Keine Brüstungen für ebenerdige ABG-Wohnungen
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 8
Anregung
Der Magistrat als aufsichtsführendes Gremium wird aufgefordert, die Umbaumaßnahmen der ABG, die den Mietern im Erdgeschoss der Häuser Im Weimel 2 und 4 - kurzfristig im Dezember für Ende Januar diesen Jahres 2023 - angekündigt wurden, nicht durchzuführen und abzusagen: Die ebenerdige Loggia mit dem Terrassenvorsprung von circa 50 Zentimetern soll nicht mit einer Brüstung umzäunt werden. Außerdem wird die ABG verpflichtet, bei allen Umbau- und Umgestaltungsmaßnahmen in der Nordweststadt rechtzeitig eine Informationsveranstaltung durchzuführen und das Gespräch mit den Mietern zu suchen.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Sitzung
22
OBR 8
TO I, TOP 42
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
23
OBR 8
TO I, TOP 51
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
24
OBR 8
TO I, TOP 26
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle