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Meine Nachbarschaft: Maybachbrücke

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat)

Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen

22.11.2023 · Aktualisiert: 29.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 372/8 Betreff: Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Dillenburger Straße wird seit September 2023 zwischen Maybachbrücke und Heddernheimer Landstraße (Höhe Abfallverbrennungsanlage) einspurig geführt. Auch die Nassauer Straße zwischen Brühlstraße und Dillenburger Straße ist seitdem einspurig. Die entfernten Fahrspuren dienen als Radverkehrsanlagen. Auf der Maybachbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils auf der bisher rechten Fahrspur ebenfalls ein abgetrennter Radweg eingerichtet worden, wobei der bisherige Radweg auf der Brücke jetzt zum Fußgängerbereich gehört. Auf den verbliebenen Fahrspuren für den Pkw- und Lkw-Verkehr staut sich zu vielen Tageszeiten der Verkehr oder dieser nimmt eine Umfahrung stadtauswärts über die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Heddernheimer Landstraße und die Hessestraße. Die Fahrbahnen der Dillenburger Straße sind bislang in einem guten Zustand. Die Straße ist viel befahren, auch durch Busse und schwere Lkw, so dass davon auszugehen ist, dass die Asphaltdecke jetzt eine kürzere Lebensdauer haben wird bzw. deutlich schneller mit Spurrillen, Schlaglöchern oder beschädigte Kanten zu rechnen ist. Zudem ist die Statik der Maybachbrücke und ihr Sanierungsbedarf kürzlich in den Frankfurter Tageszeitungen Thema gewesen. In Einmündungsbreichen der Radverkehrsanlagen ist rote Signalfarbe angebracht worden. Unklar ist, ob die hier konkret aufgetragene rote Signalfarbe Mikropartikel freisetzt, die Gewässer und Umwelt belasten. Deshalb fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie verkürzt sich durch die einspurige Verkehrsführung und die zusätzlichen Stehzeiten der Fahrzeuge vor den jeweiligen Lichtsignalanlagen (LSA) die Lebenszeit der Fahrbahndecke auf der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße? 2. Mit welchen Kosten ist für die zusätzliche Abnutzung der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße zu rechnen und sind dafür auskömmliche Mittel im Finanzplanungszeitraum vorgesehen? 3. Welche statischen Auswirkungen haben Stausituationen auf die Maybachbrücke, wenn die Fahrspuren wie jetzt angeordnet nicht gleichmäßig auf das Brückenbauwerk verteilt sind sondern wie wie im konkreten Fall der Pkw- und Lkw-Verkehr mit rechts- und linkslastigem Druck auf das Bauwerk geführt wird? 4. Beschleunigt die neue Spurregelung den kürzlich bekanntgegebenen, ohnehin angeblich akuten Handlungsdruck für eine grundhafte Erneuerung der Maybachbrücke? 5. Welche Auswirkungen auf die Luftqualität haben die Verkehrsverdichtungen auf der Dillenburger Straße jeweils in den Kreuzungsbereichen Nassauer Straße/Dillenburger Straße und Hessestraße/Dillenburger Straße, jeweils bezogen auf Messpunkte vor den dortigen LSA stadtauswärts und stadteinwärts? Welche NOx-Meßwerte liegen für die Zeit vor dem Umbau vor und welche NOx-Meßwerte kann der Magistrat aktuell mitteilen? 6. Mit welchem Verfahren wurden die Radverkehrsflächen auf der Dillenburger und der Nassauer Straße eingefärbt, durch Einbau von Asphaltmischgut, durch farbige Beschichtungen z.B. auf Kunstharzbasis oder mit roter Gesteinskörnung, durch Einfärbung mittels roter Heißplastik bzw. einen einfachen Farbanstrich oder durch sog. "Farbiges Schlämmen"? Besteht die Möglichkeit, dass von den Oberflächen schädliche Mikropartikel freigesetzt werden? 7. Zu welchen Kosten wurden die bisherigen Maßnahmen realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2023, OF 384/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen

16.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 620/9 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind nach Fertigstellung der S-Bahnstation Eschersheim wieder abzubauen. 2. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, sowohl nach Einzelposten z.B. flexible Pfosten und Trennelemente als auch nach Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstige Markierungsarbeiten, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 3. Der Magistrat wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Es gibt keinen Grund nach dem Straßenrecht für diese Behinderung des Autoverkehrs. Es wurde gegen das öffentliche Wohl gehandelt. Durch die Sperrung der beiden Fahrbahnen vor, auf und hinter der Maybachbrücke staut sich der Autoverkehr in beiden Richtungen. Der Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung erhöhen sich für die Anwohner dadurch erheblich. Durch die auf der Fahrbahn aufgebrachten Trennelemente kann keine Rettungsgasse gebildet werden. Das behindert die Rettungsdienste, wo es doch auf jede Minute ankommt. Die Schulbusse kommen regelmäßig zu spät in den Schulen an. Die Busse im öffentlichen Nahverkehr und die Pendler stehen seit der Umgestaltung jeden Morgen und jeden Abend im Stau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.09.2023, OF 589/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 589/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 620/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Linksabbieger in die Dillenburger Straße

28.10.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2023, OF 381/8 Betreff: Linksabbieger in die Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob von der Aßlaer Straße das Linksabbiegen in die Dillenburger Straße erlaubt werden kann. Dazu müsste lediglich die durchgezogene Mittellinie der Dillenburger Straße unterbrochen werden. Begründung: Viele Verkehrsteilnehmer:innen biegen verbotswidrig aus der Aßlaer Straße kommend nach links in die Dillenburger Straße in Richtung Weißer Stein ab. An dieser Stelle können sie die Verkehrssituation sehr gut beobachten und über die Mittellinie fahrend links abbiegen. So ersparen sie sich den Weg durch die verkehrsberuhigte Aßlaer Straße zur Hessestraße, um von dort nach links in die Dillenburger Straße abzubiegen. Durch den neuen Radweg hat sich der Verkehrsfluss verlangsamt und die Verkehrssituation zum Linksabbieger lässt sich noch besser einschätzen. Daher kann das ohnehin stattfindende Linksabbiegen legalisiert werden. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 381/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme

19.10.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Anbindung des Quartiers „An der Sandelmühle“ an die Fernwärme?

02.10.2023 · Aktualisiert: 09.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 358/8 Betreff: Keine Anbindung des Quartiers "An der Sandelmühle" an die Fernwärme? Die großen Mehrfamilienhaus-Bauten der ABG "An der Sandelmühle" entlang der Olof-Palme-Straße sind inzwischen fast fertig gestellt, die Eigentums-Wohnungen aus dem Mehrfamilienhaus entlang des nördlich gelegenen Urselbach werden ebenfalls schon zum Verkauf angeboten. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Warum wurde bei der Auswahl der Bauträger und der Einreichung der Planungen das schon am 14. Mai 2019 im Römer vorgestellte Klimaschutzteilkonzept für das geplante Quartier "An der Sandelmühle" des Instituts "ebök Planung und Entwicklung GmbH" nicht berücksichtigt? 2. Warum gab es bisher keine Auflage und auch keine städtische Empfehlung an die Bauträger, die schon in den Straßen An der Sandelmühle und Im Kupferhammer verlaufende Fernwärmeleitung zu nutzen und mit einem ringförmigen Anschluss die neuen Häuser an das Fernwärmenetz anzuschließen? Ist der Anschluss an das Fernwärmenetz für die noch nicht gebauten Ein- und Mehrfamilienhäuser hinter dem ABG Gebäuderiegel an den U-Bahn Gleisen noch möglich, ist der Anschluss noch Teil der Planungen? 3. Warum wurde auch das Konzept der Versorgung über Solaranlagen und Photovoltaik nicht berücksichtigt? Warum gab es keine Auflagen und keine Empfehlungen zur Einhaltung des Passivhausstandards? Begründung: Selbst im Bebauungsplan vom 02.01.2017 wird auf das Überwärmungspotential des Gebietes hingewiesen, das zwar im Einzugsbereich der Luftbahnen von Niddatal und Urselbachtal liege, aber durch die nördliche Abraumhalde und die südliche Versiegelung nur geringe Abkühlungswerte hat. Auch der fünfgeschossige Baukörper entlang der Olof-Palme-Straße, der als Lärmschutz der dahinter liegenden Gebäude konzipiert ist, bremst die Durchlüftung dieses Neubaugebietes und der Gebäude auf der westlichen Seite der Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Entfernung der neuen Fahrradwege im Abschnitt der Maybachbrücke

27.09.2023 · Aktualisiert: 07.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 592/9 Betreff: Entfernung der neuen Fahrradwege im Abschnitt der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die auf der Maybachbrücke im Straßenbereich aufgebrachten überdimensional Fahrradwege wieder zurückzunehmen. Die vorhandenen Radwege im Bürgersteigbereich der Brücke reichen aus, um zügig voran zu kommen, ohne das sich Fußgänger und Radfahrer in die Quere kommen. Durch die neuen beidseitigen Fahrradspuren auf der jetzt verengten Fahrspur, entstehen jetzt auf beiden Seiten unnötige Staus des Kraftfahrzeugverkehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen

27.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 589/9 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind nach Fertigstellung der S-Bahnstation Eschersheim wieder abzubauen. 2. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, sowohl nach Einzelposten z.B. flexible Pfosten und Trennelemente als auch nach Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstige Markierungsarbeiten, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 3. Der Ortsvorsteher wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Es gibt keinen Grund nach dem Straßenrecht für diese Behinderung des Autoverkehrs. Es wurde gegen das öffentliche Wohl gehandelt. Durch die Sperrung der beiden Fahrbahnen vor, auf und hinter der Maybachbrücke staut sich der Autoverkehr in beiden Richtungen. Der Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung erhöhen sich für die Anwohner dadurch erheblich. Durch die auf der Fahrbahn aufgebrachten Trennelemente kann keine Rettungsgasse gebildet werden. Das behindert die Rettungsdienste, wo es doch auf jede Minute ankommt. Die Schulbusse kommen regelmäßig zu spät in den Schulen an. Die Busse im öffentlichen Nahverkehr und die Pendler stehen seit der Umgestaltung jeden Morgen und jeden Abend im Stau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.11.2023, OF 620/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 589/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 589/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 620/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße RosaLuxemburgStraße in Ginnheim (Baujahr 1974)

27.09.2023 · Aktualisiert: 26.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke

25.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 591/9 Betreff: Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass er zu der Umsetzung des sog. "Nordstrangs für den Radverkehr" in der derzeitigen Art und Weise weder angehört wurde noch dieser Maßnahme zugestimmt hat. Er stellt ferner fest, dass der Magistrat damit gegen die für die Ortsbeiräte geltende Geschäftsordnung verstoßen hat. Der Ortsbeirat hatte zwar angeregt, zu prüfen und zu berichten, ob eine derartige Maßnahme möglich ist, er hat darauf jedoch weder eine Antwort erhalten, noch hatte er Gelegenheit, sich mit den so festgestellten Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen. Zu den Nachteilen gehört beispielsweise den Rückstau auf der einzig verbliebenen Autospur, der sich nachteilig auf den Verkehrsfluss rund um den Platz Am Weißen Stein auswirkt, die dadurch erhöhte Abgasbelastung der Anwohner, der Zeitverlust für die Autofahrer sowie die fehlende Passierbarkeit für Einsatzfahrzeuge. Obwohl außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Ortsbeirats regt dieser an, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abzustimmen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und zweite Absatz gestrichen wird und der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Ortsvorsteherin des Bezirkes 8 Kontakt aufzunehmen, mit der Anregung, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abstimmen zu lassen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Anschließend möge er dem Ortsbeirat dazu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130

21.09.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4531 entstanden aus Vorlage: OF 333/8 vom 04.09.2023 Betreff: Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130 Vorgang: V 284/22 OBR 8; ST 2306/22; B 172/23 Der Magistrat wird gebeten, das Neubauprojekt des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße 130 zu unterstützen und insbesondere das Konzept einer Kindertagesstätte für 60 Kinder, möglichst von null bis sechseinhalb Jahren, im zweiten Obergeschoss zusammen mit der Bauherrschaft zielorientiert zu verfolgen, um für eine verbesserte Bedarfsdeckung in Niederursel und Heddernheim zu sorgen. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates plant der seit vielen Jahren in der Heddernheimer Landstraße 130 ansässige Lebensmitteldiscounter, das Bestandsgebäude abzureißen und an dessen Stelle einen nach neuesten energetischen Standards modernisierten Supermarkt auf zwei Ebenen zu errichten. Wie bei dem Lebensmittelmarkt in Alt-Niederursel soll auch hier eine Kindertagesstätte im Dachgeschoss errichtet werden. Nach den zuletzt vorliegenden Magistratsberichten besteht für den Ortsbezirk 8 zum einen ein beständig deutlicher Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen. Im Bezirk der Heinrich-Kromer-Schule/Niederursel beträgt die Versorgungsquote lediglich 45 Prozent, während der Magistrat für die Einlösung des Rechtsanspruchs eine Quote von 53 Prozent für erforderlich hält (vgl. ST 2306, B 172). Zum anderen gibt es weiterhin eine Bedarfslage für Kindergartenkinder. Der ideal zwischen den beiden Stadtteilen Niederursel und Heddernheim gelegene Standort kann auch Lücken im Bezirk der Robert-Schumann-Schule abdecken. Der Ortsbeirat unterstützt die Zielsetzung der Bauherrschaft und begrüßt, wenn an dieser Stelle weitere Plätze für die Betreuung von Kindern (null bis sechseinhalb Jahre) entstehen, zumal in der Heddernheimer Nachbarschaft einige Neubauprojekte mit zusätzlichen Einwohnern vorhanden bzw. zu erwarten sind (u. a. Sandelmühle mit 207 Wohnungen, ABG Oberschelder Weg mit 26 Wohneinheiten, "Gatehouse Appartments" Oberschelder Weg mit 69 Wohneinheiten). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 284 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2306 Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 856 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern

21.09.2023 · Aktualisiert: 21.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4533 entstanden aus Vorlage: OF 337/8 vom 05.09.2023 Betreff: Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Wohnheim für Geflüchtete der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. im Oberschelder Weg 22 und dem Max-Kirschner-Weg eine gut sichtbare Verbindung herzustellen, die es den Kindern aus dem Wohnheim erleichtert, den Bolzplatz im Max-Kirschner-Weg zum Spielen zu erreichen. Für diese Maßnahme soll keine Versiegelung stattfinden. Begründung: Zur Verbesserung der Spielmöglichkeiten soll den Kindern aus dem Wohnheim ein leichterer Zugang zu dem direkt benachbarten, aber derzeit nur durch einen Umweg über die Wendeschleife der Heddernheimer Landstraße erreichbaren Fußballspielplatz am Urselbach ermöglicht werden. Da das zwischen Oberschelder Weg 22 und Max-Kirschner-Weg gelegene Grundstück nach Informationen des Ortsbeirates städtisch (Amt für Bau und Immobilien) ist, kann hier leicht Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1129 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen!

19.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 350/8 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle in Heddernheim auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind - mit Ausnahme des Abschnitts Kaltmühlstraße bis Nassauer Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts - unverzüglich wieder abzubauen, damit es auf der Brücke und der Dillenburger Straße stadtein- und stadtauswärts nicht zu den ursächlich von den neuen Verkehrseinrichtungen ausgelösten langen Staus kommt, die Mensch und Umwelt belasten. 2. Die bereits angefangene Bauausführung des Abschnittes zwischen Kaltmühlstrasse und der Heddernheimer Landstraße / Ecke Dillenburger Straße (Höhe Müllverbrennungsanlage) wird unverzüglich gestoppt. 3. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, aufgeteilt nach Einzelposten, z.B. flexible Pfosten und Trennelemente ("Cycle Lane Separatoren"), Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstigen Markierungen, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 4. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Durch den Aufbau von enormen Radverkehrsanlagen auf der Maybachbrücke und der Dillenburger Straße (sog. "Nordstrang") kommt es durch die jetzt in beide Fahrtrichtungen nur noch einspurige Verkehrsführung zu erheblichen Staus und zusätzlichen umweltschädlichen Emissionen (Lärm und Abgase). Dies betrifft die Abschnitte ab Nassauer Straße stadteinwärts bis Eschersheim/Weißer Stein und die Abschnitte Eschersheim/S-Bahnhof bis zur Kreuzung Dillenburger Straße / Hessestraße stadtauswärts. Insgesamt ist den ganzen Tag über auf dem Abschnitt Dillenburger Straße/Maybachbrücke ein intensiveres Verkehrsaufkommen zu beobachten und zu hören. Krasse Staus, die sich z.B. von der Hessestraße bis zurück zur S-Bahnstation Eschersheim bilden, entstehen vor allem werktags zur jeweiligen Rush hour, aber auch samstags den ganzen Tag über. Regelmäßig steht die Buslinie M60 auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße im Stau, die Müllfahrzeuge kommen nicht durch, Einsatzfahrzeuge werden durch die teilweise fehlende Möglichkeit, eine Rettungsgasse zu bilden, behindert und die für den Nahverkehr wichtige Kreuzung am U-Bahnhof Heddernheim steht voll, was zu Gefährdungen von querenden Personen und zu erheblichen Zeitverlusten führt. Aus einer geordnet fließenden und entspannten Verkehrssituation in einem typischen Frankfurter Außenbezirk ist eine Stressstrecke entstanden, unter der Anwohner genauso leiden wie Menschen, die auf das Autofahren angewiesen sind. Durch die Busverspätungen wird zudem der Umstieg der Menschen auf den ÖPNV nicht attraktiver gemacht. Da es auf der Maybachbrücke und entlang der Dillenburger Straße bereits gut ausgebaute Radwege gibt (Ausnahme ist der Abschnitt Kaltmühlstraße bis Hessestraße stadteinwärts), erscheint die Maßnahme im Sinne der Verkehrswende übereifrig und in finanzieller Hinsicht verschwenderisch, denn die Kosten für Separatoren, rote Farbe und andere Markierungen werden bei einer Gesamtlänge der Maßnahme von 1,6 km im sechsstelligen Bereich sein. Viele Bürgerinnen und Bürger in Heddernheim sprechen von einem schlimmen "Schildbürgerstreich". Die weitere Bauausführung der Maßnahme zwischen Kaltmühlstraße und Heddernheimer Landstraße ist daher zu stoppen. Der Ortsbeirat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass diese dauerhafte Veränderung der Verkehrsführung im Übergangsbereich von Eschersheim nach Heddernheim nur auf verkehrsrechtliche Anordnung des Magistrats hin durchgeführt wurde. Die jetzt umgesetzte Planung ist den zuständigen Ortsbeiräten 8 und 9 nicht öffentlich vorgestellt und zur Mitentscheidung vorgelegt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 350/8 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum

15.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2023, OF 617/9 Betreff: Mehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in Zukunft verkehrslenkende Maßnahmen wie zum Beispiel das Aufstellen von Halteverbotsschildern oder die Abmarkierung von Fahrradstreifen die zu größeren Veränderungen im Verkehrsablauf führen , dem Ortsbeirat und den betroffenen Anwohnern im Vorfeld rechtzeitig anzuzeigen. Vorbild könnte die Praxis des Grünflächenamtes sein, jede Baumfällung frühzeitig der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Begründung: Verkehrslenkungsmaßnahmen mit einschränkendem Charakter für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer werden zunehmend ohne vorherige Information für die Betroffenen durchgeführt, auch nachträglich erfolgt in den seltensten Fällen, selbst auf Nachfrage, eine plausible Erklärung. Letzte Beispiele sind zusätzliche Halteverbotsschilder in der Henry Budge Straße und im Fuchshohl. Auch von der Einrichtung eines extrabreiten Radwegs im Zuge der Maybachbrücke wurden die anderen Verkehrsteilnehmer völlig überrascht. Die Folgen sind Verkehrsstaus im verbliebenen Verkhrsraum, teilweise bis in den benachbarkten Ortsbezirk. Mehr Transparenz seitens des Mobilitätsdezernats wäre hier gefordert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel in der Dreihäusergasse vor der Fußgänger- und Radwegunterführung am Friedhof

14.09.2023 · Aktualisiert: 21.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4418 entstanden aus Vorlage: OF 575/9 vom 03.09.2023 Betreff: Verkehrsspiegel in der Dreihäusergasse vor der Fußgänger- und Radwegunterführung am Friedhof Durch den Kurvenverlauf der Dreihäusergasse ist die rechtzeitige Sicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer von Autofahrerinnen und Autofahrern aus Richtung Alt-Eschersheim kommend stark beeinträchtigt und führt dadurch zu einer unübersichtlichen und gefährlichen Verkehrssituation. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen nach der Unterführung die Dreihäusergasse queren, um auf den einzigen gegenüberliegenden Fußweg zu gelangen (Schulweg). Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel im unübersichtlichen Kurvenbereich der Dreihäusergasse anzubringen, um die Sicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer von aus Alt-Eschersheim kommenden Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten. Nach der Wiedereröffnung der Fußgänger- und Radwegunterführung am Friedhof (voraussichtlich Ende 2023) ist von einer deutlichen Zunahme beider Verkehre an dieser Stelle auszugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 153 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fußgänger:innen-Querungen - 4 cm für die Sicherheit

06.09.2023 · Aktualisiert: 08.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2023, OF 349/8 Betreff: Fußgänger:innen-Querungen - 4 cm für die Sicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, die Heddernheimer Landstraße für Fußgänger:innen sicherer zu machen: 1. vor (südlich) der Kreuzung mit der Heddernheimer Kirchstraße/Nassauer Straße & 2. vor (südlich) der Kreuzung mit der Antoninusstraße/Hessestraße. Bei beiden Fußgänger:innen-Querungen über die Heddernheimer Landstraße soll der Straßenbelag auf 4-5 cm über Niveau erhöht und eine deutliche rote Linie aufgetragen werden. Begründung: Viele Grundschulkinder überqueren auf dem Weg zur Robert-Schumann-Schule oder auf ihrem Heimweg die Heddernheimer Landstraße. An den oben genannten Stellen ist die Überquerung stark frequentiert. Es kommt zu plötzlich spurtenden Kindern - auch mit Eltern - und quietschenden Reifen. Die Strecken bis zu den beiden Kreuzungen sind nur kurz, was von Autofahrern häufig falsch eingeschätzt wird. Eine leichte Erhöhung oder Aufpflasterung der Fußgänger:innen-Überwege mit einer deutlichen Markierung ist sowohl ein Warnhinweis für die Autofahrenden als auch ein deutlicherer Sicherheitsbereich für die querenden Kinder; ein Sicherheitsbereich, den auch Erwachsene und ältere Menschen z.B. mit Rollator gerne annehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 349/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 349/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zustimmung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Hausarztversorgung im Ortsbezirk 8

04.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 338/8 Betreff: Hausarztversorgung im Ortsbezirk 8 Auf die Hausärzte, die als erste Anlaufstelle "um die Ecke" sehr oft erheblichen Druck von den Facharztpraxen und Kliniken nehmen und in der Corona-Pandemie systemrelevant gewesen sind, kommen ständig neue Anforderungen zu. Die im Ortsbezirk 8 angesiedelten Hausarztpraxen sind zudem häufig überlastet und nehmen zumeist keine Patienten und Patientinnen mehr an. Diese Situation dürfte sich in den kommenden Jahren extrem verschärfen, wenn einzelne Ärzte in den Ruhestand gehen und zugleich Neubaugebiete (z.B. An der Sandelmühle) hinzukommen. Das Schema der Bedarfsplanung der Kassenärztlichen Vereinigung ist 30 Jahre alt und hinkt in der Regel der Bevölkerungsentwicklung hinterher. Ihr Ziel war die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit von Ärzten, um Kosten zu begrenzen. Als zumutbar für Patienten und Patientinnen wurde eine Autofahrzeit von 25 Minuten erachtet. Laut Frankfurter Statistik 01/2022 mit Zahlen aus 2020 ist die Zahl der Hausärzte in Frankfurt weiter rückläufig. Während 2014 noch 25 niedergelassene Vertragsärzte pro 10.000 Einwohner registriert waren, sind es 2020 nur noch 14 gewesen. In Heddernheim sind demnach derzeit elf Allgemeinmediziner und drei Internisten tätig, in Niederursel lediglich ein (!) Allgemeinmediziner. Im teilweise zum Ortsbezirk 8 gehörenden Praunheim sind es drei Allgemeinmediziner und ein Internist. Eine kürzlich neu eröffnete Hausarztpraxis im Nordwestzentrum mit fünf (!) Medizinern war in kürzester Zeit voll. Hinzu kommen für die drei Stadtteile nur fünf Kinderärzte. Derzeit liegt eine Konzentration bei der Hausarztversorgung auf die Innenstadt, Sachsenhausen und Höchst vor. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie viele Praxen niedergelassener Vertragsärzte im Ortsbezirk 8 gehen nach Kenntnis des Magistrats bis zum 31.12.2025 in Ruhestand und wie viele davon sind Allgemeinmediziner oder Internisten? 2. Wieviel Praxen niedergelassener Vertragsärzte im Ortsbezirk 8 werden nach Kenntnis des Magistrats im selben Zeitraum neu eröffnet oder werden von Nachfolgern fortgeführt? 3. Wie viele Kinderarztpraxen werden nach Kenntnis des Magistrats im selben Zeitraum geschlossen bzw. werden neu eröffnet? 4. In der Frankfurter Innenstadt herrscht eine Überversorgung mit Hausarztpraxen während in den äußeren Stadtteilen Ärzte und auch Fachärzte fehlen: Welche Initiativen ergreift der Magistrat, dieses Missverhältnis zu verbessern? 5. Welche Initiativen hat der Magistrat ergriffen, auf politischem Weg die veraltete Bedarfsplanung anzupassen oder abzuschaffen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 763 2023 Die Vorlage OF 338/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Neuer Bücherschrank an der U-Bahn Heddernheimer Landstraße

04.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 348/8 Betreff: Neuer Bücherschrank an der U-Bahn Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich an der Niederurseler Landstraße 1 (siehe Fotos) nach der Unterführung an der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße, einen Bücherschrank zu errichten. Die Maßnahme wird mit einer Obergrenze in Höhe von 8.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Klaus Schulze und Mustapha Lamjahdi erklären sich bereit, den Bücherschrank als Paten zu unterstützen. Begründung: Die Einrichtung der Bücherschränke hat sich stadtweit bewährt. Die Bücherschränke werden gerne und gut angenommen. Die Platzierung stellt einen attraktiven Standort für einen Bücherschrank für die Bürger*innen dar. Dieser Bereich wird täglich von vielen Passant*innen, u.a. von Schülern und Berufstätigen frequentiert und befindet sich nahe der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße. Dementsprechend wird durch die Platzierung eine breite Masse an Bürger*innen abgeholt. Foto 1. Quelle: Google Maps Foto 2. Quelle: Privat Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 256 2023 Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Graphik und das Foto nicht übernommen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Namensgebung Fußgängerbrücke Maybachstraße/Thielenstraße in Drosselbartsteg

03.09.2023 · Aktualisiert: 26.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2023, OF 576/9 Betreff: Namensgebung Fußgängerbrücke Maybachstraße/Thielenstraße in Drosselbartsteg Die neue Fußgängerbrücke zwischen Maybach/Thielenstraße, die sich in der unmittelbaren Nähe der alten, ehemaligen Biergartengaststätte Drosselbart befindet, hat noch keinen eigenen Namen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Erinnerung an die ehemalige Traditionsgaststätte Drosselbart mit ihrem schönen Biergarten, der neue Fußgängerbrücke den Namen Drosselbartsteg zu geben. Ein entsprechendes Namensschild würde der Bedeutung dieser alten "Eschersheimer Institution"gerecht werden und dafür sorgen, nicht vergessen zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 576/9 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Überprüfung der Wartezeiten (Rotlichtphasen) für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Dillenburger Straße

30.08.2023 · Aktualisiert: 08.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 343/8 Betreff: Überprüfung der Wartezeiten (Rotlichtphasen) für Fußgängerinnen und Fußgänger an der Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Wartezeiten bzw. Rotlichtphasen für zu Fuß gehende liegen durchschnittlich an den einzelnen Lichtsignalanlagen an der Dillenburger Straße vor? 2. Kann diese Wartezeit auf durchschnittlich 40 Sekunden reduziert werden? Begründung: Die Nutzungsqualität für Fußgänger:innen an durch Lichtsignalanlagen geregelten Querungsstelle ist hauptsächlich von den Faktoren Wartezeit und Umweg abhängig. Die Wartezeit bzw. die Rotlichtphase für Fußgänger:innen sollte daher so minimal wie möglich gehalten werden. Die weitgehend akzeptierte Wartezeit von Fußgänger:innen an Lichtsignalanlagen betrifft maximal 40 Sekunden (siehe: FGSV02c, FGSV15a). Eine Überschreitung dieser Wartezeit stellt eine Komforteinschränkung dar und führt zur Gefährdung der Fußgänger:innen, da die Rotlichtmissachtung ab dieser Zeitdauer deutlich zunimmt. Vor allem an den Lichtsignalanlagen entlang der Dillenburger Straße werden regelmäßig lange Wartezeiten für Fußgänger:innen festgestellt. Eigene Messungen ergaben Wartezeiten von bis zu über 60 Sekunden. Für die Sicherheit der zu Fuß gehenden insbesondere die Vermeidung von Straßenüberquerungen unter Rotlichtmissachtung sollten die Wartezeiten dringend auf maximal 40 Sekunden reduziert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 343/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 343/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reinigung des Mahnmals „Der Gestürzte“

13.07.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4331 entstanden aus Vorlage: OF 322/8 vom 20.06.2023 Betreff: Reinigung des Mahnmals "Der Gestürzte" Vorgang: OM 4707/15 OBR 8; ST 159/16 Der Magistrat wird gebeten, das Mahnmal "Der Gestürzte" auf der Grünfläche an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Alexander-Riese-Weg zu reinigen und aufzuarbeiten. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, seiner Stellungnahme vom 22.01.2016, ST 159, nachzukommen und den angekündigten QR-Code mit den Informationen über das Mahnmal endlich anzubringen. Begründung: Das Mahnmal wurde unter anderem mit dem einschlägigen Kürzel A.C.A.B beschmiert und ist zusätzlich stark verwittert. Foto: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4707 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 159 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1993 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Befestigung eines Fuß und Radweges zwischen Brücke Grüner Graben und Im Mellsig

06.07.2023 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 558/9 vom 22.06.2023 Betreff: Befestigung eines Fuß- und Radweges zwischen Brücke Grüner Graben und Im Mellsig Die Brücke Am Grünen Graben ist bis zur Fertigstellung der Fuß-/Radwegunterführung am Friedhof die einzige Möglichkeit zur Querung der Schienen vor Ort. Die Brücke ist ein Teil des offiziellen Schulweges, auch für weiterführende Schulen im Stadtteil. Es hat sich jetzt ein Trampelpfad zwischen der Brücke und der Siedlung Im Mellsig entlang der Schienen gebildet, der häufig von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Schülerinnen und Schülern als kürzester Weg genutzt wird. Die Bauarbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Bahn-Strecke sind nach Erstellung des neuen Gleises und der Schallschutzwand an dieser Stelle beendet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich an dieser Stelle oder zur Bahn hin versetzt einen gesicherten, wasserdurchlässigen Fuß- und Radweg zu errichten. Perspektivisch könnte so auch eine schnelle Verbindung der Siedlung Im Mellsig via Dreihäusergasse und Zaunstraße zur Maybachstraße entstehen. Begründung: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2274 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1086 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat)

VDM - Altlast im Naturschutzgebiet Riedwiese

27.06.2023 · Aktualisiert: 25.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 327/8 Betreff: VDM - Altlast im Naturschutzgebiet Riedwiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Rücksprache mit der Oberen Naturschutzbehörde im RP Darmstadt die Fragen des Ortsbeirates zu beantworten: 1. Ist die Müllkippe an allen 4 Seiten mit Spundwänden aus Stahl (in 4m Tiefe) geschützt? 2. Wann wurden in 2022/23 Wasserproben aus den Wassergräben, die die Müllkippe umgeben, untersucht? Wann wurden 2022/2023 Wasserproben aus dem Rohrborngraben und dem Urselbach im Deponiebereich untersucht? Waren im Ergebnis der letzten Wasserproben Schadstoffe enthalten, die Organismen schädigen können? 3. Welche Substanzen und Gebäudeteile wurden beim Abriss des VDM-Werkes im Naturschutzgebiet gelagert und nicht abgefahren und entsorgt? 4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage und von welcher Behörde wurde 1982 die Genehmigung für die Ablagerung im Naturschutzgebiet Riedwiese erteilt? 5. Wann gab es die letzten Kontrollen, ob die Abdeckplanen auf der Oberfläche dicht sind? Kann das Eindringen von Regenwasser in die Industrieabfälle ausgeschlossen werden? 6. Gibt es heute die Möglichkeit, den hier abgelagerten Müll ordnungsgemäß zu trennen, zu vernichten oder ein sicheres Endlager dafür zu finden? 7. Welche Behörde ist heute für die Ausarbeitung einer Planung und Finanzierung bei Auflösung und Entsorgung der Mülldeponie zuständig? Welche Behörde hat darüber zu entscheiden? Begründung: Die Altlast der VDM ist wie ein Berg von etwa 20m Höhe im flachen Naturschutzgebiet Riedwiese aufgeschüttet worden. Nur eine schmale Urselbach-Aue trennt das neue Wohngebiet "An der Sandelmühle" von diesen industriellen Altlasten. Keller und Tiefgaragen der langen Wohnblocks entlang der U-Bahn-Schienen wurden tiefer als 4 m ausgehoben (ca. 10 m), d.h. bis in wasserführende Schichten, wo eine Durchmischung mit dem Sickerwasser aus der Deponie stattfindet. Für die künftigen Bewohner:innen und ihre Nachkommen muss gewährleistet sein, dass der Kontakt mit Oberflächenwasser oder Luft im Umfeld der Deponie keine gesundheitlichen Gefahren birgt. Außerdem müssen Mieter:innen und Käufer:innen der Wohnungen über die Müllkippe informiert und aufgeklärt werden und es muss für sie und ihre Nachkommen eine Perspektive geben, dass die industriellen Altlasten "nebenan" abgeräumt werden und die politischen Gremien mit einer Lösung befasst sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 732 2023 Die Vorlage OF 327/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiete und Fernwärme

15.06.2023 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4158 entstanden aus Vorlage: OF 307/8 vom 28.05.2023 Betreff: Neubaugebiete und Fernwärme Der Magistrat wird aufgefordert, sowohl bei bewilligten und angefangenen als auch geplanten Bauvorhaben dem Ortsbeirat zu berichten, ob der Anschluss an die Fernwärme in der Baugenehmigung vorgeschrieben wird bzw. wurde, ob der Anschluss bereits durchgeführt wurde und ob und aus welchen Gründen ein Anschluss abgelehnt wird/wurde. Der Bericht soll auch die folgenden großen Baugebiete im Ortsbezirk enthalten: Baugebiet An der Sandelmühle, ehemaliges Lurgi-Areal, Baugebiet des ehemals Deutschen Vereins, geplantes Baugebiet zwischen In der Römerstadt (zwischen Nr. 70 und 52) und Severusstraße Begründung: Im Ortsbezirk liegt das Müllheizkraftwerk. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es naheliegend, die kurzen Anschlusswege zwischen dem Fernwärme liefernden MHKW und den Neubaugebieten im Ortsbezirk zu nutzen, um eine vergleichsweise umweltfreundliche Heizung vorzusehen. Deshalb ist es, ohne Kenntnis der Gründe, zunächst unverständlich, wenn dieser Weg für die aktuellen Baugebiete mit der Baugenehmigung nicht beschritten wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 717 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

UBahnStation „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn

01.06.2023 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 538/9 vom 22.05.2023 Betreff: U-Bahn-Station "Weißer Stein": Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um 1. sowohl südöstlich als auch nordwestlich der Station "Weißer Stein" wissenschaftlich üblichen Standards entsprechende Lärmmessstationen einzurichten; 2. die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorzustellen; 3. auf Grundlage der Ergebnisse dieser Messstationen zu prüfen, ob die Installation von weiteren Schienenbenetzungsanlagen nordwestlich der Station geeignet ist, den Schienenlärm zu reduzieren; 4. die Messungen fortzuführen, sofern solche Anlagen nordwestlich der Station installiert werden sollten; 5. zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Methoden für eine Lärmreduktion in Betracht kommen. Begründung: Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse. An dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt Am Weißen Stein, mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 Prozent der vorbeifahrenden Züge weiterhin laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2024, OF 792/9 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5716 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1998 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9

01.06.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 18.05.2023 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte Wiesen für Insekten auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Als Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße Am Steinernen Stock an der Kreuzung zur Bertramswiese und Kühhornshofweg; 2. ein Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg; 3. ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Straße, Mierendorffstraße und Fritz-Tarnow-Straße; 4. ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße; 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße; 6. ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum; 7. die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg/Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite. Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1774 Aktenzeichen: 67-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schienenlärm auf der Eschersheimer Landstraße

20.05.2023 · Aktualisiert: 14.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 539/9 Betreff: Schienenlärm auf der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die VGF wird aufgefordert, über einen längeren Zeitraum Schienenlärmmessungen entlang des Gleiskörpers, speziell "Am Weißen Stein" und an der Dornbuschkreuzung durchzuführen, um die Lärmemission durch vorbeifahrende Stadtbahnzüge zu messen. Diese Messungen sollten sowohl die Hauptverkehrs- als auch die Nebenverkehrszeiten erfassen. Darüber hinaus wäre es wichtig, auch die unterschiedlichen Wetterbedingungen abzudecken. Die Ergebnisse dieser Messreihen sind dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit mitzuteilen. Begründung: Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse, an dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt "Am Weißen Stein", mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 % der vorbeifahrenden Züge weiter laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Antragsteller: CDU SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 539/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 538 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim

17.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 278/8 Betreff: Haushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz auf den Stadtteil Heddernheim zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk, gelegen an der Ecke Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße, unter der etwa 30 Meter breiten Dillenburger Straße hindurch bis zur Antoninusstraße, d.h. 200 m in den Stadtteil Heddernheim. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümer:innen in folgenden Straßen: Tacitusstr., Tiberiusstr., Trajanstr., Cohausenstr., Titusstr., Domitioanstr., Augustusstr., Kaltmühlstr., Georg-Wolff-Str., Hessestraße, Antoninusstr. die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen. Begründung: Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Stadtteil, der unmittelbar neben dem Fernwärme-erzeugenden Müllheizkraftwerk liegt, schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2023, OF 298/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 109 2023 1. Die Vorlage OF 278/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz im Ortsbezirk 8 zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen."; 2. die Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Ortsbezirk 8 schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen." 2. Die Vorlage OF 298/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende - Radwege erneuern in der Dillenburger Straße

17.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 291/8 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende - Radwege erneuern in der Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Die Fahrbahn der Radwege an der Dillenburger Straße zu erneuern, besonders zwischen der Kreuzung Hessestraße und Maybachbrücke. 2. Zu prüfen und zu berichten, ob der Radweg in diesem Verlauf verbreitert werden kann und dieses, wenn möglich, umzusetzen. Begründung: Die Radwege in der Dillenburger Straße in Frankfurt-Heddernheim sind in besonders schlechtem Zustand, insbesondere zwischen der Kreuzung Hessestraße und der Maybachbrücke. Dort sind sie nicht nur extrem schmal, sie sind auch in sehr schlechtem Zustand, mit hervorstehenden Kanaldeckeln, durchzogen von Rissen, Hubbeln, Schlaglöchern, verschiedensten Ausbesserungen usw. Radfahrende sind hier extrem gefährdet. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 291/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße

17.04.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 275/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 sind auskömmliche Mittel für die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße einzustellen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Da die Straße auch eine bedeutende Radroute von Niederursel in Richtung Stadtmitte ist, ist sie in einem ansprechenden Zustand zu versetzen. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Straßenarbeiten für die Erweiterung des Stromnetztes ist mit einer zusätzlichen Verschlechterung zu rechnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2023 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk

23.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3815 entstanden aus Vorlage: OF 269/8 vom 09.03.2023 Betreff: Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 8 in den folgenden Bereichen zu begrünen: - Haltestelle "Sandelmühle" bis Beginn Brückenbauwerk über A 661 (1,3 Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Niederursel" (zwei Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" (ein Kilometer). Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat vielerlei positive Auswirkungen auf das Stadtklima und das Erscheinungsbild von Städten. Vor allem vor dem Hintergrund des stetig voranschreitenden Klimawandels und der Überhitzung von urbanen Stadtbereichen stellt das Begrünen von Gleisanlagen ein wichtiges Werkzeug dar, Städte für den Klimawandel zu wappnen. Begrünte Gleise bringen viele positive Effekte für die Stadtökologie mit sich: Sie entlasten den Wasserhaushalt der Stadt und sind damit ökologisch (Verbesserung der Regenwasserrückhaltung im grünen Gleis sowie Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung) als auch ökonomisch sinnvoll. Durch den Verdunstungseffekt kann die Temperatur im Gleis deutlich reduziert werden, die Vegetationsschicht bindet und filtert Schadstoffe aus der Luft und der von U-Bahnen ausgehende Lärmpegel kann zudem stark gesenkt werden (insbesondere das laute Quietschen in der Kurve zwischen den Stationen "Zeilweg" und "Heddernheimer Landstraße"), was zu gesünderen Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den angrenzenden Stadtquartieren führt. Auch auf die Stadtgestaltung und das Erscheinungsbild der Gleise hat die Begrünung einen positiven Effekt. Durch die Begrünung von zwei Kilometern Doppelgleis könnte so im Ortsbezirk über ein Hektar Vegetationsfläche neu geschaffen werden. In vielen anderen deutschen Städten, wie z. B. in Berlin und Düsseldorf, gehört es bereits zur guten Praxis, die Gleisbetten von Stadtbahnen flächendeckend zu begrünen. Auch in anderen Stadtteilen Frankfurts, wie zum Beispiel am Riedberg (siehe Foto), wurden bereits begrünte Gleise realisiert. Begrünte Gleise am Riedberg (eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1575 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen

23.03.2023 · Aktualisiert: 05.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3809 entstanden aus Vorlage: OF 240/8 vom 10.01.2023 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Vorgang: OM 6080/20 OBR 8; ST 1596/20 Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen, die in der Anregung OM 6080 genannt sind, alsbald umzusetzen oder einen erwarteten Zeitraum zu benennen. Begründung: In seiner Anregung bat der Ortsbeirat um die Änderung eines Schildermasts in der Heddernheimer Landstraße und an der Kreuzung Roßkopfstraße/Heddernheimer Landstraße. Mit der o. a. Stellungnahme stimmte der Magistrat zu, die dort aufgeführten Masten zu (ver)ändern und stellte für einen Teil davon das dritte Quartal 2020 in Aussicht. Leider hat sich am Gesamtzustand bisher nichts geändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6080 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1596 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 175 Antrag vom 21.10.2024, OF 483/8 Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1055 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken

23.03.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 256/8 vom 06.02.2023 Betreff: Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Heddernheimer Landstraße zwischen der Kreuzung mit der Nassauer Straße/Heddernheimer Kirchstraße (östlich) und der Kreuzung mit der Hessestraße/Antoninusstraße (westlich) die Markierung so verändert werden kann, dass abwechselnd links und rechts am Straßenrand geparkt und somit die Verkehrsführung von der unteren Heddernheimer Landstraße (vom Windigen Eck kommend) fortgesetzt werden kann. So kann die Parkmarkierung z. B. rechts bei Hausnummer 40 bis 44, links von der Schutzschranke bei Hausummer 47 bis 53, rechts vom Karl-Perott-Platz (46) bis Ende Hausnummer 56 erfolgen, links verbleiben vier Plätze vor der Kreuzung Hessestraße/Antoninusstraße. Der Magistrat wird gebeten , so schnell als möglich entsprechend tätig zu werden. Begründung: Leider kommt es auf diesem Teilstück der Heddernheimer Landstraße oft zu erheblichen Beschleunigungen der bis zur Kreuzung durchfahrenden Autos, obwohl hier der frequentierteste Gehweg im Ortskern zu und von den Läden, Arztpraxen und Dienstleistungen, zur Grundschule und den Kinderbetreuungseinrichtungen, freitags zum Heddernheimer Wochenmarkt auf dem Karl-Perott-Platz ist. Versetztes Parken kann zum langsameren und aufmerksameren Fahren beitragen, Fußgänger sind dann weniger gefährdet. An besonderen festlichen Anlässen (Faschingsumzug, Weihnachtsmarkt) kann die Straße wie bisher für alle parkenden Autos gesperrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1446 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4914 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherer Schulweg trotz Baustelle in der Niedwiesenstraße

16.03.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3693 entstanden aus Vorlage: OF 480/9 vom 23.02.2023 Betreff: Sicherer Schulweg trotz Baustelle in der Niedwiesenstraße Im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Eschersheim und Niedwiesenstraße (auf der Höhe Niedwiesenstraße 2) wurde eine Baustelle eingerichtet, die den kompletten Gehweg in Beschlag nimmt und für zu Fuß gehende Menschen ein Ausweichen auf die Straße erforderlich macht. Der hier markierte Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweg grenzt direkt an die Baustelle an und wird nachweislich regelmäßig und auch nach Aufforderung der Ämter, dies zu unterlassen, durch parkende Lkw blockiert. Die Niedwiesenstraße wird im Schulwegeplan für den Fuß- und Radverkehr geführt. Anwohnende haben den Ortsbeirat um Hilfe dabei gebeten, einen sicheren Weg für ihre Kinder sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Baustelleneinrichtung an der Niedwiesenstraße 2 so umzugestalten, dass im Umfeld der Baustelle ein sicherer Fußverkehr möglich ist und Falschparken durch große Lkw im Bereich des Fußgängerinnen- und Fußgängerüberweges nicht mehr auf der Straße möglich ist . Dafür würde sich beispielsweise ein zusätzlicher Zaun anbieten, mit dem ein temporärer Fuß- und Radweg eingerichtet werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1050

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen

16.03.2023 · Aktualisiert: 15.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 474/9 vom 26.02.2023 Betreff: Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen Vorgang: OM 1264/21 OBR 9; ST 2470/22; M 174/22 In der Sitzung des Ortsbeirates am 16.02.2023 berichtete Frau Stadträtin Weber, dass weitere Prüfanträge für Standorte öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk 9 entgegengenommen werden können. Der Magistrat wird deshalb gebeten, entlang der A-Linie an der Eschersheimer Landstraße einen weiteren Standort für eine öffentliche Toilettenanlage zu prüfen. Dieser könnte am Umstiegspunkt an der Station "Hügelstraße" sinnvoll platziert werden. Begründung: In den derzeitigen Planungen des Toilettenkonzepts ist der Ortsbezirk 9 bisher noch ein fast weißes Blatt. Das Ziel des Toilettenkonzepts, im Radius von etwa 600 Metern je eine öffentliche Toilette erreichbar zu machen, wird hier in keiner Weise erreicht. Insbesondere an der sehr stark frequentierten A-Linie entlang der Eschersheimer Landstraße ist aber ein Bedarf an öffentlichen Toiletten gegeben und wurde gegenüber dem Ortsbeirat auch schon mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert. Daher wird der Magistrat gebeten, diese Versorgungslücke zwischen dem Alleenring und der Station "Am Weißen Stein" zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2470 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Antrag vom 21.05.2023, OF 546/9 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3991 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradweg an der Ampel zur U-Bahn-Station „Heddernheim“ deutlich markieren

09.03.2023 · Aktualisiert: 23.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2023, OF 270/8 Betreff: Fahrradweg an der Ampel zur U-Bahn-Station "Heddernheim" deutlich markieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich den Radweg an der Dillenburger Straße im Bereich der Ampel zur U-Bahnstation Heddernheim (auf Höhe der Hausnr. 15) zu markieren, um zukünftig Gefahrensituationen und Unfälle zu vermeiden. Als Markierung käme zum Beispiel die rote Radweg-Farbe oder ein Fahrradsymbol unmittelbar im markierten Fußgänger:innenquerungsbereich in Frage. Begründung: In diesem Abschnitt der Dillenburger Straße verläuft der Fahrradweg als getrennter Rad- und Gehweg (Verkehrszeichen 241). Hier verlaufen also Rad- und Gehweg direkt nebeneinander. Im Bereich der Ampel kommt es hier täglich zu gefährlichen Situationen und regelmäßig zu Unfällen, da auf Grün wartende Fußgänger:innen auf dem Radweg stehen und schnell anfahrende Fahrräder erst zu spät wahrnehmen. Durch eine deutliche Markierung des Fahrradweges könnte das in Zukunft vermieden werden. Diese Maßnahme dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden und kann nicht auf die geplante Umgestaltung der Dillenburger Straße warten. Zudem reicht für eine schnelle Gefahrenabwehr die Markierung des besagten Bereichs aus, eine bauliche Veränderung wird nicht gefordert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 270/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 270/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias

23.02.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3600 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 20.02.2023 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Vorgang: V 284/22 OBR 8; OA 152/22 OBR 8; ST 1923/22; ST 2306/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von vier Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena, Thomas-Mann-Straße 2 bis 4, geplant ist, insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks, Flur 15, Flurstück 40/217, mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist; b) falls Wohnungen gebaut werden, welche Art von Wohnungen mit welcher Geschossflächenzahl geplant sind und ob Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen sind, ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung; c) wie - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt wird, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheimeinrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet; d) ob bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt werden und wenn ja, welche das sind, und ob die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Flurstück 40/217 präsent bleibt; e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen); f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt; g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind; h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung; i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne Weiteres entlassen werden können; j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschosshöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuchs errichtet werden und in welcher Höhe mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden kann; k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist; l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/2011 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z. B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, und unter welchen Voraussetzungen der Bebauungsplan geändert werden kann und welchen Zeitraum dieser Vorgang benötigt; m) ob zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und/oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden ist; 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen Runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich "Kleines Einkaufszentrum" sowie die möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e. V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im "Kleinen Einkaufszentrum" hauptsächlich Einzimmerwohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u. a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kitaplätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2306), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61-02

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse

16.02.2023 · Aktualisiert: 06.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3564 entstanden aus Vorlage: OF 452/9 vom 30.01.2023 Betreff: Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse Die beiden neuen Brücken für Fußgänger in Höhe der Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße und Am Grünen Graben über die Bahntrasse der S 6 im Ortsbezirk benötigen dringend aus optischen und sicherheitstechnischen Gründen zusätzliche Anbauten. Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Fußgängerbrücken jeweils an den nördlichen Seiten optische Sichtschutzvorrichtungen für die direkten Anwohner zu errichten. Der Sichtschutz soll aber nicht zur Beschattung oder ähnlichen Beeinträchtigungen führen. Zusätzlich bedarf es ebenfalls auf der nördlichen Seite der Brücke Höhe Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße sowie nordwestlich am Birkenholzweg aus Sicherheitsgründen einer Absperrung, damit das direkt angrenzende Wohngebäude nicht erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1177

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platz Am Weißen Stein

16.02.2023 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3568 entstanden aus Vorlage: OF 457/9 vom 01.02.2023 Betreff: Platz Am Weißen Stein Vorgang: OM 5676/20 OBR 9; ST 889/20 Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 27.04.2020, ST 889, gebeten, die Grünanlagen am Platz Am Weißen Stein unverzüglich zu sanieren. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon mehrfach gefordert, den Platz und die dort vorhandenen Grünflächen zu sanieren. Nachdem erst in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Neukonzeption der Verkehrsführung am Platz Am Weißen Stein vorgelegt werden soll, ist damit zu rechnen, dass eine Umsetzung erst im Abstand von mehreren Jahren erfolgt. Es ist den umliegenden Bewohnern und den Nutzern des Platzes nicht länger zuzumuten, den desaströsen Zustand der Anlage noch länger hinzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5676 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1039 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke in Höhe der zukünftigen Zugänge der S 6Haltestelle „Eschersheim“

16.02.2023 · Aktualisiert: 19.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3567 entstanden aus Vorlage: OF 456/9 vom 01.02.2023 Betreff: Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke in Höhe der zukünftigen Zugänge der S 6-Haltestelle "Eschersheim" In der Höhe der geplanten Zugänge kann die Maybachbrücke nicht von Fußgängerinnen und Fußgängern gequert werden und führt daher zu großen Umwegen insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und Bahnnutzerinnen und -nutzer mit Kinderwagen von der Seite, für die nach Planfeststellung kein Fahrstuhl vorgesehen wurde. Der Magistrat wird gebeten, einen barrierefreien Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zwischen den Zugängen der S 6- Haltestelle auf der Maybachbrücke zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1228 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2217 Aktenzeichen: 32-1

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