Meine Nachbarschaft: Am Industriehof
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Vorlagen
Nutzung der leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3535 entstanden aus Vorlage: OF 254/7 vom 30.01.2023 Betreff: Nutzung der leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6 Vorgang: OM 2505/13 OBR 7; ST 100/14; V 1322/15 OBR 7; ST 1050/15 Der Magistrat wird gebeten, das THW bzw. das Bundesamt für Immobilien zu kontaktieren und zu klären: - Ist eine Nutzung für die seit Jahren leer stehenden Gebäude des THW in der Königsberger Straße 6 zeitnah vorgesehen? Wenn ja, wann soll diese erfolgen? - Wenn nein, k ann eine Nutzung für kommunale Belange - auch in Form einer Zwischennutzung - in Aussicht gestellt werden? Begründung: Seit Jahren schaut der Ortsbeirat zu, wie die Gebäude des THW in der Königsberger Straße verfallen. Anfragen bezüglich einer privaten Nutzung, um z. B. den Mangel an Nahversorgung im Quartier im Industriehof zu begegnen, wurden negativ beantwortet. Ob es in absehbarer Zeit zu einer Nutzung kommt, konnte das THW nicht bestätigen. Angesichts des Mangels an öffentlichem Raum ist der jahrelange Leerstand der Gebäude des THW in der Königsberger Straße eine pure Verschwendung und nicht hinnehmbar. Sollte das THW keine aktuellen Pläne für eine Nutzung haben, wäre mit dem Bundesamt für Immobilien zu verhandeln, ob die Gebäude für die Stadt Frankfurt zur Verfügung gestellt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 100 Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1050 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2142 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-11
Kontrolle der „Rennstrecke“ Heerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3352 entstanden aus Vorlage: OF 238/7 vom 16.12.2022 Betreff: Kontrolle der "Rennstrecke" Heerstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Heerstraße zwischen Fritz-Schumacher-Weg und Ludwig-Landmann-Straße in Richtung Praunheim Geschwindigkeitskontrollen mit Blitzgeräten durchgeführt werden. Begründung: Anwohner beklagen, dass der Straßenabschnitt als Rennstrecke benutzt wird. Besonders wenn die Ampel an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße auf Rot schaltet, beginnt nicht selten eine Vollgasfahrt, um noch schnell die Kreuzung zu überqueren. Die Tatsache, dass in diesem Teilabschnitt viele Kleinkinder wohnen, erhöht die Unfallgefahr, wenn Raser mit Vollgas nur noch die Ampel im Blick haben. Eine Geschwindigkeitskontrolle soll das Bewusstsein für Rücksichtnahme verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1120 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 3
Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2023, OM 3351 entstanden aus Vorlage: OF 237/7 vom 27.12.2022 Betreff: Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: M 86/22 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung der Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße für eine höhere Leistungsfähigkeit verbessert werden kann. Begründung: In Frankfurt ist der Straßenverkehr so umfangreich, dass wegen der gesundheitlichen Belastung der Bevölkerung Gerichte der Stadt Frankfurt Auflagen erteilt haben. Trotz "Corona-Zeit" ist in Praunheim mittlerweile der Straßenverkehr derart angestiegen, dass im Berufsverkehr des Öfteren die Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße zugestellt ist, da der Verkehr nicht abfließt. Leidtragende sind nicht nur die Verkehrsteilnehmer - wie Fahrgäste der Buslinie M 60 -, sondern auch die durch Abgase belasteten Anwohner. Mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme SEM-4 plant der Magistrat eine weitere Belastung des Straßennetzes. Schon in der wohlwollenden verkehrlichen Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH von 2019 wird nicht berücksichtigt, dass schon jetzt der Kreuzungsbereich Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße im Berufsverkehr überlastet ist. Die Kapazitätsberechnung von 2019 geht noch von einer "Neubürgerzahl" von 9.533 (Anlage 7.2) östlich der Autobahn aus. Nun sind aber laut "Variante Ost" (Seite 5) Quartiere für 17.000 Neubürger geplant, also auch mehr Verkehr. Nicht berücksichtigt wurde der vorgesehene Radschnellweg, der jeweils eine Fahrspur auf der Ludwig-Landmann-Straße dem Autoverkehr nehmen soll (M 86, Punkt F-011). Diese Spuren werden aber benötigt für die notwendige Kapazität des Knotens (Leistungsfähigkeitsnachweis, s. Grafik). Nicht berücksichtigt wurden die Radfahrer bei dem abbiegenden Autoverkehr. Das Argument "künftig mehr ÖPNV-Nutzer" führt zum nächsten ungelösten Widerspruch: Für mehr ÖPNV-Nutzer muss die U-Bahn-Linie 7 mit Vier-Wagen-Zügen verkehren. Die maximale Grünphase des parallel fahrenden Autoverkehrs zur Querung der Heerstraße im Berufsverkehr (lt. Durth Roos Consulting GmbH von 2019) ist jedoch für lange U-Bahn-Züge zu kurz. Die Kapazitätsberechnung geht nicht auf. Bei der Vorstellung der Planungsvorhaben im Ortsbeirat im November 2022 wurde den vorgenannten Bedenken entgegengehalten, mit einer Änderung der Ampelschaltung könne man all diese Probleme lösen. Wenn eine Änderung der Schaltung diese umfangreichen Probleme lösen kann, sollte man schon jetzt mit einer Optimierung der Ampelanlage für eine Minderung der Verkehrsstaus in Praunheim sorgen. Quelle: Machbarkeitsuntersuchung von Durth Roos Consulting GmbH, 2019 - Stadtplanungsamt ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++ Nicht berücksichtigt wurden Fußgänger-Querungen, Radverkehr und Querung der Heerstraße der U-Bahn-Linie 7 mit Vier-Wagen-Zügen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1111 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3295 entstanden aus Vorlage: OF 506/2 vom 14.10.2022 Betreff: Anpassung des Schulbezirks (Grundschulen) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Grundschulbezirke im kommenden Schuljahr 2023/2024 durch die im Sommer 2023 geplante Grundschuleröffnung in der Schloßstraße 29 bis 31 in Bockenheim neu aufgeteilt werden; 2. inwieweit die Schulbezirke angepasst werden können, damit die Georg-Büchner-Schule aufgrund ihrer anwachsenden Schülerinnen- und Schüleraufnahmen im Grundschulbereich nicht weiter überlastet wird; 3. welche Möglichkeit besteht, die Postsiedlung und das Übergangswohnheim in der Ludwig-Landmann-Straße dem Schulbezirk der neuen Grundschule in Bockenheim (Schloßstraße 29 bis 31) zuzuordnen, oder die genannten Gebiete der Brentanoschule (Rödelheim) oder Viktoria-Luise- Schule (Rebstock) zuzuordnen. Begründung: Die Georg-Büchner-Schule verfügt über einen zweizügigen Grundschulbereich für die Klassen 1. bis 4. Hinzu kommen zwei Vorlaufkurse für Kinder im Vorschulalter sowie eine Intensivklasse in der Grundstufe, die erst im Mai 2022 eingerichtet wurde. Im Verlauf der Monate Juni und Juli 2022 wurde klar ersichtlich, dass nicht, wie in allen Jahren zuvor, eine hohe Fluktuation der Anmeldezahlen von der ersten Sprachstandserhebung bis zur tatsächlichen Einschulung vorliegt, sondern dass eine zusätzliche Klasse für die Jahrgangsstufe 1 eingerichtet werden musste. Somit ist die Georg-Büchner-Schule in der Jahrgangsstufe 1 nun dreizügig. Die Einrichtung zusätzlicher Klassen stellt für die Georg-Büchner-Schule aufgrund der nicht vorhandenen Raumkapazitäten eine große Herausforderung dar. Für die zusätzliche 1. Klasse, wie auch für die neue Intensivklasse, mussten zwei benachbarte, ebenfalls dringend benötigte Differenzierungsräume aufgelöst und miteinander verbunden sowie ein Fachraum umgewidmet werden. Das verringert die pädagogische Qualität der Schule. Der durch die Mehrklassenbildung entstehende Lehrkräftebedarf konnte bisher zudem nicht vollständig abgedeckt werden - somit kann auch die vorgesehene Stundentafel bisher nicht vollständig umgesetzt werden. Die ebenfalls steigenden Anmeldezahlen in den beiden Vorlaufkursen sowie die wachsenden Anmeldezahlen für die diesjährige Sprachstandserhebung sind deutliche Indizien dafür, dass auch im kommenden Schuljahr 2023/2024 eine Dreizügigkeit im dann neuen Jahrgang 1 ansteht. Für eine weitere Klasse stehen jedoch keine weiteren räumlichen Kapazitäten mehr zur Verfügung. Eine Veränderung der Schulbezirksgrenzen wäre also sinnvoll, um die ursprüngliche Zweizügigkeit der Grundstufe der Georg-Büchner-Schule aufrechterhalten zu können. Die an der Georg-Büchner-Schule bereits eingeschulten Schülerinnen und Schüler aus der Postsiedlung könnten bis zur endgültigen Umsetzung einer veränderten Schulbezirksgrenze weiterhin an der Georg-Büchner-Schule verbleiben, während ab dem kommenden Schuljahr neu einzuschulende Schülerinnen und Schüler beispielsweise der Grundschule Bockenheim zugeordnet werden könnten. Beide Schulen (Georg-Büchner-Schule und Grundschule Bockenheim) könnten von einer bestehenden Schulbuslinie angefahren werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 666 Anregung vom 28.04.2025, OA 554 Aktenzeichen: 40-31
Fahrradparken am Industriehof ausweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3196 entstanden aus Vorlage: OF 225/7 vom 15.11.2022 Betreff: Fahrradparken am Industriehof ausweiten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie und wo zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten hinter der Bushaltestelle stadteinwärts am Industriehof geschaffen werden können, um dem weiter steigenden Bedarf zu begegnen. Insbesondere soll geprüft werden, ob überdachte, doppelstöckige Fahrradabstellanlagen, analog zu denen am Rödelheimer Bahnhof, installiert werden können. Begründung: Die U-Bahn- und Bushaltestelle "Am Industriehof" wird von vielen Menschen genutzt, um zwischen Bus, U-Bahn, privaten Fahrrädern und Leihangeboten (Rad, Roller) umzusteigen. Sie stellt damit einen attraktiven Mobilitätshub dar, der schon bald durch das neue Wohngebiet "Südlich Rödelheimer Landstraße" und die Straßenbahnlinie 13 noch stärker frequentiert werden wird. Aktuell gibt es südwestlich der Haltestelle einige Fahrradabstellmöglichkeiten sowie eine Station für Leihräder und Leihroller. An Wochentagen sind diese Plätze zumeist überbelegt, sodass Räder entlang des Gehweges geparkt werden und diesen verengen. Ebenso blockieren auch Leihräder Gehweg und Fahrradständer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 701 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1994 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 509 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1787 Aktenzeichen: 66-2
Ersatzfläche für Rettungsdienste und Katastrophenschutz in dem nicht genutzten Teil des THW in der Königsberger Straße 8 schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2022, OF 223/7 Betreff: Ersatzfläche für Rettungsdienste und Katastrophenschutz in dem nicht genutzten Teil des THW in der Königsberger Straße 8 schaffen Vorgang: V 1322/15 OBR 7; ST 1714/15 Der Magistrat möge sich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben dafür einsetzen, dass der seit langem nicht genutzte Teil des Gebäudes und Geländes neben der THW- Regionalstelle Frankfurt, Königsberger Straße 8, für Rettungsdienste und Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt werden kann. Begründung: Mit den Plänen zur Erweiterung der Kerschensteiner Schule fällt für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eine Zwischennutzung für seine zwei Rettungswagen und ein Notarzeinsatzfahrzeug im Hausener Spritzenhaus in nächster Zukunft fort. In der Frankfurter Rundschau vom 12.8.2022 beklagt sich deshalb das DRK darüber, dass ein Flächengewinn für den einen zulasten ihrer Hilfsorganisation gehe. Ein möglicher Ersatz nicht nur für das DRK, sondern allgemein für Rettungsdienste könnte in einem nahe und zentral gelegenen Gebiet im Industriehof geschaffen werden. In der o.g. ST verweist der Magistrat im Punkt "zu 2" darauf, dass laut Aussage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) die Gebäude vom Technischen Hilfswerk THW genutzt würden und deshalb einer anderen Nutzung nicht zur Verfügung stehen. Das stimmt aber mindestens seit sieben Jahren und für die rechte Hälfte des Gebäudes und Geländes nicht. Die Nichtnutzung und der Verfall der Gebäudehälfte der Königsberger Straße 8 wurden schon 2015 beim Magistrat beanstandet. Frankfurt hat großen Bedarf an Flächen für öffentliche Nutzung und ein Leerstand ist deshalb nicht zu verantworten. Hier sollte eine zeitnahe Lösung und Zurverfügungstellung für Rettungsdienste gefunden werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.04.2015, V 1322 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2015, ST 1714 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 223/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 223/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenVerkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3006 entstanden aus Vorlage: OF 212/7 vom 17.10.2022 Betreff: Verkehrssituation Kreuzung Praunheimer Hohl/Kollwitzstraße Viele Autofahrerinnen und Autofahrer, die z. B. schnell ihre Kinder in die Ebelfeldschule bringen wollen, übersehen, von der Ludwig-Landmann-Straße kommend, an der Ecke zur Praunheimer Hohl die Vorfahrt der Radfahrenden, die geradeaus weiter in der Kollwitzstraße fahren wollen. Möglicherweise liegt dies daran, dass der Radweg nicht direkt auf der Kollwitzstraße weitergeführt wird, sondern die Radfahrer kurz in die Praunheimer Hohl abbiegen müssen, um dann die Straße zu queren. Der Magistrat wird daher gebeten, die Radwegeführung zu überprüfen und Lösungsvorschläge zur Entschärfung der Situation zu machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 403 Antrag vom 28.02.2023, OF 261/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3659 Aktenzeichen: 32 1
Aushängeschild Katharinenkreisel?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2940 entstanden aus Vorlage: OF 478/2 vom 25.09.2022 Betreff: Aushängeschild Katharinenkreisel? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Katharinenkreisel, vormals Opel-Rondell, saniert und renoviert und damit aufgewertet werden kann, sodass die verkehrliche Anbindung der bestehenden und entstehenden Quartiere gewährleistet werden kann. Hier müssen Fuß- und Fahrradwege barrierefrei gestaltet werden. Die br achliegenden Flächen sollten begrünt werden. Auf einen Fly-Over soll dabei verzichtet werden. Begründung: Der Katharinenkreisel ist das "Eingangstor" von der Autobahn 648 (Wiesbadener Straße), und verbindet das Rebstockquartier über den Römerhof mit der City West/Voltastraße und der Ludwig-Landmann-Straße sowie der Theodor-Heuss-Allee. Der Kreisel wurde 2003 nach der Stifterin Katharina vom Rebstock in Katharinenkreisel umbenannt. Hier sollte der heiligen Katharina ein Denkmal gesetzt werden. Der aktuelle Zustand des Kreisels bietet weder ein angenehmes Bild für Gäste der Stadt oder Anwohner noch setzt dieser der heiligen Katharina ein ordentliches Denkmal. Ob man den Kreisel zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto durchquert, der Kreisel ist schmutzig und staubig. Hier parken Autos unrechtmäßig auf brachliegenden und unbefestigten Flächen. Fuß- und Fahrradwege sind rund um den Kreisel uneben und bieten Stolpergefahren für alle Verkehrsteilnehmer. Durch Begrünung der brachliegenden Flächen würde die Luftqualität verbessert und die ohrenbetäubende Lärmbelastung eingedämmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 135 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1809 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6229 Aktenzeichen: 66-7
Mehr Radabstellbügel in Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2799 entstanden aus Vorlage: OF 207/7 vom 08.09.2022 Betreff: Mehr Radabstellbügel in Hausen Vorgang: OM 1959/22 OBR 7; ST 1845/22 Gemäß der Stellungnahme ST 1845 zur Vorlage OM 1959 - Mehr Radabstellbügel in Hausen - wird der Magistrat gebeten, Radbügel an folgenden Stellen zu installieren: 1. Ziffer 1. wird zur Kenntnis genommen. 2. Ziffern 3. und 4. sollen wie vorgeschlagen umgesetzt werden. 3. Ziffer 5: Sowohl direkt vor der Bar Ma Vie als auch im Kurvenbereich Pfannmüllerstraße/Am Fischstein sollen Fahrradbügel errichtet werden. Neben der Andienung der Bar dient dies auch der Verkehrssicherheit. 4. Ziffer 6. soll wie vorgeschlagen umgesetzt werden. Begründung: In der Vorlage OM 1959 hat der Ortsbeirat den Magistrat beauftragt, an verschiedenen Stellen in Hausen zu prüfen, ob dort zusätzliche Fahrradbügel installiert werden können. In der dazugehörigen Stellungnahme legt der Magistrat dar, dass dies an allen Standorten bis auf die Bushaltestelle der Linien M72 und M73 am Industriehof möglich ist. Nun ist es Aufgabe des Ortsbeirats zu entscheiden, welche Vorschläge davon umgesetzt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1959 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1845 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 190 Aktenzeichen: 66 2
Stationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 208/7 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Praunheim, Hausen und Industriehof Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Anbietern von stationsbasiertem Carsharing auf Basis der NR 343 / 2022 folgende Stellplätze vorzuschlagen: - Königsberger Straße, bei Nr. 2 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Industriehof, Koordinaten 50.128937, 8.628874) - Praunheimer Landstraße 78 (Nähe U-Bahn Station / Bushaltestelle Hausen, Koordinaten 50.138925, 8.624595) - Heerstraße Nähe Nr. 253 (Nähe U-Bahn Station Heerstraße, Koordinaten 50.144956, 8.607559) Begründung: Basierend auf der NR 343 bat die Verwaltung die Ortsbeiräte, konkrete Stellplätze für stationsbasiertes Carsharing zu benennen. Die oben genannten Orte zeichnen sich durch einfache Erreichbarkeit mit ÖPNV sowie durch stationsbasiertes Bikesharing aus und ermöglichen somit einen stärkeren und attraktiveren Mobilitätsmix. Mit diesen Standortvorschlägen soll ein Startschuss gesetzt werden. Dabei sind diese nicht als abschließend für die jeweiligen Stadtteile zu betrachten. Beispielsweise folgen GRÜNE Vorschläge für stationsbasiertes Carsharing in Rödelheim und Westhausen in der Sitzung am 01. November. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 208/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLegale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2585 entstanden aus Vorlage: OF 193/7 vom 22.08.2022 Betreff: Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, mit den folgenden Maßnahmen die Verbindung der Lötzener Straße via Ludwig-Landmann-Straße zum Rödelheimer Parkweg für Radfahrende in beide Richtungen unterbrechungsfrei nutzbar zu machen: 1. Eine Bordsteinabsenkung in voller Länge am Ende der Lötzener Straße für Radfahrende als Ersatz für die aktuelle provisorische Rampe (Abbildung 2); 2. die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Lötzener Straße und Ampel (ca. 20 Meter) für Radfahrende in beide Richtungen, sowie die Freigabe der Durchfahrt für Radfahrende zur Lötzener Straße; 3. Entfernung eines Pollers in der Durchfahrt zur Lötzener Straße zur Verbreiterung der Durchfahrt; 4. die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Ampel und Rödelheimer Parkweg (ca. 20 Meter ) für Radfahrende in beide Richtungen. Begründung: Die genannte Verbindung ist eine der Hauptrouten für Fuß- und Radverkehr zwischen dem Industriehof und Rödelheim, da hier die Ludwig-Landmann-Straße gefahrlos überquert werden kann. Radfahrende haben jedoch das Problem, dass diese Verbindung für sie nicht unterbrechungsfrei nutzbar ist und sie mehrmals absteigen und schieben müssten, um diese Verbindung rechtskonform zu nutzen. Speziell an der Engstelle zur Lötzener Straße kann dies zu Konflikten mit Fußgängerinnen und Fußgängern führen, da hier z. B. auch Postzustellende mit Lastenfahrrädern verkehren. Antragstellerin Fraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN Fraktionssprecherin Miriam Dahlke Abbildung 1: Karte mit Markierung der Maßnahmen (Quelle: Geoportal Frankfurt) Abbildung 2: Verbindung Lötzener Straße/Ludwig-Landmann-Straße (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 20 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Leistungsfähigkeit der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2022, OF 188/7 Betreff: Leistungsfähigkeit der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Heerstraße Für eine weitere Wohn- und Gewerbebebauung zwischen Heerstraße und Niederursel verlangt als Voraussetzung die "verkehrliche Machbarkeitsstudie" vom Oktober 2019 in Punkt 4.2.4 Leistungsfähigkeitsuntersuchung - MIV - (ab Seite 15) eine Mehrspurigkeit der Ludwig-Landmann-Straße und (im Kreuzungsbereich) der Heerstraße. Im Magistratsvortrag M86 vom 03.06.2022 Radschnellverbindung Frankfurt -Vordertaunus (FRM 5) äußert die Verwaltung die Absicht (Punkt F-011) baulich getrennte Radwege in der Ludwig-Landmann-Straße einzurichten, wodurch für den MIV nur noch je eine Fahrspur verbleibt; und somit die Bedingungen der "verkehrlichen Machbarkeitsstudie" nicht mehr erfüllt werden. Bislang wurde auch noch nicht überprüft, wie sich eine Verlängerung der U 7 auf die Leistungsfähigkeit der Kreuzung auswirkt. Eine verstärkte Nutzung der U-Bahn zu Lasten des MIV erfordert eine dichtere Taktung und längere U-Bahnzüge. Schon heutzutage kommt es mitunter vor, dass der Verkehr nicht ausreichend von der Kreuzung abfließen kann (entgegen von Berechnungen) und es zu Rückstauungen kommt. So kommt es auch zu Verspätungen im Busbetrieb (Linie M60), da er im MIV "mitschwimmt". So stellt auch folgerichtig der Magistrat in seinem Bericht B 209 vom 16.05.2022 fest: "...Die Liniengeschwindigkeiten sanken in den vergangenen Jahren stetig. Alle Metrobuslinien und Straßenbahnlinien (außer der Linie 17) weisen mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit zwischen13 und 19 km/h eine niedrige bzw. sehr niedrige Liniengeschwindigkeit auf, auch im deutschlandweitem Vergleich..." Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten für den Bereich Heerstraße und Ludwig-Landmann-Straße die Verkehrsabwicklung neu zu planen, unter Berücksichtigung neuen U-Bahn-Verkehrs, des Radschnellweges sowie einer Kapazitätserweiterung für den MIV auch aufgrund von vorgesehenen maßvollem Siedlungsneubau, der sich durchdacht an bestehende Stadtteile anfügt. Die Planungen sollten frühzeitig dem OBR vorgestellt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 188/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenLegale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2022, OF 193/7 Betreff: Legale und sichere Fahrradverbindung zwischen Lötzener Straße und Rödelheimer Parkweg ermöglichen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, mit den folgenden Maßnahmen die Verbindung der Lötzener Straße via Ludwig-Landmann-Straße zum Rödelheimer Parkweg für Radfahrende in beide Richtungen unterbrechungsfrei nutzbar zu machen: 1. Eine Bordsteinabsenkung in voller Länge am Ende der Lötzener Straße für Radfahrende als Ersatz für die aktuelle provisorische "Rampe" (Abbildung 2) 2. Die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Lötzener Straße und Ampel (ca. 20m) für Radfahrende in beide Richtungen, sowie die Freigabe der Durchfahrt für Radfahrende zur Lötzener Straße 3. Entfernung eines Pollers in der Durchfahrt zur Lötzener Straße zur Verbreiterung der Durchfahrt 4. Die Freigabe des Radwegs entlang der Ludwig-Landmann-Straße zwischen Ampel und Rödelheimer Parkweg (ca. 20m) für Radfahrende in beide Richtungen Begründung: Die genannte Verbindung ist eine der Hauptrouten für Fuß- und Radverkehr zwischen dem Industriehof und Rödelheim, da hier die Ludwig-Landmann-Straße gefahrlos überquert werden kann. Radfahrende haben jedoch das Problem, dass diese Verbindung für sie nicht unterbrechungsfrei nutzbar ist und sie mehrmals absteigen und schieben müssten, um diese Verbindung rechtskonform zu nutzen. Speziell an der Engstelle zur Lötzener Straße kann dies zu Konflikten mit Fußgänger:innen führen, da hier z.B. auch Postzustellende mit Lastenfahrrädern verkehren. Antragstellerin Fraktion BÜNDNIS90/Die GRÜNEN Fraktionssprecherin Miriam Dahlke Abbildung 1: Karte mit Markierung der Maßnahmen (Quelle: Geoportal Frankfurt) Abbildung 2: Verbindung Lötzener Straße / Ludwig-Landmann-Straße (Quelle: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAlle Jahre wieder: Falsch geparkte Autos an Sommertagen am Brentanobad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2342 entstanden aus Vorlage: OF 180/7 vom 28.06.2022 Betreff: Alle Jahre wieder: Falsch geparkte Autos an Sommertagen am Brentanobad Vorgang: OM 5878/20 OBR 7; ST 996/20 Die Parksituation am Brentanobad beschäftigt den Ortsbeirat kontinuierlich. An den heißen Juni-Tagen 2022, insbesondere an den verlängerten Wochenenden, haben erneut viele Menschen den Weg ins Schwimmbad gesucht. Trotz sehr guter ÖPNV-Anbindung ist leider zu beobachten gewesen, dass die Anzahl wild geparkter Autos am Brentanobad wieder drastisch zugenommen hat. Die auf Initiative des Ortsbeirats platzierten Steine schützen die Grünfläche nicht vollständig. Immer noch blockieren Autos den Gehweg ab der Niddabrücke der Ludwig-Landmann-Straße dermaßen, dass eine massive Verkehrsbehinderung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende entsteht. Im Februar 2020 hatte der Ortsbeirat in seiner Anregung OM 5878 gefordert: " Zusätzlich soll ab der Niddabrücke durch eine ausführliche Bepollerung oder Installation von Frankfurter Hüten das Parken auf den Rad- und Gehwegen verhindert werden. Insbesondere bei den Absenkungen des Bordsteins ist eine solche Absicherung von entscheidender Bedeutung, da diese als Auffahrmöglichkeit zu den Rad- und Gehwegen sowie zu den Grünstreifen fungieren. Dafür soll des Weiteren geprüft werden, ob die jeweiligen Absenkungen des Bordsteins aufgehoben werden können." Der Magistrat hatte damals mit der Stellungnahme ST 996 geantwortet: "Der Anregung wird entsprochen, indem das Auffahren und Parken auf den Geh- und Radwegen im Bereich der Zufahrten mittels Poller unterbunden wird. Diese Arbeiten werden im 3. Quartal 2020 ausgeführt." Allerdings wurde der Anregung noch nicht entsprochen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Parken auf der Brücke und auf dem Gehweg Richtung Brentanobad wirksam und konsequent, bspw. mittels Frankfurter Hüten und Pollern, zu verhindern, da ansonsten der Situation nicht beizukommen ist. In der Anregung OM 5878 hatte der Ortsbeirat weiterhin gefordert, dass an den warmen Sommertagen eine verstärkte Verkehrsüberwachung durchgeführt wird. Laut Stellungnahme ST 996 sollte der Anregung entsprochen werden ("Der Anregung wird entsprochen. Die Städtische Verkehrspolizei wird im Rahmen der Dienstzeit und personell vorhandener Ressourcen Kontrollen durchführen") . Daher wird der Magistrat um Auskunft gebeten, in welchem Umfang die verstärkte Verkehrsüberwachung seit 01.07.2020 stattgefunden hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5878 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 996 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2406 Aktenzeichen: 32 1
Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2022, OF 173/7 Betreff: Katholische Schule an der Ludwig-Landmann-Straße Vorgang: M 41/21 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wann ist mit einem Baubeginn für die geplante katholische Schule zu rechnen? 2. Liegen dem Magistrat Kenntnisse über eine mögliche Verschiebung des Baus oder eine gänzliche Abkehr von den Bauplänen vor? 3. Wie wird sichergestellt, dass die zugesagten Fördergelder für den Bau der Schule nicht ausgezahlt werden, wenn kein Schulbau erfolgt? 4. Wie wird sichergestellt, dass das Gelände auch ohne einen möglichen Schulbau ausschließlich als Gemeinbedarfsfläche und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden kann? 5. Wie wird sichergestellt, dass das an die Freyberg Stiftung verkaufte städtische Grundstück wieder an die Stadt zurückübertragen wird, wenn es nicht zu einem Schulbau kommen sollte? Begründung: Mit der M 41 vom Februar 2021 hat die Stadt Frankfurt der St. Raphael gGmbH einen Investitionskostenzuschuss von 16 Millionen Euro gewährt. Zu diesem enormen Investitionskostenzuschuss war die Stadt nicht verpflichtet. Der damalige Kämmerer Uwe Becker (CDU) hat sich in besonderem Maße für diesen Investitionskostenzuschuss eingesetzt. Nun gibt es Gerüchte, dass der Bau der Schule verschoben bzw. gänzlich aufgegeben wurde. In diesem Fall sollte sichergestellt werden, dass kein Investitionskostenzuschuss ausgezahlt wird, das Gelände nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden kann und das an die Freyberg Stiftung, die Grundstückseigentümerin der geplanten Schule, verkaufte städtische Gelände an die Stadt rückübertragen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 41 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 431 2022 Die Vorlage OF 173/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
Weiter lesenMehr Radabstellbügel in Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1959 entstanden aus Vorlage: OF 154/7 vom 11.04.2022 Betreff: Mehr Radabstellbügel in Hausen Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wo an folgenden Stellen in Hausen, die teilweise bereits schraffiert sind, Radbügel errichtet werden können, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen: 1. neben der Bushaltestelle M72/73 Am Industriehof (in Richtung Hausen/Praunheim); 2. Praunheimer Landstraße Nr. 12 bis 16, nahe Apotheke oder nahe Moschee; 3. neben der Bushaltestelle M72/73 Hausen; 4. Kreuzung Alt-Hausen/Hausener Brückweg; 5. Ecke Pfannmüllerstraße/Am Fischstein, insbesondere im Einzugsbereich der Bar Ma Vie; 6. links und rechts des Eingangs der Kerschensteinerschule (Straße Am Spritzenhaus). Begründung: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch im Ortsbezirk 7 noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Ein positiver Nebeneffekt ist, dass Radbügel verhindern, dass Autos rechtswidrig abgestellt werden können. Dadurch wird auch die Einsehbarkeit der einzelnen Stellen erhöht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1845 Antrag vom 08.09.2022, OF 207/7 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2799 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3195 Aktenzeichen: 66 2
Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1960 entstanden aus Vorlage: OF 157/7 vom 10.04.2022 Betreff: Mehr nachbarschaftliche Begegnung ermöglichen - Prüfung von Nachbarschaftsstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo bereits Pläne bestehen, in diesem Sommer im Ortsbezirk 7 Nachbarschaftsstraßen auszuweisen. Falls es noch keine Pläne hierzu gibt, schlägt der Ortsbeirat folgende Straßen im Ortsbezirk vor: - Alt-Hausen in Hausen (zwischen Hausener Brückweg und Hausener Obergasse) nach Fertigstellung der Brückenbauarbeiten, - Kalkentalstraße in Rödelheim (zwischen Radilostraße und Burgfriedenstraße). Begründung: In vielen Quartieren von Frankfurt - auch im Ortsbezirk 7 - ist der Platz für nachbarschaftliche Begegnungen begrenzt. Gerade Kinder und ältere Menschen wünschen sich die Möglichkeit, in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft spielen, sich unterhalten oder entspannt sitzen zu können. Dies soll laut Koalitionsvertrag durch temporäre Nachbarschaftsstraßen in den Sommermonaten ermöglicht werden. Solche Begegnungs- und Bewegungsräume in der unmittelbaren Nachbarschaft sind von hoher Bedeutung für Gesundheit und Stadtgesellschaft. Das Modell der temporären Nachbarschaftsstraßen stammt in dieser Form aus Berlin Friedrichshain-Kreuzberg und wird dort seit zwei Sommern erfolgreich durchgeführt. Das Modell beruht auf einer Mischung zwischen bürgerschaftlichem Engagement und städtischem Möglichmachen und zeigt neue Formen der Nutzung des öffentlichen Raums auf. In den Sommermonaten 2022 sollen in unterschiedlichen Stadtteilen, auch in äußeren Ortsbezirken, 15 mögliche Nachbarschaftsstraßen von den städtischen Ämtern benannt, öffentlich gemacht und nach Patinnen und Paten gesucht werden. Die Hauptaufgabe der Patenschaften besteht darin, die Nachbarschaftsstraßen an den Sonntagnachmittagen in der Form zu betreuen, dass Rettungskräfte und Kraftfahrzeuge von und für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen passieren können, während die Straßen für den übrigen motorisierten Verkehr gesperrt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 457 Antrag vom 13.03.2023, OF 273/7 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3664 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Bachmannstraße in Hausen verkehrssicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2022, OF 153/7 Betreff: Bachmannstraße in Hausen verkehrssicherer gestalten Der Magistrat gebeten: Das Schild "verkehrsberuhigte Zone" wird an den Anfang der Bachmann- Straße versetzt, zusätzlich wird durch eine die optische Aufwertung bzw. Kenntlichmachung des Gefahrenbereichs in der Kurve durch eine farbliche Neugestaltung (roter oder grüner Straßenbelag) die Aufmerksamkeit der Autofahrer erhöht. Langfristig ist eine Aufpflasterung der Straße (shared space) anzustreben, da die Gegebenheiten für Fußgänger:innen in der Bachmannstraße sicherer zu gestalten sind. Begründung: Nach in Augenscheinnahme wurde deutlich, dass für die Autofahrer das Verkehrsschild "verkehrsberuhigte Zone" in der Mitte der Bachmann- Straße nicht wahrgenommen wird. Kein Auto hielt sich an die verordnete Geschwindigkeitsbeschränkung. Das gefährdet die Fußgänger:innen, insbesondere da die Straße mit einer zugebauten engen Kurve im Bereich einer Altenwohnanlage keinen Platz für einen Bürgersteig hat. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 7 am 24.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 7 am 28.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 153/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenMaßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1870 entstanden aus Vorlage: OF 124/7 vom 07.03.2022 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos in der Hausener Obergasse Auf Initiative des Ortsbeirates wurden im Jahr 2021 Fahrradbügel vor dem Zebrastreifen am Kiosk und der Postfiliale in Hausen eingerichtet, die sich großer Beliebtheit erfreuen. Leider hat sich dafür das Falschparkerproblem nun auf den schmalen Gehweg auf der gegenüberliegenden Straßenseite verlagert. Dort wird während der Öffnungszeiten der Postfiliale jetzt nahezu dauerhaft auf dem Gehweg geparkt, manchmal bis zu vier Fahrzeuge, sodass ein Durchkommen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen oder Rollstuhl, häufig nicht mehr möglich ist. Der betroffene Gehweg ist im Schulwegplan der Stadt Frankfurt als empfohlener Gehweg markiert und bindet ein großes Gebiet an die Kerschensteinerschule an, das die Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße, Peter-Zenger-Straße, Am Fischstein, Pfannmüllerstraße und den kompletten Industriehof umfasst. Entsprechend stark ist der Gehweg von Schülerinnen und Schülern frequentiert. Der Ortsbeirat hält es deswegen für dringend erforderlich, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Gehweg von falsch parkenden Fahrzeugen freizuhalten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Einrichten von Kurzzeitparkplätzen Die Parkfläche, die vor den neuen Radbügeln in Höhe Hausener Obergasse Hausnummer 51 verblieben ist, soll für Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden (z. B. Kurzzeitparken zehn Minuten, Lieferzone, eingeschränktes Halteverbot oder ähnliches). Die Parkfläche bietet Platz für drei Fahrzeuge. Die zeitliche Gültigkeit der Kurzzeit-Parkregelung könnte auf Montag bis Freitag 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr begrenzt werden (und auch samstagvormittags). 2. Weitere Poller am Gehweg errichten Zusätzlich sollten vor den beiden Nachbargebäuden der Postfiliale, also Hausener Obergasse Hausnummern 32 bis 34 und 30 weitere Poller am Rande des Gehwegs aufgestellt werden, wie es direkt vor der Postfiliale (Hausnummer 36) bereits passiert ist. Begründung: Zu 1.: Der genannte Zeitraum bietet sich an, da dieser sowohl die Öffnungszeiten der Postfiliale als auch die Schulzeiten einschließt. Außerhalb dieses Zeitraums steht der Platz Anwohnerinnen und Anwohnern weiterhin uneingeschränkt zum Langzeitparken zur Verfügung. Die temporäre Regelung sollte kaum Auswirkungen auf die allgemeine Parksituation im Stadtteil Hausen haben, das primär ein Wohngebiet ist. So ist Beobachtungen nach, die Parksituation nur dann sehr angespannt, wenn die Menschen zuhause sind oder Veranstaltungen in der Hausener Brotfabrik stattfinden. Beides betrifft nur die Abend- und Nachtstunden sowie das Wochenende. Tagsüber gibt es durchaus viele freie Parkplätze für Fahrzeuge. Nicht einfach ist es jedoch für größere Fahrzeuge in Hausen, und das ist ein weiteres Problem. Für die DHL-Fahrzeuge, die die Postfiliale mehrfach täglich beliefern, gibt es aufgrund ihrer größeren Ausmaße praktisch keine legalen Parkmöglichkeiten in der Umgebung der Postfiliale. Auch dafür würde ein Kurzzeitparkbereich zwar nicht mit Garantie, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Parkmöglichkeit für die Transporter bieten. Zu 2.: Die Bewohnerinnen und Bewohner der Hausnummern 32 bis 34 haben inzwischen sogar aus eigener Initiative Pflanzkübel beidseitig neben ihrem Hauseingang auf dem Gehweg aufgestellt, da sie sonst wohl manchmal nicht mehr aus der eigenen Haustür herauskämen, weil Fahrzeuge direkt davor parken würden. Abbildung 1, vollgeparkter Gehweg, Quelle: privat Abbildung 2, mögliche Lösung, Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1706 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Ampelschaltung und Radweg Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof fuß- und radfahrerinnen- bzw. radfahrerfreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1872 entstanden aus Vorlage: OF 126/7 vom 03.03.2022 Betreff: Ampelschaltung und Radweg Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof fuß- und radfahrerinnen- bzw. radfahrerfreundlich gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Ampelschaltung an der Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof (westliche Ampelanlage für Fuß- und Radverkehr) so zu verändern, dass deren Grünphase bei U- Bahn-Durchfahrten nicht übersprungen wird und es so nicht mehr zu überlangen Wartezeiten kommt; 2. das Umlaufgitter auf dem Radweg zu versetzen oder abzubauen, sodass auch Lastenrädern sowie Rädern mit Anhänger die Durchfahrt ermöglicht wird. Begründung: Der besagte Kreuzungsbereich wird von unterschiedlichen Verkehrsmitteln genutzt. Insbesondere wird U-Bahnen durch die Ampelschaltung Vorfahrt eingeräumt, was sehr zu begrüßen ist. Allerdings wird bei U-Bahn-Durchfahrten die Ampelschaltung so modifiziert, dass die Grünphase der westlichen Fuß- und Radfahrampel häufig ausgelassen wird. Dies führt zu überlangen Wartezeiten und gefährlichen Straßenüberquerungen, insbesondere wenn zwei U-Bahnen nacheinander durchfahren. Daneben existiert auf dem Radweg vor den U-Bahn-Gleisen einseitig ein Umlaufgitter. Dieses ist allerdings so eng gestaltet, dass es mit breiteren Rädern nicht zu passieren ist und Radfahrerinnen und Radfahrer generell stark behindert, sodass die meisten den Fußweg nutzen. Hier sollte beidseitig eine nutzbare und trotzdem sichere Lösung gefunden werden. Abbildung 1: Kreuzungsbereich Ludwig-Landmann-Straße/Am Industriehof. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1708 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Eine Gedenkplakette für Albert und Emil Mangelsdorff
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1873 entstanden aus Vorlage: OF 127/7 vom 07.03.2022 Betreff: Eine Gedenkplakette für Albert und Emil Mangelsdorff Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbaugesellschaft ABG aufzufordern, am ehemaligen Elternhaus der Brüder Albert und Emil Mangelsdorff, Ludwig-Landmann-Straße 41, eine Gedenkplakette anzubringen vorausgesetzt, die Erben sind einverstanden. Begründung: Die Jazzmusiker Albert und Emil Mangelsdorff haben große Verdienste erworben, nicht nur in Bezug auf die Musikszene in Frankfurt, sondern auch darüber hinaus als Vorbild für das Eintreten für Demokratie und Menschenrechte, gegen Nationalsozialismus und Rechtstendenzen in der Gesellschaft. Dies zu würdigen und auf ihre Herkunft in Praunheim zu verweisen, einer Siedlung mit hohem demokratischen Bewusstsein, wie es sich auch in der Namensnennung der Straßen dokumentiert, ist Ziel einer Gedenkplakette. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 550 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 7 am 01.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 7 am 29.11.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 10.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-40
Kein Dauerparken auf dem Parkstreifen am Brentanobad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1874 entstanden aus Vorlage: OF 128/7 vom 06.03.2022 Betreff: Kein Dauerparken auf dem Parkstreifen am Brentanobad Der Magistrat wird aufgefordert, die Parkplätze auf dem eingerichteten Parkstreifen, der sich auf der Ludwig-Landmann-Straße stadteinwärts zwischen dem Parkplatz des Brentanobades und dem Stadion am Brentanobad befindet, zu bewirtschaften. Begründung: Um das Parkproblem zu lösen, das vor der Pandemie rund um das Brentanobad und das Stadion am Brentanobad entstanden ist, hat der Ortsbeirat zahlreiche Maßnahmen in der vergangenen Wahlperiode getroffen, unter anderem auch den vormals rechten Fahrstreifen für das Parken freizugeben. Leider hat sich herausgestellt, dass dieser nun von Dauerparkerinnen und Dauerparkern genutzt wird, was nicht angedacht war. Da hoffentlich in naher Zukunft wieder vermehrt Gäste in das Schwimmbad und in das Stadion kommen werden, gilt es gegenzusteuern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1709 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 4
Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1393 entstanden aus Vorlage: OF 101/7 vom 27.12.2021 Betreff: Lärmschutz für die technischen Anlagen der Traglufthalle im Freibad Hausen Der Magistrat wird gebeten, die BäderBetriebe mit der zeitnahen Errichtung eines geeigneten Lärmschutzes für die technischen Anlagen (Gebläse etc.) an der neuen Traglufthalle im Freibad Hausen zu beauftragen und für die nächste Wintersaison zu prüfen, ob diese Anlagen auf die gegenüberliegende Seite der Halle (Richtung Ludwig-Landmann-Straße) verlegt werden können. Begründung: Die neue Traglufthalle für das Freibad Hausen ist eine Bereicherung für den Ortsbezirk und erfreut sich großer Beliebtheit. Zum Betrieb der Halle sind allerdings einige lärmemittierende technische Anlagen erforderlich, die derzeit in Richtung der Wohnbebauung (Pfannmüllerstraße/Hausener Obergasse) angebracht und nicht durch eine Lärmschutzeinhausung abgeschirmt sind. Spätestens zur zweiten Wintersaison sollten diese technischen Anlagen verlegt oder durch einen geeigneten Lärmschutz abgeschirmt werden, um die Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 846 Aktenzeichen: 52 1
Umbau der Unterführung Hausener Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 611 entstanden aus Vorlage: OF 44/7 vom 24.08.2021 Betreff: Umbau der Unterführung Hausener Weg Der Magistrat wird beauftragt, die Ampelschaltung an der U-Bahn-Haltestelle "Hausener Weg" fußgängerinnen- und fußgängerfreundlicher umzugestalten. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Unterführung unter Vermeidung von Angsträumen barrierefrei gestaltet werden kann. Begründung: An der U-Bahn-Haltestelle "Hausener Weg" dauert eine oberirdische Querung der Ludwig-Landmann-Straße für Fußgängerinnen und Fußgänger zu ungünstigen Zeiten wegen der verschiedenen Ampelabschnitte mehrere Minuten. Für Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl ist dies aufgrund fehlender Rampen in der Unterführung allerdings die einzige Möglichkeit. Die geringe Beleuchtung stellt zudem einen Angstraum, nicht nur bei Dunkelheit dar, Aus diesen Gründen wäre eine Instandsetzung der Unterführung eine deutliche Verbesserung der Verbindung zwischen Hausen und Rödelheim. Die extrem langen Wartezeiten haben in der Vergangenheit bereits zu Verkehrsunfällen geführt, da (mobilitätseingeschränkte) Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße bei Rot überqueren und somit sich sowie andere, wie bspw. Menschen in Autos, gefährden. Aufgrund der hohen Verkehrsdichte an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße inklusive der Abbiegespuren vom und in den Hausener Weg (Richtung Westen) sowie der durch den 34er Bus beeinflussten Ampelschaltung ist zu vermuten, dass eine für fußgängerinnen- und fußgängergerechtere Ampelschaltung oberirdisch schwer umzusetzen wäre, was eine Instandsetzung der Unterführung umso nötiger macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2243 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1537 Aktenzeichen: 32 1
Autoposende im Römischen Ring und Maastrichter Ring aussperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 405 entstanden aus Vorlage: OF 92/1 vom 14.06.2021 Betreff: Autoposende im Römischen Ring und Maastrichter Ring aussperren Vorgang: OM 2780/18 OBR 1; ST 913/18 Der Magistrat wird gebeten, den Römischen Ring und den Maastrichter Ring (analog Pfannmüllerstraße) in eine Anliegerstraße umzuwidmen und durch Zeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr und Anlieger frei" zu signalisieren. Begründung: Posende fahren mit teils unverhältnismäßig lauten Fahrzeugen (Autos und Motorrädern) bzw. mit übermäßig lauter Musik unnötigerweise in Wohngebieten spazieren, was für vermeidbare Lärmbelästigungen sorgt. Die zu Messezeiten gemäß Stellungnahme ST 913 aufzustellende Beschilderung wäre sodann nicht mehr erforderlich, was Kapazitäten frei macht. Der Römische Ring als auch der Maastrichter Ring dienen lediglich der Erschließung der Wohngebiete. Da über beide Straßen keine weiteren Straßen erreicht werden, besteht für den allgemeinen Verkehr keine Notwendigkeit, die genannten Straßen zu befahren. Durch die geringe Breite beider Straßen sollte der Verkehr auf das Notwendigste reduziert werden. Für Anwohnende, deren Besuchende, Lieferverkehr und die lokalen sozialen Einrichtungen wie Kitas wären diese Straßen weiterhin befahrbar, da diese unter Anliegerverkehr fallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2780 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 913 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1965 Antrag vom 12.05.2024, OF 1259/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Der Nidda-Radweg soll sicherer werden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 349 entstanden aus Vorlage: OF 41/7 vom 15.06.2021 Betreff: Der Nidda-Radweg soll sicherer werden Der Nidda-Radweg verläuft zwischen Praunheim und Rödelheim durch den Ortsbezirk 7. Zwischen Praunheim und Hausen ist er an beiden Ufern angelegt, sodass der Verkehr etwas entzerrt wird. Der Weg wird durchgehend vielfältig genutzt von sportlichen und gemütlichen Radfahrenden, Joggenden, Spaziergehenden, Kindern, Inline-Skaterinnen und -Skatern sowie zunehmend auch von E-Scooter-Fahrenden. Wegen der überwiegenden Umsicht und Rücksichtnahme eines Großteils der Nutzerinnen und Nutzer kommt es in der Regel nicht zu Problemen. Insbesondere in Kreuzungssituationen an Brücken, auf den Schulwegen und in der Nähe von Spielplätzen sind aber zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit aller nötig. Hier möchte der Ortsbeirat durch Appelle alle Nutzerinnen und Nutzer erreichen und zu verstärkter Rücksichtnahme aufrufen. Dies ist durch kleine Bodenpiktogramme in Spielplatznähe bereits erfolgt, allerdings sind diese nur klein, unscheinbar und weitgehend abgenutzt (Bild 1). Der Magistrat wird daher aufgefordert, 1. im Verlauf des asphaltierten Niddawegs großflächige Piktogramme ("Gemeinsam mit Rücksicht") anzubringen (Bild 2), z. B. an der Praunheimer Brücke, am Willi-Petri-Steg, am Vereinsringhaus Rödelheim, im Bereich der abgenutzten Pikt ogramme hinter der Ludwig-Landmann-Straße und am Spielplatz an der Kullmannswiese; 2. an den Brücken im Eingangsbereich zum Brentanopark "Haifischzähne" anzubringen (Bild 3). Bild 1, Quelle: Frau Schulte-Hahn Bild 2, Quelle: A. Kempner; https://www.Ivz.de/Region/Markkleeberg/Stadt-appelliert-an-Respekt-auf-Wegen-am- Cossi Bild 3, Quelle: https://1.bp.blogspot.com/-Sz0w6T3Byel/Xojn6biw4fl/AAAAAAAAFRc/ L6iwzE9I6cw41-kiUupMXv2and1BLIf1ACLcBGAsYHQ/s1600/haif ischzaehne-e1578342161184.png Anlage 1 (ca. 411 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 343 entstanden aus Vorlage: OF 26/7 vom 11.06.2021 Betreff: Bewohnerparkzonen in Westhausen vorrangig einrichten Vorgang: OM 2107/17 OBR 7; OM 2108/17 OBR 7; ST 2474/17; V 1283/19 OBR 7; ST 1768/19 Der Magistrat wird gebeten, Bewohnerparkzonen in der Siedlung Westhausen vorrangig einzurichten. Begründung: Der Wunsch der Bewohner Westhausens nach einer Verbesserung der Parksituation kommt durch vielfältige Anfragen, sei es in der Bürgerfragestunde, sei es in sozialen Netzwerken, sei es durch die o. g. Ortsbeiratsanregungen zum Ausdruck. Die Antwort des Magistrats kann da nicht befriedigen: Er verspricht eine Berücksichtigung des Anliegens in ferner Zukunft. Die Beantwortung der konkreten Fragen (z. B. zu einseitigem Parken) bleibt er schuldig. Hinzu kommt aktuell der dritte Bauabschnitt am Gymnasium Nord: Zu Recht befürchten die Bewohner Westhausens weiter zunehmenden Verkehr und noch mehr Belastung für die Siedlung, weil 1. keine weitere Schulbus-Planung für die weiteren 600 Schülerinnen und Schüler vorhanden ist und 2. mit der Erweiterung zu einer Oberstufe die Nutzung privater Pkw durch Schülerinnen und Schüler anzunehmen ist. Der Magistrat weiß, dass er der Siedlung Westhausen mit den drei großen Schulen mit insgesamt demnächst über 4.000 Schülerinnen und Schüler eine sehr große Belastung aufgebürdet hat. Dies betrifft nicht nur die regelmäßigen Stoßzeiten von 20 bis 30 Minuten, was die Stadt für eine normale Belastung (ST 2474) hält, sondern alle Sonderveranstaltungen, Elternabende etc. Die Siedlung ist in ihrer Struktur (mit nur zwei Zufahrten zur Ludwig-Landmann-Straße, mit der Anlage der Häuserreihen) darüber hinaus völlig ungeeignet, größere Verkehrsaufkommen oder Parkplatzsuchende aufzunehmen. Hinzu kommt die Möglichkeit, die Siedlung quasi als Park-and-ride-Parkplatz zu benutzen durch die Abfahrt von der A 66/Miquelallee und die Haltestellen der U 7 als kommoden Zugang zur Innenstadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2107 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2108 Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2474 Auskunftsersuchen vom 14.05.2019, V 1283 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1768 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1980 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung von „Kiss-and-Ride“-Parken auf der Ludwig-Landmann-Straße prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 35/7 Betreff: Einrichtung von "Kiss-and-Ride"-Parken auf der Ludwig-Landmann-Straße prüfen Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob einige Parkplätze im Seitenstreifen der Ludwig-Landmann-Straße in Höhe der Haltestellen der U7 als zeitlich begrenzte Kurzhalte-Parkplätze eingerichtet werden können, damit die sogenannten "Elterntaxis" nicht mehr in die Siedlung Westhausen hineinfahren müssen, wenn Eltern ihre Kinder mit den privaten PKW zur Schule bringen. Begründung: Die wichtigste Quelle von Beschwerden der Anwohner sind die Elterntaxis, die die Verkehrssituation in Westhausen besonders belasten. Ihnen könnte mit einer sogenannten "Kiss-and-Ride"-Zone an der Ludwig-Landmann-Straße eine Alternative geboten werden, die die Kinder gefahrlos aussteigen lässt und zugleich den Weg mit dem PKW in die Siedlung Westhausen überflüssig macht. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 35/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE und farbechte/LINKE (= Annahme)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenRödelheimer Parkweg - Schleichverkehr stoppen - Eingänge des Brentano-Parks verkehrssicher machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2021, OF 2/7 Betreff: Rödelheimer Parkweg - Schleichverkehr stoppen - Eingänge des Brentano-Parks verkehrssicher machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welcher der nachfolgenden Möglichkeiten der Rödelheimer Parkweg und die Zugänge zum Brentanopark sicherer gemacht und der Schleich- und Suchverkehr gestoppt werden kann: 1. Die Durchfahrtmöglichkeit zur Ludwig-Landmann-Straße sperren (auf Höhe der Einmündung der Stichstraße zum Stadion) und den Parkweg zu einer Sackgasse umwidmen 2. Die drei Zugänge zum Brentanopark sicherer machen durch Piktogramme, zusätzliche Beschilderung und eventuell Poller, um die Sicht zu verbessern 3. Die Einrichtung einer Spielstraße im Rödelheimer Parkweg Begründung: Die Anwohner des Parkwegs beklagen die rücksichtslose und zu schnelle Fahrweise der Autofahrer im Parkweg trotz bestehender 30er Zone. Insbesondere wenn das Freibad geöffnet ist und an Spieltagen im Stadion wird die Straße als Schleichweg genutzt, und es findet ein Parkplatzsuchverkehr statt. Es wurde dazu bereits eine Petition auf "Frankfurt fragt mich" eingereicht. Der Park mit dem am Parkweg gelegenen Löwenspielplatz wird gerne und häufig von Kindern frequentiert, zwei Kindergärten liegen in unmittelbarer Nähe, die den Löwenspielplatz häufig nutzten. Die Zugänge zum Park sind nicht ausreichend gesichert, die Sicht wird durch parkende Autos erschwert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 2/7 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenSchwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schützen - Ortskern Hausen verkehrssicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7270 entstanden aus Vorlage: OF 517/7 vom 28.08.2020 Betreff: Schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer schützen - Ortskern Hausen verkehrssicherer machen Der Magistrat wird gebeten, umgehend folgende Maßnahme einzuleiten: Im Bereich unmittelbar vor dem Zebrastreifen in der Hausener Obergasse werden sechs bis acht Fahrradbügel installiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 849 Aktenzeichen: 66 0
Grüner Pfeil für den Radverkehr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7098 entstanden aus Vorlage: OF 550/7 vom 29.12.2020 Betreff: Grüner Pfeil für den Radverkehr Vorgang: OM 6398/20 OBR 5; ST 2125/20 Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Stellen ein Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Zeichen 721) zu installieren: 1. Heerstraße rechts abbiegend auf Ziegelei-Allee in Richtung Eugen-Hartmann-Straße; 2. Ziegelei-Allee rechts abbiegend auf Heerstraße Richtung Guerickestraße; 3. Heerstraße rechts abbiegend auf Ludwig-Landmann-Straße in Richtung U-Bahn-Station "Heerstraße"; 4. Ludwig-Landmann-Straße rechts abbiegend auf Heerstraße Richtung Eberstadtstraße. Die in der Stellungnahme vom 04.12.2020, ST 2125, aufgeführte Sicht des Magistrats, dass der Grünpfeil nur bis zu einem Geschwindigkeitsniveau von 30 km/h vertretbar erscheint, teilt der Ortsbeirat nicht. Begründung: Der Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2125, war zu entnehmen, dass das seit Frühjahr 2020 in die Straßenverkehrsordnung aufgenommene Grünpfeilschild (Zeichen 721) "sukzessive an allen Kreuzungen im Stadtgebiet" nachgerüstet werden soll. Der Pfeil erlaubt es dem Radverkehr, an einer roten Ampel rechts abzubiegen, was einerseits die Fortbewegung für den Radverkehr erleichtert, andererseits die Gefahrensituation des gleichzeitigen Losfahrens von Rad- und Autoverkehr entschärft. Aufgrund der Kriterien für die Installation war einem FAZ-Artikel vom 20.11.2020 zu entnehmen, dass das Verkehrsdezernat der Stadt Frankfurt auf der Suche nach geeigneten Standorten dafür ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2020, OM 6398 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2125 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1270 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32 1
Geradeaus-Fahrradampel am Industriehof
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7099 entstanden aus Vorlage: OF 551/7 vom 29.12.2020 Betreff: Geradeaus-Fahrradampel am Industriehof Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Straße Am Industriehof Richtung Innenstadt an der Ampel vor der Einmündung der Straße Am Hohen Weg eine Geradeaus-Fahrradampel einzurichten, die nur R ot zeigt, wenn dies die Ampel für den Fußverkehr zwischen Bus- und U-Bahn-Haltestelle erfordert. Begründung: Zurzeit muss der Radverkehr auf der Straße Am Industriehof Richtung Innenstadt warten, während der Kfz-Verkehr aus der Straße Am Hohen Weg links abbiegt. Mit diesem kann es allerdings keine Konflikte geben, da der Radverkehr auf der Straße Am Industriehof auf einem eigenen Radweg erfolgt. Außerdem wird der links abbiegende Radverkehr vom Am Hohen Weg kommend in einer Zickzacklinie über die Ampeln für den Fußverkehr geführt, weshalb auch hier keine Konflikte entstehen können. Daher kann auf der Straße Am Industriehof eine Geradeaus-Fahrradampel eingerichtet werden, die nur Rot zeigt, wenn dies die Ampel für den Fußverkehr zwischen Bus- und U-Bahn-Haltestelle erfordert. Eine ähnliche Ampel gibt es auf der Ludwig-Landmann-Straße auf der Niddabrücke hinter dem Anglerheim, gegenüber des Hausener Schwimmbads. Abbildung 1 Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 978 Aktenzeichen: 32 1
Maßnahmen gegen falsch parkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7096 entstanden aus Vorlage: OF 548/7 vom 29.12.2020 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos II - Eine Verkehrsinsel ist kein Dauerparkplatz Der Magistrat wird aufgefordert, gegen falsch parkende Autos folgende Maßnahme zu ergreifen: Die Verkehrsinsel der Kollwitzstraße (Ludwig-Landmann-Straße Richtung Heerstraße) wird mit Pollern gegen falsch parkende Autos gesichert, um die benötigte Sicht für den Rad- und Fußverkehr zu garantieren. Diese müssen in ausreichendem Abstand aufgestellt werden, sodass sie für Radfahrende und Fußgängerinnen und Fußgänger kein Hindernis darstellen. Begründung: Die Verkehrsinsel hat sich zu einem Dauerparkplatz entwickelt, was die Sicht des Rad- und Fußverkehrs dramatisch einschränkt. Poller können das Problem beheben und für eine erhöhte Sicherheit sorgen. Abbildung 1 Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1026 Aktenzeichen: 32 1
Maßnahmen gegen falsch parkende Autos I
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7095 entstanden aus Vorlage: OF 547/7 vom 29.12.2020 Betreff: Maßnahmen gegen falsch parkende Autos I Der Magistrat wird aufgefordert, gegen falsch parkende Autos folgende Maßnahmen zu ergreifen: Auf dem Gehwegrand der Ludwig-Landmann-Straße in Richtung Innenstadt werden unter Berücksichtigung der abgesenkten Bordsteine zwischen der Straße Am Ebelfeld und der Aral-Tankstelle Frankfurter Hüte angebracht und die Ecke mit Pollern gesichert. Die gleichen Maßnahmen werden beiderseits zwischen Am Ebelfeld und der Heerstraße durchgeführt. Begründung: Es sind vermehrt falsch parkende Autos zu beobachten, die den Rad- und Fußverkehr behindern. Frankfurter Hüte haben sich auf der Ludwig-Landmann-Straße bereits als wirksames Mittel erwiesen. Quelle: Open Street Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 976 Aktenzeichen: 32 1
Die Stationen „Hausen“ und „Große Nelkenstraße“ nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7101 entstanden aus Vorlage: OF 554/7 vom 04.01.2021 Betreff: Die Stationen "Hausen" und "Große Nelkenstraße" nicht vom U-Bahn-Netz abkoppeln Die Idee, die U-Bahn-Linie U 6 ab "Industriehof" bis zur jetzigen Endstation "Hausen" abzukoppeln und als U 7 bis zur Heerstraße fahren zu lassen, stößt bei der Bevölkerung entlang der Praunheimer Landstraße auf große Ablehnung. Die stattgefundene und noch nicht abgeschlossene Verdichtung der Willi-Brundert-Siedlung, die Umwidmung des Gewerbegebietes Im Vogelsgesang in ein urbanes Mischgebiet mit Schwerpunkt Wohnen, lässt einen deutlich größeren Bedarf der öffentlichen Verkehrsmittel erwarten. Daher ist es kontraproduktiv, eine vorhandene U-Bahn-Linie zu kappen und sie durch Busse oder eine mögliche Straßenbahnlinie 13 zu ersetzen. Eine mögliche neue Linie 13 sollte, wenn möglich, besser entlang der Ludwig-Landmann-Straße bis zum Brentanobad führen. Eine Verlängerung der U 6 bis zur Praunheimer Brücke oder sogar bis zum Nordwestzentrum/Riedberg wäre zu begrüßen. Der Magistrat wird daher aufgefordert, folgende Maßnahmen für die Straßen und Stadtteile umzusetzen: 1. Zu überprüfen, ob die Tunnelanlage der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 eine Verdoppelung der Taktung der U 7 aufnehmen kann; 2. zu überprüfen, ob die Streckenführung der U-Bahn-Linie U 7 vom Industriehof bis Heerstraße eine Erhöhung der Taktung aufnehmen kann, und wenn nicht, welche baulichen Maßnahmen hierfür notwendig wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 805 Aktenzeichen: 92 10
Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6881 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 07.11.2020 Betreff: Radverkehr in der Rödelheimer Landstraße Vorgang: OM 4788/15 OBR 7; ST 1225/16 Seit geraumer Zeit ist die Benutzungspflicht des Radweges in der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Kasernenstraße entfallen. Leider hat sich dieses Wissen noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern durchgesetzt, weshalb es immer wieder zu unschönen Begegnungen kommt, wenn Autofahrer meinen, die Radfahrenden auf ihre vermeintliche Pflicht zur Nutzung des Fahrradwegs hinweisen zu müssen. Weiterhin kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch Auto- und Lkw-Fahrer, die die zahlreichen Aus- und Einfahrten nutzen, ohne auf den Radverkehr auch nur irgendeine Rücksicht zu nehmen. Spitzenreiter bei diesem Verhalten sind die Fahrer der Lkw des Abschleppdienstes in der Rödelheimer Landstraße 53. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Fahrbahn der Rödelheimer Landstraße im Bereich Ludwig-Landmann-Straße bis Kasernenstraße mit Radfahrpiktogrammen zu versehen, um die Verkehrssicherheit der dort verkehrenden Radfahrenden zu erhöhen; 2. die Anlieger durch geeignete Maßnahmen auf ihre Pflicht zur Einhaltung der Verkehrsregeln, insbesondere der Vorfahrtsregeln, hinzuweisen; 3. die in der Stellungnahme ST 1225 zugesicherten Maßnahmen an der Kreuzung Ludwig-Landmann-Straße/Rödelheimer Landstraße zeitnah umzusetzen; 4. durch geeignete Maßnahmen an den Querparkplätzen zu verhindern, dass Kraftfahrzeuge in den kombinierten Fuß- und Radweg einparken und ihn damit unpassierbar machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4788 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1225 Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 686 Aktenzeichen: 32 1
Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115
S A C H S T A N D : Anregung vom 15.09.2020, OA 608 entstanden aus Vorlage: OF 511/7 vom 15.08.2020 Betreff: Ersatzneubau der Straßen- und Fußgängerbrücke über die Nidda im Zuge der Hausener Obergasse, hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115 Vorgang: OM 6292/20 OBR 7 Der Ortsbeirat begrüßt den geplanten Abbruch und Ersatzneubau der "Straßen- und Fußgängerbrücke" über die Nidda aufgrund des schlechten Bauwerkzustandes. Laut der Vorlage M 115 sollen in diesem Zusammenhang beide bisher getrennten Bauteile zu einer Brücke zusammengeführt werden. Dabei ist im Brückenbereich eine Fahrbahnbreite von 5,50 Metern (Einrichtungsverkehr) und beiderseits eine Breite von zwei Metern für den Geh- und Radweg vorgesehen. Die Straße Hausener Obergasse sowie die Niddabrücke ist für den Radverkehr eine sehr wichtige Verbindung im Sinne eines lückenlosen Frankfurter Fahrradnetzes. Perspektivisch bietet sich die Hausener Obergasse als Fahrradstraße im Sinne der Frankfurter Fahrradstraße der Initiative Radentscheid an (siehe Vorlage OM 6292). Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Eine Breite von je zwei Metern ist für Rad- und Fußverkehr nicht ausreichend. Vielmehr sollte die Brücke den Beginn einer Fahrradstraße darstellen und dies mit entsprechender Beschilderung, farbigen Markierungen der Fahrbahn sowie Radpiktogrammen deutlich gemacht und entsprechend einer zukunftsgerichteten innerstädtischen Mobilität dem nicht motorisierten Individualverkehr prioritär Platz eingeräumt werden. 2. Die Gestaltung der kleinen Plätze am linken wie am rechten Niddaufer im Bereich der Brücke soll vorausschauend im Sinne einer Frankfurter Fahrradstraße (mit Platz für Sitzgelegenheiten, Bäume und Beete) geplant werden. 3. Der Ortsbeirat erhält eine genaue Information, welche Bäume gefällt werden sollen und ob diese als nicht erhaltenswert eingestuft sind. Andernfalls wird der Baumfällung nicht zugestimmt. Und darüber hinaus soll geprüft werden, ob durch eine Verschmälerung der Brücke die Bäume erhalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.07.2020, M 115 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 27 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 16.09.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.09.2020, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 608) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und ÖkoLinX-ARL (M 115 = Annahme) 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO II, TOP 20 Beschluss: 1. Der Vorlage M 115 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 608) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 608 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 608 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 608 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6446, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 § 6665, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 66 6
Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.08.2020, OM 6414 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 23.08.2020 Betreff: Fahrradstreifen auf der Schloßstraße - Dinge einfach halbherzig entfernen ist selten besser Der Magistrat wird beauftragt, wie in der Sitzung des Ortsbeirates 2 am 28.10.2019 durch das Radfahrbüro vorgestellt und für das erste Quartal 2020 in Aussicht gestellt, 1. den Fahrradstreifen auf der Schloßstraße zwischen Adalbertstraße und Breitenbachbrücke vollständig zu entfernen; 2. auf der Straße mittig gut sichtbar Fahrradpiktogramme wie auf der Rödelheimer Landstraße zwischen Ludwig-Landmann-Straße und Rebstöcker Weg aufzubringen; 3. die Geschwindigkeit im genannten Straßenabschnitt auf 30 km/h zu reduzieren. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, über den aktuellen Stand der Planungen zur Schloßstraße zu berichten. Begründung: In besagter Sitzung des Ortsbeirates 2 wurde darauf hingewiesen, dass der bestehende Radweg wegen fehlender Dooring-Zone nicht weiter zulässig sei und ungeachtet aller möglichen Umbauplanungen entfernt werden müsse, wobei die im Tenor genannten Maßnahmen zwingend umzusetzen seien. Nun sind der Trennstreifen des Radwegs und die Fahrradpiktogramme entfernt, wobei dies nur sehr oberflächlich geschehen ist. Teile des vorherigen Trennstreifens sind weiterhin sichtbar, und die Vertiefungen in der Fahrbahn aufgrund des Abkratzens lassen weiterhin erkennen: Hier war mal - oder hier ist noch - ein Radweg. Dies führt erst recht zur Verunsicherung aller Verkehrsteilnehmer. Radfahrerinnen und Radfahrer wissen nicht genau, wo sie fahren sollen. Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer können teilweise nicht erkennen, ob sie nun zügig am Radweg vorbeifahren oder besonders auf Radfahrerinnen und Radfahrer achten müssen (unbeschadet des Gebotes, ohnehin auf andere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu achten), da diese sich nicht mehr an die alten - aber eben noch teilweise sichtbaren - Radwegbegrenzungen halten müssen. Mithin ist die Situation somit schlechter und insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer auf einer stark befahrenen Straße gefährlicher geworden als vorher. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 338 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 30.11.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 18.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1
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