Baulandbeschluss in der Eschersheimer Landstraße 26 bis 28
Vorlagentyp: OF LINKE
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen, ob und wie sichergestellt ist, dass bei der Neubebauung des Grundstücks Eschersheimer Landstraße 28 der § 34 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt vom 23.1.2020 eingehalten werden.
Begründung
Wie zu beobachten ist und gemäß Aussagen von Anliegern wird die oben genannte Adresse neu bebaut. Gemäß der Website des Bauträgers Swiss Life uf diesem 2.073 qm großen Grundstück hochwertiger Wohn- und Gewerberaum in bester Innenstadtlage entstehen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
15
OBR 3
TO I, TOP 11
Auskunftsersuchen V 544 2022 1. Die Vorlage OF 385/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 418/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 418/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle
Ablehnung:
CDU FDP
Enthaltung:
VOLT