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Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage „Predigerseminar“ in Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4840 entstanden aus Vorlage: OF 637/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ergebnisse des Ortstermins an der Wohnanlage "Predigerseminar" in Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, folgende Verbesserungen für das Umfeld der umgangssprachlich "Predigerseminar" genannten Wohnanlage in der Ginnheimer Landstraße mit den jeweils betroffenen Ämtern auf den Weg zu bringen: 1. Vor dem REWE-Markt (Höhe Hausnummer 164): entfernen des mutmaßlich durch REWE aufgestellten Beton-Fahrradständers und aufstellen von Omega-Radbügeln, die durch ihre Platzierung dort auch Falschparken verhindern; 2. eine Überprüfung der Ampelschaltung für die Ampelanlage der Kreuzung vor der Hausnummer 180 sowie für die beiden Ampelanlagen unter der Brücke an der Kreuzung zur Platenstraße im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße vorzunehmen, da die Anwohnerinnen und Anwohner insbesondere der Altenwohnanlage es nicht schaffen, im Zuge einer Grünphase die Straße zu queren und sich über diesen zu kurzen Takt beschweren; 3. die Baumscheibe vor Hausnummer 180 zum Beispiel durch Findlinge vor Falschparken zu schützen, das Erdreich aufzulockern und die Fläche neu zu gestalten, da sie komplett durch Pkw zerstört wurde; 4. den Vermieter der Anlage darfür zu sensibilisieren, dass im öffentlichen Raum kein Sperrmüll abgelegt werden darf und er seine Mieterinnen und Mieter entsprechend informieren sollte; 5. zu erläutern, warum vor dem Eingang der Hausnummer 172 ein Müllsammelplatz auf städtischen Flächen eingerichtet wurde; 6. die Grünfläche vor der Hausnummer 172 instand zu setzen. Dazu soll ein neuer Mülleimer installiert werden, die Fläche von festgetretenem Müll befreit werden und die Grünfläche neu gestaltet werden. Dabei soll auch eine Durchwegung zum Müllablageplatz berücksichtigt werden, da dieser Weg offensichtlich von vielen Personen als Abkürzung genutzt wird; 7. mit dem Vermieter darüber zu sprechen, wie eine bessere Beleuchtung des Gehwegs auf dem Gelände des Vermieters erreicht werden kann und ob dieser nicht eine schwache Beleuchtung auf Hüfthöhe anbringen kann, um die Trittsicherheit zu gewährleisten; 8. auf Höhe der Einfahrt zu den Parkplätzen und zum REWE (vor der Hausnummer 164) einen Zebrastreifen einzurichten, um ein sicheres Queren des Fußverkehrs zu gewährleisten; 9. die Fußgängerwegeführung auf dem städtischen und an REWE verpachteten Parkplatz zu überprüfen und dort ggf. Markierungen zu erneuern oder neu einzuzeichnen. Im Bereich des Gehwegs an der Ginnheimer Landstraße sollte zudem auf dem Parkplatz mehr Raum für Fußgängerinnen und Fußgänger geschaffen werden, damit ein durchgehender Fußweg bis zum Gehweg vor den Wohngebäuden entstehen kann. Begründung: Diese Mängel wurden beim Ortstermin festgestellt und können nicht ohne Antrag von den Ämtern behoben werden. Einige andere Punkte haben die Verantwortlichen direkt selbst aufgenommen. Insbesondere die Barrierefreiheit der öffentlichen Gehwege soll verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 627 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2005 Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219
Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der RosaLuxemburgStraße aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4839 entstanden aus Vorlage: OF 636/9 vom 08.11.2023 Betreff: Ginnheim: Fläche vor dem JUZ unter der Rosa-Luxemburg-Straße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, 1. den Wunsch des Jugendzentrums, den Bereich vor seinem Eingang abzusperren, indem unter der Brücke durch das JUZ ein Zaun aufgestellt wird, der den Zugang zum Bereich vor dem Jugendzentrum außerhalb der Öffnungszeiten verhindert (und das Brückenbauwerk selbst nicht berührt), auf seine grundsätzliche Machbarkeit zu überprüfen. Dieser Bereich soll dem Wunsch des JUZ nach auch die erste Reihe parkender Fahrzeuge umfassen, da unter anderem auch dort Vermüllung stattfindet. Das JUZ würde die hinzugewonnene Fläche fortan gerne selbst bespielen und dem öffentlichen Raum entziehen. Die Rückmeldung des Magistrats will der Ortsbeirat in seine Entscheidung, ob er diese Idee unterstützt, einbeziehen; 2. zu prüfen, wie kurzfristig, unabhängig von anderen Ideen, eine Herstellung von sicheren Fußwegen von den letzten öffentlichen Gehwegen zum JUZ erfolgen kann. Aktuell müssen die Jugendlichen und Kinder, die das JUZ besuchen, lange Strecken über die für Pkw markierten Wege gehen und sich mit dem Verkehr arrangieren. Das ist nicht akzeptabel und eine solche Situation sollte keinen Bestandsschutz genießen; 3. die Idee zu prüfen, nicht nur einen Teilbereich, sondern den kompletten Teilraum unter der Brücke (bis zur Einfahrt ins Parkhaus der Wohnhäuser) einer anderen öffentlichen Nutzung zuzuführen, deren Angebot einen Mehrwert für die Umgebung darstellt und die das ganze Areal aufwerten könnte. Auf diesem Wege könnte er deutlich heller und freundlicher gestaltet und ausgeleuchtet werden und Raum für verschiedene Nutzerinnen- und Nutzergruppen bieten. Um Ideen und Bedarfe für die künftige Nutzung zu ermitteln, sollte auf jeden Fall auch ein öffentliches Beteiligungsformat durchgeführt werden. Als inspirierende Beispiele für eine öffentliche Nutzung seien die Umgestaltung von Flächen unter einer Moldaubrücke in Prag (siehe z.B. https://www.detail.de/de_de/streetsport-unter-den-strassen-von-prag) oder auch die in Kooperation mit der HfG Offenbach entstandenen Pläne für den Kaiserlei in Offenbach genannt (https://www.hessenschau.de/kultur/sport-spiel-und-skaten-unter-autobahnbruecke- in-offenbach-hfg-studenten-legen-entwurf-vor-v1,sportpark-of-hfg-100.html). Vielleicht kennt der Magistrat dafür ja bereits mögliche lokale Projektpartnerinnen und Projektpartner. Selbstverständlich soll auch den Bedarfen der Ämter in Bezug auf die Zugänglichkeit zur Brücke für Reparaturen oder Sanierungen Rechnung getragen werden, daher wird darum gebeten, diese in der Antwort auch für weitere Überlegungen klar zu kommunizieren. Bei der Prüfung der Idee des Ortsbeirats sollte auch die Stadtplanung, gerade im Hinblick auf die Übertragung des iSTEK auf die Ebene der Stadtteile, einbezogen werden. Die durch das Quartiersmanagement angestoßenen Projekte, eine zumindest temporäre Nutzung und Belebung auch z. B. an der sogenannten LIDL-Kurve zu erreichen, begrüßt der Ortsbeirat. Die dabei gesammelten Erfahrungen und Ideen sollten dann unbedingt in dieses eher langfristig gedachte Projekt einbezogen werden. Begründung: Ziel aller Maßnahmen sollte es sein, dass mindestens der Zugang zum JUZ sicherer, attraktiver und einladender wird. Aktuell wird der schlecht einsehbare Eingangsbereich des JUZ leider außerhalb der Öffnungszeiten des JUZ stark vermüllt und verdreckt. Zu 1.: Dieser wohl schon seit Jahren bestehende Wunsch des JUZ wurde bei einem aktuellen Ortstermin noch einmal wiederholt und soll in der Diskussion nicht untergehen, auch wenn vor der Entscheidung auch andere Varianten geprüft werden sollten. Zu 2.: Es wäre auch dringend notwendig, die aus heutiger Sicht überhaupt nicht mehr nachvollziehbare Wegeführung zu überarbeiten. Aktuell führt der Weg zum JUZ ausschließlich über einen Parkplatz. Zu 3.: Schlecht ausgeleuchtet und hinter Reihen von Autos versteckt wird der Raum vor dem JUZ im Schutze der Dunkelheit verdreckt. Das JUZ möchte dies durch einen Zaun verhindern. Doch im Rahmen anderer Gestaltungsideen, bei denen dieses Problem von vornherein mitgedacht wird, gibt es unter Umständen anderen Lösungen, um das Verdrecken künftig zu verhindern. Da in der direkten Umgebung zahlreiche städtebauliche Probleme bestehen und wenig öffentlicher Raum für andere Nutzungen als Parken zur Verfügung steht, wäre es sinnvoll, diese ohnehin nur eingeschränkt nutzbare Fläche stärker für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2024, ST 472 Antrag vom 10.06.2025, OF 1035/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1219 Aktenzeichen: 51
Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 372/8 Betreff: Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Dillenburger Straße wird seit September 2023 zwischen Maybachbrücke und Heddernheimer Landstraße (Höhe Abfallverbrennungsanlage) einspurig geführt. Auch die Nassauer Straße zwischen Brühlstraße und Dillenburger Straße ist seitdem einspurig. Die entfernten Fahrspuren dienen als Radverkehrsanlagen. Auf der Maybachbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils auf der bisher rechten Fahrspur ebenfalls ein abgetrennter Radweg eingerichtet worden, wobei der bisherige Radweg auf der Brücke jetzt zum Fußgängerbereich gehört. Auf den verbliebenen Fahrspuren für den Pkw- und Lkw-Verkehr staut sich zu vielen Tageszeiten der Verkehr oder dieser nimmt eine Umfahrung stadtauswärts über die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Heddernheimer Landstraße und die Hessestraße. Die Fahrbahnen der Dillenburger Straße sind bislang in einem guten Zustand. Die Straße ist viel befahren, auch durch Busse und schwere Lkw, so dass davon auszugehen ist, dass die Asphaltdecke jetzt eine kürzere Lebensdauer haben wird bzw. deutlich schneller mit Spurrillen, Schlaglöchern oder beschädigte Kanten zu rechnen ist. Zudem ist die Statik der Maybachbrücke und ihr Sanierungsbedarf kürzlich in den Frankfurter Tageszeitungen Thema gewesen. In Einmündungsbreichen der Radverkehrsanlagen ist rote Signalfarbe angebracht worden. Unklar ist, ob die hier konkret aufgetragene rote Signalfarbe Mikropartikel freisetzt, die Gewässer und Umwelt belasten. Deshalb fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie verkürzt sich durch die einspurige Verkehrsführung und die zusätzlichen Stehzeiten der Fahrzeuge vor den jeweiligen Lichtsignalanlagen (LSA) die Lebenszeit der Fahrbahndecke auf der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße? 2. Mit welchen Kosten ist für die zusätzliche Abnutzung der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße zu rechnen und sind dafür auskömmliche Mittel im Finanzplanungszeitraum vorgesehen? 3. Welche statischen Auswirkungen haben Stausituationen auf die Maybachbrücke, wenn die Fahrspuren wie jetzt angeordnet nicht gleichmäßig auf das Brückenbauwerk verteilt sind sondern wie wie im konkreten Fall der Pkw- und Lkw-Verkehr mit rechts- und linkslastigem Druck auf das Bauwerk geführt wird? 4. Beschleunigt die neue Spurregelung den kürzlich bekanntgegebenen, ohnehin angeblich akuten Handlungsdruck für eine grundhafte Erneuerung der Maybachbrücke? 5. Welche Auswirkungen auf die Luftqualität haben die Verkehrsverdichtungen auf der Dillenburger Straße jeweils in den Kreuzungsbereichen Nassauer Straße/Dillenburger Straße und Hessestraße/Dillenburger Straße, jeweils bezogen auf Messpunkte vor den dortigen LSA stadtauswärts und stadteinwärts? Welche NOx-Meßwerte liegen für die Zeit vor dem Umbau vor und welche NOx-Meßwerte kann der Magistrat aktuell mitteilen? 6. Mit welchem Verfahren wurden die Radverkehrsflächen auf der Dillenburger und der Nassauer Straße eingefärbt, durch Einbau von Asphaltmischgut, durch farbige Beschichtungen z.B. auf Kunstharzbasis oder mit roter Gesteinskörnung, durch Einfärbung mittels roter Heißplastik bzw. einen einfachen Farbanstrich oder durch sog. "Farbiges Schlämmen"? Besteht die Möglichkeit, dass von den Oberflächen schädliche Mikropartikel freigesetzt werden? 7. Zu welchen Kosten wurden die bisherigen Maßnahmen realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2023, OF 384/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße RosaLuxemburgStraße in Ginnheim (Baujahr 1974)
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenPlatzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4531 entstanden aus Vorlage: OF 333/8 vom 04.09.2023 Betreff: Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130 Vorgang: V 284/22 OBR 8; ST 2306/22; B 172/23 Der Magistrat wird gebeten, das Neubauprojekt des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße 130 zu unterstützen und insbesondere das Konzept einer Kindertagesstätte für 60 Kinder, möglichst von null bis sechseinhalb Jahren, im zweiten Obergeschoss zusammen mit der Bauherrschaft zielorientiert zu verfolgen, um für eine verbesserte Bedarfsdeckung in Niederursel und Heddernheim zu sorgen. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates plant der seit vielen Jahren in der Heddernheimer Landstraße 130 ansässige Lebensmitteldiscounter, das Bestandsgebäude abzureißen und an dessen Stelle einen nach neuesten energetischen Standards modernisierten Supermarkt auf zwei Ebenen zu errichten. Wie bei dem Lebensmittelmarkt in Alt-Niederursel soll auch hier eine Kindertagesstätte im Dachgeschoss errichtet werden. Nach den zuletzt vorliegenden Magistratsberichten besteht für den Ortsbezirk 8 zum einen ein beständig deutlicher Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen. Im Bezirk der Heinrich-Kromer-Schule/Niederursel beträgt die Versorgungsquote lediglich 45 Prozent, während der Magistrat für die Einlösung des Rechtsanspruchs eine Quote von 53 Prozent für erforderlich hält (vgl. ST 2306, B 172). Zum anderen gibt es weiterhin eine Bedarfslage für Kindergartenkinder. Der ideal zwischen den beiden Stadtteilen Niederursel und Heddernheim gelegene Standort kann auch Lücken im Bezirk der Robert-Schumann-Schule abdecken. Der Ortsbeirat unterstützt die Zielsetzung der Bauherrschaft und begrüßt, wenn an dieser Stelle weitere Plätze für die Betreuung von Kindern (null bis sechseinhalb Jahre) entstehen, zumal in der Heddernheimer Nachbarschaft einige Neubauprojekte mit zusätzlichen Einwohnern vorhanden bzw. zu erwarten sind (u. a. Sandelmühle mit 207 Wohnungen, ABG Oberschelder Weg mit 26 Wohneinheiten, "Gatehouse Appartments" Oberschelder Weg mit 69 Wohneinheiten). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 284 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2306 Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 856 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4
Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4533 entstanden aus Vorlage: OF 337/8 vom 05.09.2023 Betreff: Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Wohnheim für Geflüchtete der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. im Oberschelder Weg 22 und dem Max-Kirschner-Weg eine gut sichtbare Verbindung herzustellen, die es den Kindern aus dem Wohnheim erleichtert, den Bolzplatz im Max-Kirschner-Weg zum Spielen zu erreichen. Für diese Maßnahme soll keine Versiegelung stattfinden. Begründung: Zur Verbesserung der Spielmöglichkeiten soll den Kindern aus dem Wohnheim ein leichterer Zugang zu dem direkt benachbarten, aber derzeit nur durch einen Umweg über die Wendeschleife der Heddernheimer Landstraße erreichbaren Fußballspielplatz am Urselbach ermöglicht werden. Da das zwischen Oberschelder Weg 22 und Max-Kirschner-Weg gelegene Grundstück nach Informationen des Ortsbeirates städtisch (Amt für Bau und Immobilien) ist, kann hier leicht Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1129 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 350/8 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle in Heddernheim auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind - mit Ausnahme des Abschnitts Kaltmühlstraße bis Nassauer Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts - unverzüglich wieder abzubauen, damit es auf der Brücke und der Dillenburger Straße stadtein- und stadtauswärts nicht zu den ursächlich von den neuen Verkehrseinrichtungen ausgelösten langen Staus kommt, die Mensch und Umwelt belasten. 2. Die bereits angefangene Bauausführung des Abschnittes zwischen Kaltmühlstrasse und der Heddernheimer Landstraße / Ecke Dillenburger Straße (Höhe Müllverbrennungsanlage) wird unverzüglich gestoppt. 3. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, aufgeteilt nach Einzelposten, z.B. flexible Pfosten und Trennelemente ("Cycle Lane Separatoren"), Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstigen Markierungen, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 4. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Durch den Aufbau von enormen Radverkehrsanlagen auf der Maybachbrücke und der Dillenburger Straße (sog. "Nordstrang") kommt es durch die jetzt in beide Fahrtrichtungen nur noch einspurige Verkehrsführung zu erheblichen Staus und zusätzlichen umweltschädlichen Emissionen (Lärm und Abgase). Dies betrifft die Abschnitte ab Nassauer Straße stadteinwärts bis Eschersheim/Weißer Stein und die Abschnitte Eschersheim/S-Bahnhof bis zur Kreuzung Dillenburger Straße / Hessestraße stadtauswärts. Insgesamt ist den ganzen Tag über auf dem Abschnitt Dillenburger Straße/Maybachbrücke ein intensiveres Verkehrsaufkommen zu beobachten und zu hören. Krasse Staus, die sich z.B. von der Hessestraße bis zurück zur S-Bahnstation Eschersheim bilden, entstehen vor allem werktags zur jeweiligen Rush hour, aber auch samstags den ganzen Tag über. Regelmäßig steht die Buslinie M60 auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße im Stau, die Müllfahrzeuge kommen nicht durch, Einsatzfahrzeuge werden durch die teilweise fehlende Möglichkeit, eine Rettungsgasse zu bilden, behindert und die für den Nahverkehr wichtige Kreuzung am U-Bahnhof Heddernheim steht voll, was zu Gefährdungen von querenden Personen und zu erheblichen Zeitverlusten führt. Aus einer geordnet fließenden und entspannten Verkehrssituation in einem typischen Frankfurter Außenbezirk ist eine Stressstrecke entstanden, unter der Anwohner genauso leiden wie Menschen, die auf das Autofahren angewiesen sind. Durch die Busverspätungen wird zudem der Umstieg der Menschen auf den ÖPNV nicht attraktiver gemacht. Da es auf der Maybachbrücke und entlang der Dillenburger Straße bereits gut ausgebaute Radwege gibt (Ausnahme ist der Abschnitt Kaltmühlstraße bis Hessestraße stadteinwärts), erscheint die Maßnahme im Sinne der Verkehrswende übereifrig und in finanzieller Hinsicht verschwenderisch, denn die Kosten für Separatoren, rote Farbe und andere Markierungen werden bei einer Gesamtlänge der Maßnahme von 1,6 km im sechsstelligen Bereich sein. Viele Bürgerinnen und Bürger in Heddernheim sprechen von einem schlimmen "Schildbürgerstreich". Die weitere Bauausführung der Maßnahme zwischen Kaltmühlstraße und Heddernheimer Landstraße ist daher zu stoppen. Der Ortsbeirat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass diese dauerhafte Veränderung der Verkehrsführung im Übergangsbereich von Eschersheim nach Heddernheim nur auf verkehrsrechtliche Anordnung des Magistrats hin durchgeführt wurde. Die jetzt umgesetzte Planung ist den zuständigen Ortsbeiräten 8 und 9 nicht öffentlich vorgestellt und zur Mitentscheidung vorgelegt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 350/8 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenFußgänger:innen-Querungen - 4 cm für die Sicherheit
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2023, OF 349/8 Betreff: Fußgänger:innen-Querungen - 4 cm für die Sicherheit Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dringend gebeten, die Heddernheimer Landstraße für Fußgänger:innen sicherer zu machen: 1. vor (südlich) der Kreuzung mit der Heddernheimer Kirchstraße/Nassauer Straße & 2. vor (südlich) der Kreuzung mit der Antoninusstraße/Hessestraße. Bei beiden Fußgänger:innen-Querungen über die Heddernheimer Landstraße soll der Straßenbelag auf 4-5 cm über Niveau erhöht und eine deutliche rote Linie aufgetragen werden. Begründung: Viele Grundschulkinder überqueren auf dem Weg zur Robert-Schumann-Schule oder auf ihrem Heimweg die Heddernheimer Landstraße. An den oben genannten Stellen ist die Überquerung stark frequentiert. Es kommt zu plötzlich spurtenden Kindern - auch mit Eltern - und quietschenden Reifen. Die Strecken bis zu den beiden Kreuzungen sind nur kurz, was von Autofahrern häufig falsch eingeschätzt wird. Eine leichte Erhöhung oder Aufpflasterung der Fußgänger:innen-Überwege mit einer deutlichen Markierung ist sowohl ein Warnhinweis für die Autofahrenden als auch ein deutlicherer Sicherheitsbereich für die querenden Kinder; ein Sicherheitsbereich, den auch Erwachsene und ältere Menschen z.B. mit Rollator gerne annehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 349/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 349/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zustimmung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNeuer Bücherschrank an der U-Bahn Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2023, OF 348/8 Betreff: Neuer Bücherschrank an der U-Bahn Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Bereich an der Niederurseler Landstraße 1 (siehe Fotos) nach der Unterführung an der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße, einen Bücherschrank zu errichten. Die Maßnahme wird mit einer Obergrenze in Höhe von 8.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert. Klaus Schulze und Mustapha Lamjahdi erklären sich bereit, den Bücherschrank als Paten zu unterstützen. Begründung: Die Einrichtung der Bücherschränke hat sich stadtweit bewährt. Die Bücherschränke werden gerne und gut angenommen. Die Platzierung stellt einen attraktiven Standort für einen Bücherschrank für die Bürger*innen dar. Dieser Bereich wird täglich von vielen Passant*innen, u.a. von Schülern und Berufstätigen frequentiert und befindet sich nahe der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße. Dementsprechend wird durch die Platzierung eine breite Masse an Bürger*innen abgeholt. Foto 1. Quelle: Google Maps Foto 2. Quelle: Privat Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 256 2023 Die Vorlage OF 348/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Graphik und das Foto nicht übernommen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenVerkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4327 entstanden aus Vorlage: OF 320/8 vom 20.06.2023 Betreff: Verkehrsführung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers endlich erleichtern! Vorgang: OM 2131/22 OBR 12; ST 2007/22 Der Magistrat wird gebeten, die für das 2. Quartal 2023 angekündigte Öffnung des Mittelstreifens der Marie-Curie-Straße mit Ampelregelung für Einsatzfahrzeuge des 14. Polizeireviers, der Polizeidirektion Nord sowie weiterer in der Marie-Curie- Straße stationierter Einheiten wie dem Zentralen Objektschutz oder der Direktion Verkehrssicherheit endlich zu realisieren. Begründung: Seit Eröffnung des neuen, zusammengelegten Reviers sind inzwischen fünf Jahre vergangen. Inzwischen ist der Standort um eine Außenstelle des Polizeipräsidiums Frankfurt mit 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiter gewachsen. Die Einsatzfahrzeuge müssen bei Fahrten Richtung Rosa-Luxemburg-Straße/Nordwestzentrum zunächst bis zur Kreuzung Olof-Palme-Straße/Marie-Curie-Straße fahren, dann umständlich wenden und denselben Weg am Revier vorbei zurückfahren. Wertvolle Zeit geht verloren. Für den Durchstich gibt es angeblich einen Durchführungsvertrag zwischen der Stadt und dem PP Frankfurt sowie eine fertige Entwurfsplanung. Der Magistrat hat zuletzt am 09.09.2022 die Ausschreibung nach einem erforderlichen Magistratsbeschluss und eine Realisierung im 2. Quartal 2023 in Aussicht gestellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2131 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2007 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2396 Antrag vom 19.08.2024, OF 460/8 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1009 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Reinigung des Mahnmals „Der Gestürzte“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4331 entstanden aus Vorlage: OF 322/8 vom 20.06.2023 Betreff: Reinigung des Mahnmals "Der Gestürzte" Vorgang: OM 4707/15 OBR 8; ST 159/16 Der Magistrat wird gebeten, das Mahnmal "Der Gestürzte" auf der Grünfläche an der Ecke Heddernheimer Landstraße/Alexander-Riese-Weg zu reinigen und aufzuarbeiten. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, seiner Stellungnahme vom 22.01.2016, ST 159, nachzukommen und den angekündigten QR-Code mit den Informationen über das Mahnmal endlich anzubringen. Begründung: Das Mahnmal wurde unter anderem mit dem einschlägigen Kürzel A.C.A.B beschmiert und ist zusätzlich stark verwittert. Foto: Antragsteller Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2015, OM 4707 Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 159 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1993 Aktenzeichen: 41
Verlegung des Bolzplatzes Stegwiesen/Neumühlenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4333 entstanden aus Vorlage: OF 328/8 vom 27.06.2023 Betreff: Verlegung des Bolzplatzes Stegwiesen/Neumühlenweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob eine Genehmigung für die Verlegung des Bolzplatzes unter die Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße möglich ist. Des Weiteren soll geprüft werden, ob dort eine Anlage mit weiteren Fitnessgeräten errichtet werden kann. Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, die Planung für einen neuen Bolzplatz unter der Brücke vorzulegen, der bis zum Sommer 2024 realisiert werden kann. Der Plan soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Zu den Brückenpfeilern und Stützbauten der Straßentrasse soll genügend Abstand eingehalten werden. Der bisherige Bolzplatz soll zeitgleich entsiegelt und angepasst an die Klimaerwärmung bepflanzt werden, sodass er das Miniwäldchen entlang der U-Bahn- Gleise in wenigen Jahren vergrößert. Begründung: Das vor Jahren angelegte kleine Sportfeld neben den U-Bahn-Gleisen, das umzäunt ist und für die Sportarten Fußball und Basketball eingerichtet wurde, wird gegenwärtig nach den Frühlingstagen nicht mehr angenommen. Intensive Sonneneinstrahlung, hohe Temperaturen am Nachmittag und frühen Abend - bedingt durch den Klimawandel - und fehlende Schattenplätze machen bewegungsintensive Sportarten dort unmöglich und stellen eine gesundheitliche Gefahr für Kinder und Heranwachsende dar. Deshalb ist die Verlegung des Bolzplatzes unter die Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Eltern, Kinder und Heranwachsenden die naheliegende Möglichkeit, auch im Hochsommer den Sport weiter zu betreiben. Die Brücke und ein heller Bodenbelag stellen einen Schutz gegen die UV-Strahlung und Überhitzung des Körpers dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2140 Aktenzeichen: 67-2
Blumenlädchen in Ginnheim erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 entstanden aus Vorlage: OF 567/9 vom 06.07.2023 Betreff: Blumenlädchen in Ginnheim erhalten Vorgang: OA 311/23 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, eine eventuelle Baustraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße zur Baustelle des neuen S-Bahn-Haltepunkts "Ginnheim" so zu planen, dass der Standort des Blumenladens an der Ecke Platenstraße/Ginnheimer Landstraße nicht tangiert wird und die Sondernutzungsgenehmigung des Blumenladens dort zu verlängern. Die Lage des Blumenladens lässt keinen Konflikt mit einer eventuellen Baustraße unter der Brücke erwarten. Der Blumenladen befindet sich am Rand des Geländes, direkt vor einem Pfeiler und sollte die Einrichtung einer Baustraße nicht behindern. Quelle: Geoportal Begründung: In dem o. g. Bericht wird erläutert, dass der Magistrat am 20.01.2023 eine Stellungnahme abgegeben hat, die die Baulogistik der DB Netz AG im Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt "Ginnheim" ablehnt und damit auf die Anregung des Ortsbeirats vom 19.01.2023, OA 311, reagiert, eine Baustellenzufahrt von der Ginnheimer Landstraße unter der Rosa-Luxemburg-Straße einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 19.01.2023, OA 311 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1788 Aktenzeichen: 67-0
Niddabogen auch für Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2023, OF 314/8 Betreff: Niddabogen auch für Heddernheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Kann die Nidda im Bereich des Ortsbezirks 8 durch eine der folgenden Maßnahmen renaturiert werden: 1. Herstellung eines Seitenarmes am "Bubeloch", d.h. die Wiederherstellung des Mühlengrabens und der "Mühleninsel" der zerstörten Burg Philippseck; (Seitenarm auf den Messtischblättern der Nidda-Kartierung von 1870-76 sichtbar). 2. Herstellung eines schmalen Seitenarmes über die Blühwiese des ehemaligen Grillplatzes, westlich ab Minigolfplatz bis zum Heddernheimer Steg (Einlauf). 3. Herstellung eines Seitenarms im zugeschütteten Altarmbett des langen und breiten Niddabogens nach Norden (s. Kartierung von 1870-76), d.h. von der Brücke aus westlich entlang der aufgeschütteten Trasse der Rosa-Luxemburg-Straße, um den Bolzplatz herum bis zum Altarm-Anschluss Praunheim; 4. Herstellung eines schmalen Seitenarmes auf der Ginnheimer Seite, angenähert an das leicht nach Süden ausufernde Flussbett vor der Begradigung, z.B. um das bewaldete Grundstück herum bis zur Wiese (NABU-Info Tafel Zaunkönig). Die Prüfung der Vorschläge soll folgende Kriterien berücksichtigen: - die Abflussgeschwindigkeit des Flusswassers wird verlangsamt (geringer Höhenunterschied), - die Feuchtigkeit/das Wasser wird in einer breiten Bodenfläche gebunden (geringe Tiefe), - Flachwasserzonen für Vegetationswachstum und Wasserlebewesen können sich ausbilden - zwischen Fluss und Seitenarm entstehende Landstreifen/Inseln können geschützt werden Begründung: Die Renaturierung der Flüsse und Bäche durch Flussschleifen und Anbindung der Altarme speichert das Wasser im Boden, stabilisiert den Wasserhaushalt, fördert die biologische Vielfalt, schützt vor Hochwasser, die Vegetation bindet CO2 und trägt zur Kühlung der Umgebung bei. Die Renaturierung der Nidda im Bereich des Ortsbezirks wird dazu beitragen, dass das Praunheimer Wehr abgebaut werden kann und für die Nidda in der Zukunft ein möglichst naturnahes Flussbett entstehen kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 314/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme); FREIE WÄHLER = (Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenWeitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3990 entstanden aus Vorlage: OF 544/9 vom 18.05.2023 Betreff: Weitere Blühwiesen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, weitere Flächen, die nicht intensiv als Freizeitflächen genutzt werden, als sogenannte Wiesen für Insekten auszuzeichnen und dort artenreiche Blühwiesen einzusähen. Diese sollten so selten wie nötig gemäht werden. Als Flächen hierfür eignen sich aus Sicht des Ortsbeirats besonders folgende für eine Prüfung durch den Magistrat: 1. Teile der Grünfläche vor dem Bertramshof in der Straße Am Steinernen Stock an der Kreuzung zur Bertramswiese und Kühhornshofweg; 2. ein Teil der Wiese an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße und Kühhornshofweg; 3. ein Teil der Grünanlage zwischen Carl-Gördeler-Straße, Mierendorffstraße und Fritz-Tarnow-Straße; 4. ein Teil der Wiese am Ende der Klimsch-Anlage an der Grillparzerstraße; 5. Flächen im Bereich der Wohnanlage Reichelstraße, insbesondere nahe der Sportanlage an der Rosa-Luxemburg-Straße; 6. ein Teil der Wiese vor der Ludwig-Richter-Schule an der Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum; 7. die Wiese vor dem Bahnübergang Lachweg/Dreihäusergasse auf der Alt-Eschersheimer Seite. Begründung: Das Insektensterben nimmt weiter zu, was die Wissenschaft insbesondere auf die intensive Landwirtschaft zurückführen kann. Die Städte übernehmen daher oft eine Funktion als Rückzugsraum für viele Arten, die in der Fläche kaum noch Lebensräume finden. Daher ist es wichtig, den urbanen Lebensraum weiter zu qualifizieren und diese Lebensräume miteinander zu vernetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1774 Aktenzeichen: 67-0
Leer stehende Gärten für Kinder zugänglich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2023, OM 3971 entstanden aus Vorlage: OF 284/8 vom 19.04.2023 Betreff: Leer stehende Gärten für Kinder zugänglich machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die leer stehenden Gärten am Max-Kirschner-Weg als Kinderspielwiese mit geeigneten Spielgeräten ertüchtigt werden können. Er wird ferner gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie langfristig der komplette Bereich des Überschwemmungsgebietes zu einer Parkanlage mit vielen Bäumen, einem Bolzplatz, einem Kinderspielplatz, einem Barfußpfad und vielen Sitzbänken entwickelt werden kann. Foto vom 15.04.2023 Begründung: Die Gärten werden langsam aber sicher von Brombeerhecken überwuchert. Da sich der Boden aufgrund des Wasserspiegels für eine Wohnbebauung nicht eignet und der Grundbesitz der Stadt Frankfurt gehört, bietet sich hier eine kinderfreundliche Lösung an. Auch das benachbarte Flüchtlingsheim, das viele Familien mit Kindern beherbergt, könnte von einer Nutzung enorm profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2145 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-20
Haushalt 2023 Etat-Antrag zu „Wirtschaftsunterlagen der Gesellschaften“
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2023, OF 298/8 Betreff: Haushalt 2023 Etat-Antrag zu "Wirtschaftsunterlagen der Gesellschaften" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um zusätzliche 4 Mill Euro erhöht. Es soll auch die Wohnsiedlung Walter-Abschlag-Weg, Franziska-Kessel-Str., Buber-Neumann-Weg angeschlossen werden. Das Müllheizkraftwerk liegt nur wenige Meter entfernt, die Anschlussleitungen könnten entlang des nicht bebauten Max-Kirchner-Wegs verlegt werden. Begründung: Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Stadtteil, der unmittelbar neben dem Fernwärme-erzeugenden Müllheizkraftwerk liegt, schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2023, OF 278/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 109 2023 1. Die Vorlage OF 278/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz im Ortsbezirk 8 zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen."; 2. die Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Ortsbezirk 8 schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen." 2. Die Vorlage OF 298/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 275/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 sind auskömmliche Mittel für die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße einzustellen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Da die Straße auch eine bedeutende Radroute von Niederursel in Richtung Stadtmitte ist, ist sie in einem ansprechenden Zustand zu versetzen. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Straßenarbeiten für die Erweiterung des Stromnetztes ist mit einer zusätzlichen Verschlechterung zu rechnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2023 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 278/8 Betreff: Haushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz auf den Stadtteil Heddernheim zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk, gelegen an der Ecke Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße, unter der etwa 30 Meter breiten Dillenburger Straße hindurch bis zur Antoninusstraße, d.h. 200 m in den Stadtteil Heddernheim. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümer:innen in folgenden Straßen: Tacitusstr., Tiberiusstr., Trajanstr., Cohausenstr., Titusstr., Domitioanstr., Augustusstr., Kaltmühlstr., Georg-Wolff-Str., Hessestraße, Antoninusstr. die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen. Begründung: Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Stadtteil, der unmittelbar neben dem Fernwärme-erzeugenden Müllheizkraftwerk liegt, schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2023, OF 298/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 109 2023 1. Die Vorlage OF 278/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz im Ortsbezirk 8 zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen."; 2. die Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Ortsbezirk 8 schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen." 2. Die Vorlage OF 298/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEtwas langsamer fahren mit versetztem Parken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 256/8 vom 06.02.2023 Betreff: Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Heddernheimer Landstraße zwischen der Kreuzung mit der Nassauer Straße/Heddernheimer Kirchstraße (östlich) und der Kreuzung mit der Hessestraße/Antoninusstraße (westlich) die Markierung so verändert werden kann, dass abwechselnd links und rechts am Straßenrand geparkt und somit die Verkehrsführung von der unteren Heddernheimer Landstraße (vom Windigen Eck kommend) fortgesetzt werden kann. So kann die Parkmarkierung z. B. rechts bei Hausnummer 40 bis 44, links von der Schutzschranke bei Hausummer 47 bis 53, rechts vom Karl-Perott-Platz (46) bis Ende Hausnummer 56 erfolgen, links verbleiben vier Plätze vor der Kreuzung Hessestraße/Antoninusstraße. Der Magistrat wird gebeten , so schnell als möglich entsprechend tätig zu werden. Begründung: Leider kommt es auf diesem Teilstück der Heddernheimer Landstraße oft zu erheblichen Beschleunigungen der bis zur Kreuzung durchfahrenden Autos, obwohl hier der frequentierteste Gehweg im Ortskern zu und von den Läden, Arztpraxen und Dienstleistungen, zur Grundschule und den Kinderbetreuungseinrichtungen, freitags zum Heddernheimer Wochenmarkt auf dem Karl-Perott-Platz ist. Versetztes Parken kann zum langsameren und aufmerksameren Fahren beitragen, Fußgänger sind dann weniger gefährdet. An besonderen festlichen Anlässen (Faschingsumzug, Weihnachtsmarkt) kann die Straße wie bisher für alle parkenden Autos gesperrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1446 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4914 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3809 entstanden aus Vorlage: OF 240/8 vom 10.01.2023 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Vorgang: OM 6080/20 OBR 8; ST 1596/20 Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen, die in der Anregung OM 6080 genannt sind, alsbald umzusetzen oder einen erwarteten Zeitraum zu benennen. Begründung: In seiner Anregung bat der Ortsbeirat um die Änderung eines Schildermasts in der Heddernheimer Landstraße und an der Kreuzung Roßkopfstraße/Heddernheimer Landstraße. Mit der o. a. Stellungnahme stimmte der Magistrat zu, die dort aufgeführten Masten zu (ver)ändern und stellte für einen Teil davon das dritte Quartal 2020 in Aussicht. Leider hat sich am Gesamtzustand bisher nichts geändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6080 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1596 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 175 Antrag vom 21.10.2024, OF 483/8 Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1055 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-0
Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3815 entstanden aus Vorlage: OF 269/8 vom 09.03.2023 Betreff: Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 8 in den folgenden Bereichen zu begrünen: - Haltestelle "Sandelmühle" bis Beginn Brückenbauwerk über A 661 (1,3 Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Niederursel" (zwei Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" (ein Kilometer). Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat vielerlei positive Auswirkungen auf das Stadtklima und das Erscheinungsbild von Städten. Vor allem vor dem Hintergrund des stetig voranschreitenden Klimawandels und der Überhitzung von urbanen Stadtbereichen stellt das Begrünen von Gleisanlagen ein wichtiges Werkzeug dar, Städte für den Klimawandel zu wappnen. Begrünte Gleise bringen viele positive Effekte für die Stadtökologie mit sich: Sie entlasten den Wasserhaushalt der Stadt und sind damit ökologisch (Verbesserung der Regenwasserrückhaltung im grünen Gleis sowie Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung) als auch ökonomisch sinnvoll. Durch den Verdunstungseffekt kann die Temperatur im Gleis deutlich reduziert werden, die Vegetationsschicht bindet und filtert Schadstoffe aus der Luft und der von U-Bahnen ausgehende Lärmpegel kann zudem stark gesenkt werden (insbesondere das laute Quietschen in der Kurve zwischen den Stationen "Zeilweg" und "Heddernheimer Landstraße"), was zu gesünderen Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den angrenzenden Stadtquartieren führt. Auch auf die Stadtgestaltung und das Erscheinungsbild der Gleise hat die Begrünung einen positiven Effekt. Durch die Begrünung von zwei Kilometern Doppelgleis könnte so im Ortsbezirk über ein Hektar Vegetationsfläche neu geschaffen werden. In vielen anderen deutschen Städten, wie z. B. in Berlin und Düsseldorf, gehört es bereits zur guten Praxis, die Gleisbetten von Stadtbahnen flächendeckend zu begrünen. Auch in anderen Stadtteilen Frankfurts, wie zum Beispiel am Riedberg (siehe Foto), wurden bereits begrünte Gleise realisiert. Begrünte Gleise am Riedberg (eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1575 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92-10
Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3600 entstanden aus Vorlage: OF 263/8 vom 20.02.2023 Betreff: Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße hier: Wohnungsbauprojekt auf dem Gelände von St. Matthias Vorgang: V 284/22 OBR 8; OA 152/22 OBR 8; ST 1923/22; ST 2306/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. die seit einem Jahr geforderte Stellungnahme zu der Vorlage OA 152 innerhalb von vier Wochen abzugeben; 2. zu prüfen und zu berichten, welches Bauprojekt auf dem Grundstück von St. Matthias der kath. Pfarrei St. Katharina von Siena, Thomas-Mann-Straße 2 bis 4, geplant ist, insbesondere ist zu berichten, falls ein Verkauf des gesamten Grundstücks, Flur 15, Flurstück 40/217, mit den aufstehenden Gebäuden an einen Wohnungsbauentwickler geplant sein sollte, a) welche zukünftige Nutzung von dem neuen Eigentümer vorgesehen ist; b) falls Wohnungen gebaut werden, welche Art von Wohnungen mit welcher Geschossflächenzahl geplant sind und ob Wohnungen für Geflüchtete vorgesehen sind, ggf. sind es sog. EVU-Wohnungen zum bereits eigenverantwortlichen Gebrauch als Zwischenstationen zwischen Übergangswohnheim und eigener Wohnung; c) wie - auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des letzten Segregationsmonitorings 2021 - die soziale Stabilität im Bereich Thomas-Mann-Straße/Gerhart-Hauptmann-Ring eingeschätzt wird, mit der sich ggf. eine weitere Wohnheimeinrichtung für Geflüchtete in diesem Bezirk begründet; d) ob bereits Gespräche mit möglichen Trägern für eine Wohneinrichtung geführt werden und wenn ja, welche das sind, und ob die Kirche mit sozialen Angeboten auf dem Flurstück 40/217 präsent bleibt; e) welche sozial begleitende Infrastruktur mit geschaffen wird (Kita- und Grundschulplätze, Beratungsstellen); f) aus welchen Gründen die Stadt mit dem Gelände des Gemeindehauses nicht eine Erweiterung der Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortkapazitäten anstrebt; g) welche öffentlich nutzbaren Ersatzräumlichkeiten nach einem Wegfall des für die Kirchengemeinde selbst, für Vereine und Familienfeiern in der Nordweststadt bisher nutzbaren Gemeindehauses geplant sind; h) welche konkreten Nutzungen hier nach den Vorgaben des Bebauungsplanes überhaupt möglich sind, auch auf dem Wege der Befreiung; i) ob die Gebäude des Kirchenzentrums (Pfarrheim, Pfarrbüro usw.) auf Flurstück 40/217 abgängig sind und aus dem Ensembleschutz ohne Weiteres entlassen werden können; j) wie auf diesem Grundstück die maximalen Geschosshöhen im Falle eines Neubaus sind, wenn Gebäude auf dem Wege der Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplanes nach § 31 Absatz 2 des Baugesetzbuchs errichtet werden und in welcher Höhe mit Rücksicht auf das denkmalgeschützte Kirchengebäude gebaut werden kann; k) welche Nutzung für das denkmalgeschützte Kirchengebäude selbst vorgesehen ist; l) ob der Magistrat vor dem Hintergrund des vom Stadtplanungsamt durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Weiterentwicklung der Nordweststadt aus den Jahren 2010/2011 eine Änderung des Bebauungsplanes erwogen hat, um z. B. der Kirche eine Veräußerung des Gemeindegrundstücks für Mietwohnungen und Eigentum zu ermöglichen, zum Beispiel in Kooperation mit dem Gemeinnützigen Siedlungswerk oder einer der in der Nordweststadt verbreiteten genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften, und unter welchen Voraussetzungen der Bebauungsplan geändert werden kann und welchen Zeitraum dieser Vorgang benötigt; m) ob zuvor die Option, hier ein Musterprojekt für in der Nordweststadt dringend benötigtes barrierefreies und/oder generationenübergreifendes Wohnen mit stadtteiloffenen Angeboten der Seniorentagespflege zu realisieren, geprüft worden ist; 3. als Pilotprojekt auch für andere Stadtteile mit ähnlichen Grundstücksdiskussionen einen Runden Tisch "Nordweststadt Neu Denken" unter Verantwortung des Sozialdezernates einzuberufen und alle Eigentümer im Bereich "Kleines Einkaufszentrum" sowie die möglichen Bauträger kontinuierlich zu gemeinsamen Gesprächen einzuladen, um kurz- und langfristige Perspektiven für das Areal und sein Umfeld zu finden und umzusetzen. Dazu sollen auch Vertreter des Vereins Brücke 71 e. V., das Quartiersmanagement und Ortsbeiratsmitglieder eingeladen werden. Begründung: Seit Jahren fordert der Ortsbeirat die notwendige Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" mit attraktiven Wohnungen, Geschäften, sozialen Nutzungen und Freiflächen. Mit dem Neubau des Lebensmittelmarktes gab es immerhin einen ersten Schritt zu einer Aufwertung. Die seit Jahren diskutierte Schließung des Kirchortes St. Matthias scheint nun als nächstes anzustehen: Dem Vernehmen nach hat eine große Wohnungsbaugesellschaft dem Bistum Limburg den Kauf des kompletten Kirchengrundstücks mit Kirchengebäude (mit Ausnahme des Kindergartengrundstücks) angeboten, um das frühere Pfarrzentrum durch Wohnungen für Geflüchtete zu ersetzen. Da es vergleichbare Wohnungen bereits in der Nähe gibt (etwa Gerhart-Hauptmann-Ring, Alt-Niederursel, dazu die Unterkünfte am Oberschelder Weg, in der Dillenburger Straße sowie im Hotel am Walter-Möller-Platz) und auch die Wohnungen über dem Lebensmittelmarkt im "Kleinen Einkaufszentrum" hauptsächlich Einzimmerwohnungen sind, scheint es sich bei diesem Vorhaben um eine Notlösung u. a. aufgrund der Zweckbestimmungen des Bebauungsplanes NW 103c zu handeln. Die bestehenden sozialen Einrichtungen mit ihren Beratungsangeboten können zusätzliche Bedarfe nicht abdecken. Dabei verlöre die Nordweststadt einen wichtigen (kirchlichen) Stadtteiltreffpunkt, besonders für ältere Menschen. Zugleich fehlen in der Nordweststadt weiterhin gesicherte neue Kitaplätze, viele neue Einrichtungen sind noch "in Prüfung" (Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2306), weshalb es unverständlich wäre, die Gemeinbedarfsfläche nicht auf eine solche Nutzung hin ebenfalls zu prüfen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für detaillierte Informationen zu sorgen, diese mit Multiplikatoren zukünftig aktiv zu teilen und das Ziel einer das soziale Zusammenleben stärkenden Neuordnung des Zentrums-Areals endlich mit allem Nachdruck anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1369 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61-02
Umsetzung des iSTEK 2030+ im Ortsbezirk 9: Städtebauliche Integration der RosaLuxemburgStraße zwischen Miquelknoten und Nidda
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3526 entstanden aus Vorlage: OF 447/9 vom 30.01.2023 Betreff: Umsetzung des iSTEK 2030+ im Ortsbezirk 9: Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 4793/19 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Bemühungen seinerseit s in den letzten drei Jahren unternommen wurden, um eine verbesserte städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu erwirken. Darüber hinaus wird er gebeten, in Umsetzung des iSTEK-Beschlusses "Leitprojekt: Stadtwerkstatt einrichten und etablieren", der den Magistrat beauftragt, den Fachdialog auch zu regionalen Themen mit der Öffentlichkeit zu stärken, in Kooperation mit den lokalen Expertinnen und Experten des Quartiersmanagements, die zu diesem Thema bereits in einem Austausch mit den Bürgern stehen, zeitnah eine Stadtwerkstatt im Stadtteil Ginnheim zum Thema "Städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda" einzurichten. Aus diesem Dialog sollen auch konkrete Projekte und Maßnahmen mit einem Ablaufplan für ihre Umsetzung vorbereitet werden. Im Koalitionsvertrag von GRÜNEN, SPD, FDP und Volt wurde sich darauf verständigt, das Instrument der Stadtteilwerkstätten als Bestandteil einer Weiterentwicklung des iSTEK auf Stadtteilebene durch sogenannte Stadtteilentwicklungskonzepte zur Anwendung zu bringen. Der Magistrat wird daher gebeten, neben der Durchführung einer Stadtteilwerkstatt auch die Erstellung eines solchen Stadtteilentwicklungskonzeptes für Ginnheim zu prüfen. Begründung: Der Auftrag, eine städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda zu verfolgen, wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4793, erteilt. In diesem heißt es unter Ziffer IV.: "Der Magistrat wird beauftragt, die Entwicklung der im integrierten Stadtentwicklungskonzept festgelegten Schwerpunkträume der Stadtentwicklung koordiniert und ressortübergreifend vorzubereiten." Die oben genannte Maßnahme wird als eine von vier Zielvorstellungen für den Schwerpunktraum "Mitte-Nord" genannt. Unter Ziffer VIII. wurde außerdem beschlossen: "Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung in dreijährigem Turnus über den Stand der Umsetzung der Leitprojekte des intergierten Stadtentwicklungskonzeptes sowie über die Realisierung der Zielvorstellungen in den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung." Dies ist leider bisher noch nicht geschehen und die Bemühungen des Magistrats wurden bisher nicht sichtbar. Ferner wurde der Magistrat mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.11.2019, § 4793, unter Ziffer III. beauftragt, "die im integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ aufgeführten Leitprojekte und -initiativen umzusetzen." Eines dieser Leitprojekte lautet "Stadtwerkstatt einrichten und etablieren". Dieses Format würde einen guten Rahmen bilden, den Dialog zu oben genanntem Thema zu führen und für die konkrete Umsetzung Fortschritte zu machen. Zu Stadtteilentwicklungskonzepten wurde im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition vereinbart: "Wir werden das iSTEK in einem nächsten großen Entwicklungsschritt unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf die Stadtteile herunterbrechen und dort, wo Projekte anstehen, Stadtteilwerkstätten durchführen." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1418 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61-0
„DemokratieWagen“ im Ortsbezirk 9: Visionen für Ginnheim im Stadtteil zeigen und diskutieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3561 entstanden aus Vorlage: OF 448/9 vom 30.01.2023 Betreff: "DemokratieWagen" im Ortsbezirk 9: Visionen für Ginnheim im Stadtteil zeigen und diskutieren Das Quartiersmanagement in Ginnheim hat mit Menschen aus der Nachbarschaft zeichnerische Visionen für das Gebiet unter der Rosa-Luxemburg-Straße gesammelt. Ergebnisse wurden in der Ausstellung "Stadt-Blicke" im Historischen Museum Frankfurt ausgestellt. Der Magistrat wird (auch unter Verweis auf das iSTEK-Leitprojekt "städtebauliche Integration der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Miquelknoten und Nidda") gebeten, das Quartiers- management und den Ortsbeirat in dem Anliegen zu unterstützen, die Zeichnungen, die die Menschen aus der Nachbarschaft angefertigt haben, auch im Stadtteil Ginnheim auszustellen und den Dialog mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils darüber zu unterstützen, wie diese Visionen Wirklichkeit werden könnten und wie sie sich dabei einbringen könnten. Ferner wird der Magistrat um entsprechende Unterstützung , zum Beispiel in Bezug auf die Bereitstellung benötigter Abstellflächen, gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1046 Aktenzeichen: 51
Kundenparkplätze im Ortsbezirk umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3484 entstanden aus Vorlage: OF 245/8 vom 10.01.2023 Betreff: Kundenparkplätze im Ortsbezirk umgestalten Der Magistrat, insbesondere die Dezernate Wirtschaft, Verkehr und Umwelt, wird aufgefordert, mit den Betreiberinnen und Betreibern der großen Lebensmittelmärkte im Ortsbezirk eine Umgestaltung ihrer großen Kundenparkplätze zu vereinbaren (Mertonviertel, Heddernheimer Landstraße, Niederursel). Dabei sollten die versiegelten Asphaltflächen durch wasserdurchlässiges Pflaster (z. B. Gitterverbund) ersetzt werden, das auch für Pkw geeignet ist. Begründung: Große versiegelte Flächen führen bei Starkregen durch schnellen Ablauf in die Kanalisation zu steigenden Wasserpegeln im Uferbereich der aufnehmenden Bäche und Flüsse und zum Verlust der Feuchtigkeitsspeicher im Boden des beregneten Gebietes. Die Folgen, die in Zukunft mit dem Klimawandel zu befürchten sind und auch schon sichtbar sind, sind Überflutungen einerseits und absinkende Grundwasserspeicher andererseits. Die Umgestaltung der Parkflächen im Stadtteil kann einen Beitrag zur Versickerung des Regenwassers und damit zur Vermeidung schädigender Ereignisse sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1034 Aktenzeichen: 79-3
Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 9-1
Verkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.12.2022, OM 3288 entstanden aus Vorlage: OF 324/12 vom 31.10.2022 Betreff: Verkehrssicherheit vor der Judith-Kerr-Schule erhöhen Der Magistrat wird gebeten, vor der Judith-Kerr-Schule mittels Bodenmarkierungen deutlich auf die Tempo-30-Zone hinzuweisen und vor spielenden Kindern zu warnen. Dies sollte nicht nur in der Carl-Hermann-Rudloff-Allee an beiden Enden der Tempo-30-Zone geschehen, sondern auch in der Graf-von-Stauffenberg-Allee für die von der Rosa-Luxemburg-Straße herannahenden und nach rechts abbiegenden Fahrzeuge. Zudem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Judith-Kerr-Schule beispielsweise mittels einer Verkehrsinsel (aufgepflastertes Blumenbeet) möglich ist - analog zu der Lösung, die in der Straße Zur Kalbacher Höhe gefunden und umgesetzt wurde -, ohne dabei auf die bestehenden Fahrradschutzstreifen zu verzichten. Quelle: Google Begründung: Immer wieder kann beobachtet werden, dass Fahrzeuge im Bereich der Schule deutlich schneller als mit den erlaubten 30 km/h unterwegs sind. In der dunklen Jahreszeit sind die dort aufgestellten Tempo-30-Straßenschilder nicht sonderlich gut zu sehen, insbesondere, wenn man von der Graf-von-Stauffenberg-Allee kommend rechts in die Carl-Hermann-Rudloff-Allee einbiegt. Eine Fahrbahnmarkierung könnte hier kurzfristig zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, während längerfristig eine Verkehrsinsel die erforderliche Verkehrsberuhigung sicherstellen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 801 Aktenzeichen: 32 1
Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.12.2022, OA 295 entstanden aus Vorlage: OF 408/9 vom 04.12.2022 Betreff: Integrierte Stadtplanung und städtebauliche Verbesserung statt vieler Einzelbaustellen in Ginnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu gewährleisten, dass die Einzelplanungen für die Strecke und die neue Station der U 4 im Bereich des U-Bahnhofs "Ginnheim" und bis zum U-Bahnhof "Niddapark" in eine integrierte Stadtplanung eingebettet werden, die auch den Bau der S-Bahn-Station "Ginnheim" und etwaige andere Planungen und Projekte berücksichtigt. In diesem Rahmen sollen insbesondere die städtebaulichen Probleme im Bereich der Rosa-Luxemburg-Straße herausgearbeitet sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Situation erarbeitet und möglichst in die jeweiligen Einzelplanungen integriert oder zumindest langfristig vorbereitet werden. Begründung: Der Ausbau der genannten Bahnhöfe und Strecken soll nicht zu einer Verschlechterung der ohnehin äußerst beklagenswerten städtebaulichen Situation führen und daher in eine übergreifende Rahmenplanung eingebettet werden, die sicherstellt, dass die Einzelmaßnahmen nicht das Ziel einer verbesserten städtebaulichen Qualität konterkarieren, sondern jeweils auch zu einer Verbesserung der Situation beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1091 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 295 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Enthaltung) Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2729, 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.01.2023 Aktenzeichen: 66-0
Sanierung der Ernst-MaySiedlungWest: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3270 entstanden aus Vorlage: OF 232/8 vom 23.11.2022 Betreff: Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen Der Magistrat wird aufgefordert, in die Pläne zur Sanierung der Ernst-May-Siedlung westlich der Rosa-Luxemburg-Straße auch die Wege, die Grünflächen und Mauern zwischen den Häuserzeilen (Im Burgfeld, Mithrasstraße, In der Römerstadt) aufzunehmen, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und die Kosten zu ermitteln, - wie die Wege unabhängig von der Witterung gut begehbar erhalten werden können; - wie die nicht privat genutzten Grünflächen für Kinder, Spaziergänger und Erholungssuchende einladend gestaltet werden können; - wie die Trennmauern, Treppen und Stützmauern restauriert werden können, um den praktischen Nutzen und das originäre Konzept des Erbauers wiederherzustellen. Begründung: Es ist nicht nur offensichtlich, dass die bauliche Substanz dieser Ernst-May-Siedlung renovierungsbedürftig ist, sondern auch dass die von May geplanten offenen Flächen und Wege zwischen den Grundstücken an vielen Stellen verbessert werden müssten, wenn eine Bewerbung als UNESCO-Weltkulturerbe angestrebt wird. So stehen auf den Grünflächen, z. B. hinter der Blockbebauung In der Römerstadt viele alte (Wäsche-) Pfosten, obwohl hier schon lange keine Wäsche mehr getrocknet wird. Der "Gartenweg", der von der Hadrianstraße bis zur Straße Im Burgfeld führt, ist bei Regenwetter kaum begehbar. Von den Gärten, die nicht unmittelbar am Haus sind, sondern eine Mittellage haben, werden viele nicht genutzt, sie könnten eine neue Bedeutung bekommen. Treppen- und kleinere Stützmauern vom Weg zu den Hausgärten sind oft überwuchert und nicht mehr erkennbar. Auch die großen, mehr als ein Meter hohen Stützmauern in der Siedlung und um die Siedlung herum sind rissig, brüchig und unansehnlich, gleichwohl sie doch ein wichtiges architektonisches Element darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Wohnbauprojekt „Gatehouse Apartments“: Grundstücksbegrenzung zum Areal der Gedenkstätte Arbeitserziehungslager am Oberschelder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3268 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 21.11.2022 Betreff: Wohnbauprojekt "Gatehouse Apartments": Grundstücksbegrenzung zum Areal der Gedenkstätte Arbeitserziehungslager am Oberschelder Weg Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Realisierung des Wohnbauprojekts "Gatehouse Apartments" auf dem Grundstück der früheren Tennisanlage Oberschelder Weg 1. das Areal der Gedenkstätte Arbeitserziehungslager durch geeignete Maßnahmen zu schützen, hierzu ist vor allem die Grundstücksgrenze abzusichern, mit dem Eigentümer des Baugrundstücks eine geeignete Grenzbepflanzung oder ein Zaun zu besprechen und sicherzustellen, dass in unmittelbarer Nähe der Gedenkstätte während der Bauphase keine Dixi-WCs aufgestellt werden; 2. dem Ortsbeirat die Planungen zur Kenntnis zu geben und insbesondere darzulegen, wo die Gebäude platziert werden und welche Zufahrten an welcher Stelle in der Ludwig-Reinheimer-Straße und am Oberschelder Weg liegen. Begründung: Das Areal des voraussichtlich 2025 fertigen Wohnbauprojekts mit 69 Wohneinheiten und einer Tiefgarage grenzt zukünftig an die Gedenkstätte, die deshalb während der Bauphase vernünftig geschützt werden sollte. Im Hinblick auf die entstehende Nachbarschaft sollte die Stadt mit dem Eigentümer der zukünftigen Wohnanlage über eine praktische und/oder mit viel Grün gestaltete Begrenzung verhandeln und diese umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 732 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2034 Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5420 Aktenzeichen: 63-0
Radwegmarkierung zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 223/8 Betreff: Radwegmarkierung zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg beginnend ab der Unterführung an der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und endend am Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring (siehe Abbildung 1) durch eine deutlichere Bodenmarkierung und Fahrrad-Piktogrammen besser zu kennzeichnen (wie in Abbildung 2). Begründung: Der Radweg unterscheidet sich nur durch seine grau gefärbten Pflastersteine vom Gehweg. Vielen Bürger*innen ist die Bedeutung der Farbkennzeichnung nicht bewusst, weswegen sie sich oft auf dem falschen Weg fortbewegen. Dies führte in der Vergangenheit vereinzelt zu Unfällen. Dementsprechend fordern wir eine genauere Trennung dieser Wege durch Bodenmarkierungen. Ein Beispiel wären die Markierungen auf der Niederurseler Landstraße (Abbildung 2). Abbildung 1 Quelle: Google Maps Abbildung 2 Quelle: Google Maps Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 223/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 223/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenUNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 263 entstanden aus Vorlage: OF 200/8 vom 28.09.2022 Betreff: UNESCO-Welterbe und Zustände unter den Hochbrücken an der Hadrianstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Hinblick auf eine erfolgreiche UNESCO-Weltkulturerbe-Bewerbung der Siedlung Römerstadt für eine Beordnung des Areals am ehemaligen Luftschutzbunker unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu sorgen. Insbesondere ist 1. der Müllablageplatz in der Nische an der Hadrianstraße 20 endlich baulich so zu gestalten, dass die Verunreinigungen durch wilden Sperrmüll verhindert werden; 2. die eingezäunte Fläche unterhalb der Hochbrücke einer regelmäßigen Pflege zuzuführen, damit das Gelände, wenn es schon nicht für eine Parkplatznutzung geeignet ist, wenigstens ordentlich aussieht; 3. der Zugangsbereich zur U-Bahn-Station "Römerstadt" im Bereich Hadrianstraße, der sich in der Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung befindet, zu sanieren und die Außenmauern künstlerisch zu gestalten; 4. die grundhafte Instandsetzung der Hochbrücken im Bereich Hadrianstraße vorzuziehen und damit dafür zu sorgen, dass endlich die ranzigen und provisorisch befestigten Spritzwasserschutzwände entlang der Schnellstraße durch lärmschützende und optisch "schönere" Befestigungen ersetzt werden. Begründung: Die Rosa-Luxemburg-Straße stellt ohnehin bereits einen massiven Eingriff in die städtebauliche Gesamtanlage der Römerstadt-Siedlung dar. Erscheint das Areal unter den Hochbrücken ungepflegt, könnten Begehungen durch Beiräte der UNESCO zum Nachteil der Bewerbung verlaufen. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang die bauliche Instandsetzung der U-Bahn-Station "Römerstadt", die aber nicht vollständig ist, weil der untere Zugangsbereich direkt an der Hadrianstraße nicht zur VGF, sondern zum Amt für Straßenbau und Erschließung gehört. Die vom Magistrat angekündigte Erneuerung der Schutzwände entlang der Schnellstraße im Zuge der grundhaften Erneuerung der Hochbrücken sollte im Interesse der Welterbe-Bewerbung vorgezogen werden. Sie war für 2022 angekündigt, passiert ist aber bisher nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2234 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1031 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 263 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2473, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022 Aktenzeichen: 66-6
Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2704 entstanden aus Vorlage: OF 197/8 vom 31.08.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen für die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" umzusetzen: 1. Eingezeichnete Nummer 1: Anbringung von je einem Fahrradpiktogramm in beiden Verkehrsrichtungen; 2. Eingezeichnete Nummer 2: Aufbringung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn in der Fahrtrichtung Niederurseler Landstraße in Höhe Hausnummer 148, einbiegend in die Heddernheimer Landstraße, Lidl bis Wendekreisel und zurück zu den Heddernheimer Höfen; 3. Eingezeichnete Nummer 3: Haltelinie und "Vorfahrt achten" oder "Stopp"-Schild beim Einschwenken von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 152/23 ) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2705 entstanden aus Vorlage: OF 189/8 vom 24.08.2022 Betreff: Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten Der Magistrat wird beauftragt, die Spielflächen entlang der Grünanlage Tacitusstraße aufzuwerten und mit Schülerinnen und Schülern, Anwohnerinnen und Anwohnern, der zuständigen Kinderbeauftragten sowie einem Landschaftsarchitekturbüro eine Neuanlage als ökologisches Projekt durchzuführen. Dabei ist der Bolzplatz als solcher zu erhalten. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dieser großzügigen Grünfläche, deren Spielareale vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner zwischen Heddernheimer Landstraße und Rosa-Luxemburg-Straße gedacht sind, gibt es einen Bolzplatz, Tischtennisplatten und einen Sandkasten. Die Fußballtore und die Tischtennisplatten sind in die Jahre gekommen, aber noch gebrauchsfähig, während der Sandkasten dringend erneuert werden muss. Die Anlage ist großzügig für kleine Spaziergänge und eignet sich im nördlichen Bereich als Erholungs- und Aktivfläche. Das gemeinsam und unter Federführung der Stadt erarbeitete Konzept soll Vorschläge für insektenfreundliche Anpflanzungen, Wegführungen und möglichst inklusive Spielgeräte enthalten und dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Eine projektbezogene Zusammenarbeit etwa mit dem Hochhaus Tacitusstraße 90 und den anderen direkten Anliegern sowie mit jungen Menschen und der Kinderbeauftragten könnte den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, dass der Magistrat die zusätzlich bewilligten Haushaltsmittel für die Neuanlage von Spielplätzen auch in Heddernheim einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 37 Etatanregung vom 04.05.2023, EA 112 Auskunftsersuchen vom 04.05.2023, V 669 Aktenzeichen: 67 2
Benennung eines Weges in Erinnerung an den Erbauer des Heddernheimer Schlosses
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 195/8 Betreff: Benennung eines Weges in Erinnerung an den Erbauer des Heddernheimer Schlosses Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Verlängerung der Herborner Straße, d.h. das Stück zwischen der Heddernheimer Landstraße. ("Windisches Eck") und dem ersten Haus in "Freiherr-Wilhelm-von-Riedt-Weg" umzubenennen. Quelle: Google maps Begründung: Philipp Wilhelm von Riedt war derjenige, der Heddernheim nach dem 30-jährigen Krieg wiederbelebte, für eine geordnete Weiterentwicklung sorgte und sich auch um Harmonie für ein friedliches Nebeneinander der Religionen einsetzte. Heddernheim war während des Dreißigjährigen Krieges von schwedischen Truppen zum Teil zerstört worden. Er und seine Erben waren die Nachfahren der Praunheimer Ritter. Als er 1764 starb, hinterließ er keinen männlichen Erben, eine seiner Töchter heiratete den Freiherren Carl-Franz-Kaspar von Breidbach-Bürresheim, die von da an die Heddernheimer Lehnsherren waren und das Erbe der von Riedt's antraten. Sie nannten sich später auch ". . von Breidbach-Bürresheim genannt von Riedt". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 195/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 195/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 195/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNeuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2502 entstanden aus Vorlage: OF 181/8 vom 22.06.2022 Betreff: Neuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße Der Magistrat wird beauftragt, die Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße neu zu planen mit dem Ziel, die Kreuzung für Schulkinder, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer übersichtlicher und sicherer zu machen. Beabsichtigt ist eine langfristige bauliche Umgestaltung, wenn möglich, als Kreisverkehr oder Kreuzung mit aufgepflasterter Fahrbahn und engen Kurvenradien. Um den Straßenraum aufzuwerten, sind - soweit machbar - Grünpflanzungen am Straßenrand vorzunehmen und Sitzgelegenheiten anzubringen. Der Baum in der Mitte der Kreuzung ist nach Möglichkeit zu erhalten. Die Planungen sind dem Ortsbeirat in einer seiner Sitzungen vorzustellen. Begründung: Die zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone 1994 eingerichtete Diagonalsperre hat die Erwartungen nur teilweise erfüllt. Oft biegen Pkw und Radfahrende zu schnell von der Titusstraße in die Heddernheimer Landstraße Richtung Hessestraße ab oder links Richtung Dillenburger Straße. Das gefährdet den Gegenverkehr und querende Fußgängerinnen und Fußgänger. Zugleich versteht kaum jemand die bestehende Verkehrsführung: Wer hier eigentlich Vorfahrt hat und dass es sich bei der Konstruktion nicht um einen Kreisverkehr handelt, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Sehr unklar ist, wo Fahrräder fahren müssen, um von der Titusstraße in die Kaltmühlstraße zu kommen. Zwei Ortstermine (2021 und 2022) des Ortsbeirates mit den zuständigen Ämtern haben zu keiner Lösung geführt. Alle anwesenden Ämter waren einhellig der Meinung, dass im baulichen Bestand keine Verbesserungen möglich sind. Daher hilft hier im Interesse der Verkehrsberuhigung und -sicherheit nur eine komplette Neuplanung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2022, ST 2649 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61 0
Neuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 181/8 Betreff: Neuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Diagonalsperre Titus-/Kaltmühl-/Heddernheimer Landstraße neu zu planen mit dem Ziel, die Kreuzung für Schulkinder, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer übersichtlicher und sicherer zu machen. Beabsichtigt ist eine langfristige bauliche Umgestaltung, wenn möglich, als Kreisverkehr oder Kreuzung mit aufgepflasterter Fahrbahn und engen Kurvenradien. Um den Straßenraum aufzuwerten, sind - soweit machbar - Grünpflanzungen am Straßenrand vorzunehmen und Sitzgelegenheiten anzubringen. Der Baum in der Mitte der Kreuzung ist nach Möglichkeit zu erhalten. Die Planungen sind dem Ortsbeirat in einer seiner Sitzungen vorzustellen. Begründung: Die zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Tempo 30-Zone 1994 eingerichtete Diagonalsperre hat die Erwartungen nur teilweise erfüllt. Oft biegen Pkw und Radfahrende zu schnell von der Titusstraße in die Heddernheimer Landstraße Richtung Hessestraße ab oder links Richtung Dillenburger Straße. Das gefährdet den Gegenverkehr und querende Fußgängerinnen und Fußgänger. Zugleich versteht kaum jemand die bestehende Verkehrsführung: Wer hier eigentlich Vorfahrt hat und dass es sich bei der Konstruktion nicht um einen Kreisverkehr handelt, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Sehr unklar ist, wo Fahrräder fahren müssen, um von der Titusstraße in die Kaltmühlstraße zu kommen. Zwei Ortstermine (2021 und 2022) des Ortsbeirates mit den zuständigen Ämtern haben zu keiner Lösung geführt. Alle anwesenden Ämter waren einhellig der Meinung, daß im baulichen Bestand keine Verbesserungen möglich sind. Daher hilft hier im Interesse der Verkehrsberuhigung und -sicherheit nur eine komplette Neuplanung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
Weiter lesenZusätzlicher Mülleimer Heddernheimer Landstraße/Ecke Georg-Wolff-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2267 entstanden aus Vorlage: OF 173/8 vom 12.05.2022 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer Heddernheimer Landstraße/Ecke Georg-Wolff-Straße Der Magistrat wird beauftragt , einen weiteren Mülleimer an der Heddernheimer Landstraße/Ecke Georg-Wolff-Straße anzubringen, da der dort befindliche Mülleimer permanent von zu viel Müll überquillt und der Müll ständig auf der Straße liegt. Ein Mülleimer an dieser Kreuzung ist eindeutig zu wenig für diese häufig frequentierte Stelle. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1624 Aktenzeichen: 79 4
Wann kommt die Ausfahrt Richtung Westen für das 14. Polizeirevier
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2022, OM 2131 entstanden aus Vorlage: OF 224/12 vom 31.03.2022 Betreff: Wann kommt die Ausfahrt Richtung Westen für das 14. Polizeirevier Der Magistrat wird gebeten, endlich den Mittelstreifen auf der Marie-Curie-Straße umzubauen und zu öffnen, damit es den Fahrern der Polizei-Einsatzfahrzeuge und -Streifenwagen ermöglicht wird, direkt Richtung Rosa-Luxemburg-Straße zu fahren. Dies wurde schon vor vielen Jahren angekündigt. Gibt es inzwischen einen Zeitplan, ab wann ein direktes Fahren Richtung Westen möglich ist? Begründung: Schon kurz nachdem das 14. Polizeirevier in die Marie-Curie-Straße 32 zog, sollte der Mittelstreifen entsprechend umgebaut werden. Nun befindet sich auch die Dienststelle des Verkehrsdienstes in der Marie-Curie-Straße 30. Im Alarmfall müssen die Fahrer der Einsatzfahrzeuge nach Osten fahren und an der Kreuzung Zur Kalbacher Höhe/Olof-Palme-Straße wenden. Dabei geht, insbesondere im Berufsverkehr, viel wertvolle Zeit verloren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2007 Anregung an den Magistrat vom 13.07.2023, OM 4327 Antrag vom 19.08.2024, OF 460/8 Auskunftsersuchen vom 05.09.2024, V 1009 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 32 4
Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2121 entstanden aus Vorlage: OF 255/9 vom 22.04.2022 Betreff: Bäume auf den Grünstreifen an der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Grünstreifen der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße (Auffahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße) weitere Bäume zu pflanzen. Hier befinden sich auf einer größeren Fläche schon Bäume, aber auch der Grünstreifen bis herunter zur Ampel ist breit genug, um weitere Bäume zu pflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2030 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 67 0
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