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Meine Nachbarschaft: Löhnunggasse

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrscheinautomaten mit Geldscheinannahme

17.05.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.05.2010, OM 4210 entstanden aus Vorlage: OF 440/11 vom 30.04.2010 Betreff: Fahrscheinautomaten mit Geldscheinannahme Der Magistrat wird aufgefordert, auf die zuständige Stelle des RMV einzuwirken, dass an den drei Haltestellen der Straßenbahnlinie 11 in Fechenheim (Schießhüttenstraße, Fechenheim Post und Alt-Fechenheim) jeweils mindestens ein Fahrkartenautomat mit einer Bezahlmöglichkeit mit Geldscheinen ausgestattet wird. Begründung: Im gesamten inneren Ortsgebiet gibt es an den ersten drei aufeinanderfolgenden Straßenbahnhaltestellen keine Möglichkeit, mit einem Geldschein zu bezahlen. Die erste Haltestelle mit dieser Möglichkeit ist die Haltestelle "Mainkur", welche bereits außerhalb des Fechenheimer Ortskerns liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2010, ST 1033 Aktenzeichen: 92 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer Rathaus

19.04.2010 · Aktualisiert: 05.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2010, OM 4133 entstanden aus Vorlage: OF 431/11 vom 05.03.2010 Betreff: Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) am Fußgängerüberweg über die Pfortenstraße zum Fechenheimer Rathaus Der Magistrat wird gebeten, am oben angegebenen Fußgängerüberweg die Verkehrszeichen 350-40 (beidseitig) aufstellen zu lassen. Begründung: Vor zirka zwei Jahren wurde der oben angegebene Fußgängerüberweg eingerichtet. Die dazugehörigen Verkehrszeichen fehlen trotz telefonischer Intervention bis heute. Sie sollen nach Auskunft des Straßenverkehrsamtes auch nicht aufgestellt werden, weil Kraftfahrzeuge an der Ecke Alt-Fechenheim ohnehin halten müssten. Diese Argumentation überzeugt nicht, denn beim hier aufgestellten Verkehrszeichen 205 ("Vorfahrt gewähren!") handelt es sich nicht um ein Stopp-Schild. Es ist also keine "wartepflichtige Zufahrt" im Sinne des § 26 STVO. Demzufolge muss zwingend nur gehalten werden, wenn von rechts Autoverkehr kommt, der Vorfahrt hat. Das Kinder- und Jugendhaus befindet sich an dieser Ecke im Fechenheimer Rathaus. Wie die Wetterverhältnisse im Winter 2010 zeigten, ist bei geschlossener Schneedecke der Fußgängerüberweg für die Fußgängerinnen und Fußgänger zwar möglicherweise noch sichtbar, er ist aber für ortsfremde motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nicht oder nicht früh genug erkennbar (siehe Anlage). Die selbe Situation ergibt sich auch bei Blendung durch Regen oder bei schlechten Sichtverhältnissen in der Dämmerung oder nachts. Die Fußgängerinnen und Fußgänger verlassen sich aber auf den besonderen Schutz auf dem ihnen bekannten Überweg und werden völlig unnötig gefährdet. Es wird ihnen also eine Sicherheit vorgegaukelt, die objektiv nicht in vollem Umfang vorhanden ist. Um den Fußgängerinnen und Fußgängern, besonders Kindern, den Schutz zukommen zu lassen, den sie auf einem Fußgängerüberweg zu Recht erwarten können und auf den sie sich verlassen, ist das Aufstellen der oben angegebenen Verkehrszeichen an diesem Überweg unbedingt und schnellstmöglich erforderlich. Auch wenn generell eine "Lichtung des Schilderwaldes" gewünscht und mancherorts auch durchaus notwendig ist, so muss doch dort, wo die Sicherheit von Fußgängern, besonders Kindern, gefährdet ist, diese Vorrang haben. Da durch die Beschilderung mehr Sicherheit für Kinder geschaffen werden kann, darf es auch keine Rolle spielen, dass sich der Zebrastreifen in einer Tempo-30-Zone befindet. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 833 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11

15.03.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 421/11 vom 16.02.2010 Betreff: Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11 Vorgang: OF 364/11 vom 26.08.2009; Schreiben d. Ortsvorstehers an die Deutsche Post AG v. 12.10.2009; Schreiben d. Deutschen Post AG v. 10.11.2009 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die von der Deutschen Post AG geplante Rampe (auf dem Bürgersteig vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4), aus sozialen und infrastrukturellen Gründen zu verzichten. 2. in ähnlichen Fällen im Ortsbezirk 11 analog zu verfahren. Begründung: Für diese Rampe von 2,63 Meter Länge + 1,70 Meter Podest vor der Tür werden bei 0,80 Meter Breite nur insgesamt 3,46 m2 Fläche benötigt. Nach telefonischer Auskunft beabsichtigt die Deutsche Post AG nun möglicherweise doch, vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4, eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger errichten zu lassen, um ihnen den Zugang zu dieser wichtigen Einrichtung Fechenheims zu erleichtern. Der Bürgersteig ist breit genug. Passanten werden durch die Rampe nicht behindert. Auch bauliche Gründe stehen dem Vorhaben, nach telefonischer Aussage der Post, nicht entgegen. Diese sinnvolle, geplante Investition der Post in die Infrastruktur des Stadtteils und damit das Bekenntnis zum Standort Fechenheim, sollte auch im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein und entsprechend gefördert werden, zumal es sich auch nur um einen minimalen Betrag handeln kann. Die Stadt Frankfurt am Main sollte diese Bauwerke, die aus sozialen Gründen erforderlich und ausdrücklich gewünscht sind (siehe Behinderten-Bauleitlinien der Stadt Frankfurt am Main), nicht noch zusätzlich mit Gebühren belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 704 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlegung eines Behindertenparkplatzes in der Straße Alt-Fechenheim

15.03.2010 · Aktualisiert: 29.09.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 418/11 vom 25.02.2010 Betreff: Verlegung eines Behindertenparkplatzes in der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz in der Straße Alt-Fechenheim (in Höhe der Haus-Nr. 120-122) vor dem Eissalon zu verlegen und gegenüber dem Begegnungs- und Servicezentrum des Frankfurter Verbandes in Alt-Fechenheim 89 einen Parkplatz als Behindertenparkplatz einzurichten. Begründung: In unmittelbarer Nähe des genannten Behindertenparkplatzes befinden sich noch zwei weitere Behindertenparkplätze. Für die Besucher des Begegnungszentrums, in der Hauptsache Seniorinnen und Senioren, die teilweise auch schwerbehindert sind, wäre es eine große Erleichterung, einen Behindertenparkplatz in nächster Nähe zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2010, ST 626 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der Haltestellen-Aushangfahrpläne der RKH (Regionalverkehr Kurhessen GmbH)

16.03.2009 · Aktualisiert: 28.03.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2009, OM 3095 entstanden aus Vorlage: OF 315/11 vom 05.02.2009 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen-Aushangfahrpläne der RKH (Regionalverkehr Kurhessen GmbH) Der Magistrat wird gebeten, den RMV aufzufordern, die Haltestellen-Aushangfahrpläne der RKH baldmöglichst umzugestalten und denen der traffiQ anzugleichen. Begründung: Der RMV benutzt vier verschiedene Haltestellen-Aushangfahrpläne. Gebräuchlich bei der traffiQ ist der Aushangfahrplan 1 (siehe Anlage). Bei der RKH wird der Aushangfahrplan 3 (siehe Anlage) benutzt. Diese Aushangfahrpläne sind schon tagsüber wegen ihrer kleinen Schrift sehr schlecht lesbar. Ältere und sehbehinderte Fahrgäste haben kaum eine Chance. Abends und an Haltestellen mit diffuser Beleuchtung (z.B. Alt-Fechenheim, Richtung Offenbach) verschlechtert sich die Situation noch weiter. Es gibt viele Beschwerden. Die Aushangfahrpläne der traffiQ dagegen sind übersichtlich gestaltet und in einer ausreichend großen Schrift dargestellt. Dies gilt nicht nur für die Abfahrtszeiten sondern auch für den Linienlauf und die Fahrtzeiten zwischen den Haltestellen. Daran sollte sich der RMV bei der Umgestaltung orientieren. Es bedarf keines großen Aufwandes für diese Änderung. Lediglich eine andere Ausdruckauswahl und den Austausch des neuen Aushangs an den Haltestellen, so dass der Antrag sehr schnell umgesetzt werden kann. Anlage 1 (ca. 59 KB) Anlage 2 (ca. 126 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.06.2009, ST 877 Stellungnahme des Magistrats vom 29.10.2009, ST 1532 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radweg in Verlängerung der Pfortenstraße zur Ferdinand-Porsche-Straße

19.01.2009 · Aktualisiert: 04.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2009, OM 2885 entstanden aus Vorlage: OF 305/11 vom 09.12.2008 Betreff: Fuß- und Radweg in Verlängerung der Pfortenstraße zur Ferdinand-Porsche-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. den oben angegebenen Weg zu sanieren. 2. die Beschilderung am westlichen Anfang des Weges folgendermaßen zu ändern: Das Zusatzschild "Anlieger frei" ist gegen ein Schild "Radfahrer frei" (wie am östlichen Weganfang) auszutauschen. 3. den Absperrpfosten, der circa 20 Meter vom westlichen Weganfang widerrechtlich abgesägt und von der Mitte des Weges an den Rand versetzt wurde, in die Mitte zurück zu versetzen und dort stabil zu verankern. Begründung: Der Weg ist durchgehend circa zwei Meter breit und über weite Strecken mit Schlaglöchern übersät. Er soll in einen Zustand versetzt werden, in dem er gefahrlos von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden kann. Die Beschilderung an beiden Enden des Weges muss korrespondieren. Anlage 1 (ca. 3,7 MB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 519 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Briefkasten auf der Straße Alt-Fechenheim

24.11.2008 · Aktualisiert: 29.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2008, OM 2754 entstanden aus Vorlage: OF 270/11 vom 27.10.2008 Betreff: Briefkasten auf der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Post in Verhandlungen zu treten und zu bitten, dass der Briefkasten (vor der ehemaligen Post in der Baumertstraße) auf die Straße Alt-Fechenheim, in Höhe der Frankfurter Sparkasse/Volksbank, versetzt wird. Begründung: Die Straße Alt-Fechenheim, vor den dortigen Sparkassen, ist der wohl meistbesuchte Platz in Fechenheim, und ein Briefkasten wäre ein große Hilfe, besonders für ältere Menschen und Behinderte, die sowieso diesen Ort aufsuchen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2009, ST 272 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße

18.08.2008 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2537 entstanden aus Vorlage: OF 244/11 vom 19.07.2008 Betreff: Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig am Fußgängerüberweg Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße beidseitig abzusenken. Begründung: Behinderte und Bürger mit Gehilfen etc. müssen hier circa 20 Meter weiter auf der Baumertstraße laufen, ehe sie die nächste Bürgersteigabsenkung an einer Ausfahrt erreicht haben. An dieser unübersichtlichen Stelle haben sie Angst und befürchten, von Autos oder Fahrrädern angefahren zu werden. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor es wirklich zu Schäden kommt. Anlage 1 (ca. 42 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2008, ST 1388 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße/Einbeziehung des Ortsbeirates

18.08.2008 · Aktualisiert: 15.11.2018

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2534 entstanden aus Vorlage: OF 241/11 vom 02.08.2008 Betreff: Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße/Einbeziehung des Ortsbeirates Im Zuge der Diskussion um das Heinrich-Schleich-Haus wurden Pläne zur Neubebauung des Kleedreiecks bekannt. Der Magistrat wird aufgefordert, - vorliegende Bebauungspläne im Ortsbeirat vorzustellen. - dem Ortsbeirat über Vorgaben seitens des Magistrats für eine Neubebauung (Bereich Willmannstraße) des Kleedreiecks zu berichten. - seine Einschätzung zum Bau einer Einrichtung der Seniorenbetreuung an dieser Stelle (Verkehrsaufkommen, Freiflächen etc.) vorzustellen. - den Ortsbeirat in eine Neubebauung des Kleedreiecks einzubeziehen. - den Ortsbeirat über den Verkauf der städtischen Grundstücke in diesem Bereich zu informieren. - dem Ortsbeirat zu erläutern, warum eine Nutzung des Kleedreiecks selbst und des darauf stehende Gewerbegebäudes nur noch zeitlich beschränkt genehmigt wird. - den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob im Zuge einer Neubebauung in diesem Bereich auch das Kleedreieck selbst bebaut werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2008, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2009, ST 127 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1037

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen

23.04.2007 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2007, OM 1148 entstanden aus Vorlage: OF 108/11 vom 30.03.2007 Betreff: Buslinie 44: 1. Haltestelle Jakobsbrunnenstraße 2. Haltestelle Pfortenstraße Aufstellen von Wartehallen jeweils in beide Fahrtrichtungen Der Magistrat wird gebeten, die VGF aufzufordern, 1. an den o. g. Haltestellen (in beide Fahrtrichtungen) Wartehallen aufstellen zu lassen. 2. sich dafür einzusetzen, dass diese Maßnahmen auf der Prioritätenliste ganz oben aufgenommen werden. Begründung: zu 1.: Unmittelbare Nachbarn der Haltestelle Jakobsbrunnenstraße sind die Freie Christliche Schule und eine Kinderärztin. Viele Schüler und Eltern mit Kleinkindern benutzen diesen Bus. zu 2.: In unmittelbarer Nähe der Haltestelle Pfortenstraße liegt die Meldestelle und die ev. Melanchthon-Kirche. Da sie sehr zentral im Ortskern liegt, wird sie außerdem besonders häufig von älteren und behinderten Fahrgästen für Fahrten zum Einkaufen benutzt. Es gibt an beiden Haltestellen (in beide Fahrtrichtungen) derzeit keine Möglichkeit, anderweitig Schutz bei schlechtem Wetter zu finden. Der Bus fährt nur im 30-/60-Minuten-Takt. Laut Anforderungsprofil zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (NVP) - siehe B 404 vom 22.09.2006, Punkt I.1, Haltestellenausstattung - ist an allen Haltestellen ein Unterstand für Fahrgäste zu errichten, sofern dies situationsbedingt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.07.2007, ST 1177 Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2008, ST 303 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2008, ST 1426 Aktenzeichen: 92 11

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