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Bitte um Einbeziehung in die Planung von Mobilitätsstationen
Antrag vom 03.01.2026, OF 1331/2 Betreff: Bitte um Einbeziehung in die Planung von Mobilitätsstationen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob in Bockenheim (rund um die Bockenheimer Warte und an der Leipziger Straße) Mobilitätsstationen tatsächlich erforderlich sind oder ob sich die Situation augenscheinlich auch ohne gezielte Ausweisung von Stellflächen für e-scooter und Leihräder regeln ließe, 2. dafür Sorge zu tragen, dass, so Mobilitätsstationen erforderlich erscheinen, diese auch genutzt werden, 3. künftig den Ortsbeirat und Anlieger (Anwohner, Gewerbetreibende) über die Einrichtung von Mobilitätsstationen zu informieren und ggfs. auf deren Anregungen einzugehen und 4. zu erklären, warum weiterhin e-scooter neben den jüngst eingerichteten Parkplätzen für e-scooter abgestellt werden und die e-scooter Plätze leer bleiben. Begründung: Rund um die Leipziger Straße und die Bockenheimer Warte sind mehrere Mobilitätsstationen eingerichtet worden. Ladeninhaber an der Leipziger Straße wurden nicht angehört. Dort werden zunehmend auch umgewidmete Parkplätze für Außengastronomie genutzt. Auch in der Straße "Am Weingarten" wurden weiterhin einige e-scooter auf dem Bürgersteig abgestellt, weshalb die Umsetzung dieser Zonen ggfs. erneut zu überdenken ist. Die Antragstellerin hat die ST 1506/3 vom 05.09.2025 zur Kenntnis genommen. Dennoch regt der Ortsbeirat an, dass hier eine Abstimmung mit den Anliegern erfolgt. Gerade Gewerbetreibende an den benannten Straßen sollten gehört werden, sie beobachten das Geschehen vor ihren Betrieben durchweg und es wäre allgemein begrüßenswert, wenn Gewerbetreibende nicht zusätzlich durch überraschende Umgestaltungsmaßnahmen beeinträchtigt werden. Allgemein wird das Sterben des Einzelhandels beklagt. Die Stadt sollte den Gewerbetreibenden gegenüber kooperativ gegenübertreten. Schließlich erscheint die Thematik der Leihfahrräder weniger störend. Auch bezüglich der e-scooter scheint sich die Lage zu beruhigen. Es wäre insgesamt begrüßenswert, wenn sich diese Thematik ohne zusätzliche Beschilderung und Beschriftung öffentlicher Flächen regeln ließe. So sind der Antragstellerin insbesondere bezüglich Leihfahrrädern keine Beschwerden über störende Räder an der Leipziger Straße bekannt. Wenn man auf entsprechende Beschriftung verzichtet, steigt die Funktionalität des Angebots und der Raum kann vielseitiger genutzt werden. Markgrafenstraße (Fotograf der Antragstellerin bekannt) Am Weingarten (Bild der Antragstellerin) Leipziger Straße 15 (Fotograf der Antragstellerin bekannt) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Verkehrsfluss und -sicherheit an T-Kreuzungen erhöhen
Antrag vom 01.01.2026, OF 1356/2 Betreff: Verkehrsfluss und -sicherheit an T-Kreuzungen erhöhen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Halten und Parken an T-Kreuzungen der Leipziger Straße durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren. Als Mindestmaßnahmen sollen, die T-Kreuzungen mit der Rohmerstraße, Juliusstraße, Marburger Straße und Mühlgasse mit einem absoluten Halteverbot beschildert werden; an der T-Kreuzung "Am Weingarten" die Pollerlücke vor dem neuen Woolworth geschlossen werden. Begründung: Anregung eines Bürgers. Die T-Kreuzungen in der Leipziger Straße werden von Kfz-Nutzenden gerne zum Halten und Parken verwendet, was zum einen den Verkehrsfluss bremst und zum anderen wichtige Sichtachsen zwischen den verschiedenen Verkehrsteilnehmenden unterbricht. Dies wirkt sich negativ auf die Verkehrssicherheit aus. Eine Beschilderung soll sowohl für die Kfz-Fahrer als auch für die Behörden Klarheit schaffen. (Quelle: Der Ersteller der Aufnahmen ist der Antragstellerin mit Name und Anschrift bekannt) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27
Antrag vom 28.11.2025, OF 1325/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 zu-sätzlich 2.000 EUR für die Kinderwerkstadt in der Florastraße 27 (Bockenheim e. V.) in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Der Pädagogische Mittagstisch in der Kinderwerkstatt ist ein Angebot im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren werden während der Schulzeit nach Schulschluss betreut. Ein warmes Mittagsessen (Catering) wird für 8 Kinder angeboten. Die Unterstützung bei Hausaufgaben decken eine Pädagogische Fachkraft sowie eine Aushilfe ab. Soziales Lernen in der Gruppe, gesunde Ernährung und Freizeitgestaltung erweitern das Programm bedarfsorientiert. Der niedrigschwellige Zugang zu dem Mittagstisch ist vor allem für benachteiligte Familien zum Vorteil. Der Kostenbeitrag von 20€ pro Monat pro Platz ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang, stellt für viele Familien aber dennoch eine große finanzielle Belastung dar. Bisher wird der Mittagstisch durch die Zuwendung der Stadt Frankfurt, Spendengelder, Elternbeiträge und Eigenmittel finanziert. Sowohl die Elternbeiträge als auch Spendengelder sind stark schwankend und nicht vorab kalkulierbar, sodass der Verein Eigenmittel vorhalten muss. Größere Anschaffungen wie Ersatzbeschaffungen für IT und Möbel können in unregelmäßigen Abständen über Projektmittel beantragt werden und werden bewilligt sofern es die Haushaltslage zulässt. Position Betrag pro Jahr Personal (inkl. Nebenkosten) 14.000,00 EUR Lebensmittel 8.000,00 EUR Inventar/Instandhaltung 1.000,00 EUR Gesamtausgaben jährlich 23.000,00 EUR Für das Jahr 2026 plant die Einrichtung mit einer Zuwendung in Höhe von 14.500 € durch die Stadt Frankfurt. Es entsteht somit eine Lücke in Höhe von 8.500 € die man durch Spenden für Lebensmittel, Elternbeiträge (20 € pro Monat pro Platz) sowie Eigenmittel versucht zu schließen. Sachmittel für die Position Inventar/ Instandsetzung können nur angeschafft werden, sofern noch Gelder am Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 114 2025 Die Vorlage OF 1325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Niederrad: Verlängerung Radweg Lyoner Straße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7808 entstanden aus Vorlage: OF 1599/5 vom 13.11.2025 Betreff: Niederrad: Verlängerung Radweg Lyoner Straße Der Magistrat wird gebeten, den teilweise vorhandenen Radweg in der Lyoner Straße zwischen Mainuferstraße und Goldsteinstraße bis zur Einmündung Goldsteinstraße zu verlängern. Der Radweg wird zwischen Fahrbahn und Fußgängerweg geführt. Alle vorhandenen Fahrbahnen bleiben vollständig für den Straßenverkehr erhalten. Begründung: Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Kreuzung Lyoner Straße/Schwanheimer Ufer wurde ein kurzer Radweg auf der Lyoner Straße in Richtung Süden angelegt. Dieser endet aber nach wenigen Metern an einer Rasenfläche. Quelle: Dirk Trull Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7805 entstanden aus Vorlage: OF 1596/5 vom 07.11.2025 Betreff: Kinderärztliche Notdienstversorgung an der Uniklinik wieder aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV), der Landesärztekammer Hessen, des Universitätsklinikums Frankfurt sowie weiteren relevanten Akteuren (z. B. Hochschuleinrichtungen und Träger der Kinderkliniken) kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um eine flächendeckende und wohnortnahe kinderärztliche Versorgung außerhalb der regulären Sprechzeiten sicherzustellen. Hierbei soll insbesondere geprüft werden, 1. wie eine Wiederaufnahme oder alternative Etablierung eines kinderärztlichen Notdienststandortes im zentralen Stadtgebiet (z. B. Universitätsmedizin Frankfurt) gewährleistet werden kann; 2. welche strukturellen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden müssen; 3. wie die Kommunikation mit Eltern und Sorgeberechtigten verbessert werden kann, um Verunsicherungen und unnötige Notaufnahmen zu vermeiden. Begründung: Bis vor Kurzem war die kinderärztliche Notdienstversorgung ("KiNo") in Frankfurt am Main an mehreren Standorten geregelt, unter anderem in Frankfurt-Höchst und am Universitätsklinikum Frankfurt. Nach der Entscheidung des Universitätsklinikums, ihre personellen Kapazitäten aus der kinderärztlichen Notfallversorgung abzuziehen, ist derzeit nur noch der Standort Höchst für das gesamte Stadtgebiet zuständig. Diese Entwicklung führt zu erheblichen Nachteilen für Familien mit Kindern in weiten Teilen Frankfurts. Die Wege nach Höchst sind, insbesondere aus den östlichen und zentralen Stadtteilen, lang und umständlich. Dies kann dazu führen, dass Eltern notwendige Arztbesuche bei akuten Erkrankungen ihrer Kinder hinauszögern oder stattdessen die Notaufnahme der Krankenhäuser aufsuchen, die jedoch primär für schwerkranke oder stationär behandlungsbedürftige Kinder vorgesehen sind. Die von der Kassenärztlichen Vereinigung angekündigte Ausweitung telemedizinischer Angebote kann die klinische Untersuchung eines Kindes nicht ersetzen. Gerade bei Kleinkindern, die Symptome häufig nicht klar äußern können, bleibt die körperliche Untersuchung durch eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt eine sichere medizinische Einschätzung. Eine wohnortnahe und verlässliche kinderärztliche Notfallversorgung ist daher ein zentrales Anliegen der Daseinsvorsorge. Der Magistrat wird daher gebeten, sich zeitnah mit der KV und den beteiligten Einrichtungen über tragbare Lösungen zu verständigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Waldfriedstraße/Ecke Henselstraße
Anregung an den Magistrat vom 28.11.2025, OM 7806 entstanden aus Vorlage: OF 1597/5 vom 07.11.2025 Betreff: Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung in der Waldfriedstraße/Ecke Henselstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Waldfriedstraße/Ecke Henselstraße eine stationäre bzw. mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage installiert werden kann. Begründung: Immer wieder kommt es im oben genannten Abschnitt zu Beinaheunfällen, insbesondere aufgrund überhöhter Geschwindigkeit. Vor der Einfahrt in die Henselstraße stehen zudem ständig Wohnwagen mit Parkticket, wodurch die Einfahrt in die Waldfriedstraße erschwert wird. Zudem weichen Raser schon mit Vorsatz auf die Gegenfahrbahn aus. Der Übergang zur anderen Seite wird von vielen Eltern mit Kinderwägen (zum Weinbergpark) und von Hundebesitzern genutzt, sodass eine erhöhte Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer ohne Auto besteht. Daher ist es unumgänglich den Verkehr ständig zu überwachen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Leipziger Straße: grün und sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7653 entstanden aus Vorlage: OF 1235/2 vom 08.10.2025 Betreff: Leipziger Straße: grün und sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, um das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen auf dem schmalen Streifen zwischen Fahrbahn und Geländer vor dem Zugang zur U-Bahn-Station "Leipziger Straße" (vor Hausnummer 62) zu unterbinden. Dabei soll insbesondere geprüft werden, 1. ob die Fläche durch Pflanzkübel oder andere Begrünungselemente gesichert werden kann; 2. ob eine entsprechende Markierung oder Beschilderung zur Verdeutlichung des Halteverbots angebracht werden kann. Bei positivem Prüfungsergebnis wird der Magistrat gebeten, die entsprechende Maßnahme umzusetzen. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Ortsbeirat in Gesprächen mit Anwohner*innen befindet, die sich bereit erklärt haben, eine Patenschaft für mögliche Begrünungselemente zu übernehmen. Begründung: Durch das Abstellen von Fahrzeugen auf dem schmalen Streifen zwischen der Fahrbahn und dem straßenseitigen Geländer am Zugang zur U-Bahn-Station "Leipziger Straße" (vor Hausnummer 62) entsteht eine deutliche Verengung der Fahrbahn. Dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere im Begegnungsverkehr zwischen Autos und Radfahrenden. Eine Begrünung oder andere gestalterische Abgrenzung kann zugleich das Straßenbild aufwerten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein
Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger WoolworthParkplatz geplant sind.
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7650 entstanden aus Vorlage: OF 1229/2 vom 10.10.2025 Betreff: Der Magistrat möge berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 88 (Woolworth) und Juliusstraße 17/ehemaliger Woolworth-Parkplatz geplant sind. Der Magistrat wird gebeten, 1. zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Leipziger Straße 88 (Woolworth) und der Juliusstraße 17 geplant sind; 2. mit dem Eigentümer zu verhandeln, damit auf dem Gelände Juliusstraße 17 (ehemaliger Woolworth-Parkplatz) Wohnungen entstehen können. Begründung: Seit Jahren wird im Stadtteil diskutiert, dass das Gebäude Leipziger Straße 88 umgebaut werden soll. Wie ist der heutige Stand? Das große Gelände des ehemaligen Woolworth-Parkplatzes steht seit Jahren leer. In Frankfurt besteht ein großer Mangel an Wohnungen, weshalb es sinnvoll wäre, auf dem großen Gelände des Parkplatzes Juliusstraße 17 Wohnungen entstehen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 164
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und OttoLoeweStraße erhalten bleibt.
Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7651 entstanden aus Vorlage: OF 1231/2 vom 07.10.2025 Betreff: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 2 zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände Leipziger Straße 67 geplant sind. Er soll darauf dringen, dass der Durchgang zwischen Leipziger Straße und Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt. Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, welche Baumaßnahmen auf dem Gelände der Leipziger Straße 67 geplant sind; 2. dafür Sorge zu tragen, dass der Durchgang zwischen der Leipziger Straße und der Otto-Loewe-Straße erhalten bleibt. Begründung: Laut Presseberichten plant die ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG auf dem Gelände Leipziger Straße 67 Baumaßnahmen. Da bereits mehrfach berichtet wurde, dass die REWE Markt GmbH ihre Geschäfte auf dem Grundstück zusammen legen wolle, besteht die Angst, dass der Durchgang zwischen der Leipziger Straße und der Otto-Loewe-Straße geschlossen werden soll. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass der Durchgang erhalten bleiben muss, da er für die dort lebende Bevölkerung ein wichtiger direkter Zugang zur Einkaufsstraße Leipziger Straße ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.01.2026, ST 165
Erreichbarkeit von Liegenschaften in der Konrad-Broßwitz-Straße für die Feuerwehr herstellen
Antrag vom 19.10.2025, OF 1319/2 Betreff: Erreichbarkeit von Liegenschaften in der Konrad-Broßwitz-Straße für die Feuerwehr herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die vorhandenen Parkwinkel an den Grundstückszufahrten der Hausnummern 22-32 durch zusätzliche wiederholende Parkwinkel zwischen der Flora- und Mulanskystraße zu ergänzen und 2. die Einmündungen/ Kreuzungsecken und Kurven auf Höhe der Grünanlage in der Konrad-Broßwitz-Straße 29-41 derart zu gestalten, dass Feuerwehrfahrzeuge ungehindert die Liegenschaften der Konrad-Broßwitz-Straße 31-39 erreichen können. Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Anmerkungen Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Anmerkungen Fotograf der Antragstellerin bekannt Begründung: Aktuell werden die Kreuzungsecken in diesem Bereich täglich und vor allem nachts derart zugestellt, dass bereits große Kastenwagen bis 3,5 beim Abbiegen rangieren müssen. Daraus lässt sich eine Nichterreichbarkeit der Liegenschaften durch die riesigen Feuerwehrfahrzeuge leicht ableiten. An der Konrad-Broßwitz Straße ist das Hüftparken vorgesehen. Wird dies nicht befolgt, ist die Restfahrbahnbreite regelmäßig unzureichend, damit noch Rettungsfahrzeuge passieren können. Dies soll durch Markierungen gelöst werden. Die Straße ist an einer Stelle durch eine Grünfläche geteilt. Dort werden häufig die Einmündungen so eng beparkt, dass Rettungsfahrzeuge nicht mehr passieren können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OF 1319/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27
Antrag vom 28.11.2025, OF 1325/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Kinderwerkstatt Bockenheim e. V. in der Florastraße 27 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 zu-sätzlich 2.000 EUR für die Kinderwerkstadt in der Florastraße 27 (Bockenheim e. V.) in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Der Pädagogische Mittagstisch in der Kinderwerkstatt ist ein Angebot im Rahmen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 14 Jahren werden während der Schulzeit nach Schulschluss betreut. Ein warmes Mittagsessen (Catering) wird für 8 Kinder angeboten. Die Unterstützung bei Hausaufgaben decken eine Pädagogische Fachkraft sowie eine Aushilfe ab. Soziales Lernen in der Gruppe, gesunde Ernährung und Freizeitgestaltung erweitern das Programm bedarfsorientiert. Der niedrigschwellige Zugang zu dem Mittagstisch ist vor allem für benachteiligte Familien zum Vorteil. Der Kostenbeitrag von 20€ pro Monat pro Platz ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang, stellt für viele Familien aber dennoch eine große finanzielle Belastung dar. Bisher wird der Mittagstisch durch die Zuwendung der Stadt Frankfurt, Spendengelder, Elternbeiträge und Eigenmittel finanziert. Sowohl die Elternbeiträge als auch Spendengelder sind stark schwankend und nicht vorab kalkulierbar, sodass der Verein Eigenmittel vorhalten muss. Größere Anschaffungen wie Ersatzbeschaffungen für IT und Möbel können in unregelmäßigen Abständen über Projektmittel beantragt werden und werden bewilligt sofern es die Haushaltslage zulässt. Position Betrag pro Jahr Personal (inkl. Nebenkosten) 14.000,00 EUR Lebensmittel 8.000,00 EUR Inventar/Instandhaltung 1.000,00 EUR Gesamtausgaben jährlich 23.000,00 EUR Für das Jahr 2026 plant die Einrichtung mit einer Zuwendung in Höhe von 14.500 € durch die Stadt Frankfurt. Es entsteht somit eine Lücke in Höhe von 8.500 € die man durch Spenden für Lebensmittel, Elternbeiträge (20 € pro Monat pro Platz) sowie Eigenmittel versucht zu schließen. Sachmittel für die Position Inventar/ Instandsetzung können nur angeschafft werden, sofern noch Gelder am Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 114 2025 Die Vorlage OF 1325/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?
Antrag vom 09.10.2025, OF 1274/2 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der "zweiten Reihe" von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt? 2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend? 3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)? 4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt? 5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt? 6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um? 7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen? 8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 6/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen "Erleichterungen" umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen? Begründung: In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z.B. Leipziger Straße 79 H 1-2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z.B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der "zweiten Reihe" und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z.B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s.o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2
Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen?
Antrag vom 09.10.2025, OF 1274/2 Betreff: Klimafolgenanpassung? Wie weit darf die Innenverdichtung in unseren Stadtteilen noch gehen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten: 1. Wie viele bauliche Maßnahmen der Innenverdichtung (Gebäude in der "zweiten Reihe" von Wohnblöcken, Hinterhofbebauung) wurden in den letzten drei Jahren in Bockenheim und Westend genehmigt? Wie viele davon wurden umgesetzt? 2. Nach welchen Kriterien bewertet die Bauaufsicht derzeit Bauanfragen und Bauanträge hinsichtlich Hinterhofbebauungen und Innenverdichtungen in den Gründerzeitquartieren, insbesondere in Bockenheim und Westend? 3. Welche Rolle spielt dabei die Klimaanpassung durch Bewahrung und Erweiterung von Urbanem Grün (Bäume, Freiflächen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.)? 4. Welche Regeln werden bezüglich des Versiegelungsgrades angelegt? 5. Welche Regeln werden für den Erhalt vorhandener Freiflächen und Bäume angelegt? 6. Wie geht die Bauaufsicht mit Anträgen zur weiteren Unterbauung von Innenbereichen durch Tiefgaragen um? 7. Inwieweit wird bei Innenverdichtungen das Klimareferat einbezogen? 8. Welche Möglichkeiten werden gesehen, Innenverdichtungen auch dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben? 9. Wie gedenkt der Magistrat, mit den in der BauGB-Novelle (Stand 6/25) vorgesehenen wohnungsbaulichen "Erleichterungen" umzugehen, die vorsehen, Neubauten im Zusammenhang bebauter Ortsteile (Innenbereich) nicht mehr nach Art und Maß der baulichen Nutzung zu bewerten, damit von Einfügungskriterien abzuweichen und noch höhere Innenverdichtungen zu ermöglichen? Begründung: In jüngster Vergangenheit wurden in Bockenheim zahlreiche Innenbereiche, insbesondere entlang der Leipziger Straße (z.B. Leipziger Straße 79 H 1-2) neu bebaut und zusätzlich stark versiegelt. Daneben bestehen immer noch langjährige Bauruinen (Leipziger Straße 32), die zu Versiegelung ohne Nutzen beitragen. Auch im derzeitigen Milieuschutzgebiet (z.B. Jordanstraße 5) werden neben Aufstockungen auch Hinterhofbebauungen auf bisherigen Freiflächen neu genehmigt. Diese waren im Zuge der Sanierung Bockenheim ausdrücklich als Freiflächen gesichert worden, um den Anliegern Grün und Wohnqualität zu gewährleisten. Kleinteilige Nachverdichtungen in Bestandsquartieren erfolgen in der Regel auf Grundlage von § 34 Abs.1 BauGB. Danach sind Baumaßnahmen zu genehmigen, wenn sie sich nach Art und Maß in die bauliche Umgebung einfügen. Das beinhaltet auch die Bebauung von Grundstücksteilen in der "zweiten Reihe" und von Freiflächen in den Hinterhofbereichen. Die Klimaanpassung in Bestandsquartieren zählt allerdings zu den größten Herausforderungen der Städte. Insbesondere die hochverdichteten Quartiere mit geschlossener Blockrandbebauung gelten als besonders hitzegefährdet und enthalten keine Wasserspeicherungsmöglichkeiten bei Starkregen. Zahlreiche Städte (z.B. Karlsruhe) haben das untersucht und plädieren bei der Innenverdichtung mit weiterem Wohnraum für ein äußerst vorsichtiges und klimaangepasstes Vorgehen, das die Zielkonflikte zwischen Wohnraumbeschaffung und Freiflächenerhalt berücksichtigt. Weder die Hessische Bauordnung (Neufassung) noch die BauGB-Novelle (s.o.) berücksichtigen derzeit diese Problematik und diese Zielkonflikte, sondern setzen ausschließlich auf den beschleunigten Bau von Wohnraum. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, weitere Innenverdichtungen nur zuzulassen, wenn Freiraum ausreichend erhalten bleibt, der Versiegelungsgrad gering ausfällt und keine neuen Hitzeinseln entstehen, wenn eine klimaangepasste Bauweise erfolgt (Begrünung) oder ein sonstiger stadtklimatischer Ausgleich erfolgt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1274/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1274/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Haushaltsmittel für die Beseitigung der Graffitischmierereien in der U-Bahn-Station „Westend“
Antrag vom 17.11.2025, OF 1285/2 Betreff: Haushalt 2026 Haushaltsmittel für die Beseitigung der Graffitischmierereien in der U-Bahn-Station "Westend" Der Ortbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass für die umfassende Grundreinigung, Instandsetzung und laufende Pflege der öffentlichen Toilette in der U-Bahnstation Leipziger Straße die erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt und bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen insbesondere - einer vollständigen Grundreinigung, - der technischen und baulichen Instandsetzung, - der Einführung engmaschiger, dauerhaft verlässlicher Reinigungsintervalle sowie - der Umsetzung geeigneter Maßnahmen gegen Angsträume, etwa bessere Beleuchtung, transparente Gestaltungselemente, Geruchsneutralisation und regelmäßige Kontrolle. Begründung: In der U-Bahn-Station Westend haben sich in der letzten Woche umfangreiche Graffitischmierereien ausgebreitet. Diese beeinträchtigen das Erscheinungsbild der Anlage und führen zu einem erhöhten subjektiven Unsicherheitsgefühl der Nutzenden. Die Station wird täglich von zahlreichen Fahrgästen frequentiert; ein gepflegter Zustand entspricht daher dem berechtigten öffentlichen Interesse. Die Angelegenheit ist dringlich, da eine Verzögerung zu zusätzlichen Reinigungs- und Instandhaltungskosten führt. Die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Station liegt im Zusammenspiel zwischen Stadt und VGF; daher ist eine klare Abstimmung beider Stellen notwendig, um eine nachhaltige Verbesserung sicherzustellen. Aktuelle Situation in der U-Bahnstation Westend. Der Photograph ist der Antragstellerin bekannt Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1285/2 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2026 Instandsetzung und Grundreinigung der Leipziger Straße
Antrag vom 17.11.2025, OF 1293/2 Betreff: Haushalt 2026 Instandsetzung und Grundreinigung der Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, die unverzügliche Instandsetzung sowie eine umfassende Grundreinigung der Leipziger Straße in Bockenheim sicherzustellen. Hierfür sind im kommenden Haushalt die erforderlichen Mittel einzustellen. Dies umfasst insbesondere: - die Beseitigung von Schäden an Fahrbahn und Gehwegen, - die Ausbesserung schadhafter Beläge und Kanten, - die Reinigung der gesamten Straßen- und Gehwegbereiche einschließlich der Nebenflächen, - die Entfernung von Verschmutzungen, Unrat, Wildwuchs sowie abgestellten Gegenständen. Zudem wird der Magistrat gebeten, für die Zukunft engmaschigere Reinigungsintervalle vorzusehen, damit sich der Straßenzug nicht erneut in dem aktuell verwahrlosten Zustand präsentiert. Begründung: Seit Jahren werden für die Leipziger Straße die unterschiedlichsten Gestaltungs- und Umbauvarianten diskutiert. Während diese Debatten immer weiterlaufen, bleibt der Blick für das Offensichtliche auf der Strecke: Die Straße ist im Alltag schlicht schmuddelig. Verschmutzte Gehwege, ungepflegte Nebenflächen, defekte Platten und ein insgesamt ungeordnetes Erscheinungsbild prägen das Bild. Die Leipziger Straße ist jedoch die wichtigste Geschäfts- und Aufenthaltsstraße Bockenheims. Sie wird täglich von vielen Anwohnern, älteren Menschen, Familien sowie Besuchern genutzt. Der aktuelle Zustand mindert nicht nur die Aufenthalts- und Einkaufsqualität, sondern birgt auch Sicherheitsrisiken. Eine zeitnahe Instandsetzung und eine gründliche Reinigung - abgesichert durch entsprechende Haushaltsmittel - sind daher überfällig, um die Straße wieder in einen gepflegten und verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1293/2 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim
Antrag vom 17.11.2025, OF 1294/2 Betreff: Haushalt 2026 Parkraumbewirtschaftungskonzept für Bockenheim Der Ortsbeirat 2 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, für Bockenheim endlich ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept zu entwickeln und hierfür die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt einzustellen. Das Konzept soll insbesondere folgende Punkte umfassen: eine systematische Bestandsaufnahme der Parksituation in den besonders belasteten Bereichen, insbesondere Leipziger Straße, Kasernenstraße, Adalbertstraße, Rödelheimer Straße, Schloßstraße, Grempstraße sowie dem Umfeld des Kulturcampus, die Prüfung geeigneter Bewirtschaftungsmodelle wie Anwohnerparken, zeitlich begrenztes Parken, Parkscheinautomaten sowie Zonenregelungen, Vorschläge zur Entzerrung des Parkdrucks für Anwohner, Gewerbetreibende, Lieferverkehr und Besucher, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit - insbesondere für ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen - sowie zur Stärkung des lokalen Handels, einen Zeit- und Umsetzungplan einschließlich der Folgekosten. Begründung: Der Ortsbeirat 2 hat das Thema bereits mehrfach angemahnt, doch ein übergreifendes Konzept wurde von der Stadt bislang nicht vorgelegt. Die Lage in Bockenheim verschärft sich weiter. Bockenheim weist traditionell eine hohe Nutzungsdichte auf. Neben einem stark frequentierten Einzelhandels- und Gastronomieangebot rund um die Leipziger Straße wird der Stadtteil erheblich von Pendlern belastet. Viele Pendler nutzen Bockenheim als strategischen Zugang zu nahegelegenen Arbeits- und Studienstandorten - etwa Goethe-Universität, Messe Frankfurt, Westend, Innenstadt, Palmengartenumfeld oder ;Bankenviertel - und parken ganztägig in den Wohngebieten. Diese Pendlerbelegung führt regelmäßig zu blockierten Anwohnerstellplätzen und langwierigen Parksuchfahrten. Die Folgen sind ein dauerhaft überlasteter Straßenraum, fehlende Stellplätze, zugeparkte Gehwege und sinkende Verkehrssicherheit. Besonders ältere Menschen, Familien und mobilitätseingeschränkte Personen sind von den unübersichtlichen und oftmals gefährlichen Situationen im Viertel betroffen. Gleichzeitig leidet der lokale Handel unter erschwerten Anlieferungsbedingungen und geringerer Erreichbarkeit. Auch perspektivisch verschärft sich der Druck: Mit dem weiteren Ausbau des Kulturcampus Bockenheim ist mit zusätzlichen Besuchern, Beschäftigten und Studierenden zu rechnen, die ohne klare Bewirtschaftung zusätzliche Stellräume beanspruchen werden. Ein umfassendes Parkraumbewirtschaftungskonzept ist daher zwingend notwendig, um den ruhenden Verkehr zu ordnen, Pendlerströme besser zu steuern, Anwohner zu entlasten und die Lebensqualität im Stadtteil zu sichern. Dafür ist die Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel unerlässlich. Ein solches Gesamtkonzept schafft eine verlässliche Grundlage für nachhaltige Entlastung und stellt sicher, dass Bockenheim nicht weiter durch ungeordneten Parksuchverkehr überfordert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1294/2 wurde zurückgezogen.
Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 entstanden aus Vorlage: OF 1205/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits in der Anregung OM 4505 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen; - Hessenplatz; - Spielplatz Eppsteiner Straße. Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden, z. B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Basaltstraße/Ecke Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2016
Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7383 entstanden aus Vorlage: OF 1205/2 vom 20.08.2025 Betreff: Klimaaktionsplan für Ortsbezirk 2 - einen Trinkbrunnen im Ortsbezirk 2 installieren Vorgang: OM 4505/23 OBR 2; ST 1918/24 Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits in der Anregung OM 4505 vom Ortsbeirat 2 geforderten Trinkwasserbrunnen zu installieren. Es handelt sich um folgende Standorte: - auf dem künftigen Kulturcampus an Stellen, die nicht von künftigen Bauarbeiten betroffen sein werden (z. B. Nähe des Studierendenhauses/Offenes Haus der Kulturen); - Carlo-Schmid-Platz (Nähe Bockenheimer Depot); - Ecke westliche Leipziger Straße/Basaltstraße/Grempstraße (Tibet-Restaurant), evtl. einen alten Brunnen sanieren oder ersetzen; - Hessenplatz; - Spielplatz Eppsteiner Straße. Im Westend sollen ebenfalls Standorte berücksichtigt werden, z. B. Odina-Bott-Platz und Westendplatz. Begründung: In den letzten Jahren hat sich der Klimawandel verstärkt. So sind in Hitzeperioden Temperaturen von 30 Grad Celsius und mehr keine Seltenheit. Um die Gesundheitsgefahr für die Bevölkerung zu verringern, sind Trinkbrunnen notwendig, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Die vorgeschlagenen Standorte zeichnen sich durch eine hohe Besucherdichte aus. An der Basaltstraße/Ecke Grempstraße soll ein alter Trinkbrunnen reaktiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2023, OM 4505 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1918 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 2016 Aktenzeichen: 91-5
Gehwege der Fröbelstraße befreien
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7388 entstanden aus Vorlage: OF 1215/2 vom 20.08.2025 Betreff: Gehwege der Fröbelstraße befreien Der Magistrat wird gebeten, 1. die Gehwege der Fröbelstraße beidseitig durch geeignete Maßnahmen barrierefrei nutzbar zu machen; 2. im Umfeld der beiden Straßenenden, also an den beiden Einmündungen, jeweils einen Lieferparkplatz einzurichten und 3. auch linksseitig ein weiteres absolutes Halteverbotsschild als Erinnerungsstütze aufzustellen. Begründung: Es handelt sich um die Anregung eines Bürgers. Die komplette Fröbelstraße ist aufgrund des engen Fahrbahnquerschnitts beidseitig mit einem absoluten Halteverbot beschildert und verfügt in Folge dessen über keine Straßenparkplätze. Trotzdem wird auf Kosten der Gehwegbenutzbarkeit dauerhaft auf den nur 1,50 Meter breiten Gehwegen geparkt. Auch mit intensiven und regelmäßigen Kontrollen durch die städtische Verkehrspolizei konnte bisher keine und vor allem keine dauerhafte Verbesserung erreicht werden. Fußgänger*innen laufen grundsätzlich auf der Fahrbahn, denn oft bleiben weniger als 50 Zentimeter Restgehwegbreite übrig. Damit ist eine barrierefreie Nutzung ausgeschlossen. In Fahrrichtung rechtsseitig wird das absolute Halteverbot nach 60 Metern wiederholt, während eine Wiederholung linksseitig fehlt. Auch Lieferdienste nutzen gerne diese Gehwege zum Halten. Um diesen Diensten in Zukunft eine Alternative zu bieten, werden an beiden Straßenenden reservierte Parkbereiche benötigt. Davon würde auch eine auf Lieferung ausgerichtete Pizzeria an der Ecke Friesengasse profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 142 Beratung im Ortsbeirat: 2
Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627
Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7146 entstanden aus Vorlage: OF 1164/2 vom 27.05.2025 Betreff: Mehr Grün und zusätzlicher Fußgängerüberweg für die Sophienstraße Vorgang: OM 1498/17 OBR 2; ST 480/18; OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, und bei positivem Prüfungsausgang umzusetzen: - Begrünung der Bürgersteige zwischen der Konrad-Broßwitz-Straße und der Juliusstraße auf der Südseite der Sophienstraße in ähnlicher Weise wie auf Höhe der Sophienhöfe (zwischen Ginnheimer Straße und Konrad-Broßwitz Straße) und/oder - wenn möglich, Festlegung und entsprechende Pflanzung von Baumstandorten auf dem Abschnitt. In diesem Zusammenhang sei an das noch ausstehende, dem Ortsbeirat 2 bereits in der Stellungnahme ST 480 zu Ziffer 5. in Aussicht gestellte, Prüfungsergebnis zu erinnern und - Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf Höhe der Bernusstraße/Basaltstraße. Begründung: Im Jahr 2017 erfolgte die Einführung eines Radstreifens westlich der Kreuzung Sophienstraße/Juliusstraße/Franz-Rücker-Allee. Anlässlich der Einführung dieses Radstreifens werden die Radwege auf den Bürgersteigen vorzugsweise von Kindern bzw. langsam fahrenden Radfahrern genutzt. Daher böte es sich nach Ansicht des Ortsbeirats an, die Flächen zu begrünen. Das Straßenbild wirkt auf dem westlichen Teil mit Begrünung sehr viel freundlicher. An der Nordseite gibt es Baumstände und Vorgärten, die Südseite hingegen ist vollends versiegelt. Es wird auf die Anregung OM 1616 hingewiesen. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen sollen durch diese Vorlage nicht ersetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2017, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 480 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1158/2 vom 02.06.2025 Betreff: Achse zwischen Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße für den Fußverkehr realisieren Vorgang: B 166/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. den aktuellen Stand der Planungen zur Umgestaltung der Kurfürstenstraße vom Westbahnhof über den Kurfürstenplatz bis zur Leipziger Straße als städtebauliche Achse für den Fußverkehr sowie die Gestaltung des Überwegs Schloßstraße darzustellen und mitzuteilen, ob und wann mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen ist; 2. zu bestätigen, dass die im Magistratsbericht B 166 genannten Vorhaben - insbesondere die Einbindung der Achse in den "Stadtspaziergang Fußverkehr" sowie die angestrebte Förderung durch die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen - weiterhin verfolgt werden; 3. zu erläutern, ob es im Zusammenhang mit Haushaltskürzungen oder Priorisierungen in der Stadtverwaltung zu einer Veränderung der Planungs- oder Umsetzungsabsicht gekommen ist. Begründung: Die Achse Westbahnhof - Kurfürstenplatz - Leipziger Straße wurde bereits 2021 vom Ortsbeirat als zentrale Verbindung für den Fuß- und Radverkehr hervorgehoben. Der Magistrat hat daraufhin im Jahr 2022 zugesichert, die Anregungen des Ortsbeirats aufzugreifen und die Achse im Rahmen des Programms "Stadtspaziergang Fußverkehr" gemeinsam mit Bürger*innen und dem Ortsbeirat zu begutachten und planerisch weiterzuentwickeln. Trotz erfolgtem Stadtspaziergang im Jahr 2022 ist bisher keine konkrete Planung bekannt. Zur Wiedervorlage des Themas im Sinne einer nachhaltigen Mobilitäts- und Stadtgestaltung ist eine erneute Befassung durch den Magistrat notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2022, B 166 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1438
Haushalt 2026 Grundreinigung, Instandsetzung und sicherheitsfördernde Maßnahmen für die öffentliche Toilette in der UBahnStation „Leipziger Straße“
Antrag vom 17.11.2025, OF 1292/2 Betreff: Haushalt 2026 Grundreinigung, Instandsetzung und sicherheitsfördernde Maßnahmen für die öffentliche Toilette in der U-Bahn-Station "Leipziger Straße" Der Magistrat wird aufgefordert sicherzustellen, dass für die umfassende Grundreinigung, Instandsetzung, barrierearme Nutzbarkeit und laufende Pflege der öffentlichen Toilette in der U-Bahnstation Leipziger Straße die erforderlichen Haushaltsmittel eingestellt und bereitgestellt werden. Diese Mittel dienen insbesondere - einer vollständigen Grundreinigung, - der technischen und baulichen Instandsetzung, - der Einführung engmaschiger, dauerhaft verlässlicher Reinigungsintervalle, - der Umsetzung geeigneter Maßnahmen gegen Angsträume (z. B. bessere Beleuchtung, transparente Gestaltung, Geruchsneutralisation, regelmäßige Kontrolle), - sowie der Schaffung einer praktikablen Lösung für mobilitätseingeschränkte Personen, da die vorhandene Toilette sich in der B-Ebene befindet, die über den Aufzug nicht erreichbar ist. Begründung: Die Toilettenanlage befindet sich seit langem in einem völlig untragbaren Zustand. Schmutz, starker Geruch und ein insgesamt verwahrloster Eindruck haben dazu geführt, dass die Anlage kaum genutzt wird und als Angstraum gilt. Ein solcher Zustand ist an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt des Stadtteils nicht akzeptabel. Mit der Schließung der öffentlich nutzbaren Toiletten in der Universitätsbibliothek hat sich die Lage zusätzlich verschärft. In der näheren Umgebung gibt es kaum Alternativen. Bürger werden dadurch faktisch gezwungen, Toiletten in gastronomischen Betrieben zu nutzen - verbunden mit einem Verzehrzwang. Das ist weder fair noch praxistauglich. Besonders problematisch ist die Situation für mobilitätseingeschränkte Menschen. Die Toiletten befinden sich in der B-Ebene und sind über den Aufzug nicht erreichbar. Damit besteht de facto kein barrierefreies Angebot im Umfeld der Leipziger Straße. Eine Großstadt wie Frankfurt darf eine solche Versorgungslücke nicht hinnehmen. Das Gremium hatte außerdem erwartet, dass die Anlage in das Toilettenkonzept der Stadt Frankfurt aufgenommen wird. Dies ist trotz des hohen Bedarfs nicht erfolgt. Eine Grundreinigung, bauliche Sicherung, barrierearme Erschließung und dauerhafte Pflege der Anlage sind dringend notwendig. Ohne die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel können diese Maßnahmen nicht umgesetzt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 1292/2 wurde zurückgezogen.
Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7061 entstanden aus Vorlage: OF 1154/2 vom 05.05.2025 Betreff: Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße: Sicherheit und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang entsprechende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung direkt an der Einmündung zur Grempstraße; 2. Ergreifen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen vor der Grempstraße/Ecke Konrad-Broßwitz-Straße vor dem Café Butter/Stattcafé/Spiel-Café Zebulon; 3. Freihalten des Einmündungsbereichs vor dem Café Butter, Konrad-Broßwitz-Straße/Ecke Grempstraße mit geeigneten Maßnahmen, sodass Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst sowie der Abfallentsorgung problemlos abbiegen können. Begründung: Die Grempstraße erfreut sich an gut frequentieren Cafés wie das Stattcafé, das Kindercafé Zebulon und auch dem neuen Café Butter. Zudem erreicht man über die Grempstraße auch direkt den Spielplatz Hans-Eick-Weg wie auch das Rote-Beete-Gelände. Gleichzeitig dient die Grempstraße inkl. Parkhaus als Ausfallstraße der Leipziger Straße und wird stark frequentiert. Verkehrsberuhigungsmaßnahmen sollten ergriffen werden, um die Sicherheit und Aufenthaltsqualität an den genannten Stellen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1713 Aktenzeichen: 32-1
Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7058 entstanden aus Vorlage: OF 1149/2 vom 11.05.2025 Betreff: Friesengasse: Aufenthaltsqualität am Hülya-Platz erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und bei positivem Prüfausgang Folgendes umzusetzen: 1. Einsetzen einer Fahrbahnschwelle zur Verkehrsberuhigung auf Höhe der Friesengasse/Ecke Grempstraße; 2. Errichtung einer weiteren Fahrbahnschwelle auf Höhe der Appelsgasse sowie Aufstellen großer Warnschilder vor kreuzenden Fußgängern; 3.Sicherung der ersten Meter der linken Straßenseite (Fünf-Meter-Bereich) in der Appelsgasse an der Ecke Friesengasse durch geeignete physische Maßnahmen vor behindernden Parkvorgängen. Dabei soll der direkt anschließende legale Parkplatz möglichst erhalten bleiben und 4. Unterbindung von behinderndem Parken vor den Baumscheiben zwischen den Parkbuchten durch Aufstellen von linksseitigen Halteverbotsschildern an der Friesengasse zwischen Fröbelstraße und Schloßstraße. Es wäre zu prüfen, ob das Vergrößern der Baumscheiben möglich erscheint . Der Ortsbeirat begrüßt die Fortentwicklung des Superblockkonzepts. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, neben dem Superblock- auch das Verkehrskonzept für die Grundschule an der Schloßstraße/Kaufunger Straße dem Ortsbeirat vorzustellen bzw. darüber zu informieren und ggf. entsprechend zu berücksichtigen. Hierbei sind insbesondere auch mögliche Elterntaxis und mit dem Auto anreisende Lehrkräfte zu berücksichtigen. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "De Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich wegen der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Zu den Fahrbahnschwellen könnte die Robert-Mayer-Straße als Beispiel dienen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens zum Ende der Friesengasse sollen die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Die Maßnahmen wegen des illegalen Parkens sollen die Einsicht in Kreuzungen, die Passierbarkeit für Fußgänger und die Durchfahrt zur Schloßstraße frei halten und ungehindert ermöglichen. Nach Auskunft des Planungsdezernats würde derzeit seitens des Stadtplanungsamtes eine Verkehrsuntersuchung in Bockenheim beauftragt, die als Grundlage für weitere Planungen im Kontext des Themas Superblock dienen solle. Es handele sich um echte Grundlagenarbeit, auf der dann Vorschläge und Projekte definiert werden sollten. Der Ortsbeirat nimmt nicht zuletzt zur Kostenersparnis davon Abstand, den Bereich noch vor der weiteren Planung des Superblocks näher zu beplanen. Die im Sommer eröffnende Grundschule bietet evtl. Anlass für eine Ausnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1627 Aktenzeichen: 66-0
Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7060 entstanden aus Vorlage: OF 1156/2 vom 26.05.2025 Betreff: Illegales Parken in der Falkstraße wirksam unterbinden Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Falkstraße, zwischen der Gräfstraße und Clemensstraße, ein Parken auf der nordöstlichen Seite zwischen den beiden Halteverbotsschildern durch Poller zu verhindern; 2. zu prüfen und zu berichten, ob auf Höhe der Clemensstraße ein Lieferparkplatz eingerichtet werden kann und diesen bei positiver Prüfung umzusetzen. Begründung: Bürger*innen berichten dem Ortsbeirat über die anhaltende und inakzeptable Parksituation in der Falkstraße/Ecke Gräfstraße. Trotz einer deutlich gekennzeichneten absoluten Halteverbotszone parken täglich bis zu sieben Fahrzeuge in dieser Zone, teilweise sogar bis in den Kreuzungsbereich Gräfstraße hinein. Dies behindert den Verkehr, der von der Gräfstraße in die Falkstraße einbiegen möchte. Fahrzeugführer*innen berichten, dass sie nicht in die Falkstraße einbiegen konnten, weil in der Halteverbotszone Autos standen und auf der Gegenfahrbahn Autos an der roten Ampel warteten. Diese Situation besteht nun schon seit Jahren und hat sich im Laufe der Zeit verschlimmert. Obwohl die Stadtverwaltung gelegentlich "Knöllchen" verteilt, hat dies keine nachhaltige Verbesserung gebracht. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1384
Bücherschrank Leipziger Straße reparieren
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6914 entstanden aus Vorlage: OF 1127/2 vom 07.04.2025 Betreff: Bücherschrank Leipziger Straße reparieren Der Magistrat wird gebeten, die defekte Glasscheibe an der Seite des Bücherschranks in der Leipziger Straße auszutauschen. Begründung: Die Glasscheibe ist seit Längerem zersplittert und birgt Verletzungsgefahren. Versuche, die zuständigen Ämter auf direktem Wege zu einer Umsetzung der Maßnahme zu bewegen, blieben leider erfolglos. Da der Bücherschrank rege genutzt wird, sollte baldmöglichst ein Austausch der Scheibe erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bericht zur Tätigkeit und den Projekten des Stadtteilbüros
Antrag vom 17.08.2025, OF 1203/2 Betreff: Bericht zur Tätigkeit und den Projekten des Stadtteilbüros Der Ortsbeirat möge beschließen, der Ortsvorsteher möge das Stadtteilbüro und den dortigen Projektkoordinator darum bitten, über seine Arbeit und die laufenden Projekte zu berichten. Die Informationen sollen dann bitte auch der Stadtverordnetenversammlung zwecks Entscheidungsgrundlage hinsichtlich der Bereitstellung künftiger Mittel vorgelegt werden. Beispielsweise die Organisation von Widerstand gegen Mieterhöhungen (https://www.zukunft-bockenheim.de/, abgerufen am 17.08.2025) enthält eine Positionierung, die vom staatlichen Auftrag der neutralen Beratungsstelle nicht gedeckt ist. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung vom 22.04.2024 (OF 885/2) beschlossen, den Magistrat um öffentliche Finanzierung einer Projektstelle im Stadtteilbüro zu bitten (daraus resultierend EA 120 vom 22.04.2024). Im Gegensatz zu einer privaten in Form eines Vereins geführten Initiative, "Initiative Bockenheims", kommen dem Stadtteilbüro öffentliche Aufgaben zu und als kommunales Gremium ist es auch zur Neutralität verpflichtet. Im Stadtteilbüro und auch schon im Schaufenster finden sich immer wieder recht eindeutige, meinungsgeprägte Aussagen zu aktuellen Themen, u.a. der Diskussion um den Kiosk Leipziger Straße 85, die Familie Kapoor, die Zukunft des Kulturcampus` und die Frage der Mietengerechtigkeit. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Bücherschrank Leipziger Straße reparieren
Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6914 entstanden aus Vorlage: OF 1127/2 vom 07.04.2025 Betreff: Bücherschrank Leipziger Straße reparieren Der Magistrat wird gebeten, die defekte Glasscheibe an der Seite des Bücherschranks in der Leipziger Straße auszutauschen. Begründung: Die Glasscheibe ist seit Längerem zersplittert und birgt Verletzungsgefahren. Versuche, die zuständigen Ämter auf direktem Wege zu einer Umsetzung der Maßnahme zu bewegen, blieben leider erfolglos. Da der Bücherschrank rege genutzt wird, sollte baldmöglichst ein Austausch der Scheibe erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Schaukasten U-BahnStation „Leipziger Straße“ - Nutzungsvergabe
Antrag vom 01.02.2025, OF 1080/2 Betreff: Schaukasten U-Bahn-Station "Leipziger Straße" - Nutzungsvergabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum der Schaukasten an der U-Bahn Leipziger Straße, Ausgang Markgrafenstraße (nicht am Aufzug, sondern Richtung Juliusstr.) laut Auskunft des Amts für Straßenbau Abt. "Gestattung" dem Institut für Selbstorganisation e.V. zur Nutzung überlassen wurde und ob auch anderen Vereinen und Initiativen in Bockenheim ermöglicht werden könnte, diesen zu nutzen. Begründung: Aus der Bürgerschaft erreichte die Antragstellerin die Anfrage zur Überlassung der Nutzung des Schaukastens nach Auflösung des Vereinsrings Bockenheims durch eine Initiative aus Bockenheim. Die Antragstellerin hat seitens der Ämter die Auskunft erhalten, dass grundsätzlich keinen einzelnen Vereinen oder Initiativen Schaukästen zur Verfügung gestellt würden. Im vorliegenden Fall handele es sich um die Übernahme des Schaukastens nach der Auflösung des Vereinsrings. Der Ortsbeirat sieht Informationsbedarf, damit gewährleistet ist, dass die Nutzungsvergabe fair und transparent erfolgt. Eine Teilnutzung durch mehrere Vereine wäre denkbar. Zuletzt wurde u.a. das Café Rabe beworben. Die Einrichtung dieses Cafés in der Jordanstraße war nicht zuletzt wegen der vorangegangen Hausbesetzung nicht ganz unumstritten. Bild vom bestückten Schaukasten (Foto: Antragstellerin) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1080/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung!
Antrag vom 07.10.2025, OF 1238/2 Betreff: Kiezhausmeister*innen für die Bestände der ABG in Bockenheim - gegen weitere Vermüllung! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. mit der ABG dahingehend zu verhandeln, dass diese innerhalb ihrer Bestände aber auch im umgebenden Außenraum Dienstleiter einsetzt, die sich als Kümmerer (Kiezhausmeister*innen) u.a. für mehr Sauberkeit, rasche Sperrmüllbeseitigung und entsprechende Kontrolle einsetzen; 2. hierbei insbesondere die Bestände zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße (Jordanischer Park, Sackgasse Jordanstraße 45-47) in den Fokus zu nehmen; 3. dabei auch den Mieterinnen und Mietern in regelmäßigen Sprechstunden zur Verfügung zu stehen. 4. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, auch mit anderen Wohnungsbaugesellschaften, die im Stadtteil Bockenheim Bestände verwalten (u.a. entlang Große Seestraße und Schlossstraße - GWH und NH) dementsprechend über mehr Verantwortungsübernahme hinsichtlich Sauberkeit der eigenen und umliegenden öffentlichen Räume zu verhandeln. Begründung: Der Stadtteil Bockenheim vermüllt zusehends. Müll und Sperrmüll sammeln sich insbesondere (natürlich nicht nur) im Umkreis von Siedlungsbeständen der Wohnungsbaugesellschaften. Regelmäßig und besonders auffallend stellt sich die Situation im westlichen Bereich der Jordanstraße (siehe Fotos anbei) dar. Hier werden immer wieder Sperrmüllablagerungen beobachtet, aber nicht gemeldet. Zudem werden die Hausdurchgänge zur Adalbertstraße und Schloßstraße nicht sauber gehalten. Falschparker*innen, Graffitis, Schmierereien auf Schaltkästen und überquellende Altkleidercontainer kommen hinzu. Der Ortsbeirat begrüßt die Neubau- und Energiepolitik der ABG (FR vom 26.09.25) ebenso wie die angeblich mehr als 145 Mio. Euro, die die ABG im Jahr 2024 in bauliche Instandhaltungsmaßnahmen investiert hat. In die Pflege der Bestände und insbesondere ihrer Quartiersumgebung wird jedoch zu wenig investiert. Hier braucht es Kümmerer und Ansprechpersonen, die auch die räumliche Umgebung der Bestände im Blick haben und damit auch zu einem besseren Image beitragen können. Regelmäßige Sperrmüllprobleme stellen sich auch in und vor den Siedlungsbeständen (Große Seestraße und Schloßstraße) und der Vonovia (Schloßstraße/ Friesengasse). Der Ortsbeirat verweist auf gute Erfahrungen, sowohl in Berliner Stadtteilen (Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg) als auch z.B. in Köln-Kalk hin. Kiezhausmeister*innen haben einen explizit weiteren Handlungsraum als klassische Hausmeisterinnen und Hausmeister. Die Berliner Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE setzt Kiezhausmeister*innen explizit mit dem Ziel ein, auch die öffentlichen und halböffentlichen Flächen im Quartier zu überwachen und Vermüllung sofort zu melden. Siehe auch: https://www.gag-zuhause.de/veedel/veedelshausmeister-k alk https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/poli tik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/oeffentlicher-raum/kiezh ausmeister-in-friedrichshain-kreuzberg-1512591.php Anlage: (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.11.2025, OF 1316/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1238/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 127 2025 1. Die Vorlage OF 1238/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1316/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1316/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP und 1 Linke (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU
Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 1053/2 vom 06.01.2025 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22; OA 443/24 OBR 2; OM 6233/24 OBR 2; ST 2160/24 1. Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, zurück. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs zur Haltestelle "Westend" aus Richtung der Alten Oper Poller vor der Aufstellungsfläche zu installieren, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen dienen. 3. Die Entscheidung, auf der östlichen Seite mit Bezug auf den Planstellungsbeschluss zum Verzicht auf Poller nur einfache Poller aufzustellen (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063, sowie Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160), hält der Ortsbeirat für nicht nachvollziehbar. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem 2023 ein 15-jähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde, und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen und Fußgänger verletzt wurden, sowie mehrere Unfälle in Hessen, bei denen Fußgänger durch Kraftfahrzeuge auf Gehwegen zum Teil schwer verletzt wurden - der letzte in Fuldabrück am 23.12.2024, bei dem eine Familie mit einem Baby im Kinderwagen auf einem Gehweg von einem Auto erfasst wurde und Vater und Kind schwer verletzt wurden - sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen für den Aufzug in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug aus Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite aus Richtung der Alten Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller installiert wurden. Wie sicher normale Poller Fußgänger vor Kraftfahrzeugen schützen, zeigt die Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 (Poller in der Grempstraße). Dort wurden die Poller vor dem Parkhaus in der Grempstraße umgefahren. Weiterhin ist aufgrund der Insel für den Aufzug aus Richtung der Alten Oper ein Lenkmanöver nach rechts notwendig. Wenn das Einlenken nach rechts aus Unachtsamkeit vergessen wird, landet das Kraftfahrzeug direkt auf der Aufzugsinsel im Aufstellbereich für die Fußgänger. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1884 Beratung im Ortsbeirat: 2
Friesengasse: Autoverkehr am Hülya-Platz entschleunigen
Antrag vom 19.12.2024, OF 1056/2 Betreff: Friesengasse: Autoverkehr am Hülya-Platz entschleunigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass der Autoverkehr an der Friesengasse, insbesondere zwischen der Grempstraße und der Diemelstraße, entschleunigt wird. Auf ihre Geeignetheit zu prüfende Maßnahmen könnten entweder Bodenschwellen oder die Anordnung der Parkplätze auf wechselnder Straßenseite sein, was zu einer S-Straße führen würde. Begründung: An der Friesengasse befindet sich ein Hort (Mädchenhort Nummer 14). Auch erfreut sich die dort gelegene Eisdiele "Da Luca" in den Sommermonaten erheblicher Beliebtheit und aufgrund der schmalen Gehwege, die sich aufgrund der Bauweise nicht verbreitern lassen, sind gefährliche Situationen zwischen Fußgängern und Autofahrern gewissermaßen vorprogrammiert. Leider mangelt es teilweise an der zu erwartenden Rücksichtnahme. Eine Sperrung der Straße würde zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen in der Grempstraße führen, was nicht zu präferieren ist. Schließlich werden die Parkplätze häufig durch das anliegende Pflegeheim genutzt, weshalb auch diese der Anzahl nach erhalten werden sollten. Die im Antrag genannten Maßnahmen sind nur als mögliche zu prüfende Maßnahmen zu verstehen, beide Maßnahmen werden andernorts erfolgreich zur Entschleunigung eingesetzt (Bodenschwellen: Robert-Mayer Str. und S-Straße in der Mühlgasse). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1056/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1149/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ideen
Überholverbot auf Abschnitt der Eschersheimer Landstr ausschildern
Auf dem Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts besteht aufgrund der Einspurigkeit faktisch ein Überholverbot. Trotzdem werden hier Radfahrer oft mit großem Geschwindigkeitsunterschied ohne ausreichenden Sicherheitsabstand (innerorts mindestens 1,5m) überholt. Dieses Überhollverbot sollte nach dem Vorbild Schloßstraße (zwischen Adalbertstr u Friesengasse) deutlich mit Schildern, Linien und Piktogrammen gekennzeichnet werden. Um die Sicherheit Radfahrender weiter zu erhöhen sollte ebenfalls Tempo 30 angeordnet werden.
Schlechter Luft, Leipzigerstrasse
Abluft Einrichtung in Donnaladan, Leipziger Straße 5 verlangen.
Sanierung Bruchfeldstraße
Die Bruchfeldstraße ist eine zentrale Einkaufs- und Verkehrsader Niederrads. Leider ist die Straße selbst inzwischen stark beschädigt. Die gesamte Straße müsste dringend grundlegend saniert werden. Im Zuge dessen könnte auch mehr Platz für Außengastronomie in der Bruchfeldstraße geschaffen werden. Idealerweise entstünde hier eine Straße vergleichbar der Leipziger Straße in Bockenheim.
Leipziger Straße zur Fußgängerzone machen
Leipziger Straße zur Fußgängerzone machen
Leipziger Straße zur verkehrsberuhigten Zone machen
Die Leipziger Straße in Bockenheim sollte zur verkehrsberuhigten Zone gemacht werden.
Schild für Zebrastreifen
An der Kreuzung Leipziger Str./Friesengasse/Grempstrasse/Basaltstrasse gibt es drei Zebrastreifen. Nur bei einem (Grempstrasse) wird auch noch einmal mit dem entsprechenden Verkehrsschild auf den Fußgängerüberweg hingewiesen. Besonders an dem an der Friesengasse brausen die Autos (und Fahrräder) oftmals einfach durch. könnten hier auch zusätzliche Schilder die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass die Autos und Räder anhalten und die Fussganger sicher rüberlassen? Der Weg wird von vielen Grundschülern genutzt.
kostenlose RMV-Fahrten statt Blechlawinen am Wochenende
Der Vorschlag des Wirtschaftsstabs, durch kostenlose Parkplätze in der Innenstadt den Einzelhandel dort wieder beleben zu wollen (s. Frankfurter Rundschau vom 16.9.2020), setzt ein völlig falsches Signal, läuft allen Bemühungen für eine klimagerechte Verkehrswende zuwider und darf daher nicht zur Umsetzung kommen. Schon jetzt stauen sich v.a. an Samstagen vor den Parkhauseinfahrten die Autos, verstopfen die Straßen, beeinträchtigen Lebens- und Luftqualität in der Stadt. Wenn OB Feldmann schon Geld in die Hand nehmen möchte, um die Innenstadt zu beleben, sollte er nicht über eine App nachdenken, die "Einkäufe in der Innenstadt mit günstigeren Parkgebühren belohnt", sondern sein Gewicht als Aufsichtsratsvorsitzender des RMV dafür einsetzen, dass der RMV kostenlos werde, zumindest an Wochenenden und im innerstädtischen Tarifgebiet 50. Dies würde auch dem Einzelhandel außerhalb der Innenstadt zugute kommen, bspw. auf der Berger Straße oder der Leipziger Straße. Ein erster Zwischenschritt dahin könnte beispielsweise auch sein, dass die Fahrtkosten komplett mit dem Einkauf verrechnet werden, dass an der Ladenkasse oder in der Gastronomie bei Vorlage eines RMV-Tickets ein Rabatt gewährt wird, oder dass der Kassenbon eines Geschäfts, Cafés etc. als 'Ticket' für die Heimfahrt verwendet werden kann. Die durch weniger Verkehr und weniger parkende Autos frei werdenden Flächen können zum Flanieren und Verweilen einladen und zur Entzerrung der Außenflächen der Gaststätten, der Cafés oder bspw. des Wochenmarktes auf der Konstablerwache beitragen. Eine reduzierte Zahl der derzeit vorhandenen Parkplätze sollte dabei selbstverständlich weiterhin für Menschen mit Behinderungen oder alte Menschen, die auf das Auto angewiesen sind, reserviert sein. Im Gegenzug und zur Gegenfinanzierung sollen Parkplätze konsequent bewirtschaftet und die Parkgebühren deutlich angehoben werden.
Leipziger Straße zur Fußgängerzone gestalten
In einer Fußgängerzone, vor allem wenn sie so schöne Läden und Cafés wie die Leipziger Straße hat, lässt es sich entspannt flanieren, und die Kinder können spielen, ohne dass man in jedem Moment ein Auge auf sie haben muss. Gäbe es eine Fußgängerzone in der Leipzigerstraße, so wäre mehr Platz für die Menschen, die sich aktuell dort auf dem teilweise sehr engen Gehweg drängen, und die Leute, die mit dem Fahrrad zum Einkaufen fahren - ohne dass diese sich mit den dort viel Platz beanspruchenden Autos in die Quere kommen würden. Der Autoverkehr auf der Leipzigerstraße bringt nur einen geringen Anteil der Kunden in die Geschäfte, sorgt aber für unangenehme und gefährliche Situationen für Fußgänger und Radfahrer. Natürlich muss Lieferverkehr sowie Kranken- und Behindertentransport weiterhin möglich sein. Aber eine ganz oder teilweise Sperrung der Leipziger Straße für Autoverkehr dürfte für Anwohner wie Kunden ein Gewinn sein, und damit auch für den Einzelhandel!
Größe Mülleimer Leipziger Straße
Wie jedes Wochenende zu sehen, sind die Mülleimer einfach zu klein. Dadurch liegt meistens alles daneben und bei entsprechendem Wind verteilt sich alles die ganze Leipziger Straße entlang.
U-Bahn-Ring unter der B8
Für eine Untersuchung der U-Bahn-Verbindung über Frankfurt (West) - Leipziger Straße - Miquel-/Adickesallee - Deutsche Nationalbibliothek - Höhenstraße - Habsburgerallee - Ostbahnhof. Diese könnte man größtenteils unter die B8 bringen und damit die Straßen abschnittsweise sperren bzw. aufreißen. Ermöglicht schnelle Umstiege zwischen sämtlichen U- und S-Bahnen.
Optimieren der Ampelphase
Die Ampel zwischen dem Kurfürstenplatz und dem Westbahnhof (an der Ecke Kurfürstenstraße / Schloßstraße) sollte für Fußgänger optimiert werden. Zwischen dem Drücken und dem eigentlichen Umschalten vergehen häufig mehr als 30 Sekunden, was den meisten Fußgängern zu lange ist. Dies führt dazu, dass dauernd Fußgänger die viel befahrene Straße bei Rot überqueren. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass dies eine viel verwendete Ampel ist (Verbindung Westbahnhof - Leipziger Straße) sollte über eine schnellere Ampelschaltung nachgedacht werden. Dies würde auch den unzähligen Kindern, die diese Ampel auf dem Weg zur Kita oder Schule überqueren zu Gute kommen, da sie weniger "schlechte Beispiele" zu sehen bekommen.
Straßensperrungen für die Gastronomie in Covid-19-Zeiten
Meine Idee wäre es in Zeiten von Corona beliebte Einkaufsstraßen bzw. Straßen mit hoher Gastronomie-Dichte (Kaiserstraße, Leipziger Straße, Berger Straße) ab 16 Uhr für den Verkehr zu sperren. Bis dahin ist der Anlieferverkehr durch. Dann könnten die Restaurants hygienekonform mit Abstand Tische auf die Straße stellen. Das wäre ein einfach umzusetzendes, billiges Konjunkturprogramm für die Frankfurter Gastro-Wirtschaft.
Zukunftsstadt braucht schnelles Internet
Es ist fast traurig festzustellen, dass Frankfurt in Stadtnahen Gebieten, wie Bockenheim Ecke Leipziger Straße, nur 16.000er Internetleitungen hat. Es gibt genug Fördermittel ob Land, Bund oder EU und die Stadt schafft es nicht diese abzurufen. Es ist Aufgabe der Telekommunikationskonzernen Leitungen auszubauen, jedoch fördert die Stadt so viele Dinge, dass der Internetausbau dort defintiv einen Platz verdient.
Sperrung von Haupteinkaufsstraße in den Stadtteilen.
Sperrung von Einkaufsstraßen für den Autoverkehr bis zum 27. April 2020. In den Stadtteilen Bockenheim (Leipziger Straße), Sachsenhausen (Schweitzer Straße), Nordend(Berger Straße) kommt es immer wieder zu der Situation, die Distanz von 1,50 m als Fußgänger nicht einhalten zu können. Die Bürgersteige sind dazu nicht ausgelegt, und deswegen fordere ich,Dass diese Straßen bis zum 27. April 2020 aufgrund der Ausgangsbeschränkungen für den Autoverkehr gesperrt werden.
Nur noch Lieferverkehr und Anwohner in der Leipziger
Die Leipziger Straße fußgänger- und fahrradfreundlicher machen.
Lösung für WC U-Bahnstation Leipziger Str.
Die Herrentoilette in der U-Bahnstation Leipziger Straße stinkt seit Jahren unerträglich. Man kann meist nur daran vorbeigehen, wenn man die Luft anhält. Die Toilette sollte eine Grundreinigung erhalten und dann mit Duftspendern ausgestattet werden und evtl. bis dahin geschlossen werden.
Anwohnerparkplätze in Bockenheim
Im Bereich des Kurfürstenplatzes, der Großen Seestraße und der Rohmerstraße mangelt es sehr an Anwohnerparkplätzen. Aufgrund der Nähe zur Leipziger Straße, parken dort sehr viele von außerhalb Kommende. Vor allem an Wochenenden bleibt so für Anwohner kein Platz mehr, in der Nähe ihres Wohnorts zu parken. Es wäre daher angebracht, Parkplätze für Anwohner einzurichten, damit dieses Problem gelöst wird
Autofreie Leipziger Straße
Anfang 2017 wurde der letzte Versuch unternommen einen Vorschlag zur teilweisen Sperrung (allerdings nur der oberen!) Leipziger Straße im Ortsbeirat voran zu treiben. Damals ist aufgrund von Bedenken von Anwohner*innen und Einzelhändler*innen alles verblieben wie bisher. Inzwischen liegen Studien vor, dass der Umsatz in autofreien Gebieten sogar steigt. Aktuell sind die meisten Autofahrer*innen ohnehin vergeblich auf der Suche nach Parkraum und fahren um den Block, parken oft 2. Reihe auf Radweg oder Bürgersteig und der Stress für alle Verkehrsteilnehmer*innen und Einkaufende ist auch durch straßenbedingten Platzmangel, Lärm und Gestank unnötig hoch. Der Raum kann für einen sicheren Radweg in der der Straßenmitte und deutlich mehr Platz für Fußgänger und Gastronomie genutzt werden. Ausnahmen für Anwohner, Schwerbehinderte und Lieferverkehr (z.B. Schritttempo) können geplant werden. Falls dieser Vorschlag (immer noch) keine Mehrheit findet, könnte an probeweisen autofreien Wochenenden der Effekt auf Besucherzahlen, Umsatz und Zufriedenheit evaluiert werden.
gesicherte Spielstrasse Appelsgasse Bockenheim
Im Zuge der "Sanierung Bockenheim" wurde die Appelsgasse zur Spielstrasse. Nach mehreren Nachbesserungen haben wir jetzt eine Strasse die mit Kopfsteinplastern belegt ist und einen begehbaren Randstreifen, der abgepollert wurde. Durch einen Bürgersteig, der die Appelsgasse kreuzt/ Friesengasse / Eiscafe deLuca, sollte es die Beruhigung unterstützen. Da dieser aber abgeflacht wurde, anders als durch "Sanierung Bockenheim " geplant, verhindert es keineswegs das Fahrverhalten der Autofahrer durch die Appelsgasse zu rasen. Die Appelsgasse ist eine DURCHGANGSSTRASSE für viele Bürger zur Verbindung zum Kirchplatz/ U-Bahn. Ältere und behinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und Kinder-u.Schülergruppen werden regelrecht gejagt. Ich möchte dafür appelieren das die Appelsgasse klar durch eine Spielstrassenkennzeichnung ( Schritttempo )auf dem Boden sicherer wird. Auch die Entfernung das 30km Schild soll entfernt werden da dieses total Gegenteilig ist.
Fussgängerzone Leipziger Strasse
Auf der Leipziger Einkaufsstraße ist es immer schwieriger einzukaufen. Die Gehwege werden immer enger. Die Läden stellen ihre Werbeschilder auf den Gehweg. Die Kinderwägen kommen kaum durch. Es staut sich bei der Menschenmenge. Da macht das Einkaufen nicht viel Spaß. Es wäre toll auf die Fahrbahn auszuweichen. Es ziehen immer mehr Menschen nach Bockenheim und es wurde ein großer Komplex mit Wohnungen gebaut, aber die Infrastruktur verändert sich kaum. Schade. Für Familien wäre eine autofreie Leipziger Straße am Besten.
Schaffung von Einkaufsmöglichkeiten im Industriehof
Im Industriehof sollte ein kleiner Supermarkt eröffnet werden, da im nahen Umfeld ledig eine Bäckerei bzw. eine Filiale einer Bäckerei sowie ein Getränkehandel vorherrscht. Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten bestehen in der Leipziger Straße, Große Nelkenstraße oder in Rödelheim, wodurch die Einkäufe (gerade größere Einkäufe) nur mit dem Auto, der U-Bahn oder dem Bus zu bewältigen sind.
Reduzierung des Pkw-Verkehrs in der Leipziger Straße
Die Leipziger Straße ist zu schmal für den vorhandenen Pkw-Verkehr. Speziell beim Ein- und Ausparken kommt es häufig zum Erliegen des Verkehrs, auch per Fahrrad ist eine Vorbeifahrt oft nicht möglich. Es soll daher untersucht werden, wie der Pkw-Verkehr reduziert werden kann z.B. durch eine modifizierte Einbahnstraßenregelung, die jeweils nur eine Fahrt bis zur nächsten Kreuzung zulässt oder eine generelle Sperrung für Kfz (Lieferverkehr kann selbstverständlich zeitlich eingeschränkt zugelassen werden).
Mehr tun gegen Leerstand von Gewerbeimmobilien
Eine horrende Zahl von ca. 1,5 Mio Quadratmetern Bürofläche stehen in Frankfurt leer, also fast 12 % des gesamten Bestandes laut Statistik des Immobilien-Dienstleisters Jones Lang LaSalle. Zum Vergleich: In London stehen 5,4% der Büros leer, in Paris 7,5%. Die nach Einwohnern doppelt so grosse Stadt Hamburg hat nur halb so wenig Quadratmeter-Buroleerstand wie Frankfurt. Das ist sehr verwunderlich und ist kein ruhmesblatt fuer die Stadt. Es zeigt u.a., dass die Umwandlung in Wohnraum nicht attraktiv genug zu sein scheint (und der gewerbliche Immobilienmarkt in Frankfurt sich komplett von der Realität getrennt hat). Es scheint immer lukrativer zu werden, Immobilien in zentralen Lagen über längere Zeiträume verwahrlosen und leer stehen zu lassen (und Leerstand steuerlich abzuschreiben). Der Ex-Kaufhof an der Leipziger Straße war ein besonders krasses Beispiel für das „Katz und Maus Spiel“ einiger weniger Eigentümer. Leider erlaubt die Rechtslage zur Besteuerung von Grundstücken und Gebäuden keine Steuererhebung auf den Leerstand von Immobilien seitens der Stadt. Die Stadtverwaltung von Paris hat eine solche Besteuerung allerdings gerade eingeführt. Daher sollten neue Anreize gesetzt werden. Anstatt Strafen gegen Verwahrlosung und lange, spekulative Leerstandsfristen auszusprechen, könnten auch städtische Zuschüsse hilfreich sein (ähnlich wie im Bahnhofsviertel mit gutem Erfolg praktiziert), besonders in den Randlagen.