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Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1054/3 Betreff: Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand Auf dem Grundstück hinter dem Haus Eiserne Hand 15 finden seit einigen Monaten Bauarbeiten statt. Laut Bauschild ist hier geplant: "Aufstockung eines Mehrfamilienhauses um ein Dachgeschoss mit Herstellen von 2 WE im DG und Ausbau im KG zu 2 WE (Vorderhaus) und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 36 Wohneinheiten (Hinterhaus) mit einer Tiefgarage mit 32 Stellplätzen". Dies ist nun ein weiteres Hinterhof-Bauprojekt im Nordend, das wie z.B. die Projekte im Bäckerweg und in der Gaußstraße Dimensionen umfasst, die einen Teil der vorhandenen Häuser einengen. Daher wird der Ortsbeirat aufgefordert, den Magistrat zu bitten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie ist es möglich, dass in diesem eng bebauten Teil des Nordends ein solch großdimensioniertes "Hinterhaus" erstellt wird? - Werden die notwendigen Abstände zu den bestehenden Häusern eingehalten? Welche Bauhöhe ist hier geplant? - Dem Vernehmen nach war der Platz vorher weitestgehend versiegelt, aber z.T. niedrig bebaut. Gibt es Pläne, hier Grün zu pflanzen? Wie steht es um die Luftzirkulation? - Handelt es sich bei den Wohnungen um Miet-oder Eigentumswohnungen? Gibt es einen geförderten Wohnanteil und wenn ja, nach welchem Förderweg? - Welche Folgen ergeben sich aus dem Ausbau des Vorderhauses für die schon vorhandenen Wohnungen? Ist hier nicht auch zu erwarten, dass diese Art des Ausbaus zu der schleichenden Gentrifizierung des Stadtteils beiträgt? - Inwiefern lässt sich der Bau dieser Wohnungen und dieses neuen Wohnhauses mit der Erhaltungssatzung und mit der Milieuschutzsatzung vereinbaren? Begründung: Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem hohen Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Bei der sog. Nachverdichtung sollte es jedoch immer auch darum gehen, die Bebauung der Umgebung anzupassen, die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten und bezahlbaren Wohnraum für den Durchschnittsverdiener zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 16 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1054/3 dahin gehend ab, dass im Antragstenor der Fragenkatalog an vorletzter Stelle um die Frage 6. (neu) mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: "6. Wo wird in der Nähe ein Ersatz für die wegfallenden Carsharing-Parkplätze geschaffen?" Die Frage mit der Ziffer 6. (alt) erhält nunmehr die Ziffer 7. (neu). Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1054/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1931 2021 Die Vorlage OF 1054/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. Und 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF Ziffern 2. Bis 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
Weiter lesenPlanungen für den Neubau im Karree Marschnerstraße/Weberstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7167 entstanden aus Vorlage: OF 1033/3 vom 04.01.2021 Betreff: Planungen für den Neubau im Karree Marschnerstraße/Weberstraße Vorgang: OM 6082/20 OBR 3; ST 1457/20 Am 28.05.2020 war der Magistrat gebeten worden, dem Ortsbeirat "baldmöglichst [...] die gegenwärtigen Planungen für den Neubau und den Bestand im Karee Marschnerstraße/Weberstraße/Neuhofstraße/Eckenheimer Landstraße zusammen mit dem Bauherrn vorzustellen". In seiner Stellungnahme vom 21.08.2020, ST 1457, teilte der Magistrat dem Ortsbeirat mit, dass ihm "die gegenwärtigen Planungen für eine Bebauung [ ...] noch nicht bekannt" seien. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob "die Abstimmungen mit der Bauherrschaft" nunmehr "einen konkreten Stand erreicht haben" und, wenn nein, was für Gründe es dafür gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6082 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1457 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1126 Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2168 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0
Neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7149 entstanden aus Vorlage: OF 931/3 vom 25.08.2020 Betreff: Neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße Leider wurden die Mitglieder des Ortsbeirates 3 in die konkreten Umsetzungsmaßnahmen der Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Tor und Friedberger Platz nicht eingebunden. Deshalb werden nun Nachbesserungen angeregt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob im Bereich der Einmündung mit der Scheffelstraße der zweite Parallelradweg dem Bürgersteig zugeschlagen, die zweite Pollerreihe entfernt und die Pollerreihe am Fahrbahnrand geschlossen werden kann; 2. ob im Bereich der Einmündung mit der Merianstraße die aktuelle Situation neu gestaltet werden kann. Die geänderte Markierung sorgt für noch mehr Verwirrung. Nach wie vor ist der Begegnungsverkehr in diesem Bereich ungeklärt; 3. wann die Radumfahrung über die Rotlintstraße eingerichtet wird; 4. wie in diese Planung der Ortsbeirat 3 eingebunden wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1151 Aktenzeichen: 32 1
Trinkbrunnen für das Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7148 entstanden aus Vorlage: OF 649/3 vom 13.03.2019 Betreff: Trinkbrunnen für das Nordend Vorgang: OM 2074/17 OBR 3; ST 2296/17 Der Ortsbeirat hatte am 24.08.2017 das Folgende angeregt: "Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung von Trinkbrunnen im Nordend an verschiedenen Standorten, wie zum Beispiel Merianplatz, Luisenplatz, Friedberger Platz oder Martin-Luther-Platz, zu prüfen." In der Stellungnahme vom 20.11.2017, ST 2296, teilte der Magistrat daraufhin u. a. mit, dass die "Mainova [...] zurzeit drei öffentliche Trinkbrunnen (betreibt), davon zwei in der Frankfurter Innenstadt [. .] und einen [...] im Wasserpark Friedberger Landstraße", sodass nach Lage der Dinge, "derzeit keine weiteren Trinkbrunnen im öffentlichen Raum in Planung (sind)". Zeitungsmeldungen folgend, will die Stadt Frankfurt nunmehr "in diesem Jahr dafür sorgen, dass unsere Stadt noch grüner wird". Im Rahmen dessen sollen "auf GRÜNE Initiative hin" u. a. "zehn neue Trinkwasserbrunnen im Stadtgebiet entstehen". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob überhaupt und, wenn ja, wie viele Trinkwasserbrunnen seit dem Jahr 2019 im Frankfurter Nordend errichtet werden konnten und welche Standorte dabei berücksichtigt worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2074 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 822 Antrag vom 01.12.2021, OF 166/3 Aktenzeichen: 79 2
Endlich zwei Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7147 entstanden aus Vorlage: OF 988/3 vom 15.11.2020 Betreff: Endlich zwei Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße! Der Ortsbeirat 3 hat in mehreren Anregungen seit Langem separate Fahrradspuren auf der Friedberger Landstraße gefordert. Endlich gibt es eine fast durchgehende Spur für die Radfahrerinnen und Radfahrer vom Anlagenring bis zum Nibelungenplatz - sowohl in Fahrtrichtung stadtauswärts als auch in Fahrtrichtung stadteinwärts. Leider wird die Strecke stadteinwärts zwischen Matthias-Beltz-Platz und Friedberger Platz und stadtauswärts zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz ausgespart. Die abrupte Unterbrechung der Radwege bedeutet eine Gefahrenquelle für die Radfahrerinnen und Radfahrer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, für einen Lückenschluss kurzfristige Lösungen zu ergreifen und langfristige zu entwickeln. Auf dem Abschnitt in Fahrtrichtung stadteinwärts sollten kurzfristig Piktogramme aufgebracht werden. Diese Maßnahme ist mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 zu verbinden. Die Piktogramme würden die Fahrspur nicht verengen, aber die Autofahrerinnen und Autofahrer zu einer erhöhten Aufmerksamkeit auf den Radverkehr verhelfen und für die Radfahrerinnen und Radfahrer mehr gefühlte und reale Sicherheit bedeuten. Langfristig ist eine Infrastruktur unter Einbeziehung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer für diesen Abschnitt zu entwickeln. Für den Abschnitt in Fahrtrichtung stadtauswärts ist die Planung für eine Neuaufteilung von Straßen-, Park- und Gehwegbereich weiterzuführen, was unter anderem eine Umwandlung der Quer- in Längsparkplätze bedeutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 57 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 294 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1834 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7146 entstanden aus Vorlage: OF 935/3 vom 10.09.2020 Betreff: Lückenschluss des Fahrradweges auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, für die neuen Radspuren auf der Friedberger Landstraße einen Lückenschluss im Abschnitt zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz in stadtauswärtiger Richtung herzustellen. Zusätzlich zu der Führung über die Parallele durch die Rotlintstraße soll ein ehemals vorhandener Radweg auf den Parkstreifen wieder aktiviert werden. Die Parkplatzanordnung für die Pkw-Plätze soll dafür geändert und die nötigen Parkflächen reduziert werden. Begründung: Die neuen Radspuren auf der Friedberger Landstraße werden von den Radfahrenden sehr gut angenommen. Die Auswirkungen auf den Pkw-Verkehr sind verträglich. Störend stellt sich die bestehende Lücke im Radweg zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz dar. Eine Umfahrung des Abschnitts durch die Rotlintstraße ist nicht im Sinne einer direkten und schnellen Radwegführung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2021, ST 1327 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7130 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 05.01.2021 Betreff: Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main Angesichts der Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (siehe Amtsblatt Nr. 47 vom 17. November 2020) wird der Magistrat gebeten, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Einhausung der A 661 zwischen der Seckbacher Landstraße und der Friedberger Landstraße mit Nachdruck weiter zu verfolgen. Begründung: Die in der Planfeststellung angedachte Bestückung der Autobahn mit Lärmschutzwänden ist keine Alternative zu einer echten Einhausung, die dann einen Grünzug vom Günthersburgpark zum Huthpark und darüber hinaus entstehen ließe. Erst mit dieser Einhausung würde die stadtplanerische Wunde, die die Autobahn Anfang der 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts gerissen hat, geheilt werden. Darüber hinaus böte sich so die Möglichkeit, neue Wohnungen entstehen zu lassen, die nicht vor Lärmschutzwänden stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 901
Grunderneuerung Friedberger Anlage - Beleuchtung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7020 entstanden aus Vorlage: OF 1542/1 vom 05.01.2021 Betreff: Grunderneuerung Friedberger Anlage - Beleuchtung Vorgang: M 168/20 Der Magistrat wird gebeten, sicherstellen zu lassen, dass im Rahmen der Erneuerung der Beleuchtung Lampen angeschafft werden, die Insekten nicht irritieren, möglichst wenig Lichtsmog abgeben und extrem energiesparend sind. Hierzu hat eine Abstimmung mit dem BUND (Bund für Umwelt- und Naturschutz) zu erfolgen. Begründung: Im Zuge der Coronakrise wird verstärkt über die abnehmende Artenvielfalt und deren Folge diskutiert. Die Reduzierung der Arten findet nicht nur in fernen Ländern statt, sondern auch bei uns, und ist dort bereits extrem weit fortgeschritten. Insekten anlockende Leuchten stören deren reguläre Abläufe und tragen stark zur Reduzierung von Arten bei (https://www.bund-sh.de/stadtnatur/lichtverschmutzung). Wird der Vogelflug durch lichtsmogemittierende Lampen gestört und umgeleitet, verlieren Schwärme von gefährdeten Vogelarten kollektiv Kraftreserven und sind dadurch verstärkt vom Aussterben bedroht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 168 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 820
Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1117/10 Betreff: Planungsfeststellungsverfahren und Lärmschutz bezüglich der BAB 661 im Bereich Bonames, Frankfurter Berg und Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. ob es ein Planänderungsverfahren für die BAB 661 für den Abschnitt zwischen Friedberger Landstraße / B 521 und der Anschlussstelle Frankfurt-Ost geben wird? 2. aus welchem Grund würde dieses durchgeführt? 3. werden sich in diesem Fall Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Lärmemissionen auf die Autobahnabschnitte im Bereich von Preungesheim, Frankfurter Berg und Bonames ergeben? 4. können diese Abschnitte gegebenenfalls in das Planänderungsverfahren einbezogen werden? Begründung: Aufgrund im Laufe der Zeit geänderter Vorschriften besteht leider nicht überall ausreichend Lärmschutz. So fehlt beispielsweise im östlichen Bereich zu der Straße "An der Wolfsweide" in Preungesheim bisher noch jeglicher Lärmschutz. An anderen Stellen, wie zum Beispiel im Bereich New Betts ist der Lärmschutz zumindest verbesserungswürdig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1888 2021 Die Vorlage OF 1117/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenOffenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6979 entstanden aus Vorlage: OF 1020/3 vom 30.11.2020 Betreff: Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main) Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, a) dass die aktuelle Planungsänderung der A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main) die aktuellen Planungen der Einhausung nicht verzögert oder verhindert. Dies gilt insbesondere für den Teil "Lärmschutz". Geplant war, dass die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen des Bundes als Teilfinanzierung in die Gesamtfinanzierung "Einhausung" eingebracht werden; b) dass im Rahmen des Umbaus des Anschlusses Friedberger Landstraße die überlange Ausfahrtsspur in Richtung Bad Vilbel auf das erforderliche Mindestmaß zurückgebaut wird; c) dass die erforderlichen ökologischen Maßnahmen als Ausgleich innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes erfolgen ; d) dass im Rahmen des Fahrspurausbaus auf der A 661 eine "grüne Brücke" über die A 661 als Verlängerung des Wasserleitungswegs geschaffen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 61 12
Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 entstanden aus Vorlage: OF 1003/3 vom 16.11.2020 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck) Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19 Im Januar 2019 wurde bereits eine Umgestaltung des Fahrradweges in der Eckenheimer Landstraße beantragt: Für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren, soll die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße farblich gekennzeichnet werden. In der Stellungnahme äußerte der Magistrat, dass eine farbliche Markierung des Fahrradweges quer über die Eckenheimer Landstraße zum Geleit auf die Verkehrsinsel den Fahrradverkehr "von der weiterhin notwendigen Aufmerksamkeit" entbinden würde. Zugleich sei "nicht sichergestellt, dass der in unmittelbarer räumlicher Nähe befindliche Kfz-Verkehr mit dieser Richtungsänderung rechnet". Deshalb wurde die angeregte Umgestaltung des Fahrradwegs abgelehnt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum davon ausgegangen wird, dass ein rot markierter Fahrradweg Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dazu verleitet, nicht aufmerksam zu sein, vor allem, da sie mit der aktuellen Planung des Fahrradweges dazu gezwungen sind, in den laufenden Verkehr zu fahren und diesen zu durchqueren. Diese unerwartete Richtungsänderung ist für den in "unmittelbarer räumlicher Nähe befindlichen Kfz-Verkehr" häufig sehr überraschend, weil Autofahrerinnen und Autofahrer oft nicht wissen und auch nicht darauf aufmerksam gemacht werden, dass der offizielle Radweg quer durch den fließenden Verkehr läuft. Häufig folgen - so auch "Fahrradweg Option 2" in der Stellungnahme des Magistrats - unsichere oder ortunkundige Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dem Straßenverlauf, um so von der Eckenheimer Landstraße über die Eschenheimer Anlage in den Anlagenring zu kommen. Allerdings kann die Eschenheimer Anlage nur gequert werden, wenn die Ampel grün wird, was aber für die Autofahrerinnen und Autofahrer heißt, dass sie rechts in die Eschenheimer Anlage abbiegen. Es kommt also täglich zu Situationen, in denen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in den fließenden Verkehr fahren, ohne dass die Autofahrerinnen und Autofahrer damit rechnen. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat erneut gebeten, den Radweg auf der Eckenheimer Landstraße und dort insbesondere die Querung durch den fließenden Verkehr auf die in der Mitte der Straße liegende Verkehrsinsel rot zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 Aktenzeichen: 32 1
Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6862 entstanden aus Vorlage: OF 932/3 vom 10.06.2020 Betreff: Hallgartenstraße: wirksame Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeit und für mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger auf den Gehwegen ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Südseite der Hallgartenstraße folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Zwischen Friedberger Landstraße und Rotlintstraße wird das Querparken von Autos mit der Frontseite (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO) nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt. Um Überschreitungen zu verhindern, wird der Gehweg durch geeignete Absperrungen (beispielhaft umgesetzt in der Nordendstraße zwischen Gluckstraße und Lenaustraße) geschützt; 2. für die vier Stellplätze zwischen Rotlintstraße und Hallgartenstraße 57 wird zur Vereinheitlichung des gesamten Straßenabschnittes das eingeschränkte Halteverbot mit Ausnahmeregelung für Bewohner durch das ab der Hausnummer 57 (ostwärts) gültige Bewohnerparken ersetzt. Gleichzeitig wird das Querparken mit der Frontseite auf dem Gehweg dann auf dem gesamten Straßenabschnitt zwischen Rotlintstraße und Martin-Luther-Straße nur noch in einer Länge von zwei Metern bis maximal zweieinhalb Metern auf dem Gehweg erlaubt und durch geeignete Absperrungen (wie unter Ziffer 1.) geschützt; 3. der durch den Parkplatz zwischen Martin-Luther-Straße und Orsenigo-Park führende (und vermutlich nicht amtliche) Fußweg wird durch geeignete Absperrungen vor Autos geschützt, die mit ihrer Vorderfront den vorgesehenen Parkraum überschreiten; 4. d urch Tempo-30-Piktogramme werden die Verkehrsteilnehmer in angemessenem Abstand und in Nähe zu Kreuzungsbereichen/Einmündungen auf der Hallgartenstraße auf Tempo 30 aufmerksam gemacht. Zusätzlich wird an der Kreuzung Hallgartenstraße/Rotlintstraße ein Piktogramm mit "Vorsicht Kinder" auf dem Straßenbelag aufgebracht, weil sich im Eckgebäude eine Kita befindet. Begründung: Die Hallgartenstraße war in den zurückliegenden Monaten häufiger Treffpunkt von Freunden des Auto-Posings, die auf der breiten und übersichtlichen Straße Autorennen mit ihren hochgetunten Edelkarossen veranstalteten. Das konnte nach gezielten Einsätzen der Polizei erfreulicherweise zurückgedrängt werden. Aber auch unabhängig davon beklagen Anwohnerinnen und Anwohner, dass auf der vergleichsweise breiten Tempo-30-Straße viel zu schnell gefahren wird. Auf der gesamten Länge der Hallgartenstraße (600 Meter) befindet sich lediglich an der Einfahrt von der Friedberger Landstraße ein Tempo-30-Schild. Weder am Anfang (Günthersburgpark/Wetteraustraße) noch an den Straßenkreuzungen wird Tempo 30 angezeigt. In weiten Teilen der Hallgartenstraße ist das Querparken mit der Frontseite im Rahmen der (verblassten) Markierung auf dem Gehweg erlaubt (Verkehrszeichen 315-70 bis 315-73 StVO). Die Gehwege sind relativ breit, was einen erheblichen Teil der Autofahrer dazu verleitet, auf der Südseite der Straße ihr Fahrzeug in gesamter Länge und unter Nichtbeachtung der Markierung auf dem Gehweg zu parken. Damit wird der Gehweg unzulässigerweise schmaler und die Straße noch breiter, was überhöhte Geschwindigkeiten erleichtert. Um dies zu verhindern, sollen geeignete Absperrungen die deutlich verbreiterten Gehwege vor Autos schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 155 Aktenzeichen: 32 1
Flüsterasphalt für die Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6868 entstanden aus Vorlage: OF 980/3 vom 20.09.2020 Betreff: Flüsterasphalt für die Friedberger Landstraße Der Ortsbeirat 3 - Nordend fordert seit Jahren einen Austausch des Kopfsteinpflasterbelages auf der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Platz und Matthias-Beltz-Platz. Bei der letzten Schienenerneuerung im Jahr 2010 wurde dies leider nicht flächendeckend umgesetzt. Durch die neue Fahrradspur auf der Friedberger Landstraße fahren nun noch mehr Pkws auf den Straßenbahnschienen. Dadurch steigt die Lärmbelastung für die Anwohner. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, in der Friedberger Landstraße kurzfristig den Ersatz der letzten Abschnitte mit Kopfsteinpflasterbelag durch Flüsterasphalt vorzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 452 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5
Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6863 entstanden aus Vorlage: OF 942/3 vom 08.09.2020 Betreff: Gutachten über die Zunahme des Verkehrs auf der Friedberger Landstraße Die verschiedenen Bürger- und Umweltinitiativen für den Erhalt der Grünen Lunge, Ort des geplanten Wohngebiets Günthersburghöfe, betonen in einem offenen Brief an die Stadtverordneten und den Magistrat die Notwendigkeit aktueller Gutachten, da die bisherigen lückenhaft und keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für die Bebauungsplanung bieten. Eine deutlich erhöhte Verkehrsbelastung auf der Friedberger Landstraße ist z. B. mit dem Ausbau der A 66 und dem Anschluss A 66/A 661 zu erwarten. Hinzu kommen jene Autos aus dem neuen Wohngebiet Günthersburghöfe, welche die Friedberger Landstraße zusätzlich belasten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, ein Verkehrsgutachten über die Zunahme der Verkehrsbelastung (inkl. Schadstoffbelastung) der Friedberger Landstraße so schnell wie möglich in Auftrag zu geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 10
Einsatz der Polizeieinheit „KART“ im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße/ Eschenheimer Anlage Ecke Scheffeleck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6865 entstanden aus Vorlage: OF 958/3 vom 20.09.2020 Betreff: Einsatz der Polizeieinheit "KART" im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße/ Eschenheimer Anlage Ecke Scheffeleck Der Magistrat wird gebeten, die Hessische Landespolizei zu bitten, die Einheit "KART" im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße verstärkt zu Kontrollen einzusetzen. In diesem Bereich gibt es häufig Fahrten von extrem lauten Kfz und Motorrädern auch in den späten Abend- und Nachtstunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 4
Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche Verträge
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2020, OA 633 entstanden aus Vorlage: OF 987/3 vom 28.10.2020 Betreff: Günthersburghöfe: Aussetzung der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 und der Verhandlungen über städtebauliche Verträge Vorgang: OM 6092/20 OBR 3; ST 1812/20 Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Der Magistrat arbeitet mit Hochdruck an der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark - und an der Vorbereitung städtebaulicher Verträge. Der Informationsstand des Ortsbeirats über den aktuellen Stand des Verfahrens ist gering. Die Bereitschaft des Magistrats, Ortsbeirat und Bürgerschaft über die frühzeitige Beteiligung im Jahre 2017 hinaus an den wesentlichen Themenstellungen zur Planung und Entwicklung der Günthersburghöfe zu beteiligen, ist leider nicht erkennbar. Das zeigt zuletzt die Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1812, auf die Anregung des Ortsbeirats vom 28.05.2020, OM 6092. Die Gefahr, dass am Ende auf dem Areal der Klein- und Freizeitgärten ein Wohnquartier entsteht, das den ökologischen, klimatologischen, verkehrlichen und sozialen Anforderungen des 21. Jahrhunderts nicht genügt, ist sehr groß (z. B. in Bezug auf ein weitgehend autofreies Quartier, die Anwendung strenger ökologischer Baukriterien, Erhalt wertvoller Baumbestände, sozialer Mischung). Angesichts der sich in den zurückliegenden Jahren verschärfenden Klimakrise und deren spürbarer Auswirkungen (Hitzerekorde, tropische Nächte, Dürren etc.) ist es angezeigt, alle Maßnahmen, die unter Klima- und Nachhaltigkeitsgesichtspunkten fragwürdig sind, nochmals auf den Prüfstand zu stellen, die aktuelle Nutzung der Natur-, Grün- und Freiflächen im Sinne der Aufwertung dieser Flächen neu zu bewerten und Für und Wider neu abzuwägen: Wohnungsbau (auch in welchem Umfang) einerseits, Klima, Flora und Fauna andererseits. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die vom Ortsbeirat geforderte zweite Runde der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen, deren Ergebnisse in den weiteren Verlauf der Planung und Entwicklung der Günthersburghöfe soweit als möglich einfließen sollen; 2. die Offenlage des Bebauungsplans und die Verhandlungen über städtebauliche Verträge und andere rechtliche Bindungen auszusetzen, bis a) die zweite Runde der Bürgerbeteiligung abgeschlossen ist; b) noch ausstehende Gutachten zum Artenschutz und den klimatischen Auswirkungen für die angrenzenden Quartiere auch bei den immer häufiger auftretenden Wetterextremen und damit verbundenen tropischen Nächten in Auftrag gegeben und die Ergebnisse aller Gutachten öffentlich zugänglich gemacht wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6092 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1812 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 04.11.2020 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2020, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 51 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 177 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 89 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 633 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 7049, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 61 0
Kein Innovationsquartier, keine Günthersburghöfe in der Kalt- und Frischluftschneise für den Wetterauwind Erhalt der Kleingärten, des bestehenden Grünzuges mit seinem Biotop-Netz
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2020, OF 986/3 Betreff: Kein Innovationsquartier, keine Günthersburghöfe in der Kalt- und Frischluftschneise für den Wetterauwind Erhalt der Kleingärten, des bestehenden Grünzuges mit seinem Biotop-Netz Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf den Magistrat zu beauftragen: Die Vorträge des Magistrats zum Ernst-May-Viertel - vom 22.04.2016, M 83, Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark ("Innovationsquartier") und - vom 22.04.2016, M 82, Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB, zurückzuziehen. Das Innovationsquartier bzw. die Günthershöfe werden nicht gebaut, die Grüne Lunge am Günthersburgpark, die Klein- bzw. Freizeitgärten bleiben erhalten. Begründung: Die Klima- und Coronakrise unterstreichen noch einmal, wie wichtig Freiräume in der Stadt sind. Antragsteller: ÖkoLinX-ARL Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 986/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme)
Partei: ÖkoLinX-ARL
Weiter lesenBessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6778 entstanden aus Vorlage: OF 1075/10 vom 13.10.2020 Betreff: Bessere Kontrollen der Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrtsverbote auf dem Krälingweg zwischen Preungesheim und dem Heiligenstockweg, zwischen Bad Vilbel und Berkersheim durch das Feld und zwischen Harheim und Berkersheim auf der Berkersheimer Bahnstraße besser zu kontrollieren, um den ständig zunehmenden Schleichverkehr zu unterbinden. Begründung: Durch die verschiedenen Sperrungen auf Parallelstraßen hierzu, etwa der Homburger Landstraße, und den Rückstaus auf der Friedberger Landstraße, gibt es immer mehr Kraftfahrer, die die Staus durch Nutzung der gesperrten Straßen oder Feldwege umgehen wollen. Auch nach Aufhebung der Sperrung der Homburger Landstraße ist keine große Besserung eingetreten. Deshalb müssen die Durchfahrtsverbote nachdrücklich durchgesetzt werden, auch um die eingetretene Gewohnheitsbildung abzuwehren. Das ist insbesondere auf der Berkersheimer Bahnstraße erforderlich, damit sich an der Schranke keine Autostaus bilden, die die für Reiter und Fahrradfahrer nach der Sperrung der Unterführung am Wiesengarten ohnehin schon angespannte Situation noch verschärfen. Dadurch können Pferde scheuen und Fußgänger und Radfahrer gefährden, nicht aber die relativ sicheren, sich verbotswidrig verhaltenden Autofahrer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 315 Aktenzeichen: 32 1
Parkfläche für den KGV Bad Vilbel Heilsberg e. V.
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6746 entstanden aus Vorlage: OF 782/11 vom 02.10.2020 Betreff: Parkfläche für den KGV Bad Vilbel Heilsberg e. V. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es möglich ist, dem Kleingartenverein Bad Vilbel Heilsberg e. V. (Friedberger Landstraße gegenüber Parkfriedhof Heiligenstock) über eine vertragliche Regelung die Parkfläche vor dem Gelände des Vereins zur Verfügung zu stellen, und sich dazu mit dem Vorstand des KGV ins Vernehmen zu setzen. Begründung: (Quelle: geoinfo.frankfurt.de) Durch die Beschränkung der Parkzeit auf dem Parkfriedhof Heiligenstock wird die Parkfläche (in rot markiert) vor dem KGV überwiegend von Pendlern genutzt, die ihre Autos dort abstellen. Um den Kleingärtnern jeglichen Alters das Parken zu ermöglichen, könnte man es über eine Art "Anwohnerparken" regeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 408 Aktenzeichen: 66 3
Südumgehung zur Friedberger Landstraße verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2020, OF 338/16 Betreff: Südumgehung zur Friedberger Landstraße verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dem Ersuch der Stadt Bad Vilbel, einer Südumfahrung zwischen Bergen- Enkheim und der Friedberger Landstraße abzulehnen. Begründung: Wie in einem Artikel der FR (siehe Anlage) vom 17.10.2020 zu entnehmen war, plant die Stadt Bad Vilbel einen neuen Versuch einer Südumgehung. Dieser Versuch ist schon vor zwei Jahren gescheitert, ob des Flächenverbrauchs und der Lage auf Frankfurter Gemarkung. Nun versucht die Stadt Bad Vilbel mit einer modifizierten Variante erneut eine Südumgehung einzubringen. Das würde für Bergen-Enkheim bedeuten, dass dies unserem Stadtteil noch mehr Autoverkehr bringen würde. Anlage 1 (ca. 155 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 338/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und FDP gegen SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrsberuhigung in der Renettenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1061/10 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Renettenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Renettenstraße verkehrsberuhigt analog zur Straße am Dachsberg ausgebaut werden kann. Begründung: Durch den geraden Verlauf und den Verkehr aus der Friedberger Landstraße lädt die Straße geradezu zum Schnellfahren ein. Auch ist nicht immer ersichtlich, dass es eine Tempo 30 Zone und damit rechts vor links ist, trotz zahlreicher Verkehrsschilder. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1788 2020 Die Vorlage OF 1061/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6666 entstanden aus Vorlage: OF 912/3 vom 14.08.2020 Betreff: Aufwertung der Glauburgstraße: Verbesserte Aufenthaltsqualität und größere Verkehrssicherheit Der Magistrat wird gebeten, in enger Abstimmung mit dem Ortsbeirat ein Konzept zu entwickeln, wie Schritt für Schritt die Schrägparkplätze für Pkw in der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Oeder Weg in Parallelparkplätze umgewandelt werden können. Folgende Ziele sollen dabei verfolgt werden: 1. Höhere Aufenthaltsqualität für zu Fuß Gehende auf den dann breiteren Bürgersteigen; 2. mehr Platz für Geschäftsauslagen, Bummeln, Außengastronomie und Kultur (Stärkung der Glauburgstraße als Einzelhandels- und Freizeitstandort); 3. größere Sicherheit für Radfahrende durch das Parallelparken angesichts der im Ostteil der Glauburgstraße verlegten Straßenbahnschienen; Folgende Vorgaben sollen zudem gelten: 1. Die Durchführung aller Einzelschritte soll insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern; 2. die 50:50-Regelung beim Bewohnerparken muss grundsätzlich gewahrt bleiben; 3. die erste Maßnahme soll wegen der dort vorhandenen Gefährdung der Radfahrenden die Umwandlung des Schrägparkens in Parallelparken auf der Nordseite der Glauburgstraße zwischen Friedberger Landstraße und Spohrstraße sein. Die weiteren Abschnitte sollen ab der Lenaustraße nach Westen bis zum Oeder Weg folgen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob über die Glauburgstraße ein Fußgängerüberweg markiert werden könnte; - ob die noch vorhandenen Flächen zwischen den Schienen asphaltiert und vom Kopfsteinpflaster befreit werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 151 Antrag vom 19.10.2021, OF 121/3 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1038 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10
Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6663 entstanden aus Vorlage: OF 858/3 vom 13.05.2020 Betreff: Straßen zum Spielen und Bewegen freigeben Die aktuelle Situation erfordert in vielen Bereichen kreative, zeitlich befristete Lösungen, die den Menschen das Leben erleichtern. Kinder und Jugendliche leiden in der aktuellen Situation gerade in innerstädtischen Wohnlagen unter einem sehr begrenzten und oft überfüllten Angebot an Spiel- und Bewegungsflächen, zumal der Radius aktuell möglichst eng um den eigenen Wohnort eingeschränkt ist und die Kontakte auf ein Minimum in einer möglichst konstanten Gruppe begrenzt sein sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Bedingungen es in der aktuellen Situation möglich ist, geeignete Straßen ohne Durchgangs- und Quartiererschließungsverkehr, ggf. auch nur zu bestimmten Tageszeiten, während der aktuellen Pandemie als zusätzliche Flächen zum Spielen und zur Bewegung freizugeben. Konkret würde sich im östlichen Nordend die Rotteckstraße zwischen Bäckerweg und Friedberger Landstraße anbieten. Hierbei sollten keine baulichen Maßnahmen erfolgen und die Fläche sollte sich auf die aktuell zur Verfügung stehende Fahrbahn beschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 966 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Unübersichtliche Kreuzung Gaußstraße/Bäckerweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6667 entstanden aus Vorlage: OF 928/3 vom 12.08.2020 Betreff: Unübersichtliche Kreuzung Gaußstraße/Bäckerweg Wenn man auf dem Bäckerweg auf die Kreuzung mit der Gaußstraße zufährt, besteht die Gefahr, weder ankommende Autos von rechts (Rechts-vor-Links-Regelung ) noch Fahrradfahrer von links zu sehen. An dieser Kreuzung wird in der Regel bis zum Rand hin geparkt, also sowohl an beiden Seiten der Gaußstraße als auch auf der linken Seite des Bäckerweges vor der Kreuzung. Gleichzeitig fehlen in diesen Straßenabschnitten Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die Flächen an der beschriebenen Kreuzung zur Sichtverbesserung und damit zur Sicherheit aller so zu gestalten, dass dort nicht mehr geparkt werden kann. Zu prüfen wäre darüber hinaus, ob dort Fahrradbügel aufgestellt werden können. Begründung: Anwohner weisen immer wieder darauf hin, wie unübersichtlich und damit auch gefährlich diese kleine Kreuzung ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Einfahrt zum Lohrberg, Friedberger Landstraße/Berger Weg für den Fahrradverkehr sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6621 entstanden aus Vorlage: OF 769/11 vom 05.09.2020 Betreff: Einfahrt zum Lohrberg, Friedberger Landstraße/Berger Weg für den Fahrradverkehr sicherer machen Im Bereich der westlichen Zufahrt zum Lohrberg von der Friedberger Landstraße auf den Berger Weg werden Auto- und Fahrradverkehr ohne Warnung und Senkung der Geschwindigkeit auf einer gemeinsamen Fahrspur zusammengeführt. Der Magistrat wird daher gebeten, die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs vor und während der Zusammenführung der Fahrspuren auf Tempo 30 zu begrenzen. Im Bereich der Fahrspur für den Autoverkehr sind geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen zu realisieren. Begründung: Auf der Friedberger Landstraße ist südlich der Abfahrt zum Lohrberg eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h ausgewiesen. Auch wenn dieses Tempo in der Regel nicht mehr auf der Abbiegespur zum Lohrberg gefahren wird, besteht für den Fahrradverkehr, der in der Regel im Schnitt mit Tempo 20 bis 25 km/h unterwegs ist, an der Einfahrt in den Berger Weg eine große Gefahrenstelle, die es dringlich gilt zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 186 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6495 entstanden aus Vorlage: OF 1046/10 vom 31.08.2020 Betreff: Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um aktuelle Prüfung und Berichterstattung zu der auch im Ortsbezirk 10 vorgesehenen Straßenbahn-Ringlinie gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich des Ortsbezirks 10? 2. Wann sind Bauarbeiten vorgesehen im Bereich a) des Marbachwegs, westlich der Eckenheimer Landstraße, b) der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße? 3. Wann ungefähr ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? 4. Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen, um gegenseitige Behinderungen mit der immer mehr an Bedeutung gewinnenden U-Bahn-Linie 5 zu vermeiden? Begründung: Insbesondere eine Takteinschränkung für die U 5 muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 296 Aktenzeichen: 92 11
Künftige Wendeanlage an der Haltestelle „Bodenweg“ auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6493 entstanden aus Vorlage: OF 1036/10 vom 31.08.2020 Betreff: Künftige Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird bezüglich der künftigen Wendeanlage an der Haltestelle "Bodenweg" auf der Friedberger Landstraße um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Wo und wie genau ist die Wendeanlage für Straßenbahnzüge der künftig dort endenden Straßenbahnlinie 19 im Bereich der Haltestelle "Bodenweg" vorgesehen? Dabei wird darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Vorlage der ersten Pläne sinnvoll wäre. 2. Ab wann sind die entsprechenden Baumaßnahmen ungefähr zu erwarten? 3. Wird, wie bereits erbeten, auf einen Abzweig für eine Straßenbahnlinie in Richtung Bad Vilbel zumindest an dieser Stelle verzichtet? Dabei wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Abzweig von der Trasse der Straßenbahnlinie 18 (zum Beispiel vorbei am Sportpark Preungesheim und der bereits vorhandenen vierspurigen Brücke über die A 661) deutlich sinnvoller erscheint. Dies umso mehr vor dem Hintergrund der günstigeren Bauerfordernisse für eine kürzere neu zu bauende Straßenbahnstrecke. 4. Wie bewertet der Magistrat die vorgenannten Fragen vor dem Hintergrund vermeidbarer Verkehrsbehinderungen? Begründung: Klimaschädliche Maßnahmen gilt es zu vermeiden. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund von Staus auf der Friedberger Landstraße oder der B 521 (respektive im Anschlussbereich zur A 661), die den Ausweichverkehr insbesondere durch Berkersheim und Preungesheim weiter erhöhen würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 299 Aktenzeichen: 92 11
Zugestellte Blindenleitstreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6429 entstanden aus Vorlage: OF 887/3 vom 10.06.2020 Betreff: Zugestellte Blindenleitstreifen Vorgang: OM 1629/17 OBR 3; ST 1765/17 An der Ecke Koselstraße/Weberstraße, besonders vor dem Café Strandcafé und gegenüber dem Gemüseladen Bettinas, ist immer wieder zu beobachten, dass auf den Gehwegnasen und Blindenleitstreifen Fahrräder und E-Roller, aber auch Motorräder abgestellt oder auch Autos geparkt werden. Vergleichbares ist auch an der Ecke Merianstraße/Bäckerweg zu sehen. Leider tritt dieses Phänomen der zugestellten Leitstreifen an vielen weiteren Stellen auf. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. nach Lösungen zu suchen, wie gerade auch die Blindenleitstreifen, die in den Bürgersteig hineinreichen, so geschützt werden, dass sie nicht von Fahrzeugen (Rädern, E-Rollern, auch Motorrädern) zugestellt werden können und 2. in Ergänzung zu den Maßnahmen von 2017 (siehe Vorgang OM 1629 und Stellungnahme ST 1765) weitere Poller setzen zu lassen, um die breiten Blindenleitstreifen am Straßenrand vor parkenden Autos zu bewahren. Begründung: Die Gehwegnasen wurden geschaffen, um den Fußgängern den Überweg über die Straßenkreuzungen zu erleichtern, deshalb wurden sie auch mit Blindenleitstreifen versehen. Wenn diese aber immer wieder zugestellt werden können, haben sie ihren Zweck verfehlt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.05.2017, OM 1629 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1765 Antrag vom 15.10.2020, OF 971/3 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2022 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7152 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (I) Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6427 entstanden aus Vorlage: OF 878/3 vom 14.05.2020 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (I) Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße Der Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Wielandstraße ist häufig auf beiden Seiten verbotswidrig zugeparkt. Das hat gravierende Sichtbehinderungen zur Folge für Radfahrende, die aus der Friedberger Landstraße kommend rechts in die Wielandstraße abbiegen wollen, und für Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Wielandstraße überqueren wollen. Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken auf beiden Seitenbereichen durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Vor der Umsetzung soll die Planung dem Ortsbeirat zur Entscheidung vorgelegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.10.2020, OF 971/3 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2024 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7152 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 919/3 vom 14.08.2020 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwarzburgstraße im Abschnitt zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Weberstraße eine elf Meter lange Ladezone auf der Seite der freien Parkplätze einzurichten. Begründung: Zur verkehrssicheren Anlieferung für die Gastronomiebetriebe, die bisher auf der Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße erfolgte, ist eine Ladezone eine geeignete Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2021 Aktenzeichen: 32 1
Umgehung des Milieuschutzes?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6432 entstanden aus Vorlage: OF 917/3 vom 25.06.2020 Betreff: Umgehung des Milieuschutzes? Der bevorstehende Verkauf des Hauses Friedberger Landstraße 112 hat bei den Mieterinnen und Mieter große Verunsicherung hervorgerufen. Sie haben recherchiert und erfahren, dass hinter den angeblichen privaten Käufern die Immobilienfirma MainL iving GmbH steht, die auf Immobilienkauf in Frankfurts bevorzugten Lagen spezialisiert ist. Die Mieterinnen und Mieter haben erfahren, dass es bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt und den offiziell als Käufer auftretenden Personen gibt. Die Mieterinnen und Mieter bemängeln die Intransparenz des Vorgangs und befürchten die Umgehung des Milieuschutzes. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, 1. gemäß der Bitte der Mieterinnen und Mieter die Einhaltung des Milieuschutzes zu überprüfen und bei Umgehung geeignete Maßnahmen zu ergreifen; 2. sein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen; 3. dafür zu sorgen, dass die Mieterinnen und Mieter bei einer Abwendungsvereinbarung insoweit über deren Inhalt informiert werden, als ihr Mietverhältnis davon betroffen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2021, ST 5 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 64 0
Gefährliche Situation für Radfahrende
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6425 entstanden aus Vorlage: OF 909/3 vom 14.08.2020 Betreff: Gefährliche Situation für Radfahrende Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation für Radfahrende an der Einmündung der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße durch geeignete Maßnahmen zu entschärfen. Die Gefahr ergibt sich dadurch, dass Radfahrende, die von der Friedberger Warte kommend stadteinwärts die Friedberger Landstraße befahren, an der Einmündung der Gießener Straße bei grüner Ampelschaltung für ihren Radweg mit Radfahrenden kollidieren können, die rechts aus der Gießener Straße kommend stadteinwärts in die Friedberger Landstraße einbiegen. Erstere wähnen sich im Recht, da sie Grün haben, letztere, da sie rechts vor links Vorfahrt haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 265 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6431 entstanden aus Vorlage: OF 916/3 vom 24.06.2020 Betreff: Friedberger Landstraße 112: Hausgemeinschaft befürchtet nach Eigentümerwechsel Wohnungskündigungen unter Umgehung des Milieuschutzes Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Warum hat es der Magistrat unterlassen, beim Verkauf des Hauses Friedberger Landstraße 112 das Vorkaufsrecht auszuüben, und stattdessen mit den Käufern eine Abwendungsvereinbarung geschlossen, wo doch die Absichten der Käufer schon nach einfacher Internetrecherche erkennbar sein mussten, den in diesem Teil des Nordends geltenden Milieuschutz durch dubiose Tricks zu unterlaufen? 2. War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die beiden Gesellschafter der GbR FL 112, die das Haus gekauft haben, mit der MainLiving GmbH (deren Geschäftsführung mal beim einen, mal beim anderen liegt) auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind? Wenn ja, mussten da nicht alle Alarmglocken läuten? 3. War dem Magistrat vor Abschluss der Abwendungsvereinbarung bekannt, dass die Gesellschafter der GbR FL 112 mit der Abwendungsvereinbarung die Möglichkeit bekamen, über die Geltendmachung von Eigenbedarf Mietern des Hauses zu kündigen und damit den Milieuschutz unterlaufen zu können? Wenn ja, warum hat sich der Magistrat in Kenntnis dieses Sachverhalts trotzdem auf eine Abwendungsvereinbarung eingelassen? Warum hat der Magistrat nicht wenigstens darauf bestanden, dass die Abwendungsvereinbarung regelt, dass während der Zehn-Jahres-Frist, in der die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unterbleibt, auch die Geltendmachung von Eigenbedarf unterbleibt? 4. Kann man mit solchen Leuten überhaupt Vereinbarungen abschließen, wenn doch klar ist, dass sie - unter Umgehung des mühsam durchzusetzenden Milieuschutzes - regelmäßig zulasten Dritter, in diesem Fall der Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter, gehen? 5. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat, die Wohnungsmieter der Hausgemeinschaft Friedberger Landstraße 112 vor Kündigung zu schützen, die droht, wenn Wohnbedarf von Gesellschaftern der GbR FL 112 oder deren Familienangehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister) oder Haushaltsangehörigen (Au-pair, Pflegepersonal o. Ä.) geltend gemacht wird? Der Magistrat wird aufgefordert, alle in seiner Macht stehenden rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Hausgemeinschaft der Wohnungsmieter vor Kündigungen zu schützen. Begründung: Aus dem E-Mail-Schreiben der Hausgemeinschaft: Wir haben erfahren, dass unser Haus (mit fünf Mietparteien und einem Ladengeschäft) in der Friedberger Landstraße 112 im Frankfurter Nordend verkauft werden soll. Bei verschiedenen Mietparteien unseres Hauses hat sich - zunächst nur via Mobiltelefon - ein Herr J. gemeldet und angegeben, das Haus mit einem Freund als Privatpersonen gekauft zu haben. Er stellte sich als "neuer Eigentümer" vor und wolle zwecks Gutachtenerstellung mit einem Bankmitarbeiter Begehungstermine für unsere Wohnungen vereinbaren. Er würde nichts an den Wohnungen und Mietverträgen verändern, alles solle so bleiben wie es ist - waren seine Eingangsworte. Nach unserer Kenntnis ist Herr J. aktuell nicht der Eigentümer, er stellte sich aber fälschlicherweise als solcher dar. Nach unseren Informationen ist die Unterzeichnung des Kaufvertrags mit dem bisherigen Eigentümer erst am 30.06.2020 vorgesehen. Darüber hinaus haben unsere Internetrecherche und Auskünfte vonseiten verschiedener Stadtämter besorgniserregende Erkenntnisse geliefert! Wir wissen, dass Herr J. und sein "Freund" Herr N. keine Privatpersonen sind, sondern mit der MainLiving GmbH auf Immobilienankauf in Frankfurts Top-Lagen spezialisiert sind. Im Internet finden sich verschiedene Adressen zum Unternehmen, z. B. Mergenthalerallee 73 bis 75 in Eschborn oder auch die Feldbergstraße 49 in Frankfurt, wobei Herr J. uns gegenüber mit der Adresse ... in Frankfurt aus als "Privatperson" agiert. Auch in der Geschäftsführung sind wechselnde Personen angegeben: Herr N. ist der aktuelle Geschäftsführer der MainLiving GmbH, Herr J. ist "ganz plötzlich" seit dem 27.05.2020 (!) nicht mehr in der Geschäftsführung. Diese Käufermerkmale erscheinen uns äußerst fragwürdig. Es gab nach unserem Kenntnisstand bereits Abwendungsvereinbarungen zwischen der Stadt Frankfurt und Herrn J./Herrn N. für diese Immobilie, sodass sich hier nun fast ungehindert eine typische "Masche" von Immobilienspekulanten vollziehen kann: Zwei Personen gründen eine GbR für die Liegenschaft und einer von beiden gibt sich "verdeckt" als Privatperson aus. Die Privatperson kann dann z. B. Eigenbedarf anmelden oder nach Ablauf einer bestimmten Frist sanieren. Vielleicht ergibt sich noch mal ein interner Weiterverkauf zur Wertsteigerung, und dann kann die MainLiving GmbH nach vollständiger Entmietung und Sanierung gewinnbringend schicke Eigentumswohnungen verkaufen. Diese beiden Herren sind Profis und werden jegliche vertraglichen Schlupflöcher kennen, finden und nutzen, um auf ihren maximalen Gewinn zu spekulieren. Nach unseren Informationen ist es auch nicht das erste Mal, dass J. und N. auf diesem Weg zum Ankauf günstiger Immobilien kommen! Das löbliche und sehr gute Instrument zur Intervention solcher Machenschaften in Form des Vorkaufsrechts durch die Stadt Frankfurt wird jedoch durch zu milde Abwendungsverträge, über die solche Immobilienprofis nur müde lächeln, ad absurdum geführt. Gleichzeitig haben wir nach Auskunft vom Amt für Wohnungswesen keinerlei Anrecht darauf, über die Inhalte der Abwendungsvereinbarungen informiert zu werden. Das mag rechtlich so geregelt sein, jedoch schafft es kein Vertrauen und bestärkt uns nicht, vor den möglichen Folgen geschützt zu sein. Der gesamte Prozess entbehrt jeglicher Transparenz unserer Rechte, und wir wissen überhaupt nicht, was auf uns zukommt! Wir haben Angst, unsere Wohnungen nicht mehr bezahlen zu können, oder noch schlimmer wäre, sie zu verlieren. Wir haben aus den o. g. Gründen große Bedenken bezüglich dieses Verkaufs. Wir haben nicht den Eindruck, dass hier der "Milieuschutz" sinnvoll eingreift, sondern dass wir als Mieter bedauerlicherweise gängigen Entmietungspraktiken durch Spekulanten schutzlos ausgeliefert sind. Daher fragen wir: - Wurden diese "angeblichen" Privatpersonen von der Stadt Frankfurt im Hinblick auf ihre tatsächlichen gewerblichen Tätigkeiten und vorausgehende Immobilienankäufe überprüft? - Wenn ja, warum werden solche offensichtlichen Vorgehensweisen nicht ganz deutlich durch Auflagen verhindert und erschwert, sodass ein Ankauf für die Investoren uninteressant wird? - Was tut die Stadt Frankfurt in diesem Fall konkret, um das Haus und seine Bewohner vor einer solch offensichtlich missbräuchlichen Ankaufsstrategie zu schützen, um bezahlbare Wohnungen zu erhalten? - Behält die Stadt Frankfurt bei einem Weiterverkauf der Immobilie ihr Vorkaufsrecht zum jetzigen Verkaufspreis? Wir haben erhebliche Zweifel daran, dass der Verkauf der Immobilie an diese beiden Personen wohnungspolitisch und sozial vertretbar ist. Aus unser Sicht ist dieses Vorgehen eine Farce! Wir bitten Sie daher dringend darum, unseren Verdacht auf Umgehung von Milieuschutz zu überprüfen und entsprechend zu intervenieren, bevor ein endgültiger Kaufvertrag zustande kommt. Nur so kann verhindert werden, dass das Milieu des Frankfurter Nordends langfristig nur noch aus finanzkräftigen Menschen in Luxuswohnungen besteht! Wir zitieren in diesem Zusammenhang abschließend den Dezernenten für Planen und Wohnen: "[. .] der Erhalt von bestehenden und vor allem bezahlbaren Wohnungen ist ein Kernanliegen der Stadt Frankfurt am Main. [. .], werden wir nichts unversucht lassen, Mieterinnen und Mieter besser vor Spekulationen und Entmietungspraktiken zu schützen." (Mike Josef auf https://www.frankfurt-mieterschutz.de) In diesem Sinne hoffen wir auf Ihre Unterstützung, dass unser Haus und seine Bewohnerinnen und Bewohner durch einen Eigentümerwechsel entsprechenden Schutz erhalten und es kein Opfer von Immobilienspekulanten wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2108 Aktenzeichen: 64 0
Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6436 entstanden aus Vorlage: OF 925/3 vom 13.08.2020 Betreff: Ortstermin Ampelanlage Nibelungenallee/Nordendstraße Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ortsbeirat 3 und Anwohnern einen Ortstermin an der Ampelanlage Nibelungenallee Höhe Nordendstraße durchzuführen. Ziel des Ortstermines ist ein Gespräch darüber, welche Möglichkeiten es gibt, um die Sicherheit für Fußgänger an dieser Ampelanlage zu erhöhen. Begründung: Schon seit längerer Zeit ist dem Magistrat die Kritik bekannt, dass Autofahrer mit Blick auf die wenige Meter weiter stehende Ampelanlage Nibelungenallee/Friedberger Landstraße die rote Ampel Höhe Nordendstraße übersehen. Die daraufhin aufgestellten helleren Lichter haben nicht den erhofften Effekt gebracht, sodass von Anwohnern die Bitte nach einem Ortstermin aufgekommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1952 Aktenzeichen: 32 1
Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6316 entstanden aus Vorlage: OF 1018/10 vom 03.08.2020 Betreff: Vermeidbare Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, umgehend alles zu veranlassen, um vermeidbare (Rück-)Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße zu minimieren. Hierzu sollen sämtliche Ampelschaltungen auf diesen Straßen überprüft und optimiert werden. Der vermeidbare Durchgangsverkehr in den nordöstlichen Wohngebieten muss künftig deutlich besser als bisher auf den Hauptverkehrsadern B 521 und Friedberger Landstraße fließend gehalten werden. Begründung: Staus und Ausweichbewegungen belasten unnötig die Umwelt und die Gesundheit unserer Bürger. Eben solche Staus auf der B 521 sowie der Friedberger Landstraße führen in nicht akzeptabler Weise zu frühzeitigem und weitreichendem Schleichverkehr in den nordöstlichen Stadtteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1964 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6314 entstanden aus Vorlage: OF 1008/10 vom 03.08.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Heiligenstockweg und Am Dachsberg Der Magistrat wird gebeten, 1. auf dem Heilsberg eine Tempo-30-Beschränkung neu anzuordnen; 2. die bereits bestehende Tempo-30-Regelung auf der Straße Am Dachsberg wieder öfter zu kontrollieren. Begründung: Beschwerden über zu schnelles bis teils rüpelhaftes Fahren sollten sehr ernst genommen werden. Gerade die genannten Straßen werden oft leider als Ausweichstrecken anstelle der eigentlich besser geeigneten Hauptverkehrsstraßen (z. B. der B 521 und der Friedberger Landstraße) genutzt. Entsprechende Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2002 Aktenzeichen: 32 1
Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6317 entstanden aus Vorlage: OF 1020/10 vom 03.08.2020 Betreff: Dringend benötigte Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 hier: Sachstand Vorgang: OM 4788/19 OBR 10; ST 2041/19 Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand der Realisierung der dringend benötigten Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die A 661 zu berichten. Begründung: Mit Stellungnahme vom 01.11.2019, ST 2041, teilte der Magistrat unter anderem mit, dass für die Radverkehrsführung an der Friedberger Landstraße und für die Abbiegespur von der B 521 auf die A 661 in Richtung Bad Homburg Baurecht geschaffen werden müsse. Dabei biete es sich an, für die beiden in unmittelbarer Nähe zueinander stehenden, verkehrstechnisch verbundenen Baumaßnahmen ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Eine Trennung beider Verfahren sei aus ökonomischen sowie verfahrenstechnischen Gründen ausgeschlossen. Es werde allerdings angestrebt, die Baurechtschaffung durch die Einreichung eines Antrages auf Entscheidung über das Entfallen der Planfeststellung und die Plangenehmigung bei der hessischen Straßenbauverwaltung zu beschleunigen. Die Abbiegespur wird dringend benötigt, der Ortsbeirat 10 bittet daher um einen aktuellen Sachstand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2041 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2083 Aktenzeichen: 61 12
Friedberger Landstraße - Straßenraum für alle Verkehrsmittel neu planen und den Radwege-Malwettbewerb umgehend beenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.08.2020, OF 908/3 Betreff: Friedberger Landstraße - Straßenraum für alle Verkehrsmittel neu planen und den Radwege-Malwettbewerb umgehend beenden Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Straßenraum der Friedberger Landstraße zwischen Friedberger Anlage und Nibelungenplatz für alle Verkehrsmittel, den Öffentlichen, wie Bus und Straßenbahn, und den Privaten, wie Radfahrer und Kraftfahrzeuge, neu zu planen. Durch die Bemalung der derzeit vorhandenen Straße mit roten Radspuren ist nun an einigen Stellen eine sehr komfortabel-luxuriöse Situation für Radfahrer entstanden, während gleichzeitig die Straßenbahn und Busse zusammen mit den Autofahrern und LKW's im kilometerlangen Stau stehen. Dieser Zustand ist durch eine sinnvolle Planung und deren baulicher Umsetzung zu beenden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 2 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE (= Beratung der Vorlage) bei Enthaltung 1 GRÜNE und FDP 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 908/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenArtenschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bebauungen
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2020, OA 588 entstanden aus Vorlage: OF 896/3 vom 10.06.2020 Betreff: Artenschutzmaßnahmen bei zukünftigen Bebauungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den Bebauungsanforderungen von Gebäuden die Bedürfnisse von Tierarten einzubeziehen. Das Bundesamt für Naturschutz hat hierzu die Studie "Animal-Aided Design im Wohnumfeld" erstellen lassen, die zeigt, wie sich bereits mit geringem finanziellen Aufwand bei baulichen und grünplanerischen Maßnahmen eine Art urbane Biodiversität herstellen lässt. Der Schutz der immer bedrohteren Artenvielfalt sollte bei allen baulichen Vorhaben in Frankfurt mitgedacht und zum Standard bei städtbaulichen Verträgen werden. Begründung: In seiner "Untersuchung Bebauungsplan Nr. 880 - Friedberger Landstraße/Südlich Wasserpark" (Oktober 2017) hat das Senckenberg-Forschungsinstitut ausdrücklich die Schaffung von Nistplätzen für Fledermaus- und Vogelarten bei Bebauung dieses Gebiets angemahnt, da ihr bisheriger Lebensraum verloren geht. Allein aus umweltethischen Gründen ist es geboten, für die Tierwelt Rückzugsorte zu schaffen. Dabei können durchaus Synergieeffekte, wie z. B. eine intaktere Stadtnatur, aber auch Umweltlernen, entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2163 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 01.07.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 20.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 588 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und LINKE. (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 24.08.2020, TO I, TOP 50 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 588 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6129, 40. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 24.08.2020 Aktenzeichen: 61 0
Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 901/3 vom 10.06.2020 Betreff: Weitere Fahrradständer im Nordend Auf schraffierten Flächen im Nordend und im Bereich von Baumreihen Der Magistrat wird aufgefordert, weitere Fahrradständer im Nordend zu installieren, 1. an folgenden Kreuzungen auf den bestehenden schraffierten Sperrflächen: a) Burgstraße im Einmündungsbereich zur Bornheimer Landstraße vor dem Zebrastreifen, b) Sandweg vor der Ampel am Alleenring, c) Weberstraße im Kreuzungsbereich mit der Eisernen Hand, d) Bornwiesenweg im Kreuzungsbereich mit der Fichardstraße; 2. im Bereich von Baumreihen vor den Bäumen straßenseitig oder fußwegseitig: a) Bornheimer Landstraße zwischen Burgstraße und Friedberger Landstraße, b) Egenolffstraße. Beide Standorte wurden bereits 2011 vorgeschlagen und 2012 auch zugesagt. Begründung: Der Bedarf nach Fahrradabstellmöglichkeiten steigt auch im Nordend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1851 Aktenzeichen: 66 2
Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.06.2020, OM 6285 entstanden aus Vorlage: OF 902/3 vom 10.06.2020 Betreff: Fußgängerbegehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich um das GDA-Wohnstift und der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße Der Magistrat wird aufgefordert, ähnlich der Schulwegbegehungen eine Begehung mit Senioren und Seniorinnen im Bereich Sandweg/Seumestraße/Musikantenweg/Berger Straße/ Merianstraße/Elkenbachstraße/Mauerweg/Anlagenring im Nahbereich der Seniorenwohnanlage in der Seumestraße und des GDA-Wohnstifts durchzuführen. Ziel sollte es sein, Barrieren und für Senioren schwer zu meisternde Verkehrssituationen zu benennen und Lösungen dafür zu erarbeiten. Begründung: Fehlende Bordsteinabsenkungen und zugeparkte Ecken stellen für Senioren und Menschen mit Einschränkungen unnötige Probleme in der Bewältigung ihres Alltags dar. Gerade im Umfeld größerer Wohnanlagen wie des GDA-Wohnstifts in der Waldschmidtstraße macht es Sinn, im direkten Umfeld Barrieren zu entfernen, um den Bewohnerinnen und Bewohnern die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1951 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
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