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Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1149/6 vom 24.01.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) anstehen, erst umzusetzen, wenn a) sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind; b) den Geschäftsleuten erläutert wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten können und Vorkehrungen getroffen sind, sodass sie durch die Baustellen keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet nicht mehr anfahren können. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern, a) klar, rechtzeitig und nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden; b) die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten; c) Umleitungen und Umwege - auch für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen; d) dabei auch private Baumaßnahmen (Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, einzubeziehen. Begründung: Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Griesheim-Süd (Alt-Griesheim). Die erste Maßnahme ist danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und vor allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar, und die Baumaßnahmen müssen so lange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim jetzt und nicht erst, wenn die Absperrungen erfolgen, kommuniziert werden. In Griesheim-Mitte wurde nach kurzer Zeit schon wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an gleicher Stelle in der Lärchenstraße/Ecke Eichenstraße Eingriffe in den Straßenraum statt, jedoch wurde nur die Waldschulstraße öffentlich erwähnt. Diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5855, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025
Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499 entstanden aus Vorlage: OF 1150/6 vom 23.01.2025 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Vorschläge zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll- Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße/Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße/Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129/Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich-Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Aktenzeichen: 79-1
Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenenscheidung und Freigabe von Planungsmitteln, aktualisierte Kostenschätzung, Terminplanung und NutzenKostenUntersuchung für den Lückenschluss der U 4
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1083/2 Betreff: Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenenscheidung und Freigabe von Planungsmitteln, aktualisierte Kostenschätzung, Terminplanung und Nutzen-Kosten-Untersuchung für den Lückenschluss der U 4 Die Stadtverodnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1.) Die Kostenschätzung mindestens auf den Stand heute zu aktualisieren. 2.) Die Nutzen-Kosten-Untersuchung mindestens zwischen der Variante 3i und der modifizierten Variante 1d vor einer Auswahlentscheidung vorzulegen. 3.) Eine realistische, auf den Erfahrungen mit dem U-Bahn-Tunnel unter dem Europaviertel beruhende Terminplanung ist vorzulegen, bevor eine Auswahlentscheidung getroffen wird. 4.) Eine genaue Bedarfsanalyse für eine U-Bahn-Station auf dem Campusgelände und eine an die erhobenen Zahlen angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung NKU vor der Festlegung auf die Variante 3i sind vor zu legen. 5.) Bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung muss gewährleistet sein, dass die "Standardisierte Bewertung 2016plus" in der Fassung von 2022 angewandt wird, in der die Bepreisung von 1 to CO2 mit 670 Euro statt wie im Handbuch von 2015 mit 145 Euro angesetzt wird. Begründung: Die Planungen für den "Lückenschluss der U-4 haben zu einer Auswahl unter verschiedenen Varianten geführt, die auf längst überholten Kostenangaben beruht. So findet sich in der Magistratsvorlage M 16 unter D.Kosten folgende Ausführung: "Nach erster grober Kostenschätzung ergeben sich derzeit für Variante 3i Gesamtkosten von 404 Mio. EUR netto von denen rund 25 % auf die VGF und rund 75 % auf den städtischen Kostenanteil entfallen. Eine erste qualifizierte Kostenschätzung inklusive einer Konkretisierung des Kostenteilungsschlüssels können erst mit Fertigstellung der Vorplanung erstellt werden. Darüber hinaus können die aktuellen extremen Preisentwicklungen derzeit nicht valide berücksichtigt werden." Dies ist eindeutig falsch. Die Angaben zu Kosten und zur Finanzierung in der Bewertungsmatrix sind komplett unrealistisch. Auch wenn dies bei politisch gewollten Großprojekten so üblich ist, haben Stadtverordnete und Steuerzahler dennoch ein Anrecht auf eine realistische Darstellung, um über eine verantwortliche Verwendung von knappen Steuermitteln zu entscheiden. Die Kosten für den 2,2 Kilometer langen Tunnel der Variante 3i werden in der Machbarkeitsstudie mit 404 Millionen Euro angegeben. Nach Aussage des Magistrats kostete demgegenüber der Bau der circa 2 x 850 Meter langen Tunnelstrecke für die U-5 vom Platz der Republik zur Europaallee inklusive Tiefstation sowie Notausgang bereits rund 422 Millionen Euro. Der lange Tunnel über den Uni Campus Westend würde nach jetzigem Stand also bei gleicher Bauweise wie der tunel im Europaviertel,mindestens 1,1 Milliarden Euro kosten. Bei einer um 1,5 Kilometer längeren Strecke , wie bei einer modifizierten Variante 1d, also Mehrkosten von mindestens 450 Millionen Euro Nach dem beschlossenen Nahverkehrsplan, verursachen. Der OBR fordert realistische Angaben zu den zu erwartenden Kosten! Auch eine angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung (NKU) soll nach den Plänen des Magistrats erst dann beauftragt werden, wenn die Stadtverordneten dem Projekt zugestimmt haben und das Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet wird. Das ist eine falsche Vorgehensweise Eine Beschlußfassung über die für den Bau vorgesehene Variante muss sich an der Kosten/ Nutzen Analyse orientieren. Anlage:Frage Nr.: 2703 Stadtbahnstrecke U5 32. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024 Anlage 1 (ca. 31 KB) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1083/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (Herr Gutmann), Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 GRÜNE und 1 FDP
Partei: Linke
Weiter lesenFehlende Haltverbotsschilder Niedernhausener Straße anbringen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2025, OF 1523/1 Betreff: Fehlende Haltverbotsschilder Niedernhausener Straße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die fehlenden Haltverbotsschilder aus Schwalbacher Straße, Waldemser Straße sowie Altenhainer Straße kommend und links in die Niedernhausener Straße einbiegend, noch aufstellen zu lassen. Begründung: Wenn man aus der Schwalbacher Straße, Waldemser Straße oder Altenhainer Straße kommt und links in die Niedernhausener Straße einbiegt, gibt es noch keine sichtbaren Haltverbotsschilder, weshalb in diesen Abschnitten weiterhin in großer Zahl "in zweiter Reihe" geparkt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1523/1 wird Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und Die Partei gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenSchulwegstermin für den Hort Die Gaukler
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6447 entstanden aus Vorlage: OF 510/8 vom 06.01.2025 Betreff: Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler Vorgang: OM 4913/23 OBR 8; ST 870/24 Nachdem der Hort Die Gaukler nunmehr in die Schulwegplanung aufgenommen wurde (vgl. auch ST 870 vom 06.05.2024), wird der Magistrat aufgefordert, einen Schulwegstermin unter Beteiligung der notwendigen Fachämter und des Ortsbeirats 8 zu koordinieren und alle notwendigen Maßnahmen für eine Schulwegsicherung zu besprechen und kurzfristig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung zu berichten: - Ausweitung der Tempo-30-Zone, die derzeit an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg in Fahrtrichtung Ortskern beginnt bzw. in Fahrtrichtung Schilasmühle endet, auf den gesamten Oberurseler Weg (d.h. bis zum Wendekreis); - Einrichtung jeweils eines Zebrastreifens in der Straße Alt-Niederursel und der Spielsgasse, da eine sichere Überquerung der beiden Straßen derzeit nicht möglich ist; sollten die Zebrastreifen nicht StVO-konform sein, wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle die Kinder die Straßen überqueren sollen und welche Hilfsmittel durch den Magistrat zur Verfügung gestellt werden; - Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung zwischen der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg und der Schilasmühle auf der Seite, auf der die Kinder laufen. Begründung: Bereits im Januar 2023 hat der Hort Die Gaukler - Hort an der Mühle im Oberurseler Weg 11 den Betrieb aufgenommen. Nach der Schule laufen die Hortkinder von der Heinrich-Kromer-Schule und der Erich-Kästner-Schule in die Straße Alt-Niederursel und über die Spielsgasse und den Oberurseler Weg zum Hort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4913 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 976 Beratung im Ortsbeirat: 8
Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6448 entstanden aus Vorlage: OF 511/8 vom 06.01.2025 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleistungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäude einer Kernsanierung zu unterziehen oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen, und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 651 Aktenzeichen: 63-0
Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6357 entstanden aus Vorlage: OF 1498/1 vom 10.12.2024 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Vorgang: OM 3589/23 OBR 1; ST 1319/23 Der Magistrat wird gebeten, den bestehenden Radweg auf dem Gehweg der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Rebstöcker Straße stadtauswärts sichtbarer zu kennzeichnen, um die Verkehrssicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden zu erhöhen. Farbige Markierungen am Boden sind weiteren Beschilderungen vorzuziehen. In der Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1319, versprach der Magistrat, für eine sichere und deutliche Führung des Radverkehrs an der Haltestelle "Rebstöcker Straße" zu sorgen. Er wird weiterhin gebeten, diese Maßnahme unverzüglich umzusetzen. Begründung: Zahlreiche Menschen im Gallus beklagen sich darüber, dass es beim Ein- und Aussteigen an der Straßenbahnhaltestelle "Rebstöcker Straße" oft zu Beinahe-Zusammenstößen zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden kommt. Grund dafür ist, dass der schmale Radweg auf dem Gehweg hinter dem Wartehäuschen der Haltestelle entlangführt und nur sehr schlecht markiert ist. Eine farbige Markierung mit zwei weißen durchgehenden Linien mit Fahrradpiktogrammen, Markierungen der Fußquerungen und/oder eine Rotmarkierung signalisiert den Verkehrsteilnehmenden, dass Rad- und Fußverkehr auf engem Raum geführt werden. Zusätzliche Schilder würden aus Erfahrung nur mehr Verwirrung stiften und nicht zur Sicherheit beitragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3589 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 781 Beratung im Ortsbeirat: 1
Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6341 entstanden aus Vorlage: OF 1512/1 vom 21.01.2025 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten Der Magistrat wird gebeten, die je nach Straßenabschnitt zwischen 1,40 Meter und 1,60 Meter schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger frei zu halten. Hierzu sollen u. a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Einrichtung eines Längsparkbereichs auf der westlichen Straßenseite. Hierfür ist an der Kreuzung Lahnstraße/Krifteler Straße ein neues Schild zu installieren und vor der Einfahrt zum Parkhaus ein Schild auszutauschen. 2. Bestreifung des Abschnittes nach Einrichtung des Längsparkens durch die Verkehrspolizei für mehrere Wochen, um zu überprüfen, ob die Beschilderung ausreicht, um ordnungswidriges Parken zu verhindern. 3. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten, bevorzugt mit Installation der Poller auf den Parkflächen, sollten trotz Einrichtung des Längsparkens weiterhin Teile des Gehweges zugestellt werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwagen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Autos in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1099 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6358 entstanden aus Vorlage: OF 1499/1 vom 10.12.2024 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Magistrat wird gebeten , die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fußball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 937 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6360 entstanden aus Vorlage: OF 1502/1 vom 05.01.2025 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanlage vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 777 Beratung im Ortsbeirat: 1
Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6348 entstanden aus Vorlage: OF 1484/1 vom 10.12.2024 Betreff: Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 mehrere vorübergehende Sitzgelegenheiten in Form sogenannter "Sitzpilze" aufstellen zu lassen, damit sich Menschen dort regengeschützt aufhalten und auf Einlass warten können und nicht in unwürdiger Weise auf dem Boden sitzen müssen. Begründung: Jeden Tag halten sich viele Menschen vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 auf. Dort fehlen seit Jahren Sitzgelegenheiten, weshalb die Menschen auf dem Gehweg vor der Einrichtung sitzen oder liegen müssen, bis sie eingelassen werden können. Der Wunsch nach Sitzgelegenheiten wird von den Konsumierenden wie auch von Einrichtungen geäußert. Sitzgelegenheiten entschärfen nicht nur die teils unwürdigen Aufenthaltsbedingungen vor der Einrichtung, sondern tragen auch zu mehr Sauberkeit und Ordnung und somit zu mehr Akzeptanz bei. Sitzpilze haben sich bereits in Frankfurt und an anderen Stellen bewährt, zum Beispiel an den temporären Haltestellen des Busersatzverkehrs der Bahn. Foto: privat, Beispiel Sitzpilze in Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 1
Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 08.12.2024 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen Der Magistrat wird gebeten, eine Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf Höhe der Mainzer Landstraße 533 vorzunehmen. Die Fußgängerampel wird von Schüler*innen auf dem Schulweg genutzt, die aktuell oft bei roter Signalschaltung die Straßenseite wechseln, da die Wartezeit zu lange ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 784 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
Nied: Wo bleiben die „Haifischzähne“?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6297 entstanden aus Vorlage: OF 1133/6 vom 15.12.2024 Betreff: Nied: Wo bleiben die "Haifischzähne"? Vorgang: OM 4950/24 OBR 6; ST 596/24 Der Magistrat wird gebeten, endlich an der Kreuzung Birminghamstraße/Mumm-von-Schwarzenstein-Straße in Nied die in der Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 596, zugesagten "Haifischzähne" (Verkehrszeichen 342) zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aufzumalen. Begründung: Leider geht es an der betreffenden Stelle immer noch sehr "zahnlos" zu. Etliche Bürger fragen sich, wo sie denn bleiben - die Zähne. Durch das Aufmalen von "Haifischzähnen" sollen die Verkehrsteilnehmer deutlicher auf die Rechts-vor-links-Regelung aufmerksam gemacht werden, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Das sollte nun auch zeitnah geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4950 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 596 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 348 Aktenzeichen: 66-0
Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 1136/6 vom 12.12.2024 Betreff: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Magistrat wird gebeten, mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) für den Stadtteil Nied zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 Quadratmetern die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat rund 67 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund, die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kindern haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3. Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: Siehe Tenor und unten stehende Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main. Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Mit dieser Grafik wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte sind, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Taubenfütterungsverbot Frankenallee anbringen und besser kennzeichnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2025, OF 1501/1 Betreff: Taubenfütterungsverbot Frankenallee anbringen und besser kennzeichnen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die vorhandenen Hinweisschilder zum Taubenfütterungsverbot an der S-Bahn-Station Galluswarte um Piktogramme zu ergänzen und ein weiteres Schild am nahen Kinderspielplatz an der Frankenallee anbringen zu lassen. Begründung: Da die derzeitigen Schilder nur deutsche Texte enthalten, werden sie nicht von allen Menschen verstanden. Daher sollen Piktogramme, ähnlich wie in Hofheim, ergänzt werden. Am Kinderspielplatz an der Frankenallee füttert jemand regelmäßig Tauben, wodurch zahlreiche Ratten angelockt werden. Daher ist hier ebenfalls ein Schild notwendig. Quelle: C. Throl Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 21.01.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1501/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke und Die Partei gegen CDU und SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenAmpelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6260 entstanden aus Vorlage: OF 1462/1 vom 07.11.2024 Betreff: Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Wartezeit für Fußgänger an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße deutlich zu reduzieren. Begründung: Die vorbezeichnete Ampelschaltung ist insofern sehr fußgängerunfreundlich, als die Wartezeit nach Grünanforderung viel zu lang ist. Dies führt dazu, dass ungeduldige Fußgänger bei Rot die Mainzer Landstraße überqueren, etwa um eine Straßenbahn zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 533
Poller in der Münchener Straße entfernen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6245 entstanden aus Vorlage: OF 1410/1 vom 13.10.2024 Betreff: Poller in der Münchener Straße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die grauen Poller im Bereich Münchener Straße/Ecke Elbestraße entfernen zu lassen. Bild: privat Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen, wurden vor die grauen Poller noch rot-weiße Poller gesetzt. Somit haben die grauen Poller ihren Zweck verloren und können entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 292 Aktenzeichen: 66-0
Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2024, OA 516 entstanden aus Vorlage: OF 1436/1 vom 24.10.2024 Betreff: Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen Vorgang: OM 1827/22 OBR 1; ST 1753/22; M 136/24 Die Planungen zur Erneuerung und Umgestaltung des Karlsplatzes und der Karlstraße ziehen sich nun bereits über Jahrzehnte. Konkret wurden die Planungen zuletzt ab dem Jahr 2022. Der Ortsbeirat hat dazu Planungsvorschläge unterbreitet und Wünsche geäußert, wie z. B. in der Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827: "1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen ist, dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde." Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 08.08.2022, ST 1753, alle Maßnahmen zur Entsiegelung abgelehnt. Außerdem beabsichtigt der Magistrat, die derzeit noch existierenden Grünflächen auszurotten und zu versiegeln mit der Begründung, dass so keine Drogenverstecke auf dem Karlsplatz mehr möglich seien. Der Magistrat negiert damit jedoch die Tatsache, dass Drogen dann - wie so oft in Frankfurt - in umliegenden Hauseingängen, hinter Abdeckungen, in Blumenkübeln oder unter sonstigen Gegenständen versteckt werden. Die Erschaffung einer hundertprozentig versiegelten Platzfläche verhindert den Drogenkonsum und -verkauf jedenfalls nicht. Der Magistrat fördert mit der aktuellen versiegelten Planung jedoch Überschwemmungen, da der Starkregen nicht versickern kann. Die sommerliche Hitze nimmt weiter zu, die Aufenthaltsqualität nimmt im gleichen Maße ab. Der Platz soll also so gestaltet werden wie jene Plätze, die der Magistrat gerade aufwendig entsiegelt, weil sie nicht funktionieren und nicht mehr zeitgerecht sind. Unweit des Karlsplatzes ist ein weiteres Negativbeispiel zu besichtigen: der François-Mitterrand-Platz. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Leitlinien zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung konsequent anzuwenden; 2. die Forderungen des Ortsbeirats 1 ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren; 3. die Planungen zügig anzupassen und die Umsetzung schnell auf den Weg zu bringen. Beispielbild: Paul-Arnsberg-Platz, Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Vortrag des Magistrats vom 11.10.2024, M 136 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 707 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5616, 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.01.2025
Griesheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Elektronstraße/Ecke Froschhäuser Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6160 entstanden aus Vorlage: OF 1114/6 vom 05.11.2024 Betreff: Griesheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Elektronstraße/Ecke Froschhäuser Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel an der Elektronstraße gegenüber der Einfahrt zur Froschhäuser Straße gemäß unten stehendem Lageplan, erstellt von den Anwohnern, zeitnah anzubringen. Begründung: Anwohner haben den Ortsbeirat auf die gefährliche Situation in diesem Bereich aufmerksam gemacht, da es in den vergangenen Monaten und Jahren vermehrt zu Unfällen und gefährlichen Situationen kam, weil die Sicht auf die einmündende Elektronstraße stark eingeschränkt ist. Besonders zu Stoßzeiten stellt dies eine erhebliche Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar - sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger und Radfahrer. Zum Glück ist es bis jetzt noch zu keinem schweren Unfall gekommen, aber die Situation würde sich immer stärker verschärfen. Aus diesen Gründen fordern die Anwohner und der Ortsbeirat die Installation eines Verkehrsspiegels an dieser Kreuzung. Ein solcher Spiegel würde die Übersichtlichkeit nach links und rechts erheblich verbessern und damit zu einer deutlichen Reduzierung der Unfallgefahr beitragen. Diese Maßnahme wäre eine schnelle, kostengünstige und wirksame Lösung, um die Sicherheit an dieser Stelle deutlich zu erhöhen. Der Wunsch auf die Einrichtung eines Verkehrsspiegels wurde bereits von 32 Anwohnern, die täglich mit der Situation konfrontiert werden, dem Ortsbeirat schriftlich übergeben. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Ausreichende Straßen- und Gehwegbeleuchtung in der Hufnagelstraße gewährleisten
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2024, OF 1461/1 Betreff: Ausreichende Straßen- und Gehwegbeleuchtung in der Hufnagelstraße gewährleisten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert eine auskömmliche Beleuchtung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeuge in der Hufnagelstraße sicherzustellen. Die Inbetriebnahme der neu installierten Straßenlampen ist vorzunehmen. Begründung: Gerade in der dunklen Jahreszeit ist eine auskömmliche Beleuchtung wichtig. Für Anwohner und Besucher der Hufnagelstraße ist diese jedoch aktuell nicht gegeben. Es wurden vor längerer Zeit neue Straßenlampen in der Hufnagelstraße installiert, welche nicht in Betrieb genommen wurden. Die alten Straßenlampen blieben dabei zusätzlich erhalten, geben jedoch ein nur sehr gedimmtes und nicht ausreichendes Licht ab. Für Anwohner und Besucher, die abends oder nachts durch die Straße gehen möchten oder in ihre Wohnung einkehren wollen, ist die aktuelle Beleuchtung nicht ausreichend. Die neuen Straßenlampen sind daher in Betrieb zu nehmen, auch um ein Begehen der Straße sicherer zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1461/1 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBlitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6004 entstanden aus Vorlage: OF 1415/1 vom 13.10.2024 Betreff: Blitzer Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten , einen Rotlichtblitzer an der Mainzer Landstraße auf Höhe Hufnagelstraße/Kleyerstraße für den beidseitigen Verkehr aufstellen zu lassen. Sollte dies nicht möglich sein, sind alternative Maßnahmen zur Sicherung des Schulwegs zu prüfen. Begründung: Viele Kinder laufen auf ihrem Schulweg aus den Neubauten der Weilburger Straße über die Kleyerstraße Richtung Galluswarte und müssen anschließend dort die Mainzer Landstraße überqueren. An dieser Stelle fahren regelmäßig Autos als auch Straßenbahnen bei Rot, während die Kinder loslaufen, da die Ampel für sie Grün zeigt. Aus diesem Grund gab es eine große Diskussion auf der letzten Schulelternbeiratssitzung der Günderrodeschule über die Sicherheit des Schulwegs. Quelle: Apple Karten Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 278
Gedenkplatte Günter Sare
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6007 entstanden aus Vorlage: OF 1420/1 vom 14.10.2024 Betreff: Gedenkplatte Günter Sare Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Hufnagelstraße/Frankenallee eine Gedenkplatte mit folgendem Text anbringen zu lassen: "An dieser Stelle wurde Günter Sare am 28.09.1985 von einem Wasserwerfer der Polizei überfahren. Er bezahlte seinen Protest gegen eine Versammlung der NPD im Haus Gallus mit seinem Leben." Begründung: Am Samstag, dem 28.09.1985, fand eine Protestveranstaltung gegen ein NPD-Treffen im Haus Gallus statt. Das Haus Gallus hat als Ort der Frankfurter Auschwitzprozesse eine besondere historische Bedeutung in Bezug auf den Nationalsozialismus. Als Protest gegen die NPD fand ein multikulturelles Nachbarschaftsfest auf dem Hof der benachbarten Günderrodeschule statt. An der NPD-Veranstaltung nahmen etwa 70 Menschen teil, an der Gegendemonstration rund 700 (www.wikipedia.org/wiki/Günter_Sare). Nachdem die NPD-Anhänger unter Polizeischutz ins Haus Gallus gelangten, setzte die Polizei Wasserwerfer gegen die Gegendemonstranten ein. An der Kreuzung Frankenallee/Hufnagelstraße fuhr gegen 21 Uhr eines dieser Fahrzeuge auf eine Demonstrantengruppe los. Als einziger aus dieser Gruppe ergriff Günter Sare nicht die Flucht. Er wurde vom Wasserstrahl getroffen, fiel zu Boden und wurde dann vom rechten Hinterrad des 27 Tonnen schweren Fahrzeugs überrollt (fr.de/rhein-main/guenter-sares-heute-ungeklaert-11732731.html). Der Tod von Günter Sare hat weit über das Gallus hinaus Aufmerksamkeit gefunden. Auch nach nunmehr beinahe 40 Jahren wird noch über das Ereignis geredet, dem Verstorbenen gedacht und an seinen tragischen Tod erinnert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Radbügel an der Galluswarte instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6003 entstanden aus Vorlage: OF 1414/1 vom 13.10.2024 Betreff: Radbügel an der Galluswarte instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die kaputten Radbügel an der Abstellanlage Galluswarte (Mainzer Landstraße) instand setzen zu lassen. Begründung: Die Abstellanlage für Fahrräder an der Galluswarte (Mainzer Landstraße) wird sehr gut genutzt. Leider sind hier einige Radbügel kaputt. Um die Kapazitäten voll nutzen zu können, sollten diese repariert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2171
Ergänzung der fehlendenFußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6002 entstanden aus Vorlage: OF 1411/1 vom 08.10.2024 Betreff: Ergänzung der fehlendenFußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße An der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße sind bisher nur auf der südlichen und westlichen Seite des Kreisels Fußgängerüberwege vorhanden, während sie auf der nördlichen und östlichen Seite fehlen. Diese inkonsistente Gestaltung führt zu Einschränkungen für zu Fuß Gehende, die die Kreuzung sicher überqueren möchten. Insbesondere für die Schüler *innen der angrenzenden Paul-Hindemith-Schule stellt die gegenwärtige Situation eine hohe Gefährdungslage dar. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die fehlenden Fußgängerüberwege an der Kreuzung Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße ergänzen zu lassen, um eine sichere und durchgehende Querung in alle Richtungen zu ermöglichen. Zudem sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, um den Kreisel für Autofahrende übersichtlicher zu gestalten und gleichzeitig die Rücksichtnahme auf zu Fuß Gehende zu fördern. Begründung: Die unvollständige Ausstattung der Kreuzung mit Fußgängerüberwegen schafft ein Sicherheitsrisiko, da zu Fuß Gehende gezwungen sind, ungeschützte Straßenbereiche zu überqueren. Besonders betroffen ist der Weg von der südwestlichen auf die nordöstliche Seite des Kreisels. Im Gegensatz hierzu sind in der parallelen Frankenallee an allen Kreuzungen Fußgängerüberwege in jede Richtung vorhanden, was die fehlenden Überwege an der Idsteiner Straße/Schwalbacher Straße noch deutlicher unterstreicht. Zudem wird die fehlende Sicherheit für Schüler*innen immer wieder von besorgten Eltern kritisiert. Eine umfassende Nachrüstung aller Seiten mit Fußgängerüberwegen würde die Sicherheit erhöhen und die Kreuzung insgesamt barrierefreier gestalten. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 279
Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5994 entstanden aus Vorlage: OF 1399/1 vom 08.10.2024 Betreff: Absperrpfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße Der Magistrat wird gebeten, je einen kontrastreichen rot-weißen Pfosten an der östlichen Kreuzung Kleyerstraße/Weilburger Straße anbringen zu lassen, um illegales Pkw-Parken zu verhindern, und zwar 1. in der Kleyerstraße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 beim südlichen Schnittpunkt von Fußgängerüberweg und Bordstein; 2. in der Weilburger Straße auf Höhe der Hausnummer Kleyerstraße 1 wenige Zentimeter nördlich des Schachtdeckels. Begründung: Der Gehweg und die unterschiedlichen Schachtdeckel auf dem Gehweg zwischen Kleyerstraße und Weilburger Straße werden regelmäßig illegal zugeparkt. Fotos: Manuel Denkwitz Luftbild: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 447 Antrag vom 03.06.2025, OF 1645/1 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7154 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5980 entstanden aus Vorlage: OF 1100/6 vom 15.09.2024 Betreff: Nied: Parken mit Parkscheibe an der Ladenzeile an der Mainzer Landstraße 786/798 Der Magistrat wird gebeten, entlang der Ladenzeile zwischen acht Uhr und 18 Uhr nur Kurzzeitparken mit Parkscheibe für 90 Minuten zuzulassen. Begründung: Vor der Ladenzeile, mit u. a. einem Einzelhändler, gibt es einige Parkplätze, die jedoch viel zu oft tagsüber von Dauernutzern belegt sind. Um denjenigen, die hier mit dem Pkw Einkaufen fahren (müssen), die Möglichkeit des Einkaufens und damit des Ent- und Beladens zu ermöglichen, bittet der Ortsbeirat, an dieser Stelle nur Parken mit Parkscheibe tagsüber zuzulassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schülertransport der Bürgermeister-Grimm-Schule ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6006 entstanden aus Vorlage: OF 1417/1 vom 11.10.2024 Betreff: Schülertransport der Bürgermeister-Grimm-Schule ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, die hinteren fünf Parkplätze zum Querparken in der kurzen Sackgasse der Ackermannstraße neben dem Gebäude der Bürgermeister-Grimm-Schule gegenüber dem Eingang zum Schulhof von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr ausschließlich für Fahrzeuge des Schülertransports der Bürgermeister-Grimm-Schule zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der gemeinsame Schulhof von Ackermannschule und Bürgermeister-Grimm-Schule wird derzeit saniert und umgestaltet und soll in Zukunft keinen Platz mehr für die Fahrzeuge der Schülerbeförderung der Förderschule Bürgermeister-Grimm-Schule erhalten, sondern vollständig als Sport- und Erholungsfläche zur Verfügung stehen. Die fünf Parkplätze neben dem Eingang zum Schulhof liegen ideal, um einen sicheren Transport der Schülerinnen und Schüler der Förderschule auf das Schulgelände zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 449 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6008 entstanden aus Vorlage: OF 1421/1 vom 08.10.2024 Betreff: Aufenthaltsqualität im Gallus/Europaviertel: Eine Grünfläche zwischen Güterplatz und Skyline Plaza Der Magistrat wird gebeten, den Bereich der derzeitigen Baustelle des U-Bahnhofs "Güterplatz" zwischen dem Güterplatz und der Europa-A llee als durchgehende Grünfläche zu planen und herstellen zu lassen. Durch diese neu geschaffene begrünte Aufenthaltsfläche sollen Wege für den Rad- und Fußverkehr sowie die Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen werden. Begründung: Die Baustelle der unterirdischen Station "Güterplatz" in offener Bauweise bietet die einmalige Gelegenheit, die Geländeoberfläche nach der Fertigstellung und Überdeckelung des U-Bahnhofes neu zu gestalten. Außerdem soll dieser Abschnitt ein Bindeglied zwischen der neu herzurichtenden östlichen Europa-Allee und der Neugestaltung des Güterplatzes werden und so das "grüne Band" in Richtung Mainzer Landstraße und Hafentunnel verlängern. Die Menschen im Europaviertel profitieren davon mehrfach: Statt Verkehrslärm entsteht eine grüne Oase für Besuchende des Skyline Plaza und Bewohnende zugleich. Dreck und Staub bleiben außen vor. Rad- und Fußverkehr werden sicher in Richtung Güterplatz geleitet. Der motorisierte Verkehr fließt einfach weiter wie bisher über die Den Haager Straße, Brüsseler Straße und Osloer Straße. Eine Grünfläche mit Bäumen und insektenfreundlichen Pflanzen spendet im Sommer Schatten, Bänke laden zum Verweilen ein und auch begrenzte außengastronomische Flächen sind denkbar. Ein großer Beitrag für mehr Aufenthaltsqualität im Gallus. Foto: FAZ Lageplan: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 451 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ortstermin Geh- und Radwege Schmidtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6005 entstanden aus Vorlage: OF 1438/1 vom 28.10.2024 Betreff: Ortstermin Geh- und Radwege Schmidtstraße Vorgang: OM 3243/22 OBR 1; ST 874/23 Der Magistrat wird gebeten, mit dem Ortsbeirat einen Ortstermin zu vereinbaren, bei dem die verkehrliche Situation unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Straßenverkehrsamts überprüft wird. Im Rahmen dieses Termins sollen angesichts der Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3243, und der Stellungnahme vom 03.04.2023, ST 874, Lösungsmöglichkeiten zur verbesserten und gerechten Aufteilung der Straßenflächen für den Fuß- und Radverkehr erörtert werden. Begründung: Die vorgeschlagenen Lösungen mit Pflanztrögen, Fahrradbügeln und Pollern führen aufgrund des begrenzten Platzes zu einer weiteren Einschränkung für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Stattdessen sind alternative Lösungen erforderlich, die den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmenden gerecht werden. Eine Absprache und Prüfung dieser Optionen vor einer endgültigen Antragstellung ist notwendig, um eine effiziente und schnelle Umsetzung zu gewährleisten. Foto: OF 1416/1/24 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3234 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 874 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 453 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2024, OF 1097/6 Betreff: Höchst: Ortsbesichtigung der Bauaufsicht Frankfurt am Main in Teilen der Bolongarostraße und deren Folgen Anfang August 2024 haben einige Gewerbetreibende, deren Geschäft sich in der Bolongarostraße befindet, ein Schreiben der Bauaufsicht Frankfurt am Main erhalten (Anhörung § 28 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes). Im Rahmen einer Ortsbesichtigung hat die Bauaufsicht festgestellt, dass es verschiedene Aussteckschilder an den Fassaden, Folienbeklebungen an Schaufenstern, Leuchtwer-bungen in Schaufenstern usw. gibt, für die keine Baugenehmigung nach § 62 der Hessischen Bauordnung vom 07.07.2018 existiert. Zudem stehen einige der Liegenschaften unter Denkmalschutz und/oder fallen in den Geltungsbereich der Baugestaltungssatzung für Frankfurt-Höchst vom 08.12.1977. Es wird unter Verweis auf die Möglichkeit eines Erlasses einer Verfügung, die mit Gebühren und Kosten verbunden ist, die Entfernung der in den entsprechenden Schreiben aufgeführten Werbeanlagen bis Ende August 2024 gefordert. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass das Anbringen und die Nutzung von Werbeanlagen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und gegebenenfalls mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Immerhin wird den Betroffenen das Angebot zu einem persönlichen Gespräch unterbreitet. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Haben bereits vor der jetzigen Maßnahme Überprüfungen, wie in der ST 2291/2022 vom 30.09.2022 angekündigt, stattgefunden? 2. Nach welchen Kriterien wurden die Geschäfte und Gebäude für die jetzt durchgeführten Überprüfungen ausgewählt? 3. Ist der Umfang der durchgeführten Maßnahme unter Einbeziehung des Aspekts der Stagnation/des Rückgangs des Einzelhandels im Frankfurter Westen, insbesondere in Fällen, bei denen nur kleinere Folienbeklebungen/Schilder vorgefunden wurden, der eigentlichen Zielsetzung der Ortsbegehung überhaupt noch dienlich? 4. Wurde nach den Ortsbesichtigungen und vor Versand der Schreiben an die Gewerbetreibenden das Stadtteilbüro Innenstadt Höchst/Stadtteilmanagement, das u.a. für Beratungen bezüglich Maßnahmen zur Verbesserung des privaten und öffentlichen Umfeldes oder zur Stadtbildpflege zuständig ist und bei Genehmigungen sowie der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen Hilfestellungen geben soll, einbezogen? 4. Haben persönliche Gespräche, wie in den Schreiben angeboten, stattgefunden? 5. Bestehen zumutbare Wege, die Bewerbung genehmigungsfähig zu gestalten, sodass der Einzelhandel weiter auf entsprechende Werbung bauen darf? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 20 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird ziffernweise über den Antrag abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1032 2024 Die Vorlage OF 1097/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffer 1.: CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); Ziffer 2. und 4.: Annahme bei Enthaltung GRÜNE; Ziffer 3.: CDU, Linke, BFF und fraktionslos gegen SPD und 3 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung); Ziffer 5. und 6.: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKlärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.10.2024, OF 1412/1 Betreff: Klärung der Nutzung und Zuständigkeit für die Baumfläche an der Frankenallee Gehweg Nordseite zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 1 zeitnah folgende Fragen zur vermutlich städtischen Baumfläche auf der Nordseite der Frankenallee zwischen Mönchhofstraße und Schmidtstraße zu beantworten: 1. Eigentumsverhältnisse: Befindet sich die die mit 11 Bäumen bepflanzte Fläche zwischen dem Gehweg und den Liegenschaften Frankenallee 260 und Schmidtstraße 43 im Besitz der Stadt Frankfurt oder handelt es sich um privates Gelände? 2. Vorgesehene Nutzung: Welche Nutzungsart ist vom Magistrat für diesen Bereich vorgesehen? Falls sich das Gelände im Besitz der Stadt Frankfurt befindet: 3. Vertragsabschlüsse: Wurden Verträge zur Nutzung des Geländes mit Dritten abgeschlossen? Wenn ja, zu welchem Zweck? 4. Fahrzeugbewegungen und -abstellungen: Ist das Bewegen und Abstellen von Fahrzeugen ohne gültiges Kfz-Kennzeichen in diesem Bereich zulässig? 5. Fahrzeugverkäufe: Ist das Ausstellen von Fahrzeugen für Verkaufszwecke in diesem Bereich gestattet? 6. Nutzungseinschränkungen: Ist das Absperren oder Zustellen einzelner Teilbereich des Geländes durch Dritte erlaubt? Begründung: Die Fläche entlang der Frankenallee spielt eine wichtige Rolle für die städtische Begrünung und Lebensqualität im Viertel. Es ist essentiell, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse und die vorgesehenen Nutzungsarten zu schaffen, um eine unzulässige Nutzung zu verhindern und die Nutzerinnen und Nutzer über die Rechtslage zu informieren. Nur durch Transparenz können der Schutz und die sinnvolle Nutzung des öffentlichen Raumes gewährleistet werden. Laut Stadtkarte befindet sich der im Antrag angesprochene Bereich in öffentlichem Besitz. Dennoch wird er aktuell zur Ausstellung von Fahrzeugen, die zum Verkauf stehen, genutzt. . . Fotos: Andreas Laeuen Lageplan: PlanAS Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1039 2024 Die Vorlage OF 1412/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAmpelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5946 entstanden aus Vorlage: OF 1206/5 vom 30.08.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Goldsteinstraße/Hahnstraße optimieren Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Goldstein-/Hahnstraße zugunsten des besseren Verkehrsflusses so zu ändern, dass künftig auf der Goldsteinstraße nicht mehr für beide Fahrtrichtungen die Ampel Grün zeigt. Damit soll erreicht werden, dass das Linksabbiegen in die Hahnstraße (aus Richtung Alt-Niederrad kommend, Richtung Einkaufsmöglichkeiten) deutlich erleichtert wird und es nicht mehr zu Rückstaus auf der Goldsteinstraße Richtung Eisenbahnbrücke kommt. Begründung: Derzeit ist die Ampelschaltung auf der Goldsteinstraße an der Kreuzung Hahnstraße so geschaltet, dass beide Richtungen gleichzeitig auf Grün gestellt sind. Dadurch ist es oft erst möglich nach Links abzubiegen, wenn die Ampeln schon wieder auf Rot stehen. Dadurch passiert es immer wieder, dass nur ein Kraftfahrzeug nach links abbiegen kann und es einen Rückstau auf der Goldsteinstraße gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 149 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5833 entstanden aus Vorlage: OF 1354/1 vom 13.08.2024 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße zukunftssicher machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einmündung Mainzer Landstraße/Ludwigstraße nachhaltig und sicher gestaltet und folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: 1. Entfall der Rechtsabbiegespur von der Mainzer Landstraße stadtauswärts in Richtung Ludwigstraße; 2. Entsiegelung und Begrünung der vorgenannten Fläche; 3. Entfall der Linksabbiegespur in der Ludwigstraße in Richtung Mainzer Landstraße stadteinwärts; 4. Anpassung der geänderten Verkehrsführung durch Markierungsarbeiten, Beschilderung und Entfall der Lichtsignalanlage im Rechtsabbiegerbereich; 5. Aufstellen von mindestens fünf Radbügeln im Kreuzungsbereich der ehemaligen Abbiegespur und Schaffung einer sogenannten Gehwegnase; 6. barrierefreier Umbau der Kreuzung. Begründung: Die Rotphasen für zu Fuß Gehende und Rechtsabbieger in Richtung Ludwigstraße sind sehr lange. Dadurch entsteht regelmäßig ein Rückstau von Pkws auf den Radschutzstreifen der Mainzer Landstraße. Radfahrende müssen dann in gefährlicher Weise auf die Fahrbahn ausweichen. Rechtsabbiegende Pkws achten zudem oft nicht auf geradeaus fahrende Radler*innen. Die Neuordnung des Kreuzungsbereiches schafft Klarheit, Sicherheit und Ordnung für alle Verkehrsteilnehmenden. Zu Fuß Gehende können die Mainzer Landstraße in einem Zug überqueren und Radfahrende werden weniger gefährdet. Zudem entstehen Fahrradstellplätze gegenüber von Gastronomie und Geschäften. Nicht mehr benötigte asphaltierte Flächen können eröffnet, entsiegelt und begrünt werden. So kann Regenwasser versickern. Pflanzen kühlen im Sommer und schaffen ein wenig Grün. Die Lichtsignalanlage muss nicht zwingend umprogrammiert werden; lediglich der Austausch der Beschilderung ist erforderlich. Bild: Geoportal Frankfurt, Skizze Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1962 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1101
Platz der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahnhaltestelle „Mönchhofstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5837 entstanden aus Vorlage: OF 1358/1 vom 13.08.2024 Betreff: Platz der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahnhaltestelle "Mönchhofstraße" Der Magistrat wird gebeten, illegales Parken und Müllablagerung im Bereich der ehemaligen Wendeschleife wirksam zu unterbinden. Es sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Abstellen von gewerblichen und abgemeldeten Fahrzeugen sowie die unkontrollierte Ablagerung von Müll zu verhindern, unter anderem, um Schadnagerbefall einzudämmen. Begründung: Der rund 1.400 Quadratmeter große Bereich der ehemaligen Wendeschleife der Straßenbahnhaltestelle "Mönchhofstraße" wird derzeit überwiegend als illegaler Abstellplatz für gewerblich genutzte und abgemeldete Fahrzeuge missbraucht. Das Parken auf unbefestigten Flächen birgt erhebliche Umweltgefahren. Zudem führen die massiven und unkontrollierten Müllablagerungen zu einer hohen Gefährdung von spielenden Kindern und schaffen unbeleuchtete Stolperfallen. Die Fläche befindet sich in einem stark verwahrlosten Zustand und zieht durch die wilden Müllablagerungen Ratten an, die auch die nahe gelegene Kleingartenanlage beeinträchtigen. Die vorgeschlagene Begrünung, insbesondere durch die Anlage eines "Tiny Forest", würde das Areal erheblich aufwerten und dringend benötigtes Grün in diesen dicht besiedelten Stadtteil bringen. Dies würde nicht nur zur ökologischen Verbesserung beitragen, sondern auch den Anwohnerinnen und Anwohnern einen attraktiveren und sichereren Lebensraum bieten. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 93 Beratung im Ortsbeirat: 1
Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5838 entstanden aus Vorlage: OF 1359/1 vom 13.08.2024 Betreff: Mindestgehwegbreite in der Günderrodestraße sicherstellen Der Magistrat wird gebeten, das aufgesetzte Gehwegparken auf der östlichen Seite der Günderrodestraße zwischen Frankenallee und Kölner Straße zurücknehmen und das Parken mit Pkw zu untersagen sowie den Gehweg abzupollern, um so die notwendige Mindestgehwegbreite für zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Menschen im Gallus sicherzustellen. Begründung: Bei Gehwegen wird bei Neuanlage eine Gehwegbreite zwischen 2,30 Metern und 2,50 Metern empfohlen. Auf der östlichen Seite der Günderrodestraße ist zwischen Mainzer Landstraße und Koblenzer Straße jedoch regelmäßig noch nicht einmal die absolute Mindestbreite von 1,50 Metern gegebenen. Außerdem wird so das Parken auf den vielen Schachtdeckeln wirksam verhindert. Bürger*innen beschweren sich immer wieder, dass der verbliebene Platz auf dem Gehweg selbst für eine einzige Person oft nicht ausreicht. Mobilitätseingeschränkte Menschen können den Gehweg oft gar nicht nutzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 141 Beratung im Ortsbeirat: 1
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