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Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28

Vorlagentyp: OF LINKE.

Antrag

Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob und wie sichergestellt ist, dass bei der Neubebauung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 28 der § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt vom 23.1.2020 eingehalten werden.

Begründung

Wie zu beobachten ist und gemäß Aussagen von Anliegern wird die oben genannte Adresse neu bebaut. Gemäß der Website des Bauträgers Swiss Life uf diesem 2.073 qm großen Grundstück hochwertiger Wohn- und Gewerberaum in bester Innenstadtlage entstehen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

15
15. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung

Ablehnung:
CDU FDP
Annahme:
GRÜNE SPD LINKE. ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Volt