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Meine Nachbarschaft: Mauerweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schlaglöcher im Nordend beseitigen

15.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4148 entstanden aus Vorlage: OF 538/3 vom 01.06.2023 Betreff: Schlaglöcher im Nordend beseitigen Vorgang: OM 2527/22 OBR 3; ST 2397/22 Der Magistrat wird gebeten, die Schlaglöcher in den Straßen des Nordends zu beseitigen, sodass sich diese auch langfristig nicht mehr bilden können. Besonders auffallend sind die Schlaglöcher in der Keplerstraße, Wolfsgangstraße und im Bäckerweg sowie in den Querstraßen um die Glauburgstraße. In der Anregung vom 07.07.2022, OM 2527, wurde schon ein ähnlicher Antrag gestellt mit der Bitte, die Schlaglöcher in der Keplerstraße zu beseitigen. Diese sind nach einem einfachen Nachfüllen wieder entstanden und bilden eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer. Eine nachhaltige Lösung muss durch den Magistrat gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2527 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2397 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2157 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße

13.06.2023 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4093 entstanden aus Vorlage: OF 315/4 vom 09.05.2023 Betreff: Bordsteinabsenkung Ecke Große Spillingsgasse/Freihofstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Große Spillingsgasse/ Freihofstraße den Bordstein absenken zu lassen. Begründung: Der Bordstein soll an dieser Stelle abgesenkt werden, damit die Überquerung der Großen Spillingsgasse auch für Personen im Rollstuhl, mit Rollator oder für Kinder auf Fahrrädern möglich ist, ohne auf die Freihofstraße ausweichen zu müssen. Durch die Nähe der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V., mehrerer Kitas und der Musikschule auf der Berger Straße sind hier viele Kinder und Familien, und durch die Nähe zur Johanniskirche und Gemeinde auch viele ältere Personen, in den Straßen unterwegs. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1800

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten

06.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4039 entstanden aus Vorlage: OF 619/10 vom 18.05.2023 Betreff: Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten Insektenfreundliche Leuchtmittel sind auf den notwendigen Streubereich konzentriert und setzen energiesparende Leuchten ein. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf solche insektenfreundlichen Leuchtmittel vorangeschritten ist. Hierbei sollten auch Vorgänge und Pläne der Verwaltungen und Ämter einbezogen werden, die nicht in städtischer Verantwortung liegen (wie zum Beispiel Hessen Mobil oder die Autobahn GmbH des Bundes ). Begründung: Lichtverschmutzung verstärkt das Insektensterben. Insbesondere leuchten immer noch einige Straßenleuchten im Straßenverlauf und an den Autobahnauf- und abfahrten der Friedberger Landstraße, Homburger Landstraße und im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße mit gelben Intensivlichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2222 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrradweg in der Rohrbachstraße

01.06.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2023, OF 533/3 Betreff: Fahrradweg in der Rohrbachstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg auf dem Bürgersteig in der Rohrbachstraße vom Alleenring Richtung Friedberger Landstraße breiter zu gestalten. Dabei soll geprüft werden, ob der Bürgersteig breit genug ist, um einen zweispurigen Radweg in beiden Fahrtrichtungen einzurichten. Begründung: An den Pfosten, die die Kfz-Parkplätze abgrenzen, werden viele Fahrräder auf der Seite des Radweges angekettet, was den Platz für die Fahrradfahrer wegnimmt und diese daher auf den für die Fußgänger ausgelegten Teil des Bürgersteigs ausweichen müssen. Der Bürgersteig scheint jedoch breit genug zu sein, um diesen Radweg breiter zu gestalten und eventuell eine Doppelspur einzurichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 533/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Mehr Tischtennisplatten für das Nordend

31.05.2023 · Aktualisiert: 04.10.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2023, OF 540/3 Betreff: Mehr Tischtennisplatten für das Nordend Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten prüfen und zu berichten, ob mehr Tischtennisplatten im Nordend aufgestellt werden können und die Maßnahmen entsprechend durchzuführen. Hierfür eignen sich insbesondere folgende Standorte: - Adlerflychtplatz - Grünfläche am Oederweg zwischen Wolfsgangstraße und Schwarzburgstraße - Alleenring zwischen Eckenheimer Landstraße und Friedberger Landstraße - Grünfläche auf dem Friedberger Platz - Günthersburgallee zwischen Alleenring und Rohrbachstraße Lutherplatz - Orsenigopark an der Hallgartenstraße - Grünfläche Rotlintstraße zwischen Egenolfstraße und Rohrbachstraße Begründung: Im Nordend wohnen viele sportbegeisterte Menschen. Die Flächen, auf denen sie sich sportlich betätigen können, sind im Nordend jedoch begrenzt. Die Auslastung der Tischtennisplatten zeigt, dass hier der Bedarf sehr hoch ist, und zwar bei Menschen jeden Alters. Man benötigt für diese Art der sportlichen Betätigung keine großen Flächen, sodass es wünschenswert wäre, im Nordend wesentlich mehr Tischtennisplatten aufzustellen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.09.2023, OF 563/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 540/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 540/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 563 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 563/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Abschaffung der Rechtsabbiegerampel an der Kreuzung Friedberger Landstraße/RatBeilStraße

24.05.2023 · Aktualisiert: 15.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2023, OF 192/16 Betreff: Abschaffung der Rechtsabbiegerampel an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rat-Beil-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: die kürzlich neu eingerichtete Rechtsabbieger Ampel von der Friedberger Landstraße aus nördlicher Richtung kommend in die Rat-Beil-Straße wird ersatzlos abgeschafft. Begründung: Die fragliche Kreuzung befindet sich zwar nicht in dem örtlichen Zuständigkeitsbereich des Ortbeirats Bergen-Enkheim. Dessen Zuständigkeit ergibt sich jedoch daraus, dass von der neugeschaffenen Verkehrssituation tagtäglich hunderte Bürger aus dem Stadtteil Bergen-Enkheim betroffen sind. Fahrzeuge, die auf der Friedberger Landstraße von der Friedberger Warte kommend in südlicher Richtung nach Frankfurt fahren, konnten schon immer an der Kreuzung Friedberger Landstraße / Rat-Beil-Straße rechts abbiegen. Das Abbiegen war Jahrzehnte lang möglich ohne Beschränkung, natürlich schon immer mit der Absicherung durch einen Fußgängerweg für Fußgänger und Radfahrer. Für die Rechtsabbiegerspur wurde jetzt aber eine Ampel installiert mit der Folge, dass durch die Ampelphase sich permanent ein Rückstau bildet, letztendlich auf beiden Fahrspuren Richtung Frankfurt am Main, wobei sich dieser Rückstau oftmals bis weit hinter die Friedberger Warte auf die B 3 sich auswirkt. Das bedeutet für die aus Bergen-Enkheim kommenden Fahrzeuge - und natürlich auch für alle anderen Fahrzeugen - das Stehen in einem künstlich geschaffenen Stau mit den daraus resultierenden erheblichen Umweltbeeinträchtigungen. Dabei hat die neuinstallierte Ampelanlage keinerlei Sinn, außer dem Zweck, die Autofahrer zu drangsalieren und zu schikanieren. Für Fußgänger und Radfahrer ergibt sich keine verbesserte Verkehrssituation, denn dann, wenn die Autofahrer bei einer grünen Ampelschaltung rechts in die Rat-Beil-Straße abbiegen dürfen, sind auch die Fußgänger und Radfahrer zum Anhalten gezwungen. Der Verkehr läuft somit insgesamt nicht reibungsloser, wie seit Jahrzenten der Fall, sondern es wird ein künstlicher Stau mit allen umweltschädlichen Folgen geschaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 192/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, LINKE und BFF gegen CDU (= Annahme) bei Enthaltung SPD und FDP

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung für Power am Tower 2023

24.05.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2023, OF 312/4 Betreff: Unterstützung für Power am Tower 2023 Der Ortsbeirat unterstützt aus seinem Budget den Stadtteilarbeitskreis Nordend/Bornheim bei der Ausrichtung seines Kinder- und Jugendfestes Power am Tower am 22.09.2023 am Bornheimer Uhrtürmchen mit 350 Euro für die Musikbühne (das entspricht der Hälfte dieser Kosten). Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im September findet wieder das traditionelle Kinder- und Jugendfest statt, an dem über 25 Einrichtungen aus den Ortsbezirken 3 und 4 teilnehmen. An diesem Fest, das ein sichtbares Zeichen einer lebendigen und vielfältigen Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtteilen darstellt, sollte sich der Ortsbeirat mit dem oben genannten Betrag beteiligen und sich die Bühnenkosten mit dem Ortsbeirat 3 teilen. Zu den Hauptaufgaben des Stadtteilarbeitskreises, der das Fest veranstaltet, zählen die Vernetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen und die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Stadtteil. Darüber hinaus trägt die Veranstaltung zur Belebung der mittleren Berger Straße bei und gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich über die zahlreichen Einrichtungen und ihre Angebote in einem lockeren Umfeld zu informieren. Für Kinder und Jugendliche bietet es ein buntes Programm. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 4 am 13.06.2023, TO II, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 235 2023 Die Vorlage OF 312/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterstützung für das Berger Straßenfest

02.05.2023 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2023, OF 524/3 Betreff: Unterstützung für das Berger Straßenfest Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat unterstützt das kommende Berger Straßenfest 2023 mit 5000€. Begründung: Besonders durch den Anstieg der Energiepreise sind die Frankfurter Stadtfeste gefährdet. Dies gilt auch für das Berger Straßenfest in unserem Stadtteil, das noch auf der dringenden Suche nach finanzieller Unterstützung ist. Als Ortsbeirat sollen wir helfen, wo wir können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 41 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 225 2023 Die Vorlage OF 524/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 GRÜNE CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen 1 GRÜNE und ÖkoLinX (= Ablehnung); 3 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte

02.05.2023 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 entstanden aus Vorlage: OF 578/10 vom 17.04.2023 Betreff: Mehr Sicherheit auf dem Schulweg an der Friedberger Warte Es besteht eine komplexe Verkehrssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661. Durch die Anpassung der Schulbezirke werden noch mehr Kinder aus dem Ortsbezirk 10 auf ihrem Schulweg die Friedberger Landstraße zur und von der Valentin-Senger-Schule überqueren müssen. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die direkt nördlich der Friedberger Warte gelegenen Fußgängerampeln in beide Fahrtrichtungen mit einer Rotlichtüberwachungsanlage nebst beschilderter Ankündigung zu versehen. Ferner soll dieser Bereich ergänzend durch das Installieren von geeigneten Messstationen zur Geschwindigkeitsüberwachung und wenn möglich auch zur Überwachung der Wegführung für zu Fuß Gehende und Radfahrende sicherer gestaltet werden. Begründung: Die großflächige, komplexe Kreuzungssituation rund um die Friedberger Warte mit den Einmündungen der Homburger Landstraße und der Dortelweiler Straße sowie der Zubringersituation zur A 661 ist für alle Verkehrsbeteiligten herausfordernd. Immer wieder sind Autofahrende auffällig, die die formal gültige Signalisierung ignorieren und erheblich zu schnell oder entgegen der Abbiegevorschriften fahren. Für Grundschulkinder auf dem Schulweg ist das gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Antrag vom 18.11.2023, OF 710/10 Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10

25.04.2023 · Aktualisiert: 31.10.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3847 entstanden aus Vorlage: OF 286/4 vom 06.04.2023 Betreff: Sozialverträgliche Lösung für das Mietshaus Fechenheimer Straße 10 Der Magistrat wird aufgefordert, alle gesetzlichen Möglichkeiten sowie alle persönlichen Einflussmöglichkeiten seitens der städtischen Vertreterinnen und Vertreter im Vorstand der Pestalozzi-Stiftung Frankfurt zu nutzen, um den Verkauf des Hauses zu verhindern und/oder eine sozialverträgliche Lösung für die Mieterinnen und Mieter zu erreichen, insbesondere die Ausübung eines städtischen Vorkaufsrechts im Rahmen der Milieuschutzsatzung (hier: Erhaltungssatzung Nr. 51 vom 04.12.2018) oder die Vermittlung an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer über die Genossenschaftliche Immobilienagentur (GIMA). Begründung: Laut Erhaltungssatzung Nr. 51 - Berger Straße -, die das genannte Mietshaus mit zehn Parteien umfasst, besteht bereits seit Jahren ein erheblicher Verdrängungsdruck in diesem Teil von Bornheim. Die Mieterinnen und Mieter des Hauses wohnen bislang zu sehr günstigen Bedingungen, da sich das Gebäude im Besitz der gemeinnützigen Pestalozzi-Stiftung Frankfurt befindet (Stiftungszweck: Förderung der Ausbildung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studienhilfe für Personen, die in Frankfurt am Main oder in der Region Rhein-Main wohnen). Obwohl das Haus der Stiftung durch das Ehepaar Hoffmann zu gemeinnützigen Zwecken übereignet wurde (siehe Stiftungsurkunde, Abb. 1), wurde es nach Auskunft der Mieterinnen und Mieter nun jedoch auf dem freien Markt angeboten (s. Abb. 2). Hausbesichtigungen von Interessierten haben bereits stattgefunden und finden weiterhin statt. Laut Auskunft der Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, Dr. Helga Budde, an die Mieterinnen und Mieter handle es sich um eine Verkaufsprüfung; ein Verkauf sei ggf. notwendig, um dem Satzungszweck der Stiftung weiter nachkommen zu können und die Stiftung in ihrer Substanz erhalten zu können. Dem entgegen berichten die Mieterinnen und Mieter, dass die Eigentümerin dem substanziellen Erhalt des Hauses nicht nachgekommen sei und die letzten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen 2001 (Dach) bzw. 2008 (Fenster) vorgenommen wurden. Dies bestätigte der Geschäftsführer der Stiftung, Werner Wiegand, in der Frankfurter Rundschau vom 14.03.2023 und schätzte die möglichen Kosten auf 300.000 Euro bis 500.000 Euro. Die Stiftung ist somit nicht nur ihren Verpflichtungen als Eigentümerin nicht nachgekommen, sondern hat auch Stiftungskapital mindestens fahrlässig im Wert gemindert. Der Verkauf an eine gemeinwohlorientierte Käuferin/einen gemeinwohlorientierten Käufer dient beiden Zwecken, dem Erhalt bzw. der Wiederherstellung eines zeitgemäßen Zustands und dem Schutz der Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung. Abb. 1: Stiftungsurkunde zur Übereignung des Hauses an die Pestalozzi-Stiftung Frankfurt durch das Ehepaar Hoffmann für gemeinnützige Zwecke (Foto: Privat). Abb. 2: Immobilien-Verkaufsangebot der LBS für das Haus Fechenheimer Straße 12 (Foto: Privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2306 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Neuanlage Straßenbegleitgrün Alleenring Querung der Berger Straße

18.04.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2023, OF 514/3 Betreff: Neuanlage Straßenbegleitgrün Alleenring Querung der Berger Straße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Entspricht die Neugestaltung des Straßenbegleitgrüns auf dem Alleenring Höhe der Querung der Berger Straße einer aktuellen klimaangepassten Stadtgestaltung? b) Warum wurden hier nicht Blühwiesen anstatt der Schotterflächen angelegt? c) Ist geplant im Sinne der Artenvielfalt noch weitere Blühpflanzen in die Fläche einzubringen? Begründung: Gerade wurde die städtische Freiflächensatzung beschlossen, die detailierte Anforderungen an private Hauseigentümer bei der Gestaltung ihrer Freiflächen stellt. Schottergärten sind verboten. Es mutet merkwürdig an, dass in der heutigen Zeit noch Flächen in dieser Form gestaltet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 514/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 514/3 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße

23.03.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3801 entstanden aus Vorlage: OF 476/3 vom 06.02.2023 Betreff: Berücksichtigung von Fuß- und Radverkehr bei der Baustelleneinrichtung auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, entsprechende Markierung vorzunehmen und Schilder einzurichten, die dem Fuß- und Radverkehr eine Umfahrung der Baustelle entlang der Friedberger Landstraße in Richtung Norden, zwischen Mauerweg und Gaußstraße, aufzeigen. Weiterhin soll eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 20 entlang der Baustelle gelten und eine sichere Einfädelung für den Radverkehr auf die Fahrspur des Kfz-Verkehrs eingerichtet werden. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, in Zukunft den Fuß- und Radverkehr bei Planung und Genehmigung von Baustelleneinrichtungen, die die Nutzung von Radwegen und Bürgersteigen einschränken, stärker zu berücksichtigen, indem klare Handlungsempfehlungen für das Umfahren von Baustellen ausgewiesen werden. Begründung: Der Ortsbeirat sieht in der Art der Einrichtung der Baustelle entlang des betroffenen Bereichs auf der Friedberger Landstraße eine Gefahrenquelle für den Fuß- und Radverkehr. Insbesondere durch die langanhaltende Einschränkung für die Nutzerinnen- und Nutzergruppen ist eine klare Handlungsempfehlung zur Umfahrung der Baustelle notwendig. Ein reines Wegfallen der Radspur auf der Friedberger Landstraße lässt Radfahrende vor der Baustelle ratlos zurück. Der Kfz-Verkehr rechnet an dieser Stelle nicht damit, dass er sich die Fahrspur mit dem Radverkehr teilen muss. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1491 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Querparken auf Längsparken auf der nördlichen Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße umstellen

23.03.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3802 entstanden aus Vorlage: OF 477/3 vom 06.02.2023 Betreff: Querparken auf Längsparken auf der nördlichen Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße umstellen Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Schwarzburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße das Querparken der Autos auf Längsparken umzustellen. Begründung: Der Seniorenbeauftragte des Nordends wies darauf hin, dass in dem genannten kurzen Stück der Schwarzburgstraße die auf der Nordseite querparkenden Autos aufgrund der Enge der Straße in der Regel sehr weit auf dem Gehweg parken. Dies ist ein Problem für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie für Nutzerinnen und Nutzer von Rollatoren und Kinderwagen. Dies ist umso gravierender, als sich in diesem Teilstück das St. Katharinen- und Weißfrauenstift befindet. Die Bewohnerinnen haben sich schon mehrfach an den Seniorenbeauftragten gewandt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1483 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg

23.03.2023 · Aktualisiert: 22.09.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.03.2023, OA 344 entstanden aus Vorlage: OF 463/3 vom 04.02.2023 Betreff: Erstellung eines Verkehrskonzepts für das Gebiet um den Oeder Weg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Rahmen der derzeit entwickelten Verkehrskonzepte die Idee der Blocks bzw. der Superblocks für das Gebiet zwischen der Eschersheimer Landstraße, dem Alleenring, der Friedberger Landstraße und dem Anlagenring aufzugreifen. Mit Superblocks ist gemeint, das Gebiet - im Sinne von Quartierslösungen - in mehrere kleine Quartiere einzuteilen, in denen jede Adresse mit dem Auto erreichbar bleibt. Dabei soll pilotierend bereits während der Testphase der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße ein oder mehrere solcher Blocks eingerichtet werden. Begründung: Die Umgestaltung einer Straße als fahrradfreundliche Nebenstraße zeigt erwartungsgemäß immer Auswirkungen auf umliegende Straßen. Um den Durchgangsverkehr auf große Grundnetzstraßen zu lenken, ist ein größeres Umfeld mitzubetrachten. Wo das so umgesetzt wird (Beispiel Barcelona), funktionieren solche Verkehrsregelungen gut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4143 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 29.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 41 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.05.2023, TO I, TOP 23 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 344 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.05.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: a) Der Vorlage OA 344 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Huber, Görres, Pause, Dr. Schulz, Dr. Knacker, Dr. Mehler-Würzbach, Dr. Fabricius, Zieran, Fuchs und Ditfurth dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 3244, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.05.2023

OF (Antrag Ortsbeirat)

Bornheimer Weinfest 2023, Unterstützung der Bühnentechnik

14.03.2023 · Aktualisiert: 04.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2023, OF 284/4 Betreff: Bornheimer Weinfest 2023, Unterstützung der Bühnentechnik Der Ortsbeirat 4 unterstützt die Bühnentechnik des Bornheimer Weinfestes am Fünffingerplätzchen für das Jahr 2023 (27. April bis 1. Mai) mit 1000 Euro aus seinem Budget. Begründung: Das Bornheimer Weinfest wird vom Gewerbeverein Bornheim Mitte seit einigen Jahren auf dem Bornheimer Fünffingerplätzchen und einem Teil der Berger Straße veranstaltet, um durch nettes Erleben die Aufmerksamkeit auf diesen Teil Bornheims zu lenken. In den meisten Jahren konnten auch Überschüsse erwirtschaftet werden, die in andere Aktivitäten einflossen, wie z.B. eine festliche Beleuchtung der Berger Straße zur Adventszeit. Das Fest erfreut sich wachsender Beliebtheit in Bornheim und darüber hinaus. In zwei Corona-Jahren fiel es aus. Mittlerweile sind durch verschärfte Vorschriften und rasant verteuerte Dienstleistungen im Einkauf die zu kalkulierenden Kosten enorm gestiegen, so dass in verschiedenen Richtungen nach Unterstützung für das Fest gesucht wird. Vor diesem Hintergrund sollte der Ortsbeirat mit der o.g. Unterstützung zum Gelingen der Veranstaltung beitragen. Zur Dringlichkeit: Das Ausmaß der Kostenerhöhung wurde erst bei Antragsschluss bekannt und stellte das Vorhaben kurzfristig in Frage. Man hat sich aber doch zum "Go" entschlossen. Die nächste Ortsbeirats-Sitzung läge nur zwei Tage vorm Termin. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 4 am 14.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 208 2023 Die Vorlage OF 284/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); bei Abwesenheit dFfm

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bedarf an Fußgängerschild für den Verbindungsweg entlang des Schulgeländes der Kirchnerschule zwischen Berger Straße und Löwengasse

14.03.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3652 entstanden aus Vorlage: OF 275/4 vom 22.02.2023 Betreff: Bedarf an Fußgängerschild für den Verbindungsweg entlang des Schulgeländes der Kirchnerschule zwischen Berger Straße und Löwengasse Der Magistrat wird gebeten, vor dem Verbindungsweg entlang des Schulgeländes der Kirchnerschule zwischen Berger Straße und Löwengasse aus Richtung Berger Straße ein Fußgängerschild (Zeichen 239: Sonderweg für Fußgängerinnen und Fußgänger) anzubringen. Begründung: Aus Richtung Löwengasse gibt es ein solches Fußgängerschild - aus der anderen Richtung nicht. Um diese Unklarheit zu beseitigen, soll aus beiden Richtungen ein Fußgängerschild angebracht werden. Dies soll auch Zusammenstöße zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern sowie Familien, die den angrenzenden Spielplatz/Außenbereich der Krippe verlassen, verringern. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1729 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661

10.03.2023 · Aktualisiert: 13.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.03.2023, OF 285/4 Betreff: Stellungnahme im Rahmen der Anhörung zur 2. Planänderung des Planfeststellungsverfahrens für die Ostumgehung Frankfurt am Main Endausbau der A 661 Der Bitte des Amtes für Straßenbau und Erschließung vom 22. Februar 2023, zu einer Stellungnahme zum Planänderungsverfahren beizutragen, entspricht der Ortsbeirat 4 im Folgenden. Die Vorbetrachtungen zur Realisierung einer Direktrampe, eines Verflechtungsstreifens und eines erweiterten Lärmschutzes haben Ergebnisse zu Tage gebracht, die Anlass zur Sorge geben. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen als verfahrensführende Behörde wird deshalb aufgefordert: Auf der für den Bau der Direktrampe von Friedberger Landstraße auf die A 661 vorgesehenen Fläche befindet sich derzeit dichtes Grün - Bäume und Sträucher. Nach Beendigung des Bauvorhabens sollen so ortsnah wie möglich Nachpflanzungen durch den Vorhabenträger erfolgen. Die Inbetriebnahme der Direktrampe wird vermutlich zu einer Verkehrszunahme von 18% auf der Friedberger Landstraße führen. Zur Reduktion der Lärmemissionen soll dort mindestens ab der Friedberger Warte in Richtung Norden eine Tempobeschränkung von 30 km/h eingeführt werden. Die Lärmabschätzungen durch die geplanten verkehrlichen Maßnahmen haben ergeben, dass auf der Friedberger Landstraße - trotz geplanter Lärmschutzwände - Lärm-Werte von 70 dB am Tage und 60 dB in der Nacht erreicht werden können. Diese Grenzwerte hat das Bundesverwaltungsgericht als "grundrechtliche Zumutbarkeitsschwelle" definiert. Aber auch in den anderen angrenzenden Stadtteilen Bornheim, Seckbach und Riederwald wird mit sehr hohen Lärmbelastungen gerechnet. Hier muss der Vorhabenträger proaktiv auf die betreffenden Anwohner:innen bzw. Eigentümer:innen zugehen und bestmögliche passive Lärmschutzmaßnahmen (z. B. besonders schallschützende Fenster etc.) veranlassen und bezahlen. In der "Unterlage 1.1a - allgemein verständliche Zusammenfassung nach § 16 Abs. 1 Nr. 7 UVPG", Seite 13, stehen zum Thema Auswirkungen auf das Landschaftsbild folgende Aussagen: "Die bereits bestehende A661 verläuft teilweise im Einschnitt und ist daher nicht immer einsehbar, aber ihre Geräuschkulisse beeinträchtigt die Erholungsqualität im grünen Siedlungsumfeld...Im Hinblick auf die Erholungs- und Freizeitfunktion ist das Umfeld des Planungsbereichs daher deutlich beeinträchtigt. Daher sind das Landschaftsbild und die Bedeutung für die wohnortnahe Erholung durch die genannten Faktoren stark vorbelastet." Um den Aufenthalt im Umfeld der Autobahn A 661 wieder halbwegs erträglich zu machen, muss die geplante Einhausung mindestens in der Variante L2 mit einer Länge von 1080 Metern auf dem Abschnitt Friedberger Landstraße bis südlich der Seckbacher Landstraße realisiert werden unter maßgeblicher finanzieller Beteiligung des Bauherrn. Abschließend noch eine Bemerkung zur Bürgerbeteiligung. So sehr diese auch von uns begrüßt wird, gleicht sie in dieser Form doch eher einer Farce. Die vorliegenden Tabellen, Erläuterungsberichte, Lagepläne etc. sind so voraussetzungsvoll, dass sie die alleine gelassenen Bürger:innen geradezu in die Politikverdrossenheit drängen. Auch wenn Erläuterungen in "einfacher Sprache" vorliegen, ist eine echte Beteiligung in Form einer Präsenzveranstaltung zwingend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die untere Berger Straße attraktiver, sicherer und grüner gestalten

23.02.2023 · Aktualisiert: 28.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 entstanden aus Vorlage: OF 431/3 vom 09.01.2023 Betreff: Die untere Berger Straße attraktiver, sicherer und grüner gestalten Vorgang: OM 1272/21 OBR 3; OM 2773/22 OBR 3; ST 2364/22; OM 3119/22 OBR 3; ST 2726/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen, um die untere Berger Straße zu einem attraktivem Verweilort zu gestalten: 1. Umsetzen der Maßnahmen aus der Anregung vom 02.12.2021, OM 1272, und der Stellungnahme vom 09.12.2022, ST 2726; 2. Erhöhen der Reinigungsintervalle auf dem Abschnitt der Berger Straße und dem Merianplatz; 3. Anbringen von mehr Mülleimern mit Pfandringen und speziell Müllgaragen am Merianplatz; 4. Verlagern von Sondernutzungsflächen für Gastronomie und Gewerbe vom Bürgersteig auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge, wo die Laufbreite für den Fußverkehr auf dem Bürgersteig 2,20 Meter unterschreitet, insbesondere vor den Hausnummern 12 bis 14, 15, 18, 26, 30, 59, 62, 65, 67, 70, 81, 84 bis 86 und 101; 5. Aufstellen von Parklets auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 16, 56, 75 und 102; 6. Entsieglung auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 26, 62 und 69, am Merianplatz 1 und auf dem Bürgersteig vor den Hausnummern 16, 66 und 108; 7. Einrichten von Lieferzonen auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern Berger Straße 94 bis 96 und Baumweg 44; 8. zu prüfen und zu berichten, ob der Behindertenparkplatz 13527 vor der Hausnummer 99 noch benötigt wird, und falls nein, soll hier ebenfalls eine Lieferzone eingerichtet werden; 9. Einrichten von Kurzzeitparkplätzen für den Zeitraum von montags bis samstags von 9 Uhr bis 19 Uhr auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 38 bis 40, 66, 88, 106 und 118 bis 120; 10. Einrichten von Parkplätzen für Motorräder und Motorroller auf den bestehenden Stellflächen vor den Hausnummern 28 (Eckhaus Herderstraße 19) und 98; 11. Aufstellen von Fahrradbügeln auf Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor den Hausnummern 23, 73, 76 und 104 sowie zusätzlich Fahrradbügel auf dem Bürgersteig in Schräganordnung vor den Hausnummern 58 bis 60, 92, 96 und 118; 12. Aufstellen von jeweils einem Fahrradbügel pro Seite an den Fußgängerüberwegen bei den Straßeneinmündungen/-kreuzungen zur Leibnizstraße, Schleiermacherstraße, Schopenhauerstraße (siehe Anregung OM 3119) und zum Baumweg zur Vermeidung von Falschparken; 13. Aufstellen einer Sitzbank vor der Hausnummer 62; 14. Einrichten eines zusätzlichen Fußgängerüberweges zwischen den Hausnummern 89 und 108, der durch eine Rampe barrierearm umgesetzt werden soll; 15. zu prüfen und zu berichten, ob die Taxistellflächen am Merianplatz weiter auf den Bürgersteig verlagert werden können, mit Reduzierung der Stellflächenanzahl auf die Länge der Hausnummer 46 sowie - falls dies nicht möglich sein sollte - eine alternative Verlagerung auf die Stellflächen für Kraftfahrzeuge vor der Hausnummer 52; 16. Aufbringen von roten Markierungen für eine Fahrradspur in Richtung Norden (entgegen der Fahrtrichtung für Kraftfahrzeuge) in den Bereichen der Hausnummern 10 bis 24 (Kfz-Stellflächen entfallen), 42 bis 52 und hinter 88 bis 92; 17. Verbreitern der Streifen des Fußgängerüberweges am Merianplatz (Zeichen 293); 18. Installieren von Trinkbrunnen am Merianplatz und im Bethmannpark; 19. prüfen des Angebots eines kleinen Wochenmarktes auf dem Merianplatz (nicht freitags) und hierüber zu berichten; 20. zu prüfen und zu berichten, ob die Tiefgaragen der SAALBAU Bornheim und des Mousonturms im Ortsbezirk 4 teilweise als Quartiersgarage genutzt werden können; 21. Durchführen eines Pilotvorhabens, bei dem über einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten (bestenfalls über die Sommerzeit) die Einfahrt für Kraftfahrzeuge in die untere Berger Straße an Sonntagen in den Zeiten zwischen 9 Uhr bis 17 Uhr gesperrt wird und ein begleitendes kulturelles und sportliches Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene angeboten werden soll - in Abstimmung mit den ortsansässigen Organisationen. Begründung: Die Berger Straße ist ein belebtes Stadtteilzentrum in Nordend. Die Coronakrise, die Energiekrise und das geänderte Konsumverhalten, hin zu mehr Onlinehandel, setzen dem Gewerbe vor Ort schwer zu. Der Ortsbeirat möchte durch diese Maßnahmen die Berger Straße kurz- bis mittelfristig deutlich attraktiver gestalten, um das Einkaufen vor Ort zu unterstützen. Gleichzeitig haben viele Anwohnende den Wunsch nach Veränderungen gefordert, da die vorhandene Flächenaufteilung nicht mehr zur gewünschten Flächennutzung passt. Die Dominanz parkender Autos, die fehlenden Verweilmöglichkeiten und die teilweise zugestellten Fußgängerwege machen eine Umgestaltung notwendig. Sicherheit im Straßenverkehr für den Fuß- und Radverkehr sowie mehr Angebote an Grünflächen, im Sinne der Attraktivitätssteigerung, stehen hier im Vordergrund der Interessen. Diese Maßnahmen wurden im Ortsbeirat durch eine überfraktionelle Arbeitsgruppe erarbeitet, die Gewerbetreibende, Anwohnende und Verkehrsexperten zur Situation in der unteren Berger Straße befragt hat. Die Sammlung an Umgestaltungsmaßnahmen wurde unter Berücksichtigung der knappen Haushaltslage zusammengetragen, im Sinne einer zeitnahen Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1272 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2773 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2364 Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3119 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2726 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1948 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5037 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5039 Etatanregung vom 25.04.2024, EA 136 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße

23.02.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3606 entstanden aus Vorlage: OF 447/3 vom 12.01.2023 Betreff: Fahrradweg Glauburgstraße zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße Vorgang: OM 2056/17 OBR 3; ST 2291/19 Ende 2019 gab der Magistrat bekannt, eine Änderung der Verkehrsführung auf der Glauburgstraße im Abschnitt zwischen Spohrstraße und Friedberger Landstraße sei möglich. Damals wurde die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel zur Friedberger Landstraße noch nicht mitgedacht. Radfahrende fühlen sich an Ampeln sicherer, wenn eine rote Zone vor den haltenden Autos für sie eingerichtet ist (Fahrradschleuse), sodass sie als erste starten können, ohne übersehen zu werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie die weitere Planung für die Glauburgstraße im Abschnitt zwischen der Spohrstraße und der Friedberger Landstraße aussieht und wann diese umgesetzt wird. Zusätzlich zur damaligen Planung wird um die Einrichtung einer Fahrradschleuse an der Ampel Glauburgstraße/Ecke Friedberger Landstraße gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.08.2017, OM 2056 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2291 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1325 Antrag vom 05.09.2023, OF 578/3 Auskunftsersuchen vom 19.10.2023, V 782 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Pflastersteine auf der oberen Berger Straße

14.02.2023 · Aktualisiert: 06.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3528 entstanden aus Vorlage: OF 272/4 vom 09.01.2023 Betreff: Instandsetzung der Pflastersteine auf der oberen Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, lose und fehlende Pflastersteine auf der oberen Berger S traße instand zu setzen. Begründung: Lose oder gar fehlende Pflastersteine sorgen auf der oberen Berger Straße (u. a. Höhe Hausnummer 287, siehe Foto) für gefährliche Verkehrssituationen, insbesondere für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger. Um die Verkehrssicherheit auf diesem Straßenabschnitt zu sichern, ist es notwendig, die Schäden zu beheben. Lose Pflastersteine (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1269 Beratung im Ortsbeirat: 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wiederbepflanzung der Baumscheiben im Bereich obere Berger Straße

14.02.2023 · Aktualisiert: 20.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3529 entstanden aus Vorlage: OF 273/4 vom 09.01.2023 Betreff: Wiederbepflanzung der Baumscheiben im Bereich obere Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, sämtliche leere Baumscheiben im Bereich der oberen Berger Straße (Nähe Turngemeinde Bornheim 1860 e. V.) wieder zu bepflanzen. Begründung: Im Bereich der oberen Berger Straße, insbesondere in der Nähe der Turngemeinde Bornheim 1860 e. V., sind mehrere Baumscheiben zurzeit unbepflanzt (z. B. Berger Straße/Falltorstraße, siehe Foto). Um das Mikroklima des Stadtteils zu verbessern, ist eine Begrünung vorhandener Flächen, wie u. a. der genannten Baumscheiben, notwendig. Leere Baumscheibe (Berger Straße/Falltorstraße) (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1338 Beratung im Ortsbeirat: 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären

09.02.2023 · Aktualisiert: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2023, OF 468/3 Betreff: Die Zukunft des Gebrauchtwagenhändler-Areals schnellstmöglich klären Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird um Auskunft über die Zukunft des Gebiets der ehemaligen Gebrauchtwagenhändler entlang der Friedberger Landstraße gebeten. Dabei soll der Magistrat insbesondere Antwort auf folgende Fragen geben: 1. Wie sind die genauen Eigentumsverhältnisse? 2. Welche langfristigen Pläne hat die Stadt mit diesem Gebiet? 3. Kann die Fläche einer vorübergehenden Zwischennutzung zugeführt werden, beispielsweise als Ausweichflächen für sanierungsbedürftige Kitas oder Schulen im Nordend? 4. Kann die Fläche sinnvoll in die Planungen des Gymnasiums Ost integriert werden - beispielsweise als Alternative zum geplanten Bau an der Dortelweiler Straße? 5. Wie sieht der Magistrat die Chance, das gesamte Areal zwischen Friedberger Landstraße und Dortelweiler Straße der Bevölkerung zugänglich zu machen, beispielsweise in Form einer Parkverbindung von Günthersburgpark und Wasserpark? Der Ortsbeirat weist den Magistrat darauf hin, dass der derzeitige Zustand dieser Fläche einer Stadt wie Frankfurt unwürdig ist. Begründung: Viele Gebrauchtwagenhändler auf diesem Areal haben in Erwartung des geplanten Baus der Günthersburghöfe ihre Präsenz dort bereits aufgegeben, sodass sich entlang einer zentralen Ausfallstraße der Stadt nur noch trostlose Trümmer finden. Dieser Anblick und die Aussicht, dass sich dieser Zustand aufgrund der ungeklärten Verhältnisse auf Jahre verfestigen könnte, ist unerträglich. Nachdem die Ortsvorsteherin dem Ortsbeirat in der Sitzung im Januar 2023 mitgeteilt hat, dass sich die Pläne der Stadt, auf dem besagten Gebiet eine provisorische Flüchtlingsunterkunft unterzubringen, aus Kostengründen zerschlagen haben, bittet der Ortsbeirat darum, dieses Gebiet schnellstmöglich einer sinnvollen (Zwischen-)Verwendung zuzuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 468/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der SPD wird über den 4. Aufzählungspunkt im Tenor gesondert abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 696 2023 1. Punkt 4. des Tenors wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 468/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen

31.01.2023 · Aktualisiert: 27.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2023, OF 271/4 Betreff: Ostermarkt für Kinder am Bornheimer Uhrtürmchen Der Ortsbeirat stellt dem Verein Abenteuerspielplatz Riederwald e. V. zur Finanzierung eines Teilprojektes, nämlich der Beschaffung des Holzes für Hasen, innerhalb des "Ostermarktes für Kinder" am Gründonnerstag 2023 einen Betrag in Höhe von 500 Euro zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der "Ostermarkt für Kinder" erfreut seit vielen Jahren nicht nur die Kinder, sondern trägt auch zur Attraktivität der Einkaufslage Berger Straße bei und steigert über die stadtweit eingesetzten Werbemittel (Plakate und Postkarten) auch deren Bekanntheit. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 4 am 14.02.2023, TO II, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 198 2023 Die Vorlage OF 271/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abschalten elektronischer Werbeschilder

26.01.2023 · Aktualisiert: 15.11.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3450 entstanden aus Vorlage: OF 457/3 vom 12.01.2023 Betreff: Abschalten elektronischer Werbeschilder Aus aktuellem Anlass (Energiesparen im öffentlichen Raum) wird der Magistrat aufgefordert, auf den Pächter und Vermarkter der Werbeflächen einzuwirken, die elektronischen Werbeschilder zumindest teilweise abzuschalten. Das gilt z. B. für die Litfaßsäule in der Berger Straße/Ecke Schellingstraße und das elektronische Werbeschild an der Kreuzung Berger Straße/Ecke Höhenstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.06.2023, ST 1333 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße

26.01.2023 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3441 entstanden aus Vorlage: OF 430/3 vom 12.01.2023 Betreff: Kümmerer-Projekt auch auf der unteren Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, das Kümmerer-Projekt, das bereits in der mittleren Berger Straße im Ortsbezirk 4 sehr erfolgreich ist, auch für die untere Berger Straße zu übernehmen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass das Kümmerer-Projekt seitens der Wirtschaftsförderung finanziert wird. Der Ortsbeirat bittet um regelmäßige Information. Begründung: Das Kümmerer-Projekt ist deshalb erfolgreich, weil der Einzelhandel im Stadtteil bei seinen Aktivitäten vor Ort und im Bereich der Digitalisierung unterstützt wird, für allgemeine Sauberkeit gesorgt wird und es eine Kommunikation der Geschäftswelt untereinander fördert. Auch der "Draht zur Kommunalpolitik" wird so verbessert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.05.2023, OF 310/4 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2192 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt?

24.01.2023 · Aktualisiert: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2023, OM 3410 entstanden aus Vorlage: OF 710/1 vom 03.01.2023 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Warum werden die Wallanlagen weiter versiegelt? In den letzten Tagen wurde auf bzw. neben der Liegenschaft Zeil 2 eine Fläche gerodet, die sich innerhalb der Wallservitut befindet, und mit Betonsteinen versiegelt. Dies widerstrebt allen Bemühungen, Frankfurt zu einer Schwammstadt zu entwickeln. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. War dem Magistrat bekannt, dass diese Baumaßnahme durchgeführt werden sollte? 2. Hat der Magistrat diese Baumaßnahme genehmigt und wenn ja, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage? 3. Hat der Magistrat der Beseitigung der bestehenden Bepflanzung zugestimmt? 4. Wurden der bauausführenden Firma Gestattungen a) zur Einfahrt in die Friedberger Anlage, b) zum Parken innerhalb des Parkbereichs und c) zum Lagern von Baumaterialien erteilt? 5. In welcher Weise wurden Ortsbeirat und Stadtverordnetenversammlung an diesem Eingriff in das Wallservitut beteiligt bzw. welche Beschlüsse liegen dem Magistrat vor, die solche Genehmigungen rechtfertigen? 6. Sollte der Magistrat die durchgeführten Rodungen und Versiegelungen nicht genehmigt haben, welche weiteren Schritte wird der Magistrat unternehmen, um a) den vorherigen Zustand wiederherstellen zu lassen und b) sicherzustellen, dass Begehrlichkeiten der Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer, in Bereiche der geschützten Wallanlagen einzudringen, nicht wieder aufkeimen? Fotos: rechts Google Street View (vor der Maßnahme); links Andreas Laeuen (nach der Baumaßnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1220 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einkaufsstraßen-Kümmerer-Projekt fortsetzen

17.01.2023 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3371 entstanden aus Vorlage: OF 256/4 vom 03.01.2023 Betreff: Einkaufsstraßen-Kümmerer-Projekt fortsetzen Der Magistrat wird gebeten, das noch neuartige Projekt, eine Kümmerin oder einen Kümmerer für Frankfurter Einkaufsstraßen zu haben, für die nächsten Jahre fortzusetzen, insbesondere in der Einkaufslage Berger Straße. Begründung: Einzelhandelsgeschäfte - und auch örtliche Dienstleister - stehen verschiedenen Herausforderungen gegenüber, wie zum Beispiel der Gestaltung und dem Zustand der örtlichen Umgebung, aber auch der Veränderung des Kundenverhaltens in Zeiten der Digitalisierung. Vonseiten der Kommunalpolitik macht man sich Gedanken um die Vitalität von Stadtzentren und Einkaufsstraßen. Rund um Bornheim-Mitte ist mit einem Kümmerer-Projekt experimentiert worden, in dem die örtlichen Akteure in vielerlei Hinsicht unterstützt wurden; während der Coronapandemie hatten sich die Aktivitäten noch erweitert (Digitalisierung, gemeinsame werbliche Aktivitäten). 2022 wurde damit gestartet, das Projekt mit städtischer Unterstützung auf andere Frankfurter Straßen auszuweiten. Der Ortsbeirat begrüßt das Projekt und wünscht sich eine Fortsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.05.2023, OF 310/4 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4090 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2193

OA (Anregung Ortsbeirat)

Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel

16.01.2023 · Aktualisiert: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.01.2023, OA 301 entstanden aus Vorlage: OF 368/11 vom 08.12.2022 Betreff: Planung und Bau eines gut befahrbaren Radwegs parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen gut befahrbaren Radweg parallel zur Friedberger Landstraße ab dem Abzweig Berger Weg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Bad Vilbel zu planen und zu bauen. Im Vorfeld sind mit der Stadt Bad Vilbel Verhandlungen über die Weiterführung des gut befahrbaren Radwegs innerhalb des Bad Vilbeler Gebiets aufzunehmen. Vorzugsweise sollte der gut befahrbare Radweg auf der Standspur der rechten Seite von Frankfurt am Main kommend in Richtung Bad Vilbel fü hrend geplant und angelegt werden. Falls die notwendige Breite des gut befahrbaren Radwegs nicht ausreichend sein sollte, könnte der Radweg beidseits der Friedberger Landstraße hergestellt werden. Der gut befahrbare Radweg sollte ausreichend breit, baulich abgetrennt und farblich gestaltet sein. Begründung: Die jetzige Radwegeführung von Frankfurt am Main nach Bad Vilbel über den Heilsberg kann nicht als gut befahrbarer Radweg genutzt werden, da dieser Weg nicht entsprechend ausgebaut ist. Ein- und Ausfahrten von Garagen sowie querende Fußgänger im Bereich von Bushaltestellen behindern den Radverkehr. Zwecks Minderung des Kfz-Verkehrs sind die Bedingungen für den Rad- und E-Scooter-Verkehr zu optimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 225 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 301 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2889, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren

10.01.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3331 entstanden aus Vorlage: OF 491/10 vom 19.12.2022 Betreff: Ampelsignal für Rechtsabbieger von Gießener Straße auf den Marbachweg optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Ampelsignal für den nach rechts abbiegenden Verkehr von der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße auf den Marbachweg Richtung Feuerwehr optimiert werden kann. Hier dürfen gleichzeitig Kraftfahrzeuge rechts abbiegen, Fußgänger die Straße überqueren und die Züge der Linie U 5 links und rechts abbiegen. Weiter wird der Magistrat gebeten, festzustellen und zu berichten, ob eine Trennung der Verkehre, rechts abbiegende Kraftfahrzeuge, Fußgänger und Züge der Linie U 5, möglich ist. Begründung: Vor einiger Zeit wurde während der Herstellung des mittleren Radstreifens auch eine gesonderte Spur für Rechtsabbieger errichtet. Die Ampel ist geblieben. Bei Grün fahren die Autos los, mit Beachtung auf Fußgänger, die ebenfalls Grün haben, genau wie die U 5-Bahnfahrer. Da nicht alle Autofahrer begreifen, dass die Bahn gleichzeitig fahren darf, sind schon einige Auffahrunfälle passiert. Die Autos fahren los und bremsen, genau wie die Bahnfahrer, die auch leicht losfahren und selbst darauf achten müssen, ob die Autofahrer sie sehen und durchlassen. Bestätigt wurde die Gefahrstelle nach Rücksprache mit einem der Bahnfahrer. Bei der Fahrt in beiden Richtungen in dieser Kurve ist besondere Vorsicht geboten. Die Situation wurde bereits der Zentrale gemeldet. Es erfolgte keine Änderung. Die gelbe Warnleuchte erkennen höchstens ein paar Fahrer, die diese Strecke öfter fahren und kennen, alle anderen sind überfordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1127 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel

08.12.2022 · Aktualisiert: 21.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3261 entstanden aus Vorlage: OF 401/3 vom 26.10.2022 Betreff: Klimafolgen für das Nordend durch den Riederwaldtunnel Vorgang: OA 223/22 OBR 11 Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat 3 ein Gutachten vorzulegen, welches die klimatologischen Auswirkungen des Mehrverkehrs infolge des Baus des Riederwaldtunnels bzw. des Erlenbrucher Dreiecks auf das Nordend aufzeigt; 2. dem Ortsbeirat 3 Maßnahmen zur Abfederung der Folgen dieser klimatologischen Auswirkungen für das Nordend vorzulegen; 3. das Bundesverkehrsministerium um Auskunft zu ersuchen, ob die klimatologischen Auswirkungen mit den Klimaschutzvorgaben des Bundes, auf Basis des Bundes-Klimaschutzgesetzes, vereinbar sind. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bis zur Klärung der angesprochenen Fragen ein Bau- und Rodungsmoratorium verhängt wird. Der Ortsbeirat 3 unterstützt hierbei ausdrücklich das durch den Ortsbeirat 11 in der Anregung OA 223 geforderte Moratorium. Begründung: Für den Ortsbezirk 3 würde die Inbetriebnahme der Autobahnverbindung laut dem im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erstellten Verkehrsgutachten auf einigen Straßen, z. B. auf der schon heute stark belasteten Friedberger Landstraße, eine deutliche Zunahme des Verkehrs bedeuten. Die damit verbundenen Belastungen sollten im Hinblick auf die zukünftigen Klimaverhältnisse neu bewertet werden. Der Magistrat soll transparent machen, mit welchen Folgen das Nordend aufgrund der klimatologischen Auswirkungen rechnen muss und mit welchen Maßnahmen im Nordend sich an diese Folgen angepasst werden soll. Ein Bau- und Rodungsmoratorium soll verhindern, dass bereits erste Eingriffe mit negativen Klimafolgen für das Nordend umgesetzt werden, ohne dass eine abschließende Bewertung des Bundesverkehrsministeriums bezüglich der Vereinbarkeit der Verkehrsmaßnahme mit dem Klimaschutz vorliegt. Hierbei folgt der Ortsbeirat 3 den Forderungen des Ortsbeirats 11. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.09.2022, OA 223 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 694 Aktenzeichen: 61 12

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße

29.11.2022 · Aktualisiert: 25.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3205 entstanden aus Vorlage: OF 254/4 vom 13.11.2022 Betreff: Sicherung des offiziellen Schulwegs bei der Überquerung der Berger Straße/Höhe Eichwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Zebrastreifen zur sicheren Querung der Berger Straße (Höhe Hausnummer 150 an der Kreuzung Eichwaldstraße) aufzubringen. Begründung: Der offizielle Schulweg der Hortkinder der Einrichtung Spielstube Bornheim e. V. (Berger Straße 121 A) kreuzt an der Berger Straße/Ecke Eichwaldstraße die Berger Straße. Momentan ist das sichere Überqueren der Berger Straße an dieser Stelle nicht möglich, weil Fahrzeuge und Roller, die auf beiden Seiten der Berger Straße stehen, die Sicht und den Überweg versperren. Die Einrichtung und Markierung eines Fußgängerüberwegs erscheint als einzige praktische Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer davon zu überzeugen, dass die Passage frei gehalten und nicht zugestellt werden soll. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 775 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2024 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1304

OF (Antrag Ortsbeirat)

Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum

26.11.2022 · Aktualisiert: 16.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2022, OF 451/3 Betreff: Vorschläge für Carsharing-Standorte im öffentlichen Raum Die Ortsvorsteherin wird gebeten, folgende Standorte für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum für den Ortsbezirk 3 an das Mobilitätsdezernat und das Amt für Straßenbau und Erschließung zu übermitteln: 1. Feldgerichtstr. / Höhe Malapertstraße 20 2. Eysseneckstraße 41 3. Cronstettenstraße 29 4. Fürstenberger Straße 152 5. Oeder Weg / Ecke Bornwiesenweg 6. Glauburgstraße 81 / 83 7. Justinianstr. 8 8. Hermannstr. 32 9. Rat-Beil-Straße 47 10. Spohrstraße 41 11. Matthias-Beltz-Platz /gegenüber Spohrstr. 2 bzw. am Trinkhäuschen 12. Koselstraße 40 13. Hallgartenstraße 46 14. Vogelsbergstraße 28 15. Gaußstraße 2 16. Burgstraße 27 17. Sandweg 21 18. Sandweg 117 Begründung: Das Mobilitätsdezernat hat die Ortsbeiräte aufgefordert, Standortvorschläge für Carsharing-Angebote im öffentlichen Raum zu benennen. Die Vorschläge sollen als zusammengefassten Vorschlag je Ortsbeirat formlos mitgeteilt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 451/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bürgersteig in der Schopenhauerstraße frei halten

10.11.2022 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3119 entstanden aus Vorlage: OF 392/3 vom 20.09.2022 Betreff: Bürgersteig in der Schopenhauerstraße frei halten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in dem Halteverbot zwischen der Berger Straße 83 und der Schopenhauerstraße 4 Fahrradbügel auf der nördlichen Straßenseite montiert werden können, um Falschparken zu unterbinden. Begründung: Den Ortsbeirat erreichen Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern über das Falschparken in dem oben genannten Bereich. Durch das regelwidrige Abstellen von Kraftfahrzeugen wird dem Fußverkehr an dieser Stelle so viel Platz weggenommen, dass Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer auf die Straße ausweichen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.01.2023, OF 431/3 Anregung an den Magistrat vom 23.02.2023, OM 3601 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 584 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1734 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten

10.11.2022 · Aktualisiert: 13.06.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3120 entstanden aus Vorlage: OF 400/3 vom 27.10.2022 Betreff: Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes frei halten Der Magistrat wird gebeten, den Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes (vor den Häusern Friedberger Landstraße 61 bis 63) am westlichen Ende mit Pollern zu sichern, die nur von autorisiertem Personal mit entsprechendem Schlüssel entfernt werden können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob außerhalb des Durchgangs im Bereich des Friedberger Platzes Fahrradbügel installiert werden können. Begründung: Seit Beginn der Coronapandemie werden verstärkt Autos auf dem Durchgang am westlichen Teil des Friedberger Platzes (Friedberger Landstraße 61 bis 63) geparkt. Die Poller, die das verhindern sollen, können einfach von jedermann entfernt werden. Um den Bürgern weiterhin den ungehinderten Durchgang zu ermöglichen, sollen in Zukunft verschließbare Poller installiert werden. Zusätzliche Fahrradbügel außerhalb des Durchgangs erhöhen die Aufenthaltsqualität zusätzlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 580 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo30Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen

07.11.2022 · Aktualisiert: 20.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3093 entstanden aus Vorlage: OF 339/11 vom 22.10.2022 Betreff: Tempo-30-Schild früher bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg aufstellen Der Magistrat wird gebeten, bei der Abbiegung von der Friedberger Landstraße in den Berger Weg schon frühzeitig eine Temporeduzierung von 80 km/h auf 30 km/h vorzunehmen und ein Tempo-30- Schild bereits vor dem Radweg aufzustellen. Begründung: Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger, die von oder zur Brücke über die B 521 am Heiligenstock wollen, müssen die Abbiegespur der Autofahrerinnen und Autofahrer von der Friedberger Landstraße kommend überqueren. Diese Stelle ist gefährlich, weil die Abbiegerinnen und Abbieger mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h um die Kurve fahren. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen die Autofahrerinnen und Autofahrer noch besser warnen, auf kreuzenden Fuß- und Radverkehr zu achten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 898 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 11 am 13.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbank Heidestraße/Ecke Berger Straße

01.11.2022 · Aktualisiert: 31.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3012 entstanden aus Vorlage: OF 243/4 vom 18.10.2022 Betreff: Sitzbank Heidestraße/Ecke Berger Straße Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank am Rande des Gehwegs vom Bornheimer Fünffingerplätzchen zur Heidestraße abzubauen. Begründung: Die Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern über Verlärmung und Verschmutzung durch Nutzerinnen und Nutzer der Sitzbank sind zahlreich. Die Sitzbank war vor einigen Jahren Teil eines Bestuhlungskonzepts für das Bornheimer Fünffingerplätzchen, indem der Abbau der dortigen Sitzgelegenheiten und deren Ersatz durch wegräumbare orangene Stühle vorgesehen waren. Lediglich zwei Sitzbänke sollten stationär bleiben, die genannte Sitzbank ist eine davon. Das Bestuhlungskonzept wird aber derzeit nicht weiterverfolgt. Die Nachteile des Standortes der Sitzbank überwiegen den Vorteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 312

OF (Antrag Ortsbeirat)

Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein

18.10.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2022, OF 244/4 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung Berger Straße, Zuschuss an Gewerbeverein Der Ortsbeirat gewährt dem Gewerbeverein Bornheim Mitte für Auf- und Abbau sowie Lagerung der diesjahrigen Weihnachtsbeleuchtung auf der Berger Straße einen Zuschuss von 2350 Euro. Begründung: Der Gewerbeverein sorgt alljährlich für eine Illumination von Teilen der Berger Straße zur Advents- und Weihnachtszeit. Dabei entstehen Kosten für Auf- und Abbau sowie die Lagerung. Die Kosten haben sich gegenüber früheren Jahren dadurch erhöht, dass weniger Eigenleistung bei diesen Arbeiten eingebracht werden kann. Der Gewerbeverein hat sich deshalb an den Ortsbeirat mit der Bitte um einen Zuschuss gewandt. Der genannte Zuschuss würde etwa die Hälfte der Kosten abdecken. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2022, TO II, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 172 2022 Die Vorlage OF 244/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP, Volt und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Parteien: GRÜNE, SPD, CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 18.08.2022 Betreff: Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen das illegale Wenden auf der Eschersheimer Landstraße, hier insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Fichardstraße, und auf der Friedberger Landstraße, hier insbesondere im Bereich Nibelungenplatz stadteinwärts, sowie in den Kreuzungsbereichen mit der Münzenberger Straße/Rat-Beil-Straße sowie der Dortelweiler Straße, jeweils stadteinwärts und -auswärts, verhindert werden kann. Begründung: Verbotene Wendemanöver führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit zu Fuß Gehenden. An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße kam es Anfang August wieder zu einem schweren Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Die Fußgängerin hatte die Ampel bei Grün überquert und war von dem wendenden Pkw erfasst worden. Schwere Verkehrsunfälle durch illegales Wenden sind leider keine Seltenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 346 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen

13.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2981 entstanden aus Vorlage: OF 396/3 vom 29.09.2022 Betreff: Die Ampelschaltung an der Friedberger Warte neu ordnen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung an der Friedberger Warte dahin gehend neu geregelt werden kann, dass - die Linksabbieger, die stadteinwärts Richtung Dortelweiler Straße abbiegen wollen, längere Grünphasen erhalten, - Fußgänger die komplette Friedberger Landstraße in einer Grünphase überqueren können. Begründung: Der Verkehr auf der Friedberger Landstraße, der stadteinwärts fahrend nach Bornheim auf die Dortelweiler Straße einbiegen will, verursacht wegen der kurzen Grünphase nicht nur im Feierabendverkehr lange Rückstaus und vergrößert die Unfallgefahr. Durch eine längere Grünphase könnte der Verkehr besser abfließen. Auch für Fußgänger stellt die Kreuzung ein Ärgernis dar. Weil sich verschiedene Nahversorger auf beide Seiten der Friedberger Landstraße verteilen, müssen Fußgänger die Straße mehrfach überqueren. Leider ist die Grünphase so kurz, dass je Phase nur die Verkehrsinsel in der Mitte mit der Straßenbahnhaltestelle erreicht werden kann. Bei einer Veränderung der Ampelschaltung sollte deshalb auch darauf geachtet werden, dass sich die Friedberger Landstraße an der Friedberger Warte in einer Grünphase überqueren lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 341 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stadtteile stärken, Einrichtungen der Grundversorgung für die Bürger erhalten

13.10.2022 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2982 entstanden aus Vorlage: OF 397/3 vom 28.09.2022 Betreff: Stadtteile stärken, Einrichtungen der Grundversorgung für die Bürger erhalten Vorgang: V 261/21 OBR 3; ST 776/22 In seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 776, bezüglich des Auskunftsersuchens des Ortsbeirats 3 vom 02.12.2021 die "Verwaisung der Stadtteile" betreffend, wies der Magistrat unter Punkt 1. darauf hin, dass er "zahlreiche Projekte ins Leben gerufen (habe), um dem Trend der Verwaisung der Stadtteile entgegenzuwirken und gegen den Leerstand in den Stadtteilen proaktiv gestaltend vorzugehen. So vermittelt u. a. die Agentur ,RADAR Kreativräume für Frankfurt am Main' verfügbare Gewerberäume im Stadtgebiet Frankfurt an Akteure der Kreativwirtschaft, organisiert objektbezogene Zwischennutzungen und begleitet Förderanträge für Umbaumaßnahmen. Zudem verfolgt die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH bereits seit vielen Jahren ein aktives Leerstandsmanagement." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um einen vollumfänglichen Bericht gebeten, ob die genannten Maßnahmen im Einzelnen überhaupt - und, wenn ja welche - Erfolge im Nordend nach sich gezogen haben, zumal allein die Berger Straße nach wie vor jede Menge Ladenleerstände vorzuweisen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 261 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 776 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 28 Antrag vom 09.04.2025, OF 869/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1167 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch

04.10.2022 · Aktualisiert: 11.01.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2840 entstanden aus Vorlage: OF 237/4 vom 02.10.2022 Betreff: Bänke auf der Berger Straße - nächster Versuch Vorgang: OM 2714/18 OBR 4; ST 852/18; OM 4883/19 OBR 4; ST 2106/19 Der Magistrat wird gebeten, auf der Berger Straße zwischen Eichwaldstraße und Uhrtürmchen die Sitzgelegenheiten zu installieren, die bereits mit den Stellungnahmen des Magistrats vom 04.08.2018, ST 852, sowie vom 18.11.2019, ST 2106, zugesagt wurden. Die damals erwähnten Lieferschwierigkeiten sollten inzwischen überwunden sein und der Ortsbeirat würde gerne die seit Anfang 2018 geforderten Bänke vor den Hausnummern Berger Straße 184 (alternativ 178) und 164 endlich verwirklicht sehen. Begründung: Durch Abbau sind viele Sitzgelegenheiten entlang der Berger Straße zwischen Uhrtürmchen und Eichwaldstraße verschwunden. Die Bürgerinnen und Bürger, gerade ältere, benötigen die Sitzgelegenheiten aber, um auf Berger Straße ihre Einkäufe und Erledigungen zu tätigen. Dies wurde wie oben erwähnt vom Ortsbeirat schon mehrfach beantragt und jüngst auch wieder in der Bürgerfragestunde deutlich gefordert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2018, OM 2714 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 852 Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4883 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2106 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 36

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haltbarkeit der roten Fahrradstreifen

26.09.2022 · Aktualisiert: 24.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2022, OF 374/3 Betreff: Haltbarkeit der roten Fahrradstreifen Bei der in den Osterferien dieses Jahr erfolgten Umgestaltung des Oeder Weges wurde der Straßenraum 14 Tage gesperrt u.a. mit dem Hinweis, darauf, dass die Farbe gut trocknen müsse. Offensichtlich hat diese Trocknungsphase die Haltbarkeit auch nicht verbessert. Bereits nach kurzer Zeit ist ein großer Abnutzungseffekt sichtbar. Gleiches gilt für die Radstreifen auf der Friedberger Landstraße. Auch hier hat die Signalwirkung durch die Abnutzung bereits stark abgenommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, Welche Erfahrungen gibt es bzgl. der Haltbarkeit der roten Farbe die für die Fahrradstreifen Verwendung findet? Warum sind hier bereits nach kurzer Zeit Abnutzungen durch Abrieb zu erkennen? Nach welchen Zeiträumen muss die Farbe um die Signalwirkung aufrecht zu erhalten erneuert werden? Wie wird der Umweltaspekt bzgl. des anfallenden Abriebs beurteilt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 524 2022 Die Vorlage OF 374/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke Merianplatz und untere Berger Straße

15.09.2022 · Aktualisiert: 07.02.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2773 entstanden aus Vorlage: OF 349/3 vom 18.08.2022 Betreff: Sitzbänke Merianplatz und untere Berger Straße Die Sitzbänke im Bereich der Lüftungsschächte auf dem Merianplatz und ein Großteil der Bänke auf der unteren Berger Straße benötigen dringend eine Aufarbeitung. Dies dient zum Schutz der Bänke, aber auch zum Schutz der darauf Platznehmenden. Außerdem dient es zur Verbesserung des Gesamteindrucks dieser für das Nordend wichtigen Einkaufsstraße. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass die Bänke im Bereich Merianplatz und untere Berger Straße grundüberholt werden. Dabei soll geprüft werden, ob mindestens eine multifunktionale Solarsitzbank installiert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2726 Antrag vom 09.01.2023, OF 431/3 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreier Zugang zum Bethmannpark

15.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2774 entstanden aus Vorlage: OF 350/3 vom 18.08.2022 Betreff: Barrierefreier Zugang zum Bethmannpark Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Zugang zum Bethmannpark von der Berger Straße aus barrierefrei gestaltet wird. Aktuell ist eine Stufe zwischen Bordstein und Parkweg zu überwinden, die insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen hinderlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 189 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand?

15.09.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2759 entstanden aus Vorlage: OF 303/3 vom 18.05.2022 Betreff: Beschlossene Ortstermine: Wie ist der Sachstand? Der Ortsbeirat 3 hat mehrere Ortstermine beschlossen, bei der sich die Ortsvorsteherin schon längere Zeit erfolglos um Terminvereinbarungen bemüht. Sicherlich war die Coronapandemie ein Hemmschuh, aber gerade bei Außenterminen wären hier schon länger wieder Termine möglich gewesen. Es sollten jetzt zügig die aufgeschobenen Termine nachgeholt werden. Zum Beispiel: Antrag vom 21.04.2021, OF 18/3: Der Ortsbeirat hatte beschlossen, in einer der nächsten Sitzungen das Amt für Bau und Immobilien zur Vorstellung des Toilettenkonzeptes einzuladen. Antrag vom 25.08.2021, OF 98/3: Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring/der Günthersburgallee, "Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen Ortstermin zur neu gestalteten Haltestelle auf dem Alleenring Höhe Günthersburgallee mit den zuständigen Ämtern zu vereinbaren." Antrag vom 01.12.2021, OF 163/3: Der Ortsbeirat hatte einen Ortstermin zum Thema Außengastronomie auf der unteren Berger Straße beschlossen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die vom Ortsbeirat 3 teilweise schon vor Monaten erbetenen Ortstermine jetzt endlich zügig durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgang mit Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch Autobahnausbau

15.09.2022 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2780 entstanden aus Vorlage: OF 367/3 vom 17.08.2022 Betreff: Umgang mit Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch Autobahnausbau Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wieviel Mehrverkehr auf der Friedberger Landstraße durch den Ausbau der A 661 zu erwarten ist. Welche Pläne bestehen, dieses erhöhte Verkehrsaufkommen aufzufangen? Begründung: Wie die Bürgerinitiative Riederwaldtunnel errechnet hat, sollen durch den Ausbau der A 661 31 Prozent Mehrverkehr entstehen. Seit der Veröffentlichung der Zahlen (siehe z. B. https://www.fr.de/frankfurt/riederwald-ort904338/zu-viel-verkehr-wegen-des-riede rwaldtunnels-91415210.html) wurde keine Reaktion des Magistrats bekannt. Das Nordend ist massiv von den Folgen des Autobahnausbaus betroffen und der Ortsbeirat sollte über die Zahlen und den geplanten Umgang mit dieser Herausforderung informiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 401 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2054 Antrag vom 09.04.2025, OF 864/3 Auskunftsersuchen vom 24.04.2025, V 1164 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

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