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Vorlagen
Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in NiedSüd - Anpassung der Parkregelung
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7898 entstanden aus Vorlage: OF 1411/6 vom 14.12.2025 Betreff: Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in Nied-Süd - Anpassung der Parkregelung Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Dürkheimer Straße 40 geeignete verkehrsregelnde Maßnahmen zu ergreifen, um die tägliche Warenanlieferung sicherzustellen und Behinderungen des Straßenverkehrs künftig zu vermeiden. Begründung: Die Warenanlieferung des Nahkauf-Marktes erfolgt täglich in den Morgenstunden und an bestimmten Tagen zusätzlich zur Mittagszeit. Der mit der Lieferung beauftragte Lkw-Fahrer fährt dabei in Höhe der Hausnummer 8 von der Dürkheimer Straße aus auf den hinter dem Markt gelegenen Parkplatz ein. Da die Dürkheimer Straße in diesem Abschnitt sehr schmal ist und der Einbiegewinkel zum Parkplatz eng ausfällt, kommt es regelmäßig zu Problemen, wenn Fahrzeuge bis kurz vor den Markteingang auf den derzeit erlaubten Stellplätzen parken. In diesen Fällen kann der mit der Lieferung beauftragte Lkw-Fahrer nicht in den Parkplatz einfahren, blockiert die Dürkheimer Straße vollständig und es entstehen teils längere Verkehrsbehinderungen. Häufig muss erst der jeweilige Fahrzeughalter gesucht werden, was zu zusätzlichen Verzögerungen und Belastungen für die Anwohner führt. Um diese regelmäßig auftretenden Probleme zu verhindern, sollte der betroffene Stellplatz bzw. der entsprechende Bereich so geregelt werden, dass geparkte Fahrzeuge die Zufahrt des Lieferverkehrs nicht mehr behindern können. In Betracht kommen insbesondere: - eine zeitlich eingeschränkte Parkregelung (z. B. Halteverbot während der Anlieferzeiten); - eine bauliche oder markierungstechnische Anpassung; - oder eine entsprechende Kennzeichnung/Absperrlösung in Absprache mit dem Marktbetreiber. Ziel ist eine dauerhaft verlässliche und störungsfreie Anlieferung, ohne dass es zu Blockaden der Straße oder vermeidbaren Belastungen für die Nachbarschaft kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7897 entstanden aus Vorlage: OF 1410/6 vom 14.12.2025 Betreff: Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil In der Alzeyer Straße und der Dürkheimer Straße in Nied werden aktuell vermehrt Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen abgestellt, die über Wochen hinweg den öffentlichen Raum blockieren und dringend benötigte Parkflächen belegen. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Entfernen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen deutlich zu beschleunigen. Dabei soll eine deutlich verkürzte Regelfrist von maximal zwei Wochen eingeführt werden, innerhalb derer - wie in anderen Großstädten üblich - Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum überprüft und unter Anwendung des Abfallrechts (§ 3 Abs. 1 KrWG) oder des Straßenrechts entfernt werden. Begründung: Die bisherige Verwaltungspraxis in Frankfurt, Fahrzeuge erst nach mehreren Wochen (teilweise bis zu sechs Wochen) zu entfernen, ist nicht hilfreich. In mehreren deutschen Großstädten - unter anderem Berlin, Hamburg, Köln, Nürnberg und München - werden Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder ersichtliche Verkehrstauglichkeit deutlich schneller entfernt. Dort kommen insbesondere das Abfallrecht, kurze Prüf- und Umsetzungsfristen sowie gezielte Schwerpunktaktionen zum Einsatz. In Frankfurt hingegen dauert die Entfernung solcher Fahrzeuge bislang häufig vier bis sechs Wochen. Diese lange Frist ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine interne Arbeitsweise, die den öffentlichen Raum unnötig belastet und Parkflächen blockiert. Abgestellte Fahrzeuge ohne Kennzeichen wirken herrenlos, ziehen Abfall und teilweise Vandalismus an, verringern das Sicherheitsgefühl im Stadtteil. Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott, den eine Minderheit entsorgt und wodurch die Mehrheit der Bürger leidet. Gerade im Stadtteil Nied häufen sich seit Monaten Fälle von Autos ohne Kennzeichen oder offensichtlich nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugen, die wochenlang im Straßenraum stehen. Ein schnelleres und konsequenteres Vorgehen ist daher dringend erforderlich. Wenn Fahrzeuge ohne Kennzeichen konsequent entfernt werden, entsteht ein klares Signal: Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott. Werkstätten oder Privatpersonen überlegen sich zweimal, ob sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug einfach "zwischenparken". In Frankfurt wird die lange Frist oft mit der Halterermittlung begründet. Aber: Diese Ermittlung kann auch nach der Entfernung erfolgen - das Fahrzeug muss nicht wochenlang im öffentlichen Raum stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
S-Bahnhof „Nied“ - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7899 entstanden aus Vorlage: OF 1412/6 vom 13.12.2025 Betreff: S-Bahnhof "Nied" - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Bahn Kontakt aufzunehmen, um am S-Bahnhof "Nied" folgende Punkte zu verbessern: 1. Barrierefreiheit: Stadteinwärts gibt es für Menschen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, keine stufenfreien Zugänge zu den Gleisen - weder über die Oeserstraße noch über die Luthmerstraße. Dies ist in der heutigen Zeit nicht mehr hinnehmbar. Stadtauswärts ist zumindest über die Oeserstraße eine Rampe vorhanden. In der Straße Am Sechholder fehlt jedoch ebenfalls eine Rampe. Daraus ergibt sich die folgende Bitte: Alle vier Aufgänge müssen mit Rampen ausgestattet werden! In Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichten sich die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Busse, Bahnen, U-Bahnen) zu ermöglichen. Artikel 20 UN-BRK betont zudem die individuelle Mobilität und verlangt, dass öffentliche Verkehrsmittel für alle nutzbar sein müssen. 2. Wetterschutz: Auf beiden Seiten der Gleise (stadteinwärts und stadtauswärts) gibt es jeweils nur drei kleine Unterstände, die bei Regen oder intensivem Sonnenschein nur wenigen Menschen Schutz bieten. Diese Kapazitäten müssen deutlich erweitert werden. 3. Lautsprecheranlagen und elektronische Anzeigen: Die Ansagen an den Gleisen sind kaum verständlich. Es sind eine technische Modernisierung sowie die Installation weiterer Lautsprecher erforderlich. Zudem sollten auf jeder Seite drei Zugzielanzeiger (dynamische Fahrgastinformation) installiert werden, damit diese von jedem Standort aus gut lesbar sind. Begründung: Der S-Bahnhof "Nied" liegt nur zwei Stationen vom Frankfurter Hauptbahnhof entfernt, in einem Stadtteil mit rund 20.000 Einwohner*innen. Das ist dem S-Bahnhof nicht anzumerken. Ein barrierefreier Ausbau ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 9 und 20): Menschen mit Mobilitätseinschränkungen müssen den Bahnhof selbstbestimmt und ohne Hindernisse nutzen können. Derzeit fehlen stadteinwärts stufenfreie Zugänge, was eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben unmöglich macht. Die Klimafestigkeit des Bahnhofs ist angesichts zunehmender Extremwetterereignisse unverzichtbar. Die bestehenden Unterstände bieten bei Starkregen oder Hitze nur unzureichenden Schutz. Ein Ausbau der Wetterschutzeinrichtungen schafft nicht nur Komfort, sondern auch klimaresiliente Infrastruktur, die den Herausforderungen des Klimawandels gerecht wird. Eine Modernisierung der Technik ist dringend erforderlich: Kaum verständliche Ansagen und fehlende digitale Anzeigen beeinträchtigen die Nutzerfreundlichkeit. Die aufgeführten Maßnahmen erhöhen die Attraktivität des ÖPNV - ein zentrales Ziel für eine nachhaltige Verkehrsplanung. Ein barrierefreier, klimafester und moderner S-Bahnhof "Nied" fördert die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, reduziert den Individualverkehr und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. Die Investition in diese Infrastruktur kommt nicht nur den Fahrgästen zugute, sondern der gesamten Stadtgesellschaft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Aufstellung von Hundekotbeutelspendern im Bereich des Radwegs in NiedSüd
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7900 entstanden aus Vorlage: OF 1413/6 vom 14.12.2025 Betreff: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern im Bereich des Radwegs in Nied-Süd Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Radwegs hinter der Fridtjof-Nansen-Schule zwischen Mainzer Landstraße, Bahntrasse und B40 sowohl Mülleimer als auch Hundekotbeutelspender anzubringen. Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Abbildung: Im Bereich der weißen Linie wünschen sich Bürger Abfallbehälter und Hundekotbeutelspender (Quelle: Google Maps). Begründung: Bei der jüngsten Beiratssitzung des Quartiersmanagement Soziale Stadt Nied wurde der Wunsch nach Müllbehältern und Hundekotbeutelspendern geäußert, weil dort etliche Bürger mit dem Rad, zu Fuß und mit Hunden unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2026, OM 7896 entstanden aus Vorlage: OF 1409/6 vom 14.12.2025 Betreff: Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichen 1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche alternativen Stellflächen in unmittelbarer Nähe geschaffen werden können, um den Wegfall der Parkplätze angemessen zu kompensieren. Auch sollte in diesem Fall zumindest das kurzfristige Laden/Entladen für die Anwohner in diesem Bereich der Kolpingstraße erlaubt werden (Verkehrszeichen 286). 2. Zusätzlich wird der Magistrat um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: a) Nach welchen Kriterien und welcher gesamtstädtischen Strategie richtet sich die aktuelle Anpassung von Parkregelungen in mehreren Straßen des Frankfurter Westens? b) Aus welchen Gründen erfolgen Änderungen der Parkraumregelung teilweise kurzfristig und ohne frühzeitige Information der betroffenen Anwohnerschaft? c) Warum werden weggefallene Stellmöglichkeiten in der Regel nicht durch alternative Angebote oder Ausgleichsmaßnahmen kompensiert? Begründung: In der Kolpingstraße wurde bisher seit vielen Jahrzehnten beidseitig mit zwei Rädern auf den Gehwegen geparkt. Die jüngst aufgestellten Haltverbotszeichen auf der rechten Straßenseite führen nun zum Wegfall von rund vier Stellmöglichkeiten. Selbst kurzes Anhalten oder Entladen vor den Hausnummern 4 bis 6 ist nicht mehr möglich. Mehrere Anwohner haben sich deshalb an den Ortsbeirat gewandt und um Unterstützung gebeten; hierzu wurde auch eine Liste mit Unterstützungsunterschriften vorgelegt. Der Wegfall von Stellplatzmöglichkeiten stellt die Betroffenen vor erhebliche Probleme, da der Parkdruck in diesem Gebiet ohnehin hoch ist und es keine nahe liegenden Alternativen gibt. Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, mehr Pragmatismus walten zu lassen, die Menschen vor Ort frühzeitig einzubinden und in Einzelfällen eine nachvollziehbare Abwägung zu treffen. Ein abrupter Wegfall von Parkmöglichkeiten ohne ausreichende Kommunikation führt zu erheblichen Problemen für die Anwohnerschaft und sollte zukünftig vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein
Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen
Antrag vom 09.12.2025, OF 1820/1 Betreff: Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung Ackermannstraße / Mainzer Landstraße umgestalten und die Verkehrsführung dort neu ordnen zu lassen. Der freilaufende Rechtsabbiegestreifen aus der Ackermannstraße auf die Mainzer Landstraße soll zurückgebaut und in die Lichtsignalanlage integriert, die Anfahrt zu den Parkplätzen vor der Ackermannstraße 82 neu geregelt werden. Die straßenbegleitende Grünfläche vor der Ackermannstraße 43 soll erweitert werden und der ruhende Verkehr neu organisiert werden. In einem zweiten Schritt sollen für den Verkehr nicht mehr benötigte Flächen entsiegelt und begrünt werden. Begründung: Die Verkehrsführung im genannten Bereich ist dringend verbesserungswürdig. Der freie Rechtsabbieger, der gleichzeitig Zufahrt zu den Parkplätzen ist, wird oft für Fahrten entgegen der Fahrtrichtung genutzt von Menschen, die mit ihrem PKW auf der Mainzer Landstraße stadtauswärts fahren wollen. Durch die extrem breite Einfahrt zu den Parkplätzen ist die Verkehrsführung unübersichtlich. Fußgehende, die entlang der Mainzer Landstraße stadteinwärts gehen, müssen zweimal die Straße kreuzen, einmal an der Lichtsignalanlage, dann noch einmal am Fußgängerüberweg über den Abbiegestreifen. Die Verkehrsinsel ist ein völlig ungenutzter, vollversiegelter Platz, der den Anforderungen an moderne Straßenräume nicht genügt. Vor der Ackermannstraße 43 besteht ein breiter Gehweg, der regelmäßig beparkt wird. Die schmale Grünfläche dort gerät dadurch in Mitleidenschaft. Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Klimaanpassung sollte der Bereich neu geordnet werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Ausfahrt Münsterer Straße eindeutig markieren und beschildern
Antrag vom 09.12.2025, OF 1825/1 Betreff: Ausfahrt Münsterer Straße eindeutig markieren und beschildern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Einmündung der Münsterer Straße in die Mainzer Landstraße mit Beschilderungs- und Fahrbahnmarkierungsmaßnahmen das bestehende Rechtsabbiegeverbot für PKW deutlicher sichtbar zu machen. Begründung: Wiederholt biegen PKW von der Mainzer Landstraße in die Münsterer Straße entgegen der Einbahnstraße und trotz der bestehenden Beschilderung ein und gefährden damit andere Verkehrsteilnehmende. Foto: Google Street View Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen
Antrag vom 09.12.2025, OF 1828/1 Betreff: Gehweg und Bushaltestelle vor der Mainzer Landstraße 88 nutzbar machen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Pflaster im Gehwegbereich vor der Mainzer Landstraße 88 wieder herstellen zu lassen bzw. auf den Grundstückseigentümer zuzugehen, damit die Fläche wieder gepflastert wird, so dass Fußgehende diese wieder gefahrlos nutzen können. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, die beiden markierten Parkplätze auf dem Gehweg im unmittelbaren Bereich der Bushaltestelle "Platz der Republik" aufzulösen und die Flächen gegen das ordnungswidrige Parken zu sichern. Begründung: Der Gehweg vor der Mainzer Landstraße 88 ist derzeit teilweise unbefestigt und stellt eine Stolperfalle dar. 50 Zentimeter Restbreite sind insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen nicht gefahrenfrei nutzbar. Die Bus-Ersatzhaltestelle ist ebenfalls nicht uneingeschränkt nutzbar, da Markierungen und eine nicht eindeutige Beschilderung suggerieren, dass dort PKW im Bereich der Bushaltestelle parken dürfen. Der Gehweg in diesem Bereich soll zum Ein- und Aussteigen freigehalten, Stolperfallen entfernt und gegen illegales Parken gesichert werden. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7720 entstanden aus Vorlage: OF 1347/6 vom 09.11.2025 Betreff: Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Planungen zur Gestaltung der neuen Grünanlage in Nied-Süd, die mit Beteiligung der im Umfeld Wohnenden einherging. Die geplante Aufwertung des Areals zwischen Alzeyer Straße und B40a stellt einen wichtigen Beitrag zur Naherholung, sozialen Begegnung und quartiersbezogenen Entwicklung dar. Bei der Vorstellung des Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd durch das Grünflächenamt und das Stadtplanungsamt am 21.10.2025 stellte sich heraus, dass Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens im Rahmen des Städtebauprogramms "Sozialer Zusammenhalt Nied" - u. a. der Erhalt der Parkplätze in der Landauer Straße - im aktuellen Entwurf bislang nicht berücksichtigt wurden. Der Ortsbeirat legt Wert darauf, dass diese Ergebnisse und Wünsche bei der weiteren Planung und Realisierung der Grünanlage mitberücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, dass die unten beschriebenen Maßnahmen im weiteren Planverfahren des vorgestellten Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd, welchem der Ortsbeirat zustimmt, geprüft und umgesetzt werden: 1. Erhalt bzw. Kompensation der Stellplätze in der Landauer Straße: a) Der Ortsbeirat misst dem Erhalt der bestehenden Stellplätze auf Höhe der Landauer Straße 32 bis 36 höchste Priorität bei. Bisher war dort das Parken erlaubt. Die Fläche des bisherigen Parkplatzes soll durch geeignete planerische Maßnahmen (z. B. Anbringung von Rasengittersteinen ohne Versiegelung des Bodens) zur Nutzung als öffentliche Parkfläche für das Wohngebiet weiterhin erhalten bleiben. b) Sollte sich der Erhalt der Stellplätze im Zuge der Grünflächengestaltung nicht realisieren lassen, fordert der Ortsbeirat mindestens eine gleichwertige Kompensation in unmittelbarer Nähe. 2. Einrichtung einer Toilettenanlage: Es soll in der Grünanlage eine Toilettenanlage im Bereich des Spielplatzes installiert werden. Diese könnte analog zur Lösung am Spielplatz Wörthspitze als mobile Toilette vorgesehen werden, die regelmäßig gereinigt bzw. getauscht wird. 3. Installation eines Trinkbrunnens in der Grünanlage: Die Installation eines Trinkbrunnens wird als wichtiger Beitrag zur Aufenthaltsqualität, Gesundheit und Nachhaltigkeit angesehen und sollte umgesetzt werden. Begründung: Die vorgestellte Planung zur Grünanlage in Nied-Süd wurde vom Ortsbeirat grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wurden im Beteiligungsprozess sowie in der Sitzung des Ortsbeirats am 21.10.2025 mehrere konkrete Hinweise und Wünsche geäußert, die bislang im Entwurf nicht berücksichtigt sind. Besonders hervorgehoben wurde der Erhalt der Stellplätze in der Landauer Straße, da die betroffene Siedlung bereits heute unter hohem Parkdruck leidet. Der Wegfall der bestehenden Parkmöglichkeiten würde die Situation deutlich verschärfen. Bisher ist dort das Parken erlaubt. Auf "Parken auf eigene Gefahr" weist ein Schild hin, auch sind in der Vergangenheit vom Magistrat extra zum Abgrenzen des Parkplatzes Absperrbügel gesetzt worden. Sollte ein Erhalt nicht möglich sein, ist eine gleichwertige Kompensation im direkten Umfeld zwingend erforderlich. Darüber hinaus wurde mehrfach der Wunsch nach einer Toilettenanlage geäußert, insbesondere im Bereich der Spiel- und Sportflächen. Auch eine mobile Lösung sollte möglich sein - analog zum Spielplatz Wörthspitze - und würde die Aufenthaltsqualität und Hygiene deutlich verbessern. Die Installation eines Trinkbrunnens wurde ebenfalls als wichtiges Element für Gesundheit, Nachhaltigkeit und soziale Nutzung benannt. Die Maßnahme ist bereits angedacht, sollte aber mit Nachdruck umgesetzt werden. Der Ortsbeirat möchte mit diesem Antrag sicherstellen, dass die genannten Punkte im weiteren Planungsverlauf ernsthaft geprüft und umgesetzt werden, um die Akzeptanz und Funktionalität der Grünanlage im Quartier nachhaltig zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7721
Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7721 entstanden aus Vorlage: OF 1383/6 vom 19.11.2025 Betreff: Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung Vorgang: OM 7720/25 OBR 6 Unter Bezugnahme auf die Anregung des Ortsbeirats 6, OM 7720, zur Gestaltung der Grünanlage Nied-Süd, wird der Magistrat - im Fall, dass die Parkplätze in der Grünanlage in der Landauer Straße 32 bis 36 doch wegfallen müssten - gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Dürkheimer Straße zwischen der Kreuzung Nieder Kirchweg und dem Abzweig zur Landauer Straße Parkplätze eingerichtet werden könnten, welche durch den Wegfall der Linksabbiegerspur Richtung Feuerwehrgelände nicht mehr notwendig sind. Zudem könnte die schraffierte Fläche an der Unterkunft für Menschen ohne Wohnung und Neuanordnung der Straßenmarkierungen helfen. Gleichzeitig soll die Tempo-30-Zone bis an die Ampelanlage in der Dürkheimer Straße/Nieder Kirchweg ausgeweitet und der abmarkierte Fahrradweg entfernt werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob diese Parkplätze auch bei Erhalt der Parkplätze in der Grünanlage bei den Häusern Landauer Straße 32 bis 36 generell wie gebeten eingerichtet werden können. Begründung: Es bestand Einigkeit, dass die oben genannten Parkplätze wegen der dichten Besiedelung des Viertels erhalten bleiben müssen. Sollte das Entfernen dennoch unumgänglich sein, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, wie oben vorgeschlagen Parkplätze am Beginn der Dürkheimer Straße zu schaffen, siehe auch beigefügte Aufnahme aus geoportal. Der ausgewiesene Fahrradweg in Richtung Landauer Straße könnte entfallen, da dort dann eine Tempo-30-Zone wäre. Diese Prüfung soll auch vorgenommen werden, wenn die Parkplätze als zusätzlicher Parkraum für die Siedlung erhalten bleiben können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7720
Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Taubenabwehr Galluswarte
Antrag vom 18.11.2025, OF 1813/1 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Taubenabwehr Galluswarte Der Ortsbeirat möge folgende Etatanregung an die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Im Haushalt 2026 werden ausreichende Mittel zur Regulierung der Taubenpopulation eingestellt. Dazu werden 500.000 Euro eingestellt, um ein Taubenabwehrgitter unter der Eisenbahnbrücke an der Galluswarte am Ausgang Frankenallee anzubringen. Außerdem werden weitere 50.000 Euro in den Haushalt eingestellt, um in unmittelbarer Nähe zur Galluswarte zwei Taubenhäuser oder Taubenschläge einzurichten. Begründung: Die Unterführung an der Frankenallee / Galluswarte ist seit Jahren durch Taubenkot verschmutzt. Das Problem ist vom Ortsbeirat mehrfach in Anträgen angesprochen worden, Lösungsansätze wurden erarbeitet, jedoch nicht umgesetzt bzw. abgelehnt. Der zeitweise aufgestellte Taubencontainer hat nicht funktioniert, so dass dieser wieder abgebaut wurde. Weiterhin findet eine tägliche extreme Verunreinigung durch Taubenkot statt. Menschen, die auf den Bus warten, müssen immer befürchten, dass etwas von oben herabfällt. Die einzige dauerhafte Lösung ist das Anbringen eines Gitters unter der Brücke. Die Zwischenräume müssen verschlossen werden, so dass Tauben sich dort nicht mehr niederlassen können. An der Unterführung Mainzer Landstraße / Galluswarte hat dies zu einer deutlichen Verbesserung geführt. Bei der Anbringung muss darauf geachtet werden, dass das Gitter die Unterseite der Brücke komplett verschließt und Tauben sich dort nicht verfangen können, sonst könnten sie sich verletzen. Die Tauben, die sich dort angesiedelt haben, benötigen danach eine neue Unterkunft, weshalb mindestens ein oder besser zwei Taubenschläge im Umfeld der Galluswarte eingerichtet werden müssen. Nur so ist gewährleistet, dass das Tierwohl nicht gefährdet wird und die Tauben wieder eine gute Möglichkeit bekommen zu nisten. Außerdem ist dort dann durch den Austausch der Eier eine Möglichkeit der Populationskontrolle gegeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.10.2025, OF 1747/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 56 2025 1. Die Vorlage OF 1747/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1813/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1813/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichen
Antrag vom 14.12.2025, OF 1409/6 Betreff: Nied: Beidseitiges Parken in der Kolpingstraße wieder ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob das seit Jahrzehnten praktizierte beidseitige Parken in der Kolpingstraße - zwischen der Einmündung der Mainzer Landstraße und dem Beginn der Linkskurve - wieder ermöglicht werden kann. Ziel ist es insbesondere, den Anwohnern die vier weggefallenen Stellmöglichkeiten auf der rechten Straßenseite zurückzugeben. Sollte dies aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht mehr zulässig sein, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen, welche alternativen Stellflächen in unmittelbarer Nähe geschaffen werden können, um den Wegfall der Parkplätze angemessen zu kompensieren. Auch sollte in diesem Fall zumindest das kurzfristige Laden/Entladen für die Anwohner in diesem Bereich der Kolpingstraße erlaubt werden (Zeichen 286). Zusätzlich wird der Magistrat um Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Nach welchen Kriterien und welcher gesamtstädtischen Strategie richtet sich die aktuelle Anpassung von Parkregelungen in mehreren Straßen des Frankfurter Westens? 2. Aus welchen Gründen erfolgen Änderungen der Parkraumregelung teilweise kurzfristig und ohne frühzeitige Information der betroffenen Anwohnerschaft? 3. Warum werden weggefallene Stellmöglichkeiten in der Regel nicht durch alternative Angebote oder Ausgleichsmaßnahmen kompensiert? Begründung: In der Kolpingstraße wurde bisher seit vielen Jahrzehnten beidseitig mit 2 Rädern auf den Gehwegen geparkt. Die jüngst aufgestellten Haltverbotszeichen auf der rechten Straßenseite führen nun zum Wegfall von rund vier Stellmöglichkeiten. Selbst kurzes Anhalten oder Entladen vor den Hausnummern 4 - 6 ist nicht mehr möglich. Mehrere Anwohner haben sich deshalb an den Antragsteller gewandt und um Unterstützung gebeten; hierzu wurde auch eine Liste mit Unterstützungsunterschriften vorgelegt. Der Wegfall von Stellplatzmöglichkeiten stellt die Betroffenen vor erhebliche Probleme, da der Parkdruck in diesem Gebiet ohnehin hoch ist und es keine naheliegenden Alternativen gibt. Vor diesem Hintergrund erscheint es notwendig, mehr Pragmatismus walten zu lassen, die Menschen vor Ort frühzeitig einzubinden und in Einzelfällen eine nachvollziehbare Abwägung zu treffen. Ein abrupter Wegfall von Parkmöglichkeiten ohne ausreichende Kommunikation führt zu erheblichen Problemen für die Anwohnerschaft und sollte zukünftig vermieden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Haushalt 2026 Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel
Antrag vom 09.11.2025, OF 1344/6 Betreff: Haushalt 2026 Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel Hundehaufen sind nicht nur ärgerlich am Schuh, sondern auch schädlich für die Umwelt. In der Fachzeitschrift "Ecological Solutions and Evidence" berichteten schon vor längerem belgische Biolog*innen von einer bisher vernachlässigten Quelle von Stickstoff und auch von Phosphor in der Natur: Hundekot. Im Übermaß wirkt sich Stickstoff schädlich aus und verändert Ökosysteme (insbesondere im Sossenheimer Unterfeld). Auslauf in der Natur ist wichtig und gleichzeitig ist es unsere Aufgabe gemeinsam den Grüngürtel zu schützen. Kostenlose Hundekotbeutel aus abbaubarem Material werden von Hundehalter*innen genutzt, wenn diese bereitgestellt werden. Dadurch wird die Sauberkeit spürbar erhöht, was die Attraktivität des Grüngürtels im Frankfurter Westen für alle steigert. Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Aufstellung von Hundekotbeuteln im Haushalt 2026 zur Verfügung zu stellen. Diese sind an folgenden Stellen zwischen der A648 (Westkreuz Frankfurt) und der Wörthspitze anzubringen: Neue Niddabrücke an der A648 am Grill'schen Altarm (Abfluss von der Nidda in den Altarm) Zwischen den beiden neuen Niddabrücken am Grill'schen Altarm (Zufluss vom Altarm in die Nidda) Oeserstrasse (Höhe Lidl Hausnummer 157) direkt am Waldrand An der Nidda auf der "Grüne Weide" und dem Weg der von der "Krummen Weide" kommt. Niddabrücke auf Höhe des Altarms Rondell Grüne Weide auf Höhe des renaturierten Höchster Wehrs Chlodwig-Poth-Anlage Parkplatz "Am Brünnchen" Hundeauslauffläche auf Höhe des Eingangs zum Vereinshaus der SG 01 Hoechst Höchster Stadtpark auf der Höhe des Weihers und dem Ende der Breuerwiesenstrasse "Am Strandbad Höchst" gegenüber des Eingangs vom Höchster Schwimmverein 1893 e.V. An der Nidda auf Höhe Nidda-S-Bahnbrücke / Denzerstrasse Nieder Kerbeplatz Fuss- und Radweg am Main unterhalb Höhe der Mainzer Landstraße 832 (Ampelanlage) Fuss- und Radweg am Main am Ende des Weges vom Nieder Kirchweg kommend Höhe der Hausnummern 65-67 An der Nidda in Höhe Spielplatz Wörthspitze Wörthspitze am Gaasebrickelsche Pat*innen für die Hundekotbeutelspender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd
Antrag vom 09.11.2025, OF 1347/6 Betreff: Nied: Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Planungen zur Gestaltung der neuen Grünanlage in Nied-Süd, die mit Beteiligung der im Umfeld wohnenden einherging. Die geplante Aufwertung des Areals zwischen Alzeyer Straße und B40a stellt einen wichtigen Beitrag zur Naherholung, sozialen Begegnung und quartiersbezogenen Entwicklung dar. Bei der Vorstellung des Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd durch das Grünflächen- und das Stadtplanungsamt am 21.10.2025 stellte sich heraus, dass Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens im Rahmen des Städtebauprogramms "Sozialer Zusammenhalt Nied" - u.a. der Erhalt der Parkplätze in der Landauer Straße - im aktuellen Entwurf bislang nicht berücksichtigt wurden. Der Ortsbeirat legt Wert darauf, dass diese Ergebnisse und Wünsche bei der weiteren Planung und Realisierung der Grünanlage mitberücksichtigt werden. Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat, dass die unten beschriebenen Maßnahmen im weiteren Planverfahren des vorgestellten Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd, welchem der Ortsbeirat zustimmt, geprüft und umgesetzt werden: 1. Erhalt bzw. Kompensation der Stellplätze in der Landauer Straße a) Der Ortsbeirat misst dem Erhalt der bestehenden Stellplätze auf Höhe der Landauer Straße 32-36 höchste Priorität bei. Bisher war dort das Parken vom Grünflächenamt erlaubt. Die Fläche des bisherigen Parkplatzes soll durch geeignete planerische Maßnahmen (z.B. Anbringung von Rasengittersteinen ohne Versiegelung des Bodens) zur Nutzung als öffentliche Parkfläche für das Wohngebiet weiterhin erhalten bleiben. b) Sollte sich der Erhalt der Stellplätze im Zuge der Grünflächengestaltung nicht realisieren lassen, fordert der Ortsbeirat mindestens eine gleichwertige Kompensation in unmittelbarer Nähe. 2. Einrichtung einer Toilettenanlage Es soll in der Grünanlage eine Toilettenanlage im Bereich des Spielplatzes angebracht werden. Diese könnte analog zur Lösung am Spielplatz Wörthspitze auch als mobile Toilette vorgesehen werden, die regelmäßig gereinigt bzw. getauscht wird. 3. Installation eines Trinkbrunnens in der Grünanlage Die Installation eines Trinkbrunnens wird als wichtiger Beitrag zur Aufenthaltsqualität, Gesundheit und Nachhaltigkeit angesehen und sollte umgesetzt werden. Begründung: Die vorgestellte Planung zur Grünanlage Nied-Süd wurde vom Ortsbeirat grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wurden im Beteiligungsprozess sowie in der Sitzung des Ortsbeirats am 21.10.2025 mehrere konkrete Hinweise und Wünsche geäußert, die bislang im Entwurf nicht berücksichtigt sind. Besonders hervorgehoben wurde der Erhalt der Stellplätze in der Landauer Straße, da die betroffene Siedlung bereits heute unter hohem Parkdruck leidet. Der Wegfall der bestehenden Parkmöglichkeiten würde die Situation deutlich verschärfen. Bisher ist dort das Parken erlaubt. Auf "Parken auf eigene Gefahr" weist ein Schild des Grünflächenamtes hin. Auch sind in der Vergangenheit von der Stadt extra zum Abgrenzen des Parkplatzes Absperrbügel gesetzt worden. Sollte ein Erhalt nicht möglich sein, ist eine gleichwertige Kompensation im direkten Umfeld zwingend erforderlich. Darüber hinaus wurde mehrfach der Wunsch nach einer Toilettenanlage geäußert, insbesondere im Bereich der Spiel- und Sportflächen. Auch eine mobile Lösung sollte möglich sein - analog zum Spielplatz Wörthspitze - und würde die Aufenthaltsqualität und Hygiene deutlich verbessern. Die Installation eines Trinkbrunnens wurde ebenfalls als wichtiges Element für Gesundheit, Nachhaltigkeit und soziale Nutzung benannt. Die Maßnahme ist bereits angedacht, sollte aber mit Nachdruck umgesetzt werden. Der Ortsbeirat möchte mit diesem Antrag sicherstellen, dass die genannten Punkte im weiteren Planungsverlauf ernsthaft geprüft und umgesetzt werden, um die Akzeptanz und Funktionalität der Grünanlage im Quartier nachhaltig zu stärken. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 22.10.2025, OS 49/6 Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern im Bereich des Radwegs in NiedSüd
Antrag vom 14.12.2025, OF 1413/6 Betreff: Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern im Bereich des Radwegs in Nied-Süd Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Radwegs hinter der Fridjof-Nansen-Schule zwischen Mainzer Landstraße, Bahntrasse und B40 sowohl Mülleimer als auch Hundekotbeutelspender anzubringen. Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Abbildung: Im Bereich der weißen Linie wünschen sich Bürger Abfallbehälter und Hundekotbeutelspender (Quelle: Google Maps). Begründung: Bei der jüngsten Beiratssitzung des Quartiersmanagement Soziale Stadt Nied wurde der Wunsch nach Müllbehältern und Hundekotbeutelspendern geäußert, weil dort etliche Bürger mit Rad, zu Fuß und mit Hunden unterwegs sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Nied: S-Bahnhof „Nied“ - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik
Antrag vom 13.12.2025, OF 1412/6 Betreff: Nied: S-Bahnhof "Nied" - mehr Barrierefreiheit, mehr Wetterschutz und bessere Technik Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu ersuchen, mit der Deutschen Bahn Kontakt aufzunehmen, um am S-Bahnhof Nied folgende Punkte zu klären: 1. Barrierefreiheit: Stadteinwärts gibt es für Menschen, die auf Rollstühle oder Rollatoren angewiesen sind, keine stufenfreien Zugänge zu den Gleisen - weder über die Oeserstraße noch über die Luthmerstraße. Dies ist in der heutigen Zeit nicht mehr hinnehmbar. Stadtauswärts ist zumindest über die Oeserstraße eine Rampe vorhanden. In der Straße Am Sechholder fehlt jedoch ebenfalls eine Rampe. Forderung: Alle vier Aufgänge müssen mit Rampen ausgestattet werden! In Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichten sich die Vertragsstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Busse, Bahnen, U-Bahnen) zu ermöglichen. Artikel 20 betont zudem die individuelle Mobilität und verlangt, dass öffentliche Verkehrsmittel für alle nutzbar sein müssen. 2. Wetterschutz: Auf beiden Seiten der Gleise (stadteinwärts und stadtauswärts) gibt es jeweils nur zwei kleine Unterstände, die bei Regen oder intensivem Sonnenschein nur wenigen Menschen Schutz bieten. Diese Kapazitäten müssen deutlich erweitert werden. 3. Lautsprecheranlagen und elektronische Anzeigen: Die Ansagen an den Gleisen sind kaum verständlich. Hier sind eine technische Modernisierung sowie die Installation weiterer Lautsprecher erforderlich. Zudem sollten auf jeder Seite drei Zugzielanzeiger (Dynamische Fahrgastinformation) installiert werden, damit diese von jedem Standort aus gut lesbar sind. Begründung: Der S-Bahnhof Nied liegt nur zwei Stationen vom Frankfurter Hauptbahnhof entfernt. Ein Stadtteil mit rund 20.000 Einwohner*innen. Das ist dem S-Bahnhof nicht anzumerken. Ein barrierefreier Ausbau ist nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine Verpflichtung aus der UN-Behindertenrechtskonvention (Art. 9/20): Menschen mit Mobilitätseinschränkungen müssen den Bahnhof selbstbestimmt und ohne Hindernisse nutzen können. Derzeit fehlen stadteinwärts stufenfreie Zugänge, was eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben unmöglich macht. Die Klimafestigkeit des Bahnhofs ist angesichts zunehmender Extremwetterereignisse unverzichtbar. Die bestehenden Unterstände bieten bei Starkregen oder Hitze nur unzureichenden Schutz. Ein Ausbau der Wetterschutzeinrichtungen schafft nicht nur Komfort, sondern auch klimaresiliente Infrastruktur, die den Herausforderungen des Klimawandels gerecht wird. Eine Modernisierung der Technik ist dringend erforderlich: Kaum verständliche Ansagen und fehlende digitale Anzeigen beeinträchtigen die Nutzerfreundlichkeit. Die aufgeführten Maßnahmen erhöhen die Attraktivität des ÖPNV - ein zentrales Ziel für eine nachhaltige Verkehrsplanung. Ein barrierefreier, klimafester und moderner S-Bahnhof Nied fördert die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, reduziert den Individualverkehr und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende und zum Klimaschutz. Die Investition in diese Infrastruktur kommt nicht nur den Fahrgästen zugute, sondern der gesamten Stadtgesellschaft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Kreisverkehr Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße
Anregung vom 21.10.2025, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1317/6 vom 17.09.2025 Betreff: Kreisverkehr Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob - unter Berücksichtigung der Zu- und Ausfahrt aus der Feuerwehrwache - im Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße ein Kreisverkehr anstelle der Ampelschaltungen eingerichtet werden kann. Ferner soll geprüft und darüber berichtet werden, wie mit dem Umbau der Straßenraum im Umfeld neu gestaltet werden kann. Begründung: Die Entwicklung der Straße: Der Nieder Kirchweg bekam seine aktuelle Gestalt in den 1960er-Jahren mit jeweils zwei Fahrstreifen in beide Richtungen und einem breiten Mittelstreifen, der Platz für eine Stadtbahntrasse lassen sollte. Aus dem Nieder Kirchweg wurde so eine Straße, die die Mainzer Landstraße im Querschnitt deutlich übertrifft. Die ausgebliebene Tram hat auf 250 Metern einen wertvollen Mittelstreifen mit Wiese und Bäumen hinterlassen, der auf diesem Abschnitt im Sommer eine deutliche Abkühlung bringt und weiterentwickelt werden sollte. Vor 20 Jahren wurde mittels Markierung der zweite Fahrstreifen zum Parkstreifen/Schutzstreifen und Radfahrweg. Dies hat sich als eine gute Entscheidung herausgestellt. Weniger positiv ist dagegen der dabei erfolgte Rückbau der Bushaltebuchten zu beurteilen. Der Nieder Kirchweg ist eine der Hauptverbindungsstraßen in Nied. Entsprechend ist die Verkehrs- und Lärmbeeinträchtigung für die Anwohner besonders hoch. Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) des Programms "Sozialer Zusammenhalt" Frankfurt a. M. Nied werden Werte von über 65 dB am Tag erwähnt. Die Probleme durch die Kreuzung: Mit dem Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße ist aus heutiger Sicht eine völlig überdimensionierte Asphaltdecke mit weiten Wegen für Fußgänger geblieben. Die schnurgerade breite Straße wird - insbesondere nachts - zum Rasen genutzt. Busfahrgäste, die an der Haltestelle "Dürkheimer Straße" von der Buslinie 51 in die Buslinie 54 umsteigen, müssen (theoretisch) fünf Ampeln queren und eine Strecke von 140 Metern zurücklegen. In der Praxis laufen die Menschen - vom Kind bis zum Senioren mit Gehhilfe - jedoch meist ungeschützt kreuz und quer über die Straße und sparen sich so circa 100 Meter Weg. Dabei riskieren sie, von Kraftfahrern übersehen zu werden. Die Ampelanlage schaltet unzuverlässig. Immer wieder bleibt das Signal für Fußgänger rot, während die Phasen für Fahrer weiterschalten. Linksabbiegende Fahrzeugführer aus der Dürkheimer Straße übersehen oft den vom Halt ausfahrenden Linienbus. Gelegentlich kommt es vor, dass ein Abbieger aus der Dürkheimer Straße zu früh abbiegt und entgegen der Fahrtrichtung nach Griesheim fährt. Die weite Asphaltfläche heizt sich im Sommer extrem auf. Die Vorteile eines Kreisverkehrs: - Verkürzung der Strecken und Wartezeiten für Fußgänger und Busfahrgäste; - Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsverzögerung vor dem Kreisel; - Wegfall der Lichtsignalanlage und der laufenden Betriebskosten; - keine Standzeiten für Kraftfahrzeuge bei Rot; - neuer Raum für Aufenthalt, Carsharing, Parkplätze und Grün; - verbesserte Möglichkeiten, den Radfahrweg auszubauen; - die Abbiegespur in die Dürkheimer Straße (300 Quadratmeter, in der Anlage grün markiert) kann entsiegelt und dem Grünstreifen zugeschlagen werden, womit im Sommer mit entsprechender Baumbepflanzung die kühlende Wirkung erweitert werden kann; - die Straßenbeleuchtung ist zwar überdimensioniert, müsste aber bei einer Umgestaltung nicht umgeplant werden; - Fahrzeuge, insbesondere der Feuerwehr und des ÖPNV, können bei entsprechender Planung weiterhin kurvenfrei auf dem Nieder Kirchweg fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 575 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2025, TO II, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage OA 575 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 7011, 45. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.12.2025
Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7720 entstanden aus Vorlage: OF 1347/6 vom 09.11.2025 Betreff: Neugestaltung Grünanlage Nied-Süd Der Ortsbeirat begrüßt ausdrücklich die Planungen zur Gestaltung der neuen Grünanlage in Nied-Süd, die mit Beteiligung der im Umfeld Wohnenden einherging. Die geplante Aufwertung des Areals zwischen Alzeyer Straße und B40a stellt einen wichtigen Beitrag zur Naherholung, sozialen Begegnung und quartiersbezogenen Entwicklung dar. Bei der Vorstellung des Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd durch das Grünflächenamt und das Stadtplanungsamt am 21.10.2025 stellte sich heraus, dass Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens im Rahmen des Städtebauprogramms "Sozialer Zusammenhalt Nied" - u. a. der Erhalt der Parkplätze in der Landauer Straße - im aktuellen Entwurf bislang nicht berücksichtigt wurden. Der Ortsbeirat legt Wert darauf, dass diese Ergebnisse und Wünsche bei der weiteren Planung und Realisierung der Grünanlage mitberücksichtigt werden. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, dass die unten beschriebenen Maßnahmen im weiteren Planverfahren des vorgestellten Konzepts zur Grünanlage Nied-Süd, welchem der Ortsbeirat zustimmt, geprüft und umgesetzt werden: 1. Erhalt bzw. Kompensation der Stellplätze in der Landauer Straße: a) Der Ortsbeirat misst dem Erhalt der bestehenden Stellplätze auf Höhe der Landauer Straße 32 bis 36 höchste Priorität bei. Bisher war dort das Parken erlaubt. Die Fläche des bisherigen Parkplatzes soll durch geeignete planerische Maßnahmen (z. B. Anbringung von Rasengittersteinen ohne Versiegelung des Bodens) zur Nutzung als öffentliche Parkfläche für das Wohngebiet weiterhin erhalten bleiben. b) Sollte sich der Erhalt der Stellplätze im Zuge der Grünflächengestaltung nicht realisieren lassen, fordert der Ortsbeirat mindestens eine gleichwertige Kompensation in unmittelbarer Nähe. 2. Einrichtung einer Toilettenanlage: Es soll in der Grünanlage eine Toilettenanlage im Bereich des Spielplatzes installiert werden. Diese könnte analog zur Lösung am Spielplatz Wörthspitze als mobile Toilette vorgesehen werden, die regelmäßig gereinigt bzw. getauscht wird. 3. Installation eines Trinkbrunnens in der Grünanlage: Die Installation eines Trinkbrunnens wird als wichtiger Beitrag zur Aufenthaltsqualität, Gesundheit und Nachhaltigkeit angesehen und sollte umgesetzt werden. Begründung: Die vorgestellte Planung zur Grünanlage in Nied-Süd wurde vom Ortsbeirat grundsätzlich begrüßt. Gleichzeitig wurden im Beteiligungsprozess sowie in der Sitzung des Ortsbeirats am 21.10.2025 mehrere konkrete Hinweise und Wünsche geäußert, die bislang im Entwurf nicht berücksichtigt sind. Besonders hervorgehoben wurde der Erhalt der Stellplätze in der Landauer Straße, da die betroffene Siedlung bereits heute unter hohem Parkdruck leidet. Der Wegfall der bestehenden Parkmöglichkeiten würde die Situation deutlich verschärfen. Bisher ist dort das Parken erlaubt. Auf "Parken auf eigene Gefahr" weist ein Schild hin, auch sind in der Vergangenheit vom Magistrat extra zum Abgrenzen des Parkplatzes Absperrbügel gesetzt worden. Sollte ein Erhalt nicht möglich sein, ist eine gleichwertige Kompensation im direkten Umfeld zwingend erforderlich. Darüber hinaus wurde mehrfach der Wunsch nach einer Toilettenanlage geäußert, insbesondere im Bereich der Spiel- und Sportflächen. Auch eine mobile Lösung sollte möglich sein - analog zum Spielplatz Wörthspitze - und würde die Aufenthaltsqualität und Hygiene deutlich verbessern. Die Installation eines Trinkbrunnens wurde ebenfalls als wichtiges Element für Gesundheit, Nachhaltigkeit und soziale Nutzung benannt. Die Maßnahme ist bereits angedacht, sollte aber mit Nachdruck umgesetzt werden. Der Ortsbeirat möchte mit diesem Antrag sicherstellen, dass die genannten Punkte im weiteren Planungsverlauf ernsthaft geprüft und umgesetzt werden, um die Akzeptanz und Funktionalität der Grünanlage im Quartier nachhaltig zu stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7721
Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7721 entstanden aus Vorlage: OF 1383/6 vom 19.11.2025 Betreff: Grünanlage Nied-Süd hier: Parkplatzlösung Vorgang: OM 7720/25 OBR 6 Unter Bezugnahme auf die Anregung des Ortsbeirats 6, OM 7720, zur Gestaltung der Grünanlage Nied-Süd, wird der Magistrat - im Fall, dass die Parkplätze in der Grünanlage in der Landauer Straße 32 bis 36 doch wegfallen müssten - gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Dürkheimer Straße zwischen der Kreuzung Nieder Kirchweg und dem Abzweig zur Landauer Straße Parkplätze eingerichtet werden könnten, welche durch den Wegfall der Linksabbiegerspur Richtung Feuerwehrgelände nicht mehr notwendig sind. Zudem könnte die schraffierte Fläche an der Unterkunft für Menschen ohne Wohnung und Neuanordnung der Straßenmarkierungen helfen. Gleichzeitig soll die Tempo-30-Zone bis an die Ampelanlage in der Dürkheimer Straße/Nieder Kirchweg ausgeweitet und der abmarkierte Fahrradweg entfernt werden. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob diese Parkplätze auch bei Erhalt der Parkplätze in der Grünanlage bei den Häusern Landauer Straße 32 bis 36 generell wie gebeten eingerichtet werden können. Begründung: Es bestand Einigkeit, dass die oben genannten Parkplätze wegen der dichten Besiedelung des Viertels erhalten bleiben müssen. Sollte das Entfernen dennoch unumgänglich sein, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, wie oben vorgeschlagen Parkplätze am Beginn der Dürkheimer Straße zu schaffen, siehe auch beigefügte Aufnahme aus geoportal. Der ausgewiesene Fahrradweg in Richtung Landauer Straße könnte entfallen, da dort dann eine Tempo-30-Zone wäre. Diese Prüfung soll auch vorgenommen werden, wenn die Parkplätze als zusätzlicher Parkraum für die Siedlung erhalten bleiben können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7720
Maßnahmen gegen aggressives und organisiertes Betteln
Antrag vom 05.10.2025, OF 1744/1 Betreff: Maßnahmen gegen aggressives und organisiertes Betteln Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt und Stadtpolizei seit dem 01.01.2022 gegen aggressives, bedrängendes oder bandenmäßig organisiertes Betteln im Ortsbezirk 1 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizei-Einsätze oder ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (sowie 2025 bis dato) erfasst, die dem Phänomen des aggressiven oder organisierten Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche oder Hotspots sind derzeit bekannt, und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z.B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an Hauptwache, Zeil und Konstabler Wache, Ampeln an Mainzer Landstraße, Platz der Republik und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z.B. Römer/Paulskirche)? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige) werden im Einsatzkonzept systematisch eingebunden? Begründung: Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Zur Bewertung der Situation und Prüfung möglicher weiterer Schritte werden aktuelle Informationen über Umfang, Entwicklung und Maßnahmenlage benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1744/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln
Antrag vom 05.10.2025, OF 1806/1 Betreff: Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat Probleme in Verbindung mit aggressivem, bedrängendem, bandenmäßig organisiertem Betteln oder Täuschungsbettelei (Vortäuschen einer Notlage) im Ortsbezirk 1? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt, Stadtpolizei, Landespolizei und Bundespolizei seit dem 01.01.2022 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizeieinsätze bzw. ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022-2024 sowie 2025 bis dato erfasst, die den unter 1. genannten Phänomen des Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche sind derzeit bekannt und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z.B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an Hauptwache, Zeil und Konstabler Wache, Ampeln an Mainzer Landstraße, Platz der Republik und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z.B. Römer/Paulskirche)? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung an Hilfsorganisationen, Vermittlung von Job-Angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen, niedrigschwellige Hilfen) werden eingebunden? 6. Erfolgt diesbezüglich eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei, Sozialamt und Jugendamt und wenn ja, in welcher Form? 7. Sind städtebauliche (z.B. Beleuchtung, Sichtachsen zur sozialen Kontrolle, bessere Belebung, Entschärfung von Nischen) oder organisatorische Anpassungen geplant? 8. Werden offizielle Spendenstellen besser beworben, um direkte Bargeldvergabe an Straßenakteure zu minimieren? 9. Ist es geplant, die Gefahrenabwehrverordnung fortzuschreiben und wenn ja, in welcher Form (z.B. um besser gegen Schock-Betteln, Täuschung oder Nötigung im Straßenverkehr vorgehen zu können)? 10. Welche weiteren Maßnahmen plant der Magistrat? Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist aggressives, aufdringliches und bedrängendes Betteln, insbesondere in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen verboten. Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Beim Betteln während Rotphasen wird die Fahrbahn häufig nicht rechtzeitig geräumt, während Fahrzeuge bereits anfahren, womit die Personen sich und andere gefährden. Deutschland verfügt über ein dichtes soziales Netz. Niemand darf nach § 1 SGB XII gezwungen sein, seinen Lebensunterhalt durch Betteln zu bestreiten. Freiwilliges Betteln bleibt zulässig, ist jedoch Ausdruck des Versagens sozialer Strukturen, nicht eines individuellen Versagens. Nicht zulässig sind Zwangsbettler (Ausbeutung) oder betrügerische Bettler (Täuschung). In letzteren Fällen handelt es sich oftmals um organisierte Gruppen, die Betroffene zum Betteln zwingen oder wirtschaftlich ausbeuten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1324 2025 Die Vorlage OF 1806/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Haushalt 2026 - Etatanregung: Taubenabwehr Galluswarte
Antrag vom 04.10.2025, OF 1747/1 Betreff: Haushalt 2026 - Etatanregung: Taubenabwehr Galluswarte Der Ortsbeirat möge folgende Etatanregung an die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Im Haushalt 2026 Euro werden 500.000 Euro eingestellt, um ein Taubenabwehrgitter unter der Eisenbahnbrücke an der Galluswarte am Ausgang Frankenallee anzubringen. Begründung: Die Unterführung an der Frankenallee / Galluswarte ist seit Jahren durch Taubenkot verschmutzt. Das Problem ist vom Ortsbeirat mehrfach in Anträgen angesprochen worden, Lösungsansätze wurden erarbeitet, jedoch nicht umgesetzt bzw. abgelehnt. Der zeitweise aufgestellte Taubencontainer hat nicht funktioniert, so dass dieser wieder abgebaut wurde. Weiterhin findet eine tägliche extreme Verunreinigung durch Taubenkot statt. Menschen, die auf den Bus warten müssen immer befürchten, dass etwas von oben herabfällt. Die einzige dauerhafte Lösung ist das Anbringen eines Gitters unter der Brücke. Die Zwischenräume müssen verschlossen werden, so dass Tauben sich dort nicht mehr nieder lassen können. An der Unterführung Mainzer Landstraße / Galluswarte hat dies zu einer deutlichen Verbesserung geführt. Bei der Anbringung muss darauf geachtet werden, dass das Gitter die Unterseite der Brücke komplett verschließt und Tauben sich dort nicht verfangen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2025, OF 1813/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1747/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 56 2025 1. Die Vorlage OF 1747/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1813/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1813/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7508 entstanden aus Vorlage: OF 1306/6 vom 05.10.2025 Betreff: Griesheim: Informationen über Baustellen im Straßenverkehr Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass 1. Baustellen im Straßenbereich den Bürgerinnen und Bürgern rechtzeitig bekannt gegeben werden; 2. der Ortsbeirat rechtzeitig über stattfindende Baustellen im Straßenbereich informiert wird; 3. die Veröffentlichungen auf mainziel.de mit den tatsächlichen Baustellen in Einklang sind und die Auflistung der Baustellen nach Stadtteilen sortiert abrufbar und die Informationen auch zu Umleitungen, die dadurch entstehen, klar dargestellt sind; 4. die Bautrupps verpflichtet werden, angekündigte Baustellen entsprechend der Ankündigung zu bearbeiten und zeitnah abzuschließen; 5. die Bautrupps/Baufirmen aufgefordert werden, bei Nichteinhaltung des Starttermins der angekündigten Bautätigkeiten im öffentlichen Straßenraum umgehend das zuständige Amt darüber in Kenntnis setzen, damit die Bürger entsprechend informiert werden können. Begründung: Zurzeit finden sehr viele Bauvorhaben im öffentlichen Straßenraum statt, die aufgrund von Sanierungen oder der Neuverlegung von Rohren und Leitungen notwendig sind und deren Planung bei vielen Bauvorhaben auch lange Zeit in Anspruch nimmt, bis sie endlich umgesetzt werden können. Diese notwendigen Sanierungen, neuen Verlegungen von Leitungen und Rohren etc. als auch die akuten Baustellen treffen gerade aufeinander. Ständig neue oder wechselnde Baustellen erschweren das alltägliche Leben. Über viele Baustellen gibt es Informationen, sei es, dass die Planungen dem Ortsbeirat vorgestellt werden oder eine entsprechende Bürgerinformation stattfindet. Jedoch erleben die Bürgerinnen und Bürger - gerade in Griesheim -, dass Baustellen donnerstags oder in der Wochenendausgabe der Tageszeitungen kurzfristig bekannt gegeben werden, jedoch auf mainziel.de nicht oder unzureichend zu finden sind. Baustellen werden zwar angekündigt, aber die Baumaßnahmen beginnen nicht oder Baustellen werden plötzlich ohne ausreichende und rechtzeitige Information an die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet und es wird mit den Bauarbeiten umgehend begonnen. Über Umleitungsmaßnahmen wird nicht oder nur unzureichend berichtet. Es könnten noch viele weitere Baustellen genannt werden, die gerade in Griesheim-Nord anstehen. Beispielhaft kann an dieser Stelle Folgendes genannt werden: 1. Die Einrichtung der Baustelle Elektronstraße zwischen Autogenstraße und Fabriciusstraße wurde für Montag, den 22.09.2025, kurzfristig in der Zeitung angekündigt, aber bis heute nicht begonnen: 2. Die Baustelle Zum Linnegraben wurde eingerichtet und vollzogen, jedoch gab es überhaupt keine Information an die Bevölkerung: 3. Die Vollsperrung der Mainzer Landstraße zwischen Ackermannstraße und Rebstöcker Straße und die Umleitung vom 06.10.2025 bis zum 08.10.2025 wurden im Höchster Kreisblatt vom 04.10.2025 veröffentlicht. Auf mainziel.de gab es keine Information, was mit dem Straßenbahnverkehr auf der Strecke geschieht (zu finden auf mainziel.de unter "Mainzer Landstraße 409"-Gallus). Um die Akzeptanz der vielen Einschränkungen zu erreichen, muss man die Menschen mitnehmen. Dazu zählt eine gute und korrekte Information sowie eine gut gepflegte mainziel.de-Seite, die übersichtlich und verständlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 193
Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße
Anregung vom 02.09.2025, OA 566 entstanden aus Vorlage: OF 1697/1 vom 12.08.2025 Betreff: Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle auf Höhe der Mainzer Landstraße 137 auf ihre Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite zu überprüfen; - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts, mindestens auf Tempo 30, beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den zu Fuß Gehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Zu Fuß Gehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 63 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 566 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6709, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025
Haushalt 2026 Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel
Antrag vom 09.11.2025, OF 1344/6 Betreff: Haushalt 2026 Frankfurter Westen: Hundekotbeutelspender im Grüngürtel Hundehaufen sind nicht nur ärgerlich am Schuh, sondern auch schädlich für die Umwelt. In der Fachzeitschrift "Ecological Solutions and Evidence" berichteten schon vor längerem belgische Biolog*innen von einer bisher vernachlässigten Quelle von Stickstoff und auch von Phosphor in der Natur: Hundekot. Im Übermaß wirkt sich Stickstoff schädlich aus und verändert Ökosysteme (insbesondere im Sossenheimer Unterfeld). Auslauf in der Natur ist wichtig und gleichzeitig ist es unsere Aufgabe gemeinsam den Grüngürtel zu schützen. Kostenlose Hundekotbeutel aus abbaubarem Material werden von Hundehalter*innen genutzt, wenn diese bereitgestellt werden. Dadurch wird die Sauberkeit spürbar erhöht, was die Attraktivität des Grüngürtels im Frankfurter Westen für alle steigert. Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Aufstellung von Hundekotbeuteln im Haushalt 2026 zur Verfügung zu stellen. Diese sind an folgenden Stellen zwischen der A648 (Westkreuz Frankfurt) und der Wörthspitze anzubringen: Neue Niddabrücke an der A648 am Grill'schen Altarm (Abfluss von der Nidda in den Altarm) Zwischen den beiden neuen Niddabrücken am Grill'schen Altarm (Zufluss vom Altarm in die Nidda) Oeserstrasse (Höhe Lidl Hausnummer 157) direkt am Waldrand An der Nidda auf der "Grüne Weide" und dem Weg der von der "Krummen Weide" kommt. Niddabrücke auf Höhe des Altarms Rondell Grüne Weide auf Höhe des renaturierten Höchster Wehrs Chlodwig-Poth-Anlage Parkplatz "Am Brünnchen" Hundeauslauffläche auf Höhe des Eingangs zum Vereinshaus der SG 01 Hoechst Höchster Stadtpark auf der Höhe des Weihers und dem Ende der Breuerwiesenstrasse "Am Strandbad Höchst" gegenüber des Eingangs vom Höchster Schwimmverein 1893 e.V. An der Nidda auf Höhe Nidda-S-Bahnbrücke / Denzerstrasse Nieder Kerbeplatz Fuss- und Radweg am Main unterhalb Höhe der Mainzer Landstraße 832 (Ampelanlage) Fuss- und Radweg am Main am Ende des Weges vom Nieder Kirchweg kommend Höhe der Hausnummern 65-67 An der Nidda in Höhe Spielplatz Wörthspitze Wörthspitze am Gaasebrickelsche Pat*innen für die Hundekotbeutelspender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 25.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 38 2025 Die Vorlage OF 1344/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen
Antrag vom 16.08.2025, OF 1696/1 Betreff: Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der weißen Fahrbahnbegrenzungsmarkierung neben der ebenerdig verlaufenden Gleisanlage entlang der Mainzer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Platz der Republik und Krifteler Straße für beide Fahrtrichtungen überfahrbare Markierungsknöpfe mit weißem Reflektor anbringen zu lassen. Begründung: Bei in der Mitte der Fahrbahn verlaufenden Straßenbahngleisen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere wenn Autofahrer unbeabsichtigt in den Gleisbereich einfahren, beim Linksabbiegen/Wenden die Gleise unzulässig überquert werden, Fußgänger oder Radfahrer schlecht zwischen Fahrbahn und Gleisbereich unterscheiden können, es bei Dunkelheit oder Regen zu schlechter Sicht kommt. In solchen Fällen können überfahrbare Reflektoren / Markierungsknöpfe die seitliche Abgrenzung des Gleisbereichs visuell und haptisch durch Lichtreflexion und leichte Vibration beim Überfahren unterstützen und die Aufmerksamkeit erhöhen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Witterung, indem sie das Überfahren erschweren oder bewusst machen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Entlang dieses Abschnitts der Mainzer Landstraße ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Daher kann diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag leisten, um Unfälle möglichst zu vermeiden und besser auf die Gefahrensituation hin zu sensibilisieren. Quelle: Ultra Reflex GmbH Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1696/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der Republik
Antrag vom 16.08.2025, OF 1695/1 Betreff: Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der Republik Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Platz der Republik aus der nördlichen Mainzer Landstraße kommend in südlicher Fahrtrichtung einen festen, kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsblitzer aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle wird die erlaubte Geschwindigkeit häufig deutlich übertreten und ebenso bei Rot über die Ampel gefahren, was bereits zu schweren Unfällen geführt hat. Ein Raser, der erst Anfang Juli kurz nach dieser Kreuzung auf Höhe Ludwigstraße zwei E-Scooter-Fahrer totgefahren hat und bereits davor durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen war, hätte nach dem Auslösen eines Blitzers seine Geschwindigkeit wahrscheinlich reduziert, sodass es womöglich nicht zu einem solch schweren Unfall gekommen wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1695/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Linke gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen
Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7293 entstanden aus Vorlage: OF 1677/1 vom 12.08.2025 Betreff: Absperrungen bei Events regelmäßig kontrollieren lassen Der Magistrat wird gebeten, bei Events auf städtischen Flächen, insbesondere auch während des Opernplatzfestes auf dem Opernplatz, regelmäßig die Absperrungen auf ihre Verkehrssicherheit kontrollieren und auch an Engstellen im Straßenraum die Fahrgeschwindigkeit reduzieren zu lassen. Begründung: Während des Opernplatzfestes vom 25.06.2025 bis 04.07.2025 war der Radweg entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Norden von Pollern und Absperrungen zugestellt. Gleichzeitig war die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße trotz Engstelle nicht reduziert. Dies ergab eine erhebliche Gefahrensituation. Radfahrende mussten in dieser unübersichtlichen Situation anhalten und auf die Straße ausweichen. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2025, ST 2038
Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen
Antrag vom 11.05.2025, OF 1636/1 Betreff: Wintertaugliche Außengastronomie entlang der Mainzer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen, wie eine winterfeste Außengastronomie im Gallus entlang der Mainzer Landstraße ermöglicht werden kann und bei positivem Ergebnis entsprechend umzusetzen, z.B. durch eine entsprechende Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre wintertauglichen Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 373 oder 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit transparenten Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Dabei handelt es sich nicht um feste Außenwände. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll eine einvernehmliche Lösung mit den Gastronomen gefunden werden, um die wintertaugliche Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Die Gastronomiebranche hat sich bis heute nicht vollständig von der Pandemie erholt und ist weiterhin auf Unterstützung angewiesen. Insbesondere die hohen Preissteigerungen treffen die Branche zusätzlich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1636/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen CDU und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)
Nied: Einrichtung einer Hundewiese
Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7102 entstanden aus Vorlage: OF 1232/6 vom 01.06.2025 Betreff: Nied: Einrichtung einer Hundewiese Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche im Bereich der Luthmerstraße 28a (Flurstück 1925/5) als eingezäunte Hundewiese eingerichtet werden könnte. Begründung: Auch in Nied gibt es viele Besitzer von Hunden, die sich eine Fläche wünschen, auf der sie ihre Hunde frei laufen lassen können. Die im Bild bezeichnete Fläche gehört der Stadt Frankfurt. Es soll geprüft werden, ob diese Fläche als Hundewiese eingerichtet werden kann. Foto: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1502
Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd
Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6976 entstanden aus Vorlage: OF 1212/6 vom 04.05.2025 Betreff: Nied: Retablierung Bücherbus Nied-Süd Vorgang: B 203/22; OM 2360/22 OBR 6; ST 639/23 Der Magistrat berichtete in seinem Bericht vom 06.05.2022, B 203, dass die Haltestelle des Bücherbusses in der Dürkheimer Straße aus verkehrstechnischen Gründen dauerhaft entfällt. Die Anregung OM 2360 aus 2022 hob die Möglichkeit hervor, den Platz in der Dürkheimer Straße 1 bis 5 (auf Höhe der Feuer- und Rettungswache 3) analog zum Schadstoffmobil der FES GmbH zu nutzen. In der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 639, wurde die Anregung des Ortsbeirats durch den Magistrat positiv aufgenommen. Einer Pressenotiz war nun zu entnehmen, dass mit der zugesagten Wiedereinrichtung frühestens 2026 zu rechnen ist. Aktuell besteht weiterhin ein Personal mangel und es fehlt ein zweiter Bus. Personalmangel und die Buskapazität dienten schon Ende 2022 als Argument, die Retablierung nicht durchführen zu können. Das Projekt "Sozialer Zusammenhalt" hat als eines seiner wichtigen Ziele die Förderung der sozialen, kulturellen und sprachlichen Teilhabe von Kindern und Jugendlichen unterschiedlicher Herkunft. Insbesondere in Nied-Süd, wo sich in der Vergangenheit eine Haltestelle befand, besteht ein enormer Bedarf für den Bücherbus. Aktuell gibt es im Stadtteil Nied zwei Haltestellen für den Bücherbus (die Fahrbibliothek). In der Regel werden die Haltestellen in der Werner-Bockelmann-Straße und in der Oeserstraße jeweils zwei Mal pro Monat angefahren. Die aktuellen Aushänge der Termine an den Haltestellen gehen bis Ende 2025. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob der Turnus ab Januar 2026 wieder auf folgende drei Standorte ausgeweitet werden kann, um das Angebot des Bücherbusses gleichmäßig über den Stadtteil zu verteilen: - Haltestelle 1: Oeserstraße; - Haltestelle 2: Werner-Bockelmann-Straße; - Haltestelle 3: Dürkheimer Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 203 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2360 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 639 Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1430
Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6811 entstanden aus Vorlage: OF 1192/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Zugesagte Verkehrssicherheitsmaßnahmen an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße endlich umsetzen Vorgang: OM 867/21 OBR 6; ST 529/22 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner Stellungnahme ST 529 zugesagten Maßnahmen zur Vermeidung des Parkens an den Kreuzungen der Mainzer Landstraße zu den Straßen - Am Mainplacken; - Am Rosengarten; - Bildäckerstraße sehr zeitnah umzusetzen. Begründung: Die Maßnahmen (Markierungen, Fahrradbügel oder Ähnliches) waren zugesagt worden, sind aber leider noch nicht umgesetzt. Die oben beschriebenen Kreuzungen werden sehr oft zugeparkt, sodass ein Fahren aus den Straßen Am Mainplacken, Am Rosengarten und aus der Bildäckerstraße auf die Mainzer Landstraße nur "im Blindflug" möglich ist. Anwohner berichten von sehr gefährlichen Verkehrssituationen. Die zugesagten Maßnahmen sollten nun schnell und mit erhöhter Priorität umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 867 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 529 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1461 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6817 entstanden aus Vorlage: OF 1198/6 vom 30.03.2025 Betreff: Nied: Ehemaliger Bolzplatz östlich der Mainzer Landstraße 750 bis 752 Betrifft: Gemarkung Nied, Flur 27, Flurstücke 1977/4, 1978/5, 1980/6, 1981/4 1. Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, warum der Bolzplatz östlich der Häuser der Mainzer Landstraße 750 bis 752 vor Jahren geschlossen und nicht wieder eröffnet wurde. 2. Ferner wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Pläne für das Grundstück vorliegen und die Fläche zeitnah wieder für die Kinder und Jugendlichen als Bolzplatz herzurichten und zu öffnen. Begründung: Generationen von Kindern und Jugendlichen haben ihre Kindheit auf dem einfachen Bolzplatz verbracht. Vor Jahren wurde das Gelände verschlossen und ist sich seitdem selbst überlassen und verwildert zunehmend. Die gesamte Fläche, an der täglich hunderte Menschen vorbei laufen oder fahren, befindet sich aktuell in einem bedauernswerten Zustand. Dies ist besonders bedauernswert, da sich in direkter Nachbarschaft die denkmalgeschützte Wohnanlage Heinrich-Stahl-Straße 2 bis 24 der städtischen Wohnungsbaugesellschaft befindet, zu der der Bolzplatz gehören müsste. Kinder und Jugendliche haben im näheren Umkreis keine Möglichkeiten, sich sportlich zu betätigen. Bahndamm und Tramgleise sind zusätzliche Barrieren, bevor hunderte Meter weiter der nächste Bolzplatz erreichbar ist. Quelle: eigenes Bild Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1398 Beratung im Ortsbeirat: 6
Neues Wettbüro im Gallus genehmigt?
Antrag vom 10.04.2025, OF 1595/1 Betreff: Neues Wettbüro im Gallus genehmigt? Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu beantworten, ob das neue Wettbüro in der Mainzer Landstraße 324 offiziell genehmigt wurde und wenn ja, mit welcher Begründung bzw. ob der Betrieb an dieser Stelle aufgrund der derzeitigen Regelung überhaupt erfolgen darf. Begründung: In der Schwalbacher Straße 53 befindet sich unweit bereits ein Wettbüro. Daher stellt sich die Frage, ob die geltende Abstandsregelung eingehalten wurde. Der Bereich wird stark von Kindern frequentiert, da es sich um einen Schulweg handelt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1180 2025 Die Vorlage OF 1595/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten
Antrag vom 10.04.2025, OF 1591/1 Betreff: Außengastronomie in der Mainzer Landstraße erhalten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um die Außengastronomie in der Mainzer Landstraße zu erhalten, z.B. in Form einer Sondergenehmigung oder im Rahmen einer Konzession. Begründung: Mehrere Gastronomiebetriebe entlang der Mainzer Landstraße berichten, dass sie seitens der Bauaufsicht aufgefordert wurden, ihre Außenbereiche zurückzubauen, z.B. Mainzer Landstraße 434. Teilweise handelt es sich um Pergolen mit durchsichtigen Seitenverkleidungen aus Kunststoff, um den Aufenthalt auch bei kälteren Temperaturen zu ermöglichen. Diese Maßnahmen wurden den Gastronomen zur Abmilderung der Corona-Folgen seitens des ehemaligen Oberbürgermeisters gewährt. Hierfür wurden enorme Anschaffungen aufgewendet, welche noch nicht abbezahlt sind. Der Rückbau würde zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Teilweise müssten bis zu fünf Mitarbeiter entlassen werden. Buchungen bis Februar 2026 müssten storniert werden. Dies hätte auch für eine Messestadt wie Frankfurt negative wirtschaftliche Folgen. Daher soll nach wohlwollenden Lösungen geschaut werden, um die Außengastronomie erhalten zu können. Diese sind nicht nur eine Bereicherung für Anwohner, sondern generieren ebenso Steuereinnahmen für die Stadt, die dringend benötigt werden. Im Rahmen einer Konzession könnten beide Seiten, sowohl Stadt als auch Gastronomie, davon profitieren. Quelle: G. Romagnoli Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1591/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung
Antrag vom 09.04.2025, OF 1597/1 Betreff: Verkehrspolitische Maßnahmen nach Westville-Fertigstellung Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach Bezug des Westville-Komplexes wird mit einem wesentlich höheren Verkehrsaufkommen im Gallus zu rechnen sein. Welche verkehrspolitischen Maßnahmen sind vorgesehen, um das höhere Verkehrsaufkommen zu händeln? 2. Sofern noch keine Maßnahmen vorgesehen sind: Welche verkehrspolitischen Maßnahmen können ergriffen werden? 3. Konkret: Inwiefern ist es möglich die Taktung des ÖPNV - insbesondere der Tram - zu erhöhen? Begründung: Zwischen der Mainzer Landstraße und der Kleyerstraße unweit des Frankfurter Hauptbahnhofes entstehen unter dem Namen Westville insgesamt 1.300 Mietwohnungen, Kindertagesstätten, Gewerbeflächen sowie 1.200 Tiefgaragenplätze. Durch die zuvor genannten Zahlen wird deutlich, dass zukünftig im Gallus rund um den Westville-Komplex mit einem wesentlichen höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen ist. Zudem ist auch anzunehmen, dass die neuen Bewohner auch die öffentlichen Verkehrsmittel - insbesondere die Tram - nutzen werden. Schon jetzt ist die Tram regelmäßig überfüllt. Gerade um den Bewohnern einen Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel zu erleichtern ist eine stärkere Taktung der Tram erforderlich. Daher ist es wichtig, dass durch die Stadt verkehrspolitische Überlegungen angestrengt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1181 2025 Die Vorlage OF 1597/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 Linke und Die Partei (= Ablehnung)
Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6625 entstanden aus Vorlage: OF 1180/6 vom 17.03.2025 Betreff: Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken in den drei Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße zur Schmidtbornstraße, zur Franz-Simon- Straße und zur Lotzstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die vorgenannten Kreuzungsbereiche entlang der Luthmerstraße werden regelmäßig zugeparkt. Teilweise stehen die Autos komplett auf den Gehwegen, sodass Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem sind die Kreuzungsbereiche oftmals so zugeparkt, dass es bei einem Notfall für Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich wäre, dort hindurchzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 1551/1 vom 25.02.2025 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Durchführung e ines Ortstermins mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 1, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamts. 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit Verkehrszeichen VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße. 3. Anbringen von Piktogrammen mit Verkehrszeichen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße. 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken. 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz/Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand. 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen. Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung Verkehrszeichen VZ 325.1 "Verkehrsberuhigter Bereich". In der Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 29, und der Stellungnahme vom 17.06.2024, ST 1238, lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u. a. auf die Vorgaben der StVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1319
Nied: Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in NiedSüd - Anpassung der Parkregelung
Antrag vom 14.12.2025, OF 1411/6 Betreff: Nied: Sicherstellung der ungehinderten Warenanlieferung beim Nahkauf-Markt in Nied-Süd - Anpassung der Parkregelung Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Betreiber des Nahkauf-Marktes in der Dürkheimer Straße 40 geeignete verkehrsregelnde Maßnahmen zu ergreifen, um die tägliche Warenanlieferung sicherzustellen und Behinderungen des Straßenverkehrs künftig zu vermeiden. Begründung: Die Warenanlieferung des Nahkauf-Marktes erfolgt täglich in den Morgenstunden und an bestimmten Tagen zusätzlich zur Mittagszeit. Der Liefer-LKW fährt dabei in Höhe der Hausnummer 8 von der Dürkheimer Straße aus auf den hinter dem Markt gelegenen Parkplatz ein. Da die Dürkheimer Straße in diesem Abschnitt sehr schmal ist und der Einbiegewinkel zum Parkplatz eng ausfällt, kommt es regelmäßig zu Problemen, wenn Fahrzeuge bis kurz vor den Markteingang auf den derzeit erlaubten Stellplätzen parken. In diesen Fällen kann der Liefer-LKW nicht in den Parkplatz einfahren, blockiert die Dürkheimer Straße vollständig und es entstehen teils längere Verkehrsbehinderungen. Häufig muss erst der jeweilige Fahrzeughalter gesucht werden, was zu zusätzlichen Verzögerungen und Belastungen für die Anwohner führt. Um diese regelmäßig auftretenden Probleme zu verhindern, sollte der betroffene Stellplatz bzw. der entsprechende Bereich so geregelt werden, dass parkende Fahrzeuge die Zufahrt des Lieferverkehrs nicht mehr behindern können. In Betracht kommen insbesondere: - eine zeitlich eingeschränkte Parkregelung (z. B. Halteverbot während der Anlieferzeiten), - eine bauliche oder markierungstechnische Anpassung, - oder eine entsprechende Kennzeichnung/Absperrlösung in Absprache mit dem Marktbetreiber. Ziel ist eine dauerhaft verlässliche und störungsfreie Anlieferung, ohne dass es zu Blockaden der Straße oder vermeidbaren Belastungen für die Nachbarschaft kommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Frankfurt/Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil
Antrag vom 14.12.2025, OF 1410/6 Betreff: Frankfurt/Nied: Konsequenteres Vorgehen gegen Fahrzeuge ohne Kennzeichen im Stadtteil In der Alzeyer und Dürkheimer Straße in Nied werden aktuell vermehrt Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen festgestellt, die über Wochen hinweg den öffentlichen Raum blockieren und dringend benötigte Parkflächen belegen. Der Ortsbeirat wolle darum beschließen, der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Entfernen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen deutlich zu beschleunigen. Dabei soll eine deutlich verkürzte Regelfrist von maximal zwei Wochen eingeführt werden, innerhalb derer - wie in anderen Großstädten üblich - Fahrzeuge ohne Kennzeichen im öffentlichen Raum überprüft und unter Anwendung des Abfallrechts (§ 3 Abs. 1 KrWG) oder des Straßenrechts entfernt werden. Begründung: Die bisherige Verwaltungspraxis in Frankfurt, Fahrzeuge erst nach mehreren Wochen (teilweise bis zu 6 Wochen) zu entfernen, ist nicht hilfreich. In mehreren deutschen Großstädten - unter anderem Berlin, Hamburg, Köln, Nürnberg und München - werden Fahrzeuge ohne Kennzeichen oder ersichtliche Verkehrstauglichkeit deutlich schneller entfernt. Dort kommen insbesondere das Abfallrecht, kurze Prüf- und Umsetzungsfristen sowie gezielte Schwerpunktaktionen zum Einsatz. In Frankfurt hingegen dauert die Entfernung solcher Fahrzeuge bislang häufig vier bis sechs Wochen. Diese lange Frist ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern eine interne Arbeitsweise, die den öffentlichen Raum unnötig belastet und Parkflächen blockiert. Abgestellte Fahrzeuge ohne Kennzeichen wirken herrenlos, ziehen Abfall und teilweise Vandalismus an, verringern das Sicherheitsgefühl im Stadtteil. Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott, den eine Minderheit entsorgt und wodurch die Mehrheit der Bürger leidet. Gerade im Stadtteil Nied häufen sich seit Monaten Fälle von Autos ohne Kennzeichen oder offensichtlich nicht verkehrstüchtigen Fahrzeugen, die wochenlang im Straßenraum stehen. Ein schnelleres und konsequenteres Vorgehen ist daher dringend erforderlich. Wenn Fahrzeuge ohne Kennzeichen konsequent entfernt werden, entsteht ein klares Signal: Der öffentliche Raum ist kein Abstellplatz für Schrott. Werkstätten oder Privatpersonen überlegen sich zweimal, ob sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug einfach "zwischenparken". In Frankfurt wird die lange Frist oft mit der Halterermittlung begründet. Aber: Diese Ermittlung kann auch nach der Entfernung erfolgen - das Fahrzeug muss nicht wochenlang im öffentlichen Raum stehen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern
Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 entstanden aus Vorlage: OF 1515/1 vom 02.02.2025 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1898, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der Stellungnahme und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2025 ) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus der Anregung an den Magistrat, OM 3934, verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 842
Ideen
Sichere, baulich getrennte Radinfrastruktur Mainzer Landstraße
Auf der verkehrsreichen Mainzer Landstraße, besonders zwischen Platz der Republik und Gustavsburgplatz, ist zwar ein Schutzstreifen für Radfahrende eingezeichnet. Dieser Schutzstreifen wird aber regelmäßig durch haltende Autos blockiert. Viel zu oft müssen Radfahrende ihre Schutzzone im fließenden Verkehr verlassen. *Idee* Aus den Schutzzonen rechts und links soll ein sicherer, baulich getrennter Radweg werden. Baulich getrennt bedeutet, dass nicht allein durch Farbe der Radweg markiert sondern z.B. durch Poller abgesichert wird. Dadurch werden nicht nur schwächere Verkehrsteilnehmende geschützt, sondern die Autospur verengt. Diese Fahrbahnverengung führt nachweislich zur Geschwindigkeitsreduktion und damit ebenfalls zu mehr Verkehrssicherheit.
Ausbau Radweg entlang der Mainzer Landstr.
Die Mainzer Landstraße ist eine vielbefahrene und zudem auch von der Tram benutzte Straße. Als Radfahrer fühlt man sich an einigen Stellen vor allem zwischen Griesheim und Platz der Republik sehr unsicher. Mein Vorschlag besteht darin, dass der Radweg entlang der Mainzer Landstraße baulich vom Kfz-Verkehr abgegrenzt werden sollte, Beispielsweise durch einen Durchgehenden Bordstein oder Poller etc. An den meisten Stellen ist der Radweg nicht einmal farblich markiert.
Mülleimer Straßenbahnhaltestelle Schwalbacher Straße
An der Straßenbahn Haltestelle Schwalbacher Straße Stadtauswärts Richtung Griesheim; Mainzer Landstraße / Schwalbacher Straße im Herzen des Gallus gibt es keinen Mülleimer der FES oder der VGF. Es gibt keine Möglichkeit "Laufmüll" richtig zu entsorgen, entsprechend sieht die viel besuchte Station und Straßenecke aus. Bitte stellt einen Mülleimer der FES an der Straßenecke und/oder einen Mülleimer der VGF an der Straßenbahnhaltestelle auf wie an anderen Straßenecken/Haltestellen.
Schutz vor Taubenkot und Verbesserung der hygienischen Situation unter der Station Galluswarte.
Seit Jahren müssen Fahrgäste, die auf den Bus 52 unter dem Bahnsteig Galluswarte warten oder zur S-Bahn gehen, sich mit diesem dreckigen und von Tauben überbevölkerten Ort abgeben. Jeden Tag in der früh kommen Putztrupps mit Hochleistungsreinigern um die vollgekoteten Böden unter hohem Wassereinsatz zu reinigen. Dieser ganze Taubendreck ist unzumutbar und gesundheitsschädlich. Warum sind hier die Decken der Unterführung nicht wie beim Haupteingang an der Mainzer Landstraße mit Netzen gegen Tauben gesichert. Im Vergleich zu dem täglichen kosten- und wasserintensiven Reinigungsaufwand wäre das sicherlich eine bessere Lösung.
neue Ampel
es ist wichtig in Mainzer Landstraße zwischen Schwalbacher Straße und Rebstockerstr noch eine Ampel zu stellen
Krallen gegen verbotenes einfahren in die Einbahnstraße bzw. Gleis Überfahrt auf der Mainzer Landstr
An die Gleis Überfahrt von der Mainzer Landstraße in die Kehreinstr. Gegen die Einbahnstraße. Hier passieren öfter Unfälle da die Leute verbotener Weise abkürzen wollen. Da eine Kralle montieren die sich runter klappt wenn man die Straße richtig herum befährt.
Verlängerung der Grünphase
Mein Vorschlag wäre eine Verlängerung der Grünphase an der Ampel Hafenstraßen / Mainzer Landstraße in Fahrtrichtung Griesheim bis zum Ende der Bauarbeiten an der Camberger Brücke. Die aktuelle Grünphase an dieser Ampel ist so kurz, dass es immer nur 3 - 4 Autos schaffen die Ampel auf einmal zu passieren. Dadurch ist der Rückstau manchmal bis hinter den Hafentunnel und da die Spur zum links abbiegen so kurz ist kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos.
Frankfurts (Bienen-)Wiesen richtig mähen und nicht bis auf den Boden mähen und dadurch zu veröden.
Es gibt immer mehr Grünflächen in Frankfurt, die nur noch 1-2 mal im Jahr gemäht werden und von der Stadt als Bienenwiesen bezeichnet werden. Im Grunde eine gute Idee, aber die Ausführung ist Mangelhaft. Abgesehen davon das viele dieser Wiesen für Bienen und andere Insekten uninteressant sind, weil quasi keine oder nur sehr wenige interessante Pflanzen für Insekten, auf diesen Wiesen zu finden sind, werden diese Wiesen im Sommer viel zu kurz gemäht. Dadurch vertrocknen/verbrennt der Rest und die Fläche wird trostlos und eine Wüste für Insekten und andere Lebewesen die vorher in der Wiese gelebt haben. Das Problem ist, dass diese Wiesenflächen immer noch von den Dienstleistern mit den Rotor-Rasenmähern gemäht werden, die auch für die normalen Rasenflächen genutzt werden. Rotor-Rasenmäher müssen mehrmals über die Wiesen fahren, da sie bei langem Gras nicht richtig funktionieren und dazu einfach viel zu niedrig Mähen und der Sog der Rotor-Rasenmäher saugt die Insekten ab und tötet viele. Für die Wiesen müssten Balkenmähern eingesetzt werden, die dann weniger Arbeitsgänge brauchen und auch besser und höher eingestellt werden können um die Wiese nicht Tot zu mähen. Optimal und Insektenfreundlich wäre es dann, die Mahd einige Tage liegen zu lassen, damit Insekten herauskrabbeln und Blumen/Wiesensamen herausfallen können. Die Stadt behauptet, dass sie die (Bienen-)Wiesen (die nur 1-2 mal gemäht werden) nicht macht um Geld zu sparen und das die Pflege sogar teurer ist. Wahrscheinlich ist es teurer, weil die Dienstleister ja mehrmals über die Fläche mit den Rotor-Rasenmäher fahren müssen, bis die Wiese und Insekten gekillt sind. Mein Wunsch wäre es, dass die Bienenwiesen mit Balkenmähern gemäht werden und nicht so niedrig, wie es zur Zeit der Fall ist, was auch schneller/einfacher geht als mit einem Rotor-Rasenmäher und Insektenleben schützt. Die eingesparte Zeit nutzt man dazu, die Mahd 1-2 Tage später zusammen zu machen und zur Kompostierung zu bringen.
Neue Ampel auf der Mainzer Landstraße bei der Krifteler Straße
Die Mainzer Landstraße benötigt dringend zur Gefahrenabwehr eine Fußgängerampel in der Höhe Krifteler Straße, vor allem da sich genau gegenüberliegend Lidl, Aldi und das REWE Center befinden. Die bestehenden Ampeln an der ecke Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße sind beide über 250 Meter in beiden Richtungen zu weit entfernt. Der Abschnitt der Mainzer Landstraße ist von Fußgängerampel zu Fußgängerampel 520 Meter (EINEN HALBEN KILOMETER) entfernt. Somit ist es nicht verwunderlich das sehr viele Fußgänger gefährlich dort die Mainzer Landstraße im fließenden Verkehr überqueren, um die Discounter und Supermärkte zu erreichen! Hier muss mehr sicherheit her, also bitte eine neue Ampel für die Mainzer Landstraße in der Höhe Krifteler Straße installieren.
Taubensicherung Galluswarte
Die Haltestelle Galluswarte Ausgang Franken-Allee ist immer stark mit Taubenkot verunreinigt. Der Ausgang an der Mainzer Landstraße wurde effektiv gegen Tauben gesichert. Bitte auch dir Frankenallee sichern
Radverkehrverbindung vervollständigen
Der Vorschlag besteht darin, einen Radverkehrsabzweig von und zu der Mainzer Landstraße Südseite zu ergänzen, um eine größtenteils schon bestehende Verbindung aus Nied und Griesheim Richtung Schwanheim zu vervollständigen, zu verbessern und damit das Radverkehrsnetz weiter zu stärken.
für Rechtsabbieger ein Verkehrsschild Grün Pfeil
An der Ecke Mainzer Landstraße / Waldschulstraße (Fahrtrichtung Nied) könnte man für die Rechtsabbieger ein Verkehrsschild „grün Pfeil“ montieren. Hier gibt es keinen Verkehr der von links kommen kann. Ferner müsste man nur den Fußgänger- sowie Radfahrverkehr berücksichtigen, welcher sehr gut einsehbar ist.
Fahrradfreundliche Ampelschaltung der Fahrradroute im Bahnhofsviertel (Moselstraße)
Die Moselstraße dient als ausgewiesene Radroute vom Mainufer in Richtung Westend und Bockenheim. Von Fahrradfahrer*innen wird sie rege genutzt, gerne auch als Möglichkeit zur Umfahrung des Bereichs um den Hauptbahnhof. Da die Stadt Frankfurt sich grundsätzlich einer stärkeren Förderung des Radverkehrs verpflichtet hat, wäre es meiner Meinung nach sinnvoll die Ampelschaltung entlang der Moselstraße anzupassen. Aktuell ist es so, dass in beiden Richtungen 3-4 Ampelstopps mit dem Fahrrad im Bereich der Moselstraße nötig sind. Dies bedeutet, dass die Durchfahrt für Fahradfahrer*innen sich deutlich verbessern ließe, wenn entlang der Moselstraße in beiden Fahrtrichtungen eine "Grüne Welle" für Geschwindigkeiten zwischen 15 und 25 km/h eingeführt werden würde (vom Untermainkai bis zur Mainzer Landstraße). Ich sehe diese Idee als wichtige und relativ einfach umzusetzende Maßnahme auf dem Weg zu einer fahrradfreundlichen Stadt, vor allem da dieser Weg eine offizielle Fahrradroute der Stadt darstellt. Diese Strecken sollten entsprechend attraktiv gestaltet sein, damit noch mehr Menschen auf das Fahrradfahren umsteigen.
Sichere Radwege durch klare Überholverbote (Zeichen 277.1) – Fokus Gefahrenbereiche Eschersheimer Landstraße & Mainzer Landstraße
Seit Inkrafttreten der StVO Novelle im April 2020 gilt für das Überholen einspuriger Fahrzeuge durch mehrspurige Kraftfahrzeuge ein Mindestabstand von 1,5m. Im Alltag wird diese Regelung kaum befolgt, Kontrollen oder gar Konsequenzen für dieses potentiell gefährdende Verhalten sind jedoch eine Seltenheit. Von Autofahrern werden gerne Ausreden der Art "du hast doch deinen Radweg, da muss ich keinen weiteren Abstand halten" ins Feld geführt. Besonders kritisch ist dies in einspurigen Bereichen, in denen der vorgegebene Überholabstand durch bauliche Gegebenheiten, durchgezogene Linien, o.Ä. mit den meisten Fahrzeugen gar nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich befinden sich rechts des Radweges häufig Parkplätze oder Parkbuchten, zu denen man als Radfahrer mindestens 0,8m Abstand halten sollte bzw. muss, was den möglichen Abstand zu überholenden Autos weiter verringert. Prominente Abschnitte mit diesen Bedingungen sind insbesondere die nördliche Eschersheimer Landstraße zwischen den U-Bahn Stationen Weißer Stein und Hügelstraße, sowie große Bereiche der Mainzer Landstraße zwischen dem Platz der Republik (bzw. Kreuzung Ludwigstrasse) und dem Gustavsburgplatz. Auf diesen Abschnitten kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen und die hohe Dichte an Radfahrern wohl täglich zu hunderten von Verstößen gegen die StVO und die Gefährdung von Radfahrern, durch das weiterhin kaum kontrollierte (teilweise) Halten / Parken auf Radwegen wird diese Situation sogar noch weiter verschärft. Um die Sicherheit der Radfahrer zu verbessern und klare Verhältnisse zu schaffen, sollte in diesen Bereichen dringend in regelmäßigen Abständen das "neue" Verkehrszeichen 277.1 angebracht werden, das ein generelles Überholverbot von zweispurigen gegenüber einspurigen Fahrzeugen anzeigt. Idealerweise wird dies nach dem Vorbild der Schloßstrasse auch durch die entsprechenden Fahrbahnmarkierungen inkl. der Dooring Zone (wo notwendig) deutlich gemacht. Gerade zu Stoßzeiten ist der Autoverkehr auf diesen Ausfallstraßen maximal geringfügig schneller als gut fließender Radverkehr, das Argument des "Ausbremsens" wiegt darüber hinaus kein Tolerieren von StVO Verstößen auf. Im Gegenteil wird zu diesen Zeiten gerade der Radverkehr verstärkt ausgebremst wenn man an Ampeln nicht selbst Autofahrer mit <1,5m Abstand überholt (und diesen Autos somit im Anschluss ebenfalls ein Überholen mit geringem Abstand zugesteht). Für ein ernstzunehmendes Bekenntnis zur Verkehrswende ist die konsequente Durchsetzung der Sicherheit schwächerer Verkehrsteilnehmer unerlässlich.
Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße / Mainzer Landstraße
An der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Am 05. Februar ereignete sich schon wieder ein schwerer Unfall an dieser Stelle, was mit einer Ampel nicht passiert wäre. Außerdem queren durch die vielen neuen Wohnungen und die Supermärkte viele Menschen dort jeden Tag die Straße, was aber ohne Ampel oft sehr gefährlich ist.
Tempolimit - aber nur, wenn’s auch kontrolliert wird
Guten Tag, in weiten Teilen der Stadt gilt neuerdings Tempo 40. Ok, muss man mit leben. Aber: was hilft‘s, wenn‘s keiner kontrolliert?!? Auf der Oeserstraße gilt seit Jahrzehnten Tempo 40. Blöd nur, wenn sich insbesondere abends und nachts niemand dran hält. Ab 20 Uhr fährt die Hälfte mindestens 80 km/h. Ab 22 Uhr ist Tempo 100 keine Seltenheit. Die wenigen mobilen Blitzer muss die SV über‘s ganze Stadtgebiet verteilen. Warum werden nicht mehr von den Blitzersäulen aufgebaut? An der Finanzierung kann’s nicht liegen. Die Säulen finanzieren sich selbst (fragt mal in Wiesbaden nach). Auf der Mainzer Landstraße geht’s ja auch.
Straßenbeleuchtung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mich für eine modernisierte Wege- und Straßenbeleuchtung für den Bereich „im Sechholder“ in FFM-Nied einsetzen. Analog der Neugestaltung des Fußwegs zwischen der Mainzer Landstraße am Bahndamm entlang bis zum Bhf.-Nied. Momentan ist die Beleuchtung sehr hell und in Bezug auf Lichtverschmutzung ( Strahlungswinkel und Lichttemperatur ) sowie aus Energiespargründen, wäre eine Erneuerung der teilweise knapp 50 Jahre alten Installation wünschenswert. Mit freundlichen Grüßen
(Temporäre) Fahrradspuren für mehr Social Distancing
Bogotá und Berlin machen es vor: In Zeiten von Corona ist es wichtig, den Menschen die Möglichkeit zu geben, sich in sicherem Abstand voneinander fortzubewegen. Eine kostengünstige und sehr schnell umsetzbare Maßnahme ist die Umwidmung von Autospuren in Fahrradspuren auf mehrspurigen Hauptstraßen. In den letzten Wochen hat der motorisierte Individualverkehr in Frankfurt stark abgenommen, der Platz auf den Straßen wird also nicht für Autos benötigt. Der Radverkehr dagegen hat zugenommen, auch, weil Menschen nicht eng gedrängt im ÖPNV unterwegs sein wollen. Der Straßenraum könnte also umgewidmet werden, um dem vermehrten Bedarf gerecht zu werden und damit auch Rad Fahrende ausreichend Platz voneinander halten können. Besonders geeignet dazu sind folgende Straßen: Reuterweg/Berliner Straße, Eschersheimer Landstraße, Friedberger Landstraße, Ludwig-Landmann-Straße, Miquelallee, Adickesallee, Hanauer Landstraße, Mainzer Landstraße ab Platz der Republik Richtung Oper, Düsseldorfer Straße/Baseler Platz/Friedensbrücke. Beispiele aus anderen Städten: - Bogotá: https://www.smartcitiesworld.net/news/news/bogota-expands-bike-lanes-overnight-to-curb-coronavirus-spread-5127 - Berlin: https://twitter.com/SenUVKBerlin/status/1242859043716202498?s=20 - New York: https://nyc.streetsblog.org/2020/03/20/breaking-mayor-announces-emergency-bike-lanes-for-smith-street-second-ave-gap/
Mainzer Landstraße - Radweg rot markieren
Guten Tag, ich fahr seit 20 Jahren von der Arbeit die Mainzer Landstraße vom Platz der Republik zur alten Oper von der Arbeit heim. Die Rechtsabbieger-Situation der Fahrzeuge und auch das Parken auf dem Radweg artet aktuell immer mehr aus, insbesondere gegenüber der Dt. Bank bei den Abbiegern in die Jungshofstraße. Ich bin regelmäßig froh, wenn ich das überlebe! Hier bzw. auf dem ganzen Radweg würden rote Markierungen sicher mehr Klarheit und Aufmerksamkeit und somit mehr Radlersicherheit schaffen.
Entlastung der Straßenbahnlinien entlang der Mainzer Landstraße
Das Gallus boomt und wächst wie kein anderer Frankfurter Stadtteil. Seit gut 15 Jahren entstehen tausende neue Wohnungen und Arbeitsplätze. Städtebaulich bedingt entfällt der Hauptverkehr auf die West-Ost-Achse, also die Mainzer Landstraße. Hier drängen sich Individualverkehr (Auto) und ÖPNV (3 Straßenbahnlinien (Tram)). Hinzu kommt der nicht-motorisierte Verkehr. Die Verlängerung der Linie 14 (Dezember 2019) ist zu begrüßen, sie löst aber den drohenden Verkehrsinfarkt nicht. Vor allem in der Rushhour (morgens/vormittags und am frühen Abend) sind die Trams bedenklich überfüllt, eine weitere Erhöhung der Tramtaktung aber kaum möglich. Hinzu kommen regelmäßige Konflikte zwischen Individualverkehr und Tram. Die Eröffnung der Verlängerung der U-Bahnlinie 5 (in "zweiter Reihe" entlang der Europaallee) steht frühestens im Jahr 2024 an. Um den drohenden Verkehrskollaps entlang der Mainzer Landstraße abzuwenden, sollte die Stadt Frankfurt dringend tätig werden. 1. Hier wäre eine verkehrstechnische Analyse angebracht, Alternativen zum Engpass Tram+Mainzer Landstraße zu entwickeln. 2. Als temporäre Lösung wäre eine parallele Busverbindung sinnvoll, die die Etappen Griesheim-Galluswarte und Galluswarte-Platz der Republik bedient und somit in den Spitzenzeiten die Tramlinien entlastet. 3. Perspektivisch ist der Flaschenhals Galluswarte umfassend umzubauen. Der Schnittpunkt von 6 Straßen, Tramlinien, S-Bahnen, Fuß- und Radverkehr ist unlängst an seine Kapazitätsgrenzen gestoßen und kann aktuell keiner Verkehrsform gerecht werden. Allen voran der nicht-motorisierte Verkehr ist hier im Hintertreffen und vor allem in der Rushhour stark gefährdet.
Spiegel Mönchhofstr. Richtung Mainzer Landstr.
Wenn man von der Mönchhofstraße nach rechts auf die Mainzer Landstraße einbiegen will, ist es sehr schwer, die von links kommenden Autos zu sehen. An der Bushaltestelle Mönchhofstraße pausieren sehr oft Busse und blockieren die Sicht. Deshalb schlage ich einen Spiegel vor, damit man den Verkehr besser sehen kann.
Mehr Lebensqualität im Bahnhofsviertel durch neues Verkehrskonzept für Weserstraße/Niddastraße
Die Weserstraße, als Verbindungsstück der Haupverkehrsstraßen Mainzer Landerstraße und Taunusstraße, ist für die anliegenden neu entwickelten Wohngebäude und zukünftigen Wohn- und Hotelobjekte der entscheidende Einflussfaktor für eine angemessene Lebensqualität. Das aktuelle Verkehrskonzept lässt jedoch eine angemesse Lebensqualität nicht zu, da dieses nicht auf die Bedürnisse eines nunmehr stark mit Wohnungen besiedeltes Viertel zugeschnitten ist. Insbesonders sind folgende Gründe zu nennen: - Sehr hohe Emmissionen durch stark beschleunigende, rasende bzw. zu schnell fahrende Fahrzeuge. Nach Abbremsen auf Höhe der Kreuzung Niddastr./Weserstr. ist gerade bei einer Grünphase der Ampel an der Kreuzung zur Taunusstr. zu beobachten, dass der Großteil der Fahrzeuge sehr stark beschleunigt, da die sehr breit ausgebaute Straße dies zulässt. Dadurch entstehen hohe Geräusch- und Schadstoffemmissionen. - Eine sichere Überquerung des Zebrastreifens ist nicht möglich. Von der Mainzer Landstraße kommende Fahrzeuge weisen eine zu hohe Geschwindigkeit auf, um rechtzeitig bremsen zu können. Ebenso werden häufig Fußgänger von von der Niddastr. abbiegenden Fahrzeugen übersehen. - Das Verlassen des Viertels mit dem Fahrrad in Richtung Westend ist nicht angemessen möglich. Das befahren der Weserstraße in Richtung Mainzer Landstraße ist durch die parkende Autos auf Höhe der Deutschen Bank und dem starken Gegenverkehr nicht möglich. Die Route über die Taunusstr. ist durch fehlende Fahrradwege, starkem Verkehr und den beidseitig parkenden Autos nicht sicher. Ein neues Verkehrskonzept, mit Elementen wie z. Bsp. einer Umwandlung der Weserstraße in eine 30er Zone, Neugestaltung des Zebrasteifens, etc. kann die Lebensqualität deutlich erhöhen.
ÖPNV Frankfurt 2035
ÖPNV Frankfurt 2035 I. Integraler Fahrplantakt in Frankfurt u. Umgebung (ähnlich wie Dt.Takt) 1. (Regional-) und SBahn 2. U-Bahn 3. Straßenbahn 4. Bus Schnelles Umsteigen an allen größeren Halten ohne Wartezeit innerhalb Frankfurts II. Forderungen an das zukünftige U-Bahnnetz: Neubau 1. U-Bahnstation Sekbach Süd (Wilhelmshöherstr.) 2. Verbindung Heerstraße – Niederursel über das Neubaugebiet Ausbau 1. U-Bahnverlängerung (A-Strecke) über Louisa bis nach Neu-Isenburg 2. Verlängerung der U6 bis zur Praunheimer Brücke 3. Verlängerung der U6 bis zur Gerbermühle (Oberrad) III. Forderungen an das zukünftige Straßenbahnnetz: Neubau 1. Straßenbahnlinie auf dem Alleenring zwischen Universitätssportanlagen und Ostbahnhof/Sonnemannstraße 2. Straßenbahnlinie zwischen Börneplatz und Lokalbahnhof/Schweizerstraße 3. Straßenbahnlinie von der Mainzer Landstraße über Taunusanlage, Alter Oper, Uni Campus Westend zur Holzhausenstraße 4. Straßenbahn in der Gutleutstraße 5. Straßenbahn auf der Hügelstraße statt Bus 39 6. Straßenbahnlinie von Rödelheim über Praunheim zum Nordwestzentrum 7. Straßenbahnverlängerung über Kleyerstraße bis Griesheim Bf 8. Straßenbahn Schönhof – Rödelheim Bf Ausbau 1. Verlängerung der Linie 15 nach Schwanheim 2. Verlängerung der Linie 16 bis Niddapark (Umstieg zur S-Bahn) 3. Verlängerung der Straßenbahn von Schwanheim über Nied nach Höchst 4. Verlängerung Straßenbahnlinie 17 zur Mönchhofstr. (- Nied Kirche) 5. Verlängerung der Linie 18 Richtung Preungesheim U 6. Anschluss Frankfurt West ans Straßenbahnnetz
Neuordnung Schmidtstraße
Meiner Meinung nach ist die Schmidtstraße zwischen Rebstockpark und Mainzer Landstraße verkehrt gestaltet. Es gibt eine Busspur, die nicht nötig ist, da dort nicht viel Verkehr ist, und die von den Bussen sowieso nicht genutzt wird (zu schmal?). Fußgänger und Radfahrer sollen sich den Fußweg teilen. Dieser ist aber fast komplett zugeparkt (kontrolliert wird hier wohl nicht), sodass man als Radfahrer und sogar teilweise als Fußgänger nicht durchkommt. Mein Vorschlag wäre, nur noch 2 normale Fahrspuren zu haben. Den übrigen Platz kann man für vernünftige Fahrradwege und/oder Parkplätze nutzen.
Laute Raser auf der Mainzer Landstraße mit Blitzerampeln beruhigen
In der Mainzer Landstraße findet man viele getunte Fahrzeuge, PS-starke Autos oder Motorräder, die die gerade lange Strecke gern zum Rasen nutzen. Ständig heult irgendwo ein Motor auf, z.B. weil jemand an der Ampel von 0 auf 70 beschleunigt. Die Friedrich-Ebert-Anlage ist vom Bau vergleichbar, hat sogar mehr Spuren. Durch die festen Blitzerampeln ist der Verkehrsfluss jedoch angenehm und ruhig. Ich bin daher dafür, auch auf dem Innenstadtteil (insbesondere um die Galluswarte und auf Höhe Schwalbacher Str.) feste Blitzerampeln zu installieren. Wer sich an die 50 hält, hat schließlich nichts zu befürchten. Von dem ruhigeren Fluss profitieren alle.
Frankenallee - verkehrsberuhigte Zone
Die Frankenallee ist die grüne Lunge des Gallus. Die Fahrbahnverengung auf der Mainzer Landstraße, die ich sehr befürworte, führt allerdings dazu, dass die Pendler zunehmend auf die Frankenallee und Idsteiner Straße ausweichen. Ich finde es gut, wenn man es den Autofahrern zunehmend unbequemer macht mit dem Fahrzeug in die Innenstadt zu fahren. Es sollte aber vermieden werden, dass dadurch der Verkehr ungewollt durch Wohngebiet geleitet wird. Deswegen plädiere ich für einen Antrag, der die Frankenallee zwischen der Rebstöcker Straße und Hufnagelstraße als verkehrsberuhigte Zone ausweist.
Eine Fußgänger-Passage über die Mainzer Landstraße bei der Kriftelerstr.
Aktuell gibt es dort keinen Fußgänger-Passage. Um zum Rewe oder zum Spielplatz Quäkerwiese zu gehen, überqueren viele Personen die Mainzer Landstraße durch. Es ist insbesondere für Kinder gefährlich.
Festinstallierter Blitzer - Mainzer Landstraße Höhe Schwalbacher Straße
Auf der Mainzer Landstraße wird insbesondere außerhalb des Berufsverkehrs gerast. Auf der Höhe Schwalbacher Landstraße sind einige Leute unterwegs; Familien und Berufstätige, die sich dort aufhalten bzw. die Strasse queren wollen. Zudem würde sich die Lärmbelästigung durch die Raser deutlich reduzieren.
Radweg Mainzer Landstraße
Die Mainzer Landstraße ist in der Erinnerung alter Frankfurter auch im Bereich zwischen Güterplatz und Mönchhofstraße eine in beiden Richtungen zweispurige Straße. Seit den 70ern sind die Autos breiter geworden und viele Autofahrer denken sinnvollerweise gar nicht mehr daran, sie zweispurig zu nutzen. Sie ist aber für eine einspurige Fahrbahn sehr breit. Ein auf der Fahrbahn markierter Fahradweg würde einerseits Fahrradfahrern einen ihnen vorbehaltenen Raum spenden und gleichzeitig Autofahrern signalisieren, dass es sich nur noch um eine einspurige Fahrbahn handelt.
Frankfurt Fahrradfahrer-freundlicher machen!
Ich wohne in Frankfurt-Nied und arbeite im Bahnhofsviertel. Seit dem Frühjahr fahre ich die Strecke mit dem Fahrrad – hierbei ist mir aufgefallen, dass diese Strecke nicht gerade Fahrradfahrer-freundlich ist. An vielen Stellen gibt es Wurzelprobleme, die regelmäßig behoben werden sollten – Sturzgefahr. Das größte Problem, jedoch, ist das man sich auf dieser Strecke sehr unwohl als Fahrradfahrer fühlt, da es wenige bis keine Fahrradwege gibt. Meine Idee: Auf der Mainzer Landstraße müssen Fahrradwege entstehen. Ab dem Platz der Republik bis zur „Rebstöcker Straße, Höhe Burger King, fährt die Straßenbahn. Diese Strecke wird von den Autofahrern oft als zweispurige Fahrbahn genutzt obwohl hier effektiv nur 1,5 Autos hinpassen. So wird man als Fahrradfahrer oft von der Straße auf den Gehweg verdrängt und die Straßenbahn hat oft das Problem der blockierten Trassen. In diesem Bereich sollte ein Fahrradweg entstehen! Die Autofahrer wissen dann ganz klar, dass es sich nur um eine Fahrspur handelt, die Straßenbahn hat auch das Problem der blockierten Trassen nicht mehr und wir Fahrradfahrer können endlich beruhigt auf dem Fahrradweg fahren. In der Höhe vom Burger King beginnt ein Fahrradweg, was super ist. Leider ist ab der Höhe Mönchhofstraße dieser Fahrradweg nicht mehr beleuchtet. Hier gibt es einige „Waldstücke“, die sehr dunkel sind, selbst mit Fahrradlicht – auch das gehört behoben.
Tauben-Netz an der Galluswarte
Wie viele andere auch, steige ich 2x am Tag auf meinem Arbeitsweg an der Galluswarte von der S-Bahn zur Straßenbahn um. Und jedesmal ärgere ich mich über den Taubendreck und die daraus resultierenden unhygienischen Zustände - und das an einem der am stärksten frequentierten Umsteigebahnhöfen Frankfurts inklusive eines Obst- & Gemüsestandes! Oftmals wartet man unter der Bahnüberführung an der Mainzer Landstraße geraume Zeit auf die Straßenbahn, und wer nicht sowieso vom Taubendreck getroffen wird, darf nicht nur die herabfallenden Hautschuppen & Federn dieser - als Krankheitsüberträger hinlänglichen bekannten - Tiere einatmen, die auf den T-Trägern der Bahnüberführung leben und brüten, sondern muß besonders auf den Bahnsteigen permanent dem Taubendreck ausweichen. Ich befinde das als unhaltbaren Zustand und fordere daher die Stadt Frankfurt auf, die T-Träger der Bahnüberführung mit einem Tauben-Netz zu bespannen, um es den Tieren dadurch nicht mehr zu ermöglichen, sich dort niederzulassen. Eine Bahnüberführung weiter an der Mainzer Landstraße in Höhe Schloßborner Straße klappt das wunderbar! Und so ein Netz und seine Anbringung sollten auch kein Vermögen kosten...
Sträucher in der Mainzer Landstraße deutlich und regelmäßig stutzen, oder komplett entfernen
Es sollten die Sträucher in der Mainzer Landstraße zwischen der Waldschulstraße und dem Marderweg deutlich und regelmäßig gestutzt, oder die ungepflegten Pflanzen gänzlich beseitigt werden.
Mehr Radwege auf der Straße / Überwachung der Nutzbarkeit
1. Radwege auf der Straße Das bisherige Radweg Konzept (getrennte Radwege) ist aus meiner Sicht mangelhaft: - Fußgänger, Hunde, parkende Autos blockieren die Wege (vor allem auf Europaallee), - die Wege sind teilweise zu schmal oder es stehen Pfosten, Laternenmasten unmittelbar darauf oder an der Grenze und - Radfahrer werden häufig übersehen. Daher ist aus meinen Erfahrungen auf der Mainzer Landstraße das beste Konzept, die Radwege unmittelbar auf der Straße einzurichten, was auch kostentechnisch günstiger ist. 2. Überwachung Nutzbarkeit Viele Radwege werden zweckwidrig verwendet, was entweder zu Kollisionen führen kann oder dazu führt, dass die Radwege nicht genutzt werden. Daher sollte nicht nur die Errichtung von Radwegen gefördert werden, sondern auch die Kontrolle der Nutzbarkeit (Bsp: Europaallee - eine störungsfreie Fahrt (Hunde, parkende Autos, Fußgänger) ist hier nie möglich - Bauarbeiten meine ich dabei nicht).