Meine Nachbarschaft: Niedenau
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Vorlagen
Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 entstanden aus Vorlage: OF 1205/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits in der Anregung OM 4505 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen; - Hessenplatz; - Spielplatz Eppsteiner Straße. Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden, z. B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Basaltstraße/Ecke Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2016 Aktenzeichen: 91-5
Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7394 entstanden aus Vorlage: OF 1190/2 vom 25.08.2025 Betreff: Ungünstig platzierten Sonderaschenbecher der FES versetzen - Höhe Bockenheimer Landstraße 65 Der Magistrat wird gebeten, auf die FES zuzugehen und den in Höhe der Bockenheimer Landstraße 65 montierten Sonderaschenbecher (siehe Fotos) sinnvoll umzuplatzieren, bspw. auf den Odina-Bott-Platz. Begründung: Der Aschenbecher befindet sich derzeit nicht auf dem Gehweg, sondern auf dem erhöhten ehemaligen Fahrradweg, zudem mündet dort der Kfz-Verkehr aus der Brentanostraße auf die Hauptverkehrsachse. Zur Benutzung des Aschenbechers müssen Füßgänger:innen derzeit also den Gehweg verlassen und mindestens in einen der anderen Verkehrsbereiche eintreten. Eine andere Stelle zur Aufstellung des Aschenbechers wäre sicherlich sinnvoller. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2014 Aktenzeichen: 91-2
Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7293 entstanden aus Vorlage: OF 1677/1 vom 12.08.2025 Betreff: Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen Der Magistrat wird gebeten, bei Events auf städtischen Flächen, insbesondere auch während des Opernplatzfestes auf dem Opernplatz, regelmäßig die Absperrungen auf ihre Verkehrssicherheit kontrollieren und auch an Engstellen im Straßenraum die Fahrgeschwindigkeit reduzieren zu lassen. Begründung: Während des Opernplatzfestes vom 25.06.2025 bis 04.07.2025 war der Radweg entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Norden von Pollern und Absperrungen zugestellt. Gleichzeitig war die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße trotz Engstelle nicht reduziert. Dies ergab eine erhebliche Gefahrensituation. Radfahrende mussten in dieser unübersichtlichen Situation anhalten und auf die Straße ausweichen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2038
Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen durch die baustellenbedingten Umleitungen im Bereich der Bockenheimer Landstraße
Antrag vom 10.10.2025, OF 1252/2 Betreff: Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Verkehrsbelastung in Wohnstraßen durch die baustellenbedingten Umleitungen im Bereich der Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu Verkehrsstoßzeiten die Verkehrsbelastung in den durch die Umleitungen im Rahmen des Umbaus der Bockenheimer Landstrasse zu messen, zu evaluieren und ggf. Änderungen an dem Umleitungen vorzunehmen. Auch sollte der Magistrat mit Schildern dafür Sorge tragen, dass die Anwohner wissen, bis wann die Umleitungen andauern. Begründung: Klagen der Anwohner aus der Beethovenstrasse, die teilweise wegen der Rückstaus Ihre Wohnungen und Zufahrten nicht mehr erreichen können. Auch auf der Siesmayerstrasse staut es sich zeitweise so stark, dass v.a. die Anwohner nahe am Kreuzungsbereich der Bockenheimer Landstrasse Wohnungen und Zufahrten nicht mehr erreichen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1252/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1252/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen 3 CDU, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Unterstützung des ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz
Antrag vom 14.11.2025, OF 1310/2 Betreff: Unterstützung des ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das für September 2026 geplante Ersten Stadtteilfestes auf dem Westendplatz im Rahmen des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen" mit 3.000,- Euro zu beteiligen. Diese sollen für Biertische/Sitzgelegenheiten/Basicatering/Bühne/Lautsprecher (ca. 2.000,- Euro), ein Geschirrmobil (ca. 600,- Euro) und eine mobile Komposttoilette (ca. 400,- Euro) verwendet werden. Zusätzlich möge der Magistrat die notwendigen Mittel für ein Sicherheitskonzept für das Fest zur Verfügung stellen. Begründung: in Kooperation mit dem Sozialrathaus Bockenheim startete im und mit dem Familienzentrum Westend am 14.11.25 ein Arbeitskreis für den Stadtteil Westend-Süd mit einer Kick-off-Veranstaltung. Im Westend Süd fehlt noch ein Forum zur Koordination der Sozialen Arbeit in Jugendarbeit, Schule, Erwachsenenbildung und Seniorenarbeit, wie es dies in allen anderen Stadtteilen des Sozialrathausbezirks gibt. Das erste Netzwerktreffen war mit ca. 20 Teilnehmern aus den Gemeinden, der Kinder- und Jugendhilfe sowie Seniorenbetreuung, Sozialhilfe und Repräsentanten Internationaler Organisationen im Ortsbezirk sehr gut besucht. Der Bedarf an Vernetzung ist bei allen Akteuren sehr groß. Als erste konkrete Initiative soll im September 2026 ein Stadtteilfest auf dem Westendplatz organisiert werden. Das Fest soll als Auftaktveranstaltung für den Arbeitskreis dienen. Ziel des Festes soll sein, zusammen zu kommen und die Akteure im Stadtteil für alle sichtbar zu machen. Die Akteure würden jeweils Infotische mit Mitmachangebot oder Essen anbieten, auch ein Rahmenprogramm und Kinderbetreung sollen angeboten werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 1310/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Großbaustelle Bockenheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7148 entstanden aus Vorlage: OF 1167/2 vom 06.06.2025 Betreff: Großbaustelle Bockenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat in einer Sitzung vor Ort die geplanten Maßnahmen zur Verlegung von Strom- und Fernwärmeleitungen zu präsentieren. Vertreter von Mainova AG und der Netzdienste Rhein-Main GmbH sollen dabei eingebunden werden. Auf folgende Fragen soll in der Vorstellung der Maßnahmen eingegangen werden: 1. Wie sieht die Bedarfsabschätzung für Fernwärme in der durch die Maßnahmen angeschlossenen Gebiete aus? 2. Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Wirkung der im Berufsverkehr zu erwartenden Staus abzumildern? 3. Welche Auswirkungen sind auf den Verkehr in den an die Bockenheimer Landstraße angrenzenden Nebenstraßen zu erwarten? 4. Welche Einschränkungen werden für den Fußverkehr, insbesondere an der nördlichen Seite zwischen Alte Oper und Niedenau sowie Palmengartenstraße und Zeppelinallee, bestehen? Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Über die Baumaßnahme wurde am 30.05.2025 in der Frankfurter Neuen Presse berichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1887 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Die im Oeder Weg aufgestellten Baumkübel als Modell zur Begrünung von Straßen nutzen, in die wegen darunterliegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden dürfen
Antrag vom 12.05.2025, OF 1139/2 Betreff: Die im Oeder Weg aufgestellten Baumkübel als Modell zur Begrünung von Straßen nutzen, in die wegen darunterliegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden dürfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1.) Auch in den fahrradfreundlichen Nebenstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg werden bis zur endgültigen Entscheidung Baumkübel wie im Oederweg aufgestellt. 2.) Entsprechend der Baumkübel im Oederweg sollten witterungsresistente Baumkübel entwickelt werden, die wegen der unter der Straße liegenden Versorgungsleitungen mit Bäumen bepflanzt auf der Straßendecke aufgestellt werden können. 3.) Diese witterungsresistenten Baumkübel sollen in Straßen Aufgestellt werden, in denen aufgrund darunter Liegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden können. Begründung: In Zeiten des beschleunigten Klimawandels steigen die Temperaturen in Frankfurt von Jahr zu Jahr. Zur Verbesserung der Lebensqualität ist eine umfangreiche Begrünung im Stadtraum notwendig, die u.a. durch die massive Anpflanzung von Bäumen herbeigeführt werden kann. Wenn keine Bäume im Erdreich angepflanzt werden können, müssen Alternativen entwickelt werden. Eine dieser Lösungen wäre, wenn man gemäß den im Oederweg aufgestellten Baumkübel witterungsresistente Kübel herstellt, die jahrelang genutzt werden können. Diese witterungsresistenten Baumkübel sind in Straßen aufzustellen, in die wegen der unter Straßendecke liegenden Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden können. Die Aufstellung solcher Kübel und die darin vorgesehene Anpflanzung von Bäumen tragen dazu bei das Stadtklima zu verbessern. Ein erfolgreiches Modell befindet sich vor der Universitätsbibliothek in Bockenheim. Die Chance der Verbesserung des Stadtklimas durch Baumkübel muss in Zeiten des Klimawandels genutzt werden. Anlage 2 Fotos Baumkübel Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1139/2 wird bis zur Sitzung am 08.09.2025 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1139/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen
Antrag vom 11.05.2025, OF 1636/1 Betreff: Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, wie eine winterfeste Außengastronomie im Gallus entlang der Mainzer Landstraße ermöglicht werden kann und bei positivem Ergebnis entsprechend umzusetzen, z.B. durch eine entsprechende Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre wintertauglichen Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 373 oder 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit transparenten Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um feste Außenwände. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll eine einvernehmliche Lösung mit den Gastronomen gefunden werden, um die wintertaugliche Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Die Gastronomiebranche hat sich bis heute nicht vollständig von der Pandemie erholt und ist weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Insbesondere die hohen Preissteigerungen treffen die Branche zusätzlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1636/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)
Bushaltestellen im Kettenhofweg verbessern
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7062 entstanden aus Vorlage: OF 1141/2 vom 08.05.2025 Betreff: Bushaltestellen im Kettenhofweg verbessern Der Magistrat wird gebeten, 1. zu veranlassen, dass die Bushaltestelle "Kettenhofweg" der Buslinie 50 vor dem Gebäude Mendelssohnstraße 60 mit einer Überdachung ausgestattet wird; 2. die gegenüberliegende Haltestelle vor dem Gebäude Mendelssohnstraße 63 mit einer Sitzgelegenheit und einer Überdachung auszustatten. Sollte eine Nachrüstung mit ortsfesten Bauten kurzfristig nicht möglich sein, sollen mobile Wartehallen geprüft werden. Begründung: Viele Anwohner*innen in Westend-Süd benutzen regelmäßig die Buslinie 50. Auf der einen Straßenseite fehlt eine Unterstellmöglichkeit bei schlechtem Wetter und auf der anderen Seite fehlen Sitz- und Unterstellmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1626 Aktenzeichen: 92-13
Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6817 entstanden aus Vorlage: OF 1198/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4 1. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum der Bolzplatz östlich der Häuser der Mainzer Landstraße 750 bis 752 vor Jahren geschlossen und nicht wieder eröffnet wurde. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Pläne für das Grundstück vorliegen und die Fläche zeitnah wieder für die Kinder und Jugendlichen als Bolzplatz herzurichten und zu öffnen. Begründung: Generationen von Kindern und Jugendlichen haben ihre Kindheit auf dem einfachen Bolzplatz verbracht. Vor Jahren wurde das Gelände verschlossen und ist sich seitdem selbst überlassen und verwildert zunehmend. Die gesamte Fläche, an der täglich hunderte Menschen vorbei laufen oder fahren, befindet sich aktuell in einem bedauernswerten Zustand. Dies ist besonders bedauernswert, da sich in direkter Nachbarschaft die denkmalgeschützte Wohnanlage Heinrich-Stahl-Straße 2 bis 24 der städtischen Wohnungsbaugesellschaft befindet, zu der der Bolzplatz gehören müsste. Kinder und Jugendliche haben im näheren Umkreis keine Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen. Bahndamm und Tramgleise sind zusätzliche Barrieren, bevor hunderte Meter weiter der nächste Bolzplatz erreichbar ist. Quelle: eigenes Bild Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1398 Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6811 entstanden aus Vorlage: OF 1192/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken; - Am Rosengarten; - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, sodass ein Fahren aus den Straßen Am Mainplacken, Am Rosengarten und aus der Bildäckerstraße auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1461 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neues Wettbüro im Gallus genehmigt?
Antrag vom 10.04.2025, OF 1595/1 Betreff: Neues Wettbüro im Gallus genehmigt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob das neue Wettbüro in der Mainzer Landstraße 324 offiziell genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung bzw. ob der Betrieb an dieser Stelle aufgrund der derzeitigen Regelung überhaupt erfolgen darf. Begründung: In der Schwalbacher Straße 53 befindet sich unweit bereits ein Wettbüro. Daher stellt sich die Frage, ob die geltende Abstandsregelung eingehalten wurde. Der Bereich wird stark von Kindern frequentiert, da es sich um einen Schulweg handelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1180 2025 Die Vorlage OF 1595/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten
Antrag vom 10.04.2025, OF 1591/1 Betreff: Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Außengastronomie in der Mainzer Landstraße zu erhalten, z.B. in Form einer Sondergenehmigung oder im Rahmen einer Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit durchsichtigen Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen seitens des ehemaligen Oberbürgermeisters gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll nach wohlwollenden Lösungen geschaut werden, um die Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Quelle: G. Romagnoli Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1591/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung
Antrag vom 09.04.2025, OF 1597/1 Betreff: Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach Bezug des Westville-Komplexes wird mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen im Gallus zu rechnen sein. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen sind vorgesehen, um das höhere Verkehrsaufkommen zu händeln? 2. Sofern noch keine Maßnahmen vorgesehen sind: Welche verkehrspolitischen Maßnahmen können ergriffen werden? 3. Konkret: Inwiefern ist es möglich die Taktung des ÖPNV - insbesondere der Tram - zu erhöhen? Begründung: Zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes entstehen unter dem Namen Westville insgesamt 1.300 Mietwohnungen, Kindertagesstätten, Gewerbeflächen sowie 1.200 Tiefgaragenplätze. Durch die zuvor genannten Zahlen wird deutlich, dass zukünftig im Gallus rund um den Westville-Komplex mit einem wesentlichen höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Zudem ist auch anzunehmen, dass die neuen Bewohner auch die öffentlichen Verkehrsmittel - insbesondere die Tram - nutzen werden. Schon jetzt ist die Tram regelmäßig überfüllt. Gerade um den Bewohnern einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern ist eine stärkere Taktung der Tram erforderlich. Daher ist es wichtig, dass durch die Stadt verkehrspolitische Überlegungen angestrengt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2025 Die Vorlage OF 1597/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke und Die Partei (= Ablehnung)
Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße
Antrag vom 14.12.2025, OF 1185/10 Betreff: Parken im Bereich der Straße Am Borsdorfer/Ecke Renettenstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. Wieviel Parkplätze im Bereich der Straße "Am Borsdorfer", Hausnummer 77, Ecke Renettenstraße ausgewiesen werden können. Auf dem sehr breiten Gehweg konnte seit mehr als 20 Jahren sicher geparkt werden. Zuletzt wurden das Parken auf diesen bisher nicht störenden Parkflächen durch die Stadtpolizei geahndet. 2. Sollte dies zu wider Erwarten zu Schwierigkeiten oder gar einer Ablehnung führen, wird rein vorsorglich bereits ein Vor-Ort-Termin erbeten, um dem dortigen Parkdruck Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10
Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 1551/1 vom 25.02.2025 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Durchführung e ines Ortstermins mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 1, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamts. 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit Verkehrszeichen VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße. 3. Anbringen von Piktogrammen mit Verkehrszeichen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße. 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken. 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz/Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand. 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen. Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung Verkehrszeichen VZ 325.1 "Verkehrsberuhigter Bereich". In der Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 29, und der Stellungnahme vom 17.06.2024, ST 1238, lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u. a. auf die Vorgaben der StVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1319
Warum wird/wurde beim System Change Camp das Vermummungsverbot von den Ordnungsbehörden nicht durchgesetzt?
Antrag vom 25.08.2025, OF 1179/2 Betreff: Warum wird/wurde beim System Change Camp das Vermummungsverbot von den Ordnungsbehörden nicht durchgesetzt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum es die Ordungsbehörden sehenden Auges zugelassen haben, dass im System Change Camp im Grüneburgpark das Vermummungsverbot nicht durchgesetzt wurde. Gibt es für das Camp eine Ausnahmegenehmigung? Ist eine Durchsetzung anhand des Fotomaterials zumindest ex post geplant? Wurden überhaupt Freiheitsstrafen oder Geldbussen verhängt? Begründung: Nach dem § 17a Abs. 2 VersammlG, das in diesem Punkt von den meisten Bundesländern übernommen wurde, ist die Vermummung bei Versammlungen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel (z. B. bei Fußballspielen[1]) eine Straftat und wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt. Das Mitführen von Vermummungsutensilien wird im VersG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 511 Euro bedroht (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG). Die Antragstellerin und die anwesenden Bürger und Bürgerinnen wurden während des Ortstermins am Nachmittag des 22.08.25 massiv vom gezielten Lärmen einer größeren Gruppe Vermummter, die am Camp teilnahmen, gestört. Beim Verlassen des Parkes ging eine weitere Gruppe Vermummter sehr dicht neben und hinter der kleineren Gruppe der Teilnehmer des Ortstermins. Auch zu anderen Terminen werden im Camp immer wieder Vermummte gesichtet. Fotos 1 und 2: Antragstellerin Foto 3: Dr. Veronika Fabricius Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme)
Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern
Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 entstanden aus Vorlage: OF 1515/1 vom 02.02.2025 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1898, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der Stellungnahme und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2025 ) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus der Anregung an den Magistrat, OM 3934, verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 842
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das GoetheGymnasium
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6528 entstanden aus Vorlage: OF 1070/2 vom 31.01.2025 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: a) Entziehung der rechten Fahrspur der Friedrich-Ebert-Anlage im Bereich zwischen Erlenstraße und Einfahrt zum Lehrerparkplatz des Goethe-Gymnasiums (neben Hausnummer 24) für den motorisierten Individualverkehr (MIV); b) zukünftige Weiterführung auf dieser Fahrspur des Fahrradwegs (ebenfalls bis zur Einfahrt zum Lehrerparkplatz, danach wieder auf dem bisherigen Weg) und Sicherung mit Frankfurter Hüten; c) Freigabe der dritten Fahrspur ab der Hausnummer 24 für den MIV als Abbiegespur in die Rheinstraße; d) Einplanung eines neuen Standorts für die Nachtbushaltestelle, sollte diese bedingt durch diese Maßnahmen nicht mehr am jetzigen Ort betrieben werden können; e) Installierung von Fahrradbügeln auf dem bisherigen Radweg vor dem Schulgebäude auf voller Länge (zwischen den beiden Einfahrten) sowie ebenso, sofern dies sinnvoll erscheint und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, im nachfolgenden Bereich bis zur Einmündung Erlenstraße; f) Anordnung vom Tempo 30 auf der Friedrich-Ebert-Anlage von der Einmündung Erlenstraße bis zur Kreuzung mit der Rheinstraße. 2. Sollten diese Maßnahmen umsetzbar sein, wird der Magistrat um die entsprechende Planung und Umsetzung gebeten. Begründung: Das Goethe-Gymnasium, eine Schule mit ca. 1250 Schülerinnen und Schülern und mit über 110 Lehrerinnen und Lehrern, liegt direkt an einer viel befahrenen Bundesstraße, die sich kurioserweise direkt vor der Schule noch um eine Fahrspur verbreitert. Dies führt nicht selten zu überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern, um beispielsweise noch die Grünphase an der Ampel Rheinstraße zu erreichen. Die auf der gesamten Breite des Schulgebäudes aufzustellenden Fahrradbügel hätten noch einen zweiten Effekt: Nicht selten möchten Schulkinder noch eine einfahrende Straßenbahn an der Haltestelle "Hohenstaufenstraße" erreichen und rennen vor der Schule quer über die Friedrich-Ebert-Anlage. Dieses äußerst gefährliche Fehlverhalten kann durch die Bügel unterbunden werden. Abgesehen davon verfügt die Schule derzeit über 25 Fahrradbügel. Der Vorschlag der Schule, zusätzliche Radbügel auf den Wiesen links und rechts des Haupteingangs zu installieren, ist wegen des Denkmalschutzes nicht möglich und wurde von dieser Seite bereits mehrfach abgelehnt. Auch an anderen Stellen des Schulgeländes ist eine Installation weiterer Fahrradbügel aufgrund anderer Auflagen nicht möglich (z. B. zu geringe Hoffläche für die tatsächliche Schülerzahl, notwendige und vorgeschriebene Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Freihaltung von Flächen für den Evakuierungsfall). Unabhängig von den Maßnahmen, die zur erhöhten Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Verkehr beitragen, würden damit auch endlich mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Tempo 30 vor einer Schule sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die genannten Vorschläge wurden von der gesamten Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung) an den Ortsbeirat herangetragen, und dieser hat sie nach einem gemeinsamen Ortstermin übernommen, da die aktuelle Situation so nicht mehr hinnehmbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6358 entstanden aus Vorlage: OF 1499/1 vom 10.12.2024 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Magistrat wird gebeten , die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fußball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 937 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6360 entstanden aus Vorlage: OF 1502/1 vom 05.01.2025 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanlage vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 777 Beratung im Ortsbeirat: 1
Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 1053/2 vom 06.01.2025 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22; OA 443/24 OBR 2; OM 6233/24 OBR 2; ST 2160/24 1. Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, zurück. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs zur Haltestelle "Westend" aus Richtung der Alten Oper Poller vor der Aufstellungsfläche zu installieren, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen dienen. 3. Die Entscheidung, auf der östlichen Seite mit Bezug auf den Planstellungsbeschluss zum Verzicht auf Poller nur einfache Poller aufzustellen (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063, sowie Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160), hält der Ortsbeirat für nicht nachvollziehbar. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem 2023 ein 15-jähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde, und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen und Fußgänger verletzt wurden, sowie mehrere Unfälle in Hessen, bei denen Fußgänger durch Kraftfahrzeuge auf Gehwegen zum Teil schwer verletzt wurden - der letzte in Fuldabrück am 23.12.2024, bei dem eine Familie mit einem Baby im Kinderwagen auf einem Gehweg von einem Auto erfasst wurde und Vater und Kind schwer verletzt wurden - sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen für den Aufzug in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug aus Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite aus Richtung der Alten Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller installiert wurden. Wie sicher normale Poller Fußgänger vor Kraftfahrzeugen schützen, zeigt die Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 (Poller in der Grempstraße). Dort wurden die Poller vor dem Parkhaus in der Grempstraße umgefahren. Weiterhin ist aufgrund der Insel für den Aufzug aus Richtung der Alten Oper ein Lenkmanöver nach rechts notwendig. Wenn das Einlenken nach rechts aus Unachtsamkeit vergessen wird, landet das Kraftfahrzeug direkt auf der Aufzugsinsel im Aufstellbereich für die Fußgänger. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1884 Beratung im Ortsbeirat: 2
Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 08.12.2024 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen Der Magistrat wird gebeten, eine Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf Höhe der Mainzer Landstraße 533 vorzunehmen. Die Fußgängerampel wird von Schüler*innen auf dem Schulweg genutzt, die aktuell oft bei roter Signalschaltung die Straßenseite wechseln, da die Wartezeit zu lange ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 784 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 1136/6 vom 12.12.2024 Betreff: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Magistrat wird gebeten, mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) für den Stadtteil Nied zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 Quadratmetern die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat rund 67 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund, die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kindern haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3. Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: Siehe Tenor und unten stehende Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main. Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Mit dieser Grafik wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte sind, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6253 entstanden aus Vorlage: OF 1454/1 vom 08.10.2024 Betreff: Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren Der Magistrat wird gebeten, den Rechtsabbieger im Bahnhofsviertel von der Mainzer Landstraße in Richtung Francois-Mitterrand-Platz stillzulegen, um die Abbiegeunfälle zwischen Pkws und Radfahrenden zuverlässig zu verhindern. Die Verkehrsführung rund um den Platz kann durch Änderung der Einbahnstraßenrichtung im östlichen Bereich und Stilllegung der Fahrbahn im westlichen Bereich für den Individualverkehr optimiert werden. Begründung: Jedes Jahr werden Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Alte Oper durch unachtsame, abbiegende Pkw-Fahrende, Taxen und Lkws gefährdet oder gar verletzt. Die Unfallstatistik weist trotz Maßnahmen wie einem Poller zwischen Pkw-Fahrspur und Radschutzstreifen weiterhin Unfälle auf. Der Magistrat soll daher im Zuge der Überarbeitung der Mobilitätsplanung im Bahnhofsviertel diese Unfallstelle gezielt betrachten und entschärfen. Ein geeignetes Mittel ist der Entfall es Rechtsabbiegers aus der Mainzer Landstraße. Grafik: Magistratsbericht B205/2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 535
Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen
Anregung vom 03.12.2024, OA 516 entstanden aus Vorlage: OF 1436/1 vom 24.10.2024 Betreff: Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen Vorgang: OM 1827/22 OBR 1; ST 1753/22; M 136/24 Die Planungen zur Erneuerung und Umgestaltung des Karlsplatzes und der Karlstraße ziehen sich nun bereits über Jahrzehnte. Konkret wurden die Planungen zuletzt ab dem Jahr 2022. Der Ortsbeirat hat dazu Planungsvorschläge unterbreitet und Wünsche geäußert, wie z. B. in der Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827: "1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen ist, dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde." Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 08.08.2022, ST 1753, alle Maßnahmen zur Entsiegelung abgelehnt. Außerdem beabsichtigt der Magistrat, die derzeit noch existierenden Grünflächen auszurotten und zu versiegeln mit der Begründung, dass so keine Drogenverstecke auf dem Karlsplatz mehr möglich seien. Der Magistrat negiert damit jedoch die Tatsache, dass Drogen dann - wie so oft in Frankfurt - in umliegenden Hauseingängen, hinter Abdeckungen, in Blumenkübeln oder unter sonstigen Gegenständen versteckt werden. Die Erschaffung einer hundertprozentig versiegelten Platzfläche verhindert den Drogenkonsum und -verkauf jedenfalls nicht. Der Magistrat fördert mit der aktuellen versiegelten Planung jedoch Überschwemmungen, da der Starkregen nicht versickern kann. Die sommerliche Hitze nimmt weiter zu, die Aufenthaltsqualität nimmt im gleichen Maße ab. Der Platz soll also so gestaltet werden wie jene Plätze, die der Magistrat gerade aufwendig entsiegelt, weil sie nicht funktionieren und nicht mehr zeitgerecht sind. Unweit des Karlsplatzes ist ein weiteres Negativbeispiel zu besichtigen: der François-Mitterrand-Platz. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Leitlinien zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung konsequent anzuwenden; 2. die Forderungen des Ortsbeirats 1 ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren; 3. die Planungen zügig anzupassen und die Umsetzung schnell auf den Weg zu bringen. Beispielbild: Paul-Arnsberg-Platz, Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Vortrag des Magistrats vom 11.10.2024, M 136 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 707 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5616, 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.01.2025
Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6261 entstanden aus Vorlage: OF 1463/1 vom 12.11.2024 Betreff: Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro, dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstand und deren Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß, teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den Pkw-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 825 Beratung im Ortsbeirat: 1
Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6260 entstanden aus Vorlage: OF 1462/1 vom 07.11.2024 Betreff: Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Wartezeit für Fußgänger an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße deutlich zu reduzieren. Begründung: Die vorbezeichnete Ampelschaltung ist insofern sehr fußgängerunfreundlich, als die Wartezeit nach Grünanforderung viel zu lang ist. Dies führt dazu, dass ungeduldige Fußgänger bei Rot die Mainzer Landstraße überqueren, etwa um eine Straßenbahn zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 533
Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6227 entstanden aus Vorlage: OF 1014/2 vom 16.10.2024 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke gewährleisten zu können. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 773 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Unterstützung des Westendplatz-Familienfestes des Jüdischen Familienzentrums im Westend und des dortigen wellcome-Standortes
Antrag vom 16.11.2024, OF 1026/2 Betreff: Unterstützung des Westendplatz-Familienfestes des Jüdischen Familienzentrums im Westend und des dortigen wellcome-Standortes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß des Haushaltsplanes 2025 (Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport, Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte) aus den 147.550,- Euro, die für die Allgemeine Förderung von Stadtteilkulturarbeit - Förderung von Projekten vorgesehen sind, das erstmals vom Jüdischen Familienzentrum im Westend und dem dortigen wellcome-Standort geplante "Familienfest am Westendplatz" mit einem Betrag in Höhe von 1.000,- Euro für diverse Sachkosten (koscheres Catering und ggf. Anmietung von Bierbänken/Tischen) sowie zusätzlich mit einem Betrag von 500,- Euro zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und von 370,- Euro zweckgebunden für eine umweltfreundliche mobile Komposttoilette zur Verfügung zu stellen. Falls Magistrat sich entschließt, das Westendplatz-Familienfest nicht oder nicht voll zu unterstützen, sollten die entsprechende Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget erfolgen. Begründung: Das Jüdische Familienzentrum im Westend ist die erste Familienbildungsstätte dieser Art unter jüdischer Trägerschaft in Deutschland: Ein Meilenstein für jüdisches Leben und ganz viele offene Türen für alles rund um Familie, Eltern und Kinder. Angeboten werden Programme für Kinder und Eltern, offene Spielgruppen, Babytreff, Elterncafé und verschiedene Workshops, Themencafés und Special Events. Im Mai wurde vom Jüdischen Familienzentrum im Sozialrathaus Bockenheim gemeinsam mit der Staatssekretärin Dr. Sonja Optendrenk am 29. Mai 2024 ein neuer wellcome-Standorts in Frankfurt eröffnet. Seit dem können junge Familien im Frankfurter Westend das Angebot der Praktischen Hilfe nach der Geburt in Anspruch nehmen und werden über mehrere Monate alltagspraktisch durch Ehrenamtliche entlastet. Am 22. Oktober besuchte Diana Stolz, Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege in Hessen als Schirmherrin von wellcome das Jüdische Familienzentrum im Westend und überzeugte sich persönlich von der engagierten Arbeit der zumeist ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen vor Ort. Sie lobte die Projekte als ein gelebtes Beispiel für bürgerschaftliches Engagement. Die Arbeit des Familienzentrums und des wellcome-Standortes leisten einen wichtigen Beitrag, die Unterstützung von Familien und Kindern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erkennbar zu machen, Ehrenamtliche in ihrer Arbeit zu unterstützen und Familien mit den Ehrenamtlichen passgenau zusammenzubringen. Das Jüdische Familienzentrum und der dortige wellcome-Standort stehen selbstverständlich nicht nur Menschen jüdischen Glaubens offen, sondern verstehen sich grundsätzlich als Anlaufstelle für Familien im Ortsbezirk sein. Der Gedanke der Öffnung für alle Familien im Ortsbezirk stand schon bei der wellcome-Einweihung im Sozialrathaus in Bockenheimim Vordergrund. Für den Sommer plant das Jüdische Familienzentrum ein Familienfest auf dem Westendplatz, das einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Miteinanders und zum Austausch der Bewohnerinnen und Bewohner und Familien im Ortsbezirk 2 leisten soll. Gerade in diesen politisch angespannten Zeiten, ist es absolut förderungswert, dass sich kontinuierlich Familien unterschiedlichen Glaubens und Kulturen begegnen, sich willkommen und getragen fühlen und ihre Kinder gesund und sicher aufwachsen. Das Familienfest auf dem Westendplatz stellt einen wichtigen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Frankfurt dar. Darüber hinaus wird das Familienfest auch ein gelungenes Beispiel ehrenamtlichen Einsatzes und Organisation darstellen und wird ein geeignetes Forum sein, Ehrenamt niederschwellig zu erleben, sich zu informieren und mitzumachen. Stadtteilkultur lebt vom Engagement der Ehrenamtlichen Bürger und Bürgerinnen vor Ort. Dem Jüdischen Familienzentrum und wellcome ist darüber hinaus eine möglichst nachhaltige Ausrichtung des Festes wichtig, die teilweise zu Mehrkosten führen wird: Für das koschere Catering ist ein Geschirrmobil mit Mehrweglösungen geplant, auch eine Mobile Toilette mit Kompostierung ist geplant. Diese Kosten sollten im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Sobald das Datum im Sommer 2025 feststeht, werden die Organisatoren dem Ortsbeirat eine detaillierte Kostenplanung vorstellen, die dann auf den konkreten Angeboten der potentiellen Dienstleister basiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Initiative OI 82 2024 Die Vorlage OF 1026/2 wird als Ortsbeiratsinitiative beschlossen. Der Antragstenor wird wie folgt geändert: "Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, sich an den Kosten des erstmals vom Jüdischen Familienzentrum im Westend und dem dortigen wellcome-Standort geplanten Familienfestes am Westendplatz mit einem Betrag in Höhe von 1.000 Euro für diverse Sachkosten (koscheres Catering und ggf. Anmietung von Bierbänken/Tischen) sowie zusätzlich mit einem Betrag von 500 Euro zweckgebunden für die Nutzung eines Geschirrmobils und von 370 Euro zweckgebunden für eine umweltfreundliche mobile Komposttoilette zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im UniCampus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellen
Antrag vom 15.11.2024, OF 1038/2 Betreff: Die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im Uni-Campus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellen Der Ortsb eirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat soll Verhandlungen mit der Universität aufnehmen mit dem Ziel, dass die vier leerstehenden Läden im Erdgeschoss der Neuen Mensa,Bockenheimer Landstraße für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die ehemalige Kita in der Neuen Mensa sollte für den Verein Roinja, der seit langer Zeit und dringend geeignete Räume benötigt, zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Seit Jahren stehen die Läden im Erdgeschoss der Neuen Mensa im Uni-Campus Bockenheim, Bockenheimer Landstrasse leer. Der einzige Laden der aktuell genutzt wird ist das KFZ Referat. Andererseits fehlen gerade in Bockenheim Flächen für soziale Zwecke. So sucht der Verein Roinja, der Beratungsarbeit für Geflüchtete anbietet, dringend Flächen für seine Beratungsarbeit. Da die Mütter mit ihren Kindern kommen, wäre die ehemalige Kita in der Neuen Mensa ein idealer Ort für den Verein, da dort noch die Einrichtung der ehemaligen Kita vorhanden ist. Eine Nutzung der leerstehenden Läden als Abstellort für alte Möbel der Universität entspricht nicht der sozialen Verantwortung der Universität! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 47 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1072 2024 Die Vorlage OF 1038/2 wird mit geändertem Antragstenor in der folgenden Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die vier leerstehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden können und ob die ehemalige Kita in der neuen Mensa für den Verein Bachtale Romnja, der seit langer Zeit und dringend geeignete Räume benötigt, zur Verfügung gestellt werden kann." Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und Linke gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 FDP
„Wider das Vergessen II“ - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6038 entstanden aus Vorlage: OF 997/2 vom 21.10.2024 Betreff: "Wider das Vergessen II" - Die Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 vor der Messehalle sichtbar und würdevoll gestalten Vorgang: OIB 304/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, der Messe Frankfurt und dem Ortsbeirat 2 ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und zeitnah umzusetzen, um die bestehende Gedenktafel zur Erinnerung an die Reichspogromnacht 1938 endlich würdevoll und angemessen aufzuwerten, bzw. neu zu gestalten. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich, neben dem ideellen Engagement, selbstverständlich auch dazu bereit, sich monetär an der Umsetzung zu beteiligen. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte, die das Projekt betreffen, sind mit dem Ortsbeirat abzustimmen, bzw. durch einen Beschluss des Ortsbeirates herbeizuführen. Begründung: In wenigen Nächten (nach der Sitzung des Ortsbeirates am 4. November 2024) - vom 9. auf den 10. November - jährt sich die Reichspogromnacht zum 86. Mal. Der Ortsbeirat 2 erneuert in dieser Sitzung sein Bekenntnis, sich weiter und entschieden gegen jegliche Form des Antisemitismus zu stellen. Hierzu gehören auch die Verbreitung von Verschwörungstheorien, der Einsatz judenfeindlicher Symbole oder dem Staat Israel das Existenzrecht abzusprechen. Der Ortsbeirat 2 wird seine Arbeit auf diesem Gebiet selbstverständlich weiter fortsetzen und fortlaufend Projekte gegen Judenfeindlichkeit und zur Erhaltung der Erinnerungskultur politisch und finanziell unterstützen, bzw. mit hoher Priorität voranbringen. Ein wichtiger Baustein ist hier, an Menschen und Orte zu erinnern und diese im Gedächtnis des Ortsbezirks zu verankern. Mit der am 11. März diesen Jahres vom Ortsbeirat verabschiedeten Vorlage OIB 304 werden derzeit u. a. zwei Projekte unterstützt, welche sich mit den in den Pogromen 1938 geschändeten und zerstörten Synagogen im Ortsbezirk Unterlindau 23/Westend (mit der Konfirmandengruppe der evangelisch-reformierten Gemeinde Frankfurt) und Schloßstraße 3 bis 5/Bockenheim (mit den Freunden Bockenheims e. V.) auseinandersetzen. Weitere Projekte des Ortsbeirats befinden sich in Vorbereitung. Nach der Reichspogromnacht der Nationalsozialisten 1938 - vom 10. bis 13. November - wurden mehr als 3.000 (nach heutigem Stand 3.155) jüdische Männer aus Frankfurt am Main und dem Rhein-Main-Gebiet verhaftet, zunächst in der Frankfurter Festhalle (zwischen 1907 und 1909 erbaut) zusammengetrieben, festgehalten, durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und danach in die Konzentrationslager Buchenwald und Dachau deportiert. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. 77 Jahre später, im Juni 2015, wurde auf dem Platz vor der Frankfurter Festhalle eine Gedenktafel enthüllt. Ihr Text lautet: "Vom 10. bis 13. November 1938 wurden nach der Reichspogromnacht mehr als 3.000 jüdische Mitbürger aus Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet in der Festhalle zusammengetrieben, festgehalten und durch Polizei, SA und SS schwer misshandelt und in Konzentrationslager verschleppt. Viele von ihnen wurden in den Folgejahren ermordet. Die Stadt Frankfurt am Main gedenkt der Opfer von Terror und Gewaltherrschaft." Die Tafel wird jedoch aufgrund ihrer Größe und Unscheinbarkeit kaum wahrgenommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 11.03.2024, OIB 304 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 179 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7398 Aktenzeichen: 41
Radbügel an der Galluswarte instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6003 entstanden aus Vorlage: OF 1414/1 vom 13.10.2024 Betreff: Radbügel an der Galluswarte instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die kaputten Radbügel an der Abstellanlage Galluswarte (Mainzer Landstraße) instand setzen zu lassen. Begründung: Die Abstellanlage für Fahrräder an der Galluswarte (Mainzer Landstraße) wird sehr gut genutzt. Leider sind hier einige Radbügel kaputt. Um die Kapazitäten voll nutzen zu können, sollten diese repariert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2171
Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Opernplatz
Antrag vom 29.10.2024, OF 1450/1 Betreff: Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Opernplatz Zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024/25* (25.12.2024 bis 02.01.2025) auf dem Opernplatz stellt der Ortsbeirat 1 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. aus seinem Budget Mittel in Höhe von € 1.500 zur Verfügung (analog zu den Vorjahren). Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu ver-anlassen. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz (Innenstadt I) stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Kofinanzierung durch den Ortsbeirat 1 ist ein Beitrag des Gremiums, jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 365 2024 Die Vorlage OF 1450/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6004 entstanden aus Vorlage: OF 1415/1 vom 13.10.2024 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten , einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 278
Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6008 entstanden aus Vorlage: OF 1421/1 vom 08.10.2024 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europa-A llee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europa-Allee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 451 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Westendplatz
Antrag vom 21.10.2024, OF 1001/2 Betreff: Ortsbeiratsinitiative zur Kofinanzierung der Chanukkabeleuchtung 2024 auf dem Westendplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur Kofinanzierung der Channukabeleuchtung 2024/25* (25.02.24 bis 02.01.25) auf dem Westend-platz stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. aus seinem Budget Mittel in Höhe von € 1.500 zur Verfügung (analog zu den Vorjahren). Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln und das Weitere zu ver-anlassen. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e. V. zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz (Innenstadt I) stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisernen Hand (Nordend) auf. Die Kofinanzierung durch den Ortsbeirat 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1001/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 364 2024 Die Vorlage OF 1001/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreuzungen der Kronberger Straße sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5886 entstanden aus Vorlage: OF 990/2 vom 22.08.2024 Betreff: Kreuzungen der Kronberger Straße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzungsenden der Kronberger Straße im Fünf-Meter-Bereich durch schraffierte Markierungen und ggf. durch Poller und Fahrradbügel zu sichern, um illegales Parken zu verhindern und eine bessere Sicht auf die Fahrbahn zu erhalten. Bei allen Maßnahmen ist darauf zu achten, dass eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raums gewährleistet ist. Dies gilt für die folgenden Kreuzungen: 1.Telemannstraße: Hier sind keine schraffierten Markierungen an den Kreuzungsenden vorhanden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 2. Oberlindau: Es besteht ein schraffiertes Kreuzungsende, die drei anderen Kreuzungsbereiche haben keine Markierung im Fünf-Meter-Bereich. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 3. Unterlindau: Es besteht an einem Kreuzungsende eine schraffierte Markierung mit Fahrradbügeln. Die anderen drei Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich müssten noch mit einer schraffierten Markierung ausgestattet werden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. 4. Liebigstraße: Die vier Kreuzungsenden verfügen über keinerlei schraffierte Markierungen. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob in der Kronberger Straße die Möglichkeit besteht, Lieferzonen einzurichten. Begründung: Viele Eltern aus der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita 111 in der Staufenstraße bringen, müssen dabei einige Kreuzungen queren, die leider zu oft im Fünf-Meter-Bereich zugeparkt sind. Die Kleinkinder können dabei die Kreuzungsenden nur sehr schwer einsehen und können aufgrund ihrer Größe nicht überblicken, ob Fahrzeuge herannahen. Das führt sehr oft zu unfallträchtigen Situationen. Abhilfe kann nur geschaffen werden, wenn die Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich durch schraffierte Markierungen und gegebenenfalls durch Poller und Fahrradbügel abgesichert werden. Quelle der Bilder: Geoportal Frankfurt Telemannstraße: Kreuzungsbereich im Fünf-Meter-Bereich ist nicht durch schraffierte Markierungen geschützt. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Oberlindau: Es besteht ein schraffierter Kreuzungsbereich, die drei anderen Kreuzungsbereiche haben keine Markierung im Fünf-Meter-Bereich. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Unterlindau: Es besteht ein Kreuzungsbereich mit Markierung und Fahrradbügeln. Die drei weiteren Kreuzungsenden im Fünf-Meter-Bereich müssten noch mit schraffierten Markierungen ausgestattet werden. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Liebigstraße: Im gesamten Kreuzungsbereich im Fünf-Meter-Bereich gibt es keine schraffierten Markierungen. Zu prüfen ist die Installation von Pollern und Fahrradbügeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 736 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5833 entstanden aus Vorlage: OF 1354/1 vom 13.08.2024 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße; 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche; 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts; 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der Lichtsignalanlage im Rechtsabbiegerbereich; 5. Aufstellen von mindestens fünf Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase; 6. barrierefreier Umbau der Kreuzung. Begründung: Die Rotphasen für zu Fuß Gehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstau von Pkws auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende Pkws achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Zu Fuß Gehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die Lichtsignalanlage muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1962 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1101
Parksituation NiedSüd
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5806 entstanden aus Vorlage: OF 1079/6 vom 25.07.2024 Betreff: Parksituation Nied-Süd Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, im Bereich Nied-Süd - zwischen Mainzer Landstraße und B 40 - für die Anwohner eine Parkbeordnung zu erreichen, die wenigstens die Fremdparker aus dem Bereich fernhält; 2. e ndlich Carsharing in den Stadtteilen anzubieten, damit der Parkdruck reduziert wird. Begründung: Innerhalb des Viertels Landauer Straße, Alzeyer Straße und Dürkheimer Straße sind viele Mehrfamilienhäuser. Im Bereich des Nieder Kirchwegs sind neue Mehrfamilienhäuser in Bau oder so gut wie fertiggestellt. Wo vorher Gewerbe war, leben jetzt viele Familien. Damit steigt der Parkdruck auf diesen Bereich zwischen Mainzer Landstraße und B 40. Erschwert wird die Situation durch viele fremd abgestellte Fahrzeuge, u. a. auch Firmenwagen. Ein Carsharing-Angebot ist eine gute Alternative zu mehreren Autos pro Haushalt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 102 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5838 entstanden aus Vorlage: OF 1359/1 vom 13.08.2024 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit Pkw zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30 Metern und 2,50 Metern empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50 Metern gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 141 Beratung im Ortsbeirat: 1
Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen
Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5835 entstanden aus Vorlage: OF 1356/1 vom 13.08.2024 Betreff: Starkregen im Ortsbezirk 1: Regenentwässerung auf der Mainzer Landstraße instand setzen lassen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass nach Starkregenereignissen die Wassermassen auf der Mainzer Landstraße, insbesondere zwischen Galluswarte und Hafenstraße, schneller abfließen und sich keine stundenlangen, großflächigen Wasserflächen auf den Fahrbahnen bilden. Begründung: Regelmäßig bilden sich nach Starkregen große Wasserflächen auf der Mainzer Landstraße. Das Problem besteht seit einigen Monaten und wurde auch bereits im Mängelmelder im Juni gemeldet (ID 94199). Der Radstreifen ist durch die Wassermassen zeitweise unbenutzbar. Die Wasserflächen gefährden sowohl den Fahrzeugverkehr als auch zu Fuß Gehende auf den Gehwegen durch Spritzwasser. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 130 Beratung im Ortsbeirat: 1
Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends
Antrag vom 25.08.2024, OF 987/2 Betreff: Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen Baustellen und Strassensperrungen im Westend für die einzelnen gesperrten Abschnitte folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der genehmigten Sperrung? 2. Was sind die Gründe für den zweijährigen Baustillstand auf der Bockenheimer Landstrasse und eine siebenjährige Sperrung auf der Feuerbachstrasse? 3. Wie kann für die Anwohner, die teilweise für Anwohnerparken zahlen, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden bzw. können für die Dauer der Sperrungen die Gebühren für Anwohnerparken ausgesetzt werden? 4. Koordinieren Bauamt und Amt für Strassenbau und Entwicklung die Sperrungen? 5. Wie könnte ein Konzept für effizientere Steuerung von Strassensperrungen aussehen? Bei den Sperrungen handelt es sich um folgende Strassen, die abschnittsweise sogar beidseitig gesperrt sind: - Lindenstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Guiolettstrasse von Lindenstrasse bis Feuerbachstrasse - Lessingstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Feuerbachstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg (Sperrung seit 7 Jahren) - Guiolettstrasse zwischen Feuerbachstrasse und Ulmenstrasse - Sperrung Abbiegerspur Bockenheimer Landstraße kurz vor der Oper (hier wurde seit Errichten der Sperrung vor 2 Jahren NICHT gearbeitet) Begründung: Um die Lessing-Strasse im Südlichen Westend haben die Anwohner seit kurzem mit einer massiven Flut von Bauarbeiten und damit einhergehende Straßensperrungen zu kämpfen (siehe Fotos unten). Sicherlich 80% (!) der Parkplätze sind aufgrund von Bauaktivitäten weggefallen - zusätzlich zu den Parkplätzen, die vor einem Jahr bereits auf dem Kettenhofweg im Rahmen der Umgestaltung zur fahrradfreundlichen Nebenstraße weggefallen sind. Einerseits wird an vielen Baustellen sechs Tage die Woche von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gearbeitet - es ist einfach immer laut. Auch klagen die Anwohner über ständigen Baustellendreck. Die Sperrungen führen auch für Fußgänger zu massiven Einschränkungen. Zudem gibt es auch Sperrungen zu Baustellen, an denen seit Jahren nicht mehr gearbeitet wurde. Nachstehende Karte verdeutlicht die Situation. Nachfragen und Beschwerden von Bürgern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen weder für Fußgänger noch für Autos Platz finden -und dies teilweise über Jahre. Sperrungen von Parkplätzen aufgrund von Baustellen / Hausrenovierungen Fotos der Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1018 2024 Die Vorlage OF 987/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5742 entstanden aus Vorlage: OF 1309/1 vom 11.06.2024 Betreff: Versteckte Ampel Mainzer Landstraße/Heinrichstraße hinter dem Baum hervorholen Der Magistrat wird gebeten, die seitliche Lichtsignalanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Heinrichstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts für alle Verkehrsteilnehmenden, vor allem für Radfahrende, so umsetzen zu lassen, dass sie seitlich des Baumstamms sichtbar wird. Begründung: Bei blendender Sonne ist die obere Ampel am Ausleger nur schwer erkennbar. Auto- und Radfahrende sind dann umso mehr auf die Lichtzeichen am Fahrbahnrand angewiesen. Für Radfahrende sind diese erst "im letzten Moment" erkennbar und verursachen damit des Öfteren gefährliche Situationen. Eine Meldung im Mängelmelder führte bisher leider nicht zu einer Umsetzung. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2170 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5689 entstanden aus Vorlage: OF 973/2 vom 27.06.2024 Betreff: Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich in der Kronberger Straße, die als Umleitungsstraße dient, Geschwindigkeitskontrollen während der morgendlichen Rushhour und auch danach durch zuführen. Begründung: Anwohner der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita bringen, berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Kronberger Straße, die in einer Tempo-30-Zone liegt und als Umleitungsstrecke dient. Aufgrund von Baumaßnahmen auf dem Reuterweg wird der stadteinwärts fahrende Verkehr in die Kronberger Straße geleitet und über die Umleitungsbeschilderung in die Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße geführt. Manche Fahrzeuglenker nutzen auch andere Straßen, wie z. B. die Straße Oberlindau oder die Myliusstraße, um auf die Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Hierbei wird von den Fahrzeuglenkern gerne die Tempo-30-Zonen-Regelung ignoriert, um schnell weiterzukommen. Um die zu Fuß gehenden Eltern mit ihren Kleinkindern zu schützen, sind schnellstmöglich Geschwindigkeitskontrollen im Berufsverkehr und auch danach durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1678 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33
Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kosten und Ausschreibungen der temporären Umgestaltungsmaßnahmen bei den fahrradfreundlichen Nebenstraßen
Antrag vom 12.05.2024, OF 931/2 Betreff: Kosten und Ausschreibungen der temporären Umgestaltungsmaßnahmen bei den fahrradfreundlichen Nebenstraßen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für die in der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstrassen" befindlichen Bereiche im Ortsbezirk 2 zu prüfen und zu berichten: - Was haben die temporären Umgestaltungsmassnahmen bisher gekostet? - Wie setzen sich die Kosten für die Umgestaltungsmaßnahmen genau zusammen - wie verteilen sich die Kosten auf den Grüneburgweg und den Kettenhofweg? - Was war das ursprünglich geplante Budget und liegen die Kosten der Umgestaltungsmaßnahmen bisher im Rahmen des Budgets? - Was hat die wissenschaftliche Begleitung durch die Frankfurt University of Applied Sciences für die einzelnen umgestalteten Strassen bisher gekostet? Welche Kosten sind bis zum Abschluß des Projektes je Strasse (Grüneburgweg, Kettenhofweg und Oeder Weg) noch zu erwarten? - Gab es eine Ausschreibung der Wissenschaftlichen Begleitung, an der sich mehrere Unisversitäten in Deutschland beteiligen konnten? Begründung: Die obigen Fragen kamen von Anwohnern, die sich angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage Frankfurts zunehmend Sorgen machen, ob die Kosten eines temporären Umbau-Experimentes den etwaigen Nutzen rechtfertigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 931/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
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