Meine Nachbarschaft: Mertonstraße
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Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6250 entstanden aus Vorlage: OF 1081/2 vom 03.06.2020 Betreff: Bitte bei Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen des Ortsbezirkes 2 Quartiersgaragen für den Wegfall von Parkraum für Pkw von Anwohnern vorsehen Vorgang: M 47/19 Der Magistrat wird gebeten, bei der konkreten Umsetzung des Fahrradentscheids in den Nebenstraßen, in denen die Planungs- und Prüfkriterien im Beschluss zur Magistratsvorlage M 47 vom 29.08.2019 zum Radentscheid für den Ortsbezirk 2 niedergelegt wurden, insbesondere bei Planung für die Achse Robert-Mayer-Straße und Kettenhofweg, dem Grüneburgweg sowie der Moselstraße (Westend), bei Wegfall von Parkraum im Zuge der Planungen die Einrichtung von ortsnahen Quartiersgaragen für die Anwohnerinnen und Anwohner in der Planung vorzusehen und die Planungs- und Prüfkriterien insoweit zu ergänzen. Die Ergebnisse auch hierzu sind sodann im Rahmen einer Bürgerfragestunde dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Ein Wegfall von Parkraum im Zuge der Maßnahmen des Radentscheids wird in den Wohnquartieren des Ortsbezirkes 2 die sowieso schon prekäre Parkraumsituation für die Anwohnerinnen und Anwohner noch weiter verschärfen. Der Magistrat hat diese Situation in seinen Planungen zu berücksichtigen. Hierfür bieten sich Quartiersgaragen an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2023 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 30 0
Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1106/2 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach nur halbherzig entfernen, ist selten besser Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des OBR 2 vom 31.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das 1. Quartal 2020 in Aussicht gestellt, den Fahrradstreifen auf der Schlossstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten über den aktuelle Stand der Planungen zur Schlossstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des OBR 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender "dooring zone" nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden muss, wobei die im Antrag genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun ist der Trennstreifen des Radweg und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorigen Trennstreifen sind weiterhin sichtbar und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch? - ein Radweg. Dies führt nun erst recht zu Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrer*innen wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. PKW-Fahrer*innen können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbei fahren oder besonders auf Radfahrer*innen achten müssen (unbeschadet des Gebotes ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmer*innen zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzung halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrer*innen auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1106/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZweistufiger Wettbewerb für den Kulturcampus
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2020, OF 1109/2 Betreff: Zweistufiger Wettbewerb für den Kulturcampus Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert einen zweistufigen Wettbewerb für den Kulturcampus durchzuführen. 1. Stufe - Ideenwettbewerb: hierbei wird die bestmögliche städtebauliche Figur gefunden. Sie weist die Qualität des öffentlichen Raums für den Kulturcampus aus, definiert die Lage und den Umfang der einzelnen Programme und erfüllt die wesentlichen funktionalen Bezüge zueinander. 2. Stufe - Realisierungswettbewerb: die Planungen für einzelne Teile werden nach Bedarf vertiefend erarbeitet. Der Schwerpunkt liegt auf der baulichen und architektonischen Qualität. Begründung: Dass die bevorstehenden Aufgaben nicht leicht zu bewältigen sind, sieht man an der Zeit, die bisher verstrichen ist. Dabei geht es nicht allein um einen realisierbaren Entwurf für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst (HfMDK) auf einem vorab definierten Grundstück, sondern auch um die Konzeption zweier Gebäude für das Zentrum der Künste, verteilt auf zwei getrennte Grundstücke, sowie einer möglichst hohen Zahl von Wohnungen und einiger Gewerbeflächen. Die hierfür zur Verfügung stehenden beiden Baufelder nördlich und südlich der Bockenheimer Landstraße unterliegen den Maßgaben des rechtsgültigen Bebauungsplans 569. Die vordergründigen Aufgaben liegen zunächst darin die möglichen Baumassen so zu verteilen, dass auf der einen Seite alle Funktionen der Institutionen bestmöglich auf jeweils eigenständigen Grundstücken realisiert werden können und auf der anderen Seite Synergien (!) durch eine gemeinsame Nutzung einzelner Räume ermöglicht werden. Darüber hinaus sind die Außenräume, hier vor allem der öffentliche Raum als Bindeglied des gesamten Quartiers zu definieren und zu planen. Es ist daher unumgänglich, in einer ersten Stufe des Entwurfsprozesses eine überzeugende Leitidee für den gesamten Kulturcampus zu entwickeln sowie die eher städtebaulichen Zusammenhänge zu klären. Das lässt sich mit einem "Städtebaulichen Ideenwettbewerb" erreichen. Dadurch wird die beste Grundlage für anschließende "Realisierungswettbewerbe" gelegt. In dieser zweiten Stufe werden die einzelnen Bereiche wie HfMDK plus Frankfurt LAB, Probengebäude und Wohnbebauung mit jeweils eigenen Wettbewerben zu realisierbaren Entwürfen präzisiert. Diese Einzel-Wettbewerbe können gleichzeitig oder nach Bedarf und Bauherrschaft hintereinander durchgeführt werden. Da die Bauaufgabe für jeden dieser Bereiche überschaubarer und städtebaulich vorgeklärt ist, werden auch ihre Ergebnisse qualitätsvoller ausfallen. Das zweistufige Verfahren sichert auch nach Meinung des Bund deutscher Architekten (BDA) Frankfurt den legitimen Anspruch der Auslobenden für eine höchstmögliche Qualität dieses "Leuchtturmprojekts". Der notwendige Planungszeitraum werde dadurch nicht entscheidend verlängert (Pressemitteilung des BDA vom 05.02.2020). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 1109/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); Piraten (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBockenheimer Landstraße: Mehr Platz für Radfahrer - möglichst ohne Verkehrschaos
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2020, OF 1105/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße: Mehr Platz für Radfahrer - möglichst ohne Verkehrschaos Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Verbreiterung des Radweges auf der Bockenheimer Landstraße und die damit verbundene Verringerung der Fahrspuren in einer einjährigen Pilotphase zu testen, bevor endgültige bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Dazu sollen - wie in der Vorlage vorgesehen - die Fahrspuren auf zwei Spuren verringert werden (zwischen der Alten Oper und der Kreuzung Siesmayerstraße). Neben den beiden vorhanden Radwegen soll auf Straßenniveau jeweils ein weiterer Radweg markiert werden (Breite 1,60m), der durch eine Barriere (z.B. durch "Klemmfixe") von der Fahrbahn getrennt wird. Damit stehen den Radfahrern auf jeder Straßenseite zwei Radwege zur Verfügung und in der Mitte der Straße befinden sich die beiden Fahrspuren für Kraftfahrzeuge. Zudem soll geprüft werden, inwieweit das Linksabbiegen auf der Bockenheimer Landstraße an weiteren Kreuzungen verhindert werden kann, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten und Schleichverkehre einzudämmen. Begründung: Die Verbreiterung des Radweges ist dringend notwendig. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass mit der Verringerung der Fahrspuren nur noch 60-70% des bestehenden Autoverkehrs auf der Straße fahren können. Wahrscheinlich werden nicht alle Autofahrer schnell auf andere Verkehrsmittel umsteigen, so dass die Gefahr langer Staus und Schleichverkehre ins Westend hinein besteht. Somit erscheint es sinnvoll, nicht direkt große bauliche Maßnahmen vorzunehmen, sondern sich Zeit zu nehmen, die Auswirkungen der Veränderungen zu evaluieren und evtl. Anpassungen am Konzept vorzunehmen. Das ist wirtschaftlicher und ermöglicht zudem, Ideen aufzunehmen, die erst während der Pilotphase entstehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1105/2 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, 3 GRÜNE und LINKE. gegen 1 CDU, FDP und BFF (= Annahme); 4 CDU und Piraten (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: FDP
Weiter lesenJordanstraße 3: Erst die Sanierung, dann die Konzeptvergabe
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2020, OF 1085/2 Betreff: Jordanstraße 3: Erst die Sanierung, dann die Konzeptvergabe Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. bezüglich der Sanierung des Gebäudes Jordanstraße 3 zu prüfen und berichten 1.1 in welchem Stadium sich die Sanierungsarbeiten derzeit befinden, 1.2 wann die Sanierungsarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein werden, 1.3 ob bei der Sanierung Fassaden und Dachbegrünungen ermöglicht werden können, 2. hinsichtlich einer künftigen Nutzung 2.1 zu prüfen und berichten, ob das Gebäude unter Erhaltung der derzeit dort bestehenden Mieter*innenschaft mittels Konzeptvergabe einem gemeinschaftlichen oder genossenschaftlichen Wohnprojekt in Erbp acht zur Verfügung gestellt werden kann, 2.2 sofern 2.1. negativ beschieden wird, das Laden-Lokal als sozialer Treffpunkt und Veranstaltungsraum sowie das 1. OG als Büroraum ein soziales Projekt bzw. Verein per Konzeptvergabe zu einem stark reduzierten Mietpreis zur Verfügung zu stellen. 3. mit den Vertreter*innen des OBR 2 einen Vorort-Termin zu vereinbaren um den Stand der Sanierung sowie die angesprochenen und evtl. weitere mögliche Nutzungen zu erörtern. Begründung: Am 3. Januar 2017 - vor mehr als 3 Jahren - erwarb die Stadt das Haus in der Jordanstraße 3. Dies war möglich, da das Haus innerhalb des Gebietes der Erhaltungssatzung E 47 liegt zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (gemäß §172 (1) Nr. 2 BauGB), einer sogenannten Milieuschutzsatzung. Statt das Haus zügig zu sanieren und wieder bewohnbar zu machen, ist jedoch seit Jahren nichts passiert. Häuser wie die Jordanstraße 3, die in städtischem Besitz sind, dürfen nicht dem Verfall preisgegeben werden. Die bestehenden Wohnungen und Ladenlokale müssen umgehend nutzbar gemacht werden. Hier bietet sich insbesondere die Konzeptvergabe an ein soziales Projekt an. Das derzeit leerstehende und nie als Wohnung genutzte 1. OG sollte auch in die Überlegung der Nutzung des Ladenlokals im EG einbezogen werden. Auch die Vornutzer hatten das 1. OG als Büro- und Aufenthaltsraum für das Personal des Restaurant genutzt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1085/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1697 2020 1. Die Ziffern 1. und 3. der Vorlage OF 1085/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Ziffer 2. der Vorlage OF 1085/2 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Abwesenheit 1 SPD zu 2. CDU, FDP und BFF gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 SPD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErsatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. 3. Sollten diese beiden Varianten nicht möglich sein, könnte a) Wie Frau Dezernentin Weber auf der letzten OBR Online Bürgerfragestunde erklärte, auf dem Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Keufunger Straße 9, ein 3-4 geschossiger Bau in Holz Vervundbauweise entstehen, wir beim Adorno- Gymnasium, b) Der Magistrat beauftragt werden im Stadtteil Bockenheim ein geeignetes Gebäude zu finden, um ein solches Zentrum einzurichten. Eventuell die Alte Fabrik in der Leipziger Straße 36 Hinterhaus. Nicht aber das Studierenden Haus (Offenes Haus der Kulturen) Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozialrathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Mieterhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteilmuseums. Wie Dezernentin Frau Weber auf der letzten Online Bürgerfragestunde des Ortsbeirats 2 erklärte stünde das Gelände der Roten Kreuz Baracke in der Kaufunger Straße 9 eventuell zur Verfügung. Da die Baracke schon 50 Jahre alt ist, und erneuert werden müsste, bestünde die Möglichkeit, auf dem gelände, unter Beibehaltung des Baumbestandes, ein 3 - 4 geschossiges Gebäude in Holz Verbund Bauweise zu errichten, wie beim Adorno Gymnasium. Falls Alle diese Möglichkeiten nicht machbar sind, soll der Magistrat beauftragt werden, ein geeignetes Gebäude für diesen Zweck zu suchen. Von der Größe her ginge z.B. die alte Fabrik in der Leipziger Straße 69 HH. Es soll aber auf keinen Fall das Studierenden Haus ( Offenes Haus der Kulturen ) sein. Der Magistrat hat es bei der Entwicklung des Kulturkampus versäumt, ein Soziales Zentrum dort anzusiedeln Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenKreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6062 entstanden aus Vorlage: OF 1064/2 vom 28.04.2020 Betreff: Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. eine Haltelinie vor d er Einmündung der Varrentrappstraße in die Emil-Sulzbach-Straße aus Richtung der Gräfstraße auf der Fahrbahn zu markieren; 2. die städtische Verkehrsüberwachung einzusetzen, um diese Kreuzung durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen, gegebenenfalls auch durch eine temporäre Geschwindigkeitsanzeige, um die Fahrzeuglenker auf ihr verkehrswidriges Verhalten aufmerksam zu machen. Begründung: Auf der schraffierten Markierung an der Kreuzung Varrentrappstraße/Emil-Sulzbach-Straße werden regelmäßig illegal parkende Fahrzeuge vorgefunden. Sie versperren die Sicht auf die Verkehrsteilnehmer, die aus der Varrentrappstraße in die Emil-Sulzbach-Straße abbiegen wollen. Fahrzeuge aus Richtung der Gräfstraße, die mit meist überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, ignorieren die Vorfahrtsregel rechts vor links gegenüber den abbiegenden Fahrzeugen und Fahrradfahrern, die in die Emil-Sulzbach-Straße abbiegen wollen. Dies führte schon zu mehrfachen Beinahezusammenstößen, die nur durch beherztes Bremsen der Vorfahrtsberechtigten verhindert werden konnten. Um diese Situation zu entschärfen, ist eine Haltelinie an dieser Stelle unabdingbar. Bilder: (c) A. Völker . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2020, ST 1662 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Unterstützung für Sozialprojekt in der Akademie der Arbeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 1074/2 Betreff: Unterstützung für Sozialprojekt in der Akademie der Arbeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 2 stellte dem Verein Initiative Zukunft Bockenheim e.V. aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 4.000,- EUR zur anteiligen Co-Finanzierung des Projekts "Kochen und Essensausgabe in der ehemaligen Akademie der Arbeit" zur Verfügung. Begründung: Ziel ist die Wiedereröffnung einer Großkantine in der vormaligen Akademie der Arbeit. Die Gebäude der Akademie der Arbeit befinden sich in der Gräfstraße 62 (ehemaliges Wohnheim) und in der Mertonstraße 30. Nachdem die Akademie der Arbeit in das neue "House of Labour" umgezogen ist, wurden die Gebäude von der Stadt Frankfurt bzw. der KEG erworben. Langfristiges Ziel ist es, das Gebäudeensemble für gemeinschaftliches Wohnen zu nutzen. Das Erdgeschoss mit der Kantine sollte auf jeden Fall weiterhin für öffentliche Belange und nachbarschaftliche Unterstützung genutzt werden. Der Betrieb der sehr gut erhaltenen Küche inkl. Speiseraum und Aufenthaltsraum soll idealerweise bereits ab dem 1. Juni aufgenommen werden und in einem ersten Schritt mit einer Küche für Bedürftige starten. Das Stadtteilbüro Bockenheim und ggf. weitere Vereine möchten folgende Punkte schrittweise umsetzen: 1. Ab 1. Juni Zubereitung von Essen für bedürftige Menschen sowie Sammlung und Ausgabe von Lebensmitteln. 2. Nutzung der Küche durch Initiativen, Vereine und Gruppen. Die Vielfalt der sehr unterschiedlichen Nutzergruppen wird sich in den unterschiedlichen Formen und Stilen der Speisen und ihrer Zubereitung spiegeln. Gleichzeitig entsteht ein buntes Miteinander. Kooperierende Vereine sind bisher: Offenes Haus der Kulturen, Über den Tellerrand, Project Shelter, Begegnen in Bockenheim, Gruppe Dialog. 3. Aufbau eines Ausbildungsbetriebs, der Köchinnen ausbildet mit dem Fokus auf Mädchen und Frauen, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind. 4. Eine Weiterführung des Projekts auch nach Übernahme der gesamten Gebäudeflächen durch ein gemeinschaftliches Wohnprojekt wird angestrebt. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. BFF Piraten Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 415 2020 Die Vorlage OF 1074/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, Piraten
Weiter lesenErsatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2020, OF 1061/2 Betreff: Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Straße durch Umbau des ehemaligen Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung bzw. der früheren Sophienschule in ein soziales Zentrum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Das ehemalige DIPF in der Schlossstr. 29 soll als Ersatz für das Bürgerhaus Schwälmer Str. in ein soziales Zentrum umgewandelt werden. Hier könnten Einrichtungen einziehen, die z. Zt. unzureichend untergebracht sind wie das Nachbarschaftsheim Bockenheim und das JUZ Bockenheim bzw. noch über keinerlei Räume im Stadtteil verfügen wie der Geschichtsverein Die Freunde Bockenheims. Darüberhinaus könnte das Gebäude als neuer Bürgertreff dienen. 2. Alternativ sollte das z. Zt. als schulischer Ausweichstandort genutzte Gebäude der früheren Sophienschule in der Falkstraße als soziales Zentrum für den Stadtteil zur Verfügung gestellt werden, soweit das mit einer künftigen schulischen Nutzung zu vereinbaren ist. Begründung: Im Rahmen der Sanierung Bockenheims wurden Einrichtungen für die Bevölkerung des Stadtteils geschaffen, die jetzt in dieser Funktion nicht mehr vorhanden sind - der Internationale Treff mit dem Kinderhaus Adalbertstraße und der frühere Bürgertreff Titania in der Basaltstraße. Das Bürgerhaus in der Schwälmer Str. soll Ende des Jahres abgerissen werden. Trotz steigender Einwohnerzahlen wurden und werden somit wichtige soziale und kulturelle Einrichtungen Bockenheims abgebaut. Der Bedarf von 3 weiteren Grundschulen in Bockenheim inklusive Schönhofvierrtel, ist strittig. Nach Auskunft der früheren Rektorin der Bonifatiusschule werden jährlich nur ca. 50 - 60 Kinder der Schule zugewiesen, während das Schulamt einen Bedarf von ca. 90 Plätzen prognostiziert hat. Ein weiterer Verlust an Schüler/innen durch die Eröffnung einer neuen Grundschule werde sich negativ auf die Arbeit der Bonifatiusschule auswirken. Der Ortsbeirat 2 stellte daraufhin eine Anfrage nach den der Planung zugrunde liegenden Zahlen, die bis heute nicht beantwortet wurde. Da eine weitere Grundschule für das zukünftige Schönhofviertel vorgesehen ist, sollte auch im Hinblick auf die Haushaltslage die Umwandlung des DIPF in eine Grundschule nochmals kritisch geprüft werden. Das Gebäude wurde erst vor wenigen Jahren grundsaniert und ist daher bis auf den im Keller nachgewiesenen Schimmelbefall in gutem baulichen Zustand. Der große Saal im Erdgeschoß ist fast barrierefrei für Veranstaltungen nutzbar. . Mögliche alternative Nutzungen wären u.a.denkbar für das Nachbarschaftsheim Bockenheim in der Salvador-Allende-Straße, das nach dem Abriss des Sozial-rathauses am Rohmerplatz nun an seinem neuen Standort regelmäßig von Miet- erhöhungen betroffen ist, so dass für die Einrichtung die Gefahr besteht, ihr pädagogisches Angebot zukünftig einschränken zu müssen. Das JUZ Bockenheim ist seit mehr als einem Jahrzehnt in einer ehemaligen Zweigstelle der Stadtsparkasse untergebracht. Hier stellt sich die Frage, ob die Räume für die Aufrechterhaltung der Arbeit ausreichend sind. Der Verein der Freunde Bockenheims feiert in diesem Jahr sein 40jähriges Bestehen. Der Verein konnte früher das als Sanierungsbüro dienende Delkeskamp- Haus für seine Ausstellungen nutzen. Z. Zt. kann der Verein seine Bilder noch im Bürgertreff Schwälmer Str. ausstellen, diese Möglichkeit entfällt mit dem Abriss des Gebäudes. Seit seiner Gründung fordert der Verein die Einrichtung eines Stadtteil- museums. Nicht zuletzt besteht für den wachsenden Stadtteil dringender Bedarf an einem neuen Bürgerhaus, da das Musikübungszentrum am Schönhof vor allem als solches genutzt wird und auch ein großer Bedarf an entsprechenden Räumen besteht. Bockenheim darf nicht sein letztes Bürgerhaus verlieren! Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.05.2020, OF 1073/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 27.05.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1061/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1073/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1099/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenParken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5798 entstanden aus Vorlage: OF 1026/2 vom 21.01.2020 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Magistrat wird gebeten, durch die Installation eines rot-weißen Pollers die letzte Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche, die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge, die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an der sich ein von der Siesmayerstraße kommender Fahrradweg in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird dieser zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Bei der stark befahrenen Siesmayerstraße kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 952 Aktenzeichen: 66 5
Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der KostenNutzenAnalyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (CampusmeilenLinie) und
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.02.2020, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.01.2020 Betreff: Prüfung der Variante 1a - Haltestellen Europaturm/Botanischer Garten - im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des Lückenschlusses im Verlauf der U 4 Bockenheim/Ginnheim in Verbindung mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim/Bockenheim als zusätzliche Möglichkeit die Variante Europaturm 1a mit Haltestelle Botanischer Garten in Verbindung mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilen-Linie) und der Buslinie 64 (Uni-Linie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: 1. Ersatz der Buslinie 32: Vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und von dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. 2. Ersatz der Buslinie 64: Vom Hauptbahnhof über Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Ringstraßenbahn. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und den Universitätscampus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahn-Linie U 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campusmeile (Verbindung der Universität, der Frankfurt School of Finance & Management, der Deutschen Nationalbibliothek und der University of Applied Sciences - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campusmeile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Linie zweigt im Osten von der Straßenbahnlinie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Straßenbahnlinie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Uni-Linie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (I.G. Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive, bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotenzial erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U-Bahn-Linie U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringstraßenbahn möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 220 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 26.02.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, TO II, TOP 76 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2020, TO I, TOP 88 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 533 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2020, TO I, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 533 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5514, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020 § 5618, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2020 § 6552, 42. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 27.10.2020 Aktenzeichen: 61 1
Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle „MarkusKrankenhaus“ zum Westbahnhof verlängert
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2020, OF 1022/2 Betreff: Die Buslinie 39 wird von der Endhaltestelle "Markus-Krankenhaus" zum Westbahnhof verlängert Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Die Streckenführung der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) soll vom Markus- Krankenhaus bis zum Westbahnhof verlängert werden. Sie sollte folgenden Verlauf haben: In Fahrtrichtung Westbahnhof: Vom Markus-Krankenhaus über Ginnheimer Landstaße -Ginnheimer Straße - Rödelheimer Straße - Häuser Gasse - An den Bangerten -Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof In Fahrtrichtung Markus-Krankenheus: Vom Westbahnhof über Ederstraße - Schlossstraße - Rödelheimer Straße - Ginnheimer Straße - Ginnheimer Landstraße zum Markus-Krankenhaus. Wenn am Schönhof aus der Rödelheimer Straße eine Linksabbiegemöglichkeit in die Schlossstraße geschaffen werden kann, könnte der Bus direkt in die Schlossstraße abbiegen. Die Linie sollte folgende zusätzliche Haltestellen erhalten: Universitätssportzentrum, Sophienstraße, Kirchplatz, Schönhof, Kurfürstenplatz, Adalbert-/ Schloßstraße, West-bahnhof. Begründung: Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell Berkersheim Mitte -> Ginnheim Markus-Krankenhaus) vom Markus- Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße -> Ginnheimer Straße -> Kirchplatz -> Rödelheimer Straße -> Schlossstraße -> Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Linie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus -> Schönhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Es werden neue Direktverbindungen u.a. vom Markus-Krankenhaus und Kirchplatz zum Westbahnhof geschaffen. Der Vorschlag ließe sich ohne großen Aufwand und Infrastruktur-Investitionen zeitnah realisieren! Die vorhandene (ÖPNV-)Verkehrsinfrastruktur könnte weitgehend mitgenutzt werden. Nur am Westbahnhof müsste evtl. eine zusätzliche Bushalteposition eingerichtet werden und es würden ggf. zwei bis drei Fahrzeuge mehr benötigt. Metadaten zu diesem Vorschlag: Verkehrsmittel: Bus Streckenlänge: 2,965 km Anzahl der Haltestellen: 9 durchschnittlicher Haltestellenabstand: 370,6 m Hinweis: Der durchschnittliche Haltestellenabstand wird derzeit nur korrekt berechnet, wenn eine durchgehende Linie mit der ersten und der letzten Haltestelle am jeweiligen Ende einge- richtet wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1571 2020 Die Vorlage OF 1022/2 wird als Prüfungs- und Berichtsauftrag an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenKreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5615 entstanden aus Vorlage: OF 998/2 vom 02.01.2020 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit angebracht werden können . Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbiegerspur inklusive Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 564 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395
S A C H S T A N D : Anregung vom 20.01.2020, OA 517 entstanden aus Vorlage: OF 982/2 vom 04.12.2019 Betreff: Erneuerung Überführungsgleis Schloßstraße und Schloßstraße: Umbau des Straßenquerschnitts Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage B 395 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass das Überführungsgleis in der Schloßstraße aus dem Programm zur Gestaltung als Rasengleis ausgenommen wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, die Gelegenheit der Erneuerung des Überführungsgleises zu nutzen, um zu prüfen und zu berichten, wie der Straßenquerschnitt der Schloßstraße neu geordnet werden kann (siehe Überlegungen, den mittigen Gleiskörper als Straßenfläche umzubauen und die heutigen Straßentrassen als Fahrradweg zu nutzen). 3. Entsprechende Planungs- und Ausführungsmittel sind bereitzustellen. Begründung: Laut Bericht vom 01.11.2019, B 395, soll in den nächsten fünf Jahren auch das zweigleisige, 900 Meter lange Überführungsgleis in der Schloßstraße erneuert werden. Der Abschnitt zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke sollte dabei neu gedacht werden. Vom Radfahrbüro sind in der Oktobersitzung 2019 Ideen vorgelegt worden, wie breitere Fahrradwege und Sicherheitsabstände zu fahrenden und parkenden Fahrzeugen realisiert werden könnten. Mit dem heutigen Straßenquerschnitt ist dies nicht zu gewährleisten, da die Sicherheitsabstände zwischen parkenden Fahrzeugen und Fahrradspur zu gering sind und auch der Abstand zum rollenden Verkehr nicht ausreicht. Die Erneuerung der Überführungsgleise ist eine einmalige Chance, der Schloßstraße ein neues Gesicht zu geben, Individualverkehr, Radverkehr und Fußgänger können auf ausreichend breiten und getrennten Flächen ihre Mobilität nutzen. Heutiger unhaltbarer Zustand: Quelle: ADFC So könnte die Zukunft aussehen Quelle: ADFC Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.11.2019, B 395 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 182 Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6631 Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6763 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 395 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 517 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 395 = Kenntnis, OA 517 = Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 395 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 517 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 517) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5214, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 92 14
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenWestbahnhof: Radverkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2019, OM 5520 entstanden aus Vorlage: OF 941/2 vom 01.10.2019 Betreff: Westbahnhof: Radverkehrsanbindung und Parkmöglichkeiten Der Magistrat wird gebeten, Planungsvorschläge für eine verbesserte und sichere Radverkehrsanbindung des Westbahnhofs und seines Umfelds zu erstellen sowie ausreichend Fahrradparkplätze am Westbahnhof zu installieren und die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere sind hier die folgenden Verbindungen/Verbesserungsvorschläge in die Planung aufzunehmen: 1. Kurfürstenstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße. 2. Adalbertstraße zwischen Schloßstraße und Kasseler Straße. 3. Hamburger Allee in Richtung Emser Brücke/Voltastraße. 4. Ausreichend Fahrradparkplätze vorhalten und gegebenenfalls ein Fahrradparkhaus unter dem aufgeständerten Teil des Westbahnhofs oder auf den Parkplätzen vor dem Westbahnhof installieren. 5. Vorhandene Fahrradabstellplätze vor dem Eingang des Westbahnhofs zugunsten eines Fahrradparkhauses entfernen, um den Zugang zum Westbahnhof zu verbessern und damit das Erscheinungsbild des Eingangsbereichs aufzuhübschen. 6. Im Bereich der Hamburger Allee zwischen der Kreuzung Robert-Mayer-Straße, Nauheimer Straße und Kasseler Straße das Fahren für Radfahrende gegen die Einbahnstraße erlauben. Begründung: Der Westbahnhof ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt im Ortsbezirk und wird auch stark von Fahrradfahrern frequentiert. Leider ist die dortige Infrastruktur nicht für diese ausgelegt: Es fehlt an Parkmöglichkeiten für Fahrräder sowie entsprechenden Markierungen von Fahrradwegen im direkten Umfeld des Bahnhofs sowie weitergehend in Anbindung an die Emser Brücke. Durch die am Westbahnhof verkehrenden Autos, Busse sowie die zeitweise fahrende Straßenbahnlinie 16 ist ein gesichertes Erreichen des Bahnhofs mit Fahrrädern nicht gewährleistet. Insbesondere von der Adalbertstraße beziehungsweise Kurfürstenstraße kommend, ist es zuweilen recht unsicher für Fahrradfahrer, den Bahnhof sicher zu erreichen. Insbesondere sind hier die fehlenden farblichen Markierungen eines ausreichend breiten Fahrradweges aufzuführen. Besonders tückisch sind die Gelenkbusse der Linie 32, wenn sie von der Adalbertstraße in die Kasseler Straße einbiegen und dabei sehr weit ausscheren müssen. Adalbertstraße. Adalbertstraße Richtung Hamburger Allee. Kurfürstenstraße. Fahrradabstellplätze vor dem Eingang Westbahnhof überlastet. . Bilder: Arno Völker (c) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1028 Anregung vom 03.11.2021, OA 98 Aktenzeichen: 66 0
U-Bahn-Station „Westend“: Kein senkrechter Aufzug in Straßenmitte
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2019, OF 938/2 Betreff: U-Bahn-Station "Westend": Kein senkrechter Aufzug in Straßenmitte Der Magistrat wird dringend gebeten, seine Entscheidung, den Aufzug für die U-Bahn-Station Westend inmitten der Fahrbahnen der Bockenheimer Landstraße zu bauen, zu überdenken. Die vorgesehene Bauweise wird unzumutbare Probleme bereiten: - Da das Aufzugsbauwerk den Autofahrern die Sicht auf die Verkehrsinsel versperrt, auf der die Aufzugsbenutzer an die Oberfläche kommen, wird es mit Sicherheit in absehbarer Zeit zu Todesfällen kommen, wenn Menschen nur ein wenig unachtsam auf die Straße treten. Wer den Senkrechtaufzug befürwortet, befürwortet eine Todesfalle. - Durch die Verschwenkung der nördlichen Fahrbahn wird auch der Fahrradweg verschwenkt, wodurch er geradewegs in den Gehweg unter den Arkaden führt. Dadurch wird es praktisch unmöglich, den - auf der Bockenheimer Landstraße sehr dichten und schnellen - Radverkehr von den Fußgängern fernzuhalten. Der im Ortsbeirat 2 erarbeitete Alternativvorschlag eines Stufenaufzugs mit Linearmotortechnik ist serienreif und kann sofort beauftragt werden. Gerade Deutschland hat die Linearmotortechnik als erste Nation der Erde zur Einsatzreife entwickelt. In China fahren mit deutscher Technik Schnellzüge und haben bereits Millionen von Fahrgästen befördert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 938/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung FDP und Piraten
Partei: BFF
Weiter lesenNeugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109
S A C H S T A N D : Anregung vom 16.09.2019, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 895/2 vom 28.08.2019 Betreff: Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße und Auswirkung auf die Verkehrsführung im gesamten Westend Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. den Magistratsvortrag vom 12.08.2019, M 109, zurückzuziehen und vor dessen Neueinbringung und Realisierung zu prüfen und zu berichten, wie das Vorhaben mit den Planungen zum Ausbau der Radverkehrswege (Radentscheid) sowie der weiteren Verkehrsführung (Autos, Fußgänger etc.) in der Bockenheimer Landstraße zusammenpasst; 2. rechtzeitig im Zusammenhang mit den Planungen zur Neugestaltung der Bockenheimer Landstraße (Ausbau Radverkehrswege und barrierefreier Zugang zur U-Bahn-Station "Westend") die möglichen Lenkungswirkungen auf den Umgehungsverkehr durch die Wohngebiete im nördlichen und südlichen Westend zu untersuchen und diese im Ortsbeirat 2 vorzustellen; 3. kurzfristig die Führung des Radverkehrs im "Nadelöhr" des Kettenhofwegs im Kreuzungsbereich zur Mendelssohnstraße auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Begründung: Ergebnis der Diskussion im Ortsbeirat 2. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.08.2019, M 109 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 192 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 18.09.2019 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 109 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 460 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 109 = Ablehnung, OA 460 = Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 109 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4647, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 66 0
Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 902/2 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner bei großen Messeveranstaltungen durch Absperrung des Bereichs Schloßstraße/Adalbertstraße/Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/Hamburger Allee Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Der Bereich Schloßstraße/ Adalbertstraße/ Bockenheimer Landstraße/ Senckenberganlage/ Hamburger Allee ist zukünftig wie die Kuhwaldsiedlung bei großen Messeveranstaltungen abzusperren, um die Anwohner/innen vor Parksuchverkehr und dadurch entstehenden gefährlichen Situationen zu schützen. Begründung: Bei großen Messen kommt es im genannten Bereich durch zugeparkte Kreuzungen, Parken in zweiter Reihe und Parksuchverkehr immer wieder zu gefährlichen Situationen für Fußgänger/innen. Um die Fußgänger/innen vor solchen Situationen zu schützen, ist es notwendig, diesen Bereich wie die Kuhwaldsiedlung zukünftig bei grossen Messen und anderen Großveranstaltungen zu sperren. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 902/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)
Partei: LINKE.
Weiter lesenAngebot „Sport vor Ort“ bitte ausbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 891/2 Betreff: Angebot "Sport vor Ort" bitte ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie ein Angebot "Sport vor Ort" z.B. durch Reck-Stangen, Basketballkörbe, Tischtennisplatten oder Boules Plätze im Ortsbeiratsbezirk-2, insbesondere im Ortsteil Westend, weiter ausgebaut werden kann. Es gibt viele Möglichkeiten, wo diese Angebote, beispielsweise im Westend Süd, eingerichtet werden könnten: Dies sind z.B. die Friedrich Ebert Anlage, die Ludwig Erhard Anlage, die Senckenberganlage, der Westendplatz, die Grünanlagen in der Beethovenstrasse und der Beethovenplatz. Begründung: Anregungen von Anwohnern Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1419 2019 Die Vorlage OF 891/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor die Worte "die Friedrich-Ebert-Anlage, die Ludwig-Erhard-Anlage, die Senckenberganlage, der Westendplatz," ersatzlos gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSicherer Radweg auf der Schloßstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2019, OF 899/2 Betreff: Sicherer Radweg auf der Schloßstraße Der Ortsbeirat möchte beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche Maßnahmen auf der Schlossstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten. Sofern bei den Vorschlägen des Magistrats Flächen für ruhenden Verkehr erhalten bleiben, ist auf ausreichenden Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen und Radweg (dooring zone) zu achten. Bei der Prüfung sollen auch die Gleisflächen der Schlossstraße einbezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat um einen Bericht des derzeitigen Planungsstandes zum Umbau der Schlossstraße gebeten. Begründung: Derzeit führt der Radweg eng an parkenden Autos entlang, wodurch das Risiko besteht, dass es zu Unfällen mit durch geöffnete Türen kommt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1421 2019 Die Vorlage OF 899/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Der Magistrat wird gebeten, mit Blick auf die geplante Öffnung der Schule in der Schloßstraße zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen auf der Schloßstraße zwischen Breitenbachbrücke und Adalbertstraße vorzunehmen wären, um einen in beiden Richtungen durchgehenden, markierten und sicheren Radweg im genannten Bereich einzurichten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTilly-Edinger-Platz umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4959 entstanden aus Vorlage: OF 861/2 vom 09.07.2019 Betreff: Tilly-Edinger-Platz umgestalten Der Magistrat wird gebeten, auf dem Tilly-Edinger-Platz einige Kleinkind-Spielgeräte aufzustellen und die umfassende Bepflanzung aufzulockern, dabei sollte der Zaun möglichst erhalten bleiben. Die Planungsergebnisse sollen zu gegebener Zeit dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Als das Adorno-Denkmal noch stand, war die Platzgestaltung mit dem grauen Belag auf das Denkmal abgestimmt. Nach dem Umzug des Denkmals erscheint der Platz jetzt wie eine Einöde ohne Grün. Die Büsche wirken wie eine umlaufende Wand und verwehren den Blick auf den Platz, was manche Menschen anzieht, die dann auch noch ihre Notdurft in den Büschen verrichten. Da es in der Gegend nicht gerade ein Überangebot an Spielplätzen gibt, sollten einige Kleinkind-Spielgeräte aufgebaut werden, gerade auch im Hinblick auf die geplante Wohnbebauung an der Gräfstraße auf dem Uni-Campus. Bilder: (c) A. Völker Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2105 Aktenzeichen: 67 0
Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4955 entstanden aus Vorlage: OF 853/2 vom 02.08.2019 Betreff: Bessere Anbindung des Westbahnhofs und des Römerhofs an das Straßenbahnnetz Der Magistrat wird beauftragt, 1. den Westbahnhof an das bestehende Straßenbahn- bzw. Stadtbahnnetz direkt anzuschließen. Dazu regt der Ortsbeirat die folgende Variante an, bei der der Westbahnhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 16 angeschlossen wird: a) Richtung Ginnheim von der Schloßstraße links in die Adalbertstraße, über Kasseler Straße/Westbahnhof, Kürfürstenstraße, Schloßstraße, Adalbertstraße zur Bockenheimer Warte. b) Richtung Messe von der Bockenheimer Warte über die Adalbertstraße, rechts in die Schloßstraße, Kürfürstenstraße, Kasseler Straße/Westbahnhof, Adalbertstraße, Schloßstraße zur Hamburger Allee und Messe (siehe Grafik); 2. den Römerhof durch folgende Linienführung an die Straßenbahnlinie 17 anzuschließen: Von der (derzeitigen) Endhaltestelle "Rebstockbad" über die Straßen Zum Rebstockbad und Am Römerhof, über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Mainzer Landstraße und der Endhaltestelle "Mönchhofstraße". Sollte die Deckenhöhe der Unterführung der Schmidtstraße unter der Eisenbahnstrecke nicht ausreichen, ist der Grund tiefer zu legen. Begründung: Zu 1.: Die Straßenbahnlinie 17 wurde in den 90er-Jahren, um die Bäume in der Hamburger Allee zu schonen, im Abschnitt zwischen der Kreuzung Schloßstraße/Hamburger Allee und der Haltestelle "Nauheimer Straße" eingleisig durch die Hamburger Allee Richtung Voltastraße geführt. Der Westbahnhof ist nicht direkt angeschlossen, und der Fußweg, und damit die Umsteigezeit zum Westbahnhof, ist sehr lang - Gleiches gilt für die Straßenbahnlinie 16. Um den Westbahnhof direkt an die Straßenbahnlinie 16 anzuschließen, bieten sich die vorgeschlagenen Linienführungen an, da die Gleise bereits verlegt sind und z. B. vom Ebbelwei-Express befahren werden. Auch ein Anschluss über die Straßenbahnlinie 17 wäre prinzipiell denkbar, wenn dazu die Gleise auf der Hamburger Allee bis zur Kasseler Straße weiter verlegt würden, dies wäre jedoch mit höheren Kosten verbunden und würde sehr wahrscheinlich die Fällung der Bäume im Kreuzungsbereich Hamburger Allee/Nauheimer Straße bedeuten. Zu 2.: Mittlerweile wurde am Römerhof ein neues Gymnasium errichtet. Zusätzlich sollen im Areal "Am Römerhof" 2.000 neue Wohnungen gebaut werden. Um dieses Gelände besser anzuschließen, ist eine Verlängerung der Straßenbahnlinie über die Straße Zum Rebstockbad und Am Römerhof über den Kreisel in die Schmidtstraße zur Endhaltestelle "Mönchhofstraße" zu bauen, dies würde zu einem verbesserten Anschluss des Gebiets "Am Römerhof" führen. Eine Linienführung auf dieser Strecke durch eine Straßenbahn ist möglich, da ein Gelenkbus diese Strecke befährt. Wie der Bau der Straßenbahn in der Stresemannallee zeigte, ist eine Straßenbahn relativ schnell und kostengünstig zu realisieren. Ebenfalls war der Bau der Straßenbahnlinie 17 zum Rebstockbad ein positives Beispiel für vorausschauende Verkehrspolitik. Als die Wohnhäuser im Rebstockgelände bezugsfertig wurden, war die Straßenbahn schon da. Im Gegensatz dazu wird die U-Bahn-Strecke zum Europaviertel, die erst mehr als zehn Jahre nach dem Bezug der Wohnungen fertig werden wird, Kosten in Höhe von mindestens 350 Millionen Euro für eine unterirdische und drei oberirdische Haltestellen verursachen. Quelle: OpenStreetMap Weiterhin kann die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 bis zur Haltestelle "Mönchhofstraße" im Falle einer längeren Betriebsunterbrechung in der Mainzer Landstraße zwischen "Mönchhofstraße" und "Platz der Republik" als Ausweichstrecke für die Straßenbahnlinien 11, 14 und 21 dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2020
Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 874/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: Begrünung der Straßenbahngleise in der Adalbertstraße und Gräfstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob eine Begrünung (Rasengleis) der Bahngleise in der Adalbert- und Gräfstraße, Abschnitt zwischen Kreuzung Adalbert-, Nauheimer- Schloßstraße und Kreuzung Gräf-, Sophienstraße) möglich und sinnvoll wäre. Ebenso wird um eine Schätzung der Kosten einer solchen Maßnahme gebeten. Begründung: Zwar wurde im Zuge der Sanierung Bockenheims (1978-1995) die gesamte Gebäudefront auf der nördlichen Seite der Adalbertstraße um mehrere Meter zurückgenommen, um den Gleiskörper in heutiger Form erst zu ermöglichen, dennoch ist eine trennende Wirkung nicht von der Hand zu weisen. Eine Begrünung wäre daher nicht nur eine optische Aufwertung, sondern auch eine sehr gute Maßnahme der sommerlichen Überwärmung entgegenzuwirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1388 2019 Die Vorlage OF 874/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "(Rasengleis)" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Piraten gegen FDP, LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerbesserte Verkehrsführung in der Siesmayerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2019, OF 870/2 Betreff: Verbesserte Verkehrsführung in der Siesmayerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgend genannten Punkte zur Verbesserung des Radverkehrs in der Siesmayerstraße zu prüfen und zu berichten: 1. Reduzierung der Breite des Parkstreifens bzw. der Stellplätze für Busse mit Blick auf deren beobachtete geringfügige Nutzung; 2. Reduzierung der Breite des Parkstreifens für PKW (siehe Foto): 3. Reduzierung der PKW-Stellplätze im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstr.; 4. Einrichtung eines Fahrradhaltestreifens im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstr.; 5. Einrichtung eines Grünen Pfeils für Radfahrer (rechtsabbiegend) an der Ampel zur Bockenheimer Landstr.; 6. Markierung von (gestrichelten) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Siesmayerstr. Begründung: Die Verkehrsführung in der Siesmayerstraße bzw. die Ausnutzung der knappen Verkehrsfläche insbesondere im Kreuzungsbereich Bockenheimer Landstraße erscheint nicht optimal, und faktisch wird der Radverkehr auf den Gehweg verwiesen. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 26 Auf Wunsch der BFF-Fraktion wird über die Vorlage OF 870/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1387 2019 Die Vorlage OF 870/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 6. des Antragstenors nach dem Wort "Fahrradstreifen" die Worte "inklusive Dooringzone" eingefügt werden. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Ziffer 3.: CDU, 3 SPD, GRÜNE und Piraten gegen 1 SPD, FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Ziffer 4.: CDU, 3 SPD, GRÜNE, 1 FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP und LINKE. Ziffern 5. und 6.: CDU, 3 SPD, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 1 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.
Parteien: CDU, GRÜNE
Weiter lesenSchleichverkehr durch die Straße Unterlindau?
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.07.2019, OF 865/2 Betreff: Schleichverkehr durch die Straße Unterlindau? Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob und in welchem Maße Schleichverkehr von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteil Westend feststellbar ist, bei denen die PKW bzw. LKW offenbar Stauungen auf den Hauptstraßen zu umgehen versuchen. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 2. ob der Magistrat eine signifikante Zunahme eines Schleichverkehrs von PKW bzw. LKW durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend aufgrund der zuletzt angekündigten verkehrlichen Veränderungen auf der Bockenheimer Landstraße (eine PKW-Spur weniger) befürchtet. Hierbei ist insbesondere der Weg von der Bockenheimer Landstraße durch die Straße "Unterlindau" von Interesse. 3. welche Maßnahmen dem Magistrat geeignet erscheinen, einen Schleichverkehr durch die Nebenstraßen des Stadtteils Westend zu unterbinden, falls die Fragen zu Ziffer 1.) bzw. Ziffer 2.) bejaht werden. Begründung: Bürgeranfragen. Insbesondere formuliert in einem Ende Juni veröffentlichtem Leserbrief in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1393 2019 Die Vorlage OF 865/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenParken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.07.2019, OF 860/2 Betreff: Parken vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 verhindern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: durch die Installation eines rot/weißen Pollers die Zufahrtsmöglichkeit von der Siesmayerstraße auf die städtische Freifläche vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 zu verhindern. Begründung: Vor der Liegenschaft Bockenheimer Landstraße 92 befindet sich eine städtische Freifläche die regelmäßig durch Fahrzeuge illegal beparkt wird. Es sind oftmals mehrere Fahrzeuge die auf der Fläche parken. Die Zu- und Abfahrt der Fahrzeuge erfolgt über die Siesmayerstraße an der Stelle, an dem sich ein von der Siesmayerstraße kommende Fahrradweg in in Richtung Bockenheimer Landstraße einfädelt. Da die Breite dieses Einfädelbereichs eine ausreichende Breite aufweist, wird es zur An- und Abfahrt für Fahrzeuge genutzt. Da die Siesmayerstraße stark befahren ist, kann man sich leidlich vorstellen, was es bedeutet, wenn ein Fahrzeug diese unzulässige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit nutzt. Gefährdet sind dadurch Fußgänger, Fahrradfahrer und auch der Fahrzeugverkehr auf der Siesmayerstraße. Bild: (c) A. Völker Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 860/2 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenStädtische Immobilie Jordanstraße 3
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2019, OM 4772 entstanden aus Vorlage: OF 848/2 vom 05.06.2019 Betreff: Städtische Immobilie Jordanstraße 3 Der Magistrat wird gebeten, 1. ein Sanierungs- und Entwicklungskonzept zur zukünftigen Nutzung der im städtischen Eigentum befindlichen Immobilie Jordanstraße 3 zu erstellen (z. B. durch die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH) und dieses dem Ortsbeirat 2 vorzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die genannte Immobilie gemeinsam mit den weiteren von der Stadt im Wege der Nutzung des städtischen Vorkaufsrechts bereits erworbenen und ggf. zukünftig noch zu erwerbenden Immobilien für den Aufbau einer neu zu gründenden "Neue Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaft Eintracht eG" genutzt werden kann; 3. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welchem Umfang Mittel aus bestehenden städtischen und sonstigen öffentlichen Förderprogrammen des Bundes und des Landes Hessen zur Förderung von Wohneigentum für die Gründung und die weitere Finanzierung des Wohnungsbestandes der neuen Genossenschaft gemäß Ziffer 2. genutzt werden können; 4. zu prüfen und zu berichten, ob und ggf. in welchem Umfang die bereits bestehenden Frankfurter Wohnungsbaugenossenschaften die neue Genossenschaft gemäß Ziffer 2. unterstützen können (z. B. bei Verwaltungsfragen, Vermarktung, Hausmeisterdienstleistungen etc.). Begründung: Die Immobilie Jordanstraße 3 wurde von der Stadt in einem angabegemäß schlechten Zustand erworben und steht seitdem überwiegend leer. Es wäre wünschenswert, wenn zeitnah ein Konzept zum weiteren Umgang mit der Immobilie vorliegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2019 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 23 20
Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 833/2 Betreff: Bitte Fahrradampeln auf der Bockenheimer Landstraße installieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an folgenden Kreuzungen der Bockenheimer Landstraße je in Fahrtrichtung zusätzliche Radverkehrssignale in die Signalsteuerungen der Ampelanlagen auf der Bockenheimer Landstraße zeitnah installiert werden können, um sodann durch jeweils vor dem Autoverkehr geschaltete Grünphasen (mind. drei Sekunden) die Gefährdung von Radfahrer*innen durch rechtsabbiegende PKW oder LKW auf der Bockenheimer Landstraße zu senken: a. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Mendelssohnstraße sowie Siesmayerstraße, b. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Feuerbachstraße sowie Freiher-vom-Stein-Straße, c. Bockenheimer Landstr. an der Kreuzung Ulmenstraße sowie Liebigstraße, d. Bockenheimer Landstraße an der Kreuzung Unterlindau. Begründung: Fragen der Verkehrssicherheit sollten nicht durch Zuwarten auf ein Gesamtkonzept für die Bockenheimer Landstraße verschoben werden sondern immer möglichst aktuell gestellt und beantwortet werden. Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Nun ist für Radfahrer*innen die Situation eines rechtsabbiegenden PKW oder LKW besonders gefahrenträchtig. Durch Fahrradampeln, die den Radfahrer*innen eine vor dem Autoverkehr frühere Grünphase gibt, könnte die Verkehrssicherheit erhöht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 833/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1384 2019 Die Vorlage OF 833/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesen„Grüne Welle“ für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2019, OF 832/2 Betreff: "Grüne Welle" für Fahrradverkehr - Ampelphasen auf Bockenheimer Landstraße auf Tempo 20 km/h schalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Bockenheimer Landstraße die Grünphasen der Signalsteuerungen der Ampelanlagen versuchsweise auf Tempo 20 km/h geschaltet werden können, um mit solchen dem Tempo des Radverkehrs angepassten Ampelphasen den Radfahrer*innen die Gelegenheit zur fließenden Durchfahrt auf der Bockenheimer Landstraße zu geben. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße hat ein hohes Verkehrsaufkommen von Auto- und Radverkehr. Die Durchschnittsgeschwindigkeit des Autoverkehrs dürfte in den Stoßzeiten unter 20 km/h liegen, so dass die Bockenheimer Landstraße für eine zunächst versuchsweise eingeführten "grünen Welle" für Radfahrer*innen besonders geeignet erscheint. Beispielsweise muss derzeit ein bzw. eine Radfahrer*in vom Beginn der Grünphase Kreuzung Senckenberganlage in einem Tempo von ca. 30 km/h "strampeln, um vor dem Ende der Grünphase noch die Kreuzung Mendelssohnstraße überqueren zu können. Dies mag für einige Radfahrer*innen zwar eine willkommene sportliche Herausforderung sein, aber für viele Radfahrer*innen ist dies nicht komfortabel bzw. nicht erreichbar. In Kopenhagen geht das mit den Grünphasen für Radfahrer*innen doch auch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 832/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 19.08.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1383 2019 Die Vorlage OF 832/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenParkhaus Adalbertstraße: Lieber Grünstreifen nutzen, als Abbiegespur putzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2019, OF 806/2 Betreff: Parkhaus Adalbertstraße: Lieber Grünstreifen nutzen, als Abbiegespur putzen Der Magistrat wird gebeten, Sorge dafür zu tragen, dass die dem Parkhaus Ladengalerie Bockenheimer Warte, Adalbertstraße 10, zuführende Abbiegespur entfernt wird. Stattdessen soll der sich hier anschließende Grünstreifen verlängert werden. Der vorhandene Baumbestand an Baumhasel (Corylus colurna) und Amerikanischer Amberbaum (Liquidambar styraciflua) ist zu ergänzen. Begründung: Die Abbiegespur in der Zufahrt zum Parkhaus an der Ladengalerie Bockenheimer Warte wird - gern, viel, immer - zum Parken auf der Fahrbahn genutzt. Dies zeigt jedoch auch, dass diese Abbiegespur für die Zufahrt zum Parkhaus entbehrlich ist. Der Entzug einer illegalen Parkmöglichkeit unmittelbar vor dem Parkhaus zugunsten einer Begrünung wird gewiss auch im Interesse des Betreibers APCOA-Parking sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 806/2 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Piraten gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErwerb des Objekts Jordanstraße 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4483 entstanden aus Vorlage: OF 782/2 vom 25.03.2019 Betreff: Erwerb des Objekts Jordanstraße 11 Der Magistrat wird gebeten, das Objekt Jordanstraße 11 zu erwerben. Darüber hinaus ist hierzu trotz schwieriger Rechtslage die Ausübung des Vorkaufsrechts im Erhaltungssatzungsgebiet zu prüfen. Sollte die Nutzung des Vorkaufsrechts nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, sich an der Zwangsversteigerung zu beteiligen. Begründung: Im Wege der Zwangsvollstreckung wird das mit Blatt 6332 im Grundbuch mit der Gemarkung Bockenheim eingetragene Grundstück zum festgesetzten Termin am Freitag, 12. April 2019, 11:00 Uhr versteigert. Der Verkehrswert des Wohn- und Geschäftshauses ist auf 2.250.000 Euro festgelegt. Der bedeutend höhere Marktwert der Immobilie lässt wegen des zu erwartenden Renditeinteresses im Geltungsbereich der Erhaltungssatzungen E47 und E48 ungünstige städtebauliche Entwicklungen befürchten. Die Zuführung zum städtischen Vermögen - etwa zum Bestand der ABG Frankfurt Holding - ist somit zum Wohle der Allgemeinheit geboten. Andererseits ist in Bezug zu diesem Versteigerungsverfahren auch das Vorkaufsrecht der Stadt geltend zu machen, um eine Umgehung des Vorkaufrechts der Kommune und der damit verbundenen Möglichkeit der Einflussnahme durch Abwendungserklärung zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2019, ST 1120 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 2 am 13.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23 10
Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4485 entstanden aus Vorlage: OF 768/2 vom 08.03.2019 Betreff: Immobilie Adalbertstraße 11 - Teil 2 Vorgang: OM 3853/18 OBR 2; ST 73/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten: 1. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Kaufvertrag über die entsprechende Immobilie geschlossen? 2. Wann lag dieser dem zuständigen Dezernat V vor? 3. Wann wurde das Dezernat IV seitens des Dezernates V um eine Einschätzung gebeten? 4. Welche Einschätzung zum Aufwertungspotenzial gab das Dezernat IV ab? 5. Fand die in der Stellungnahme ST 73 angesprochene Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses innerhalb der Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechtes statt? 6. Welche rechtlichen und wirtschaftlichen Bedenken führten im Einzelnen zur Entscheidung, das Vorkaufsrecht nicht anzuwenden? Über den konkreten Fall hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat zukünftig zu informieren, s obald ein Kaufvertrag einer Immobilie, die in den Geltungsbereich einer Millieuschutzsatzung fällt, beim zuständigen Dezernat eingeht. Begründung: Zu Ziffer 1. bis 6.: In der Stellungnahme ST 73 zur OM 3853 des Ortsbeirates nimmt der Magistrat Stellung zum angesprochenen Vorgang. Da in der Anregung an den Magistrat OM 3853 explizit eine Ausübung des Vorkaufsrechtes erbeten wurde, ist die Stellungsnahme, warum dies nicht geschah, jedoch unzureichend. Insbesondere sind die zeitlichen Abläufe bei einer so kurzen Frist entscheidend, wenn mehrere Dezernate hierfür ihre Einschätzung abgeben müssen. Zusätzlich geht aus der Stellungnahme ST 73 nicht hervor, welche Gründe im Einzelnen der Ausübung des Vorkaufsrechtes entgegenstanden. Eine allgemeine Formulierung à la "rechtliche und wirtschaftliche Bedenken" sind hier unzureichend, um Untätigkeit des Dezernates IV im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung zu erklären. Um künftig den Ortsbeirat in solchen Angelegenheiten ein angemessenes Beteiligungsrecht einzuräumen, muss dieser angesichts einer derart kurzen Frist für eine Entscheidungsfindung umgehend informiert werden, um innerhalb der Frist selbst Empfehlungen an den Magistrat abgeben zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3853 Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 73 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2019, ST 1278 Antrag vom 29.08.2019, OF 904/2 Aktenzeichen: 23 20
Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2018, OA 335 entstanden aus Vorlage: OF 689/2 vom 09.11.2018 Betreff: Milieuschutzsatzungen zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner nutzen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die im Ortsbezirk 2 gültigen Milieuschutzsatzungen werden konsequent zum Schutz der ansässigen Bevölkerung genutzt. Dies schließt die Nutzung des Vorkaufsrechts bzw. die Erzwingung von Abwendungsvereinbarungen ein. Dies gilt auch für mögliche rechtliche Zweifelsfälle. 2. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen personellen Kapazitäten für die Umsetzung der Milieuschutzsatzungen zur Verfügung stehen. 3. Der Magistrat stellt sicher, dass die organisatorischen Abläufe für die Ausübung der Milieuschutzsatzung so gestaltet werden, dass keine Reibungsverluste zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten entstehen. 4. Der Magistrat stellt sicher, dass die notwendigen finanziellen Ressourcen für die Ausübung von Vorkaufsrechten bereitstehen. 5. Der Magistrat stellt sicher, dass für mögliche rechtliche Auseinandersetzungen die notwenigen personellen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Begründung: Milieuschutzsatzungen sind kein Allheilmittel - insbesondere so lange das Land Hessen nicht den Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wieder einführt, obwohl dieses Instrument derzeit für viele Mieterinnen und Mieter die einzige Möglichkeit ist, der Finanzmacht der Investoren etwas entgegenzusetzen. Leider werden auch bestehende Milieuschutzsatzungen in Frankfurt bislang nicht konsequent zum Schutz der Bevölkerung angewendet. Dies hat der Fall der Adalbertstraße 11 leider erneut deutlich gemacht. Hier hätte die Stadt Frankfurt die Möglichkeit gehabt, das Vorkaufsrecht auszuüben oder zumindest eine Abwendungserklärung zu erzwingen. Während das Stadtplanungsamt und die Bauaufsicht die Ausübung des Vorkaufsrechts empfohlen haben, wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Amt für Bau und Immobilien abgelehnt. Es drängt sich die Vermutung auf, dass die derzeitigen organisatorischen Strukturen für das komplexe Thema der Nutzung von Vorkaufrechten im Rahmen der Milieuschutzsatzungen nicht optimal sind. Zudem scheint es so zu sein, als ob in den beteiligten Dezernaten unterschiedliche Auffassungen über die Bedeutung der Milieuschutzsatzungen bestehen. Dieses Problem sollte seitens des Magistrats im Sinne vieler Bürgerinnen und Bürger dringend gelöst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 06.02.2019, A 453 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1174 Antrag vom 11.10.2019, OF 928/2 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 05.12.2018 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2019, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 335 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 52 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 335 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 64 0
Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3854 entstanden aus Vorlage: OF 650/2 vom 09.10.2018 Betreff: Ampelschaltung Gräfstraße Richtung Adalbertstraße neu justieren Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Grünphase der Ampelschaltung für Autofahrerinnen und Autofahrer im Kreuzungsbereich der Gräfstraße in Fahrtrichtung Adalbertstraße am Ende um drei bis vier Sekunden verkürzt werden kann, um gefährliche Situationen am beampelten Fußgängerübergang Gräfstraße/Ecke Adalbertstraße in Gehrichtung der Bockenheimer Warte zu vermeiden. Begründung: Wenn die Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer an dem beschriebenen Fußgängerüberweg schon Grün haben, um die Ampel vom Kreuzungsbereich zur Bockenheimer Warte zu überqueren, haben Abbiegerinnen und Abbieger von der Gräfstraße in die Adalbertstraße teilweise auch noch Grün bzw. Gelb, was sich vor allem bei starkem Verkehrsaufkommen zeigt. Das hat schon mehrfach zu gefährlichen Situationen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 74 Antrag vom 07.03.2019, OF 777/2 Antrag vom 08.03.2019, OF 778/2 Aktenzeichen: 32 1
Immobilie Adalbertstraße 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3853 entstanden aus Vorlage: OF 686/2 vom 29.10.2018 Betreff: Immobilie Adalbertstraße 11 1. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Verfahren zur Prüfung des Vorkaufsrechts bei der Immobilie Adalbertstraße 11 innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist abzuschließen und das Prüfungsergebnis dem Ortsbeirat mitzuteilen. 2. Der Ortsbeirat spricht sich in diesem Zusammenhang dafür aus, das Vorkaufsrecht zu nutzen oder eine Abwendungserklärung zu vereinbaren, welche die Ziele der Milieuschutzsatzung aufgreift. Begründung: Dringender Entscheidungs- und Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 73 Antrag vom 08.03.2019, OF 768/2 Aktenzeichen: 23 20
Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 646/2 vom 13.09.2018 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2. - 4. mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen; 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist; 3. zu erläutern, warum die ST 513 mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1. und 5.? Begründung: Von den insgesamt fünf Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2. - 4. durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1. ist nach Erachten des Ortsbeirates sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats auf die OM 830 ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1. - 4. zügig zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 636 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2018, OF 664/2 Betreff: Untersagung der Betriebserlaubnis für den bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7 a als Prostitutionsstätte i. S. d. Prostituiertenschutzgesetzes Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu veranlassen: Im Hinblick auf die massiven Belästigungen der Nachbarschaft entzieht das Ordnungsamt dem sog. Massagesalon "Asia" in der Adalbertstraße 7a die Betriebserlaubnis. Dies ist aufgrund der bestehenden Rechtslage erforderlich. 1. Laut Prostituiertenschutzgesetz liegt eine Prostitutionsstätte bereits dann vor, wenn mehr als eine Sexarbeiterin ihr Gewerbe in einer Wohnung betreibt. Laut Website " Japan - China - Girls." de sind dort aber immer "mindestens fünf Mädchen anwesend". 2. Laut geltender Sperrgebietsverordnung von 1986 ist es untersagt, sog. Massagesalons bzw. Prostituiertenunterkünfte außerhalb der Toleranzzonen zu betreiben. Deshalb ist auch kein Massagesalon in der Adalbertstraße 7a genehmigungsfähig. 3. Die Adalbertstraße 7a liegt im Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplans NR 426 Adalbertstraße/Kiesstraße. Die Adalbertstraße 7a ist als besonderes Wohngebiet ausgewiesen. Gemäß § 4a der Baunutzungsverordnung ist in besonderen Wohngebieten die Wohnnutzung zu erhalten und fortzuentwickeln. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, welche nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Sog. Vergnügungsstätten sind demnach unzulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich um eine sog. Vergnügungsstätte, zumal der Betrieb laut eigener Werbung Sex und Massagen sowie den Betrieb rund um die Uhr anbietet 4. Laut Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 19.05.2009 - AZ 1 BvR 224/07 - ist das Verbot der Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 5. Laut VG Karlsruhe (Urteil vom 23. Juli 2014 - Az. 6 K 3323/13) ist ein Bordellbetrieb in einem faktisch allgemeinen Wohngebiet nicht einmal ausnahmsweise zulässig. 6. Eine Verbotsverfügung und Schließung für den sogenannten Massagesalon zu erlassen, da laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.12.2014 AZ. BVerwG 6 C 28.13 das Verbot von Wohnungsprostitution in Gebieten mit einer Sperrgebietsverordnung rechtmäßig ist. Dies insbesondere, da Belästigungen der Anwohner, wie z.B. durch milieubedingte Unruhe, das Ansprechen Unbeteiligter, das An- und Abfahren von Freiern im Bereich der Wohnungsprostitution nicht auszuschließen sind. 7. Nach welcher Rechtsgrundlage wurde hier eine Erlaubnis nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz vom 21.10. 2016 erteilt, da auch baurechtliche Grundlagen zu berücksichtigen sind? Begründung: Gemäß Eigenwerbung Website "Japan China Girls. de" sowie einschlägigen Anzeigen, z. B. in der Bild-Zeitung, werden in dem genannten bordellartigen Betrieb Sex und Massagen angeboten. Der Betrieb hat laut Eigenwerbung 24 Stunden geöffnet, ist öffentlich zugänglich und wird unter der Adresse Adalbertstraße 7a, mit der Klingel "Asia" beworben. Nach Eingabe des Suchbegriffs Adalbertstraße 7a bei Internetsuchmaschinen erhält man die einschlägigen Sexanzeigen. Ein bordellartiger Betrieb mit 24-Stunden-Betrieb stellt für die Nachbarn eine erhebliche Belästigung dar, u.a. durch irrtümliches Klingeln alkoholisierter Freier und nächtliches An- und Abfahren. Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs gilt dies insbesondere, wenn sich in dem in Rede stehenden Gebiet jedenfalls Kindertagesstätten sowie Wohnanlagen befinden. Das Gebiet ist schon deswegen durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität gekennzeichnet. Der bordellartige Betrieb Adalbertstraße 7 A befindet sich in einem Wohnhaus, das in einem besonderen Wohngebiet liegt. Dieses genießt laut Bebauungsplan besonderen Schutz. Es ist nicht nachzuvollziehen, wie die laut Prostituiertenschutzgesetz notwendige neue Erlaubnis erteilt werden konnte. Laut Textteil des Bebauungsplans sind Ausnahmen, die nach § 4a BauNVO genehmigt werden können, nicht zulässig. Bei dem bordellartigen Betrieb in der Adalbertstraße 7a handelt es sich eindeutig um eine nicht genehmigungsfähige Vergnügungsstätte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 2 am 29.10.2018, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 664/2 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
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