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Vorlagen
Verkehrsprojekte in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 hier: ÖPNV
Anregung an den Magistrat vom 03.05.2022, OM 2031 entstanden aus Vorlage: OF 256/10 vom 06.03.2022 Betreff: Verkehrsprojekte in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 hier: ÖPNV Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welchen Planungsstand nachfolgende Projekte haben, wie hoch die Investitionssummen hierfür sind und wann mit der Inbetriebnahme der folgenden ÖPNV-Projekte zu rechnen ist: 1. Buslinie Nieder-Erlenbach-Harheim-Berkersheim-Preungesheim; 2. U 2 - neue U-Bahn-Station an der ebenfalls neuen Umgehungsstraße im Bereich Bonames/Harheim; 3. U 5 - Verlängerung Frankfurter Berg (inklusive Endstation an der S-Bahn-Station); 4. Buslinie 39/63 mit der Option Anbindung an den Gravensteiner-Platz; 5. Zukunft der Buslinien 27/66; 6. Straßenbahnringlinie im Bereich Marbachweg bis zur Friedberger Warte; 7. Straßenbahnverlängerung der Linie 18 bis Bad Vilbel; 8. S 6-Ausbau, hier Anbindung Buslinien an den Frankfurter Berg/Berkersheim; 9. Fahrzeittaktung - Vernetzung mit Busl inien, U-Bahn nach der Inbetriebnahme vom viergleisigen Ausbau der S 6-Strecke. Begründung: Der Umbau der Verkehrsinfrastruktur ist aus Gründen des Klimaschutzes (z. B. Lärmentlastung und Luftreinhaltung), der Sicherheit z. B. auf Gehwegen und des besseren Verkehrsflusses durch weniger Autos auf den Straßen zwingend notwendig. Besonders gefördert werden soll der Umstieg vom Pkw hin zum ÖPNV. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2438 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
Bunker im Marbachweg erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden
Antrag vom 25.04.2022, OF 248/9 Betreff: Bunker im Marbachweg erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden Die Bundesinnenministerin hat den Abbau bestehender Schutzeinrichtungen beendet und weitere Haushaltsmittel für den Katastrophenschutz beantragt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Bunker im Marbachweg - auch über einen Denkmalschutz - zu erhalten und wieder in seiner ursprünglichen Funktion teil zu ertüchtigen. Eine Sirene soll wieder auf dem Bunker installiert werden. Materialien für Katastrophenfälle könnten hier gelagert werden. Auch wäre hier eine für den OBR 9 zuständige Katastrophenschutz zuständige Anlaufstelle zu etablieren. Der Bunker soll zudem begrünt werden (Beispiel Hamburger St. Pauli Bunker). Außerdem soll er - so weit Platz verfügbar sein wird und der Hauptaufgabe Katastrophenschutz nichts entgegensteht - auch als Medienbunker wieder Musikern und Kulturschaffenden zur Verfügung gestellt werden. Der Rückbau einer der letzten Bunker in Frankfurt ist entschieden abzulehnen. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.04.2022, OF 258/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 248/9 wird durch die Vorlage OF 258/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 258/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)
Bunker im Marbachweg als Medienbunker erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden
Antrag vom 25.04.2022, OF 258/9 Betreff: Bunker im Marbachweg als Medienbunker erhalten und wieder in den Katstrophenschutz einbinden Die Bundesinnenministerin hat den Abbau bestehender Schutzeinrichtungen beendet und weitere Haushaltsmittel für den Katastrophenschutz beantragt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit dem Eigentümer, der BIMA ins Benehmen zu setzen, um den Bunker im Marbachweg - auch über einen Denkmalschutz - zu erhalten, damit er wieder - wie in den letzten Jahrzehnten - von Musikern und Kulturschaffenden genutzt werden kann. Außerdem ist der Bunker für seine ursprüngliche Funktion dem Katastrophenschutz teil zu ertüchtigen. Eine Sirene soll wieder auf dem Bunker installiert werden. Materialien für Katastrophenfälle könnten hier gelagert werden. Auch wäre hier eine für den OBR 9 zuständige Anlaufstelle für den Katastrophenschutz zu etablieren. Der Bunker soll zudem begrünt werden (Beispiel Hamburger St. Pauli Bunker). Der Rückbau einer der letzten Bunker in Frankfurt ist entschieden abzulehnen. Antragsteller: CDU FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.04.2022, OF 248/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 248/9 wird durch die Vorlage OF 258/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 258/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme)
Gespräch mit dem Gewerbering Dornbusch
Antrag vom 19.04.2022, OF 246/9 Betreff: Gespräch mit dem Gewerbering Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Ortstermin mit dem Gewerbering Dornbusch und den zuständigen Ämtern zu organisieren, um die Parksituation auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Eberhard-Beckmann-Anlage (stadtauswärts) und Marbachweg/Am Dornbusch zu besprechen und die besonderen Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln. Vertreter*innen des Ortsbezirks 2, der für den entsprechenden Straßenabschnitt stadteinwärts zuständig ist, sollen ebenfalls hinzugeladen werden. Begründung: Die Gewerbetreibenden klagen über eine angespannte Parksituation vor Ort, die ihren Belangen nicht entgegenkommt. Zusätzlich handelt es sich um eine Engstelle in der Verkehrsführung, für die mittelfristig bessere Lösungen gefunden werden müssen. Um die Bedarfe der Gewerbetreibenden in diesem Abschnitt zu ermitteln, erscheint es sinnvoll, diese in den Prozess mit einzubeziehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 28 Die Vorlage OF 246/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 246/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Dornbusch" die Worte "und den ortsansässigen Gewerbetreibenden" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1906 entstanden aus Vorlage: OF 216/9 vom 13.03.2022 Betreff: Umgestaltung Marbachweg in Richtung Eckenheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und inwieweit in dem in Richtung Eckenheim verlaufenden Abschnitt des Marbachwegs zwischen der Eschersheimer Landstraße und der Bertramstraße Bäume gepflanzt werden können, wobei der Abstand zwischen den Bäumen so zu bemessen wäre, dass zwischen ihnen Kfz- Stellplätze eingerichtet werden können, die im Bedarfsfall auch als Behindertenparkplätze nutzbar sind; 2. ob und inwieweit dieses Konzept auch im Fall einer Sanierung des Marbachwegs in dessen weiteren Verlauf bis zur Eckenheimer Landstraße umgesetzt werden kann. Begründung: Das Ergebnis der Sanierungsmaßnahme im Bereich des Marbachwegs ist insgesamt unbefriedigend. Selbst bei Berücksichtigung der Bedürfnisse der Radfahrer ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein überbreiter Radweg zur Verfügung gestellt werden soll, obwohl auf der anderen Straßenseite ein Radweg in der Gegenrichtung vorhanden ist. Nicht nur wurde die vorhandene Breite nicht optimal genutzt, sondern auch die Gelegenheit zur Schaffung von dem Mikroklima begünstigenden Flächen für die Pflanzung von Bäumen versäumt. Die in Ziffer 1. beschriebene Korrektur erscheint, auch wenn nicht alle vorher vorhandenen Stellplätze wieder eingerichtet werden könnten, den Bedürfnissen aller Beteiligten besser gerecht zu werden als die aktuelle Situation. Eine entsprechende Lösung auch für den weiteren Verlauf des Marbachwegs wäre zu begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1713 Aktenzeichen: 66 0
Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1907 entstanden aus Vorlage: OF 218/9 vom 11.03.2022 Betreff: Denkmalschutz Spenerstraße: Ensembleschutz statt Einzelschutz Vorgang: OM 711/21 OBR 9; ST 161/22 Der Magistrat wird gebeten, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) einen Schutzantrag auf Ensembleschutz nach § 2 Absatz 3 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) für das Bertramsviertel zwischen Spenerstraße, Eberhard-Beckmann-Anlage, Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße zu stellen. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 161 verweist der Magistrat darauf, dass eine Anfrage auf Schutz nach § 2 Absatz 1 HDSchG (Einzelschutz als Kulturdenkmal) abschließend vom LfDH verneint wurde. Damit ist aber noch nicht geklärt, ob eine Unterschutzstellung als Ensemble gemäß § 2 Absatz 3 HDSchG nicht möglich ist. Anlage Anlage 1 (ca. 485 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 711 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1754 Aktenzeichen: 60 3
Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1903 entstanden aus Vorlage: OF 213/9 vom 13.03.2022 Betreff: Beachtung der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 GOOBR Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat umgehend die Maßnahmen zur Instandsetzung des öffentlichen Geh- und Fahrradwegs im Bereich des Marbachwegs zwischen Eschersheimer Landstraße und Bertramstraße gemäß seiner Rechte aus § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR vorzulegen und alle weiteren und noch nicht vorgelegten Maßnahmen; 2. dem Ortsbeirat alle weiteren Maßnahmen in diesem Zusammenhang sowie zu ähnlich gelagerten Fällen so rechtzeitig und in der gebotenen Form vorzulegen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte des Ortsbeirats gewährleistet ist. Begründung: Der Magistrat hat durch das Amt für Straßenbau und Erschließung im Bereich des Marbachwegs Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich des öffentlichen Fahrradwegs durchgeführt. Diese fallen in den Aufgabenbereich des Ortsbeirats gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 und 2 Ziffer 7. GOOBR. Der Magistrat hat diese Maßnahmen durchgeführt, ohne den Ortsbeirat zuvor in der gebotenen Form davon in Kenntnis zu setzen, sodass dieser seine Mitwirkungsrechte nicht wahrnehmen konnte. Der Magistrat hat insoweit gegen seine Pflichten verstoßen. Eine informatorische E-Mail kursorischer Art an den Ortsvorsteher, die nur auf dessen Nachfrage erfolgte und überdies nicht vollständig war, ist dafür nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1711 Aktenzeichen: 66 0
Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 entstanden aus Vorlage: OF 274/10 vom 07.03.2022 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße Die Verkehrsführung auf der Gießener Straße, in Richtung Marbachweg, erlaubt zurzeit nicht das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße. Die Gießener Straße soll die Homburger Landstraße entlasten. Die Homburger Landstraße wurde in Preungesheim zum Schutz der Anwohner gänzlich auf Tempo 30 gesetzt. Die jetzige Verkehrsführung zwingt vom Norden kommende Fahrzeuge, mit Ziel Ronneburgstraße, die Homburger Landstraße zu befahren. Der auf der Fahrbahn der Gießener Straße aufgebrachte Richtungspfeil geradeaus (Zeichen 297 StVO) wird häufig nicht beachtet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die Ronneburgstraße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Antrag vom 06.03.2023, OF 551/10 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 Aktenzeichen: 32 1
U-Bahnhaltestelle „Prieststraße/Neuer Jüdischer Friedhof“ (U Bahnlinie U 5)
Antrag vom 07.03.2022, OF 276/10 Betreff: U-Bahnhaltestelle "Prieststraße/Neuer Jüdischer Friedhof" (U Bahnlinie U 5) Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Abstimmung mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau einer zusätzlichen U-Bahnhaltestelle Priesstraße/Neuer Jüdischer Friedhof, insbesondere bei den voraussichtlichen Kosten von ca. 6 bis 7 Millionen Euro und der geringen Entfernung zu den bereits vorhandenen U-Bahnhaltestellen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum, weiterverfolgt werden soll. Begründung: Die U-Bahnstation Priesstraße wurde 2016 außer Betrieb genommen, da sie wegen des damals erforderlichen Neubaus eines 80 cm hohen Bahnsteiges inkl. Rampe für behindertengerechten Zugang nicht weiter angefahren werden konnte. Da die Entfernung zwischen den bereits vorhanden U-Bahnhaltestellen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum nur ca. 600 Meter beträgt, halten wir die Inbetriebnahme für nicht dringend notwendig und angebracht. Die Kosten für einen Neubau einer Haltestelle würden sich auch auf ca. 6 bis 7 Millionen Euro belaufen und wären unverhältnismäßig hoch und wohl auch unangemessen. Wir haben von den beiden U-Bahnstationen Hauptfriedhof und Marbachweg/Sozialzentrum eine relativ geringe und zumutbare Entfernung (maximal 300 Meter) zum Haupteingang des Neuen Jüdischen Friedhof bzw. der Rachow-Schule. Zusätzlich besteht für die Besucher des Neuen Jüdischen Friedhofs die Möglichkeit den bereits vorhandenen Zu- und Ausgang zum nördlichen Eingang des Neuen Jüdischen Friedhofes (Entfernung ca. 100 Meter von der U-Bahnhaltestelle Marbachweg/Sozialzentrum bis Zugang Drehkreuz Marbachweg), zu nutzen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 276/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD
Ortstermin Marbachweg
Antrag vom 17.02.2022, OF 211/9 Betreff: Ortstermin Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin mit dem ausführenden Amt und mit anderen beteiligten Ämtern zu vereinbaren, um die durchgeführte Erneuerung des Radweges vor den Häusern 331-345 der Straße am Marbachweg zu erläutern. und die Fragen des Ortsbeirats zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat bemängelt und bedauert, unabhängig von den verschiedenen Meinungen der Fraktionen im Ortsbeirat 9 bezüglich der Sanierung des Radweges und das Entfallen entsprechender Parkplätze in diesem Bereich, dass der Ortsbeirat als dem zuständigen parlamentarischen Gremium nicht vor Durchführung der Sanierungsmaßnahmen an dem Radweg informiert wurde. Es gilt noch offenstehende Fragen zu klären und nach einem Kompromiss zu suchen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 211/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eschersheimer Landstraße sicherer machen: Radweg testen
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 entstanden aus Vorlage: OF 191/9 vom 29.01.2022 Betreff: Eschersheimer Landstraße sicherer machen: Radweg testen Die Eschersheimer Landstraße ist auch für Radfahrerinnen und Radfahrer eine wesentliche Wegverbindung im Ortsbezirk. Die aktuelle Lage wird von vielen Radfahrenden als gefährlich empfunden. Deshalb wird immer wieder der Wunsch geäußert, die Lücke im Radwegenetz im Bereich zwischen der Hügelstraße und dem Marbachweg/Am Dornbusch zu schließen. Gleichzeitig sind mit diesem Vorschlag verschiedene Befürchtungen im Hinblick auf den Verkehrsfluss verbunden. Im nördlichsten Bereich der Eschersheimer Landstraße, nördlich der Hügelstraße, hatte sich eine probeweise Abmarkierung eines Radweges bewährt, um die Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssituation in diesem Bereich zu testen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße beidseitig (stadtaus- und einwärts) im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Am Dornbusch für den Zeitraum von einem Jahr einen vorübergehenden Radweg abzumarkieren, um eine sicherere Nutzung durch Radfahrende zu ermöglichen und die Auswirkungen auf die gesamte Verkehrssituation zu eruieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Antrag vom 19.08.2022, OF 304/9 Antrag vom 19.08.2022, OF 306/9 Antrag vom 10.09.2022, OF 380/3 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2707 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2709 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2972 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 354 Antrag vom 21.06.2023, OF 560/9 Auskunftsersuchen vom 06.07.2023, V 715 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Strafzettel zurücknehmen
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1685 entstanden aus Vorlage: OF 210/9 vom 17.02.2022 Betreff: Strafzettel zurücknehmen Der Magistrat wird gebeten, die verhängten Strafzettel der falsch parkenden Autos im Bereich des vor Kurzem sanierten Radweges vor den Häusern 331 bis 345 der Straße Marbachweg zurückzunehmen. Begründung: Die Stadt hat es versäumt, die Betroffenen im Vorfeld über die Veränderung der Verkehrsregeln im Seitenstreifen zu informieren. Auch wurden keine Hinweisschilder aufgestellt, sodass die Betroffenen annehmen mussten, dass die seit Jahrzehnten bestehende Regel weiter Geltung hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1365 Aktenzeichen: 32 1
Neue Parkregelung im Marbachweg
Antrag vom 03.02.2022, OF 193/9 Betreff: Neue Parkregelung im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Im letzten Quartal 2021 wurden der südliche Fahrradweg und der Parkstreifen zwischen der Kreuzung am Dornbusch und der Bertramstraße neu asphaltiert, dabei wurde das trennende Tiefbord zwischen Parkstreifen und Fahrradweg ausgebaut und nicht wieder eingefügt, es war vorgesehen diese weggefallene Trennung durch einen weißen Strich abzumarkieren. Wie dem Ortsbeirat nach fast 2 Monaten nun offiziell mitgeteilt wurde, werden fast 20 Parkplätze wegfallen, da es keinen ausreichenden Sicherheitsabstand mehr zwischen dem Fahrradweg und den parkenden Autos gibt. Offenbar bekommen die Anwohner, die hier seit Jahrzehnten legal hier parkten, nun unangekündigt Strafzettel. Der Ortsbeirat fragt nun den Magistrat: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage konnte die jahrzehntelange legale Praxis des Parkens zwischen Fahrbahn und Fahrradstreifen durch einen simplen Verwaltungsakt verboten werden? 2. Was bedeutet dies für den restlichen Abschnitt zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße? Ist auch hier beabsichtigt aus dem gleichen Grunde die existierenden Parkplätze zu beseitigen? 3. Warum wurde der Ortsbeirat und damit die Bürger erst jetzt vom Dezernat offiziell darüber informiert und nicht vorher einbezogen. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat den Anwohnern bei der Parkplatzsuche unterstützend zur Seite zu stehen, da diese nicht auf private Garagen ausweichen können, da die Mehrfamilienhäuser meistens aus den dreißiger Jahren stammen, also nicht über solche verfügen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Beseitigung von 20 Parkplätzen im Marbachweg
Antrag vom 03.02.2022, OF 194/9 Betreff: Beseitigung von 20 Parkplätzen im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Im Marbachweg werden durch einen reinen Verwaltungsakt 20 dringend benötigten Parkplätze beseitigt, ohne dass der Ortsbeirat 9 vorher weder um seine Meinung gebeten wurde noch wurde er zeitnah informiert. Eine formlose Information erfolgte erst, nachdem der Ortsvorsteher selbst den Sachstand im Amt erfragte. Der Magistrat wird aufgefordert dem Ortsbeirat zeitnah eine offizielle Information in einer Form zukommen zulassen, die für das Gremium abstimmungsfähig ist. Außerdem wird er gebeten, dem Ortsbeirat die vorgesehenen Änderungen bei einem Ortstermin vorzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 194/9 wurde zurückgezogen.
Fußgängerüberweg an der Viktor-Frankl-Schule sicherer gestalten
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1495 entstanden aus Vorlage: OF 170/9 vom 10.01.2022 Betreff: Fußgängerüberweg an der Viktor-Frankl-Schule sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, die Sperrflächen vor der aufgepflasterten Fußgängerquerung zwischen den beiden Gebäuden der Viktor-Frankl-Schule in der Fritz-Tarnow-Straße durch das Anbringen rotweißer Poller zusätzlich abzusichern, um den "Rolli"-Fahrern eine höhere Sicherheit beim Überqueren der Straße zu geben. In der Vergangenheit kam es nach Auskunft des Schulleiters der Viktor-Frankl-Schule des Öfteren zu Problemen, da hier kurzzeitig Fahrzeuge abgestellt wurden, die die Sicht für die Rollstuhlfahrer stark einschränkten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1008 Aktenzeichen: 66 2
Straßenmarkierung/Piktogramm oberer Marbachweg
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1434 entstanden aus Vorlage: OF 163/10 vom 13.11.2021 Betreff: Straßenmarkierung/Piktogramm oberer Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, die Straßenmarkierung/das Piktogramm an der Einmündung in den oberen Marbachweg von An der Wolfsweide und vom Geiselsteinweg auch in den folgenden Einmündungen zu übernehmen: Bilsteinweg, Kullmannstraße, An den Drei Steinen und Niemandsfeld. Begründung: Diese Straßenmarkierungen/Piktogramme auf den Straßen An der Wolfsweide sowie Geiselsteinweg sind gute Hinweise und Erinnerungen für Anwohnerinnen und Anwohner, die über keine private Parkmöglichkeit verfügen, sich an die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung zu erinnern und sich daran zu halten. Auch dient es zu mehr Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1035 Aktenzeichen: 66 0
Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1062 entstanden aus Vorlage: OF 139/9 vom 04.11.2021 Betreff: Hochbunker am Marbachweg kaufen und für die weitere Nutzung als Musikprobestätte erhalten Der Magistrat wird gebeten, sein Vorkaufsrecht auszuüben und den Hochbaubunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu übernehmen und ihn brandschutztechnisch so zu ertüchtigen, dass er weiterhin als Ort für Kulturschaffende zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, mögliche Schritte einzuleiten, um den Mietern neue Mietverhältnisses zu ermöglichen. Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Jahresende gekündigt, mit der Begründung, dass der Musikbunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel aufweise, und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Betroffen von der Kündigung sind 40 bis 50 Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Um den Musikbunker als Ort für Kulturschaffende erhalten zu können, müsste der Brandschutz ertüchtigt werden. Dies liegt im Interesse der kommunalen Kulturförderung. Die BImA will die Verwertung ansteuern und bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an, deshalb sollte die Stadt den für die Musikschaffenden und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 669 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1387 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2916 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 23 20
Platz vor der Dornbuschkirche zeitnah aufwerten
Antrag vom 25.10.2021, OF 115/9 Betreff: Platz vor der Dornbuschkirche zeitnah aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Angela Rühle angela@grueneeschersheim.de 0176/43506410 Wendel J. Burkhardt wendelburkhardt@tonline.de 0151/611131964 Silke Horns Silkehorns@web.de 01575/4790537 Dr. Sabine Theadora Ruh mail@struh.de 069/53098640 Marcel Peters peters.marcel@yahoo.com 0178/2848685 Franziska Schneider fpm.schneider@yahoo.com 0162/8328550 In der Bevölkerung besteht der Wunsch, den Platz an der Dornbuschkirche aufzuwerten, sowohl was die Hitzeresilienz als auch die Aufenthaltsqualität angeht. Am Platz vor der Dornbuschkirche in der Mierendorffstraße befinden sich derzeit Parkplätze. Diese sind so lang, dass dort hinter den parkenden Autos noch rund 2 Meter Platz ist (siehe Foto). Dieser Platz könnte für eine Aufwertung genutzt werden, ohne auf die Parkplätze verzichten zu müssen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, den vorderen Abschnitt der Parkplätze etwas nach hinten zu versetzen und zwischen den Bürgersteig und die Parkplätze ein paar Pflanzkübel mit Pflanzen sowie ein paar Sitzgelegenheiten auf oder am Gehweg zu platzieren. Begründung: Für die langfristige Gestaltung des Platzes wurde bereits eine Planungswerkstatt beantragt. Kurzfristig könnte aber mit den vorgeschlagenen Maßnahmen eine erhebliche Aufwertung des Platzes ohne aufwendige Eingriffe erreicht werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 115/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 115/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 115/9 wurde zurückgezogen.
Bunker am Marbachweg 295
Antrag vom 24.10.2021, OF 119/9 Betreff: Bunker am Marbachweg 295 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Bunker am Marbachweg 295 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben/BImA zu übernehmen. Begründung: In dem Bunker sind viele Künstler*innen und vor allem Musiker*innen untergebracht. Diese bestehenden Mietverhältnisse wurden nunmehr seitens der BImA gekündigt. In einer Stadt wie Frankfurt, die Künstler*innen, Literaten*innen und Musiker*innen fördert, dürfen Kunst- und Musikschaffende nicht die hierfür erforderlichen Räume genommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 119/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen!
Antrag vom 23.10.2021, OF 116/9 Betreff: Es ist an der Zeit: Zwischen Dornbusch und Hügelstraße fehlt der Fahrradweg - den Lückenschluss zeitnah vornehmen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Eschersheimer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Marbachweg/Dornbusch sichere und breite Radfahrstreifen in beiden Richtungen anzulegen und diese Lücke im Radverkehrsnetz endlich zu schließen Begründung: Der einspurige Ausbau der Eschersheimer Landstraße war mit vielen Befürchtungen verbunden und KritikerInnen befürchteten Verkehrschaos mit Staus auf Einfall- und Ausfallstraßen, mehr Belastung durch Abgase und die schwierigere Belieferung von HändlerInnen. Die Bedenken scheinen sich nicht zu bewahrheiten. Die EinzelhändlerInnen an der Eschersheimer Landstraße sind, entgegen ihren ursprünglichen Befürchtungen, zufrieden. Auch im Berufsverkehr läuft der Verkehr flüssig und die Parkplatzsuche ist nicht schwieriger geworden, da der Parkraum schon immer knapp war. Der Autoverkehr rollt sehr geordnet auf der linken Fahrspur und RadfahrerInnen können wesentlich sicherer und angenehmer, mit weniger Angst besetzt, den rechten Fahrstreifen für sich nutzen. Im Gegensatz zum südlichen Teil der Eschersheimer Landstraße, wo sich RadfahrerInnen am Fahrbahnrand, eingequetscht zwischen parkenden und sich überholenden Autos, durchkämpfen müssen. Der mit einer Linie abgetrennte Fahrstreifen für RadfahrerInnen, im besten Fall rot markiert, der bei Bedarf von Autos überfahren werden darf, bietet mehr Platz. RadfahrerInnen, die langsamere RadlerInnen überholen wollen, können das, ohne die Spur verlassen zu müssen. Der offensichtlich gelungene Umbau der Eschersheimer Landstraße kann als Beleg dafür gesehen werden, dass sich die Verkehrssituation auf den Ein- und Ausfallstraßen durchaus verbessern lässt. Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 116/9 wurde zurückgezogen.
Ortsbeiratsmittel zugunsten des Hauptfriedhofs hier: neues Friedhofstor 50 Meter entfernt vom alten Rolltor an der Ampel über den Marbachweg
Antrag vom 19.10.2021, OF 149/10 Betreff: Ortsbeiratsmittel zugunsten des Hauptfriedhofs hier: neues Friedhofstor 50 Meter entfernt vom alten Rolltor an der Ampel über den Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt den Bau eines neuen Tores zum Hauptfriedhof am Marbachweg mit einem Gesamtbetrag von bis zu 5.000 €. Begründung: Das alte Rolltor wird geschlossen, da die Jüdische Gemeinde das Grundstück dahinter gekauft hat und einen eigenen Zugang hat. Die Bewohner der Altenwohnanlage Dörpfeldstraße 4 bis 8 sind überwiegend ältere Personen und können teilweise nur noch kurze Strecken laufen. Für sie ist der Weg bis zum Eingang Marbachweg Ecke Gießener Straße zu weit und zu beschwerlich. Grobe Markierung des alten und neuen Standortes aus der folgenden Skizze ersichtlich: (Bild mit eigener Markierung basiert auf Google Maps vom 12.10.2021) Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO II, TOP 34 Die Vorlage OF 149/10 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Fraktionslosen erklärt und vor Beschlussfassung im Tenor nach dem Wort "Marbachweg" um die Worte "durch das Grünflächenamt" ergänzt. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 51 2021 Die Vorlage OF 149/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker
Antrag vom 15.10.2021, OF 120/9 Betreff: Erhaltung des Hochbunkers Marbachweg 295 für die weitere Nutzung als Musikbunker Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt dringend mögliche Schritte einzuleiten, um den aktuellen Mietern den Fortbestand ihres Mietverhältnisses zu sichern Begründung: Mitte September wurde dem Hauptmieter des sog. Musikbunkers durch die Eigentümerin Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) zum Jahresende gekündigt mit der Begründung, dass am Bunker erhebliche sicherheits- und brandschutzrelevante Mängel festgestellt wurden und eine Brandschutzsanierung zu teuer käme. Deshalb wurde von der BIMA beschlossen "den Hochbunker aufgrund des erheblichen Risikos bei Brandgeschehen zu entmieten und die Verwertung anzusteuern". Die Stadt Frankfurt sollte dringend das Gespräch mit dem Immobilienverwalter suchen, der ja schließlich eine Einrichtung des Bundes ist und somit soziale Verantwortung mit dem Blick auf das Allgemeinwohl hat. Betroffen von der Kündigung sind 40-50 den Musikbunker nutzende Untermietparteien, darunter ein Musikstudio. Nach der für KünstlerInnen sehr schweren Coronazeit, wäre dies ein weiterer schwerer Schlag, da kaum Aussicht besteht, andere Probenräume zu finden. Wäre die BIMA nicht zur Rücknahme der Kündigungen bereit, so sollte die Stadt in eigener Verantwortung handeln. Wenn keine weitere Verwendung der Liegenschaft mit dem Bunker in Betracht kommt und somit diese für Zwecke des Bundes abkömmlich ist, sei die Behörde gehalten "derartige Grundstücke wirtschaftlich zu veräußern". (FR 6.10.21) Die BIMA will die Verwertung ansteuern. Die Behörde bietet dann regelmäßig zuerst den Kommunen die entbehrliche Liegenschaft an. Deshalb sollte die Stadt den für viele Musikschaffende und die städtische Infrastruktur an Tonstudios und Proberäumen so wichtigen Musikbunker ankaufen und brandschutztechnisch ertüchtigen. Allen aktuellen MieterInnen muss ein faires Angebot zum Verbleib und der weiteren Nutzung des Musikbunkers gemacht werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 120/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kündigung Musikbunker Marbachweg, Musiker unterstützen
Antrag vom 07.10.2021, OF 118/9 Betreff: Kündigung Musikbunker Marbachweg, Musiker unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Musiker, die wegen der Kündigung zum Jahresende ihre Proberäume verlieren, zu unterstützen, indem ihnen Hinweise auf eventuelle Alternativen angeboten werden. Hilfreich wäre auch, beim Bundesamt für Immobilienaufgaben eine Fristverlängerung z.B. um ein Vierteljahr zu erwirken. Begründung: Im Herbst wurde den Mietern zum Jahresende gekündigt. Schon vorher waren Proberäume nur schwer zu bekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 118/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 139/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Eine Planungswerkstatt für den Platz vor der Dornbuschkirche initiieren!
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 713 entstanden aus Vorlage: OF 83/9 vom 09.08.2021 Betreff: Eine Planungswerkstatt für den Platz vor der Dornbuschkirche initiieren! Der Magistrat wird gebeten, für den Platz vor der evangelischen Dornbuschgemeinde (Ecke Mierendorffstraße/Carl-Goerdeler-Straße) eine Planungswerkstatt durchzuführen. Begründung: Am Dornbusch fehlt ein öffentlicher Platz, der zum Verweilen einlädt. Ein solcher Platz könnte im Dornbusch im Bereich zwischen der evangelischen Dornbuschgemeinde und der Wöhlerschule entstehen. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sollen in einer Planungswerkstatt Fragen wie die Gestaltung und Nutzung des Raumes, z. B. zum Aufenthalt und zum Spielen, für eine Außengastronomie, die Möglichkeit einer Integrierung des Wochenmarktes in einen solchen Platz sowie eine veränderte Parkraumgestaltung und Verkehrsführung, diskutiert werden. Bereits heute existieren mit den anliegenden Schulen und der Kirchgemeinde, den Anwohnerinnen und Anwohnern des Stadtteils und den Marktbesucherinnen und Marktbesuchern mehrere potenzielle Nutzergruppen für einen neu gestalteten Platz. Die Interessen dieser Personengruppen und auch der in der Nähe des Platzes wohnenden Nachbarschaft sollen in der Planungswerkstatt berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 4 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1717 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1718 Antrag vom 07.01.2023, OF 416/9 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Charakter des Dornbuschs erhalten
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 712 entstanden aus Vorlage: OF 112/9 vom 09.09.2021 Betreff: Charakter des Dornbuschs erhalten Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Der geplante Abriss der Häuser Spenerstraße 17 und Mechthildstraße 38 sorgt im Dornbusch zu Recht für erhebliche Unruhe. Beide gehören zu einer den Stadtteil charakterisierenden Siedlung aus den 1920er-Jahren, die durch ihre einheitliche Bauweise und die einheitlichen Tonnenwalmdächer in ihrer Gesamtheit für den Stadtteil prägend ist. Obwohl der Ortsbeirat den Neubau bezahlbaren Wohnraums in seinem Ortsbezirk unterstützt, müssen dem Stadtteil charakterisierende Quartiere erhalten bleiben. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat gebeten, gemäß der Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, zeitnah eine Erhaltungssatzung für den Bereich zwischen Mechtildstraße, Spenerstraße, Bertramstraße und Eberhard-Beckmann-Anlage zu erlassen, der 1928 von dem Architekten Bernoully für die Siedlungsgenossenschaft des Frankfurter Lehrervereins GmbH errichtet wurde. Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 2359 aus dem Jahr 2019 das Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll eingestuft und sieht in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung. Der Ortsbeirat möchte diese Einstellung nachhaltig unterstützen und bittet dies zeitnah umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2071 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 00
Baumscheiben an der Eschersheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 559 entstanden aus Vorlage: OF 55/9 vom 23.06.2021 Betreff: Baumscheiben an der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die vorhandenen kleinen Baumscheiben auf der östlichen Seite an der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen der Carl-Goerdeler-Straße und der Fritz-Tarnow-Straße zu vergrößern und zu bepflanzen. Begründung: In diesem Bereich ist der Bürgersteig sehr breit. Größere Baumscheiben würden nicht stören, sondern aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Poller an den EinmĂĽndungen vom Marbachweg zu den StraĂźen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, KullmannstraĂźe, Niemandsfeld und An den Drei Steinen
Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 170 entstanden aus Vorlage: OF 6/10 vom 18.04.2021 Betreff: Poller an den Einmündungen vom Marbachweg zu den Straßen An der Wolfsweide, Geiselsteinweg, Bilsteinweg, Kullmannstraße, Niemandsfeld und An den Drei Steinen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ausweisung von Sperrflächen mit dem Verkehrszeichen 299 der Straßenverkehrsordnung (siehe Bilder) und Pollern auf der Straße jeweils an den Ecken auf dem Bürgersteig an oben aufgeführten Straßeneinmündungen möglich ist. Begründung: Durch die Anbringung von Markierungen und Pollern werden die Einmündungen für Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrende sicherer. Auch die Autofahrerinnen und Autofahrer haben bessere Einsichtmöglichkeiten beim Abbiegen in o. g. Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1674 Aktenzeichen: 66 0
Brücke über die A 661 östlich des Marbachweges
Antrag vom 17.05.2021, OF 41/10 Betreff: Brücke über die A 661 östlich des Marbachweges Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerbrücke über die A661 östlich des Marbachweges von den zuständigen Stellen sicherer gestalten zu lassen. Dies umfasst: 1. Auslaufbereichen, 2. besseren Schutz für Fußgängerinnen und Fußgänger, 3. das entsprechende Verbot motorisierter Fahrzeuge, 4. den Verweis auf Schrittgeschwindigkeit, soweit nicht das Absteigen von Zweirädern angezeigt ist, 5. regelmäßig Kontrollen. Begründung: Nach der Kommunalwahl erfolgten Baumaßnahmen, über die der Ortsbeirat leider nicht ausreichend informiert war beziehungsweise nicht ausreichend beteiligt wurde. Dies ist befremdlich, zumal es in den Jahren zuvor erst diverse fraktionsübergreifende Initiativen des Ortsbeirates 10 bedurfte, bis mühsam auf der Brückenseite zum Marbachweg hin ein schwer erkämpfter Kompromiss gefunden wurde. Dieser erscheint aktuell leider konterkariert. Es überrascht daher nicht, dass es zu Problemen kommt und Bürgerinnen und Bürger sehr verärgert reagieren. Schutzmaßnahmen sind umgehend erforderlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 41/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 41/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 41/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und AfD gegen CDU, LINKE. und fraktionslos (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 96 entstanden aus Vorlage: OF 20/3 vom 07.04.2021 Betreff: Koordination von Straßenbaumaßnahmen Aktuelles Beispiel Gießener Straße Vorgang: V 1309/19 OBR 3; ST 1824/19 Bereits im Jahr 2018 hat der Ortsbeirat 3 auf eine CDU-Initiative hin den Magistrat gebeten, im Mittelstreifen der Gießener Straße Bäume zu pflanzen. Eine Nachfrage im Jahr 2019 ergab, dass aktuelle Trassenpläne Baumstandorte möglich machen würden, eine abschließende Prüfung erfolgen und der Ortsbeirat 3 unaufgefordert unterrichtet würde (Stellungnahme ST 1824). Mittlerweile sind mehr als eineinhalb Jahre vorbei und der Ortsbeirat wartet immer noch auf Nachricht. Zu Beginn des Jahres wurde der Grünstreifen im gesamten Bereich zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße aufgegraben und wieder verschlossen. Das wäre eine gute Gelegenheit gewesen, neue Bäume gleich mit zu planen und zu pflanzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Werden grundsätzlich bei Straßenbaumaßnahmen mögliche weitere Baumstandorte geprüft und dann auch mit umgesetzt? 2. Wird bei Straßenbaumaßnahmen geprüft, ob eventuell auch andere Versorgungsleitungen (z. B. auch die Umrüstung von Gaslaternen) in absehbarer Zeit erneuert werden müssen und dies bei dieser Gelegenheit gleich mit eingeplant? 3. Wann erfolgen auf der Gießener Straße im Bereich des Grünstreifens zwischen Marbachweg und Friedberger Landstraße die bereits seit 2018 geplanten neuen Baumpflanzungen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1309 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1824 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1411 Aktenzeichen: 66 0
Transportwagen für den Hauptfriedhof
Antrag vom 23.11.2020, OF 1106/10 Betreff: Transportwagen für den Hauptfriedhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 stellt Mittel aus seinem Budget zur Anschaffung eines Transportwagens (mit Andockstation und Pfandsystem) für den Eingangsbereich "Marbachweg/Gießener Straße" des Hauptfriedhofs zur Verfügung. Die Investitionen sollen einen Maximalbetrag von 4.000 € nicht überschreiten. Begründung: Entsprechende Angebote sind auf Friedhöfen üblich und sinnvoll. Der Ortsbeirat 10 hat sich bereits im Rahmen der Finanzierung eines Bücherschranks im benachbarten Leseparkbereich des Hauptfriedhofs engagiert. Die zu erwarteten Kosten sind entsprechen denen der vom Ortsbeirat 10 bezuschussten Transportwagenstation auf dem Bonameser Friedhof. Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 479 2020 Die Vorlage OF 1106/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6821 entstanden aus Vorlage: OF 897/9 vom 19.10.2020 Betreff: Geisterfahrer auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer im Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, zu berichten und Maßnahmen zu ergreifen, um die Benutzung des Schutzstreifens für Fahrradfahrer auf dem Marbachweg in Richtung Osten (Südseite) von der Eschersheimer Landstraße bis zur Leitung des Fahrradverkehrs auf einen eigenen Fahrradweg etwa auf der Hälfte des Weges zur Bertramstraße sicherer zu gestalten, zum Beispiel durch Anbringung von Richtungspfeilen Richtung Osten auf dem durch Schutzstreifen markierten Fahrradweg. Begründung: Auf dem im Tenor genannten Teilstück des Fahrradschutzstreifens Richtung Osten sind immer wieder Fahrradfahrer anzutreffen, die entgegen der dort zugelassenen Fahrtrichtung in westliche Richtung fahren. Dadurch fahren Fahrradfahrer häufig dem fließenden Autoverkehr entgegen. Gerade in der dunkleren Jahreszeit entstehen nicht nur durch unbeleuchtete Fahrräder häufig gefährliche Situationen. Eine Möglichkeit wäre es, wie an anderen Stellen der Stadt und generell in manchen anderen Städten, auf den Schutzstreifen für Fahrräder Richtungspfeile anzubringen, an denen sich Fahrradfahrer zusätzlich orientieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 479 Aktenzeichen: 32 1
Radfahrstreifen in der Mierendorffstraße
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6823 entstanden aus Vorlage: OF 901/9 vom 19.10.2020 Betreff: Radfahrstreifen in der Mierendorffstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und in welcher Form in der Mierendorffstraße in Dornbusch eine Radspur markiert werden kann. Quelle: Google Maps Begründung: In der Mierendorffstraße ist wegen der angrenzenden Schulen viel Radverkehr, sodass es wünschenswert wäre, Fahrradwege übersichtlicher zu gestalten. Die Situation ist jedoch aufgrund der geringen Straßenbreite und der Parkplätze am Straßenrand unübersichtlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 483 Aktenzeichen: 32 1
E-Mobilität auch im Ortsbezirk 9 fördern
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6829 entstanden aus Vorlage: OF 903/9 vom 19.10.2020 Betreff: E-Mobilität auch im Ortsbezirk 9 fördern In der letzten Ortsbeiratssitzung am 24. September 2020 wurde von dem Vertreter der Mainova AG das Konzept zum Ausbau der Ladekapazitäten vorgestellt. Auch wenn dem Ortsbeirat klar ist, dass nicht alle Standorte geeignet sind und der Prüfprozess sehr zeitaufwendig ist, hält der Ortsbeirat das Tempo für zu langsam und bedauert, dass bisher keine Standorte im Ortsbezirk 9 eingeplant sind. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. mit den Supermärkten im Ortsbezirk in Verhandlung zu gehen, ob auf ihren Parkplätzen eine Schnellladestation aufgestellt werden kann; 2. zu prüfen, ob in der Nähe des Hauses Dornbusch (z. B. im Großraum der Carl-Goerdeler-Straße, wo der Wochenmarkt stattfindet) ein geeigneter Standort für eine Schnelltankstelle wäre und diese sich umsetzen ließe. Darüber hinaus regt der Ortsbeirat an, dass alle Anbieter von Stromtankstellen ihren Standort auf einem Link auf der Homepage der Stadt Frankfurt veröffentlichen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 529 Aktenzeichen: 91 50
Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1079/10 vom 13.10.2020 Betreff: Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzungen im Ortsbezirk 10 daraufhin zu überprüfen, welche wegen der besonderen Gefährlichkeit mit Abbiegespiegeln zum Schutz von Radfahrern versehen werden sollten, um zu vermeiden, dass Radfahrer im toten Winkel übersehen und angefahren werden. Begründung: Städte wie Hannover, Oldenburg und Göttingen sind dazu übergegangen, an Ampelkreuzungen mit besonderem Gefährdungspotenzial Spiegel anzubringen, bei denen für Rechtsabbieger keine separate Abbiegespur und eigene Ampeln zur Verfügung stehen, sodass Radfahrer auf dem Radweg besonders leicht im toten Winkel übersehen werden können. Diese Spiegel haben sich als einfaches, kostengünstiges und effizientes Mittel erwiesen, um Radfahrer zu schützen. Solche Ampeln gibt es im Ortsbezirk 10 etwa an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße, Gießener Straße/Ronneburgstraße, Homburger Landstraße/Ronneburgstraße, an denen es zum Teil schon zu tödlichen Unfällen gekommen ist. Eine Verbesserung ist frühestens durch die Ausrüstung von Lastkraftwagen und Bussen mit Abbiegeassistenten zu erwarten, die aber erst ab dem Jahr 2022 für Neufahrzeuge Pflicht werden. Insofern ist durch die Spiegel schneller Abhilfe zu schaffen und so für den zunehmenden Fahrradverkehr mehr Sicherheit zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 7
Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 866/9 vom 10.09.2020 Betreff: Rote Radspuren für Kreuzungen mit der Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radschutzstreifen und Aufstellflächen im Bereich folgender Kreuzungen rot einzufärben: 1. Eschersheimer Landstraße/Kurhessenstraße bzw. Am Weißen Stein; 2. Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum bzw. Kleinschmidtstraße; 3. Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße; 4. Raimundstraße/Ecke Dornbusch; 5. Eschersheimer Landstraße/Ecke Dornbusch; 6. Eschersheimer Landstraße/Ecke Marbachweg; 7. Marbachweg/Ecke Mierendorffstraße; 8. Hügelstraße/Kurhessenstraße/Raimundstraße; 9. Ginnheimer Landstraße zwischen Platenstraße und August-Schneidel-Straße bzw. Wilhelm-Epstein-Straße. Begründung: In den genannten Kreuzungsbereichen, in denen motorisierter Verkehr die Radstreifen kreuzt, sind bereits schwere Unfälle passiert oder Beinaheunfälle beobachtet worden. Der Verlauf der Radschutzstreifen ist häufig nicht sofort für alle Verkehrsteilnehmer erkennbar. Ebenso werden die vorgesetzten Fahrradaufstellstreifen vor den Ampeln häufig von wartenden Fahrzeugen zugestellt. Die Roteinfärbung erhöht die Sichtbarkeit der Verkehrsregelung und damit auch die Sicherheit für Radfahrende. Die genannten Stellen sind häufig genutzte Wegeverbindungen zu Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Je sicherer diese Wege mit dem Fahrrad zu bewältigen sind, desto größer ist eine Zunahme der Fahrradnutzung auf diesen Strecken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 182 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6495 entstanden aus Vorlage: OF 1046/10 vom 31.08.2020 Betreff: Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um aktuelle Prüfung und Berichterstattung zu der auch im Ortsbezirk 10 vorgesehenen Straßenbahn-Ringlinie gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich des Ortsbezirks 10? 2. Wann sind Bauarbeiten vorgesehen im Bereich a) des Marbachwegs, westlich der Eckenheimer Landstraße, b) der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße? 3. Wann ungefähr ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? 4. Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen, um gegenseitige Behinderungen mit der immer mehr an Bedeutung gewinnenden U-Bahn-Linie 5 zu vermeiden? Begründung: Insbesondere eine Takteinschränkung für die U 5 muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 296 Aktenzeichen: 92 11
Wildes verkehrswidriges Parken am Marbachweg
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6502 entstanden aus Vorlage: OF 1037/10 vom 26.08.2020 Betreff: Wildes verkehrswidriges Parken am Marbachweg Der Magistrat wird gebeten, das wilde verkehrswidrige Parken an den Einmündungen vom Niemandsfeld und der Kullmannstraße in den Marbachweg häufiger zu kontrollieren oder durch bauliche Maßnahmen (Steine oder anderes) unmöglich zu machen. Begründung: Die betreffenden Fahrzeuge stehen teilweise weit in die Fahrbahn des Marbachwegs hinein, sodass es zu Gefährdungen des fließenden Verkehrs (Pkw und besonders Radfahrer) kommt. Beim Abbiegen aus den o. g. Straßen auf den Marbachweg ist die Sicht sehr eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 288 Aktenzeichen: 32 1
Missbräuchliche Nutzung eines Freizeitgartens hinter dem KGV Am Marbachweg e. V. beenden
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6270 entstanden aus Vorlage: OF 825/9 vom 12.06.2020 Betreff: Missbräuchliche Nutzung eines Freizeitgartens hinter dem KGV Am Marbachweg e. V. beenden Der Magistrat wird gebeten, gegen die Nutzung eines Freizeitgartens hinter dem KGV Am Marbachweg in der Verlängerung der Straße Im Geeren als Lagerplatz für Baumaterialien so vorzugehen, dass er wieder ausschließlich der gärtnerischen Nutzung dient. Begründung: Seit längerer Zeit wird o. g. Freizeitgarten mit Baucontainern, Gerüstteilen und anderen Baumaterialien als Lagerplatz missbraucht. Obwohl die Fehlnutzung vor über einem Jahr gemeldet wurde und entsprechende Maßnahmen seitens des Umweltamts unternommen wurden, nimmt die Menge an dort gelagertem Material eher zu als ab. Das ist für viele Bürgerinnen und Bürger nicht nachvollziehbar, zumal es viele Interessenten für Freizeitgärten gibt, die ein solches Grundstück bestimmungsgemäß nutzen möchten. . Bilder: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1680
Krähensichere Mülleimer im und um den Sinaipark
Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6266 entstanden aus Vorlage: OF 819/9 vom 12.06.2020 Betreff: Krähensichere Mülleimer im und um den Sinaipark Der Magistrat wird gebeten, im Sinaipark und in der angrenzenden Grünanlage Am Pilz nahe der Max-Bock-Straße bis hin zum Marbachweg die bestehenden Mülleimer durch krähensichere Modelle zu ersetzen. Im Sinaipark besteht zudem das Problem, dass die Fassungsmenge der Mülleimer nicht ausreicht, sodass auch einige größere Modelle wie zum Beispiel im Bild unten gezeigt eingesetzt werden sollten. Bilder: http://www.cleanffm.de Begründung: In letzter Zeit kam es bei verstärkter Nutzung der Grünanlage nahezu täglich zu deutlicher Vermüllung, weil die Mülleimer nachts komplett durch Vögel entleert wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1741 Aktenzeichen: 67 0
Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2020, OM 6173 entstanden aus Vorlage: OF 1005/10 vom 16.06.2020 Betreff: Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren Der Magistrat wird gebeten, die geänderte und leider extrem verlängerte Rotphase der Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) zu überprüfen. Dabei soll nach Möglichkeit der Kreuzungsbereich künftig wieder deutlich durchlässiger gestaltet werden, zumal dort seit K urzem ein Fahrstreifen entfallen ist. Begründung: Der Marbachweg gehört zu den sehr wichtigen, da seltenen Ost-West-Straßenverbindungen in Frankfurt. Dies gilt umso mehr, als insbesondere die A 66 mit je einem Teil im Frankfurter Osten und im Frankfurter Westen ohne Alternativen in Frankfurt endet. Der Durchgangsverkehr sucht sich daher seine Wege leider auch durch eigentlich ruhige Wohnstraßen. Derzeit hat so zum Beispiel in Eckenheim der Durchgangsverkehr unter anderem in der Sigmund-Freud-Straße aufgrund der vermeidbaren Staus auf dem Marbachweg stark zugenommen. Abhilfe ist dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1472 Aktenzeichen: 32 1
Zukünftige Nutzung der Liegenschaft der Postbank, Marbachweg/Eckenheimer Landstraße
Antrag vom 03.06.2020, OF 989/10 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft der Postbank, Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob ihm bekannt ist, dass die Deutsche Bank die Liegenschaft der Postbank, Marbachweg / Eckenheimer Landstraße in Zukunft nicht mehr nutzen wird, und um die Beantwortung der Frage, ob die Möglichkeit besteht, das Areal für innerstädtische Entwicklung zu sichern. Begründung: Erfolgt ggf. mündlich Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 989/10 wurde zurückgezogen.
Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6101 entstanden aus Vorlage: OF 786/9 vom 05.03.2020 Betreff: Verlegung eines Zebrastreifens in der Bertramstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße, der heute auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße in Richtung Parkplatz des Hessischen Rundfunks quert, einige Meter nach Süden zu verlegen und einen Zebrastreifen zur Querung der Bertramstraße auf Höhe der Eberhard-Beckmann-Anlage einzurichten. Heutige Position (Bild privat) Gewünschter neuer Standort (Bilder privat) Begründung: Der Weg durch die Eberhard-Beckmann-Anlage ist der direkte Weg von der U-Bahn-Station "Dornbusch" zum Hessischen Rundfunk und wird deshalb deutlich stärker frequentiert, als die Laufverbindung von der Eduard-Rüppell-Straße Richtung Parkplatz. Es wäre deshalb sinnvoll, den Zebrastreifen dorthin zu verlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1724 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5
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