Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
Vorlagentyp: OF LINKE.
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob und wie sichergestellt ist, dass bei der Neubebauung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 28 der § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt vom 23.1.2020 eingehalten werden.
Begründung
Wie zu beobachten ist und gemäß Aussagen von Anliegern wird die oben genannte Adresse neu bebaut. Gemäß der Website des Bauträgers Swiss Life uf diesem 2.073 qm großen Grundstück hochwertiger Wohn- und Gewerberaum in bester Innenstadtlage entstehen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
15
15. Sitzung OBR 3
TO I
zu 1. Einstimmige Annahme; zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung
Ablehnung:
CDU FDP
Annahme:
GRÜNE SPD LINKE. ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
Volt