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Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3439 entstanden aus Vorlage: OF 574/2 vom 09.01.2023 Betreff: Umwandlung der Buslinie 64 in eine Metrobuslinie sowie Einrichtung einer Vorrangschaltung auf dieser Route Der Magistrat wird gebeten, die Buslinie 64 im Vorlaufbetrieb der Lückenschlussuntersuchung (Verbindung Hauptbahnhof - Westend - Ginnheim) zum Fahrplanwechsel Winter 2023/Sonntag, 10. Dezember 2023, in eine 1. Metrobuslinie (24-Stunden-Verkehr) umzuwandeln (analog der Linie 58 im Frankfurter Westen) sowie eine 2. Vorrangschaltung auf der Route einzurichten. Begründung: Die Busse der Linie 64 (Hauptbahnhof - Alte Oper - Kronberger Straße/Grüneburgweg - Campus Westend - Ginnheim) verkehren zu selten (bis 20:00 Uhr im 15-Minuten-Takt, danach im 30-Minuten-Takt, letzte Fahrt 00:55 Uhr ab Frankfurt Hauptbahnhof, erste Fahrt 04:59 Uhr, danach wieder im 30-Minuten-Takt). An Sonntagen verkehren sie ganztägig im 30-Minuten-Takt. Es kommt immer wieder zu Verspätungen und Ausfällen von Bussen, die in Ermangelung digitaler Anzeigen an vielen Bushaltestellen von den Fahrgästen nicht überblickt werden können. Auch erscheint die o. g. Strecke teilweise durch sehr hohes Fahrgastaufkommen überlastet. Das ist auf dieser sehr essenziellen und hoch frequentierten Strecke (einzige direkte Verbindung des Westends östlich der Bockenheimer Anlage mit dem Hauptbahnhof) eine Situation, die der Ortsbeirat schnellstmöglich ändern will. Die Vorrangschaltung soll zudem dazu beitragen, dass Verspätungen und Ausfälle aufgrund von Staus insbesondere in den Hauptverkehrsstunden vermieden werden. Im Zuge der Entscheidung der Verantwortlichen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in Frankfurt und dem damit einhergehenden Ausbau von Radwegen wurde den Bürgerinnen und Bürgern zugesagt, dass der ÖPNV verbessert und ausgebaut wird. Die Verkehrswende sei oberste Priorität. Eine Verbesserung ist aus Sicht des Ortsbeirates bisher nicht zu verzeichnen. Vielmehr verschärft sich die Situation u. a. aufgrund von Personalmangel beim RMV noch weiter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1273 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1273) vorgelegt hat.
Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 19.01.2023, OA 311 entstanden aus Vorlage: OF 443/9 vom 19.01.2023 Betreff: Planfeststellungsverfahren Neubau S-Bahn-Haltepunkt Ginnheim Vorgang: OM 6653/20 OBR 9; ST 2179/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Neubau des S-Bahn-Haltepunkts Ginnheim folgende Änderungen zu beschließen: 1. Das Zuwegungskonzept für den Bau des neuen Haltepunkts ist dahin gehend zu überarbeiten, dass in der Verlängerung des westlichen Endstücks der Ginnheimer Waldgasse unterhalb der Rosa-Luxemburg-Straße eine bis zur Ginnheimer Landstraße reichende Baustraße errichtet wird. Diese ist im Zusammenwirken mit der Stadt Frankfurt so auszugestalten, dass sie danach als Verbindungsweg zur U-Bahn-Station "Ginnheim" genutzt werden kann. 2. In diesem Zuge ist auf der östlichen Seite eine barrierefreie Zuwegung zu dem geplanten Bahnsteig einzuplanen und herzustellen. Die Möglichkeit eines Grundstückserwerbs, soweit erforderlich, ist zu prüfen. Mindestens sind die Voraussetzungen für eine spätere Nachrüstung mit einem direkten Zugang zu schaffen. Begründung: Zu 1.: Das bisherige Zuwegungskonzept ist veraltet. Mittlerweile befindet sich auf dem Areal zwischen Ginnheimer Waldgasse und der Straße Auf der Schloßhecke eine Schule bzw. direkt daneben eine Kita. Die Entscheidung der Auslagerung der Diesterwegschule, mitgeteilt mit Stellungnahme vom 14.12.2020, ST 2179, kam wohl zu spät, um sie noch in die Genehmigungsplanung für das BE-Konzept vom 31.03.2021 einfließen zu lassen. Jede Baustraße hat den Bereich rund um die Schule zu meiden. Zu 2.: Die in Ziffer 5.4 des Erläuterungsberichts (Seite 15) vorgetragenen Argumente sind letztlich nicht überzeugend. Eine mögliche Lärmbeeinträchtigung der Kleingartenanlage durch die Nutzer fällt im Verhältnis zu den ohnehin vorhandenen Lärmquellen Schienenstrecke 3684, Stadtbahnlinie U 4 und Rosa-Luxemburg-Straße nicht ins Gewicht. Eventuell anfallende Zusatzkosten erscheinen im Vergleich zu dem Nutzen für die Bürger des Stadtteils vertretbar. Ein eventuell erforderlicher Grundstückserwerb sollte daher geprüft werden. Die Entscheidung für die Variante 1 (Bahnsteigzugang von der Haltestelle "Niddapark" und Freizeitanlage Ginnheimer Wäldchen) ohne Zuwegung von der östlichen Seite ist vor mehr als zehn Jahren (Stadtverordnetenbeschluss vom 06.09.2012) gefallen und veraltet. Ein direkter, barrierefreier Zugang zum Stadtteil Ginnheim würde Attraktivität und Akzeptanz des Haltepunkts steigern. Da der Bahnsteig ohnehin auf der östlichen Gleisseite angeordnet ist, böte sich die Verknüpfung mit einem Verbindungsweg in den Stadtteil hinein an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6653 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2179 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 224 Antrag vom 06.07.2023, OF 567/9 Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4233 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE., AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2895, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023 Aktenzeichen: 9-1
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Platz vor dem Haus Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3381 entstanden aus Vorlage: OF 414/9 vom 07.01.2023 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Platz vor dem Haus Dornbusch Bei der Vorstellung der Pläne für die Ringstraßenbahn wurde ersichtlich, dass in diesem Zuge eine Fläche des Platzes vor dem Haus Dornbusch in Anspruch genommen werden soll. Ebenso wird eine neue Querung für Fußgängerinnen und Fußgänger der Eschersheimer Landstraße eingeplant. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, bei der weiteren Planung für einen Umbau des Platzes vor dem Haus Dornbusch so vorzugehen, dass keine zeitliche oder bauliche Abhängigkeit zu den Planungen und Umbauten für die Ringstraßenbahn entsteht, sondern dieser Bereich für einen zweiten Bauabschnitt vorgesehen wird, an den die zu aktualisierende Planung für den restlichen Bereich anschließen kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1088 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 39 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Gefährliche Situation für Fußgänger am Grüneburgweg und Im Trutz Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2023, OF 557/2 Betreff: Gefährliche Situation für Fußgänger am Grüneburgweg und Im Trutz Frankfurt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Gefahrensituation für Fußgänger an der Straßenecke Grüneburgweg / Im Trutz (vor dem Fischgeschäft) entschärft werden kann, die in folgendem Fehlverhalten zahlreicher Radfahrer besteht: Radfahrer, die im Grüneburgweg aus östlicher Richtung kommend nach links in die Straße Im Trutz einbiegen wollen, nutzen dafür sehr häufig (mehrfach am Tag) den auf dem folgenden Foto rot markierten Weg: von der Fahrbahn quer über den Fußgängerüberweg (bei jeder beliebigen Ampelschaltung), auf den Bürgersteig vor dem Eingang zum Fischgeschäft, quer über den Bürgersteig, und weiter neben der Fußgängerampel über den Trutz in diesen in südlicher Richtung. (Fotoquelle: Antragsteller) Dabei fahren die Radfahrer immer mit sehr hoher Geschwindigkeit, und achten niemals auf die Fußgänger, weil sie zur Eigensicherung nur den Autoverkehr im Blick haben. Diese Fahrweise ist auch immer wieder mit Lastenrädern beobachtet worden. Explizit wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch geeignete Plazierung von gestaffelten Sperrgittern - die für Fußgänger incl. Rollstuhlfahrer passierbar gestellt sind - das Problem dauerhaft gelöst werden kann. Der Antragsteller ist gern bereit, dazu einen detaillierten Vorschlag zu unterbreiten. Begründung: Fußgänger erwarten nicht, daß plötzlich von der Straße her ein rasender Radfahrer über den Gehweg geschossen kommt. Meist fahren die Radfahrer in wenigen Zentimetern Abstand an den Fußgängern vorbei, die sich häufig nur durch eine Sprung zur Seite in Sicherheit bringen können - auch vom Antragsteller so erlebt. Die gefährliche Fahrweise wird auch im Dunkeln und ohne Licht regelmäßig genutzt - ebenfalls vom Antragsteller so erlebt; sein Protest wurde vom Radfahrer quittiert mit dem Satz: "Nun seien sie doch nicht so unfreundlich". Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 557/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen 1 GRÜNE, CDU und BFF (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenFußgängerquerung über die Eschersheimer Landstraße in Höhe des Sinaiparks
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2023, OF 418/9 Betreff: Fußgängerquerung über die Eschersheimer Landstraße in Höhe des Sinaiparks Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten einen Ortstermin mit ASE und Straßenverkehrsamt am Ausgang der Klimsch-Anlage auf Höhe der neuen Ampelanlage zu organisieren. Begründung: An der stadteinwärts führenden Fahrbahn der Eschersheimer Landstraße kam es kürzlich zu einem Verkehrsunfall direkt vor der neuen Ampelanlage. Grund könnte die unübersichtliche Bauweise der überbreiten Fußgängerinsel am Gleiskörper sein. Die eigentliche Unfallstelle direkt an der Fahrbahn-Verschwenkung ist wieder provisorisch mit rotweißen Baustellenbarken gesichert. Auch die Parksituation vor der Apotheke ist mehr als unbefriedigend, da es obwohl zugesagt, so gut wie keine Kurzzeithaltemöglichkeiten für die Kunden der der Apotheke gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 418/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung gestrichen wird. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenTemporäre Begrünung - Grüneburgweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2023, OF 556/2 Betreff: Temporäre Begrünung - Grüneburgweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mitzuteilen, ab welchem Zeitpunkt der temporären Projektphase "Fahrradfreundliche Nebenstraße - Grüneburgweg" die angedachte temporäre Begrünung in Form von Pflanzkübeln etc. realisiert wird. Begründung: Den öffentlich vorgestellten Präsentationen des Magistrats zum derzeitig in der Umsetzungsphase befindlichen Projekt ist zu entnehmen, dass eine temporäre Begrünung mit Pflanzkübeln und weiteren Maßnahmen geplant ist. Auf dem in der Projektphase weiter fortgeschrittenen Oeder Weg sind diese Begrünungsmaßnahmen zum Ende letzten Jahres bereits umgesetzt worden. Dementsprechend möchte der Ortsbeirat 2 genauer wissen, ab wann dies auch im Westend geschieht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wird bis zur Sitzung am 08.05.2023 zurückgestellt, da am 28.03.2023 ein Gespräch im zuständigen Amt stattfinden wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 556/2 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenToilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen! Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174
S A C H S T A N D : Anregung vom 08.12.2022, OA 294 entstanden aus Vorlage: OF 406/9 vom 20.10.2022 Betreff: Toilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen! Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Prüfung der Einrichtung einer öffentlichen Toilette an der Haltestelle "Ginnheim", wie in dem Vortrag vom 04.11.2022, M 174 unter Punkt l) genannt, zu streichen. Stattdessen ist die Errichtung einer Toilettenanlage in der Liste unter Punkt c) wie folgt zu ergänzen: "19. VGF-Station Ginnheim: Bestands- oder Systemtoilette"; 2. die Einrichtung einer öffentlichen WC-Anlage im Stadtteil Dornbusch unter Punkt c) wie folgt zu ergänzen: "20. Am Haus Dornbusch: Bestands-, Vertrags- oder Systemtoilette". Begründung: Zu 1.: Der Ortsbeirat hat den Bedarf bereits seit Längerem erkannt und beantragt. Der Magistrat hatte auf das Toilettenkonzept verwiesen. Dieses sieht jedoch nur eine Prüfung vor. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordneten, die Priorisierung gegenüber der Ursprungsfassung der Vorlage M 174 zu erhöhen. Hintergrund: Es handelt sich hier bereits um einen stark frequentierten Umstiegsknotenpunkt, der durch zusätzliche ÖPNV-Haltestellen im Zuge des Ausbaus der Strecken der S 6 und der U 4 noch deutlich ausgebaut wird. Die nächste öffentliche Toilette befindet sich zwar im Luftlinienumkreis des Wasserspielplatzes Niddapark; für die Versorgung dieses Standorts ist sie jedoch nicht geeignet, da die durch die Bahnstrecke eingeschränkte Wegebeziehung circa zweieinhalb Kilometer Umweg (Hin- und Rückweg zum Bahnhof Ginnheim) erfordert. Außerdem könnten bestehende Anlagen der VGF am Bahnhof erweitert werden. Zu 2.: Die Bedarfsanalyse des ABI zeigt im Ergebnisbericht einen Bedarf an der Kreuzung Miquelallee/Eschersheimer Landstraße und in der Nähe der Kreuzung Marbachweg/Eschersheimer Landstraße auf. Beide Bedarfe wurden bei den Maßnahmen, die in der Magistratsvorlage genannt werden, nicht berücksichtigt. Da der Ortsbeirat seit Jahren auf eine Aufwertung des öffentlichen Raums im Bereich "Haus Dornbusch" drängt, sich hier bereits öffentliche Gebäude befinden und ein erfolgreich etablierter Wochenmarkt stattfindet, sieht der Ortsbeirat diesen Standort als gute Option für die Installation einer öffentlichen Toilette und verweist auf die hohe Zahl von Menschen, die an dieser Stelle den ÖPNV nutzen, den Einzelhandel frequentieren oder sich im öffentlichen Raum aufhalten, denen diese Maßnahme zugutekäme. Leider blieb der Vortrag auch eine Antwort schuldig, warum die identifizierten Bedarfe nicht berücksichtigt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 238 Bericht des Magistrats vom 15.01.2024, B 29 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 354 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 186 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023
Gefährlichen Schulweg an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Miquelallee entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3266 entstanden aus Vorlage: OF 421/3 vom 08.11.2022 Betreff: Gefährlichen Schulweg an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Miquelallee entschärfen Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich einen Ortstermin mit der Schulwegkommission unter Beteiligung der Ortsbeiräte 2 und 3 durchzuführen, um die gefährliche Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Miquelallee und dort insbesondere den hochgefährlichen Rechtsabbiegerverkehr von Westen aus der Miquelallee in die Eschersheimer Landstraße zu entschärfen. Begründung: Die Situation für Fußgänger und Fahrradfahrer an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Miquelallee ist sehr gefährlich. Hier besteht dringender Handlungsbedarf! Die Problematik ist eine Folge der Tatsache, dass Fußgänger und Fahrradfahrer gleichzeitig mit den abbiegenden Autos und Lkw grünes Signal haben. Die Autos und Lkw biegen von der Miquelallee stadteinwärts rechts ab, während gleichzeitig die Fahrradfahrer geradeaus fahren und Fußgänger die Eschersheimer Landstraße auf dem Fußgängerüberweg überqueren. Aufgrund dieser Konstellation entstehen immer wieder sehr gefährliche Situationen für alle Verkehrsteilnehmer, die zu Fuß, per Roller oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, auch für viele Kinder auf dem Schulweg. Diese Stelle sollte so schnell wie möglich von der Schulwegkommission begutachtet werden, um einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 946 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2263 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1175 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-1
Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3278 entstanden aus Vorlage: OF 391/9 vom 30.01.2022 Betreff: Am Lindenbaum: Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße erlauben Der Magistrat wird gebeten, das Fahrradfahren gegen die Einbahnstraße im westlichen Teil der Straße Am Lindenbaum zu erlauben. Die Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Am Lindenbaum/Kleinschmidtstraße ist fahrradfreundlich ausgebaut. Allerdings ist es dem Fahrradverkehr nicht erlaubt, von der Eschersheimer Landstraße kommend weiter auf der Straße Am Lindenbaum zur Kreuzung Nußzeil/Denhardtstraße zu fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 893 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5024 Aktenzeichen: 32-1
Schulkinder in der Hansaallee vor Rasern schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3310 entstanden aus Vorlage: OF 547/2 vom 10.11.2022 Betreff: Schulkinder in der Hansaallee vor Rasern schützen Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern und Erwachsenen auf der südlich und nördlich verlaufenden Hansaallee (Tempo 30) zwischen Vogtstraße und Fürstenbergerstraße die folgenden Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30 umzusetzen: 1. Regelmäßige Radarkontrollen, insbesondere zu Schulbeginn und Schulende der umliegenden Schulen. 2. Eine Teil-Aufpflasterung (z. B. Berliner Kissen, Plateau-Aufpflasterung etc.) ist auf Höhe von Hausnummer 27, auf der südlich verlaufenden Hansaallee, vor dem ersten Zebrastreifen zur Geschwindigkeitsreduzierung anzubringen, um Querende nicht zu gefährden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Buslinienverkehr (Achsenbreite) nicht behindert wird. 3. Tempo-30-Piktogramme im genannten Bereich aufzubringen. 4. Im Bereich des Lessing-Gymnasiums ein Schild mit Hinweis auf die Schule anzubringen. 5. Erneuerung der verblichenen Zebrastreifen sowie aller sonstigen Straßenmarkierungen, um den Schulweg der vielen Kinder, die die umliegenden Schulen besuchen, abzusichern. 6. Die aus nördlicher Richtung kommende Fahrradspur, ab der Bremer Straße bis zur Kreuzung Fürstenbergerstraße, rot zu markieren. Die Spur endet derzeit auf Höhe der Holzhausenstraße. 7. Das Linksabbiegen in die Vogtstraße durch Straßenmarkierungen deutlicher kennzeichnen. Begründung: Eltern von Schulkindern berichten über deutlich zu schnell fahrende Fahrzeuge aus Richtung Norden, die auch regelmäßig Zebrastreifen missachten und sowohl Schulkinder als auch Erwachsene gefährden, die die Zebrastreifen überqueren wollen. Die Eltern berichten, dass oft nur jedes dritte oder vierte Auto vor dem Zebrastreifen gehalten hat. Ein Ortsbeiratsmitglied, das einige Zeit vor Ort mit den Eltern die Verkehrssituation während Schulschluss zwischen 14:30 Uhr und 16:00 Uhr in Augenschein nahm, konnte die Beobachtungen der Eltern vollumfänglich wahrnehmen. Da sich in der näheren Umgebung sechs Schulen (Holzhausenschule ausgelagert, Elisabethenschule, Elisabethenschule Außenstelle, Lessing-Gymnasium, Fürstenbergerschule, Engelbert-Humperdinck-Schule) befinden, sind bei Schulbeginn und Schulschluss Hunderte Schulkinder in diesem Bereich unterwegs. Anlage: Beispiel Plateau-Aufpflasterung Beispiel Berliner Kissen Aufpflasterung Höhe Vogtstraße 4 Fahrradspur Bremer Straße bis Hansaallee Ende Fahrradspur Hansaallee Fahrradfahrer zwischen Fahrzeugen ohne Abstand Verblichene Markierungen Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 754
Kreuzungsbereich Hansaallee/Fürstenbergerstraße entschärfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3311 entstanden aus Vorlage: OF 548/2 vom 10.11.2022 Betreff: Kreuzungsbereich Hansaallee/Fürstenbergerstraße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern zu Fuß und mit dem Fahrrad sowie dem Fahrradverkehr im Allgemeinen, die Kreuzung Hansaallee/Ecke Fürstenbergerstraße aufgrund des hohen Aufkommens des motorisierten Verkehrs neu zu gestalten. Die Kreuzung ist laut dem Schulwegplan Kreuzungspunkt sehr vieler Wegebeziehungen der sechs in der Nähe befindlichen Schulen. Da die Kreuzung vier Zu- und Abfahrten vorhält, entstehen bei hohen Verkehrsaufkommen, bei der Rechts-vor-Links-Regelung in einer Tempo-30-Zone, unüberschaubare Situationen, die manche Verkehrsteilnehmende überfordern bzw. andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Bei dieser Gemengelage gibt es keine einfache Lösung, daher soll bei einer Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt sowie Schulleiterinnen und Schulleiter der umliegenden Schulen, Anwohnenden und dem Ortsbeirat nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden . Zur Terminfindung sollen die Ämter auf den Ortsvorsteher zugehen. Ergebnisse der Ortsbegehung sollen dem Ortsbeirat zeitnah vorgestellt werden. Begründung: Bei einem Treffen mit mehreren Eltern von Schulkindern konnte nach Schulschluss besichtigt werden, was es heißt, als Schulkind die Kreuzung zu Fuß oder mit dem Rad zu queren. Eine Querung war oftmals nicht auf direktem Wege, sondern nur im "Zickzack" möglich, da manche Fahrzeugführende oft nicht mit den Vorfahrtsregeln zurecht kamen bzw. das Recht des Stärkeren in Anspruch nahmen. Gerade der Zulauf von Fahrzeugen aus der von Norden kommenden Hansaallee trägt besonders zu dem erhöhten Verkehrsaufkommen bei, da die Hansaallee in südlicher Richtung gerne als Abkürzung genutzt wird, um z. B. die Eschersheimer Landstraße in Richtung Nordend zu überqueren. Luftaufnahme 2020 Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1071 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3312 entstanden aus Vorlage: OF 549/2 vom 10.11.2022 Betreff: Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern und Erwachsenen auf der Fürstenbergerstraße, Richtung Eschersheimer Landstraße und vor der Kreuzung auf der Hansaallee, die folgenden Maßnahmen zur Einhaltung der Abstandsregel fünf Meter vor einem Zebrastreifen (Schulweg) umzusetzen: 1. Auf der Fürstenbergerstraße/Ecke Hansaallee in Richtung Eschersheimer Landstraße, vor dem Zebrastreifen (Schulweg) entsprechend der STVO, ist der fünf-Meter-Abstand zu gewährleisten. Hierzu sind vor dem Zebrastreifen die schraffierten Flächen entsprechend zu erweitern und durch Poller oder besser noch durch Fahrradbügel vor einem illegalen Parken zu schützen. 2. Auf der von Süden kommenden Hansaallee, vor der Kreuzung Fürstenbergerstraße, vor dem Zebrastreifen (Schulweg) entsprechend der STVO, ist der fünf-Meter-Abstand zu gewährleisten. Hierzu sind vor dem Zebrastreifen die schraffierten Flächen entsprechend zu erweitern und durch Poller oder besser noch durch Fahrradbügel vor einem illegalen Parken zu schützen. 3. Die schon ziemlich verblichenen Straßenmarkierungen (schraffierte Flächen und Haltelinien) in den genannten Bereichen sind zu erneuern. Begründung: Mehrere Eltern von Schulkindern berichten von Problemen ihrer Kinder bei der Überquerung der beiden genannten Zebrastreifen, bedingt durch den geringen Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen auf den davor liegenden schraffierten Flächen. Diese schraffierten Flächen werden extrem häufig von parkenden Fahrzeugen zugeparkt und versperren die Sicht auf den Zebrastreifen (Schulweg) und gefährden dadurch die Schulkinder auf dem (Rück-) Weg zu ihrer Schule. Entsprechende Vorfälle waren bei einer Besichtigung durch ein Ortsbeiratsmitglied zu beobachten. Der von der STVO geforderte Abstand von fünf Metern zwischen Fahrzeugen und dem Zebrastreifen wird derzeit nicht eingehalten. Anlage: Blick Hansaallee Richtung Eschersheimer Landstraße Blick Hansaallee Blick Hansaallee/Fürstenbergerstraße Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 755
Baumschutz bei Neubauvorhaben
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 423/3 Betreff: Baumschutz bei Neubauvorhaben In den letzten Monaten kam es immer wieder zu Anfragen aus der Bürgerschaft zur Fällung von Bäumen im Rahmen von Baumaßnahmen. Aktuell beschäftigen den Ortsbeirat ein Neubauprojekt in der Leimenrode bei dem eine ganze Reihe von Bäumen an der Nachbarschaftsgrenze des Baugrundstücks gefällt wurden und die Neubauplanung auf dem Grundstück Eschersheimer Landstraße 26-28, auf dem sich auch einige größere Bäume befinden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, a) Wird bei Einreichung eines Bauantrages der aktuelle Baumbestand auf dem Grundstück erhoben? Wenn ja, in welcher Form? Luftbild, vor Ort Termin, Gutachten b) Welche Kriterien werden herangezogen wenn ein Fällantrag in Zusammenhang mit einem Neubauvorhaben eingereicht wird? c) Besteht die Möglichkeit bei Bauanträgen mit Baumbestand im Bereich von Nachbarschaftsgrenzen die Abstandsflächen zu vergrößern um den Baumbestand zu schützen? d) Gibt es aktuell im Nordend Anfragen zur Fällung von Bäumen, die die Standsicherheit von Häusern gefährden? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 564 2022 Die Vorlage OF 423/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenErhöhtes Verkehrsaufkommen in der Finkenhofstraße durch die Sperrung im südlichen Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3115 entstanden aus Vorlage: OF 105/3 vom 07.10.2021 Betreff: Erhöhtes Verkehrsaufkommen in der Finkenhofstraße durch die Sperrung im südlichen Oeder Weg Die Anwohnerinnen in der Finkenhofstraße berichten über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen in ihrer Straße, seitdem die südliche Einfahrt in den Oeder Weg aus Richtung Innenstadt kommend gesperrt wurde. Der Bürgersteig ist in dieser Straße sehr schmal, deshalb müssen Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und zur Sicherung des Gehwegs gegen das Befahren getroffen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob der südliche Gehweg der Finkenhofstraße mit einer durchgängigen Pollerreihe gesichert werden kann; - alternativ dazu, ob die Parkanordnung in der Finkenhofs traße wechselweise auf der südlichen und der nördlichen Seite angeordnet werden kann; - wie der Zebrastreifen an der Einmündung der Eschersheimer Landstraße besser gesichert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 498 Aktenzeichen: 32 1
Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3145 entstanden aus Vorlage: OF 366/9 vom 16.10.2022 Betreff: Radweg und Radfahrende im Marbachweg schützen Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Planung für die Schließung der Radwegelücke auf der Eschersheimer Landstraße und der im Bereich der Haltestelle "Dornbusch" vorgesehenen Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen auch eine bauliche Trennung des ersten Abschnitts des Radwegs am Marbachweg (von der Eschersheimer Landstraße in Richtung Eckenheimer Landstraße, siehe Foto auf Seite 2 mit Markierung) in den Bereichen, in denen keine Parkplätze oder Einfahrten dahinter liegen, einzuplanen und umzusetzen. Hier kommt es zu sehr häufigen und gefährlichen Parkverstößen durch Pkw- und Lieferverkehr. Einer der bestehenden Parkplätze sollte in diesem Zuge für den Lieferverkehr reserviert werden, um hier eine legale Abhilfe zu schaffen. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, auf der Sperrfläche in Höhe des Marbachwegs 361 Radbügel zu installieren, die zusätzliche Abstellmöglichkeiten für R äder unter anderem für die Kundschaft des umliegenden Gewerbes bieten würden. Begründung: Im Zuge der Planung und Umsetzung des neuen Radwegs auf der Eschersheimer Landstraße sollte auch diese leicht und ohne Nachteile für andere Verkehrsteilnehmende umsetzbare Maßnahme berücksichtigt werden, um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen - zumal durch den Ausbau des Radwegs hier auch mit einem erhöhten Aufkommen von Radfahrenden zu rechnen ist und sich der Radweg im Schulwegeplan befindet. Denkbar sind hier zum Beispiel KlickFix-Module. Zur Illustration der Häufigkeit der Parkverstöße sei auch auf das Luftbild aus dem Geoportal der Stadt Frankfurt auf Seite 2 verwiesen, in dem sich zwei Fahrzeuge auf dem Radstreifen befinden und zwei weitere die Sperrfläche als Parkplatz nutzen. Quelle: Geoportal.frankfurt.de (Luftbilder 2021) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 596 Aktenzeichen: 32 1
Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2022, OF 418/3 Betreff: Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob und wie sichergestellt ist, dass bei der Neubebauung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 28 der § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt vom 23.1.2020 eingehalten werden. Begründung: Wie zu beobachten ist und gemäß Aussagen von Anliegern wird die oben genannte Adresse neu bebaut. Gemäß der Website des Bauträgers Swiss Life uf diesem 2.073 qm großen Grundstück hochwertiger Wohn- und Gewerberaum in bester Innenstadtlage entstehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.09.2022, OF 385/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 544 2022 1. Die Vorlage OF 385/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 418/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 418/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenInteressen von Anwohnern am Grüneburgweg schützen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3100 entstanden aus Vorlage: OF 492/2 vom 19.09.2022 Betreff: Interessen von Anwohnern am Grüneburgweg schützen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür zu sorgen, dass deutlich mehr Kontrollen durchgeführt werden, dass Anwohnerparkplätze im Bereich Grüneburgweg tatsächlich den Anwohnern zur Verfügung stehen und nicht von anderen Personen genutzt werden; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit Anwohnerparkplätze den Anwohnern am Grüneburgweg tatsächlich zur Verfügung stehen (und nicht von "Nicht-Anwohnern" zugeparkt sind). Begründung: Es liegt eine Beschwerde von Anwohnern im Grüneburgweg vor. Nach Einschätzung von Anwohnern im Grüneburgweg wird seit der Umgestaltung des Grüneburgwegs circa ein Drittel der Anwohnerparkplätze, insbesondere im mittleren Teil des Grüneburgwegs, von Verkehrsteilnehmern genutzt, die nicht in diesem Stadtbezirk wohnen. Außerdem kommt es häufig zu weiteren Regelverstößen, da parkende "Nicht-Anwohner" kein Parkticket erwerben (siehe Fotos mit Pkw ohne Anwohnerparkausweis und z. T. Kennzeichen nicht aus Frankfurt). Da durch die Umgestaltung des Grüneburgwegs außerdem Parkplätze weggefallen sind, müssen Anwohner häufig im Viertel kreisen, um einen Parkplatz zu finden. Dadurch kommt es zu zusätzlichen Verkehrsemissionen. Laut Auskunft der Städtischen Verkehrspolizei (Amt 36) am 13.09.2022 wurde der Bewohnerparkbereich 16 am Grüneburgweg zuletzt in der 34. Kalenderwoche (22.08.2022 bis 28.08.2022) im Spätdienst kontrolliert. Daher ist davon auszugehen, dass im besten Fall nur circa alle zwei bis drei Wochen solche Verkehrskontrollen am Grüneburgweg stattfinden. Eine höhere Überwachungsintensität könne die Städtische Verkehrspolizei aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens aus allen Teilen der Stadt nicht gewährleisten, siehe E-Mail vom 13.09.2022 als Anlage. Dies ist aus Sicht des Ortsbeirates nicht ausreichend, um die Interessen von Anwohnern, wohnortnah zu parken, ausreichend zu schützen. Auch kann diese Situation beispielsweise für Familien mit Kindern, ältere Menschen oder Personen mit gewissen Einschränkungen, insbesondere, wenn sie nicht berechtigt sind, auf Sonderparkplätzen, zu parken, zu einer großen Belastung werden. Daher bittet der Ortsbeirat den Magistrat, deutlich mehr Kontrollen durchzuführen, und ihn zu informieren, welche Maßnahmen er ergreift, damit Anwohnerparkplätze tatsächlich den Anwohnern zur Verfügung stehen. Fotos vom 14.09.2022: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1275 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 2 am 08.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1275) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Weiterführung des Grünen Ypsilons im Ortsbezirk 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 463/10 Betreff: Weiterführung des Grünen Ypsilons im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die zuständigen Ämter einzuladen, im Ortsbeirat 10 die Fortführung des Grünen Ypsilons im Ortsbezirk 10 vorzustellen. Begründung: Mit der anstehenden Fertigstellung der Querung der Eschersheimer Landstraße wird der Sinai-Park an das Grüne Ypsilon angeschlossen, wodurch dieses das Gebiet des Ortsbezirks 10 erreicht. Insofern ist eine Vorstellung des Gesamtkonzepts auch für den Ortsbezirk 10 geboten, über dessen Gebiet der vorgesehene Anschluss an den Lohrberg und seine Parks erfolgen soll. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 463/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenZügiger Rückbau E-Roller- und Radstellplätze am Grüneburgweg 95/Einfahrt in den Kreisverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 514/2 Betreff: Zügiger Rückbau E-Roller- und Radstellplätze am Grüneburgweg 95/Einfahrt in den Kreisverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über einen Zeitraum von 3 Monaten zu prüfen, ob die im Rahmen der Umgestaltung des Grüneburgweges am Grüneburgkreisel angelegten E-Roller- und Radstellplätze tatsächlich genutzt werden. Falls keine Nutzung erfolgt, sind diese zügig zurückzubauen und wieder als PKW-Parkplätze auszuweisen. Begründung: Die tatsächliche Nutzung der neuen Rad- und E-Roller-Stellplatzangebote ist bislang nicht Teil der wissenschaftlichen Begleitstudie der fahrradfreundlichen Umgestaltung des Grüneburgweges. Während manche zusätzlich geschaffene Radstellplätze durchaus rege genutzt werden, gibt es nach Hinweisen von Anwohnern an der Zufahrt des Grüneburgweges in den Grüneburgkreisel permanent leerstehende, ungenutzte E-Roller und Radstellplätze. Hier könnten wieder mindestens fünf dringend benötigte Parkplätze erstellt werden. Die Umgestaltungsmaßnahmen sollten sich an den Interessen und Bedürfnissen der Anwohner und Bürger orientieren. Bildbelege an auf der folgenden Seite. Sonntag, 16.10.22, 17.00 Uhr (Quelle: Bilder der Antragstellerin) Montag, 17.10.22, ca. 15.00 Uhr Weitere Fotos bringt die Antragfstellerin noch als Tischvorlage mit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.10.2022, OF 523/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 514/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 523/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 514/2 wird durch die Vorlage OF 523/2 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 523/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenZügiger Rückbau E-Roller- und Radstellplätze am Grüneburgweg 95/Einfahrt in den Kreisverkehr
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.10.2022, OF 523/2 Betreff: Zügiger Rückbau E-Roller- und Radstellplätze am Grüneburgweg 95/Einfahrt in den Kreisverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über einen Zeitraum von 3 Monaten zu prüfen, ob die im Rahmen der Umgestaltung des Grüneburgweges am Grüneburgkreisel angelegten E-Roller- und Radstellplätze tatsächlich genutzt werden. Falls keine Nutzung erfolgt, sind diese zügig zurückzubauen und wieder als PKW-Parkplätze auszuweisen. Begründung: Die tatsächliche Nutzung der neuen Rad- und E-Roller-Stellplatzangebote ist bislang nicht Teil der wissenschaftlichen Begleitstudie der fahrradfreundlichen Umgestaltung des Grüneburgweges. Während manche zusätzlich geschaffene Radstellplätze durchaus rege genutzt werden, gibt es nach Hinweisen von Anwohnern an der Zufahrt des Grüneburgweges in den Grüneburgkreisel permanent leerstehende, ungenutzte E-Roller und Radstellplätze. Hier könnten wieder mindestens fünf dringend benötigte Parkplätze erstellt werden. Die Umgestaltungsmaßnahmen sollten sich an den Interessen und Bedürfnissen der Anwohner und Bürger orientieren. Bildbelege an auf der folgenden Seite. Sonntag, 16.10.22, 17.00 Uhr (Quelle: Bilder der Antragstellerin) Montag, 17.10.22, ca. 15.00 Uhr Montag, 31.10.22, ca. 17.00 Uhr Dienstag, 01.11.22, ca. 7.45 Samstag, 05.11.22 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.10.2022, OF 514/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 514/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 523/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 514/2 wird durch die Vorlage OF 523/2 ersetzt. 2. Die Vorlage OF 523/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenIllegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2973 entstanden aus Vorlage: OF 381/3 vom 18.08.2022 Betreff: Illegales Wenden auf der Eschersheimer Landstraße und Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen Maßnahmen das illegale Wenden auf der Eschersheimer Landstraße, hier insbesondere im Bereich der Kreuzung mit der Fichardstraße, und auf der Friedberger Landstraße, hier insbesondere im Bereich Nibelungenplatz stadteinwärts, sowie in den Kreuzungsbereichen mit der Münzenberger Straße/Rat-Beil-Straße sowie der Dortelweiler Straße, jeweils stadteinwärts und -auswärts, verhindert werden kann. Begründung: Verbotene Wendemanöver führen immer wieder zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere mit zu Fuß Gehenden. An der Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße kam es Anfang August wieder zu einem schweren Unfall, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Die Fußgängerin hatte die Ampel bei Grün überquert und war von dem wendenden Pkw erfasst worden. Schwere Verkehrsunfälle durch illegales Wenden sind leider keine Seltenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 346 Aktenzeichen: 32 1
Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2913 entstanden aus Vorlage: OF 341/9 vom 28.09.2022 Betreff: Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, im Lindenring, zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße in Fahrtrichtung Eschersheimer Landstraße, das Verkehrszeichen 315 anzubringen. Begründung: Anpassung an die Rechtssituation in den umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 358 Aktenzeichen: 66 7
Umgestaltung der Fußgängerüberwege Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2965 entstanden aus Vorlage: OF 365/3 vom 17.08.2022 Betreff: Umgestaltung der Fußgängerüberwege Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße Der Magistrat wird gebeten, die Fußgängerüberwege an der Eschersheimer Landstraße/Ecke Fichardstraße so umzugestalten, dass zu Fuß Gehenden ausreichend Platz zum Warten bzw. ausreichend Zeit zum Überqueren der Straße inklusive der Fahrradwege eingeräumt wird. Begründung: Der Wartebereich an der Fußgängerampel an der nordöstlichen Ecke ist so knapp bemessen, dass er eine Gefahr für zu Fuß Gehende darstellt. An beiden Fußgängerüberwegen sind zu Fuß Gehende oft gezwungen, auf den schlecht erkennbaren Fahrradwegen zu warten, zumal ein rückwärtiges Ausweichen aufgrund der Außengastronomie nicht möglich ist. Foto: Andrea Pilz, 10.08.2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 263 Aktenzeichen: 32 1
Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2972 entstanden aus Vorlage: OF 380/3 vom 10.09.2022 Betreff: Eschersheimer Landstraße: Radwege erweitern und verbessern Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Mit der Stellungnahme ST 1616 stellt der Magistrat einen Lückenschluss für die wichtige Radverkehrsverbindung über die Eschersheimer Landstraße in Aussicht. Auch im Nordend fehlen noch Radwege auf der Eschersheimer Landstraße und insbesondere an der Einmündung Humserstraße und vor dem Motel Frankfurt lassen sich völlig aus der Zeit gefallene Verkehrssituationen beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die mit der Stellungnahme ST 1616 in Aussicht gestellte Planung für einen durchgängigen Radweg auf der Eschersheimer Landstraße zügig voranzubringen und die Lücken im Bereich des Frankfurter Nordends (Humserstraße bis Eberhard-Beckmann-Anlage) zügig zu schließen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch die bestehenden Radwege auf der Eschersheimer Landstraße innerhalb des Alleenrings zu überprüfen und eine zeitgemäße Planung mit baulich von den Gehwegen getrennten Radwegen zu erstellen. Dazu wird er gebeten, sich auch mit dem Ortsbeirat 2 in das Benehmen zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 342 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2946 entstanden aus Vorlage: OF 494/2 vom 25.09.2022 Betreff: Mehr Verkehrssicherheit und Fahrradabstellplätze für das Westend Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen zu prüfen, ob Fahrradbügel installiert werden können, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Altkönigstraße/Ecke Liebigstraße 27c/Sperrfläche 2. Beethovenstraße 34 3.Beethovenstraße 55/vor dem Zebrastreifen beidseitig 4. Böhmerstraße/Ecke Leerbachstraße 5. Elsheimerstraße/Ecke Leerbachstraße 6. Emil-Claar-Straße 15, 17 7. Eppsteiner Straße 18/Ecke Oberlindau 8. Eppsteiner Straße/Ecke Reuterweg/vor dem Zebrastreifen 9. Fellnerstraße 14, 15/nach dem Zebrastreifen 10. Fellnerstraße 3/Ecke Bockenheimer Anlage/freie Fläche 11. Feuerbachstraße 24/vor dem Zebrastreifen 12. Freiherr vom Stein Straße 19/22/Ecke Eppsteiner Straße 47 13. Friedrichstraße 22/Ecke Liebigstraße 35, 44/Sperrfläche 14. Gärtnerweg 29/statt Poller Fahrradbügel 15. Gärtnerweg/Ecke Im Trutz Frankfurt/Sperrfläche 16. Georg-Voigt-Straße 21/Ecke Emil-Sulzbach-Straße 22 17. Guiollettstraße 25 18. Kleine Wiesenau 3/Ecke Myliusstraße 20 19. Klüberstraße/Ecke Niedenau 20. Lessingstraße 2/Ecke Guiollettstraße 21. Liebigstraße/vor dem Zebrastreifen 22. Lindenstraße 19/Ecke Kettenhofweg 82 23. Lindenbachstraße 37/Absicherung Tiefgarageneinfahrt mit einem Fahrradbügel 24. Niedenau 78/Ecke Kettenhofweg 31 25. Savignystraße 71/Ecke Arndtstraße 7c 26. Staufenstraße 41/Liebigstraße 11 27. Telemannstraße 9/Ecke Kronberger Straße 5, 7 28. Ulmenstraße/Ecke Guiollettstraße 29. Westendstraße/Ecke Arndtstraße 30. Wöhlerstraße 15/Ecke Staufenstraße 35 Bei positiver Prüfung bittet der Ortsbeirat um baldmögliche Umsetzung. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der frei zu haltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Der Magistrat wird gebeten, beim Prüfen der Aufstellungsorte und der Montage darauf zu achten, dass insbesondere zu Fuß Gehende mit besonderem Bedarf die Kreuzungsbereiche weiterhin passieren können. Der Ortsbeirat bedankt sich für das bürgerschaftliche Engagement, dass die umfassende Liste an möglichen Standorten erstellt hat und parallel bereits in den Ortsbezirken 3 und 5 zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation beigetragen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 330 Beratung im Ortsbeirat: 2
Milieuschutz in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 385/3 Betreff: Milieuschutz in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob und wie sichergestellt ist, dass bei der Neubebauung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 26 - 28 die Milieuschutzsatzung eingehalten wird. Begründung: Wie zu beobachten ist und gemäß Aussagen von Anliegern wird die oben genannte Adresse neu bebaut. Gemäß der Website des Bauträgers Swiss life soll hier hochwertiger Wohnraum in bester Innenstadtlage entstehen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2022, OF 418/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 385/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 544 2022 1. Die Vorlage OF 385/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 418/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 418/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)
Partei: LINKE.
Weiter lesenNachgefragt: Wissenschaftliche Begleitung des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2022, OF 493/2 Betreff: Nachgefragt: Wissenschaftliche Begleitung des Grüneburgwegs und des Kettenhofwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft an den Ortsbeirat zu erteilen und zu folgenden Fragen hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung der Umgestaltung des Grüneburwegs und Kettenhofwegs an den Ortsbeirat 2 zu berichten: Befragung a) alle Fragebögen zur wissenschaftlichen Begleitung der fahrradfreundlichen Nebenstraßen in einem gut lesbaren Format mit allen Verästelungen des Fragebogens zur Verfügung zu stellen. b) wie viele Fragebögen an Passanten verteilt wurden und wie hoch der Rücklauf war. c) wie künftig verhindert werden soll, dass Nicht-Betroffene an der Befragung teilnehmen. d) bezugnehmend auf Seite 20-21 der Präsentation zur Wissenschaftlichen Begleitung der "fahrradfreundlichen Nebenstraßen" der Informationsveranstaltung - Ortsbeiräte 2 und 3 vom 6.9.2022 (Präsentation) erfolgte im Grüneburgweg die sog. Vorherbefragung von 10. Juni bis 22. August 2022. Die sog. Nachherbefragung soll im Herbst/ Winter 2023 stattfinden. Im Sommer 2022 und Herbst-Winter 2023 ist u.a. aufgrund der unterschiedlichen Wetterverhältnisse von einem anderen Verkehrsnutzungsverhalten der Befragten auszugehen. Wie wird dies bei der Auswertung der Fragebögen berücksichtigt, um Verzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Jahreszeiten zu vermeiden? Untersuchungsraum e) bezugnehmend auf Seite 9 der Präsentation lautet die Forschungshypothese: "Die Umgestaltung zu fahrradfreundlichen Nebenstraßen [. .] 4. führt zu einer verbesserten Wohn- und Aufenthaltsqualität in den betroffenen Straßen." und "5. führt zu einer erhöhten Verkehrssicherheit unter allen Verkehrsteilnehmenden in den betroffenen Straßen." Es wird gebeten an den Ortsbeirat zu berichten, was unter ‚betroffenen" Straßen' zu verstehen ist, und ob dieser Bereich deckungsgleich mit dem Bereich ist, in dem Handzettel & Flyer verteilt wurden (hierzu siehe S. 19 der Präsentation). f) Auf Seite 19 der Präsentation sind die Straßen rund um den Grüneburgweg in der Karte gekennzeichnet, in denen Handzettel & Flyer verteilt wurden, aber die Straßennamen auf Seite 19 sind schlecht oder nicht lesbar. Eine solche Karte hat der Ortsbeirat zum Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. nicht erhalten. Es wird gebeten, dem Ortsbeirat die Straßennamen, in denen Handzettel & Flyer rund um den Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. verteilt wurden/ werden, als gut lesbare Liste zur Verfügung zu stellen. g) warum nicht auch die möglicherweise vom Umfahrungsverkehr betroffene Parallelstraßen in den Untersuchungsraum aufgenommen worden sind und auch dort entsprechende Veränderungen aufgrund der Umgestaltung untersucht werden. Verkehrsmessungen h) anhand welcher Kriterien die Straßen und Punkte ausgewählt wurden, an denen Verkehrsströme auf dem Grüneburgweg und Kettenhofweg und den angrenzenden Quer- und Parallelstraßen gemessen wurden/ werden, und wie die Punkte der Verkehrszählungen ausgewählt wurden; i) bezugnehmend auf S. 29 und 33 der Präsentation wird gebeten an den Ortsbeirat zu berichten, weshalb es nicht mehr Verkehrszählungen in den angrenzenden Parallel- und Querstraßen zum Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. gibt ( insbesondere warum es solche hinsichtlich des Grüneburgwegs nicht in der Wolfsgangsstr. gibt), aus denen Schlussfolgerungen ob es zur Verlagerung von Verkehr aus dem umgestalteten Grüneburgweg und Kettenhofweg/ Robert-Mayer-Str. in angrenzende Straßen kommt, gezogen werden können. j) vom wem und wie die Verkehrszählungen genau durchgeführt wurden/ werden, wie die Personen, die sie durchführen, hierfür geschult werden, und wie die Zählung über 24h (s. S. 30 und S. 34 der Präsentation) praktisch ablaufen soll, z.B. ob diese im ‚Schichtbetrieb' durchgeführt wird und warum, wie anhand Seite 30 und 34 der Präsentation ersichtlich, Verkehrszählungen zu unterschiedlichen Jahreszeiten erfolgt sind. Sonstiges k) Nach welchen Kriterien wurden die Attribute zur Beschreibung der Umfeldqualität ausgewählt? Weshalb wurde neben den Attributen ‚Aufenthaltsqualität', ‚Soziales Sicherheitsgefühl', ‚Aufteilung des Straßenraums', ‚Übersichtlichkeit', ‚Lautstärke/ Lärm', ‚Wohnqualität' nicht auch das Attribut ‚Erreichbarkeit der Geschäfte' aufgenommen? 2. den Ortsbeirat zukünftig früher und umfassend zum Fortgang der Untersuchung zu informieren. Begründung: Es besteht weiterer Informationsbedarf zu den o.g. wichtigen Punkten hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung der fahrradfreundliche Nebenstraßen in Ergänzung zu den bereits dem Ortsbeirat vorliegenden Informationen, um die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung einordnen und diese Untersuchung begleiten zu können. Volle Transparenz mit umfassenden Informationen dient dazu, dass der Ortsbeirat seine Aufgabe erfüllen kann, den Magistrat zu beraten, und sein Mandat als demokratisch gewähltes Organ wahrzunehmen. Zu 1.a.: die als PDF zur Verfügung gestellten Fragebogen enthalten nicht alle Verästelungen im Fragebogen ausweislich einer Email vom 22. September 2022 u.a. an den Ortsvorsteher. Zu 1.b.-c.: Informationsbedarf, s.o. Zu 1.d.: Informationsbedarf, da die unterschiedlichen Jahreszeiten, in denen die Messungen vorgenommen werden, nach Einschätzung des Ortsbeirats Einfluss auf das Ergebnis der Untersuchung haben und es dadurch zu Verzerrungen kommen kann. Dies gilt ganz besonders im Zusammenhang mit der Messung des Radverkehrs, bei dem unbedingt der saisonale Aspekt berücksichtigt werden muss. Die Annahme, dass zahlreiche Radfahrer nur bei entsprechender Witterung dieses Verkehrsmittel nutzen, ist naheliegend und sollte Berücksichtigung finden. 1.e.-g. : Die genaue Kenntnis des Untersuchungsraums ist wesentlich, um die Ergebnisse der Untersuchung einordnen zu können. Zu 1.h./i.: Ausweislich S. 29 und 33 der Präsentation gibt es nur 3 Messpunkte der Verkehrsströme außerhalb des Grüneburgwegs und nur 1 Messpunkt außerhalb des Kettenhofwegs/Robert-Mayer-Str. Insofern bittet der Ortsbeirat darum, die Kriterien, nach der die Standorte für die Messungen ausgewählt wurden, zu erläutern, insbesondere weshalb nicht mehr Messpunkte in den Quer- und Parallelstraßen zum Grüneburgweg und den Kettenhofweg/Robert-Mayer-Str. vorgenommen werden. Diese werden nach Einschätzung des Ortsbeirats am stärksten von einer möglichen Verkehrsverlagerung betroffen sein und Messungen hier sind für eine umfassende Untersuchung essenziell. Bezüglich der ausgewählten Straßen sollte nicht nur die Luftlinie, sondern auch die mögliche Umfahrung eine Rolle spielen. Gerade derzeit ruhige Wohnstraßen könnten künftig vermehrt unter Schleich- und Umfahrungsverkehr leiden. Schließlich wird ähnliches bereits aus dem Nordend berichtet (vgl. etwa Frankfurter Rundschau vom 10.11.2021: https://www.fr.de/frankfurt/nordend-ort904333/mehr-verkehr-in-der-finkenhofstras se-91108195.html). Zu 1.j.: Informationsbedarf, s.o., da es aus Sicht des Ortsbeirats wichtig ist, dass die Verkehrsmessungen, an denen viele Personen beteiligt sein dürften, konsistent durchgeführt werden. Zu 1.k: Die Lebens- und Wohnqualität von Menschen im Ortsbeirat wird auch durch die Erreichbarkeit von Geschäften bestimmt. Insofern bittet der Ortsbeirat um Rückmeldung, weshalb dieses Merkmal nicht abgefragt wurde bei der Bestimmung der Umfeldqualität. Zu 2.: Einige der o.g. Fragen, z.B. 1g., h., und i., betreffen auch die Gestaltung der Vorher-Befragung, die bereits abgeschlossen ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, ihn zukünftig frühzeitig und umfassend zu informieren, so dass er die Untersuchung konstruktiv kritisch begleiten und seiner Rolle nachkommen kann. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 493/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und FDP (= Annahme)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenBestehende Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften südlich des Dornbusches erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2706 entstanden aus Vorlage: OF 303/9 vom 05.09.2022 Betreff: Bestehende Kurzzeitparkplätze vor den Geschäften südlich des Dornbusches erhalten Am 14.06.2022 fand ein gemeinsamer Ortstermin zu dem im Betreff genannten Thema statt, bei dem auch der Geschäftsring Dornbusch und die betroffenen Geschäftsleute geladen waren. Fragestellung war der Erhalt der für den örtlichen Einzelhandel lebensnotwendigen Kurzzeitparkplätze südlich der Dornbuschkreuzung vor den Hausnummern 242 absteigend. Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung der Radverkehrsanlagen im Bereich der Eschersheimer Landstraße ab Höhe der Hausnummern 242 bis zum nördlichen Bahnsteigende der U-Bahn-Station neben der bestehenden Fahrbahn und den geplanten Radverkehrsanlagen auch möglichst viele Kurzzeitparkplätze zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 203 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2709 entstanden aus Vorlage: OF 306/9 vom 19.08.2022 Betreff: Planungen Radweg Eschersheimer Landstraße Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen für eine Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Hügelstraße und Am Grünhof bzw. Humserstraße zügig voranzutreiben und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Um die Verkehrssituation im o. g. Abschnitt für alle Verkehrsteilnehmenden zu verbessern, begrüßt der Ortsbeirat eine schnelle Umsetzung einer sicheren Verkehrsführung auch für Radfahrende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 201 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61 10
Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2707 entstanden aus Vorlage: OF 304/9 vom 19.08.2022 Betreff: Kurzzeitparkplätze am Dornbusch erhalten Vorgang: OM 1683/22 OBR 9; ST 1616/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Planungen zu einer Radverkehrsanlage auf der Eschersheimer Landstraße im Abschnitt zwischen Humserstraße und Hügelstraße. Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Kurzzeitparkplätze im Abschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 so in die Planungen einzubeziehen, dass diese soweit möglich erhalten werden können und in geeigneter Weise als Kurzzeitparkoptionen gekennzeichnet werden. Begründung: Die dort befindlichen Kurzzeitparkplätze sind für die ansässigen Gewerbetreibenden von großer Bedeutung. Da gerade im Straßenabschnitt Eschersheimer Landstraße 238 bis 244 eine ausreichende Fahrbahnbreite gegeben ist, sollten die dort befindlichen Parkplätze erhalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1683 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 204 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32 1
Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 entstanden aus Vorlage: OF 301/3 vom 18.05.2022 Betreff: Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Vorgang: OM 1271/21 OBR 3; ST 784/22 Der Magistrat wird beauftragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Tor und Dornbusch auf 30 km/h abzusenken. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784, argumentiert der Magistrat, "selbst bei äußerst wohlwollender Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens" seien die Maßgaben zur Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit nicht zu erfüllen. Um dem Magistrat bei der Argumentation für eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit Hilfestellung zu leisten, bezieht sich der Ortsbeirat auf die hessische Lärmaktionsplanung (https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/laerm/umgebungslaermrichtlinie/votraeg e/Laermaktionsplan_Strassenverkehr_RP_Darmstadt.pdf). Hessen hat für die Lärmaktionsplanung Auslösewerte von 65 dB tagsüber und 55 dB nachts festgelegt. Diese Werte entsprechen denen des Umweltbundesamtes zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Es sei erwähnt, dass die WHO bereits Werte von 53 dB bzw. 45 dB ansetzt. Handlungsbedarf besteht laut hessischem Lärmaktionsplan dann, wenn die Immissionswerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm überschritten werden. Die Richtwerte liegen in Wohngebieten bei 70 dB tagsüber und 60 dB nachts. Wie der beiliegenden Karte oder auch direkt der Lärmaktionskarte unter https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de zu entnehmen ist, liegen die Immissionswerte auf dem genannten Teilstück der Eschersheimer Landstraße durchweg über 70 dB. Quelle: Lärmkarte Hessen (https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/ index.html?lang=de) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1271 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Antrag vom 01.06.2023, OF 539/3 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4149 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 814 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Antrag vom 29.08.2024, OF 755/3 Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5921 Antrag vom 10.05.2025, OF 1029/9 Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 872 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Raser-/Tunerszene in der unteren Eschersheimer Landstraße stärker bekämpfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2768 entstanden aus Vorlage: OF 340/3 vom 23.06.2022 Betreff: Raser-/Tunerszene in der unteren Eschersheimer Landstraße stärker bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen wie vermehrte Geschwindigkeits- und Lärmmessungen die Belästigungen durch die Raser-/Tunerszene in der unteren Eschersheimer Landstraße stärker zu bekämpfen. Begründung: Es gibt aus der Bürgerschaft Beschwerden über Belästigungen durch die lautstarke Raser-/Tunerszene (extreme Lärmbelästigung durch starkes Gasgebern, Bremsmanöver oder Aufheulen der Motoren). Dies ist in einer dicht besiedelten, urbanen Umgebung nicht hinnehmbar und sollte mit geeigneten Maßnahmen unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 15 Aktenzeichen: 32 3
Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2752 entstanden aus Vorlage: OF 447/2 vom 25.08.2022 Betreff: Verkehrssicherheit für Fußgänger an der Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße erhöhen Vorgang: OM 5857/20 OBR 3; ST 1029/20 1. Der Magistrat wird gebeten, über folgende Fragen zu berichten: a) Wie lange sind die Grünphasen der Ampeln für Fußgänger an der Eschersheimer Landstraße am Grüneburgweg/Ecke Fichardstraße, auch im Vergleich zu anderen Ampeln für Fußgänger an den Kreuzungen der Eschersheimer Landstraße mit der Fürstenberger Straße, Holzhausenstraße und Hügelstraße, und entsprechen sie den Vorgaben des Magistrats in der Stellungnahme vom 25.05.2020, ST 1029? b) Welche andere Maßnahme kommt in Betracht, um ein verkehrswidriges Wenden von Autos an der Ecke Grüneburgweg/Fichardstraße/Eschersheimer Landstraße zu unterbinden und so Fußgänger besser zu schützen? 2. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, das Verhalten von Autofahrern, insbesondere mit Blick auf ein verkehrswidriges Wenden im Bereich Eschersheimer Landstraße/Grüneburgweg und dort berichtete Autorennen (siehe Bild-Artikel unten) an der Eschersheimer Landstraße, mehrfach im Monat polizeilich zu kontrollieren und über die geplanten Kontrollen zu berichten, falls keine Maßnahmen nach Ziffer 1. b) getroffen werden. Begründung: Hintergrund zu dieser Anregung ist der schwere Unfall an der Fichardstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Anfang August 2022. Dabei wurde laut Bild-Zeitung vom 4. August 2022 (https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/unfallopfer-klagt-an-d iese-ecke-ist-lebensgefaehrlich-80907366.bild.html) eine 56-jährige Frau von einem Pkw schwer verletzt, der auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts an dieser Stelle verkehrswidrig gewendet hatte. Um Fußgänger und Menschen mit Bewegungseinschränkungen an dieser wichtigen Kreuzung, die viele Fußgänger auf dem Weg in den Grüneburgweg als bedeutsame Einkaufsstraße im Westend sowie als Verbindungsweg zum Nordend nutzen, besser zu schützen und solche Unfälle möglichst zu verhindern, ist die Klärung der o. g. Frage (Ziffer 1. a) und Prüfung anderer Maßnahmen (Ziffern 1. b) und 2.) wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2020, OM 5857 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1029 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 49 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
Parken im Bereich Böhmerstraße/Ecke Oberlindau unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2022, OM 2729 entstanden aus Vorlage: OF 385/2 vom 11.05.2022 Betreff: Parken im Bereich Böhmerstraße/Ecke Oberlindau unterbinden Der Magistrat wird gebeten, das Parken im Bereich Böhmerstraße/Ecke Oberlindau durch geeignete bauliche Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Es liegt ein akuter Handlungsbedarf beziehungsweise die dringende Bitte von Anwohnern und den ansässigen Gastronomiebetreibern vor. Im entsprechenden Bereich wird notorisch falsch und illegal geparkt. Im Gebäude Oberlindau 90 befindet sich eine Eisdiele, diese wird u. a. von vielen Familien mit Kindern frequentiert. Es besteht erhöhte Unfallgefahr. Bildmaterial (aufgenommen zum Zeitpunkt der Bauarbeiten, 11. Mai 2022): Foto, aufgenommen aus der Oberlindau Fotos von Anwohnern Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 39 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32-1
„Stolperschwelle“ zum Gedenken an das ehemalige jüdisch-christliche Budge-Heim in Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2022, OF 467/2 Betreff: "Stolperschwelle" zum Gedenken an das ehemalige jüdisch-christliche Budge-Heim in Frankfurt Der Ortsbeirat wolle beschließen: Für die Herstellung und die Verlegung einer Stolperschwelle in Gedenken an das ehemalige jüdisch-christliche Budge-Heim in der Hansaallee 146 a stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget € 1.700,00 zur Verfügung. Begründung: In der Hansaallee 146a befand sich das Altenheim der von dem jüdischen Ehepaar Henry und Emma Budge im Jahre 1920 gegründeten Stiftung. Als europaweit einzige Einrichtung ihrer Art hatte sie zum Ziel, gleichermaßen jüdische und christliche Menschen zu betreuen. Bis 1930 wurde hier auf dem Grünhof-Gelände nach Plänen der Architekten Mart Stam, Ferdinand Kramer, Werner Moser und Erika Habermann das im Stile des "Neuen Frankfurts" errichtete, zweigeschossige Gebäude errichtet, das noch heute an dieser Stelle steht. Im Mai 1930 zogen die ersten Bewohner*innen ein. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 nahm der Druck auf die jüdische Stiftung zu. Die letzten jüdischen Bewohner*innen wurden 1939 aus dem Heim vertrieben. Die Stiftung wurde zwangsweise aufgelöst, das Budge-Heim "arisiert" und unter dem neuen Namen "Heim am Dornbusch" weitergeführt. Wir wissen von 23 ehemaligen jüdischen Bewohner*innen, die nach ihrem Zwangsauszug deportiert und ermordet oder in den Suizid getrieben wurden. Nach Kriegsende zog bis 1995 eine Zahnklinik der amerikanischen Militärbehörden in die Gebäude ein. Heute werden sie wieder als Alten- und Pflegeheim genutzt. Die Auflösung der Budge-Stiftung wurde nach dem Krieg als unrechtmäßig erklärt, und den Wiedergutmachungsansprüchen der wieder erstandenen Stiftung wurde stattgegeben. Seit 1968 betreibt die Stiftung wieder ein großes interreligiöses und interkulturelles Pflegeheim im Frankfurter Stadtteil Seckbach. Hier wurde 2011 auch eine Gedenkstätte für die 23 Bewohner*innen eingerichtet, die die Verfolgung nicht überlebt hatten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 64 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 168 2022 Die Vorlage OF 467/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE.
Weiter lesenMehrjährige Blumenbepflanzung auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 322/9 Betreff: Mehrjährige Blumenbepflanzung auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, ob zwecks Aufwertung des Stadtbildes auf dem Grünstreifen entlang der Hügelstraße zwischen der Kreuzung Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße und der Eschersheimer Landstraße. Eine mehrjährige Bepflanzung mit Blumen möglich ist. Begründung: Eine attraktive Bepflanzung des Grünstreifens würde das Stadtbild an der hochfrequentierten Hügelstraße deutlich verbessern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 322/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNamensgebung für die öffentlichen Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Liste der Bücherschränke im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 329/9 Betreff: Namensgebung für die öffentlichen Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Liste der Bücherschränke im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Namensgebung der öffentlichen Bücherschränke zu beschließen und hierfür eine Arbeitsgruppe aus den Reihen der Mitglieder*innen des Ortsbeirates zu bestellen, um entsprechende Vorschläge zu erarbeiten. Im Ortsbezirk stehen bis jetzt zehn Bücherschränke, von denen ein Bücherschrank am Dornbusch den Namen "Anne Frank" trägt: 1. Offener Bücherschrank Dornbusch, Eschersheimer Landstraße (Bücherschrank "Anne Frank") 2. Offener Bücherschrank Dornbusch, Albert-Schweitzer-Siedlung, Grafenstraße/Reinhardtstraße 3. Offener Bücherschrank Dornbusch, Platenstraße 75 4. Offener Bücherschrank Dornbusch, Jean-Paul-Straße 5. Offener Bücherschrank Dornbusch, im Sinai Park 6. Offener Bücherschrank Eschersheim, Im Geeren 7. Offener Bücherschrank Eschersheim, Niedwiesenstraße 50 8. Offener Bücherschrank Eschersheim, Am Weißen Stein 9. Offener Bücherschrank Ginnheim, Ginnheimer Hohl 2/Ginnheimer Kirchplatz 10. Offener Bücherschrank Ginnheim, Höhenblick 2 Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 329/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 329/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenNord-Süd-Radwegeverbindung
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.09.2022, OF 305/9 Betreff: Nord-Süd-Radwegeverbindung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, - die Mierendorffstraße sowie die Bertramstraße zwischen Marbachweg und der südlichen Ortsbezirksgrenze als Fahrradstraße umzuwidmen, - sich mit den südlich angrenzenden Ortsbeiräten 2 und 3 ins Benehmen zu setzen, um eine Fortsetzung der Ausgestaltung der Bertramstraße als Fahrradstraße bis zum Alleenring zu erreichen. Dabei sollte die Möglichkeit einer weiteren Radwegeverbindung südlich des Alleenrings in das östliche Westend/Nordend hinein betrachtet werden, - eine Anbindung an in nördlicher Richtung durch den Sinaipark zu prüfen. Begründung: Fahrradstraßen sind geeignet, sowohl eine Bündelung des Radverkehrs als auch einen besseren Fluss desselben zu erreichen. Mierendorffstraße und Bertramstraße sind für den Kfz-Verkehr Nebenstraßen, erschließen aber auf direktem Wege wichtige Stätten der sozialen Infrastruktur (Schulen, Sportstätten) und große Arbeitgeber jenseits der Ortsbezirksgrenzen (Polizeipräsidium, HR), die bereits jetzt von vielen Radlern angefahren werden. Dagegen bildet die Eschersheimer Landstraße auf der Höhe der Haltestelle Dornbusch verkehrstechnisch ein Nadelöhr, das baulich nicht befriedigend so gelöst werden kann, dass sowohl Autoverkehr als auch Radverkehr sicher und zügig hindurchgeleitet werden können, als auch den wirtschaftlichen Interessen der dort ansässigen Gewerbetreibenden, die für ihren Fortbestand auf Parkplätze angewiesen sind, angemessen Rechnung getragen werden kann. Eine Umwidmung von Mierendorff- und Bertramstraße zur Fahrradstraße böte eine hervorragende Möglichkeit, den Radverkehr sicher und zügig durch den Stadtteil hindurchzuleiten. Darüber hinaus besteht Potential für einen Anschluss sowohl in nördlicher Richtung als auch an die südlicher gelegenen Stadtteile. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 15.09.2022, TO I, TOP 13 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich gebeten, im Sinne der Vorlage einen gemeinsamen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des Ortsbeirates und des Fahrradbüros zu organisieren. Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 9 am 19.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 305/9 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenBelastung der Westend-Bewohner
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 450/2 Betreff: Belastung der Westend-Bewohner Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie hoch die Belastung der Einwohner des Westends sein wird, die von den Auswirkungen der Umbauten des Grüneburgwegs betroffen sind, durch erhöhten Verkehrslärm, erhöhte Schadstoffbelastung, erhöhte Gefährdung durch verstärkten Straßenverkehr, verstärkte Gehwegbenutzung durch Radfahrer und Rollerfahrer, verringerten Wohnwert bei gleichbleibender Mietbelastung, Wegfall von Einkaufsmöglichkeiten, Wegfall von Dienstleistungsangeboten, Wegfall von Restaurants und Cafés. Dabei sind nicht nur die Bewohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern auch die der folgenden Wohnstraßen: Im Sachsenlager, Im Trutz Frankfurt, Leerbachstraße, Emil-Claar-Straße, Elsheimerstraße, Gärtnerweg, Fellnerstraße, Körnerstraße, Gervinusstraße, Auf der Körnerwiese, Böhmerstraße, Wolfsgangstraße, August-Siebert-Straße, Fürstenbergerstraße, Vogtstraße, Hansaallee, Reuterweg, Parkstraße, Telemannstraße, Oberlindau, Unterlindau, Liebigstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Friedrichstraße, Altkönigstraße, Feldbergstraße, Rossertstraße, Siesmayerstraße, Myliusstraße, Wiesenau, Kleine Wiesenau, Eppsteiner Straße, Kronberger Straße, Staufenstraße, Wöhlerstraße. Begründung: Alle genannten Folgen sind offensichtlich, wenn die Planungen für den Grüneburgweg einschließlich der Diagonalsperre unverändert beibehalten werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 450/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenPseudowissenschaft in städtischem Auftrag?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 456/2 Betreff: Pseudowissenschaft in städtischem Auftrag? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Frankfurt University of Applied Sciences einzuwirken, daß die vor kurzem angelaufene "wissenschaftliche Begleitforschung fahrradfreundliche Nebenstraßen" professionalisiert wird, und zwar insbesondere die schlampigen Mikroschrift-Waschzettel an einigen Laternenpfählen durch gut sicht- und lesbare Aufrufplakate zu ersetzen, und die Plakataktion auf die gesamte betroffene Bürgerschaft des umliegenden Stadtviertels um den Grüneburgweg auszudehnen. Begründung: Die bisherigen Zettelchen wirken wie irgendwelche belanglosen Waschzettel irgendwelcher Aktivisten. Niemand kann diese Zettel als Teil einer wissenschaftlichen Studie erkennen. Tatsächlich macht sich die selbsternannte "university" zum Gespött aller wirklich wissenschaftlich arbeitenden Menschen. Durch die im Grüneburgweg vorgesehenen Umbauten sind nicht nur Geschäfte und Einwohner des Grüneburgwegs betroffen, sondern alle Einwohner des gesamten Stadtbezirks, deren Alltagsleben auf die Nutzung der Angebote des Grüneburgwegs ausgerichtet ist und die zusätzlich durch die Umlenkung des PKW-Verkehrs stark mit Lärm und Abgasen belastet würden. Bisher hat die gesamte Aktion den Anschein einer ideologiemonopolistisch gelenkten Scheinaktivität, die Wissenschaftlichkeit lediglich vorgaukelt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 456/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 456/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 456/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenMüssen die Westend-Bewohner ihre Klempnerarbeiten selbst machen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 457/2 Betreff: Müssen die Westend-Bewohner ihre Klempnerarbeiten selbst machen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Verbleib des Installationsbetriebes Kletti im Grüneburgweg gesichert werden soll, obwohl nach Aussage des Firmeninhabers ein Verbleib unter den Bedingungen der Grüneburgweg-Fahrradumbauten nicht mehr möglich ist; oder ob die Stadt bereit ist, der Firma die Kosten für den Umzug sowie die möglicherweise erhöhten Folgekosten am neuen Standort zu zahlen; und ob die Stadt bereit ist, den Bürgern des Westends die erhöhten Kosten für alternative Installationsfirmen und weitere Anfahrwege der Handwerker zu erstatten. Begründung: Firma Kletti benötigt mindestens zum Be- und Entladen ihrer Fahrzeuge, aber auch zum nächtlichen Abstellen zahlreiche Parkplätze. Beides wird nach den derzeitigen Planungen nicht mehr möglich sein, so daß die Firma ihren Standort wechseln muß. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OF 457/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 457/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 457/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenWohin mit Pkw, deren Parkplätze vernichtet werden?
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2022, OF 449/2 Betreff: Wohin mit Pkw, deren Parkplätze vernichtet werden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo die PKW, deren Parkplätze im Grüneburgweg vernichtet werden sollen, in Zukunft abgestellt werden sollen; ob - und in welchem physikalischen Prozeß - diese PKW gar keine Parkplätze mehr benötigen, da sie spurlos verdampfen; wo diejenigen PKW, die in den umliegenden Stadtvierteln ihren Parkplatz verlieren, weil die aus dem Grüneburgweg vertriebenen dort abgestellt werden, nun ihrerseits bleiben sollen; ob zur Entlastung die Errichtung von Quartiersgaragen - möglichst vor Wegfall der Parkplätze - geplant ist; oder ob geplant ist, in Zukunft PKW-Besitzer zwangsweise zu enteignen und ihnen die Benutzung eines Fahrrades vorzuschreiben. Begründung: Durch den Umbau des Grüneburgwegs zum Fahrradparadies fallen über 100 Parkplätze weg. Die PKW, die diese Parkplätze bisher nutzen, verschwinden nicht einfach, sondern sie werden auf anderen Parkplätzen abgestellt. Und natürlich versuchen die PKW-Besitzer, möglichst in den umliegenden Straßen einen Platz zu finden. Dort ist aber ebenfalls schon seit Jahren Parkraum rar, weshalb die nun aus dem Grüneburgweg Verdrängten ihrerseits in den umliegenden Straßen parkende Einwohner weiter verdrängen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 449/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 2 am 10.10.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 449/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 2 am 07.11.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 449/2 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Annahme); CDU und 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
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