Meine Nachbarschaft: Mühlgasse
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Vorlagen
Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2
Antrag vom 02.03.2022, OF 320/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. im Haushalt 2022 werden zusätzliche 54.000 € bereit gestellt, um 30 Müllgaragen mit 120 L Fassungsvermögen auf besonders müllbelasteten öffentlichen Plätzen und Flächen im Ortsbezirk zu installieren. 2. der Magistrat möge die Standorte im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat und der FES festlegen. Begründung: Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Wo alte Abfalleimer durch moderne und größere Müllgaragen ersetzt oder durch diese ergänzt wurden, wie z.B. auf dem Kurfürstenplatz, hat dies die Abfallproblematik deutlich entspannt. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die auch an anderen müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Zu diesen Flächen gehören u.a. der Celsiusplatz sowie die zwei benachbarten Plätze in der City West, der Rebstockpark, der Hülya-Platz sowie das Umfeld stark frequentierter Restaurants, beispielsweise in der Adalbertstraße oder der Leipziger Straße. In seinen Stellungnahmen hatte der Magistrat zuletzt das Aufstellen der Müllgaragen grundsätzlich als gute Lösung begrüßt, gleichzeitig aber festgestellt, dass dem Grünflächenamt für eine Beschaffung zusätzlicher Müllgaragen (in ausreichender Menge) aktuell keine Mittel für die angeregte Maßnahme zur Verfügung stehen. Die Kosten einer Müllgarage belaufen sich auf 1.800 €. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln könnten damit 30 weitere Müllgaragen beschafft werden. Dies würde zu einer merklichen Verbesserung der Abfallsituation und damit zu einer signifikanten Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk beitragen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 131 2022 Die Vorlage OF 320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Starkregen-Prävention Schulen und Straßen
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1684 entstanden aus Vorlage: OF 192/9 vom 30.01.2022 Betreff: Starkregen-Prävention Schulen und Straßen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich Prävention und Bewältigung von Starkregenereignissen im Ortsbezirk darstellt. Nach der Starkregenkarte Frankfurt sind beispielsweise die Straßen Dehnhardtstraße, Kirchhainer Straße, Kurhessenstraße, Zehnmorgenstraßen, Hügelstraße, Woogstraße, Raimundstraße, Ricarda-Huch-Straße in Teilen betroffen. Vor allem die Flächen der Johann-Hinrich-Wichern-Schule und in Teilen auch die der Ziehenschule sind als Überflutungsbereiche markiert. Begründung: Die Starkregenkarte Frankfurt informiert über die Gefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1213 Antrag vom 29.10.2022, OF 373/9 Aktenzeichen: 66 0
Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim)
Antrag vom 14.02.2022, OF 289/2 Betreff: Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie viele Hortplätze neben den Betreuungsplätzen an der Schule selbst benötigt werden, 2. zu prüfen und zu berichten, welche der umliegenden Horte künftig Schülerinnen und Schüler der neu zu gründenden Grundschule aufnehmen sollten, 3. zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen zu treffen sind, damit diese Einrichtungen auch gut erreichbar sind und 4. sich anschließend mit dem Ortsbeirat ggfs. im Rahmen von Ortsterminen oder einer Sitzung darüber auszutauschen, welche Maßnahmen bzgl. 1-3 zu ergreifen sind. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben, in dem ehemaligen DIPF-Gebäude eine Grundschule einzurichten. Gerade in zentral gelegenen Stadtteilen wie Bockenheim sind die meisten Familien auf eine Mittagsbetreuung ihrer Grundschulkinder angewiesen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem neu entstehenden Grundschulbezirk ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen entstehen wird. Im Rahmen der Vorstellung der Planungen zur neuen Grundschule 24.11.2021 im Ortsbeirat legte die Dezernentin da, dass zwar betreuungsplätze in der Schule selbst, vss. im Rahmen einer sogenannten "Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB)" entstehen werden, diese aber nicht den Bedarf vollständig abdecken werden. Im Umfeld liegen diverse Horte (Mädchenhort, Friesengasse 14; Kita Werrastraße 39), die bisher von Schülerinnen und Schüler der Franckeschule bzw. der Bonifatiusschule besucht werden und die sich anböten, künftig durch Schülerinnen und Schüler der neu einzurichtenden Grundschule im DIPF-Gebäude besucht zu werden. Um Familien Planungssicherheit zu gewährleisten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig im Zuge der Schulanmeldung über Betreuungsangebote zu informieren, sollte zeitnah ein entsprechender Bericht zu den oben gestellten Fragen vorgelegt und der Ortsbeirat sowie die Kinderbeauftragte in die Beratung desselben einbezogen werden. Schließlich wäre anzuraten, dass die Planung der außerschulischen Betreuungsangebote mit der Planung der Schulwege abgestimmt wird. Die Schülerinnen und Schüler legen regelmäßig den Weg mittags von der Schule zur Horteinrichtung selbständig zurück, weshalb entsprechende Vorkehrungen, beispielsweise die Einrichtung entsprechender Fußgängerüberwege, zu treffen sein werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Anmeldefrist im städtisch betriebenen "kindernet.de" zur Anmeldung Frankfurter Kinder für die Vergabe regulärer Betreuungsplätze zum 01.02. eines jeden Jahres erfolgt sein muss, wenn nach den Sommerferien desselben Jahres die gewünschte Betreuung starten soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 353 2022 Die Vorlage OF 289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parkmöglichkeiten für Biomarktbesucherinnen und -besucher
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1625 entstanden aus Vorlage: OF 278/2 vom 31.01.2022 Betreff: Parkmöglichkeiten für Biomarktbesucherinnen und -besucher Der Magistrat wird gebeten, auf einem Pkw-Stellplatz vor der Leipziger Straße 17 weitere vier Fahrradbügel zu installieren. Dies sollte idealerweise in Viererpaketen mit Lücken zwischen den neuen Bügeln und Lücken zu den bereits vorhandenen Bügeln geschehen. Der erste Radbügel sollte, genau wie bei der Hofeinfahrt, mit einem Poller mit etwas Abstand abgesichert sein. Begründung: Diese Anregung erfolgt auf Anregung eines Bürgers. Vor dem Alnatura in der Leipziger Straße 19 sind regelmäßig alle vier Radbügel (d. h. Stellplätze für acht Fahrräder) belegt. Meistens sind zwei Stellplätze zudem durch das Leihlastenrad von Alnatura belegt, sodass nur noch sechs Stellplätze bleiben. Weitere Räder werden dann auf dem benachbarten Parkplatz, vor der Hofeinfahrt oder auf dem Gehweg abgestellt. Die angehängten Fotos stammen aus dem kalten Januar - in den warmen Jahreszeiten mag die Stellplatzknappheit entsprechend noch deutlicher ausfallen. Die ohnehin schmalen Gehwege auf der Leipziger Straße sollten nicht durch Fahrräder zugestellt sein, Fußgängerinnen und Fußgänger müssen die Leipziger Straße passieren können. Es liegt auf der Hand, dass viele Kundinnen und Kunden des Biosupermarkts Alnatura mit dem Fahrrad anreisen. Entsprechend sind an dieser Stelle zusätzliche Fahrradstellplätze erforderlich. Die angeregte Aufstellung der Radbügel mit Abständen dient dazu, dass Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße überqueren können und auch Lastenräder Platz finden. Die Absicherung des ersten Radbügels durch einen Poller dient dazu, dass parkende Autos nicht zu nah heranfahren und der Radbügel entsprechend nicht mehr benutzbar ist. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1304 Aktenzeichen: 32-1
Parklets für Bockenheim
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1633 entstanden aus Vorlage: OF 274/2 vom 30.01.2022 Betreff: Parklets für Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah zu prüfen und zu berichten, an welchem Standort im Karree zwischen Schloßstraße und Gräfstraße sowie Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße ab Anfang Juni 2022 ein dauerhaftes Parklet errichtet und dafür die Nutzung einer Pkw-Abstellfläche (entspricht etwa 12 Quadratmetern ) umgewidmet werden kann. Als Anlage sind entsprechende Überlegungen der Initiative Bockenheim außer Haus beigefügt. Es wird weiterhin darum gebeten, den entsprechenden Standort dann auch gleich für die Realisierung des Parklets zu genehmigen. Es dient zu Kenntnis, dass mit Einverständnis des Magistrats die Initiative Bockenheim außer Haus unter Beteiligung der Anwohner (m/w/d) die weitere Konzeption und Errichtung des Parklets übernehmen kann. Im Rahmen der Spendenaktion "Stark für Dein Projekt" der Nassauischen Heimstätte wurde die Projektidee der Initiative "10m2 fürs StadteilKlima - ein Parklet für Bockenheim" 2021 als eine Gewinnerin ausgewählt und mit 4.000 Euro prämiert, sodass die Finanzierung des Parklets ohne Mittel der Stadt gesichert ist (siehe auch: www.starkfuerdeinprojekt.de/projektdetail/zehn-quadratmeter-fuers-stadtteilklima ); 2. in Ergänzung zu Ziffer 1. weiter zu prüfen und zu berichten, wie ein Gesamtkonzept für die zusätzliche Begrünung Bockenheims durch Parklets mit Blick auf die in den Quartieren bereits bestehenden Grünflächen, potenzielle Wärmeinseln, die wünschenswerte Anzahl an Standorten, den zu erwartenden Pflegeaufwand etc. aussehen kann. Die Berichterstattung kann gerne im Rahmen einer öffentlichen Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 erfolgen. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 nach Vorliegen eines solchen Konzepts grundsätzlich bereit ist, die Realisierung weiterer Parkletstandorte mit Mitteln aus seinem Budget zu unterstützen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen vor und zwischen unseren Häusern sind für Kinder sowie Anwohnerinnen und Anwohner enorm wichtig, Hitzesommer machen längere Begegnungen auf unbegrünten Straßen kaum noch möglich. Mit der Errichtung eines Parklets möchte Bockenheim außer Haus für mehr Begegnung im Quartier sorgen. Es soll ein Begegnungsort entstehen, der die Menschen dieses diversen und internationalen Viertels zum Verweilen einlädt und die Nachbarschaft stärkt. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Mobilitätswende und zur innerstädtischen Begrünung geleistet. Speziell während der andauernden Coronapandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche nicht kommerzielle Flächen im Stadtteil für alle Nachbarinnen und Nachbarn sind. Eine Abfrage in Bezug auf den Standort erfolgte unter reger Beteiligung und großer Zustimmung der Anwohnerinnen und Anwohner am 18. September 2021 im Rahmen der Spätsommerstraße in der Kiesstraße. Eine Standortanalyse wurde durchgeführt. Was ist ein Parklet? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Autos nehmen nicht nur den größten Raum der Straße für sich ein, wenn sie fahren. Der Anblick vieler Straßen - so auch in unserem Quartier - wird von langen Reihen parkender Autos geprägt. Dadurch werden alle, die zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren, an den Rand gedrängt, und ein Straßenleben kann sich nicht entfalten. Doch es gibt einfache Mittel, etwas gegen diese ungerechte Flächenverteilung zu tun und für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen. Eines dieser Mittel sind Parklets. Dabei handelt es sich um meist nicht kommerzielle Aufbauten, die die Parkplatzflächen für den Fußverkehr zurückgewinnen. Sie schließen direkt an den Gehweg an und werten die Straße mit einem kleinen Garten, einer Sitzecke oder einer Kombination aus diesen Elementen auf. Besonders geeignet sind Standorte in Straßen mit wenig Grünflächen oder mit schmalen Gehwegen, die ansonsten wenig Platz zum Verweilen bieten - wie auch am ausgewählten Standort. Parklets sind ein einfaches Instrument und ein Impuls, um die Straße wieder anders zu nutzen und darüber hinaus Elemente der Begrünung zu etablieren - für ein nachbarschaftliches Miteinander mit gutem Klima. Ein nicht kommerzieller Ort zum Verweilen, zum Lesen, Arbeiten, Sein, für Nachbarschaft, Begegnung und Gemeinschaft, für mehr Grün in der Stadt und eine Aufwertung des Straßenraums. Beispiele für Parklets finden sich weltweit, auch in vielen deutschen und europäischen Großstädten wie z. B. München (GreenCity e. V.), Berlin (Förderprogramm des Senats für Kiezparklets), Wien (Grätzloasen) oder London (London Living Streets) und sind bereits etabliert. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 999 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1415 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2728 Aktenzeichen: 61 10
Sossenheim: Verkehrsspiegel (Kreuzungsbereich Auf der Schanz/Schaumburger Straße)
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1541 entstanden aus Vorlage: OF 323/6 vom 18.01.2022 Betreff: Sossenheim: Verkehrsspiegel (Kreuzungsbereich Auf der Schanz/Schaumburger Straße) Der Magistrat wird gebeten, am unübersichtlichen o. g. Kreuzungsbereich zur Vermeidung von Kollisionen einen Verkehrsspiegel anzubringen (ein Rantasten zum Abbiegen ist nicht immer gefährdungsfrei möglich). Begründung: Seit Jahren fordern die Anwohner bzw. Bewohner des Stadtteils die Anbringung eines Verkehrsspiegels am äußerst unübersichtlichen Kreuzungsbereich. Hinzukommt, dass im Kreuzungsbereich, vor den im Bild ersichtlichen Garagen, oft geparkt wird und somit ein Ausweichen beim Entgegenkommen nur erschwert möglich ist. Da dieser Bereich auch den Schulweg zweier Stadtteilschulen darstellt und häufig von Kindern mit Fahrrädern befahren wird, ist der Kreuzungsbereich zur Vermeidung von Kollisionen per Verkehrsspiegel einsehbarer bzw. übersichtlicher zu gestalten. Bitte Verkehrsspiegel anbringen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1166 Aktenzeichen: 66 7
Schloßstraße: Info-Banner („Aufsteller“) bitte wechselnd einsetzen
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1395 entstanden aus Vorlage: OF 218/2 vom 14.11.2021 Betreff: Schloßstraße: Info-Banner ("Aufsteller") bitte wechselnd einsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig wäre, die nunmehr in der Schloßstraße aufgestellten Info-Banner bzw. Aufsteller, die in inhaltlich verschiedenen Bannern jeweils adressiert an Kfz- und Fahrradverkehr a) auf den Umgang mit dem Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw und b) auf das Nichtbefahren der sogenannten Dooring-Zone durch den Fahrradverkehr besonders aufmerksam machen, jeweils nach einer Zeit von acht Wochen wechselnd einzusetzen. Jeweils am Eingang des betroffenen Bereichs Schloßstraße (d. h. Bereich Kreuzung Adalbertstraße in Fahrtrichtung Breitenbachbrücke und Bereich Ecke Rödelheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt) sind derzeit Info Banner - adressiert an den Fahrradverkehr ("So nicht" wege n der sogenannten Dooring-Zone) aufgestellt. Der Magistrat wird daher gebeten, falls ein Wechsel der Bebannerung grundsätzlich als gegebenenfalls zweckmäßig eingeschätzt wird, insbesondere jeweils am benannten Beginn des betroffenen Bereichs auf der Schloßstraße die Info-Banner nach circa acht Wochen gegen solche auszuwechseln, die nun auf das Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw aufmerksam machen und somit an den Pkw-Verkehr adressiert sind. Begründung: Insbesondere am Eingang der betroffenen Bereiche könnte ein Wechsel der Bebannerung durch die unterschiedlichen Adressaten der Info-Banner einen guten Effekt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 983 Aktenzeichen: 32 1
Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1397 entstanden aus Vorlage: OF 229/2 vom 12.12.2021 Betreff: Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken Vorgang: OM 7241/21 OBR 2; ST 1208/21 Der Magistrat wird gebeten, Vertreter aller Fraktionen im Ortsbeirat 2, des Gewerbevereins Bockenheim, der Wirtschafsförderung Frankfurt und der Stadtplanung zu einem gemeinsamen Besprechungstermin einzuladen, um das mögliche weitere Vorgehen nach der o. g. letzten Stellungnahme des Magistrats zu besprechen. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich in der zurückliegenden Wahlperiode für eine versuchsweise und zeitlich befristete tageweise Sperrung der Leipziger Straße für den Autoverkehr ausgesprochen. Die Maßnahme sollte im Frühjahr und/oder Sommer, wenn mit Blick auf die Coronapandemie ein "normales Einkaufsverhalten" möglich ist, an ausgewählten Samstagen und gegebenenfalls verkaufsoffenen Sonntagen umgesetzt und anschließend unter Einbeziehung aller betroffenen Gruppen (Einzelhandel und Unternehmen, Bewohner, Passanten und Kunden) wissenschaftlich evaluiert werden. Primäres Ziel der Ortsbeiratsinitiative war nicht die Förderung bestimmter Verkehrsmittel wie zuletzt im Rahmen der Diskussionen zum Radentscheid, sondern die aufrichtige Frage, ob die Leipziger Straße als Einkaufserlebnis gestärkt werden kann, wenn die Geschäfte die Bürgersteige für den Außenverkauf und die Warenauslage oder künstlerisches Programm nutzen können und die Fußgänger und der Radverkehr (soweit er noch möglich ist) entsprechend auf die Fahrbahn verlagert werden. Der Ortsbeirat versteht die Ausführungen des Magistrats, dass die Umsetzung des Projekts mit Aufwand verbunden ist und einer sorgfältigen Vorbereitung und Kommunikation bedarf. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte die laufende Wahlperiode gleichwohl für einen Test genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 92 31
Ein Radweg für die Hamburger Allee
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1398 entstanden aus Vorlage: OF 231/2 vom 28.11.2021 Betreff: Ein Radweg für die Hamburger Allee Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu prüfen und sie - sofern er sie für umsetzbar erachtet - umzusetzen: 1. Auf der linken Spur der Hamburger Allee (stadtauswärts), auf dem Abschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Anlage und Schloßstraße, einen breiten, durchgängig rot eingefärbten und baulich getrennten Radweg errichten (siehe unten stehendes Schema). Die bauliche Trennung ist auf Höhe der Emil-Sulzbach-Straße für einen kurzen Abschnitt aufzuheben. 2. An der Ampel auf der Hamburger Allee, an der Kreuzung mit der Schloßstraße, eine breite durchgängig eingefärbte Aufstellfläche für Radfahrende über beide Fahrspuren abmarkieren, damit Radfahrende an dieser Kreuzung auch gefahrlos rechts abbiegen können (siehe unten stehendes Schema). 3. Dem Pkw-Verkehr auf der verbleibenden Fahrspur an der Kreuzung sowohl das Rechtsabbiegen in die Schloßstraße als auch das Geradeausfahren in den hinteren Abschnitt der Hamburger Allee ermöglichen. 4. Dafür sorgen, dass von der Senckenberganlage kommende Radfahrende sicher rechts in die Hamburger Allee einbiegen können. Begründung: Ziffern 1. bis 3.: Auf dem beschriebenen Abschnitt der Hamburger Allee besteht bislang keine Radinfrastruktur. Es bestehen jedoch zwei Fahrspuren für Pkw sowie Pkw-Stellplätze neben der rechten Fahrspur. Die linke Fahrspur wird von Pkw (nach Eindruck des Ortsbeirats) kaum genutzt, da sie lediglich geradeaus in das Wohngebiet am hinteren Ende der Hamburger Allee führt. Auch die rechte Fahrspur wird von Pkw (nach Eindruck des Ortsbeirats) nicht viel genutzt, sodass eine Fahrspur an dieser Stelle ausreichend erscheint. Dadurch, dass die rechte Fahrspur befahrbar bleibt, können die neben der rechten Fahrspur liegenden Pkw-Stellplätze weiterhin problemlos angesteuert werden. Neben der linken Fahrspur gibt es ohnehin keine Pkw-Stellplätze. Ziffer 4.: Die aktuelle Situation für Radfahrende, welche von der Senckenberganlage kommend rechts in die Hamburger Allee einbiegen wollen, ist gefährlich: Der Pkw-Verkehr fährt an dieser Stelle mit hoher Geschwindigkeit. Auch ältere Rad fahrende Menschen, welche nicht in der Lage sind, ihren Kopf extrem weit nach links hinten zu drehen, sollten sich in Frankfurt sicher auf dem Fahrrad bewegen können. Schematische Darstellung des Vorschlags: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1088 Aktenzeichen: 66 2
Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 entstanden aus Vorlage: OF 236/2 vom 27.12.2021 Betreff: Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der unbefestigten Grünflächen am Rand des Kurfürstenplatzes, wo Parken nicht erlaubt ist, die unbefestigten Randflächen gegen das unerlaubte Parken physisch zu schützen. In diesem Zuge wird der Magistrat auch gebeten, die Grünfläche des Platzes zu den Randzonen hin auszuweiten. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Fahrbahn der Großen Seestraße entlang des Platzes Längsparken so möglich ist, dass der Verkehr (Pkw und Fahrräder) sowie die Querung der Großen Seestraße nicht negativ beeinflusst werden. Begründung: Momentan ist das Parken nicht erlaubt und damit illegal. Für die Bäume bedeutet das Parken auf den unbefestigten Flächen eine zusätzliche Belastung insbesondere für den Wurzelbereich. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels insbesondere in hochverdichteten Stadtgebieten müssen solche Schädigungen an Bäumen dringend beendet werden. Jeder einzelne Baum leistet hier einen unverzichtbaren Beitrag, um die Luft- und Lebensqualität zumindest noch teilweise zu erhalten. Daher muss die derzeitige Praxis, wie am Kurfürstenplatz geparkt wird, beendet werden - erst recht, wenn sie ohnehin nicht erlaubt ist. Gleichwohl wird der enorme Parkdruck in diesem Quartier zur Kenntnis genommen. Daher sollte die Möglichkeit des Längsparkens auf der Fahrbahn geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1413 Antrag vom 10.06.2024, OF 966/2 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verbesserte Einsehbarkeit Zebrastreifen Markgrafenstraße/Schulweg Franckeschule
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1407 entstanden aus Vorlage: OF 230/2 vom 09.11.2021 Betreff: Verbesserte Einsehbarkeit Zebrastreifen Markgrafenstraße/Schulweg Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit für Autofahrer und Fußgänger beim Überqueren des Zebrastreifens in der Markgrafenstraße durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, z. B. durch die Installation von Fahrradbügeln (ggf. für Lastenfahrräder) auf dem ersten Parkplatz hinter dem Zebrastreifen. Begründung: In der Markgrafenstraße/Richtung Leipziger Straße befindet sich ein Zebrastreifen in unmittelbarer Nähe zur Franckeschule. Durch parkende Autos ist es Kindern oftmals nicht möglich, die Straße einzusehen und sicher zu überqueren. Umgekehrt können die Autofahrer auch die Kinder erst spät sehen. Die Kinder müssen teilweise auf die Straße treten, um die Straße einsehen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1000 Aktenzeichen: 32 1
Findling am Bolzplatz „Ginnheimer Hang“ ersetzen
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1262 entstanden aus Vorlage: OF 160/9 vom 17.11.2021 Betreff: Findling am Bolzplatz "Ginnheimer Hang" ersetzen Vorgang: OM 6263/20 OBR 9; ST 1740/20 Der Magistrat wird gebeten, die am Bolzplatz "Am Ginnheimer Hang" liegenden Findlinge durch Baumstämme zu ersetzen, damit eine mögliche Verletzungsgefahr minimiert wird. Das Vorgehen wurde bereits in der letzten Ortsbeiratssitzung diskutiert und das Grünflächenamt hat für eine Umsetzung "grünes Licht" signalisiert. Begründung: Bekannt. Entscheidung liegt beim Ortsbeirat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6263 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1740 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 367 Aktenzeichen: 66 0
Unterführung Woogstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1260 entstanden aus Vorlage: OF 158/9 vom 17.11.2021 Betreff: Unterführung Woogstraße Der Magistrat wird gebeten, die aktuell auftretenden Konfliktsituationen zwischen Radfahrern und Fußgängern in der Bahnunterführung Woogstraße zu entschärfen. Dazu wird der Magistrat gebeten, die Situation vor Ort zu prüfen und zu beurteilen sowie auf Basis der dadurch gewonnenen Erkenntnisse Planungen zu erarbeiten. Nach Möglichkeit sollen diese Planungen auch eine bauliche Änderung der Unterführung und der Wege in die Unterführung hinunter in Betracht ziehen. Im Anschluss daran wird der Magistrat gebeten, diese Planungen dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Da durch die deutliche Zunahme des Radverkehrs in der Stadt auch die Frequentierung der Unterführung in der Woogstraße gestiegen ist, kam es in den letzten 18 Monaten verstärkt zu Konfliktsituationen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Aufgrund der Wegeführung durch die Unterführung kreuzen sich die Wege der Radfahrer und Fußgänger spätestens innerhalb des Tunnels, da die Rampen für die Radfahrer auf der östlichen Seite der Unterführung nördlich und auf der westlichen Seite südlich liegend sind. Durch das Wachstum des Radverkehrs einerseits und die Schließung der anderen Unterführungen unter der Main-Weser-Bahn-Linie nördlich der Woogstraße andererseits, hat sich der Radverkehr auf die Unterführung Woogstraße konzentriert. Auch wenn es bislang nicht zu schweren Unfällen gekommen sein mag, so ist die Stadt aufgefordert, entsprechend der Verkehrssicherungspflicht vermeidbaren Personenschäden durch eine entsprechende Wegeführung vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 684 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Sossenheim: Sicherere Schulwege zur Henri-Dunant-Schule/Edith-Stein-Schule
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1086 entstanden aus Vorlage: OF 228/6 vom 08.11.2021 Betreff: Sossenheim: Sicherere Schulwege zur Henri-Dunant-Schule/Edith-Stein-Schule Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung eines weiteren Zebrastreifens (im Bereich der Kreuzung Lindenscheidstraße/Schaumburger Straße) vorzunehmen (ergänzend zum bisher vorhandenen Zebrastreifen an der Edith-Stein-Schule) und zusätzlich den für Kinder gefährlichen Kreuzungsbereich (Lindenscheidstraße/Ecke Schaumburger Straße) durch die Anbringung einer roten Schraffierung entsprechend zu entschärfen. Begründung: In einem Gespräch mit der Schulleitung der Henri-Dunant-Schule wurde seitens der Henri-Dunant-Schule die Notwendigkeit geäußert, unterhalb des bisherigen Zebrastreifens (am Haupteingang der Edith-Stein-Schule) einen weiteren Zebrastreifen (Nähe Kreuzung Lindenscheidstraße/Ecke Schaumburger Straße) zu errichten. Diese Maßnahme ist erforderlich, da Kinder, die östlich der beiden Schulen (im alten Ortskern) leben, auf dem Weg zur Schule nicht bis zum bisherigen Zebrastreifen oberhalb der Henri-Dunant-Schule laufen (deutlicher Umweg), sondern vorher über die Möglichkeit verfügen sollten, die Straßenseite wechseln zu können. Unabhängig davon besteht zudem der dringende Bedarf, den oben genannten gefährlichen Kreuzungsbereich zu entschärfen. Das vorhandene Piktogramm sollte daher zügig um eine rote Schraffierung ergänzt werden. Die beiden Themen wurden seitens der Schulleitung bereits auf gemeinsamen Ortsbegehungen mit der zuständigen Kommission für Schulwege besprochen und auch für sinnig erklärt. Bisher wurde aber nur das Piktogramm verwirklicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 728 Antrag vom 30.12.2022, OF 649/6 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3359 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40 1
Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1045 entstanden aus Vorlage: OF 169/2 vom 18.10.2021 Betreff: Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Gehweg eingelassene Plakette zum Gedenken an die Zerstörung der Bockenheimer Synagoge an der Ecke Schloßstraße/Ginnheimer Landstraße sachgemäß und umfassend zu reinigen und die Gedenkstätte wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Visibilität der Plakette erhöht werden kann; 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Plakette nicht verdeckt wird, z. B. durch Tische und Stühle der Außengastronomie. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Bodentafel ist zum Teil stark verschmutzt bzw. verwittert, sodass die Inschrift kaum noch lesbar ist. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher ist die Gedenkplakette kaum zu erkennen. In dem aktuellen Zustand erfüllt die Plakette so nicht ihren Zweck, das Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 604 Antrag vom 22.03.2022, OF 330/2 Antrag vom 11.04.2022, OF 329/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.05.2022, OIB 116 Aktenzeichen: 41
Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen
Anregung vom 03.11.2021, OA 98 entstanden aus Vorlage: OF 167/2 vom 18.10.2021 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Vorgang: OM 5520/19 OBR 2; ST 1028/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offen gehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipziger Straße bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipziger Straße und in der Mitte der Leipziger Straße entsteht. 5. Die Bürgerinnen und Bürger im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. 6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Park auf dem Kurfürstenplatz bildet eine städtebauliche Achse vom Westbahnhof bis zur Quartiersstraße Leipziger Straße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance, diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipziger Straße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 166 vom 19.04.2022) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 948, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 0
Nauheimer Straße
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 entstanden aus Vorlage: OF 170/2 vom 18.10.2021 Betreff: Nauheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, eine der zwei Autofahrspuren zwischen dem Ende des Radwegs von der Emser Brücke herunter bis zur Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße aufzuheben und einen geschützten (ggf. rot markierten) Fahrradstreifen einzurichten, der den Radfahrerinnen und Radfahrern noch mehr Sicherheit verleiht. Sollte dies nicht kurzfristig umsetzbar sein, wird angeregt, in der Zwischenzeit auf der rechten Fahrspur deutlich sichtbare Fahrradpiktogramme mit Sharrows aufzutragen, damit den Autofahrerinnen und Autofahrern unmissverständlich signalisiert wird, dass Radfahrerinnen und Radfahrer auf diesem Straßenabschnitt legal unterwegs sind. Außerdem soll die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert und auf voller Breite rot eingefärbt werden. Die Problematik der Zufahrt für Radfahrende, welche aus der Robert-Mayer-Straße kommend in die City West gelangen möchten, sieht der Ortsbeirat durch diese Anregung ausdrücklich noch nicht als gelöst an. Begründung: Auf dem circa 150 Meter langen Abschnitt der Nauheimer Straße zwischen der Sieben-Straßen-Kreuzung an der Unterführung Voltastraße und der Fünf-Straßen-Kreuzung Schloßstraße/Adalbertstraße ist die Fahrsituation für Radfahrerinnen und Radfahrer häufig lebensgefährlich. Dieser Straßenabschnitt ist eine Einbahnstraße mit zwei Autofahrspuren, auf beiden Seiten ist dazu Parken erlaubt (die eine Seite mit Anwohnerinnen- und Anwohnerparken, die andere freies Parken). Die Autos stehen teils auf den Bürgersteigen, die dadurch erheblich verengt werden, teils auf den Autofahrspuren, deren Querschnitt dadurch ebenfalls verringert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Antrag vom 03.04.2022, OF 335/2 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2095 Antrag vom 22.08.2022, OF 433/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2742 Aktenzeichen: 32 1
Sossenheim: Bauzustand des „Sossenheimer Rathauses“ (AltSossenheim/Wiesenfeldstraße)
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 878 entstanden aus Vorlage: OF 199/6 vom 10.10.2021 Betreff: Sossenheim: Bauzustand des "Sossenheimer Rathauses" (Alt-Sossenheim/Wiesenfeldstraße) Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer des oben genannten Objekts dahin gehend einzuwirken, Beschädigungen der Fußtreppe (am öffentlichen Gehweg befindlich) zu beseitigen sowie den schlechten Zustand der Außenfassade (Abbröckeln der Hauswand) instand zu setzen. Dabei ist zu prüfen, ob ein barrierefreier Zugang eingerichtet werden kann. Begründung: Das "neue" Alte Sossenheimer Rathaus stellt im Stadtteil ein bekanntes und zugleich historisch bedeutsames Objekt dar. Deshalb wäre es wünschenswert, die Bausubstanz entsprechend zu pflegen und laufend instand zu setzen, um die Gebäudecharakteristik der historisch wertvollen Bausubstanz entsprechend beizubehalten. Darüber hinaus befindet sich im Objekt der Polizeiposten Sossenheim. Dieser wird über die oben genannte Fußtreppe betreten und sollte daher für Bürgerinnen und Bürger sicher angelegt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 648 Antrag vom 05.04.2022, OF 450/6 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1995 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 63 1
Sossenheim: Mülleimer an Fuß- bzw. Verbindungswegen aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 875 entstanden aus Vorlage: OF 196/6 vom 04.10.2021 Betreff: Sossenheim: Mülleimer an Fuß- bzw. Verbindungswegen aufstellen Der Magistrat wird gebeten, entlang der Fuß- bzw. Verbindungswege in Sossenheim 1. zwischen Schaumburger Straße 75 bzw. der Kindertagesstätte und Schaumburger Straße 99 bzw. Kurmainzer Straße 161 sowie 2. zwischen Kerbeplatz und dem Faulbrunnen (entlang des Sulzbachs) Mülleimer aufzustellen und diese in den Entleerungsrhythmus der FES aufzunehmen. Begründung: Beide Verbindungswege werden von zahlreichen Fußgängern genutzt, u. a. auch von Hundebesitzern, die mit ihren Hunden Gassi gehen. Auf beiden Wegen gibt es bisher keine Mülleimer, sodass gerade die Hundebesitzer ein Problem haben, die Kotbeutel zu entsorgen. Der Ortsbeirat verbindet mit dem Aufstellen der Mülleimer zudem die Hoffnung, dass die Wege künftig nicht mehr so stark vermüllt sind, wie es derzeit der Fall ist - wenn die Menschen, die diese Wege nutzen, ihren Müll dann ordnungsgemäß entsorgen. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 213 Aktenzeichen: 79 4
Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße
Antrag vom 14.10.2021, OF 194/2 Betreff: Scheinbar ungenutzte Grünfläche, Ecke Leipziger Straße/Rohmerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die in Anlage 1 erkennbare Grünfläche in städtischem Besitz ist und hier ein Bepflanzungskonzept vorliegt. Sollte die Fläche durch die Stadt bewirtschaftet werden, zudem zu prüfen, ob die Möglichkeit von Baumpflanzungen oder der Entwicklung eines Blühstreifens besteht. Begründung: Informationsbedarf. Anlage 1 (Foto: Tim Hoppe) Foto: Tim Hoppe Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 222 2021 Die Vorlage OF 194/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU
Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee
Antrag vom 14.10.2021, OF 179/2 Betreff: Mehr Sicherheit für Fußgänger auf der Hamburger Allee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Ampelschaltung an der Kreuzung Varrentrappstraße/Hamburger Allee/Schloßstraße verbessert werden kann. Begründung: Auf Höhe der Varrentrappstraße befindet sich eine Y-Kreuzung, an der der Verkehr aus Richtung Messe kommend entweder die Hamburger Allee weiter Richtung Westbahnhof (Parallel zur Straßenbahnlinie 17) oder halb rechts in die Schloßstraße (entlang der Straßenbahnlinie 16) einbiegen kann. Die Hauptverkehrsstraße ist ab diesem Punkt die Schloßstraße, die Hamburger Allee wird hingegen eher zur Nebenstraße. Dies führt dazu, dass zahlreiche Autofahrer noch recht spät die Fahrspur wechseln und nach der Kreuzung umschwenken, obgleich die halbrechts Spur aus Richtung Messe kommend, im Gegensatz zur geradeaus-Ampel -Hamburger Allee; dort grün-, noch rot hat. Dies führt aufgrund geteilter Fußgängerampelphasen dazu, dass diesen trotz Grünlichts Autofahrer querkommen. Diese gefährlichen Situationen unweit der Bonifatiusschule gilt es zu unterbinden. Beispielsweise könnten die Ampelphasen zugunsten der Sicherheit so angepasst werden, dass die Autofahrer nur grün haben, wenn beide Richtungen befahrbar sind, also keine Straßenbahn quert. Die Ausschilderung der Schloßstraße als Verbindung Richtung Hausen/Rödelheim ist eindeutig. Ein zusätzliches Blinklicht, dass auf die Grünphasen der Fußgänger hinweist, oder ein Rotlicht an der Rückseite der Fußgängerampel Schloßstraße mit zusätzlicher Haltelinie könnte zusätzlich auf die Gefahrenstelle hinweisen. Laut Aussagen der Elternschaft der Bonifatiusschule kommt es hier regelmäßig zu sehr gefährlichen Situationen zwischen Schülern bzw. anderen Fußgängern und Autofahrern. Hamburger Alle aus Richtung Messe kommend. Auf Höhe der Litfaßsäule befindet sich der Fußgängerüberweg, der durch eine Verkehrsinsel geteilt wird, die Grünphasen sind nicht durchgehend, sondern richten sich nach den hier ersichtlichen unterschiedlichen Phasen für die Autofahrer. Antragsteller: GRÜNE CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO II, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 224 2021 Die Vorlage OF 179/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sossenheim: Schaffung weiterer Kurzzeitparkplätze im Ortszentrum zur Attraktivitätssteigerung von Gewerbetreibenden/Einrichtungen/Arztpraxen
Antrag vom 10.10.2021, OF 195/6 Betreff: Sossenheim: Schaffung weiterer Kurzzeitparkplätze im Ortszentrum zur Attraktivitätssteigerung von Gewerbetreibenden/Einrichtungen/Arztpraxen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Schaffung weiterer Parkplätze (beispielsweise auch in Form von Kurzzeitparkplätzen) zur Belebung des Ortsmittelpunktes rund um den Sossenheimer Kirchberg möglich ist (siehe hierzu die in der Anlage beigefügten Zeichnungen). Begründung: Immer wieder wird seitens der Sossenheimer Bürgerinnen und Bürger und der dort ansässigen Gewerbetreibenden ausgeführt, dass ein starkes Bedürfnis für weiterer Parkflächen im Ortszentrum rund um den Sossenheimer Kirchberg besteht. Mit weiteren Parkflächen kann unter anderem eine deutliche Steigerung der Attraktivität für die letzten im Stadtteil befindlichen Ladenlokale/ Einrichtungen (in Form von Gastronomen, Fahrschule, Beautystudios, Arztpraxen, Stadtteilbibliothek) erreicht werden, sodass die Gefahr eines weiteren Rückgangs entsprechender Betriebe minimiert wird. Zudem bildet das Ortszentrum Heimat mehrerer Arztpraxen und damit wesentlicher Bestandteil der ärztlichen Grundversorgung. Gerade ältere Bürgerinnen und Bürger sowie junge Familien, die auf das Auto angewiesen sind, bekämen damit die Möglichkeit geboten, bessere Parkflächen für die genannten Erledigungen im Ortszentrum vorzufinden. Nicht zuletzt bildet aber auch das auf dem Kirchberg befindliche Gemeindebüro sowie die dortige Pfarrkirche regelmäßige Anlaufstelle älterer Bürgerinnen und Bürger, die oft große Probleme haben, die Einrichtung ohne Auto zu erreichen. Beschreibung: Schaffung zweier Kurzzeitparkplätze durch seitliche/ schräge Anordnung. Dabei kann ein ausreichend groß bemessener Fußweg erhalten bleiben. Quelle: Google Maps Quelle: Google Maps Beschreibung: Schaffung eines weiteren Parkplatzes durch Schraffierung Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 195/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Annahme); LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)
Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 819 entstanden aus Vorlage: OF 137/2 vom 30.08.2021 Betreff: Bockenheim attraktiver und klimagerecht gestalten! Öffentlicher Raum Mühlgasse/Leipziger Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, auf den Eigentümer der Liegenschaften Leipziger Straße 85 und 87 zuzugehen und die Möglichkeiten einer anspruchsvolleren und ansprechenden Gestaltung der Hinterhofflächen zur Mühlgasse auszuloten. Dabei sollen die Parkplatzflächen möglichst reduziert und wasserdurchlässig gestaltet werden. Gleichzeitig sollten die Abfallcontainer, wenn sie in diesem Umfang benötigt werden, derart eingehaust werden, dass die Fläche nicht regelmäßig der wilden Sperrmüllablagerung dient. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten zu prüfen, ob und wann die entlang der Mühlgasse gefällten drei Bäume durch neu zu pflanzende Bäume ersetzt werden können. Das sollte ohne die noch vorhandenen gemauerten Einfassungen erfolgen. Gleichzeitig soll für eine saubere Grundstücksbegrenzung (Hecke) und einen ausreichend breiten Fußweg gesorgt werden. Hierzu sollten auch die Standorte der derzeitigen "Möblierung" (Schaltkasten, Papierkorb, Schilder etc.) überprüft werden. Begründung: Die Mühlgasse ist eine ruhige Seitenstraße der Leipziger Straße und liegt in diesem Abschnitt noch im Erhaltungssatzungsgebiet Bockenheim. Mit einigen attraktiven kleinen Geschäften und Erdgeschossnutzungen sowie einem Restaurant an der Ecke zur Leipziger Straße kann die Gasse einen wesentlichen Beitrag zur Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger im Quartier leisten. Die Nutzung und Vernachlässigung des Hinterhofs der besagten Liegenschaften stellt an dieser Stelle ein Ärgernis dar und führt zudem zu einer regelmäßigen Vermüllung durch Sperrmüllablagerungen (Fotos). Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2269 Aktenzeichen: 79 1
Landgrafenstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 826 entstanden aus Vorlage: OF 152/2 vom 27.08.2021 Betreff: Landgrafenstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, die derzeit auf Höhe der Hausnummer 13 endende Ladezone auf der Landgrafenstraße bis zur Hausnummer 11 bzw. der dort montierten Fahrradbügel zu verlängern und die entsprechenden Parkverbote in Halteverbote, ausgenommen Lieferverkehr, zu ändern und Verstöße verstärkt zu ahnden. 2. Der Magistrat wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Landgrafenstraße von Großer Seestraße bis Leipziger Straße zur Einbahnstraße gemacht werden könnte und wie der Verkehr in den umliegenden Straßen entsprechend, evtl. weitere Einbahnstraßen, geregelt werden könnte. Begründung: Insbesondere morgens circa 08:00 Uhr kommt es auf der Landgrafenstraße zu teilweise chaotischen Verkehrssituationen. Zu dieser Zeit wird regelmäßig der Supermarkt Alnatura beliefert und zugleich werden viele Kindergartenkinder mit dem Auto zu ihren Einrichtungen (Markuskindergarten, Landgrafenstraße 22, und Spielraum im Stadtteil im Hinterhof zwischen Leipziger Straße und Landgrafenstraße) gebracht. Zahlreiche Eltern missachten das Parkverbot und nutzen die Entladezonen zum Parken, während sie ihre Kinder in die Einrichtungen bringen. Zwar dauert dies jeweils tatsächlich nur wenige Minuten, aber der Vorgang wiederholt sich mehrfach, sodass die Entladezonen für den Lieferverkehr nicht nutzbar ist. In zweiter Reihe parkende Lastwagen gefährden nicht zuletzt Kinder, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad zum Kindergarten gebracht werden in unzumutbarer Weise. Die Straße wird für Fußgänger, insbesondere Kinder, uneinsehbar. Neben diesen zeitnah umzusetzenden Maßnahmen ist eine Einbahnstraßenregelung zu prüfen. Die Straße würde für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher, wenn nicht neben dem Lieferverkehr (teilweise große Lastwagen wegen des Supermarkts) auch noch Pkw in beide Richtungen die Straße befahren dürften. Von Fahrradfahrern könnte die Straße weiterhin in beide Richtungen befahren werden, wie es bereits in anderen Einbahnstraßen in Bockenheim üblich ist. Derzeitiger Beginn der Parkverbotszone. Derzeitiges Ende der Entladezone mit Hofeinfahrt Richtung Leipziger Straße/Adalbertstraße und Kindergarten Spielraum im Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 169 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 825 entstanden aus Vorlage: OF 151/2 vom 27.08.2021 Betreff: Gehwegbreite auf den Gehwegen der Leipziger Straße Vorgang: OM 137/21 OBR 2; ST 1282/21 Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass auf der Leipziger Straße die nutzbare Gehwegbreite mehr als zwei Meter beträgt. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat sich in der Anregung OM 137 vom 10.05.2021 an den Magistrat mit der Aufforderung gewandt: "Der Magistrat wird gebeten, Pkw-Parkräume auf der Leipziger Straße während der weiteren Coronapandemie mindestens zu den Geschäftszeiten temporär zu sperren. Den auf Einlass wartenden Menschen vor Ladengeschäften insbesondere an den Engstellen der Leipziger Straße ist Raum zu geben, damit diese nicht auf dem schmalen Bürgersteig dicht gedrängt in der Schlange stehen müssen. Parkplätze für behinderte Menschen sollen bestehen bleiben." Daraufhin kam in der Stellungnahme des Magistrats ST 1282 vom 25.06.2021 die Antwort: "Zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen." Diese lapidare Äußerung lässt erkennen, dass der Magistrat kein Problem darin sieht, den Fußgängern weiterhin das Slalomgehen auf den Fußwegen zuzumuten, für Personen mit Kinderwagen, für Fußgängerinnen und Fußgängern mit Rollator und für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern das gefährliche Ausweichen auf die Fahrbahn als zumutbar zu betrachten. Wenn der Magistrat der Auffassung ist, "zu Fuß Gehende müssen gemäß § 25 Straßenverkehrs-Ordnung den Gehweg benutzen", hat der Magistrat auf der Leipziger Straße auch Sorge dafür zu tragen, dass auf der Leipziger Straße die volle Breite von zwei Metern den Fußgängern ohne Beeinträchtigung zur Verfügung gestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 137 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 107 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 813 entstanden aus Vorlage: OF 124/2 vom 19.08.2021 Betreff: Derzeit zu wenig Platz für Fußgänger in der Markgrafenstraße A. Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Hausnummern Markgrafenstraße 3 und 5 im derzeitigen Pkw-Parkraum (längsseitig zum Gehweg) jeweils versetzt im Abstand jeweils zwei Fahrradbügel zu installieren, um - selbstredend - Fahrradfahrern an dieser Stelle eine Abstellmöglichkeit zu bieten und um dem - eigentlich permanenten - an dieser Stelle falschen Querparken von Pkw entgegenzuwirken. B. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie grundsätzlich auf dem hochfrequentierten Gehweg in der Markgrafenstraße auf der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, der teilweise weniger als 1,5 Meter breit ist (siehe Foto) die Situation für die Fußgängerinnen und Fußgänger verbessert werden kann. Der Ortsbeirat bittet auch um Vorschläge des Magistrats; 2. wie mit milden Mitteln verhindert werden kann, dass die parkenden Autos noch in den Gehweg hineinragen und so den Gehweg noch schmaler machen (siehe Foto). Wie beurteilt der Magistrat das auf dem Foto sichtbare Hineinragen auf den Gehweg?; 3. mit welchen Mitteln eine bauliche Verbreiterung des Gehweges auf mindestens 2,2 Meter in der Markgrafenstraße umsetzbar ist. Wäre Parken von Autos quer zum Gehweg nach einer baulichen Verbreiterung des Gehweges noch denkbar?; 4. wie am Anfang der Markgrafenstraße, an der linken Seite in Gehrichtung Falkstraße, auf der Höhe des "Bockenheimer Früchtekorbes" direkt nach dem Zebrastreifen das sehr regelmäßige, verbotswidrige Halten von Pkw ggf. durch bauliche Maßnahmen effektiv unterbunden werden kann. Begründung: Der Ortsbeirat dankt zunächst dem Ortsvorsteher, durch dessen richtigen Hinweis, dass auf Höhe der Hausnummern 3 und 5 nur längs zum Gehweg das Pkw-Parken erlaubt ist, Anregungsteil A. ergänzt wurde! Ansonsten: Die Markgrafenstraße liegt in einem dichtbesiedelten Quartier unweit der belebten Leipziger Straße und dient auch als Schulweg und ist dementsprechend von Fußgängerinnen und Fußgängern hoch frequentiert. Der Dachverband Fußverkehr Deutschland, Fuss e. V., empfiehlt eine regelmäßige Gehwegbreite von 2,5 Metern. Aufgrund der lokalen Gegebenheiten im Quartier erscheint eine Gehwegbreite in der Markgrafenstraße von mindestens 2,2 Metern für den Fußverkehr angemessen. Foto: Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 229 Antrag vom 16.06.2022, OF 420/2 Antrag vom 16.07.2022, OF 430/2 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2737 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen!
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 812 entstanden aus Vorlage: OF 122/2 vom 27.08.2021 Betreff: Fahrradverkehr Schloßstraße: Ursachen des Problems angehen - nicht auf dem Rücken der Anwohner und Anwohnerinnen! Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 A. Vormodernes Gleisbett ist Ursache für Konfliktsituationen auf der Schloßstraße 1. Der Magistrat wird gebeten, den Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße zwischen der Höhe Rödelheimer Straße und der Adalbertstraße unmittelbar per Beschluss des Magistrats sowie Einstellung entsprechender Haushaltsmittel für das Jahr 2022 nebst Zeit- und Umsetzungsplan einzuleiten. Mit diesem Beschluss des Magistrats soll die Umsetzung für die zeitnahe Versenkung der Gleisschienen auf Fahrbahnniveau eingeleitet werden, um so Raum zu gewinnen, um den Verkehrsraum von Kfz- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße wieder zu trennen. Hingewiesen sei auf die letzte Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat hierzu vom 21.09.2020, OM 6631. 2. Der Ortsbeirat hält es für vollkommen inakzeptabel vom Magistrat, soweit dieser vorhaben sollte, die Ursache für die Konfliktsituationen (somit potenzielle Gefährdungssituationen) zwischen Pkw- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße erst ab 2025 "anzugehen", wie es informell in dem Ortstermin des Ortsbeirates mit Vertretern des Magistrats Anfang August 2021 hieß. Der Ortsbeirat hält es für ein schweres Versäumnis der Stadt Frankfurt, das vormoderne Gleisbett auf der Schloßstraße nicht schon seit geraumer Zeit in der derzeitigen Gestalt entfernt zu haben. Der Ortsbeirat hat seit vielen Jahren (Jahrzehnten) regelmäßig auf diesen Missstand aufmerksam gemacht. B. Aktuelle Anregungen und geplante Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße umsetzen und bewerten 1. Der Magistrat wird gebeten, die aktuellen Anregungen und Maßnahmen, die die derzeitige Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw) den Verkehrsteilnehmern vermitteln und zur besseren Geltung bringen sollen, umzusetzen und nach circa einem halben Jahr nach Umsetzung gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu bewerten bzw. diesem zu berichten. Diese Maßnahmen und Anregungen sind aktuell: a) Anbringung von weiteren farbigen Piktogrammen "Überholverbot des Zweiradverkehrs"; b) Anbringung von Info-Bannern, um die weiterhin vergleichsweise neue Verkehrsregel den Verkehrsteilnehmern zu vermitteln; c) Verstärkte Geschwindigkeitskontrollen des Pkw- und Lkw-Verkehrs zum Tempo-30-Gebot auf der Schloßstraße. Gerne auch ergänzt durch ständige stationäre Geschwindigkeitsmesser. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob folgender weiterer Vorschlag, der in einem Ortstermin Anfang August 2021 aus der Bürgerschaft vorgetragen wurde, umgesetzt werden könnte: Kann eine "grüne Welle" der Ampelschaltung auf der Schloßstraße auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 20 bis 25 km/h auf Fahrradtempo geschaltet werden? Ersatzweise bittet der Ortsbeirat zu prüfen, ob die "grüne Welle" für Pkw-Verkehr anderweitig in der Schaltung "gebrochen" werden kann, um die Durchfahrtsgeschwindigkeit des Pkw-Verkehrs auf der Schloßstraße weiter zu bremsen; b) ob das Überholverbot für Zweiräder auf der Schloßstraße nicht durch Gestaltung der bestehenden Fahrspur besser umgesetzt werden kann. Namentlich bittet der Ortsbeirat um Prüfung folgender zeitweiser Maßnahmen: - Es könnte die derzeitige Fahrspur in Bereichen verschmälert werden, die derzeit noch zum verbotswidrigen Überholen des Fahrradverkehrs durch Kfz einladen, indem abschnittsweise statt längs der Fahrbahn quer zur Fahrbahn geparkt wird. Dadurch könnten eventuell sogar zusätzliche Parkplätze geschaffen werden. - Des Weiteren könnte ggf. der Pkw-Verkehr weiter abgebremst werden, indem abschnittsweise das Kfz-Parken links am derzeitigen Gleisbett zugelassen wird anstatt ausschließlich rechts am jeweiligen Fußweg. Der Ortsbeirat behält sich ausdrücklich weitere Anregungen vor, um der derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße besser Geltung zu verschaffen. C. Verbindliche Zusagen und Konzepte, um etwaige Interimsmaßnahmen zum ruhenden Verkehr auf der Schloßstraße für das Quartier sozial verträglich zu gestalten Soweit unter Berücksichtigung - des vom Ortsbeirat nun angeregten Umsetzungsbeschlusses des Magistrats zur Versenkung des Gleisbettes auf der Schloßstraße für 2022 (siehe Anregung unter Buchstabe A.) - und nach einer Bewertung der aktuellen Anregung und ggf. noch folgender Anregungen und Maßnahmen zur derzeitigen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - frühestens ab April 2022 - (siehe Anregung unter Buchstabe B.) temporäre Maßnahmen zulasten des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße notwendig erscheinen, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen - gerne schon vor der abschließenden Bewertung zur aktuellen Verkehrsregelung auf der Schloßstraße - für eine dann neuerliche Beschlussfassung des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass ein (provisorischer) Radweg durchgängig auf beiden Seiten der Schloßstraße umgesetzt wird, wenn durch eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße hierfür Raum geschaffen werden sollte? 2. Wie hoch wären die Kosten für bauliche Maßnahmen (z. B. durch Versetzung von Fußgängerampeln, die weiterhin barrierefrei zu gestalten wären) zu veranschlagen, um den unter Ziffer 1. durchgängigen provisorischen Radweg zu schaffen? Welchen Zeitraum veranschlagt der Magistrat für diese baulichen Maßnahmen zur Umsetzung eines durchgängigen Radwegs? 3. Wie könnten - unter der Maßgabe eines durchgängigen, provisorischen Radwegs - Liefer- und Kurzzeitparkzonen auf der Schloßstraße eingerichtet werden, um insbesondere mobil eingeschränkten Anwohnerinnen und Anwohner oder auch Gewerbetrieben weiterhin zu ermöglichen, z. B. Einkäufe oder Warenlieferungen in unmittelbarer Nähe ihrer Wohnung/ihres Betriebes entgegenzunehmen? 4. Kann der Magistrat verbindlich zusagen, dass auf der Breitenbachbrücke Ersatzparkraum durch Wegfall jeweils einer Fahrspur zeitlich korrespondierend zu Maßnahmen auf der Schloßstraße geschaffen wird? Wird der Magistrat diesen Parkraum umgehend zum Anwohnerparken für Anwohner des Schloßstraßenquartiers (Schloßstraße und diverse Seitenstraße der Schloßstraße) umsetzen? 5. Kann der Magistrat darüber hinaus temporäre Anwohnerparkplätze auf dem sog. Lidl-Parkplatz oder auf dem Mietparkplatz der Deutschen Bahn am Westbahnhof durch Anmietung als Ersatz schaffen, um eben auch auf dieser Höhe der Schloßstraße wohnortnahen Ersatzparkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers anzubieten? 6. Hat der Magistrat ein Konzept, um für Anwohnerinnen und Anwohner eine zeitlich befristete Aufhebung des ruhenden Verkehrs auf der Schloßstraße sozialverträglich zu gestalten? Insbesondere sind die Wege zu etwaigen Ersatzparkplätzen auf der Breitenbachbrücke für mobil eingeschränkte Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers z. B. in der Nähe der Adalbertstraße oder auch des Kurfürstenplatzes mit 500 bis 800 Metern sehr weit. Wäre es in diesem Zusammenhang denkbar, dass die VGF auf der Buslinie 73 für Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers für die Kurzstrecke von der Breitenbachbrücke auf einen Fahrschein verzichtet? 7. Hält der Magistrat eine zeitnahe gemeinsame Info-Aktion mit dem Ortsbeirat u. a. durch Wurfzettel für sinnvoll, in der die Anwohnerinnen und Anwohner des Schloßstraßenquartiers u. a. über die derzeitige Problematik und infrage kommenden Maßnahmen zur besseren Teilhabe informiert werden, und würde der Magistrat sich an einer solchen Wurfzettelaktion beteiligen? Begründung: Zu A. Es kann nicht sein, dass die Stadt seit Minimum 25 Jahren die Beseitigung des vormodernen Gleisbetts auf der Schloßstraße vor sich herschiebt und nun auf dem Rücken der Anwohnerinnen und Anwohner zur eigentlichen Ursache auf 2025 bzw. den Sankt-Nimmerleins-Tag verschiebt bzw. vertröstet. Zu B. Aktuelle Maßnahmen/Anregungen zur derzeitigen Verkehrsregel auf der Schloßstraße (Überholverbot des Zweiradverkehrs für Pkw und Lkw), die noch nicht umgesetzt sind bzw. zu denen noch nicht Stellung genommen wurde, müssen nach Umsetzung/Stellungnahme erst bewertet werden, bevor der Ortsbeirat oder der Magistrat weitere Maßnahmen anregt bzw. ergreift. Zu C. Sollte erwogen werden, z. B. in einer Umsetzungszeit der Absenkung des Gleisbettes (Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631) oder nach einer weiteren Bewertung der aktuellen Anregungen und Maßnahmen zur aktuellen Verkehrsregelung im kommenden Jahr, den ruhenden Verkehr zeitweise aus der Schloßstraße zu verlegen, bedarf es vorab verbindlicher Zusagen und eines Konzepts des Magistrats, wie eine solche Maßnahme für die Nutzerinnen und Nutzer des Pkw-Parkraums auf der Schloßstraße sozial verträglich umgesetzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 239 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 174 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1788 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 519 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1808 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 681 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Anbringung von Spiegeln an der EÜ Woogstraße
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 719 entstanden aus Vorlage: OF 89/9 vom 29.08.2021 Betreff: Anbringung von Spiegeln an der EÜ Woogstraße Der Magistrat wird gebeten, neue Spiegel in der EÜ Woogstraße zu installieren sowie die bestehenden zu erneuern, um die Sicherheit in der Unterführung bei entgegenkommendem Fahrradverkehr zu erhöhen. Begründung: In dem gegenwärtigen Zustand können entgegenkommende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in der Kehre des Unterführungsabgangs nicht rechtzeitig eingesehen werden, was zu gefährlichen Situationen und Beinahezusammenstößen führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 64 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 7
Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten
Antrag vom 27.08.2021, OF 133/2 Betreff: Dem Bockenheimer Büchermarkt durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers Schutz vor weiteren Brandanschlägen bieten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, durch Bereitstellung eines ausrangierten Seecontainers für die Lagerung der Bücher vor Ort Schutz vor weiteren Brandanschlägen zu bieten. 2. Den dann bereitgestellten Seecontainer, z.B. im Rahmen eines Schulprojekts durch Graffity wie beim ehemaligen Laabsaal, verschönern zu lassen. 3. Überlegungen anzustellen, wo dem Bockenheimer Büchermarkt ab dem Zeitpunkt des Abrisses des Laabsaals und des Sozialzentrums b.a.w. ein Ausweichstandort in der Nähe bereitgestellt werden kann. Begründung: De Bockenheimer Büchermarkt am Sozialzentrum der Universität, Bockenheimer Landstraße 133, hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Institution in Bockenheim und dem Westend entwickelt. Dies insbesondere seitdem in den letzten Jahren das Karl Marx Antiquariat in der Jordanstraße und das Antiquariat in der Großen Seestraße, Ecke Landgrafenstraße geschlossen wurde. Im ersten Halbjahr diesen Jahres, wurden bereits 2 Brandanschläge auf den Bockenheimer Büchermarkt verübt. Es entstand ein Schaden von mehreren 10.000.- €. Um den Bockenheimer Büchermarkt vor weiteren Brandanschlägen zu schützen wäre es notwendig ihm einen ausrangierten Seecontainer, wie er an Baustellen als Lärmschutzwand eingesetzt wird zur Verfügung zu stellen. Den Seecontainer könnte man im Rahmen eines sozialen/kulturellen Projekts, beispielsweise durch Schulklassen mit Graffity verschönern lassen. Da bereits für das Jahr 2022 der Abriss des Laabsaals und des Sozialzentrum angedacht ist, also im nächsten Jahr, sollten Überlegungen angestellt werden, wohin der Bockenheimer Büchermarkt in der Nähe ausgelagert werden kann. Z.B. gegenüber vor der Universitätsbibliothek Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 133/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 278 2022 Die Vorlage OF 133/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten beiden Ziffern des Antragstenors ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen
Antrag vom 25.08.2021, OF 149/2 Betreff: Obsolete Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder rund um die Leipziger Straße beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Verkehrsschilder im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße beseitigt werden, die ihren Zweck verloren haben, und hierzu dem Ortsbeirat 2 zu berichten. Begründung: Rund um die Leipziger Straße im Bezirk in Bockenheim zwischen Gräfstraße, Sophienstraße, Basaltstraße, Friesengasse, Kleine Seestraße, Große Seestraße und Adalbertstraße (Bezirk) befinden sich an vielen Stellen Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder, die ursprünglich insbesondere zur Einrichtung von Baustellen und Straßenarbeiten aufgestellt worden sind, siehe Fotos vom 25. August 2021 als Anlage. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, so dass alle Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder in diesem Bezirk, die ihren Zweck verloren haben (z.B. da die Baustelle finalisiert wurde, zu deren Sicherung sie ursprünglich aufgestellt wurden), entfernt werden und der dadurch frei werdende Platz wieder allen Verkehrsteilnehmern oder als Parkplätze zur Verfügung steht. Hintergrund: Beschwerde von Anwohnern Fotos vom 25. August 2021 mit Beispielen aus dem Bezirk rund um die Leipziger Str., Frankfurt am Main, für Halteverbotszonen, Absperrungen und Schilder ohne erkennbaren Zweck 1. Vor Butlers, Leipziger Str. 26, Frankfurt am Main 2. Vor Mixx, Leipziger Str. 35, Frankfurt am Main 3. Vor Tchibo und adrett, Leipziger Str. 37, Frankfurt am Main 4. U-Bahn Haltestelle Leipziger Str., Frankfurt am Main 5. Markgrafenstr. 17, Frankfurt am Main 6. Große Seestr. 26a/ 28, Frankfurt am Main und gegenüber davon Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 149/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE, 1 SPD und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Bedarfsschaltung Fußgängerampel
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 459 entstanden aus Vorlage: OF 76/2 vom 08.06.2021 Betreff: Bedarfsschaltung Fußgängerampel Der Magistrat wird gebeten, eine Bedarfsschaltung der Fußgängerampel über die Schloßstraße zwischen Kaufunger Straße und Von-Bernus-Park einzurichten. Begründung: Im/am Von-Bernus-Park befinden sich drei Kindertagesstätten. Eltern/Begleitpersonen und Kinder warten aktuell sehr lange, bis sie die Straße überqueren können. Eine schnellere "Reaktion" der Ampel auf das Drücken der Fußgängerinnen bzw. Fußgänger würde zudem zu einer Entzerrung des Autoverkehrsflusses auf der Schloßstraße beitragen und somit Radfahrerinnen bzw. Radfahrer zusätzlich schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1803 Aktenzeichen: 32 1
Bitte Großpiktogramme „Überholverbot Fahrradverkehr“ für die Schloßstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 460 entstanden aus Vorlage: OF 117/2 vom 05.07.2021 Betreff: Bitte Großpiktogramme "Überholverbot Fahrradverkehr" für die Schloßstraße Vorgang: OM 6631/20 OBR 2; ST 239/21 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Schloßstraße jeweils in beiden Fahrtrichtungen mindestens zwei farbige geeignete Großpiktogramme von einem Durchmesser von circa drei Metern anzubringen, die insbesondere die Regeln zum Überholverbot des Fahrradverkehrs deutlich signalisieren. Leider erscheint das neue Verkehrszeichen auf der Schloßstraße als Vorlage für ein solches Signalpiktogramm auf der Fahrbahn wenig geeignet. Ggf. ist auch zu erwägen, durch rote Einfärbung der Fahrbahn die besondere Verkehrsregelsituation im Bereich der Schloßstraße zu signalisieren. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob auf der Schloßstraße mit Hilfe einer Absenkung der Bordsteinkanten zwischen Fahrbahn und Gleisbett die Fahrbahn provisorisch verbreitert werden kann, um so kurz- und mittelfristig für mehr Verkehrssicherheit auf der Schloßstraße zu sorgen, bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist; b) ob der Gleisbetreiber auf seine Dienstfahrten auf den Gleisen der Schloßstraße kurz- und mittelfristig verzichten kann, bis die Anregung des Ortsbeirats an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631, umgesetzt ist, falls gesetzlich vorgeschriebene Abstände zwischen Fahrbahn und Gleisanlage durch die unter Buchstabe a) skizzierte Verbreiterung der Fahrbahn nicht eingehalten werden können. Begründung: Zunächst begrüßt der Ortsbeirat das "Abkreuzen" der Türöffnungszone in der Schloßstraße, was in Bezug auf diese Regel den Verkehrsteilnehmern schon mehr Klarheit vermittelt. Es müssen allerdings weitere Anstrengungen unternommen werden, um den Verkehrsteilnehmern die besondere Verkehrsregel vor Augen zu führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 505 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 17.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Kreuzungen sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 463 entstanden aus Vorlage: OF 83/2 vom 21.06.2021 Betreff: Kreuzungen sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken in den Kreuzungsbereichen - Landgrafenstraße (vor Hausnummer 45)/Große Seestraße und - Kurfürstenplatz/Große Seestraße (vor Hausnummer 20) durch entsprechendes Abmarkieren und das Aufstellen von Fahrradbügeln zu unterbinden. Begründung: An den genannten Straßenabschnitten wird in der Regel verbotswidrig geparkt. Dadurch entfallen die nötigen Sichtachsen für zu Fuß Gehende. Darüber hinaus haben Menschen, die auf Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind, keinen Platz, um die Straße an dieser Stelle überhaupt zu überqueren. Gleiches gilt für Bürgerinnen bzw. Bürger mit Kinderwagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 461 entstanden aus Vorlage: OF 81/2 vom 21.06.2021 Betreff: Barrierefreie und sichere Querung der Leipziger Straße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der temporäre Zebrastreifen über die Leipziger Straße, auf Höhe der Volksbank-Filiale, barrierefrei nutzbar ist, damit Menschen, die auf Rollator, Rollstuhl, Kinderwagen angewiesen oder in sonstiger Weise mobilitätseingeschränkt sind, die Straße auch in der aktuellen Situation sicher queren können. Der Magistrat wird zudem gebeten, für eine barrierefreie Nutzung des temporären Zebrastreifens geeignete Gehsteigrampen zu installieren. Begründung: Die Stadt hat dafür Sorge zu tragen, dass auch Bürgerinnen bzw. Bürger, für die Gehsteigkanten eine Barriere darstellen, den temporären Zebrastreifen als sichere Straßenquerung nutzen können. Barrierefreiheit ist auch bei solch temporären Maßnahmen zu gewährleisten. Der hohe Bordstein stellt eine Barriere beispielsweise für Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Personen mit Kinderwagen dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1849 Aktenzeichen: 32 1
Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 entstanden aus Vorlage: OF 118/2 vom 02.07.2021 Betreff: Familien- und fahrradfreundliche sowie behinderten- und seniorengerechte Gestaltung des Eingangs am Park Zeppelinallee Vorgang: OM 257/16 OBR 2; ST 529/17 Der Magistrat wird gebeten, in Bockenheim am Park Zeppelinallee den Eingang gegenüber der Zeppelinallee 57 jeweils mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein entsprechend abzuflachen. Begründung: Der Eingang zum Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße (Eingang A, siehe Foto 1) ist nach der Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529, aufgrund der gegebenen Höhenverhältnisse nicht barrierefrei umbaubar. Am nächsten Eingang am Park Zeppelinallee gegenüber der Zeppelinallee 57 (circa 20 Meter von Eingang A entfernt) befindet sich eine Treppe für Fußgänger, jedoch keine Rampe für Kinderwagen, Rollstuhlfahrer, Rollatornutzer und Radfahrer (Eingang B, siehe Foto 2). Aufgrund seiner Gestaltung können Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, den Park Zeppelinallee durch den Eingang B ebenfalls nicht betreten und Radfahrer sind zum Absteigen gezwungen. Da Eingang A nicht barrierefrei gestaltet werden kann, ist es umso wichtiger, Eingang B barrierefrei zu gestalten. Beide Eingänge befinden sich auf dem wichtigen Verbindungsweg aus Bockenheim auf dem Weg zum Grüneburgpark und Niddapark als Naherholungsgebiete und wichtige Ausflugsziele am Wochenende und unter der Woche, gerade in Coronazeiten. Außerdem werden beide Eingänge auf dem Weg vom Diplomatenviertel (z. B. der Straße Am Leonhardsbrunn) zur Leipziger Straße als Einkaufsstraße genutzt. Um diesen wichtigen Verbindungsweg familien- und radfahrerfreundlich sowie senioren- und behindertengerecht zu gestalten, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Eingang B mit einer Rampe, die insbesondere mit dem Kinderwagen, Fahrrad, Rollator und Rollstuhl nutzbar ist, auszustatten und den Bordstein vor der Rampe entsprechend abzuflachen. Foto 1: Eingang in Park Zeppelinallee an der Ecke Zeppelinallee/Blanchardstraße, 60487 Frankfurt am Main Foto 2: Eingang in Park Zeppelinallee gegenüber Zeppelinallee 57, 60487 Frankfurt am Main Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1776 Aktenzeichen: 67 0
Sossenheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels (Siegener Straße/Ecke Schaumburger Straße)
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 372 entstanden aus Vorlage: OF 101/6 vom 07.06.2021 Betreff: Sossenheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels (Siegener Straße/Ecke Schaumburger Straße) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob ein Verkehrsspiegel an der Siegener Straße/Ecke Schaumburger Straße zur Vermeidung von Unfällen angebracht werden kann. Begründung: Bei der oben genannten Einmündung der Schaumburger Straße in die Siegener Straße handelt es sich (von der Schaumburger Straße kommend) um einen unübersichtlichen Kreuzungsbereich. Daher kommt es häufig vor, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer beim Einbiegen in die Siegener Straße teilweise auf die Fahrbahn der Siegener Straße geraten und so den laufenden Verkehr der Siegener Straße massiv gefährden. Durch die Anbringung eines entsprechenden Verkehrsspiegels könnte der Kreuzungsbereich besser eingesehen werden und mithin das Unfallrisiko der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verringert werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1860 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Durchlass in Ginnheim
Antrag vom 24.06.2021, OF 71/9 Betreff: Durchlass in Ginnheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob es sich bei dem Durchlass in Ginnheim zwischen den Querungen Woogstraße und An den Zehn Ruthen um eine Kreuzung im Sinne des EKrG handelt. Begründung: Die korrekte rechtliche Zuordnung hat Auswirkungen auf die Frage, ob der Durchlass wiederherzustellen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 9 am 08.07.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 117 2021 Die Vorlage OF 71/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen
Antrag vom 21.06.2021, OF 78/2 Betreff: Gefahrensituation für Radfahrende auf der Schloßstraße beseitigen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Den ruhenden Verkehr (bis auf Lieferzonen) auf der Schloßstraße zu Gunsten eines baulich getrennten Radweges aufzugeben. Begründung: Leider konnte trotz massiver Maßnahmen der Stadt (verstärkte Kontrollen und Straßenmarkierungen) nicht verhindert werden, dass Radfahrende weiterhin sehr häufig von Autofahrenden massiv bedrängt und durch Hupen und zu dichtes Auffahren genötigt werden. Es kommt weiterhin zu verkehrswidrigem Überholen von Radfahrenden durch Autofahrende und dadurch zu gefährlichen Situationen. Am 24.5.2021 kam es gar zu einem ersten schweren Unfall durch verkehrswidriges Überholen eines Radfahrers. Der Ortsbeirat bedauert, dass der Mischverkehr auf der Schloßstraße von den Autofahrer*innen nicht befolgt wird. Um weitere schwere Unfälle zu vermeiden muss schnellstmöglich gehandelt werden. Deswegen bittet der Ortsbeirat den Magistrat nun, die ihm vom Radfahrbüro bereits vorgestellte und präferierte Variante "Radfahrstreifen statt ruhendem Verkehr" zeitnah umzusetzen. Der Ortsbeirat unterstreicht jedoch, dass die langfristige Lösung weiterhin die komplette Neuplanung der Schloßstraße ist, bei welcher sowohl das Gleisbett mit einbezogen wird, als auch die dringend benötigen Baumstandorte mitgeplant werden müssen und für den Radschnellweg (RSW) "FRM 5 Vordertaunus - Frankfurt" eine sichere und angemessene Lösung nach dem RSW-Standard mit baulicher Trennung geschaffen wird, auch unter Einbeziehung der Fortführung südlich der Adalbertstraße. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 78/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 LINKE. (= Enthaltung)
Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 224 entstanden aus Vorlage: OF 51/2 vom 19.05.2021 Betreff: Setzen von Pollern an der Ecke Große Seestraße/Kurfürstenplatz Der Magistrat wird gebeten, an der nordwestlichen Seite des Kurfürstenplatzes Ecke Große Seestraße einen Sperrpfosten oder Sperrbügel zur Begrenzung des ersten Parkplatzes fest zu installieren. Es soll zudem geprüft werden, ob dies für alle Parkplätze entlang der Kurfürstenstraße zwischen Große Seestraße und Schloßstraße möglich ist. Begründung: Die parkenden Autos halten zumeist die markierte Parkplatzbegrenzung nicht ein und stehen auf dem Gehweg (siehe Fotos). Dies führt dazu, dass Fußgängerinnen bzw. Fußgänger schlecht und gehbehinderte Menschen oder Personen mit Kinderwagen gar nicht passieren können. Dies ist auch deshalb von Relevanz, da sich aktuell auf dem Kurfürstenplatz noch eine Krabbelstube befindet und häufig Menschen mit Kinderwagen die Stelle passieren wollen. Ein Ausweichen ist wegen des unmittelbar danebenstehenden Glascontainers nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1647 Aktenzeichen: 66 0
Strommast Fußweg Schloßstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 226 entstanden aus Vorlage: OF 53/2 vom 20.05.2021 Betreff: Strommast Fußweg Schloßstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Schloßstraße den Bürgersteig auf Höhe der Hausnummer 16 (nahe Ecke Hersfelder Straße) unter Wegfall von ein bis zwei Parkplätzen durch eine Ausbuchtung angemessen zu verbreitern. Begründung: Auf dem Bürgersteig steht ein Strommast, der den Bürgersteig in der Mitte teilt. Die zwischen Hauswand und Strommast gemessene Breite liegt bei circa 50 Zentimeter und die Breite zwischen Strommast und Bordsteinkante beträgt circa 80 Zentimeter. Insbesondere für Fußgänger mit Kinderwagen, Rollstühlen, auf dem Gehweg Rad fahrende Kinder etc. ist dies viel zu schmal. Viele Kinderwagenmodelle sind um die 80 Zentimeter breit. Ein Ausweichen auf den Gehweg auf der gegenüberliegenden Straße ist im vorliegenden Fall unzumutbar, da es sich zum einen um ein dauerhaftes Hindernis, anders Baustellensperrungen, und zum anderen um eine Straße mit einem erheblichen Hindernis in Form einer Gleisanlage in der Mitte und daher sehr wenigen Fußgängerüberwegen handelt. Dies hat derzeit für Fußgänger ein unverhältnismäßiges Maß an Umwegen zur Folge. Foto der schlecht passierbaren Stelle an der Schloßstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1801 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1299 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Pilotprojekt „Parkplätze für Lastenräder“: Standortvorschläge
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2021, OM 227 entstanden aus Vorlage: OF 56/2 vom 21.05.2021 Betreff: Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder": Standortvorschläge Vorgang: Schreiben des Straßenverkehrsamtes vom 08.02.2021, 36.34 CU Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Pilotprojektes "Parkplätze für Lastenräder" die folgenden Standorte vorzusehen: Voltastraße 70-72 (vor dem Tegut) Kuhwaldstraße 61 (vor dem REWE) Leipziger Straße 67 (in der Nähe des REWE) Arndtstraße 22 (vor dem REWE) Bremer Straße 21 (vor dem REWE) Eschersheimer Landstraße 221 (vor dem REWE) Begründung: Der Ortsbeirat möchte sich für die Errichtung von Stellplätzen für Lastenfahrräder vor einigen Supermärkten des Ortsbezirkes aussprechen. Dies erleichtert es den Lastenfahrradbesitzerinnen bzw. -besitzern, ihre Einkäufe mit dem Lastenfahrrad zu erledigen. Noch wichtiger ist darüber hinaus die Signalwirkung, die von diesen Stellplätzen ausgeht: Die Stellplätze werden, an prominenter Stelle vor den Supermärkten, von sehr vielen Einwohnerinnen bzw. Einwohnern des Ortsbezirkes wahrgenommen. Dies birgt das Potenzial, weitere Einwohnerinnen bzw. Einwohner dazu zu inspirieren, sich ebenfalls ein Lastenfahrrad anzuschaffen und damit (unter anderem) ihre Einkäufe zu erledigen. Dies kann ein wertvoller Beitrag zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs und damit zur Senkung von CO2-Emissionen im Ortsbezirk sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1651 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 797 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2572 Aktenzeichen: 32 1
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