Meine Nachbarschaft: Marbachweg
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Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
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Vorlagen
Digitale Abstellorte für E-Scooter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5910 entstanden aus Vorlage: OF 885/10 vom 20.08.2024 Betreff: Digitale Abstellorte für E-Scooter Der Magistrat wird gebeten, das in der Innenstadt erprobte Konzept zur Abstellung von E-Scootern auf das ganze Stadtgebiet zu übertragen, insbesondere auf den Ortsbezirk 10. Zu prüfen sind unter anderem (ohne Anspruch auf Vollständigkeiten) die folgenden Plätze: Gravensteiner-Platz, Endhaltestelle der Linie U5, REWE-Markt am Frankfurter Berg, Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße (vor dem ehemaligen Postgiroamt), Nähe Bushaltestelle "Berkersheim-Mitte", Bonames Am Wendelsgarten. Begründung: Durch kontrollierte Parkflächen wird das Parken in allen anderen störenden Zusammenhängen verhindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5885 entstanden aus Vorlage: OF 989/2 vom 24.08.2024 Betreff: Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs Der Magistrat wird gebeten, während der weiteren Bauabschnitte der Sperrung des Reuterwegs auf Höhe des Bremer Platzes (Kreuzung Bremer Straße/Fürstenbergerstraße) eine Umleitung für den von der Miquelallee kommenden Verkehr einzurichten. Für den Verkehr, der die Sperrung des Reuterwegs nicht wahrgenommen hat, soll zur Entlastung der Wohnstraßen im nördlichen Westend eine Umleitung über Fürstenbergerstraße und Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße erfolgen. Begründung: Trotz der bisher erfolgenden Umleitung auf der Eschersheimer Landstraße fließt ein Teil des Verkehrs in Unkenntnis der Sperrung des Reuterwegs weiterhin über die Bremer Straße in die Wohnstraßen des nördlichen Westends. Eine weitere Umleitung ab dem Bremer Platz über die Fürstenbergerstraße und den Kreisel in die breitere Liebigstraße würde den Verkehrsdruck aus den engeren Wohnstraßen nehmen. Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, denen seit der Einrichtung der Baustellen eine deutliche Zunahme des Verkehrs in den Wohnstraßen aufgefallen ist, geben dem Ortsbeirat 2 Anlass, die vorgeschlagene Erweiterung der Umleitung zu empfehlen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 90 Beratung im Ortsbeirat: 2
Große Abfallbehälter (Müllgaragen) am Eingang des Sinaiparks anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5850 entstanden aus Vorlage: OF 804/9 vom 25.08.2024 Betreff: Große Abfallbehälter (Müllgaragen) am Eingang des Sinaiparks anbringen Der Sinaipark erfreut sich großer Beliebtheit und die NutzerInnen hinterlassen entsprechend viel Müll. Dazu kommt, dass der Begrenzungsstreifen zur Eschersheimer Landstraße regelmäßig vermüllt wird. Große Abfallbehälter an den Eingängen könnten die nötige Abhilfe schaffen. PassantInnen hätten die Möglichkeit, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen und ParkbesucherInnen könnten beim Verlassen des Sinaiparks ihren Müll ebenfalls loswerden. Der Magistrat wird gebeten, an den Eingängen zum Sinaipark große Abfallbehälter (Müllgaragen) aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2024, ST 1974 Aktenzeichen: 67-0
Parkbank in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 876/10 Betreff: Parkbank in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, in der Homburger Landstraße zwischen Kirchhofsweg und Oberen Kalbacher Weg in Bonames 1. die Parkbank zwischen Pfarrhaus und Bushaltestelle abbauen zu lassen, da hier seit einiger Zeit leider eine regelmäßige Vermüllung mit Scherben, Zigarettenkippen sowie mit ekligen Hinterlassenschaften Mitten in Bonames zu beklagen ist. Dies alles bleibt jeweils mit Blick auf die Umwelt und den öffentlichen Raum zu unterbinden, zumal dabei auch Kinder und Hunde gefährdet sind. 2. bis zum Abbau der Bank dort nach Erfordernis Sonderreinigungen zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenRuhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2024, OF 887/10 Betreff: Ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit den Zielen: 1. Aktuell sämtliche ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 10 umgehend beseitigen zu lassen. 2. Baustelleneinrichtungen jeweils grundsätzlich auf ordnungsgemäße und platzsparende Einrichtung überprüfen zu lassen. 3. Keine Kosten für die Allgemeinheit zu den vorgenannten Punkten zu übernehmen. 4. Bei ruhenden oder erledigten Baustellen die Einschränkungen gemäß der Straßenverkehrsordnung umgehend zu beenden. Begründung: Baustellen ziehen sich teils merkwürdig zeitintensiv über Monate und teils ohne erkennbare Aktivität hin. So zum Beispiel in der Homburger Landstraße in der Höhe Hilgenfeld. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE und 1 FDP gegen CDU (= Annahme); 4 GRÜNE, SPD, Linke, 1 FDP, AfD und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenOberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5708 entstanden aus Vorlage: OF 774/9 vom 19.06.2024 Betreff: Oberirdische Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße: Planungen wieder aufnehmen In der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 22.02.2024 wurden erneut die Pläne zum Bau einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit der Eschersheimer Landstraße im Kreuzungsbereich Hügelstraße vorgestellt. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen und Verkehrsflüsse mittlerweile verändert haben, besteht das Bedürfnis an einer oberirdischen Kreuzungsmöglichkeit an dieser Stelle nach wie vor. Der Ortsbeirat spricht sich für eine Realisierung einer oberirdischen Querungsmöglichkeit aus, auch wenn diese eine Schließung der Unterführungen an der Kreuzung bedingen würde. Der Magistrat wird gebeten, die bestehende Planung wieder aufzunehmen und dem Ortsbeirat eine aktualisierte Planung vorzulegen sowie ein entsprechendes Budget im Haushalt der Stadt Frankfurt einzustellen. Da diese Maßnahme erheblich zu einer barrierefreien Querung der Eschersheimer Landstraße beitragen würde, wird darüber hinaus gebeten, die Förderfähigkeit der Maßnahme aufgrund der Herstellung der Barrierefreiheit an dieser Stelle zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1795 Aktenzeichen: 66-3
Falschparken an abgesenkten Gehwegen entlang der Brommstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5709 entstanden aus Vorlage: OF 775/9 vom 19.06.2024 Betreff: Falschparken an abgesenkten Gehwegen entlang der Brommstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, entlang der Brommstraße - jeweils im Kreuzungsbereich mit der Jakob-Heller-Straße, der Schönwetterstraße und der Zum-Jungen-Straße - bauliche Maßnahmen zu ergreifen, die das Parken vor und auf den Übergängen des Gehwegs effektiv verhindern und in der Übergangszeit bis zur Umsetzung dieser Maßnahmen verstärkt zu kontrollieren, ob die Kreuzungsbereiche durch dort geparkte Fahrzeuge versperrt werden. Begründung: Der Ortsbeirat beobachtet hier seit Langem massive Parkverstöße, die nicht nur das barrierefreie Kreuzen der Straßen verhindern, sondern die Nutzung der Gehwege für Menschen mit Rollstuhl oder Kinderwagen komplett verhindern. Eine Lösung wie im benachbarten Bundenweg an der Ecke zur Inckusstraße (schraffierte Fläche und einige Poller) könnte als Vorbild dienen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 693 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5719 entstanden aus Vorlage: OF 717/3 vom 13.05.2024 Betreff: Sperrung der inneren Autospur am Anlagenring bei der Einfahrt der U5 in den Tunnel Der Magistrat wird gebeten, am Anlagenring im Abschnitt zwischen der Einfahrt der U-Bahn- Linie U5 in den Tunnel und bis hinter den Fußgängerüberweg die innere Autospur dauerhaft abzusperren. Dies dient der Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer durch den verringerten Straßenquerschnitt (Räumungsdauer) und der besseren Einsehbarkeit im durch Büsche unübersichtlichen Kurvenbereich. Zusätzlich soll ein großer Gelbblinker zur Sicherheit der Fußgänger installiert werden. Mit der Einrichtung der geplanten Fahrradspuren auf dem Anlagenring an dieser Stelle kann die Maßnahme wieder entfallen. Begründung: Anlässlich wiederholter Baustellen auf dem Anlagenring an der Einfahrt der U-Bahn-Linie U5 in den Tunnel wurde die innere Fahrspur abgesperrt. Dies erfolgte kurz vor der U-Bahn-Einfahrt bis hinter den Fußgängerüberweg zwischen Grünanlage und Verkehrsinsel am unteren Ende der Eckenheimer Landstraße. Die Absperrungen hatten keine negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluss (es blieben ja drei Fahrspuren übrig), brachten aber eine deutliche Verbesserung für den die Straße überquerenden Fußgängerverkehr. Der Querschnitt des breiten Anlagenrings war durch die gesperrte Spur reduziert und der Kurvenbereich war viel besser einzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2107 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 18.06.2024 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Vorgang: OM 4239/23 OBR 10; ST 2245/23 Der Magistrat wird gebeten, die von der FAAG am 22.11.2021 angekündigte Sanierung in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle Linie U5) so voranzutreiben, dass für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine optimale Veränderung erreicht wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245, werden zwar Veränderungen angekündigt, doch Radverkehr-Piktogramme auf rumpeligem Straßenbelag können nicht die Lösung sein. Begründung: Dieses Teilstück der Homburger Landstraße bedarf einer dringenden Grundsanierung, um gleichzeitig die Chance einer Verbesserung der gesamten Infrastruktur zu erreichen. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
KissanddropZonen an der Eschersheimer Landstraße und an der Holzhausenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.06.2024, OF 724/3 Betreff: Kiss-and-drop-Zonen an der Eschersheimer Landstraße und an der Holzhausenstraße Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Elisabethenschule an der Eschersheimer Landstraße und im Bereich der Einmündung der Justianstraße an der Holzhausenstraße "Kiss and drop Zonen eingerichtet werden können. Begründung: Im Quartier zwischen Wolfsgang und Holzhausstraße befinden sich vier Schulstandorte, zwei mit überörtlicher Schülerschaft. Zur Entzerrung der Hol- und Bringsituation sollte es Zonen geben, in denen Schülerinnen und Schüler, gefahrlos für sich und andere Verkehrsteilnehmer, abgesetzt werden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.02.2024, OF 669/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 669/3 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 720/3 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 724/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 3. GRÜNE, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenGrüneburgweg: Pollerwald lichten auf Sperrflächen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 952/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten auf Sperrflächen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller von Sperrflächen zu entfernen, da sie eine nicht erforderliche, in ihrer Vielzahl störende redundante Markierung darstellen: GBW 5 Ecke Sachsenlager Sachsenlager Ecke GBW 5 GBW 7 Ecke Sachsenlager GBW 8 Ecke Körnerstraße Körnerstraße Ecke GBW 12 GBW 12 Ecke Körnerstraße GBW 12 Ecke Trutz GBW 14 Ecke Trutz GBW 16 Ecke Leerbachstraße GBW 17 Ecke Trutz 48 GBW 19 Ecke Trutz 51 GBW 33 Ecke Leerbachstraße 63 GBW 56 Ecke Leerbachstraße Begründung: Die markierten Sperrflächen erkennt jeder Autofahrer, der seine Führerscheinprüfung bestanden hat, als freizuhaltende Flächen, auf denen nicht geparkt oder abgestellt werden darf. Die zusätzlichen Poller sind daher signaltechnisch sinnlos. Sie stellen außerdem eine unnütze Gefahr dar, wie die in den vergangenen Wochen erfolgten Karambolagen mit Lieferwagen zeigen. Antragsteller war selbst Zeuge, als ein Lieferwagen aus dem Trutz in den Grüneburgweg einbog und an einem Poller hängen blieb, den der Fahrer nicht gesehen hatte, weil ihm erstens die Kühlerhaube die Sicht versperrte und er zweitens notwendigerweise auf Fußgänger und Radfahrer achten mußte, die die Straße kreuzten. Vor dem Grüneburgweg 41 ist eine Sperrfläche pollerfrei geblieben - und sie bleibt tatsächlich zuverlässig frei, beweist also die Sinnlosigkeit der exzessiven Verpollerung. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): zum Vergleich die freigebliebene Sperrfläche: (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 952/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 CDU und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenGrüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 959/2 Betreff: Grüneburgweg: Einbahnstraßenregelung aufheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Einbahnstraßen-Regelung auf dem Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Im Trutz aufzuheben und wieder - wie westlich davon - zum Zweirichtungsverkehr zurückzukehren, weil die derzeitige Situation unerträgliche Nachteile und Gefahren generiert. Begründung: Die alltäglichen Verkehrsbedürfnisse der Menschen zwingen sie zu Umwegfahrten, die mehr Treibstoff verbrauchen, daher mehr Abgas emittieren, mehr Verkehrslärm in den Wohnvierteln verursachen, mehr Passanten in den einstmals ruhigen und sicheren Wohnvierteln gefährden. So müssen Einwohner aus Gärtnerweg und Sachsenlager, die zur Eschersheimer Landstraße wollen, statt auf dem kurzen Weg nun über Grüneburgweg - Körnerstraße - Auf der Körnerwiese - Hansaallee fahren: durch meist reine Wohnstraßen. Weshalb viele doch schnell entgegen der Einbahnregelung den gewohnten kurzen Weg nehmen. Wer aus der Emil-Claar-Straße zur Eschersheimer Landstraße will, fährt statt über ein kurzes Stück Reuterweg und dann den Grüneburgweg entlang nunmehr die lange Strecke durch Reuterweg - Wolfsgangstraße, letztere ebenfalls reine Wohnstraße. Zudem kann man täglich sehen, daß viele Autofahrer gegen die Einbahnstraße durchfahren, weil die Neuregelung keinem vernünftigen Menschen einsichtig ist. Und viele tun es aus reiner Verzweiflung, weil sie unerwartet mit einer absurden Regelung konfrontiert werden, so wie ich schon zahlreiche - besonders Lieferwagen- und LKW-Fahrer - gesehen habe, die lange am Trutz die Straße blockieren (und, weil abgelenkt, Fußgänger und Radfahrer gefährden), weil sie plötzlich vor einem Sperrschild der neuen Einbahnstraße stehen. Manche fahren dann in den Trutz und besagte weite Wege durch die Wohnviertel. Und manche fahren einfach geradeaus weiter, weil die Straße ja auch im weiteren Abschnitt unverändert breit genug ist und das Ziel Eschersheimer Landstraße schon voraus zu sehen ist. Es ist kein Zeichen politischer Intelligenz, unter dem Vorwand, umweltfreundliche Verkehrssituationen zu schaffen, mehr Umweltschäden zu verursachen. Und nein, Menschen sind keine Reiz-Reaktions-Automaten, denen man nur eine neue Regel aufzwingen muß, damit sie sich so verhalten, wie sich der Planer das vorgestellt hat. Menschen entwickeln Ausweichverhalten, die den ursprünglichen Plan nicht nur in diesem Fall konterkarieren. Auch Verkehrspolitik sollte nach rationalen Kriterien arbeiten, statt nach ideologischen Scheuklappen-Vorgaben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 959/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenGrüneburgweg: Lebensgefährliche Verkehrsinsel beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 956/2 Betreff: Grüneburgweg: Lebensgefährliche Verkehrsinsel beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, die Verkehrsinsel im Grüneburgweg unmittelbar hinter der Einfahrt aus der Eschersheimer Landstraße umgehend zu entfernen, da sie eine erhebliche Gefahr für Radfahrer darstellt. Begründung: Hier wird er KfZ-Verkehr direkt schräg in den Radweg eingeleitet. Da der Autofahrer an dieser Stelle ohnehin auf kreuzende Fußgänger und irregulär querfahrende Rad- und Rollerfahrer achten muß, kann er die von hinten (aus der Fichardstraße) mit meist erhöhter Geschwindigkeit herankommenden Radfahrer nicht bemerken. Niemand kann gleichzeitig in vier verschiedenen Richtungen gleich aufmerksam sein. Insbesondere dürfte im Fall eines Unfalles, der durch diese Verkehrsinsel verursacht wird, die Stadt haftbar sein. Evtl. sind auch die für die Anlage verantwortlichen städtischen Mitarbeiter persönlich haftbar. Nachstehend das Foto der Situation: (Foto vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 956/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenGrüneburgweg: Pollerwald lichten an Fahrradständern
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 954/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Fahrradständern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller von Fahrrad-Abstellpositionen zu entfernen, da sie nicht erforderlich sind: GBW 12 vor Trutz GBW 12 GBW 14 nach Trutz GBW 17 GBW 19 & 21 GBW 37 GBW 56 Ecke Leerbachstraße 67 GBW 60 Begründung: Die genannten Positionen sind mit Fahrradbügeln versehen und stellen damit keine Freiflächen dar, die irrtümlich als Parkplätze mißbraucht werden könnten. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 954/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 2 CDU und BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 Linke
Partei: BFF
Weiter lesenGrüneburgweg: Pollerwald lichten an Parkscheinautomaten
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2024, OF 953/2 Betreff: Grüneburgweg: Pollerwald lichten an Parkscheinautomaten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, im Grüneburgweg zwischen Eschersheimer Landstraße und Reuterweg die nachfolgend aufgelisteten rot-weißen Poller neben Parkscheinautomaten zu entfernen, da sie nicht erforderlich sind: GBW 14 GBW 16 Begründung: Die genannten Positionen sind sowohl durch Parkscheinautomaten belegt, als auch viel zu kurz, als daß sie irrtümlich als Parkplätze mißbraucht werden könnten. Nachstehend die Fotos der genannten Positionen (in der Reihenfolge der Liste): (alle Fotos vom Antragsteller) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 953/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, 1 Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit 1 Linke
Partei: BFF
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 entstanden aus Vorlage: OF 311/15 vom 21.05.2024 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der Stellungnahme ST 1642 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00
Toiletten auf dem Rollschuhplatz/AmiSpielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5564 entstanden aus Vorlage: OF 828/10 vom 18.05.2024 Betreff: Toiletten auf dem Rollschuhplatz/Ami-Spielplatz in Eckenheim Widerspruch zu den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 Vorgang: OM 1887/22 OBR 10; ST 2309/22; ST 735/24 Die Aussage "Im Falle des Ami-Spielplatzes liegt die WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen, Marbachweg/Ecke Gießener Straße in zumutbarer Entfernung und kann von den Besucher*innen des Ami-Spielplatzes genutzt werden" ist absolut unzutreffend. Die Entfernung ist unzumutbar weit und erfordert die Überquerung einer der komplexesten Kreuzungen des Ortsbezirkes. Es ist keinem Kind oder älterem Menschen mit Rollator zuzumuten, die Strecke bis zur Toilettenanlage am Hauptfriedhof zurückzulegen. Der Magistrat wird noch einmal gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Rollschuhbahn/auf dem Ami Spielplatz eine Toilettenanlage installiert werden kann. Begründung: Mit den Stellungnahmen ST 2309 und ST 735 wurde dem Ortsbeirat mitgeteilt, dass das Konzept "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" überarbeitet wird. Nun wurde den spielenden Kindern und Jugendlichen und allen anderen die Möglichkeit nahegelegt, die öffentlichen Toiletten der WC-Anlage am Hauptfriedhof/Blumenladen Marbachweg/Ecke Gießener Straße zu nutzen. Man kann kleinen Kindern nicht zumuten, eine Strecke zu Fuß zurückzulegen, die die Distanz zwischen zwei U-Bahn-Stationen umfasst, um ein dringendes Bedürfnis zu erledigen. Die Entfernung beträgt nicht 600 Meter, sondern eher 1,4 Kilometer. Kein Kind kann so lange warten und wird sicherlich nicht den Weg zum Friedhof nehmen. Ebenso wenig werden ältere Personen den Weg auf sich nehmen können. So wird es weiterhin vermehrt zu Verrichtungen in Büschen und hinter Hecken kommen, was die Anregung vermeiden wollte. Darüber hinaus fehlt in Eckenheim ein Ort der generationsübergreifenden Begegnung. Das Kirschwäldchen könnte ein solcher Ort werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1887 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2309 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 735 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 568 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Postbankgebäude im Marbachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5547 entstanden aus Vorlage: OF 796/10 vom 08.04.2024 Betreff: Postbankgebäude im Marbachweg Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und insbesondere bis wann die von der Bildungsdezernentin im Rahmen der Fragestunde der letzten Stadtverordnetenversammlung in Aussicht gestellten und erforderlichen a) energetischen Sanierungen; b) bisher fehlenden gedeckten und ungedeckten Sportflächen im und am denkmalgeschützten Postbankgebäude bzw. auf dem Gelände realisiert werden sollen. Begründung: Die Frankfurter Bildungsdezernentin erstaunte die Anwesenden einmal mehr mit ihren Aussagen zu den von ihr verantworteten Anmietungen, Investitionen bzw. Leerständen, so auch zum denkmalgeschützten Postbankgebäude im Marbachweg. Das Postbankgebäude soll künftig zwei integrierte Gesamtschulen mit entsprechend vielen Jugendlichen beherbergen. Im Ortsbezirk 10 gibt es bekanntlich keine freien Überkapazitäten in den vorhandenen gedeckten oder ungedeckten Sportflächen, zumal bereits hier zu viele Schulen ohne eigene Sportflächen bestehen. Rasche Abhilfe ist angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5494 entstanden aus Vorlage: OF 938/2 vom 13.05.2024 Betreff: Kinderhaus Vogtstraße 41 - Ortsbegehung Vorgang: OM 4716/23 OBR 2; ST 648/24 Der Magistrat wird gebeten, eine Ortsbegehung mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat durchzuführen, da die oben genannte Stellungnahme in einigen Punkten unklare Lösungsvorschläge enthält. Begründung: Der Zebrastreifen Vogtstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße ist, so wie er heute angeordnet ist, verkehrswidrig. Autofahrer, die von der Vogtstraße auf die Eschersheimer Landstraße abbiegen wollen, müssen zwangsläufig auf dem Zebrastreifen halten, um die Eschersheimer Landstraße einsehen zu können. Autofahrern ist es aber verboten, auf Zebrastreifen anzuhalten. Daher muss der Zebrastreifen in die Vogtstraße versetzt werden. Vogtstraße Luftbild (Quelle: Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4716 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 648 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2121 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-31
Kita im ehemaligen Drosselbart?
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2024, OF 756/9 Betreff: Kita im ehemaligen Drosselbart? Vorgang: V 545/22 OBR 9; ST 1987/22; ST 454/23; ST 2256/23 In der o.g. ST 2256/2023 bestätigt der Magistrat, dass im Neubau auf dem ehemaligen Gelände der Gaststätte Drosselbart, Eschersheimer Landstraße 605-607, eine Kindertagesstätte vorgesehen ist. Angesichts des Wegfalls der Betreuungseinrichtung Im Mellsig in Escherheim, durch die rund 70 Betreuungsplätze verloren gehen, fragen wir den Magistrat: 1. Wie viele Betreuungsplätze in der neuen Kita zur Verfügung stehen werden? 2. Wann mit einer Eröffnung der Kita zu rechnen ist? 3. Ob und wie sich die Eröffnung der Kita auf die angespannte Betreuungssituation in Eschersheim auswirkt und ob der Verlust der Betreuungsplätze Im Mellsig dadurch ausgeglichen wird? 4. Wo und in welchem Umfang ein Außengeländer für die Kita zur Verfügung stehen wird. Begründung: Der Bau ist nun weitgehend fertig gestellt und die Vermarktung der Wohnungen hat bereits begonnen. Durch die Schließung der Kita Im Mellsig hat sich die Betreuungssituation im Ortsbezirk verschärft und es besteht ein dringender Bedarf an einer zeitnahen Eröffnung der angekündigten Kita. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1987 Auskunftsersuchen vom 10.11.2022, V 545 Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 454 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2256 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 971 2024 Die Vorlage OF 756/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenUmgestaltung Weißer Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5433 entstanden aus Vorlage: OF 720/9 vom 13.04.2024 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein Die im Rahmen eines Ortstermins des Ortsbeirates 9 am 24.01.2024 vorgestellte Machbarkeitsstudie (Schüßler-Plan, im Auftrag des ASE Frankfurt, BÜ102, Kompensation Lachweg, Weißer Stein, Skizzierung Umgestaltung, SPI, Stand 15.11.2023) bietet eine fundierte Diskussionsgrundlage für den Ortsbeirat. Im Nachgang hat er dazu diskutiert und gemeinsam Anregungen und Fragen entwickelt. Der Magistrat wird gebeten, diese zu berücksichtigen bzw. zu beantworten. Zu Grünflächen und Baumstandorten: - Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie die Begrünung haben neben einer ästhetischen Gestaltung für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend, um Einvernehmen zu den Plänen herzustellen. - Bei der weiteren Planung und späteren Ausführung muss alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, gerade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft wurden. Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies nun nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt. Zur Gestaltung und Aufenthaltsqualität: - Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die an der derzeitigen Bushaltestelle stehenden Steinelemente/Steinbänke bei der Umgestaltung wiederverwendet werden können. Sie sind ein wichtiger Teil der ästhetischen Gestaltung des Platzes. - An den Grenzen der Grünflächen des Platzes zu den beiden Hauptverkehrsachsen (Eschersheimer Landstraße und Am Weißen Stein) ist eine Abgrenzung durch mindestens 1,20 Meter hohe Büsche und Bäume vorzunehmen (verdichtete Nach- bzw. Neubepflanzung). Zur geplanten Bushaltestelle "Am Weißen Stein" sollte dabei ein Durchgang für Fußgänger berücksichtigt werden. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird daher gebeten zu prüfen, ob der angrenzende vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen entlang der Grünfläche bzw. der Bushaltestelle nicht direkt an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden schmalen Gehwegflächen ein deutlich breiterer Gehweg im Bereich direkt vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw. begrünte Trennwände Platz finden könnten und somit Konflikte bei der Querung des Radwegs minimiert werden können. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit und dem weiteren Verfahren: - Vor Aufnahme vertiefter Planungen ist mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. - Unbeschadet dieser konkreten Verbesserungsvorschläge der Machbarkeitsstudie der Verwaltung kann der vom Ortsbeirat angeregte städtebauliche Ideenwettbewerb weiterverfolgt werden. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist den Teilnehmern des Wettbewerbs zur Kenntnis zu geben. - Der Magistrat wird gebeten, die überarbeiteten Pläne erneut dem Ortsbeirat zu präsentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Begründung: Der Ausbau der S 6 und die Schließung des BÜ Lachweg haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 dem Ortsbeirat vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen sowie respektvoller mit dem bestehenden Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteigenden aus der und in die S-Bahn bedeuten und für die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zu dem Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiterverfolgt und verbessert werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1850 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab JeanMonnetStraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5434 entstanden aus Vorlage: OF 724/9 vom 10.04.2024 Betreff: Sichere Fahrradspur auf der östlichen Hügelstraße ab Jean-Monnet-Straße Vorgang: OM 2294/22 OBR 9; ST 2112/22 Der Magistrat wird gebeten, die Hügelstraße an der Einmündung zur Jean-Monnet-Straße auf eine Fahrspur zu verengen, um eine sichere Fahrradspur an der nordöstlichen Hügelstraße zur Verfügung zu stellen. Dadurch würde der Bürgersteig nur von den zu Fuß gehenden Passanten genutzt. In seiner Stellungnahme vom 16.09.2022, ST 2112, weist der Magistrat auf die Zweispurigkeit des Autoverkehrs hin, der allerdings nur aus Richtung Eckenheim besteht und durch das herrschende Verkehrsaufkommen nicht zu rechtfertigen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2294 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2112 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1849 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Entsiegelung weiterer Flächen zwischen Wöhlerschule und Dornbuschkirche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5441 entstanden aus Vorlage: OF 734/9 vom 15.04.2024 Betreff: Entsiegelung weiterer Flächen zwischen Wöhlerschule und Dornbuschkirche In der letzten Ortsbeiratssitzung wurden die Unterhaltsmaßnahmen 2024 des ASE vorgestellt und in diesem Zusammenhang die Teilentsiegelung des Parkplatzes vor der Dornbuschkirche angekündigt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu überprüfen, ob der nördlich der Kirche befindliche Parkplatz entlang der Carl-Goerdeler-Straße ebenso wie der in der Mierendorffstraße teilentsiegelt werden kann. Der im Augenblick mit Glascontainern und Kleidercontainern belegte Straßenbereich an der Einmündung der Mierendorffstraße ist daraufhin ebenso zu überprüfen. Bei positivem Untersuchungsergebnis wird der Magistrat gebeten, diese Entsiegelungen durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1474 Antrag vom 24.08.2024, OF 816/9 Antrag vom 01.04.2025, OF 989/9 Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6845 Aktenzeichen: 66-3
Zusätzliche Fahrradbügel auf der Eschersheimer Landstraße in der Höhe der Hausnummern 462 bis 464
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5435 entstanden aus Vorlage: OF 725/9 vom 14.04.2024 Betreff: Zusätzliche Fahrradbügel auf der Eschersheimer Landstraße in der Höhe der Hausnummern 462 bis 464 Kurz vor und nach der Einmündung der Grommetstraße ist der Bereich auf dem Fußweg mit Pollern zum Schutz vor parkenden Autos versehen. Möglichkeiten, ein Fahrrad ordnungsgemäß abzustellen, sind nicht vorhanden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Poller durch Fahrradbügel zu ersetzen. An der U-Bahn-Station "Lindenbaum" besteht ein großer Bedarf an Fahrradabstellplätzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1404 Aktenzeichen: 32-1
Sitzbank Ecke Eschersheimer Landstraße/Auf der Lindenhöhe erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5436 entstanden aus Vorlage: OF 726/9 vom 14.04.2024 Betreff: Sitzbank Ecke Eschersheimer Landstraße/Auf der Lindenhöhe erneuern Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank an der Ecke Eschersheimer Landstraße/Auf der Lindenhöhe, die sich in einem schlechten Zustand befindet, durch eine neue Bank zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1397 Aktenzeichen: 67-0
ÖPNV stärken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5383 entstanden aus Vorlage: OF 810/10 vom 08.04.2024 Betreff: ÖPNV stärken Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann im Ortsbezirk 10 der öffentliche Personennahverkehr insgesamt freundlicher für Fahrgäste gestärkt werden kann. Von besonderem Interesse sind folgende Belange: a) weniger Umsteigeerfordernisse sowie weniger Ausfälle; b) deutlich besserer und schnellerer U 5-Schienenersatzverkehr; c) insbesondere, wie der bisher auf Gießener Straße und Homburger Landstraße geteilte U 5-Hin- und Rück-Schienenersatzverkehr künftig fahrgastfreundlicher organisiert werden kann. Nicht nur Gäste aus anderen Ländern, auch in Frankfurt lebende Menschen waren leider von dieser Aufteilung vor Ort sehr irritiert und betroffen. Begründung: Keine Glanzleistung und keine Werbung, sondern ein echter Schildbürgerstreich war und ist für Frankfurt der Schienenersatzverkehr der Linie U 5, der die Konstablerwache statt von Norden, leider sehr, sehr umständlich und zudem zeitraubend nur von Süden anfährt. Dies wurde bereits im Sommer 2023 kritisiert und muss erneut auch jetzt in den Osterferien als absoluter Reinfall bezeichnet werden. Besonders irritierend dabei ist, dass dieses Thema offenbar den Magistrat überhaupt nicht zu interessieren scheint. Offenbar auch nicht, dass eben deshalb das Auto so selbst in Frankfurt unverzichtbar gemacht wird, obwohl der Magistrat ja eigentlich eine Verkehrswende anstrebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1686 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V.
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.04.2024, OF 727/9 Betreff: Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob in der Niedwiesenstraße im Bereich der Sportplätze der TSG 51 und Germania 08 Ginnheim die Möglichkeit einer insektenfreundlichen Beleuchtung ggf. aktiviert durch Bewegungsmelder und eingespeist durch Solarstrom möglich wäre. Auf der Niedwiesenstraße in vorgenannten Bereich befinden sich zudem viele Kleingärten, eine Kleingartenverein (KGV "Am Marbachweg" - Anlage 4) und ein Hundeverein (SV Ortsgruppe Frankfurt-Praunheim), wo die Straße nachts beleuchtet werden sollte. Es ist zudem die einzige schnelle Verbindung zwischen den Ortsteilen Alt-Eschersheim und Ginnheim. Diese Straße wird durch viele Spaziergänger und Radfahrer benutzt. Durch eine temporäre Beleuchtung könnte man zudem Unebenheiten und Löcher im Asphalt besser erkennen und Unfälle vorbeugen. Begründung: ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 727/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 787/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro Eckenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit des Quartiersmanagements im Nachbarschaftsbüro Eckenheim, Eckenheimer Landstraße 326, sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für dieses Quartiersmanagement/Nachbarschaftsbüro verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 100 2024 Die Vorlage OF 787/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 788/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit der Quartiersmanagemente im Nachbarschaftsbüro Preungesheim, Wegscheidestraße 32A sowie im StadtRaum Preungesheim, Homburger Landstraße 148 sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für die Quartiersmanagemente Nachbarschaftsbüro sowie StadtRaum Preungesheim verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 101 2024 Die Vorlage OF 788/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenWartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5307 entstanden aus Vorlage: OF 656/3 vom 21.02.2024 Betreff: Wartehäuschen für alle Bushaltestellen in der Holzhausenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestelle in der Holzhausenstraße zwischen Eysseneckstraße und Eschersheimer Landstraße in Richtung Goethe-Universität mit einem kleinem Wartehäuschen auszustatten. Begründung: Die Wetterverhältnisse, Starkregen und Stürme, machen es notwendig, überall ein Wartehäuschen aufzustellen. Für einen servicefreundlichen ÖPNV sollte das selbstverständlich sein. Falls Leitungen im Weg sind, kann dort ein kleineres Wartehäuschen aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1680 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 3 am 04.07.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5288 entstanden aus Vorlage: OF 703/9 vom 04.03.2024 Betreff: Mittelstreifen auf der Hügelstraße bepflanzen In Höhe des Hauses Aja Textor-Goethe ist der Mittelstreifen auf der Hügelstraße sehr ungepflegt und ähnelt einer braunen Einöde. Diese ist auch immer wieder Zwischenstation für Personen, die die Hügelstraße an dieser Stelle überqueren, statt die Ampeln zu nutzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Der Magistrat wird gebeten, den Mittelstreifen mit Bäumen zu bepflanzen, die mit einer gut ausgeführten Baumgrube an dieser Stelle gut stehen können. Wenn dies nicht möglich ist, sollte eine Hecke - ähnlich der auf dem Eckenheimer Teil der Hügelstraße - gepflanzt werden. Des Weiteren sind zahlreiche ehemalige Baumstandorte auf der Südseite der Hügelstraße im Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße heute gar nicht oder nur mit Büschen bepflanzt. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche dieser bereits bestehenden Baumscheiben wieder mit Bäumen bepflanzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1321 Aktenzeichen: 66-0
Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5287 entstanden aus Vorlage: OF 702/9 vom 22.02.2024 Betreff: Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen in der östlichen Hügelstraße zwischen Grafenstraße und Jean-Monnet-Straße Im genannten Abschnitt der Hügelstraße wird in beiden Richtungen oftmals deutlich zu schnell gefahren, was zu erhöhten Abgasemissionen und Lärmbelästigungen für die Anwohner führt. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen mittels fester oder mobiler Blitzer durchzuführen, die für mehr Sicherheit sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1511 Aktenzeichen: 32-1
Umbau Platz Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5284 entstanden aus Vorlage: OF 699/9 vom 04.03.2024 Betreff: Umbau Platz Am Weißen Stein Zu dem am 24.01.2024 vorgestellten Plan zur neuen Verkehrsführung am Platz Am Weißen Stein hat der Ortsbeirat noch Fragen und Ergänzungen. Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde der Planfall 1,2 "Linksabbieger westlich der Station" komplett verworfen? 2. Ist bei der Neugestaltung des Platzes ein Raum für den in der Vergangenheit sehr beliebten Verkaufsstand vorgesehen? 3. Wie sollen nach dem Plan vom 15.11.2023 die Anwohner der Liegenschaften Eschersheimer Landstraße 542 bis 538 zu ihren Stellplätzen bzw. Garagen kommen? Begründung: Eine Verschiebung der Station nach Osten ist nicht nötig, wenn auf der westlichen Seite gegenüber den Fußgängerüberwegen die Straßenüberführung dahin gehend angepasst wird, dass sich der Abbiegewinkel für Linksabbieger verbessert. Die schon als Einbahnstraße genutzte Eschersheimer Landstraße kann auf der Platzseite entsprechend verbreitert werden. Der Fußgängerüberweg von der U-Bahn-Station in Richtung Platz kann wegen der Erweiterung etwas diagonal geführt werden. Für diese Variante müssten weniger Bäume weichen und die U-Bahn-Station "Weißer Stein" müsste nicht verschoben werden. Dies wäre ein erheblich kleinerer Eingriff. Die Busse der neuen Station könnten ebenfalls nach rechts in die Eschersheimer Landstraße abbiegen, ggf. wäre eine Zurücksetzung der Haltelinie an der Ampel für die linke Spur in der Höhe der Hausnummer 10 nötig, um den Bussen beim Abbiegen mehr Platz zu geben. Die Haltestelle der Buslinie 69 in Richtung Markus Krankenhaus könnte weiterhin an der jetzigen Stelle in Höhe der Altheimstraße verbleiben. Bei den Auswirkungen auf die Verkehre aus der Zehnmorgenstraße, Nußzeil und Bonameser Straße gibt es keinen Unterschied zur jetzigen, favorisierten Planvorlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1785 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sehr große Pfütze in der Dörpfeldstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5262 entstanden aus Vorlage: OF 778/10 vom 26.02.2024 Betreff: Sehr große Pfütze in der Dörpfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, die sich bei Regen schnell ausbreitende und nicht abfließende sehr große Pfütze im Fahrbahnbereich der Kurve der Dörpfeldstraße zwischen dem ehemaligen Smart -Markt und dem Haus der Begegnung im Sozialzentrum mit geeigneten Mitteln zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1268 Aktenzeichen: 66-0
Linksabbiegen von der Hansaallee in die Vogtstraße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5277 entstanden aus Vorlage: OF 863/2 vom 20.02.2024 Betreff: Linksabbiegen von der Hansaallee in die Vogtstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Linksabbiegen von der Hansaallee in die Vogtstraße durch Wiederherstellen des Zustands aus dem Jahr 2010 (siehe Foto ) zu unterbinden. Es wird weiterhin um Fahrbahnsanierung gebeten. Begründung: Anwohnende der Vogtstraße berichten über zahlreiche Fahrzeuge, die von der Hansaallee kommend die Vogtstraße nutzen, um ohne Ampelhalt in die Eschersheimer Landstraße zu gelangen. Dies geschieht sehr oft auch unter Missachtung der Tempo-30-Beschilderung. Bei der Vogtstraße handelt es sich um eine enge, schlecht einsehbare Einbahnstraße. In letzter Zeit wurden von der Elternschaft des Kinderhauses in der Vogtstraße 41 mehrere Beinaheunfälle gemeldet. Wie auf dem Foto ersichtlich, war das Linksabbiegen von der Hansaallee in die Vogtstraße bereits früher einmal unterbunden worden, Luftbilder aus dem Geoportal Frankfurt zwischen den Jahren 2000 bis 2010 bezeugen dies. Quelle: Geoportal Frankfurt, Luftbild aus dem Jahr 2009 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1236 Aktenzeichen: 66-0
Glascontainer Eschersheimer Landstraße/Sinaipark
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2024, OF 705/9 Betreff: Glascontainer Eschersheimer Landstraße/Sinaipark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Glascontainer an der Eschersheimer Landstraße auf Höhe des Sinaiparks möge versetzt und die kürzlich erfolgte Bepflanzung am Rand des Parks vervollständigt werden. Es möge geprüft werden, ob am Ausgang des weiter südlichen gelegenen Zufahrtswegs ein Alternativstandort gefunden werden kann. Begründung: Wenn schon die Grenze des Sinaiparks zur Eschersheimer Landstraße bepflanzt wird, sollte dieses Gestaltungskonzept aus ästhetischen Gründen allenfalls für die Einmündung von Wegen unterbrochen werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 705/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 3 GRÜNE und LINKE.
Partei: FDP
Weiter lesenAuskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 675/3 Betreff: Auskunftsersuchen zum Grundstück Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bedankt sich für die Auskunft des Magistrats durch die ST 975 zur Entwicklung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 26 - 28. Da seit über einem Jahr keine Bautätigkeit zu beobachten ist, bittet der Ortsbeirat erneut um Sachstandsauskunft: Wurde das Gelände weiterveräußert und wie sehen inzwischen die Planungsabsichten aus? Ist eine Zwischennutzung des Geländes durch die Stadt z.B. zur Unterbringung Geflüchteter denkbar? Begründung: Der akute Wohnraummangel in Frankfurt und die besondere Flächenknappheit im Nordend lässt es nicht zu, Flächen ungenutzt liegen zu lassen. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 675/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 943 2024 Die Vorlage OF 675/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenGrüneburgweg - optimierte Planung
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2024, OF 858/2 Betreff: Grüneburgweg - optimierte Planung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Umbaupläne für den östlichen Abschnitt des Grüneburgwegs zwischen Reuterweg und Eschersheimer Landstraße wie folgt anzupassen: 1. der besagte Abschnitt des Grüneburgwegs wird analog zum bereits realisierten mittleren Abschnitt als Fahrradstraße ausgewiesen und entsprechend signaltechnisch eindeutig markiert; 2. auf die Diagonalsperre im Kreuzungsbereich "Im Trutz" wird verzichtet; 3. der Durchgangsverkehr verbleibt in beiden Richtungen im Grüneburgweg, durch die Regeln der Fahrradstraße angemessen in der Priorität zurückgestuft. Begründung: Die bisherige Planung führt zu einer Umlenkung des Durchgangsverkehrs in die Wohnviertel beiderseits des Grüneburgwegs, mit entsprechend erhöhten Werten für Lärm- und Abgasbelastung der Wohnbevölkerung und erhöhter Gefährdung von Passanten und insbesondere Kindern durch das erhöhte Verkehrsaufkommen. Während der Teilsperrung des Grüneburgwegs in den vergangenen Monaten aufgrund einer Neuverlegung von Fernwärmeleitungen konnte schon beobachtet werden, daß der umgeleitete Verkehr ungehindert und außerdem mit erheblich zu hoher Geschwindigkeit durch die Wohnstraßen fuhr. Besonders in der Emil-Claar-Straße waren zahlreiche Autofahrer mit über 50 km/h unterwegs, wie Bürger von den Balkonen aus leidvoll mitbekamen. Zudem schwenkten sehr viele Autofahrer am Ende der Emil-Claar-Straße nach links in den Reuterweg Richtung Innenstadt ein (als Ersatz für den legalen Linksabbiger im damals gesperrten Grüneburgweg), was erstens durch eine durchgezogene doppelte Mittellinie verboten ist, zweitens durch den zweispurigen Zweirichtungsverkehr auf dem Reuterweg sehr gefährlich ist, und drittens eine erhebliche Gefährdung des Fahrradverkehrs auf dem Fahrradweg der östlichen Seite des Reuterwegs verursacht. Einer der Planer, die im vergangenen Jahr das Konzept für den Grüneburgweg in einer Veranstaltung für die Gewerbe-treibenden des Stadtviertel vorstellten, bezeichnete den hier nunmehr beantragten Vorschlag des Antragstellers in einem persönlichen Gespräch als interessant und bedenkenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 858/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenGlasfaserausbau im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5161 entstanden aus Vorlage: OF 683/9 vom 06.02.2024 Betreff: Glasfaserausbau im Ortsbezirk 9 Während der Ortsbeirat grundsätzlich sehr befürwortet, dass in seinen Stadtteilen der Ausbau von Glasfaser vorangetrieben wird, sind ihm dennoch einige Missstände aufgefallen. So wurde auf Höhe des Lidl-Markts in der Platenstraße unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße ein großes Materiallager für den Glasfaserausbau im Ortsbezirk angelegt, das nicht gesichert wurde. Die Nachfrage eines Bürgers beim Amt für Straßenbau und Erschließung ergab, dass dieses Lager nicht genehmigt wurde. Andere Bürgerinnen und Bürger beschweren sich über den Zustand von Gehwegen und Fahrbahnen nach Verlegung der Glasfaserleitungen, so etwa im Bereich der Eckenheimer Landstraße. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die Arbeit der Firmen, die im Ortsbezirk Glasfaserleitungen verlegen, regelmäßig im Nachgang zu kontrollieren und dafür zu sorgen, dass Beschädigungen von Asphalt und Gehwegen vollständig ausgebessert werden; 2. das Materiallager unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße zu kontrollieren und abzusichern. Sofern bekannt, wird der Magistrat darüber hinaus gebeten, zu berichten, welche weiteren Ausbauplanungen im Ortsbezirk bereits bekannt sind und welchen Versorgungsgrad die hier tätigen Firmen durch den Ausbau anstreben. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1096 Aktenzeichen: 66-0
Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen RatBeilStraße und Nibelungenplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5166 entstanden aus Vorlage: OF 636/3 vom 11.01.2024 Betreff: Harmonisierung der Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung und die Ampelschaltung auf der Friedberger Landstraße zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zu harmonisieren. Dabei soll insbesondere berücksichtigt werden, dass die Rechtsabbiegerampel auf der Friedberger Landstraße in die Rat-Beil-Straße mit der Linksabbiegerampel von der Rat-Beil-Straße in die Friedberger Landstraße gleichgeschaltet wird. Aktuell haben Rechtsabbieger Rot, während die Ampel in der Rat-Beil-Straße schon Grün zeigt. Begründung: Seit der Umwidmung einer Pkw-Spur zwischen Rat-Beil-Straße und Nibelungenplatz zum Radweg staut sich der Verkehr auf der Friedberger Landstraße stadteinwärts selbst außerhalb der Rushhour und an Wochenenden bis zur Friedberger Warte. Die Gründe hierfür liegen nicht nur in der Verknappung. Zum einen wechseln viele Autofahrer zwischen Gießener Straße und Rat-Beil-Straße noch schnell die Spur, weil die Rechtsabbiegerspur nicht rechtzeitig ausgewiesen wird, zum anderen führen die nicht aufeinander abgestimmten Ampeln zu Rückstaus und Stop-and-go. Dies führt zu einer Gefährdung der Fußgänger, die auf Höhe der UAS die Straße überqueren wollen. Zum einen, weil stehengebliebene Pkw den Überweg versperren, zum anderen, weil auch Radfahrer auf der anderen Spur das Ampelsignal missachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1178 Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5155 entstanden aus Vorlage: OF 696/9 vom 22.02.2024 Betreff: Verkehrsströme aller Teilnehmer Am Weißen Stein berechnen Vorgang: OM 4229/23 OBR 9; ST 2080/23 Zur Beurteilung der Umbaupläne zum Verkehrsknotenpunkt Am Weißen Stein fehlen zurzeit noch genaue Daten bezüglich der momentanen und zukünftig zu erwartenden Verkehrsströme vor Ort. Am Weißen Stein kreuzen sich die Verkehrswege von Fußgängerinnen und Fußgängern, Radfahrerinnen und Radfahrern, der Buslinien 63, 66 und 69, der U-Bahnen der Linien 1, 2, 3 und 8 sowie der Autofahrerinnen und Autofahrer. Gemäß der Stellungnahme vom 16.10.2023, ST 2080, wurde bei einer Verkehrszählung lediglich auf dem Abschnitt von der Eschersheimer Landstraße von Norden kommend und beim Abbiegen nach rechts von Am Weißen Stein in Richtung Maybachbrücke eine Zunahme des Verkehrsaufkommens verzeichnet. Die Anzahl der illegalen Linksabbiegenden durch eine Wende in der Kurhessenstraße hatte sich um ein Drittel reduziert. Der Magistrat wird gebeten, aktuelle und zukünftig zu erwartende Zahlen zu den Verkehrsströmen rund um den Platz Am Weißen Stein mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4229 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2080 Antrag vom 13.03.2024, OF 717/9 Auskunftsersuchen vom 14.03.2024, V 913 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1743 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5168 entstanden aus Vorlage: OF 652/3 vom 21.02.2024 Betreff: Durchgangsverkehr in Schwarzburgstraße und Humboldtstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, a) umgehend einen Modalfilter an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Humboldtstraße einzurichten. Zwei Varianten sind dafür denkbar, siehe beigefügte Skizzen. Mit der Umsetzung wird nicht auf ein Gesamtverkehrskonzept gewartet, dessen Umsetzung frühestens 2025 erfolgen kann; b) unabhängig von Punkt a) die Möglichkeit zum Linksabbiegen auf der Glauburgstraße, von Westen kommend, in die Eckenheimer Landstraße zu prüfen. Begründung: Diese Wohnstraßenverkehrsberuhigung findet in einer Ecke statt, die ein umfassendes Verkehrsberuhigungskonzept um den Oeder Weg nicht tangiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1230 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5717 Aktenzeichen: 32-1
Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 674/9 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die im Rahmen eines Ortstermins am Weißen Stein präsentierte überarbeitete Machbarkeitsstudie für eine angepasste Verkehrsführung rund um den Platz am Weißen Stein, die in ihren Grundzügen die Zustimmung des Ortsbeirats findet, eine Magistratsvorlage auf den Weg zu bringen. Für die weitere Planung möchte der Ortsbeirat folgende Hinweise, Bitten und Fragen mit auf den Weg geben: - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Wurden bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, grade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft? Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies vorab nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt. - Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Begrünung haben für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend für die Zustimmung für die Umsetzung. Bei der weiteren Planung und späteren Ausführung muss alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne bislang erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen nicht näher an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden Flächen ein deutlich breiterer Gehweg vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw begrünte Trennwände Platz finden könnten. - Vor Aufnahme vertiefter Planungen mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. Begründung: Der Ausbau der S6 und die Schließung des BU Lachwegs haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 im OBR vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen und respektvoller mit dem Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteiger*innen aus der und in die S-Bahn bedeuten und die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zum Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiterverfolgt und verfeinert werden sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAbbau alte Telefonzelle und Telefonsäule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5028 entstanden aus Vorlage: OF 654/9 vom 14.01.2024 Betreff: Abbau alte Telefonzelle und Telefonsäule Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Telekom in Verbindung zu setzen und darauf hinzuwirken, dass die Telefonzelle im Bereich der Einmündung der Wilhelm-Busch-Straße in die Eschersheimer Landstraße und die Telefonsäule am Dornbusch entfernt werden. Begründung: Die Telefonzelle ist seit Jahren in einem verwahrlosten Zustand und komplett mit schwarzer Farbe verschmiert, außerdem dient diese Ruine als willkommener Ablageplatz für Sperrmüll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 712 Aktenzeichen: 92-3
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