Meine Nachbarschaft: Mainzer Landstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße
Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6930 entstanden aus Vorlage: OF 1598/1 vom 09.04.2025 Betreff: Verkehrssicherheit - Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße einen Zebrastreifen anzubringen. Zudem ist jeweils ein Parkplatz rechts- und linksseitig vor dem anzubringenden Zebrastreifen mit Radbügeln zu versehen. Die genannte Einmündung ist somit gleich der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße zu gestalten. Begründung: Die Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße ist durch parkende Fahrzeuge bei Querung der Straße schlecht von Fußgängern und Fahrradfahren einsehbar. Damit auch hier Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, ist die Einmündung nach dem Vorbild der Einmündung Ecke Mainzer Landstraße/Wickerer Straße zu gestalten. Mainzer Landstraße/Rüsselsheimer Straße Quelle: privat Mainzer Landstraße/Wickerer Straße Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1531 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten
Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6924 entstanden aus Vorlage: OF 1586/1 vom 08.04.2025 Betreff: Güterplatz: Illegales Halten und Parken unterbinden - Ladezone einrichten Der Magistrat wird aufgefordert, das behindernde Parken und Halten durch Lieferfahrzeuge, Taxis und Busse auf dem Radweg und Gehweg sowie der Freifläche am Gebäude Güterplatz 1 durch geeignete Maßnahmen wie z. B. kontrastreiche Poller wirksam zu unterbinden. Zudem soll an geeigneter Fläche in Absprache mit dem ansässigen Hotelbetrieb eine Lade- /Lieferzone für zwei Fahrzeuge eingerichtet werden. Begründung: Der Weg von der Kreuzung zum Skyline Plaza wird stark genutzt. Leider blockieren immer wieder Fahrzeuge den Gehweg und den Radweg. Die Wegebeziehungen sind von Fahrzeugen aller Art frei zu halten und die Gehwegbreiten einzuhalten. Das Hotel und umliegende Einrichtungen benötigen jedoch eine Fläche zur Anlieferung. Die derzeitige Situation mit dem Befahren und Beparken der Wege ist alles andere als eine Bagatelle, sondern hochgefährlich für die zu Fuß Gehenden und Radfahrenden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 1 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 05.03.2025 Betreff: Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166 Insbesondere vor der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 166, aber auch im weiteren Verlauf in Richtung 162, ist der Fußweg vor den Häusern (nicht der Fußweg direkt an der Niederurseler Landstraße) äußerst uneben. Das liegt teilweise daran, dass der Weg stark zu den Häusern abfällt, teilweise haben dort auch andere Absenkungen des Erdreiches stattgefunden, einzelne Steine sind abgesenkt. Das Begehen dieses Weges ist nur mit entsprechender Vorsicht möglich. Gleiches gilt für den Gehweg im Bereich der Straße Alt-Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße 160 und Alt-Niederursel 2 a. Beide Wege sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit abschüssig. Gerade dort ist es unabdingbar, Bodenwellen zu vermeiden. Der Magistrat wird gebeten, diese Wege für alle begehbar zu machen und die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Viele Fußgänger nutzen den Weg entlang der Häuser, da dieser im Kurvenbereich deutlich kürzer als der Weg entlang der Straße ist. Außerdem ist er durch den Überbau der Wohnanlage vor Regen geschützt. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung haben Probleme, diese Wege zu benutzen, aber auch für normal Gehende ist die Benutzung dieser Wege gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1295
Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6662 entstanden aus Vorlage: OF 1557/1 vom 25.02.2025 Betreff: Anwohnende am Karlsplatz nicht mehr kameraüberwachen Der Magistrat wird gebeten, den Eingangsbereich des NiK a-Haus-Projekts in der Niddastraße 57 von der Erfassung der 360-Grad-Kamera am Karlsplatz auszunehmen und dem Ortsbeirat mitzuteilen, auf welcher juristischen Grundlage diese Kamera eigentlich errichtet wurde. Begründung: Die Bewohner*innen fühlen sich durch die permanente Überwachungssituation verunsichert und gestört. Die Privatsphäre der Anwohnenden ist ein hohes schützenwertes Gut und ist gegen das berechtigte öffentliche Interesse an Strafverfolgung und Prävention abzuwägen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 847 Aktenzeichen: 32-0
Lieferzone vor der Begegnungsstätte Frankenallee einrichten
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6657 entstanden aus Vorlage: OF 1552/1 vom 23.02.2025 Betreff: Lieferzone vor der Begegnungsstätte Frankenallee einrichten Der Magistrat wird gebeten, vor der Begegnungsstätte auf der Frankenallee (Hausnummer 206) eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen und zwar an der Stelle, an der sich momentan eine Zickzack-Markierung befindet. Begründung: Bisher ist es nicht erlaubt, auf dieser Fläche zu halten. Die Begegnungsstätte (des Frankfurter Vereins) wünscht sich an dieser Stelle eine Lade- und Lieferzone, damit das schnelle und einfache Ausladen von Waren möglich wird. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 859 Aktenzeichen: 32-1
Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt?
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656 entstanden aus Vorlage: OF 1551/1 vom 25.02.2025 Betreff: Ortstermin am Bischofsheimer Platz: Warum wird der Verkehr nicht beruhigt? Vorgang: OM 4394/1 23 OBR 1; ST 29/24; OM 5228/24 OBR 1; ST 1238/24 Der Magistrat wird gebeten, am und rund um den Bischofsheimer Platz folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Sicherung zu ergreifen und umzusetzen: 1. Durchführung e ines Ortstermins mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirats 1, des Amts für Straßenbau und Erschließung und des Grünflächenamts. 2. Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Form einer sogenannten "Spielstraße" mit Verkehrszeichen VZ 325.1 im Bereich des Bischofsheimer Platzes und der Bischofsheimer Straße. 3. Anbringen von Piktogrammen mit Verkehrszeichen VZ 325.1 auf der Fahrbahn an den Zufahrten Mönchhofstraße und Mainzer Landstraße. 4. Sicherung von Einmündungsbereichen mittels Findlingen gegen unbefugtes und behinderndes Parken. 5. Abpollern des Gehwegbereiches vor dem Trafohäuschen an der Einmündung Bischofsheimer Platz/Mönchhofstraße und Versetzen der Klapppoller der Mainova in Richtung Fahrbahnrand. 6. Durchführung regelmäßiger Kontrollen durch die Stadtpolizei nach Umsetzung der Maßnahmen. Begründung: Unweit des Bischofsheimer Platzes existiert eine vergleichbare verkehrsberuhigte Zone rund um den Marxheimer Platz mit Beschilderung Verkehrszeichen VZ 325.1 "Verkehrsberuhigter Bereich". In der Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 29, und der Stellungnahme vom 17.06.2024, ST 1238, lehnt der Magistrat die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches am Bischofsheimer Platz ab und verweist u. a. auf die Vorgaben der StVO sowie seinen Ermessensspielraum. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich jedoch der Marxheimer Platz, der dem Bischofsheimer Platz sehr ähnlich ist und wo ein verkehrsberuhigter Bereich existiert. Die Argumentation des Magistrats ist inkonsequent und benachteiligt die Anwohnenden und spielenden Kinder zahlreicher Familien rund um den Bischofsheimer Platz. Bilder: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1319
Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6625 entstanden aus Vorlage: OF 1180/6 vom 17.03.2025 Betreff: Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken in den drei Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße zur Schmidtbornstraße, zur Franz-Simon- Straße und zur Lotzstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die vorgenannten Kreuzungsbereiche entlang der Luthmerstraße werden regelmäßig zugeparkt. Teilweise stehen die Autos komplett auf den Gehwegen, sodass Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem sind die Kreuzungsbereiche oftmals so zugeparkt, dass es bei einem Notfall für Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich wäre, dort hindurchzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim: S-BahnHaltestelle am ehemaligen Industriepark Griesheim, jetzt Frankfurt Westside, einrichten
Antrag vom 25.07.2025, OF 1268/6 Betreff: Griesheim: S-Bahn-Haltestelle am ehemaligen Industriepark Griesheim, jetzt Frankfurt Westside, einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten und sich mit den zuständigen Ämtern und Behörden in Verbindung zu setzen, wie und wo eine S-Bahnhaltestelle im Bereich des ehemaligen Industrieparks Griesheim, heute Frankfurt Westside, eingerichtet werden kann bzw. alles zu ermöglichen, damit eine Haltestelle eingerichtet wird. Die Prüfung soll dahingehend erfolgen und um einer Ablehnung wegen der Dichte von Haltestellen zuvorzukommen, dass nicht jede S-Bahn der Linien 1 und 2 den Halt anfahren muss, sondern im Wechsel mit dem Bahnhof Griesheim. Begründung: Das Gelände des ehemaligen Industrieparks Griesheim wird gerade neu entwickelt mit der Perspektive, dass dort einmal an die 6.000 Menschen arbeiten werden. Ferner befinden sich in Griesheim Mitte gelegen div. Unternehmen und Geschäfte, die ebenfalls von Angestellten angefahren werden müssen. In Griesheim Mitte (westlichen Bereich oberhalb Elektronstraße) als auch in Griesheim Nord sind viele Wohnungen, für die dieser S-Bahnhalt ebenfalls attraktiv sein könnte, da näher am Start- und Zielort. Ein Wechsel beim Stopp der S-Bahnlinien 1 und 2 würde einen kurzen Stopp hintereinander vermeiden. Die Nutzer können sich entsprechend orientieren und würde verhindern, dass zusätzlicher KFZ-Verkehr in den Stadtteil und zum Gelände führt. Es würde andere Nutzer dazu bewegen, das KFZ eventuell stehen zu lassen. Das gerade in der Entwicklung befindliche Gelände wird auch Freizeiteinrichtungen beherbergen, die ebenfalls besser erreichbar sein sollten und müssen, um attraktiv für Nutzer zu sein, die nicht mit dem PKW, sondern mit dem ÖPNV unterwegs sein wollen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1268/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern
Antrag vom 09.12.2025, OF 1406/6 Betreff: Nied: Unter dem Kirchweg - Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße Unter dem Kirchweg das illegale Parken auf dem Gehweg im Kurvenbereich durch Poller oder Ähnliches zu verhindern. das Parken im Bereich der Ein- und Ausfahrten zur Sammelgarage einseitig auf Seiten der Ein- und Ausfahrten zu verbieten. durch Anbringen von Fahrbahnschwellen zu schnelles Fahren zu mindern. Das Straßenende, welches zu einem Fußweg zwischen den Liegenschaften Nieder Kirchweg 69 - 73 und Gartenanlagen führt, als Feuerwehrzufahrten auszuweisen (Hinweisschild nach DIN 4066). den östlichen Bordstein im Einmündungsbereich vom Nieder Kirchweg zur Straße Unter dem Kirchweg ebenfalls abzusenken und durch Poller abzusichern, um einen sicheren, barriererearmen Übergang in diesem Kreuzungsbereich durchgängig für Zufußgehende zu ermöglichen und das Ausfahren mit dem PKW zu sichern. Begründung: Bei einem Rundgang mit Anwohnern in der Straße Unter dem Kirchweg wurde von Anwohnern auf die Gefahren und Missstände in der Straße hingewiesen und wie folgt beschrieben: 1) Im Kurvenbereich der Straße wird regelmäßig auf dem Gehweg geparkt. Dies führt zu gefährlichen Situationen. Zufußgehende müssen auf die Straße ausweichen. Die Sicht ist für Fußgänger und Autofahrer erheblich beeinträchtigt. Das Parken ist dort nicht erlaubt. Schilder oder Markierungen werden absehbar nicht weiterhelfen, so dass dieser Bereich nur baulich - zum Beispiel durch 2 bis 3 Poller - effektiv gesichert werden kann. 2) Auch im Bereich der Zufahrten zur Sammelgarage wird oft auf dem Gehweg geparkt, so dass der Weg für Zufußgehende nicht nutzbar ist und diese auf die Straße ausweichen müssen, um ihren Weg fortsetzen zu können. 3) Immer wieder sind Autofahrer in der Tempo-30-Zone zu schnell unterwegs. Fahrbahnschwellen, zum Beispiel in den Bereichen der Zufahrten zwischen den Liegenschaften und der Sammelgarage, könnten eine Verzögerung auf maximal 30 km/h bewirken. 4) Anwohner berichten, dass früher Feuerwehrzufahrten zu den Häusern Nieder Kirchweg 59 - 73 ausgewiesen waren. Die (Wieder-)Einrichtung erscheint mindestens hinter den Häusern 69 - 73 sinnvoll, weil nur über diese Wege die Rückseiten der Häuser 69 - 73 und 65 - 67 sowie weitergehend die Rückseite der Gewerbefläche (Auto-Hobby und weitere) durch Einsatzfahrzeuge erreichbar sind. Ferner wäre der Wendehammer dann wieder zum Wenden nutzbar. Bei der Besichtigung war dieser zugeparkt mit LKWs und einem großen Berg Laub und bei einem Brand hätte nicht gelöscht werden können, da kein Durchkommen war. 5) Auf der westlichen Seite der Einmündung wurde der Bereich bereits sehr gut abgesichert. Auf der östlichen Seite verstellen weiterhin unerlaubterweise parkende Fahrzeuge den Übergang. Ausfahrende Autofahrer sind gezwungen auf die Mitte der Fahrbahn auszuweichen. Will gleichzeitig ein Autofahrer vom Nieder Kirchweg in die Straße Unter dem Kirchweg hinein fahren, wird es mitunter kritisch eng. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6
Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern
Antrag vom 25.02.2025, OF 1572/1 Betreff: Leerstand im Ortsbezirk 1: Gebäude nutzen oder sichern Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Immer mehr Gebäude im Gallus stehen über einen längeren Zeitraum leer, wie in der Weilburger Straße 17 oder seit Jahresbeginn in der Mainzer Landstraße 261-263. Kontrollen der Eigentümer zur Sicherung des Gebäudes und des Grundstücks finden offenbar nicht statt. Dies vorangeschickt fragen wir den Magistrat: Was unternimmt der Magistrat, um gegen den verwahrlosten Zustand des Grundstücks vorzugehen und dieses gegen unbefugte Nutzung sichern zu lassen? https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5963009< /p> Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 18.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1144 2025 Die Vorlage OF 1572/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6755 entstanden aus Vorlage: OF 548/8 vom 05.03.2025 Betreff: Fußweg direkt an der Häuserzeile Niederurseler Landstraße 162 bis 166 Insbesondere vor der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 166, aber auch im weiteren Verlauf in Richtung 162, ist der Fußweg vor den Häusern (nicht der Fußweg direkt an der Niederurseler Landstraße) äußerst uneben. Das liegt teilweise daran, dass der Weg stark zu den Häusern abfällt, teilweise haben dort auch andere Absenkungen des Erdreiches stattgefunden, einzelne Steine sind abgesenkt. Das Begehen dieses Weges ist nur mit entsprechender Vorsicht möglich. Gleiches gilt für den Gehweg im Bereich der Straße Alt-Niederursel zwischen Niederurseler Landstraße 160 und Alt-Niederursel 2 a. Beide Wege sind aufgrund der Bodenbeschaffenheit abschüssig. Gerade dort ist es unabdingbar, Bodenwellen zu vermeiden. Der Magistrat wird gebeten, diese Wege für alle begehbar zu machen und die entstandenen Unebenheiten zu beseitigen. Begründung: Viele Fußgänger nutzen den Weg entlang der Häuser, da dieser im Kurvenbereich deutlich kürzer als der Weg entlang der Straße ist. Außerdem ist er durch den Überbau der Wohnanlage vor Regen geschützt. Insbesondere Menschen mit Gehbehinderung haben Probleme, diese Wege zu benutzen, aber auch für normal Gehende ist die Benutzung dieser Wege gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1295
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 entstanden aus Vorlage: OF 1515/1 vom 02.02.2025 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1898, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der Stellungnahme und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2025 ) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus der Anregung an den Magistrat, OM 3934, verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 842
Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das GoetheGymnasium
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6528 entstanden aus Vorlage: OF 1070/2 vom 31.01.2025 Betreff: Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob folgende Maßnahmen umgesetzt werden können: a) Entziehung der rechten Fahrspur der Friedrich-Ebert-Anlage im Bereich zwischen Erlenstraße und Einfahrt zum Lehrerparkplatz des Goethe-Gymnasiums (neben Hausnummer 24) für den motorisierten Individualverkehr (MIV); b) zukünftige Weiterführung auf dieser Fahrspur des Fahrradwegs (ebenfalls bis zur Einfahrt zum Lehrerparkplatz, danach wieder auf dem bisherigen Weg) und Sicherung mit Frankfurter Hüten; c) Freigabe der dritten Fahrspur ab der Hausnummer 24 für den MIV als Abbiegespur in die Rheinstraße; d) Einplanung eines neuen Standorts für die Nachtbushaltestelle, sollte diese bedingt durch diese Maßnahmen nicht mehr am jetzigen Ort betrieben werden können; e) Installierung von Fahrradbügeln auf dem bisherigen Radweg vor dem Schulgebäude auf voller Länge (zwischen den beiden Einfahrten) sowie ebenso, sofern dies sinnvoll erscheint und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, im nachfolgenden Bereich bis zur Einmündung Erlenstraße; f) Anordnung vom Tempo 30 auf der Friedrich-Ebert-Anlage von der Einmündung Erlenstraße bis zur Kreuzung mit der Rheinstraße. 2. Sollten diese Maßnahmen umsetzbar sein, wird der Magistrat um die entsprechende Planung und Umsetzung gebeten. Begründung: Das Goethe-Gymnasium, eine Schule mit ca. 1250 Schülerinnen und Schülern und mit über 110 Lehrerinnen und Lehrern, liegt direkt an einer viel befahrenen Bundesstraße, die sich kurioserweise direkt vor der Schule noch um eine Fahrspur verbreitert. Dies führt nicht selten zu überhöhter Geschwindigkeit und riskanten Überholmanövern, um beispielsweise noch die Grünphase an der Ampel Rheinstraße zu erreichen. Die auf der gesamten Breite des Schulgebäudes aufzustellenden Fahrradbügel hätten noch einen zweiten Effekt: Nicht selten möchten Schulkinder noch eine einfahrende Straßenbahn an der Haltestelle "Hohenstaufenstraße" erreichen und rennen vor der Schule quer über die Friedrich-Ebert-Anlage. Dieses äußerst gefährliche Fehlverhalten kann durch die Bügel unterbunden werden. Abgesehen davon verfügt die Schule derzeit über 25 Fahrradbügel. Der Vorschlag der Schule, zusätzliche Radbügel auf den Wiesen links und rechts des Haupteingangs zu installieren, ist wegen des Denkmalschutzes nicht möglich und wurde von dieser Seite bereits mehrfach abgelehnt. Auch an anderen Stellen des Schulgeländes ist eine Installation weiterer Fahrradbügel aufgrund anderer Auflagen nicht möglich (z. B. zu geringe Hoffläche für die tatsächliche Schülerzahl, notwendige und vorgeschriebene Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, Freihaltung von Flächen für den Evakuierungsfall). Unabhängig von den Maßnahmen, die zur erhöhten Sicherheit der Schülerinnen und Schüler im Verkehr beitragen, würden damit auch endlich mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Tempo 30 vor einer Schule sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Die genannten Vorschläge wurden von der gesamten Schulgemeinde (Schulleitung, Lehrerschaft und Elternvertretung) an den Ortsbeirat herangetragen, und dieser hat sie nach einem gemeinsamen Ortstermin übernommen, da die aktuelle Situation so nicht mehr hinnehmbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1321 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring NiederEschbach
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 entstanden aus Vorlage: OF 347/15 vom 29.01.2025 Betreff: Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring Nieder-Eschbach Vorgang: OM 3041/22 OBR 15; ST 3/25 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme ST 3 angekündigte finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung auch dem ehrenamtlichen Engagement des Vereinsrings Nieder-Eschbach zugutekommt. Begründung: Mit der Vorlage OM 3041 hat der Ortsbeirat 15 den Magistrat aufgefordert, Kontakt mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH aufzunehmen, um die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Nieder-Eschbach weiterhin ehrenamtlich zu ermöglichen. Nach über zweijähriger Bearbeitungszeit hat der Magistrat hierzu mit der Stellungnahme ST 3 im Januar 2025 Stellung genommen. Hierbei wurde begründet, warum eine Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung im Ehrenamt nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus schreibt der Magistrat in der Stellungnahme: "Um diesen geänderten technischen, normativen und haftungsrelevanten Aspekten unter Berücksichtigung aller Beteiligten in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können, hatte das Wirtschaftsdezernat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und der Mainova das Projekt Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen für die Gewerbevereine ins Leben gerufen, bei dem die Gewerbevereine und Interessensgemeinschaften, die die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteil- und Einkaufsstraßen ermöglichen und organisieren, finanziell unterstützt werden. Die Initiative des Wirtschaftsdezernates wird auch 2024 fortgesetzt." Da das Engagement der Wirtschaftsförderung bereits bekannt war, hat der Vereinsring Nieder-Eschbach im Dezember 2024 einen Antrag bzgl. der Bezuschussung der Kosten gestellt. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 hat das Wirtschaftsdezernat die Bezuschussung abgelehnt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass kein Bezug zum Gewerbe im Stadtteil Nieder-Eschbach aufgezeigt werden kann. Die in der Stellungnahme ST 3 gemachten Ausführungen sind damit vollkommen am Thema vorbei und behandeln nicht die Anregung des Ortsbeirats. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Begünstigung von Gewerbevereinen mit kommerziellen Interesse gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement vieler Vereinsmitglieder nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 860 Aktenzeichen: 92-0
Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von MüllHotspots
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6499 entstanden aus Vorlage: OF 1150/6 vom 23.01.2025 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich mehr Sauberkeit durch datengestützte, präventive Überprüfung und Beseitigung von Müll-Hotspots Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Vorschläge zu prüfen und darüber zu berichten: 1. Präventive Überprüfung und Reinigung bekannter Müll-Hotspots: In Zusammenarbeit mit der FES soll ein System zur regelmäßigen, präventiven Überprüfung und Reinigung der als Müll-Hotspots bekannten Stellen im Stadtteil Höchst etabliert werden. Ziel ist es, dass Müllablagerungen an diesen Stellen nicht länger als einen Arbeitstag unbeachtet bleiben und eine vollständige Reinigung erfolgt, die sowohl Sperrmüll als auch Restmüll umfasst. 2. Initiale und fortlaufende Erfassung der Müll-Hotspots: Eine Liste der Müll- Hotspots soll basierend auf den Daten des "Mängelmelders" sowie durch Gespräche mit Bürger:innen erstellt werden. Diese Liste wird gemeinsam mit der FES entwickelt und soll regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft und aktualisiert werden, um auf Veränderungen im Stadtbild reagieren zu können. 3. Evaluation des Erfolgs der Maßnahmen: Nach einem Jahr soll durch eine erneute Auswertung der Daten des "Mängelmelders" überprüft werden, ob die Anzahl der gemeldeten Müllablagerungen insgesamt zurückgegangen ist und ob die Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit beigetragen haben. Begründung: Die Sauberkeit im Stadtteil Höchst ist ein häufiges Anliegen der Bürger:innen. Insbesondere illegale Müllablagerungen an immer denselben Stellen - den sogenannten Müll-Hotspots - führen zu einem dauerhaft unansehnlichen Straßenbild. Die Auswertung des "Mängelmelders" zeigt, dass diese Hotspots teilweise bis zu zehnmal oder häufiger gemeldet wurden. Die oft verzögerte Beseitigung dieser Ablagerungen verstärkt das Problem, da ein vermülltes Erscheinungsbild weitere illegale Ablagerungen nach sich zieht (Broken-Windows-Theorie). Eine präventive und zügige Reinigung der Hotspots kann das Straßenbild nachhaltig verbessern, das Engagement der Bürger:innen stärken und langfristig zu weniger illegalen Müllablagerungen führen. Liste der initial identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Höchst (auf Basis der Daten aus dem "Mängelmelder" und Gesprächen mit Bürger:innen) Müll-Hotspot Beispiel-Meldung im Mängelmelder mit Standort-Angabe Königsteiner Straße insbesondere Abschnitt zwischen Liebknechtstraße und Konrad-Glatt-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/98111 Bolongarostraße/Ecke Wed https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/93928 Bolongarostraße/Ecke Storchgasse https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106442 Bolongarostraße 139-145 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40354 Bolongarostraße 129/Ecke Mainberg rund um die Altglascontainer und die Spielgeräte https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/47637 Brüningstraße, Abschnitt zwischen Brüningstraße 15 und Leunastraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40572 Leunastraße, Abschnitt zwischen Gersthofer Straße und Luciusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/40458 Luciusstraße 5 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100349 Ecke Schleifergasse/Albanusstraße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/58031 Ecke Kasinostraße/Emmerich-Josef-Straße https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/100031 Schleifergasse gegenüber Bunker https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/106783 Bereich zwischen Kasinostraße 14a, 21 und 25 https://www.ffm.de/ecm-politik/frankfurt/de/flawRep/43 535/flaw/53749 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 637 Aktenzeichen: 79-1
Verkehrskonzept GriesheimSüd, Baustellensperrungen GriesheimMitte
Anregung vom 11.02.2025, OA 530 entstanden aus Vorlage: OF 1149/6 vom 24.01.2025 Betreff: Verkehrskonzept Griesheim-Süd, Baustellensperrungen Griesheim-Mitte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die geplanten Sperrungen mindestens im Bereich Alte Falterstraße/Alt-Griesheim/Griesheimer Stadtweg, die ab März 2025 geplant sind und die wegen der Baumaßnahmen durch die Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM) und die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) anstehen, erst umzusetzen, wenn a) sichergestellt ist, dass die Zu- und Abfahrten unter Einbeziehung der Anlieger klar und sicher geregelt sind; b) den Geschäftsleuten erläutert wurde, wie sie weiterhin ihren Geschäftsbetrieb erreichen und aufrechterhalten können und Vorkehrungen getroffen sind, sodass sie durch die Baustellen keinen finanziellen Schaden erleiden, weil sie ihre Liegenschaft selbst unverschuldet nicht mehr anfahren können. 2. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, die Ämter und Firmen, die im öffentlichen Bereich Bauarbeiten vornehmen, aufzufordern, a) klar, rechtzeitig und nachvollziehbar die Bevölkerung zu informieren, wenn Sperrungen im öffentlichen Bereich anstehen bzw. vorgenommen werden; b) die Absperrungen nachvollziehbar zu gestalten; c) Umleitungen und Umwege - auch für Ortsunkundige - klar zu definieren und darzustellen; d) dabei auch private Baumaßnahmen (Baugenehmigungen), die Auswirkungen auf den öffentlichen Raum haben, einzubeziehen. Begründung: Am 19.11.2024 wurden den Bürgern in Griesheim neben der Neugestaltung der Omegabrücke auch die anstehenden Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum präsentiert. Auch Möglichkeiten der Erschließung wurden genannt. Diese Baumaßnahmen haben große Auswirkungen auf die Verkehrssituation in Griesheim-Süd (Alt-Griesheim). Die erste Maßnahme ist danach bereits für März 2025 geplant. Bis heute haben die Bürger und vor allem die ansässigen Unternehmen keine Information darüber erhalten, wie sie ihre Liegenschaften während der Bauphase erreichen geschweige denn, wie die Anbindung geplant sein soll. Auch ist noch nicht dargelegt, ob die vorgesehene Sicherstellung der Rettungsdienste in die Tat umgesetzt werden kann und auch zeitgleich mit der Sperrung erfolgt. Dies ist nicht hinnehmbar, und die Baumaßnahmen müssen so lange verschoben werden, bis alle offenen Fragen geklärt sind. Dies muss auch der Bevölkerung in Griesheim jetzt und nicht erst, wenn die Absperrungen erfolgen, kommuniziert werden. In Griesheim-Mitte wurde nach kurzer Zeit schon wieder die gleiche Stelle in der Waldschulstraße gesperrt. Ebenfalls finden an gleicher Stelle in der Lärchenstraße/Ecke Eichenstraße Eingriffe in den Straßenraum statt, jedoch wurde nur die Waldschulstraße öffentlich erwähnt. Diese Erwähnung in der Presse war fehlerhaft, wie sich auf Nachfragen herausstellte. Dies schürt nur unnötig den Unmut und mindert unnötig das Vertrauen in Verwaltungsmaßnahmen. Nur mit Kommunikation und Einbeziehung erhält man das notwendige Verständnis für eingreifende Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 530 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5855, 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 24.03.2025
Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle „Jägerallee“ in Richtung Nied
Antrag vom 28.05.2025, OF 1243/6 Betreff: Griesheim: Umbau der unbefestigten Behelfszuwegung zur Haltestelle "Jägerallee" in Richtung Nied Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, die dort befindliche Haltestelle umgehend so umzubauen, damit diese von sämtlichen Nutzenden des ÖPNV (Ersatzstrecke Buslinie 59, Nachtbus 11 und SEV) barrierearm und mit einem befestigten Weg erreicht werden kann. Begründung: Durch die Umbaumaßnahmen am Bahnübergang Oeserstraße in Nied wird diese Haltestelle erneut als Ersatzhaltestelle für die Buslinie 59 benutzt. Ferner ist siei Haltestelle für den Nachtbus und für den Schienenersatzverkehr, wenn die Straßenbahnen ausfallen. Wer den Zugang zu der Haltestelle kennt, kann feststellen, dass diese nicht nur gelegentlich genutzt wird, sondern hier ein fester Trampelpfad besteht, der jedoch nicht geeignet ist für Menschen mit Einschränkungen oder Hilfsmitteln. Wie am 27.05.2025 in der Vorstellung der Umbauphasen des Bahnübergangs Oeserstraße mitgeteilt wurde, wird diese Haltestelle ab Juni erneut für den Halt des 59er Busses genutzt. Der Zustand der Haltestelle ist somit nicht mehr hinnehmbar. Der Ortsbeirat fordert daher, endlich eine für alle nutzbare Haltestelle einzurichten. Sollte es nicht im Grünbereich umgehend realisierbar sein, müssen im Straßenraum Vorkehrungen getroffen werden, damit die Haltstelle dort von allen gefahrlos genutzt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1243/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6625 entstanden aus Vorlage: OF 1180/6 vom 17.03.2025 Betreff: Nied: Parken in den Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das widerrechtliche Parken in den drei Kreuzungsbereichen der Luthmerstraße zur Schmidtbornstraße, zur Franz-Simon- Straße und zur Lotzstraße durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. Begründung: Die vorgenannten Kreuzungsbereiche entlang der Luthmerstraße werden regelmäßig zugeparkt. Teilweise stehen die Autos komplett auf den Gehwegen, sodass Fußgänger, Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren sowie Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Außerdem sind die Kreuzungsbereiche oftmals so zugeparkt, dass es bei einem Notfall für Einsatzfahrzeuge nicht mehr möglich wäre, dort hindurchzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1987 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Mülleimer mit Krähenschutz ausrüsten
Antrag vom 11.11.2025, OF 664/8 Betreff: Mülleimer mit Krähenschutz ausrüsten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Mülleimer auf folgenden Spielplätzen mit Krähenschutz ausrüsten -Spielplatz vor dem Haus Weißkirchner Weg 41 auf der Wiese über der Tiefgarage -Spielplatz ggü. Dem Kinderzentrum Gerhart-Hauptmann-Ring 27 -Spielplatz am Weg zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 23d Kinderzentrum GHR -Spielplatz ggü. GHR 228 -kleiner Spielplatz vor GHR 262 -Spielplatz vor GHR 274 und 276 -Spielplatz Thomas-Mann-Str. (vor Haus GHR 107-109) Begründung: Begründung: Diese Spielplätze werden durch die Krähen völlig vermüllt. Dies ist sowohl den Eltern und insbesondere den Kindern nicht zuzumuten. Unabhängig hiervon muss auch der gesundheitliche Aspekt durch anlocken von Mäusen und Ratten berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass a) der Antragsteller die Vorlage zurückgezogen hat und b) sich der zuständige Stadtbezirksvorsteher bereit erklärt hat, im Sinne der Vorlage tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenenscheidung und Freigabe von Planungsmitteln, aktualisierte Kostenschätzung, Terminplanung und NutzenKostenUntersuchung für den Lückenschluss der U 4
Antrag vom 02.02.2025, OF 1083/2 Betreff: Stadtbahnstrecke D, Teilabschnitt 2, Verlängerung U 4 Bockenheimer Warte - Ginnheim hier: Variantenenscheidung und Freigabe von Planungsmitteln, aktualisierte Kostenschätzung, Terminplanung und Nutzen-Kosten-Untersuchung für den Lückenschluss der U 4 Die Stadtverodnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1.) Die Kostenschätzung mindestens auf den Stand heute zu aktualisieren. 2.) Die Nutzen-Kosten-Untersuchung mindestens zwischen der Variante 3i und der modifizierten Variante 1d vor einer Auswahlentscheidung vorzulegen. 3.) Eine realistische, auf den Erfahrungen mit dem U-Bahn-Tunnel unter dem Europaviertel beruhende Terminplanung ist vorzulegen, bevor eine Auswahlentscheidung getroffen wird. 4.) Eine genaue Bedarfsanalyse für eine U-Bahn-Station auf dem Campusgelände und eine an die erhobenen Zahlen angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung NKU vor der Festlegung auf die Variante 3i sind vor zu legen. 5.) Bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung muss gewährleistet sein, dass die "Standardisierte Bewertung 2016plus" in der Fassung von 2022 angewandt wird, in der die Bepreisung von 1 to CO2 mit 670 Euro statt wie im Handbuch von 2015 mit 145 Euro angesetzt wird. Begründung: Die Planungen für den "Lückenschluss der U-4 haben zu einer Auswahl unter verschiedenen Varianten geführt, die auf längst überholten Kostenangaben beruht. So findet sich in der Magistratsvorlage M 16 unter D.Kosten folgende Ausführung: "Nach erster grober Kostenschätzung ergeben sich derzeit für Variante 3i Gesamtkosten von 404 Mio. EUR netto von denen rund 25 % auf die VGF und rund 75 % auf den städtischen Kostenanteil entfallen. Eine erste qualifizierte Kostenschätzung inklusive einer Konkretisierung des Kostenteilungsschlüssels können erst mit Fertigstellung der Vorplanung erstellt werden. Darüber hinaus können die aktuellen extremen Preisentwicklungen derzeit nicht valide berücksichtigt werden." Dies ist eindeutig falsch. Die Angaben zu Kosten und zur Finanzierung in der Bewertungsmatrix sind komplett unrealistisch. Auch wenn dies bei politisch gewollten Großprojekten so üblich ist, haben Stadtverordnete und Steuerzahler dennoch ein Anrecht auf eine realistische Darstellung, um über eine verantwortliche Verwendung von knappen Steuermitteln zu entscheiden. Die Kosten für den 2,2 Kilometer langen Tunnel der Variante 3i werden in der Machbarkeitsstudie mit 404 Millionen Euro angegeben. Nach Aussage des Magistrats kostete demgegenüber der Bau der circa 2 x 850 Meter langen Tunnelstrecke für die U-5 vom Platz der Republik zur Europaallee inklusive Tiefstation sowie Notausgang bereits rund 422 Millionen Euro. Der lange Tunnel über den Uni Campus Westend würde nach jetzigem Stand also bei gleicher Bauweise wie der tunel im Europaviertel,mindestens 1,1 Milliarden Euro kosten. Bei einer um 1,5 Kilometer längeren Strecke , wie bei einer modifizierten Variante 1d, also Mehrkosten von mindestens 450 Millionen Euro Nach dem beschlossenen Nahverkehrsplan, verursachen. Der OBR fordert realistische Angaben zu den zu erwartenden Kosten! Auch eine angepasste Nutzen-/Kostenuntersuchung (NKU) soll nach den Plänen des Magistrats erst dann beauftragt werden, wenn die Stadtverordneten dem Projekt zugestimmt haben und das Planfeststellungsverfahren in die Wege geleitet wird. Das ist eine falsche Vorgehensweise Eine Beschlußfassung über die für den Bau vorgesehene Variante muss sich an der Kosten/ Nutzen Analyse orientieren. Anlage:Frage Nr.: 2703 Stadtbahnstrecke U5 32. Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2024 Anlage 1 (ca. 31 KB) Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Der Vorlage M 16 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1083/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE (Herr Gutmann), Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 GRÜNE zu 2. 5 GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) bei Abwesenheit 1 GRÜNE und 1 FDP
Fehlende Haltverbotsschilder Niedernhausener Straße anbringen
Antrag vom 02.02.2025, OF 1523/1 Betreff: Fehlende Haltverbotsschilder Niedernhausener Straße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die fehlenden Haltverbotsschilder aus Schwalbacher Straße, Waldemser Straße sowie Altenhainer Straße kommend und links in die Niedernhausener Straße einbiegend, noch aufstellen zu lassen. Begründung: Wenn man aus der Schwalbacher Straße, Waldemser Straße oder Altenhainer Straße kommt und links in die Niedernhausener Straße einbiegt, gibt es noch keine sichtbaren Haltverbotsschilder, weshalb in diesen Abschnitten weiterhin in großer Zahl "in zweiter Reihe" geparkt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1523/1 wird Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und Die Partei gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6447 entstanden aus Vorlage: OF 510/8 vom 06.01.2025 Betreff: Schulwegstermin für den Hort Die Gaukler Vorgang: OM 4913/23 OBR 8; ST 870/24 Nachdem der Hort Die Gaukler nunmehr in die Schulwegplanung aufgenommen wurde (vgl. auch ST 870 vom 06.05.2024), wird der Magistrat aufgefordert, einen Schulwegstermin unter Beteiligung der notwendigen Fachämter und des Ortsbeirats 8 zu koordinieren und alle notwendigen Maßnahmen für eine Schulwegsicherung zu besprechen und kurzfristig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und dem Ortsbeirat vor der Umsetzung zu berichten: - Ausweitung der Tempo-30-Zone, die derzeit an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg in Fahrtrichtung Ortskern beginnt bzw. in Fahrtrichtung Schilasmühle endet, auf den gesamten Oberurseler Weg (d.h. bis zum Wendekreis); - Einrichtung jeweils eines Zebrastreifens in der Straße Alt-Niederursel und der Spielsgasse, da eine sichere Überquerung der beiden Straßen derzeit nicht möglich ist; sollten die Zebrastreifen nicht StVO-konform sein, wird um Mitteilung gebeten, an welcher Stelle die Kinder die Straßen überqueren sollen und welche Hilfsmittel durch den Magistrat zur Verfügung gestellt werden; - Sicherstellung einer ausreichenden Beleuchtung zwischen der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg und der Schilasmühle auf der Seite, auf der die Kinder laufen. Begründung: Bereits im Januar 2023 hat der Hort Die Gaukler - Hort an der Mühle im Oberurseler Weg 11 den Betrieb aufgenommen. Nach der Schule laufen die Hortkinder von der Heinrich-Kromer-Schule und der Erich-Kästner-Schule in die Straße Alt-Niederursel und über die Spielsgasse und den Oberurseler Weg zum Hort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4913 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 870 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 976 Beratung im Ortsbeirat: 8
Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6606 entstanden aus Vorlage: OF 526/8 vom 03.02.2025 Betreff: Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, den Weg in der Verlängerung des Krautgartenweges zwischen dem Bahnübergang "Krautgartenweg" und der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu beleuchten. Dabei wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Vermeidung von Umweltbelastungen (Lichtemission, Energie) eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern möglich ist. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr und für Fußgänger zwischen dem Mertonviertel, der Wiesenau (inklusive U-Bahn-Station) und Alt-Niederursel. Derzeit ist der Weg in den Abendstunden sehr dunkel und wird von Fußgängern und Fahrradfahrern nur sehr ungern und mit einem äußerst unguten Gefühl genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1079 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 entstanden aus Vorlage: OF 1515/1 vom 02.02.2025 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße - Planung priorisieren Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22; OM 3934/23 OBR 1; ST 1898/24 Der Magistrat schreibt in der Stellungnahme vom 28.10.2024, ST 1898, dass nicht abzusehen ist, wann eine abgestimmte Planung finalisiert werden kann. Der Ortsbeirat bedankt sich für die Erklärungen in der Stellungnahme und fordert den Magistrat auf, die Planungen zu priorisieren, damit sie zügig (im Jahr 2025 ) finalisiert und dem Ortsbeirat vorgestellt werden können. Begründung: Es wird auf die Begründung aus der Anregung an den Magistrat, OM 3934, verwiesen: "Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 842
Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6448 entstanden aus Vorlage: OF 511/8 vom 06.01.2025 Betreff: Umbau/Abriss des Geschäftshauses Praunheimer Weg 1 Der rechtsverbindliche Bebauungsplan NW 103c Nr. 1 Ä aus dem Jahr 2011 setzt für den zentralen Geschäftsbereich von Alt-Niederursel als Ziel, die vorhandene Bebauungs- und Nutzungsstruktur als Mischgebiet zu sichern und Trading-Down-Effekten entgegenzuwirken. Insbesondere sollen Einzelhandel und Dienstleistungen, meist in den Erdgeschossen untergebracht, in ihrem Bestand gesichert und Angebotsergänzungen erreicht werden. Während die Leerstandsquote noch immer hoch ist, sind vereinzelt auch positive Effekte eingetreten, wie etwa die erfolgreiche Ansiedlung eines Textildiscounters. Ein wesentlicher Mittelpunkt, und zwar für den ganzen Stadtteil, ist dabei die Gaststätte mit Biergarten im Praunheimer Weg 1. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt mit bezahlbaren Preisen für jedermann. Insbesondere nach und für Vereinstreffen ist das Lokal unverzichtbar. Wie zu vernehmen ist, hat der Eigentümer möglicherweise Pläne, das Gebäude einer Kernsanierung zu unterziehen oder durch einen Neubau zu ersetzen. Mit dem aktuellen Betreiber der Gaststätte ist auf Vermittlung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH eine Verlängerung des Mietverhältnisses nur noch bis November 2025 vereinbart. Besonders beliebt und schützenswert ist der Biergarten der Gaststätte, in dem drei schöne Kastanien im Sommer Schatten spenden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. den Ortsbeirat unverzüglich zu informieren, wenn ihm Planungen oder Bauvoranfragen für das Grundstück Praunheimer Weg 1 vorliegen, und den Bauherrn zu bitten, aufgrund der zentral-markanten Lage der Liegenschaft die Planung dem Ortsbeirat vorzustellen; 2. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage einer gastronomischen Nutzung im Erdgeschoss Praunheimer Weg 1 unter Einbeziehung des Gartens wie bisher zu erteilen; 3. der Bauherrschaft im Rahmen des ggf. kommenden Baugenehmigungsverfahrens die Auflage zu erteilen, die drei Kastanien im derzeitigen Biergarten als schützenswert zu erhalten und für eine hinreichende Sicherung der Bäume und ihres Wurzelwerkes auch während der möglichen Bauphase zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 651 Aktenzeichen: 63-0
Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6360 entstanden aus Vorlage: OF 1502/1 vom 05.01.2025 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, auf der Mainzer Landstraße stadteinwärts hinter der Lichtsignalanlage vor der Ackermannstraße das Befahren und Beparken des Gehwegs mittels Poller zu unterbinden, wenn möglich sollen Fahrradbügel installiert werden. Begründung: Da an dieser Stelle ordnungswidrig geparkt wird und dadurch Fußgänger behindert und gefährdet werden sowie die Mindestgehwegbreite dabei deutlich unterschritten wird, ist dieser Bereich mittels Stahlabweiser abzusichern. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 777 Beratung im Ortsbeirat: 1
EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6358 entstanden aus Vorlage: OF 1499/1 vom 10.12.2024 Betreff: EM-Ampelmännchen im Gallus einsetzen Der Magistrat wird gebeten , die Fußball-EM-Ampelmännchen-Schablonen der Lichtsignalanlage (LSA) der Fußgängerquerungen am Hauptbahnhof nachhaltig wiederzuverwenden und in der LSA an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus einzusetzen. Begründung: Die am Frankfurter Hauptbahnhof eingesetzten Fußball-Ampelmännchen haben während der EM in Frankfurt internationale Beachtung erfahren. Es wäre schade, diese nicht nachhaltig wieder zu verwenden. Besonders gut passen die Fußball-Ampelmännchen an die Kreuzung Mainzer Landstraße/Schwalbacher Straße im Gallus. Die Schwalbacher Straße verbindet den Lotte-Sprecht-Park im Norden mit dem Bolzplatz im Galluspark im Süden. Der nach Lotte Sprecht genannte Park erinnert an eine Frankfurter Fußballpionierin aus dem Gallus, die 1930 den ersten deutschen Frauenfußballverein gründete. Der Bolzplatz im Galluspark sicherte erstmals in Frankfurt das Recht für Kinder und Jugendliche, dort zu spielen und sich austoben zu dürfen, ohne dass dagegen gerichtlich vorgegangen werden kann. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 937 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6348 entstanden aus Vorlage: OF 1484/1 vom 10.12.2024 Betreff: Sitzgelegenheiten vor dem Konsumraum in der Niddastraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 mehrere vorübergehende Sitzgelegenheiten in Form sogenannter "Sitzpilze" aufstellen zu lassen, damit sich Menschen dort regengeschützt aufhalten und auf Einlass warten können und nicht in unwürdiger Weise auf dem Boden sitzen müssen. Begründung: Jeden Tag halten sich viele Menschen vor dem Konsumraum der Integrativen Drogenhilfe in der Niddastraße 49 auf. Dort fehlen seit Jahren Sitzgelegenheiten, weshalb die Menschen auf dem Gehweg vor der Einrichtung sitzen oder liegen müssen, bis sie eingelassen werden können. Der Wunsch nach Sitzgelegenheiten wird von den Konsumierenden wie auch von Einrichtungen geäußert. Sitzgelegenheiten entschärfen nicht nur die teils unwürdigen Aufenthaltsbedingungen vor der Einrichtung, sondern tragen auch zu mehr Sauberkeit und Ordnung und somit zu mehr Akzeptanz bei. Sitzpilze haben sich bereits in Frankfurt und an anderen Stellen bewährt, zum Beispiel an den temporären Haltestellen des Busersatzverkehrs der Bahn. Foto: privat, Beispiel Sitzpilze in Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 1
Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring NiederEschbach
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 entstanden aus Vorlage: OF 347/15 vom 29.01.2025 Betreff: Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring Nieder-Eschbach Vorgang: OM 3041/22 OBR 15; ST 3/25 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme ST 3 angekündigte finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung auch dem ehrenamtlichen Engagement des Vereinsrings Nieder-Eschbach zugutekommt. Begründung: Mit der Vorlage OM 3041 hat der Ortsbeirat 15 den Magistrat aufgefordert, Kontakt mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH aufzunehmen, um die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Nieder-Eschbach weiterhin ehrenamtlich zu ermöglichen. Nach über zweijähriger Bearbeitungszeit hat der Magistrat hierzu mit der Stellungnahme ST 3 im Januar 2025 Stellung genommen. Hierbei wurde begründet, warum eine Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung im Ehrenamt nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus schreibt der Magistrat in der Stellungnahme: "Um diesen geänderten technischen, normativen und haftungsrelevanten Aspekten unter Berücksichtigung aller Beteiligten in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können, hatte das Wirtschaftsdezernat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und der Mainova das Projekt Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen für die Gewerbevereine ins Leben gerufen, bei dem die Gewerbevereine und Interessensgemeinschaften, die die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteil- und Einkaufsstraßen ermöglichen und organisieren, finanziell unterstützt werden. Die Initiative des Wirtschaftsdezernates wird auch 2024 fortgesetzt." Da das Engagement der Wirtschaftsförderung bereits bekannt war, hat der Vereinsring Nieder-Eschbach im Dezember 2024 einen Antrag bzgl. der Bezuschussung der Kosten gestellt. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 hat das Wirtschaftsdezernat die Bezuschussung abgelehnt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass kein Bezug zum Gewerbe im Stadtteil Nieder-Eschbach aufgezeigt werden kann. Die in der Stellungnahme ST 3 gemachten Ausführungen sind damit vollkommen am Thema vorbei und behandeln nicht die Anregung des Ortsbeirats. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Begünstigung von Gewerbevereinen mit kommerziellen Interesse gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement vieler Vereinsmitglieder nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 860 Aktenzeichen: 92-0
Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 08.12.2024 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen Der Magistrat wird gebeten, eine Überprüfung der Ampelschaltung der Fußgängerampel auf Höhe der Mainzer Landstraße 533 vorzunehmen. Die Fußgängerampel wird von Schüler*innen auf dem Schulweg genutzt, die aktuell oft bei roter Signalschaltung die Straßenseite wechseln, da die Wartezeit zu lange ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 784 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32-1
Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6299 entstanden aus Vorlage: OF 1136/6 vom 12.12.2024 Betreff: Realisierung eines Kinder- und Familienzentrums (KiFaZ) im Stadtteil Nied Der Magistrat wird gebeten, mit der Planung und anschließenden Umsetzung für ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) für den Stadtteil Nied zu beginnen. Die Sozialstruktur des Stadtteils Nied und dessen Ranking im Benachteiligungsindex zeigen eindeutigen Handlungsbedarf auf: - Der Stadtteil Nied ist einer von 13 Stadtteilen der zweithöchsten Kategorie bzgl. der Haushaltsgröße, es gibt nur einen mit der höchsten Kategorie. - Die Wohnfläche pro Person ist mit rund 32 Quadratmetern die drittniedrigste in Frankfurt! - Nied hat rund 67 Prozent Menschen mit Migrationshintergrund, die im Stadtteil leben. - Drei von vier Kindern haben einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. - Es gibt über 500 Alleinerziehende im Stadtteil. - Fast jede fünfte Person bezieht bedarfsorientierte Sozialleistungen. Mögliche Standorte wären die zukünftige IGS 15 an der Mainzer Landstraße 701 oder durch Erweiterung der Räumlichkeiten der SAALBAU Nied in der Heinrich-Stahl-Straße 3. Zusätzlich sollte es eine Dependance an dem zu realisierenden Kinderzentrum Georgshof an der Oeserstraße geben. Begründung: Siehe Tenor und unten stehende Karte des Benachteiligungsindex der Stadt Frankfurt am Main. Quelle: https://arcg.is/1WDmzC0 (Analyse der Sozialstruktur Frankfurt am Mains) Die Größe der Symbole gibt die Größe des Haushaltsgrößen-Index wieder, während die Farbe der Symbole die Sozialstruktur nach dem Benachteiligungsindex darstellt. Mit dieser Grafik wird insgesamt nochmal verdeutlicht, dass die einkommensstarken Haushalte nahe der Innenstadt meist kleine Haushalte sind, während sich einkommensstarke und große Haushalte überwiegend am Stadtrand befinden. Stadtteile, in denen sich überwiegend einkommensschwache Haushalte befinden, weisen überwiegend große Haushalte auf. Die wenigen Ausnahmen befinden sich, wie auch bei den einkommensstarken Haushalten, nahe der Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigeben
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6259 entstanden aus Vorlage: OF 1460/1 vom 12.11.2024 Betreff: Durchstich Homburger Damm für den Fußverkehr kurzfristig freigeben Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Durchstich des Homburger Damms zwischen der Frankenallee 281 und 327 unverzüglich für den Fußverkehr freizugeben. Dazu werden die Schaffung eines provisorischen Wegebelags und die Installation einer temporären Beleuchtung im Durchstich angeregt. Bei allen weiteren Planungs- und Bauarbeiten soll diese vorläufige Fußwegeführung berücksichtigt werden, um eine durchgehende und sichere Querungsmöglichkeit auch während der noch folgenden Bauabschnitte zu gewährleisten. Begründung: Der Durchstich des Homburger Damms ist baulich bereits weitgehend fertiggestellt. Aus sicherheitstechnischer Sicht spricht nichts dagegen, ihn für zu Fuß Gehende kurzfristig freizugeben. Seit Jahren warten Anwohnende auf eine durchgehende Querungsmöglichkeit auf der Frankenallee, die Griesheim und das Gallus verbindet. Die Sperrung des Durchstichs, trotz seiner weitgehenden Fertigstellung, stößt daher auf großes Unverständnis in der Bevölkerung. Die Menschen im Gallus bringen ihre Enttäuschung und ihr Unverständnis wiederholt zum Ausdruck, da die Sperrung für viele symbolisch für die oft als bürokratisch und langsam empfundene Verwaltung steht. Eine vorzeitige Freigabe würde nicht nur die Mobilität im Gallus verbessern, sondern auch das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der lokalen Verwaltung stärken und so der Politikverdrossenheit entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 537
Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6261 entstanden aus Vorlage: OF 1463/1 vom 12.11.2024 Betreff: Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro, dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstand und deren Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß, teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den Pkw-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 825 Beratung im Ortsbeirat: 1
Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6260 entstanden aus Vorlage: OF 1462/1 vom 07.11.2024 Betreff: Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Wartezeit für Fußgänger an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße deutlich zu reduzieren. Begründung: Die vorbezeichnete Ampelschaltung ist insofern sehr fußgängerunfreundlich, als die Wartezeit nach Grünanforderung viel zu lang ist. Dies führt dazu, dass ungeduldige Fußgänger bei Rot die Mainzer Landstraße überqueren, etwa um eine Straßenbahn zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 533
Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6257 entstanden aus Vorlage: OF 1458/1 vom 08.10.2024 Betreff: Fahrradaufstellfläche und zusätzliche Ampel für Radfahrende ins Gutleut Linksabbiegende Radfahrende aus Richtung Friedensbrücke in die Gutleutstraße Richtung Westen können sich an der Kreuzung Baseler Straße/Gutleutstraße nur schlecht einordnen. Wegen der vielen Kfz-Spuren und den zur Abgrenzung des Radwegs angebrachten Fahrbahntrennern können Radfahrende nicht der Verkehrsführung der Pkws folgen. Es bleibt nur die Möglichkeit eines indirekten Abbiegens an der Kreuzung mit der Gutleutstraße. Dort existiert jedoch keine Aufstellfläche für Fahrräder und die Ampel für Pkws ist nicht einsehbar, da sie sich hinter den Radfahrenden befindet. Die Fußgängerampel zeigt zudem nur bei Bedarf grün und gilt nur für einen Teil der Strecke über die Kreuzung. Radfahrende fahren daher "intuitiv" mit den Pkw, wenn diese bei Grün anfahren. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, 1. an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße eine Aufstellfläche für Radfahrende von der Friedensbrücke kommend in Richtung Gutleutstraße und Hafenstraße markieren zu lassen, sodass die Lichtsignalanlage (LSA) von Radfahrenden eingesehen werden kann; 2. zudem eine zusätzliche LSA im Aufstellbereich der Radfahrenden in Richtung Westen nachrüsten zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 501
Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6253 entstanden aus Vorlage: OF 1454/1 vom 08.10.2024 Betreff: Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren Der Magistrat wird gebeten, den Rechtsabbieger im Bahnhofsviertel von der Mainzer Landstraße in Richtung Francois-Mitterrand-Platz stillzulegen, um die Abbiegeunfälle zwischen Pkws und Radfahrenden zuverlässig zu verhindern. Die Verkehrsführung rund um den Platz kann durch Änderung der Einbahnstraßenrichtung im östlichen Bereich und Stilllegung der Fahrbahn im westlichen Bereich für den Individualverkehr optimiert werden. Begründung: Jedes Jahr werden Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Alte Oper durch unachtsame, abbiegende Pkw-Fahrende, Taxen und Lkws gefährdet oder gar verletzt. Die Unfallstatistik weist trotz Maßnahmen wie einem Poller zwischen Pkw-Fahrspur und Radschutzstreifen weiterhin Unfälle auf. Der Magistrat soll daher im Zuge der Überarbeitung der Mobilitätsplanung im Bahnhofsviertel diese Unfallstelle gezielt betrachten und entschärfen. Ein geeignetes Mittel ist der Entfall es Rechtsabbiegers aus der Mainzer Landstraße. Grafik: Magistratsbericht B205/2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 535
Poller in der Münchener Straße entfernen
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6245 entstanden aus Vorlage: OF 1410/1 vom 13.10.2024 Betreff: Poller in der Münchener Straße entfernen Der Magistrat wird gebeten, die grauen Poller im Bereich Münchener Straße/Ecke Elbestraße entfernen zu lassen. Bild: privat Begründung: Wie auf dem Bild zu sehen, wurden vor die grauen Poller noch rot-weiße Poller gesetzt. Somit haben die grauen Poller ihren Zweck verloren und können entfernt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 292 Aktenzeichen: 66-0
Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen
Anregung vom 03.12.2024, OA 516 entstanden aus Vorlage: OF 1436/1 vom 24.10.2024 Betreff: Pflanzen statt ödem Hotspot: Karlsplatz entsiegeln und begrünen Vorgang: OM 1827/22 OBR 1; ST 1753/22; M 136/24 Die Planungen zur Erneuerung und Umgestaltung des Karlsplatzes und der Karlstraße ziehen sich nun bereits über Jahrzehnte. Konkret wurden die Planungen zuletzt ab dem Jahr 2022. Der Ortsbeirat hat dazu Planungsvorschläge unterbreitet und Wünsche geäußert, wie z. B. in der Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827: "1. Teilflächen rund um das neue Trafogebäude sollen entsiegelt bleiben und begrünt werden. Es ist darauf zu achten, dass einerseits insekten- und vogelfreundliche Pflanzen gewählt werden sowie die Anordnung der Bepflanzung so vorzusehen ist, dass keine Drogenverstecke entstehen können, z. B. durch Staudenbeete, Einzelgehölze etc., und andererseits möglichst eine wassergebundene Decke vorzusehen, die eine Versickerung der Niederschläge vor Ort ermöglichen und die Kosten senken würde." Der Magistrat hat in der Stellungnahme vom 08.08.2022, ST 1753, alle Maßnahmen zur Entsiegelung abgelehnt. Außerdem beabsichtigt der Magistrat, die derzeit noch existierenden Grünflächen auszurotten und zu versiegeln mit der Begründung, dass so keine Drogenverstecke auf dem Karlsplatz mehr möglich seien. Der Magistrat negiert damit jedoch die Tatsache, dass Drogen dann - wie so oft in Frankfurt - in umliegenden Hauseingängen, hinter Abdeckungen, in Blumenkübeln oder unter sonstigen Gegenständen versteckt werden. Die Erschaffung einer hundertprozentig versiegelten Platzfläche verhindert den Drogenkonsum und -verkauf jedenfalls nicht. Der Magistrat fördert mit der aktuellen versiegelten Planung jedoch Überschwemmungen, da der Starkregen nicht versickern kann. Die sommerliche Hitze nimmt weiter zu, die Aufenthaltsqualität nimmt im gleichen Maße ab. Der Platz soll also so gestaltet werden wie jene Plätze, die der Magistrat gerade aufwendig entsiegelt, weil sie nicht funktionieren und nicht mehr zeitgerecht sind. Unweit des Karlsplatzes ist ein weiteres Negativbeispiel zu besichtigen: der François-Mitterrand-Platz. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Leitlinien zur klimaangepassten Stadtplatzgestaltung konsequent anzuwenden; 2. die Forderungen des Ortsbeirats 1 ernst zu nehmen und nicht zu ignorieren; 3. die Planungen zügig anzupassen und die Umsetzung schnell auf den Weg zu bringen. Beispielbild: Paul-Arnsberg-Platz, Stadt Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1827 Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2022, ST 1753 Vortrag des Magistrats vom 11.10.2024, M 136 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 707 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 21.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 516 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5616, 32. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 21.01.2025
Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6227 entstanden aus Vorlage: OF 1014/2 vom 16.10.2024 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke gewährleisten zu können. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 773 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Griesheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Elektronstraße/Ecke Froschhäuser Straße
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6160 entstanden aus Vorlage: OF 1114/6 vom 05.11.2024 Betreff: Griesheim: Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Elektronstraße/Ecke Froschhäuser Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel an der Elektronstraße gegenüber der Einfahrt zur Froschhäuser Straße gemäß unten stehendem Lageplan, erstellt von den Anwohnern, zeitnah anzubringen. Begründung: Anwohner haben den Ortsbeirat auf die gefährliche Situation in diesem Bereich aufmerksam gemacht, da es in den vergangenen Monaten und Jahren vermehrt zu Unfällen und gefährlichen Situationen kam, weil die Sicht auf die einmündende Elektronstraße stark eingeschränkt ist. Besonders zu Stoßzeiten stellt dies eine erhebliche Gefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar - sowohl für Autofahrer als auch für Fußgänger und Radfahrer. Zum Glück ist es bis jetzt noch zu keinem schweren Unfall gekommen, aber die Situation würde sich immer stärker verschärfen. Aus diesen Gründen fordern die Anwohner und der Ortsbeirat die Installation eines Verkehrsspiegels an dieser Kreuzung. Ein solcher Spiegel würde die Übersichtlichkeit nach links und rechts erheblich verbessern und damit zu einer deutlichen Reduzierung der Unfallgefahr beitragen. Diese Maßnahme wäre eine schnelle, kostengünstige und wirksame Lösung, um die Sicherheit an dieser Stelle deutlich zu erhöhen. Der Wunsch auf die Einrichtung eines Verkehrsspiegels wurde bereits von 32 Anwohnern, die täglich mit der Situation konfrontiert werden, dem Ortsbeirat schriftlich übergeben. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 620 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66-0
Ausreichende Straßen- und Gehwegbeleuchtung in der Hufnagelstraße gewährleisten
Antrag vom 17.11.2024, OF 1461/1 Betreff: Ausreichende Straßen- und Gehwegbeleuchtung in der Hufnagelstraße gewährleisten Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert eine auskömmliche Beleuchtung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrzeuge in der Hufnagelstraße sicherzustellen. Die Inbetriebnahme der neu installierten Straßenlampen ist vorzunehmen. Begründung: Gerade in der dunklen Jahreszeit ist eine auskömmliche Beleuchtung wichtig. Für Anwohner und Besucher der Hufnagelstraße ist diese jedoch aktuell nicht gegeben. Es wurden vor längerer Zeit neue Straßenlampen in der Hufnagelstraße installiert, welche nicht in Betrieb genommen wurden. Die alten Straßenlampen blieben dabei zusätzlich erhalten, geben jedoch ein nur sehr gedimmtes und nicht ausreichendes Licht ab. Für Anwohner und Besucher, die abends oder nachts durch die Straße gehen möchten oder in ihre Wohnung einkehren wollen, ist die aktuelle Beleuchtung nicht ausreichend. Die neuen Straßenlampen sind daher in Betrieb zu nehmen, auch um ein Begehen der Straße sicherer zu gestalten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 1461/1 wurde zurückgezogen.
Ideen
Keine Ideen gefunden.