Meine Nachbarschaft: Mühlgasse
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Ein Kleinstbiotop für den Kurfürstenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2944 entstanden aus Vorlage: OF 485/2 vom 19.09.2022 Betreff: Ein Kleinstbiotop für den Kurfürstenplatz Vorgang: V 102/21 OBR 2; ST 724/22 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann die Container der ehemals dort ausgelagerten Kita abschließend geräumt und abgebaut werden und dieses Viertel des Platzes wieder "frei" wird; 2. ob es bereits konkrete Planungen für die Sanierung/Umgestaltung des Platzes einschließlich weiterer Baumpflanzungen gibt, hier soll insbesondere auf das frei werdende Viertel sowie die bald nicht mehr als widerrechtliche Parkplätze genutzten Randflächen entlang der Großen Seestraße eingegangen werden; 3. ob sich die frei werdende Fläche für die Einrichtung eines Kleinstbiotops eignen würde und welche Kosten für die Einrichtung wahrscheinlich in etwa zu erwarten wären. Begründung: Das betreffende Viertel des Platzes wird nun nach Jahren der Zwischennutzung endlich wieder frei. Der Boden unter den derzeitig dort noch stehenden Container dürfte in einem entsprechend schlechten Zustand sein und ohnehin einer - wie auch immer gearteten - Generalsanierung bedürfen. Hier bietet sich eine Neuerung in Form der Einrichtung eines Kleinstbiotops an. Dies hätte zwar zur Folge, dass das betreffende Viertel auch weiterhin nicht für die Nutzung durch die Anwohnerinnen und Anwohner als Liegefläche o. Ä. nutzbar wäre, das ist allerdings bereits seit den Jahren der Auslagerung der Fall und der übrige Teil des Platzes bzw. der Rasenflächen zeigt keine Anzeichen einer Übernutzung auf, sodass dies als vertretbar erscheint. Demgegenüber würde die Einrichtung eines Kleinstbiotops einen sehr wesentlichen Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Biodiversität und der Klimaanpassung (Regenwasserversickerung, Kaltluftentstehung durch Verdunstung) leisten. Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 21.03.2022, ST 724, die Möglichkeit einer denkmalgerechten Erneuerung für 2023 signalisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 102 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 724 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 310 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 67-0
Mehr Fahrradstellplätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2939 entstanden aus Vorlage: OF 476/2 vom 23.09.2022 Betreff: Mehr Fahrradstellplätze Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Bereichen Fahrradständer zu installieren: - Sophienstraße in Höhe der Hausnummer 117; - Große Seestraße in Höhe der Hausnummer 14. Um die dabei vorgeschriebene Mindestbreite von Gehwegen weiterhin zu gewährleisten, ist eine Installation in einem aktuell als Kfz-Parkplatz genutzten Bereich wünschenswert. Begründung: Anwohnende klagen über fehlende Möglichkeiten, ihre eigenen Fahrräder sowie die von Besucherinnen und Besuchern abstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 329 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-2
Situation am Urban Gardening Projekt „Rote Beete“ stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2942 entstanden aus Vorlage: OF 482/2 vom 19.09.2022 Betreff: Situation am Urban Gardening Projekt "Rote Beete" stärken Vorgang: EA 131/22 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Müllgarage auf dem Platz zwischen Appelsgasse und Grempstraße beim Urban Gardening Projekt "Rote Beete" anzubringen (siehe Foto 2); 2. die Intervalle, die Müllgarage bzw. den Mülleimer dort zu leeren sowie den Platz zu reinigen, zu erhöhen. Begründung: Es gab Beschwerden aus der Nachbarschaft und von Initiatoren des Urban Gardening Projekts "Rote Beete". Auf Einladung des Stadtteilbüros fand am 19. September 2022 ein Treffen im Stadteilbüro zur aktuellen Situation auf dem Platz zwischen Appelsgasse und Grempstraße beim Urban Gardening Projekt "Rote Beete" mit anschließendem Ortstermin statt. Daran teilgenommen haben u. a. Anwohnerinnen und Anwohner, Initiatorinnen und Initiatoren des Urban Gardening Projekts "Rote Beete", Vertreterinnen und Vertreter des Stadtteilbüros und des Sozialrathaus Bockenheim, das IFZ Lichtblick als zuständige Sozialeinrichtung für aufsuchende Jugendarbeit in Bockenheim und Mitglieder des Ortsbeirats mit Vertreterinnen und Vertretern der CDU, FDP, LINKEN. und GRÜNEN. Den Platz sowie die Sitzgelegenheiten in der dortigen "Ruine" nutzen u. a. unterschiedliche Jugendgruppen, die sich dort nach Angaben der Anwohnerinnen und Anwohner häufig bis spät in die Nacht treffen. Die Ruine wird auch von Wohnsitzlosen genutzt, was nach Auskunft der Teilnehmenden kein Problem darstelle, sondern als hilfreich angesehen werde, da durch sie regelmäßig das Areal gereinigt werde. Aufgrund der im letzten Jahr - auch durch Corona - angestiegenen Zahl von Besucherinnen und Besuchern an dem Platz komme es zu deutlich mehr Müll u. a. durch Pizzaschachteln, Getränke, Dönerschachteln, Scherben und Zigaretten. Dabei gäbe es immer wieder Spannungen zwischen Besucherinnen und Besuchern mit teilweise kleinen Kindern sowie den Unterstützerinnen und Unterstützern des Urban Gardening Projekts "Rote Beete", den Wohnsitzlosen und Jugendlichen. Anlass hierfür seien u. a. Konflikte aufgrund des herumliegenden Mülls, für den die derzeit vorhandenen Mülleimer zu klein seien. Die Anwohnerinnen und Anwohner waren sich einig, dass Jugendliche und Wohnsitzlose auf dem Platz willkommen seien, aber die Situation einer weiteren Klärung mit Unterstützung des IFZ Lichtblick bedarf mit dem Ziel, eine zufriedenstellende dauerhafte Lösung für Anwohner, Wohnsitzlose und Jugendliche zu entwickeln. Dabei waren alle Anwesenden der Auffassung, dass eine Müllgarage mit größerer Kapazität als die vorhandenen kleinen Mülleimer hierzu ein erster wichtiger Schritt sei, um mehr Ordnung und Ruhe reinzubringen und die Gesamtsituation zu entspannen, indem das Konfliktpotenzial hinsichtlich des Mülls reduziert werde. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Ziel und bittet den Magistrat, den vorhandenen Mülleimer (siehe Foto 1) durch eine größere Müllgarage zu ersetzen und den vorhandenen Mülleimer aus Foto 1 dichter bei den sich dort aufhaltenden Personen, z. B. in der Ruine, anzubringen (siehe Foto 2), entsprechend dem Wunsch von Betroffenen an o. g. Ortstermin. Die Kapazitäten der vorhandenen Mülleimer sind aufgrund der gestiegenen Zahl von Nutzern des Platzes nicht groß genug (Ziffer 1.). Außerdem wird gebeten, die Intervalle, die Müllgarage/-eimer zu leeren, deutlich zu erhöhen, indem sie z. B. gemeinsam mit den Mülleimern in der Leipziger Straße geleert werden. Ebenso sollte der Platz öfter gereinigt werden (Ziffer 2.). Quelle: Google Maps Foto 1 als möglicher Standort für eine Müllgarage (statt dem Mülleimer) Foto 2 als neuer Standort für den vorhandenen Mülleimer von Foto 1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.03.2022, EA 131 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 113 Aktenzeichen: 67-0
Umbau Schloßstraße für Radschnellweg Frankfurt Rhein-Main 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2022, OF 477/2 Betreff: Umbau Schloßstraße für Radschnellweg Frankfurt Rhein-Main 5 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten für wann der Ausbau der Schloßstraße zur Integration des geplanten Radschnellwegs Frankfurt Rhein-Main 5 geplant ist. Begründung: Die bisherigen bekannten Planungen zum Umbau der Schloßstraße gingen von einem Ausbau und anschließender Inbetriebnahme der Tram Linie 13 ab dem Jahr 2025 aus und waren daran gekoppelt. Da nun diese Planungen absehbar auf Grund von Umbauarbeiten am Hauptbahnhof nicht mehr verfolgt werden* entsteht die Sorge dies könne den Umbau der Schloßstraße allgemein verzögern, die nicht nur für den geplanten Radschnellweg dringend notwendig erscheinen. *Frankfurter Neue Presse vom 24.08.22 "Ausbau des Straßenbahn-Angebots wird eingedampft" Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Auskunftsersuchen V 518 2022 Die Vorlage OF 477/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im zweiten Satz der Begründung nach dem Wort "verzögern" das Wort "die" durch den Wortlaut "obwohl diese" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerkehrssituation im Bereich Woogstraße/Auf der Schloßhecke durch Anbringung zweier Spiegel verbessern hier: Sicherheit durch Anbringung zweier Spiegel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2716 entstanden aus Vorlage: OF 319/9 vom 23.06.2022 Betreff: Verkehrssituation im Bereich Woogstraße/Auf der Schloßhecke durch Anbringung zweier Spiegel verbessern hier: Sicherheit durch Anbringung zweier Spiegel Der Magistrat wird gebeten, auf der schraffierten Fläche in Höhe der Woogstraße 32 zwei Spiegel anzubringen, welche die Ausfahrt für Kfz-Fahrer übersichtlicher macht und dadurch eine bessere Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer erfolgt. Begründung: Die Ausfahrt von der Straße Auf der Schloßhecke auf die Woogstraße ist baulich bedingt für Autofahrer nur sehr schwer einsehbar. Hier besteht eine Gefahr für Radfahrer, die oft in hoher Geschwindigkeit bergab in Richtung Bahnunterführung Woogstraße unterwegs sind, sowie für Fußgänger. Mit Beginn des neuen Schuljahres werden viele Grundschüler an dieser Ecke die Straße Auf der Schloßhecke benutzen, um zur Diesterwegschule zu gelangen. Bei Autofahrern, welche von der Schloßhecke kommen und nicht in die Woogstaße einsehen können, besteht hier zusätzliches Gefahrenpotenzial. Die Anbringung von Spiegeln könnte die Situation entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 196 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 7
Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2022, OF 479/2 Betreff: Zugang für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße sperren - Einrichtung einer Sackgasse Leipziger Straße/Ecke Landgrafenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine dauerhafte Sperrung des Zugangs für den Autoverkehr von der Adalbertstraße auf die Leipziger Straße umsetzbar ist und die Einrichtung einer Sackgasse (Verkehrszeichen 357 "Sackgasse" mit Zusatzzeichen Nr. 2024 "keine Wendemöglichkeit") für den entsprechenden Straßenabschnitt der Leipziger Straße ab der Kreuzung Landgrafenstraße/ Wildunger Straße veranlasst werden kann, die dann in diesem Bereich grundsätzlich in beide Fahrrichtungen befahrbar wäre, um die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße zu Gunsten insbesondere des Fußgänger- und Fahrradverkehrs zu senken. Begründung: Die Leipziger Straße ist eine insbesondere von Fußgängern hochfrequentierte Einkaufsstraße, denen in verschiedenen Abschnitten allerdings nur vergleichsweise schmale Fußgängerwege zur Verfügung stehen. Durch starken Auto- und Fahrradverkehr sind auch Querungsmöglichkeiten der Leipziger Straße für Fußgänger oft schwierig. Während einer Baumaßnahme um den Jahreswechsel 2021/2022 auf Höhe der Ladengalerie war die Leipziger Straße wie beantragt geregelt. In der Folge nahm die Frequenz des Autoverkehrs auf der Leipziger Straße auch im weiteren Verlauf spürbar ab und führte im Übrigen im -nunmehr als Sackgasse geregelten Bereich- keinesfalls zu einem "Verkehrschaos". Die zu prüfende Maßnahme wäre schnell und kostengünstig umsetzbar und würde insbesondere den Anlieger- und Lieferverkehr auf der Leipzigerstraße weiter ermöglichen. In der Folge der Umsetzung der beantragten Maßnahme, die z.B. ein Jahr zur Probe umgesetzt werden kann, könnten weitere Überlegungen, wie die Einrichtung von Lieferzonen und weiteren Umgestaltungen folgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 479/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen SPD, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2733 entstanden aus Vorlage: OF 415/2 vom 19.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundlichkeit für die Leipziger Straße durch mehr Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Zebrastreifen, die aufgrund einer Bautätigkeit auf der Leipziger Straße von 2020 bis 2021 eingerichtet waren, dauerhaft an den jeweiligen oder anderen geeigneten Stellen in dem Bereich der Leipziger Straße zwischen dem Gebäude des ehemaligen Kaufhofes und der Ecke zur Landgrafenstraße eingerichtet werden können. Namentlich geht es um einzurichtende Zebrastreifen über die Leipziger Straße 1. auf Höhe des Hauses mit der Nr. 30 (Reformhaus) und Nr. 25 (Handyladen der Telekom) auf der Leipziger Straße, in unmittelbarer Nähe der Ecke zur Landgrafenstraße und Wildunger Straße, sowie 2. auf Höhe des Hauses mit der Nr. 48 (Frankfurter Volksbank) und Nr. 41 (DM-Drogerie) auf der Leipziger Straße, in unmittelbarer Nähe der Ecke zur Straße Am Weingarten . Begründung: Die zwischenzeitlich eingerichteten Zebrastreifen kamen an den genannten Stellen gut bei den Bürgerinnen und Bürgern an. Zumal durch den hohen Rad- und Autoverkehr auch in diesem Bereich der Leipziger Straße der Bedarf für Fußgängerinnen und Fußgänger an sicheren Querungsmöglichkeiten hoch ist. An ähnlichen Stellen der Leipziger Straße gibt es zurecht Zebrastreifen, sodass an dieser vergleichsweise engen und hochfrequentieren Passage der Leipziger Straße entsprechender Handlungsbedarf besteht. Bei dem letztgenannten Standort ist gewiss die gegenwärtige Bautätigkeit am Gebäude der Frankfurter Volksbank beachtlich und vor Umsetzung abzuwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 41 Antrag vom 26.05.2023, OF 677/2 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4501 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2751 entstanden aus Vorlage: OF 446/2 vom 21.08.2022 Betreff: Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT! Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positiver Prüfung umzusetzen: 1. eine barrierefreie öffentliche Toilettenanlage an einem geeigneten Standort in der Leipziger Straße bereitzustellen, falls eine bauliche Maßnahme kurzfristig nicht umsetzbar ist, sollte übergangsweise auf eine provisorische Mietlösung zurückgegriffen werden (Beispiele siehe unten); 2. die Toilettenanlagen in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" wieder vollumfänglich in Betrieb zu setzen und einen barrierefreien Zugang sowie ein lückenlos barrierefreies Leitsystem zu den Toilettenanlagen einzurichten. Begründung: Mobilitätseingeschränkte Menschen, die einen Rollstuhl oder einen Rollator nutzen müssen, sind darauf angewiesen, dass ausreichend barrierefreie öffentliche Toiletten zur Verfügung stehen. Während Personen ohne Einschränkungen in Notsituationen auf private Toiletten in Restaurants oder Cafés ausweichen können, besteht diese Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen überwiegend nicht. Nach Schilderungen von Betroffenen führt der Mangel an barrierefreien Toiletten dazu, dass ein längerer Aufenthalt in der Leipziger Straße unmöglich ist. Das gilt vor allem für die zunehmend heißen Sommertage. Eine erhöhte Flüssigkeitszufuhr führt zu einem verstärkten Harndrang. Wenn Betroffene den öffentlichen Raum nutzen wollen, verzichten sie deshalb häufig darauf (ausreichend) zu trinken. Damit stellt der Mangel an barrierefreien öffentlichen Toiletten auch ein Gesundheitsrisiko dar. Foto: privat Quelle: www.erento.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 623 Antrag vom 16.04.2023, OF 663/2 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4497 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13
Bitte mehr Mülleimer für die Leipziger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2734 entstanden aus Vorlage: OF 416/2 vom 19.06.2022 Betreff: Bitte mehr Mülleimer für die Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Leipziger Straße zwischen Höhe der Ecke zur Straße Am Weingarten und der Höhe der Ecke zur Landgrafenstraße und Wildunger Straße mindestens zwei weitere Mülleimer an geeigneter Stelle zu installieren. Begründung: Durch den hohen Publikumsverkehr besteht auf der Leipziger Straße der Bedarf einer sehr hohen Dichte an Mülleimern. An der beschriebenen Stelle Leipziger Straße/Ecke Markgrafenstraße wurde ein Mülleimer entfernt, der dort benötigt wird. Auf der beschriebenen Strecke zwischen Am Weingarten und Landgrafenstraße sind aus Sicht des Ortsbeirats zu wenig Mülleimer gesetzt, was jeweils auch Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils anmerkten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2681 Aktenzeichen: 79 4
Der Bürgersteig in der Mühlgasse ist kein Parkplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2741 entstanden aus Vorlage: OF 432/2 vom 09.06.2022 Betreff: Der Bürgersteig in der Mühlgasse ist kein Parkplatz Der Magistrat wird gebeten, geeignete (bauliche) Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken von Pkw auf dem Bürgersteig in der Mühlgasse (siehe Aufnahmen) zu unterbinden, sodass der Gehweg in seiner vollen Breite (für Fußgängerinnen und Fußgänger, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwagen etc.) zur Verfügung steht und auch die Überwege nicht von parkenden Pkw (siehe Foto 1) versperrt werden. Begründung: Es gab Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Die weiße Linie auf den Aufnahmen zeigt die Fluchtlinie der Gehwegbegrenzung. Es ist zu erkennen, dass fast alle Pkw zum Teil auf dem Gehweg parken. Foto 1: privat Foto 2: privat Foto 3: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 45 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2742 entstanden aus Vorlage: OF 433/2 vom 22.08.2022 Betreff: Fahrradaufstellfläche Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße Vorgang: OM 1046/21 OBR 2; ST 469/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die abgenutzte Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder an der Ampel am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße zu erneuern und auf voller Breite rot einzufärben; 2. zu prüfen und ggf. umzusetzen, ob vor der Aufstellfläche im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße auf der rechten Fahrspur ein roter Sicherheitsstreifen aufgebracht werden kann; 3. wie in der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 469, erwähnt, Fahrradpiktogramme mit Sharrows auf der rechten Fahrspur, zwischen Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße, aufzutragen. Begründung: Wie in der Anregung vom 03.11.2021, OM 1046, angeregt, sollte unter anderem die Markierung der Aufstellfläche für Fahrräder am Knotenpunkt Nauheimer Straße/Adalbertstraße/Schloßstraße erneuert werden, was in der Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469, aber keine Erwähnung gefunden hat. Im Bereich der Abbiegespur in die Schloßstraße werden Fahrradfahrende, die in Richtung Adalbertstraße fahren, oft übersehen und damit gefährdet. Das Aufbringen der Fahrradpiktogramme auf der rechten Fahrspur der Nauheimer Straße wird in der Stellungnahme "geprüft und gegebenenfalls angeordnet". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1046 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 469 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 46 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2745 entstanden aus Vorlage: OF 438/2 vom 02.06.2022 Betreff: Umbau des Woolworth-Gebäudes und des Parkplatzes Vorgang: V 37/21 OBR 2; ST 1461/21; B 158/22 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1.1 welche neuen Erkenntnisse dem Magistrat bezüglich des zum Woolworth-Areal gehörenden Parkplatzes (Juliusstraße 17) seit der Stellungnahme vom 23.08.2021, ST 1461, und über den Bericht vom 19.04.2022, B 158, hinaus vorliegen; 1.2 ob sich das Gebäude und Grundstück Leipziger Straße 88 (Woolworth-Gebäude) und der Parkplatz Juliusstraße 17 in gleicher Eigentümerinnen- und Eigentümerschaft befinden; 1.3 ob das Gebäude Leipziger Straße 88 derzeit oberhalb der Geschäftsflächen bewohnt ist; 1.4 inwiefern aus dem Bauantrag für die Leipziger Straße 88 hervorgeht, ob und wie der Umbau klimaangepasst erfolgt (Fassaden- und Dachbegrünung, F otovoltaik/Solarthermie auf dem Dach, Nutzung von Geothermie, nachhaltige Bau- und Dämmmaterialien, Baustoffrecycling etc.); 1.5 in welchem Umfang die Umsetzung von Elementen aus Punkt 1.4 auf die Bauberatung durch den Magistrat zurückgehen; 1.6 ob durch die Neuerrichtung von insgesamt 121 Pkw-Stellplätzen (laut Bericht B 158), Flächen auf dem Parkplatz Juliusstraße 17 frei und entsiegelt werden und ob in den umliegenden Straßen bisherige Parkplätze obsolet und damit anderen Nutzungen (Parklets, Außengastronomie, Baumpflanzungen etc.) zugeführt werden können und 1.7 wie bei der Neuerrichtung von acht Wohneinheiten die Erhaltungssatzung E47 berücksichtigt wird. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, sich gegenüber der Bauherrin dafür zu verwenden, 2.1 zeitnah gemeinsam mit der Bauherrin das Bauvorhaben in der Bürgerinnen- und Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 detailliert vorzustellen; 2.2 einen Ortstermin mit dem Ortsbeirat 2, dem Magistrat und der Bauherrin noch in diesem Kalenderjahr zu realisieren. Begründung: Es besteht Informationsbedarf. Aufgrund der zentralen Lage in Bockenheim und der Größe des Areals ergibt sich ein Interesse an öffentlicher Vorstellung des Bauvorhabens sowie die Sinnhaftigkeit eines Ortstermins, um dieses auch seitens des Ortsbeirates konstruktiv begleiten zu können. Eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats bleibt dessen ungeachtet für künftige Bezugnahmen notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 37 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2021, ST 1461 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 158 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 418 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0
Bauruine Leipziger Straße 32 HH - Sachstand
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.09.2022, OF 466/2 Betreff: Bauruine Leipziger Straße 32 HH - Sachstand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: - Welchen Sachstand gibt hinsichtlich der Bauruine Leipziger Straße 32 Hinterhaus? - Gibt es aktuell noch eine bauliche Planung (Markthalle/ Wohnungen), wie sie Mitte der 90er Jahre angeblich vom Eigentümer verfolgt wurde? - Wenn nein, welche Ziele verfolgt der Eigentümer aktuell? Bauantrag? - Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, den Eigentümer zur Vollendung des Baus oder zum Abbruch der Ruine zu bewegen? - Wäre ein Instandsetzungsgebot in diesem Fall ein adäquates Instrument? Begründung: Die Bauruine in der Leipziger Straße 32 HH ist in Bockenheim seit fast 20 Jahren ein Ärgernis. Sie blockiert eine attraktive Nutzung (z.B. durch die Gastronomie im Vorderhaus) sowie die Möglichkeiten, den Hinterhof klimawandelgerecht zu gestalten und zu begrünen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.06.2022, OF 417/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 492 2022 1. Die Vorlage OF 417/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 466/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStraßenbahn Hamburger Allee zweigleisig ausbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 453/2 Betreff: Straßenbahn Hamburger Allee zweigleisig ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine der nachstehend beschriebenen 3 Varianten auf Realisierbarkeit geprüft werden kann. Variante 1 Im bisher eingleisigen Abschnitt wird das Gleis um etwa eine halbe Gleisbreite nach Norden (zur Baumreihe hin) verschoben. Dadurch könnte genügend Platz gewonnen werden, um das zweite Gleis parallel dicht an der südlichen Baumreihe entlang durchzuziehen. Variante 2 Das südliche Gleis wird aus der Haltestelle Nauheimer Straße nach rechts in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee verschwenkt, wird in der Straßenfläche bis zur Kreuzung mit der Schloß- und Varrentrappstraße geführt und dort in das vorhandene südliche Gleis der Haltestelle Varrentrappstraße eingeleitet. Die südliche Baumreihe bietet neben dem östlichen Ende der Haltestelle Nauheimer Straße wegen eines fehlenden Baumes genügend Platz für das Ausschwenken des Gleises auf die Straße; im weitläufigen Kreuzungsbereich neben der Haltestelle Varrentrappstraße ist mehr als genug Platz zum Zurückschwenken des Gleises auf die vorhandene Linie. Die Fahrbahn der Hamburger Allee ist in diesem Bereich ausreichend breit für die Straßenbahn; lediglich direkt hinter dem Einschwenkpunkt könnten 1-2 Parkplätze wegfallen. Das Straßenverkehrsaufkommen ist gering, so daß Unterbrechungen durch die Straßenbahn nicht zu Rückstau führen dürften. Eine entsprechende Ampelschaltung durch die Straßenbahn ist die einzige nötige Vorkehrung. Variante 3 Das südliche Gleis wird - aus der Bahnunterführung kommend - direkt in die südliche Fahrbahn der Hamburger Allee eingeleitet und durchgeführt bis zur Haltestelle Varrentrappstraße mit einer Anbindung wie in Variante 2 beschrieben. Die südliche Haltestelle Nauheimer Straße wird um 180 Grad gedreht, da nun der Zugang zur Bahn auf der bisherigen Rückseite der Station erfolgt, vgl. Foto unten rechts. Ansonsten gelten die Bemerkungen zu Variante 2. Die nachstehenden Fotos zeigen die Straßensituation im mittleren (links) und östlichen Abschnitt der Hamburger Allee, wo bei den Varianten 2 und 3 die Schienen entlang laufen. Der Radweg bleibt auf ganzer Länge von den Umbauten unberührt. Das nachstehende Foto gibt einen Eindruck von der Kreuzung Hamburger Allee / Schloßstraße / Varrentrappstraße mit symbolisierter neue Gleisführung bei Variante 2 und 3. In allen Plänen und Fotos zeigen rote Linien den vorhandenen Zustand, blaue Linien die vorgeschlagenen Änderungen. Alle in den Vorschlägen gezeigten Verschwenkungen sind mit den bereits vorhandenen Gleisradien realisierbar; die benötigten linearen Ausdehnungen sind gleich groß wie in der vorhandenen Situation. Sollte - wie in Presseberichten schon angedeutet - eine zukünftige Erweiterung des Angebots auf Züge in Doppeltraktion beabsichtigt sein, böten die drei genannten Varianten keine besonderen Schwierigkeiten; Variante 3 könnte sogar Vorteile dafür bieten. Das Problem dabei besteht vielmehr in der verfügbaren Länge der Haltestelle Varrentrappstraße, welche von den vorgestellten Varianten nicht berührt ist. Quellen der Fotos und Pläne: Basisplan: RMV, bearbeitete Pläne und Fotografien: Verfasser. Begründung: Bereits heute führt der eingleisige Streckenabschnitt zwischen den Haltestellen Nauheimer Straße und Varrentrappstraße zu teils langen Verzögerungen sowohl auf der Strecke der Linie 17 selbst als auch rückwirkend auf die abzweigende Strecke der Linie 16. Der RMV plant eine Taktverdichtung auf 5 Minuten, die störungsfrei nur abgewickelt werden kann, wenn der bisher eingleisige Abschnitt zweigleisig ausgebaut wird. Da die doppelte Baumreihe der Allee unbedingt erhalten bleiben muß, eine - bisher bereits diskutierte - Verschiebung einer Baumreihe aber sowohl sehr teuer als auch au-ßerordentlich riskant für die Überlebenschance der Bäume wäre, ist es wichtig, verschiedene auch unkonventionelle Ideen in die Diskussion einzubringen, über die dann die Fachleute des RMV zusätzlich zu ihren sicher bereits vorhandenen eigenen Ansätzen beraten können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wird zurückgestellt, bis ein Ortstermin zu diesem Thema stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 453/2 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenGrundstückstausch zwischen „Am Spritzenhaus 1-3“ und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der Kerschensteinerschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 182/7 Betreff: Grundstückstausch zwischen "Am Spritzenhaus 1-3" und der Schwälmer Straße 28 zugunsten der Kerschensteinerschule Der Ortsbeirat begrüßt, dass seine Forderungen u.a. aus der OM 1869/2022 zur Erweiterung der Fläche der Kerschensteiner Schule um die Liegenschaft "Am Spritzenhaus" nun vom Magistrat durch den Grundstückstausch mit der M 106 umgesetzt werden. Der Vorgang stellt aus Sicht des Ortsbeirats eine für beide Parteien vorteilhafte Veränderung dar. Die Vorstellung der Planungen zum Neubau der Kerschensteiner Schule im Ortsbeirat durch die Bildungs- und Baudezernentin Sylvia Weber und ihrem Planungsteam am 28.6.2022 beinhalteten diese erweiterten Flächen noch nicht. Auf Nachfrage in der Sitzung wurde erläutert, dass die Neubauplanungen derzeit eine Vierzügigkeit vorsehen. Dies wird ebenso in der Begründung zur M 106 formuliert. Dies vorausgeschickt möchte der OBR wissen: 1. Inwiefern wird das Konzept zum Neubau der Kerschensteiner Schule gegenüber der Planungsvorstellung in der Ortsbeiratssitzung am 28.06.2022 angepasst und welche Änderungen (auch hinsichtlich der zeitlichen Planung) ergeben sich konkret durch den angestrebten Flächentausch? 2. Warum wird die Schule nicht fünfzügig gebaut, um den erwarteten steigenden Schüler*innenzahlen gerecht zu werden, wie von der Schulgemeinde gefordert? Geht der Magistrat davon aus, dass die Schüler*innenzahlen in den nächsten Jahren durch Neubauten in der Umgebung (z.B. Grundschule Schönhofviertel) konstant bleiben bzw. zurückgehen und daher eine Vierzügigkeit tatsächlich sinnvoll wäre? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.07.2022, M 106 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2022 1. Der Vorlage M 106 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 182/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass als zweite Frage "Wird aufgrund des neuen Sachstands die Straße Am Spritzenhaus bis zur Mühlwehrstraße in die Planung für eine Schulflächenerweiterung einbezogen?" ergänzt wird und aus der Ziffer 2 Ziffer 3 wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBarrierefreie Straßenbahnlinie 16, jetzt!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2448 entstanden aus Vorlage: OF 421/2 vom 07.06.2022 Betreff: Barrierefreie Straßenbahnlinie 16, jetzt! Vorgang: B 209/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass alle Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 im Ortsbezirk 2 barrierefrei nutzbar sind. 1. Dafür sollen folgende Maßnahmen geprüft und bei positiver Prüfung umgesetzt werden: a) Barrierefreier Ausbau aller Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 im Orts bezirk 2 bis spätestens Ende 2025; b) Priorisierung des barrierefreien Ausbaus der Haltestellen "Frauenfriedenskirche", "Juliusstraße" sowie "Adalbert-/Schloßstraße" und "Markus-Krankenhaus"; c) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Einsatz von Personal und Unterstützungstechnik (z. B. elektronisch-betriebene Rampen) zur Überwindung von Barrieren beim Ein- und Ausstieg, wo Bedarf besteht, die Rampen müssen auch für Haltestellen ohne Haltestelleninseln geeignet sein; d) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Ausstattung aller Straßenbahnen der Straßenbahnlinie 16 mit Notruftasten, über welche Betroffene besonderen Unterstützungsbedarf beim Straßenbahnpersonal anmelden können (z. B. auch längere Öffnung der Türen); e) bis zu einem barrierefreien Ausbau: Ausstattung aller Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 mit barrierefreien Informationstafeln, die Betroffenen Auskunft über Unterstützungsleistungen geben, u. a. sollten Servicenummern der VGF aufgeführt sein. 2. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen auch während der Umbaumaßnahmen gehört und beachtet werden, etwa durch die regelmäßige Unterrichtung und Anhörung des Beauftragten der Stadt für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG). Begründung: Mit der Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit für alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eine Selbstverständlichkeit werden. Zu dieser Verpflichtung hat sich auch die Stadt Frankfurt am Main bekannt. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, den ÖPNV bis zum 01.01.2022 vollständig barrierefrei zu gestalten. Diese Deadline ist verstrichen und gerade in Frankfurt ist man von diesem Ziel noch meilenweit entfernt. Nach Auskunft der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH, und wie teilweise auch dem Bericht vom 16.05.2022, B 209, zu entnehmen ist, wird ein Großteil der Haltestellen der Straßenbahnlinie 16 gemäß Nahverkehrsplan erst ab 2026 barrierefrei ausgebaut. Diese Planung ist so nicht hinnehmbar. Grundsätzlich stellen Haltestellen, an denen direkt von der Straße aus ein- und ausgestiegen werden muss (wo es also keine Haltestelleninseln gibt), eine besondere Barriere für Menschen mit Einschränkungen dar. Zwar sind die Straßenbahnen mit Rampen ausgestattet, diese sind für solch steile Ein- und Ausstiege allerdings ungeeignet. Ein Umbau der Haltestellen "Frauenfriedenskirche", "Juliusstraße" sowie "Adalbert-/Schloßstraße" (in Richtung Ginnheim) sollte entsprechend priorisiert werden. Der barrierefreie Ausbau der Haltestelle "Markus-Krankenhaus" soll plangemäß erst im Jahr 2030 erfolgen. Dabei ist gerade bei dieser Haltestelle von einem besonderen Bedarf an barrierefreier Nutzung auszugehen, da diese vor allem auch von (mobilitäts-) eingeschränkten Patientinnen und Patienten genutzt wird. Barrieren aus dem Weg zu räumen, um allen Menschen eine Teilhabe am öffentlichen Leben und einen Zugang zu öffentlichen Gütern zu ermöglichen, ist keine Frage der Ressourcen, sondern des politischen Willens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 209 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 294 Antrag vom 11.05.2024, OF 914/2 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5486 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1895 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 2 am 10.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 2 am 18.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-11
Bockenheim attraktiver gestalten! Öffentlicher Raum Leipziger Straße/Ladengalerie/Delkeskampsches Haus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2447 entstanden aus Vorlage: OF 414/2 vom 16.06.2022 Betreff: Bockenheim attraktiver gestalten! Öffentlicher Raum Leipziger Straße/Ladengalerie/Delkeskampsches Haus Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, 1. dass die Ummauerung des Baumes am westlichen Eingang zur Ladengalerie (Tedi-Nutzung) erneuert wird bzw. so gestaltet wird, dass der Baum ausreichend Wurzelraum hat (siehe Fotos); 2. dass die Fassaden des Delkeskampschen Hauses von Verschmutzungen gereinigt werden; 3. dass der öffentliche Raum um das Delkeskampsche Haus (insbesondere im Bereich der Sitzbänke) häufiger und besser gereinigt wird sowie dort Müllgaragen aufgestellt werden; 4. dass der immer wieder vagabundierende Fahrradständer (ursprünglich am östlichen Eingang der Ladengalerie befestigt, jetzt direkt an der Leipziger Straße den Weg versperrend) direkt am Delkeskampschen Haus so befestigt wird, dass er nicht mehr verschoben werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2424 Antrag vom 02.01.2023, OF 569/2 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3433 Aktenzeichen: 66 0
Sossenheim: Verlegung der Schrankenanlage sowie Anbringung weiterer Mülleimer in den Sulzbachwiesen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2364 entstanden aus Vorlage: OF 524/6 vom 27.06.2022 Betreff: Sossenheim: Verlegung der Schrankenanlage sowie Anbringung weiterer Mülleimer in den Sulzbachwiesen Vorgang: OM 4062/18 OBR 6; ST 1764/19; V 82/21 OBR 6; ST 1978/21 Mehrere Anwohner haben dem Ortsbeirat geschildert, dass der östliche Zugang der Sulzbachwiesen (Einfahrt Schaumburger Straße 48 bis 50) oft unerlaubt befahren wird. Teilweise werden im dortigen Landschaftsschutzgebiet entlang des hinteren Teils der Henri-Dunant-Schule entsprechende Autos über Nacht abgestellt. Des Weiteren kommt es beim unerlaubten Befahren des Öfteren zu Beinahekollisionen mit Radfahrerinnen und Radfahrern. Beim unerlaubten Befahren wird seitens der Autofahrerinnen und Autofahrer nicht nur die asphaltierte Wegstrecke genutzt, sondern auch dortige Grünfläche befahren und folglich dadurch beschädigt. Entlang des Weges (der auch als täglicher Schulweg von Schülerinnen und Schülern genutzt wird) ist des Weiteren Müll in den Grünflächen vorzufinden. Die Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die jetzige Schrankenanlage (bisher an der Brücke zum Sulzbach gelegen) in Richtung der östlichen Einfahrt (auf Höhe der neuen Einfahrt der Henri-Dunant-Schule im Zufahrtsbereich der Schaumburger Straße 48 bis 50) zu verlegen, um die Zufahrtsproblematik in Ergänzung zur Stellungnahme ST 1978 (dort wurden u. a. benannte Zufahrtsverstöße festgestellt) und die damit einhergehende Beschädigung von Grünflächen zu vermeiden (Schutzgedanke auch entnehmbar aus Stellungnahme ST 1764); 2. entlang des asphaltierten Weges (hinter der Henri-Dunant-Schule) hin zum Sulzbachpark Mülleimer zu installieren, um die dortige Flora und Fauna des Schutzgebietes vor Vermüllung zu schützen. bisheriger Standort der Schrankenanlage angestrebter Standort der Schrankenanlage Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4062 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1764 Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 82 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1978 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2434 Antrag vom 06.11.2022, OF 626/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3180 Antrag vom 22.01.2023, OF 669/6 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3508 Aktenzeichen: 32 1
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (§ 177 BauGB) für die seit circa 25 Jahren leer stehende Bauruine Leipziger Straße 32HH
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2022, OF 417/2 Betreff: Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot (§ 177 BauGB) für die seit circa 25 Jahren leer stehende Bauruine Leipziger Straße 32HH Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat wird beauftragt, durch Erlass eines Modernisierungs- und Instandsetzungesgebots nach § 177 BauGB, dafür Sorge tragen, das die seit ca 25 Jahren leerstehende Bauruine im Hinterhof der Leipziger Straße 32 endlich einer sinnvollen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Im Hinterhof des Geländes Leipziger Straße 32 wurde Mitte der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts mit dem Bau einer sogenannten Kleinmarkthalle begonnen, um das jahr 2007 wurde von der Stadt genehmigt, das Auf der Bauruine Wohnungen gebaut werden können. Dieser Bau wurde bic heute nicht beendet, und steht als Bauruine da. In Zeiten des Wohnungsmangels, ist es dringend notwendig durchBeschluß eines Bau und Instandsetzungsgebotes nach § 177BauGB, dafür zu sorgen das die Wohnungen fertigegestellt werden Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2022, OF 466/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 04.07.2022, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 417/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 492 2022 1. Die Vorlage OF 417/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 466/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenBaumaßnahmen besser im Frankfurter Westen abstimmen (z. B. erneut laufende Baumaßnahme an der Michaelstraße 45 bis 71)
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2022, OF 518/6 Betreff: Baumaßnahmen besser im Frankfurter Westen abstimmen (z. B. erneut laufende Baumaßnahme an der Michaelstraße 45 bis 71) In mehreren Fällen ist im Gebiet des Frankfurter Westens zu beobachten, dass nach großflächig angelegten Baumaßnahmen (z.B. Straßen und Gehwegsanierungen) kurze Zeit darauf an gleicher Stelle erneute Bauarbeiten (wiederholtes aufbaggern von zuvor sanierten Straßen und Gehwege) ausgeführt werden. Diese Handhabung führt in vielen Fällen (wie zum Beispiel bei der derzeit beidseitig durchgeführten Baustelle in der Michaelstr. 45-71) dazu, dass jedes Mal erneut ein entsprechendes Haltverbot eingerichtet werden muss. Diese Maßnahmen führen für die Anwohnerinnen und Anwohner mehrmals hintereinander zu einer Verschärfung der Parkplatzproblematik im Umkreis des Baustellengebietes. Den Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende damit zusammenhängende Fragstellung zu beantworten: Kann bei zukünftigen Sanierungen im Frankfurter Westen besser sichergestellt werden, dass über die Sanierung hinaus anfallende zukünftige Arbeiten bereits bei Straßen-, Gehwegsanierungen miteinbezogen werden können, um eine weitere Belastung der an der Baustelle beeinträchtigten Anwohnerschaft zu vermeiden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Auskunftsersuchen V 435 2022 Die Vorlage OF 518/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGeplante Straßen- und Kanalbaumaßnahmen im Bereich Schäfers Gärten/ Ginnheimer Mühlgasse/Ginnheimer Hang
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2297 entstanden aus Vorlage: OF 268/9 vom 17.05.2022 Betreff: Geplante Straßen- und Kanalbaumaßnahmen im Bereich Schäfers Gärten/ Ginnheimer Mühlgasse/Ginnheimer Hang Vorgang: Werksmitteilung Nr. 21/13 vom 19.07.21 Der Magistrat wird gebeten, die Anwohner und den Ortsbeirat umgehend über die im oberen Bereich Schäfers Gärten/Ginnheimer Mühlgasse/Ginnheimer Hang geplanten Straßen- und Kanalbaumaßnahmen umfassend zu informieren. Neben dem zeitlichen Ablauf sind vor allen Dingen Fragen zum Thema Erreichbarkeit der Häuser während der Bauzeit, Erreichbarkeit der Grundstücke mit dem eigenen Pkw, Müllabfuhr, Krankenwagen und Feuerwehr etc. von Interesse. Wie ist die schnelle Erreichbarkeit im Falle eines Notfalleinsatzes gewährleistet? Durch die Arbeiten an der Main-Weser-Bahn-Strecke ist eine schnelle Erreichbarkeit von der Woogstraße oder Niedwiesenstraße nicht gegeben. Der Durchgang vom Spielplatz Am Höhenblick hinunter zum Bolzplatz ist zurzeit nicht für den dauerhaften Autoverkehr ausgelegt. Werden die Anwohner der Straße Am Niddablick ebenfalls an den Kanal angeschlossen, oder müssen diese nach wie vor die vorhandenen Sickergruben benutzen? Einige Grundstücke der Straße Am Niddablick sind mit den höhergelegenen Häusern der Straße Am Weimarfloß verbunden. Bleibt dies so, oder ist auch hier eine Trennung und ein Anschluss an den neuen Kanal vorgesehen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2287 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 0
Erneuerung vorhandener Piktogramme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.05.2022, OM 2260 entstanden aus Vorlage: OF 389/2 vom 15.05.2022 Betreff: Erneuerung vorhandener Piktogramme Der Magistrat wird gebeten, noch in dieser Frühlingssaison, ansonsten so bald wie möglich, für eine Erneuerung der Fahrradpiktogramme auf der Adalbertstraße zu sorgen. Begründung: Die Fahrradpiktogramme sind in die Jahre gekommen, stark abgenutzt und teilweise kaum noch zu erkennen. Sie erlauben den Radfahrenden in südwestlicher Richtung, also von der Schloßstraßenkreuzung kommend in Richtung Bockenheimer Warte, die Benutzung des Autofahrstreifens. Es gibt zwar auch einen Radweg neben dem Fußweg, doch dieser ist holprig und in keinem guten Zustand und lädt zu Kollisionen mit den zu Fuß Gehenden ein und mit den Menschen, die aus abgestellten Autos rechts aussteigen (Dooring-Zone rechts). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2312 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2312) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 7
Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der RotKreuzBaracke in der Kaufunger Straße 9 werden?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2088 entstanden aus Vorlage: OF 351/2 vom 11.04.2022 Betreff: Wie groß kann das Gebäude für ein soziales Zentrum auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 werden? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie groß ein Gebäude für ein soziales Zentrum als Ersatz für den Bürgertreff Schwälmer Straße werden kann. Dabei sind die Fluchtlinien im Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 sowie § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich ohne qualifizierten Bebauungsplan) zu berücksichtigen. Begründung: Für das Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 legt der gültige Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 eine Bebauung entlang der Fluchtlinie entlang des Gehweges der Kaufunger Straße fest. Dies würde bedeuten, das theoretisch eine Blockrandbebauung von der Hausnummer 7 bis zum Gebäude der Kaufunger Schule möglich wäre. Berücksichtigt man den § 34 Baugesetzbuch, der im Innenbereich bei dem Fehlen von qualifizierten Bebauungsplänen gilt, welche die Art und das Maß der Bebauung auf den Grundstücken festlegen, so kann hier eine Bebauung wie in der Nachbarschaft stattfinden. Dies würde bedeuten, dass auf dem Gelände der Rot-Kreuz-Baracke in der Kaufunger Straße 9 ein Gebäude mit vier Geschossen bis zum Rand des Gehweges gebaut werden kann. Die Gebäude Kaufunger Straße 7 und die Kaufunger Schule, Kaufunger Straße 11, sind jeweils viergeschossig. Außerdem war auf dem Gelände Kaufunger Straße 9 vor dem Zweiten Weltkrieg ein mehrgeschossiges zerstörtes Gebäude vorhanden, wie aus dem Fluchtlinienplan F1631 vom 22.06.1953 hervorgeht. Anlage 1 (ca. 330 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2281 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2281) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 63 1
Sanierung der Straße Ginnheimer Hohl
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1913 entstanden aus Vorlage: OF 224/9 vom 13.03.2022 Betreff: Sanierung der Straße Ginnheimer Hohl Der Magistrat wird gebeten, Planungen für die Sanierung der Straße Ginnheimer Hohl anzufertigen und dem Ortsbeirat vorzustellen. Diese Planungen sollen möglichst folgende Punkte berücksichtigen: 1. Aufpflasterung der Fahrbahn ab kurz vor der Einmündung der Straße Am Mühlgarten bis auf die Gabelung vor den Einmündungen der Straßen Alt-Ginnheim und Woogstraße; 2. Anordnung der Schrittgeschwindigkeit im Bereich der Aufpflasterung zum Schutz der Fußgänger - insbesondere der Hort-, Kindergarten- und Schulkinder -, aber auch der Radfahrer; 3. wo möglich versetztes Parken im Fahrbahnverlauf ab Beginn der Aufpflasterung; 4. wenn möglich Ausweisung des Bereiches der Aufpflasterung als "Shared Space"; 5. wo möglich Anpflanzung von Bäumen im Bereich der Aufpflasterung. Mit den Maßnahmen sollen folgende Ziele erreicht werden: a) wie unter Ziffer 2. beschrieben ein besserer Schutz aller Verkehrsteilnehmer durch geringere Geschwindigkeiten; b) Optimierung der räumlichen Verhältnisse entlang der Straße und "Entkrampfung" aktuell beengter oder sehr stark genutzter Teilstücke; c) durch das Ende der Aufpflasterung vor der Fahrbahn von der Woogstraße am Übergang in die Straße Alt-Ginnheim wird ein versehentliches jedoch verbotenes Abbiegen von Lkw-Verkehr in die Straße Ginnheimer Hohl an dieser Stelle noch deutlicher vermieden; d) Erhöhung der schattigen Plätze wie auch der Aufenthaltsqualität insgesamt durch die Bepflanzung; e) Sanierung des schon lange sanierungsbedürftigen Fahrbahnbelages der Straße Ginnheimer Hohl. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1716 Aktenzeichen: 66 5
Bauarbeiten in der Straße Am Weimarfloß
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1912 entstanden aus Vorlage: OF 223/9 vom 14.03.2022 Betreff: Bauarbeiten in der Straße Am Weimarfloß Am Donnerstag, dem 10. März 2022, wurde der Ortsbeirat über den Ortsvorsteher informiert, dass ab dem folgenden Montag, dem 14. März 2022, für circa drei Monate Bauarbeiten in der Straße Am Weimarfloß stattfinden werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten sicherzustellen, dass Ankündigungen in Zukunft sechs bis acht Wochen vor Baubeginn an die Anwohner der betroffenen Straße sowie an die Anwohner der betroffenen benachbarten Straßen gehen. Begründung: Es muss gewährleistet sein, dass Eigentümer geplante Instandhaltungen neu terminieren, damit die Handwerker auch Parkmöglichkeiten vorfinden. Die Lehrer und Mitarbeiter der Diesterwegschule sowie Besucher des TSV Ginnheim müssen sich auch für diese Zeit andere Parkmöglichkeiten bzw. andere Möglichkeiten suchen, um ihr Ziel zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1715 Aktenzeichen: 66 0
Haushalt 2022 Produktgruppe 16.2 Verkehrsplanung Umbau der Schloßstraße umsetzen und forcieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2022, OF 307/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktgruppe 16.2 Verkehrsplanung Umbau der Schloßstraße umsetzen und forcieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Stadt Frankfurt am Main wird den Umbau der Schloßstraße forciert und prioritär umsetzen. Es wird angestrebt, den Umbau der Schloßstraße bis 2024 umzusetzen. Der Magistrat wird beauftragt, die nötigen Planungen und Maßnahmen zu ergreifen sowie die für den Umbau notwendigen Finanzmittel bereitzustellen. 2. Ziel ist hierbei, die Schloßstraße zur Nutzung einer Straßenbahnlinie sowie den Anschluss an den sog. Radschnellweg zu ertüchtigen. Prioritär vorgezogen wird der Umbau der Schloßstraße, um Rad- und KFZ-Verkehr in seiner jeweiligen verkehrlichen Nutzung der Schloßstraße alsbald wieder zu trennen. 3. Für den Zweck der Vorplanung "Umbau Schloßstraße" werden die notwendigen Personalressourcen im Dezernat sowie für 2022 ein Betrag von EUR 50.000,- zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung sowie dem Ortsbeirat im ersten Quartal 2023 über die Planung zu berichten. Begründung: Die Schloßstraße ist wegen dem geplanten Radschnellwegs Frankfurt-Vordertaunus FRM 5, welcher über die Schloßstraße geführt werden wird, sowie der Reaktivierung der Straßenbahntrasse in den Regelbetrieb durch den Nahverkehrsplan 2025+ (Linie 13), umzubauen. Insbesondere der Um- bzw. Rückbau des Gleisbetts auf der Schloßstraße wird seit Jahrzehnten gefordert. Prioritär vorzuziehen ist der Umbau der Schloßstraße, um den Kfz- und Fahrradverkehr auf der Schloßstraße in der Perspektive alsbald wieder zu trennen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 307/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Etatanregung EA 118 2022 Die Vorlage OF 307/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Ziffer 3.: GRÜNE, 2 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und FDP (= Ablehnung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenStand Bauvorhaben Schwälmer Straße und neue Saalbaukapazitäten für Bockenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2022, OF 297/2 Betreff: Stand Bauvorhaben Schwälmer Straße und neue Saalbaukapazitäten für Bockenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie der aktuelle Planungsstand für den Umbau der ehemaligen Saalbau Schwälmer Straße ist, und welche Wohnraumkapazitäten im geförderten Wohnungsbau letztendlich an dem Standort neu geschaffen werden; 2. an welchem Standort und in welchem Zeitraum der Magistrat beabsichtigt, für den Kernbereich Bockenheims einen Ersatz an Saalbaukapazitäten zu schaffen. Begründung: Informationsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 354 2022 Die Vorlage OF 297/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 320/2 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.12 Kommunale Abfallwirtschaft Müllgaragen für den Ortsbezirk 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, 1. im Haushalt 2022 werden zusätzliche 54.000 € bereit gestellt, um 30 Müllgaragen mit 120 L Fassungsvermögen auf besonders müllbelasteten öffentlichen Plätzen und Flächen im Ortsbezirk zu installieren. 2. der Magistrat möge die Standorte im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat und der FES festlegen. Begründung: Große Müllmengen treffen im Ortsbezirk an vielen Stellen auf eine ungenügende Entsorgungsinfrastruktur. Veraltete Abfallbehälter, die zu klein und oftmals nicht krähensicher sind, machen eine ordentliche Entsorgung unmöglich. Wilder Müll landet in der Umwelt, in unseren Parks und auf unseren Straßen und provoziert zahlreiche Beschwerden von Bürger*innen. Wo alte Abfalleimer durch moderne und größere Müllgaragen ersetzt oder durch diese ergänzt wurden, wie z.B. auf dem Kurfürstenplatz, hat dies die Abfallproblematik deutlich entspannt. Es braucht deshalb zusätzliche Müllgaragen, die auch an anderen müllbelasteten Flächen im Ortsbezirk Abhilfe schaffen. Zu diesen Flächen gehören u.a. der Celsiusplatz sowie die zwei benachbarten Plätze in der City West, der Rebstockpark, der Hülya-Platz sowie das Umfeld stark frequentierter Restaurants, beispielsweise in der Adalbertstraße oder der Leipziger Straße. In seinen Stellungnahmen hatte der Magistrat zuletzt das Aufstellen der Müllgaragen grundsätzlich als gute Lösung begrüßt, gleichzeitig aber festgestellt, dass dem Grünflächenamt für eine Beschaffung zusätzlicher Müllgaragen (in ausreichender Menge) aktuell keine Mittel für die angeregte Maßnahme zur Verfügung stehen. Die Kosten einer Müllgarage belaufen sich auf 1.800 €. Mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln könnten damit 30 weitere Müllgaragen beschafft werden. Dies würde zu einer merklichen Verbesserung der Abfallsituation und damit zu einer signifikanten Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Ortsbezirk beitragen. Antragsteller: GRÜNE SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO I, TOP 33 Beschluss: Etatanregung EA 131 2022 Die Vorlage OF 320/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung); 1 CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, SPD, LINKE.
Weiter lesenStarkregen-Prävention Schulen und Straßen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1684 entstanden aus Vorlage: OF 192/9 vom 30.01.2022 Betreff: Starkregen-Prävention Schulen und Straßen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich Prävention und Bewältigung von Starkregenereignissen im Ortsbezirk darstellt. Nach der Starkregenkarte Frankfurt sind beispielsweise die Straßen Dehnhardtstraße, Kirchhainer Straße, Kurhessenstraße, Zehnmorgenstraßen, Hügelstraße, Woogstraße, Raimundstraße, Ricarda-Huch-Straße in Teilen betroffen. Vor allem die Flächen der Johann-Hinrich-Wichern-Schule und in Teilen auch die der Ziehenschule sind als Überflutungsbereiche markiert. Begründung: Die Starkregenkarte Frankfurt informiert über die Gefährdung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1213 Antrag vom 29.10.2022, OF 373/9 Aktenzeichen: 66 0
Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim)
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.02.2022, OF 289/2 Betreff: Frühzeitige Einbeziehung des Ortsbeirates und der Kinderbeauftragten bezüglich der Kinderbetreuung an der neuen Grundschule/Schloßstraße (Bockenheim) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, wie viele Hortplätze neben den Betreuungsplätzen an der Schule selbst benötigt werden, 2. zu prüfen und zu berichten, welche der umliegenden Horte künftig Schülerinnen und Schüler der neu zu gründenden Grundschule aufnehmen sollten, 3. zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen zu treffen sind, damit diese Einrichtungen auch gut erreichbar sind und 4. sich anschließend mit dem Ortsbeirat ggfs. im Rahmen von Ortsterminen oder einer Sitzung darüber auszutauschen, welche Maßnahmen bzgl. 1-3 zu ergreifen sind. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt das Vorhaben, in dem ehemaligen DIPF-Gebäude eine Grundschule einzurichten. Gerade in zentral gelegenen Stadtteilen wie Bockenheim sind die meisten Familien auf eine Mittagsbetreuung ihrer Grundschulkinder angewiesen. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in diesem neu entstehenden Grundschulbezirk ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen entstehen wird. Im Rahmen der Vorstellung der Planungen zur neuen Grundschule 24.11.2021 im Ortsbeirat legte die Dezernentin da, dass zwar betreuungsplätze in der Schule selbst, vss. im Rahmen einer sogenannten "Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB)" entstehen werden, diese aber nicht den Bedarf vollständig abdecken werden. Im Umfeld liegen diverse Horte (Mädchenhort, Friesengasse 14; Kita Werrastraße 39), die bisher von Schülerinnen und Schüler der Franckeschule bzw. der Bonifatiusschule besucht werden und die sich anböten, künftig durch Schülerinnen und Schüler der neu einzurichtenden Grundschule im DIPF-Gebäude besucht zu werden. Um Familien Planungssicherheit zu gewährleisten und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich rechtzeitig im Zuge der Schulanmeldung über Betreuungsangebote zu informieren, sollte zeitnah ein entsprechender Bericht zu den oben gestellten Fragen vorgelegt und der Ortsbeirat sowie die Kinderbeauftragte in die Beratung desselben einbezogen werden. Schließlich wäre anzuraten, dass die Planung der außerschulischen Betreuungsangebote mit der Planung der Schulwege abgestimmt wird. Die Schülerinnen und Schüler legen regelmäßig den Weg mittags von der Schule zur Horteinrichtung selbständig zurück, weshalb entsprechende Vorkehrungen, beispielsweise die Einrichtung entsprechender Fußgängerüberwege, zu treffen sein werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Anmeldefrist im städtisch betriebenen "kindernet.de" zur Anmeldung Frankfurter Kinder für die Vergabe regulärer Betreuungsplätze zum 01.02. eines jeden Jahres erfolgt sein muss, wenn nach den Sommerferien desselben Jahres die gewünschte Betreuung starten soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 21.03.2022, TO II, TOP 3 Beschluss: Auskunftsersuchen V 353 2022 Die Vorlage OF 289/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenParklets für Bockenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1633 entstanden aus Vorlage: OF 274/2 vom 30.01.2022 Betreff: Parklets für Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah zu prüfen und zu berichten, an welchem Standort im Karree zwischen Schloßstraße und Gräfstraße sowie Adalbertstraße und Robert-Mayer-Straße ab Anfang Juni 2022 ein dauerhaftes Parklet errichtet und dafür die Nutzung einer Pkw-Abstellfläche (entspricht etwa 12 Quadratmetern ) umgewidmet werden kann. Als Anlage sind entsprechende Überlegungen der Initiative Bockenheim außer Haus beigefügt. Es wird weiterhin darum gebeten, den entsprechenden Standort dann auch gleich für die Realisierung des Parklets zu genehmigen. Es dient zu Kenntnis, dass mit Einverständnis des Magistrats die Initiative Bockenheim außer Haus unter Beteiligung der Anwohner (m/w/d) die weitere Konzeption und Errichtung des Parklets übernehmen kann. Im Rahmen der Spendenaktion "Stark für Dein Projekt" der Nassauischen Heimstätte wurde die Projektidee der Initiative "10m2 fürs StadteilKlima - ein Parklet für Bockenheim" 2021 als eine Gewinnerin ausgewählt und mit 4.000 Euro prämiert, sodass die Finanzierung des Parklets ohne Mittel der Stadt gesichert ist (siehe auch: www.starkfuerdeinprojekt.de/projektdetail/zehn-quadratmeter-fuers-stadtteilklima ); 2. in Ergänzung zu Ziffer 1. weiter zu prüfen und zu berichten, wie ein Gesamtkonzept für die zusätzliche Begrünung Bockenheims durch Parklets mit Blick auf die in den Quartieren bereits bestehenden Grünflächen, potenzielle Wärmeinseln, die wünschenswerte Anzahl an Standorten, den zu erwartenden Pflegeaufwand etc. aussehen kann. Die Berichterstattung kann gerne im Rahmen einer öffentlichen Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 2 erfolgen. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat 2 nach Vorliegen eines solchen Konzepts grundsätzlich bereit ist, die Realisierung weiterer Parkletstandorte mit Mitteln aus seinem Budget zu unterstützen. Begründung: Stadtgrüne Freiräume und wohnortnahe Spielflächen vor und zwischen unseren Häusern sind für Kinder sowie Anwohnerinnen und Anwohner enorm wichtig, Hitzesommer machen längere Begegnungen auf unbegrünten Straßen kaum noch möglich. Mit der Errichtung eines Parklets möchte Bockenheim außer Haus für mehr Begegnung im Quartier sorgen. Es soll ein Begegnungsort entstehen, der die Menschen dieses diversen und internationalen Viertels zum Verweilen einlädt und die Nachbarschaft stärkt. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Mobilitätswende und zur innerstädtischen Begrünung geleistet. Speziell während der andauernden Coronapandemie hat sich gezeigt, wie wertvoll zusätzliche nicht kommerzielle Flächen im Stadtteil für alle Nachbarinnen und Nachbarn sind. Eine Abfrage in Bezug auf den Standort erfolgte unter reger Beteiligung und großer Zustimmung der Anwohnerinnen und Anwohner am 18. September 2021 im Rahmen der Spätsommerstraße in der Kiesstraße. Eine Standortanalyse wurde durchgeführt. Was ist ein Parklet? Die Straße als Aufenthalts- und Begegnungsort für Menschen - was jahrhundertelang selbstverständlich war, ist in den letzten Jahrzehnten leider verloren gegangen. Autos nehmen nicht nur den größten Raum der Straße für sich ein, wenn sie fahren. Der Anblick vieler Straßen - so auch in unserem Quartier - wird von langen Reihen parkender Autos geprägt. Dadurch werden alle, die zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren, an den Rand gedrängt, und ein Straßenleben kann sich nicht entfalten. Doch es gibt einfache Mittel, etwas gegen diese ungerechte Flächenverteilung zu tun und für mehr Aufenthaltsqualität zu sorgen. Eines dieser Mittel sind Parklets. Dabei handelt es sich um meist nicht kommerzielle Aufbauten, die die Parkplatzflächen für den Fußverkehr zurückgewinnen. Sie schließen direkt an den Gehweg an und werten die Straße mit einem kleinen Garten, einer Sitzecke oder einer Kombination aus diesen Elementen auf. Besonders geeignet sind Standorte in Straßen mit wenig Grünflächen oder mit schmalen Gehwegen, die ansonsten wenig Platz zum Verweilen bieten - wie auch am ausgewählten Standort. Parklets sind ein einfaches Instrument und ein Impuls, um die Straße wieder anders zu nutzen und darüber hinaus Elemente der Begrünung zu etablieren - für ein nachbarschaftliches Miteinander mit gutem Klima. Ein nicht kommerzieller Ort zum Verweilen, zum Lesen, Arbeiten, Sein, für Nachbarschaft, Begegnung und Gemeinschaft, für mehr Grün in der Stadt und eine Aufwertung des Straßenraums. Beispiele für Parklets finden sich weltweit, auch in vielen deutschen und europäischen Großstädten wie z. B. München (GreenCity e. V.), Berlin (Förderprogramm des Senats für Kiezparklets), Wien (Grätzloasen) oder London (London Living Streets) und sind bereits etabliert. Anlage (nicht öffentlich) Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 999 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1415 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2728 Aktenzeichen: 61 10
Parkmöglichkeiten für Biomarktbesucherinnen und -besucher
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1625 entstanden aus Vorlage: OF 278/2 vom 31.01.2022 Betreff: Parkmöglichkeiten für Biomarktbesucherinnen und -besucher Der Magistrat wird gebeten, auf einem Pkw-Stellplatz vor der Leipziger Straße 17 weitere vier Fahrradbügel zu installieren. Dies sollte idealerweise in Viererpaketen mit Lücken zwischen den neuen Bügeln und Lücken zu den bereits vorhandenen Bügeln geschehen. Der erste Radbügel sollte, genau wie bei der Hofeinfahrt, mit einem Poller mit etwas Abstand abgesichert sein. Begründung: Diese Anregung erfolgt auf Anregung eines Bürgers. Vor dem Alnatura in der Leipziger Straße 19 sind regelmäßig alle vier Radbügel (d. h. Stellplätze für acht Fahrräder) belegt. Meistens sind zwei Stellplätze zudem durch das Leihlastenrad von Alnatura belegt, sodass nur noch sechs Stellplätze bleiben. Weitere Räder werden dann auf dem benachbarten Parkplatz, vor der Hofeinfahrt oder auf dem Gehweg abgestellt. Die angehängten Fotos stammen aus dem kalten Januar - in den warmen Jahreszeiten mag die Stellplatzknappheit entsprechend noch deutlicher ausfallen. Die ohnehin schmalen Gehwege auf der Leipziger Straße sollten nicht durch Fahrräder zugestellt sein, Fußgängerinnen und Fußgänger müssen die Leipziger Straße passieren können. Es liegt auf der Hand, dass viele Kundinnen und Kunden des Biosupermarkts Alnatura mit dem Fahrrad anreisen. Entsprechend sind an dieser Stelle zusätzliche Fahrradstellplätze erforderlich. Die angeregte Aufstellung der Radbügel mit Abständen dient dazu, dass Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße überqueren können und auch Lastenräder Platz finden. Die Absicherung des ersten Radbügels durch einen Poller dient dazu, dass parkende Autos nicht zu nah heranfahren und der Radbügel entsprechend nicht mehr benutzbar ist. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1304 Aktenzeichen: 32-1
Sossenheim: Verkehrsspiegel (Kreuzungsbereich Auf der Schanz/Schaumburger Straße)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1541 entstanden aus Vorlage: OF 323/6 vom 18.01.2022 Betreff: Sossenheim: Verkehrsspiegel (Kreuzungsbereich Auf der Schanz/Schaumburger Straße) Der Magistrat wird gebeten, am unübersichtlichen o. g. Kreuzungsbereich zur Vermeidung von Kollisionen einen Verkehrsspiegel anzubringen (ein Rantasten zum Abbiegen ist nicht immer gefährdungsfrei möglich). Begründung: Seit Jahren fordern die Anwohner bzw. Bewohner des Stadtteils die Anbringung eines Verkehrsspiegels am äußerst unübersichtlichen Kreuzungsbereich. Hinzukommt, dass im Kreuzungsbereich, vor den im Bild ersichtlichen Garagen, oft geparkt wird und somit ein Ausweichen beim Entgegenkommen nur erschwert möglich ist. Da dieser Bereich auch den Schulweg zweier Stadtteilschulen darstellt und häufig von Kindern mit Fahrrädern befahren wird, ist der Kreuzungsbereich zur Vermeidung von Kollisionen per Verkehrsspiegel einsehbarer bzw. übersichtlicher zu gestalten. Bitte Verkehrsspiegel anbringen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1166 Aktenzeichen: 66 7
Schloßstraße: Info-Banner („Aufsteller“) bitte wechselnd einsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1395 entstanden aus Vorlage: OF 218/2 vom 14.11.2021 Betreff: Schloßstraße: Info-Banner ("Aufsteller") bitte wechselnd einsetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es zweckmäßig wäre, die nunmehr in der Schloßstraße aufgestellten Info-Banner bzw. Aufsteller, die in inhaltlich verschiedenen Bannern jeweils adressiert an Kfz- und Fahrradverkehr a) auf den Umgang mit dem Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw und b) auf das Nichtbefahren der sogenannten Dooring-Zone durch den Fahrradverkehr besonders aufmerksam machen, jeweils nach einer Zeit von acht Wochen wechselnd einzusetzen. Jeweils am Eingang des betroffenen Bereichs Schloßstraße (d. h. Bereich Kreuzung Adalbertstraße in Fahrtrichtung Breitenbachbrücke und Bereich Ecke Rödelheimer Straße in Fahrtrichtung Innenstadt) sind derzeit Info Banner - adressiert an den Fahrradverkehr ("So nicht" wege n der sogenannten Dooring-Zone) aufgestellt. Der Magistrat wird daher gebeten, falls ein Wechsel der Bebannerung grundsätzlich als gegebenenfalls zweckmäßig eingeschätzt wird, insbesondere jeweils am benannten Beginn des betroffenen Bereichs auf der Schloßstraße die Info-Banner nach circa acht Wochen gegen solche auszuwechseln, die nun auf das Überholverbot des Fahrradverkehrs für Pkw aufmerksam machen und somit an den Pkw-Verkehr adressiert sind. Begründung: Insbesondere am Eingang der betroffenen Bereiche könnte ein Wechsel der Bebannerung durch die unterschiedlichen Adressaten der Info-Banner einen guten Effekt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 983 Aktenzeichen: 32 1
Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1397 entstanden aus Vorlage: OF 229/2 vom 12.12.2021 Betreff: Leipziger Straße als Einkaufserlebnis weiter stärken Vorgang: OM 7241/21 OBR 2; ST 1208/21 Der Magistrat wird gebeten, Vertreter aller Fraktionen im Ortsbeirat 2, des Gewerbevereins Bockenheim, der Wirtschafsförderung Frankfurt und der Stadtplanung zu einem gemeinsamen Besprechungstermin einzuladen, um das mögliche weitere Vorgehen nach der o. g. letzten Stellungnahme des Magistrats zu besprechen. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich in der zurückliegenden Wahlperiode für eine versuchsweise und zeitlich befristete tageweise Sperrung der Leipziger Straße für den Autoverkehr ausgesprochen. Die Maßnahme sollte im Frühjahr und/oder Sommer, wenn mit Blick auf die Coronapandemie ein "normales Einkaufsverhalten" möglich ist, an ausgewählten Samstagen und gegebenenfalls verkaufsoffenen Sonntagen umgesetzt und anschließend unter Einbeziehung aller betroffenen Gruppen (Einzelhandel und Unternehmen, Bewohner, Passanten und Kunden) wissenschaftlich evaluiert werden. Primäres Ziel der Ortsbeiratsinitiative war nicht die Förderung bestimmter Verkehrsmittel wie zuletzt im Rahmen der Diskussionen zum Radentscheid, sondern die aufrichtige Frage, ob die Leipziger Straße als Einkaufserlebnis gestärkt werden kann, wenn die Geschäfte die Bürgersteige für den Außenverkauf und die Warenauslage oder künstlerisches Programm nutzen können und die Fußgänger und der Radverkehr (soweit er noch möglich ist) entsprechend auf die Fahrbahn verlagert werden. Der Ortsbeirat versteht die Ausführungen des Magistrats, dass die Umsetzung des Projekts mit Aufwand verbunden ist und einer sorgfältigen Vorbereitung und Kommunikation bedarf. Aus Sicht des Ortsbeirates sollte die laufende Wahlperiode gleichwohl für einen Test genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7241 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1208 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1115 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 92 31
Ein Radweg für die Hamburger Allee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1398 entstanden aus Vorlage: OF 231/2 vom 28.11.2021 Betreff: Ein Radweg für die Hamburger Allee Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Vorschläge zu prüfen und sie - sofern er sie für umsetzbar erachtet - umzusetzen: 1. Auf der linken Spur der Hamburger Allee (stadtauswärts), auf dem Abschnitt zwischen Friedrich-Ebert-Anlage und Schloßstraße, einen breiten, durchgängig rot eingefärbten und baulich getrennten Radweg errichten (siehe unten stehendes Schema). Die bauliche Trennung ist auf Höhe der Emil-Sulzbach-Straße für einen kurzen Abschnitt aufzuheben. 2. An der Ampel auf der Hamburger Allee, an der Kreuzung mit der Schloßstraße, eine breite durchgängig eingefärbte Aufstellfläche für Radfahrende über beide Fahrspuren abmarkieren, damit Radfahrende an dieser Kreuzung auch gefahrlos rechts abbiegen können (siehe unten stehendes Schema). 3. Dem Pkw-Verkehr auf der verbleibenden Fahrspur an der Kreuzung sowohl das Rechtsabbiegen in die Schloßstraße als auch das Geradeausfahren in den hinteren Abschnitt der Hamburger Allee ermöglichen. 4. Dafür sorgen, dass von der Senckenberganlage kommende Radfahrende sicher rechts in die Hamburger Allee einbiegen können. Begründung: Ziffern 1. bis 3.: Auf dem beschriebenen Abschnitt der Hamburger Allee besteht bislang keine Radinfrastruktur. Es bestehen jedoch zwei Fahrspuren für Pkw sowie Pkw-Stellplätze neben der rechten Fahrspur. Die linke Fahrspur wird von Pkw (nach Eindruck des Ortsbeirats) kaum genutzt, da sie lediglich geradeaus in das Wohngebiet am hinteren Ende der Hamburger Allee führt. Auch die rechte Fahrspur wird von Pkw (nach Eindruck des Ortsbeirats) nicht viel genutzt, sodass eine Fahrspur an dieser Stelle ausreichend erscheint. Dadurch, dass die rechte Fahrspur befahrbar bleibt, können die neben der rechten Fahrspur liegenden Pkw-Stellplätze weiterhin problemlos angesteuert werden. Neben der linken Fahrspur gibt es ohnehin keine Pkw-Stellplätze. Ziffer 4.: Die aktuelle Situation für Radfahrende, welche von der Senckenberganlage kommend rechts in die Hamburger Allee einbiegen wollen, ist gefährlich: Der Pkw-Verkehr fährt an dieser Stelle mit hoher Geschwindigkeit. Auch ältere Rad fahrende Menschen, welche nicht in der Lage sind, ihren Kopf extrem weit nach links hinten zu drehen, sollten sich in Frankfurt sicher auf dem Fahrrad bewegen können. Schematische Darstellung des Vorschlags: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1088 Aktenzeichen: 66 2
Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1401 entstanden aus Vorlage: OF 236/2 vom 27.12.2021 Betreff: Unerlaubtes Parken am Kurfürstenplatz Der Magistrat wird gebeten, bezüglich der unbefestigten Grünflächen am Rand des Kurfürstenplatzes, wo Parken nicht erlaubt ist, die unbefestigten Randflächen gegen das unerlaubte Parken physisch zu schützen. In diesem Zuge wird der Magistrat auch gebeten, die Grünfläche des Platzes zu den Randzonen hin auszuweiten. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Fahrbahn der Großen Seestraße entlang des Platzes Längsparken so möglich ist, dass der Verkehr (Pkw und Fahrräder) sowie die Querung der Großen Seestraße nicht negativ beeinflusst werden. Begründung: Momentan ist das Parken nicht erlaubt und damit illegal. Für die Bäume bedeutet das Parken auf den unbefestigten Flächen eine zusätzliche Belastung insbesondere für den Wurzelbereich. Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels insbesondere in hochverdichteten Stadtgebieten müssen solche Schädigungen an Bäumen dringend beendet werden. Jeder einzelne Baum leistet hier einen unverzichtbaren Beitrag, um die Luft- und Lebensqualität zumindest noch teilweise zu erhalten. Daher muss die derzeitige Praxis, wie am Kurfürstenplatz geparkt wird, beendet werden - erst recht, wenn sie ohnehin nicht erlaubt ist. Gleichwohl wird der enorme Parkdruck in diesem Quartier zur Kenntnis genommen. Daher sollte die Möglichkeit des Längsparkens auf der Fahrbahn geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1413 Antrag vom 10.06.2024, OF 966/2 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5693 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 30.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Verbesserte Einsehbarkeit Zebrastreifen Markgrafenstraße/Schulweg Franckeschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1407 entstanden aus Vorlage: OF 230/2 vom 09.11.2021 Betreff: Verbesserte Einsehbarkeit Zebrastreifen Markgrafenstraße/Schulweg Franckeschule Der Magistrat wird gebeten, die Einsehbarkeit für Autofahrer und Fußgänger beim Überqueren des Zebrastreifens in der Markgrafenstraße durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, z. B. durch die Installation von Fahrradbügeln (ggf. für Lastenfahrräder) auf dem ersten Parkplatz hinter dem Zebrastreifen. Begründung: In der Markgrafenstraße/Richtung Leipziger Straße befindet sich ein Zebrastreifen in unmittelbarer Nähe zur Franckeschule. Durch parkende Autos ist es Kindern oftmals nicht möglich, die Straße einzusehen und sicher zu überqueren. Umgekehrt können die Autofahrer auch die Kinder erst spät sehen. Die Kinder müssen teilweise auf die Straße treten, um die Straße einsehen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1000 Aktenzeichen: 32 1
Unterführung Woogstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1260 entstanden aus Vorlage: OF 158/9 vom 17.11.2021 Betreff: Unterführung Woogstraße Der Magistrat wird gebeten, die aktuell auftretenden Konfliktsituationen zwischen Radfahrern und Fußgängern in der Bahnunterführung Woogstraße zu entschärfen. Dazu wird der Magistrat gebeten, die Situation vor Ort zu prüfen und zu beurteilen sowie auf Basis der dadurch gewonnenen Erkenntnisse Planungen zu erarbeiten. Nach Möglichkeit sollen diese Planungen auch eine bauliche Änderung der Unterführung und der Wege in die Unterführung hinunter in Betracht ziehen. Im Anschluss daran wird der Magistrat gebeten, diese Planungen dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Da durch die deutliche Zunahme des Radverkehrs in der Stadt auch die Frequentierung der Unterführung in der Woogstraße gestiegen ist, kam es in den letzten 18 Monaten verstärkt zu Konfliktsituationen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Aufgrund der Wegeführung durch die Unterführung kreuzen sich die Wege der Radfahrer und Fußgänger spätestens innerhalb des Tunnels, da die Rampen für die Radfahrer auf der östlichen Seite der Unterführung nördlich und auf der westlichen Seite südlich liegend sind. Durch das Wachstum des Radverkehrs einerseits und die Schließung der anderen Unterführungen unter der Main-Weser-Bahn-Linie nördlich der Woogstraße andererseits, hat sich der Radverkehr auf die Unterführung Woogstraße konzentriert. Auch wenn es bislang nicht zu schweren Unfällen gekommen sein mag, so ist die Stadt aufgefordert, entsprechend der Verkehrssicherungspflicht vermeidbaren Personenschäden durch eine entsprechende Wegeführung vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 684 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66 2
Findling am Bolzplatz „Ginnheimer Hang“ ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1262 entstanden aus Vorlage: OF 160/9 vom 17.11.2021 Betreff: Findling am Bolzplatz "Ginnheimer Hang" ersetzen Vorgang: OM 6263/20 OBR 9; ST 1740/20 Der Magistrat wird gebeten, die am Bolzplatz "Am Ginnheimer Hang" liegenden Findlinge durch Baumstämme zu ersetzen, damit eine mögliche Verletzungsgefahr minimiert wird. Das Vorgehen wurde bereits in der letzten Ortsbeiratssitzung diskutiert und das Grünflächenamt hat für eine Umsetzung "grünes Licht" signalisiert. Begründung: Bekannt. Entscheidung liegt beim Ortsbeirat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6263 Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1740 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 367 Aktenzeichen: 66 0
Sossenheim: Sicherere Schulwege zur Henri-Dunant-Schule/Edith-Stein-Schule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1086 entstanden aus Vorlage: OF 228/6 vom 08.11.2021 Betreff: Sossenheim: Sicherere Schulwege zur Henri-Dunant-Schule/Edith-Stein-Schule Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung eines weiteren Zebrastreifens (im Bereich der Kreuzung Lindenscheidstraße/Schaumburger Straße) vorzunehmen (ergänzend zum bisher vorhandenen Zebrastreifen an der Edith-Stein-Schule) und zusätzlich den für Kinder gefährlichen Kreuzungsbereich (Lindenscheidstraße/Ecke Schaumburger Straße) durch die Anbringung einer roten Schraffierung entsprechend zu entschärfen. Begründung: In einem Gespräch mit der Schulleitung der Henri-Dunant-Schule wurde seitens der Henri-Dunant-Schule die Notwendigkeit geäußert, unterhalb des bisherigen Zebrastreifens (am Haupteingang der Edith-Stein-Schule) einen weiteren Zebrastreifen (Nähe Kreuzung Lindenscheidstraße/Ecke Schaumburger Straße) zu errichten. Diese Maßnahme ist erforderlich, da Kinder, die östlich der beiden Schulen (im alten Ortskern) leben, auf dem Weg zur Schule nicht bis zum bisherigen Zebrastreifen oberhalb der Henri-Dunant-Schule laufen (deutlicher Umweg), sondern vorher über die Möglichkeit verfügen sollten, die Straßenseite wechseln zu können. Unabhängig davon besteht zudem der dringende Bedarf, den oben genannten gefährlichen Kreuzungsbereich zu entschärfen. Das vorhandene Piktogramm sollte daher zügig um eine rote Schraffierung ergänzt werden. Die beiden Themen wurden seitens der Schulleitung bereits auf gemeinsamen Ortsbegehungen mit der zuständigen Kommission für Schulwege besprochen und auch für sinnig erklärt. Bisher wurde aber nur das Piktogramm verwirklicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 728 Antrag vom 30.12.2022, OF 649/6 Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3359 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 40 1
Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2021, OA 98 entstanden aus Vorlage: OF 167/2 vom 18.10.2021 Betreff: Eine städtebauliche Chance nutzen - Die Kurfürstenstraße als zentrale Achse zwischen Westbahnhof und Leipziger Straße für den Fußverkehr erlebbar machen Vorgang: OM 5520/19 OBR 2; ST 1028/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr attraktiv zu gestalten: 1. Bei der Erneuerung des Westbahnhofs soll die Funktion des Bahnhofs als Tor nach Bockenheim bedacht und die Kurfürstenstraße als zentrale Achse im Zentrum betont werden. 2. Beim Umbau der Schloßstraße soll die Achse Kurfürstenstraße mit bedacht und offen gehalten werden (möglichst keine Haltestelle in der Achse). Eine attraktive und sichere Querungsmöglichkeit ist für zu Fuß Gehende in der Achse zu schaffen. 3. Die gesamte Achse soll attraktiver für den Fußverkehr gestaltet werden: u. a. barrierefreie verkehrsberuhigte Zone, breite Gehwege (kein Gehwegparken), bei allen die Achse querenden Straßen gute und sichere Querungsmöglichkeiten für den Fußverkehr, Verweilmöglichkeiten (Bänke), Begrünung (im Idealfall Baumpflanzungen), Beschilderung (Gehwegzeit bis zur Einkaufsstraße Leipziger Straße bzw. zum Westbahnhof). 4. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Markgrafenstraße - mit der Markuskirche in der Blickachse - so gestaltet werden kann, dass ein attraktiver Quartiersplatz am Ende der Achse Westbahnhof/Leipziger Straße und in der Mitte der Leipziger Straße entsteht. 5. Die Bürgerinnen und Bürger im Quartier sollen bei der Gestaltung mit einbezogen werden. Ggf. eignet sich diese städtebauliche Chance auch für einen studentischen Ideenwettbewerb. 6. Die Radverkehrsanbindung zum Westbahnhof soll, wie in der Stellungnahme ST 1028 versprochen, in diesem Zusammenhang beachtet und weiterverfolgt werden. Begründung: Die Kurfürstenstraße mit dem Park auf dem Kurfürstenplatz bildet eine städtebauliche Achse vom Westbahnhof bis zur Quartiersstraße Leipziger Straße. Aktuell ist der Blick auf diese Achse durch unattraktive Querungsmöglichkeiten und fehlende Betonung verstellt. Gerade im Zuge der Aufwertung des Westbahnhofs durch den Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt 2025+ und durch die geplante Renovierung des Westbahnhofes sowie die anstehende Umgestaltung der Schloßstraße bietet sich die große Chance, diese städtebauliche Achse wieder zu betonen und eine attraktive Verbindung für den Fußverkehr vom Westbahnhof zur Einkaufsstraße zu schaffen. Neben der Förderung des Fußverkehrs unterstützt eine attraktive fußläufige Verbindung vom Knotenpunkt Westbahnhof zur Leipziger Straße den Einzelhandel auf der Quartiersstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 10.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 3. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 30.11.2021, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 98 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 166 vom 19.04.2022) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 948, 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 29.11.2021 Aktenzeichen: 66 0
Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2021, OM 1045 entstanden aus Vorlage: OF 169/2 vom 18.10.2021 Betreff: Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren halten Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Gehweg eingelassene Plakette zum Gedenken an die Zerstörung der Bockenheimer Synagoge an der Ecke Schloßstraße/Ginnheimer Landstraße sachgemäß und umfassend zu reinigen und die Gedenkstätte wieder in einen würdigen Zustand zu versetzen; 2. zu prüfen und zu berichten, wie die Visibilität der Plakette erhöht werden kann; 3. dafür Sorge zu tragen, dass die Plakette nicht verdeckt wird, z. B. durch Tische und Stühle der Außengastronomie. Begründung: Anregung einer Bürgerin. Die Bodentafel ist zum Teil stark verschmutzt bzw. verwittert, sodass die Inschrift kaum noch lesbar ist. Für Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher ist die Gedenkplakette kaum zu erkennen. In dem aktuellen Zustand erfüllt die Plakette so nicht ihren Zweck, das Gedenken an die Bockenheimer Synagoge in Ehren zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 604 Antrag vom 22.03.2022, OF 330/2 Antrag vom 11.04.2022, OF 329/2 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.05.2022, OIB 116 Aktenzeichen: 41
Ideen
Keine Ideen gefunden.