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Meine Nachbarschaft: Ludwig-Ruppel-Straße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Änderung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551 entstanden aus Vorlage: OF 1131/10 vom 06.10.2025 Betreff: Änderung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Vorgang: OM 6217/24 OBR 10; ST 608/25; OM 7123/25 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zum rot markierten Schutzstreifen (siehe OM 7123) den verschwundenen Flexipoller durch sicherlich robustere Klemmfixe zu ersetzen. Begründung: Nachdem der vom Magistrat angebrachte Flexipoller bereits seit Anfang Juni 2025 herausgerissen und mittlerweile spurlos verschwunden ist, bedarf es einer nachhaltigeren Lösung (z. B. analog zur Obermainanlage, siehe Bild). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7550 entstanden aus Vorlage: OF 1130/10 vom 06.10.2025 Betreff: Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen frei halten Der Magistrat wird gebeten, die zwei einzigen Hydranten in der Straße Im Brandhöfchen in Bonames durch Pfosten frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße

17.06.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123 entstanden aus Vorlage: OF 1067/10 vom 02.06.2025 Betreff: Ergänzung zu Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Vorgang: OM 6217/24 OBR 10; ST 608/25 Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat sehr für die Anbringung des Flexipollers. Dieser beweist mit dermaßen umfangreichen Kontaktspuren zu Fahrzeugen mittlerweile, dass eine Maßnahme mehr als erforderlich war, aber offensichtlich immer noch nicht ausreicht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zusätzlich auch den Schutzstreifen zwischen Fußgängerüberweg und Oberer Kalbacher Weg mit roter Farbe zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Antrag vom 06.10.2025, OF 1131/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1831 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof

14.01.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6308 entstanden aus Vorlage: OF 949/10 vom 16.12.2024 Betreff: Fehlender Spielplatz gemäß Bebauungsplan Nr. 337 - Am Burghof Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum seit dem 28.09.1982, dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 337, trotz entsprechender Festsetzung (siehe unter 3.4 Öffentliche Grünfläche) zwischen Ludwig-Ruppel-Straße und Kalbacher Niddapfad, auf dem heutigen Flurstück 13/3, offensichtlich bis heute nie ein Spielplatz errichtet wurde. Ergänzend wird der Magistrat um Beantwortung der nachfolgenden Fragen gebeten: 1. Aufgrund welcher Beschlusslage wurde die Errichtung des Spielplatzes unterlassen? 2. Gibt es beispielsweise rechtlich gebundene, alternative Ersatzmaßnahmen (z. B. auf dem jetzigen Flurstück 8/30)? 3. Innerhalb welchen Zeitraums kann dort bestenfalls ein Spielplatz errichtet werden, und was wäre deshalb hierfür (außer der Finanzierung) ergänzend noch erforderlich? Begründung: Selbst wenn der nahe gelegene Hubschrauberlandeplatz eine Errichtung anfangs noch beeinträchtigt hätte, war das mit dem Abzug der Amerikaner Anfang der Neunzigerjahre obsolet. Der Magistrat verweist in seinen Stellungnahmen immer wieder auf fehlende öffentliche Flächen. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Festsetzung innerhalb eines Bebauungsplanes verwiesen. Beides ist aber im beschriebenen Fall gegeben. Warum die Fläche mutmaßlich nie als Potenzial erachtet wurde, ist nicht nachvollziehbar. Aufgrund des herrschenden bzw. steigenden Bedarfs an Spielplätzen in Bonames kann und muss dort schnellstmöglich etwas geschehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 564 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße

03.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6217 entstanden aus Vorlage: OF 930/10 vom 18.11.2024 Betreff: Radfahrendenschutz Ecke Oberer Kalbacher Weg/Fleckenbühlstraße Die Fleckenbühlstraße ist für Radfahrende in Fahrtrichtung entgegen der Einbahnstraße freigegeben. An der Einmündung in den Oberen Kalbacher Weg regeln Bodenmarkierungen die Fahrbahnaufteilung. Leider kommt es immer wieder vor, dass beim Linksabbiegen in die Fleckenbühlstraße Kraftfahrzeugführer den für Radfahrende markierten Bereich bzw. die Sperrfläche überfahren. Dies führt mitunter zu gefährlichen Situationen, insbesondere für dort wartende Radfahrende, die westwärts in den Oberen Kalbacher Weg einbiegen oder diesen in Nordrichtung queren wollen. Dem Ortsbeirat wurde z. B. von einem konkreten Vorfall berichtet, bei dem es zu einem Zusammenstoß von einem an der genannten Stelle ordnungsgemäß wartendem Radfahrer mit einem nicht ordnungsgemäß in die Fleckenbühlstraße einbiegendem Kraftfahrzeug kam. Der Radfahrer stürzte dabei über das Kraftfahrzeug rutschend zu Boden. Glücklicherweise erlitt der Radfahrer in diesem Fall keine größeren Verletzungen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Radfahrende besser zu schützen und Kraftfahrzeugführende von diesem gefährdenden Abbiegeverhalten abzuhalten. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 608 Antrag vom 02.06.2025, OF 1067/10 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7123 Antrag vom 06.10.2025, OF 1131/10 Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7551 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße

03.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6216 entstanden aus Vorlage: OF 929/10 vom 18.11.2024 Betreff: Hundekotbeutelspender am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekotbeutelspender mit einem weiteren Abfallbehälter am Durchgang Unterer Kalbacher Weg/Ludwig-Ruppel-Straße einzurichten. Begründung: Bedarf ist vor Ort gegeben, auch für noch einen Abfallbehälter. Die drei in diesem Bereich bereits vorhandenen Abfallbehälter werden erfreulicherweise sehr stark genutzt und quellen regelmäßig stark über, weshalb Müll auch um die Abfallbehälter herum landet. Entweder eine Erhöhung des Leerungsintervalls oder besser noch die Aufstellung eines vierten Abfallbehälters ist deshalb durchaus geboten. Zwei Paten stehen für den Hundekotbeutelspender zur Verfügung und werden dem Grünflächenamt in geübter Praxis direkt bekannt gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 306 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5

05.11.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6062 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 21.10.2024 Betreff: Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5 Die Straße Am Burghof ist als einzige verbindende Straße in Richtung Frankfurter Berg entsprechend stark frequentiert. Insbesondere bewegungseingeschränkte Personen, welche von der nördlichen Seite kommend die Bushaltestelle "Alt-Bonames" sicher erreichen wollen, sind derzeit sehr verunsichert. Bürgerinnen und Bürger haben den Ortsbeirat 10 zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass auf Höhe der Straße Am Burghof 5 eine sichere Querung fehlt. Ferner weist der aktuelle Schulweg, für die von der südlichen Seite der Straße Am Burghof kommenden Kinder eine ungesicherte Querung vor der Homburger Landstraße 623 aus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Straße Am Burghof 5 einzurichten. Die Schulwegkommission wird im Anschluss daran gebeten, den Schulwegplan anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 407 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Müllsituation in der Straße Unterer Kalbacher Weg vor Hausnummer 59

10.09.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5905 entstanden aus Vorlage: OF 875/10 vom 20.08.2024 Betreff: Müllsituation in der Straße Unterer Kalbacher Weg vor Hausnummer 59 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der im Betreff genannten Stelle ein großer Mülleimer installiert werden kann. Begründung: Aktuell gibt es in der Straße Unterer Kalbacher Weg eine unrechtmäßig abgestellte Mülltonne, die wohl von allen U-Bahn- und Bus-Fahrenden genutzt, aber von der FES nicht geleert wird. Um die dort anfallenden Müllmengen ordnungsgemäß zu entsorgen, sollte die FES dort eine angemessen große Mülltonne aufstellen und regelmäßig leeren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1910

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken verhindern in der Kurve Bonameser Hainstraße

23.01.2024 · Aktualisiert: 04.11.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 4999 entstanden aus Vorlage: OF 735/10 vom 02.01.2024 Betreff: Parken verhindern in der Kurve Bonameser Hainstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der markierten Fläche in der Kurve der Bonameser Hainstraße (Höhe Hausnummer 42) durch Bügel oder Ähnliches das Parken verhindert werden kann. Begründung: Anwohnende ärgern sich jeden Tag darüber, dass die Sperrfläche in der Kurve der Bonameser Hainstraße zugeparkt und die Sicht versperrt ist, sodass man nicht sieht, ob ein Fahrzeug entgegenkommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 810 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bushaltestelle „Bonameser Hainstraße“

06.06.2023 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4028 entstanden aus Vorlage: OF 612/10 vom 22.05.2023 Betreff: Bushaltestelle "Bonameser Hainstraße" Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Neuausrichtung der Bushaltestelle "Bonameser Hainstraße" in östlicher Richtung mit Blick auf die katholische St. Bonifatiuskirche zu beachten, dass zum einen mobilitätseingeschränkte Kirchenbesucher auch auf das Vorhandensein von Parkplätzen angewiesen sind, zum anderen (bezüglich der Positionierung der Wartehalle), dass diese ein wenig weiter als bisher in der Neuplanung vorgesehen in Richtung Nordwesten angelegt wird. Andernfalls würde sie den Kirchplatz optisch und durch ihren baulichen Umfang einschränken. Der Kirchplatz ist vor allem an Hochfesten Aufstell- und Feierfläche, der Fußweg unmittelbar davor wird zuweilen ebenfalls zu diesem Zweck in Anspruch genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1861 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1100 Aktenzeichen: 92-13

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim

20.11.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2022, OF 119/14 Betreff: Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim Im März 2022 ist zeitgleich mit der Schließung des Bahnübergangs BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof für den Radverkehr eine Umleitungsstrecke ausgeschildert worden, die über den Harheimer Weg (Bonames), den Oberen Kalbacher Weg, die Bonameser Hainstraße, Am Burghof, Homburger Landstraße, zum Berkersheimer Weg (Frankfurter Berg) und dann bis nach Berkersheim führt. Der Weg von Harheim z.B. bis zum Harheimer Hort in Berkersheim ist dadurch anstelle 1,7 Kilometern nun 6,8 Kilometer lang. Die Fahrzeit verlängert sich von 6 Minuten auf etwa 30 Minuten. An mehreren Stellen weisen die Wegweiser zudem in die falsche Richtung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen. 1. Wer hat diese Umleitung geplant und mit welcher Absicht? 2. Weshalb besteht diese Umleitung immer noch, obwohl es am Berkersheimer Bahnhof seit sechs Monaten die Möglichkeit gibt, mit den Aufzügen des provisorischen Fußgängerstegs die Gleise zu überqueren (Ausnahme: Lastenräder)? 3. Was war der Grund, den Radverkehr nicht über den deutlich kürzeren Nidda-Radweg umzuleiten, sondern ihn durch Bonames mit mehreren sicherheitskritischen Stellen zu planen. 4. Aus welchem Grund verzichtet die Stadt Frankfurt in solchen Fragen auf die lokale Radfahrkompetenz der Harheimer Ortsbeiräte? Begründung: Aufgrund der Bedeutung von schnellen und sicheren Radverbindungen besonders dann, wenn der öffentliche Nahverkehr (S6, Bus28) nur eingeschränkt oder gar nicht fährt, müsste doch auch die Sicherheit des Radverkehrs im Interesse und der Sorgfaltspflicht der Stadt Frankfurt liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 119/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße

24.10.2022 · Aktualisiert: 17.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 436/10 Betreff: Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern gebeten, zu einem öffentlichen Vor-Ort-Termin einladen zu lassen, mit dem Ziel die Weiterbehandlung des Fußweges von der Bonameser Hainstraße zur Homburger Landstraße (Höhe Kirchhofsweg) zu klären. Begründung: Hier lebende Menschen beklagen sich bekanntlich seit Jahren über die unerträglichen Zustände wie Lärm, Müll, stinkenden Hinterlassenschaften sowie zweckfremden Nutzungen (unter anderem durch motorisierte Zweiräder). Sie wünschen sich deshalb die umgehende Schließung des Weges, zumal sich seither leider nichts verbessert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 436/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundekottütenspenderbox Am Burghof

21.01.2022 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1493 entstanden aus Vorlage: OF 163/12 vom 21.01.2022 Betreff: Hundekottütenspenderbox Am Burghof Vorgang: OM 1226/21 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, rechts neben der Straße Am Burghof, vor der Kreuzung zur Pferdekoppel, in der Nähe der dort befindlichen Sitzbänke eine zusätzliche Hundekottütenspenderbox (Dog-Station) aufzustellen. Begründung: Die Lage zwischen tierärztlicher Praxis und den angrenzenden Freiflächen wird stark von Hundebesitzern frequentiert, die nicht immer entsprechende Kotbeutel mitführen. Der Ortsbeirat 10 hat mit der Vorlage OM 1226 bereits eine entsprechende Anregung gestellt, wurde durch das Grünflächenamt aber auf die Zuständigkeit des Ortsbeirates 12 an dieser Stelle hingewiesen. Auch der Ortsbeirat 12 unterstützt diese Anregung, sofern die Bestückung weiterhin durch die Patin, die die bereits vorhandene Dog-Station am Nordpark betreut, erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1226 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 885 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames

18.01.2022 · Aktualisiert: 03.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1457 entstanden aus Vorlage: OF 205/10 vom 04.01.2022 Betreff: Verringerung von Starkregengefahren im Bereich des Kalbachs in Bonames Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, dem Kalbach vor Erreichen des Ortsrandes von Bonames mehr Überflutungsflächen einzuräumen. Begründung: Der Kalbach wird im Bereich der Bebauung Am Burghof in Bonames in einer engen, künstlich begradigten Rinne geführt, die in geringem Abstand an der Bebauung vorbeiläuft. Er weist so bereits bei nicht außergewöhnlichen Regenmengen in diesem Bereich eine erhebliche Fließgeschwindigkeit auf, sodass hier an Rückstauwänden - in der Starkregengefahrenkarte violett markierte - Gefahrenbereiche entstehen. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob der Kalbach nicht in seinem Überflutungsbereich vor dem U-Bahndamm, bevor er in die Bonames-Rinne übergeht, noch weitere Gebiete zum Überfluten eingeräumt bekommen kann, um die Gefahren für die Bonameser Bebauung zu reduzieren, sollte es hier wirklich einmal zu einem Starkregenereignis kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1036 Aktenzeichen: 79 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochwasserschutz in Überflutungsgebiete

26.11.2021 · Aktualisiert: 21.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1158 entstanden aus Vorlage: OF 138/12 vom 11.11.2021 Betreff: Hochwasserschutz in Überflutungsgebiete Der Magistrat wird gebeten, das Durchlassverbindungsrohr in dem Bachbett des Kalbachs - parallel des Kalbacher Niddapfades - vor den U-Bahn-Gleisanlagen (U 2, U 9) Richtung Flutmulde unter Zugrundelegung einer hydraulischen Berechnung zu vergrößern, um bachabwärts Richtung Nidda gelegene Gebiete besser vor Hochwasserereignissen zu schützen. Begründung: In den letzten Jahren treten verstärkt Starkregenereignisse auf, die selbst den Kalbach stark ansteigen lassen. Im Jahr 2020, welches durch eine Trockenperiode gekennzeichnet war, kam es zweimal zu Hochwasser in Höhe des Burghofs. Der Blick in das Bachbett in Höhe der 2006 im Rahmen des Ausbaus des Kalbachs zum Hochwasserschutz neu entstandenen Flutmulde lässt erkennen, dass für das Durchlassverbindungsrohr eine Vergrößerung im Querschnitt und Tieferlegung notwendig ist. Foto: privat. Damit wird eine zeitlich frühere und größere Abflussmenge in die Flutmulde geleitet und entlastet den Kalbach im weiteren Verlauf. Als positiver Effekt für die dann mit mehr Wasser beschickte Flutmulde gibt es eine zusätzliche Feuchtigkeit, die künftig den ganzen großen Muldenbereich erfassen kann und ein artenreicheres Biotop fördert und für ein besseres Kleinklima sorgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 637 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 90 34

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw

02.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 1014 entstanden aus Vorlage: OF 126/10 vom 18.10.2021 Betreff: Straße Am Burghof hier: falsch parkende Pkw Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie das Problem der teils gefährlich falsch parkenden Fahrzeuge in der Einbahnstraße Am Burghof im Bereich östlich der Bonameser Mittelgasse gelöst werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 548 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat)

Unterkunft für Flüchtlinge Am Burghof 53 - Alter Flugplatz

11.06.2020 · Aktualisiert: 27.08.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2020, OF 1007/10 Betreff: Unterkunft für Flüchtlinge Am Burghof 53 - Alter Flugplatz Nach vorliegenden Informationen hat der Magistrat einen für den 10.06.2020 geplanten Vor-Ort-Termin kurzfristig in eine andere städtische Liegenschaft verlegt. Die Bewohner der Unterkunft Am Burghof 53 sahen dadurch ihr Hauptanliegen, aus deren Sicht vorhandene Missstände, insbesondere durch visuelle Darstellung am/im Objekt untermauern zu können, als verhindert an. Die Bewohner fühlten sich deshalb genötigt, u.a. durch Demonstrationen auf den Straßen von Bonames auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Dies führte beispielsweise zu längeren, massiven Verkehrsbehinderungen in und um Bonames. Es ist durchaus zu befürchten, dass dies in Unkenntnis der Hintergründe, wie auch die mitunter hohe präventive und besonnene Polizeipräsenz, insbesondere bei der Bonameser Bevölkerung zu einer Beeinträchtigung der bislang sehr positiven Haltung zu dieser Einrichtung geführt haben kann. Die Unterkunft liegt zwar im Zuständigkeitsbereich des OBR 12, ist aber nicht nur gefühlt eine Bonameser Örtlichkeit. Die Nutzung des Objektes ist abschließend bis Dezember 2021 vorgesehen. Aktuell vorhandene Mängel und Probleme sind, sofern tatsächlich vorhanden, aufgrund der verbleibenden langen Nutzungsdauer nicht nur festzustellen sondern auch zeitnah zu beseitigen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten in enger Absprache mit dem Ortsbeirat 12, zeitnah einen Termin in der Einrichtung zu realisieren. Ein Dialog vor Ort scheint dringend geboten. Trotz Corona-Regeln sollte es möglich sein, dass je 1 Vertreter*in der jeweiligen OBR-Fraktionen, die LINKEN und BFF-Vertreterinnen im OBR 12, 1 Vertreter*in des Magistrats, 1 Vertreter*in des Betreibers sowie 1 bis 2 Vertreter*innen der Bewohner daran teilnehmen kann. Zielsetzung soll sein, dass Mängel bzw. Probleme dargestellt und tatsächliche festgestellt werden sowie für diese dann schnellstmögliche Lösungen fixiert und umgesetzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO I, TOP 2 Die LINKE.-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 1007/10 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag der LINKE.-Fraktion, die Beratung der Vorlage bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 10 am 18.08.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1007/10 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oberer Kalbacher Weg in Bonames

10.03.2020 · Aktualisiert: 19.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5864 entstanden aus Vorlage: OF 939/10 vom 24.02.2020 Betreff: Oberer Kalbacher Weg in Bonames Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg im Bereich zwischen der Zufahrt zur Frankfurter Volksbank und der Bonameser Hainstraße beispielsweise durch zusätzliche Poller von störend abgestellten Fahrzeugen frei zu halten. Begründung: Der Fußgängerbereich und die Einfahrten werden ständig von nicht legal abgestellten Fahrzeugen zugeparkt, sodass weder für Fußgänger noch für Autofahrer dort ein Durchkommen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1180 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße unmöglich machen

18.06.2019 · Aktualisiert: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4779 entstanden aus Vorlage: OF 745/10 vom 22.04.2019 Betreff: Parken auf dem Grün- und Blühstreifen in der Homburger Landstraße unmöglich machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das wilde Parken auf dem Grün- und Blühstreifen an der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof verhindert werden kann - z. B. mit Findlingen, Baumstämmen oder Bügeln -, wobei die Belange des Landwirtschafts- und Fahrradverkehrs berücksichtigt werden sollen. Begründung: Leider wird auf dem von der Stadt Frankfurt angelegten Grün- und Blühstreifen am Rande der Homburger Landstraße zwischen Bonameser Straße und Am Burghof immer wieder wild geparkt und somit dem Ansinnen der Stadt Frankfurt, Grün- und Blühstreifen für Insekten anzulegen, zuwidergehandelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1699 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 280 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1393 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 503 Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1398 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abschließbare Schranke auf dem Gelände am Alten Flugplatz

18.09.2018 · Aktualisiert: 10.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3724 entstanden aus Vorlage: OF 582/10 vom 03.09.2018 Betreff: Abschließbare Schranke auf dem Gelände am Alten Flugplatz Vorgang: OM 3671/18 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je eine Behördenschließung SK5 & freie Schließung) auszustatten. Dieses soll in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. V. und der SFG - Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH - sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55" geschehen. So soll das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft verhindert werden. Zusätzlich soll zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes rechts und links der Schranke jeweils ein Schild gemäß § 41 StVO, VZ 250 - "Verbot für Fahrzeuge aller Art", mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Der Gehweg, der vom öffentlichen Parkplatz zum Gelände führt, soll durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird. Begründung: Das Gelände wird regelmäßig widerrechtlich u. a. von Hundebesitzern befahren, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren. Dadurch wird die Nutzung für die Pächter erschwert. Deshalb ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppelschließung zwingend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3671 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 32 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach

14.09.2018 · Aktualisiert: 28.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2018, OM 3671 entstanden aus Vorlage: OF 350/12 vom 23.08.2018 Betreff: Schranke auf dem Gelände des Alten Flugplatzes Bonames/Kalbach Vorgang: OM 3724/18 OBR 10 Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Feuerwehr-Museumsverein Rhein/Main e. V. und der SFG - Servicegesellschaft für Frankfurt und Grüngürtel gGmbH sowie allen weiteren Nutzern des Anwesens "Alter Flugplatz Bonames, Am Burghof 55" die bereits vorhandene Schranke mit einer Doppelschließanlage (je eine Behördenschließung SK5 und freie Schließung) auszustatten, um das widerrechtliche Befahren des Geländes dauerhaft zu verhindern. Zusätzlich muss je rechts und links der Schranke zur Kenntlichmachung des Durchfahrverbotes nach StVO jeweils ein Schild gemäß VZ-250 "Durchfahrt verboten" mit Zusatz "Lieferverkehr frei" angebracht werden. Auch sollten die Gehwege zum Gelände vom öffentlichen Parkplatz aus durch geeignete Maßnahmen so gestaltet werden, dass ein Befahren mit Kraftfahrzeugen und somit zur Nutzung als Schleichweg wirksam unterbunden wird. Begründung: Da regelmäßig widerrechtlich das Gelände von u. a. Hundebesitzern befahren wird, die mit ihren Fahrzeugen bis an die Wiesen heranfahren, und die Nutzung für die Pächter damit erschwert wird, ist eine Ausstattung der vorhandenen, derzeit nicht abschließbaren Schranke mit einer Doppelschließung erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3724 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 36 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Weges zwischen Kalbacher Niddapfad und Unterer Kalbacher Weg

16.03.2018 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 275/12 vom 27.02.2018 Betreff: Instandsetzung des Weges zwischen Kalbacher Niddapfad und Unterer Kalbacher Weg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Weg südlich der A 661 zwischen Kalbacher Niddapfad und dem Unteren Kalbacher Weg möglichst bald instand gesetzt wird. Begründung: Der oben beschriebene Weg mit der Brücke über den Kalbach ist eine wichtige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Kalbach und Bonames. Er ermöglicht einen raschen und sicheren Zugang zur U-Bahn- und Bus-Station "Kalbach" und zum Park-and-ride-Platz. Leider befindet sich der Weg im südwestlichen Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Er sollte möglichst bald wieder instand gesetzt werden, z. B. durch eine wassergebundene Decke. Auch eine gewisse Verbreiterung im südwestlichen Bereich wäre für eine bequeme Nutzung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1572 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindern

13.06.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1758 entstanden aus Vorlage: OF 317/10 vom 26.05.2017 Betreff: Verschmutzung des Oberen Kalbacher Weges durch Krähendreck verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass beispielsweise durch die FES mittels Sonderreinigungen der Bereich zwischen der U-Bahn-Haltestelle "Kalbach" und der Einmündung Fleckenbühlstraße verstärkt gereinigt wird. Begründung: Entsprechende Verschmutzungen nehmen zu, in dem genannten Bereich gibt es mehr als 100 Krähennester. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Pendlerinnen und Pendler klagen über massive Verschmutzungen. Der Ortsbeirat 10 bittet um rasche Abhilfe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1581 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installieren von Beleuchtung mit LED-Lampen auf dem Weg zum alten Flugplatz Bonames für die Besucherinnen und Besucher sowie Schülerinnen und Schüler aus den Wohncontainern der Geflüchteten

17.01.2017 · Aktualisiert: 11.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1110 entstanden aus Vorlage: OF 206/10 vom 30.12.2016 Betreff: Installieren von Beleuchtung mit LED-Lampen auf dem Weg zum alten Flugplatz Bonames für die Besucherinnen und Besucher sowie Schülerinnen und Schüler aus den Wohncontainern der Geflüchteten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob auf dem Weg zum alten Flugplatz Bonames eine Beleuchtung mit LED-Lampen verwirklicht werden kann. Begründung: Der Weg von der U-Bahn-Haltestelle "Kalbach" zum alten Flugplatz Bonames entlang der U-Bahn-Schienen und über den Niddapfad wird durch Besucherinnen und Besucher sowie Schülerinnen und Schüler der Containeranlagen für Geflüchtete stark frequentiert. Die Beleuchtung fehlt aber auf dem Weg bis zur Straße Am Burghof. Durch eine Beleuchtung nach der Art, wie sie am Wirtschaftsweg zur Straßenbahnlinie 18 aufgestellt worden ist, würde ein naturfreundliches Licht erzeugt, das landschaftsverträglich und trotzdem hell ist und dadurch zu mehr Sicherheit führen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 613 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames

17.01.2017 · Aktualisiert: 29.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 211/10 vom 17.01.2017 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrradfahrende in Bonames Nach einer im Dezember 2016 erfolgten Begehung des Stadtteils Bonames mit einem Vertreter des ADFC wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. ob weitere Fahrradbügel in der Hombuger Landstraße gegenüber der Fahrschule beziehungsweise im B ereich der Straße Homburger Hohl sowie im Bereich der U-Bahn-Station "Bonames Mitte" und am Park-and-ride-Parkplatz "Kalbach" sowie im Bereich der Gaststätte "Zum Einhorn" eingerichtet werden können; 2. ob auf dem ansteigenden Teil der Homburger Landstraße in Richtung der Siedlung am Bügel ein einseitiger Schutzstreifen für Fahrradfahrende eingerichtet werden kann; 3. ob die Beschilderung für Fahrradfahrende Richtung Niddatal dahin gehend verbessert werden kann, dass diese nicht gegen die Einbahnstraße Alt-Bonames, sondern den ruhigeren Bereich der Homburger Landstraße befahren sollen; 4. ob zeitnah Piktogramme mit dem Symbol "Fahrrad" in den Straßen des alten Ortskerns von Bonames (Homburger Landstraße, Alt-Bonames und Am Burghof) aufgebracht werden können; 5. ob die Beschilderung zum alten Flugplatz am Unteren Kalbacher Weg verbessert werden kann; 6. ob der Gefahrenbereich an der Ecke Unterer Kalbacher Weg/Am Burghof durch Änderung der Vorfahrtsregelung (Rechts-vor-Links) entschärft werden kann; 7. ob das Fahrradfahren parallel zum Park-and-ride-Parkplatz (verlängerte Radwegeverbindung zwischen Ben-Gurion-Ring und dem alten Flugplatz) verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2017, ST 699 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1817 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung

04.11.2016 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.11.2016, OA 89 entstanden aus Vorlage: OF 59/15 vom 04.11.2016 Betreff: Geplante Ortsrandstraße: Bestehende Planung der beschrankten niveaugleichen Querung der Stadtbahnlinie U 2 und U 9 beibehalten! Ablehnung des Vorschlags des Ortsbeirates 10 hinsichtlich eines Brückenbauwerks oder einer Unterführung Vorgang: B 1014/03; V 220/16 OBR 10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. bei der Umsetzung der Planung weiterhin mit Priorität nur die Variante einer schienengleichen Querung der U-Bahn-Trasse durch die Ortsrandstraße zu verfolgen. Der Ortsbeirat weist auf die positive Prüfung seitens des Magistrats und das Einvernehmen mit den Verkehrsträgern hin (vgl. B 1014), welche die Machbarkeit ebenfalls aufgrund der besonderen Ortslage positiv ansahen und dies dann in den Bebauungsplan einarbeiten ließen (siehe Anlage mit Ausbauplan des beschrankten Bahnüberganges). Die Querung mittels eines Brückenbauwerkes beziehungsweise einer Unterführung wird aus städtebaulichen Gründen (negatives Landschaftsbild) sowie wegen des extrem großen Flächenverbrauchs, der enorm höheren Investitionskosten und der Unterhaltungskosten weiterhin abgelehnt. Der Vorschlag des für Bonames zuständigen Ortsbeirates 10 zum Bau einer Unterführung oder eines Brückenbauwerks für die Ortsrandstraße ist negativ zu bescheiden. 2. vor dem Hintergrund des Wunsches der Bonameser nach verkehrlicher Entlastung die Machbarkeit einer echten Ortsumgehung mit einer Straße, die vom Harheimer Weg abzweigt, südöstlich an Bonames vorbeigeht und über das angrenzende Niddatal an die Homburger Landstraße Richtung Frankfurter Berg angebunden ist, als mögliche Alternative vertiefend zu prüfen. Begründung: Mit dem Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220, hat der Ortsbeirat 10 den Bau einer Brücke oder Unterführung zur Querung der Gleise der Stadtbahn vorgeschlagen. Auch ein Vertreter der Initiative L(i)ebenswertes Bonames hat dies vorgeschlagen (siehe Bericht in der FNP vom 04.11.2016), der jedoch nicht die Interessen der mit der Ortsrandstraße belasteten Nieder-Eschbacher vertritt und augenscheinlich die verkehrlichen Probleme im weiteren Verlauf der Ortsrandstraße negiert. Der Ortsbeirat Nieder-Eschbach hat sich aus mehreren Gründen für eine schrankenunterstützte Querung ausgesprochen und eingesetzt. So zieht dieser beschrankte Übergang - neben dem Vorteil der extrem günstigeren Ausbaukosten, dem geringeren Flächenverlust, dem Erhalt eines freundlicheren Landschaftsbildes - mit einer gewollten Hürde durch die zeitweise geschlossenen Bahnschranken einen Attraktivitätsverlust für den überörtlichen Verkehr auf dieser Straße nach sich, was vom Ortsbeirat 15 ausdrücklich auch so erwünscht ist. Die Straße soll letztendlich vordringlich der Anbindung des neuen Baugebietes dienen. Wenn die Bewohner im Ortskern von Bonames eine echte und wirkungsvolle Ortsumgehung zur Entlastung des Harheimer Weges und der Straße Am Burghof haben wollen, ist dies nur durch eine alternative Planung zu erreichen. Hier bietet sich eine Südostumgehung von Bonames an. Dies gilt es zu prüfen. Der Ortsbeirat 15 sieht hier durchaus Möglichkeiten für eine Umgehung, die dann wirklich eine wäre. Auch wenn ein solches Vorhaben einen Eingriff in das Landschaftsumfeld darstellt und unter Umständen naturschutzrechtliche Belange betroffen sind, sollte dieser Vorschlag hinsichtlich der Machbarkeit unter planungs- und baurechtlichen Anforderungen vertiefend geprüft werden. Die Vor- und Nachteile sind zu ermitteln, die dann bei der Gegenüberstellung von Landschaftsschutz und verkehrlicher Entlastung für Bonames abzuwägen sind. Anlage 1 (ca. 530 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.12.2003, B 1014 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 220 Bericht des Magistrats vom 17.03.2017, B 100 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 09.11.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2016, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 89 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD (= Annahme), LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 871, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation in Bonames muss endlich geklärt werden

01.11.2016 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 784 entstanden aus Vorlage: OF 151/10 vom 18.10.2016 Betreff: Verkehrssituation in Bonames muss endlich geklärt werden Das schon von allen Parteien im Ortsbeirat 10 gewünschte und geforderte Verkehrsgutachten, unter Einbeziehung des Neubaugebietes Bonames-Ost bzw. Am Eschbachtal, ist bisher noch nicht vorgelegt worden. Die Verkehrssituation in Bonames, insbesondere im alten Stadtteil, ist unerträglich. Das ausstehende Verkehrsgutachten ist deshalb schnellstmöglich zu realisieren. Als kurzfristige Lösungsvorschläge, wie auch vom Naturschutzverein Bonames vorgeschlagen, sollten folgende Überlegungen umgesetzt werden: 1. Die bereits bestehende Beschränkung in der Fleckenbühlstraße auf 3,5 Tonnen sollte umgesetzt werden und die Straße für Busse, mit Ausnahme des Linienbusses, gesperrt werden; 2. ganz Bonames ist entweder auf die Geschwindigkeit 30 km/h begrenzt oder als Tempo-30-Zone ausgewiesen und deshalb sollte konsequent an allen Einmündungen und Kreuzungen die Rechts-vor-Links Regel gelten; 3. die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Straße Am Burghof, wie schon seit Jahren gefordert ; 4. Radarkontrollen in der Straße Am Burghof sind technisch nicht möglich, hier wäre dann das Aufstellen eines Dialog-Displays angebracht, um zu signalisieren, welche Geschwindigkeit gerade gefahren wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die benannten Lösungsvorschläge für Bonames umgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 246 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1109 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2084 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Hochwasserschutz entlang des Kalbachs

01.07.2016 · Aktualisiert: 13.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 01.07.2016, OA 35 entstanden aus Vorlage: OF 45/12 vom 16.06.2016 Betreff: Hochwasserschutz entlang des Kalbachs Vorgang: M 131/02 In den Starkregenereignissen der letzten Wochen sind verstärkt Hochwassersituationen in Frankfurt eingetreten. Dies betrifft auch den Bereich des durch die Gemarkung fließenden Kalbachs. Im Gebiet des Durchlasses Höhe der Straße Am Burghof, wo der Kalbach zweimal rechtwinkelig abknickt, ist dieser über die Ufer getreten. Dies hatte Überschwemmungen in der angrenzenden Wohnbebauung zur Folge. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den zweiten Bauabschnitt (M 131/02, Seite 5) unverzüglich umzusetzen, damit künftige Hochwasserereignisse vermieden werden. Begründung: Die damals im Jahre 2006 fertiggestellte erste Baumaßnahme gemäß Magistratsvortrag M 131 diente dem Hochwasserschutz sowie der weiteren Landschaftsgestaltung. Die Beflutung des neu entstandenen 400 Meter langen Flutgrabens wurde mittels einer Verrohrung von ca. 30 Zentimetern verwirklicht. Dieser technisch geschaffene Überlauf konnte dieses Hochwasserereignis alleine nicht verhindern. Daher ist die Verwirklichung des zweiten Bauabschnittes dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.06.2002, M 131 Bericht des Magistrats vom 21.11.2016, B 292 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 35 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 35 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 461, 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.09.2016 Aktenzeichen: 90 34

OA (Anregung Ortsbeirat)

Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets „Bonames-Ost“ Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449

16.02.2016 · Aktualisiert: 15.06.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 16.02.2016, OA 715 entstanden aus Vorlage: OF 931/10 vom 01.02.2016 Betreff: Verkehrskonzept für den Individualverkehr im Kern von Bonames nach Verwirklichung eines Baugebiets "Bonames-Ost" Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, ein unabhängiges Verkehrsgutachten hinsichtlich der Verkehrssituation in Bonames nach Verwirklichung einer Bebauung von "Bonames-Ost" vorzulegen. Dabei ist zur Schaffung einer besseren Entscheidungsgrundlage von einer Bebauung mit jeweils 1.250 WE/1.560 WE/1.800 WE auszugehen. 2. Ferner wird auf auf dieser Grundlage der Magistrat beauftragt, ein Verkehrskonzept für den Ortskern von Bonames zu erstellen, nach dem der Individualverkehr dort nach Realisierung des Baugebiets sinkt. Eine Steigerung muss dabei ausgeschlossen sein. Begründung: In den Berichten des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 und B 449, stellt der Magistrat fest, dass für die Straßen Alt-Bonames und Am Burghof von einem höheren Verkehrsaufkommen nach Realisierung des Baugebiets "Bonames-Ost" auszugehen ist. Diese Straßen sind aber bereits jetzt vollständig überlastet und keinesfalls in der Lage, weiteren Verkehr aufzunehmen. Die Begründung für den jetzigen, eigentlich untragbaren Zustand war immer gewesen, dass nach Realisierung der Ortsrandstraße eine eindeutige Entlastung des Bonameser Ortskerns erfolge. Wenn dies nun nicht zu erwarten ist, muss dringend ein Verkehrskonzept erstellt werden, das dieses Problem löst, oder von der weiteren Planung Abstand genommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 448 Bericht des Magistrats vom 11.12.2015, B 449 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2016, ST 861 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.02.2016 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 31 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 448 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Annahme) Stv. Krebs (B 449 = Kenntnis, OA 715 = Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 45 Beschluss: 1. Die Vorlage B 448 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen BFF (= Zurückweisung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage B 449 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 715 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen OA 715) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6884, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 § 6885, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 61 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets „Bonames-Ost“

01.12.2015 · Aktualisiert: 10.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4784 entstanden aus Vorlage: OF 909/10 vom 16.11.2015 Betreff: Verkehrsgutachten aufgrund des Neubaugebiets "Bonames-Ost" Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass ein Verkehrsgutachten erstellt wird, welches die jetzigen Planungen des Neubaugebiets "Bonames-Ost" berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten soll zeitnah erstellt werden, um gegebenenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können. Das Gutachten soll folgende Fragen beantworten: 1. Welche Verkehrsströme sind über die Ortsrandstraße aus den umliegenden Stadtteilen und aus dem Neubaugebiet zu erwarten? 2. Inwieweit werden die Verkehrsströme an der U-Bahn-Schranke, hier insbesondere in den Verkehrsspitzenzeiten, aufgehalten? Wie lang wird nach der eventuell zu erwartenden Anzahl der Fahrzeuge die wartende Schlange sein? 3. Inwieweit nutzen Fahrzeuge, um längere Wartezeiten an der U-Bahn-Schranke zu vermeiden, beispielsweise durch die Parallelstraße südlich der U-Bahn-Strecke an den Schulen vorbei, trotz möglicher Pförtnerampel den Straßenverlauf über den Harheimer Weg, dann weiter die Fleckenbühlstraße und weiter die Homburger Landstraße? 4. Wie wird sich der Verkehr bis zum Jahr 2030 entwickeln und sind neue Verkehrsangebote nötig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 435 Aktenzeichen: 61 10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehr in Bonames nach Realisierung des Baugebiets .Bonames-Ost.

16.11.2015 · Aktualisiert: 03.12.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 910/10 Betreff: Verkehr in Bonames nach Realisierung des Baugebiets "Bonames-Ost" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert vor Vorlage eines Bebauungsplanentwurfs für Bonames-Ost folgende Fragen zu klären: Wie kann der Individualverkehr so geführt werden, dass es nicht zu einer Verstärkung des Individualverkehrs im Kernort von Bonames kommt und auch keine Eingriffe in den bestehenden Grüngürtel erforderlich werden? Sind die zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens im Bereich des ÖPNV bei der Vorstellung des Baugebiets am 4. November 2015 ins Spiel gebrachten Vier-Wagen-Züge realistisch, nachdem so lange Züge bei der Weiterfahrt Richtung Innenstadt im Haupttunnel zusätzliche Kapazität beanspruchen werden? Wie wirkten sich solche langen Züge aus Richtung Bad-Homburg auf die anderen im Haupttunnel verkehrenden U-Bahnlinien aus Hohemark, Ginnheim und vom Riedberg aus? Begründung: Zu 1: Bei der Vorstellung des Baugebietes für den Ortsbeirat am 04. November 2015 gingen die Zuständigen vom Stadtplanungsamt selbst davon aus, dass es bei Realisierung ihrer Planungen zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Bereich Wendelsgarten, Alt Bonames und Am Burghof kommen wird. Dies ist in Anbetracht der dort jetzt schon herrschenden Überlastung keine Option und muss auf jeden Fall verhindert werden. Ansonsten würde erneut im Bezirk 10 mangels leistungsfähiger Erschließungsstraßen der Verkehr bewusst in Wohngebiete gezogen. Andererseits sind auch Umfahrungen von Bonames in südlicher Richtung, weil sie massiv in den bestehenden Grüngürtel eingreifen würden, keine Option. Zu 2: Bürgermeister Cunitz hat in selbiger Vorstellung darauf verwiesen, dass es hinsichtlich des ÖPNV keine Probleme geben werde, weil man vierzügige U-Bahn-Züge einsetzen werde, die die erforderliche Kapazität bieten würden. In Anbetracht der Überlastung des Haupttunnels ab "Weißem Stein" stellt sich allerdings die Frage, ob so lange Züge dort überhaupt weiterfahren könnten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 01.12.2015, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1533 2015 Die Vorlage OF 910/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzzeitparkzone in der Bonameser Hainstraße

10.02.2015 · Aktualisiert: 30.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3856 entstanden aus Vorlage: OF 746/10 vom 26.01.2015 Betreff: Kurzzeitparkzone in der Bonameser Hainstraße Die An- und Ablieferung der ansässigen Metzgerei erfolgt über deren nördlich angrenzende Hofzufahrt. Dies ist aber ungehindert nicht möglich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Bonameser Hainstraße von der Ecke Unterer Kalbacher Weg bis zur betreffenden Hofeinfahrt eine begrenzte Park-/Haltezone eingerichtet werden kann, sodass auch Lkws ungehindert diese Hofzufahrt nutzen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 715 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kalbacher Niddapfad instand setzen

12.09.2014 · Aktualisiert: 09.02.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3453 entstanden aus Vorlage: OF 376/12 vom 31.08.2014 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Vorgang: OM 2249/13 OBR 12; ST 1162/13 Der Magistrat wird erneut gebeten, den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße als Teil des Hölderlinpfades in der Weise instand zu setzen, dass der bei der Neuanlage des Weges vor mehreren Jahren geschaffene Zustand, insbesondere die niveaugleiche Einbindung der Kanaldeckel, in der vollen Breite von circa eineinhalb Metern wieder hergestellt wird. Begründung: Mit der Anregung OM 2249 vom 24.05.2013 hatte der Ortsbeirat darum gebeten, den auf eine schmale vertiefte Rinne abgesunkenen Kalbacher Niddapfad, aus dem die Kanten der gusseisernen Kanaldeckel bis zu sechs Zentimeter herausragen, instand zu setzen. Mit der Stellungnahme ST 1162 vom 29.07.2013 wurde angekündigt, die Kanaldeckel höhenmäßig anzupassen und den Weg regelmäßig zu mähen. Tatsächlich ist jetzt auf dem Grund der Rinne eine geringe Menge lockeres, sandfeines Basaltgranulat zu sehen und für Radfahrerinnen und Radfahrer als unangenehm rutschig zu fühlen. Die gefährlichen Kanalabdeckungen ragen unverändert in die Höhe. Der schlechte Zustand des Weges besteht also nach wie vor, eine gründliche Sanierung ist erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1162 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 188 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 16.01.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Historische Straßennamen in Bonames

24.09.2013 · Aktualisiert: 01.10.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2013, OM 2490 entstanden aus Vorlage: OF 504/10 vom 08.09.2013 Betreff: Historische Straßennamen in Bonames Vorgang: ST 1554/10 Der Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010 (ST 1554) ist zu entnehmen: "Die Anregung des Ortsbeirates, durch eine Zusatzbeschilderung auf den historischen Straßennamen hinzuweisen, ist nachvollziehbar. Zu den aktuellen Straßennamenschildern und deren Zusatzschildern müssten weitere Hinweisschilder, ähnlich den Zusatzschildern bei Namenserläuterungen angebracht werden. Textlich müsste dabei erläutert werden, dass die betroffenen Straßen durch die Eingemeindung umbenannt wurden. Bei der praktischen Umsetzung gibt es allerdings erhebliche Probleme. Der Ortsbeirat hatte bereits am 17.08.2010, OM 4369, eine ähnliche Anregung beschlossen. Der Magistrat hatte in der Stellungnahme hierzu ausgeführt, dass aus Gründen der Einheitlichkeit der Verwaltung, die Maßnahme flächendeckend im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt am Main eingeführt werden müsste. Dies wäre wegen des Anspruches auf historische Vollständigkeit nicht ohne Weiteres realisierbar." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, nunmehr im Sinne der vor Ort gewünschten Heimatkunde entsprechend dem Vorschlag des Bonameser Heimat- und Geschichtsverein e. V. unverändert an lediglich vier ausgesuchten Straßen in Bonames neben den derzeit gültigen Straßennamen auch die Straßennamen vor der Eingemeindung des Dorfes Bonames von vor 100 Jahren anbringen zu lassen: 1. An der Straße Am Wendelsgarten die ehemalige Bezeichnung Querstraße; 2. an der Straße Mühlackerstraße die ehemalige Bezeichnung Ringstraße; 3. an der Straße Alt-Bonames die ehemalige Bezeichnung Saalhofgasse; 4. an der Straße Homburger Landstraße die ehemalige Bezeichnung Frankfurter Straße. Begründung: Eine etwaige flächendeckende Beschilderung (wie in der Stellungnahme des Magistrats vermutet) ist auch drei Jahren danach in Frankfurt weder vorgeschlagen noch beantragt oder zu erwarten. Allerdings gibt es bereits in anderen Stadtteilen ähnliche Beschilderungen, sodass dies auch in Bonames möglich sein sollte. Die Feierlichkeiten der Bonameser Vereine am Wochenende um den 21. und 22. August 2010 zum 100-jährigen Jubiläum der Eingemeindung des ehemaligen Dorfes Bonames haben insbesondere durch die verschiedenen Präsentationen der Stadtteilgeschichte sowie durch Stadtteilbegehungen und Bildvorträge im Saalbau Nidda das heimatgeschichtliche Bewusstsein von Jung und Alt auf erfreuliche Weise geschärft. Mit der Erinnerung an und den Hinweisen auf die alten Straßenbezeichnungen soll auf die Weiterentwicklung des Dorfes Bonames zum Frankfurter Stadtteil eingegangen werden. Es wäre begrüßenswert, wenn die gewünschten Hinweistafeln gemeinsam durch den Ortsbeirat 10 sowie den Bonameser Heimat- und Geschichtsverein e. V. eingeweiht werden könnten. Ein Termin sollte mit dem Ortsvorsteher abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1554 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 23 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 62 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kalbacher Niddapfad instand setzen

24.05.2013 · Aktualisiert: 15.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2249 entstanden aus Vorlage: OF 240/12 vom 10.05.2013 Betreff: Kalbacher Niddapfad instand setzen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF) den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße instand setzt. Begründung: Der südwestlich des Kalbachs zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße gelegene Uferweg, auf dem auch der Hölderlinpfad verläuft, ist in einem sehr schlechten Zustand. Die vor Jahren in Form eines mineralischen Granulats eingebaute Wegbefestigung ist abgesunken und bis auf einen ca. 30 Zentimeter breiten Trampelpfad von Gras und Kräutern zugewachsen. Vier gusseiserne hochstehende Kanaldeckel ragen vier bis fünf Zentimeter in den vertieften Pfad hinein und gefährden die Wegbenutzerinnen und Wegbenutzer. Nach Regenfällen bleibt das Wasser auf dem Trampelpfad stehen, was im Bereich angrenzender Ackerflächen zu schwer passierbarer Verschlammung führt. Anlässlich der Gewässerschau am 18. März 2013 wurde der schlechte Zustand des Weges von dem teilnehmenden Ortsbeiratsmitglied schon zur Sprache gebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1162 Antrag vom 28.06.2014, OF 364/12 Antrag vom 31.08.2014, OF 376/12 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2014, OM 3453 Aktenzeichen: 66 5

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kalbacher Niddapfad befestigen

07.01.2013 · Aktualisiert: 31.01.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2013, OF 208/12 Betreff: Kalbacher Niddapfad befestigen Der Magistrat wird gebeten, den Kalbacher Niddapfad zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstrasse in der Breite des weiteren Wegverlaufs ( In der Käthcheslach ) zu asphaltieren. Begründung: Der Kalbacher Niddapfad, auf dem auch der überörtliche Hölderlinpfad verläuft, ist Teil der direkten Fuß- und Radwegverbindung zwischen Kalbach und dem Erholungsgebiet "Alter Flugplatz" und dem Niddauferweg. Die Wegverbindung ist durchgehend betoniert oder asphaltiert mit Ausnahme des Bereichs zwischen der Kreuzung mit der Bonifatiusstraße im Südosten und der alten Riedbergstraße im Nordwesten. Dieses ungefähr 350 Meter lange Wegstück entlang des Kalbachs besteht im Bereich des anliegenden Gärtnereibetriebs (ca 60 m) aus einem mit etwas Kies und Schutt befestigten Fahrweg und im weiteren Verlauf aus einem 30 bis 40 cm breiten vertieften Trampelpfad durch Gras und Krautbewuchs in den an vier Stellen die bis zu 5cm über Niveau liegenden scharfen Kanten von gusseisernen Kanaldeckelumrandungen hineinragen. Bei und nach Regenfällen bleibt das Regenwasser in der Wegerinne stehen und führt , besonders im südöstlichen Bereich, wo von der Bearbeitung des angrenzenden Ackers Erde auf den Weg geriet, zu unpassierbarer Verschlammung. Die herausstehenden Kanaldeckel gefährden insbesondere Radfahrerinnen erheblich. Auf dem schmalen Pfad ist die gefahrlose Begegnung zu Fuß oder per Rad nicht möglich. Eine Person muss jeweils ins Gras , das in der Regel noch durch Pferdehufe aufgewühlt ist, ausweichen. Der Weg wurde vor einigen Jahren durch ein mineralhaltiges Granulat befestigt. Diese Befestigung ist inzwischen nachverdichtet und abgesunken und von den Seiten her zugewachsen. Sie kann als Unterbau des neuen Asphaltbelags dienen. Eine Beeinträchtigung der Bäume am Kalbachufer ist nicht zu befürchten, wie der weitere Verlauf des Kalbacher Niddapfads als autobefahrener Asphaltweg im Bereich des Carbone-Werkgeländes deutlich zeigt. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 12 am 25.01.2013, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 208/12 wird abgelehnt. Abstimmung: 6 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen

02.11.2012 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2012, OM 1695 entstanden aus Vorlage: OF 182/12 vom 09.10.2012 Betreff: Rot-weiße Kraftfahrzeug-Sperrpfosten vor Rad- und Fußwegen Der Magistrat wird gebeten, die den Kfz-Verkehr von Rad- und Fußwegen ausschließenden grauen bzw. dunkelblauen Sperrpfosten mit rot-weißer (möglichst reflektierender) Beschichtung zu versehen. An folgenden Stellen besteht Handlungsbedarf: - Weg von der Straße Am Burghof zum Towercafé - Kalbachbrücke: Weg zwischen dem Park-and-ride-Parkplatz an der U-Bahn-Haltestelle Kalbach und dem Kalbacher Niddapfad - Im Brombeerfeld: Querweg zu dem entlang der Umgehungsstraße verlaufenden Weges - Parallelweg zur Straße Am Weißkirchener Berg in Höhe Am Markstein - alle Zugänge zum Käthcheslachpark - Torzugang zum Weg zwischen Cézanneweg und Lärmschutzwall zur A 661 - Cézanneweg zwischen Zur Kalbacher Höhe und Gauguinweg - südliches Ende Matisseweg Begründung: Sperrpfosten ohne die gemäß § 43 StVO vorgeschriebene rot-weiße Warnfarbgebung sind bei Dämmerung oder gar bei Dunkelheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer, auch mit intakter Fahrradbeleuchtung, kaum sichtbar und stellen eine Unfallgefahr dar. Besonders gefährlich sind die "unsichtbaren" Hindernisse, wenn sie in Kombination mit ordnungsgemäß rot-weißen Sperrmitteln auftreten, wie am östlichen Zugang zum Käthcheslachpark, wo eine rot-weiße Schranke den halben Weg sperrt und ein dunkelgrauer Pfosten den Rest oder am unteren Ende des Matissewegs, wo an den Seiten rot-weiße Poller stehen und in der Mitte, also dem eigentlichen Sperrbereich, aber dunkelgraue. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 185 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad

28.10.2011 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 540 entstanden aus Vorlage: OF 55/12 vom 12.10.2011 Betreff: Sicherung des U-Bahnübergangs Kalbacher Niddapfad Der Magistrat wird ersucht, Unfälle überquerender Fußgänger und Fahrradfahrer am Übergang des Kalbacher Niddapfades über die U-Bahngleise der Linien U 2 und U 9 durch geeignete baulich-technische Maßnahmen zu verhüten, sei es durch eine Beschrankung, durch ein Läutwerk, durch Warnleuchten oder auch durch eine Kombination dieser Möglichkeiten oder durch andere geeignete Maßnahmen. Kalbacher Niddapfad Begründung: Der bezeichnete Übergang ist bislang völlig ungesichert, dabei wird er häufig genutzt, vor allem, seit er Teil des Hölderlin-Pfades geworden ist. Seit die neue Linie U 9 ebenfalls auf diesem Abschnitt verkehrt, passieren fast doppelt so viele Züge wie bisher diesen Übergang. Vor allem Kinder sind an dieser Stelle recht häufig zu beobachten, wie sie ziemlich sorglos über die Gleise laufen oder mit dem Fahrrad fahren. Darüber hinaus sind die aus Kalbach kommenden Züge hier erst relativ spät wahrzunehmen, weil Büsche und Bäume die Sicht erschweren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2012, ST 336 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92 14

OF (Antrag Ortsbeirat)

Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße

21.07.2011 · Aktualisiert: 01.12.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2011, OF 60/10 Betreff: Lärmschutz beim geplanten Ausbau der Bundesautobahn 661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Sind beim geplanten Ausbau der A661 auf drei Spuren im Bereich der Autobahnbrücken Oberer Kalbacher Weg und Unterer Kalbacher Weg/Talstraße Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen? Wenn ja, welche? Ist ein Tempolimit vorgesehen? Werden die neuesten Grenzwerte für Lärmschutz eingehalten? Begründung: Die Lärmbelästigung ist jetzt schon unerträglich. Wie von den Anwohnern/ Betroffenen berichtet, hat der Verkehr seit dem Anschluss an die Autobahn nach Würzburg um ein Vielfaches zugenommen. Außerdem wurde das Tempolimit von 100 km/h auf 130 km/h heraufgesetzt. Der Lärm, der durch diese beiden Gegebenheiten entstehe, sei seit dieser Zeit bis zur Unerträglichkeit angestiegen. Laut der Anwohner könne man nachts kein Fenster offen lassen, weil man glaubt, man schlafe direkt neben der Autobahn. Im Garten sei es besonders zu den Hauptverkehrszeiten nicht auszuhalten. Die Betroffenen sind der Meinung, dass man wenigstens die Autobahnbrücken zum einen im Unteren Kalbacher Weg/Talstraße und zum anderen den Oberen Kalbacher Weg/ Kalbacher Hauptstraße mit Lärmschutz versehen könnte (komplett wäre natürlich besser) - damit wäre alles um einiges erträglicher. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 10 am 09.08.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 25.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 60/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 182 2011 Die Vorlage OF 60/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad

10.06.2011 · Aktualisiert: 12.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2011, OM 169 entstanden aus Vorlage: OF 16/12 vom 27.05.2011 Betreff: Instandsetzung der Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bonifatiusstraße im Bereich Kalbacher Niddapfad durch geeignete Wegebaumaßnahmen in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt wird. Begründung: Die Bonifatiusstraße ist eine beliebte Verbindung zwischen dem östlichen Teil von Kalbach und dem südlichen Teil des Neubaugebiets Riedberg und wird von Fußgängern und Radfahrern gerne genutzt. Bei stärkeren Niederschlägen bildet sich im Bereich Bonifatiusstraße/Kalbacher Niddapfad hinter der Brücke über den Kalbach in Richtung Riedberg eine etwa 40 qm große und bis zu 40 cm tiefe Wasserlache, die die Nutzung der Bonifatiusstraße hier praktisch unmöglich macht. Durch eine Aufschüttung der Bonifatiusstraße in diesem Bereich oder durch eine adäquate Drainage könnte dieses Problem leicht behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 947 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Historische Straßennamen in Bonames

26.10.2010 · Aktualisiert: 10.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4624 entstanden aus Vorlage: OF 1023/10 vom 10.10.2010 Betreff: Historische Straßennamen in Bonames Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass gemäß des Vorschlages des Bonameser Heimat- und Geschichtsvereins e. V. zu folgenden Straßen in Bonames zu den derzeit gültigen Straßennamen auch die Straßennamen vor der Eingemeindung des Dorfes Bonames von vor 100 Jahren angebracht werden: 1. Zu "Am Wendelsgarten" die ehemalige Bezeichnung "Querstraße"; 2. zu "Mühlackerstraße" die ehemalige Bezeichnung "Ringstraße"; 3. zu "Alt-Bonames" die ehemalige Bezeichnung "Saalhofgasse"; 4. zu "Homburger Landstraße" die ehemalige Bezeichnung "Frankfurter Straße". Begründung: Die Feierlichkeiten der Bonameser Vereine am Wochenende um den 21. und 22. August 2010 zum 100-jährigen Eingemeindungsjubiläum des ehemaligen Dorfes Bonames haben insbesondere durch die verschiedenen Präsentationen der Stadtteilgeschichte, über Stadtteilbegehungen sowie auch Bildvorträge im Saalbau Nidda, das Bewusstsein von Jung und Alt auf bemerkenswert erfreuliche Weise geschärft. Mit der Erinnerung und den Hinweisen auf die alten Straßenbezeichnungen soll so auf die Weiterentwicklung des Dorfes Bonames zum Frankfurter Stadtteil eingegangen werden. Es wäre schön, wenn die historischen Straßennamen gemeinsam von den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 sowie des Bonameser Heimat- und Geschichtsvereins e. V. eingeweiht werden könnten. Ein Termin sollte mit dem Ortsvorsteher abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2010, ST 1554 Aktenzeichen: 62 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den Schwerlastverkehr

17.08.2010 · Aktualisiert: 10.01.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2010, OM 4367 entstanden aus Vorlage: OF 985/10 vom 28.06.2010 Betreff: Sperrung der S-Bahn-Brücke der Homburger Landstraße für den Schwerlastverkehr Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, - aus welchen Gründen die Eisenbrücke der Homburger Landstraße (L3009) in Höhe der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 16 Tonnen gesperrt wurde, - warum die Gründe für die Sperrung erst jetzt bemerkt wurden, - ob die Sperrung nach der Renovierung wieder aufgehoben werden kann, - warum die militätrische Beschilderung noch immer 30 bzw. 50 Tonnen vorsieht, - welche Alternativen zur Querung der S-Bahn-Linie zwischen der Maybachbrücke in Frankfurt und der Brücke der Bundesstraße B3 in Bad Vilbel bestehen bzw. geschaffen werden können. Begründung: Gewerbebetriebe am Südrand von Bonames können durch die bezeichnete Sperrung nicht mehr, wie bisher, über die Autobahnabfahrt Preungesheim/Eckenheim und dann über die im Querschnitt hierfür geeignete Homburger Landstraße beliefert werden. Betroffene Fahrzeuge werden aus der Straße Am Burghof kommend jetzt am Ortsausgang Bonames nach links über die Homburger Landstraße zur Bundesautobahn A661 als Verbindung zum Frankfurter Berg geleitet. Dies führt massiv zu vermehrtem Schwerlastverkehr durch den sehr engen Ortskern von Alt-Bonames und wird vom Ortsbeirat 10 missbilligt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.11.2010, ST 1437 Aktenzeichen: 32 1

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