uhr und 14:30 Uhr, wovon der Lieferverkehr ausgenommen ist. Die Beschilderung für die Ladezone sollte jedoch regeln, dass der Lieferverkehr wochentags zwischen11:00 Uhr und 14:30 Uhr von dem Halteverbot ausgenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1792 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsführung im Bereich Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße

22.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 440/8 Betreff: Verkehrsführung im Bereich Praunheimer Weg/Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern die Verkehrsführung wie folgt zu verändern: - Die Straße Praunheimer Weg (Höhe Hausnummer 1) wird von einer zweispurig befahrbaren Straße zu einer Einbahnstraße von Alt Niederursel in Richtung Weißkirchener Weg - Die Einbahnstraßenreglung der Straße Niederursel Landstraße (Höhe Hausnummer 156) wird in Richtung Alt Niederursel gedreht. Dabei muss geprüft werden, ob eine Änderung der Straßenseite für parkenden Autos zweckmäßig ist. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Begründung: Auf der Straße Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 1 wird auf beiden Seiten geparkt. Dadurch bleibt eine Straßenbreite übrig, die nur von einem Auto befahren werden kann. Zurzeit ist die Straße jedoch in beide Richtungen befahrbar. Durch diesen Umstand kommt es zu Begegnungen von Fahrzeugen, die nicht aneinander vorbeifahren können. Eines der beiden Fahrzeuge muss daher zurücksetzen. Durch die Einführung einer nur in eine Richtung befahrbaren Straße kann das Parken im Sinne der dortigen Gewebetreibenden weiterhin erlaubt bleiben. Die Zufahrt nach Alt Niederursel ist durch das Drehen der Richtung der Einbahnstraße in der Niederurseler Landstraße Richtung ‚Alt Niederursel gewährleistet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 440/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

ErsatzSchulbau für die Sanierung/Modernisierung der ErnstReuterSchulen

21.05.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 436/8 Betreff: Ersatz-Schulbau für die Sanierung/Modernisierung der Ernst-Reuter-Schulen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Vorbereitung der Sanierung der Ernst Reuter Schulen zu prüfen, ob auf der Wiese, die östlich an das Gelände der Ernst Reuter Schulen anschließt und durch einen Weg sowohl von der KT 109 als auch von den Häusern der Oberfeldstraße getrennt wird - im Ortsbezirk "Hundewiese" genannt - ein provisorischer Schulbau (z.B. aus Containern) errichtet werden kann. Die Prüfung soll schnellstmöglich erfolgen, damit die Planung für den Ersatz-Schulbau eingeleitet und umgesetzt werden kann und die Neubauten bzw. die Sanierung der denkmalgeschützten Gebäude nicht verzögert wird. Der Ersatzbau soll mehrere Klassenräume und auch Fachräume bereitstellen und mindestens den Raumanforderungen der in 2026/27 prognostizierten Zahl auszulagernder Klassen/ Kursgruppen genügen. Begründung: Für den Abriss, einen Neubau und die Kernsanierung der Schulgebäude der Ernst Reuter Schulen müssen Ersatzräume geschaffen werden, um den Regelunterricht weiterführen zu können. Diese stehen auf dem Gelände der ERS nicht zur Verfügung, ebenso ist ein Umzug in die Europäische Schule ausgeschlossen, deren Umsiedelung und Neubau an anderer Stelle in der Stadt noch unklar ist. Zur Vorbereitung auf die dringend notwendige Reparatur und Sanierung der Ernst Reuter Schulen müssen rechtzeitig Ersatzräume geplant und aufgestellt werden. Die angrenzende Wiese ist unmittelbar neben dem Schulgelände, d.h. der Unterricht und die Sanierungsarbeiten auf dem Gelände könnten leichter abgestimmt werden, baubedingte Störungen könnten z.B. durch Absprachen beseitigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 436/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 436/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 436/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 436/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trassen der Regionaltangente West zum Nordwestzentrum vorstellen

18.04.2024 · Aktualisiert: 22.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5423 entstanden aus Vorlage: OF 426/8 vom 30.03.2024 Betreff: Trassen der Regionaltangente West zum Nordwestzentrum vorstellen Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, welche Varianten zur Streckenführung der Regionaltangente West vom Gewerbegebiet Praunheim in das Nordwestzentrum (NWZ) aktuell geprüft werden. Die Vorschläge sahen eine Verlängerung der Regionaltangente West (RTW) parallel zur Autobahn A 5 vor, mit einer Anbindung an die U 3 in Richtung Nordwestzentrum. Variante 1 verbleibt östlich der A 5 auf der Seite von Nordweststadt/Niederursel, in Variante 2 wird die Regionaltangente West etwa in Höhe der Feldwegbrücke auf die westliche Seite der A 5 verschwenkt. Die RTW-Planungsgesellschaft wollte beide Vorschläge in das Planungskonzept aufnehmen. Auf eine Trasse durch das Schul- und Bebauungsgebiet der Nordweststadt wurde verzichtet. Begründung: Es ist dem Ortsbeirat wichtig, dass mit der RTW eine Anbindung des Frankfurter Nordens an den Westen Frankfurts und den Main-Taunus-Kreis erfolgt, um den Verkehrsknotenpunkt über die Hauptwache und den Hauptbahnhof zu entlasten. Eine unterirdische Führung der RTW in das Nordwestzentrum wurde aus Kostengründen bereits 2010 ausgeschlossen. Die einst vorgesehene Trasse für einen oberirdischen Bau wird heute als Schulgelände, Wegeverbindung und Spielgelände genutzt. Sie führt zudem sehr eng an Einfamilienhäusern als auch an großen Wohnblocks entlang. Eine Anbindung an den U-Bahnhof im Nordwestzentrum wäre zudem ohne Verlust der sozial und sportlich genutzten städtischen Gebäude im NWZ kaum möglich. Um die schmale Geländetrasse vom Praunheimer Weg ins NWZ zu erhalten, die für die Bewohner:innen eine wichtige soziale und klimatische Bedeutung hat, lehnt der Ortsbeirat die ursprüngliche Trassenführung der RTW ab und bittet darum, die vorgeschlagenen Alternativen intensiv zu prüfen und dem Ortsbeirat baldmöglichst zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

30er-Zone im Bereich Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße

18.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5426 entstanden aus Vorlage: OF 422/8 vom 25.03.2024 Betreff: 30er-Zone im Bereich Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die 30er-Zone auf den Bereich um die Kreuzung Praunheimer Weg - Niederurseler Landstraße weiter in die Niederurseler Landstraße hinein (Richtung Heinrich-Kromer-Schule) auszuweiten. Begründung: In dem oben genannten - ohnehin verkehrlich anspruchsvollen - Bereich, in welchem sich auch zahlreiche Zebrastreifen befinden, kommt es immer wieder zu gefährlich Situationen zwischen Fußgänger:innen (auch Schüler:innen)/Fahrradfahrer:innen und schnell fahrenden Autofahrer:innen, die ihr Tempo einzelfallbezogen nicht an die komplexe individuelle Verkehrssituation anpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1569 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8

02.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 419/8 Betreff: Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates die Wirtschaftsdezernentin und die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Thema "Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8" einzuladen. Die örtlich tätigen Gewerbevereine und Vereinsringe sind über die Sitzung zu informieren. Begründung: Seit dem Ende der Corona-Krise und dem Beginn der auch durch den Ukraine-Krieg und die Energietransformationsprozesse in Deutschland ausgelösten Preissteigerungen hat sich die Situation für Wirtschaft, Gewerbe und Einzelhandel nicht wieder normalisiert. Im Ortsbezirk 8 gibt es weiterhin sichtbare Leerstände oder lediglich Übergangsnutzungen von Gewerbeimmobilien. Immer mehr schließen inhabergeführte Lebensmittelgeschäfte oder müssen Gastronomiebetriebe um ihre Existenz bangen. Die Schließung der Metzgerei in der Mark-Aurel-Straße, der Verlust des Uhrmachergeschäftes in der Heddernheimer Landstraße und die ungesicherte Zukunft des für das soziale Treffen in Niederursel wichtigen italienischen Restaurants am Praunheimer Weg 1 machen den Menschen im Stadtteil sorgen. Gewerbetreibende beklagen zudem die zunehmend schlechtere Parkplatzsituation in den Ortskernen, so dass Laufkundschaft immer weniger zu erwarten ist. Unterdessen werden investitionswillige Unternehmen, wie am Beispiel des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße festzustellen ist, von der Verwaltung nicht hinreichend zielorientiert unterstützt. Der Ortsbeirat will seine Funktion als Verstärker der örtlichen Interessen wahrnehmen und beantragt im Rahmen seines Fragerechts eine ordentliche Ortsbeiratssitzung mit der im Magistrat für Wirtschaft zuständigen Stadträtin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 419/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ein Hochhaus zur Erweiterung der Europäischen Schule?

02.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 420/8 Betreff: Ein Hochhaus zur Erweiterung der Europäischen Schule? Der Ortsbeirat möge beschließen: Wie im Ortsbezirk zu vernehmen ist, plant die Europäische Schule Frankfurt (ESF) einen Erweiterungsbau am aktuellen Standort Praunheimer Weg zur Verstärkung ihrer Kapazitäten für in naher Zukunft erwartete etwa 2.300 Schüler. Angeblich ist auf dem früheren Gelände der Bezirkssportanlage der Nordweststadt, das heute zur ESF gehört, ein Hochhaus geplant, das nach einem Umzug der ESF als Gebäude für eine zusätzliche weiterführende Schule - wie zu hören ist eine Gesamtschule - genutzt werden soll. Wenn das zutrifft, scheint der Magistrat von einem längeren Verbleib der ESF in der Nordweststadt auszugehen, obwohl er in den Bewerbungsunterlagen für die EU-Geldwäschebehörde bereits mit dem "attraktiven" und für die Erreichbarkeit der Europäischen Zentralbank "bequemen" Standort am Ratsweg geworben hat. Aus Sicht des Ortsbezirks ist diese neue Entwicklung, wenn die Informationen zutreffen, nicht positiv: Der Ortsbeirat favorisiert eine Rückgabe des ESF-Geländes zugunsten einer Grundschule für den zukünftigen Bedarf nach einer möglichen Arrondierung der Nordweststadt sowie einer Sportanlage, die von den Schulen und den Vereinen im Nordwesten genutzt werden kann. Die Erhöhung der Schülerkapazitäten durch die ESF bringt zudem nich einmal mehr Eltern-Taxi-Verkehr, was sich heute schon ungünstig auf die benachbarten Wohnsiedlungen auswirkt. Würden Bauarbeiten auf dem ESF-Gelände für ein neues Schulgebäude beginnen, bevor die seit vielen Jahren geplante Sanierung der Ernst-Reuter-Schulen gestartet ist - laut Finanzplanung im aktuellen Haushalt geht es damit frühestens 2027 los -, würde das im Stadtteil von vielen Menschen als Bevorzugung der ESF empfunden und wäre daher kein glückliches schulpolitisches Vorgehen des Magistrats. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Sind die Informationen über einen geplanten Hochhausbau für die ESF und eine zukünftige Gesamtschule zutreffend? 2. Wenn die Information zutreffend ist, bis in welches Jahr rechnet der Magistrat mit einem Verbleib der ESF in der Nordweststadt? 3. Was sind die Gründe für die Verzögerungen bei der Findung eines neuen Standortes für die ESF? 4. Was sind die Gründe für die Planung einer Gesamtschule und welche Gründe sprechen gegen eine Grundschule? 5. Kommt es nicht zum Bau des "Stadtteils der Quartiere", welchen Plan B hat der Magistrat für eine Bezirkssportanlage, die dem Frankfurter Nordwesten wieder zur Verfügung steht? 6. Mit welchem verkehrlichen Zusatzaufkommen (Pkw und Schulbus) in der Nordweststadt rechnet der Magistrat, wenn die ESF am Standort erweitert wird? 7. Wie sieht das Verkehrskonzept dafür aus? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 935 2024 Die Vorlage OF 420/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Text in der Einleitung ab den Worten "Aus Sicht des Ortsbezirks ist" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbau/Abriss des Wohn-und Geschäftshauses Praunheimer Weg 1

02.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 418/8 Betreff: Umbau/Abriss des Wohn-und Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Dem Ortsbeirat wurde bekannt, dass dem im Objekt Praunheimer Weg 1 befindlichen Restaurant "Pisa" und weiteren Mietern gekündigt wurde. Hintergrund hierfür sei der Abriss des Gebäudes. Dies vorausgeschickt wolle der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten Auskunft drüber zu geben, 1. was insgesamt dort geplant ist/wird. 2. was gemäß dortigem Bebauungsplan möglich ist. 3. was mit dem (Bier-)Garten des Anwesens geschehen soll. 4. was die Wirtschaftsförderung unternimmt, um den für den Stadtteil wichtigen Treffpunkt zu erhalten. 5. ob es vorgesehen ist im Erdgeschoss wieder eine Restauration einzurichten. 6. in welchem Zeitrahmen sich eventuelle (Um)Baumaßnahmen ereignen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, den Erhalt der zwei großen Kastanien im Garten der Liegenschaft sicherzustellen. Begründung: Die einzig verbliebene Gastronomie direkt im Geschäftszentrum Niederursels scheint einem Neubau weichen zu müssen. Neben den ebenfalls dort teilweise seit Jahren etablierten Büros und Firmen bedeutet dies das Aus für eine beliebte Traditions-Pizzeria, die seit vielen Jahrzehnten und über Generationen hinaus geschätzt wird. Entsprechend ist sie für viele im Stadtteil ein beliebter und zentraler Treffpunkt für alle Altersgruppen. Neben der Schließung verschiedener alter Gaststätten im Umfeld über die letzten beiden Jahrzehnte wäre das ein neuerlicher Rückschlag für ein dadurch auch abends belebtes Quartier. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 936 2024 Die Vorlage OF 418/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Antragstextes die Worte "zwei großen" durch die Worte "drei großen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim

27.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 382/7 Betreff: Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim 2018 forderte der Ortsbeirat den Magistrat auf zu prüfen, ob eine Straßenbahn parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg, Heerstraße, Guerickestraße und Gaugrafenstraße eine attraktive Alternative für Pendler gegenüber der Nutzung des eigenen Pkw's sei. Der Magistrat sagte zu, dies im Rahmen der anstehenden abschließenden Untersuchungen zum neuen Gesamtverkehrsplan (GVP) zu machen. Inzwischen ist die Entwicklung des neuen GVP um Jahre verschoben worden. Der Bau der Ortsumfahrung Praunheim (vorgesehen im bisherigen GVP) ist wegen der Voruntersuchung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 4 nicht weiter vorangetrieben worden. Die in den neunziger Jahren von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Verlängerung der U6 (heute U7) in des Gewerbegebiet Praunheim nördlich der Heerstraße wurde nicht umgesetzt, da zwischenzeitlich der Bau der RTW beschlossen wurde. Eine entsprechende Abstimmung war notwendig. Der Bau der RTW, die ursprünglich 2018 in Betrieb gehen sollte, wurde dieser Tage begonnen. Wie in Praunheim eine Verknüpfung mit der U 7 und einer möglichen "Park, Ride and Bike - Anlage" aussehen soll, wurde dem Ortsbeirat bisher nicht vorgestellt. Sowohl der Pendlerverkehr, als auch die Kfz-Zulassungen in Frankfurt erreichen mittlerweile wieder Rekordwerte. Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, der getrennt vom Individualverkehr (IV) erfolgen sollte, ist als Alternative dringend nötig. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er eine Verkehrsentlastung in Praunheim und Rödelheim plant. - Ist weiterhin eine Ortsumfahrung Praunheim vorgesehen und, falls ja, was ist der aktuelle Planungsstand? - Wird der Magistrat entsprechend unserer Anfrage aus 2018 eine Straßenbahnlinie, die unabhängig vom IV verkehrt, zwischen Nordweststadt, Praunheim und Rödelheim (mit Verlängerung nach Bockenheim bzw. Sossenheim) vorsehen oder als günstige Alternative, eine IV-freie Busspur einrichten? - Wird der Magistrat an der Planung des Verkehrsknotens RTW, U-Bahn und Park-, Ride- und Bike-Anlage den Ortsbeirat 7 rechtzeitig beteiligen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die drei Fragen der Vorlage OF 382/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 905 2024 1. Die erste Frage der Vorlage OF 382/7 wird abgelehnt. 2. Die zweite Frage und dritte Frage der Vorlage OF 382/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und 2 farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu 2. zweite Frage: Einstimmige Annahme dritte Frage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße)

29.01.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 389/8 Betreff: Zeitplan für Abriss und Neubau der Kinderzentren 73 (Niederurseler Landstraße) und 74 (Bernadottestraße) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Schon vor einigen Jahren war den Medien zu entnehmen (u.a. Frankfurter Rundschau v. 07.02.2020), dass die Kinderzentren 73 und 74 nach Fertigstellung des Neubaus des Kinderzentrums 37 (In der Römerstadt) das Provisorium Am Forum beziehen, wenn deren Ersatzneubau ausgeführt wird. Die Neubaumaßnahme beim KiZ 37 wird aktuell ausgeführt, jedoch sind 2023 Gelder für die beiden Kinderzentren in der Nordweststadt zur Finanzierung der Gesamtsanierung des KiZ 126 in der Rendeler Straße (Stadtteil Bornheim) verlagert worden: 1,53 Mio. EUR für das KiZ 73 (M 11-23) und 1,1 Mio. EUR für das KiZ 74 (M 97-23). Nach den ursprünglichen Plänen sollte das KiZ 74 die Container-Anlage am Forum bereits 2022 beziehen und das KiZ 73 dann im Jahr 2024. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann beginnen die Baumaßnahmen für den Ersatzneubau der Kinderzentren 73 und 74? 2. Aus welchen Gründen sind die Baumaßnahmen zurückgestellt worden? 3. Wird es eine Folgenutzung der Containeranlage am Forum geben und wenn ja, welche? 4. Ist die Anlage am Forum noch für die provisorische Nutzung durch die KiZ 73 und 74 vorgesehen oder werden für diese Einrichtungen Alternativen geplant? 5. Wie lange wird die Grünfläche am Forum noch als Kita-Standort fremdgenutzt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 864 2024 Die Vorlage OF 389/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Erweiterung der Erich-Kästner-Schule

22.11.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 363/8 Betreff: Erweiterung der Erich-Kästner-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Schuljahr 2016/17 wurde für die Erich-Kästner-Schule mit der Planung eines Erweiterungsbaus für neue Klassenräume, eine Mensa und eine Schülerbücherei begonnen. Im Doppelhaushalt 2020/21 waren bereits Planungsmittel eingestellt, sie wurden jedoch in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 wieder herausgenommen. In der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 21.09.2023 teilte die Bildungsdezernentin Stadträtin Sylvia Weber mit, die Schule sei wieder in die Priorisierung aufgenommen. Die Schule benötigt dringend diese Erweiterungsflächen, damit sie mehr Kapazitäten hat und den Ganztag darstellen kann. Für diesen Schulbezirk im Kernbereich der Nordweststadt ist das auch aus sozialen Gründen absolut dringend. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann erhält die Erich-Kästner-Schule den Erweiterungsbau für Mensa, Schulbücherei und neue Klassenräume? 2. Wo genau auf dem Areal am Praunheimer Weg soll der Erweiterungsbau entstehen? 3. Welche konkreten Planungsschritte sind bereits unternommen worden mit welchem Raumprogramm? 4. Welche Planungsmittel sind erforderlich und mit welchen Gesamtkosten für die bauliche Realisierung ist aktuell zu rechnen? 5. Wieviele Räume werden für die Erweiterte Schulische Betreuung (EBS) / Hortbetrieb zur Verfügung stehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 806 2023 Die Vorlage OF 363/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgänger:innenübergang einrichten und markieren

21.11.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2023, OF 379/8 Betreff: Fußgänger:innenübergang einrichten und markieren Im Frankfurter Wochenblatt, KW 44, wird die Leiterin des Amtes für Straßenbau und Erschließung mit der Ankündigung zitiert, dass 5 Übergangskonstruktionen der Brückenbauten auf der Rosa Luxemburg Straße zwischen Fernsehturm und Ginnheimer Landstraße repariert oder neu hergestellt werden müssen. In der Zeit werde nur jeweils eine Fahrspur zur Verfügung stehen. Diese Engstellen sowie zu erwartende nächtliche Vollsperrungen sollen weiträumig (über Bockenheim und Ginnheim) umfahren werden, die Bauarbeiten werden im nächsten Jahr fortgeführt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, schnellstmöglich in der Bernadottestraße mindestens eine weitere Fußweg-Überquerung einzurichten (z.B. bei Haus Nr. 78 bzw. 41) und zu markieren. Alle bestehenden Querungen sowohl in der Bernadottestraße als auch in der Titusstraße sollen deutlich sichtbar (möglichst mit neuem Farbauftrag) markiert werden. Begründung: Im Ortsbezirk 8 ist zu erwarten, dass die Kunden und Angestellten des NWZs die Rosa Luxemburg Straße sowie die weiträumigen Umfahrungen vermeiden und über die Straßen des Ortsbezirks auf andere Zubringer-/bzw. Ausfallstraßen ausweichen. Die Bernadottestraße und die Titusstraße werden schon deutlich mehr befahren, die winterliche Dunkelheit und die Wetterverhältnisse erschweren Fußgänger:innen die Überquerung der Straßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 379/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich 22: Umwelt 22.09: Grün- und Freiflächen Baumpflanzungen in den Bachtälern im OBZ 8

19.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2023, OF 277/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 22: Umwelt 22.09: Grün- und Freiflächen Baumpflanzungen in den Bachtälern im OBZ 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen In den vorliegenden Etat-Entwurf, Produktbereich 22 Umwelt wird eine weitere Investitionsposition (Baumpflanzungen in den Bachtälern OBZ 8) aufgenommen, so dass im Winter 2023 im Ortsbezirk mindestens 80 neue Bäume neu gepflanzt werden können. Folgende Standorte sollen durch neue Pflanzen ergänzt oder erweitert werden: a) Urselbachaue: östlich der HH Wiesenau, südlich der U-Bahn Gleise zwischen asphaltiertem Weg und Bachlauf, nördlich der U-Bahn Gleise auf der Wiese anschließend an vorhandenen Baumbestand b) Steinbachtal bis zur A 5: Ergänzung des Baumbestandes am nördlichen Ufer c) südlich Naturschutzgebiet Riedwiese: zwischen Rohrborngraben und Weg entlang der A 661 d) Martin-Luther-King Park: Ergänzung des Baumbestandes im Westen zwischen Praunheimer Weg und Hammarsköldring Die Auswahl der Baumsorten soll sich 1. an dem prognostizierten Klimawandel der nächsten Jahre orientieren und 2. daran, ob die richtige Wassermenge für die Wurzeln am Standort zu gewährleistet ist und 3. ob mit der Ausbildung der Kronen eine Verschattung der bodennahen Vegetation zu erreichen ist. Begründung: Durch steigende Temperaturen steigt die Gefahr des Wassermangels, womit ein Austrocknen des Bodens und das Absterben der bodennahen Vegetation verbunden sein können. Größere Bäume mit einem dichten Blätterdach können sowohl Wasser speichern als auch die niedrigere Vegetation vor dem Vertrocknen bewahren. Auch verarbeiten sie in ihrem Stoffwechsel das schädliche CO2 und versorgen die Luft mit Sauerstoff. Sie dienen in vielfacher Weise der Gesundheit der Stadtbewohner. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 108 2023 Die Vorlage OF 277/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den vorliegenden Etatentwurf, Produktbereich 22 Umwelt, wird eine weitere Investitionsposition ‚Baumpflanzungen in den Bach- und Flusstälern im Ortsbezirk 8' aufgenommen. Die Auswahl der Baumsorten soll sich 1. an dem prognostizierten Klimawandel der nächsten Jahre orientieren und 2. daran, ob die richtige Wassermenge für die Wurzeln am Standort zu gewährleisten ist und 3. ob mit der Ausbildung der Kronen eine Verschattung der bodennahen Vegetation zu erreichen ist." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Lastenräder im Ortsbezirk 8

17.04.2023 · Aktualisiert: 05.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 285/8 Betreff: Lastenräder im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadt Frankfurt hat 2021 und 2022 die private Anschaffung von Lastenrädern mit jährlich 200.000 Euro bezuschusst. Auch im Ortsbezirk 8 sind immer häufiger schwere Lastenräder im Straßenverkehr unterwegs. Lastenräder sind, wenn sie mit bis zu 25 km/h und max. 250 W elektromotorisch unterstützten Räder fahren, den Fahrrädern gleichgestellt und benötigen im Gegensatz zum Motorroller kein Versicherungskennzeichen. Die Fahrerinnen und Fahrer brauchen bei diesen Modellen keine Fahrerlaubnis Klasse AM. Nicht selten kommt es im öffentlichen Raum des Bezirks zu Konflikten mit Lastenrädern, weil ungekennzeichnete Modelle mit mehr als 25 km/h unterwegs sind (z.B. Lasten Speed-Pedelecs mit bis zu 45 km/h), diese mit rasanten Geschwindigkeiten selbst auf Fußwegen oder im Martin-Luther-King-Park fahren und die häufig breiten und kastenförmigen Räder beim Fahren gegen die Einbahnstraße den Verkehr blockieren, wenn, wie z.B. in den Straßen Am Alten Schloß oder Alt-Niederursel, nicht genügend Ausweichmöglichkeiten, zum Beispiel durch Parklücken, vorhanden sind. Zudem werden Lastenräder nicht auf Privatflächen, sondern häufig im öffentlichen Raum auf Gehwegen dauerhaft abgestellt, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger, besonders mit Kinderwagen oder Rollator, behindert werden. Nach dem Nationalem Radverkehrsplan 3.0 überprüft der Bund derzeit den Rechtsrahmen hinsichtlich der "Präzisierung der technischen Vorschriften für Lastenräder". Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung auf Bundesebene nach Kenntnis des Magistrats bisher gekommen? 2. Teilt der Magistrat die Auffassung für die Notwendigkeit einer Regulierung im Hinblick auf die Abmessungen und Höchstgeschwindigkeiten von Lastenrädern? 3. Welche Auffassung hat der Magistrat zu verpflichtenden Schulungen für das Fahren von Lastenrädern bestimmter Abmaße und Eigenschaften? 4. Unter welchen Bedingungen haben Lastenfahrräder kein Fahrrecht gegen die Einbahnstraße? 5. Werden Lastenräder von der Stadtpolizei Verkehr kontrolliert (Zu hohe Geschwindigkeit, Fahren auf Gehwegen, im Bereich von Fußgängerampeln etc.) und wenn ja, wie häufig sind 2021 und 2022 Kontrollen im Ortsbezirk 8 erfolgt mit welchen und wie hohen Bußgeldern? 6. Wird von der Stadtpolizei Verkehr auch kontrolliert, ob Kinder, wie von der DEKRA empfohlen, in Lastenrädern angeschnallt sind? 7. Wie viele Bürgerinnen und Bürger bzw. Unternehmen und Vereine im Ortsbezirk 8, gegliedert bitte nach den Stadtteilen Niederursel, Heddernheim und Praunheim-Nord, erhielten bisher den städtischen Zuschuss zur Anschaffung eines Lastenrades mit jeweils welcher Gesamtfördersumme? 8. Ist der städtische Zuschuss nur für Fahrzeuge mit Anschnallsystem gewährt worden? Welche kurz- und langfristigen Ziele verfolgt der Magistrat zur Verbesserung der Verkehrsintegration von Lastenrädern im Ortsbezirk 8? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 285/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 699 2023 Die Vorlage OF 285/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Öffentliche Toilettenanlagen

23.03.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2023, OA 347 entstanden aus Vorlage: OF 271/8 vom 07.03.2023 Betreff: Öffentliche Toilettenanlagen Vorgang: M 174/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine zusätzliche Toilettenanlage für den im Ortsbezirk 8 liegenden Martin-Luther-King-Park aufzunehmen . Sie sollte nah an dem stark frequentierten Verbindungsweg im Park, der das Nordwestzentrum mit dem Praunheimer Weg verbindet, als festes Gebäude oder Systemtoilette positioniert werden. Begründung: Der Park ist wegen seiner Aufenthaltsqualität mit ruhigen Plätzen als auch wegen des Kinderspielplatzes und Bolzplatzes stark besucht und wird auch wegen seiner fußläufigen Verbindung zwischen den Stadtteilen Nordweststadt, Niederursel, Praunheim und Heddernheim zu allen Jahreszeiten genutzt. Fehlende Toiletten führen zu Verschmutzungen rund um den Weiher und im Gebüsch und Unterholz der Bepflanzungen. Der Anschluss für eine öffentliche Toilettenanlage könnte z. B. von der Erich-Kästner-Schule gelegt werden. Im gesamten Ortsbezirk gibt es aus im Nordwestzentrum bisher keine öffentlichen Toilettenanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Bericht des Magistrats vom 28.08.2023, B 330 Initiative vom 07.11.2024, OI 79 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 17. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.05.2023, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 347 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3290, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023 Aktenzeichen: 91-22

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wohnungsbau-Stopp in Praunheim beenden

28.02.2023 · Aktualisiert: 23.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 266/7 Betreff: Wohnungsbau-Stopp in Praunheim beenden Durch die Voruntersuchung für eine SEM hat der Magistrat nahezu sämtliche Bautätigkeiten zwischen Heerstraße/Praunheimer Weg und der Autobahn A5 seit über 5 Jahren verhindert. Die heutige Wohnungsknappheit in Frankfurt verlangt aber einen raschen Wohnungsbau. Der Baustopp wurde damit begründet, dass eines Tages für 30.000 Menschen Wohnungen entstehen könnten. Die Bundes- und Landespolitik hat mittlerweile festgestellt, dass das Abwandern aus dem ländlichen Raum und aus Deutschlands Osten in die Ballungsräume enorme Probleme zur Folge hat. Maßnahmen der verantwortungsbewussten Politiker gegen diese Entwicklung, wie z. B. Ausbau der Infrastruktur, Home-Office u. a., zeigen erste Erfolge. Nicht nur die "neuen" Bundesländer verzeichnen einen Zuzug, sondern auch Klein- und Mittelstädte. Das Wachstum vieler Großstädte hingegen stagniert derzeit. (Frankfurt am Main 2018: 747.800 EW; 2019: 758.600 EW; 2020: 758.800 EW; 2021: 753.600 EW). Unklar ist, ob überhaupt und, falls ja, in welchem Umfang dem Magistrat gestattet wird, in den Schutzbereich des Regionalen Grünzuges über Zielabweichungsverfahren eines Tages einzugreifen. Nach Vortrag des Planungsdezernates sei der größte Teil der vorgesehenen Wohnungsbaufläche praktisch schon in städtischem Eigentum. Ein großer finanzieller Gewinn dürfte somit durch eine SEM kaum zu erzielen sein. Der Baustopp durch die über fünfjähre Voruntersuchung hat dazu geführt, dass etwa 1000 Wohnungssuchende, die schon bereits westlich der Nordweststadt geplante Wohnungen (Bebauungsplan 906) nicht beziehen konnten. Ohne städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wäre es der Stadt in kurzer Zeit möglich, in Praunheim - nördlich der Heerstraße - nach Änderung des bestehenden, bzw. durch Beschlussfassung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Baumaßnahmen für Wohnen, Gewerbe und Infrastruktur zeitnah durchzuführen, da dieses Areal nicht zum regionalen Grünzug gehört. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen 1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan B 854 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 1) und der in Aufstellung befindliche B 696 (nördliche Heerstraße - Teilbereich 2) werden derart geändert, dass zur Autobahn hin Gewerbe (u. a. wg. der Höchstspannungstrasse) und nach Süden im Wesentlichen Wohnbebauung vorgesehen wird. 2. Die Ortsumfahrung Praunheim soll um das neue Wohngebiet herumführen, damit ein autoarmes Wohngebiet entstehen kann und der Ortskern Praunheims zum Verweilen durch eine attraktive Alternative vom Autoverkehr entlastet wird. 3. Parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg/Heerstraße/Guerickestraße soll eine vom IV freigehaltene Trasse von der Nordweststadt über Praunheim nach Rödelheim für einen ungehinderten ÖPNV (Bus oder Straßenbahn) angelegt werden. 4. Die Planungshinweise der klimaökologischen Untersuchung von GEO-NET Umweltconsulting GmbH aus 2019 sollen berücksichtigt werden. 5. Die Trinkwassergewinnung des Wasserwerks Praunheim II soll nicht nur geschützt werden. Die Möglichkeit einer Kapazitätserweiterung der Wassergewinnung soll erhalten bleiben. 6. Der Ausbau des ÖPNV sollte dem Bezug der Wohnungen und der Gewerbeeröffnungen vorangehen, damit von vornherein eine attraktive Alternative zum IV vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 266/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum

08.02.2023 · Aktualisiert: 01.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 262/8 Betreff: Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, die Straßen, die an den Erich Ollenhauer Ring angrenzen (Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Ernst-Kahn-Straße (alle drei inclusive der Wendehämmer), Titusstraße (mit den angrenzenden Nebenstraßen z.B. Konstantinstraße, Tacitusstraße) weiträumig mit Anwohnerparkplätzen zu versehen. Die Anwohner-Parkzeiten sollen Montag bis Samstag zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr, sowie 18:00 Uhr und 21:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Die Anwohner der oben genannten Straßen haben wenig freie Parkflächen zur Verfügung, da sowohl Mitarbeiter des Nordwestzentrums als auch dessen Besucher die Parkgebühren für die großzügig vorhandenen günstigen Parkflächen in der Garage des Nordwestzentrums vermeiden wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OA (Anregung Ortsbeirat)

U 7-Station im Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181

26.01.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 316 entstanden aus Vorlage: OF 251/8 vom 23.01.2023 Betreff: U 7-Station im Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der A 5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der genannten Bedingungen ist eine leistungsfähige U 7, die angeblich bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U 7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der Europäischen Schule (ESF) für eine Ortsumfahrung Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der Regionaltangente West (RTW) zum Nordwestzentrum scheidet eine Untertunnelung der ESF ebenfalls aus Kostengründen bislang aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der ESF und anschließend auf der Schultrasse wurde seitens der RTW-Planungsgesellschaft favorisiert. Diese sei für die Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren könne. Laut traffiQ könnte die U 7 in Spitzenzeiten, wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, von derzeit acht auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Neben den U-Bahn-Linien 1, 4 und 9 würden auch die U 7 und die RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: 1. Wie sollen die RTW und die U 7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? 2. Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? 3. Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? 4. Wie ist das Wenden beabsichtigt? 5. Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? 6. Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? 7. Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U 7 nachgereicht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2060 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2060) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-Wohnungen

26.01.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3488 entstanden aus Vorlage: OF 253/8 vom 25.01.2023 Betreff: Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-Wohnungen Der Magistrat als aufsichtsführendes Gremium wird aufgefordert, die Umbaumaßnahmen der ABG, die den Mietern im Erdgeschoss der Häuser Im Weimel 2 und 4 - kurzfristig im Dezember für Ende Januar diesen Jahres 2023 - angekündigt wurden, nicht durchzuführen und abzusagen: Die ebenerdige Loggia mit dem Terrassenvorsprung von circa 50 Zentimetern soll nicht mit einer Brüstung umzäunt werden. Außerdem wird die ABG verpflichtet, bei allen Umbau- und Umgestaltungsmaßnahmen in der Nordweststadt rechtzeitig eine Informationsveranstaltung durchzuführen und das Gespräch mit den Mietern zu suchen. Begründung: Alle drei Wohnblocks: Im Weimel 2 und 4, 6 und 8, In der Römerstadt 166 und 168, die rund um eine Grünfläche auf der Tiefgarage liegen, haben in den Erdgeschosswohnungen eine ebenerdige Loggia mit einem Austritt auf eine davor liegende Grünparzelle. Diese Parzellen mit einer Tiefe von etwa fünf bis sechs Meter sind deutlich von der großen Rasenfläche in der Mitte bzw. auf der Tiefgarage abgegrenzt. Die Begrenzung ist heute noch sichtbar, z. B. durch Kirschlorbeerbüsche. Die Pflege der Grünparzelle und der begrenzenden Büsche vor dem Terrassenaustritt wurde von den meisten Erstmietern (1965) selbst übernommen nach Rücksprache mit dem städtischen Vermieter. So ist bis heute eine vielfältige Nutzung entstanden: Beete mit sorgfältig ausgewählten Blühpflanzen, blühende Sträucher, Gräser und Blattpflanzen mit Rankengittern, Sandkästen für Kleinkinder, Gartentische unter Büschen etc. Anfang Januar dieses Jahres, nach der Ankündigung, eine Brüstung auf dem Terrassenaustritt anzubringen, wurden die Pflanzen und Büsche der Häuser Im Weimel 2 und 4 schon beschädigt und abgeschlagen. In einem Brief der ABG (Wagner/Wagner) vom 10.01. dieses Jahres wird darauf verwiesen, dass ein Einverständnis der Mieter nicht erforderlich sei und die vorgelagerten Grünflächen nicht zum Mietvertrag gehörten. Mit diesem Vorgehen wird eine vielfältige Bepflanzung und Nutzung der kleinen Grünparzellen nach jahrzehntelanger Duldung durch den/die Vermieter plötzlich aufgekündigt, es werden auch alte Absprachen mit dem Vermieter ignoriert. Insbesondere aber ist der Sinn der baulichen Maßnahme anzuzweifeln. Hier wird ein ebenerdiger Austritt aus einer Loggia mit einer Balkonbrüstung eingerüstet, was die Sicherheit vor Einbruch und Diebstahl keinesfalls erhöht, aber für die Bewohner den Zugang zu Grünpflanzen, Luft und Erholungsfreiflächen deutlich erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2328 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-40

OA (Anregung Ortsbeirat)

U-Bahn-Station der Linie 7 im Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181

17.01.2023 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 17.01.2023, OA 299 entstanden aus Vorlage: OF 245/7 vom 14.01.2023 Betreff: U-Bahn-Station der Linie 7 im Nordwestzentrum Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der Autobahn 5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der Bedingungen ist eine leistungsfähige U-Bahn-Linie 7, die bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der Europäischen Schule für eine Ortsumfahrung von Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der RTW zum Zentrum scheidet eine Untertunnelung der Schule ebenfalls aus Kostengründen aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der Europäischen Schule und anschließend auf der Schultrasse wurde favorisiert. Diese sei für die Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren kann. Laut traffiQ könnte die U-Bahn-Linie 7 in Spitzenzeiten auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, könne die Zugfolge gar auf 30 erhöht werden. Neben den U-Bahn-Linien 1, 4 und 9 werden auch die U-Bahn-Linie 7 und die RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: - Wie sollen RTW und U-Bahn-Linie 7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? - Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? - Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? - Wie ist das Wenden beabsichtigt? - Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? - Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? - Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 nachgereicht? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 944 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 181 = Ablehnung, OA 299 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181 und OA 299 = Ablehnung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Entsiegelung Wendehammer der Zufahrtsstraßen zum Nordwestzentrum

10.01.2023 · Aktualisiert: 13.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 246/8 Betreff: Entsiegelung Wendehammer der Zufahrtsstraßen zum Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat, insbesondere die Dezernate für Verkehr, Bauen und Umwelt werden aufgefordert, in den vier Stichstraßen zum Nordwestzentrum den Wendebereich zu entsiegeln, mit Erde aufzufüllen und mit wasserspeichernden Niedrigsträuchern zu bepflanzen. Dies betrifft die Titusstraße, die Bernadottestraße, die Ernst Kahn Straße und den Hammarskjöldring. Begründung: Der Wendebereich wird heute äußerst selten genutzt und entstand im Rahmen der Verkehrsplanung der 1960ger Jahre. Durch eine niedrige Grünbepflanzung wird den in den Erich Ollenhauer Ring einbiegenden Autofahrern und Autofahrerinnen die Sicht nicht genommen. Mit der Entsiegelung wird die Aufnahme des Regenwassers ermöglicht und die Auffüllung unterirdischer Wasservorräte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 246/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8

21.11.2022 · Aktualisiert: 10.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Betreff: Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 940/18 OBR 8; V 1306/19 OBR 8; ST 1800/19; ST 2046/19; V 1757/20 OBR 8; V 1758/20 OBR 8; ST 2111/20; V 1925/21 OBR 8; ST 877/21; V 171/21 OBR 8; V 256/21 OBR 8; ST 426/22; ST 434/22; ST 1937/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Leerständen im Ortsbezirk 8 erneut einen aktuellen Sachstand mitzuteilen, was der Magistrat zwischenzeitlich unternommen hat, um momentane Absichten der Eigentümer in Erfahrung zu bringen und/oder diese Liegenschaften einer angemessenen Nutzung zuzuführen: - Bernadottestraße 57 (Bauruine, zuletzt ST 426-22) - Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel, zuletzt ST 426-22) - Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos", zuletzt ST 2046-19) - Habelstraße 23 (ehemalige Trinkhalle, zuletzt ST 2046-19) - Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke", zuletzt ST 877-21) - Alt-Niederursel 18 (ehemalige Hofreite, zuletzt ST 1800-19) - An den Schießgärten (ehemaliger Parkplatz, zuletzt ST 1937-22) - In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt, zuletzt ST 2111-21) - In der Römerstadt 225 (ehemaliges Blumenlädchen, zuletzt ST 434-22) Begründung: Einige Gebäude / Liegenschaften stehen seit Jahren leer oder verfallen. Der Ortsbeirat hat immer wieder Anfragen gestellt und bittet um aktuelle Informationen. Zugleich ist er der Auffassung, dass der Magistrat u.a. durch proaktive Bauberatungen eine Nutzung der fraglichen Liegenschaften herbeiführen sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2022 Die Vorlage OF 224/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen!

10.11.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3127 entstanden aus Vorlage: OF 213/8 vom 23.10.2022 Betreff: Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen! Der Magistrat wird gebeten, bei den Straßenschildern im Ortsbezirk 8, wo sie fehlen (z. B. im Wenzelweg), systematisch mindestens ein Erklärungsschild pro Straßennamen anzubringen. Auch längere, zentrale Erschließungsstraßen sollen daraufhin geprüft und entsprechend beschildert werden. Für die Straße In der Römerstadt soll zum Beispiel erklärt werden, dass es sich hier um die alte Römerstraße nach Mainz und die Hauptstraße der antiken Stadt NIDA ("Platea novi vici") handelt. Begründung: Viele Straßennamen im Ortsbezirk 8 werden an bestimmten Straßenschildern näher erklärt. So erfährt der Passant/die Passantin in der Heilmannstraße zum Beispiel, dass "Heilmann" im Mittelalter ein häufiger Name der Herren von Praunheim gewesen ist. Dass der Wenzelweg hingegen nach dem letzten Bürgermeister von Heddernheim, Hector Wenzel (1845 bis 1911), benannt ist, kann dort nicht nachgelesen werden. Bei vielen anderen Straßen im Ortsbezirk fehlen solchen Erklärungsschilder. Der Ortsbeirat regt an, die fehlenden Erklärungsschilder zu erfassen und sie systematisch anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 670 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 62 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße Hinweis: Die Vorlage OM 2958 wird durch die Vorlage OM 2983 ersetzt.

13.10.2022 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2958 entstanden aus Vorlage: OF 206/8 vom 23.09.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße Hinweis: Die Vorlage OM 2958 wird durch die Vorlage OM 2983 ersetzt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Einrichtung von Tempo 30 auch in der Roßkopfstraße, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. 2. Der Fußgängerüberweg im Kurvenbereich Hammarskjöldring/Roßkopfstraße ist durch Fahrbahnerhöhung zu sichern. Begründung: In der o. g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß Gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung im gesamten Wohngebiet bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2983 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße

13.10.2022 · Aktualisiert: 18.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2983 entstanden aus Vorlage: OF 206/8 vom 23.09.2022 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Praunheimer Weg und Hammarskjöldring sowie Tempo 30 in der Roßkopfstraße Vorgang: OM 2958/22 OBR 8 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OM 2958 durch die Vorlage OM 2983 ersetzt wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: a) Es ist eine Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring ab Höhe Hausnummer 140 bis Praunheimer Weg sowie im Praunheimer Weg bis Kreuzung Am Stockborn einzurichten. Mit nur wenigen Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo-30-Zonen/Tempo-50-Zonen für das gesamte Quartier. b) Einrichtung von Tempo 30 auch in der Roßkopfstraße, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. c) Der Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/Roßkopfstraße ist durch Fahrbahnerhöhung zu sichern. Begründung: In der o. g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß Gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung im gesamten Wohngebiet bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2958 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1060 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 79 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring und mit Tempo 30 in die Roßkopfstraße

31.08.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 194/8 Betreff: Verkehrsberuhigung im Wohngebiet - Tempo-30-Zone im Hammarskjöldring und mit Tempo 30 in die Roßkopfstraße Der Ortsbeirat möge beschließen der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Eine Tempo-30-Zone von Hammarskjöldring Höhe Hausnummer 170 bis Praunheimer Weg Kreuzung Am Stockborn einzurichten. Mit nur vier Schildern löst sich der ganze derzeit bestehende Flickenteppich aus Tempo 30/50 Zonen für das gesamte Quartier. 2. Tempo 30 auch vor dem Zebrasteifen Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße und in der gesamten in der Roßkopfstrasse einzurichten, um die Verkehrssicherheit insbesondere bei Querungen am Zebrastreifen zu erhöhen. 3. Den Zebrastreifen im Kurvenbereich Hammarskjöldring/ Roßkopfstraße durch Fahrbahnherhöhung zu sichern. Begründung: In der o.g. langgezogenen Rechtskurve biegen motorisierte Fahrzeuge aus Richtung Nordwestzentrum/ Hammarskjöldring kommend mit erlaubtem Tempo 50 in die Roßkopfstraße ein. Der Bereich ist durch die seitlich parkenden Fahrzeuge zudem nicht gut einsehbar. Das Überqueren der Roßkopfstraße am Zebrastreifen ist für zu Fuß gehende und gerade für Kinder und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwierig bis gefährlich, weil die bei der derzeitig erlaubten Höchstgeschwindigkeit in die Roßkopfstraße einbiegenden Fahrzeuge erst in letzter Sekunde bemerkt werden können. Umgekehrt können die Fahrzeuge bei dem derzeit erlaubten Tempo 50 unmöglich am Zebrastreifen rechtzeitig bremsen. Tempo 30 trägt außerdem insgesamt zur Verkehrsberuhigung und zu weniger Lärmbelästigung in diesem Wohngebiet bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 194/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8

22.06.2022 · Aktualisiert: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Blitzer

07.02.2022

Hier in Praunheimer Weg ist 30 Zone aber weil die Straße eine lange Gerade ist, fahren die Autos sehr oft mit hoher Geschwindigkeit.

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Rettet die Ernst Reuter Schule

13.02.2020

Wir sollen 19.000 m^2 an die benachbarte Europäische Schule abgeben. Dann funktioniert unser pädagogisches Konzept nicht mehr. Hier gab es schon Inklusion als kaum einer wußte, was das ist. Jetzt ist nicht nur die Inklusion in Gefahr. Die Sanierung der Ernst-Reuter Schulen (ERS) wird seit 10 Jahren verschleppt! Wir, die Eltern der ERS, rufen den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf Entscheidungen zu treffen: - die Umsetzung der Planungsphase 0 der ERS - keine Reduzierung der Schulfläche um 19.000 m^2 - kein weiterer Abriss von dringend benötigten Unterrichtsgebäuden und Turn- und Sporthallen - kein Neubau der Europäischen Schule Frankfurt auf dem Gelände der ERS - keine Erhöhung der Klassengrösse auf 27 Schüler und Schülerinnen - keine Förderstunden- Reduktionen die umgehende Sanierung des Schwimmbades (geschlossen seit 2009) - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg - keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder Sanierung der ERS (seit 10 Jahren verschleppt) verbindlich umgehend anzustoßen - keine Verschandlung des Stadtteil - keine Steigerung der Verkehrsbelastung auf dem Praunheimer Weg keine Einschränkung der Anfahrten von Bussen und Taxen für die Förderkinder - die Berufsorientierung weiter zu fördern und auszubauen - "die nutzlosen Restfächen" der gelebten Pädagogik zuzurechnen Es wird Zeit für ein klares Bekenntnis des Magistrates der Stadt Frankfurt am Main, dass die ERS in ihrer Schulpädagogik NICHT weiter eingeschränkt und eine zügige Umsetzung der Planungsphase 0 verbindlich angestoßen wird

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Zebrastreifen Ghr

12.11.2019

Ich sehe jedes mal an der Haltestelle Gerhart-Hauptmann-Ring/ Praunheimer Weg , das die Leute über die Straße laufen weil sie den Bus erreichen wollen und die Autofahrer rasen tun deswegen wünsche ich mir das es einen Zebrastreifen gibt .

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Keine erneute Erweiterung der Europäischen Schule (ESF) zu Lasten der Ernst-Reuter-Schulen (ERS)

30.01.2015

Die ESF leidet durch die zusätzliche Ansiedlung von EZB und SSM unter akutem Platzmangel. Die politisch Verantwortlichen haben es versäumt, rechtzeitig zu handeln. Das Provisorium geht zu Lasten der ERS und bietet keine nachhaltige Lösung für die Platzprobleme der ESF. Die Europäische Schule (EFS), eine öffentlich-rechtliche Bildungseinrichtung in Frankfurt wurde 2002 errichtet und incl. Kinderhort für 850 Kinder konzipiert. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von in Frankfurt ansässigen europäischen Institutionen haben einen Rechtsanspruch auf eine schulische Ausbildung für ihre Kinder. Bereits bei Gründung sprach man von einer Übergangslösung. Das Gelände, auf dem sich eine Bezirkssportanlage befand, mussten die Ernst-Reuter-Schulen (ERS) seinerzeit an die EFS abgeben, die damit den Ernst-Reuter-Schulen und Sportvereinen im Stadtteil fehlen. Weiterhin wurde trotz vieler Proteste keine Lösung für die unerträgliche Verkehrssituation am Praunheimer Weg gefunden; insbesondere Schülern mit Behinderungen wird der Zugang zum Schulgelände der ERS erheblich erschwert. Obwohl schon lange bekannt ist, dass die Europäische Zentralbank (EZB) sowie die Europäische Bankenaufsicht (SSM) nach Frankfurt kommen, hat man seitens der Stadt und des Bundes versäumt, frühzeitig die erwartende steigende Schülerzahl zu berücksichtigen. Als Zwischenlösung für die ESF wird auf dem Gelände der ERS gerade ein Gebäude in Ständerbauweise, bestehend aus Klassenräumen, Räumlichkeiten für Sport- und Bewegung, Cafeteria- bzw. Mensabereich, errichtet. Finanziert wird dieses durch die EZB; eventuelle Mehrkosten muss die Stadt finanzieren. Nur auf Druck der ERS-Schulgemeinden hat die Stadt der ERS eine Ersatzfläche zugewiesen; die sogenannte Hundewiese. Diese ist aber nicht erschlossen und daher auch nicht kurzfristig nutzbar. Diese Lösung ist nicht nachhaltig. Die EFS hat zurzeit ca. 1450 Schüler. Insgesamt ist innerhalb der nächsten 3 bis 5 Jahren von 2500 Schülern auszugehen. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag des Bundes soll Aufschluss geben, ob die EFS an dem bisherigen Standort verbleibt und weiter ausgebaut wird, oder ob ein neuer Standort gesucht werden muss. Es ist unmittelbar einzusehen, dass ein neuer Standort notwendig wird. Das Versäumnis der Verantwortlichen wird auf dem Rücken der Schüler ausgetragen. Zusätzlich werden die Schüler der beiden ERS täglich wahrnehmen, dass sie auf Sportunterricht verzichten müssen, Bauten auf ihrem Gelände errichtet werden, während bei ihnen Gebäude verfallen. Die betroffenen Schulgemeinden befürchten, dass sich eine Lösung durch das Gerangel der politisch Verantwortlichen u.a. durch zeitraubende Planungsverfahren über Jahre hinziehen wird. Während dieser Zeit verfallen die Ernst-Reuter-Schulen weiter; Frankfurter Modellschulen, die seit Jahrzehnten ihren Bildungsauftrag in hervorragender Weise erfüllen und an denen gelingende Integration täglich erlebt werden kann. Die Gesamtsituation wirkt sich schon jetzt negativ auf den Stadtteil- und Schulfrieden der ERS aus; es kursiert der Begriff „Zweiklassengesellschaft“. Der Sicherheitszaun, der die ESF umgeben muss, verstärkt diese Wahrnehmung. Daher folgende Forderungen: - Eine sofortige – ernst gemeinte – Einbeziehung der betroffenen Schulgemeinden im Rahmen einer demokratischen Lösungsfindung, um kurz- und langfristig Abhilfe zu schaffen. - Eine nachhaltige Planung seitens der Bundesregierung und der Stadt Frankfurt, die auch dem zukünftig erwarteten Platzbedarf der EFS gerecht wird, ohne dass dadurch andere Schulen benachteiligt werden. - Eine klare Zusage der Stadt Frankfurt, das die benötigte Infrastruktur für die hier angesiedelten europäischen Institutionen sicherstellt. Dies beinhaltet eine umgehende Erarbeitung eines nachhaltigen Konzepts für die Erweiterung der ESF. - Ein klares Bekenntnis der Stadt Frankfurt zu ihren Schulen. Dies betrifft neben der Haltung zur Erweiterung der europäischen Schule auch die sofortige Bereitstellung von Finanzmitteln für den dringenden Sanierungsbedarf an der ERS II: * Sofortiger Neubau von Sporthallen zur Entlastung der seit Jahren zum Bersten angespannten Platzsituation im Sportbereich der Ernst-Reuter-Schulen * Sofortige Sanierung der stillgelegten Schwimmhalle * Sofortige Zusammenstellung einer professionellen Planungsgruppe für die Sanierung der beiden Ernst-Reuter-Schulen ab dem Jahr 2017 Links http://www.ersii.de http://ernst-reuter-schule1.de/ http://www.esffm.org/home.html http://www.esfparents.org/images/documents/Newsletter-2015-1de.pdf Susann Sabert und Henrik Lohrberg Vorsitzende des Schulelternbeirats der Ernst-Reuter-Schule II