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Meine Nachbarschaft: Mörfelder Landstraße

Vorlage

Idee

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Deine Nachbarschaft

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden

05.07.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5782 entstanden aus Vorlage: OF 1179/5 vom 20.06.2024 Betreff: Das ungeregelte Abstellen von E-Scootern im Bereich der Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürger der Stadt Frankfurt unterbinden Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Bereich um die Servicestelle für blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger in der Mörfelder Landstraße 6, und vor allem auf dem Gehweg vom Südbahnhof zur Servicestelle, das ungeregelte Abstellen von E- Scootern unterbunden wird. Begründung: Sehbehinderte Mitarbeitende der Servicestelle bzw. des Blinden- und Sehbehindertenbundes in Hessen e. V. (BSBH) haben im Mai über Behinderungen und Gefährdungssituationen durch ungeregelt abgestellte E-Scooter im genannten Gebiet berichtet. Dabei wurden bis zu sechs (!) E-Scooter gleichzeitig gezählt, die mehrfach den stark frequentierten Fußweg zwischen Südbahnhof Frankfurt und der Landesgeschäftsstelle des BSBH verstellten. Sowohl die seheingeschränkten Mitarbeitenden des BSBH als auch die seheingeschränkten und blinden Besucher der Servicestelle müssen vor den Gefahren, die durch solches Verkehrsrowdytum entstehen, geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1808

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen RichardStraussAllee, Oppenheimer Landstraße und FritzKisselSiedlung)

05.07.2024 · Aktualisiert: 08.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5764 entstanden aus Vorlage: OF 1094/5 vom 06.04.2024 Betreff: Quartiersmanagement für die Heimatsiedlung und nähere Umgebung (Mörfelder Landstraße zwischen Richard-Strauss-Allee, Oppenheimer Landstraße und Fritz-Kissel-Siedlung) Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" ein Quartiersmanagement in der Heimatsiedlung einzurichten. Begründung: Die Heimatsiedlung befindet sich in einem sozialen und strukturellen Wandel, der mit zahlreichen Herausforderungen verbunden ist. Diese Herausforderungen lassen sich in folgende Bereiche zusammenfassen: 1. Sinkende Lebensqualität des Wohnumfelds: - zunehmende Verunreinigung der Siedlung; - Zunahme von Lachgaskonsum und anderen Drogen auf den Freiflächen (inklusive der entsprechenden Verunreinigung); - Verschlechterung der Wohnqualität; - regelmäßig Alkohol trinkende Personen; - Unsicherheit und Ängstlichkeit von Eltern bezüglich der Sicherheit ihrer Kinder auf den Schulwegen; 2. Mangel an sozialen Angeboten und Begegnungsmöglichkeiten: - zu wenig familienbildende Angebote (auch aufgrund mangelnder Räume); - internationale Kulturgruppen, Muttersprachler-Gruppen und Religionsgemeinschaften suchen vergeblich nach Räumlichkeiten; 3. Vandalismus und Kriminalität: - die Heimatsiedlung ist vermehrt Vandalismus ausgesetzt; - das Seniorenheim des Frankfurter Verbands für Alten- und Behindertenhilfe e. V. ist wiederholt Ziel von Einbrüchen und Vandalismus durch Obdachlose und Jugendliche geworden; - der ASP Wildgarten erfährt zunehmend Vandalismus (Einbrüche auf dem Gelände, Zerstörung von Anpflanzungen/Bewuchs, Sachbeschädigung); 4. fehlende kulturelle Angebote: - viele Familien haben aufgrund fehlender Mobilität und fehlender finanzieller Ressourcen keinen Zugang zu kulturellen Angeboten außerhalb der Siedlung; - keine existierenden Vereinsstrukturen (Sport, Kultur, Bildung, Soziales); 5. Bedarf an Nachhilfeangeboten: Es besteht ein Bedarf an Nachhilfeangeboten, insbesondere an Angeboten, die über Bildung und Teilhabe (BUT) finanziert werden können; 6. weitere Herausforderungen: Die oben genannten Punkte sind nur ein Teil der Probleme, die im genannten Einzugsgebiet vorhanden sind. Sie verdeutlichen jedoch den dringenden Bedarf an einem Quartiersmanagement im Einzugsgebiet. Ein Quartiersmanagement kann die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner in vielfältiger Weise verbessern, indem es - als niedrigschwelliger Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger fungiert (Ohr und Auge ist das Quartier); - die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt (Bürger/Gewerbe/Bildungseinrichtungen/Kirche/Sport/Wohnungswirtschaft/städtische Einrichtungen/Polizei/Vereinswesen/Kinder/Jugend/Senioren) und das bürgerliche Engagement fördert; - das Vereinswesen (Sport, Kultur, Sozial, Bildung) fördert und stärkt, das maßgeblich zu einem stabilen Miteinander im Stadtviertel beiträgt; - die Sauberkeit und Sicherheit im Quartier erhöht; - soziale Angebote und Begegnungsmöglichkeiten fördert; - kulturelle Aktivitäten organisiert; - die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteuren im Stadtteil stärkt; - zur Stärkung des nachbarschaftlichen Zusammenhalts beiträgt; - die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Stadtteil fördert; - zu einer nachhaltigen und sozial gerechten Entwicklung der Siedlung beiträgt. Die Einführung eines Quartiersmanagements in der Heimatsiedlung ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner zu verbessern und die Siedlung zu einem attraktiven und lebenswerten Stadtteil zu gestalten. Ein Quartiersmanagement unterstützt existierende Vereinsstrukturen Kraft seiner Rolle und fördert damit Integration. Es könnte die Organisation und Finanzierung von Nachhilfeangeboten unterstützen. Diese Anregung ist eine Forderung des Stadteilarbeitskreises Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1755

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern

05.07.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5773 entstanden aus Vorlage: OF 1166/5 vom 18.06.2024 Betreff: Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, den Bahnübergang im Bereich Stresemannallee und Aussiger Straße abzusichern. Dies kann u. a. durch ein dauerhaft eingeschaltetes Blinklicht oder durch die Inbetriebnahme einer Ampel geschehen. Ferner wird der Magistrat gebeten, dort Verkehrsspiegel anzubringen. Begründung: Einige Unfälle haben sich am Bahnübergang Stresemannallee und Aussiger Straße ereignet. Aufgrund der Häufung der Vorfälle ist eine unmittelbare Nachbesserung unabdingbar. Häufig gibt es Meldungen und Beobachtungen, dass die Signaleinrichtung nicht oder sehr spät rot aufleuchtet, wenn die Bahn heranfährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2110 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende

05.07.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5776 entstanden aus Vorlage: OF 1171/5 vom 20.06.2024 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit im Schützenhüttenweg für Kinder, Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrende Der Magistrat wird gebeten, mit geeigneten Maßnahmen dafür zu sorgen, dass im Schützenhüttenweg die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h von Autofahrerinnen und Autofahrern stärker beachtet wird. Insbesondere wird er darum gebeten, in unregelmäßigen Abständen Radarkontrollen durchzuführen. Darüber hinaus wird gebeten zu prüfen, ob durch Aufpflasterungsmaßnahmen an ein oder zwei geeigneten Stellen der Druck für Autofahrerinnen und Autofahrer erhöht werden kann, die erlaubten 30 km/h nicht leichtfertig zu überschreiten. Begründung: Der Schützenhüttenweg liegt in einer Tempo-30-Zone und ist mit den Verkehrszeichen "Vorsicht Kinder" und "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" beschildert. Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass diese Straße trotzdem vom Kraftfahrzeugverkehr stark frequentiert und auch verbotswidrig für Durchgangsverkehr genutzt wird, wobei allzu oft die Geschwindigkeitsbeschränkung missachtet wird. Während die Tempo-30-Zone auf der anderen Seite der Darmstädter Landstraße nicht selten mittels Radarkontrollen überwacht wird, berichten Anwohner des Schützenhüttenwegs, dass in ihrem Wohngebiet solche Kontrollen nicht durchgeführt werden. Der Schützenhüttenweg hat nur einen sehr schmalen Bürgersteig, der Kindern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern nur wenig Schutz bietet. Aus diesem Grund und auch zum Schutz der Fahrradfahrenden, die entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen, muss deutlich mehr getan werden, um durchzusetzen, dass der motorisierte Individualverkehr in diesem Bereich nicht zu schnell fährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2112 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße

05.07.2024 · Aktualisiert: 08.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5772 entstanden aus Vorlage: OF 1163/5 vom 13.06.2024 Betreff: Aufstellen von Sitzbänken an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Textorstraße/Ecke David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufzustellen, damit Bürgerinnen und Bürger, insbesondere jene, die auch während der Umbauarbeiten in Sachsenhausen einkaufen wollen, sich unterwegs ausruhen können. Begründung: Der Magistrat hat alle Anregungen des Ortsbeirats 5, den Weg der Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin in den Geschäften um den Südbahnhof einkaufen wollen und zum Teil müssen (z. B. auf dem Sachsenhäuser Markt), zu erleichtern, abgelehnt. Der Verweis auf die S-Bahn ist schwierig umzusetzen, da erst einmal der Weg zur S-Bahn-Station zurückgelegt werden muss, und vom Südbahnhof auch ein längerer Fußweg bis zur Straßenbahnstation zu bewältigen ist - ganz abgesehen davon, dass die Rolltreppen an der S-Bahn-Station des Öfteren defekt sind. Der Verweis auf die Busse ist auch nicht sehr hilfreich, da diese in größeren Abständen fahren. Bliebe noch die Möglichkeit, mit der Linie 18 oder 22 bis zur "Konstablerwache" zu fahren, dann in die U-Bahn bzw. S-Bahn einzusteigen und dann am Willy-Brandt-Platz mit der U-Bahn zum Südbahnhof zurückzufahren, um endlich auf die Schweizer Straße zu den dort noch vorhandenen Geschäften zu gelangen und mit der Linie 22 weiter nach Niederrad zu kommen. Bei dieser Situation ziehen viele Bürgerinnen und Bürger den Fußweg zwischen Lokalbahnhof und Bruchstraße vor. Um diesen Weg etwas zu erleichtern, sollten auf der Abbiegung zur David-Stempel-Straße ein oder zwei Bänke aufgestellt werden, damit sich die Leute mit ihren Einkäufen hinsetzen können, um etwas zu verschnaufen. Vor dem großen Baum ist genug Platz (siehe Foto). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1750

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bereich der Kindertagesstätten in der Stresemannallee

05.07.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5778 entstanden aus Vorlage: OF 1173/5 vom 18.06.2024 Betreff: Bereich der Kindertagesstätten in der Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der beiden Kindertagesstätten (Oster-Kindertagesstätte, Kita Wolkentanz der BVZ GmbH) in der Stresemannallee 61 bis 73 die Straße mit entsprechenden Piktogrammen und Schildern "Vorsicht Kinder" deutlich zu kennzeichnen. Dort befindet sich auch der Spielplatz Wildgarten. Da dieser Bereich während der Mainkaisperrung gleichzeitig Teil der Umleitungsstrecke für den Schwerlastverkehr ist, sollten die Maßnahmen schnellstmöglich umgesetzt werden. Begründung: Die gut ausgebaute Stresemannallee ist eine viel befahrene Strecke des Pendlerverkehrs und Teil der Umgehungsroute für den Schwerlastverkehr während der Mainkaisperrung - mitten durch ein Wohngebiet. Hier leben viele Familien. Im Bereich Stresemannallee 61 bis 73 befinden sich zwei Kindertagesstätten und der inklusive Abenteuerspielplatz Wildgarten. Anwohner beschweren sich, dass Autofahrer im Bereich der Kindertagesstätten und des Spielplatzes oft viel zu schnell unterwegs sind und Kinder dadurch gefährdet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2043 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bushaltestelle „Wendelsplatz“: Entfernung der Container auf dem Gehweg

21.06.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.06.2024, OF 1167/5 Betreff: Bushaltestelle "Wendelsplatz": Entfernung der Container auf dem Gehweg Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, an der Haltestelle Wendelsplatz (Busse 30 und M36 Richtung Sachsenhausen Hainer Weg, 652 Richtung Gravenbruch und 653 Richtung Neu-Isenburg Gewerbegebiet Ost) folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg am Carolusbrunnen ausreichend breit und auch für Personen mit Bewegungseinschränkung nutzbar zu machen: - Ersatzlose Entfernung des privaten Altkleidercontainers - Änderung der Anordnung der beiden Glascontainer, so dass mehr restliche Gehwegbreite verbleibt. Begründung: Die derzeitige Anordnung der Altkleider- und Altglascontainer verengt den Gehweg am Carolusbrunnen auf weniger als 1,50 Meter für Passanten, die aus der Richtung Kranichsteiner Straße kommen und zur Bushaltestelle wollen. Außerdem müssen sie die Schwelle am Carolusbrunnen zu passieren, siehe Foto. Menschen mit Bewegungseinschränkung, die die Schwelle nicht passieren können, werden dadurch zu einem für sie aufwändigen Umweg Richtung Mörfelder Landstraße gezwungen. Auf dem wenig ansehnlichen Wendelsplatz bliebe damit noch eine ästhetisch ansprechende Stelle erhalten, bzw. würde wiederhergestellt. Bild: Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1167/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Niederrad: Parkordnung Rennbahnstraße/Niederräder Landstraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5617 entstanden aus Vorlage: OF 1139/5 vom 22.05.2024 Betreff: Niederrad: Parkordnung Rennbahnstraße/Niederräder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die unzumutbare und gefährliche Situation im Kurvenbereich Rennbahnstraße zur Niederräder Landstraße und im weiteren Verlauf in der Niederräder Landstraße bis zur Nr. 11 entschärft werden kann. Es wäre zum Beispiel dergestalt möglich, dass die Parkplätze nicht hinter dem Fuß- und Radweg, sondern zur Fahrbahn hin angeordnet werden, dabei darf kein Parkplatz verloren gehen. Begründung: Die Parkplätze befinden sich momentan hinter dem Fuß- und Radweg am Rennbahnparkgelände und sind überwiegend als Senkrechtsparkplätze ausgewiesen. Ein- und ausparkende Fahrzeuge müssen daher immer den Fuß- und Radweg queren, was besonders beim rückwärts Ausparken eine große Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer bedeutet. Erschwerend kommt hinzu, dass der Bereich in einer langgezogenen Kurve liegt und die Sichtverhältnisse schlecht sind. Bild: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2163 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a

07.06.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5612 entstanden aus Vorlage: OF 1132/5 vom 16.05.2024 Betreff: Wiedereinrichtung des Zebrastreifens im Ziegelhüttenweg zwischen den Hausnummern 30 und 35a Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen im Ziegelhüttenweg zwischen den Anwesen Nr. 30 und Nr. 35a wieder einzurichten. Begründung: An dieser Stelle war ursprünglich ein Zebrastreifen vorhanden, der dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen beseitigt wurde. Für diesen Zebrastreifen besteht aber ein Bedürfnis, da es in dem ganzen Bereich für die Überquerung des Ziegelhüttenweges keinen gesicherten Übergang gibt. Dieser ist aber erforderlich, da dort aufgrund des Supermarktes, eines Einkaufskiosks und einer Gastronomie ein erheblicher Fußgängerverkehr besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1804

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275

07.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5611 entstanden aus Vorlage: OF 1131/5 vom 25.04.2024 Betreff: Baumanpflanzungen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Hausnummern 265 bis 275 Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem zwischen Fahrbahn und Fußweg befindlichen Streifen in der Mörfelder Landstraße zwischen den Anwesen Nr. 265 bis 275 auf der südlichen Seite Baumanpflanzungen vorzunehmen. Begründung: Dieser Streifen kann für zusätzliche Baumanpflanzungen genutzt werden. Wie auf dem Foto ersichtlich, ist dort bereits ein Baum gepflanzt. Die Reihe sollte komplettiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2073 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1184 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)

07.06.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 21.05.2024 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K 816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbindung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B 43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5629 entstanden aus Vorlage: OF 1155/5 vom 05.06.2024 Betreff: Fußgängerführung in der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Baustelle Lokalbahnhof/Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße folgende Verbesserungen vorzunehmen: 1. Die offizielle Fußgängerführung auf der Nordseite muss durchgehend auf 1,50 Meter verbreitert werden. Stellenweise ist der Fußweg hier auf nur noch ca. 1,08 Meter verengt. 2. Die Zuwegung zu den Häusern Textorstraße 7 bis 11 muss für Fußgänger barrierefrei gestaltet sein, ausreichend breit und ohne groben Schotter auf dem Boden. In den Gebäuden befinden sich 30 Wohnungen und vier Ladenlokale. Die momentane Zuwegung zu den Häusern ist teils auf weniger als einen Meter verengt. Der grobe Schotter ist ein Hindernis für Rollatoren, Kinderwagen und Menschen mit Bewegungseinschränkungen. 3. An der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", an der Ecke Darmstädter Landstraße/Hedderichstraße, muss ein Schild angebracht werden, das auf die Sperrung der Textorstraße an der Einmündung zur Darmstädter Landstraße und auf die Fussgängerquerung über die Textorstraße an der Martin-May-Straße hinweist. Grund: Zahlreiche Ortsfremde nutzen die S-Bahn-Station "Lokalbahnhof", um Ziele nördlich der Textorstraße zu erreichen, z. B. das Brückenviertel und den Main. Sie kennen das Viertel und die Gegebenheiten nicht und sind mit der jetzigen Gehwegführung im Baustellenbereich überfordert. Begründung: Die Baustelle an der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" wird längere Zeit bestehen bleiben. Die Fußgängerführung muß daher so gestaltet sein, dass sowohl Anwohner als auch die zahlreichen ortsfremden Besucher Sachsenhausens sie über einen längeren Zeitraum nutzen und die Baustelle gut und sicher passieren können. Anbei einige Bilder zur jetzigen Situation. Fußwegführung auf der Südseite der Textorstraße am 22. und 9. Mai 2024 ... Zuweg zur Textorstraße 11 und Weg vor Textorstraße 7 bis 11 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegale Müllablagerung in Oberrad unterbinden

07.06.2024 · Aktualisiert: 02.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5620 entstanden aus Vorlage: OF 1143/5 vom 08.05.2024 Betreff: Illegale Müllablagerung in Oberrad unterbinden Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass über die Stabsstelle Sauberes Frankfurt und die FES verstärkt gegen die Verursacher von illegalen Müllablagerungen in Oberrad (u. a. Offenbacher Landstraße 555/559 und Parkplatz am Scheerwald) vorgegangen wird und auch für eine schnelle Entsorgung, z. B. durch regelmäßige Sichtkontrollen der betreffenden Bereiche, zu sorgen. Begründung: Leider nimmt die illegale Müllablagerung in Oberrad wieder zu. Speziell am Grundstück der Offenbacher Landstraße Nr. 555/559 und an angrenzenden Grundstücken werden große Mengen von Müll, Altkleidern, Möbel usw. einfach am Rand des Bürgersteigs abgestellt. Nach Entsorgung des illegalen Mülls wird dann innerhalb von ein paar Tagen erneut illegaler Müll abgestellt. Ein ähnliches Problem ist am Parkplatz am Scheerwald zu beobachten. Am Rande des Parkplatzes werden regelmäßig Altreifen sowie Farbeimer und illegaler Hausmüll entsorgt. Die Anwohner werden durch diese Müllablagerungen im hohen Maße belästigt bzw. der Stadtwald mit Schadstoffen belastet. Dieses rechtswidrige Verhalten ist konsequent zu sanktionieren. Daneben sind auch verstärkt Aufklärungsmaßnahmen durchzuführen, z. B. durch die Aufstellung von Schildern, dass Müll ablagern bei Strafe streng verboten ist. Darüber hinaus sollten solche wilden Müllablagerungen schnell lokalisiert und entsorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2024, ST 1606

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen auf die Kennedyallee zwischen Stresemannallee und OttoHahnPlatz

22.05.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2024, OF 1128/5 Betreff: Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen auf die Kennedyallee zwischen Stresemannallee und Otto-Hahn-Platz Der Magistrat wird gebeten, die Überfahrten im Verlauf der Kennedyallee stadteinwärts an den Einmündungen Thorwaldsenstraße und Tischbeinstraße sowie stadtauswärts an der Rubensstraße und Schreyerstraße auf zupflastern. Begründung: Die Überfahrten Rubensstraße und Tischbeinstraße stadteinwärts sowie Rubensstraße und Schreyerstraße stadtauswärts im Verlauf der Kennedyallee sind auf Grund des Höhenunterschiedes für den Radverkehr gefährlich. Eine Aufpflasterung würde den Radverkehr sicherer machen und auch eine Verbesserung für den Fußverkehr bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1128/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OA (Anregung Ortsbeirat)

Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern

26.04.2024 · Aktualisiert: 18.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 461 entstanden aus Vorlage: OF 1056/5 vom 11.03.2024 Betreff: Umrüsten von Gasleuchten: Mangelhafte Beleuchtung berücksichtigen, Beleuchtung in der Schwanthalerstraße endlich verbessern Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umrüstung von Gasleuchten nicht nur die Standsicherheit der Gasleuchten, sondern auch die mangelhafte Beleuchtung einzelner Straßen zu berücksichtigen und die Umrüstung der Gaslaternen in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen. Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege durch ausreichende Beleuchtung muss sichergestellt sein, da dieser Bereich auch ein Schulweg ist; 2. dem Ortsbeirat Auskunft zu den Ergebnissen der Standsicherheitsprüfung der Gasleuchten im Frankfurter Süden zu geben . Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Boden ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Dies ist für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich auch bei Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1549 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 461 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4783, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohnerinnen und Anwohner vom Parkdruck entlasten - Parkplätze schaffen

26.04.2024 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5464 entstanden aus Vorlage: OF 1093/5 vom 18.03.2024 Betreff: Anwohnerinnen und Anwohner vom Parkdruck entlasten - Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, die für schulische Zwecke nicht benötigten Tiefgaragenstellplätze unter dem Bürogebäude Großer Hasenpfad 42 bis 48 und Mittlerer Hasenpfad 35 an Anwohnerinnen und Anwohner zu vermieten. Begründung: Unter dem Gebäudeteil am Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad 42 bis 48 befindet sich eine große Anzahl an Duplex-Kfz-Stellplätzen, ebenso unter dem Gebäudeteil Mittlerer Hasenpfad 35. Während der Dauer der Nutzung des Bürogebäudes Großer Hasenpfad 42 bis 48/Mittler Hasenpfad 35 als Schule leiden die Anwohnerinnen und Anwohner nicht nur unter erhöhtem Straßenverkehr, sondern auch unter dem Wegfall von bestehenden Parkplätzen für die Einrichtung von Haltestellen des Schulbusses und einer Kiss-and-ride-Zone. Zum Ausgleich soll der Magistrat die nicht für schulische Zwecke benötigten Tiefgaragenstellplätze zur Anmietung anbieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1613 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky

26.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5468 entstanden aus Vorlage: OF 1103/5 vom 30.01.2024 Betreff: Verkehrsbehinderungen in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky Der Magistrat wird gebten, in der Lamboystraße vor dem Hotel The Blasky regelmäßige Verkehrskontrollen durchzuführen. Begründung: Das Hotel The Blasky im Bereich Lamboystraße/Ziegelhüttenweg hat für die Hotelgäste keinen eigenen Parkraum. Dies führt dazu, dass die Gäste des Hotels verbotswidrig und in verkehrsbehindernder Weise die Lamboystraße zuparken. Dies ist für die Anwohner dort nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1877 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1877) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten

26.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5478 entstanden aus Vorlage: OF 1117/5 vom 11.04.2024 Betreff: Baustellenbedingten Parkdruck lindern: Bewohnerparken kurzfristig ausweiten Der Magistrat wird gebeten, in Bewohnerparkzonen des Ortsbezirks 5, in denen aufgrund von Baustellen oder sonstigen Sperrungen ein stark erhöhter Parkdruck herrscht, das Bewohnerparken vorübergehend auf gebührenpflichtige Parkplätze in derselben Bewohnerparkzone auszuweiten bzw. das Parken auf diesen Parkplätzen mit Bewohnerparkausweis zeitweise zu dulden. Begründung: Im Ortsbezirk 5 hat in den vergangenen Monaten der Parkdruck in mehreren Bewohnerparkzonen stark zugenommen. Bedingt durch die Baustelle am Holbeinkreisel und die umfassenden Straßenarbeiten in und um die Schweizer Straße sind Bewohnerparkplätze vorläufig weggefallen und die Parkplätze insgesamt reduziert worden. Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis sind nicht nur am dringendsten auf Parkplätze in ihrer Wohnumgebung angewiesen, sie tragen nach der jüngsten Gebührenerhöhung auch erhebliche Kosten. Deshalb erscheint es angemessen, Bewohnern in Bewohnerparkzonen das Parken auch auf den kostenpflichtigen Parkplätzen vorübergehend zu erlauben, um den Verlust an Parkplätzen zu kompensieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1880 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1880) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen

26.04.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5471 entstanden aus Vorlage: OF 1108/5 vom 09.04.2024 Betreff: Einrichtung von Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, möglichst vor der nächsten Mainkaisperrung an folgenden Stellen Schadstoffmessstellen zur Erfassung der Luftschadstoffe des Autoverkehrs einzurichten: - Gartenstraße zwischen Cranachstraße und Schweizer Straße; - Schweizer Straße zwischen Schwanthalerstraße und Schweizer Platz; - Schweizer Straße zwischen Schaumainkai und Metzlerstraße und - Schaumainkai vor dem Eisernen Steg. Begründung: Mit 500.000 Ein- und Auspendlern täglich ist Frankfurt Pendlerhauptstadt. Aufgrund der verkehrlichen Planungen für die Innenstadt wird der Autoverkehr zunehmend auf die südliche Mainseite verdrängt. Der Pendlerverkehr wird durch ein dichtbesiedeltes Wohngebiet in eine Innenstadt geführt, die zunehmend autofrei sein soll. Durch die Mainkaisperrung wird Sachsenhausen zusätzlich mit Staus und Schadstoffen belastet. Bislang finden Luftschadstoffmessungen des Autoverkehrs lediglich auf der nördlichen Mainseite statt. Valide Daten zu der Schadstoffbelastung durch den motorisierten Verkehr und den Auswirkungen der Mainkaisperrung auf die Luftqualität in Sachsenhausen als kinderreichstem Stadtteil Frankfurts sind bislang nicht erhoben worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1391 Antrag vom 24.08.2024, OF 1204/5 Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5944 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes

26.04.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5470 entstanden aus Vorlage: OF 1107/5 vom 08.04.2024 Betreff: Umgestaltung der Schweizer Straße und des Schweizer Platzes Vorgang: OM 4666/23 OBR 5; ST 543/24 Der Schweizer Platz, der zentrale Ort in Sachsenhausen, ist für viele Menschen von besonderer Bedeutung. Die Stadt wählte als Fachjury für den Wettbewerb zur Umgestaltung dieses Platzes zwei Verkehrsplaner und eine Landschaftsarchitektin aus anderen Städten, sowie eine Architektin/Stadtplanerin aus Frankfurt, ehemalige Mitarbeiterin des Planungsbüros, dessen Entwurf als einer der Favoriten des Wettbewerbs gilt. Kein stimmberechtigtes Mitglied der Jury ist aus Sachsenhausen und vertraut mit dem Leben vor Ort. Dies vorrausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat an der Entscheidung zum Vergabeverfahren zur Umgestaltung des Schweizer Platzes zu beteiligen; 2. darzulegen, welche Ergebnisse der Bürgerbefragung konkret in die Entscheidung des Preisgerichts eingeflossen sind und in welcher Form. Dies gilt insbesondere für die in der Bürgerbeteiligung genannten Punkte "Vorrang für den Fußverkehr", "sichere Querungsmöglichkeiten für Kinder und Menschen mit Einschränkungen", sowie die Aufenthaltsqualität und die Nutzung des Platzes für den Fußverkehr, die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgänger. Diese Punkte wurden bei der Bürgerbeteiligung besonders häufig genannt. Die Bürgerbeteiligung zeigte, dass die meisten Menschen den Platz zu Fuß nutzen. Der Platz ist Schulweg für mehrere Schulen in der unmittelbaren Umgebung. Inwiefern ist die Qualität des Ortes und die Sicherheit des Fußverkehrs insbesondere für Kinder und für mobilitätseingeschränkte Menschen berücksichtigt worden? Begründung: Der öffentliche Raum scheint zunehmend auf die Organisation von Verkehrswegen reduziert zu werden. Dies zeigt auch die Auswahl der Jury zum Wettbewerb der Neugestaltung des Schweizer Platzes - es wurden fast ausschließlich Verkehrsplaner ausgewählt. Der öffentliche Raum, insbesondere ein zentraler Platz, bedeutet jedoch viel mehr als die Planung von Verkehrswegen. Hier geht es um die Lebensqualität der Menschen im Viertel. Kaum jemand in der dicht bebauten Umgebung hat einen eigenen Garten. Daher ist dieser großzügige Platz als Aufenthaltsort für die Menschen von besonderer Bedeutung - ein Ort der Entschleunigung und zum Flanieren. Bei der Bürgerbeteiligung gab fast die Hälfte der Befragten an, den Schweizer Platz täglich zu nutzen. Viele wünschten Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit und Vorrang des Fußverkehrs. Verkehrsplanung sollte sich dem Charakter und der spezifischen Situation eines Ortes anpassen und nicht umgekehrt. Der Schweizer Platz - als Teil einer intakten gründerzeitlichen Struktur - sollte, wie in der Bürgerbeteiligung oft genannt, als Ganzes erfahrbar bleiben. Auf keinen Fall sollte der Platz durch übermäßige Anordnung von Verkehrswegen fragmentiert werden und dadurch an Aufenthaltsqualität und Charme verlieren. Der Schweizer Platz ist Teil des Schulwegeplans. Fünf Schulen und zahlreiche Kitas sind hier in unmittelbarer Nähe. Hunderte von Schülerinnen und Schüler queren den Platz in der Hauptverkehrszeit, um zur Schule oder zur Straßenbahnhaltestelle zu gelangen. Dabei wird es natürlich vorkommen, dass Kinder und Jugendliche ohne nach rechts und links zu schauen über die geplanten separaten Radwege mitten auf dem Platz zur Straßenbahn rennen. Zwei Seniorenwohnanlagen sind in der Nähe. Eilige Radfahrer achten oft nicht auf vulnerable Verkehrsteilnehmer. Die von der Stadt in der Visualisierung vorgegebene Radwegeführung ist mit einer gefahrlosen Nutzung des Platzes für den Fußverkehr nicht kompatibel. In der ST 543 wird dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass in einem Vergabeverfahren anhand "vorgegebener Kriterien" einer der drei Entwürfe im Rahmen des Vergabeverfahrens ausgewählt und dann zur Grundlage für die Planung wird. Welche Kriterien dies sind, wird nicht bekanntgegeben. Inwieweit finden die Ergebnisse der Bürgerbefragung, die spezifischen Gegebenheiten vor Ort, die Lebensrealität der Menschen im Viertel Eingang in die Entscheidung? Es wäre wichtig, den Ortsbeirat als demokratisch gewähltes Gremium vor Ort an der Entscheidung des Vergabeverfahrens zur Umgestaltung des Schweizer Platzes zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4666 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 543 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1878 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1878) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels

10.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2024, OF 1082/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des Riedhofkreisels Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Kreuzungsbereich der Stresemannallee/Mörfelder Landstraße einschließlich des sog. Riedhofkreisels ist unter Einbeziehung interessierter Bürgerinnen und Bürger bei der Planung neu zu gestalten. Hierfür sind ausreichende Mittel in den Etat der Stadt Frankfurt aufzunehmen. Begründung: Der Wunsch nach einer Neugestaltung des Kreuzungsbereiches Mörfelder Landstraße/Stresemannallee in Sachsenhausen (sog. "Riedhofkreisel") wird seit Jahren vehement von den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils geäußert. Auch der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt dafür ausgesprochen. In der ST 302 vom 17.02.2020 begrüßt der Magistrat dieses Anliegen ausdrücklich, teilt jedoch mit, dass die Maßnahme bislang nicht in das Arbeitsprogramm des Magistrats aufgenommen wurde, entsprechend also auch noch keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden können. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 183 2024 Die Vorlage OF 1082/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bahnübergang Welscher Weg

10.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2024, OF 1066/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Bahnübergang Welscher Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend Mittel für die Errichtung einer Unterführung unter dem jetzigen Bahnübergang Welscher Weg in Sachsenhausen in den Haushalt 2024/2025 einzustellen. Begründung: Der Bahnübergang Welscher Weg ist lediglich durch eine Umlaufsperre gesichert, deshalb müssen Eisenbahnzüge vor dem Passieren des Überganges die Passanten durch ein schrilles Pfeifsignal warnen. Dies stellt für die Anwohnerinnen und Anwohner in weitem Umfeld des Bahnüberganges seit nunmehr über 20 Jahren 24 Stunden am Tag zusätzlich zu der seit mehr als 11 Jahre bestehenden unerträglichen Lärmbelastung durch die Einflugschneise der Nord-West-Landebahn eine zusätzliche, erhebliche Belastung dar. Eine Schließung des Bahnüberganges würde den Interessen der Allgemeinheit, was den Erhalt der Wegeverbindung betrifft, nicht entsprechen, da er eine wichtige Verbindung des geplanten, in unmittelbarer Nähe verlaufenden, Radschnellweges Frankfurt-Langen-Darmstadt ist und für Erholung suchende Spaziergängerinnen und Spaziergänger einen direkten Zugang in den Stadtwald ermöglicht. Für den Bau einer Unterführung spräche, im Gegensatz zu einer Überführung, die unauffällige Einbettung in die umgebende Flora und die gute barrierefreie Nutzbarkeit. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 167 2024 Die Vorlage OF 1066/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen Kennedyallee zwischen Stresemannallee und OttoHahnPlatz

10.04.2024 · Aktualisiert: 20.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.04.2024, OF 1096/5 Betreff: Sachsenhausen: Aufpflasterung der Einmündungen Kennedyallee zwischen Stresemannallee und Otto-Hahn-Platz Der Magistrat wird gebeten, die Überfahrten im Verlauf der Kennedyallee stadteinwärts zwischen Thorwaldsenstraße und Tischbeinstraße sowie stadtauswärts an Rubensstraße und Schreyerstraße aufzupflastern. Begründung: Die Überfahrten Rubensstraße und Tischbeinstraße stadteinwärts sowie Rubensstraße und Schreyerstraße stadtauswärts im Verlauf der Kennedyallee sind auf Grund des Höhenunterschiedes für den Radverkehr gefährlich. Eine Aufpflasterung würde den Radverkehr sicherer machen und auch eine Verbesserung für den Fußverkehr bewirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1096/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1096/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße

08.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 1104/5 Betreff: Compliance-Richtlinie bei der Besetzung des Preisgerichts in der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, welche Compliance-Richtlinien bei der Besetzung der Jury für die Neugestaltung der Schweizer Straße, insbesondere bei der Benennung der Fachpreisrichter und stellvertretenden Fachpreisrichter Anwendung gefunden haben? Hatten die zu benennenden Personen Angaben zu ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit, insbesondere zur vertraglichen Zusammenarbeit oder sonstigen Geschäftstätigkeit mit möglichen Teilnehmern an der Ausschreibung gemacht? Begründung: Den zu den (stellvertretenden) Fachpreisrichtern benannten Personen kommt in der Jury bei der Vergabe der Preise eine sehr wichtige Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund ist eine Neutralität und Unvoreingenommenheit in dieser Funktion unabdingliche Voraussetzung zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgabe. Diese Neutralität kann tangiert sein, wenn als Fachpreisrichter fungierende Personen in einem Vertragsverhältnis zu einem Teilnehmer am Wettbewerb stehen oder standen, oder mit ihm auf sonstige Weise beruflich zusammenarbeiten. Hier müsste anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles geklärt werden, ob dies Auswirkungen auf die Neutralität gehabt haben könnte. Hierbei sind Zeitablauf, Dauer der Zusammenarbeit und berufliche Kontakte nach Beendigung einer vertraglichen Zusammenarbeit in eine Gesamtabwägung einzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 944 2024 Die Vorlage OF 1104/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)^

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Kennedyallee hier: Parallelstrecke zur Kennedyallee (B 43) zwischen Abzweigung von der Kennedyallee und PaulEhrlichStraße

02.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1063/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Kennedyallee hier: Parallelstrecke zur Kennedyallee (B 43) zwischen Abzweigung von der Kennedyallee und Paul-Ehrlich-Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel in Höhe von 20.000 € für die Sanierung des als Parallelstraße zur Kennedyallee als B 43 verlaufenden zwischen Abzweigung von der Kennedyallee bis zur Einmündung in die Paul-Ehrlich-Straße Teils der Kennedyallee in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich über die Oberfläche des als Parallelstraße zur Kennedyallee als B 43 verlaufenden zwischen Abzweigung von der Kennedyallee bis zur Einmündung in die Paul-Ehrlich-Straße Teils der Kennedyallee beschwert. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 164 2024 Die Vorlage OF 1063/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße

02.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1065/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung und Umgestaltung der Schweizer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel in Höhe von 50.000 € für die Sanierung der Schweizer Straße in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. Begründung: Die Schweizer Straße ist teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Auch ist eine bessere Aufteilung der Verkehrsfläche unter den Verkehrsteilnehmern unbedingt erforderlich. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 166 2024 Die Vorlage OF 1065/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung deNeufvilleStraße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach

02.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1064/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Planung zur Umgestaltung der östlichen Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach in Höhe von 20.000 € in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. In der vorzulegenden abgestimmten Planung sollen folgende Punkte enthalten sein: 1. Die Straßenbahnhaltestellen sind barrierefrei umzugestalten und mit dynamischen Fahrgastanzeigen auszustatten. 2. Der marode Gleiskörper ist auszutauschen. 3. Anstelle des Kopfsteinpflasters ist Flüsterasphalt einzubauen. 4. Die Straße ist zu begrünen. Begründung: Die östliche Offenbacher Landstraße zwischen Einmündung de-Neufville-Straße und der Stadtgrenze Frankfurt/Offenbach ist dringend sanierungsbedürftig. Nach der Sanierung der westlichen Offenbacher Landstraße soll nun auch der östliche Teil saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 165 2024 Die Vorlage OF 1064/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung des Heimatrings

02.04.2024 · Aktualisiert: 14.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1062/5 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung des Heimatrings Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel in Höhe von 20.000 € für die Sanierung des Heimatrings in den neuzubeschließenden Haushalt 2024/2025 einzuplanen. Begründung: Der Heimatring ist teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 163 2024 Die Vorlage OF 1062/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, fraktionslos

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen

15.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5329 entstanden aus Vorlage: OF 1042/5 vom 26.02.2024 Betreff: Keine Sperrung des nördlichen Mainufers - keine zusätzlichen Belastungen für Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, während der großen Umbauarbeiten im Bereich des Knotenpunkts Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning-, Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße (Holbeinkreisel) und im Bereich Textorstraße, Darmstädter Landstraße und Lokalbahnhof das nördliche Mainufer nicht erneut zu sperren. Begründung: Während des Umbaus im Kreuzungsbereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße werden über mehrere Monate Straßenabschnitte gesperrt bzw. die Anzahl der befahrbaren Fahrbahnen reduziert. Dies wird zwangsläufig zu einer Verlagerung des Verkehrs in die umliegenden Wohnstraßen führen. Außerdem werden die Straßenbahnlinien während der Bauzeit unterbrochen, was auch dazu führt, dass die Bürger vermehrt auf das Auto umsteigen müssen. Hinzu kommt die Baustelle im Bereich des neuen Holbeinkreisels. Zuletzt haben täglich rund 14.700 Autos und 1.700 Radfahrer den Knotenpunkt von Holbein-, Burnitz-, Nell-Breuning- und Hedderichstraße sowie Oppenheimer Landstraße genutzt - Tendenz steigend. Diese Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer müssen sich jetzt neue Routen suchen. Dies führt zu einer erheblichen Mehrbelastung in den umliegenden Wohnstraßen. Unter diesen Umständen ist eine erneute Sperrung des nördlichen Mainufers den Menschen in Sachsenhausen nicht zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1534 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen

15.03.2024 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 15.03.2024, OA 450 entstanden aus Vorlage: OF 1059/5 vom 12.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Sporthalle vollumfänglich nutzbar machen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten, umzusetzen oder zu beantworten: 1. Ergänzend zu den bisherigen Planungen erhält die neue Sporthalle am Interimsstandort einen zweiten Umkleideraum. 2. Die Sporthalle erhält die bisher fehlenden Duschmöglichkeiten. 3. Der Magistrat hat im Zuge der Auslagerung der Martin-Buber-Schule nach geeigneten Standorten gesucht und das Bestandsbürogebäude Großer Hasenpfad/Mittlerer Hasenpfad gefunden. Geprüft hat er außerdem zwei Flächen im Bereich Bischofsweg 12, die jedoch nicht geeignet gewesen seien. Diese Flächen liegen außerhalb des Grundschulbezirks der Martin-Buber-Schule. Warum hat der Magistrat nicht ernsthaft Flächen im Grundschulbezirk der Martin-Buber-Schule geprüft? Solche böten sich zum Beispiel im Bereich Ziegelhüttenweg/Mittlerer Schafhofweg (bis Bahnlinie) an. Begründung: Auf dem Gelände des Interimsstandorts für die Martin-Buber-Schule und die Oberstufe der KGS Niederrad soll eine Sporthalle errichtet werden. Nach dem beschlossenen Raumprogramm soll nur ein Umkleideraum von rund 16 Quadratmetern für - nach Angaben des Magistrats - 1.050 Schüler beiderlei Geschlechts errichtet werden. Die Sporthalle benötigt mindestens zwei Umkleideräume und zwei Duschanlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 20.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 22.04.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 450 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4618, 26. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 22.04.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“ einrichten

15.03.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5338 entstanden aus Vorlage: OF 1053/5 vom 29.02.2024 Betreff: Schienenersatzverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof während des Umbaus der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" einrichten Der Magistrat wird gebeten, mit der VGF in Kontakt zu treten, um einen Schienenersatzverkehr (SEV) während der Bauzeit der Haltestelle einzurichten. Voraussichtlich ab Anfang April dieses Jahres wird die Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" mehrere Monate beidseitig barrierefrei ausgebaut. Während der Bauzeit ist der Bereich zwischen Darmstädter Landstraße und Martin-May-Straße für den gesamten Verkehr gesperrt. Laut Auskunft des ASE vom 23. Februar 2024 in der Sitzung des Ortsbeirats 5, wird im Zuge dessen kein SEV der VGF zwischen Lokal- und Südbahnhof eingerichtet. Fahrgäste sollen dann die S-Bahn vom Lokalbahnhof zum Südbahnhof nutzen und umgekehrt. Begründung: Für viele ältere und behinderte Menschen stellt dies eine große Herausforderung dar, zunächst einmal von der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof" einen längeren Weg zur S-Bahn zu laufen, wo des Öfteren die Rolltreppen nicht funktionieren, um dann eine Station zum Südbahnhof zu fahren, wo die gleichen Probleme vorhanden sind. Ebenso für Schülerinnen und Schüler, die ihren sicheren Schulweg per Straßenbahn unterbrechen müssen. Um diese Probleme gar nicht erst aufkommen zu lassen, wäre es zielführend, hier einen SEV einzurichten. Entweder - Variante 1: Busverkehr von Stadtgrenze/Oberrad über die Offenbacher Landstraße/Mühlberg/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück oder - Variante 2: Busverkehr von Haltestelle "Lokalbahnhof" über Darmstädter Landstraße/Mörfelder Landstraße/Schweizer Straße/Südbahnhof und zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1060 Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Haltsignal zum Schutz der Aussteigenden Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße

15.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5332 entstanden aus Vorlage: OF 1045/5 vom 27.02.2024 Betreff: Haltsignal zum Schutz der Aussteigenden Ecke Gartenstraße/Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, vor der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" eine große und deutliche Ampelanlage mit Rotlicht bzw. ein geeignetes großes Halt signal anzubringen. Begründung: Die Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" ist ein verkehrsrelevanter Ort, an dem regelmäßig Fahrgäste ein- und aussteigen. Um die Sicherheit und den Schutz der Passagiere zu erhöhen, ist es sinnvoll, ein sichtbares Haltsignal vor dieser Haltestelle anzubringen. Durch die Installation eines vorranggeschalteten Ampelsystems oder eines deutlich sichtbaren Haltsignals wird eine klare Regelung für den Verkehr geschaffen. Dies ermöglicht den Fahrgästen, in aller Ruhe und Sicherheit die öffentlichen Verkehrsmittel zu betreten oder zu verlassen. Insbesondere während stark frequentierter Zeiten kann ein solches Signal dazu beitragen, den Verkehrsfluss zu organisieren und Unfälle zu vermeiden. Darüber hinaus wird durch die visuelle Präsenz des Haltsignals die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf die bevorstehende Haltestelle gelenkt. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit der Fahrgäste bei, sondern fördert auch einen reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs an dieser Stelle. Vor der Haltestelle sind zwei Schilder "Achtung Fußgänger" installiert. Insgesamt trägt die Installation eines größeren und sichtbaren Haltsignals oder einer installierten Ampelanlage vor der Haltestelle "Schweizer-/Gartenstraße" dazu bei, die Sicherheit und den Komfort der Passagiere zu verbessern und gleichzeitig den Verkehrsfluss zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1536 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen

15.03.2024 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5341 entstanden aus Vorlage: OF 1057/5 vom 13.03.2024 Betreff: Martin-Buber-Schule - Schulweg sichern, Verkehrschaos verhindern und den Ortsbeirat einbeziehen Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit der Auslagerung und dem Neubau der Martin-Buber-Schule die folgenden Punkte zu beachten und umzusetzen: 1. Der vorhandene Verbindungsweg vom Lerchesberg (Wartegässchen/Letzter Hasenpfad) in Richtung Sachsenhäuser Landwehrweg ist zu beleuchten und zu befestigen, damit er als offizieller Schulweg anerkannt werden kann. 2. Solange dieser Verbindungsweg nicht zum Schulweg ausgebaut worden ist, ist ein Schulbus für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einzurichten. 3. Für den Bereich Großer und Mittlerer Hasenpfad sowie für die daran angrenzenden Straßen ist ein Verkehrskonzept zu erarbeiten, um den zusätzlichen Verkehr schnell abfließen zu lassen. Aus diesem soll nachvollziehbar hervorgehen, wie der zusätzliche Verkehr schnell abfließen kann, ohne zusätzliche Staus zu erzeugen. Insbesondere ist darzulegen, wie die Ampelschaltungen an der Einmündung in die Mörfelder Landstraße so gestaltet werden können , dass zusätzliche Staus vermieden werden. 4. Am Interimsstandort ist eine Kiss-and-ride-Zone einzurichten. 5. Die komplette Vorlage zur Gestaltung der beiden Schulhöfe am Interimsstandort ist dem Ortsbeirat unverzüglich zuzuleiten. Begründung: Der Weg zwischen dem Lerchesberg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg wird nicht als offizieller Schulweg anerkannt, obwohl er eine schnelle Verbindung darstellt und gerne von den Schülern der Martin-Buber-Schule benutzt wird. Gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz haben Grundschüler, deren kürzester Schulweg mehr als zwei Kilometer beträgt, einen Anspruch auf kostenlose Beförderung. Vorrangig sollen diese Schüler auf öffentliche Verkehrsmittel verwiesen werden. Ist deren Benutzung nicht zumutbar, können die Schulträger, in Frankfurt der Magistrat, Schulbusse einsetzen (Abs. 4). Vorliegend ist die Benutzung mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Grundschülern nicht zumutbar. Gemäß den Fahrtzeitangaben des RMV dauert der Schulweg vom Lerchesberg zum Interimsstandort der Martin-Buber-Schule im Großen Hasenpfad unter Benutzung der Buslinie 35 und Umstieg in die S-Bahn (Haltestelle "Louisa Bahnhof") oder Umstieg am Riedhof in die Straßenbahn fast 40 Minuten. Daher ist ein Schulbus einzurichten. Durch die Verlagerung der Schule ist in diesem Bereich mit einem deutlich erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ein Verkehrskonzept mit Aussagen zu den Ampelschaltungen an den Einmündungen zur Mörfelder Landstraße ist im Interesse der dort wohnenden Bevölkerung kurzfristig vorzulegen. Um Staus und gefährliche Situationen in den Wohnstraßen Großer Hasenpfad und Mittlerer Hasenpfad zu vermeiden, ist am Schuleingang eine Kiss-and-ride-Zone zu schaffen und entsprechend auszuschildern. So kann die ansonsten sehr angespannten Verkehrssituationen vor Ort abgemildert werden. Die endgültige Entscheidung über die Schulhofgestaltung obliegt den Ortsbeiräten. Der Ortsbeirat ist deshalb vollumfänglich zu unterrichten und einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Taubenfüttern an der Haltestelle „Stresemannallee Bahnhof“ nicht nur verbieten, sondern auch kontrollieren

15.03.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5331 entstanden aus Vorlage: OF 1044/5 vom 28.02.2024 Betreff: Taubenfüttern an der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" nicht nur verbieten, sondern auch kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, das Taubenfüttern nicht nur durch das Aufstellen von Schildern zu verbieten, sondern auch an Hotspots wie der Haltestelle "Stresemannallee Bahnhof" zu kontrollieren. Begründung: Wie schon mehrfach in Anträgen gefordert, wird das Taubenfüttern leider nicht unterlassen. Hinzu kommt, dass Ratten sich wegen des "Gratisfutters" vermehrt an diesen Futterplätzen ansiedeln und somit eine nicht unerhebliche Gefahr für die Gesundheit darstellen. Die Erfahrung hat leider gezeigt, dass das Auslegen von Futter trotz Verbotsschildern nicht unterlassen wird. Deshalb ist es angebracht, durch Ordnungskräfte Kontrollen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1294 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße

15.03.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5319 entstanden aus Vorlage: OF 1005/5 vom 05.02.2024 Betreff: Mehr Sicherheit für Kinder an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit für die Fußgängerinnen und Fußgänger an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße zu verbessern. Insbesondere sind durch geeignete Maßnahmen sichere Querungsmöglichkeiten über die Mörfelder Landstraße zu schaffen. Dieser Bereich ist als Schulweg klassifiziert. Begründung: Der Bereich Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße ist ein Einfallstor für den Pendlerverkehr und entsprechend stark frequentiert - vor allem morgens, wenn die Schulkinder aus dem Sachsenhäuser Süden auf dem Weg zu ihren Schulen in Sachsenhausen-Nord unterwegs sind. Leider kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer die Kreuzung überqueren, wenn die Ampel für den Fußverkehr Grün zeigt. Außerdem gibt es immer wieder Probleme mit dem Abbiegeverkehr. Auf querende Fußgänger wird oft nicht geachtet. Der Schutz der Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere der Schulkinder, muss hier im Vordergrund stehen. Die Stadt sollte hier dringend tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1342 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“

15.03.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5340 entstanden aus Vorlage: OF 1054/5 vom 29.02.2024 Betreff: Bereitstellung von Schienenersatzverkehr während der Umgestaltung der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" Der Magistrat wird gebeten, während der Umbaumaßnahmen für die barrierefreie Haltestelle im Bereich Textorstraße/Darmstädter Landstraße einen Schienenersatzverkehr bereitzustellen. Es ist zu prüfen, ob eine Busverbindung bereits von Oberrad via Lettigkautweg und Mühlberg eingerichtet werden könnte, um Umsteigeverbindungen zwischen Oberrad und Sachsenhausen-Südbahnhof zu vermeiden. Begründung: In den Bauphasen 01 und 02 (also für circa zehn Monate, ab Mitte April 2024) wird wegen der Umbaumaßnahmen im Bereich Textorstraße/Lokalbahnhof der Straßenbahnverkehr zwischen Lokalbahnhof und Südbahnhof eingestellt. Kinder, die von Osten (Oberrad, Mühlberg etc.) die Schulen in der Nähe des Schweizer Platzes erreichen müssen, sollen vom Lokalbahnhof aus für eine Station in die S-Bahn Richtung Südbahnhof umsteigen. Mangels praktikabler Mobilitätsangebote wird dies dazu führen, dass Eltern-Taxis zu den Schulen fahren und das ohnehin hohe Stauaufkommen noch vergrößert wird. Die Straßenbahnlinien 15 und 16 sind wichtige Verbindungen und gehören zur Grundversorgung in den südlichen Stadtteilen. Die von der Stadt vorgeschlagenen Umsteigeverbindung zu den S-Bahnen sind Schulkindern und älteren oder bewegungseingeschränkten Menschen nicht zuzumuten. Die öffentlichen Verkehrsmittel in diesem Streckenabschnitt, auch S-Bahnen, sind bereits jetzt überlastet, verspätet, überfüllt oder fallen aus. Daher ist ein Schienenersatzverkehr hier dringend nötig. Die Stadt möge bitte dafür sorgen, dass Mobilität ohne Auto für alle Menschen möglich ist. Auch im Frankfurter Süden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1330 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Niederrad Parkordnung Rennbahnstraße/Niederräder Landstraße

27.02.2024 · Aktualisiert: 20.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 1035/5 Betreff: Niederrad Parkordnung Rennbahnstraße/Niederräder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Parkordnung im Kurvenbereich Rennbahnstraße zur Niederräder Landstraße und im weiteren Verlauf in der Niederräder Landstraße bis zur Nr. 11 dergestalt zu ändern, dass die Parkplätze nicht hinter dem Fuß-und Radweg, sondern zur Fahrbahn hin angeordnet werden. Begründung: Die Parkplätze befinden sich momentan hinter dem Fuß-und Radweg am Rennbahnparkgelände und sind überwiegend als Senkrechtsparkplätze ausgewiesen. Ein- und ausparkende Fahrzeuge müssen daher immer den Fuß-und Radweg queren, was besonders beim rückwärts Ausparken eine große Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer bedeutet. Erschwerend kommt hinzu, dass der Bereich in einer langgezogenen Kurve liegt und die Sichtverhältnisse schlecht sind. Bild Privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1035/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1035/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1035/5 wird durch die Annahme der Vorlage 1139/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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