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Vorgartensatzung Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 198 entstanden aus Vorlage: OF 39/1 vom 11.05.2021 Betreff: Vorgartensatzung Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wieweit der Rechtsstreit um die Frankfurter Vorgartensatzung - hier insbesondere zur Mainzer Landstraße - gediehen ist, 2. welche Schritte der Magistrat unternommen hat bzw. unternehmen wird, um die Vorgartensatzung auch abseits des Rechtsstreits umzusetzen, 3. w elche Schritte der Magistrat unternommen hat bzw. unternehmen wird, um das Gerichtsverfahren nunmehr endlich zum Abschluss zu bringen. Begründung: Aus dem Wortprotokoll zur 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.09.1998: "Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Ich rufe die Frage Nr. 334 auf. Fragesteller ist Herr Stadtverordneter Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: Die Vorgartensatzung scheint in der Mainzer Landstraße westlich des Platzes der Republik nicht durchsetzbar zu sein. Ich frage deshalb den Magistrat: Was gedenkt er zu tun, um eine weitere Ausweitung des Abstellens von Kraftfahrzeugen insbesondere auf öffentlichem Straßenraum - hier meine ich besonders die Bürgersteige -, zu verhindern? Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es antwortet Herr Stadtrat Dr. Wentz. Bitte sehr! Stadtrat Dr. Martin Wentz: Frau Stadtverordnetenvorsteherin, Herr Stadtverordneter Zöttlein, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Magistrat hat wiederholt gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat berichtet, daß die Bauaufsichtsbehörde weite Bereiche der Mainzer Landstraße westlich des Güterplatzes im Hinblick auf die ungenehmigte Nutzung von Vorgärten als Pkw-Abstellplätze überprüft, entsprechende Verwaltungsverfahren zur Wiederherstellung der Vorgärten eingeleitet und bei gegebenen Voraussetzungen diesbezügliche Verfügungen erläßt. Ein Teil der betroffenen Grundstückseigentümer hat hiergegen Widerspruch und nach dessen Zurückweisung Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Die gerichtlichen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Eine behördliche Vollstreckung ist erst bei Vorliegen rechtskräftiger Entscheidungen möglich. Unabhängig davon wurden auch mit einem Teil der Grundstückseigentümer gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche über die Wiederherstellung der Vorgärten vereinbart, vor deren Umsetzung allerdings - auch aus Gründen der Gleichbehandlung - der Abschluß der oben genannten Gerichtsverfahren abzuwarten ist. Soweit die Nutzung öffentlicher Straßenflächen zum Parken von Kraftfahrzeugen in dem genannten Bereich der Mainzer Landstraße angesprochen ist, kann mitgeteilt werden, daß das Ordnungsamt dort - wie auch im übrigen Stadtgebiet - regelmäßige Kontrollen durchführt und eventuelle Verstöße ahndet. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Es gibt eine Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Zöttlein. Bitte sehr! Stadtverordneter Oswald Zöttlein, CDU: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat, seit zirka 20 Jahren sind diese Verfahren anhängig. Es ist niemandem begreiflich zu machen, daß wir in 20 Jahren kein Urteil erreichen konnten, auf das man zurückgreifen kann. Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Als Bürger dieser Stadt kann ich das alles nachvollziehen und so empfinden, wie Sie das sagen. Als Magistratsmitglied muß ich Ihnen sagen, die Gerichte sind unabhängig. Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Ute Hochgrebe: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Stadtverordneten Baier. Bitte sehr! Stadtverordneter Ulrich Baier, GRÜNE: (Zusatzfrage) Wenn es zutrifft, daß diese Antwort ein Textbaustein ist und der Magistrat aus den von Ihnen dargestellten Gründen darauf keine Einwirkung nehmen kann, frage ich Sie: Gibt es Gespräche von Ihnen und dem Baudezernenten mit dem Kämmerer über die Praxis, daß die Stadt Frankfurt zur Einnahmensteigerung verschiedene Bürgersteige an interessierte Firmen vermietet, um dadurch mehr Geld in die Kasse zu bringen, was natürlich zu weiteren Auswüchsen führt? Stadtrat Dr. Martin Wentz: (fortfahrend) Da bin ich ein wenig überfragt. Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß die Stadt Frankfurt Vorgärten zwecks Abstellen von Autos oder anderem vermietet. Es gibt ein Regelverfahren vom Straßenbauamt, wie solche Flächen zeitweilige überlassen werden können. Dieses Verfahren können Sie erfragen. Das ist eine alte Praxis. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, daß es nicht ganz ein Textbaustein war. Es kommt immer wieder etwas Neues dazu, zum Beispiel, daß wir inzwischen Vereinbarungen haben, immer unter der auflösenden Randbedingung, wie das Gericht entscheidet. Manche gehen freiwillig diesen Weg, warten gemeinsam dieses Gerichtsurteil ab und wollen nicht noch einmal klagen. Wenn das Gericht in unserem Sinne entscheidet, werden die Flächen freigeräumt. Neu ist auch der Absatz über das Ordnungsamt, daß es selbstverständlich Straßenverkehrskontrollen durchführt und prüft, ob dort falsch geparkt wird." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1741 Antrag vom 03.11.2021, OF 216/1 Auskunftsersuchen vom 23.11.2021, V 235 Aktenzeichen: 63 0
Radweg Niddastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 195 entstanden aus Vorlage: OF 36/1 vom 11.05.2021 Betreff: Radweg Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, in der Niddastraße im Abschnitt Ludwigstraße bis Hafenstraße einen rot eingefärbten Radweg in beide Richtungen erstellen zu lassen und beide Radwege an die Adam-Riese-Straße in Richtung Galluswarte sowie die Ludwigstraße in Richtung Hauptbahnhof anschließen und entsprechend beschildern zu lassen. Zusätzlich soll der Magistrat Möglichkeiten nutzen, um den Radverkehr im Bereich der Straßenbahngleise im Abschnitt Ludwigstraße bis Düsseldorfer Straße sicherer und bequemer zu gestalten. Begründung: Das Teilstück der Niddastraße ist für den Radverkehr eine viel genutzte Alternativroute zur stark befahrenen Mainzer Landstraße. Der Frankfurter Hauptbahnhof ist insgesamt schlecht an das Radwegenetz angebunden. Durch die vorgeschlagene Maßnahme kann sowohl die Alternativroute gestärkt als auch der Anschluss des Radwegenetzes an den Hauptbahnhof attraktiver und sicherer gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 2013 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Auswirkungen hyperlokaler Logistikzentren auf den lokalen Einzelhandel
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2021, OF 49/1 Betreff: Auswirkungen hyperlokaler Logistikzentren auf den lokalen Einzelhandel Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR folgende Anfrage an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge zum Markteintritt neuer Lieferdienste, sogenannter hyperlokaler Logistikzentren, folgenden Fragen beantworten: 1. Wie werden diese neuen Lieferdienste in dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept zukünftig berücksichtigt und wie werden sie zukünftig gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 2. Wie werden die verkehrlichen Effekte (Anlieferung, Auslieferung) bei der Ansiedlung neuer hyperlokaler Logistikzentren insbesondere in Wohngebieten gesteuert? Welchen Einfluss hat der Magistrat? 3. Wie kann der Magistrat Einfluss nehmen, dass sich keine wettbewerbsschädlichen Monopole bilden? Begründung: Verschiedene Lieferdienste sind im Alltag fest etabliert und erfüllen sinnvolle Aufgaben. Kaum auszudenken, wenn man sich seine Korrespondenz selbst bei der Post abholen müsste oder man sein Wasser noch aus dem Brunnen schöpfen müsste. Lieferdienste können das Leben angenehmer machen, günstiger sein und ökologisch sinnvoll sein, z.B. indem sie den Verkehr durch eine effiziente Belieferung in Summe reduzieren. Derzeit gründen sich neue Lieferdienste, die versprechen, Einkäufe innerhalb von 10 Minuten zu liefern, und das 12h am Tag (sog. hyperlokale Logistikzentren). Hierzu hat bspw. das Unternehmen Grovy Tech GmbH aus Frankfurt einen Hub im Gallus auf der Mainzer Landstraße eingerichtet. Von diesem Logistikcenter werden Waren in das umliegende Gebiet geliefert mit einem Sortiment, wie es auch Lebensmittelläden anbieten. Wissenschaftler stellen sich die Frage, ob das soziale Gefüge in den Stadtteilen dadurch verändert wird. Ein Effekt könnte sein, dass Lebensmittelläden und kleine Geschäfte unter dieser neuen, bequemen Lieferkonkurrenz leiden. Die neuen Anbieter werden dabei häufig von Venture-Capital-Gebern finanziell stark unterstützt und setzen auf eine schnelle Expansion. Ein ruinöser Wettbewerb könnte in Zukunft sogar dazu führen, dass diese neuen Logistikanbieter ein lokales Monopol erreichen und die Preise der Güter sogar steigen könnten. Die Einrichtung von Logistik-Hubs könnte in Städten den Verkehr sogar noch erhöhen. Einkäufe, die früher zu Fuß erledigt wurden, werden nun motorisiert z.B. per E-Bike geliefert. LKWs müssen die Fracht zu den hyperlokalen Logistikzentren bringen und blockieren dort Gehwege und Fahrspuren. Aufgrund der geringen Lagerkapazität dieser neuen Logistikzentren ist eine hochfrequente Anlieferung notwendig. Die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden der hyperlokalen Lieferdienste entsprechen zudem sicher nicht denen der tarifvertraglich Beschäftigten in großen Supermarktunternehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 31 2021 Die Vorlage OF 49/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und Die PARTEI (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 entstanden aus Vorlage: OF 1568/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern! Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Sollte aufg rund der Nähe zu den LSA an der Kreuzung Schwalbacher Straße und Rebstöcker Straße eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein, so muss eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für Fußgänger dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Damit einhergehend müssen dann in der Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) Leitschwellen eingelassen werden, um ein Überfahren des Bereichs beim Linksabbiegen zu verhindern. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Bereits Anfang 2018 wurden durch den Ortsbeirat 1 Leitschwellen gefordert, die das Verkehrsdezernat abgelehnt hat. Ende 2018 gab es außerdem eine Online-Petition auf FFM.de, die dort eine Fußgängerpassage forderte. Der Magistrat antwortete darauf, dass der Bau der LSA in die Vormerkliste mit aufgenommen werde (siehe https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/718). Nun ist 2021. Leider musste sich vergangenen Freitag schon wieder ein schwerer Verkehrsunfall an dieser Kreuzung ereignen, als ein Auto links abbiegen wollte und mit einer Straßenbahn zusammenstieß (https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-bauarbeiter-verhindert-schlimmeres-und -stoppt-unfallauto-mit-frau-und-zwei-kindern-90194069.html?fbclid=IwAR19WwD30Sjf O9gQ7LkOL4KLMJVqJeALEadWEuIKLGkD34ujbKimKssl5W4). Leider häufen sich dort Unfälle und entstehen in der Regel dadurch, dass Autofahrer - trotz Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links in die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links in die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten, bis sich eine Lücke auftut. Fußgänger queren dort ebenfalls sehr häufig die Fahrbahn, um von der Wohnbebauung bspw. zu den Supermärkten REWE, ALDI, Lidl, denn's und weiteren Geschäften zu gelangen. Da die Kreuzung unübersichtlich ist, bleiben die Fußgänger dann oft in der Mitte der Fahrbahn auf den Straßenbahngleisen stehen und warten auf eine Lücke zum Überqueren der Straße. Die Situation lässt sich daher am besten durch eine Ampel lösen, die Fußgängern eine gefahrlose Überquerung ermöglicht und Autofahrern ein sicheres Linksabbiegen erlaubt. Wenn eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein sollte, muss zumindest eine Fußgängerampel, die auf Bedarf reagiert, dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Durch Leitschwellen wie beispielhaft im Anhang aufgeführt, muss dann das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährdet gestaltet werden. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle: https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrslenkung/leitschwellen-l eitelement-leitboy-flexible-leitpoller/leitschwellen-ln-60-mit-ars/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Antrag vom 15.05.2021, OF 44/1 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7322 entstanden aus Vorlage: OF 1569/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Kleyerstraße/Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) auf der Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße für Fußgänger sicherer zu machen. Dazu soll eine (bedarfsgesteuerte) Lichtsignalanlage/Fußgängerampel an besagter Stelle installiert werden. Sollte eine Ampel an dieser Stelle nicht möglich sein, so wird der Magistrat gebeten, den Zebrastreifen sicherer zu machen, indem geeignete Maßnahmen vorgenommen werden. Diese könnten z. B. Warnblinkanlagen, eine viel bessere Ausleuchtung, blauweiße Pfosten, Aufplasterung des Zebrastreifens o. Ä. sein. Begründung: Der Fußgängerüberweg über die Kleyerstraße auf Höhe der Rebstöcker Straße wird von vielen Fußgängern rege genutzt. Darunter sind viele Kinder bzw. Familien (es befinden sich einige Kitas in der Umgebung). Zudem hat der Verkehr auf der Kleyerstraße in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die Straße wird auch als Ausweichroute zur Mainzer Landstraße genutzt. Dadurch wird das Queren für Fußgänger gefährlicher. Eine Gefahrenquelle ist zudem die schlechte Sicht auf Fußgänger für Autofahrer, die aus westlicher Richtung kommen. Wie auf dem Bild zu sehen ist, wird durch die Bushaltestelle und einen Mast die Sicht stark beeinträchtigt. Gerade schnell fahrende Autos sehen damit die Fußgänger sehr spät. Aber auch Fußgänger, die auf der nördlichen Seite der Straße stehen, um sie zu queren, werden schlecht und spät von Autofahrern gesehen. Autofahrer, die aus der Rebstöcker Straße in die Kleyerstraße rechts abbiegen, stehen praktisch sofort auf dem Zebrastreifen und sehen diesen zu spät. Die schlechte Ausleuchtung des Zebrastreifens ist besonders in den Wintermonaten ein zusätzlicher Grund, warum Fußgänger spät oder gar nicht wahrgenommen werden und sich dadurch sehr unsicher fühlen. Aus der Sicht eines Autofahrers von westlicher Richtung kommend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1177 Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 680 Aktenzeichen: 66 2
Den Opfern ein Gedächtnis verschaffen Gedenkort für Blanka Zmigrod
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7249 entstanden aus Vorlage: OF 1308/2 vom 05.02.2021 Betreff: Den Opfern ein Gedächtnis verschaffen Gedenkort für Blanka Zmigrod 1. Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat einen geeigneten Gedenkort (Plakette, Stele o. Ä.) für Frau Blanka Zmigrod zu schaffen. 2. Dieser soll sich nach Möglichkeit im Bereich der Kreuzung Kettenhofweg/Niedenau befinden, wo Frau Zmigrod ermordet wurde. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat bereit ist, sich an diesem Gedenkort im Rahmen seines Budgets finanziell zu beteiligen. Begründung: Allzu oft stehen Täterinnen und Täter von rechtsterroristischen Morden und Angriffen im Mittelpunkt der Berichterstattung und des öffentlichen Interesses. Die Opfer spielen dabei eine Nebenrolle oder werden völlig vergessen. Dieses Schicksal erlitt leider auch Blanka Zmigrod. Frau Zmigrod wurde 1924 in Oberschlesien geboren. Die Jüdin überlebte mehrere Konzentrationslager und fand ab 1945 zunächst ein neues Zuhause in Israel. 1960 entschied sie sich, nach Deutschland zurückzukehren, und fand in Frankfurt wieder Geborgenheit auf deutschem Boden. Am 23. Februar 1992 wurde die damals 68-jährige Dame auf dem Nachhauseweg von ihrer Arbeitsstelle im Restaurant "Mövenpick" an benannter Stelle auf offener Straße erschossen. Der Mord blieb bis 2018 ungeklärt und Frau Zmigrod geriet in Vergessenheit. Auch nachdem ihr Mörder, ein schwedischer Neonazi, vom Frankfurter Landgericht für seine Tat verurteilt wurde, wurde zwar über dessen vielfältige Verbrechen intensiv berichtet, Blanka Zmigrod kam aber allenfalls in Nebensätzen vor. Umso mehr dankt der Ortsbeirat Herrn Ruben Gerczikow, der mit einer Online-Petition gegen das Vergessen von Blanka Zmigrod in die Öffentlichkeit ging. Ohne ihn hätte weiterhin nur der Täter einen Namen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1287 Antrag vom 14.12.2021, OF 225/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 17.01.2022, OIB 71 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 60 3
Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7019 entstanden aus Vorlage: OF 1521/1 vom 21.11.2020 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Magistrat wird gebeten, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte, zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z. B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unter dem Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u. a. durch den Bau der U 5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, eine Entlastungslinie zu planen, welche z. B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient, da gerade an den Haltestellen "Schwalbacher Straße" und "Rebstöcker Straße" keine Entlastung durch die Linie 14 gegeben ist. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Auch bei der Vorstellung des Nahverkehrsplan 2025+ am 16. November 2020 war leider kein Problembewusstsein für diesen belasteten Straßenabschnitt vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 721 Aktenzeichen: 92 11
Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 06.12.2020 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Am Samstag, dem 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Verbände wie FUSS e. V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11.2020 die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? 2. Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen", und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen, ein typisches Fahrzeug, wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen", fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? 3. Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so beispielsweise in der Stellungnahme ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? 4. Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein!
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2020, OF 1262/2 Betreff: Der Grüneburgweg muss für alle Bürger da sein! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die am 03.11.2020 dem Ortsbeirat vorgestellte Umplanung des Grüneburgwegs in der vorgestellten Form sofort einzustellen; und 2. jegliche weitere Überlegung für den Grüneburgweg zunächst mit den betroffenen Bürgern, Institutionen und Unternehmen des Stadtteils zu besprechen. Begründung: Die vorgestellte Planung ist eine realitätsferne Kopfgeburt, die allein die Wunschvorstellungen der Radentscheid-Aktivisten wiedergibt. Deren Nachteile wären nicht nur vielfältig, sondern für das Leben der Menschen im Grüneburgweg und den angrenzenden Stadtvierteln unerträglich. Allein die größten Nachteile wären: - Im Gegensatz zur Amts-Präsentation ist der Grüneburgweg keine Nebenstraße, sondern die einzige verkehrstüchtige Querspange mit Zweirichtungsverkehr zwischen den Ausfallstraßen Hansaallee / Reuterweg / Mainzer Landstraße und Eschersheimer Landstraße. Der Verkehr müßte bei Realisierung der Planung mehrere Kilometer weite Umwege oder Schleichwege durch die Wohnviertel nehmen - mit ökologisch absurden Folgen: mehr Lärm, mehr Abgase, mehr Lebensgefahr. - Wegfall zahlreicher Parkplätze von Anwohnern, deren Fahrzeuge dann in den umliegenden Quartieren jeden nur erdenklichen Stellplatz belegen werden. Auch die Fahrzeuge des Installationsbetriebes Kletti würden noch stärker als bisher mit dem Parkplatzbedarf der Einwohner konkurrieren. - Nachteile für die Anlieferung zu den zahlreichen Läden und Bürogebäuden; die Anlieferung zum REWE-Markt - und damit zur zentralen Lebensmittelversorgung für einen großen Umkreis - würde unmöglich. - Nach den Zahlen des Straßenverkehrsamtes ist die Zahl der Fahrzeuge, die jeden Tag den Grüneburgweg nutzen (und nicht selten mit mehr als einer Person besetzt sind), weitaus größer als die der Radfahrer; eine solche Straße allein auf die Wünsche der Radfahrer auszurichten, ist daher sowohl sachfremd als auch undemokratisch. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1262/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenMesseparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6972 entstanden aus Vorlage: OF 1235/2 vom 13.11.2020 Betreff: Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen Vorgang: OM 5458/19 OBR 2; ST 591/20 Der Magistrat wird gebeten, mit der Messe Frankfurt GmbH über die Nutzung des Parkhauses für P+R zu verhandeln, geeignete (Express-) Buslinien einzurichten und die für eine effiziente Routenführung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen umzusetzen. Diese können beispielsweise - bis 2025, oder auch darüber hinaus - über die Schmidtstraße auf die Mainzer Landstraße, über die Europa-Allee oder über die B 44 in Richtung Innenstadt führen. Begründung: In der Stellungnahme ST 591 hat der Magistrat in Aussicht gestellt, dass das Messeparkhaus grundsätzlich für P+R nutzbar wäre. Um die verkehrliche und umweltbezogene Situation zu verbessern, wäre es wünschenswert, im Westen Frankfurts nicht erst im Jahr 2025 nach der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 mit P+R anzufangen, sondern möglichst frühzeitig. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass P+R bestenfalls direkt am Wohnort der Pendler beginnt, jedoch hält er es nicht für realistisch, dass die umliegenden Städte und Gemeinden in Kürze die benötigten Kapazitäten aufbauen. Daher wäre es eine kostengünstige Idee, das bestehende Parkhaus an der Messe (und gegebenenfalls umliegende Messeparkplätze) zu nutzen. Besser parken Fahrzeuge dort als in der überfüllten Innenstadt. Auch zu Messezeiten besteht immer ein Pendelverkehr vom Parkhaus zur Messe. Direkt an der A 648 gelegen, ist es direkt an die Autobahn angebunden. Mit der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 hätte es ab circa 2025 auch einen U-Bahn-Anschluss. Schon jetzt fahren diverse Buslinien (34, 46, 50, 52) über die Straße Am Römerhof am Parkhaus vorbei. Mit dem Bau des Römerhof-Quartiers würde durch die dann dort wohnende Bevölkerung sowieso mehr Kapazität an ÖPNV benötigt, sodass ein Ausbau der Buslinien mit Verbindung in die Innenstadt, oder auch in andere Richtungen (Nied, Bockenheim, Gallus), durchaus Sinn ergeben würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5458 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 591 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 720 Antrag vom 21.05.2021, OF 35/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 34 Aktenzeichen: 32 1
Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6921 entstanden aus Vorlage: OF 1500/1 vom 07.11.2020 Betreff: Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für zu Fuß Gehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für zu Fuß Gehende sicherstellen und nicht als "Bettelampel" errichtet werden. Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten. Begründung: Auf dem circa 600 Meter langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende. Immer wieder queren zu Fuß Gehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden. Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit. Quelle: Goolge Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 703 Aktenzeichen: 32 1
Westendstraße 50-52
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6758 entstanden aus Vorlage: OF 1197/2 vom 07.10.2020 Betreff: Westendstraße 50-52 Der Magistrat wird gebeten, 1. den Gehweg entlang der Häuser Westendstraße 50 und 52 durch Aufstellen von Drängelgittern/Fahrradbügeln gegen Zuparken zu sichern (siehe Abbildung 1); 2. die Einfahrt zum Haus Westendstraße 52 durch Umstellen (Vorziehen Richtung Einfahrt, siehe Abbildung 2) des dort befindlichen Blumenkübels zu sichern. Es dient zur Kenntnis, dass die Bewohner des Hauses Westendstraße 52 bereit sind, eine Patenschaft für den Blumenkübel zu übernehmen (Kontakt kann über den Ortsvorsteher des Ortsbeirates 2 erfolgen). Begründung: Bitte von Bewohnern mit Blick auf den zunehmenden Autoverkehr in der Westendstraße seit Eröffnung der I.E. Lichtigfeld-Schule. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 351 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1298 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Freizeitsport und Bewegung fördern - eine Calisthenics-Anlage für Gallus/Europaviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6701 entstanden aus Vorlage: OF 1456/1 vom 29.09.2020 Betreff: Freizeitsport und Bewegung fördern - eine Calisthenics-Anlage für Gallus/Europaviertel Vorgang: K 121/18; ST 1109/19 Calisthenics-Geräte, mit denen man sich mit dem eigenen Körpergewicht trainiert, werden immer beliebter, und die Nutzerinnen und Nutzer finden sich in allen Altersgruppen. Die Geräte werden gezielt zum Training genutzt, daneben regen sie aber auch Vorbeikommende zu sportlicher Betätigung an. Vor dem Hintergrund, dass Schulen und Kindereinrichtungen die Grünflächen im Gallus und Europaviertel für Bewegungsstunden nutzen, daneben auch viele freie Gruppen sportlich aktiv sind, bietet es sich an, diese Geräte aufzustellen und Menschen in gesundheitsförderndem Verhalten - das zudem Spaß macht - zu unterstützen. Der Anteil junger Menschen ist gerade im Europaviertel sehr hoch. Dazu kommen viele Studierende und junge Erwachsene, die in die neuen Mikroapart ments und Kleinwohnungen im Bereich der Mainzer Landstraße gezogen sind. Europaviertel und Gallus sind mit Freiflächen und Sportangeboten unterversorgt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, - auch im Gallus und/oder Europaviertel an einer oder mehreren passenden Stellen sogenannte Calisthenics-Sportgeräte aufstellen zu lassen; - dafür als Standorte unter anderem den Gleisfeldpark (ergänzend zu dort vorhandenen Geräten) sowie den Grünstreifen der Frankenallee (eventuell auch ergänzend im Bereich der bestehenden Sport- und Spielfelder an der Gutenbergstraße/Speyerer Straße) zu prüfen. Nach Rücksprache mit dem Ortsbeirat 2 käme eventuell auch der Zeppelinpark infrage, der sich direkt an den Gleisfeldpark anschließt und den Übergang von Europapark zu Rebstockpark bildet. Begründung: An Mitglieder des Ortsbeirats wird dieses Anliegen häufiger herangetragen; es gibt ganz offensichtlich einen Bedarf an attraktiven Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen, ohne dafür bezahlen zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung der KAV vom 27.11.2018, K 121 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 77 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2021, ST 1301 Aktenzeichen: 67 0
Radfahrende schützen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 entstanden aus Vorlage: OF 1469/1 vom 04.10.2020 Betreff: Radfahrende schützen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Mainzer Landstraße/Camberger Straße für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer sicher gestalten zu lassen. Der Ortsbeirat empfiehlt hierzu folgende Maßnahmen: - Schaffung eines roten Fahrradaufstellstreifens auf der mittleren und rechten Fahrspur mit vorgezogener Haltelinie für Pkw; - Aufzeichnung eines roten Schutzstreifens vom Ende des Radwegs auf der rechten Geradeausspur bis zum Ende der Kurve zur Mainzer Landstraße. Begründung: Der Radweg von der Camberger Brücke zur Galluswarte verbindet das Gutleutviertel mit dem Gallus und ist deswegen eine wichtige Verkehrsverbindung. Der Radweg endet leider unvermittelt kurz vor der Kreuzung zur Mainzer Landstraße, sodass Radfahrende zum Rechtsabbiegen oder einem gefährlichen Manöver zur Geradeausspur gezwungen werden. Radfahrende haben nämlich nur circa 1,5 Meter bis 2,5 Meter lang die Möglichkeit, auf die Geradeausspur zu wechseln (gestrichelte Linie). Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen durch Pkw, die von hinten mit höherer Geschwindigkeit auf die Kreuzung zufahren und nicht mit Radfahrenden rechnen. Quelle: OpenStreetMap Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Antrag vom 20.02.2022, OF 345/1 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1819 Aktenzeichen: 66 2
Radverkehr Mainzer Landstraße - das Stiefkind der Frankfurter Verkehrspolitik?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6710 entstanden aus Vorlage: OF 1467/1 vom 03.10.2020 Betreff: Radverkehr Mainzer Landstraße - das Stiefkind der Frankfurter Verkehrspolitik? Der Magistrat wird gebeten, 1. die Schlaglöcher und Unebenheiten im Bereich der abmarkierten Radwege der Mainzer Landstraße im Bereich Ottostraße/Platz der Republik (ungerade Hausnummern) beseitigen, 2. den Radweg auf beiden Straßenseiten rot markieren und 3. die Rechtsabbiegespur der Mainzer Landstraße in Richtung der Düsseldorfer Straße in einen baulich getrennten Radweg umbauen zu lassen. Begründung: Die beschriebene, dem Radverkehr vorgegebene Strecke ist - wegen des schlechten baulichen Zustandes - absolut gefährlich und muss schnellstens in Schuss gebracht werden. Der Radweg ist ständig zugeparkt und muss daher - neben der roten Einfärbung des Belags - auch baulich abgetrennt werden, um den Radlerinnen und Radlern eine sichere und bequeme Fahrt zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 127 Aktenzeichen: 66 2
Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6709 entstanden aus Vorlage: OF 1466/1 vom 03.10.2020 Betreff: Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser sichern Der Magistrat wird gebeten, den Überweg für Fußgängerinnen und Fußgänger am südlichen Ende der Hohenstaufenstraße/Ecke Güterplatz besser vor einbiegenden Pkw bzw. Lkw schützen zu lassen. Während ihrer Grünampelphasen sollte die Ampel für den von der Mainzer Landstraße kommenden und über die Rechtsabbiegespur in die Hohenstaufenstraße fließenden Straßenverkehr grundsätzlich auf Rot gestellt sein. Das Risiko des stärkeren Pkw-/Lkw-Rückstaus ist mittels der Ampelschaltungen an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Güterplatz auszugleichen. Alternativ ist an einer auffälligeren Warnbeschilderung zugunsten der Fußgängerinnen und Fußgänger zu arbeiten. Begründung: Die Abbiegeampel für den Pkw-Verkehr in die Hohenstaufenstraße sowie die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel sind an dieser Stelle bisweilen synchron auf Grün geschaltet. Der Verkehrsführung fehlt dort aber der typische Charakter einer 90-Grad-Kreuzungsabbiegung, sie lädt motorisierte Verkehrsteilnehmer bei Grün über ihre Abbiegespur zum beschleunigten Durchfahren ein. Vor allem Raser fühlen sich motiviert, durchzuziehen. Die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel samt Zusatzwarnlampe wird hier oft übersehen. Die Stelle birgt ein ernsthaftes Unfallrisiko. Immer wieder sehen sich alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer gezwungen, sich selbst über den Fortgang des Verkehrsgeschehens verständigen zu müssen, die Ampel- und Schilderanlagen bieten - obwohl vorhanden - nur mangelhafte bzw. konkurrierende Orientierung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 126 Aktenzeichen: 32 1
Radwegbelag Mainzer Landstraße erneuern
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1468/1 Betreff: Radwegbelag Mainzer Landstraße erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, den Asphaltbelag des Radweges auf der Mainzer Landstraße instand zu setzen. Insbesondere sollen die Schlaglöcher zwischen der Ottostraße und der Friedrich-Ebert-Anlage beseitigt werden. Begründung: Die Schlaglöcher stellen eine Gefahr für Radfahrende dar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 1468/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1467/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenStraßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1464/1 Betreff: Straßenbahnkapazität im Gallus erhöhen statt senken Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kapazität der Straßenbahnlinien durch das Gallus, insbesondere auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte zu erhöhen statt wie geplant zu senken. Zwar sollen z.B. auf der Linie 11 größere Bahnen eingesetzt werden, jedoch ist die Anzahl der Sitzplätze in diesen unterm Strich weniger; es gehen durch die geplante Taktung Kapazitäten verloren. Begründet wird dies u.a. durch den Bau der U5, welche aber zum einen vor 2025 nicht fertiggestellt werden wird und zum anderen wohl kaum Menschen südlich der Mainzer Landstraße anziehen wird. Daher sollen die vom Verkehrsdezernenten geplanten Maßnahmen im OBR 1 vorgestellt und nach Diskussion mit diesem schnellstmöglich angepasst werden, sodass sich die Situation für die Nutzer der Straßenbahnen im Gallus verbessert statt verschlechtert. Des Weiteren wird der Dezernent bereits für diesen Termin aufgefordert, eine Entlastungslinie zu planen und vorzustellen, welche z.B. in den Hauptverkehrszeiten zumindest den Abschnitt zwischen Mönchhofstraße und Galluswarte bedient. Begründung: Das neue Straßenbahnkonzept birgt viele Nachteile für das Gallus. Eine Erhöhung der Kapazitäten ist bereits heute notwendig. Durch neue Wohngebiete entlang der Mainzer Landstraße wird der Druck auf die bereits jetzt überfüllten Bahnen eher steigen als nachlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.11.2020, OF 1521/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 1464/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 1 am 24.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1464/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1521/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6531 entstanden aus Vorlage: OF 1400/1 vom 22.08.2020 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, durch zusätzliche ggf. auch bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass das notorische und illegale Linksabbiegen und Wenden auf der Mainzer Landstraße in Höhe Krifteler Straße (beide Fahrtrichtungen der Mainzer Landstraße) wirkungsvoll unterbunden wird. Begründung: In diesem Abschnitt kommt es durch illegales Linksabbiegen und Wenden häufig zu gefährlichen Situationen. Fahrzeuge bleiben im Schienenbereich stehen, was zu Kollisionsgefahren mit der Straßenbahn führt und diese stark behindert. Gleichzeitig werden auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet. Der Verkehr in diesem Abschnitt hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Magistrat sollte nicht abwarten, bis ein ernster Unfall passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.02.2021, OF 1567/1 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 233 Aktenzeichen: 66 0
Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6529 entstanden aus Vorlage: OF 1398/1 vom 01.08.2020 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße neu organisieren Der Magistrat wird gebeten, aufgrund des zu erwartenden Zuwachses an neuen Anwohnerinnen und Anwohnern auf dem Teves-Gelände eine umfassende Verkehrsplanung für dieses Gelände sowie der unmittelbar angrenzenden Straßen zu erstellen und dem Ortsbeirat 1 zeitnah und vor Abschluss der endgültigen Planungen in der Bürgersprechstunde vorzustellen und diesen einzubinden. Dabei sollen insbesondere nachfolgende Punkte berücksichtigt werden: - Die Kreuzung Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße hinsichtlich der Abbiegemöglichkeit des motorisierten Individualverkehrs. - Die sichere Führung der Fahrradwege. - Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger. - Barrierefreiheit der Straßenbahnhaltestelle und Gehwege. - Die voraussichtlichen Nutzerzahlen der jeweiligen Verkehrsmittel und ihre Folgen, die per Verkehrsschätzung für alle Verkehrsmittel ermittelt werden sollen. - Priorisierte Ampelschaltungen für die Stellen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen. Begründung: Das Verkehrsaufkommen im Umfeld der Rebstöcker Straße/Mainzer Landstraße ist bereits jetzt sehr hoch. Durch den Zuzug weiterer Anwohnerinnen und Anwohner wird eine neue Planung umso wichtiger. Idealerweise ist die Umsetzung der Planungen erfolgt, bis die ersten neuen Bürgerinnen und Bürger dort eingezogen sind. Eine Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung des Ortsbeirats sind hierbei unerlässlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 232 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1166/2 Betreff: Fahrradweg Westendstraße/Karlstraße sicher zweispurig markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Radweg Westendstraße, Richtung Karlstraße an der Kreuzung Mainzer Landstraße zweispurig zu markieren. Auf Seiten der Karlstraße befindet sich bereits ein zweispuriger Radweg (beide Richtungen). Auf der Westendstraße ist lediglich eine Spur aus der Gegenrichtung kommend markiert (siehe Bild 1). Gleichzeitig weist ein Schild an der Westendstraße neben dem Radweg in Richtung Karlstraße (siehe Bild 2), während die Autospuren nur Abbiegen links und rechts auf die Mainzer Landstraße zulassen. Begründung: Verkehrssicherheit schaffen. Bild 1 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Bild 2 Westendstraße, Richtung Kreuzung Mainzer Landstraße Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1166/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenRadweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2020, OF 1165/2 Betreff: Radweg auf der Bockenheimer Landstraße - bitte komplett Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. zu prüfen und berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße auch nach dem Umbau und dem Bau neuer Radwege, die auf Kosten des PKW-Fahrspuren gehen, es weiterhin notwendig ist an der Ampelkreuzung Bockenheimer Landstraße/Mainzer Landstraße/Reuterweg aus der Bockenheimer Landstraße kommend alle bisherige drei Abbiegespuren zu erhalten. 2. sofern die Prüfung ergibt, dass zwei Abbiegespuren ausreichend sind, die Planungen für den Radweg von besagter Kreuzung in Richtung Bockenheimer Warte dahingehend anzupassen, dass der breitere, von der Straße baulich getrennte Radweg nicht erst, wie derzeit und in der bisherigen Planung, auf Höhe des U-Bahn-Eingangs "Alte Oper", sondern direkt an/nach der Ampelkreuzung beginnt. Begründung: Bei der Vorstellung des Vorhabens im Ortsbeirat wurde angemerkt, dass die Bockenheimer Landstraße ohnehin nur noch etwa 2/3 des bisherigen Auto-Verkehrs in ausreichendem oder befriedigendem Maße bewältigen kann. Gleichwohl scheint bisher an der Kreuzung bei der Alten Oper keine Veränderung geplant zu sein, was bedeuten würde, dass eben nicht die gesamte Bockenheimer Landstraße einen baulich getrennten Radweg erhält. Dem stehen bisher die Abbiegespuren an besagter Kreuzung im Wege. Sofern diese Kreuzung nur noch 2/3 des Verkehrs bewältigen muss, da der Rest der Bockenheimer Landstraße ohnehin nicht mehr Verkehr verkraftet, ist anzunehmen, dass auf eine der drei Abbiegespuren verzichtet werden kann. Damit wäre die Möglichkeit des Ausbaus des Radwegs auf der kompletten Bockenheimer Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1165/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenPlatzbenennung nach Bernhard Sekles
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6410 entstanden aus Vorlage: OF 1133/2 vom 05.08.2020 Betreff: Platzbenennung nach Bernhard Sekles Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Verkehrskreisel im südlichen Westend, auf den die Straßen Niedenau, Rüsterstraße, Ulmenstraße und Zimmerweg zulaufen, nach dem Komponisten, Dirigenten, Pianisten und Musikpädagogen Bernhard Sekles benannt werden kann. Es dient zur Kenntnis, dass von der Benennung keine Postadressen betroffen wären. Im Falle eines positiven Prüfergebnisses wird um Umsetzung gebeten, z. B. anlässlich des 150. Geburtstages des Namensgebers im Jahre 2022. Der Ortsbeirat 2 erklärt sich bereit, dazu z. B. gemeinsam mit dem Dr. Hoch'schen Konservatorium eine entsprechende Einweihungsfeier zu organisieren. Die Stadt wird gebeten, dazu rechtzeitig mit dem Ortsbeirat 2 Kontakt aufzunehmen. Begründung: Bernhard Sekles wurde am 20. März 1872 in Frankfurt am Main geboren (hat aber seinen Geburtstag stets am 20. Juni gefeiert). Nach privater Unterweisung bei dem Komponisten Wilhelm Hill studierte Sekles ab 1888 am Dr. Hoch'schen Konservatorium bei Engelbert Humperdinck (Instrumentation), Iwan Knorr (Komposition) und Lazzaro Uzielli (Klavier). Nach dem Studienabschluss wurde er Kapellmeister an den Theatern in Heidelberg (1893/94) und Mainz (1895/96). 1896 kehrte er als Lehrer ans Dr. Hoch'sche Konservatorium zurück, wo er zunächst Musiktheorie unterrichtete und ab 1906 auch Komposition. 1923 wurde er Direktor des Konservatoriums, das unter seiner Leitung durch die Einrichtung neuer Fächer bedeutend erweitert wurde: Dirigentenklasse, Opernschule, Privatmusiklehrerseminar, Institut für Kirchenmusik, Kurse für musikalische Früherziehung und Erwachsenenbildung. 1928 gründete er zudem - gegen heftigen Widerstand - die erste Jazzklasse überhaupt und berief den jungen Mátyás Seiber zu deren Leiter. Wegen seiner jüdischen Abstammung wurde Sekles im April 1933 von den Nationalsozialisten entlassen und seine Musik verboten. Sekles starb am 8. Dezember 1934 in Frankfurt am Main (Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Bernhard_Sekles). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 61 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 62 2
Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6340 entstanden aus Vorlage: OF 1378/1 vom 25.07.2020 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park/Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahre. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene zu sichern. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner Straße bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über zehn Jahre. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10:00 Uhr morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe circa 25 bis 40 Jahre dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um fünf bis sechs Männermannschaften, deren Mitglieder zum Teil mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. täglich vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d. h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahre ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur circa einen Kilometer oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark, das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden? Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20:00 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von sechs- bis neunjährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher Straße wurde so vertrieben, und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen Am Römerhof und Zum Rebstockbad, befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele freigegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", zum Teil eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2088 Aktenzeichen: 67 2
Verkehrsführung für Fahrräder an der Einmündung Gustavsburgstraße/Mainzer Landstraße klarmachen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6336 entstanden aus Vorlage: OF 1372/1 vom 23.07.2020 Betreff: Verkehrsführung für Fahrräder an der Einmündung Gustavsburgstraße/Mainzer Landstraße klarmachen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Einmündung Gustavsburgstraße/Mainzer Landstraße die alten/ "ungültigen" Markierungen für Fahrräder zu entfernen. Begründung: Zurzeit befinden sich an der Einmündung parallele Markierungen, die verwirrend sind. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 339 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6344 entstanden aus Vorlage: OF 1383/1 vom 29.07.2020 Betreff: Grünpfeilschilder für Radfahrer aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Grünpfeilschilder mit Beschränkung auf den Radverkehr an allen Ampelkreuzungen im Ortsbezirk 1 aufzustellen, bei denen auf einem Radweg weitergefahren werden kann, insbesondere in den folgenden Bereichen: - Mainzer Landstraße; - Europa-Allee; - Friedrich-Ebert-Anlage; - Goetheplatz; - Mainkai und - Konrad-Adenauer-Straße. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Kreuzungen sich für die Einrichtung eines Grünpfeils für Radfahrer eignen , bei denen die Fahrt auf der Fahrbahn weitergeführt wird. Begründung: Das Fahrrad ist ein immer beliebteres Verkehrsmittel gerade für kurze und mittlere Strecken in innerstädtischen Gebieten. Hohes Verkehrsaufkommen auf den Frankfurter Straßen und zahlreiche Ampeln führen allerdings regelmäßig zu längeren Fahrtzeiten als nötig. Vor allem das Warten an Ampeln, an denen Radfahrer nach dem Abbiegen von der Straße auf einen Radweg wechseln, ist unnötig und schmälert die Attraktivität des Fahrradfahrens. Gleichzeitig kann die Gefahr für Abbiegeunfälle reduziert werden, da Radfahrer bereits vor der Grünphase für den motorisierten Verkehr die Kreuzungen verlassen haben. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung kann hier mit einem grünen Pfeil nur für Radfahrer Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation „Mönchhofstraße“ entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6333 entstanden aus Vorlage: OF 1369/1 vom 27.07.2020 Betreff: Nutzungskonflikte auf dem Geh- und Radweg an der Tramstation "Mönchhofstraße" entschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrssituation an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Sondershausenstraße wie folgt neu zu regeln: 1. Der getrennte Geh- und Radweg (VZ 241) wird in einen reinen Gehweg (VZ 239) umgewandelt; 2. der Radverkehr soll am Ende des Grünstreifens an der Fußgängerampel auf den rechten Fahrstreifen geführt werden; 3. auf der Fahrbahn soll ein Radfahrstreifen (VZ 295) eingerichtet werden, der Anfang dieses Radfahrstreifens durch geeignete Maßnahmen (wie z. B. an der Kreuzung Kurt-Schumacher- Straße/Berliner Straße) gegen den motorisierten Verkehr gesichert werden; 4. am Fahrbahnrand werden Sperrgitter, Poller o. Ä. aufgestellt , um das illegale Parken auf dem Gehweg zu verhindern. Begründung: Der Geh- und Radweg an der Mainzer Landstraße stadteinwärts zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße wird regelmäßig auf gesamter Länge zugeparkt, hauptsächlich von Anliegern der Kleingartensiedlung. Dadurch werden Fußgängerinnen und Fußgänger behindert und gefährdet, da sie auf den Radweg ausweichen müssen. Insbesondere Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder einen Kinderwagen mitführen, sind betroffen. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer werden dadurch wiederum behindert, sodass die aktuelle Situation für alle nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unbefriedigend ist. Der Geh- und Radweg endet derzeit etwa 200 Meter weiter stadteinwärts an der Ecke Mainzer Landstraße/Sondershausenstraße. Gleichzeitig bietet die Mainzer Landstraße an dieser Stelle dem motorisierten Verkehr zwei Fahrstreifen plus den Linksabbiegestreifen Richtung Schmidtstraße; hinter der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schmidtstraße verengt sich dies auf einen Fahrstreifen. Die hier vorgeschlagene Neuregelung würde diese Verengung nur um etwa 100 Meter vorverlegen, gleichzeitig aber ausreichend sicheren Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer schaffen. Foto: privat https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/application/sta dtplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2119 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6252 entstanden aus Vorlage: OF 1108/2 vom 24.06.2020 Betreff: Verkehrssicherheit Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße mit Blick auf die Kitas in der Erlenstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Neue Niedenau/Savignystraße/Erlenstraße Fußgängerüberwege inklusive Zebrastreifen und Verkehrszeichen 350-10 einzurichten und weiterhin zu prüfen, ob die bestehende Vorfahrtsregelung abgeändert werden kann. Begründung: Bitte der Elternvertreter der Kitas in der Erlenstraße mit Blick auf die vom morgendlichen Berufsverkehr stark frequentierte Kreuzung, die auf dem Gehweg vieler Eltern/Kinder zu den Kitas liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1827 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Radschutzstreifen einfärben - Untermainkai
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6124 entstanden aus Vorlage: OF 1306/1 vom 20.05.2020 Betreff: Radschutzstreifen einfärben - Untermainkai Vorgang: OM 4825/19 OBR 1; ST 2065/19 Der Magistrat wird gebeten, den Radschutzstreifen am Untermainkai in beiden Richtungen rot markieren zu lassen. In der Stellungnahme vom 11.11.2019, ST 2065, berichtete der Magistrat, dass die Rotmarkierung eines Schutzstreifens erstmals in der Mainzer Landstraße (Galluswarte bis Hafenstraße) umgesetzt wurde und aus dieser Erfahrung Erkenntnisse gezogen werden würden. Soweit diese Erkenntnisse positiv sind - wovon auszugehen ist -, sollten nun auch die Schutzstreifen auf dem Untermainkai rot markiert werden. Begründung: Die Situation für Radfahrer ist an besagter Stelle immer noch schwierig und gefährlich. Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme selbst, dass der Schutzstreifen in Ausnahmefällen von Autos befahren werden darf. Genau das ist die große Gefahr für Radfahrer. Da die Straße für eine bauliche Trennung eines Radwegs nicht breit genug ist, sollte der Schutzstreifen unbedingt rot markiert werden, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Er würde damit auch das Mainufer entlasten, denn viele fahren mit dem Fahrrad zurzeit lieber am sicheren Mainuferweg als auf der Straße. Das wiederum führt immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1754 Aktenzeichen: 66 5
Ladezone Mainzer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6136 entstanden aus Vorlage: OF 1318/1 vom 12.05.2020 Betreff: Ladezone Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Seitenstreifen der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 71 die dortigen drei Parkplätze als Ladezone auszuweisen. Dabei soll als Beschilderung "absolutes Halteverbot" und "Lieferverkehr frei auf dem Seitenstreifen" genutzt werden. Der zeitliche Zusatz soll sich an der bestehenden Anschlussbeschilderung orientieren. Begründung: Die dortigen Parkflächen werden als Dauerparkplatz genutzt (unter anderem ein rosafarbener Anhänger mit Werbung für ortsansässige Gastronomie), obwohl der Bedarf für Lieferverkehr in diesem Bereich besonders deutlich ist. Lieferanten stehen dort ständig auf dem Radfahrstreifen und zwingen die Radfahrer, in den Autoverkehr auszuweichen und sich damit zu gefährden. Quelle: https://www.google.de/maps/place/Mainzer+Landstra%C3%9Fe+65,+60329+Frankfurt+am+ Main/@50.1097605,8.6614972,3a,75y,207h,78.92t/data=!3m6!1e1!3m4!1sT4RvtcbLcjF3WR erqHgoMQ!2e0!7i13312!8i6656!4m5!3m4!1s0x47bd0955c9c1bae7:0x4d7ee7119bd5096e!8m2! 3d50.1098652!4d8.6622923 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1697 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsberuhigung Erlenstraße/Ecke Bettinastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6067 entstanden aus Vorlage: OF 1045/2 vom 28.02.2020 Betreff: Verkehrsberuhigung Erlenstraße/Ecke Bettinastraße Der Magistrat wird gebeten, in der Erlenstraße im Abschnitt zwischen Savignystraße und Bettinastraße auf der Fahrbahn ein geeignetes Piktogramm als Hinweis auf die beiden im Straßenabschnitt befindlichen Kitas anzubringen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, bei nächster Gelegenheit eine mobile Geschwindigkeitsanzeige dort aufzustellen. Begründung: Bitte der Kita-Leitung der St.-Antonius-Gemeinde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1704 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Wenn schon Poller - dann richtig
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6021 entstanden aus Vorlage: OF 1291/1 vom 30.03.2020 Betreff: Wenn schon Poller - dann richtig Beim Gang durch die Straßen ist festzustellen, dass Poller ihren Zweck häufig nicht mehr erfüllen: - "Fest" einbetonierte Poller werden rausgezogen und liegen dauerhaft irgendwo daneben. - Poller, die entfernt werden können, damit z. B. Fahrzeuge des Grünflächenamts o. Ä . eine Fläche befahren können, werden aufgeschlossen und entweder ganz entfernt oder nach Bedarf entfernt und wieder eingesetzt. Möglich ist dies, weil - Poller nicht wirklich fest und stabil einbetoniert werden; - sich die Poller, die mit einem Schließsystem ausgestattet sind, mit einem handelsüblichen Drei- bzw. Vierkantschlüssel problemlos öffnen lassen. Damit erfüllen Poller an vielen Stellen offensichtlich nicht mehr ihre Funktion. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. abschließbare Poller mit einem sicheren Schließsystem zu versehen und einen Austausch gegen das bisherige (Drei- bzw. Vierkantschlüssel) System vorrangig dort vorzusehen, wo Poller häufig illegal entfernt werden; 2. Poller generell stärker zu verankern, sodass sie mit normalem Kraftaufwand nicht aus der Verankerung zu ziehen sind; 3. das Personal, das den ruhenden Verkehr überwacht, anzuweisen, eine Prüfung der Abpollerung mit vorzunehmen und Schäden umgehend zu melden; 4. Halter von Fahrzeugen, die in Bereichen stehen, die nur durch illegales Entfernen von Pollern befahren werden können, an Kosten zur Beseitigung des Schadens zu beteiligen. Zu beobachten ist auch, dass herausgezogene Poller an manchen Stellen bereits seit Monaten liegen und die eigentlich abzusperrenden Gehwege als Fahrfläche benutzt werden. Dabei liegen die entfernten Poller deutlich sichtbar am Straßen- bzw. Wegrand. Es ist nicht nachvollziehbar, warum städtisches Personal bei Überwachung des ruhenden Verkehrs dies nicht bemerkt und den Schaden meldet. Begründung: Einige besonders unschöne Beispiele: - Gehweg Europa-Allee circa Höhe Hausnummer 133: Abschließbarer Poller ist dauerhaft nicht mehr abgeschlossen; Fahrzeugführer ziehen den Poller, fahren auf den Gehweg, stecken den Poller wieder in die Halterung; der Gehweg wird befahren und auf dem Tel-Aviv-Platz geparkt (vor Pizzeria Cimino). - Gehweg auf Höhe Europa-Allee 73: Poller sind dauerhaft entfernt, liegen am Gehwegrand. Der Gehweg wird als Parkplatz benutzt. - Gehweg Mainzer Landstraße/Ecke Kriegkstraße: Poller sind dauerhaft entfernt und liegen am Gehwegrand, da sie die Lieferfahrzeuge des ansässigen Fast-Food-Restaurants stören. In der Regel stehen hier zwei Fahrzeuge hintereinander (ein Parkplatz auf dem Grundstück). Für zu Fuß Gehende ist hier meist kein Durchkommen, und es muss (auch mit Kinderwagen!) auf die Mainzer Landstraße ausgewichen werden. - Fußweg "Kameruner Rosengärtchen"/Ecke Schneidhainer Straße: Poller locker in Halterung gesteckt, vor allem abends und nachts wird der Weg als Parkplatz genutzt. - Grünstreifen Frankenallee vor Hotel Franken: Immer wieder wird der Poller, der die Straße vom Grünstreifen trennt, entfernt; im Grünstreifen der Frankenallee sind dann Lieferfahrzeuge abgestellt (insbesondere zu Messezeiten). Fotos: privat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1548 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 0
Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6015 entstanden aus Vorlage: OF 1279/1 vom 15.04.2020 Betreff: Aufhebung des benutzungspflichtigen Radwegs Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße Vorgang: NR 895/19 Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig die Radwegbenutzungspflicht in der Mainzer Landstraße stadtauswärts zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße aufzuheben. Begründung: Im genannten Abschnitt verläuft parallel zum Kfz-Fahrstreifen ein getrennter Fuß- und Radweg (Verkehrszeichen 241), der für Radfahrer benutzungspflichtig ist und direkt hinter dem Wartehäuschen der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" verläuft. Der Weg wird durch Bäume weiter verengt, das Pflaster auf dem Abschnitt ist zudem sehr uneben. Durch die örtlichen Gegebenheiten kommt es zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern an dieser Stelle immer wieder zu Nutzungskonflikten. Wege mit Verkehrszeichen 241 kommen laut VwV-StVO "nur in Betracht, wenn die Belange der Fußgänger ausreichend berücksichtigt sind und die Zuordnung der Verkehrsflächen zweifelsfrei erfolgen kann". Dies ist hier nicht der Fall. Auch wenn dieser Bereich bereits im Maßnahmenpaket des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" enthalten und "zur Umsetzung vorgesehen" ist, ist nicht abzusehen, wann dort eine sichere Wegeführung eingerichtet wird. Die hier vorliegende Anregung erfordert lediglich die Entfernung eines Verkehrszeichens (bzw. Ersetzen des vorhandenen Zeichens 241 mit Zeichen 239 und Zusatzzeichen 1022-10), so besteht hier die Gelegenheit, die Verkehrssicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern mit minimalem Aufwand quasi sofort zu erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1543 Antrag vom 27.01.2023, OF 750/1 Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Planungsstand des „Nieder Tors“ (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5952 entstanden aus Vorlage: OF 1262/6 vom 02.03.2020 Betreff: Nied: Planungsstand des "Nieder Tors" (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife) Vorgang: V 206/16 OBR 6; ST 254/17 Der Magistrat wird gebeten, über den derzeitigen Planungsstand zur Einrichtung des Kreisels an der Mainzer Landstraße zu informieren. Zudem ist zu berichten, ob der Baubeginn mit der Bebauung des "Nieder Lochs " zusammenhängt. Begründung: Mit der Stellungnahme ST 254 aus dem Jahr 2017 wurde ein etwaiger Baubeginn frühestens ab 2019/2020 prognostiziert. Da bislang keine Hinweise auf eine Umsetzung vorliegen, ist die Nachfrage angebracht. Die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches stellt eine Aufwertung für Nied dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 206 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 254 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2020, ST 1485 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1220 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 206 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 449 Auskunftsersuchen vom 24.05.2022, V 410 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 820 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3841 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 6 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 6 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 1231/1 vom 19.02.2020 Betreff: Kreuzung Schloßborner Straße - Frankenallee sichern, Poller setzen Freie Fahrt für Bus und Müllwagen, sicheres Abbiegen für Fahrzeuge aus der Frankenallee, Gehweg für zu Fuß Gehende frei halten Im Kreuzungsbereich zur Frankenallee parken auf der Ostseite der Schloßborner Straße die Fahrzeuge fast bis zur Einmündung der Frankenallee, verengen hier die Fahrbahn und verhindern freie Sicht in die Schloßborner Straße für die Fahrzeuge, die von der Frankenallee kommend hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen. Dies ist insbesondere deshalb schwierig, weil von der Frankenallee kommende Fahrzeuge nur in einem U-Turn weiterfahren können. Aufgrund dieser Abbiegebeziehung muss die Kreuzung auch von parkenden Pkw freigehalten werden, da ansonsten größere Fahrzeuge (Busse, Müllfahrzeuge der FES, Getränkelieferanten u. Ä.) nur mit großen Mühen und unter erheblichem Zeitaufwand um die Kurve kommen. Immer wieder bleiben Fahrzeuge "stecken", und der westliche Bereich der Frankenallee vor dem Homburger Damm wird (auch für den 52er Bus) blockiert, der Verkehr kommt vollständig zum Erliegen. Im Kreuzungsbereich von Schloßborner Straße und Frankenallee wird der abgesenkte Gehwegbereich (westliche Straßenseite) gewohnheitsmäßig als Schrägparkplatz für zwei Fahrzeuge genutzt. Zu Fuß Gehende aus Richtung Mainzer Landstraße müssen entweder auf Höhe des Spielplatzes die Straßenseite wechseln oder um die hier abgestellten Fahrzeuge einen Bogen machen und auf der Straße weiterlaufen. Der Gehweg vor dem Kinderspielplatz wird zudem auch auf der südlichen Seite durch hier geparkte Fahrzeuge regelmäßig blockiert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, umgehend tätig zu werden und den Kreuzungsbereich für den fließenden Verkehr und zu Fuß Gehende wie folgt zu sichern: 1. Östlicher Rand der Schloßborner Straße: Poller im Straßenraum so setzen, dass circa fünf Meter zur Einmündung der Frankenallee kein Fahrzeug abgestellt werden kann. 2. Westlicher Gehweg der Schloßborner Straße: Auf dem Gehweg vor der Querung der Frankenallee (circa am Ende des Grundstücks Schloßborner Straße 35) Poller so setzen, dass Fahrzeuge nicht mehr auffahren können, dabei ist auf Barrierefreiheit zu achten. 3. Gehweg vor dem Kinderspielplatz im Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Schloßborner Straße und Homburger Damm durch Setzen von Pollern oder Bügeln gegen das Auffahren und Abstellen von Pkw sichern. Zu 1.: Deutlich wird die im Kreuzungsbereich verengte Fahrbahn durch die am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner sowie in der Frankenallee geparkten Fahrzeuge. Zu 2.: Situation am Ende des Gehwegs der Schloßborner (westlich); erkennbar ist, dass auch der weitere Gehweg entlang des Spielplatzes im Mittelstreifen der Frankenallee nach Überqueren der Frankenallee versperrt ist. Links im Bild ist noch ein am östlichen Fahrbahnrand der Schloßborner Straße geparktes Fahrzeug zu sehen, das recht nah in den Kreuzungsbereich der Schloßborner Straße/Frankenallee abgestellt ist. Zu 2.: Nach Querung der Frankenallee (nördliche Fahrbahn) - Gehweg durch parkende Fahrzeuge versperrt. Zu 3.: Gehweg vor dem Kinderspielplatz nach Querung der südlichen Fahrbahn der Frankenallee blockiert. Begründung: Die Maßnahmen führen zu deutlich mehr Sicherheit für den fließenden Verkehr und für zu Fuß Gehende. Außerdem werden insbesondere durch Poller auf der östlichen Straßenseite Behinderungen für den fließenden Verkehr beseitigt. Durch Sicherung des Gehwegs auf der westlichen Straßenseite durch Poller ist der Weg für zu Fuß Gehende wieder nutzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1201 Aktenzeichen: 66 0
Niddastraße bewohnbarer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5887 entstanden aus Vorlage: OF 1224/1 vom 18.02.2020 Betreff: Niddastraße bewohnbarer gestalten Vorgang: OA 468/19 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise die Niddastraße im Bereich zwischen Düsseldorfer Straße und Moselstraße unter Berücksichtigung folgender Punkte wohnlicher gestaltet werden kann: - Den Abschnitt - auch abseits des Karlsplatzes - begrünen. - Parkplätze sollen - in Kreuzungsbereichen - zugunsten des Fußverkehrs entfallen und verbliebene Parkplätze bewirtschaftet werden. - Den Abschnitt barrierefrei umgestalten. - Reduzierung der Karlstraße auf zwei Fahrspuren, Errichtung einer Mittelinsel und einer Querungshilfe (Zebrastreifen) im Bereich Niddastraße (vgl. OA 468 ). Begründung: Zurzeit kommt der Straßenabschnitt eher als Hinterhof mit kostenfreien Parkmöglichkeiten daher und erinnert kaum daran, dass hier auch Menschen wohnen. Der Ortsbeirat - aber auch die Stadtregierung - haben sich mehrfach auf die Fahnen geschrieben, das Wohnen zu fördern. Dazu gehört auch, dass das unmittelbare Umfeld gepflegt und bewohnbar gestaltet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 17.09.2019, OA 468 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1203 Aktenzeichen: 32 1
Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 1239/1 vom 19.02.2020 Betreff: Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist zum Teil noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit September 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen, und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das sich der Ortsbeirat für eine Gesellschaft wünscht! A. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeughaltenden) umzusetzen; 3. insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) Weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (circa Höhe Hausnummer 240) - seit Februar 2020; b) schwarzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee/Krifteler Straße; c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143; d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße. B. Vor dem oben dargestellten Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Beim Ortsbeirat ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeughaltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos: Privat Begründung: Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt, und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 977 Aktenzeichen: 32 1
Kürzere Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr im Bereich Karlstraße/Mainzer Landstraße und Am Hauptbahnhof/Karlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5885 entstanden aus Vorlage: OF 1222/1 vom 18.02.2020 Betreff: Kürzere Wartezeiten für Fuß- und Radverkehr im Bereich Karlstraße/Mainzer Landstraße und Am Hauptbahnhof/Karlstraße Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die langen Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr an den im Betreff genannten Überwegen und Radverkehrsanlagen deutlich verkürzt werden. Begründung: Die Einstellungen und die daraus resultierenden langen - und nicht mehr zeitgemäßen - Wartezeiten entsprechen weder den heutigen Ansprüchen noch dem gestiegenen Anteil des Zufußgehens und des Radfahrens am gesamtstädtischen Verkehrsaufkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1200 Aktenzeichen: 32 1
Kreuzung Platz der Republik nach niederländischem Konzept gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2020, OF 1227/1 Betreff: Kreuzung Platz der Republik nach niederländischem Konzept gestalten Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen und zu berichten, ob die Kreuzung Mainzer Landstraße/Düsseldorfer Straße nach niederländischem Konzept fahrradfahrerfreundlich gestaltet werden kann. Insbesondere sollen hierzu Schutzinseln aufgemalt werden. Begründung: Neue Designkonzepte der sicheren Verkehrsplanung wurden in den Niederlanden erfolgreich getestet. Diese haben vor allem zur Sicherheit von Fahrradfahrenden beigetragen. Als Testkreuzung für Frankfurt eignet sich vor allem die Kreuzung Mainzer Landstraße/Düsseldorfer Straße. Video: https://bit.ly/37SuI5h Kreuzung heute: Quelle: geoinfo.frankfurt.de Schematische Darstellung: Quelle: BicycleDutch, youtube.com Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1597 2020 Die Vorlage OF 1227/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass auch zur Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße geprüft und berichtet werden soll. Abstimmung: SPD, 2 CDU, GRÜNE, FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen 2 CDU (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenBegrünung des Gleisbetts der Straßenbahnlinie 11 zwischen der Tillystraße und der Wendeschleife in Alt-Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5812 entstanden aus Vorlage: OF 1231/6 vom 03.02.2020 Betreff: Begrünung des Gleisbetts der Straßenbahnlinie 11 zwischen der Tillystraße und der Wendeschleife in Alt-Nied Der Magistrat wird gebeten, das Gleisbett der derzeit von der Straßenbahnlinie 11 genutzten Trasse zwischen der Tillystraße und der Wendeschleife in Alt-Nied zu begrünen. Begründung: Das Gleisbett als Grünstreifen würde eine Aufwertung der Mainzer Landstraße und der neuen Bebauung darstellen. Weiterhin würde dieser gut in das Straßenbild passen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1076 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 14
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