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Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2353 entstanden aus Vorlage: OF 493/6 vom 02.06.2022 Betreff: Nied: Unterstützung der Krötenwanderung und Schutz von Erdkröte und Bergmolch im Niedwald Vorgang: OM 2375/22 OBR 6 Der Nieder Auenwald ist einer der wichtigsten Lebensräume der Erdkröte im Frankfurter Stadtgebiet. Sowohl Erdkröte als auch Bergmolch werden Jahr für Jahr durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mit aufwendigen Arbeitseinsätzen vor dem Tod gerettet. Beide Amphibien haben den Schutzstatus "besonders geschützt". Die Qualität des Lebensraums beider Amphibienarten wird durch die Oeserstraße, die den Niedwald durchschneidet, stark reduziert. Die Oeserstraße ist insbesondere eine Barriere im Zuge der Wanderung der Erdkröte zu deren Laichgewässern (Alt-Arme der Nidda). Dem Arten- und Biotopschutzkonzept der Stadt Frankfurt am Main (vom 20. Mai 2021) folgend, wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zum Schutz von Erdkröte und Bergmolch umzusetzen: 1. Im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. April eines Kalenderjahres ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Oeserstraße in Höhe der Hausnummern 155 bis 180 einzurichten; 2. ergänzend dazu ist die Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 101-24 "Amphibienwanderung" mit ergänzender Beschilderung der Temporeduzierung und dem Hinweisschild "Krötenwanderung - Helferinnen und Helfer im Einsatz" anzubringen; 3. Erstellung eines Konzepts inklusive Ermittlung der Kosten und Bericht an den Ortsbeirat zum Bau notwendiger Amphibiendurchlässe (umgangssprachlich auch Krötentunnel) zum ganzjährigen Schutz und dessen Umsetzung. Begründung: Die Anregung dient der Erhaltung, Förderung und Verbesserung der heimischen Biodiversität im Stadtteil Nied mit Bedeutung über den Stadtteil hinaus. Die in der Anregung festgehaltenen Maßnahmen ergänzen und unterstützen das Engagement vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer des BUND für den Artenschutz von Erdkröte und Bergmolch. Die saisonal begrenzte Geschwindigkeitsreduzierung dient der oft unterschätzten Gefahr für Amphibien, die durch den Strömungsdruck der Fahrzeuge entsteht. Bei Geschwindigkeiten von über 30 km/h werden Amphibien getötet, die am Straßenrand sitzen. Der Strömungsdruck von Fahrzeugen bringt ihre inneren Organe zum Platzen und führt somit zu einem qualvollen Tod. Die Geschwindigkeitsreduzierung dient gleichzeitig dem Schutz der Verkehrsteilnehmenden. Überfahrene Tiere stellen eine große Sturzgefahr dar. Bei Fahrzeugen und Fahrrädern könnte es durch nicht kontrollierbare Ausweichmanöver zu Unfällen kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2353 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2375 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2503 Aktenzeichen: 67 0
Nied: Lücken im Krötenzaun schließen
Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2375 entstanden aus Vorlage: OF 528/6 vom 27.06.2022 Betreff: Nied: Lücken im Krötenzaun schließen Vorgang: OM 2353/22 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Niedwald südlich der Oeserstraße (siehe Foto) während der Krötenwanderungszeit (circa Februar bis April) zwei der drei Wege zur Aufstellung von Krötenzäunen gesperrt werden können. Begründung: Jedes Jahr stellen freiwillige Helfer südlich der Oeserstraße Krötenzäune auf, um die Erdkröten, die sich in diesem Bereich zur Überquerung der Oeserstraße aufmachen, vor dem Straßentod zu bewahren. Der Zaun stellt an sich schon einen sehr guten Schutz dar, der durch die Kröten praktisch nicht überwunden werden kann. Allerdings ist er nicht durchgängig geschlossen. In dem betreffenden Bereich gibt es drei Wege, die zur Oeserstraße führen und durch die der Zaun unterbrochen ist. Durch diese Lücken können Kröten hindurchschlüpfen und auf die Oeserstraße gelangen (circa 2,5 Prozent des Zauns sind nicht geschlossen), auf welcher sie fast keine Überlebenschance haben. Durch Sperrung von zwei der drei Wege könnte die bestehende Lücke deutlich verkleinert werden. Ein Weg sollte für Radfahrer und Fußgänger offenbleiben, damit diese von der Oeserstraße in den Wald und umgekehrt gelangen können. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2353 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1970 Aktenzeichen: 67 0
Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben
Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 07.05.2022 Betreff: Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben Wenn man mit dem Rad aus der Siedlung Neufeld oder aus der Oeserstraße kommend in die Waldschulstraße Richtung Main einbiegt, ist die Benutzung der Straße zwingend vorgeschrieben, da der Bürgersteig sehr schmal ist und die Beschilderung eindeutig vorsieht, dass mit dem Rad auf der Straße gefahren werden muss. Nach etwa 150 Metern wird der Bürgersteig aber breiter und hier steht ein Schild, das diesen als gemeinsamen Rad- und Gehweg ausweist. Damit ist ab diesem Schild die Benutzung des gemeinsamen Rad- und Gehwegs mit dem Rad zwingend vorgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Rad auf der Straße ist nach den Regeln der StVO verboten. Allerdings ist der Bordstein im gesamten Bereich nicht abgesenkt und gute zehn Zentimeter hoch, sodass man mit dem Rad nicht einfach hochfahren kann, sondern absteigen muss, das Rad den Bordstein hochheben muss, und dann ist die Weiterfahrt möglich. Das Anhalten an dieser Stelle ist aber sehr gefährlich. Der gemeinsame Rad- und Gehweg führt dann im weiteren Verlauf durch den Wartebereich einer Bushaltestelle, bis dann am Denisweg sowieso wieder die Fahrt mit dem Rad auf der Straße vorgeschrieben ist. Die Fotos belegen die Problematik sehr anschaulich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durchgehend im gesamten Streckenverlauf der nördlichen Waldschulstraße Richtung Süden die Fahrt mit dem Rad auf der Straße durch entsprechende Beschilderung zu erlauben. Ergänzend dazu wird der Magistrat gebeten, den Bordstein im fraglichen Bereich so abzusenken, dass mit dem Rad ohne abzusteigen auf dem Weg aufgefahren werden kann. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ergänzend zum Zeichen 239 "Gehweg" soll das Radfahren auf dem Gehweg ab dem Bereich, der dafür breit genug ist, erlaubt werden, ohne dass dadurch das Weiterfahren mit dem Rad auf der Straße verboten wird. Begründung: In der anderen Fahrtrichtung besteht im Bereich des Niedwalds überhaupt kein Radweg und die Fahrt mit dem Rad auf der Straße ist erlaubt. Es ist nicht einzusehen, wieso in Richtung Süden erst mit dem Rad auf der Straße gefahren werden darf und dann für eine Strecke von wenigen hundert Metern die Benutzung des Gehwegs vorgeschrieben wird. Dass dies in der Praxis sowieso nur von wenigen Radfahrenden gemacht wird, sieht man daran, dass sich über Jahrzehnte niemand über den nicht abgesenkten Bordstein beschwert hat. Wenn Menschen hier tatsächlich jedes Mal ihr Rad hochheben würden, wären schon längst Beschwerden laut geworden. Im Zuge einer rechtlich sauberen Lösung sollte daher die Beschilderung geändert werden. Die Radwegeführung durch den Wartebereich der Bushaltestelle ist außerdem ebenfalls untragbar. Blick von der Oeserstraße in die Waldschulstraße: Es ist deutlich zu erkennen, dass der Bürgersteig zu schmal für einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ist. Kein Schild zwingt Radfahrende, diesen zu benutzen, das Fahren mit dem Rad auf der Straße ist nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. (Bild: Thomas Schlimme) Nach circa 150 Metern dann das Schild, das die Radfahrenden auf den Gehweg zwingt. Aufgrund des nicht abgesenkten Bordsteins muss man genau hier anhalten und das Rad auf den Gehweg heben - eine gefährliche Aktion. (Bild: Thomas Schlimme) Der Bordstein hat eine Höhe von zehn bis elf Zentimetern. Einfach hochfahren ist unmöglich bzw. wäre erst recht gefährlich. Es ist auch nicht einzusehen, wieso man mit dem Rad nicht einfach auf der Straße weiterfahren darf. (Bild: Thomas Schlimme) Der Radweg führt dann durch den Wartebereich der Bushaltestelle, um wenig später direkt hinter der Brücke am Denisweg zu enden. Mit dem Rad auf der Straße bleiben zu dürfen, wäre sicherer. (Bild: Thomas Schlimme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 200 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2075 entstanden aus Vorlage: OF 253/2 vom 29.01.2022 Betreff: Sicherheit Übergang neuer/alter Rebstockpark Vorgang: OM 77/16 OBR 2; ST 1112/16; ST 419/17; ST 1159/17; V 1043/18 OBR 2; ST 321/19; V 100/21 OBR 2; ST 2126/21 Der Magistrat wird gebeten, am Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, sprich an der Straße Zum Rebstockbad, sowie an der Messestraße einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen einzurichten. Mit der Anregung dieser Überquerung spricht sich der Ortsbeirat ausdrücklich für diese Lösung aus, die jahrelange, unbefriedigende und gefährlichen Situation für kleine und große Anwohnerinnen und Anwohner sowie Nutzerinnen und Nutzer mit einem - aus Sicht des Ortsbeirates - angemessenen Umsetzungsaufwand endlich zu lösen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Tor auf Höhe des Rebstockparks zwischen den beiden Straßen Zum Rebstockbad und Zum Messeparkhaus Rebstock (im Folgenden als "das Tor" bezeichnet) auch während Messezeiten geöffnet bleiben kann. Falls nein, bittet der Ortsbeirat um eine valide Begründung; 2. ob die Situation des Übergangs vom alten zum neuen Rebstockpark nicht einer grundlegenden Neubewertung aufgrund sich einer sich stetig verändernden tatsächlichen Ausgangslage bedarf, da in den letzten Jahren weitere Nutzerinnen und Nutzer, also potenziell "Überquerende" in den Stadtteil hinzugetreten sind (z. B. aktuell Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee, aber auch aus Europa-Allee/Pariser Straße; sowie in der Perspektive die zu errichtenden Quartiere: Ergänzungsbebauung Rebstock sowie Quartier "Am Römerhof" - siehe hierzu auch die Begründung). Begründung: In der Stellungnahme vom 29.11.2021, ST 2126, weist der Magistrat darauf hin, dass das Einbringen einer Fußgängerampel in das Verkehrsleitsystem (Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 321) technisch und finanziell zu aufwendig wäre. Siehe auch die Stellungnahme vom 03.07.2017, ST 1159. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs wird in dieser Stellungnahme ebenfalls als wenig sinnvoll erachtet. Diese Erkenntnis beruht auf der Tatsache, dass "das Tor" zwischen beiden Straßen zu Messezeiten geschlossen wird und der Fußgängerüberweg dann "nicht weiterführen würde". Diese Ansicht des Magistrats wird vom Ortsbeirat nicht geteilt! Die Messestraße/das Messeparkhaus Rebstock wird nur zu bestimmten bzw. großen Messen genutzt, zu allen anderen Tagen im Jahr ist das Tor zwischen beiden Straßen demnach geöffnet und wird von zahlreichen Fußgängern sowie Fahrradfahrern genutzt. Es wird von vielen Anwohnerinnen und Anwohnern im Übrigen angeregt, "das Tor" auch während Messezeiten geöffnet zu lassen. Zumal "das Tor" auch als einer der Gründe vom Magistrat genannt wurde, einen Fußgängerübergang nicht zu befürworten. Die Gefahr, die die Überquerung der Straße Zum Rebstockbad für Parknutzerinnen und Parknutzer sowie Besucherinnen und Besucher darstellt, ist in den letzten Jahren hinreichend beschrieben worden. Dennoch gilt zu bedenken, dass weitere Nutzerinnen und Nutzer, also "Überquerende" hinzugekommen sind. Die Schule in der Leonardo-da-Vinci-Allee sowie die zwei Kindergärten in der Leonardo-Da-Vinci-Allee sowie der Montgolfier-Allee werden von Bewohnerinnen und Bewohner der Flüchtlingsunterkunft im Quartier sowie Anwohnerinnen und Anwohner der Europa-Allee/Pariser Straße besucht. Diese Kinder überqueren oft, aber nicht immer in Anwesenheit von Erwachsenen, überqueren ebenfalls beide Straßen täglich, eine Schul- oder Kindergartenschließung während Messezeiten ist nach Kenntnisstand eines Mitglieds des Ortsbeirates nicht vorgesehen. Laut der Stellungnahme vom 17.02.2017, ST 419, erfordert die Erstellung eines Konzepts, welches mit der Anregung am 30.05.2016, OM 77, durch den Ortsbeirat 2 gefordert wurde, "weitere ämterinterne Abstimmungen, die innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist leider nicht abgeschlossen werden können". Die letzte Aktualisierung hierzu am 04.07.2017. Abschließende Fragen aus "Gesprächen mit der Messe Frankfurt" (Stellungnahme ST 1112) stehen zudem offenbar noch immer aus. Die Einbringung eines Fußgängerüberweges würde zum endgültigen Abschluss dieser Bemühungen führen können. Der Bau einer Brücke wird u. a. laut Stellungnahme ST 2126 weiterhin geprüft. Der Bau einer großen Betonbrücke würde mutmaßlich die Idylle des neuen und alten Rebstockpark wesentlich einschränken. Zudem würde der Bau sowie die Instandhaltung aller Wahrscheinlichkeit nach einen unverhältnismäßig hohen finanziellen Aufwand darstellen, der kaum an der Stelle der Öffentlichkeit gegenüber vertretbar wäre. Der Ortsbeirat ließe sich bei der beschriebenen Grundskepsis möglicherweise ja in der Causa der Brücke noch durch eine großartige Planung des Magistrats von der Brücke überzeugen, aber die verkehrliche Situation bei Übergang alter und neuer Rebstockpark bedarf einer raschen und möglichst kurzfristigen Lösung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.05.2016, OM 77 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1112 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 419 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1159 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1043 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 321 Auskunftsersuchen vom 05.07.2021, V 100 Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2126 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2057 Antrag vom 26.09.2023, OF 756/2 Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4648 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 529 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2057) vorgelegt hat. 26. Sitzung des OBR 2 am 04.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Ausstattung des Spielplatzes an der Montgolfier-Allee mit krähensicheren Müllgaragen
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2091 entstanden aus Vorlage: OF 357/2 vom 14.04.2022 Betreff: Ausstattung des Spielplatzes an der Montgolfier-Allee mit krähensicheren Müllgaragen Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz in der Montgolfier-Allee/Ecke Zum Messeparkhaus Rebstock mit krähensicheren Müllgaragen auszustatten. Begründung: Die Nutzer des Spielplatzes, junge Familien und Teenager, haben ohne Mülleimer keine adäquate Entsorgungsmöglichkeit vor Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2022, ST 1724 Aktenzeichen: 67 2
Verlängerung der Straßenbahnlinie 17
Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2080 entstanden aus Vorlage: OF 338/2 vom 06.04.2022 Betreff: Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Verlängerung der Straßenbahnlinie 17 entlang bzw. westlich der Max-Pruss-Straße und in die Oeserstraße mündend in Richtung Griesheim/Nied möglich ist. Unter anderem sollte eine Haltestelle an der geplanten Endhaltestelle der U-Bahn-Linie 5 aus Richtung Europaviertel "Am Römerhof" mit Umstieg entstehen. Alternativ wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die geplante U-Bahn-Linie 5 mit Halte- und Umsteigepunkt zur Straßenbahnl inie 17 an der Ecke Am Römerhof/Max-Pruss-Straße in Richtung Nied weitergeführt werden kann. Begründung: Im Zuge der Planung der Bebauung entlang der Straße Am Römerhof soll auch die U-Bahn-Linie 5 verlängert werden. Im Koalitionsvertrag (S. 78, Zeile 1917 zur Begründung der Römerkoalition, 2021-2026, GRÜNE, SPD, FDP und Volt) ist ein Prüfauftrag zugunsten der Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 bis Höchst/Nied enthalten. In Frankfurt wird an diversen Stellen diskutiert, endende Linien so zu verlängern, dass Umstiege möglich werden, auch um die Knotenpunkte in der Innenstadt zu entlasten. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass durch neue Baugebiete Stadtteile zusammenwachsen (der Römerhof verkleinert die "Lücke" zwischen Bockenheim und Nied/Griesheim), zu begrüßen. In der hier zu behandelnden Verkehrssituation könnte die Verkehrsführung in diesem frühen Stadium bereits so geplant werden, dass auf Höhe des neuen Stadtteils "Am Römerhof" der Umstieg ermöglicht wird. Dies würde die Nutzung des ÖPNV für die weniger zentral gelegenen Stadtteile Griesheim, Nied und die Bereiche "Am Römerhof/Rebstock" in Bockenheim attraktiver machen. Hierbei sollten beide Optionen geprüft werden, die Verlängerung der Linie 17 bis nach Nied/Höchst oder alternativ der Übergang zur U-Bahn-Linie 5 und deren Verlängerung wie im Koalitionsvertrag formuliert. Die nicht in Richtung Oeserstraße zu verlängernde Linie könnte dann Am Römerhof/Ecke Max-Pruss-Straße enden. Quelle: GoogleMaps Max-Pruss-Straße von derzeitiger Endhaltestelle der Linie 17 Richtung Römerhof (vss. Ende der geplanten verlängerung der U-Bahn-Linie 5) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2065 Antrag vom 09.05.2024, OF 925/2 Auskunftsersuchen vom 20.01.2025, V 1106 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2065) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 11
Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1985 entstanden aus Vorlage: OF 438/6 vom 03.04.2022 Betreff: Nied: Direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Punkte zur Umsetzung zu prüfen und hierüber zu berichten: 1. direkte Anbindung der Luthmerstraße an die Mainzer Landstraße in Höhe der Hausnummern 749/751 der Mainzer Landstraße; 2. beidseitige Kappung der Durchfahrt zwischen (kleiner) Mainzer Landstraße im Bereich zwischen Sauerstraße und Luthmerstraße zur Gewinnung von mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende; 3. Zusammenlegung der beiden Straßenbahnhaltestellen "Luthmerstraße" auf eine Höhe; 4. Einrichtung einer Bike-and-ride-Station (siehe Foto) in Verbindung mit den Straßenbahnhaltestellen; 5. Versetzung der Ampelanlage im Gesamtkontext der Maßnahmen. Begründung: Seit Ende der 1980er-Jahre hat die Luthmerstraße keine direkte Anbindung mehr an die Oeserstraße und die Mainzer Landstraße. Aufgrund dieses Sachverhalts gibt es seit Jahrzehnten einen Schleichverkehr aus verschiedenen Richtungen, um zum Saalbau Nied in der Heinrich-Stahl-Straße oder zur ortsansässigen Apotheke zu kommen. Der alte Ortskern des Stadtteils würde durch die direkte Anbindung im Verkehrsaufkommen entlastet werden. Mit der Umsetzung der fünf Maßnahmen würde gleichzeitig eine Verbesserung des Verkehrsflusses und der Verkehrssicherheit im alten Ortskern sowie eine bessere Nutzung des öffentlichen Raums für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende und den ÖPNV einhergehen. Quelle: https://geoportal.frankfurt.de/karte/ Quelle: https://www.ziegler-metall.de/fahrradueberdachung-tucana-1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2019 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Nied: Verkehrssicherung im Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt
Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1984 entstanden aus Vorlage: OF 437/6 vom 03.04.2022 Betreff: Nied: Verkehrssicherung im Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt Vorgang: OM 5038/19 OBR 6; ST 2099/19 Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Therese-Herger-Anlage/Oeserstraße/Neumarkt das Überfahren der durchgezogenen Mittellinie durch die Anbringung von Leitschwellen zu verhindern. In der Vergangenheit waren dort schon einmal Leitschwellen angebracht, die dann aber leider wieder entfernt wurden. Die Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2099, kommt einer Kapitulation vor denjenigen gleich, die sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Jeden Tag werden die an der Haltestelle "Neumarkt" haltende Busse der Linie 59 trotz durchgezogener Mittellinie regelwidrig überholt. Aufgrund der Unübersichtlichkeit der Verkehrssituation wird dabei auch regelmäßig die auf Rot stehende Ampel überfahren. Die Ampelanlage ist Teil des Schulwegs zur Friedrich-List-Schule oder zum KiZ 138. Die Fahrbahntrennung dient neben der allgemeinen Verkehrssicherung damit auch der Sicherung des Schulwegs und zum KiZ 138. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5038 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2099 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1841 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1558 entstanden aus Vorlage: OF 343/6 vom 24.01.2022 Betreff: Nied: Parken vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern Die katholische Gemeinde in Nied nutzt seit der Coronapandemie den Nebeneingang ihrer Dreifaltigkeitskirche (gegenüber Oeserstraße Hausnummer 124f) als Haupteingang, um einen Begegnungsverkehr der Gottesdienstbesucher zu vermeiden. Trotz markierter Parkflächen wird der Weg zu diesem Eingang sehr oft zugeparkt und die Kirchenbesucher am Zugang stark behindert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch die Installierung eines beispielsweise Pollers oder Findlings am Rand der Oeserstraße direkt vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche eine geeignete Lösung zu realisieren, sodass der Weg zu diesem Eingang der Dreifaltigkeitskirche nicht mehr zugeparkt werden kann. Begründung: Der Nebeneingang der Dreifaltigkeitskirche befindet sich in einer Seitenstraße der Oeserstraße mit gleichem Namen gegenüber Hausnummer 124f. Trotz eindeutig eingezeichnetem Parkverbot wird der Weg zum Nebeneingang sehr oft zugeparkt. Dieser Zugang ist durch die Coronapandemie zum Haupteingang der Dreifaltigkeitskirche geworden, sodass durch das Falschparken alle Gottesdienstbesucher am Zugang zur Dreifaltigkeitskirche behindert werden. Auch außerhalb der Gottesdienstzeiten ist dieser Eingang zeitweise für Kirchenbesucher geöffnet und dann der einzige Eingangs- und Ausgangsweg zur und von der Dreifaltigkeitskirche. Hier sollte es durch ein geeignetes Hindernis, wie zum Beispiel einen Poller oder Findling, unmöglich gemacht werden, den Zugangsweg durch Falschparken zu blockieren. Quelle: Google Maps Ein Findling oder Poller an der mit "X" gekennzeichneten Stelle sollte ein Parken direkt vor dem Zugangsweg zur Dreifaltigkeitskirche verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1175 Antrag vom 27.08.2023, OF 828/6 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4363 Aktenzeichen: 66 3
Nied: Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger am Bahnübergang in Nied
Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1559 entstanden aus Vorlage: OF 344/6 vom 24.01.2022 Betreff: Nied: Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger am Bahnübergang in Nied Ende letzten Jahres wurde die Bahnschrankenanlage am Bahnübergang Nied als Folge des schweren Unfalls vom 07.05.2020 erneuert und die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer deutlich erhöht. Leider gibt es trotz der Erneuerung noch immer keine sichere Überquerungsmöglichkeit der Oeserstraße im Bereich des Sportvereins Eintracht Frankfurt e. V. (ehemals SG Nied). Insbesondere Kinder und Jugendliche, die zum oder vom Training beim Sportverein die Oeserstraße überqueren müssen, sind hier beim Wechseln der Straßenseite gefährdet. Das Gleiche gilt für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die dort mittwochs den Wochenmarkt besuchen möchten. Ein Warten auf das Schließen der Schranken und die Möglichkeit, durch die vor den Schranken wartenden Autos hindurchzugehen, kann keine sichere Lösung sein. Des Weiteren berichten Passanten, dass Autos bei einem Rückstau vor der Schranke beim Rechtsabbiegen von der Oeserstraße in die Birminghamstraße oftmals den Bürgersteig befahren und hierdurch Fußgänger gefährden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. aufgrund der geschilderten Gefahrenlage sehr zeitnah eine geeignete Lösung für eine sichere Überquerung der Oeserstraße für Besucher des Sportvereins Eintracht Frankfurt e. V. zu realisieren (in die Planungen sollte die Bürgerinitiative Nied mit eingebunden werden, ggf. sollte auch ein Ortstermin anberaumt werden), und 2. durch geeignete Maßnahmen (Poller, Gitter) die Benutzung des Bürgersteigs beim Rechtsabbiegen von der Oeserstraße aus Richtung Höchst kommend in die Birminghamstraße zu verhindern. Begründung: Zu 1.: Eltern von Kindern haben die Bürgerinitiative Nied sowie ein Mitglied des Ortsbeirates angesprochen und auf die Gefährlichkeit des Überquerens der Oeserstraße im Bereich des Sportvereins Eintracht Frankfurt e. V. aufmerksam gemacht und um Hilfe gebeten. Hierbei wurde auch das Problem von mobilitätseingeschränkten Personen sichtbar, die in diesem Bereich praktisch keine sichere Möglichkeit der Überquerung haben. Die Oeserstraße wird in diesem Bereich aufgrund des täglichen Trainings beim Sportverein und des mittwochs stattfindenden Wochenmarktes von vielen Fußgängern überquert. Zu 2.: Für Autofahrer ist es auch nach der Erneuerung der Bahnschrankenanlage weiter möglich, aus Höchst kommend von der Oeserstraße nach rechts in die Birminghamstraße abzubiegen. Wenn die Schranken jedoch geschlossen sind und sich eine kleine Schlange von drei bis vier Autos gebildet hat, ist es für dahinter ankommende Autos zunächst nicht mehr möglich, sofort nach rechts abzubiegen. Die Autos müssten dann eigentlich warten, bis die Schranken sich wieder öffnen und sich die Autoschlange aufgelöst hat. Leider zeigen Beobachtungen, dass viele Autofahrer nicht warten, sondern den rechten Bürgersteig als Abbiegespur benutzen, um nach rechts in die Birminghamstraße abzubiegen, was für Fußgänger auf dem Bürgersteig lebensgefährlich sein kann. Das Befahren des Bürgersteigs kann für Fußgänger sehr gefährlich sein. Es sollte durch Poller, Gitter oder Ähnliches verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1448 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Park-and-ride
Antrag vom 22.01.2022, OF 267/2 Betreff: Park-and-ride Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob außerhalb von großen Messe-Zeiten, nämlich dann, wenn die Messe-Parkfläche zwischen der Max-Pruss-Straße und der Ursinusstraße/ Zum Messeparkhaus Rebstock nicht genutzt wird für Park und Ride zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Eine Parkfläche für Pendler, die dann ihren Arbeitsplatz mit der Straßenbahn 17, dem Bus 50, 54, 34, sowie 46 erreichen zu können, würde die Quartiere Rebstock, Kuhwaldsiedlung, City West und Biegwald wesentlich vom Pendler-Verkehr entlasten. Die Parkfläche "checkin-Messe" ist nur zu den sehr großen Messen genutzt. Pendler können Quartalsweise informiert werden, um an den Tagen für eine andere Parkmöglichkeit zu sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 14.02.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 324 2022 Die Vorlage OF 267/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der nachträglich vorgelegte Kartenausschnitt hinzugefügt wird. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Vereinsgelände des KGV Westend e. V. 1913 (Anlage: Am Römerhof 2)
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2022, OM 1399 entstanden aus Vorlage: OF 234/2 vom 23.12.2021 Betreff: Verbesserung der Zufahrtsmöglichkeiten zum Vereinsgelände des KGV Westend e. V. 1913 (Anlage: Am Römerhof 2) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Behelfsausfahrt der BAB 5 auf die Straße Am Römerhof in Höhe der Zugänge zur Anlage des Kleingartenvereins (KGV) Westend e. V. 1913 folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Demontage von jeweils acht Meter Leitplanke auf beiden Seiten der Behelfsausfahrt an den Zufahrten/Zugängen zur Anlage; 2. Montage jeweils einer Schranke und Absicherung der Leitplankenendpunkte; 3. Sicherung durch Feuerwehr-/Notdiensteabsperreinrichtung und Sicherheitsschloss für den Verein; 4. Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h vor der Ampel. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die benannte Behelfsausfahrt von der BAB 5, welche nur während großer Messen geöffnet wird, auch weiterhin benötigt wird. Begründung: Die Anlage des KGV Westend wurde vor Jahren durch die Messebehelfsabfahrt in zwei Teile getrennt. Durch die Anbringung der passiven Schutzeinrichtung (Leitplanken) wurde die Durchfahrtshöhe unter der Eisenbahnbrücke für den Verein auf maximal 3,55 Meter abfallend bis 2,40 Meter eingeschränkt. Die FES/SEF muss das Vereinsheim anfahren, um alle zwei Monate die Fäkaliengrube zu leeren. Hier wird zurzeit noch ein kleineres Fahrzeug vorgehalten, dieses soll aber abgeschafft werden. Feuerwehr und Notdienste haben derzeit keine Chance, die Anlagen anzufahren. Auch Anlieferungen für den Verein sind nur mit großem Aufwand und Kosten (Abbau der Schutzeinrichtungen durch die Stadt) zulasten des Vereins möglich. Die vorgestellte Lösung wurde seitens des Vereins mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung erarbeitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 999 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße
Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1080 entstanden aus Vorlage: OF 262/6 vom 08.11.2021 Betreff: Nied: Heusingerstraße - Sicherung der Fußgänger und des Kreuzungsbereichs Bergmannweg/Ecke Heusingerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Markierungen zur Sicherung des Fußgängerdurchgangs zwischen den Hausnummern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c sichtbar auf dem Straßenbelag anzubringen, 2. rechts und links am Eingang bzw. Ausgang des vorgenannten Fußgängerdurchgangs Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern anzubringen, und 3. gegenüber des Fußgängerweges an der Ausfahrt aus dem Bergmannweg rechts in die Heusingerstraße die Schraffierung sichtbar zu erneuern und auf dem schraffierten Teil im Bereich des Halteverbots ebenfalls mindestens einen Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Zwischen den Häusern Heusingerstraße 67 und Oeserstraße 116c gibt es einen Fußgängerdurchgang. Dieser ist am Anfang in den Weg hinein zwar abgepollert, jedoch parken hier Fahrzeuge und behindern das Durchkommen der zu Fuß Gehenden, vor allem mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator und andere mobilitätseingeschränkte Personen. Dies kann nicht geduldet werden und bedarf einer dringenden Abhilfe. Das Anbringen eines Fahrradbügels in diesem Bereich würde ein Übriges zur Sicherheit und der Einschränkung von unrechtmäßig abgestellten Fahrzeugen beitragen. Gegenüber im Bereich des Halteverbots aus dem Bergmannweg kommend muss die Schraffierung stärker wieder hervorgehoben werden. Des Weiteren kann das verkehrswidrige Parken in diesem Bereich durch Anbringen von mindestens einem Fahrradbügel unterbunden werden und die Ausfahrt ist besser einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 616 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Nied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs Oeserstraße
Antrag vom 03.10.2021, OF 187/6 Betreff: Nied: Sichere Rad- und Fußwege auch in der Planungsstufe 1 der Umgestaltung des Bahnübergangs Oeserstraße Vorgang: NR 895/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortbeirat fragt den Magistrat, 1. wie werden im Detail die Rad- und Fußwege in der Planungsstufe 1 zur Umgestaltung des Bahnübergangs an der Oeserstraße ausgeführt? 2. Welche Radwegverbindungen sind im Bereich des Übergangs vorgesehen? 3. werden die Vorgaben des beschlossenen Antrags NR 895/2019 "Fahrradstadt Frankfurt" umgesetzt? Insbesondere: - 2,3 m Breite für Radwege - Bauliche Abtrennung von Gehweg, Radweg und KFZ-Fahrbahn - Ausreichend Platz für Fußwege, z.B. Begegnungsverkehr mit Kinderwagen oder Rollstuhl 4. wenn nicht, warum nicht? Begründung: Der Bahnübergang in der Oeserstraße wird in 3 Planungsstufen umgebaut, um schließlich sicher unter den Bahngleisen hindurch zukommen. In der ersten Stufe soll eine Entspannung der Verkehrssituation erfolgen. Dabei werden auch Rad - und Fußverkehr ebenerdig neu angeordnet, um schneller und sicherer die Bahngleise zu überqueren. Der Ortsbeirat möchte nun wissen, ob alle Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt wurden, denn bis zur Fertigstellung der Planungsstufe 2 voraussichtlich im Jahr 2024 muss auch der Rad- und Fußverkehr sicher und zügig über die Gleise kommen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 190 2021 Die Vorlage OF 187/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung) bei Abwesenheit FDP
Fahrradweg Römerhof
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 823 entstanden aus Vorlage: OF 147/2 vom 23.08.2021 Betreff: Fahrradweg Römerhof Der Magistrat wird gebeten, eine der zwei Autofahrspuren in einen (rot markierten) Fahrradstreifen umzuwandeln und einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu den parkenden Pkw einzuplanen (Dooring-Z one) und zu gewährleisten. Begründung: Auf dem circa 150 Meter langen Abschnitt der Straße Am Römerhof zwischen der Einmündung der Leonardo-da-Vinci-Allee und dem Wilhelmine-Reichard-Weg fehlt ein Radweg bzw. ein Fahrradstreifen. Der Abschnitt zwischen dem Katharinenkreisel und der Leonardo-da-Vinci-Allee weist mit einem (wenn auch holprigen) Radweg neben dem Fußweg eine eigene Infrastruktur auf. Ebenso kann man nach dem Wilhelmine-Reichard-Weg mit dem Rad auf dem Fußweg fahren (gemeinsame Nutzung). Aber der Bereich dazwischen ist ohne Fahrradspur geblieben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 170 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5882 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1
Ausweichflächen für den gesperrten Europagarten schaffen
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 696 entstanden aus Vorlage: OF 148/1 vom 15.08.2021 Betreff: Ausweichflächen für den gesperrten Europagarten schaffen Der Magistrat wird gebeten, den Bürgerinnen und Bürgern im Gallus, Europaviertel und der Kuhwaldsiedlung Ausweichflächen für den auf unabsehbare Zeit gesperrten Europagarten anzubieten. Hierfür soll die Planung des dritten Bauabschnitts zur Umgestaltung der Frankenallee sofort beginnen und die Umsetzung der Sanierung im östlichen Teil des Abschnitts zwischen Rebstöcker Straße und Quäkerplatz umgehend erfolgen. Der aufgrund der anstehenden Bauarbeiten zum Durchbruch des Homburger Damms wegfallende Spielplatz Ecke Frankenallee/Schloßborner Straße soll in den Bauabschnitt integriert werden, sodass die Spielmöglichkeiten für Kinder so kurz wie möglich beschnitten werden. Ferner soll geprüft werden, ob eine Entwicklung der Brache westlich des Wohnhochhauses "Axis" zwischen Europa-Allee und der Straße Am Römerhof als Freizeit- und Sportfläche beschleunigt umgesetzt werden kann. Bei der Gestaltung der Flächen sollen die Ideen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen aus der Nachbarschaft berücksichtigt werden. Begründung: Der Europagarten wird aufgrund vorhandener Mängel und des laufenden Rechtsstreits vermutlich noch viele Jahre gesperrt bleiben. Die Menschen wünschen sich mehr Freizeitflächen in der unmittelbaren Nachbarschaft. Der Nutzungsdruck in den vorhanden Pocketparks Gleisfeldpark und Lotte-Specht-Park, auf den Spielplätzen entlang der Frankenallee und in den vorhandenen Sportanlagen ist schon heute extrem hoch. Weitere Flächen für die Naherholung werden daher dringend benötigt. Daher sollen Brachflächen und noch neu zu gestaltende Flächen entlang der Frankenallee als Ausweichfläche nutzbar gemacht werden. Gerade die Brache am Ende der Europa-Allee, die aktuell als Park- und Lagerfläche genutzt wird, bietet hier ausreichend Platz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2254 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 0
Griesheim: Beleuchtung in der Autobahnunterführung (A 5) in der Oeserstraße installieren
Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 645 entstanden aus Vorlage: OF 127/6 vom 23.08.2021 Betreff: Griesheim: Beleuchtung in der Autobahnunterführung (A 5) in der Oeserstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, in der Oeserstraße in der Autobahnunterführung (A 5) eine ausreichende Beleuchtung zu installieren. Begründung: Die Autobahnunterführung scheint eine von wenigen Unterführungen in Frankfurt zu sein, die gar keine Innenbeleuchtung hat. Da die Unterführung auch von Rad fahrenden Kindern genutzt wird, welche zum Gymnasium Römerhof fahren, sollte sie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit innen ausreichend beleuchtet werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2283 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 91 52
Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 487 entstanden aus Vorlage: OF 70/2 vom 21.06.2021 Betreff: Rebstockpark als Erholungsgebiet schützen - unbefugte Zufahrten wirksam unterbinden Der Magistrat wird gebeten, die Poller an der Südseite des alten Rebstockparks, Einfahrt von der Straße Am Römerhof, aufzustellen und derart zu verschließen, dass nur Befugten die Zufahrt in den Park möglich ist. Begründung: Der alte Rebstockpark ist eine Grünanlage. Außerhalb der Messezeiten ist die Grünanlage nicht zu befahren, da dort vorgesehene Parkflächen ausnahmslos für Messezeiten vorgesehen sind. Die angrenzenden Kleingartenvereine sind von der Straße Am Römerhof aus anzufahren. Es besteht weder ein sachlicher Grund für eine Zufahrt durch den Park noch ist der Zufahrtsweg als Kfz-Zufahrt ausgewiesen (vgl. unten stehendes Bild der Beschilderung). Es sind bereits Poller vorhanden. Diese sind jedoch unverschlossen und können ohne große Mühe entfernt werden, was auch regelmäßig geschieht. Die Poller erfüllen im jetzigen Zustand ihre Sperrfunktion nicht. Die Poller sind aufzustellen und zu verschließen, um die Grünanlage als Erholungsgebiet vor Befahrung zu schützen. Beschilderung an der Einfahrt zum Rebstockpark Beschilderung und Zufahrt, Straße Am Römerhof, südliche Seite des alten Rebstockparks Am Boden liegender Poller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1792 Aktenzeichen: 67 0
Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen Falschparker
Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 365 entstanden aus Vorlage: OF 94/6 vom 13.06.2021 Betreff: Nied: Absicherung der Oeserstraße Einmündung Heusingerstraße gegen Falschparker Die o. g. Einmündung ist bereits zu beiden Seiten durch Fahrradbügel gegen Parken außerhalb der legalen Parkbuchten abgesichert. Leider quetschen Falschparker regelmäßig bis zu drei Autos pro Straßenseite an allen Seiten neben die Fahrradbügel, sodass diese unbenutzbar werden und der Gehweg teilweise vollständig blockiert ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Einmündung von der Heusingerstraße in die Oeserstraße durch weitere Maßnahmen gegen Falschparker abzusichern. Begründung: Durch das oben beschriebene Falschparken sind zu Fuß Gehende und auch Rad fahrende Kinder zum Ausweichen auf die Fahrbahn gezwungen. Bei der Ausfahrt aus der Heusingerstraße wird die Sicht auf die Oeserstraße eingeschränkt. Da es sich bei dieser Stelle für viele Kinder um den Schulweg zur Friedrich-List-Schule handelt, ist dies umso kritischer, deshalb sollte die Einmündung durch weitere Maßnahmen, wie z. B. Poller, abgesichert werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1863 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 3
Nutzlose Sperrgitter entfernen
Antrag vom 20.06.2021, OF 66/2 Betreff: Nutzlose Sperrgitter entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Rahmen der Beseitigung der Gefahrenstelle vor der Zufahrt zum Feldbahnmuseum (Antrag 12/2 vom 23.04.2021, geändert am 20.06.2021) die Sperrgitter, die entlang der Straße "Am Römerhof" östlich des Feldbahnmuseums auf der Straße wenige Zentimeter neben dem Bordstein in dichter Reihung installiert sind, entfernt werden können oder sollten. (Bildquelle: Antragsteller) Begründung: Die Gitter sind nutzlos und gefährden Fußgänger und Radfahrer, weil die Autofahrer ihre Parkplätze nur erreichen können, wenn sie den Fuß- und Radweg entlang fahren. Sie verengen die ohnehin nicht sehr breite Fahrbahn, ohne irgendeinem erkennbaren Zweck zu dienen. Die Art der Aufstellung erschwert auch die Straßenreinigung, so daß sich hier Müll ansammelt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.04.2021, OF 14/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 14/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 66/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Nied: Ist eine Wiederholung des Unfalls vom 07.05.2020 an der Bahnschranke in Nied aktuell ausgeschlossen? Ist der Stufenplan zur Beseitigung des Bahnübergangs in Nied noch im Zeitplan?
Antrag vom 17.05.2021, OF 47/6 Betreff: Nied: Ist eine Wiederholung des Unfalls vom 07.05.2020 an der Bahnschranke in Nied aktuell ausgeschlossen? Ist der Stufenplan zur Beseitigung des Bahnübergangs in Nied noch im Zeitplan? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen zum aktuellen Stand der Planungen zur stufenweisen Beseitigung des Bahnübergangs in Nied (Stufenmodell der DB Netz AG vom 06.10.2020) sowie über die aktuelle Sicherheit vor Ort gebeten: 1. Am 07.05.2020 kam es an der Bahnschranke in Nied zu einem furchtbaren Unfall, bei dem ein 16jähriges Mädchen verstarb. Was wurde bisher von Stadt und Bahn am Bahnübergang (BÜ) Nied getan, damit sich ein derartiger Unfall nicht wiederholt? 2. Laut Stufenmodell soll die technischen Sicherung des BÜ bis Ende 2021 verbessert werden. Ist die Realisierung von Stufe 1 noch im Zeitplan (Fertigstellung Ende 2021)? Wann wird mit den Arbeiten für diese erste Stufe begonnen und in welchem Zeitraum der BÜ für den Verkehr gesperrt? 3. Ist hinsichtlich der Verkehrsführung im Bereich Birminghamstraße / Oeserstraße eine Änderung geplant und falls ja, was soll wie geändert werden? 4. Gibt es hinsichtlich der Planungen zur zweiten Stufe (Unterführung für den Fuß- und Radverkehr) schon Planungsfortschritte im Vergleich zu Oktober 2020? Sind die Planungen für diese Unterführung noch im Zeitplan und die bisher geplante Fertigstellung in 2023/24 realistisch? 5. Wann wird mit dem Abschluss der Entwurfsplanungen für die 2. und 3. Stufe des Stufenmodells gerechnet? 6. Bei welchen Themen werden die größten Risiken für die Einhaltung des Zeitplans für die drei Stufen gesehen? Gibt es aktuell Probleme, bei denen die Stadt nicht weiterkommt? 7. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat automatisch alle 4 Monate über den aktuellen Stand der Planungen zur Beseitigung des BÜ Nied zu berichten. Begründung: Der furchtbare Unfall an der Bahnschranke in Nied vom 07.05.2020 ist nunmehr 1 Jahr her. Damals öffneten sich die Schranken und es kam ein Zug. Dieser schlimme Fehler ist am BÜ Nied in den letzten 13 Jahren mindestens schon drei Mal passiert, ist also keine Seltenheit. Bisher ist aber am BÜ scheinbar nichts geschehen. Der Bevölkerung ist weiterhin die Ursache für den Unfall nicht bekannt. Auch ist unbekannt, welche Vorkehrungen die Bahn nach Wiedereröffnung der Bahnstrecke im Juli 2020 getroffen hat, damit sich dieser Unfall nicht wiederholt. Auch das Aufschlagen der Schranken auf Autodächer passiert weiterhin regelmäßig. Die Frage der Menschen lautet: Geht von den Schranken aktuell weiterhin eine große Gefahr aus oder mit welchen Sicherheitsvorkehrungen hat die Bahn auf den Unfall reagiert. Im Oktober 2020 wurde die Bevölkerung vom Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn und Verkehrsdezernent Klaus Oesterling über das 3-Stufen-Modell zur vollständigen Beseitigung des BÜ Nied informiert. Gemäß der 1. Stufe dieses Modells soll der BÜ bis Ende 2021 modernisiert und technisch verbessert werden. Da wir schon Mai 2021 haben, sollte die Bevölkerung nun zügig informiert werden, wann und für wie lange der BÜ für diese Arbeiten gesperrt wird. Da die Planung der vollständigen Beseitigung des BÜ Nied in den letzten Jahrzehnten mehrmals verschoben worden ist, sollte zudem nun für die Bevölkerung mehr Transparenz geschaffen werden durch regelmäßige Updates zur Planung der Baumaßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 21 2021 Die Vorlage OF 47/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Öffnung der öffentlichen Toiletten im Rebstockpark
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 133 entstanden aus Vorlage: OF 19/2 vom 23.04.2021 Betreff: Öffnung der öffentlichen Toiletten im Rebstockpark Der Magistrat wird gebeten, die aktuell, während der Coronapandemie, geschlossenen öffentlichen Toiletten im Rebstockpark, Max-Pruss-Straße/Parkplatz Messe, zu öffnen. Begründung: Erfreulicherweise wird in der Coronapandemie, sowieso insbesondere am Wochenende, der Rebstockpark von überdurchschnittlich vielen Bockenheimerinnen bzw. Bockenheimern zum Spaziergang genutzt. Auch die Toiletten in der nahe gelegenen Tankstelle sind geschlossen. Spaziergänger, aber auch Autobahnnutzer (Reisende) entrichten ihre Notdurft an den Zäunen der Schrebergärten bzw. frei im Rebstockpark. Zwei Punkte dazu schmälern die Qualität des Naturerlebnisses der Parkbenutzer, zumeist Familien/Bockenheimer, erheblich. Zum einen die eigene Not nicht verrichten zu können, zum anderen die andere Not zu beobachten oder aufzufinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1356 Aktenzeichen: 91 22
Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 131 entstanden aus Vorlage: OF 11/2 vom 23.04.2021 Betreff: Verkehrsberuhigung/Entschleunigung in der Straße Zum Rebstockbad Vorgang: OM 6065/20 OBR 2; ST 1554/20; OM 7082/21 OBR 2 1. Der Magistrat wird in Ergänzung der Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082, gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Straße Zum Rebstockbad Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Verkehrsberuhigung infrage kommen, um insbesondere mit Blick auf das nahe Wohngebiet tragische Unfälle, wie im Herbst 2020, durch diese Maßnahmen möglichst zu vermeiden. 2. Hierzu wird der Magistrat gebeten, eine Verkehrszählung und -messung in Zeiten von relevanten Verkehrsaufkommen in der Straße Zum Rebstockbad durchzuführen. 3. Sodann wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob eine Verkehrsberuhigung durch Umleitung des Durchgangsverkehrs via Variante 2 (siehe Bild 1) statt der bislang zu häufig befahrenen Variante 1 (Bild 2) umgesetzt werden kann; b) ob im Bereich des Schwimmbads eine Verkehrsberuhigung durch Bremsschwellen, eine feste Geschwindigkeitskontrollanlage ("Blitzer") sowie entsprechende Beschilderung umgesetzt werden kann. Begründung: Vom Schwimmbad/Richtung Römerhof kommend, biegt die Straße leicht nach rechts und ist daher schwer einsehbar, insbesondere mit überhöhter Geschwindigkeit, in den Bereichen des Übergangs alter und neuer Rebstockpark, Ausfahrt vom Parkplatz des Schwimmbades sowie vor der Flüchtlingsunterkunft. Hier ist es im Verlauf der Jahre zu mehreren Unfällen bekommen, im Herbst 2020 wurde ein Dreijähriger schwer verletzt. "Raserinnen" bzw. "Raser" nutzen diese Straße häufig. In der Straße Zum Rebstockbad befindet sich der Übergang vom alten zum neuen Rebstockpark, den sehr viele Familien tagtäglich nutzen. Zudem ist hier eine Flüchtlingsunterkunft mit vielen Kindern, deren Schulweg hier entlang und über die Straße führt. Im Bereich der Variante 2 statt Variante 1 im Bild (siehe Bilder 1 und 2) sind kaum Wohnungen und sehr wenig Publikumsverkehr, insbesondere sind dort keine Kindergärten. Bild 1 (Variante 2) Bild 2 (Variante 1) Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1369 Aktenzeichen: 66 2
Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29
Anregung vom 04.05.2021, OA 1 entstanden aus Vorlage: OF 31/6 vom 04.05.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Verlagerung des Linienwegs der Linien M55 und 50 nach Westen überdenken Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 Vorgang: OA 663/21 OBR 6 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 ("Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Frankfurter Busverkehr"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58, wie in der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, beschlossen, wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Begründung: Mit der Anregung vom 19.01.2021, OA 663, hat der Ortsbeirat 6 bereits einstimmig beschlossen, dass Linienführungen entsprechend überprüft werden sollen, da der Ortsbeirat befürchtet, dass sich durch die vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern wird: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 29 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2021, OA 663 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.05.2021, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 29 und OA 1 = Ablehnung) IBF (M 29 = Enthaltung, OA 1 = Annahme) Gartenpartei (M 29 und OA 1 = Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 2: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Gartenpartei (= Enthaltung) 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.05.2021, TO II, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage M 29 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF-BIG, IBF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung), BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 53, 2. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.05.2021
Sichere Fuß- und Radwegverbindung für den Rebstockpark
Antrag vom 23.04.2021, OF 16/2 Betreff: Sichere Fuß- und Radwegverbindung für den Rebstockpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die auf Dauer untragbare und gefährliche Situation für Fußgänger und Radfahrer, die zwischen altem und neuem Teil des Rebstockparks wechseln wollen, nachhaltig behoben werden kann. Dabei sind die drei möglichen Lösungen - Ampelanlage (ggf. durch Passanten wahlgesteuert), - Brücke, und - Unterführung gegeneinander abzuwägen und insbesondere zu bedenken, - ob im Zusammenhang mit dem Neubau des Rebstockbades logistische und finanzielle Synergieen genutzt werden können. Zu bedenken ist dabei, daß wegen des besonders in den Sommermonaten teilweise sehr starken Fuß- und Rad-Passantenverkehrs eine Ampelanlage im Interesse eines zügigen Verkehrs auf der Straße "Zum Rebstockbad" und der Zufahrtstraße zu den Messeparkhäusern vermutlich nur eine suboptimale Lösung bietet. Begründung: Der alte und der neue Teil des Rebstockparks sind lediglich durch einen einzigen schmalen ungesicherten Übergang über die Straße zum Rebstockbad und die parallel verlaufende Straße zum Messeparkhaus Rebstock bzw. zum Messegelände miteinander verbunden. Die Straße zum Rebstockbad wird von Autofahrern insbesondere als Zufahrt zum Rebstockbad, zum Autobahnanschluss West sowie in/aus Richtung Nied/Höchst genutzt. Vor wenigen Monaten wurde hier ein Kleinkind überfahren. Die Straße zum Messeparkhaus Rebstock und weiter zum eigentlichen Messegelände ist an Veranstaltungstagen für PKW reserviert und wird für den Messeauf- und -abbau von Kleintransportern und LKW befahren. An solchen Tagen wird der Übergang zwischen dem alten und dem neuen Rebstockpark rund um die Uhr vollständig gesperrt, was für die betroffenen Bürger als unzulässige Einschränkung ihrer Freizügigkeit inakzeptabel ist. Der Park selbst wird sommers wie winters sehr stark frequentiert (Spaziergänger mit und ohne Kind, Hund, Kinderwagen; Rad- und Rollstuhlfahrer; Bewohner des benachbarten Altenheims sowie des Flüchtlingsheims; Sportgruppen), zumal der sogenannte Europagarten von den Bewohnern des Europaviertels sowie des angrenzenden Gallusviertels seit Jahren immer noch nicht genutzt werden kann. Der Übergang zwischen altem und neuem Rebstockpark wird darüber hinaus u. a. von Besuchern des Rebstockbads und der Messe, Schülern des Gymnasiums Römerhof, Radfahrern in/aus Richtung Nied und Höchst, Rödelheim, von und zur Nidda benutzt. Es ist dringend notwendig, eine gesicherte, ganzjährig ununterbrochen nutzbare Verbindung zwischen den beiden Parkteilen herzustellen. Dies sollte rechtzeitig vor Abriss und Neubau des Rebstockbads in Angriff genommen werden, da während dieser Phasen mit einem erhöhten LKW-Verkehr zu rechnen ist. Unter Berücksichtigung des in den kommenden Jahren kräftig zunehmenden Autoverkehrs (weitere Bebauung im Europaviertel und entlang der Straße am Römerhof; neues Rebstockbad) sowie der Interessen der Messegesellschaft kommt für den kreuzenden Personen- und Radverkehr sowie für Fahrzeuge des Grünflächenamtes sinnvoll eigentlich nur eine breite Unter- oder Überführung infrage. Da - wie oben dargestellt - sowohl Besucher des Rebstockbads als auch Messebesucher die künftige Unterführung nutzen werden - und da auch der Messezufahrtsverkehr dadurch entspannt wird, könnten die Messegesellschaft und die Betreibergesellschaft des Rebstockbads an den Kosten beteiligt werden. Die hier befindliche Bushaltestelle wird nicht im Linienverkehr genutzt, sondern nur als betriebliche Bedarfshaltestelle. (Bildquelle: Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 16/2 wurde zurückgezogen.
Pollerwald lichten
Antrag vom 23.04.2021, OF 15/2 Betreff: Pollerwald lichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, daß der Pollerwald an der Straße "Am Römerhof" westlich des TÜV stark gelichtet oder wenn möglich völlig entfernt wird. (Bildquelle: Antragsteller) Begründung: Die zahlreichen Poller machen die Situation dort für Radfahrer und Fußgänger unübersichtlich und gefährlich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 2 am 10.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 15/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 15/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 15/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163
Anregung vom 19.01.2021, OA 663 entstanden aus Vorlage: OF 1469/6 vom 17.01.2021 Betreff: Höchst und Sossenheim: Geplante Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 überdenken Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.03.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 ("Neuaufstellung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main"), wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat dahin gehend auf traffiQ einwirkt, die Planungen hinsichtlich der Buslinien 50, 55/M55 und 58 wie folgt zu prüfen: 1. Die Linienführung für die Buslinie 50 bleibt ab Siegener Straße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin durch Sossenheim (über Alt-Sossenheim und Westerbachstraße). 2. Die Linienführung für die Buslinie 55/M55 bleibt zwischen Sossenheim Bahnhof und Zuckschwerdtstraße bestehen, das heißt, sie erfolgt weiterhin über die Kurmainzer Straße. 3. Die Taktung für die Buslinie 58 bleibt grundsätzlich bestehen, ebenso wie die jetzige Linienführung zwischen Bahnhof Höchst und Eschborn. Der Magistrat wird gebeten, auf traffiQ dahin gehend einzuwirken, dass die geplanten Änderungen im Vorfeld dem Ortsbeirat vorgestellt werden und gemeinsam Lösungen gefunden werden. Begründung: Durch die in dem Nahverkehrsplan 2025+ vorgestellten Änderungen hinsichtlich der Linienführungen und Taktung für die Buslinien 50, 55/M55 und 58 würde sich die Anbindung der Menschen in Sossenheim an den ÖPNV voraussichtlich verschlechtern: - Durch die geplante neue Linienführung der Buslinie 50 über die Siegener Straße wird der östliche Teil Sossenheims (ab Siegener Straße) nur noch von der Buslinie 55/M55 bedient. Hierzu zählen auch Wohnsiedlungen mit vielen Menschen, wie bspw. die Carl-Sonnenschein-Siedlung. Die Verbindung in Richtung Rebstockbad würde entfallen. - Ein großes Problem bei der geplanten neuen Linienführung der Buslinie 55/M55 besteht darin, dass die neue Strecke (über Windthorststraße) über den Bahnübergang am Sossenheimer Bahnhof führt. Im Hinblick darauf, dass nach aktuellem Stand die Regionaltangente West (RTW) an dieser Stelle nach Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) fahren muss, ist leider mit langen Schließzeiten zu rechnen (Eine Lösung hierfür gibt es bislang leider noch nicht.). Dies wird sich dann auch erheblich auf die Fahrtzeiten und die Zuverlässigkeit der Buslinie 55/M55 auswirken (vergleichbar mit der Buslinie 59, die über den Bahnübergang Oeserstraße fahren muss). Zudem wäre die Anbindung der Kurmainzer Straße (mit zwei Altenwohnanlagen) eingeschränkt und auch die Verbindung für die Schülerinnen und Schüler der Helene-Lange-Schule und der IGS 15 würde sich verschlechtern. Die Begründung der neuen Linienführung mit dem neuen Haupteingang des Klinikums Höchst und der Bedienung des Höchster Friedhofs ist hingegen nicht nachvollziehbar. Der neue Haupteingang des Klinikums Höchst ist über den neuen Haltepunkt der RTW ebenso zu erreichen wie von der aktuellen Bushaltestelle "Friedhof Kurmainzer Straße", und die Anbindung des Höchster Friedhofs erfolgt über die Buslinie 50. - Die Taktung der Buslinie 58 soll künftig auf schulverkehrsrelevante Fahrten eingeschränkt werden. Dabei wird nicht berücksichtigt, dass die Buslinie nicht nur für Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen Eschborn und Sossenheim (dem Frankfurter Westen) darstellt, sondern auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch bei Schülerinnen und Schülern stellt sich die Frage nach der Verbindung außerhalb der Hauptzeiten (Schulanfang und Schulschluss). Es ist wünschenswert, dass traffiQ zusammen mit dem Ortsbeirat nach entsprechenden Lösungen sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.05.2021, OA 1 Antrag vom 04.05.2021, OF 31/6 Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 292 Anfrage vom 03.09.2021, A 26 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 20.01.2021 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 92 11
Erneuerung der Bänke im alten Rebstockpark
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7087 entstanden aus Vorlage: OF 1284/2 vom 31.12.2020 Betreff: Erneuerung der Bänke im alten Rebstockpark Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat die Bänke im alten Rebstockpark erneuert hat. Der Magistrat möge aber bitte berichten, aus welchen Gründen die fünf Bänke bzw. Stellplätze für Bänke mit Blick auf die Max-Pruss-Straße auf dem Weg durch das kleine Wäldchen von der Maßnahme ausgenommen worden sind. Der Magistrat wird gebeten , hier den Austausch auch noch durchzuführen. Begründung: Die Bänke werden gut angenommen und sind in einem sehr schlechten Zustand bzw. gar nicht mehr vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 918 Aktenzeichen: 67 0
Tempo 30 und Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum Rebstockbad
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082 entstanden aus Vorlage: OF 1265/2 vom 11.12.2020 Betreff: Tempo 30 und Schaffung fußgängerfreundlicher Übergänge auf der Straße Zum Rebstockbad Vorgang: OM 6065/20 OBR 2; ST 1554/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der gesamten Straße Zum Rebstockbad Tempo 30 einzuführen und 2. zeitnah die Anregung OM 6065 aufzugreifen und fußgängerfreundliche Übergänge über die Straße einzurichten. Begründung: Handlungsbedarf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Antrag vom 23.04.2021, OF 11/2 Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 131 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1070 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Aktenzeichen: 32 1
Quietschen der Straßenbahnen auf der Linie 17 in den Kurven Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Römerhof und An der Dammheide/Voltastraße verringern
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7075 entstanden aus Vorlage: OF 1277/2 vom 31.12.2020 Betreff: Quietschen der Straßenbahnen auf der Linie 17 in den Kurven Leonardo-da-Vinci-Allee/Am Römerhof und An der Dammheide/Voltastraße verringern Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen und diese aufzufordern, einen ausreichenden Turnus für das Schienenbenetzungsfahrzeug auf der Linie 17 sicherzustellen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen seitens der VGF beantworten zu lassen: 1. Wie oft wurde das Schienenbenetzungsfahrzeug im Jahr 2020 auf der Linie 17 eingesetzt? 2. Welcher Turnus ist seitens der VGF vorgesehen? 3. Welche Maßnahmen wurden in der Vergangenheit an den Straßenbahnfahrzeugen selbst vorgenommen, um den Lärm beim Kurvenfahren zu vermindern? 4. Welche weitergehenden technischen Maßnahmen sind grundsätzlich möglich, um die Lärmemissionen der Bahn beim Kurvenfahren zu verringern? 5. Besteht die Möglichkeit, dass die Bürger neben dem Onlinebeschwerdeportal auch einen direkten telefonischen Ansprechpartner bei der VGF bekommen können, um nicht über das traffiQ-Servicecenter gehen zu müssen? Begründung: Anwohner haben seitens traffiQ/VGF auf Nachfrage nur schleppende Informationen zum Einsatz des Schienenbenetzungsfahrzeugs auf der Linie 17 erhalten und wurden darüber hinaus informiert, dass es in der näheren Vergangenheit zu technischen Schwierigkeiten mit dem Fahrzeug kam, sodass es zeitweise nicht eingesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2122 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 2 am 07.06.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 2 am 05.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 2 am 13.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11
Die Stadt vom Grün her denken: „Am Römerhof“ zeitgemäß und zukunftsfähig planen
Antrag vom 31.12.2020, OF 1283/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken: "Am Römerhof" zeitgemäß und zukunftsfähig planen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 5436/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie das Neubaugebiet "Am Römerhof" möglichst CO2-neutral und den Herausforderungen der Klimakatastrophe angepasst, geplant und erschlossen werden kann. Dabei sind externe Expert*innen mit einzubinden. Die Konzeption soll auch bestehende, umliegende Quartiere mit einbeziehen. In den Planungen soll unter anderem berücksichtigt werden: - Brauchwassernutzung und Regenwasserleitsysteme, die das überschüssige Regenwasser gezielt nicht in die Kanalisation, sondern zu Bäumen und Rückhalteflächen leiten - Durchgehende Fassaden- und Dachbegrünung in Kombination mit Solaranlagen - Urban Gardening auf Dächern, die nicht für Solaranlagen genutzt werden können und auf Teilen der nicht bebauten Flächen am Boden - Mindestens Passivhausstandard und "Sonnenhaus"-Konzept von Prof. Timo Leukefeld - möglichst klimaschonende Bauweise und Verwendung von Baumaterialien und Bauteilen, die wiederverwendet werden können, wenn die Gebäude dereinst zurückgebaut werden - Holzbauweise, weitgehender Verzicht auf Beton bzw. Nutzung von recyceltem Beton - natürliche Dämmstoffe statt erdölbasierter Stoffe bzw. Nutzung von Fassadenbegrünung zur Wärmedämmung - Nutzungsmöglichkeit für Geothermie - Anlage der Baumscheiben im Straßenbereich nach dem Prinzip der Schwammstadt - Elektromobilität und Carsharing - Lastentaxissystem und Radabstellanlagen an den Straßen - Klein-Windkraftanlagen - Anlegen kleiner Wasserflächen, Miniwälder und Kleinstbiotope in den Grünbereichen Neben einer schriftlichen Fassung ist das Konzept den Bürger*innen im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vorzustellen. Begründung: "Am Römerhof" muss es gelingen ein Neubaugebiet zeitgemäß und den aktuellen Herausforderungen angepasst zu planen und zu entwickeln. Die Errichtung von Brauchwassersystemen ist gemäß Stadtverordnetenbeschluss vom 26.03.2020 (§ 5436) in neuen Baugebieten grundsätzlich vorzusehen. Eine Dachbegrünung mit darüberstehender Photovoltaik-Anlage führt zu einen Doppeleffekt von Energieproduktion und Kühlung des Gebäudes und bietet Kleinlebewesen darüber hinaus noch einen Lebensraum. Sämtliche Gebäude müssen mindestens im Passivhausstandard errichtet werden. Unbedingt zu prüfen ist hierbei, ob das "Sonnenhaus"-Konzept von Prof. Leukefeld großflächig umgesetzt werden kann. Mit diesem Konzept produzieren die Gebäude nicht nur rund 70% des Energiebedarfs selbst, sondern für die Bewohner*innen kann eine günstige Pauschalmiete inklusive einer Energie-Flatrate (verbrauchsabhängige Betriebs- und Nebenkosten fallen nicht mehr an) ermöglicht werden: https://www.fr.de/wirtschaft/miete-inclusive-11417393.html Sogar Ladepunkte für E-Fahrzeuge können darüber betrieben werden. Geothermie bietet eine gute Weiterentwicklung zum Plusenergiehaus. Holzbauweise und Bauten aus recyceltem Beton sind nachhaltiger als reine Betonbauten. Im Bereich von Klein-Windkraftanlagen hat sich in den vergangenen Jahren sehr viel getan, so dass deren Einsatzmöglichkeiten unbedingt geprüft werden muss (siehe hierzu beispielgebend: Daniel Hautmann, Windkraft neu gedacht oder auch https://www.klein-windkraftanlagen.com). Die Chancen mit dem Baugebiet "Am Römerhof" ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Baugebiet umzusetzen darf nicht fahrlässig verspielt werden. Daher kann das geforderte Konzept, in das unbedingt externe Expert*innen einzubinden sind, nur ein erster, aber sehr wichtiger Schritt sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1283/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1283/2 wurde zurückgezogen.
Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6972 entstanden aus Vorlage: OF 1235/2 vom 13.11.2020 Betreff: Messeparkhaus Rebstock zeitnah für P+R nutzen Vorgang: OM 5458/19 OBR 2; ST 591/20 Der Magistrat wird gebeten, mit der Messe Frankfurt GmbH über die Nutzung des Parkhauses für P+R zu verhandeln, geeignete (Express-) Buslinien einzurichten und die für eine effiziente Routenführung notwendigen verkehrlichen Maßnahmen umzusetzen. Diese können beispielsweise - bis 2025, oder auch darüber hinaus - über die Schmidtstraße auf die Mainzer Landstraße, über die Europa-Allee oder über die B 44 in Richtung Innenstadt führen. Begründung: In der Stellungnahme ST 591 hat der Magistrat in Aussicht gestellt, dass das Messeparkhaus grundsätzlich für P+R nutzbar wäre. Um die verkehrliche und umweltbezogene Situation zu verbessern, wäre es wünschenswert, im Westen Frankfurts nicht erst im Jahr 2025 nach der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 mit P+R anzufangen, sondern möglichst frühzeitig. Der Ortsbeirat teilt die Auffassung des Magistrats, dass P+R bestenfalls direkt am Wohnort der Pendler beginnt, jedoch hält er es nicht für realistisch, dass die umliegenden Städte und Gemeinden in Kürze die benötigten Kapazitäten aufbauen. Daher wäre es eine kostengünstige Idee, das bestehende Parkhaus an der Messe (und gegebenenfalls umliegende Messeparkplätze) zu nutzen. Besser parken Fahrzeuge dort als in der überfüllten Innenstadt. Auch zu Messezeiten besteht immer ein Pendelverkehr vom Parkhaus zur Messe. Direkt an der A 648 gelegen, ist es direkt an die Autobahn angebunden. Mit der Fertigstellung der U-Bahn-Linie U 5 hätte es ab circa 2025 auch einen U-Bahn-Anschluss. Schon jetzt fahren diverse Buslinien (34, 46, 50, 52) über die Straße Am Römerhof am Parkhaus vorbei. Mit dem Bau des Römerhof-Quartiers würde durch die dann dort wohnende Bevölkerung sowieso mehr Kapazität an ÖPNV benötigt, sodass ein Ausbau der Buslinien mit Verbindung in die Innenstadt, oder auch in andere Richtungen (Nied, Bockenheim, Gallus), durchaus Sinn ergeben würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5458 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 591 Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 720 Antrag vom 21.05.2021, OF 35/2 Auskunftsersuchen vom 07.06.2021, V 34 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Schließzeiten am Bahnübergang optimieren
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6901 entstanden aus Vorlage: OF 1414/6 vom 06.11.2020 Betreff: Nied: Schließzeiten am Bahnübergang optimieren Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Deutschen Bahn an Lösungen für kürzere Schließzeiten der Schranken am Bahnübergang Nied (insbesondere in den Hauptverkehrszeiten am Vormittag und am Nachmittag) zu arbeiten, ohne dass dabei der S-Bahn-Verkehr beeinträchtigt wird (bspw. durch Verlagerungen). In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. durch welche Maßnahmen der Deutschen Bahn erreicht wurde, dass am 22. Oktober 2020 (während einer Aktion der Bürgerinitiative "Die Schranke muss weg") die Schranken offensichtlich deutlich häufiger und länger geöffnet waren als an anderen vergleichbaren Tagen; 2. inwieweit diese Maßnahmen auch in Zukunft regelmäßig umgesetzt werden können, um die Situation an dem Bahnübergang zumindest im Hinblick auf die langen Schließzeiten etwas zu entspannen. Begründung: Täglich müssen Menschen in Nied aufgrund der langen Schließzeiten lange warten, bis sie den Bahnübergang überqueren können, und es bilden sich lange Staus, insbesondere in den Hauptverkehrszeiten. In Spitzenzeiten wurden Schließzeiten von bis zu 52 Minuten innerhalb einer Stunde (in Summe) beobachtet, dabei sind die Schranken teilweise 15 bis 20 Minuten am Stück geschlossen. Die Situation ist entsprechend oft sehr angespannt und führt immer wieder auch zu gefährlichen Situationen. Nun wurde am 22. Oktober 2020 während einer Aktion der Bürgerinitiative "Die Schranke muss weg" beobachtet, dass die Schließzeiten erheblich kürzer waren als sonst. Es scheint, als könnten die Züge effizienter über den Bahnübergang Nied gelenkt werden, sodass die Schranken länger geöffnet sind und keine oder kaum Staus in der Oeserstraße entstehen. Vor dem Hintergrund, dass die Menschen in Nied noch einige Jahre mit dem Bahnübergang leben müssen, sollte jede kurzfristig umsetzbare Möglichkeit zur Optimierung ernsthaft geprüft werden. Dabei darf es jedoch keine Beeinträchtigung der S-Bahn-Verbindung zwischen Höchst und der Innenstadt geben. Eine Verlagerung von Fahrten darf dabei nicht zulasten der S-Bahn-Verbindungen gehen. Wenn es wirksame und sichere Möglichkeiten gibt, die Schließzeiten effizienter zu gestalten, sollten diese auch umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 680 Aktenzeichen: 66 2
Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum „Schmidtkreisel“
Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6405 entstanden aus Vorlage: OF 1112/2 vom 29.07.2020 Betreff: Sicherung des Schulwegs zum Gymnasium Römerhof durch Anbringung von Tempo-30-Schildern auf der Straße Am Römerhof von der Einmündung Oeserstraße bis zum "Schmidtkreisel" Der Magistrat wird beauftragt, auf der Straße Am Römerhof im Bereich zwischen der Oeserstraße und dem "Schmidtk reisel", auf dem zur Schulwegsicherung Tempo 30 gilt, ausreichend Tempo-30-Schilder aufzustellen und entsprechende Hinweise auf der Fahrbahn anzubringen. Begründung: Auf der Straße Am Römerhof gilt zur Schulwegsicherung des Gymnasiums Römerhof Tempo 30. Aus Richtung "Schmidtkreisel" sind nach Einmündung in die Straße Am Römerhof in etwas größerem Abstand Tempo-30-Schilder und eine Fahrbahnmarkierung mit Tempo 30 angebracht. Aus Richtung Oeserstraße ist das erste Tempo-30-Schild erst hinter dem Gymnasium angebracht. Aufgrund der Länge der Straße ist die bis dahin zu fahrende Strecke schon recht lang. Um die Schülerinnen und Schüler ausreichend auf ihrem Schulweg zu schützen, ist es dringend erforderlich, die Aufstellung der entsprechenden Verkehrsschilder und die Abmarkierung der Fahrbahn direkt nach den Straßeneinmündungen der Oeserstraße und des "Schmidtkreisels" vorzunehmen. Als Hinweis für den angemessenen Abstand können dabei die auf der Straße sehr zahlreich vorhandenen Verkehrsschilder (Überholverbot für zweiachsige Fahrzeuge und absolutes Halteverbot) dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1988 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Glascontainer Oeserstraße 130 unter die Erde legen
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6349 entstanden aus Vorlage: OF 1330/6 vom 30.07.2020 Betreff: Nied: Glascontainer Oeserstraße 130 unter die Erde legen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Glascontainer in der Oeserstraße 130 durch einen Unterflurcontainer ausgetauscht werden kann, a lternativ wäre eine Versetzung zu prüfen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich über die häufige Missachtung der Einwurfzeiten und die damit verbundene Lärmbelästigung in Nachtstunden und an Wochenenden. Zudem verstärkt sich "durch seinen ungünstigen Standort gegenüber den zwei Mehrfamilienhäusern der Geräuschpegel im Innenhof der zwei Häuser immens", wie ein Anwohner dem Ortsbeirat schildert. Unterflurcontainer schlucken deutlich mehr Einwurflärm und verringern die Lärmbelästigung. Sollte es baulich nicht möglich sein, an dieser Stelle in die Erde zu gehen, sollte geprüft werden, ob eine Versetzung die erwünschte Erleichterung bringen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2021, ST 574 Antrag vom 17.04.2021, OF 11/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6340 entstanden aus Vorlage: OF 1378/1 vom 25.07.2020 Betreff: Bolzplätze für Kinder und Jugendliche frei halten Nördlich der Mainzer Landstraße zwischen Skyline Plaza und Tel-Aviv-Platz gibt es lediglich zwei für Kinder bespielbare Bolzplätze: An der Niedernhausener Straße (im Europagarten in der Verlängerung der Schwalbacher Straße) und am Lotte-Specht-Park/Idsteiner Straße. Beide Plätze sind ausgewiesen als Spielflächen für Kinder bis 14 Jahre. Für diese Altersgruppe stehen darüber hinaus keine weiteren Spielflächen zur Verfügung. Aus diesem Grund ist es besonders wichtig, den Kindern dieser Altersgruppe "ihre" Freiflächen gegen die Übernahme durch rücksichtslose Erwachsene zu sichern. In den vergangenen Jahren hat die Abstimmung zwischen Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zur Nutzung der Bolzplätze recht gut geklappt: An der Idsteiner Straße bolzen eher jüngere Kinder, auf dem Platz am Europagarten eher Kinder über zehn Jahre. An Abenden wurden die Plätze dann auch häufiger mal von Gruppen älterer Jugendlicher genutzt. Nach Aussagen von Eltern und nach eigener Beobachtung haben sich die unterschiedlichen Altersgruppen die Plätze recht konfliktfrei geteilt und auch mal altersübergreifend friedlich gespielt. Die Situation hat sich mit Beginn des Sommers gravierend geändert. Der Bolzplatz am Europagarten wird an vielen Sonn- und Feiertagen und oft schon ab 10:00 Uhr morgens bis nach Sonnenuntergang von Männern der Altersgruppe circa 25 bis 40 Jahre dauerhaft belegt. Kinder, die den Platz nutzen wollen, können sich gegen das Spiel der Männer nicht behaupten oder werden gar nicht auf den Platz gelassen. Wenn Eltern sich einschalten, werden sie ignoriert oder aggressiv angegangen. Nach Beobachtungen handelt es sich um fünf bis sechs Männermannschaften, deren Mitglieder zum Teil mit dem Pkw anreisen. Es ist der Eindruck entstanden, dass einige Männer, die in der Nähe wohnen, den Bolzplatz entdeckt haben und sich hier mit Freunden aus dem weiteren Stadt- und Rhein-Main-Gebiet (Nummernschilder der Pkw) treffen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. täglich vorbeizufahren, die Situation zu prüfen und die Erwachsenen zum Verlassen der Bolzplätze aufzufordern; 2. die Regeln zur Nutzung der Bolzplätze, d. h. die städtischen Regeln der Grünflächensatzung durchzusetzen; 3. die Nutzer dieser für Kinder bis 14 Jahre ausgeschilderten Bolzplätze hinzuweisen auf das nur circa einen Kilometer oder 15 Gehminuten entfernte Gelände für Ballspiele im neuen Rebstockpark, das Erwachsene gerne nutzen können. Begründung: In Flyern stellt das Grünflächenamt klar: "Wer sich nicht an die Regeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. In besonders schwerwiegenden oder wiederholten Fällen sogar mit einem Verweis aus der öffentlichen Grünanlage und einem Betretungsverbot." Was nützen Regeln, die nicht durchgesetzt werden? Im Falle des Bolzplatzes im Europagarten kommt erschwerend hinzu, dass sich die Stadt in einem Rechtsstreit mit Anwohnern befindet. Diese verklagen die Stadt auf Durchsetzung der Regeln zur Nutzung des Bolzplatzes - "bis 20:00 Uhr - Kinder bis 14 Jahre". Die faktische Duldung der Nutzung der Anlage durch lautstarke Gruppen männlicher Erwachsener liefert den Anwohnenden gute Argumente zur Schließung der Anlage. Dies umso mehr, als zusätzlich Musikanlagen mit lauten und harten Beats den Spielern (und der Nachbarschaft) einheizen. Die Kinder aus den anliegenden Gebieten sind von der Situation sehr frustriert. Die Kinder kommen mit ihren Bällen an, stehen eine Weile am Zaun, warten dass man sie spielen lässt - und ziehen dann irgendwann unverrichteter Dinge ab. Eine Gruppe hoffnungsvoller Nachwuchsfußballer von sechs- bis neunjährigen aus der Wohnanlage Schwalbacher Straße wurde so vertrieben, und auch Väter, die freundlich die Situation klären wollten, waren nicht erfolgreich. Im neuen Rebstockpark, zwischen den Straßen Am Römerhof und Zum Rebstockbad, befindet sich ein Gelände, das für Ballspiele freigegeben ist. Es handelt sich um einen lang gezogenen "Graben", zum Teil eingefasst von Terrassen zum Sitzen, der sich hervorragend für Mannschaftsspiele eignet. Da das Gelände nicht an Wohnbebauung grenzt, stört die musikalische Untermalung der sportlichen Aktivitäten auch kaum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2088 Aktenzeichen: 67 2
Rennstrecke Europa-Allee entschleunigen - keine Funmeile für Raser, Tuner und Poser dulden
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6338 entstanden aus Vorlage: OF 1376/1 vom 25.07.2020 Betreff: Rennstrecke Europa-Allee entschleunigen - keine Funmeile für Raser, Tuner und Poser dulden Die Europa-Allee hat sich offensichtlich in einschlägigen Kreisen als ideale Strecke für Rennen und zum Austesten der Soundeffekte herumgesprochen. Insbesondere der Tunnel unter dem Europagarten in Kombination mit einer schnurgerade verlaufenden Straße bietet der Szene gute Bedingungen. Im Vergleich mit den Vorjahren hat sich das Problem enorm verschlechtert, und die Szene tritt auch tagsüber deutlich selbstbewusst auf, öffentlich und unbeeindruckt von der von ihnen ausgehenden Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmender. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. die zulässige Geschwindigkeit auf der Europa-Allee (Einmündung Straße Am Römerhof bis Skyline Plaza) in der Zeit von 22:00 Uhr bis 0 6:00 Uhr auf Tempo 30 zu beschränken; 2. diese Maßnahme nach einer angemessenen Übergangszeit durch Geschwindigkeitskontrollen zu überwachen; 3. bis zur Umsetzung von "nachts Tempo 30" vor allem nachts Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen; 4. zu prüfen, ob bauliche Veränderungen an der Europa-Allee (insbesondere im Bereich der Tunneleinmündungen) möglich sind, die die Nutzung von Tunnel und Allee als Rennstrecke und Teststrecke für Soundeffekte von Fahrzeugen unattraktiv machen. Begründung: Aufgrund der baulichen Charakteristika der Europa-Allee wird die Straße zunehmend zu Rennen und Fahrten mit weit überhöhten Geschwindigkeiten ausgewählt. Anwohnende berichten von zahlreichen Gefahrensituationen; von Unfällen durch überhöhte Geschwindigkeiten wurde sogar in der Presse berichtet. Mitglieder des Ortsbeirates wurden selbst Zeuge davon, dass abends und nachts häufig Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit und mit großer Lautstärke aus dem Tunnelmund "schießen" und dabei auch Rotsignale von Ampeln komplett ignorieren und ungebremst weiterfahren. Anwohnende haben sich bereits häufig an die Stadtpolizei gewandt. Auch mehrere Anwohnende haben sich schriftlich oder telefonisch bei Mitgliedern des Ortsbeirats gemeldet und darum gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Situation zu entschärfen. Die Einführung von Tempo 30 nachts wäre ein Versuch, den Anwohnenden mehr Ruhe und Sicherheit zu verschaffen. Allerdings sind hier auch Kontrollen erforderlich. Aus dem Schreiben einer Anwohnerin: "...aufgefallen, dass sich seit einigen Wochen vermehrt (junge) Männer mit ihren getunten Autos und teilweise am Auspuff manipulierten Motorrädern rund um den Tunnel unter dem Europagarten treffen, um sich entweder (sehr spät) abends, aber auch nachmittags bei ihrer viel zu schnellen und lauten Fahrt durch den Tunnel filmen zu lassen oder auch einfach nur so durch den Tunnel zu rasen. Dabei wird keine Rücksicht auf Spaziergänger oder andere Verkehrsteilnehmer genommen. Auf dem Video, dass ich an einem Nachmittag im April von einem dieser Treffen gemacht habe, sind die Fahrer leider nicht zu erkennen. Mehrere Passanten und wir haben sofort bei der (Stadt-)Polizei angerufen. Allerdings sind alle Beteiligten sofort verschwunden, nachdem sie gesehen haben, dass mehrere Zeugen telefonieren. Für uns Anwohner ist das extrem belastend, und jüngst gab es ja auch einen Unfall in der Europa-Allee. Vielleicht gibt es eine Möglichkeit, das Verkehrsdezernat diesbezüglich noch einmal zu sensibilisieren." Eingang zum Tunnel - Standfotos aus einem Video - im Verlauf des Videos ist u. a. zu sehen (hören), dass eine Person am Tunneleingang steht, filmt. Die Fahrzeuge fahren nacheinander ein (blockieren damit auch die Fahrbahnen!) und aktivieren die Soundverstärker. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2013 Aktenzeichen: 32 4
Potenzial des geplanten neuen Quartiers „Am Römerhof“ für Solarenergie
Antrag vom 05.08.2020, OF 1134/2 Betreff: Potenzial des geplanten neuen Quartiers "Am Römerhof" für Solarenergie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird mit Blick auf das geplante neue Quartier "Am Römerhof" gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie wird das Potential des Quartiers für die Gewinnung von Solarenergie (PV, ggf. auch Solarthermie) auf Gebäudedächern, an Fassaden etc. bewertet? 2. Gibt es seitens der Stadt Zielvorgaben für die tatsächliche Nutzbarmachung des identifizierten Potentials? 3. Welche Hindernisse stehen einer vollständigen Nutzbarmachung des identifizierten Potentials entgegen? Der Magistrat kann statt einer schriftlichen Berichterstattung auch gerne im Rahmen einer Sitzung des OBR 2 berichten. Begründung: Informationsbedarf und ggf. frühzeitige Weichenstellung für die weitere Planung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 2 am 24.08.2020, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1134/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1134/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1789 2020 Die Vorlage OF 1134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Keine zweite Oeserstraße in Sossenheim
Antrag vom 24.06.2020, OF 1336/6 Betreff: Keine zweite Oeserstraße in Sossenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, darauf einzuwirken, dass bei der Planung zum Bau der Regionaltangente West (RTW) in Sossenheim, eine ungefährdete Querung des Sossenheimer Wegs durch eine Brücken- oder Tunnellösung erfolgt. Keinesfalls mit einer - jetzt schon fehlerbehafteten - Schranke! Begründung: Seit Jahrzehnten ist die Bahnstrecke über der Oeserstraße mangelhaft mit antiquierten Schranken gesichert. Ebenso lange mahnen Bürger und der Ortsbeirat die Gefahrenlage an. Immer wieder kam es zu kritischen Situationen und Unfällen, bis bekanntermaßen im Mai das erste Todesopfer zu beklagen war. Aus diesem beispielhaft tragischen Ereignis, kann nur eine Lehre gezogen werden: KEINE WEITERE SCHRANKENLÖSUNG IN SOSSENHEIM ! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1336/6 wurde zurückgezogen.
Nied: Verbindungsweg (unterhalb des Bergmannwegs) in Verlängerung der Zufahrt zur Oeserstraße 80 für Fußgänger und Radfahrer ertüchtigen
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6168 entstanden aus Vorlage: OF 1322/6 vom 31.05.2020 Betreff: Nied: Verbindungsweg (unterhalb des Bergmannwegs) in Verlängerung der Zufahrt zur Oeserstraße 80 für Fußgänger und Radfahrer ertüchtigen Der Magistrat wird gebeten, unter der Annahme, dass die Stadt das oder die Flurstücke aus dem Besitz einer Erbengemeinschaft erworben hat, welche im Anschluss an die Zufahrt zum Georgshof einen Verbindungsweg bis zur Nidda darstellen, diesen Bereich so zu ertüchtigen, dass die Stelle, an der häufig nach Regenfällen Wasser steht und die verschlammt ist, ein schneller Abfluss des Niederschlagswassers erfolgen kann. Es empfiehlt sich, gegebenenfalls eine Asphaltdecke aufzubringen und seitlich einen leichten Graben (Rinne) auszubilden. Ein Streifen extra für Reiter sollte mit vorgesehen werden. Quelle: GIS Nach langen Regenfällen befindet sich dort über mehrere Tage eine große Wasserfläche Begründung: Der im Besitz einer Erbengemeinschaft befindliche Weg wurde von vielen Fußgängern und Radfahrern schon früher als Verbindungsweg zwischen Oeserstraße und Nidda genutzt, jedoch aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht ertüchtigt. Sollte der Weg mit Erwerb der Flurstücke in städtisches Eigentum übergegangen sein, sollte eine Ertüchtigung erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1768 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 0
Nied: Anbringung eines Sicherheitszauns zwischen Fußweg und Bahnschienen bei der Bahnschranke in Nied
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6169 entstanden aus Vorlage: OF 1323/6 vom 31.05.2020 Betreff: Nied: Anbringung eines Sicherheitszauns zwischen Fußweg und Bahnschienen bei der Bahnschranke in Nied Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Fußweg und der Bahnstrecke in Nied im Abschnitt zwischen Birminghamstraße und Oeserstraße wieder einen Sicherheitszaun anzubringen (siehe beigefügtes Bild ). Quelle: Google Maps Begründung: Vor längerer Zeit fanden Bahnarbeiten in diesem Abschnitt statt. Dabei wurde der bestehende Sicherheitszaun zwischen Fußweg und Bahnstrecke entfernt, aber danach nicht mehr wieder hinzugefügt. Insbesondere kleine Kinder können nun ohne Probleme vom Fußweg auf die Bahngleise laufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1765 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 6
Übergang Rebstockpark/Straße Zum Rebstockbad
Anregung an den Magistrat vom 27.05.2020, OM 6065 entstanden aus Vorlage: OF 1077/2 vom 27.05.2020 Betreff: Übergang Rebstockpark/Straße Zum Rebstockbad Der Magistrat wird gebeten, den Übergang zwischen altem und neuem Rebstockpark über die Straße Zum Rebstockbad 1. mittels einer Bordsteinabsenkung und einer entsprechenden Öffnung des Fahrbahngitters zu begradigen und so den direkten Weg zwischen beiden Parkhälften für die Querung der Straße zu ermöglichen, 2. und darüber hinaus zumindest für den Zeitraum des "coronabedingten" Stillstands der Messe durch Aufstellen von Warnhinweisen, Geschwindigkeitsmessanlagen/"Blitzern" oder des Aufbringens eines (temporären) "gelben Zebrastreifens" den Autoverkehr auf der Straße Zum Rebstockbad zu verlangsamen und die Querungsmöglichkeiten für die Parknutzer zu verbessern. Begründung: Anregungen von Bewohnern. Bis Ende August sind Großveranstaltungen einschließlich Messen nicht gestattet. Entsprechend ist der Übergang offen und kein Verkehr auf der Straße Zum Messeparkhaus Rebstock. Daher ist jetzt ein guter Zeitpunkt, den Übergang mit Bordsteinabsenkung zu begradigen. Damit wird der Trampelpfad beseitigt und der Übergang für Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator oder Fahrräder vereinfacht. Die Straße Zum Rebstockbad ist weiterhin als "Raserstrecke" bekannt. Entsprechende Kontrollen und Sanktionen können die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer deutlich verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1554 Antrag vom 11.12.2020, OF 1265/2 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2021, OM 7082 Antrag vom 23.04.2021, OF 11/2 Anregung an den Magistrat vom 10.05.2021, OM 131 Antrag vom 20.06.2021, OF 69/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2
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