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Meine Nachbarschaft: Nesselbuschstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiete und Fernwärme

15.06.2023 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4158 entstanden aus Vorlage: OF 307/8 vom 28.05.2023 Betreff: Neubaugebiete und Fernwärme Der Magistrat wird aufgefordert, sowohl bei bewilligten und angefangenen als auch geplanten Bauvorhaben dem Ortsbeirat zu berichten, ob der Anschluss an die Fernwärme in der Baugenehmigung vorgeschrieben wird bzw. wurde, ob der Anschluss bereits durchgeführt wurde und ob und aus welchen Gründen ein Anschluss abgelehnt wird/wurde. Der Bericht soll auch die folgenden großen Baugebiete im Ortsbezirk enthalten: Baugebiet An der Sandelmühle, ehemaliges Lurgi-Areal, Baugebiet des ehemals Deutschen Vereins, geplantes Baugebiet zwischen In der Römerstadt (zwischen Nr. 70 und 52) und Severusstraße Begründung: Im Ortsbezirk liegt das Müllheizkraftwerk. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es naheliegend, die kurzen Anschlusswege zwischen dem Fernwärme liefernden MHKW und den Neubaugebieten im Ortsbezirk zu nutzen, um eine vergleichsweise umweltfreundliche Heizung vorzusehen. Deshalb ist es, ohne Kenntnis der Gründe, zunächst unverständlich, wenn dieser Weg für die aktuellen Baugebiete mit der Baugenehmigung nicht beschritten wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 717 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat)

Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen

04.05.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.05.2023, OA 356 entstanden aus Vorlage: OF 281/8 vom 17.04.2023 Betreff: Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als "Archäologisches Fenster in die Römerzeit" zugänglich machen Vorgang: NR 277/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1312/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. die dauerhafte Unterschutzstellung der folgenden, auf dem Baugrundstück In der Römerstadt 126 bis 134 bislang mit den großflächigen Grabungen seit 1991 archäologisch festgestellten Befunde aus römischer Zeit (1. bis 3. Jahrhundert ) zu prüfen mit dem Ziel einer möglichst umfänglichen Erhaltung in situ a) Villafundamente mit Resten einer Fußbodenheizung; b) Steinkeller mit erhaltenen Resten eines Wandputzes; c) Überreste der sog. "Weststraße"; d) ein Töpferofen mit erhaltener Tenne und Kuppelresten; e) Ensemble von drei Töpferöfen mit Schürgruben und Lochtennen; f) sog. "Kultkeller" mit anschl. Gebäuderesten; g) Holzkeller (verbrannt); h) Überreste Westthermen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die wirtschaftliche Nutzung von Grundstücksteilen mit Bodendenkmälern gemäß § 24 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes beschränkt werden kann, um einen möglichst geschlossenen Eindruck der aufgefundenen antiken Siedlungsstrukturen für die Nachwelt zu erhalten; 3. die neuesten Befunde (z. B. den Holzkeller) in das gemäß Beschluss vom 24.02.2022, § 1312, zum Antrag vom 08.02.2022, NR 277, erstellte museale Konzept des Archäologischen Museums Frankfurt einzubeziehen; 4. dafür Sorge zu tragen, dass keine Baugenehmigung erteilt wird und keine Baumaßnahmen oder hierfür vorbereitende Arbeiten auf dem Ausgrabungsfeld stattfinden, bevor das finale museale Konzept und die abschließende Beratung der an Ort und Stelle zu erhaltenden Befunde mit der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat abgestimmt sind. Begründung: Je länger die Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 dauern, desto mehr verfestigt sich der Eindruck, dass sich die Zug um Zug vom Team des Frankfurter Denkmalamtes freigelegten Bodenbefunde für eine Inwertsetzung von Resten der Römerstadt NIDA an Ort und Stelle eignen. Die original erhaltenen Architekturreste, die sich seit rund 1800 Jahren unverändert dort befinden, können wie ein "Fenster in die Römerzeit" genutzt werden und der Vermittlungsarbeit des Archäologischen Museums und der Schulen genauso dienen wie dem lokalen Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner in Heddernheim. Ein Verbleib der Befunde an ihrem authentischen Ort und ihre Integration in das Bauprojekt wären eine herausragende Leistung modernen kommunalen Wohnungsbaus. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.02.2022, NR 277 Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 69 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 10.05.2023 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.06.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 18. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 15.06.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 88 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Beratung) 19. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 13.07.2023, TO I, TOP 120 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 356 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 20. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 19.09.2023, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 21.09.2023, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2023, TO II, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage OA 356 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 69) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 3848, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2023 Aktenzeichen: 20-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum Antikes Erbe NIDA in Heddernheim zeigen

04.05.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2023, OF 299/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum Antikes Erbe NIDA in Heddernheim zeigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Für die Konservierung von neuen Bodenbefunden des römischen NIDA, für die Herstellung eines NIDA-Stadtmodells, für die überfällige Aktualisierung des Faltplans zu den NIDA-Grabungen aus dem Jahr 1988 sowie für zusätzliche Personalstellen werden 250.000 € in den Ergebnishaushalt und 2. zur Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA-Heddernheim werden 500.000 € in den Finanzhaushalt eingestellt. Zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen ist vom Magistrat eine Kostenbeteiligung der ABG Frankfurt Holding GmbH als Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigte und Verantwortliche für die Erschließungsmaßnahmen des Grundstücks In der Römerstadt 126-134 nach Maßgabe des geltenden Denkmalschutzrechts zu prüfen. Begründung: Als ein Ergebnis des "Runden Tischs NIDA" wird erwartet, dass herausragende Befunde der früheren und der aktuellen Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 an Ort und Stelle verbleiben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der hilfreiche, aber veraltete Faltplan des Museums zur Dokumentation der bisherigen Grabungsergebnisse muss um die Funde und Befunde seit den 90er Jahren (v.a. Gelände der US-Baracken und Römerstadtschule) ergänzt und neu herausgegeben werden. Ein NIDA-Stadtmodell kann zum Verständnis der Stadtentwicklung und -anlage zwischen dem 1. und dem 3. Jahrhundert beitragen. Diese Maßnahmen und Ideen lösen beim zuständigen Archäologischen Museum Frankfurt zusätzliche Personal- und Sachkosten aus. In Anbetracht der Ausgrabungen auf der letzten großen Freifläche der antiken Stadt, die noch nicht modern überbaut ist, muss es zudem Ziel sein, in Heddernheim endlich eine Dependance des Archäologischen Museums einzurichten, die mit den erhaltenen materiellen Zeugen des römischen Frankfurts auf dem Areal Römerstadt 126-134 in inhaltlicher und räumlicher Beziehung stehen sollte. Ihre Aufgabe wäre das Zeigen der Bodendenkmäler, die Präsentation von einzelnen Fundstücken und die allgemeinverständliche Vermittlung des hochbedeutenden Fundortes NIDA. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2023, OF 279/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 299/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 111 2023 1. Die Vorlage OF 279/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "2. zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA werden für die Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums möglichst auf dem Gelände selbst hilfsweise in räumlicher Beziehung zum Fundort 500.000 Euro in den Finanzhaushalt eingestellt." und im dritten Satz der Begründung das Wort "kann" durch "wird" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Dependance des Archäologischen Museums In der Römerstadt 126-134: Errichtung eines Museums „Römerstadt NIDA“

17.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 279/8 Betreff: Haushalt 2023 Dependance des Archäologischen Museums In der Römerstadt 126-134: Errichtung eines Museums "Römerstadt NIDA" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf dem Ausgrabungsgelände im Stadtteil Heddernheim (In der Römerstadt) wird ein 15x15m großer Ausstellungsraum für Funde und Erläuterungen zur Römischen Stadt NIDA errichtet und dem Archäologischen Museum und Kulturdezernat der Stadt übergeben. Der Ausstellungsraum soll von der Straße aus zugänglich und sichtbar sein, und entweder freistehend oder als großzügiger Erdgeschossraum innerhalb eines Wohngebäudes errichtet werden. Ferner soll der Ausstellungsraum mit mindestens 3 originalen Artefakten auf dem Ausgrabungsgelände durch Gänge verbunden werden, die für Besucher des NIDA-Museums jederzeit offen sind. Die Planung und der Bau der Räumlichkeiten werden von der ABG übernommen. Mit den fachlichen und finanziellen Mitteln des archäologischen Museums wird für den Ausstellungsraum, zeitgleich mit der Fertigstellung, ein Miniaturmodell aus festem Material oder ein digitales Modell der römischen Stadt NIDA fertig gestellt und eingebaut. Begründung: Die Bedeutung der römischen Stadt NIDA im Vorfeld des Limes ist durch zahlreiche Ausgrabungen und wissenschaftliche Arbeiten dokumentiert. Sie war ein strategisches Zentrum, ein Verwaltungs- und auch Wirtschaftszentrum mit multikultureller sozialer Zusammensetzung in der obergermanischen Provinz Roms, lange vor der Gründung der Stadt Frankfurt am Main. Auch heute zeichnet sich der Norden Frankfurts durch eine Vielfalt von Zugewanderten und Kulturen aus, die größer ist als in den innerstädtischen Vierteln. Um die Bedeutung der Stadt NIDA für folgende Generationen zu bewahren, muss ihre Geschichte, ihre politische, kulturelle und wirtschaftliche Funktion vor Ort präsentiert werden. Der von den Römern gewählte Standort, zuerst nur für ein Militärlager gedacht, verbindet das Mainzer Becken, den Vordertaunus und die Wetterau und birgt zahlreiche militärische und zivilgesellschaftliche Überreste der "germanischen" Römerzeit. Diese Achse öffnet dem Betrachter heute den Blick auf seine eigene Geschichte und auf ein Nebeneinander von Kulturen und Lebensgewohnheiten 2000 Jahre vor unserer Zeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.05.2023, OF 299/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 299/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 111 2023 1. Die Vorlage OF 279/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "2. zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA werden für die Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums möglichst auf dem Gelände selbst hilfsweise in räumlicher Beziehung zum Fundort 500.000 Euro in den Finanzhaushalt eingestellt." und im dritten Satz der Begründung das Wort "kann" durch "wird" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim

17.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 278/8 Betreff: Haushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz auf den Stadtteil Heddernheim zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk, gelegen an der Ecke Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße, unter der etwa 30 Meter breiten Dillenburger Straße hindurch bis zur Antoninusstraße, d.h. 200 m in den Stadtteil Heddernheim. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümer:innen in folgenden Straßen: Tacitusstr., Tiberiusstr., Trajanstr., Cohausenstr., Titusstr., Domitioanstr., Augustusstr., Kaltmühlstr., Georg-Wolff-Str., Hessestraße, Antoninusstr. die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen. Begründung: Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Stadtteil, der unmittelbar neben dem Fernwärme-erzeugenden Müllheizkraftwerk liegt, schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2023, OF 298/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 109 2023 1. Die Vorlage OF 278/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz im Ortsbezirk 8 zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen."; 2. die Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Ortsbezirk 8 schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen." 2. Die Vorlage OF 298/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs AltPraunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten

30.03.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 277/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Umsetzung des Rahmenplans Praunheim und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/ Projekt angelegt, in dem für 2023 zusätzlich die Summe von 500.000 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Umgestaltung des Kreuzungsbe-reichs Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten finanziert, die auf Basis des Rahmenplans Praunheim gemeinsam mit den Bürger:innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Der Rahmenplan Praunheim stammt aus dem Jahre 2013 und harrt weiterhin der Umsetzung. Letztmals in der ST 1922/2022 hat der Magistrat versucht zu begründen, warum der Rahmenplan bislang nicht umgesetzt werden konnte und dem Ortsbeirat das Stellen von zwei Parkbänken als ersten Erfolg verkauft. Der og. Kreuzungsbereich steht seit Jahren in der Kritik und es liegen Anträge zur Änderung der Verkehrsführung vor. Jetzt besteht die Chance endlich im Sinne des Rahmenplans eine grundsätzliche Neuordnung des Kreuzungsbereichs zu planen und zu realisieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 58 2023 Die Vorlage OF 277/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken

23.03.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 256/8 vom 06.02.2023 Betreff: Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Heddernheimer Landstraße zwischen der Kreuzung mit der Nassauer Straße/Heddernheimer Kirchstraße (östlich) und der Kreuzung mit der Hessestraße/Antoninusstraße (westlich) die Markierung so verändert werden kann, dass abwechselnd links und rechts am Straßenrand geparkt und somit die Verkehrsführung von der unteren Heddernheimer Landstraße (vom Windigen Eck kommend) fortgesetzt werden kann. So kann die Parkmarkierung z. B. rechts bei Hausnummer 40 bis 44, links von der Schutzschranke bei Hausummer 47 bis 53, rechts vom Karl-Perott-Platz (46) bis Ende Hausnummer 56 erfolgen, links verbleiben vier Plätze vor der Kreuzung Hessestraße/Antoninusstraße. Der Magistrat wird gebeten , so schnell als möglich entsprechend tätig zu werden. Begründung: Leider kommt es auf diesem Teilstück der Heddernheimer Landstraße oft zu erheblichen Beschleunigungen der bis zur Kreuzung durchfahrenden Autos, obwohl hier der frequentierteste Gehweg im Ortskern zu und von den Läden, Arztpraxen und Dienstleistungen, zur Grundschule und den Kinderbetreuungseinrichtungen, freitags zum Heddernheimer Wochenmarkt auf dem Karl-Perott-Platz ist. Versetztes Parken kann zum langsameren und aufmerksameren Fahren beitragen, Fußgänger sind dann weniger gefährdet. An besonderen festlichen Anlässen (Faschingsumzug, Weihnachtsmarkt) kann die Straße wie bisher für alle parkenden Autos gesperrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1446 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4914 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/Nesselbuschstraße

23.03.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3813 entstanden aus Vorlage: OF 267/8 vom 08.03.2023 Betreff: Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/Nesselbuschstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, was mit dem ehemaligen Kiosk/der Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/Nesselbuschstraße passiert und ob der Kiosk/die Trinkhalle wieder genutzt werden kann. Begründung: Der Kiosk/die Trinkhalle steht seit mehreren Jahren leer und verwahrlost. Nach der Schließung der nahe gelegenen Tankstelle befindet sich nun keine Möglichkeit mehr für die Anwohner, sich mit aktuellen Zeitungen in ihrer Nähe einzudecken. Es wäre gut, wenn dieser Kiosk wieder öffnen könnte. Bild: CDU-Fraktion Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 169 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OM 3813 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum

08.02.2023 · Aktualisiert: 01.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2023, OF 262/8 Betreff: Anwohnerparken rund um das Nordwestzentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: den Magistrat aufzufordern, die Straßen, die an den Erich Ollenhauer Ring angrenzen (Hammarskjöldring, Bernadottestraße, Ernst-Kahn-Straße (alle drei inclusive der Wendehämmer), Titusstraße (mit den angrenzenden Nebenstraßen z.B. Konstantinstraße, Tacitusstraße) weiträumig mit Anwohnerparkplätzen zu versehen. Die Anwohner-Parkzeiten sollen Montag bis Samstag zwischen 08:00 Uhr und 11:00 Uhr, sowie 18:00 Uhr und 21:00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Die Anwohner der oben genannten Straßen haben wenig freie Parkflächen zur Verfügung, da sowohl Mitarbeiter des Nordwestzentrums als auch dessen Besucher die Parkgebühren für die großzügig vorhandenen günstigen Parkflächen in der Garage des Nordwestzentrums vermeiden wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 262/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 4 GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD und fraktionslos (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit bei der Sanierung der Siedlung Römerstadt mitbedenken

26.01.2023 · Aktualisiert: 31.01.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3480 entstanden aus Vorlage: OF 239/8 vom 10.01.2023 Betreff: Barrierefreiheit bei der Sanierung der Siedlung Römerstadt mitbedenken Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm zur Sanierung der Siedlung Römerstadt (Bewerbung UNESCO-Weltkulturerbe) auch eine Planung für eine möglichst barrierefreie Passierbarkeit des Straßen- und Wegenetzes der Wohnsiedlung zu erstellen, diese mit dem Denkmalschutz abzuwägen und dem Ortsbeirat in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Begründung: Viele Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung Römerstadt sind Senioren, Menschen mit Einschränkungen, Familien mit Kinderwagen oder Radfahrende. Die Bemühungen um eine möglichst denkmalgerechte Sanierung der Siedlung Römerstadt dürfen nicht an der gelebten Realität der Bewohnerinnen und Bewohner vorbeigehen. Deshalb würde der Ortsbeirat es sehr begrüßen, wenn da, wo es geht, barrierefreie Übergänge - zum Beispiel bei Durchgängen zwischen Am Forum, Im Heidenfeld und An der Ringmauer - mit geplant und umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1343 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 171 Beratung im Ortsbeirat: 8

OA (Anregung Ortsbeirat)

„Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181

26.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 236/8 vom 22.12.2022 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Neufassung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines "neuen Stadtteils der Quartiere" östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgraben-Quartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anlagen der Magistratsvorlage M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil Lachgraben-Quartier erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mitsichbringen würde. Das Lachgraben-Quartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur Magistratsvorlage M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgraben-Quartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um drei Grad bis fünf Grad Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius (siehe hierzu Anlage 1, Zwischenbericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch auf Abbildung 54 (Seite 141 ebenda) zu erkennen, wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachttemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15 Grad bis 16 Grad Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr von 29 Grad Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20 Grad und 22 Grad Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten (Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen, https://landesplanung.hessen.de/ klima/landesweite-klimaanalyse). Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030er-Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voranschreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet Lachgraben-Quartier mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celcius bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart-Hauptmann-Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klimabarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer der gleiche Stereotyp aufgerufen: Es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt, sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst-May-Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheidt (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernenten (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins und das Gebiet In der Römerstadt 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen sowie Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der sechziger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit der A 5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien bzw. Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts, dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart-Hauptmann-Ring - wie es in der Planung vorgesehen ist -, wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.02.2023, NR 592 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen!

26.01.2023 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3479 entstanden aus Vorlage: OF 237/8 vom 10.01.2023 Betreff: ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen! Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbaugesellschaft ABG zu veranlassen, wieder Besuchszeiten im ServiceCenter Nord "In der Römerstadt 131" anzubieten. Begründung: Seit Beginn der Coronapandemie ist das ABG-Büro "In der Römerstadt 131" für den Publikumsverkehr geschlossen. Vorsprachen für Mieterinnen und Mieter, zum Beispiel in der Siedlung Römerstadt, sind nur telefonisch über die Hotline der ABG möglich oder Nachrichten können über ein abweisend gestaltetes Kontaktformular abgeschickt werden. Das ist unpersönlich und nicht kundenfreundlich. Da es sich bei der ABG um eine Gesellschaft in städtischem Besitz handelt, sollten die Servicebedingungen besser sein. Der Hinweis auf der ABG-Homepage, das Besucherzentrum sei wegen Corona geschlossen, kann angesichts der mittlerweile endemischen Lage kaum noch seriös erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1288 Beratung im Ortsbeirat: 8

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für Radfahrende sicherer gestalten

03.01.2023 · Aktualisiert: 21.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 243/7 Betreff: Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für Radfahrende sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zur Verbesserung der Situation für Fahrradfahrende und der Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Praunheim, In der Römerstadt und Ohlengarten sowie dem angrenzenden Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: - Erneuerung der Fahrradpiktogramme ab Ende des Fahrradwegs In der Römerstadt bis zur Kreuzung mit der Straße Alt-Praunheim - Rotfärbung der Fahrradwege im Kreuzungsbereich bis in die anschließenden Straßen - Einrichtung einer sicheren Fahrradverbindung und entsprechender Kennzeichnung durch die Straße Ohlengarten, die an den bestehenden Fahrradweg an der Haingrabenstraße anschließt z.B. durch Umbau und Neugestaltung des sehr großflächigen gepflasterten Fußgängerbereich im östlichen Einmündungsbereich - Fahrradpiktogramme auf der Straße Alt-Praunheim oder Fortführung des Radschutzstreifens nach der Kreuzung, dort wo der bisherige Fahrradweg endet bis zum Beginn des bestehenden, abgetrennten Fahrradwegs nach der Einmündung Augustenburgstraße - Unterbindung des gesetzwidrigen, kreuzungsnahen Parkens (nach § 12 Abs. 3 StVO) in der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum direkt hinter der Kreuzung, z.B. durch entsprechende Fahrbahnmarkierung. - Dem Ortsbeirat so bald wie möglich eine Zeitplanung für die Maßnahmen aus dem Radkonzept Nord im Ortsbezirk 7 vorzulegen und dabei auch die betreffende Kreuzung zu berücksichtigen. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob der freilaufende Rechtsabbieger aus Alt-Praunheim in die Römerstadt zurückgebaut und der Radverkehr im Ohlengarten in beide Richtungen ermöglicht werden kann. Begründung: An der großen Kreuzung Alt Praunheim / Ohlengarten / In der Römerstadt treffen Autofahrende, Radfahrende und zu Fuß gehende Menschen aus verschiedenen Richtungen aufeinander. Der Verkehr aus der Römerstadt biegt halb rechts und ganz rechts ab und achtet dabei vor allem auf den Verkehr aus Alt-Praunheim, kurz vor diesem Bereich endet der abgegrenzte Radweg auf der Straße In der Römerstadt, der Radverkehr wird auf die Straße geleitet. Dies wird vom motorisierten Verkehr leicht übersehen, was Radfahrenden im Kreuzungsbereich gefährdet. Deutliche Fahrbahnmarkierungen sollen die Aufmerksamkeit erhöhen. Auch Radfahrende, die auf der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum oder in den Ohlengraben unterwegs sind, werden trotz übersichtlicher Kreuzung leicht übersehen, da die Fahrradmarkierung erst an der Kreuzung beginnt und der motorisierte Verkehr Richtung Römerstadt diese Radmarkierung wegen des freilaufenden Rechtsabbiegers kreuzt und der Verkehr im Verlauf der Straße Alt-Praunheim vor allem auf den Verkehr aus der Römerstadt achtet. Die farbliche Markierung soll die Aufmerksamkeit verstärken und so den Radverkehr im Kreuzungsbereich sicherer machen. Die Verbindung des Ohlengrabens zur Haingrabenstraße ist für Radfahrende gefährlich, da der Fahrradweg der Haingrabenstraße nicht direkt erreichbar ist. Der Einmündungsbereich des Ohlengrabens in die Haingabenstraße ist verengt, der gepflasterte Fußgängerbereich sehr großflächig angelegt. Hier wäre Platz für eine Radwegführung als Verbindung zum Fahrradweg an der Haingrabenstraße. Darüber hinaus stellt der Ohlengraben eine direkte Verbindung vom Praunheimer Friedhof und den nördlichen Grünflächen zum Ostrand von Praunheim Richtung Römerstadt und Heddernheim dar. Die Straße ist aktuell nur als Einbahnstraße Richtung Haingrabenstraße befahrbar. Die Ermöglichung der Nutzung des Ohlengrabens für Radfahrende in beiden Richtungen würde die fahrradwegfreie Strecke in diesem Bereich erheblich verkürzen und die für Radfahrende gefährliche Durchfahrt durch Alt-Praunheim vermeiden. Die Straße Alt-Praunheim zwischen der Kreuzung Ohlengraben bis zur Einmündung der Augustenburgstrasse erlaubt nicht so ohne weiteres die Einrichtung eines abgetrennen Radwegs, hier soll durch die Verhinderung von unerlaubtem Parken im Kreuzungsbereich und durch die Fahrradpiktogramme die Sicherheit der Radfahrenden verbessert werden. Insgesamt dienen die Maßnahmen auch der Verkehrssicherheit, der durch weitere Schilder nicht beizukommen ist. Bisher ist die Kreuzung nicht im Bericht der Unfallkommission als Unfallsschwerpunkt aufgeführt. Darauf sollte allerdings auch nicht gewartet, sondern vorher gehandelt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in dieser Angelegenheit durchzuführen. 2. Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung der Ernst-MaySiedlungWest: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen

08.12.2022 · Aktualisiert: 21.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3270 entstanden aus Vorlage: OF 232/8 vom 23.11.2022 Betreff: Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen Der Magistrat wird aufgefordert, in die Pläne zur Sanierung der Ernst-May-Siedlung westlich der Rosa-Luxemburg-Straße auch die Wege, die Grünflächen und Mauern zwischen den Häuserzeilen (Im Burgfeld, Mithrasstraße, In der Römerstadt) aufzunehmen, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und die Kosten zu ermitteln, - wie die Wege unabhängig von der Witterung gut begehbar erhalten werden können; - wie die nicht privat genutzten Grünflächen für Kinder, Spaziergänger und Erholungssuchende einladend gestaltet werden können; - wie die Trennmauern, Treppen und Stützmauern restauriert werden können, um den praktischen Nutzen und das originäre Konzept des Erbauers wiederherzustellen. Begründung: Es ist nicht nur offensichtlich, dass die bauliche Substanz dieser Ernst-May-Siedlung renovierungsbedürftig ist, sondern auch dass die von May geplanten offenen Flächen und Wege zwischen den Grundstücken an vielen Stellen verbessert werden müssten, wenn eine Bewerbung als UNESCO-Weltkulturerbe angestrebt wird. So stehen auf den Grünflächen, z. B. hinter der Blockbebauung In der Römerstadt viele alte (Wäsche-) Pfosten, obwohl hier schon lange keine Wäsche mehr getrocknet wird. Der "Gartenweg", der von der Hadrianstraße bis zur Straße Im Burgfeld führt, ist bei Regenwetter kaum begehbar. Von den Gärten, die nicht unmittelbar am Haus sind, sondern eine Mittellage haben, werden viele nicht genutzt, sie könnten eine neue Bedeutung bekommen. Treppen- und kleinere Stützmauern vom Weg zu den Hausgärten sind oft überwuchert und nicht mehr erkennbar. Auch die großen, mehr als ein Meter hohen Stützmauern in der Siedlung und um die Siedlung herum sind rissig, brüchig und unansehnlich, gleichwohl sie doch ein wichtiges architektonisches Element darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen

08.12.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 230/8 vom 21.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen Vorgang: OM 2250/22 OBR 8; ST 2107/22 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, 1. die Straßenschraffierung in der Antoninusstraße bis einschließlich vor die Ausfahrt 103 bis 103e fortzuführen; 2. ein weiteres Feuerwehrzufahrtsschild neben dem Schlagbaum der Ausfahrt 103 bis 103e aufzustellen. Fotos: privat Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2107, wurde der Wunsch des Ortsbeirates nach einer Verbesserung der Verkehrssituation nicht entsprochen. Deshalb haben Mitglieder des Ortsbeirates das Gespräch mit dem zuständigen Amt gesucht, aber leider keine Antwort erhalten. Die Gemengelage für die Anwohner hat sich mit den im Jahr 2018 eingeleiteten Maßnahmen nicht normalisiert. Wie den Fotos entnommen werden kann, halten sich die Fahrzeuge nicht an die Markierungen. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen beim Ein- und Ausfahren der Fahrzeuge, aber auch für die querenden Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2250 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2107 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 784 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetzen eines Altglascontainers zur Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer

08.12.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3327 entstanden aus Vorlage: OF 231/8 vom 22.11.2022 Betreff: Versetzen eines Altglascontainers zur Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass einer der beiden Altglasc ontainer vom jetzigen Standort gegenüber der Hadrianstraße 3 zur abgepollerten Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer (Stirnseite von dem Gebäude An der Ringmauer 129) versetzt wird. Begründung: Zu Beginn der Tiefbauarbeiten im unteren Teil der Straße An der Ringmauer wurde der Altglascontainer bis dahin an der Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer zur Grünfläche gegenüber dem Gebäude Hadrianstraße 3 versetzt. Nachdem die Tiefbauarbeiten im unteren Teil der Straße An der Ringmauer abgeschlossen sind, sollte der Altglascontainer wieder an seinen alten Standort versetzt werden. Alternativ könnte der Altglascontainer vor dem Lichtmast am Weg von der Hadrianstraße zur Straße In der Römerstadt unterhalb der Mauer zur Römerstadtsiedlung (Rückseite von dem Gebäude An der Ringmauer 129) aufgestellt werden. An beiden Stellen ist ein "Zuparken" des Altglascontainers nicht gegeben, sodass eine ungehinderte Leerung jederzeit möglich ist. Der Altglascontainer wird an dieser Stelle benötigt, da die jeweils nächsten Altglascontainer sehr weit entfernt stehen und somit das Altglas im Müllcontainer landet. Ferner befindet sich in der Nähe ein Spielplatz und die Liegewiese. Die Nutzer dieser Freizeiteinrichtungen können nach dem Verlassen auf dem Heimweg ihre Altglasabfälle sachgerecht entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 776 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8

21.11.2022 · Aktualisiert: 10.01.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Betreff: Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 940/18 OBR 8; V 1306/19 OBR 8; ST 1800/19; ST 2046/19; V 1757/20 OBR 8; V 1758/20 OBR 8; ST 2111/20; V 1925/21 OBR 8; ST 877/21; V 171/21 OBR 8; V 256/21 OBR 8; ST 426/22; ST 434/22; ST 1937/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Leerständen im Ortsbezirk 8 erneut einen aktuellen Sachstand mitzuteilen, was der Magistrat zwischenzeitlich unternommen hat, um momentane Absichten der Eigentümer in Erfahrung zu bringen und/oder diese Liegenschaften einer angemessenen Nutzung zuzuführen: - Bernadottestraße 57 (Bauruine, zuletzt ST 426-22) - Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel, zuletzt ST 426-22) - Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos", zuletzt ST 2046-19) - Habelstraße 23 (ehemalige Trinkhalle, zuletzt ST 2046-19) - Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke", zuletzt ST 877-21) - Alt-Niederursel 18 (ehemalige Hofreite, zuletzt ST 1800-19) - An den Schießgärten (ehemaliger Parkplatz, zuletzt ST 1937-22) - In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt, zuletzt ST 2111-21) - In der Römerstadt 225 (ehemaliges Blumenlädchen, zuletzt ST 434-22) Begründung: Einige Gebäude / Liegenschaften stehen seit Jahren leer oder verfallen. Der Ortsbeirat hat immer wieder Anfragen gestellt und bittet um aktuelle Informationen. Zugleich ist er der Auffassung, dass der Magistrat u.a. durch proaktive Bauberatungen eine Nutzung der fraglichen Liegenschaften herbeiführen sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2022 Die Vorlage OF 224/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen!

10.11.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3127 entstanden aus Vorlage: OF 213/8 vom 23.10.2022 Betreff: Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen! Der Magistrat wird gebeten, bei den Straßenschildern im Ortsbezirk 8, wo sie fehlen (z. B. im Wenzelweg), systematisch mindestens ein Erklärungsschild pro Straßennamen anzubringen. Auch längere, zentrale Erschließungsstraßen sollen daraufhin geprüft und entsprechend beschildert werden. Für die Straße In der Römerstadt soll zum Beispiel erklärt werden, dass es sich hier um die alte Römerstraße nach Mainz und die Hauptstraße der antiken Stadt NIDA ("Platea novi vici") handelt. Begründung: Viele Straßennamen im Ortsbezirk 8 werden an bestimmten Straßenschildern näher erklärt. So erfährt der Passant/die Passantin in der Heilmannstraße zum Beispiel, dass "Heilmann" im Mittelalter ein häufiger Name der Herren von Praunheim gewesen ist. Dass der Wenzelweg hingegen nach dem letzten Bürgermeister von Heddernheim, Hector Wenzel (1845 bis 1911), benannt ist, kann dort nicht nachgelesen werden. Bei vielen anderen Straßen im Ortsbezirk fehlen solchen Erklärungsschilder. Der Ortsbeirat regt an, die fehlenden Erklärungsschilder zu erfassen und sie systematisch anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 670 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 62 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bericht über archäologische Ausgrabungen auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134“

13.10.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2963 entstanden aus Vorlage: OF 209/8 vom 28.09.2022 Betreff: Bericht über archäologische Ausgrabungen auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Bericht zukommen zu lassen, der detaillierte Auskunft gibt zu den Ausgrabungsfeldern und zu den Dokumentationen, die während des Sommers 2022 und bis heute auf dem o. a. Gelände bearbeitet wurden und werden. Begründung: Seit Beginn der Ausgrabungen zum Sommeranfang 2022 wurde das freigelegte und noch unbebaute Gelände intensiv erforscht, Deckschichten und neuzeitliche Einträge wurden abgetragen und im hinteren Teil der Fläche aufgeworfen. Nach Auskunft des Grabungsleiters soll die vollständige Dokumentation mit den ausgewerteten Ergebnissen aber erst Anfang 2024 vorliegen (in "Archäologie in Frankfurt am Main"). Der Ortsbeirat setzt sich für die Erhaltung bedeutender Artefakte ein und für eine Museumsdependance auf diesem Gelände, die die Erinnerung an die römische Großstadt NIDA für die Frankfurter Bevölkerung, insbesondere für den Frankfurter Nordwesten, ermöglicht. Ohne die genauen Informationen über Fundstellen und dokumentierte römische Funde - und besonders angesichts des Zeitdrucks, das Gelände schon dieses Jahr für eine Bebauung frei zu geben -, ist es den Ortsbeiratsmitgliedern und interessierten Bürgern nicht möglich, über eine geeignete Fläche und die Art der musealen Präsentation zu beraten oder fachliche Stellungnahmen einzuholen oder über Vorschläge aus den Ämtern eine begründete Stellungnahme zu erarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 730 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134"

28.09.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 210/8 Betreff: Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen, betreffend Bebauungspläne auf dem o.g. Gelände, zu beantworten: Gibt es eine Fristsetzung seitens des Verkäufers für den Beginn einer Bebauung des o.g. Grundstücks durch den neuen Grundeigentümer? Um welche zeitliche Frist handelt es sich ? Gibt es vertragliche Festlegungen des Verkäufers zur Menge der zu bauenden Wohnungen oder zur Bebauungsfläche und Bebauungshöhe ? Gelten die im Frankfurter Koalitionsvertrag vorgesehenen Anteile (Sozialwohnungen, frei finanzierte Wohnungen, Eigentums-Wohnungen etc) für einen Bebauungsplan auf diesem Gelände ? Könnten Untergeschosse, wie Keller, Tiefgaragen, vom Bauherrn reduziert werden, um archäologische Ausgrabungen zugänglich zu machen und zu erhalten? Können Außen- und Erdgeschoss-Flächen der Baukörper mit Museumsräumen und einem öffentlichen Zugangsbereich kombiniert werden ? Ist es vorgesehen, im EG Verkaufsräume für die Nahversorgung vorzuhalten ? Begründung: Der OBR erachtet es als wichtig, dass die sozialräumliche Verträglichkeit verschiedener Nutzungen frühzeitig bedacht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 521 2022 Die Vorlage OF 210/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederaufstellung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle „Mithrasstraße“

07.07.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2505 entstanden aus Vorlage: OF 185/8 vom 21.06.2022 Betreff: Wiederaufstellung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle "Mithrasstraße" Der Magistrat wird beauftragt, dass das Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Mithrasstraße" (in Fahrtrichtung Heddernheim, an der Ecke In der Römerstadt/Mithrasstraße) mit den Sitzgelegenheiten und einem Abfallbehälter wieder aufgebaut wird. Begründung: Im Frühjahr 2022 wurde das Wartehäuschen wegen Tiefbauarbeiten (Erneuerung der Erdstromkabel) abgebaut und die Haltestelle verlegt. Ende Mai wurden die Bauarbeiten abgeschlossen und die Haltestelle wieder an den ursprünglichen Standort verlegt. Es fehlt nur noch das Wartehäuschen mit der entsprechenden Infrastruktur. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2576 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz

22.06.2022 · Aktualisiert: 18.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 178/8 Betreff: Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz Vorgang: V 286/22 OBR 8; ST 909/22; V 287/22 OBR 8; ST 1083/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Auswirkungen ein Wohnungsbauprojekt In der Römerstadt 74-76 (frühere Freie Tankstelle) im Rahmen der maximal bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten (Befreiung vom Bebauungsplan und drei Vollgeschosse) auf die Auslastung des Kanalsystems in diesem Bereich und damit insbesondere auf die Überstauhäufigkeit in den Straßen In der Römerstadt, Severusstraße, Nesselbuschstraße, Im Heidenfeld, An der Ringmauer und Am Forum hätte und welche Netzertüchtigungen ggf. erforderlich wären. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner, auch jene die auf ihren Liegenschaften bereits gute Vorkehrungen getroffen haben (Versickerungsflächen, Rückstauklappen etc.), sind aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse verunsichert, inwieweit das Kanalnetz zusätzliche Wohn- oder Gewerbeliegenschaften in diesem Bereich entwässern kann. Um eine sachdienliche Auskunft dazu wird gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 286 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 287 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1083 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 448 2022 Die Vorlage OF 178/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103-103e herstellen

02.06.2022 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2250 entstanden aus Vorlage: OF 165/8 vom 19.04.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103-103e herstellen Der Magistrat wird gebeten, ein weiteres Feuerwehrzufahrtsschild neben dem Schlagbaum der Ausfahrt 103-103e aufzustellen. Begründung: Die Ausfahrt 103-103e wird regelmäßig zugeparkt. Das liegt daran, dass die Bürger nur die Nachbarausfahrt aufgrund des Feuerwehrzufahrtsschildes wahrnehmen. Außerdem endet die Schraffierung auf der Straße exakt vor der Ausfahrt 103-103e. Da die Ausfahrt 103-103e vermeintlich ins Nichts führt, sehen die Bürger offensichtlich keinen Grund, dort nicht zu parken. Das ist angesichts der dahinter liegenden Häuserzeile, die nur über diese Zufahrt erreicht werden kann, sehr gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2107 Antrag vom 21.11.2022, OF 230/8 Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3273 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wie geht es mit NIDA weiter? Fragen zur aktuellen Grabung in der Römerstadt

12.05.2022 · Aktualisiert: 17.06.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2022, OF 174/8 Betreff: Wie geht es mit NIDA weiter? Fragen zur aktuellen Grabung in der Römerstadt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Herbst 2021 haben im Vorgriff der geplanten Wohnbebauung durch die ABG Frankfurt Holding GmbH die Ausgrabungen auf dem früheren Armee-Gelände In der Römerstadt 126-134 begonnen. Das Gelände ist bis auf die Schutzhütten des Archäologischen Museums abgetragen und die Grabungsmannschaft des Denkmalamtes ist tätig. Bei mittlerweile zwei Presseortsterminen sind erste Funde und Befunde vorgestellt worden. Der Geschäftsführer der ABG wird in der FNP v. 21.04.2022 zitiert, "bis Abschluss der Grabungen müssen wir wissen, wie es weitergehen kann." Unter Bezugnahme auf mündliche Auskünfte in der öffentlichen Ortsbeiratssitzung am 16.09.2021 durch die Leiterin des Denkmalamtes und den Geschäftsführer der ABG, ein Bauantrag wäre praktisch erst dann sinnvoll, wenn die Fundlage auch wissenschaftlich bearbeitet und veröffentlicht worden ist, kommen Fragen zum weiteren Vorgehen auf. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Bleibt es dabei, dass Grabung, Dokumentation und öffentliche Bewertung vor der Entscheidung über einen Bauantrag stattfinden (lt. Stadtverordneten-Beschluss § 1312 v. 24.02.2022)? 2. Wann plant die ABG nach Kenntnis des Magistrats, einen Bauantrag einzureichen? 3. Wird der Magistrat durch das Denkmalamt rechtzeitig ein Fachgutachten zum Baugenehmigungsverfahren vorlegen als Grundlage für eine Abwägung zwischen Bauwunsch und Schutz bzw. Erhalt der auf dem Areal befindlichen Bodendenkmäler in originaler Lage? 4. Welche fachwissenschaftliche Bewertung werden ggf. in diesem Fachgutachten die mit gutem Grund seit den 1990er Jahren in Schutzhütten konservierten Befunde HED 30 St. 66, 120-122 und 165 sowie der 2013 der Öffentlichkeit präsentierte, schon oft in Fotos publizierte und aus konservatorischen Gründen wieder verfüllte sog. "Kultkeller" im Bereich der Grundstückszufahrt erfahren? Wird der Magistrat für den Erhalt dieser archäologischen Elemente der Stadt NIDA "in situ" eintreten? 5. Ist sichergestellt, dass die in Ziffer 4 genannten Bodendenkmäler bis zu einer endgültigen Entscheidung über ihren Verbleib an Ort und Stelle nicht ausgegraben oder transloziert werden? 6. In welchem Zustand sind die nicht durch Schutzhütten gesicherten Bodendenkmäler, die in den 2000er Jahren im direkten Umfeld und nördlich der Armee-Baracke (ehem. Bundesgrundstück) bereits ausgegraben wurden und die z.B. der CDU-Stadtverordnetenfraktion am 25.07.2007 bei einer presseöffentlichen Begehung mit dem Denkmalamt gezeigt wurden? Gibt es zu dieser Grabungsphase mittlerweile einen publizierten Fundbericht mit Karte? 7. Nach Artikel 6 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes ("Konvention von Malta") müssen in der Finanzierung von Baumaßnahmen durch öffentliche oder private Hand die vorausgehende archäologische Untersuchung, die wissenschaftliche Zusammenfassung sowie die vollständige Veröffentlichung der Funde vorgesehen sein: Ist das hier der Fall und wem obliegt bei den Grabungen auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134 die Kostentragung der gesamten Maßnahme inklusive Publikation und Archivierung der Funde und Befunde, wem gehören die Funde und Befunde und wer finanziert etwaige Restaurierungen? 8. Die Grabungen sind nach Informationen aus dem Pressetermin am 20.04.2022 aktuell auf der obersten Abschlussfläche des Untergrunds (Planum 1), nicht einmal die Oberkante des konservatorisch überdeckten "Kultkellers" (s. Ziffer 4) ist freigelegt - werden auch die darunterliegenden Erdschichten untersucht und wenn ja, wie tief; welche Zeit wird dafür bei sorgfältiger Bearbeitung voraussichtlich benötigt und welche Funde und Befunde sind noch zu erwarten? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 02.06.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 424 2022 Die Vorlage OF 174/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Museales Konzept NIDA-Heddernheim

24.03.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.03.2022, OA 170 entstanden aus Vorlage: OF 134/8 vom 05.03.2022 Betreff: Museales Konzept NIDA-Heddernheim Vorgang: NR 95/21 CDU; NR 277/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 1312/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in dem Haushaltsentwurf 2023 Planungsmittel und Mittel für im Archäologischen Museum ggf. erforderliche zusätzliche Stellen für das museale und bauliche Konzept zur lokalen Präsentation von römischen Bodendenkmälern in originaler Lage auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 sowie zur Vermittlung von sonstigen Funden und allgemeinen Informationen aus Grabungen zur Römerstadt NIDA im Rahmen einer Museumsaußenstelle einzuplanen . Für eine Anschubfinanzierung und begleitende Projekte sind Spenden und Stiftungsmittel einzuwerben. Begründung: Durch die Willenserklärung der Stadtverordnetenversammlung zu den Vorlagen NR 95 und NR 277 (Beschluss vom 24.02.2022, § 1312) gibt es erstmals die Chance, Bodendenkmäler der Römerstadt NIDA in originaler Lage zu erhalten und in die geplante Wohnbebauung auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 mit öffentlicher Zugänglichkeit zu integrieren. Das museale Konzept dazu soll nach dem genannten Beschluss das Archäologische Museum erarbeiten, das hierzu Mittel und ggf. zusätzliche (temporäre) Stellen benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 02.08.2021, NR 95 Antrag vom 08.02.2022, NR 277 Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 313 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 05.05.2022, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OA 170 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1710, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen

17.02.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1696 entstanden aus Vorlage: OF 125/8 vom 23.01.2022 Betreff: Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Neue Verkehrsführung Titusstraße, Erich-Ollenhauer-Ring und Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, an der Titusstraße/Ecke Konstantinstraße eine Linksabbiege-Möglichkeit für den Auto- und Fahrradverkehr einzuführen, eine dann ungenutzte Wendespur zu entfernen und zu entsiegeln sowie Fußgängerquerungen einzurichten. Begründung: Erstens fahren zahlreiche Autos ohnehin schon an dieser Stelle in die Konstantinstraße ein, auch wenn die Verkehrsführung das nicht vorsieht. Es scheint aber durchaus sinnvoll zu sein. Zweitens könnte mit dieser Maßnahme im Zusammenhang mit der Fläche zum Wenden - an der Einmündung in den Erich-Ollenhauer-Ring - ein Bereich entsiegelt werden und so einen kleinen Beitrag zur sukzessiven Weiterentwicklung der Stadt Frankfurt zur sog. "Schwammstadt" leisten (siehe Beitrag von der hessenschau vom 21.11.2021: https://www.hessenschau.de/ politik/anpassung-an-klimafolgen-wie-hessische-staedte-zu-schwaemmen-werden-woll en,schwammstadt-102.html (23.01.2022). Drittens könnte dadurch die in Abb. 2 schraffierte Fläche entsiegelt werden. Viertens wäre es hilfreich, an den eingezeichneten Flächen (Abb. 2) zwei neue Zebrastreifen anzubringen, da immer wieder Fußgängerinnen und Fußgänger diese Straße queren, allerdings aufgrund der nicht vorhandenen Verkehrszeichen viel Irritation besteht. Abbildung 1 Foto der entsprechenden Kreuzung. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Abbildung 2 Der schraffierte Bereich könnte somit in der Gänze als zusammenhängende Grünfläche funktionieren. (Quelle: GoogleMaps, verändert V.R.) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1331 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2784 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiteren Fußgängerüberweg in der Antoninusstraße

17.02.2022 · Aktualisiert: 26.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1697 entstanden aus Vorlage: OF 127/8 vom 24.01.2022 Betreff: Weiteren Fußgängerüberweg in der Antoninusstraße Der Magistrat wird aufgefordert, einen zusätzlichen Fußgängerüberweg in der Antoninusstraße ungefähr zwischen den Häusern Habelstraße 34 und 32 anzubringen (genaue Lage siehe Abb. 1). Begründung: Eine zusätzliche Fußgängerquerung wäre nicht nur hilfreich für alle Personen auf den südwestlichen Gehwegen, sondern würde in besonderem Maße eine deutlich erhöhte Schulwegsicherheit bedeuten. Wie auf der nachfolgenden Abbildung eingezeichnet, würde die neue Fahrbahnquerung ganz erheblich dazu beitragen, dass Kinder möglichst wenig ungesicherte Straßen überqueren müssen, da besonders im Bereich der Einmündungen der Augustusstraße und Domitianstraße auf die Habelstraße in erheblichem Maße falsch geparkt wird. Von bisher vier Querungen würden auf diesem Schulwegabschnitt künftig zwei ganz wegfallen und eine verliefe lediglich über eine Stichstraße ("Sackgasse"), in der ein sehr geringes Verkehrsaufkommen anfällt. Abbildung 1 Straßenausschnitt (Geoportal) mit aktuellem und potenziellem Schulweg (Veränderung: V.R.) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1333 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim

04.01.2022 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 84/8 Betreff: Schadstoffsanierung und Baugenehmigungsverfahren auf dem Grundstück der ehemaligen Tankstelle Zügel in Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten und zu berichten: 1. Der Boden auf dem oben genannten Grundstück muss zunächst großflächig abgetragen und von Schadstoffen bereinigt werden. Wie wird bei den Sanierungsarbeiten sichergestellt, dass keine Schadstoffe in die Umgebung gelangen? 2. Die Bebauung des riesigen Areals wird stadtteilprägend sein. Derzeit ist zu beobachten, dass zunehmend auch in Heddernheim Wohnbebauung genehmigt wird, die in ihrer Größe und Gleichförmigkeit überhaupt nicht den Charakter und die Struktur des Stadtteils aufnehmen. Inwieweit wird der Ortsbeirat hier in die Pläne und das Baugenehmigungsverfahren eingebundenen? Begründung: Die Tankstelle Zügel, in der Römerstadt in Heddernheim schließt am 16. Januar 2022. Nach unserer Kenntnis gibt es noch keine Baugenehmigung. Der Magistrat der Stadt Frankfurt sei aber in Verhandlungen mit dem niederländischen Investor, der das Grundstück gekauft hat. Nach unserer Information soll das Grundstück zunächst von Verunreinigungen (Benzol?) befreit und dann bebaut werden. An das riesige Grundstück grenzt auch der Kinderladen Hoppetosse mit Außengelände. Das Grundstück auf dem bisher Garagen stehen, reicht von der Straße In der Römerstadt bis zur Serverusstraße. Es ist also riesig und die Bebauung wird den Stadtteil Heddernheim sicher prägen. Die Nachbarn sind interessiert, auf die Art der Bebauung Einfluss zu nehmen z. B. wo kommt die Ausfahrt einer Tiefgarage hin etc. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 287 2022 Die Vorlage OF 84/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz im Tenor unter Ziffer 1. folgende Fassung erhält: "Sollten auf dem genannten Grundstück Schadstoffe ausgetreten sein, müsste der Boden zunächst großflächig abgetragen und von Schadstoffen bereinigt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76

01.01.2022 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2022, OF 92/8 Betreff: Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im Januar 2022 schließt die Freie Tankstelle In der Römerstadt 74-76. Das Gelände soll verkauft und einer komplett neuen Bebauung zugeführt werden. Damit verliert Heddernheim einen wichtigen und beliebten Gewerbebetrieb der Nahversorgung mit Automobildienstleistungen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Aus welchen Gründen kann der Betrieb der Tankstelle nicht fortgesetzt werden? 2. Wenn die zahlreichen Garagenplätze auf den Flurstücken 64/15 und 64/16 wegfallen: Welche Ersatzparkflächen stehen den Nutzerinnen und Nutzern der Garagen zukünftig zur Verfügung? 3. Gibt es umweltrechtliche Vorgaben für eine Neubebauung? 4. Welche umfeldorientierte Bebauung mit welcher Geschosshöhe und Nutzung ist in diesem allgemeinen Wohngebiet maximal zulässig? 5. Da es sich um ein großes Grundstück in zentraler Lage entlang der Straße "In der Römerstadt" handelt: In welcher Form wird der Ortsbeirat rechtzeitig an der Planung beteiligt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 8 am 20.01.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der SPD wird über die Vorlage OF 92/8 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 286 2022 Die Vorlage OF 92/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu Ziffern 1., 3. 4. und 5.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-Anlage

10.11.2021 · Aktualisiert: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2021, OF 74/8 Betreff: Gebäudeabriss und Erweiterung der Fritz-Lennig-Anlage Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Nutzungserlaubnis des Frankfurter Autorentheaters für das kleine marode Gebäude In der Römerstadt 225 ist Ende 2020 abgelaufen. Der Magistrat hat angekündigt, das nunmehr leerstehende Gebäude abzureißen und das Grundstück der Fritz-Lennig-Anlage zuzuschlagen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Planung, weil die beliebte Grünfläche dadurch aufgewertet wird. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wann wird das Gebäude In der Römerstadt 225 abgerissen und die Fritz-Lennig-Anlage erweitert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 256 2021 Die Vorlage OF 74/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkverbotszonen konsequent umgestalten! Fahrradbügel für die Ecke Habelstraße/Severusstraße

04.11.2021 · Aktualisiert: 30.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1028 entstanden aus Vorlage: OF 67/8 vom 05.10.2021 Betreff: Parkverbotszonen konsequent umgestalten! Fahrradbügel für die Ecke Habelstraße/Severusstraße Der Magistrat wird gebeten, auf bestehende weiß schraffierte Flächen im Bereich der Einmündung Severusstraße auf die Habelstraße (= absolutes Parkverbot) Fahrradbügel bzw. Poller anzubringen. Begründung: Die Ecke ist nicht nur wichtiger Teil des Schulwegs in Richtung Robert-Schumann-Grundschule, sondern für Passantinnen und Passanten in Heddernheim überhaupt. Ständig parkende Autos auf der Markierung (siehe Fotos unten) erschweren leider täglich eine sichere Überquerung der Fahrbahn - insbesondere für Kinder, aber nicht nur. Die Autos parken erstens im absoluten Parkverbot und zweitens machen sie es unmöglich, den herannahenden Verkehr rechtzeitig zu erkennen. Da zudem Fahrradbügel (auch für Roller) im gesamten Stadtteil und besonders rund um zentrale Einrichtungen, wie sie die Grundschule ist, fehlen, schlägt der Ortsbeirat vor, den Bereich durch das Anbringen von Fahrradbügel (Vorschlagsbild siehe unten) nicht nur sicherer zu gestalten, sondern auch sinnvoller zu nutzen. . Abbildung 1 Momentane Situation an der Straßenecke. Hier wird immer geparkt (Fotos: V.R.) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 537 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Runder Tisch „NIDA“

21.10.2021 · Aktualisiert: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 50/8 Betreff: Runder Tisch "NIDA" Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Ortsvorsteherin beruft einen Runden Tisch als "Planungswerkstatt" für den Erhalt von Bodendenkmälern im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprojekt "In der Römerstadt 126-134" ein. Zum Runden Tisch werden vom Ortsbeirat eingeladen: ABG Frankfurt Holding GmbH, Denkmalamt, Archäologisches Museum, Stadtplanungsamt, Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt, Bürgerverein Heddernheim, Archäologisches Forum Nida-Heddernheim. Der Runde Tisch tagt erstmals im Dezember 2021 und kommt anschließend vierteljährlich zusammen. Ziel ist die Entwicklung und Vorlage eines ersten Konzeptes für eine museale Präsentation von Bodendenkmälern der Römerstadt NIDA in originaler Lage. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 50/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssituation auf der Straße „In der Römerstadt“ Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117

16.10.2021 · Aktualisiert: 03.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2021, OF 57/8 Betreff: Verkehrssituation auf der Straße "In der Römerstadt" Höhe Brücke über der Rosa-Luxemburg-Straße/Kinderzentrum In der Römerstadt 117 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob die Sperrflächen an der Straße In der Römerstadt in Höhe Verkehrsinsel an der Westseite der Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße mit Pollern o.ä. besser gesichert werden können und ein Zebrastreifen bei dieser Verkehrsinsel eingerichtet werden kann, der gleichzeitig eine Geschwindigkeitsberuhigung hinsichtlich der Bushaltestellen auf der Brücke und dem Kinderzentrum (In der Römerstadt 117) mit sich brächte. 2. ob am Zebrastreifen Ecke "Am Forum/In der Römerstadt" auf Höhe des Kinderzentrums In der Römerstadt 117 das Zuparken der Sicht durch Fahrzeuge, die verbotswidrig zu nah am oder auf dem Zebrastreifen parken durch einen Poller unterbunden werden kann. Begründung: Die kleine Verkehrsinsel auf der Brücke der Straße "In der Römerstadt" über die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Fußgängern rege genutzt, die von Norden auf dem Fußgängerweg zwischen Jüdischem Friedhof und Rosa-Luxemburg-Straße kommend die Straße "In der Römerstadt" überqueren wollen. Insbesondere bei Überquerung in der umgekehrten Richtung (Überquerung von Süd nach Nord) sind von links/Westen kommende Fahrzeuge nur sehr schlecht erkennbar, v.a. da ständig PKWs auf der markierten Sperrfläche parken. Am Kinderzentrum wird sehr oft der Sicherheitsabstand parkender Fahrzeuge nicht eingehalten, was zu einem erhöhten Risiko einer Überquerung des Zebrastreifens von Ost nach West durch insbesondere Kinder führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 8 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2021 Die Vorlage OF 57/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!

08.07.2021 · Aktualisiert: 27.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 08.07.2021, OA 47 entstanden aus Vorlage: OF 27/8 vom 23.06.2021 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 70 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 14.07.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 16.09.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 47 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 5. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 15.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 70) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 486, 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 14.09.2021 Aktenzeichen: 60 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten!

08.07.2021 · Aktualisiert: 14.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 540 Betreff: Letzte Chance: Frankfurt muss sich seiner römischen Wurzeln bewusst sein - weltbedeutende Bodendenkmäler von NIDA vor Ort erhalten! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. unter Bezugnahme auf das bestehende öffentliche Interesse an einer dauerhaften Sicherung der letzten, an Ort und Stelle noch befindlichen Bodendenkmäler zu NIDA-Heddernheim die ABG Frankfurt Holding GmbH anzuweisen, die Planungen für eine Bebauung des Areals In der Römerstadt 126 bis 134 sofort und bis auf Weiteres zu stoppen. Dies beinhaltet auch einen Stopp der möglicherweise bereits geplanten Abrissarbeiten (bezogen auf die städtischen Schutzhütten für Grabungsbefunde betreut vom Archäologischen Museum Frankfurt mit Kellern, Fundamenten und einem Töpferofen) und Baumfällungen, die das Grundstück freimachen sollen; eine mögliche Aufgabe und damit ein Ausbau und Abtransport der am originalen Standort vorhandenen Bodendenkmäler ohne belastbare Planung für eine spätere Wiederaufstellung ist damit auszusetzen; 2. auf den noch nicht untersuchten Flächen des Ausgrabungsgeländes In der Römerstadt 126 bis 134 unverzüglich mit archäologischen Grabungen zu beginnen. Die Grabungen sollen auf den Flächen durchgeführt werden, wo Denkmalschutz und Wissenschaft weitere Funde und Fundamente der Römerstadt NIDA vermuten, also zum Beispiel unter den noch vorhandenen Baracken der früheren US-Streitkräfte; 3. für den an Ort und Stelle geplanten Wohnungsbau keine Baugenehmigung zu erteilen, solange a) die Grabungen nicht abgeschlossen sind, b) eine vollständige wissenschaftliche sowie denkmalschutzrechtliche Bewertung dieser letzten größeren Freifläche mit Überresten von NIDA nicht vorliegt und c) eine vorläufige Planung der ABG zur Bebauung des Areals den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung nicht vorgestellt wurde; 4. die Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5044, zu überwachen und einen aktuellen Magistratsbericht über den bisherigen Stand des Bauprojekts vorzulegen inkl. der bereits erstellten architektonischen Planung, des Tiefgaragenplans und des Baumfällungsplans; 5. die Fläche In der Römerstadt 126 bis 134 zunächst befristet zum Grabungsschutzgebiet gemäß § 22 (1) Hessisches Denkmalschutzgesetz zu erklären, weil sie Bodendenkmäler von wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung birgt; 6. die auf dem Areal In der Römerstadt 126 bis 134 vorhandenen Überreste im Boden als Kulturdenkmäler unter Denkmalschutz zu halten und den Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetzes entsprechend pfleglich zu behandeln; 7. nach Abschluss der Grabungen sowie der wissenschaftlichen Dokumentation und Bewertung des gesamten Areals In der Römerstadt 126 bis 134 eine Planungswerkstatt einzuberufen, die die Aufgabe hat, eine Integration der Fundamente, der Funde und der antiken Straßenführung von NIDA in das Bauprojekt der ABG zu erarbeiten. Sie soll außerdem Vorschläge machen, wie diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Eine angemessene Außenstelle des Archäologischen Museums für Workshops und Vorträge ist dabei einzuplanen. Der Planungswerkstatt sollen angehören: Die ABG, das Archäologische Museum Frankfurt, das Frankfurter Denkmalamt, das Stadtplanungsamt, das Amt für Bau und Immobilien, der Ortsbeirat 8, der Bürgerverein Heddernheim, die Historisch-Archäologische Gesellschaft Frankfurt und das Archäologische Forum NIDA-Heddernheim. Eine Beteiligung des Landesdenkmalamtes an der Planungswerkstatt soll angefragt werden; 8. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat vor Erteilung einer Baugenehmigung für das Areal In der Römerstadt 126 bis 134 eine Baumfällvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten. Begründung: "Vor Frankfurt war NIDA" - Auf dem mittlerweile vollständig in städtischem Besitz befindlichen Ausgrabungsgelände In der Römerstadt 126 bis134 bietet sich die allerletzte Chance, auf einem zusammenhängenden größeren Areal Fundamente und Funde der provinzialrömischen Stadt NIDA (circa 70 bis nach 260 n. Chr.) an Ort und Stelle zu erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. NIDA war als dem Rhein und der Provinzhauptstadt Mainz vorgelagertes administratives und wirtschaftliches Zentrum im Hinterland der römischen Reichsgrenze von erheblicher, auch strategischer Bedeutung für die Nordwestprovinzen bis zur Limesgrenze. Dazu war NIDA ein Hotspot der Kulturen, denn hier dienten nicht nur Auxiliar-Truppen aus Italien, sondern in den Kastellen der Region lagerten auch Soldaten aus verschiedenen Teilen des Römischen Reichs (z. B. Naher Osten, Nordafrika, iberische Halbinsel, britische Inseln, Donauländer) in Garnison. Die direkten Belege für die Anwesenheit von Angehörigen der im nahen Friedberg stationierten Eliteeinheit berittener syrischer Bogenschützen weisen auf die Wichtigkeit dieses römischen Vorpostens jenseits von Rhein und Main hin, der auch als Wirtschaftsstandort, ziviles Verwaltungszentrum ("Civitas Taunensium") und als ein regionaler Mittelpunkt des rätselhaften Mithraskultes bedeutsam war. Die Forschung hat sich ab dem 19. Jahrhundert mit NIDA befasst (Habel, Wolff, Riese). Durch den Bau der Römerstadtsiedlung und der Nordweststadt sind die noch vorhandenen Überreste von Kastell und "Vicus" leider zu schnell überbaut worden. Der weitaus größte Teil NIDAs gilt heute als zerstört. "Wir beklagen den Verlust der größten archäologischen Fundstätte in Hessen", sagte 1962 der damalige Leiter des Grabungsteams, Prof. Dr. Ulrich Fischer, der Presse. Er war später Leiter des Museums für Vor- und Frühgeschichte und gilt als einer der bedeutendsten deutschen Archäologen des 20. Jahrhunderts. Heute gibt es an Ort und Stelle nur noch sehr wenige steinerne Zeugen dieser antiken Stadt, die zusammenhangslos im Stadtteil liegen: Zwei restaurierte Töpferofen am Erich-Ollenhauer-Ring, ein Brunnen am Rand der Siedlung Römerstadt, eine römische Türschwelle am Wenzelweg, Teile der Ostumwehrung an der Straße "Am Forum". NIDA muss heute vorwiegend im Museum bestaunt werden. Erfreulicherweise hat das Archäologische Museum Frankfurt im Heddernheimer Schloss einen kleinen Raum mit Fundstücken eingerichtet. Die Faszination von öffentlich zugänglichen, fast 2000 Jahre alten Originalbaubefunden im Boden kann dies jedoch in keiner Weise ersetzen. Der Ortsbeirat 8 setzt sich seit fast 30 Jahren für eine ansprechende Präsentation der Überreste von NIDA im Stadtteil Heddernheim ein. Moderne Museumsarbeit findet heute unbedingt auch dezentral an den Fundstellen statt, und es ist international Standard, solche Funde auch in Bebauungskonzepte zu integrieren und in Teilen auch für die Öffentlichkeit und besonders für Schulklassen zugänglich zu machen (vgl. z. B. EU-geförderte Programme zur Inwertsetzung von archäologischen Denkmälern). Gute Beispiele zum Umgang mit römischem Erbe gibt es entlang der ganzen "Deutschen Limesstraße": Römermuseen, Römerhäuser, Römerhallen und Freilichtanlagen mit Schutzbauten und Rekonstruktionen wie in Xanten, Aalen, Güglingen, Weißenburg, Kempten und Bad Homburg (Saalburg). Ganz in der Nähe Frankfurts kann seit 2017 auch das in einem Neubaugebiet von Münzenberg-Gambach in der Wetterau erhaltene Bodendenkmal eines großen römischen Gutshofs in der zentralen öffentlichen Grünanlage des Wohngebiets besichtigt werden. Ausgerechnet in Frankfurt gibt es so etwas nicht. Dabei gehört NIDA, das "deutsche Pompeji", für Archäologiestudierende bereits im ersten Semester - und zwar nicht nur in Frankfurt oder Mainz - zwingend zum Lehrstoff. Dieser Schatz im Boden und in unserem Archäologischen Museum muss zukünftig im Interesse der Stadt Frankfurt noch besser präsentiert werden. Was im Falle des Archäologischen Gartens in der Stadtmitte (römische Siedlungsreste auf dem Domhügel, Kaiserpfalz etc.) gelungen ist: Erhalt und dezentrale museale Präsenz - das soll jetzt in Heddernheim in angemessener Form ebenfalls möglich sein. Mit der ABG ist eine städtische Gesellschaft mit dem Wohnungsbau beauftragt, die schon andernorts Feingefühl für kulturelle Umfeldnutzungen bewiesen hat (z. B. Erhalt des Feldbahnmuseums beim Bauprojekt Römerhof). Nach Abschluss der letzten, jetzt anstehenden großen Grabungen ist deshalb mit ihr als Bauherrin eine Planungswerkstatt vom Magistrat einzuberufen, die ein gutes Konzept für einen Wohn- und Römerpark NIDA erarbeitet. So lange müssen das zweifelsfrei wichtige Wohnungsbauprojekt zurückgestellt und die Planungen und Genehmigungsverfahren dafür gestoppt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2021, ST 1995 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 60 3

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Herausforderung Starkregen - Leistungsfähigkeit des Kanalsystems in Heddernheim

24.05.2021 · Aktualisiert: 23.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 10/8 Betreff: Herausforderung Starkregen - Leistungsfähigkeit des Kanalsystems in Heddernheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie die Stadtentwässerung auf die zunehmenden Starkregenereignisse reagiert und das Kanalsystem im Stadtteil Heddernheim ertüchtigt, um ein Übertreten des Wassers aus den Kanälen in die Keller zu verhindern. Insbesondere ist mitzuteilen, ob es in Heddernheim Überlaufbecken zur Entlastung der Kanäle gibt und ob neue gebaut werden. Konkret wird außerdem um Darlegung gebeten, ob die Stadtentwässerung von den beim Starkregenereignis am 11.08.2020 zahlreich vollgelaufenen Keller in der Severusstraße Kenntnis hat und ob sie ggf. bauliche oder andere Maßnahmen zum besseren Überschwemmungsschutz plant. Begründung: Zunehmend sorgen Starkregenereignisse für Wasserprobleme mit großen Schäden in den Häusern. Anwohner der Severusstraße zum Beispiel haben nach dem letzten großen Unwetter am 11.08.2020 von zahlreich überschwemmten Kellern berichtet. Nicht immer zahlen die Versicherungen, so dass die Hausbesitzer hohe Kosten zu tragen haben. Der Ortsbeirat ist an einem Bericht über den aktuellen Zustand des Kanalsystems in Heddernheim interessiert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 8 am 10.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 46 2021 Die Vorlage OF 10/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation „Römerstadt“

26.11.2020 · Aktualisiert: 15.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2020, OA 640 entstanden aus Vorlage: OF 603/8 vom 10.11.2020 Betreff: Barrierefreier Umbau der Stadtbahnstation "Römerstadt" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.05.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der geplante barrierefreie Umbau der Stadtbahnstation "Römerstadt" erfolgt nicht in der Form, wie er in der Sitzung des Ortsbeirates 8 am 22.10.2020 vorgestellt wurde. Folgende vier Punkte müssen in jedem Fall an den Planungen überarbeitet werden: 1. Im Bereich des Ausgangs Hadrianstraße ist kein barrierefreier Zugang von der Straßenebene zu den Bahnsteigen vorgesehen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, im Zuge des geplanten Umbaus der Stadtbahnstation "Römerstadt" dafür zu sorgen, dass auch der Zugang aus Richtung Hadrianstraße einen Aufzug erhält. 3. Im Bereich des Ausgangs In der Römerstadt ist auf jedem Bahnsteig ein Durchgang von einer Breite von eineinhalb Metern und einer Länge von über zehn Metern zu den beiden Aufzügen vorgesehen, der dann sehr schwer einsehbar ist. 4. Das Gleisschotterbett soll um rund 0,24 Meter verringert werden, wodurch zu erwarten ist, dass die Lärmbelastung im Bereich Hadrianstraße für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Geschwister-Scholl-Schule neben der Belastung durch die stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße nochmals erhöht wird. Begründung: Zu 1. Der Ausgang der Hadrianstraße wird außer von den Anwohnerinnen und Anwohnern auch von Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrern der Geschwister-Scholl-Schule sowie von Besucherinnen und Besuchern des Niddaparks genutzt. Bei einem fehlenden barrierefreien Zugang zu den Bahnsteigen müssten die entsprechenden Personen einen Umweg von rund 270 Metern über die Hadrianstraße/In der Römerstadt bzw. von rund 520 Metern über die Hadrianstraße/Im Heidenfeld/In der Römerstadt auf sich nehmen, um einen der beiden Aufzüge am Ausgang in der Straße In der Römerstadt zu benutzen. Auf beiden Seiten der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Stadtbahnstation gibt es zwar Wege zwischen den beiden Ausgängen der Stadtbahnstation "Römerstadt". Auf der stadteinwärtigen Seite müssen aber 28 Stufen und 20 Halbstufen überwunden werden und der restliche Weg ist auch nicht eben. Auf der stadtauswärtigen Seite müssen insgesamt 45 Stufen überwunden werden. Im Laufe des Umweges über die Straße Im Heidenfeld gibt es zwar zwei Durchgänge zur Abkürzung, die jedoch nicht barrierefrei sind. Ein Durchgang hat Treppen mit 14 Stufen und der zweite hat Treppen mit sechs Stufen. Von einem barrierefreien Umbau der Stadtbahnstation kann deshalb nur bedingt gesprochen werden. Zu 2. Die anstehenden Umbaumaßnahmen und das Konzept dazu sind aus Sicht des Ortsbeirates zu begrüßen. Bei einem Umbau mit der Zielsetzung "Barrierefreiheit" sollten allerdings keine "halben Sachen" gemacht werden. Im Gegensatz zum Zugang von der Straße In der Römerstadt soll der Zugang Hadrianstraße keinen Aufzug erhalten. Das ist inkonsequent, zumal gerade der südliche Zugang für die Nutzung des U-Bahn-Anschlusses wichtig ist: Siedlung Römerstadt, Geschwister-Scholl-Schule, Musikbunker und Niddatal. Zu 3. Für die Benutzer der Aufzüge im Bereich Ausgang In der Römerstadt ist jeweils ein Durchgang zwischen Außenwand und Treppenaufgang in einer Breite von eineinhalb Metern und einer Länge von über zehn Metern vorgesehen. Dieser Bereich soll durch Oberlichter mit Tageslicht und einer Beleuchtung versehen werden. Es entsteht jedoch ein sehr langer und schmaler Durchgang vom jeweiligen Bahnsteig zu dem jeweiligen Aufzug, der sehr schlecht einsehbar ist. Es stellt sich auch die Frage, ob eine Durchgangsbreite von eineinhalb Metern noch als barrierefrei gelten kann und ob dies den Bestimmungen für einen Fluchtweg entspricht. Zu 4. Um einen barrierefreien Einstieg von dem jeweiligen Bahnsteig in die U-Bahnen zu erreichen, muss die derzeitige Höhendifferenz von rund 0,24 Meter überwunden werden. Die vorgesehene Verringerung des Gleisschotterbettes ist eine Möglichkeit der Überwindung der Differenz. Dies führt aber dazu, dass die schalldämmende Wirkung des Gleisbettes deutlich verringert wird. Ab dem Ausgang Hadrianstraße stadteinwärts verläuft die Strecke auf einem Höhenniveau von über vier Metern über dem angrenzenden Gelände. Vom Gleiskörper entfernt befinden sich stadtauswärts Wohngebäude (Abstand beginnend mit rund zehn Metern) und stadteinwärts ein Schulgebäude der Geschwister-Scholl-Schule (Abstand etwa 20 Meter). Auf gleichem Höhenniveau neben den Gleisen verläuft die jeweils zweispurige stark frequentierte Rosa-Luxemburg-Straße. Bis heute gibt es außer einem Spritzschutz keinen Lärmschutz, der die hohe Belastung durch den Verkehrslärm für die Anwohnerinnen und Anwohner, die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer vermindert. Eine Alternative für die Überwindung der Höhendifferenz zwischen Bahnsteigkante und Einstieg in die U-Bahn-Fahrzeuge ist die entsprechende Anhebung der jeweiligen Bahnsteige. Die beiden Bahnsteige müssen im Rahmen der Umbaumaßnahmen ebenfalls überarbeitet werden. Unter anderem bilden sich derzeit immer wieder Pfützen bei Regen auf den Bahnsteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.11.2021, B 409 Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 183 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 95 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 640 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 640 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 640 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung unter Angabe der Kosten überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 640 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7055, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7311, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 576, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt

22.10.2020 · Aktualisiert: 25.10.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2020, OM 6720 entstanden aus Vorlage: OF 592/8 vom 05.10.2020 Betreff: Verkehrsberuhigter Bereich in der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt Der Magistrat wird beauftragt , den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen der Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt bzw. vom Ende der Straße Alt-Heddernheim bis zur Ecke In der Römerstadt in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Begründung: Einen entsprechenden Antrag haben Anwohner eines Gebäudes im oben genannten Bereich in einem Schreiben vom Juli 2020 an die Stadt Frankfurt am Main gestellt. Im Antwortschreiben vom 10.08.2020 wird vom Straßenverkehrsamt unter anderem Folgendes mitgeteilt: ". . Grundsätzlich halte ich Ihren Vorschlag, den hinteren Bereich der Straße Alt-Heddernheim ab Ecke Wenzelweg in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln, für begrüßenswert. Bei einem verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmenden gleichberechtigt und müssen aufeinander Rücksicht nehmen. Für die Umgestaltung des genannten Bereichs müssen jedoch der Ortsbeirat und der Magistrat zustimmen. . . Grundsätzlich wirken sich schmale Straßen, wie der betroffene Bereich, positiv auf die Fahrgeschwindigkeit aus. Es sind vorwiegend Anlieger unterwegs. Ohne Durchgangsverkehr gibt es auch ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen. . ." Im Schreiben der Anwohner wird unter anderem als Begründung angeführt: "... Der hintere Bereich der Straße Alt-Heddernheim ist baulich so angelegt, dass der typische Charakter einer Straße mit Fahrbahn, Gehweg, Radweg nicht vorherrscht. Fußgänger, Radfahrer und Autos müssen sich die Fahrbahn teilen (Mischprinzip). Diese Straße wird überwiegend als Aufenthalts- und Bewegungsraum für alle Verkehrsarten und -teilnehmer benutzt und erfüllt somit bereits die Grundvoraussetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs. Sehr viele Anlieger und Anwohner (viele Kinder/Spaziergänger sowie Radfahrer) sind zu Fuß (viele mit Kinderwagen) oder Fahrrad in der Straße Alt-Heddernheim unterwegs, um die Kleingärten und den Niddauferweg/Grüngürtel zu erreichen." Der Bürgersteig ist nicht durchgängig vorhanden und auf dem vorhandenen Bürgersteig darf teilweise geparkt werden. Ferner ist die Straßenbreite (teilweise nur etwa 2 Meter) durch die Bebauung sehr beengt. Fußgänger und andere Bürgersteignutzer müssen deshalb auch auf die Fahrbahn ausweichen. Ferner sind noch Radfahrer unterwegs, die die Fahrbahn auch gegen die Fahrrichtung benutzen. Die Straße wird von Kindern aus den umliegenden Häusern als Spielplatz genutzt. Der Charakter einer "Spielstraße" wird durch den angrenzenden Kleingartenbereich und die Wiese an der Nidda (Bubeloch) verstärkt. Aufgrund der vielen unterschiedlichen Nutzer des Straßenabschnitts bedarf es einer Regelung, die die Fahrgeschwindigkeit deutlich reduziert. Mit einer Umwandlung in eine verkehrsberuhigte Zone ist diese Reduzierung aus Sicht des Ortsbeirats 8 zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsbehinderung durch Bautätigkeit im Bereich Wenzelweg/Alt-Heddernheim/In der Römerstadt

05.10.2020 · Aktualisiert: 04.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 591/8 Betreff: Verkehrsbehinderung durch Bautätigkeit im Bereich Wenzelweg/Alt-Heddernheim/In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und berichten, ob - zumindest in Zukunft sichergestellt werden kann, dass in einem begrenzten Bereich mit sehr schmalen Straßen im Bereich des Ortbeitsrats 8, wie zum Beispiel der Bereich Wenzelweg / Alt-Heddernheim / In der Römerstadt, nicht mehrere Baunehmigungen mit gleichzeitigem Baubeginn erteilt werden und dass so weit wie möglich die Baumaterialien und Baugeräte (u.a. Baukrähne) nicht im öffentlichen Raum (Straßen einschließlich Bürgersteige) abgelagert bzw. aufgestellt werden. - die derzeitigen Baustellen in dem oben genannten Bereich zeitlich gestreckt und die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums (bis hin zur Vollsperrung einzelner Straßen) zeitlich und räumlich reduziert oder vermieden werden können. Ferner möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, dafür Sorge zu tragen, dass in dem oben genannten Bereich Rettungs- und Müllfahrzeuge durchfahren können und somit in die Straße Alt-Heddernheim gelangen können. Begründung: In dem oben genannten Bereich sind zur Zeit drei Baustellen eingerichtet. Bei der Baustelle in der Straße In der Römerstadt (u.a. Hausnummer 7) war die Straße für einige Zeit komplett gesperrt und es war eine längere Sperrung vorgesehen. Zur Zeit ist die Sperrung aufgehoben, weil offensichtlich die Alternativstrecke über die Straße Wenzelweg nicht praktikabel ist. An der Alternativstrecke Wenzelweg ist ebenfalls eine Baustelle eingerichtet und der Baukrahn steht auf dem schmalen Bürgersteig und zum Teil auf der Fahrbahn. Im weiteren Verlauf der Umfahrung der Baustelle In der Römerstadt müssen die Fahrzeuge über den Teil der Straße Alt-Heddernheim zwischen Ecke Wenzelweg und In der Römerstadt fahren. Dieser Teil der Strecke ist sehr eng und unter anderem durch parkende Fahrzeuge unübersichtlich. Die Fußgänger müssen wegen fehlender oder parkender Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen. Es bedarf Maßnahmen, für Fußgänger, Radfahren usw., die diesen Straßenabschnitt auch gegen die Fahrtrichtung benutzen. Insbesondere, wenn durch die Umleitung das Verkehrsaufkommen erhöht ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 22.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Annahme); FREIE WÄHLER (Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradständer an der U-Bahn-Station „Römerstadt“

17.09.2020 · Aktualisiert: 15.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.09.2020, OM 6561 entstanden aus Vorlage: OF 569/8 vom 01.09.2020 Betreff: Fahrradständer an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Vorgang: OM 3109/14 OBR 8; ST 2/15 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die in der Stellungnahme vom 12.01.2015, ST 2, angekündigte Installation von Fahrradständern an der U-Bahn-Station "Römerstadt" nun endlich erfolgt. Der Ortsbeirat bittet um die Installation von Bügelfahrradständer (sogenannte Omega-Bügel = "Fahrradständer Frankfurter Modell"). Begründung: In der Stellungnahme vom 12.01.2015, ST 2, wurde ausgeführt, dass der Anregung des Ortsbeirats entsprochen wird und "dass im Bereich der U-Bahn-Haltestelle ‚Römerstadt' unmittelbar vor dem Zugang in der Unterführung der Hadrianstraße auf zwei vorhandenen Sperrflächen und auf einer Sperrfläche am Ende der PKW-Parkplätze entlang des Friedhofes Heddernheim direkt vor dem Brückenbauwerk der Straße ‚In der Römerstadt' Fahrradanlehnbügel installiert werden." Nach fünf Jahren sollte die Installation der Fahrradständer endlich erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3109 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 2 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 277 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 13

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