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Meine Nachbarschaft: Neue Niedenau

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pflasterung Mainzer Landstraße

24.01.2023 · Aktualisiert: 16.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3416 entstanden aus Vorlage: OF 718/1 vom 21.12.2022 Betreff: Pflasterung Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Pflasterung auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Taunusanlage und Marienstraße instand zu setzen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich fehlen an mehreren Stellen Pflastersteine, andere sind locker oder liegen lose herum. Zur Herstellung eines verkehrssicheren Zustands sind die Schäden auszubessern. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1214 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Problem der Vermüllung und unzumutbare Parksituation vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße

23.01.2023 · Aktualisiert: 24.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3423 entstanden aus Vorlage: OF 513/2 vom 24.10.2022 Betreff: Problem der Vermüllung und unzumutbare Parksituation vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass der öffentliche Bereich vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße 29 (Kreuzungsbereich Rheinstraße/Ecke Beethovenstraße) angemessen und in kurzen Abständen gereinigt wird. Die hygienischen Zustände müssen angemessen sein, darüber hinaus ist eine ausreichende Anzahl von Sanitäranlagen zur Verfügung zu stellen. Mit dem bulgarischen Konsulat ist zeitnah an einer gemeinsamen, zufriedenstellenden Lösung zu arbeiten, wie der Besucherstrom durch das Konsulat künftig logistisch gesteuert werden soll. Weiterhin ist eine Lösung zu entwickeln, wie die derzeit angespannte Parksituation gelöst werden soll. Ortsbeirat und Anwohner sind engmaschig über das weitere Vorgehen zu informieren. Begründung: Es handelt sich um eine Beschwerde von Anwohnern. Vor dem bulgarischen Konsulat in der Rheinstraße 29 kommt es regelmäßig zu unzumutbaren Verunreinigungen. Neben überdurchschnittlich viel Müll auf den Bürgersteigen und fehlender sanitärer Anlagen für die Besucher, befinden sich auch Abfallhinterlassenschaften in angrenzen Büschen und Vorgärten. Mittlerweile wurde zwar ein zusätzlicher Mülleimer installiert, das reicht natürlich nicht aus. Zusätzlich zu den o. g. hygienischen Zuständen ist auch die aktuelle Parksituation unhaltbar. Das benachbarte Grundstück wird augenscheinlich und unter Duldung des Konsulats als illegaler Altautoplatz genutzt. Dem ist sofort Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 961

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Bauliche Trennung Radweg Hafentunnel und Umweltspur

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3241 entstanden aus Vorlage: OF 670/1 vom 15.11.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Bauliche Trennung Radweg Hafentunnel und Umweltspur Der Magistrat wird gebeten, den Radweg im Bereich des Hafentunnels zwischen Mannheimer Straße und Niddastraße in Richtung Güterplatz zeitnah in eine sogenannte Umweltspur als Radweg mit Bus frei umwandeln, entsprechend beschildern und mit einer baulichen Trennung, z. B. mit Fahrbahntrennern, versehen zu lassen. Nach Ende der Baustellen am Güterplatz soll der Lückenschluss über die Mainzer Landstraße hinweg erfolgen. Begründung: Wegen der Sperrung der Camberger Straße für Pkw hat das Verkehrsaufkommen in der Hafenstraße und im Hafentunnel in Richtung Güterplatz in den Hauptverkehrszeiten stark zugenommen. Vereinzelte ungeduldige Autofahrende möchten dem Stau entkommen, indem sie in illegaler Weise den Radweg befahren und so Radfahrende gefährden. Das Ergebnis ist, dass sich Autofahrende an der Kreuzung Hafenstraße/Niddastraße gegenseitig blockieren und öffentliche Hupkonzerte veranstalten. Die Busse der Metrobuslinie M 46 hingegen stehen weiterhin im Stau und verspäten sich regelmäßig. Auf einer Umweltspur kommen sowohl Radfahrende als auch die Metrobusse zügig und sicher voran. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 881 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße

06.12.2022 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243 entstanden aus Vorlage: OF 673/1 vom 01.11.2022 Betreff: Sicherer Fuß- und Radverkehr in der Schmidtstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Fußgängerinnen sowie Fußgängern und Radfahrerinnen sowie Radfahrern auf den für sie vorgesehenen Wegen entlang der Schmidtstraße ausreichend Platz frei gehalten wird. Hierzu sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei einem Ortstermin besprochen werden: 1. Das bereits eingerichtete absolute Halteverbot entlang der Schmidtstraße von der Mainzer Landstraße kommend in Richtung der Straße Am Römerhof gehend wird durch bauliche Maßnahmen, wie z. B. das Aufstellen von Fahrradbügeln oder Pflanztrögen, durchgesetzt. Wo nötig und aus Platzgründen nicht anders darstellbar, z. B. unter den Bahnbrücken, werden Fuß- und Radweg durch Poller gesichert. 2. Das absolute Halteverbot wird auf die gesamte Länge ausgedehnt, der Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und der Straße Am Römerhof also neu eingerichtet. 3. Der Radweg, der zwischen Mainzer Landstraße und Eisenbahnbrücke getrennt vom Fußverkehr besteht, wird bis zur Straße Am Römerhof verlängert. 4. Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird der ruhende Verkehr regelmäßig überwacht. Begründung: Fuß- und Radweg entlang der Schmidtstraße können häufig nur eingeschränkt genutzt werden, da Falschparker auf den Flächen zwischen den Baumscheiben parken und so die Breite der Wege deutlich beschneiden. Für Personen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist bisweilen ein zentimetergenaues Navigieren notwendig, um sich einen Weg zu bahnen. Unter der Eisenbahnbrücke parken zudem häufig Lkws. Diese nehmen vor allem Radfahrerinnen und Radfahrern die Sicht, die aus dem Weg entlang des Bahndamms auf die Schmidtstraße abbiegen oder diese queren wollen. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein durchgängiger, baulich getrennter Radweg auf der gesamten Schmidtstraße erstrebenswert. Einzelhandel und Gewerbetreibende halten auf ihren Grundstücken ausreichend Parkplätze für Kundinnen sowie Kunden und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Nutzung des öffentlichen Raums ist nicht notwendig. Eigene Aufnahmen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Antrag vom 11.06.2023, OF 930/1 Antrag vom 11.08.2023, OF 965/1 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4381 Antrag vom 13.10.2024, OF 1416/1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3259 entstanden aus Vorlage: OF 695/1 vom 15.11.2022 Betreff: Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum Vorgang: B 380/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Standortvorschläge für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum im sogenannten "Teilraum", in dem sich der Ortsbezirk 1 befindet, zu berücksichtigen: 1. Innenstadt: Schillerstraße nahe Eschenheimer Turm außerhalb der Fußgängerzone; 2. Gutleut: Haltestelle "Erntestraße" (Fahrten in Richtung Autobahn und Umweg Hafentunnel wegen Sperrung Camberger Brücke); 3. Gallus: Frankenallee/Schwalbacher Straße; 4. Gallus: Krifteler Straße/Mainzer Landstraße (nahe Lidl, Aldi, REWE ); 5. Gallus: Galluswarte nahe der S-Bahn-Station (insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen). Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, vorrangig an Umsteigepunkten des ÖPNV Mobilitätsstationen mit weiteren Mobilitätsangeboten zu planen, um den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel bequemer zu machen und zu beschleunigen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380, schreibt der Magistrat, dass er den Ortsbeiräten Gelegenheit gibt, eigene Standortvorschläge zu stationsgebundenen Carsharing-Stationen einzubringen. Die aufgeführten Orte stellen Umsteigepunkte und stark frequentierte Haltestellen des ÖPNV dar oder befinden sich vor Einzelhandelszentren. Anschlussfahrten oder der Transport von größeren Gütern können so bequem durchgeführt werden. Außerdem ist mit einer guten Auslastung der Carsharingangebote zu rechnen. Im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt bieten sich zudem die bestehenden Parkhäuser für stationsgebundenes Carsharing an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 783

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee

05.12.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3298 entstanden aus Vorlage: OF 511/2 vom 23.10.2022 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrer in der Leonardo-da-Vinci-Allee Der Magistrat wird gebeten, entlang der Leonardo-da-Vinci-Allee Neumarkierungen des Radfahrstreifens vorzunehmen. Hier ist der Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos (Dooring-Zone) in beiden Fahrtrichtungen, nach dem Vorbild vieler anderer Straßen in Frankfurt, z. B. der Schloßstraße, einzuplanen. Die großzügige Fahrbahnbreite der Leonardo-da-Vinci- Allee ermöglicht dies problemfrei. Begründung: Immer wieder passieren Unfälle aufgrund unbedachter Öffnungen der Autotüren nach links oder rechts mit schwerverletzten Personen, neulich erst mit tödlichem Ausgang auf der Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 744 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stau im Hafentunnel vermeiden

21.11.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 698/1 Betreff: Stau im Hafentunnel vermeiden Der Magistrat wird aufgefordert, die Verkehrsführung und Ampelschaltung an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße zu optimieren, um Staus im Hafentunnel und auf der Hafenstraße zu minimieren. Die Ampelschaltung soll dahingehend geändert werden, dass mehr Verkehrsteilnehmer*innen, die von der Hafenstraße aus links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, pro Ampelphase abgewickelt werden können. Die Schaltungen sind so zu optimieren, dass der Straßenbahnverkehr auf der Mainzer Landstraße nicht beeinträchtigt wird. Des Weiteren soll geprüft werden, ob der Verkehr schon frühzeitig aufgeteilt werden kann in 1. Fahrzeuge, die an der oben benannten Kreuzung geradeaus fahren oder rechts abbiegen wollen oder an der Kreuzung Hafenstraße/Niddastraße nach rechts abbiegen wollen, einerseits; und 2. Fahrzeuge, die links in die Mainzer Landstraße bzw. eine Kreuzung zuvor in die Adam-Riese-Straße abbiegen wollen andererseits. Hierzu sollen am Ende des Hafentunnels, wenn die einspurige Straßenführung in zwei Spuren übergeht, entsprechende Markierungen und Beschilderungen angebracht werden. Sollte dies nicht möglich sein, soll die Straßenführung ab der Kreuzung Hafenstraße/ Niddastraße/ Adam-Riese-Straße entsprechend eingeführt werden. Begründung: Durch die überraschende längerfristige Sperrung der Camberger Straße fehlt eine wichtige Wegeverbindung zwischen Gutleut und Gallus. Die erste Möglichkeit, von einem ins andere Viertel zu kommen, ergibt sich an der Hafenstraße, danach erst wieder am Hauptbahnhof. Während die Fahrtrichtung vom Gallus ins Gutleut den Umständen entsprechend gut funktioniert, sind die Wege vom Gutleut ins Gallus schwieriger. Die Ampelphasen lassen an der Kreuzung Hafenstraße/ Mainzer Landstraße meist nur 3-4 Fahrzeuge passieren, weiter östlich ist ein Abbiegen auf die Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung stadtauswärts nicht möglich. Daher kommt es vor allem in den Morgenstunden und am späten Nachmittag und Abend zu vermehrten Staus auf der Hafenstraße. Durch eine Optimierung der Ampelphase sollen Staus und über den Umweg hinaus längere Fahrtzeiten vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 698/1 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Volt, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald, Westend

07.11.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3097 entstanden aus Vorlage: OF 521/2 vom 07.11.2022 Betreff: Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk 2 erhöhen: Mehr Müllgaragen für Bockenheim, Kuhwald, Westend Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, in einem ersten Schritt, an folgenden Standorten im Ortsbezirk 2 jeweils eine Müllgarage aufzustellen und dadurch zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum beizutragen, die Müllgaragen sind so zu platzieren, dass die Barrierefreiheit nicht eingeschränkt wird: 1. Odina-Bott-Platz, neben dem Eingang zur U-Bahn-Station; 2. Westendplatz, rückseitig zum Spielplatz; 3. Kurfürstenplatz, Umgebung Brunnen/Spielplatz; 4. Kirchplatz, Umfeld U-Bahn-Aufgang gegenüber Appelsgasse. Auf Anregung der FES werden Ortsbegehungen an weiteren vom Ortsbeirat benannten Örtlichkeiten stattfinden und im Anschluss weitere Standorte in einer gesonderten Anregung benannt. Begründung: Zur Finanzierung der Müllgaragen wurden auf Anregung des Ortsbeirats 2 im städtischen Haushalt 2022 zusätzlich 54.000 Euro eingestellt. Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in den Parks und auf den Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die an müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 381

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Fuß- und Radweg zwischen Adam-Riese-Straße und Mainzer Landstraße im Gallus

01.11.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3015 entstanden aus Vorlage: OF 640/1 vom 12.10.2022 Betreff: Barrierefreier Fuß- und Radweg zwischen Adam-Riese-Straße und Mainzer Landstraße im Gallus Der Magistrat wird gebeten, die Wegeverbindung zwischen dem Grünflächenamt und dem Amt für Straßenbau und Erschließung in der Adam-Riese-Straße und der Mainzer Landstraße in einen barrierefreien Fuß- und Radweg umgestalten zu lassen. Begründung: Der Weg stellt ein wichtiges und viel genutztes Verbindungsstück zwischen der Mainzer Landstraße und der Adam-Riese-Straße dar und wird von vielen Mitarbeitenden und Besuchenden der Ämter genutzt. Hohe Bordsteine und Schotterflächen erschweren jedoch das Vorankommen. Der Weg soll jedoch auch für die zahlreichen Menschen mit Mobilitätseinschränkung und Radfahrende bequem zu benutzen sein, die derzeit einen großen Umweg in Kauf nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 496 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße

01.11.2022 · Aktualisiert: 19.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2998 entstanden aus Vorlage: OF 612/6 vom 16.10.2022 Betreff: Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, das verkehrswidrige Parken in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße dahin gehend zu verhindern, dass 1. massive Poller das Parken bis auf den Grünstreifen unterbinden und 2. regelmäßige Kontrollen vorgenommen werden, vornehmlich in den Abendstunden, um Sprinter, die für diese Parkbuchten zu lang sind, aufzuschreiben bzw. abzuschleppen. Begründung: Nicht nur, dass sich der Fußweg bzw. Grünstreifen entlang der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße zur Müllkippe entwickelt, wird die Grünfläche von parkenden Kfz/Sprintern etc. zerstört und die Fußgänger und Radfahrer, deren Weg ebenfalls hier entlang führt, behindert, weil diese zu lang sind und deshalb auf die Grünflächen fahren. Entsprechende Ansprachen werden teilweise verbal unangebracht unterbunden. Dies kann zum Schutz der Bewohner nicht länger hingenommen werden. Grünstreifen sind keine Abstellflächen für Firmenfahrzeuge etc. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 542 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben

15.10.2022 · Aktualisiert: 20.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 515/2 Betreff: Spekulative Leerstände im östlichen Westend benennen und beheben Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat darüber, dass im östlichen Westend (Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße) Wohn- und Bürogebäude im Eigentum der Allianz (oder Tochterfirmen) zum Teil seit mehr als 10 Jahren leerstehen? 2. Welche Kenntnisse hat der Magistrat über die Absichten der Eigentümer*innen, die Gebäude zu sanieren und sinnvollen (Nach-)Nutzungen zuzuführen? 3. Welche Erkenntnisse hat der Magistrat über Verkaufsabsichten? 4. Welche Maßnahmen wurden seitens des Magistrats und der Verwaltung bereits ergriffen, um die Eigentümer*innen entsprechend zu beraten bzw. ihnen zu verdeutlichen, dass diese langjährigen Leerstände unerwünscht sind? 5. Für welche Liegenschaften liegen dem Magistrat Bauvoranfragen bzw. Bauanträge oder Abrissanträge vor? Begründung: Durch die monopolisierten Eigentümerstrukturen und das Verhalten der Eigentümer*innen im genannten Karree Taunusanlage, Bockenheimer Landstraße, Kettenhofweg, Niedenau und Guiollettstraße ist das östliche Westend zu einem weitgehend "toten" Quartier geworden. Auch ein Investor Allianz Real Estate hat sich in Bezug auf Stadtentwicklung transparent und verantwortlich zu verhalten und insbesondere Wohnraum wieder seiner Nutzung zuzuführen. Bei den Liegenschaften, um die es insbesondere geht, handelt es sich um - Guiollettstraße 18-24; Büros - Leerstand seit ca. 12 Jahren; - Kettenhofweg 3-7; Büros und Wohnen - Leerstand seit mindestens 10 Jahren; - Kettenhofweg 1; Gewerbe/Büros - Leerstand seit Januar 2022; - Taunusanlage 21; Gewerbe/ Büros - Leerstand seit Mitte 2021/Januar 2022 ; - Taunusanlage 20; ehem. Kameha-Suite/Kulturdenkmal; Leerstand seit 2021; - Kettenhofweg 23; unbebaut, aber nutzbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 515/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 571 2022 Die Vorlage OF 515/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend

10.10.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2946 entstanden aus Vorlage: OF 494/2 vom 25.09.2022 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße/Ecke Liebigstraße 27c/Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55/vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße/Ecke Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße/Ecke Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18/Ecke Oberlindau 8. Eppsteiner Straße/Ecke Reuterweg/vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15/nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3/Ecke Bockenheimer Anlage/freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24/vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22/Ecke Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22/Ecke Liebigstraße 35, 44/Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29/statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg/Ecke Im Trutz Frankfurt/Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21/Ecke Emil-Sulzbach-Straße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3/Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße/Ecke Niedenau 20. Lessingstraße 2/Ecke Guiollettstraße 21. Liebigstraße/vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19/Ecke Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37/Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78/Ecke Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71/Ecke Arndtstraße 7c 26. Staufenstraße 41/Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9/Ecke Kronberger Straße 5, 7 28. Ulmenstraße/Ecke Guiollettstraße 29. Westendstraße/Ecke Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15/Ecke Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der frei zu haltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten, beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehende mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik

10.10.2022 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2938 entstanden aus Vorlage: OF 475/2 vom 22.09.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 2: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Taunusanlage und Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig folgende Maßnahmen entlang der Taunusanlage und der Mainzer Landstraße bis zum Platz der Republik in Fahrtrichtung Westen umzusetzen: 1. die bestehenden Pkw-Parkplätze im Gehwegbereich werden gesperrt, entsprechende Beschilderungen werden demontiert; 2. an der Stelle der bisherigen Pkw-Parkplätze werden Radbügel in ausreichender Anzahl aufgestellt; 3. der Radstreifen wird physisch von den Pkw-Fahrstreifen als sogenannte "Protected Bike Lane" abgetrennt, mit Klemmfix-Baken versehen und als Radweg beschildert. Lediglich Grundstückszufahrten und Einmündungen sind davon auszunehmen. Begründung: Vor wenigen Wochen verstarb wieder eine Radfahrerin bei einem Unfall, der durch einen Pkw-Fahrer verursacht wurde. Das Opfer fuhr auf dem ungesicherten, schmalen Radstreifen ohne Dooring-Zone in Höhe Taunusanlage 20 in Richtung Mainzer Landstraße, als ein Pkw-Fahrer die Fahrertür öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und verletzte sich so schwer, dass sie im Krankenhaus verstarb. Nur 100 Meter weiter vor dem Deutsche-Bank-Hochhaus ist ein Ghost Bike zu sehen, das auf einen tödlichen Unfall eines 57-jährigen Fahrradfahrers hinweist, der am 26. September 2019 hier verunglückte. Der Magistrat hat sich dazu bekannt, den Radverkehr in Frankfurt sicherer zu machen und die "Vision Zero", also keine Toten mehr im Straßenverkehr, anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs erforderlich. Leider wird oft erst dann reagiert, wenn Tote und Schwerstverletzte zu beklagen sind. Um künftig entlang der Mainzer Landstraße und Taunusanlage keine weiteren Opfer beklagen zu müssen, sind diese Maßnahmen dringend erforderlich und schnellstmöglich umzusetzen. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 328 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen

04.10.2022 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2794 entstanden aus Vorlage: OF 591/6 vom 18.09.2022 Betreff: Griesheim: Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände CO2-frei beheizen Der Magistrat wird gebeten, darauf zu achten, dass beim Schulneubau auf dem ehemaligen FIAT-Gelände (Mainzer Landstraße/Ecke Elektronstraße) alternative Heizmöglichkeiten installiert werden. Dies kann durch einen Anschluss an ein von Abwärme der Rechenzentren gespeistes Nahwärmenetz geschehen oder durch ein Konzept mit Solarthermie und Wärmespeicher wie in der Parkstadt Unterliederbach oder durch weitere Konzepte wie z. B. aktuell im Neubaugebiet Hilgenfeld. Begründung: In der 13. Sitzung des Ortsbeirats 6 wurde ein Konzept vorgestellt, wie Nahwärme aus Rechenzentren in den Norden Griesheims transportiert werden kann und wie im Prinzip ganz Griesheim allein mit Nahwärme geheizt werden kann. Die Frage, ob mit dieser Nahwärme auch die neue Schule an der Mainzer Landstraße versorgt werden könne, wurde dahin gehend etwas ausweichend beantwortet, dass die Behörden nicht die schnellsten seien, was wohl so zu verstehen ist, dass die Schule fertig sein wird, bevor die Nahwärme angeschlossen werden kann. Trotzdem stellt sich die Frage, ob man das Heizungssystem der Schule nicht gleich so bauen kann, dass es dann relativ schnell und kostensparend an die Nahwärme angeschlossen werden kann, wenn diese verfügbar wird. Außerdem gibt es in Frankfurt Beispiele von Plusenergiehäusern, die ohne oder fast ohne Gasheizung auskommen. Das Plusenergiehaus in der Speicherstraße auf der Basis von Abwärme aus dem anliegenden Abwasserkanal ist ein gutes Beispiel ebenso wie die Häuser in der Kamelienstraße in der Parkstadt Unterliederbach, wo die Heizung durch eine Kombination von Solarthermie, Wärmespeicher (Eisspeicher) und Pelletkraftwerk erfolgt, wobei in der Summe eines Jahres betrachtet mehr Energie erzeugt wird, als die Häuser verbrauchen. Auch im Neubaugebiet Hilgenfeld wird mit modernen Systemen gearbeitet, hier vor allem mit Erdwärme. Angesichts der Energiekrise und der Klimakrise sollten solche Möglichkeiten genutzt werden und keine Schulen mehr gebaut werden, die noch weitgehend auf konventionellen Heizsystemen beruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2184 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 6 am 25.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 6 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 6 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreie Kreuzungsmöglichkeit Mainzer Landstraße/Ecke Heinrichstraße

04.10.2022 · Aktualisiert: 18.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2808 entstanden aus Vorlage: OF 609/1 vom 19.09.2022 Betreff: Barrierefreie Kreuzungsmöglichkeit Mainzer Landstraße/Ecke Heinrichstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Lichtsignalanlage (LSA) Mainzer Landstraße/Ecke Heinrichstraße die Bordsteine abzusenken, sodass auch mobilitätseingeschränkte Personen die Mainzer Landstraße hier bequem und sicher queren können. Begründung: Auch wenn die LSA offenbar nicht als dauerhafte Einrichtung geplant war, existiert sie an dieser Stelle seit mindestens fünf Jahren. Die jetzige Lösung ist für Menschen mit Rollstuhl, Rollator etc. nicht nutzbar, hier sollte dringend nachgebessert werden. Quelle: private Aufnahme Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 320 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 565 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Entschärfung der Einmündung Spielmannstraße/Ecke „kleine“ Mainzer Landstraße/Straßenbahngleise

04.10.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2786 entstanden aus Vorlage: OF 578/6 vom 19.09.2022 Betreff: Nied: Entschärfung der Einmündung Spielmannstraße/Ecke "kleine" Mainzer Landstraße/Straßenbahngleise Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsstelle Einmündung Spielmannstraße/Ecke "kleine" Mainzer Landstraße zu den Straßenbahngleisen so zu entschärfen, dass kein Auto mehr versehentlich auf die Gleise fahren kann. Ein Zaun oder eine bessere farbliche Markierung könnten helfen, um weitere Vorfälle zu vermeiden. Begründung: Es ist jetzt schon mehrere Male vorgekommen, dass an dieser Stelle Autos versehentlich auf die Gleise der Straßenbahntrasse gelangten und sich dort festfuhren. Das letzte Mal ist dies Anfang September wieder passiert. Sie müssen dann aufwendig geborgen werden. Außerdem besteht dabei immer die Gefahr, dass bei einem zukünftigen Vorfall das Auto mit der Straßenbahn zusammenstößt und es zu einem schweren Verkehrsunfall kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 89 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Mainzer Landstraße entlang des Bahnhofsviertels

04.10.2022 · Aktualisiert: 24.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2822 entstanden aus Vorlage: OF 626/1 vom 13.09.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Protected Bike Lane und Radbügel statt Pkw-Parkplätze in der Mainzer Landstraße entlang des Bahnhofsviertels Vor wenigen Wochen verstarb wieder eine Radfahrerin bei einem Unfall, der durch einen Pkw-Fahrer verursacht wurde. Das Opfer fuhr auf dem ungesicherten, schmalen Radstreifen ohne Dooring Zone in Höhe Taunusanlage 20 in Richtung Mainzer Landstraße, als ein Pkw-Fahrer die Fahrertür öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und verletzte sich so schwer, dass sie im Krankenhaus verstarb. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, kurzfristig folgende Maßnahmen entlang der Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Weserstraße in Fahrtrichtung Innenstadt umsetzen zu lassen: 1. Die bestehenden Pkw-Parkplätze im Gehwegbereich werden gesperrt, entsprechende Beschilderungen werden demontiert. 2. An der Stelle der bisherigen Pkw-Parkplätze werden Radbügel in ausreichender Anzahl aufgestellt. 3. Der Radstreifen wird physisch von den Pkw-Fahrstreifen als sogenannte Protected Bike Lane abgetrennt, mit Klemmfix-Baken versehen und als Radweg beschildert. Lediglich Grundstückszufahrten und Einmündungen sind davon auszunehmen. Begründung: Der Magistrat hat sich dazu bekannt, den Radverkehr in Frankfurt sicherer zu machen und die "Vision Zero", also keine Toten mehr im Straßenverkehr, anzustreben. Um dieses Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs erforderlich. Leider wird oft erst dann reagiert, wenn Tote und Schwerstverletzte zu beklagen sind. Um künftig entlang der Mainzer Landstraße und Taunusanlage keine weiteren Opfer beklagen zu müssen, sind diese Maßnahmen dringend erforderlich und schnellstmöglich umsetzen zu lassen. Mainzer Landstraße zwischen Platz der Republik und Weserstraße Quelle: Luftbild Geoportal Frankfurt

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigen

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2806 entstanden aus Vorlage: OF 607/1 vom 19.09.2022 Betreff: Sicherheit des Radverkehrs beim Umbau der Galluswarte angemessen berücksichtigen Vorgang: OM 1919/22 OBR 1; ST 1584/22 Der Magistrat wird gebeten, die dem Ortsbeirat vorgestellten Pläne zum Umbau des Knotenpunkts Galluswarte anzupassen und die Sicherheitsbelange des Radverkehrs in folgenden Punkten zu berücksichtigen: 1. Kein Radfahrstreifen in Mittellage auf der Mainzer Landstraße westlich der Galluswarte. Stattdessen soll der Radfahrstreifen am rechten Fahrbahnrand geführt werden, der Rechtsabbiegestreifen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf die Camberger Straße links davon. Die Schaltung der Lichtsignalanlage soll entsprechend angepasst werden, sodass die Verkehrsströme konfliktfrei passieren können. 2. Entflechtung des Bus- und Radverkehrs unter der S-Bahn-B rücke an der Bushaltestelle. Stattdessen soll der Radverkehr von dem Radfahrstreifen (siehe 1.) auf den neu geplanten Zweirichtungsradweg und östlich der Bushaltestelle wieder auf die Fahrbahn geführt werden. 3. Während des Zeitraums der Sperrung der Camberger Brücke soll der Rechtsabbiegerstreifen der Camberger Straße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts zum Radstreifen markiert werden. Der mittlere Fahrstreifen soll dafür als Rechtsabbiegestreifen markiert werden. Die Haltelinie soll zurückverlegt und davor eine Radanstellfläche markiert werden. Die Stellungnahme vom 08.07.2022, ST 1584, wird dadurch hinfällig. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Magistrats, die Fahrradinfrastruktur an der Galluswarte auszubauen bzw. einzurichten. Aus Sicht des Gremiums reichen die vorgestellten Pläne jedoch nicht aus, um sicheres Radfahren an diesem stark befahrenen Knotenpunkt zu gewährleisten. Studien zeigen subjektive und objektive Gefährdungen für Radfahrende an Radfahranlagen in Mittellage, daher raten Radverkehrsverbände von dieser Art der Verkehrsführung ab. Eine alternative Planung für die Verkehrsführung aus Richtung Westen ist notwendig. Unter der S-Bahn-Brücke kommt es in der jetzigen Verkehrssituation dazu, dass Radfahrende entweder hinter den dort haltenden Bussen warten oder links an ihnen vorbeifahren müssen - dies geschieht an einer Stelle, an der sich die Fahrbahn von zwei auf einen Fahrstreifen verengt und führt oft zu Situationen, in denen Autofahrende entweder mit zu wenig Seitenabstand überholen oder von hinten sehr dicht auf die Radfahrenden auffahren und sie durch Hupen o. Ä. nötigen. Die vorgestellten Planungen sehen in diesem Bereich lediglich eine Umwidmung des rechten Fahrstreifens in einen Radfahrstreifen/Sonderfahrstreifen für Busse und eine Roteinfärbung vor. Dadurch würde sich an der Situation allerdings nichts ändern. Sollte es nicht möglich oder gewünscht sein, die Bushaltestelle zu verlegen (Busbucht o. Ä.), müssen die Verkehrsströme hier entflochten werden. Der ohnehin neu geplante Zweirichtungsradweg als Verbindung zwischen Camberger Straße und Günderrodestraße bietet sich dafür an. Durch eine Verbindung des Radfahrstreifens aus Richtung Westen kann hier, mit wenig zusätzlichem Aufwand, eine sichere Umfahrung der Bushaltestelle geschafft werden. Radfahrende hätten dann die Möglichkeit, wahlweise diesen Radweg zu nutzen oder den Bussonderstreifen, wenn dort gerade keine Busse fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2022, OM 1919 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1584 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 142 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644 entstanden aus Vorlage: OF 591/1 vom 18.08.2022 Betreff: Tierschutz im Ortsbezirk 1: Zwanzigjähriges Antragsjubiläum - Ein Taubenhaus im Gallus Vorgang: OM 1002/12 OBR 1; ST 926/12; OM 4114/15 OBR 1; ST 1169/15; OM 4594/15 OBR 1; ST 1169/15; OM 4595/15 OBR 1; ST 967/16; OM 346/16 OBR 1; ST 1030/16; OM 2657/18 OBR 1; ST 736/18; OIB 186/18 OBR 1; ST 810/18; OM 6016/20 OBR 1; ST 810/18; OM 6016/20 OBR 1; ST 1547/20; V 442/22 OBR 1; OM 2021/22 Der Magistrat wird gebeten, die über zwanzigjährigen Bemühungen des Ortsbeirats 1 für ein Taubenhaus im Gallus nun endlich umzusetzen und insbesondere folgende Maßnahmen zügig in die Wege zu leiten: 1. Der Magistrat möge auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der folgenden Liegenschaften aktiv zugehen und sie über die Möglichkeit eines Taubenhauses auf ihrem Grundstück und die Vorteile für das Umfeld der Galluswarte informieren: "Haus Gallus" in der Frankenallee 111, Amt für multikulturelle Angelegenheiten (Amk A) in der Mainzer Landstraße 291 bis 293 sowie weitere, geeignete Grundstücke. 2. Des Weiteren soll der Magistrat die Möglichkeit eines Taubenhauses auf dem Dach der Günderrodeschule in der Hufnagelstraße 25 und auf dem Dach der zu planenden Grundschule in der Günderrodestraße/Ecke Frankenallee und im Turm der Galluswarte prüfen. 3. Parallel dazu soll der Magistrat gemäß Stellungnahmen ST 881 und ST 1030 aus 2016 ein Konzept in Zusammenarbeit mit dem Stadttaubenprojekt Frankfurt erarbeiten, das ein Taubenhaus im Wasserturmpark oder dem Gebäude des Wasserturms selbst vorsieht. Die Planung des Wasserturmparks hat der Ortsbeirat bereits verabschiedet, sodass einer Realisierung durch den Projektentwickler Aurelis nichts mehr im Weg steht. Nach Übergabe der Flächen kann der Magistrat ein Taubenhaus installieren, das jedoch rechtzeitig innerhalb des nächsten Jahres geplant werden muss. Begründung: Seit mindestens 2002 beschäftigt sich der Ortsbeirat 1 mit dem Problem des auf die Passanten herabfallenden Taubenkots im Bereich der Galluswarte, soweit im Frankfurter Parlamentsinformationssystem (PARLIS) recherchierbar. Aus der Erinnerung einiger Ortsbeiräte wird dieses Problem aber schon weitaus länger vom Ortsbeirat 1 in regelmäßigen Abständen angegangen. 2012 schrieb der Magistrat bereits auf Bitten des Ortsbeirats 1 mehrere Eigentümerinnen und Eigentümer verschiedener Liegenschaften an, um das Interesse an einem Taubenhaus zu wecken (Anregung an den Magistrat OM 1002 und Stellungnahme ST 936 aus 2012). Danach geschah nichts. 2015 lehnte der Magistrat dann den zuvor für gut befundenen Vorschlag ab, auf dem Dach des Neubaus des Grünflächenamtes wegen einer Dachterrasse und einer Bienenweide ein Taubenhaus errichten zu lassen (Anregung an den Magistrat OM 4114 und Stellungnahme ST 1169 aus 2015). Eine Lösung für ein Taubenhaus wurde nicht gefunden. 2016 befand der Magistrat nach diversen Ortsterminen, dass sich der alte Wasserturm im Wasserturmpark als Taubenhaus besonders gut eignen würde (Anregungen an den Magistrat OM 4594 und OM 4595 aus 2015 sowie Stellungnahme ST 967 aus 2016). Nachdem nach eingehender Prüfung unter Abwägung der Vor- und Nachteile der Standort auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes von Grünflächenamt, Amt für Straßenbau- und Erschließung sowie Energiereferat verworfen wurde, erfolgte eine Prüfung des Alternativ-Standortes "Wasserturm". Die Lage wäre hervorragend geeignet. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde als bestmögliche Lösung die Errichtung eines Taubenhauses auf dem Gelände präferiert, da die Versorgung der Tauben im Turmbereich nur über eine sehr steile, schlecht zugängliche Treppe möglich wäre. Die Ver- und Entsorgung des Schlages wäre kaum darstellbar. Das Grünflächenamt verhandelte diesbezüglich mit Aurelis, jedoch gestalteten sich die Verhandlungen schwierig. Alternativ nutzbare Grundstücke, auf die die Stadt Frankfurt am Main Zugriff hätte, stünden nicht zur Verfügung (Stellungnahme ST 881 aus 2016). Die Verhandlungen mit der Aurelis scheiterten. Diese war nicht bereit, die in Rede stehende Fläche der Stadt Frankfurt vorab zum Aufstellen eines Taubenhauses zur Verfügung zu stellen. Wenn die Aurelis in einigen Jahren die Fläche an die Stadt Frankfurt übergeben haben würde, könne sich der Magistrat, so bis zu diesem Zeitpunkt keine andere Lösung gefunden sei, mit weiteren Planungen zum Aufstellen eines Taubenhauses auf dieser Fläche befassen (Stellungnahme ST 1030 aus 2016). Der Magistrat ging anschließend sogar nicht mehr auf weitere Anfragen zu einem Taubenhaus ein, sondern hob seine Verdienste in Bezug auf die Reinigung verschmutzter Flächen hervor (Anregung an den Magistrat OM 346 und Stellungnahme ST 1410 aus 2016). Wieder geschah nichts. 2018 sorgte der Ortsbeirat dafür, dass das Stadttaubenprojekt wenigstens finanziell unterstützt wird, damit es seiner wichtigen und hilfreichen Aufgabe nachkommen kann (Anregung an den Magistrat OM 2657 und OIB 186 aus 2018). Auch heute noch kämpft das Projekt jährlich um finanzielle Unterstützung. 2020 antwortete der Magistrat unter anderem auf eine Anfrage des Ortsbeirats, dass ein Taubenhaus, in dem sich die Tiere überwiegend aufhalten und in dem die Population durch einen Austausch der Eier eingegrenzt wird, eine langfristige Betreuung erfordere. Die Einrichtung eines Taubenhauses könne nicht als isolierte Maßnahme betrachtet werden. Es sei ebenso notwendig, vorhandene Nistplätze und alternative Futterplätze in der Nähe zu reduzieren (Anregung an den Magistrat OM 6016 und Stellungnahme ST 1547 aus 2020). Der Ortsbeirat weiß das und fordert ja bereits seit Jahren, dass das Stadttaubenprojekt eingebunden wird. Dennoch geschah nichts. 2022 kamen die Auswirkungen des Abbaus der Taubenhäuser am Westbahnhof hinzu, die Sanierungsarbeiten weichen mussten und für die kein Ausweichstandort gesucht wurde (Anfrage an den Magistrat V 442 aus 2022). Des Weiteren eskalierte die Lage an der Galluswarte, weil die vormals installierten Netze im Brückenbereich Löcher aufwiesen, Tauben sich darin verfingen und qualvoll verendeten. Erst nach Protest aus der Bevölkerung reagierte der Magistrat und ließ Tiere befreien und Löcher stopfen. Weiterhin ist jedoch kein Taubenhaus in Sicht und der Magistrat fühlt sich für das Wohl der Tiere nicht zuständig. Der Ortsbeirat forderte zum Schutz der Tiere im April 2022 ein Stadttaubenschutzkonzept mit dem Ziel einer entsprechenden Strategie und Satzung (Anregung an den Magistrat OM 2021 aus 2022). Eine Antwort steht noch aus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 1002 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 936 Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4114 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1169 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4594 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4595 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2016, OM 346 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 967 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1030 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1410 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2657 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 20.02.2018, OIB 186 Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 736 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 810 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6016 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1574 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2021 Auskunftsersuchen vom 28.06.2022, V 442 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2716 Aktenzeichen: 32-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIATGelände

06.09.2022 · Aktualisiert: 18.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2561 entstanden aus Vorlage: OF 535/6 vom 16.08.2022 Betreff: Griesheim: Briefkästen in Griesheim hier: Ersatzstandort für den abgebauten Briefkasten am FIAT-Gelände Vorgang: OM 1094/21 OBR 6; ST 602/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und gegebenenfalls alles in die Wege zu leiten, damit gemäß Stellungnahme ST 602 letzter Absatz ein Briefkasten in der Elektronstraße/Ecke Lärchenstraße angebracht wird, entweder an der Bushaltestelle Richtung Mainzer Landstraße oder am Grundstück, welches zu dem dort ansässigen Discounter gehört. Möglich wäre hier der Bereich der Grünflächen nahe der Lichtsignalanlage. Begründung: Nach Auskunft der zuständigen Betriebsniederlassung sollte, wie in der Stellungnahme ST 602 festgehalten, eine Wiederaufstellung nach Benennung eines Standortes erfolgen. Da weder von der Betriebsniederlassung noch vom Magistrat hier Abhilfe geschaffen wurde, benennt der Ortsbeirat einen Standort für einen Briefkasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1094 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 602 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 71 Antrag vom 03.03.2024, OF 958/6 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5212 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg (Goldener Wok, Mainzer Landstraße)

06.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2570 entstanden aus Vorlage: OF 547/6 vom 08.08.2022 Betreff: Nied: Parkende Busse blockieren Bürgersteig und Radweg (Goldener Wok, Mainzer Landstraße) Vorgang: OM 5439/19 OBR 6; ST 412/20 Der Magistrat wird aufgefordert, gemäß seiner Stellungnahme vom 06.03.2020, ST 412, Gehwegaufsätze, wie z. B. Frankfurter Hüte, anzubringen. Poller sind nur im äußersten Notfall umzusetzen, da diese den Fußgängerweg noch weiter einschränken würden. Die Absperrung müsste ungefähr ab der Höhe der Zufahrt zum Parkplatz des Restaurants bis circa 50 bis 75 Meter Richtung Ruderclub bzw. signalgesteuertem Fußgängerüberweg erfolgen. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die mittig stehenden Laternenmasten sichtbar zu markieren, damit eine Kollision der zu Fuß Gehenden mit einem Laternenmast verhindert wird. Ebenfalls wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob der circa drei Meter breite Fußgängerweg an dieser Stelle für Mischverkehr (zu Fuß Gehende und Radfahrer , beide im Zweirichtungsverkehr) optimal geeignet ist. Begründung: Das Restaurant Goldener Wok in der Mainzer Landstraße ist ein beliebtes Lokal. Hier kommen nicht nur Gäste aus der Nachbarschaft, sondern es wird auch von Bussen angefahren. Diese bleiben dann verkehrswidrig dort stehen, d. h. sie parken dort. Auch Lieferanten nutzen den kurzen Weg zum Anliefern und Abladen der bestellten Ware und parken mittig auf dem Bürgersteig, obwohl Parkplätze für das Lokal in unmittelbarer Nähe vorhanden sind. Des Weiteren ist dieser Fußgängerweg seit gut einem Jahr als Mischverkehrsweg auch für Radfahrer in beiden Richtungen nutzbar gekennzeichnet. Mittig stehen die Laternenmasten. Wie bei einem Ortstermin festzustellen war, wird dieser Weg von beiden Verkehrsteilnehmergruppen gut frequentiert. Insbesondere auch von Gruppen von Menschen, die das Restaurant besuchen oder verlassen. Dies ist eine sportliche Herausforderung für alle Teilnehmer, insbesondere wenn auch noch auf dem Weg geparkt wird. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, schnellstmöglich hier Vorkehrungen zu treffen, die die Verkehrsteilnehmer und hier insbesondere die zu Fuß Gehenden schützen und um Unfälle zu vermeiden. Der Einsatz von Pollern sollte nur im äußersten Notfall angewandt werden, da diese den Mischverkehrsweg weiter einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5439 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2799 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße?

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 entstanden aus Vorlage: OF 557/1 vom 01.08.2022 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße? Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sind und diese dem Ortsbeirat und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht die Stadt davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Dieses ist nun schon vorbei, daher bittet der Ortsbeirat um zügige Vorstellung und weitere Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV

06.09.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 559/1 vom 20.08.2022 Betreff: Barrierefreiheit im ÖPNV bei SEV Der Magistrat wird gebeten, anlässlich des Schienenersatzverkehrs in der Mainzer Landstraße im August/September 2022, 1. bei der Einrichtung von Schienenersatzverkehr und bei der Verlegung von ÖPNV-Haltestellen künftig dafür Sorge zu tragen, dass auch mobilitätseingeschränkte Nutzerinnen und Nutzer wie Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie auf einen Rollator angewiesene Menschen gut vorankommen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Nutzung von Rolltreppen in der Regel untersagt ist, wenn ein Rollator von der Krankenkasse beschafft wurde. 2. insbesondere sicherzustellen, dass die genannten Personengruppen halbwegs komfortabel zum Hauptbahnhof mit seinen vielen Umstiegsmöglichkeiten gelangen können; 3. notfalls für die genannten Personengruppen neben dem normalen Schienenersatzverkehr einen Ruf-Taxiservice einzurichten. Begründung: In den Sommerferien ist bzw. war für den Abschnitt Mönchhofstraße bis Platz der Republik/Hohenstauffenstraße ein Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet, die Linien 11, 14 und 21 bedienten diesen Abschnitt mit der Ausnahme der Haltestellen "Mönchhofstraße", "Wickerer Straße" und "Rebstöcker Straße" nicht. Durch den SEV entstanden besonders an den Haltestellen "Mönchhofstraße" und "Hohenstauffenstraße" größere Laufwege. Außerdem wurden die Niederflurhaltestellen "Mönchhofstraße", "Galluswarte" und "Glauburgstraße" nicht bedient. Die eingesetzten Busse verfügten einerseits teilweise nicht über Niederflurtechnik, andererseits sind sämtliche Haltestellen des SEV nicht barrierefrei ausgebaut, sodass auch ein Niederflurbus hier ein nur schwer zu meisterndes Hindernis darstellt. Die Nutzung des ÖPNV ist/war für mobilitätseingeschränkte Reisende während des SEV daher sehr beschwerlich. Eine solche Situation gilt es künftig zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 612 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße?

01.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium

28.06.2022 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 206 entstanden aus Vorlage: OF 492/1 vom 07.06.2022 Betreff: Optimierung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg hier: Bebauung ehemaliges Polizeipräsidium Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.01.2023 Das Stadtplanungsamt hat dem Ortsbeirat 1 vor Kurzem die geplanten Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg vorgestellt. Dabei wurden zu einem großen Teil die Grundlagen, Berechnungen und Prognosen aus dem Jahr 2000 zugrunde gelegt, wie zum Beispiel die Prognose des erwarteten Pkw-Verkehrsaufkommens und der Leistungsfähigkeit der andienenden Straßen, der Regenereignisse oder der Umweltverträglichkeit. In den vergangenen 22 Jahren haben sich die Rahmenbedingungen jedoch drastisch verändert. Die Klimakatastrophe bedingt die Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden und umsetzbaren Maßnahmen zur Entsiegelung, Begrünung, Verschattung, Kühlung, Erhaltung der Biodiversität und Reduzierung des CO2-Ausstoßes bei Bau und Betrieb der Gebäude sowie der Mobilität. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Erstellung des Bebauungsplans Nr. 556Ä - Messeviertel/Hemmerichsweg folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Vollständige Einhaltung der Vorgaben aus der Gestaltungssatzung Freiraum und Klima (Freiraumsatzung). 2. Weitestgehende Entsiegelung, Begrünung und Baumbepflanzung aller zur Verfügung stehenden Grünflächen sowie Begrünung geeigneter Wandflächen. 3. Festsetzung der Pflanzung von zwei beidseitigen Baumreihen in dem angrenzenden Abschnitt der Mainzer Landstraße. 4. Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Belange und des vor Kurzem erarbeiteten Wasserkonzeptes der Stadt Frankfurt. Hierzu schreibt der BUND in seiner Pressemitteilung vom 31. Mai 2022: "Das Wasserkonzept verlangt, dass in Neubaugebieten Leitungssysteme für Brauchwasser verlegt werden, um zum Beispiel Toiletten damit zu spülen. Zisternen wären hilfreich, um daraus auch das Gießwasser für städtische Grünflächen und Stadtbäume zu entnehmen, anstatt Hydranten zur Nutzung kostbaren Trinkwassers anzuzapfen. Die Tankwagen des Grünflächenamtes könnten aus solchen Zisternen gefüllt werden und das Stadtgrün auf kurzen Wegen mit Wasser versorgen." Diese Vorgaben sollen festgesetzt werden. Ein Prüfauftrag reicht nicht aus. 5. Weiternutzung der Brunnen, die zur bauzeitlichen Grundwasserhaltung beim Bau des U-Bahn-Tunnels im Europaviertel genutzt wurden, zur Deckung des Brauchwasserbedarfs. 6. Ermittlung der zu erwartenden Zahlen an Einwohnerinnen und Einwohnern, Schülerinnen und Schülern, Arbeitsplätzen und Hotelgästen sowie des daraus entstehenden Bedarfes an Trink- und Brauchwasser. 7. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 8. Frühzeitige Klärung und Konkretisierung hydrogeologischer Fragestellungen wie Analyse von Altlasten oder Grundwasserverunreinigungen, Prüfung der Versickerungsfähigkeit der Böden, des Grundwasserstandes unter dem Gelände oder Einbindung geplanter Gebäudeteile ins Grundwasser mit Barrierewirkung. 9. Wahl möglichst nachhaltiger Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck. 10. Weitgehendes Recycling oder Downcycling der beim Abbruch der bestehenden Gebäude gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 11. Beschränkung der notwendigen Stellplätze für alle Nutzungen auf das mögliche Minimum von 15 Prozent (Eingruppierung in Zone IV) gemäß § 3 der Stellplatzsatzung der Stadt Frankfurt am Main, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Mobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung zu den U-Bahn-Stationen "Messe" und "Güterplatz", der Straßenbahn und dem Hauptbahnhof ausweist. 12. Nutzung von Solarenergie auf extensiv begrünten Dachflächen und Fassadenbereichen zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. 13. Sicherstellung fußläufiger Verbindungen und Querungen auf dem Grundstück für die Öffentlichkeit. 14. Frühzeitige, umfassende Beteiligung und Information der Öffentlichkeit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus, da die Auswirkungen der intensiven Bebauung des Grundstücks auf die Umgebung ausstrahlen. Über die Veröffentlichung im Amtsblatt und auf der Homepage des Stadtplanungsamtes hinaus sollen Flugblätter verteilt, Plakate ausgehängt, betroffene Bürgerinnen und Bürger und Institutionen im Stadtteil beteiligt und Informationsveranstaltungen im Ortsbezirk veranstaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.02.2023, B 87 Bericht des Magistrats vom 02.10.2023, B 370 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 48 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 206 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) zum Rest der Vorlage: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Volt (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), BFF-BIG (= Ziffern 1. bis 10. sowie 12. bis 14. vereinfachtes Verfahren, Ziffer 11. Ablehnung) und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 206 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu Ziffern 1. bis 10. und 12. bis 14.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu Ziffer 11.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (OA 206 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 87) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2295, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 28.06.2022, OA 207 entstanden aus Vorlage: OF 493/1 vom 07.06.2022 Betreff: Neubauplanung Lidl Gallus Mainzer Landstraße klimagerecht und anwohnerinnen- und anwohnerfreundlich gestalten Das Immobilienbüro Rhein-Main der Fa. Lidl Dienstleistung GmbH ist an den Ortsbeirat 1 herangetreten, um in einem Ortstermin am 7. Juni 2022 die Neubeplanung des Grundstücks mit Wohnbebauung, Tiefgaragenstellplätzen und einem neuen Lidl-Supermarkt vorzustellen. Von den teilnehmenden Ortsbeiratsmitgliedern wurde das Vorhaben insgesamt als positiv bewertet, insbesondere die bessere städtebauliche Einfügung, die intensivere Nutzung des Grundstücks, die lediglich eingeschossige Tiefgarage zur Vermeidung einer baumschädlichen Wasserhaltung und die Errichtung von weiterem Wohnraum unter Einbeziehung der ABG Holding. Andere Aspekte wurden kritisch gesehen und kontrovers diskutiert wie z. B. die geplanten Grünflächen und die Intensität der Begrünung, die Lage, Überdachung und Anzahl der Stellplätze, die Lkw-Zufahrt oder die Wahl nachhaltiger Baustoffe. Des Weiteren wurden Anregungen zu Konstruktion und weiteren Nutzungen gemacht. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der weiteren Planung und Genehmigung folgende Verbesserungsvorschläge zu berücksichtigen, um das Bauvorhaben zukunftssicher und klimagerecht zu machen: 1. Planung der Wohn- und Gewerbeflächen mindestens im Passivhausstandard. Der Standard des sogenannten Aktivhauses, das netto mehr Energie gewinnt als es verbraucht, soll angestrebt werden. 2. Wahl möglichst nachhaltiger und verhältnismäßig leichter Baustoffe mit geringem CO2-Fußabdruck bzw. Holz-Modulbau zur schnellen und somit kostengünstigeren Errichtung der Gebäude. 3. Weitgehendes Recycling der beim Abbruch des bestehenden Supermarktes gewonnenen Baustoffe direkt auf dem Grundstück. 4. Reduzierung der notwendigen Stellplätze für Gewerbeflächen und Wohnflächen auf das mögliche Minimum, um Baukosten einzusparen, künftige Mieten so gering wie möglich zu halten und lenkend auf eine nachhaltige Nahmobilität einzuwirken. Ziel sollte das sogenannte autofreie Wohnen sein, zumal das Quartier eine hervorragende Nahversorgung und ÖPNV-Anbindung aufweist. 5. Anordnung von Abstellflächen für Lastenräder und E-Bikes für Besucherinnen und Besucher der Gewerbeflächen. 6. Errichtung von Rankbegrünungen oder begrünten Pergolen oberhalb der restlichen erdgeschossigen Flächen zur Begrünung, sommerlichen Verschattung und gestalterischen Optimierung. 7. Nutzung von Solarenergie auf den extensiv begrünten Dachflächen der Wohnbebauung zur weitgehenden Deckung des Strombedarfs. Alternativ könnten Solarmodule auch in Fassadenbereichen oder auf leichten Bedachungen vorgesehen werden. 8. Sicherstellung der fußläufigen Verbindung über das Grundstück zwischen Lahnstraße und Mainzer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 49 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 207 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2296, 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.10.2022

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Frankfurter Westen: Grüne Gleise für Straßenbahnen

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2373 entstanden aus Vorlage: OF 521/6 vom 02.06.2022 Betreff: Frankfurter Westen: Grüne Gleise für Straßenbahnen Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um das Gleisbett der Straßenbahnen im Frankfurter Westen mit Sedum- oder Rasengleisen begrünen zu lassen. Grüne Gleise ermöglichen eine durchschnittliche Wasserrückhaltung der jährlichen Gesamtniederschlagsmenge, die auf ein grünes Gleis treffen, in Höhe von 50 Prozent bei Sedumgleisen und 70 Prozent bei Rasengleisen. Neben der Entsiegelung und der damit verbundenen Wasseraufnahme dient die Begrünung der Gleise gleichzeitig der Reduzierung der Lärmbelastung in den jeweiligen Wohngebieten, da es sich bei beiden Gleistypen um schallabsorbierende Oberflächen handelt. Zusätzlich binden die grünen Gleise vorhandenen Feinstaub, verhindern dessen Aufwirbelung und reduzieren damit die Feinstaubbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere auf der Mainzer Landstraße. Abschnitte, die nicht ausschließlich von Straßenbahnen befahren werden, sollen davon ausgenommen sein. Begründung: Die Sinnhaftigkeit der Begrünung der Straßenbahngleise liegt auf der Hand. Sie wirkt sich kühlend auf die Umgebung aus, die grünen Gleise wirken als Wasserspeicher, Feinstaub wird gebunden und Lärm reduziert. Ganz nebenbei sind Rasengleise auch ein schöner Anblick und werten den Frankfurter Westen auf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2498 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 14

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gustav`s Lounge - Fahrradbügel für die Gustavsburgstraße

28.06.2022 · Aktualisiert: 25.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2419 entstanden aus Vorlage: OF 498/1 vom 07.06.2022 Betreff: Gustav`s Lounge - Fahrradbügel für die Gustavsburgstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Gustavsburgstraße Fahrradbügel an folgenden Stellen aufstellen zu lassen: 1. Mainzer Landstraße/Ecke Gustavsburgstraße 6 bis 8 Fahrradbügel; 2. Gustavsburgplatz/Ecke Gustavsburgstraße 6 bis 8 Fahrradbügel. Das Quartiersmanagement soll in die Standortfrage einbezogen werden. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits im März 2022 die Initiative "Gustav`s Lounge" des Jugendmigrationsdienstes im Quartier/IB sowie des Frankfurter Programms Aktive Nachbarschaft/Caritas im Gallus unterstützt. Das Projekt startet bereits in diesem Sommer mit der Umsetzung. Ergänzt soll dies noch durch Urban Gardening werden. Die Zielgruppe besteht überwiegend aus Jugendlichen und Anwohnenden, die meist mit dem Fahrrad unterwegs sind. Sie sollen ihre Fahrräder sicher abstellen können. In wenigen Jahren wird sich die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer durch weitere Wohnungsbaumaßnahmen in der nahen Umgebung noch erhöhen. Lageplan Gustav`s Lounge Quelle: Geoportal Frankfurt, Planung Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2490 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Mainzer Landstraße

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2429 entstanden aus Vorlage: OF 517/1 vom 28.06.2022 Betreff: Sanierung der Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn des rechten Fahrstreifens der Mainzer Landstraße in Richtung Platz der Republik zwischen Hafenstraße und Düsseldorfer Straße zu sanieren und dabei insbesondere Unebenheiten und Beschädigungen zu beseitigen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten , im Rahmen der Sanierung eine adäquate Radinfrastruktur auf dem Teilstück zwischen Ludwigstraße und Düsseldorfer Straße zu schaffen, zum Beispiel indem der Rechtsabbiegestreifen in einen Radfahrstreifen umgewandelt wird. Begründung: Die Fahrbahn der Mainzer Landstraße weist in dem vorbezeichneten Bereich erhebliche Unebenheiten und Beschädigungen auf, die für Zweiradfahrer gefährlich sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2491 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen

28.06.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2430 entstanden aus Vorlage: OF 518/1 vom 27.06.2022 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße ebenfalls sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, vor der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Hafenstraße von der Hafenstraße Richtung Mainzer Landstraße kommend, im Bereich der Baustelle folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Für zu Fuß Gehende von der Hafenstraße kommend ist bereits an der Kreuzung Hafenstraße/Ecke Niddastraße/Ecke Adam-Riese-Straße eine entsprechende Umleitung auszuschildern. Ebenso umgekehrt von der Mainzer Landstraße aus kommend. 2. Für Radfahrende ist ein Schutzstreifen am rechten Rand der Geradeausspur einzurichten. 3. Für Radfahrende ist mit entsprechenden Fahrrad-Piktogrammen eine separate Haltelinie vor der Ampel einzurichten, welche sich vor der Haltelinie für Kraftfahrzeuge befindet. Begründung: Aktuell laufen zu Fuß Gehende neben dem Bauzaun auf der Fahrbahn entlang, wo der Gehweg entfallen ist. Dies gefährdet sowohl zu Fuß Gehende wie Kraftfahrzeuge. Da ebenso der Radweg entfallen ist, sind Radfahrende irritiert und fahren vor bis zur Sichtlinie der Kreuzung vor. Da es jedoch kein separates Lichtsignal für Radfahrende gibt, fahren Radfahrende teils über die Kreuzung, während der Querverkehr - inklusive Straßenbahn - auf der Mainzer Landstraße Grün hat. Dies gefährdet ebenfalls Radfahrende und anderer Verkehrsteilnehmer. Der Ortsbeirat musste bereits mehrfach bei der Verkehrssicherheit von Baustelleneinrichtungen nachjustieren. Man fragt sich, warum die Stadt hier nicht sorgsamer vorgeht. Keine Umleitung für Fußgehende, kein Schutzstreifen für Radfahrende Der Radweg ist entfallen. Eine separate Haltelinie für Radfahrende existiert nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2480 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie M 46 verlängern bis Mönchhofstraße

24.05.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2196 entstanden aus Vorlage: OF 445/1 vom 09.05.2022 Betreff: Buslinie M 46 verlängern bis Mönchhofstraße Der Magistrat wird gebeten, spätestens zur nächsten Fahrplananpassung im Dezember 2022 zu veranlassen, dass die Buslinie M 46 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" verlängert wird. Begründung: Derzeit endet die Buslinie M 46 an der Haltestelle "Römerhof". Diese Endhaltestelle ist für viele Nutzerinnen und Nutzer nicht allzu interessant, da dort nur an die Buslinien 50, 54 und M 34 Anschluss besteht. Mit zwei weiteren Haltestellen "Schmidtstraße" und "Mönchhofstraße" könnte die Linie M 46 bis zur Mainzer Landstraße verlängert werden, sodass Mitfahrende in die Tram-Linien 11, 14 und 21 umsteigen könnten, die den Frankfurter Osten mit dem Frankfurter Westen verbinden und zum Beispiel an der Galluswarte auch ein Umsteigen auf die S-Bahn-Linien ermöglichen. Die Verlängerung der M 46 könnte auch für Nutzerinnen und Nutzer der Buslinien 50, 54 und M 34 interessant sein, da auch für diese ein schnellerer Zugang zum Tram- und S-Bahn-Netz geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2161 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 92 11

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022

16.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2022, OF 369/2 Betreff: Kofinanzierung der Channukabeleuchtung auf dem Westendplatz 2022 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Zur Co-Finanzierung der Channukabeleuchtung 2022 * (18.-26.12.22) auf dem Westendplatz (seit 2012, davor auf dem Grüneburgweg) stellt der Ortsbeirat 2 dem Jüdischen Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V. aus seinem Budget Mittel i.H.v. € 1.500 zur Verfügung. Die Gesamtkosten Im Jahr 2021 betrugen € 3.000. (Transport des Leuchters € 750, Lagerung des Leuchters € 1.500 sowie Leuchtfarben € 250) Der Magistrat wird gebeten, die Zahlung direkt mit dem Verein abzuwickeln. Begründung: Bereits seit über 20 Jahren lädt das Jüdische Bildungs- und Familienzentrum Chabad Lubawitsch Frankfurt e.V.zum Chanukkafest alle Bürger zum öffentlichen Lichterzünden ein. Neben dem sehr prominenten Standort auf dem Opernplatz stellt der Verein weitere Menora auf dem Westendplatz sowie an der Eisrenen Hand (Nordend) auf. Die Co-Finanzierung durch den OBR 2 ist ein Beitrag des Gremiums, Jüdisches Leben im Stadtteil sichtbarer zu machen. *Das Entzünden der Lichter ist zentraler Bestandteil des jüdischen Lichterfestes Chanukka (hebräisch: Einweihung). Das acht Tage dauernde Fest erinnert an die Weihe des neu errichteten Tempels in Jerusalem im Jahr 164 v.u.Z. Der Überlieferung nach war für die Wiedereinweihung des Tempels nur ein kleiner Krug mit reinem Öl vorhanden, das gerade für einen Tag reichte. Jedoch brannte der Leuchter im Tempel acht Tage bis neues reines Öl gewonnen war. Foto: Chabad Frankfurt Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 129 2022 Die Vorlage OF 369/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Nied: Arbeitet die Stadt Frankfurt noch an Planungen am Nieder Tor (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife) und wie ist der aktuelle Planungsstand beim „Nieder Tor“ und bei der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder T

08.05.2022 · Aktualisiert: 09.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2022, OF 477/6 Betreff: Nied: Arbeitet die Stadt Frankfurt noch an Planungen am Nieder Tor (Kreisel mit Wegfall der Wendeschleife) und wie ist der aktuelle Planungsstand beim "Nieder Tor" und bei der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder Tor? Seit 2 Jahren liegt der Stadt Frankfurt ein Antrag des Ortsbeirats mit der Bitte um Veröffentlichung des Planungsstands am Nieder Tor vor. Außer der 4maligen Mitteilung, dass der "Magistrat bedauert, die dezernatsübergreifenden Fragestellungen innerhalb der vorgegebenen Frist nicht beantworten zu können", wurde der Antrag des Ortsbeirats bisher nicht beantwortet. Hier stellt sich die Frage, warum die Stadt nicht in der Lage ist, den Bürgern in Nied doch wenigstens einige Basisinformationen zu den Planungen zu geben oder Gründe zu nennen, warum es seit 2 Jahren nicht möglich ist, die Planungen zu veröffentlichen. Es ist zu befürchten, dass die Planungen am Nieder Tor eingestellt worden sind und es hier nicht mehr weitergeht. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zum Nieder Tor und der Weiterentwicklung der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder Tor zu beantworten: 1. Wird aktuell noch am Nieder Tor geplant oder sind die Planungen eingestellt worden? Falls Letzteres zutrifft: Warum wurden die Planungen eingestellt? 2. Bislang konnte ein aktueller Planungstand nicht veröffentlicht werden. Was sind die Gründe dafür und wann ist mit einer voraussichtlichen Veröffentlichung des Planungsstands zu rechnen. 3. In welchem Stadium befinden sich die aktuellen Pläne? Können Vorschläge des Ortsbeirates oder Nieder Bürgern zum Nieder Tor und der Mainzer Landstraße noch in die aktuellen Planungen eingearbeitet werden oder sind die Planungen schon so weit fortgeschritten, dass dies nicht mehr möglich ist? Begründung: Es ist verständlich, wenn der Magistrat nicht immer rechtzeitig auf Anfragen des Ortsbeirates antworten kann. Nun wurde die Anfrage des Ortsbeirats aus März 2020 nach dem Planungsstand zum Nieder Tor innerhalb der letzten 2 Jahre 4 Mal dahingehend beantwortet, dass man die Anfrage nicht in der vorgeschriebenen Zeit beantworten könne. Wieviel Zeit braucht die Stadt denn noch, um über aktuelle Planungen zu berichten? Nach 2 Jahren ist dieses Vorgehen überhaupt nicht nachvollziehbar. Kommunalpolitik und Öffentlichkeit sollten zumindest darüber informiert werden, in welchem Stadium sich die aktuellen Planungen befinden und was die Gründe sind, warum es hier nicht weitergeht. Es ist zu befürchten, dass die Planungen möglicherweise eingestellt worden sind. Die aktuelle Situation in der Mainzer Landstraße zwischen Birminghamstraße und Nieder Tor ist verkehrstechnisch an einigen Punkten gefährlich. Es ist aber schwierig, Verbesserungen einzufordern, wenn parallel Planungen laufen, über die keine Kenntnisse vorliegen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 410 2022 Die Vorlage OF 477/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beethoven-SPIEL-Platz

02.05.2022 · Aktualisiert: 22.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2086 entstanden aus Vorlage: OF 347/2 vom 08.04.2022 Betreff: Beethoven-SPIEL-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob es möglich ist, auf dem Beethovenplatz einen Kinderspielplatz zu errichten. Der Ortsbeirat präferiert hierfür die Fläche rechts vor dem Kirchengebäude aus Richtung Schubertstraße kommend; 2. ob andere Bereiche der Grünfläche geeignet sind, falls der unter Ziffer 1. genannte Bereich dies nicht sein sollte; 3. mit welchen Kosten für eine solche Maßnahme zu rechnen wäre, legt man eine Ausstattung etwa wie auf dem Spielplatz Westendplatz zugrunde; 4. ob es möglich ist, die Spielgeräte, die sich auf dem Pausenhof der Auslagerungsfläche in der Ginnheimer Landstraße befinden, für einen möglichen Spielplatz Beethovenplatz zu nutzen, da die Franckeschule zwischenzeitlich zurückgezogen ist und die Geräte für die Schülerinnen und Schüler der Johanna-Tesch-Schule nicht altersgerecht sind. Der Ortsbeirat kann sich vorstellen, einen finanziellen Beitrag aus seinem kargen Budget zu leisten, und wird darüber diskutieren, sobald eine Kostenschätzung vorliegt. Begründung: Es handelt sich hierbei um eine Anregung von Anwohnenden mit Kindern. Im näheren Umfeld befindet sich kein weiterer Spielplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.05.2022, OF 373/2 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1803 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 383 Antrag vom 23.04.2023, OF 643/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 189 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle „Rebstöcker Straße“

26.04.2022 · Aktualisiert: 24.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2003 entstanden aus Vorlage: OF 399/1 vom 05.04.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Radbügel Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen eine ausreichende Anzahl von Radbügeln installieren zu lassen: - Vor der Mainzer Landstraße 405 (Postfiliale) - beide Pkw-Stellplätze - Vor der Mainzer Landstraße 403 - Eckbereich zur Rebstöcker Straße Begründung: Im Bereich der Tramhaltestelle "Rebstöcker Straße" stadteinwärts kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen zwischen Pkw und Lkw sowie ein- und aussteigenden Fahrgästen der Straßenbahn. Dabei behindern parkende Autos zusätzlich die Sicht der zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Der Radverkehr hat an dieser Stelle deutlich zugenommen. Es parken sehr viele Radfahrende vor der neuen Postfiliale, seit diese Ende vergangenen Jahres eröffnet hat. Immer mehr Fahrgäste aus der näheren Umgebung steigen vom Rad auf die Tram um. Auch wegen der neuen Wohnbebauung im Umfeld nutzen immer mehr Menschen die Straßenbahn. Daher ist es unerlässlich, weitere Radbügel vor der Postfiliale und entlang der Haltestelle installieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1814 Antrag vom 03.01.2023, OF 714/1 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3413

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern!

26.04.2022 · Aktualisiert: 15.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2017 entstanden aus Vorlage: OF 419/1 vom 05.04.2022 Betreff: Fußverkehr im Ortsbezirk 1: Ampelphase für zu Fuß Gehende am Opernplatz verlängern! Der Magistrat wird gebeten, die Ampelphase des südlichen Überwegs für zu Fuß Gehende von der Bockenheimer Landstraße auf den Opernplatz so zu verlängern, dass zu Fuß G ehende in angemessener Geschwindigkeit in einem Zug die Taunusanlage vollständig überqueren können und nicht auf der Mittelinsel stranden. Begründung: Die Grünphase für zu Fuß Gehende von West nach Ost über die Mainzer Landstraße ist dermaßen kurz, dass selbst normal zu Fuß Gehende es nur bis zur Mittelinsel schaffen. Der Anspruch muss sein, dass nicht nur sprintende, sondern alle Menschen die Straße in einem Zug queren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1821 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße

26.04.2022 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1985 entstanden aus Vorlage: OF 438/6 vom 03.04.2022 Betreff: Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zur Umsetzung zu prüfen und hierüber zu berichten: 1. direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße in Höhe der Hausnummern 749/751 der Mainzer Landstraße; 2. beidseitige Kappung der Durchfahrt zwischen (kleiner) Mainzer Landstraße im Bereich zwischen Sauerstraße und Luthmerstraße zur Gewinnung von mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende; 3. Zusammenlegung der beiden Straßenbahnhaltestellen "Luthmerstraße" auf eine Höhe; 4. Einrichtung einer Bike-and-ride-Station (siehe Foto) in Verbindung mit den Straßenbahnhaltestellen; 5. Versetzung der Ampelanlage im Gesamtkontext der Maßnahmen. Begründung: Seit Ende der 1980er-Jahre hat die Luthmerstraße keine direkte Anbindung mehr an die Oeserstraße und die Mainzer Landstraße. Aufgrund dieses Sachverhalts gibt es seit Jahrzehnten einen Schleichverkehr aus verschiedenen Richtungen, um zum Saalbau Nied in der Heinrich-Stahl-Straße oder zur ortsansässigen Apotheke zu kommen. Der alte Ortskern des Stadtteils würde durch die direkte Anbindung im Verkehrsaufkommen entlastet werden. Mit der Umsetzung der fünf Maßnahmen würde gleichzeitig eine Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit im alten Ortskern sowie eine bessere Nutzung des öffentlichen Raums für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und den ÖPNV einhergehen. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Quelle: https://www.ziegler-metall.de/fahrradueberdachung-tucana-1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2019 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen

15.03.2022 · Aktualisiert: 24.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 entstanden aus Vorlage: OF 355/1 vom 22.02.2022 Betreff: Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlplatz optimieren und zügig umsetzen Die Planungen zur Umgestaltung der Karlstraße und des Karlplatzes wurden vom Magistrat bereits 2015 erarbeitet. Doch erst im Mai 2021 wurden die Planungen nochmals aufgrund von Anregungen des Ortsbeirats 1 und der Stadtverordnetenversammlung angepasst. Dennoch weisen die Planungen weiterhin Schwachstellen auf, die optimiert werden müssen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Anpassungen in den Planungen vorzunehmen: 1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden, sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen , dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze, etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde. 2. Die Breite des Radweges und Gehweges soll im Bereich der nördlichen Moselstraße bis zur Mainzer Landstraße verbreitert werden, um das künftig deutlich höhere Verkehrsaufkommen an Radfahrenden und zu Fuß Gehenden aufnehmen zu können. Dafür soll eine Abbiegespur für den Pkw-Verkehr entfallen und weiterhin nur eine Abbiegespur nach rechts vorgesehen werden. Dadurch wird außerdem die benötigte Feuerwehrzufahrt optimiert und es sollen mindestens drei weitere Bäume gepflanzt werden. 3. Die Radwegeführung im Bereich der Fußgängerquerung an der Straße Am Hauptbahnhof ist so zu planen, dass der Radweg vom Karlplatz herkommend nicht im "Nirvana" endet und Radfahrende nicht plötzlich entgegen der Einbahnstraße als "Geisterfahrer" den Radweg weiter nutzen und sich und Autofahrende gefährden. 4. Der Parkstreifen entlang der Karlstraße in Fahrtrichtung links soll entfallen, da er lediglich eine Breite von zwei Metern aufweist. Dies entspricht der Bestandssituation im Europaviertel. Dort wird regelmäßig beobachtet, dass die heutzutage deutlich breiteren Fahrzeuge entweder in den Straßenraum oder in den Gehwegbereich hineinragen, was jeweils zu Beeinträchtigungen und Gefährdungen führt. 5. Entlang der Karlstraße in Fahrtrichtung links sollen stattdessen Fahrradbügel aufgestellt werden, um Radfahrenden während der langwierigen Umbauarbeiten des Bahnhofsvorplatzes ausreichend Radabstellplätze zur Verfügung zu stellen. 6. Es ist eine weitere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende entlang der nördlichen Straßenhälfte der Niddastraße in Richtung des Karlplatzes vorzusehen. 7. Alle geplanten LSA sollen nicht als Bedarfsampeln für zu Fuß Gehende geplant werden, sondern regelmäßige und großzügige Grünphasen für zu Fuß Gehende anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Antrag vom 24.10.2024, OF 1436/1 Anregung vom 03.12.2024, OA 516

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten

15.03.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1830 entstanden aus Vorlage: OF 358/1 vom 28.02.2022 Betreff: Baustellenverkehr für den Central Business Tower sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Baustellenverkehr, der durch den Abriss des Altgebäudes und den Bau des neuen Central Business Towers (CBT) an der Neuen Mainzer Straße/Ecke Junghofstraße entsteht, für alle Verkehrsteilnehmer sicher zu gestalten. Insbesondere soll geprüft werden, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können, sodass die Anfahrt über die Junghofstraße erfolgen kann und die Ausfahrt über die Neue Mainzer Straße erfolgt. Sollte dies nicht möglich sein, soll als zweites geprüft werden, ob die Ausfahrt an der Junghofstraße nur nach rechts erfolgen kann. Zudem ist im Baustellenbereich ein baulich abgetrennter Radweg vorzusehen. Begründung: In der letzten Ortsbeiratssitzung wurde der Central Business Tower und die dafür notwendigen Straßensperrungen auf der Neuen Mainzer Straße und der Junghofstraße vorgestellt. Nach Rückfrage bei der CBT Baustellenkommunikation zur genauen Verkehrsführung des Baustellenverkehrs wurde gesagt, dass der abfahrende Verkehr links auf die Junghofstraße in Richtung Mainzer Landstraße geführt werden soll. Dies sei mit dem Straßenverkehrsamt so abgestimmt. Gegenüber der Ausfahrt werden die gegenläufigen Fahrspuren der Junghofstraße durch niedrige Schwellen voneinander getrennt. Das bedeutet, dass der Baustellenverkehr zunächst einige Meter gegen die Fahrtrichtung auf die Junghofstraße abbiegen muss, bevor er auf die richtigen Fahrspuren schwenken kann. Auf der Junghofstraße wurde vor der Kreuzung mit der Neuen Mainzer Straße die rechte Fahrspur und die Fußgängerüberwege gesperrt. Die gerade zum Berufsverkehr ohnehin von Rückstau gekennzeichnete Kreuzung wird also noch enger. Nun sollen bei Rückstau auch noch Lkw in entgegengesetzter Fahrtrichtung ausfahren. Dies erscheint ohne weiteres Eingreifen in den Verkehr kaum möglich. Daher ist zu überlegen, ob Zu- und Ausfahrt gedreht werden können. Anliefernde Lkw bzw. leere für den Abtransport von Bauschutt und Erdmassen könnten über die Mainzer Landstraße und die Junghofstraße auf das Gelände kommen und über die Neue Mainzer Straße wieder abfahren. Hier könnten sie problemlos links in die Junghofstraße abbiegen. Die hätte den Vorteil, dass Lkw nicht unnötig innerhalb des Anlagenrings über die Neue Mainzer Straße, Junghofstraße Richtung Rossmarkt oder durch die Hochstraße fahren müssen. Zudem können Radfahrer geschützt werden, da diese auf der Neuen Mainzer Straße eher auf der rechten Spur unterwegs sind und weniger stark von abbiegenden Lkw betroffen sind als auf der Junghofstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1578 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Karlstraße und Mainzer Landstraße

15.03.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1826 entstanden aus Vorlage: OF 354/1 vom 28.02.2022 Betreff: Kreuzung Karlstraße und Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Karlstraße und Mainzer Landstraße so umzugestalten, dass sie für Fahrradfahrer und Fußgänger leichter passierbar ist. Hierzu soll die Grünphase für Fußgänger sowie für den abbiegenden Verkehr von der Karlstraße auf die Mainzer Landstraße verlängert werden. Zudem soll der Radverkehr klarer über die Kreuzung geführt werden, indem der Radweg nach Möglichkeit verbreitert und mit Piktogrammen versehen wird. Begründung: Die Querung der Mainzer Landstraße ist in diesem Bereich sowohl für Fahrradfahrer als auch für Fußgänger sehr problematisch. Zum einen ist die Grünphase viel zu kurz. Zum anderen erschweren unklare Markierungen im Kreuzungsbereich die Orientierung, sodass sich der Verkehr dort regelmäßig "verhaspelt". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1576 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied/Griesheim: Rechtzeitige Warnung der Autofahrer vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße Richtung Höchst/Nied

15.03.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1802 entstanden aus Vorlage: OF 395/6 vom 28.02.2022 Betreff: Nied/Griesheim: Rechtzeitige Warnung der Autofahrer vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße Richtung Höchst/Nied Der Magistrat wird gebeten, Autofahrer rechtzeitig vor kommenden Rotphasen an der Fußgängerampel in der Mainzer Landstraße aus Griesheim kommend kurz nach dem Abzweig in Richtung Höchst/Nied zu warnen. An der Stelle kommt es oftmals zu gefährlichen Situationen, weil Autofahrer in diesem Bereich schon stark beschleunigen und sie Fußgänger, die am rechten Ampelmast stehen und auf Grün warten, erst spät sehen können und so zunächst nicht mit einem Farbwechsel auf Rot rechnen. Springt die Ampel dann von Grün auf Gelb, sind Autofahrer teilweise überrascht und haben große Probleme, noch rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Hier sollten Autofahrer vor dem Farbwechsel gewarnt werden. Dies könnte beispielsweise durch der Ampel deutlich vorgelagerte gelbe Blinklichter realisiert werd en, die anfangen zu blinken, wenn ein Fußgänger an der Ampel auf Grün drückt. Begründung: Autofahrer auf der Mainzer Landstraße aus Griesheim kommend passieren die betreffende Ampel, nachdem sie nach rechts Richtung Höchst/Nied abgebogen sind. Da die Fahrbahn frei ist, erhöhen sie in diesem Bereich oftmals wieder das Tempo. Weil die Fahrbahn hier eine Rechtskurve macht, ist nur der linke Ampelmast zu sehen. Zeigt dieser Grün und ist an diesem kein Fußgänger zu sehen, gehen die Autofahrer davon aus, dass sie freie Fahrt haben und geben unbesorgt Gas. Der rechte Ampelmast und damit Fußgänger, die an diesem stehen und auf die Grün-Taste drücken, sind für die Autofahrer zunächst nicht zu sehen. Dies führt zur Situation, dass die Ampel durch die für die Autofahrer nicht zu sehenden Fußgänger kurz vor einem Farbwechsel (Grün auf Gelb und dann Rot) steht, die Autofahrer davon aber noch nichts ahnen. Kommt es zum Farbwechsel, können die Autofahrer teilweise nicht mehr rechtzeitig bremsen und gefährden hierdurch die Fußgänger. Bürger haben einem Mitglied des Ortsbeirates von gefährlichen Verkehrssituationen an dieser Ampel berichtet. Hier wäre es wichtig, dass Autofahrer vor einer bevorstehenden Rotphase rechtzeitig gewarnt werden. Dies könnte durch aufblinkende Warnlichter gewährleistet werden. Quelle: Google Maps Der rechte Ampelmast und an ihm wartende Fußgänger werden von Autofahrern erst spät gesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1554 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern

15.03.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1803 entstanden aus Vorlage: OF 398/6 vom 28.02.2022 Betreff: Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Vorgang: OM 1083/21 OBR 6; ST 218/22 Der Magistrat wird gebeten, Hundekotbeutelspender aufzustellen auf der Nieder Seite der Grünanlage am Lachegraben zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße inklusive der Grünanlage mit dem Spielplatz Richtung Mainzer Landstraße/Ecke Birminghamstraße. Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Die Grünfläche ist bei den Bürgern in Nied sehr beliebt und wird von vielen Menschen besucht. Leider wird dort aber auch eine große Verunreinigung durch Hundekot beklagt. Es besteht dringender Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältern. Hier gibt es auch mindestens zwei Personen, die bereit wären, Paten dieser Spender zu werden und Hundehalter zur Benutzung zu animieren. Hinweis: Für die Griesheimer Seite des Lachegrabens hat der Ortsbeirat im November 2021 eine ähnliche Anregung eingebracht, die vom Magistrat am 31.01.2022 bewilligt worden ist (Stellungnahme ST 218). Die Paten hierfür werden dem Grünflächenamt gerade gemeldet. In der weiß umrandeten Fläche in Nied sollten Hundekotbeutelspender und entsprechende Müllbehälter aufgestellt werden: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1083 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 218 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1296 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr

15.03.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1819 entstanden aus Vorlage: OF 345/1 vom 20.02.2022 Betreff: Klare Verkehrsführung an der Galluswarte/Camberger Brücke und Erinnerung an Aufstellbereich für Radverkehr Vorgang: OM 6711/20 OBR 1; ST 145/21 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung an der Ampel im Bereich der Galluswarte und Camberger Brücke an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Camberger Straße eindeutiger zu regeln und die Fahrstreifen entsprechend zu markieren. Von der Camberger Brücke kommend (siehe Bild 1) soll auf dem rechten Fahrstreifen ein Rechtsabbiegerpfeil, in der Mitte ein Pfeil für geradeaus sowie die Worte "Mainzer Landstraße" und auf dem linken Fahrstreifen ein Linksabbiegerpfeil sowie die Worte "Kleyerstraße/Weilburger Straße" zu sehen sein. Im weiteren Verlauf der Kreuzung über die Tramgleise knickt die Straße dann nach links ab, hier müssen die Bodenmarkierungen sowieso zum Teil erneuert und dabei eine durchgängige Linie zwischen dem linken und mittleren Fahrstreifen gezogen werden (siehe Bild 2). Danach werden der mittlere und linke Fahrstreifen zu drei Fahrstreifen - auch dort soll eine durchgezogene Linie zwischen dem dann entstehenden rechten Fahrstreifen und den beiden anderen angebracht werden. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Verkehrsschild an der Ampel der Camberger Brücke angebracht werden kann, das darauf hinweist bzw. anzeigt, wo man sich einordnen soll, damit man in die gewünschte Straße einbiegen kann. Des Weiteren wird der Magistrat an die Stellungnahme, vom 01.02.2021, ST 145, erinnert. Hier forderte der Ortsbeirat die Einrichtung eines vorgezogenen Aufstellbereiches für den Radverkehr. Dieser wurde bisher nicht eingerichtet, nur die provisorischen Fahrradmarkierungen. Der Magistrat antwortete weiter: "Damit die Aufstellfläche auf der mittleren und rechten Fahrspur erreichbar ist, muss diese zusammen mit einem Radfahrstreifen beziehungsweise Schutzstreifen auf der rechten Abbiegespur eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist eine Anpassung der Lichtsignalanlagen." Auf diese Umsetzung wartet der Ortsbeirat noch. Der Magistrat wird gebeten, die nötigen Veränderungen an der Kreuzung bzw. der Lichtsignalanlage umgehend anzugehen, damit dieser Bereich für Radfahrer sicherer wird. Begründung: An besagter Stelle kommt es immer wieder zu Problemen, Staus und Beinaheunfällen, da sich Verkehrsteilnehmer absichtlich (um Zeit zu sparen) und unabsichtlich von der Brücke kommend an der Ampel falsch einordnen und dann in der Kurve auf den Tramgleisen versuchen, die Spur zu wechseln. Daher muss schon an der Ampel ersichtlich sein, welche Spur wohin führt und sich aufteilt. Auch muss an dieser Stelle dann einem unvorsichtigen Spurwechsel durch eine durchgezogene Linie entgegengewirkt werden. Bild 1: Bild 2: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6711 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 145 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1574 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker

28.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: Die_PARTEI

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Maßnahmen bei Starkregen

27.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlsplatz optimieren und zügig umsetzen

18.02.2022 · Aktualisiert: 23.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1753 entstanden aus Vorlage: OF 201/3 vom 03.02.2022 Betreff: Klimaschutz und Radverkehr im Ortsbezirk 1: Planungen zu Karlstraße und Karlsplatz optimieren und zügig umsetzen Anlass für die vorgelegte Planung war und ist die Gestaltung und Aufwertung des Karlsplatzes, also der Dreiecksfläche zwischen der Karlstraße und Niddastraße. Bei der Erarbeitung der Platzgestaltung wurde deutlich, dass es sinnvoll und möglich ist, zu Gunsten der Platzfläche die Zahl der angrenzenden Fahrstreifen auf zwei Fahrstreifen zu reduzieren. Daraus ergab sich das Erfordernis, den Planungsumgriff bis zum Beginn der Karlstraße am Hauptbahnhof zu erweitern. Der zusätzliche Gestaltungsspielraum für diesen Abschnitt der Karlstraße wird dann für Baumpflanzungen, eine barrierefreie Ausgestaltung der Bushaltestelle und einen Radweg genutzt. Mit einer erneuten Ausweitung des Projektes auf den Abschnitt bis zur Mainzer Landstraße würde der Zeit- und den Finanzierungsrahmen hinfällig. Das Projekt wird neben städtischen Mitteln aus Mitteln des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Hessen" gefördert. Daher kann der Anregung zu diesem Zeitpunkt nicht entsprochen werden. 1. Das Maximum an Begrünungsmöglichkeiten ist ausgeschöpft und eine Entsiegelung ist zur Vermeidung von Drogenverstecken nicht vorgesehen. Trotz des hochverdichteten Trassennetzes der Ver- und Entsorgungsleitungen im Untergrund des Platzes konnten 13 Baumstandorte auf dem Karlsplatz sowie im unmittelbaren Umfeld des Karlsplatzes in die Planung integriert werden. Nach intensiver Rückkopplung mit Polizei, Präventionsrat und Ordnungsbehörden und aufgrund der bisherigen Erfahrungen in der Nutzung des Planungsbereiches wurden, abweichend von den in Frankfurt üblichen Standardlösungen, für die Gestaltung des Platzes angepasste technische und gestalterische Lösungen vorgesehen, um Fehlnutzungen als Drogenbunker zu vermeiden. Dies bezieht sich insbesondere auf die Baumscheiben und die Verlegeart der Gehwegplatten. Aktuell werden Gehwegplatten z.T. angehoben, um darunter Drogen zu platzieren. Die Planung des Karlsplatzes als steinerner Platz steht daher in direktem Zusammenhang mit den derzeitigen Fehlnutzungen durch die Drogenszene. Auf weitere Begrünung, bspw. durch entsiegelte und begrünte Flächen, oder eine Entwässerung durch wassergebundene Decken wird aufgrund der bestehenden Problematik vor Ort daher bewusst verzichtet. 2. Um die Umsetzung des Projektes zügig voranzutreiben ist die erneute Ausweitung des Planungsgebietes nicht mehr möglich. Zudem wurde in der bisherigen Planungsabstimmung die Reduzierung der Fahrstreifen der Karlstraße von den beteiligten städtischen Fachstellen mitgetragen, da mit dem Erhalt der Fahrstreifen an der Kreuzung mit der Mainzer Landstraße aus dem Projekt keine strukturelle Reduzierung der Leistungsfähigkeit des MIV-System entsteht. Geeignete Baumstandorte im Bereich der Trassen auf östlicher Seite der Karlstraße bis hin zur Mainzer Landstraße auszumachen ist als sehr schwierig einzustufen, dies würde auch die Verlegung von Trassen nach sich ziehen. Zudem befindet sich in diesem Bereich ein Einstiegsbauwerk der Stadtentwässerung, zu dem bei Pflanzung von Bäumen bestimmte Abstände einzuhalten sind. Ein Umbau dieses Bauwerks ist im Rahmen unserer Planung unverhältnismäßig. 3. Der Anschluss an den Bestand erfolgt, der Zweirichtungsradverkehr erfolgt erst ab Umbau des Hauptbahnhofvorplatzes. Der Radweg soll entsprechend der geltenden Regelwerke als Zweirichtungsradweg bis zum Vorplatz des Hauptbahnhofes baulich hergestellt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Verbindung perspektivisch, also nach der Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes, mit der dann im Vorplatzprojekt zu planenden Weiterführung auch genutzt werden kann. In der aktuellen Planung kann hier nur ein einfacher Anschluss an den Bestand vorgenommen werden (Bestandssignalisierung bleibt erhalten). Selbstverständlich kann und soll der Zweirichtungsbetrieb in dem Abschnitt Niddastraße - Hauptbahnhof erst nach der Umgestaltung des Hauptbahnhofsvorplatzes ausgewiesen werden. 4. + 5. Der Anregung zur Aufgabe der Parkplätze zugunsten des Fußverkehrs kann gefolgt werden. Die Breite der Stellplätze entspricht den aktuellen Regelwerken. Da auch die Fahrbahn regelgerecht dimensioniert ist, sollte hier kein besonderes Problem auftreten. Grundsätzlich unterstützen wir aber alle Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im Fußverkehr. Vor dem Hintergrund, dass auch in diesem Bereich die Oberflächen im Projekt erneuert werden sollen und die Umwandlung des Parkstreifens in eine Gehwegerweiterung keinen Einfluss auf die Entwässerung hat, ist die Umwandlung u. E. möglich. Da die Borde im Rahmen der Baumaßnahmen ohnehin reguliert werden, ist der Mehraufwand überschaubar. Damit die gewonnenen Flächen dann aber auch zu Gunsten des Fußverkehrs genutzt werden können, sind Radbügel nur abschnittsweise und nur parallel zum Bord sinnvoll möglich. 6. Eine Vollsignalisierung ist unverhältnismäßig. Die signalgesicherte Querung der Karlstraße in Höhe der Niddastraße ist als Schutzanlage für den Fußverkehr in die Planung integriert. Hier ist eine Vollsignalisierung der Kreuzung mit Herstellung einer zweiten signalisierten Querung der Karlstraße und dann der Einbindung der beiden Einmündungen der Niddastraße in die Signalisierung u. E. unverhältnismäßig. 7. Die Steuerung der FG-LSA an der Querung der Karlstraße in Höhe der Niddastraße (Regelumlauf oder Anforderung durch den Fußverkehr) ist unabhängig von der baulichen Umsetzung im weiteren Verfahren durch das Straßenverkehrsamt festzulegen. Begründung: Das Holzhausenschlösschen ist Eigentum der Stadt Frankfurt, die es seit 1989 an die Frankfurter Bürgerstiftung vermietet. Bereits 2013 wies die Stiftung die Stadt mit einer ausführlichen Bestandsdokumentation auf den schlechten Zustand der Außenfassade hin. 2018 fanden mehrere Treffen mit dem Denkmalamt, Abteilung Bau-, Garten- und Kunstdenkmalpflege, dem Revisionsamt sowie dem Landesdenkmalamt statt und es wurde ein Sanierungsbeginn für 2020 in Aussicht gestellt, der bis heute jedoch nicht erfolgt ist. Der Zustand der Fassade hat sich seitdem dramatisch verschlechtert. Das Holzhausenschlösschen steht als Kulturdenkmal in der Denkmalliste der Stadt Frankfurt und wird 2027 sein 300-jähriges Bestehen feiern. Der Ortsbeirat hätte kein Verständnis dafür, müsste dieses Wahrzeichen des Nordends diesen bedeutenden Geburtstag in seinem derzeitigen Zustand begehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1518 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0

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