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Meine Nachbarschaft: Mainzer Landstraße

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Vorlagen

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Selbstverteidigungskurs im Kindergarten „Frieden“ fördern

09.11.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2025, OF 1796/1 Betreff: Selbstverteidigungskurs im Kindergarten "Frieden" fördern Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgende Maßnahme über das Ortsbeiratsbudget zu unterstützen: Der evangelische Kindergarten Frieden (Krifteler Straße 89) möchte einen Selbstverteidigungskurs bei All Aacht für die Vorschulkinder anbieten. Eine Stunde für 12 Kinder kostet 115 Euro und soll einmal pro Woche stattfinden. Der Kurs soll für 4 Monate angeboten werden. Dies ergibt einen Finanzbedarf in Höhe von 1.840 Euro. Der Magistrat stellt diesen Betrag über das Ortsbeiratsbudget zur Verfügung. Begründung: Diese Maßnahme dient dazu, das Selbstvertrauen der Kinder zu stärken und sie für die alleinige Bewältigung des Schulweges fit zu machen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz

27.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7649 entstanden aus Vorlage: OF 1227/2 vom 12.10.2025 Betreff: Schließung der Filiale der Postbank auf dem Rohmerplatz Der Magistrat wird gebeten, 1. zur alsbald anstehenden Schließung der Filiale der Postbank am Rohmerplatz in Bockenheim sowie Postbankfilialschließungen in weiteren Frankfurter Stadtteilen im Hinblick auf den offenkundigen Verlust an niedrigschwelligem Zugang zu Finanzdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim und anderen betroffenen Frankfurter Stadtteilen gegenüber dem Unternehmen der Postbank bzw. Deutschen Bank kritisch Stellung zu nehmen; 2. zu prüfen und zu berichten, wie der Zugang zu Bankdienstleistungen für die Postbankkunden in Bockenheim künftig sichergestellt wird, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind. Begründung: Der Ortsbeirat ist insbesondere der Meinung, dass die Schließung der Postbank-Filiale am Rohmerplatz in Bockenheim und Filialen in anderen Frankfurter Stadtteilen für die Postbankkunden, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, nicht akzeptabel ist, zumal viele von den eben erwähnten Bürgerinnen und Bürgern die Postbank im Vertrauen auf deren ursprüngliche Verpflichtung, breiten Bevölkerungsschichten auch nach Privatisierung einen niederschwelligen Zugang zu Finanzdienstleistungen - u. a. durch ein flächendeckendes Filialnetz - zu ermöglichen, seinerzeit als Bank gewählt haben. Die Postbank hat bekanntlich ihren Bockenheimer Kunden die Schließung der Filiale am Rohmerplatz für das erste Quartal 2026 angekündigt. Künftig soll die Filiale an der Mainzer Landstraße 405 von den Bockenheimer Postbankkunden genutzt werden - fast vier Kilometer vom Rohmerplatz entfernt. Aus Sicht des Ortsbeirates, an den sich viele Bockenheimer Bürgerinnen und Bürger gewandt haben, sollte sich die Stadt Frankfurt im Hinblick auf die Daseinsfürsorge von Bankdienstleistungen für die Bevölkerungsschichten, die nur unzureichend digital angebunden und eingeschränkt in ihrer Mobilität sind, entsprechend des Beschlusses des Ortsbeirates einlassen. In den letzten Jahren wurden auch die Bockenheimer Filialen der Commerzbank und Deutschen Bank geschlossen. Besonders bitter erscheint dem Ortsbeirat nun der Rückzug der Postbank im Hinblick auf deren seinerzeitigen Funktion im Rahmen der öffentlichen Daseinsfürsorge. Die Postbank wurde im Jahr 1994 aus der Deutschen Bundespost ausgegliedert und privatisiert. Um den öffentlich-rechtlichen Charakter der Dienstleistungen in gewissem Maße beizubehalten, gab es seinerzeit Vorgaben, die sicherstellen sollten, dass die Postbank auch nach ihrer Privatisierung eine umfassende Grundversorgung mit Finanzdienstleistungen in Deutschland bereitstellt. Diese bezogen sich insbesondere auf eine flächendeckende Versorgung mit dem Ziel, allen Bürgerinnen und Bürgern - unabhängig vom Einkommen - den wohnortnahen Zugang zu Basisfinanzdienstleistungen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat zweifelt, ob die Postbank dieser ursprünglichen Verpflichtung durch die jüngsten Filialschließungen noch hinreichend nachkommt bzw. überhaupt nachkommen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten II

21.10.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7570 entstanden aus Vorlage: OF 1748/1 vom 30.09.2025 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten II Vorgang: OM 6341/25 OBR 1; ST 1099/25 In der Stellungnahme vom 07.07.2025, ST 1099, gab der Magistrat an, dass die Umsetzung der OM 6341 (Einrichtung von Längsparken in der Krifteler Straße) dann erfolgt, wenn die Bauarbeiten im Bereich der Krifteler Straße 2 abgeschlossen sind. Dies ist nun der Fall. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, die Planung der Einrichtung des Längsparkens schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Der Gehweg in der Krifteler Straße ist mit Kinderwagen und Rollstuhl schlecht nutzbar. Auf der anderen Seite kommen größere Fahrzeuge, bspw. Feuerwehrfahrzeuge, auf der Straße wegen der Enge durch das Querparken nur schwer voran. Die Planung zum Längsparken soll daher nun zügig umgesetzt werden. Die geforderten Maßnahmen wurden in der Schwalbacher Straße bereits vor Kurzem erfolgreich umgesetzt. Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6341 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1099

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 6

Kreisverkehr Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße

21.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.10.2025, OA 575 entstanden aus Vorlage: OF 1317/6 vom 17.09.2025 Betreff: Kreisverkehr Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob - unter Berücksichtigung der Zu- und Ausfahrt aus der Feuerwehrwache - im Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße ein Kreisverkehr anstelle der Ampelschaltungen eingerichtet werden kann. Ferner soll geprüft und darüber berichtet werden, wie mit dem Umbau der Straßenraum im Umfeld neu gestaltet werden kann. Begründung: Die Entwicklung der Straße: Der Nieder Kirchweg bekam seine aktuelle Gestalt in den 1960er-Jahren mit jeweils zwei Fahrstreifen in beide Richtungen und einem breiten Mittelstreifen, der Platz für eine Stadtbahntrasse lassen sollte. Aus dem Nieder Kirchweg wurde so eine Straße, die die Mainzer Landstraße im Querschnitt deutlich übertrifft. Die ausgebliebene Tram hat auf 250 Metern einen wertvollen Mittelstreifen mit Wiese und Bäumen hinterlassen, der auf diesem Abschnitt im Sommer eine deutliche Abkühlung bringt und weiterentwickelt werden sollte. Vor 20 Jahren wurde mittels Markierung der zweite Fahrstreifen zum Parkstreifen/Schutzstreifen und Radfahrweg. Dies hat sich als eine gute Entscheidung herausgestellt. Weniger positiv ist dagegen der dabei erfolgte Rückbau der Bushaltebuchten zu beurteilen. Der Nieder Kirchweg ist eine der Hauptverbindungsstraßen in Nied. Entsprechend ist die Verkehrs- und Lärmbeeinträchtigung für die Anwohner besonders hoch. Im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) des Programms "Sozialer Zusammenhalt" Frankfurt a. M. Nied werden Werte von über 65 dB am Tag erwähnt. Die Probleme durch die Kreuzung: Mit dem Kreuzungsbereich Nieder Kirchweg/Dürkheimer Straße ist aus heutiger Sicht eine völlig überdimensionierte Asphaltdecke mit weiten Wegen für Fußgänger geblieben. Die schnurgerade breite Straße wird - insbesondere nachts - zum Rasen genutzt. Busfahrgäste, die an der Haltestelle "Dürkheimer Straße" von der Buslinie 51 in die Buslinie 54 umsteigen, müssen (theoretisch) fünf Ampeln queren und eine Strecke von 140 Metern zurücklegen. In der Praxis laufen die Menschen - vom Kind bis zum Senioren mit Gehhilfe - jedoch meist ungeschützt kreuz und quer über die Straße und sparen sich so circa 100 Meter Weg. Dabei riskieren sie, von Kraftfahrern übersehen zu werden. Die Ampelanlage schaltet unzuverlässig. Immer wieder bleibt das Signal für Fußgänger rot, während die Phasen für Fahrer weiterschalten. Linksabbiegende Fahrzeugführer aus der Dürkheimer Straße übersehen oft den vom Halt ausfahrenden Linienbus. Gelegentlich kommt es vor, dass ein Abbieger aus der Dürkheimer Straße zu früh abbiegt und entgegen der Fahrtrichtung nach Griesheim fährt. Die weite Asphaltfläche heizt sich im Sommer extrem auf. Die Vorteile eines Kreisverkehrs: - Verkürzung der Strecken und Wartezeiten für Fußgänger und Busfahrgäste; - Verkehrsberuhigung durch Geschwindigkeitsverzögerung vor dem Kreisel; - Wegfall der Lichtsignalanlage und der laufenden Betriebskosten; - keine Standzeiten für Kraftfahrzeuge bei Rot; - neuer Raum für Aufenthalt, Carsharing, Parkplätze und Grün; - verbesserte Möglichkeiten, den Radfahrweg auszubauen; - die Abbiegespur in die Dürkheimer Straße (300 Quadratmeter, in der Anlage grün markiert) kann entsiegelt und dem Grünstreifen zugeschlagen werden, womit im Sommer mit entsprechender Baumbepflanzung die kühlende Wirkung erweitert werden kann; - die Straßenbeleuchtung ist zwar überdimensioniert, müsste aber bei einer Umgestaltung nicht umgeplant werden; - Fahrzeuge, insbesondere der Feuerwehr und des ÖPNV, können bei entsprechender Planung weiterhin kurvenfrei auf dem Nieder Kirchweg fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 29.10.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.12.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 575 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln

05.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1806/1 Betreff: Fragen zu aggressivem und organisiertem Betteln Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sieht der Magistrat Probleme in Verbindung mit aggressivem, bedrängendem, bandenmäßig organisiertem Betteln oder Täuschungsbettelei (Vortäuschen einer Notlage) im Ortsbezirk 1? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt, Stadtpolizei, Landespolizei und Bundespolizei seit dem 01.01.2022 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizeieinsätze bzw. ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022-2024 sowie 2025 bis dato erfasst, die den unter 1. genannten Phänomen des Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche sind derzeit bekannt und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z.B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an Hauptwache, Zeil und Konstabler Wache, Ampeln an Mainzer Landstraße, Platz der Republik und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z.B. Römer/Paulskirche)? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige, Aufklärung, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung an Hilfsorganisationen, Vermittlung von Job-Angeboten und Qualifizierungsmaßnahmen, niedrigschwellige Hilfen) werden eingebunden? 6. Erfolgt diesbezüglich eine Zusammenarbeit zwischen Ordnungsamt, Polizei, Sozialamt und Jugendamt und wenn ja, in welcher Form? 7. Sind städtebauliche (z.B. Beleuchtung, Sichtachsen zur sozialen Kontrolle, bessere Belebung, Entschärfung von Nischen) oder organisatorische Anpassungen geplant? 8. Werden offizielle Spendenstellen besser beworben, um direkte Bargeldvergabe an Straßenakteure zu minimieren? 9. Ist es geplant, die Gefahrenabwehrverordnung fortzuschreiben und wenn ja, in welcher Form (z.B. um besser gegen Schock-Betteln, Täuschung oder Nötigung im Straßenverkehr vorgehen zu können)? 10. Welche weiteren Maßnahmen plant der Magistrat? Begründung: Gemäß § 7 Abs. 3 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt ist aggressives, aufdringliches und bedrängendes Betteln, insbesondere in behindernder Form oder durch nachdrückliches oder hartnäckiges Ansprechen von Personen zum Zwecke der Bettelei sowie das Betteln von, mit oder mittels Minderjährigen verboten. Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Beim Betteln während Rotphasen wird die Fahrbahn häufig nicht rechtzeitig geräumt, während Fahrzeuge bereits anfahren, womit die Personen sich und andere gefährden. Deutschland verfügt über ein dichtes soziales Netz. Niemand darf nach § 1 SGB XII gezwungen sein, seinen Lebensunterhalt durch Betteln zu bestreiten. Freiwilliges Betteln bleibt zulässig, ist jedoch Ausdruck des Versagens sozialer Strukturen, nicht eines individuellen Versagens. Nicht zulässig sind Zwangsbettler (Ausbeutung) oder betrügerische Bettler (Täuschung). In letzteren Fällen handelt es sich oftmals um organisierte Gruppen, die Betroffene zum Betteln zwingen oder wirtschaftlich ausbeuten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Maßnahmen gegen aggressives und organisiertes Betteln

05.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2025, OF 1744/1 Betreff: Maßnahmen gegen aggressives und organisiertes Betteln Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche konkreten Maßnahmen haben Ordnungsamt und Stadtpolizei seit dem 01.01.2022 gegen aggressives, bedrängendes oder bandenmäßig organisiertes Betteln im Ortsbezirk 1 ergriffen? 2. In welchem Umfang wurden seitdem a) Kontrollen durchgeführt, b) Verwarnungen oder Bußgeldverfahren eingeleitet, c) Tatmittel eingezogen und d) Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen Verdachts der Ausbeutung oder Zwangsbettelei abgegeben? 3. Wie viele Polizei-Einsätze oder ordnungswidrige/strafbare Vorfälle wurden in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (sowie 2025 bis dato) erfasst, die dem Phänomen des aggressiven oder organisierten Bettelns zugeordnet werden? 4. Welche Schwerpunktbereiche oder Hotspots sind derzeit bekannt, und wie bewertet der Magistrat die Entwicklung der Lage (z.B. vor Ladengeschäften Mainzer Landstraße, Parkhäuser Goetheplatz und Dom/Römer, Fußgängerzonen an Hauptwache, Zeil und Konstabler Wache, Ampeln an Mainzer Landstraße, Platz der Republik und Große Gallusstraße, ÖPNV-Haltestellen wie z.B. Römer/Paulskirche)? 5. Welche sozialfachlichen Angebote (Streetwork, aufsuchende Beratung, Schutzwege für potenziell ausgebeutete Personen, insbesondere Minderjährige) werden im Einsatzkonzept systematisch eingebunden? Begründung: Aggressives oder organisiertes Betteln führt zu Belästigungen im öffentlichen Raum und kann zugleich das allgemeine Sicherheitsempfinden mindern. Es kann Ausdruck von Ausbeutung sein. Zur Bewertung der Situation und Prüfung möglicher weiterer Schritte werden aktuelle Informationen über Umfang, Entwicklung und Maßnahmenlage benötigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1744/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Haushalt 2026 - Etatanregung: Taubenabwehr Galluswarte

04.10.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2025, OF 1747/1 Betreff: Haushalt 2026 - Etatanregung: Taubenabwehr Galluswarte Der Ortsbeirat möge folgende Etatanregung an die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Im Haushalt 2026 Euro werden 500.000 Euro eingestellt, um ein Taubenabwehrgitter unter der Eisenbahnbrücke an der Galluswarte am Ausgang Frankenallee anzubringen. Begründung: Die Unterführung an der Frankenallee / Galluswarte ist seit Jahren durch Taubenkot verschmutzt. Das Problem ist vom Ortsbeirat mehrfach in Anträgen angesprochen worden, Lösungsansätze wurden erarbeitet, jedoch nicht umgesetzt bzw. abgelehnt. Der zeitweise aufgestellte Taubencontainer hat nicht funktioniert, so dass dieser wieder abgebaut wurde. Weiterhin findet eine tägliche extreme Verunreinigung durch Taubenkot statt. Menschen, die auf den Bus warten müssen immer befürchten, dass etwas von oben herabfällt. Die einzige dauerhafte Lösung ist das Anbringen eines Gitters unter der Brücke. Die Zwischenräume müssen verschlossen werden, so dass Tauben sich dort nicht mehr nieder lassen können. An der Unterführung Mainzer Landstraße / Galluswarte hat dies zu einer deutlichen Verbesserung geführt. Bei der Anbringung muss darauf geachtet werden, dass das Gitter die Unterseite der Brücke komplett verschließt und Tauben sich dort nicht verfangen können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 21.10.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 1747/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 1

Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße

02.09.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 02.09.2025, OA 566 entstanden aus Vorlage: OF 1697/1 vom 12.08.2025 Betreff: Tempo 30 bei der Baustelle auf der Mainzer Landstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Baustelleneinrichtung bei der Baustelle auf Höhe der Mainzer Landstraße 137 auf ihre Zulässigkeit und die Umsetzung vor Ort im Hinblick auf die verbleibende Gehwegbreite zu überprüfen; - entlang der Baustelle auf der Mainzer Landstraße folgerichtig die Höchstgeschwindigkeit stadteinwärts, mindestens auf Tempo 30, beschildern zu lassen. Begründung: Seit Monaten wird der Gehweg auf der Mainzer Landstraße auf Höhe der Hausnummer 137 aufgrund einer immer weiter expandierenden Baustelle eingeengt. Mehrere Beschwerden haben es nicht vermocht, dass eine ausreichende Gehwegbreite dauerhaft vorgehalten wird. Direkt nebenan brausen die Fahrzeuge mit Tempo 50 an den zu Fuß Gehenden vorbei. Weder zu den Gehwegnutzenden noch zu Radfahrenden können die Mindestabstände eingehalten werden. Mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl besteht kein Durchkommen. Zu Fuß Gehende müssen bei Entgegenkommenden auf die Straße treten. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 27.10.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 566 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6709, 39. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 27.10.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Lahnstraße begrünen

02.09.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7310 entstanden aus Vorlage: OF 1703/1 vom 16.08.2025 Betreff: Lahnstraße begrünen Vorgang: OM 2615/22 OBR 1; ST 2051/24 Der Ortsbeirat stimmt der seitens des Magistrats in der Stellungnahme vom 02.12.2024, ST 2051, vorgelegten Planung mit der Maßgabe zu, dass in der Lahnstraße auf dem Abschnitt zwischen Schwalbacher Straße und Krifteler Straße im Bereich der Parkbuchten Bäume oder ersatzweise Hochbeete bzw. Stauden gepflanzt werden. Hierfür könnte abschnittsweise ein Stellplatz entlang der beiden Parkbuchten zugunsten von Beeten entfallen, ähnlich wie in der Pariser Straße. Begründung: Der o. g. Abschnitt ist noch immer relativ karg und benötigt dringend eine Aufwertung in Form von Begrünung, um die Aufenthaltsqualität zu steigern sowie das Stadtklima zu verbessern. Bei Bedarf können Anwohner im Rahmen einer Baumpatenschaft unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2051

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen

16.08.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1696/1 Betreff: Markierungsknöpfe Mainzer Landstraße anbringen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, entlang der weißen Fahrbahnbegrenzungsmarkierung neben der ebenerdig verlaufenden Gleisanlage entlang der Mainzer Landstraße auf dem Abschnitt zwischen Platz der Republik und Krifteler Straße für beide Fahrtrichtungen überfahrbare Markierungsknöpfe mit weißem Reflektor anbringen zu lassen. Begründung: Bei in der Mitte der Fahrbahn verlaufenden Straßenbahngleisen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, insbesondere wenn Autofahrer unbeabsichtigt in den Gleisbereich einfahren, beim Linksabbiegen/Wenden die Gleise unzulässig überquert werden, Fußgänger oder Radfahrer schlecht zwischen Fahrbahn und Gleisbereich unterscheiden können, es bei Dunkelheit oder Regen zu schlechter Sicht kommt. In solchen Fällen können überfahrbare Reflektoren / Markierungsknöpfe die seitliche Abgrenzung des Gleisbereichs visuell und haptisch durch Lichtreflexion und leichte Vibration beim Überfahren unterstützen und die Aufmerksamkeit erhöhen, insbesondere bei Dunkelheit oder schlechter Witterung, indem sie das Überfahren erschweren oder bewusst machen, ohne den Straßenbahnverkehr zu behindern. Entlang dieses Abschnitts der Mainzer Landstraße ist es bereits mehrfach zu Unfällen gekommen. Daher kann diese Maßnahme einen wichtigen Beitrag leisten, um Unfälle möglichst zu vermeiden und besser auf die Gefahrensituation hin zu sensibilisieren. Quelle: Ultra Reflex GmbH Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1696/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der Republik

16.08.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2025, OF 1695/1 Betreff: Fester Blitzer Mainzer Landstraße/Platz der Republik Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Platz der Republik aus der nördlichen Mainzer Landstraße kommend in südlicher Fahrtrichtung einen festen, kombinierten Rotlicht-Geschwindigkeitsblitzer aufzustellen. Begründung: An dieser Stelle wird die erlaubte Geschwindigkeit häufig deutlich übertreten und ebenso bei Rot über die Ampel gefahren, was bereits zu schweren Unfällen geführt hat. Ein Raser, der erst Anfang Juli kurz nach dieser Kreuzung auf Höhe Ludwigstraße zwei E-Scooter-Fahrer totgefahren hat und bereits davor durch seine schnelle Fahrweise aufgefallen war, hätte nach dem Auslösen eines Blitzers seine Geschwindigkeit wahrscheinlich reduziert, sodass es womöglich nicht zu einem solch schweren Unfall gekommen wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1695/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, FDP und Linke gegen CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten

21.01.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6341 entstanden aus Vorlage: OF 1512/1 vom 21.01.2025 Betreff: Gehwege in der südlichen Krifteler Straße für Fußgänger frei halten Der Magistrat wird gebeten, die je nach Straßenabschnitt zwischen 1,40 Meter und 1,60 Meter schmalen Gehwege in der Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße durch geeignete Maßnahmen für Fußgänger frei zu halten. Hierzu sollen u. a. folgende Maßnahmen durchgeführt werden: 1. Einrichtung eines Längsparkbereichs auf der westlichen Straßenseite. Hierfür ist an der Kreuzung Lahnstraße/Krifteler Straße ein neues Schild zu installieren und vor der Einfahrt zum Parkhaus ein Schild auszutauschen. 2. Bestreifung des Abschnittes nach Einrichtung des Längsparkens durch die Verkehrspolizei für mehrere Wochen, um zu überprüfen, ob die Beschilderung ausreicht, um ordnungswidriges Parken zu verhindern. 3. Abpollerung des Gehweges entlang der Parkbuchten, bevorzugt mit Installation der Poller auf den Parkflächen, sollten trotz Einrichtung des Längsparkens weiterhin Teile des Gehweges zugestellt werden. Begründung: Anwohner beklagen sich, dass der Gehweg vor allem mit Kinderwagen und Rollstühlen nur eingeschränkt benutzt werden kann, da parkende Autos in den Gehwegbereich hereinragen. So werden Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Er soll daher erhalten bleiben. Anwohner sind zudem verwundert, dass in unmittelbarer Nähe zum Ordnungsamt dieser Zustand nicht durch die Stadt behoben wird. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1099 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern

03.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6260 entstanden aus Vorlage: OF 1462/1 vom 07.11.2024 Betreff: Ampelschaltung Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Wartezeit für Fußgänger an der Lichtsignalanlage Mainzer Landstraße/Ecke Wickerer Straße deutlich zu reduzieren. Begründung: Die vorbezeichnete Ampelschaltung ist insofern sehr fußgängerunfreundlich, als die Wartezeit nach Grünanforderung viel zu lang ist. Dies führt dazu, dass ungeduldige Fußgänger bei Rot die Mainzer Landstraße überqueren, etwa um eine Straßenbahn zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 533

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren

03.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6253 entstanden aus Vorlage: OF 1454/1 vom 08.10.2024 Betreff: Abbiegeunfälle am Francois-Mitterand-Platz reduzieren Der Magistrat wird gebeten, den Rechtsabbieger im Bahnhofsviertel von der Mainzer Landstraße in Richtung Francois-Mitterrand-Platz stillzulegen, um die Abbiegeunfälle zwischen Pkws und Radfahrenden zuverlässig zu verhindern. Die Verkehrsführung rund um den Platz kann durch Änderung der Einbahnstraßenrichtung im östlichen Bereich und Stilllegung der Fahrbahn im westlichen Bereich für den Individualverkehr optimiert werden. Begründung: Jedes Jahr werden Radfahrende entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Alte Oper durch unachtsame, abbiegende Pkw-Fahrende, Taxen und Lkws gefährdet oder gar verletzt. Die Unfallstatistik weist trotz Maßnahmen wie einem Poller zwischen Pkw-Fahrspur und Radschutzstreifen weiterhin Unfälle auf. Der Magistrat soll daher im Zuge der Überarbeitung der Mobilitätsplanung im Bahnhofsviertel diese Unfallstelle gezielt betrachten und entschärfen. Ein geeignetes Mittel ist der Entfall es Rechtsabbiegers aus der Mainzer Landstraße. Grafik: Magistratsbericht B205/2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 535

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 1

Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten

03.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6261 entstanden aus Vorlage: OF 1463/1 vom 12.11.2024 Betreff: Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen für eine sichere und zeitgemäße Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke zu gewährleisten. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit bereits bewährten, temporären Elementen gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro, dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich erst eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstand und deren Anbindung auch durch die inzwischen fahrradfreundliche Nebenstraße Robert-Mayer-Straße verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen auf der Brücke sind aber zu schmal, nicht durchgängig und nicht mehr zeitgemäß, teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel ist ein qualitativ hochwertiger und sicherer Lückenschluss für den Radverkehr, damit die Nord-Süd-Verbindung ihren vollen Nutzen entfalten kann und ein sicheres Befahren auch für Kinder möglich ist. Sowohl während der EUROBIKE-Messen als auch während einer Baustelle im Mai 2022 wurde die Emser Brücke zur Einbahnstraße oder komplett für den Kraftverkehr gesperrt. Beschwerden gab es im Ortsbeirat 1 deswegen keine, sodass davon ausgegangen werden kann, dass die Auswirkungen auf den Pkw-Verkehr gering sein werden. Fotos: Frankfurter Neue Presse Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 825 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten

02.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6227 entstanden aus Vorlage: OF 1014/2 vom 16.10.2024 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine sichere Fahrradinfrastruktur auf der gesamten Emser Brücke gewährleisten zu können. Um die Umsetzung zu beschleunigen, soll mit den bereits bewährten temporären Trennelementen, der Umwandlung von Fahrstreifen oder einer Einbahnstraßenregelung gearbeitet werden. Die Maßnahmen sollen bei einer gemeinsamen Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt, dem Radfahrbüro und dem Ortsbeirat 1 sowie dem Ortsbeirat 2 abgestimmt werden. Begründung: Die Emser Brücke ist eine wichtige Verbindungsachse, in deren Verlängerung kürzlich eine neue Querungsmöglichkeit an der Galluswarte/Mainzer Landstraße entstanden ist, deren Anbindung durch die inzwischen fahrradfreundliche Robert-Mayer-Straße ebenfalls verbessert wurde. Die Radverkehrsanlagen entlang der gesamten Brücke sind an mehreren Stellen nicht mehr zeitgemäß - teilweise sogar gefährlich, sodass eine Umgestaltung dringend notwendig ist. Ziel sollte es sein, einen qualitativ hochwertigen und sicheren Lückenschluss für den Radverkehr zu gewährleisten, damit die Verbindungen ihren vollen Nutzen entfalten können und ein sicheres Befahren, beispielsweise auch für Kinder, möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 773 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn’sche Höfe sicherer gestalten

03.09.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836 entstanden aus Vorlage: OF 1357/1 vom 13.08.2024 Betreff: Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten Vorgang: OM 2005/22 OBR 1; ST 1816/22; OM 4054/23 OBR 1; ST 409/24 Der Magistrat wird gebeten, durch folgende Maßnahmen die Verkehrssicherheit rund um die Kita Lahn'sche Höfe zu erhöhen: 1. Rund um die Kita Lahn'sche Höfe soll auf der Rebstöcker Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 angeordnet werden, da hier leider regelmäßig "sehr sportlich" gefahren wird. 2. Im Zuge von Tempo 30 soll der in der Stellungnahme vom 06.06.2024, ST 409, angesprochene Überweg von der Lahnstraße zur Straßenbahnhaltestelle geprüft und umgesetzt werden, da nun aufgrund der reduzierten Geschwindigkeit eine sicherere Gesamtsituation geschaffen ist. Der Überweg wird benötigt, da der Umweg über zwei weitere Kreuzungen für viele zu Fuß Gehende zu aufwendig und den Kindern nicht zu erklären ist. 3. Der nach Bauarbeiten kaum erkennbare Fußgängerüberweg Lahnstraße/Ecke Krifteler Straße soll in Kürze farblich erneuert werden. In diesem Zuge soll auch das entfernte Schild "Fußgängerüberweg" wieder aufgestellt werden. 4. Die im Jahr 2023 ausgesetzten Geschwindigkeitskontrollen in der Rebstöcker Straße sollen wieder aufgenommen werden. Eine regelmäßige Geschwindigkeitskontrolle soll zukünftig auch in der westlichen Lahnstraße in Nähe der Kita erfolgen. 5. Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße soll möglichst zügig, in Abstimmung mit der Kinderbeauftragten, anhand der dortigen Nutzungsbedürfnisse in den Schulwegeplan aufgenommen werden. Begründung: Der Häuserblock Rebstöcker Straße/Lahnstraße/Krifteler Straße wurde vor Jahren mit Wohngebäuden und einer Kita bebaut. Er wurde jedoch nicht in den Schulwegeplan einbezogen, obwohl dort zahlreiche Familien mit schulpflichtigen Kindern leben. Der Fußgängerüberweg auf der Lahnstraße über die Krifteler Straße ist in der Stellungnahme vom 15.08.2022, ST 1816, in der Zeichnung 22/0000 Blatt 1 zur Krifteler Straße noch enthalten, seit Fertigstellung von Bauarbeiten jedoch kaum noch erkennbar. Die Anwohnenden fordern die Wiederherstellung des "Zebrastreifens", insbesondere für die Schul- und Kindergartenkinder. Fotos: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4054 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 409 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 92 Antrag vom 06.05.2025, OF 1632/1 Anregung an den Magistrat vom 27.05.2025, OM 7073 Beratung im Ortsbeirat: 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Parkverbotsschilder an der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße zurückversetzen

15.06.2024 · Aktualisiert: 19.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1311/1 Betreff: Parkverbotsschilder an der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße zurückversetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Parkverbotsschilder (Parkverbot: Freitags von 6-20 h) an der Ecke Frankenallee/ Krifteler Straße um ca. 20 Meter zurückzuversetzen - sprich die Schilder auf Höhe der Begrenzung des Kinderspielplatzes Quäkerwiese zu installieren (siehe markiertes Bild unten). Begründung: Die Parkverbotsschilder wurden aufgrund des freitags stattfindenden Gallusmarktes zwischen der Ecke Frankenallee/Schwalbacher Straße und der Ecke Frankenallee/Krifteler Straße (aus der Innenstadt kommend) aufgestellt. Jedoch wird der Bereich von der Begrenzung des Spielplatzes Quäkerwiese bis zur Ecke Frankenallee/Krifteler Straße nicht von den Marktteilnehmern genutzt. Der Parkdruck in der Frankenallee ist sehr hoch. Anwohner, die den Rest der Woche im zuvor genannten Bereich parken, finden freitags schwerlich eine andere Parkmöglichkeit. Deshalb sollte in dem nicht marktseitig genutzten Bereich das Parken auch freitags erlaubt sein. Hierzu sind die Parkverbotsschilder, wie oben beschrieben, zurückzuversetzen. Quelle: eigene Bilder Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1311/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4798 entstanden aus Vorlage: OF 1037/1 vom 02.11.2023 Betreff: Parkhaus Galluswarte ausschildern und in das Parkleitssystem aufnehmen Der Magistrat wird gebeten, das Parkhaus Galluswarte aus allen Himmelsrichtungen mit den üblichen Wegweisern für Parkhäuser ausschildern zu lassen. Dabei sollen mindestens folgende Orte mit einem Wegweiser versehen werden: 1. Galluswarte in westlicher Fahrtrichtung beim Abzweig zur Kleyerstraße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt; 2. Kleyerstraße/Ecke Krifteler Straße am Wegweiser zum Parkhaus Ordnungsamt; 3. Weilburger Straße auf Höhe des Ärztehauses in südlicher Fahrtrichtung, damit Besuchende des Ärztehauses zum Parkhaus geleitet werden; 4. Kleyerstraße 20 zur Einfahrt in die Parkgarage - beidseitig; 5. Weilburger Straße/Ecke Helmut-Walcha-Straße in Richtung Kleyerstraße beidseitig; 6. Helmut-Walcha-Straße/Ecke Kleyerstraße. Weiterhin soll das Parkhaus - wie fast alle anderen Parkgaragen auch - in die gängigen Apps zur Anzeige von freien Plätzen aufgenommen werden, wie z. B. Hit Radio FFH, und in das Frankfurter Parkleitsystem integriert werden. Begründung: Verschiedene Institutionen wie das AmkA, das Gallustheater und das Ärztehaus empfehlen Anreisenden per Auto das Parkhaus in der Kleyerstraße 20 mit den Bezeichnungen "Gallus-Warte" oder "Mainzer Landstraße". Leider ist an der Galluswarte nur das weit entfernte Parkhaus Ordnungsamt ausgeschildert, und so strandet ein Teil der Parkhaussuchenden in den Wohngebieten. Das Parkhaus Galluswarte wird 24/7 von Apcoa betrieben und weist 460 Parkplätze aus (https://www.apcoa.de/parken/frankfurt/mainzer-landstrasse/). Es könnte problemlos größere Mengen an Fahrzeugen aufnehmen und damit die umliegenden Wohnviertel deutlich entlasten. Foto: Manuel Denkwitz, einziger Wegweiser zum Parkhaus Galluswarte Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 533 Antrag vom 02.04.2024, OF 1218/1 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5397 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Kita Krifteler Straße

10.10.2023 · Aktualisiert: 15.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4566 entstanden aus Vorlage: OF 991/1 vom 24.09.2023 Betreff: Fahrradbügel Kita Krifteler Straße Der Magistrat wird gebeten, das illegale Beparken des Gehwegs vor der Kita in der Krifteler Straße 80 mit Hilfe von Fahrradbügeln zu unterbinden. Begründung: Da der Gehweg durch Falschparkende verengt wird und es vor Ort an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder mangelt, soll die o. g. Maßnahme umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 93 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b

02.05.2023 · Aktualisiert: 15.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3929 entstanden aus Vorlage: OF 799/1 vom 12.04.2023 Betreff: Sicherheit, Flächengerechtigkeit und mehr Mobilitätsangebote vor der Mainzer Landstraße 351 bis 367b Vorgang: V 86/21 OBR 1; ST 839/22 Der Magistrat wird gebeten, auf dem Gehweg entlang der Mainzer Landstraße 351 bis 367b in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser installieren zu lassen, um das Befahren des Gehwegs entlang der Liegenschaft in Längsrichtung dauerhaft und wirksam zu unterbinden. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, den Grundstückseigentümer zu verpflichten, Teile der Fläche zu entsiegeln und Pflanzbeete herzustellen gemäß der ursprünglichen Baugenehmigung. Die Fläche zur Außenbestuhlung der Bäckerei soll dabei ausdrücklich erhalten bleiben können. Zusätzlich sollen auf zwei der straßenbegleitenden Parkstände vor Einzelhandel und Bäckerei Fahrradbügel installiert werden. Auf einem Parkstand soll eine Carsharing-Station eingerichtet werden. Das unerlaubte Parken von Mietfahrzeugen des Autoverleihers auf dem Gehweg im Eckbereich zur Krifteler Straße soll schnellstmöglich unterbunden werden. Begründung: Die Fläche vor dem genannten Gebäudekomplex auf dem Grundstück ist komplett versiegelt und widerspricht damit der ursprünglichen Baugenehmigung als "gepflasterte Fläche mit vereinzelten Pflanzbeeten" gemäß der Stellungnahme vom 04.04.2022, ST 839. Die Fläche wird mit Ausnahme eines Bereiches für Außengastronomie der Bäckerei zum Parken für Pkw genutzt. Die Verkehrssituation ist unübersichtlich und insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sehr gefährlich. Um mit dem Pkw auf die Stellplätze auf dem Privatgelände zu gelangen, nutzen Autofahrende den Gehweg. Sie queren diesen allerdings meist nicht, sondern nutzen den Fußweg über die gesamte Länge als Zufahrt und Ausfahrt. Das führt regelmäßig zu Beinaheunfällen mit Passantinnen und Passanten sowie Kundinnen und Kunden. Zu einem früheren Zeitpunkt gab es entlang der Grundstücksgrenze zum Gehweg dort einmal Poller oder andere Absperreinrichtungen, die jedoch entfernt wurden; Reste davon sind noch zu besichtigen. Zur Sicherung des Fußverkehrs ist es notwendig, das Befahren des Gehwegs wirksam und damit baulich zu unterbinden. Dies gelingt am besten, indem auf dem Gehweg in regelmäßigen Abständen Stahlabweiser gesetzt werden, sodass zum Parken zwar noch senkrecht auf die Stellplätze gefahren, aber der Gehweg nicht mehr als Fahrbahn genutzt werden kann. Eine Prüfung dieser Möglichkeit hat der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 04.04.2022, ST 839, bereits in Aussicht gestellt, aber bisher kein Ergebnis berichtet. Zusätzlich sollte im Sinne der notwendigen Entsiegelung und Begrünung dafür gesorgt werden, dass einzelne Flächen und Stellplätze entsiegelt und die ursprünglich genehmigten Pflanzbeete auch errichtet werden. Das würde wiederum für weniger Parksuchverkehr vor Ort sorgen. Im Zuge der Umgestaltung sollen erstmals Abstellmöglichkeiten für Fahrräder für die Kundinnen und Kunden geschaffen werden. Eine Carsharing-Station kompensiert die entfallenden Pkw-Stellplätze. Fotos: Falko Görres, Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen Mainzer Landstraße 351-367b Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 86 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 839 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1706

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße?

02.05.2023 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 entstanden aus Vorlage: OF 804/1 vom 01.04.2023 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße? Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21; OM 2620/22 OBR 1; ST 2827/22 Der Magistrat wird erneut gebeten zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße sind und diese dem Ortsbeirat und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht der Magistrat davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Auf Nachfrage erklärte der Magistrat in der Stellungnahme vom 19.12.2022, ST 2827, dass sich die Planungen verzögern und im 1. Quartal 2023 die Verkehrsuntersuchung fertiggestellt werden kann. Dieses ist nun auch vorbei, daher erwartet der Ortsbeirat nun Antworten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2027 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1762 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 516 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1898 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3259 entstanden aus Vorlage: OF 695/1 vom 15.11.2022 Betreff: Vorschläge zu Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum Vorgang: B 380/22 Der Magistrat wird gebeten, folgende Standortvorschläge für Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum im sogenannten "Teilraum", in dem sich der Ortsbezirk 1 befindet, zu berücksichtigen: 1. Innenstadt: Schillerstraße nahe Eschenheimer Turm außerhalb der Fußgängerzone; 2. Gutleut: Haltestelle "Erntestraße" (Fahrten in Richtung Autobahn und Umweg Hafentunnel wegen Sperrung Camberger Brücke); 3. Gallus: Frankenallee/Schwalbacher Straße; 4. Gallus: Krifteler Straße/Mainzer Landstraße (nahe Lidl, Aldi, REWE ); 5. Gallus: Galluswarte nahe der S-Bahn-Station (insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen). Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, vorrangig an Umsteigepunkten des ÖPNV Mobilitätsstationen mit weiteren Mobilitätsangeboten zu planen, um den Umstieg auf nachhaltige Verkehrsmittel bequemer zu machen und zu beschleunigen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380, schreibt der Magistrat, dass er den Ortsbeiräten Gelegenheit gibt, eigene Standortvorschläge zu stationsgebundenen Carsharing-Stationen einzubringen. Die aufgeführten Orte stellen Umsteigepunkte und stark frequentierte Haltestellen des ÖPNV dar oder befinden sich vor Einzelhandelszentren. Anschlussfahrten oder der Transport von größeren Gütern können so bequem durchgeführt werden. Außerdem ist mit einer guten Auslastung der Carsharingangebote zu rechnen. Im Bereich des Hauptbahnhofes und der Innenstadt bieten sich zudem die bestehenden Parkhäuser für stationsgebundenes Carsharing an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 783

OF (Antrag Ortsbeirat)

M195 wirft Fragen auf

01.12.2022 · Aktualisiert: 16.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.12.2022, OF 701/1 Betreff: M195 wirft Fragen auf Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zur M 195 - Auslagerung KiZ Krifteler Straße beantworten: 1. Die Auslagerung war 2021 geplant. Warum kamen die Planungen zeitweise zum Stillstand und mussten neu ausgeschrieben werden? 2. Mit wem wurde der neue Auslagerungsstandort abgestimmt? 3. Wie wurde der zuständigen Ortsbeirat in die Suche des Auslagerungsstandortes miteinbezogen? Bzw. wenn dies nicht erfolgte, warum nicht? 4. Wie wird sichergestellt, dass die Pachtdauer über die gesamte notwendige Standzeit des Interimsstandortes hinweg zu vertretbaren Konditionen verlängert werden kann? Hat sich der Eigentümer dazu bereits geäußert? 5. Wenn das KiZ nicht wie geplant auf der Gustavsburgstraße ausgelagert werden soll, was passiert dann dort? Ist der Raum langfristig nutzbar oder soll eine andere Einrichtung dorthin ausgelagert werden? 6. Wann gibt es konkrete und belastbare Informationen zum Baubeginn für den Neubau des KiZ und der anderen Einrichtungen, die zurzeit noch im maroden Gebäude an der Krifteler Straße auf dem zukünftigen Bildungscampus Gallus sind? Begründung: Die M 195 (Kinderzentrum Krifteler Straße) wurde dem OBR für die Dezember-Sitzung vorgelegt. Leider ergeben sich aus dieser noch viele Fragen. Auch die Kostensteigerung um fast 140 % erscheint sehr hoch und die Auslagerung auf ein anderes Gelände überrascht. Daher sollten zeitnah die beiliegenden Fragen beantwortet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.11.2022, M 195 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 44 Beschluss: Auskunftsersuchen V 563 2022 1. Der Vorlage M 195 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 701/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um die folgenden Ziffern ergänzt wird: "7. Wie teilen sich die bei der Auslagerung mangels Platz wegfallenden Betreuungsplätze auf die Gruppen U3, Ü3 und Hort auf? 8. Werden die 31 wegfallenden Plätze von anderen Einrichtungen in der Nähe übernommen? Wenn ja, von welchen? Wenn nein, wie wird die Versorgung mit Plätzen sichergestellt? 9. Warum sind zwei der Gruppen nicht voll belegt? Gibt es für die Plätze Nachfrage durch Familien? 10. Was passiert mit der 6. Gruppe?" Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße?

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 entstanden aus Vorlage: OF 557/1 vom 01.08.2022 Betreff: Wie geht es weiter mit der Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße? Vorgang: OM 202/21 OBR 1; ST 1539/21 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie weit die Planungen zur Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sind und diese dem Ortsbeirat und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen. Begründung: Die Ampel wird nach wie vor dringend gebraucht, darüber besteht Konsens. In der Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1539, spricht die Stadt davon, dass die Planungen zur Ampel ab dem 2. Quartal 2022 vorgestellt werden können. Dieses ist nun schon vorbei, daher bittet der Ortsbeirat um zügige Vorstellung und weitere Umsetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2827 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die Lahnstraße

06.09.2022 · Aktualisiert: 03.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 entstanden aus Vorlage: OF 552/1 vom 16.08.2022 Betreff: Bäume, Begrünung, Radbügel, Bänke, Ladezonen und geordnetes Parken - Koordinierte Planung für die Lahnstraße Vorgang: OM 7026/21 OBR 1; OM 7027/21 OBR 1; ST 950/21; ST 952/21; ST291/22; ST1813/22 Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße, nun endlich folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Erstellung eines koordinierten Trassenplanes, als notwendige Grundlage zur weiteren Planung von Baumstandorten im oben genannten Bereich; 2. der Trassenplan wird dem Ortsbeirat umgehend nach dessen Erstellung zur Kenntnis gegeben; 3. koordinierte Planung der Neuordnung der Lahnstraße nach Vorliegen der Trassenplanung zwischen den beteiligten Ämtern und Dezernaten mit folgenden Maßnahmen: 3.1 Pflanzung von Bäumen auf beiden Seiten der Lahnstraße in ausreichenden Abständen zur Verschattung und Kühlung und mit ausreichend großen entsiegelten Fläche zur natürlichen Bewässerung und Versickerung von Regenwasser; 3.2 Entsiegelung weiterer Teilflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße und Begrünung mit klimaresilienter Bepflanzung zur Versickerung von Regenwasser und zur sommerlichen Kühlung; 3.3 Aufstellen einer angemessener Anzahl von Radbügeln und Sitzbänken sowie für E-Scooter auf beiden Seiten der Lahnstraße für die Anwohnenden und Kundinnen und Kunden der dortigen Gewerbebetriebe; 3.4 Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Ladezonen zur Andienung; 3.5 Neuordnung der Parkregelung der noch zur Verfügung stehenden Pkw -Parkplatzflächen auf beiden Seiten der Lahnstraße unter Berücksichtigung der Mindestgehwegbreiten. Begründung: Der Bereich der Lahnstraße zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße wurde bisher noch nicht saniert. Zu Fuß Gehende werden durch unerlaubt schräg parkende Pkw auf den Gehwegen behindert. Dies schränkt auch den Straßenquerschnitt stark ein, wodurch auch Radfahrende gefährdet werden. Zudem verkehren in diesem Abschnitt viele Lkw und Lieferfahrzeuge, die die Gewerbebetriebe andienen. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7027, verabschiedet, um die Parksituation vor Ort zu verbessern. Des Weiteren fehlen in diesem Abschnitt Bäume oder begrünte und entsiegelte Teilflächen, um abfließendes Regenwasser aufzunehmen und im Sommer für Kühlung und Schatten zu sorgen. In den angrenzenden Abschnitten der Lahnstraße in Richtung Kleyerstraße und in Richtung Gustavsburgplatz wurden bereits Bäume gepflanzt, was darauf schließen lässt, dass die Leitungstrassen dies zugelassen haben. Dazu hat der Ortsbeirat bereits im Januar 2021 die Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7026 verabschiedet, um in diesem Abschnitt Bäume pflanzen zu lassen. Dort gibt es außerdem keine Bänke und zu wenige Radbügel für die Anwohnenden sowie Kundinnen und Kunden der Gewerbebetriebe. Gemäß der vom Magistrat abgegebenen Stellungnahme vom 30.04.2022, ST 950, zur Vorlage OM 7027 hat er ein neues Stellplatzkonzept erstellt, um den ruhenden Verkehr neu zu regeln. Das kann jedoch nicht umgesetzt werden, solange keine Stellungnahme zur Vorlage OM 7026 und den Baumstandorten erfolgt ist, da beide Maßnahmen ineinander greifen und koordiniert geplant werden müssen. Gemäß der Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 952, zu Vorlage OM 7026 vom April 2021 befürwortet der Magistrat grundsätzlich die Pflanzung von Bäumen, macht diese jedoch von der Vorlage einer Trassenplanung abhängig. Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 291, - also ein Jahr und etliche Anrufe bei den Ämtern später - sei die Trassenplanung bereits in vollem Gange. Wie aus den Ämtern telefonisch zu erfahren war, seien die Aufgaben bereits im April 2022 erledigt worden, man verstehe jedoch nicht, weshalb es dazu keine abschließenden Stellungnahmen gegeben habe. Auch zahlreiche Telefonate mit allen beteiligten Ämtern konnten keinen Fortschritt in der Angelegenheit bringen. Der Ortsbeirat hat zwischenzeitlich auch keine weiteren Stellungnahmen mehr erhalten und daher in seiner Sitzung im Juni 2022 entschieden, den Tagesordnungspunkt zur Vorlage OM 7027/ST 950 nicht mehr zu behandeln. Diese Anregung ersetzt nun die OM 7026 und OM 7027 aus 2021. Foto: Grüne im Ortsbezirk 1 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7026 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7027 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 950 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 952 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 291 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1813 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2748 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1428 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 159 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2051

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße?

01.08.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2022, OF 558/1 Betreff: Verkehrskontrollen auf der Mainzer Landstraße? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen gab es auf der Mainzer Landstraße 2021 und 2022 (bisher)? 2. An welchen Stellen werden regelmäßig Radarkontrollen durchgeführt und wie häufig? Wie ist die Quote der Verstöße hierbei? 3. Wie oft und wo wird der Enforcement Trailer eingesetzt? Wie sind hier die Quoten? 4. Wäre die Installation einer festen Blitzersäule denkbar, bspw. an den Kreuzungen Mainzer Landstraße und Krifteler Straße oder Schwalbacher Straße? Wenn nein, warum nicht? 5. Werden auch Lärmmessungen der Autos durchgeführt? Wenn nein, warum nicht? Begründung: Mehrere Anwohner haben sich über die Geschwindigkeit der Autos auf der Mainzer Landstraße, vor allem im Abschnitt zwischen der Schwalbacher und Rebstöcker Straße, beschwert. Autos fahren hier oft 70 oder mehr km/h. Auch fällt auf, dass zunehmend laute und "aufgemotzte" Autos dabei sind, die sehr viel Lärm entwickeln und so Anwohnerinnen und Anwohner stören. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Auskunftsersuchen V 472 2022 Die Vorlage OF 558/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße – Längsparken einführen

26.04.2022 · Aktualisiert: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 entstanden aus Vorlage: OF 401/1 vom 05.04.2022 Betreff: Zugeparkte Gehwege Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße - Längsparken einführen Vorgang: OM 687/21 OBR 1; ST 47/22 Der Magistrat wird mit Verweis auf die Stellungnahme vom 10.01.2022, ST 47, gebeten , in dem im Betreff genannten Abschnitt eine Änderung der Parkregelung von Senkrechtparken zu Längsparken vornehmen zu lassen und zu prüfen, in welcher Weise frei werdende Flächen begrünt und mit Bäumen bepflanzt werden können. Begründung: Der Ortsbeirat ist Beschwerden über auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeuge nachgegangen und hat mit der Anregung an den Magistrat vom 18. Juni 2021, OM 687, angeregt, den Gehweg durch Poller o. Ä. abzusichern. Hier antwortete der Magistrat, dass eine bauliche Absicherung zwischen den parkenden Fahrzeugen und dem Gehweg nicht möglich sei, da der Gehweg zu schmal sei. Der Anregung könne daher nicht entsprochen werden. Um den Fußverkehr zu schützen, besteht keine andere Möglichkeit, als das Längsparken einzurichten. Zusätzliche Begrünungsmaßnahmen und das Pflanzen von Bäumen sind in dem dicht bebauten Bereich notwendig, um der sommerlichen Erhitzung entgegenzuwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1816 Antrag vom 13.08.2024, OF 1357/1 Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5836

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Anlieferung nur über die Hauptstraße

23.11.2021 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1122 entstanden aus Vorlage: OF 226/1 vom 03.11.2021 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Anlieferung nur über die Hauptstraße Der Magistrat wird gebeten, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit Lkw nicht vor 6:00 Uhr morgens durch die Frankenallee sowie die Sodener Straße und Krifteler Straße zwecks Anlieferung zum ALDI/REWE- Center fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner des Wohnprojektes Alea im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6:00 Uhr beschwert, die durch Lkw entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee, dann Sodener Straße bzw. Krifteler Straße), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 740 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben

26.09.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.09.2021, OF 182/1 Betreff: Anwohnende schlafen lassen: Lkw-Durchfahrt durch Wohngebiete erst ab 06:00 Uhr morgens erlauben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Regelung bzw. ein nächtliches Fahrverbot zu erlassen, damit LKW nicht vor 6 Uhr morgens durch Wohngebiete fahren und dort Lärm verursachen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner verschiedener Straßen im Gallus haben sich über Ruhestörungen vor 6 Uhr beschwert, die durch LKW entstehen, die beispielsweise Lebensmittelmärkte beliefern. Diese fahren oft längere Strecken durch reine Wohnstraßen (bspw. Frankenallee), obwohl sie die entsprechende Strecke auch auf der Mainzer Landstraße zurücklegen könnten. Auch in den Verbindungsstraßen zwischen Mainzer Landstraße und Frankenallee (bspw. Krifteler Straße, Schwalbacher Straße) gibt es viel LKW-Durchgangsverkehr, der die Anwohnerinnen und Anwohner morgens aus dem Bett wirft. In Wohngebieten sollte es zumindest eine Lärmpause bis 6 Uhr morgens geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 182/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße für alle passierbar machen

07.09.2021 · Aktualisiert: 28.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 687 entstanden aus Vorlage: OF 138/1 vom 18.06.2021 Betreff: Gehweg Krifteler Straße zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße für alle passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu treffen, damit Autos nicht den Gehweg der Krifteler Straße im Bereich zwischen Lahnstraße und Kleyerstraße "zuparken". Denkbar wären beispielsweise Poller oder Fahrradständer am Übergang zwischen Gehweg und Parkplätzen. Begründung: Oft ragen an dieser Stelle Fahrzeuge, trotz des legalen Parkens, so weit in den Gehweg hinein, dass Menschen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen den Gehweg nicht benutzen können und auf die Straße ausweichen müssen. Ein Ausweichen auf den gegenüberliegenden Gehweg ist zurzeit wegen Bauarbeiten dort auch nicht möglich. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 47 Antrag vom 05.04.2022, OF 401/1 Antrag vom 07.04.2022, OF 402/1 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2005 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen

29.06.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 414 entstanden aus Vorlage: OF 103/1 vom 09.06.2021 Betreff: Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen Der Magistrat wird gebeten, Müllbehältnisse für Pizzakartons an öffentlichen Plätzen zu installieren bzw. in einem Pilotprojekt die Auswirkungen einer solchen Ergänzung für die bereits bestehenden Mülleimer zu testen. Für ein solches Pilotprojekt werden folgende Standorte vorgeschlagen: 1. Tel-Aviv-Platz sowie der angrenzende Europagarten und Gleisfeldpark 2. Frankenallee (zwischen Krifteler Straße und Hufnagelstraße) 3. Spielplatz Schönstraße 4. Westhafen (Bachforellenweg und Karpfenweg) Begründung: Das Müllproblem im Ortsbezirk 1 nimmt stetig zu und wird mit steigenden Temperaturen immer mehr zur Belastung von Umwelt und Bürgern. Grund hierfür ist neben der dünnen Verteilung von Mülleimern auch fehlendes Fassungsvermögen der bestehenden Mülleimer. Gerade Pizzakartons passen nicht hinein oder verstopfen in ineffizienter Weise die vorhandenen Mülleimer. Diesem Problem kann man entgegenwirken, indem man die vorhandenen Mülleimer durch quaderförmige Pizzaständer (diese funktionieren ganz ohne Tüte) ergänzt oder flächendeckend die bereits in Frankfurt vorhandenen "Müllgaragen" aufstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1886 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351

08.06.2021 · Aktualisiert: 08.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2021, OF 79/1 Betreff: Gefährdung von zu Fuß Gehenden durch Parkplatzverkehr auf dem Gehweg vor Mainzer Landstraße 351 Der Ortsbeirat möge gemäß §4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Auf dem Grundstück Mainzer Landstraße 351 zur Straßenseite direkt vor den Ladenflächen befinden sich 15 PKW-Stellplätze, die mit Fahrzeugen nur über den Gehweg angefahren werden können. Die Flächen sind mit Pflastersteinen versiegelt. Es existiert lediglich eine Zu- und Abfahrt zur Mainzer Landstraße. Auf Grund weiterer geparkter PKW zwischen den Bäumen am Straßenrand müssen alle Autofahrenden den Gehweg befahren, um zu den Parkplätzen zu gelangen und diese wieder zu verlassen. Zahlreiche Autofahrende nutzen sogar direkt den Gehweg im Kreuzungsbereich der Krifteler Straße als Abkürzung. Vor allem werktags sind mehrmals pro Stunde gefährliche Beinahe-Unfälle zwischen PKW und Fußgehenden zu beobachten. Darauf angesprochen, zeigen Autofahrende keine Einsicht und hupen sogar, wenn Fußgehende nicht schnell genug zur Seite springen. Auf der Dachfläche des Gebäudes Mainzer Landstraße 351 befindet sich zudem ein PKW-Parkdeck mit 50 Stellplätzen, das mit einer Rampe aus der Krifteler Straße befahren werden kann. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wurde für die Stellplätze vor dem Gebäude zur Mainzer Landstraße 351 hin eine Sondernutzungs-erlaubnis zur Versiegelung der Flächen und für PKW-Stellplätze erteilt? 2. Falls nein, warum wird der Status Quo trotz Gefährdung der Fußgehenden hingenommen? 3. Wiederspricht eine mögliche Sondernutzungserlaubnis der Vorgartensatzung und Stellplatzsatzung? 4. Genießt eine mögliche Sondernutzungserlaubnis Bestandsschutz? 5. An welcher Stelle im Grundstück sind notwendige Stellplätze in der Baugenehmigung nachgewiesen? 6. Sind die PKW-Stellplätze auf der Dachfläche als öffentliche Stellplätze oder Stellplätze für die Mieter*innen genehmigt? Fotos: Alexander Mitsch, Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 86 2021 Die Vorlage OF 79/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen

01.06.2021 · Aktualisiert: 03.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 entstanden aus Vorlage: OF 44/1 vom 15.05.2021 Betreff: Planungen für Ampel an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße zügig durchführen und dem Ortsbeirat vorstellen Vorgang: OM 7321/21 OBR 1; ST 1022/21 An der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren, und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Nach mehreren Jahren und vielen Anträgen des Ortsbeirates hat die Stadt dies nun auch endlich eingesehen. In der Stellungnahme vom 07.05.2021, ST 1022, antwortet der Magistrat allerdings sehr unbefriedigend, dass die Realisierung der Lichtsignalanlage zwar angedacht ist, ein Umsetzungszeitraum könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings nicht terminiert werden, da dieser wesentlich von den verfügbaren Finanzmitteln abhängig sei. In der Antwort auf die Petition "Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße" auf der Plattform FFM.de (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/1678) sieht die Situation jedoch (erfreulicherweise?!) etwas anders aus. Dort lautet die Antwort: "Die Signalplanung hierzu wird voraussichtlich im III. Quartal 2021 abgeschlossen. Hierbei wird festgelegt, ob eine einfache Fußgängerschutzanlage oder eine Signalisierung der gesamten Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße erfolgt. Ebenso wird bei den Planungen ein hoher Stellenwert auf die Priorisierung der dort verkehrenden Straßenbahnen gelegt. Ein wichtiges Planungsziel ist, Straßenbahnen ohne Halt an der Lichtsignalanlage abwickeln zu können. Aufbauend auf der Signalplanung erfolgt die Projektierung des signaltechnischen Tiefbaus als Grundlage für eine Kostenschätzung. (Prüfung Maststandorte und Kabeltrassen ggf. mit Suchschürfen). Zurzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit das Amt für Straßenbau- und Erschließung für ggf. erforderliche straßenbautechnische Anpassungen einbezogen werden muss. Eine Einzelanmeldung der Kosten kann damit frühestens für das Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Bereits heute ist absehbar, dass die bautechnische Umsetzung eine große Herausforderung darstellt. Die tiefbautechnische Querung der Straßenbahngleise wird voraussichtlich eine Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen erfordern und hat daher einen hohen Abstimmungsbedarf mit anderen Stellen und entsprechende zeitliche Vorläufe." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. Die Planung der LSA muss priorisiert behandelt und schnellstmöglich durchgeführt werden. 2. Ein genauer Ablauf der Planung und Errichtung der LSA soll dem Ortsbeirat 1 zeitnah vorgestellt werden. 3. Es soll geprüft werden, ob der Bau der LSA zeitgleich mit dem Bau der barrierefreien Haltestellen "Schwalbacher Straße"/"Rebstöcker Straße" geschehen kann, damit die Betriebsunterbrechung der Straßenbahnen so kurz wie möglich gehalten werden kann. Wenn dies zu Verzögerungen führen sollte, muss der Bau der LSA priorisiert werden. Begründung: Die Ampelanlage ist dringend notwendig, und es darf keine weitere Verzögerung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1539 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2620 Antrag vom 01.04.2023, OF 804/1 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3934 Antrag vom 02.02.2025, OF 1515/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6541 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Müllproblematik auf der Frankenallee zwischen Krifteler Straße und Rebstöcker Straße in den Griff bekommen

14.05.2021 · Aktualisiert: 10.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 43/1 Betreff: Müllproblematik auf der Frankenallee zwischen Krifteler Straße und Rebstöcker Straße in den Griff bekommen Der Ortsbeirat möge beschließen: Um die Müllproblematik auf der Frankenallee in den Griff zu bekommen, sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: 1. Die Mülleimer auf der Frankenallee sollen, soweit noch nicht installiert, Schutzvorrichtungen / Abdeckungen erhalten. 2. Die Mülleimer neben Parkbänken sollten zusätzlich durch größere Mülleimer ersetzt werden. 3. An neuralgischen Stellen (bspw. Gebüsch auf Höhe des Quartiersbüros/Eiscafé Wally Frankenallee 166/223) an denen sich immer wieder Sperrmüll findet, sollen Schilder aufgestellt werden, die auf den Sperrmüllservice der FES hinweisen. Begründung: In letzter Zeit fällt auf, dass die Grünstreifen im Bereich Frankenallee, besonders im Bereich zwischen der Maria Hilf Kirche und der Gemeinde Frieden und Versöhnung, zugemüllt werden. Es handelt sich bei dem Müll um Elektrowaren, Altpapier, Essensreste, Getränkeflaschen uvm. Sowohl die Abfalleimer quellen über als auch im Gebüsch liegt Müll. Da die Abfalleimer offen sind, kommt hinzu, dass die Vögel den Abfall herauspicken und verteilen. Auch kommt vor, dass große Müllbeutel, die eigentlich zum Hausmüll gehören, dort entsorgt werden und die Mülleimer zu schnell voll sind. Fotos: (privat) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 1 am 01.06.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 43/1 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern!

24.02.2021 · Aktualisiert: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2021, OM 7321 entstanden aus Vorlage: OF 1568/1 vom 07.02.2021 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße endlich sichern - Fußgängern eine sichere Überquerung ermöglichen und ungeregeltes Linksabbiegen verhindern! Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße eine Lichtsignalanlage (LSA) zu installieren, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Sollte aufg rund der Nähe zu den LSA an der Kreuzung Schwalbacher Straße und Rebstöcker Straße eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein, so muss eine lichtsignalgeschützte Querung (umgangssprachlich Ampel) für Fußgänger dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Damit einhergehend müssen dann in der Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) Leitschwellen eingelassen werden, um ein Überfahren des Bereichs beim Linksabbiegen zu verhindern. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Bereits Anfang 2018 wurden durch den Ortsbeirat 1 Leitschwellen gefordert, die das Verkehrsdezernat abgelehnt hat. Ende 2018 gab es außerdem eine Online-Petition auf FFM.de, die dort eine Fußgängerpassage forderte. Der Magistrat antwortete darauf, dass der Bau der LSA in die Vormerkliste mit aufgenommen werde (siehe https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/718). Nun ist 2021. Leider musste sich vergangenen Freitag schon wieder ein schwerer Verkehrsunfall an dieser Kreuzung ereignen, als ein Auto links abbiegen wollte und mit einer Straßenbahn zusammenstieß (https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurter-bauarbeiter-verhindert-schlimmeres-und -stoppt-unfallauto-mit-frau-und-zwei-kindern-90194069.html?fbclid=IwAR19WwD30Sjf O9gQ7LkOL4KLMJVqJeALEadWEuIKLGkD34ujbKimKssl5W4). Leider häufen sich dort Unfälle und entstehen in der Regel dadurch, dass Autofahrer - trotz Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links in die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links in die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten, bis sich eine Lücke auftut. Fußgänger queren dort ebenfalls sehr häufig die Fahrbahn, um von der Wohnbebauung bspw. zu den Supermärkten REWE, ALDI, Lidl, denn's und weiteren Geschäften zu gelangen. Da die Kreuzung unübersichtlich ist, bleiben die Fußgänger dann oft in der Mitte der Fahrbahn auf den Straßenbahngleisen stehen und warten auf eine Lücke zum Überqueren der Straße. Die Situation lässt sich daher am besten durch eine Ampel lösen, die Fußgängern eine gefahrlose Überquerung ermöglicht und Autofahrern ein sicheres Linksabbiegen erlaubt. Wenn eine vollausgebaute LSA nicht möglich sein sollte, muss zumindest eine Fußgängerampel, die auf Bedarf reagiert, dort installiert und das Linksabbiegen verboten werden. Durch Leitschwellen wie beispielhaft im Anhang aufgeführt, muss dann das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährdet gestaltet werden. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle: https://www.strassenausstatter.de/produkt/verkehrslenkung/leitschwellen-l eitelement-leitboy-flexible-leitpoller/leitschwellen-ln-60-mit-ars/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1022 Antrag vom 15.05.2021, OF 44/1 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 202 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Grün für die Lahnstraße im Bereich zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße

12.01.2021 · Aktualisiert: 14.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7026 entstanden aus Vorlage: OF 1532/1 vom 07.12.2020 Betreff: Mehr Grün für die Lahnstraße im Bereich zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Lahnstraße im Abschnitt zwischen Krifteler Straße und Schwalbacher Straße eine möglichst hohe Anzahl an Bäumen gepflanzt wird. Begründung: Das Gallus ist in Bezug auf Fläche und Bevölkerungszahl mit Grünflächen und Straßenbäumen unterversorgt. Der Stadtteil wuchs in den letzten Jahren stark und wächst auch weiter. Daher muss jede Chance zur Begrünung ergriffen werden. Die Gehwege in diesem Bereich der Lahnstraße bieten sich dazu an, zumal die anderen Abschnitte der Straße bereits mit Bäumen bepflanzt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 952 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 291 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1813 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher Straße

12.01.2021 · Aktualisiert: 11.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7027 entstanden aus Vorlage: OF 1533/1 vom 07.12.2020 Betreff: Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher Straße Die Fahrbahnen der Lahnstraße sind in diesem Abschnitt ziemlich breit, trotzdem wird auf dem Gehweg geparkt. Dies hat zur Folge, dass zu Fuß Gehende auf die Straße ausweichen müssen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass 1. Fahrzeuge im genannten Abschnitt ausschließlich im Straßenbereich und nicht mehr auf dem Gehweg zum Parken abgestellt werden können; 2. Behinderungen durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig geahndet werden; 3. fahruntüchtige Fahrzeuge umgehend entfernt werden. Begründung: Das grundsätzlich verbotene Parken auf dem Gehweg gefährdet und behindert den Fußverkehr und stellt insbesondere für Kinder eine große Gefahr dar. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob das Gehwegparken durch eine Beschilderung "legalisiert" wurde oder nicht. In den meisten Fällen werden die Fahrzeuge so abgestellt, dass zu Fuß Gehende nicht genügend Platz haben. Vielmehr wird mehr darauf geachtet, dass die Fahrbahn durch das teilweise auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeug nicht eingeengt wird. Markierungen - sofern überhaupt vorhanden - werden großzügig ignoriert. In den Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO steht seit der Fassung vom 17. Juli 2009 zum Zeichen 315: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann." Nach den gültigen Straßenbaurichtlinien muss ein solcher Gehweg (-rest) mindestens 2,20 Meter breit sein. Diese Gehwegbreite ist im beschriebenen Abschnitt der Lahnstraße so gut wie gar nicht gegeben, und offensichtlich waren oder sind der Behörde die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur StVO nicht immer gegenwärtig. Die Rückverlegung des Parkens auf die Straße trägt auch zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeit bei, was ein weiterer Beitrag zur Sicherheit, der Lärmreduzierung und der Minderung von Luftschadstoffen im Wohnquartier bedeutet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 950 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2615 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße

24.11.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6921 entstanden aus Vorlage: OF 1500/1 vom 07.11.2020 Betreff: Sichere Querung für zu Fuß Gehende - Lichtsignalanlage in der Mainzer Landstraße zwischen Sodener Straße und Krifteler Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Mainzer Landstraße zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte eine Lichtsignalanlage für zu Fuß Gehende zu errichten. Die Ampel soll regelmäßige ausreichend lange Grünphasen für zu Fuß Gehende sicherstellen und nicht als "Bettelampel" errichtet werden. Die Gehwegbereiche sollen barrierefrei und blindengerecht gestaltet sowie Bordsteine im Bedarfsfall abgesenkt werden. Die dort verlaufenden Straßenbahnlinien 11 und 21 sollen eine Vorrangschaltung erhalten. Begründung: Auf dem circa 600 Meter langen Abschnitt der Mainzer Landstraße zwischen Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße befindet sich keine Lichtsignalanlage, kein Fußgängerüberweg oder eine anderweitige sichere Querungsmöglichkeit für zu Fuß Gehende. Immer wieder queren zu Fuß Gehende und Radfahrende die beiden stark befahrenen Fahrbahnen und Straßenbahngleise unter Gefährdung der eigenen Sicherheit und der der anderen Verkehrsteilnehmenden. Zwischen der Sodener Straße und Krifteler Straße auf Höhe der Verbrauchermärkte Aldi, REWE und Lidl queren besonders viele Menschen die Mainzer Landstraße, um die Geschäfte, Büros und Wohnungen zu erreichen oder zur benachbarten Straßenbahnhaltestelle "Gustavsburgplatz" zu gelangen. In den letzten Jahren sind insbesondere in diesem Abschnitt zahlreiche Neubauten mit Wohnungen und zwei weitere Verbrauchermärkte entstanden; die Anzahl der Anwohnenden und Einkaufenden hat sich signifikant erhöht. Insbesondere Mütter mit Kinderwagen und ältere mobilitätseingeschränkte Menschen benötigen eine sichere Querungsmöglichkeit. Quelle: Goolge Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.03.2021, ST 703 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden

15.09.2020 · Aktualisiert: 27.04.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6531 entstanden aus Vorlage: OF 1400/1 vom 22.08.2020 Betreff: Verbotswidriges Linksabbiegen von der Mainzer Landstraße in die Krifteler Straße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, durch zusätzliche ggf. auch bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass das notorische und illegale Linksabbiegen und Wenden auf der Mainzer Landstraße in Höhe Krifteler Straße (beide Fahrtrichtungen der Mainzer Landstraße) wirkungsvoll unterbunden wird. Begründung: In diesem Abschnitt kommt es durch illegales Linksabbiegen und Wenden häufig zu gefährlichen Situationen. Fahrzeuge bleiben im Schienenbereich stehen, was zu Kollisionsgefahren mit der Straßenbahn führt und diese stark behindert. Gleichzeitig werden auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer gefährdet. Der Verkehr in diesem Abschnitt hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Der Magistrat sollte nicht abwarten, bis ein ernster Unfall passiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.02.2021, OF 1567/1 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 233 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenmarkierungen im Bereich Frankenallee/Schwalbacher Straße/Krifteler Straße/Fischbacher Straße erneuern

19.05.2020 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6014 entstanden aus Vorlage: OF 1278/1 vom 15.03.2020 Betreff: Straßenmarkierungen im Bereich Frankenallee/Schwalbacher Straße/Krifteler Straße/Fischbacher Straße erneuern Der Magistrat wird aufgefordert, die Straßen-, Fahrbahn- und Fahrradmarkierungen im o. g. Bereich großflächig zu erneuern oder nicht mehr benötigte Markierungen abzutragen. Begründung: Viele wichtige Markierungen wie Zebrastreifen oder solche, die auf einen Radweg hinweisen, sind an mehreren Stellen auf der Frankenallee zwischen bzw. auf den genannten Straßen verblasst. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit empfiehlt sich dringend eine Erneuerung. Auch bestehen im Bereich der Quäkerwiese alte Markierungen auf der Frankenallee, welche offensichtlich keine Richtigkeit mehr haben und abgetragen werden sollten. Anlage: Bilder (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1544 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer an der Kreuzung Krifteler Straße und Neuenhainer Straße aufstellen

10.03.2020 · Aktualisiert: 04.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5893 entstanden aus Vorlage: OF 1233/1 vom 22.02.2020 Betreff: Mülleimer an der Kreuzung Krifteler Straße und Neuenhainer Straße aufstellen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung zwischen Krifteler Straße und Neuenhainer Straße einen Mülleimer aufzustellen. Begründung: Seit der Eröffnung des REWE-Centers, des Aldi-Marktes und eines Cafés/einer Bäckerei hat sich das Aufkommen an Personen, die in besagten Geschäften Lebensmittel auch zum sofortigen Verzehr erwerben und dann in Richtung Frankenallee laufen, sehr erhöht. Es finden sich leider immer wieder Verpackungen, Lebensmittelreste, Kaugummis und Zigarettenenden auf dem Gehweg der Krifteler Straße. Daher wäre an der Einmündung zur Neuenhainer Straße ein guter Standpunkt für einen weiteren Mülleimer (mit Zigarettenbehälter). Hier befindet sich bereits ein kleines Depot der Deutschen Post für Werbesendungen, welches fälschlicherweise oft als Mülleimer angesehen wird, und weshalb dort Müll abgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 924 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen

10.03.2020 · Aktualisiert: 04.08.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5896 entstanden aus Vorlage: OF 1239/1 vom 19.02.2020 Betreff: Parkplätze frei räumen von Schrottfahrzeugen Abgemeldete, nicht mehr fahrtüchtige Pkw und Lieferfahrzeuge werden immer wieder auf öffentlichen Parkplätzen in Wohngebieten abgestellt. Nachdem die angekündigte Frist (rotes Formular, das auf die Scheibe geklebt wird) für den Halter/die Halterin des Fahrzeugs, dieses zu entfernen, abgelaufen ist, sollte die angekündigte Maßnahme durchgeführt und das Fahrzeug entfernt werden. Dass Fahrzeuge nach Ablauf dieser Frist zum Teil noch monatelang im öffentlichen Raum vor sich hinrosten und dringend benötigte Parkflächen belegen, ist nicht hinnehmbar. In der Rebstöcker Straße rostete ein Lieferwagen nach Fristablauf August 2019 noch bis Anfang Februar vor sich hin; vor der Frankenallee 143 wartet ein Pkw seit September 2019 darauf, abgeholt zu werden. Von der Stadt angebrachte Hinweise, dass Fahrzeuge nach Ablauf einer genau datierten Frist auf Kosten des Fahrzeughalters entfernt werden, hängen noch Monate - folgenlos. Maßnahmen, die die Behörden androhen, und dann monatelang nicht umsetzen, machen Behörden zur Lachnummer und signalisieren, dass Regelverstöße ohne Folgen bleiben - kein Signal, das sich der Ortsbeirat für eine Gesellschaft wünscht! A. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. im Ortsbezirk 1 abgemeldete und/oder fahruntüchtige Fahrzeuge aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und Parkplätze frei zu räumen; 2. für nicht fahrtüchtige und/oder abgemeldete Fahrzeuge zukünftig unmittelbar nach Fristablauf die angedrohte Maßnahme (Beseitigung auf Kosten des/der Fahrzeughaltenden) umzusetzen; 3. insbesondere Parkplätze von folgenden Fahrzeugen frei zu räumen: a) Weißer Lieferwagen (ohne Kennzeichen), Parkbucht im Grünstreifen Frankenallee (circa Höhe Hausnummer 240) - seit Februar 2020; b) schwarzer Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht Frankenallee/Krifteler Straße; c) roter Pkw (ohne Kennzeichen), Parkbucht vor Frankenallee 143; d) Mercedes-Bus ohne Nummernschilder vor der Liegenschaft Josbacher Straße 20; e) abgemeldeter Opel Corsa vor der Liegenschaft Idsteiner Straße 184; f) abgemeldeter Renault gegenüber des Fußwegs zu den Liegenschaften Wörsdorfer Straße 8 bis 10 und 12 bis 14; g) zwei Fahrzeuge gegenüber des Hostels auf der Mainzer Landstraße. B. Vor dem oben dargestellten Hintergrund wird der Magistrat weiterhin aufgefordert, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie der organisatorische Ablauf aussieht, vom Zeitpunkt, nach dem abgemeldete Fahrzeuge im Straßenraum eine Aufforderung erhalten (rote Mitteilung) bis zum Fristablauf. Beim Ortsbeirat ist der Eindruck entstanden, dass die Fahrzeuge bei Kontrollgängen erfasst werden, die Mitteilung an die Fahrzeughaltenden angebracht wird - und dann scheint es darauf anzukommen, wann bei einem Kontrollgang entdeckt wird, dass hier eine Frist abgelaufen ist und Handlungsbedarf besteht. Fotos: Privat Begründung: Die Parkplätze in Wohngebieten werden dringend benötigt, und es ist ärgerlich, wenn sie durch Schrottfahrzeuge blockiert sind. Es ist lächerlich, wenn mit Abholung und Verschrottung gedroht wird und die Stadt die Maßnahme dann monatelang nicht umsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 977 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Dauerhafter Stromanschluss Frankenallee, nutzbar für Vereine und Markt

24.08.2019 · Aktualisiert: 27.09.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2019, OF 1035/1 Betreff: Dauerhafter Stromanschluss Frankenallee, nutzbar für Vereine und Markt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an einem geeignetem Standort - der mit Mainova AG, HFM (Management für Hafen und Markt Frankfurt) und Vereinsring Gallus abzusprechen ist - ein dauerhafter Stromanschluss zur Nutzung von Veranstaltungen der Vereine sowie an Markttagen errichtet wird. Begründung: Bis zur gelungenen Umgestaltung der Frankenallee stand ein Stromanschluss im Bereich der Krifteler Straße zur Verfügung. Die Frankenallee bildet den Mittelpunkt des Gallus, folglich finden dort - neben dem Gallusmarkt - eine Reihe von Festivitäten statt. Der Ortsbeirat unterstützt dies, da auch durch solche Veranstaltungen die Attraktivität des Gallus, das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bewohnerschaft gefördert und Verbindungen zum Europaviertel geschaffen werden. Für Planung und Errichtung sollen das Know How von Mainova, HFM und Vereinsring Gallus zusammengebracht und genutzt werden, um einen geeigneten Standort zur Nutzung durch alle Beteiligten zu finden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 1035/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1034/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einmündung Krifteler Straße/Neuenhainer Straße sichern

14.08.2018 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.08.2018, OM 3538 entstanden aus Vorlage: OF 669/1 vom 12.07.2018 Betreff: Einmündung Krifteler Straße/Neuenhainer Straße sichern Der Magistrat wird aufgefordert, 1. das Verkehrszeichen "gefährliche Kreuzung" auf der Krifteler Straße, im Bereich der Einmündung der Neuenhainer Straße in südlicher Fahrtrichtung (Richtung Mainzer Landstraße), anzubringen, 2. auf der Krifteler Straße, im Bereich der Einmündung der Neuenhainer Straße, eine Haltelinie anzubringen (ebenfalls südliche Fahrtrichtung) sowie 3. im Einmündungsbereich der Neuenhainer Straße explizite Parkverbotsschilder anzubringen (Standort siehe Fotos), 4. im Bereich der 5-Meter-Halteverbotszone auf beiden Seiten Fahrradbügel aufzustellen und einen ausreichend breiten Durchlass für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen zu lassen. Begründung: Der Einmündungsbereich ist problematisch, da dieser durch (falsch) geparkte Autos sehr unübersichtlich ist. Autofahrer müssen sehr weit von der Neuenhainer Straße in die Krifteler Straße einfahren, um überhaupt zu sehen, ob auf der Krifteler Straße ein anderes Auto kommt. Da viele Autofahrer die Regel aus ihrer Fahrschulzeit (fünf Meter Abstand zu Kreuzungen und Einmündungen beim Parken) vergessen zu scheinen haben, müssen diese gefährlichen Stellen gekennzeichnet werden. Auch hilft bei der Sicherung der Einmündung die Haltlinie, die vor Beginn der Bauarbeiten des Gebäudekomplexes "Alea" dort auch vorhanden war. Zusätzlich müssen Autofahrer in der Krifteler Straße durch das Verkehrszeichen darauf aufmerksam gemacht werden, dass dort eine Straße einmündet. Dies ist durch Bepflanzung und korrekt parkende Autos in der Krifteler Straße gerade für Ortsunkundige schlecht und spät ersichtlich. Quelle: privat Quelle: https://www.google.de/maps/place/Neuenhainer+Str.+%26+Krifteler+Str.,+60326+Fran kfurt+am+Main/@50.1028161,8.6331852,3a,75y,304.29h,80.99t/data=!3m7!1e1!3m5!1sE0 L_5OFM34EdlWal2woNTg!2e0!6s%2F%2Fgeo1.ggpht.com%2Fcbk%3Fpanoid%3DE0L_5OFM34EdlWa l2woNTg%26output%3Dthumbnail%26cb_client%3Dsearch.TACTILE.gps%26thumb%3D2%26w%3D 86%26h%3D86%26yaw%3D352.68527%26pitch%3D0%26thumbfov%3D100!7i13312!8i6656!4m5!3m 4!1s0x47bd0bdc6f39a655:0xfe62e8f8b869f61!8m2!3d50.1028558!4d8.6331788 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2018, ST 2353 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße sichern - unzulässiges Linksabbiegen unterbinden

05.06.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3242 entstanden aus Vorlage: OF 628/1 vom 21.05.2018 Betreff: Kreuzung Krifteler Straße/Mainzer Landstraße sichern - unzulässiges Linksabbiegen unterbinden Der Magistrat wird aufgefordert, die Mitte der Mainzer Landstraße (zwischen den Gleisen) im Bereich der Kreuzung mit der Krifteler Straße mit Leitschwellen zu bestücken, um ein Überfahren des Bereichs zu verhindern. Damit einhergehend soll an allen vier Kreuzungsbereichen - wo noch nicht vorhanden - ein Verkehrsschild aufgestellt werden, welches anzeigt, dass das Linksabbiegen verboten ist. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist seit längerer Zeit Thema bei vielen Bürgern und im Ortsbeirat. Erst kürzlich stieß dort wieder ein Auto mit einer Straßenbahn zusammen. Diese Vorfälle häufen sich und entstehen in der Regel dadurch, dass Autofahrer - trotz des Verbotes - von der Mainzer Landstraße (meist stadteinwärts fahrend) links auf die Krifteler Straße abbiegen. Ebenso gibt es oft gefährliche Situationen, weil Autos aus der Krifteler Straße links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen und dabei wegen der unübersichtlichen Situation weit in die Autofahrbahn hineinfahren oder auf den Straßenbahnschienen halten, bis sich eine Lücke auftut. Durch Leitschwellen, wie nachfolgend beispielhaft aufgeführt, wird das Linksabbiegen verhindert und der Kreuzungsbereich übersichtlicher sowie weniger unfallgefährlich. Beispiel für eine Leitschwelle: Quelle: http://www.lorenzprofessional.de/startseite/leistungen/leitschwelle/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1714 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer auf der Mainzer Landstraße zwischen Krifteler Straße und Sodener Straße sowie an der Kreuzung Sodener Straße/Neuenhainer Straße aufstellen

20.02.2018 · Aktualisiert: 26.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2783 entstanden aus Vorlage: OF 512/1 vom 30.01.2018 Betreff: Mülleimer auf der Mainzer Landstraße zwischen Krifteler Straße und Sodener Straße sowie an der Kreuzung Sodener Straße/Neuenhainer Straße aufstellen Der Magistrat wird aufgefordert, an der Mainzer Landstraße zwischen der Krifteler Straße und der Sodener Straße im Bereich des neu eröffneten REWE-Centers und des Aldi-Marktes sowie an der Kreuzung zwischen Sodener Straße und Neuenhainer Straße Mülleimer aufzustellen, die auch für die Entsorgung von Zigarettenstummeln geeignet sind. Begründung: Seit der Eröffnung des REWE-Centers, des Aldi-Marktes und eines Cafés/einer Bäckerei sowie der Neugestaltung des Geh- und Radweges entlang der Mainzer Landstraße zwischen Krifteler Straße und Sodener Straße hat sich das Aufkommen an Personen stark erhöht. Da in besagten Geschäften Lebensmittel auch zum sofortigen Verzehr angeboten werden, finden sich leider immer wieder Verpackungen, Lebensmittelreste, Kaugummis und Zigarettenstummel auf dem gesamten Geh- und Radweg. In den Sommermonaten ist zu erwarten, dass der Müll, wie im vergangenen Sommer an dieser Stelle, noch zunimmt. Der Betreiber des REWE-Marktes hat reagiert, indem er einen großen Abfallbehälter im Inneren des Marktes in der Nähe des Ausgangs aufgestellt hat. Jedoch wird die gekaufte Ware oft erst draußen auf dem Weg ausgepackt bzw. verzehrt, wo keine Mülleimer bereitstehen. Daher sollten in beide Richtungen Mülleimer, etwa in einem Abstand von circa 50 Metern zum Markt-Eingang, aufgestellt werden. Viele Nutzer der Einkaufsmärkte nehmen danach anscheinend den Weg Richtung Frankenallee über die Sodener Straße und hinterlassen dort ebenfalls auf dem Gehweg und auf der Straße Müll. Daher wäre an der Einmündung zur Neuenhainer Straße (beispielsweise am neu aufgestellten Straßenschild) ein idealer Standpunkt für einen weiteren Mülleimer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 892 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä.

20.02.2018 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2784 entstanden aus Vorlage: OF 514/1 vom 02.02.2018 Betreff: Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä. Auf der Frankenallee zwischen Schwalbacher Straße und Krifteler Straße (auf Höhe des Spielplatzes Quäkerwiese) parken regelmäßig, vor allem am Wochenende, eine Zugmaschine sowie Lkw und ähnliche gewerbliche Fahrzeuge. Es fällt auf, dass es sich fast immer um dieselben Fahrzeuge handelt. Da die Fahrzeuge deutlich breiter als Pkw sind, fahren sie auf den erst vor wenigen Jahren aufwendig sanierten Gehweg auf. Durch das Auffahren der schweren Fahrzeuge sind Schäden am Bordstein und auf den Gehwegplatten zu befürchten. Aufgrund ihrer Größe verhindern sie in diesem von Fußgängern stark genutzten Bereich (Kindereinrichtungen, Spielplatz u. Ä.) zudem die notwendige gute Sicht auf die Straße und nehmen den Anwohnern Pkw-Stellplätze weg. Unabhängig davon gehören Lkw, Zugmaschinen u. Ä. auf die Gewerbehöfe der Unternehmen. Die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Raumes der Frankenallee als gewerbliche Abstellfläche ist zu unterbinden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, 1. den fraglichen Bereich der Frankenallee, gerade am Wochenende, auf dort unzulässig geparkte Zugmaschinen, Lkw und ähnliche gewerbliche Fahrzeuge zu überprüfen und sie dann entfernen zu lassen; 2. sicherzustellen, dass die Unternehmen, auf die diese Fahrzeuge zugelassen sind, ihre Fahrzeuge zukünftig auf eigenen Flächen und nicht im Straßenraum im Gallus parken. Begründung: In die Erneuerung der Gehwege der Frankenallee ist viel Steuergeld geflossen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 960 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machen

05.12.2017 · Aktualisiert: 03.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2527 entstanden aus Vorlage: OF 463/1 vom 17.11.2017 Betreff: Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße sicherer machen Vorgang: OM 496/16 OBR 1; ST 1664/16 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und berichten, wie die Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße - vor allem für jüngere Verkehrsteilnehmer - sicherer gemacht und die Mainzer Landstraße gefahrlos überquert werden kann. Neben der Option einer Fußgängerampel, die auf die Straßenbahn abgestimmt ist, sollten auch weitere Alternativen ergebnisoffen geprüft werden. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664, wird die Einrichtung einer Ampelanlage an der Kreuzung Mainzer Landstraße/Krifteler Straße mit Verweis auf den Straßenbahnverkehr und das hohe Verkehrsaufkommen auf der Mainzer Landstraße abgelehnt. Besagtes Verkehrsaufkommen stellt aber ein Problem beim Überqueren der Mainzer Landstraße dar, gerade für Kinder oder Familien mit Kindern. Seit der Belebung des Quartiers durch die neuen Wohnungen auf dem ehemaligen Opelhändlergelände ist an dieser Stelle leider ein vermehrtes Queren der Mainzer Landstraße zu beobachten. Hinzu kommt, wie in der Vorlage OM 496 angemerkt, der Wunsch der Kindertageseinrichtungen in der Kleyerstraße, die Mainzer Landstraße an dieser Stelle überqueren zu können. Mit dem geplanten Bildungscampus an der Krifteler Straße wird (hoffentlich) in naher Zukunft ein weiterer Faktor hinzukommen, der vor allem Schülerinnen und Schüler dazu verleiten könnte, die Mainzer Landstraße an dieser Stelle zu überqueren. Aus diesen Gründen müssen verschiedene Optionen geprüft werden, wie die Überquerung der Mainzer Landstraße an dieser Stelle sicherer ermöglicht werden kann - denn trotz der Ampeln an der Rebstöcker Straße und an der Schwalbacher Straße überqueren sie viele Personen dort tagtäglich, und es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis sich der erste schwerere Unfall ereignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 496 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1664 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 515 Aktenzeichen: 32 1

Ideen

Idee
28

Neue Ampel auf der Mainzer Landstraße bei der Krifteler Straße

23.07.2022

Die Mainzer Landstraße benötigt dringend zur Gefahrenabwehr eine Fußgängerampel in der Höhe Krifteler Straße, vor allem da sich genau gegenüberliegend Lidl, Aldi und das REWE Center befinden. Die bestehenden Ampeln an der ecke Rebstöcker Straße und Schwalbacher Straße sind beide über 250 Meter in beiden Richtungen zu weit entfernt. Der Abschnitt der Mainzer Landstraße ist von Fußgängerampel zu Fußgängerampel 520 Meter (EINEN HALBEN KILOMETER) entfernt. Somit ist es nicht verwunderlich das sehr viele Fußgänger gefährlich dort die Mainzer Landstraße im fließenden Verkehr überqueren, um die Discounter und Supermärkte zu erreichen! Hier muss mehr sicherheit her, also bitte eine neue Ampel für die Mainzer Landstraße in der Höhe Krifteler Straße installieren.

Idee
305

Endlich eine Ampelanlage an der Kreuzung Krifteler Straße / Mainzer Landstraße

08.02.2021

An der Kreuzung Mainzer Landstraße / Krifteler Straße muss endlich eine Ampel (Lichtsignalanlage/LSA) installiert werden, um Fußgängern die Möglichkeit zu geben, an dieser Stelle sicher die Straße zu queren und Autofahrern, die von der Krifteler Straße nach links auf die Mainzer Landstraße abbiegen wollen, dies ebenfalls sicher zu ermöglichen. Am 05. Februar ereignete sich schon wieder ein schwerer Unfall an dieser Stelle, was mit einer Ampel nicht passiert wäre. Außerdem queren durch die vielen neuen Wohnungen und die Supermärkte viele Menschen dort jeden Tag die Straße, was aber ohne Ampel oft sehr gefährlich ist.