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Meine Nachbarschaft: Kurhessenstraße

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und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6998 entstanden aus Vorlage: OF 1030/9 vom 11.05.2025 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahn-Strecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung der Fußgängerampeln so zu optimieren, dass durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1543

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 1025/9 vom 10.05.2025 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er-Jahre bezeichnet. Bereits mit der Anregung vom 21.01.2021, OM 7135, wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1139, stellte der Magistrat die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat mit Anfrage vom 22.02.2024, V 866, den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1578

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Stadttauben in Preungesheim

10.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 06.10.2025, OF 1114/10 Betreff: Stadttauben in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann der weiter steigenden Anzahl der Stadttauben in Preungesheim begegnet werden soll? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee

08.05.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

Antrag vom 08.05.2025, OF 883/3 Betreff: Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat möge den nördlichen Fahrradweg der Adickesallee zwischen Eschersheimer und Eckenheimer Landstrasse so zweispurig gestalten, dass er in beide Richtungen befahrbar ist. Begründung: Die Fahrradstrecke auf der Adickesallee zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße wird viel von Kindern genutzt, die zu ihrem Vereinssport auf der Bertramswiese und den Sportstätten von Frankfurt 1880 eV radeln. Es würde sowohl Sicherheit als auch Selbstständigkeit erhöhen, wenn Kinder auf dem Weg auf der nördlichen Seite fahren könnten, die mit einem Grünstreifen von der stark befahrenen Fahrbahn getrennt ist. Es gibt auf der Seite auch deutlich weniger Stichstraßen, die überquert werden müssen, gerade die Eysseneckstraße und Falkensteinerstraße sind aufgrund der schlechten Sicht nur schwer zu queren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 1025/9 vom 10.05.2025 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er-Jahre bezeichnet. Bereits mit der Anregung vom 21.01.2021, OM 7135, wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1139, stellte der Magistrat die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat mit Anfrage vom 22.02.2024, V 866, den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1578

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sicherung von Radfahrern

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6989 entstanden aus Vorlage: OF 1021/9 vom 07.05.2025 Betreff: Sicherung von Radfahrern Der Magistrat wird gebeten, den Linksabbieger zwischen Lindenbaum und Weißer Stein zum Abbiegen in die Höllbergstraße für Radfahrer sicherer zu gestalten. Begründung: Es kommt an diesem Linksabbieger immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Radfahrende, da diese für das Einordnen an der Ampel die Fahrbahn überqueren müssen. Da der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße recht schnell und dicht ist, führt dies immer wieder zu gefährlichen Situationen, die es zu verhindern gilt. Somit sollten Maßnahmen ergriffen werden, die das sichere Queren der Fahrbahn für Radfahrende ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1727

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 entstanden aus Vorlage: OF 1029/9 vom 10.05.2025 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet- Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt; 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden; 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden. Begründung: Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hatte der Ortsbeirat 3 bereits einen Antrag auf Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1544

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße

03.04.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

Antrag vom 02.04.2025, OF 984/9 Betreff: Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts befindet sich vor dem Abzweig der Straße Hinter den Ulmen eine versiegelte Fläche, die derzeit mit neun, nie benutzten Omegabügeln belegt ist. Im Zug der Bemühungen um eine Entsiegelung von Flächen sollte dieser Bereich analog dem Bereich am anderen Ende des Blocks nach der Einmündung der Straße Am Lindenbaum bepflanzt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, diesen Bereich bis zu dem gepflasterten Parkstreifen zu entsiegeln und zu begrünen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 984/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern

24.03.2025 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6746 entstanden aus Vorlage: OF 1108/2 vom 03.03.2025 Betreff: Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Eschersheimer Landstraße, auf Höhe der Hausnummern Wolfsgangstraße 63 bis 65, deutlich - bestenfalls mit roter Farbe - als solchen zu markieren. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Bürgerin. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Sicherheit für Radfahrende im genannten Bereich der Wolfsgangstraße zu verbessern. Der Radweg ist nicht deutlich als solcher erkennbar. Dies führt dazu, dass Pkw diesen befahren und hierdurch Radfahrende gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1053

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Radweg Alleenring stadtauswärts an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße

05.03.2025 · Aktualisiert: 04.04.2025

Antrag vom 05.03.2025, OF 851/3 Betreff: Radweg Alleenring stadtauswärts an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Radstreifen auf dem Alleenring, der vor der Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße auf die Straße wechselt rot einzufärben zur besseren Sichtbarkeit. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrende, weil der Radstreifen von den geradeaus fahrenden Fahrzeugen nicht beachtet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 851/3 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle

03.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 14.12.2025, OF 1180/10 Betreff: Gravensteiner-Platz ohne Sprengstoff - ein sicheres Neujahr für alle Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten durch eine Allgemeinverfügung auf dem Gravensteiner Platz das Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht zu untersagen. Im Zeitraum 31.12.2026 bis 01.01.2027 soll das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher (u. a. Raketen, Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien) trotz § 23 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) speziell für diesen Standort verhindert werden. Begründung: Der Gravensteiner Platz hat sich in den letzten Jahren zum zentralen "Böllerplatz", zu Lasten der Anwohnenden, entwickelt. Neben dem übermäßigen Müll, der Luftverschmutzung um dem verschlechterten subjektiven Sicherheitsgefühls ist die unmittelbare Nähe zum Altenheim ausschlaggebend. Auch die Menschen in Preungesheim und ihre Haustiere haben ein sicheres und angenehmes Neujahrsfest verdient. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Fahrradabstellplätze am Haus der Chöre

01.03.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 20.08.2025, OF 1071/9 Betreff: Fahrradabstellplätze am Haus der Chöre Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat gebeten, sich mit den zuständigen Ämtern ins Benehmen zu setzen, um zu prüfen, ob und inwieweit rund um das Haus der Chöre mehr Fahrradabstellplätze zur Verfügung gestellt werden können, ohne ebenfalls benötigte Parkflächen dafür zu beseitigen. Begründung: Das Haus der Chöre in der Sigmund-Freud-Straße wird stark frequentiert. Viele Besucher kommen mit dem Fahrrad, finden aber nicht ausreichend Abstellmöglichkeiten vor, um ihre Räder sicher anschließen zu können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1071/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren

20.02.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen

17.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen

17.02.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6684 entstanden aus Vorlage: OF 961/9 vom 28.02.2025 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige Übergänge zu sehr im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1274

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

11.02.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße

11.02.2025 · Aktualisiert: 03.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6491 entstanden aus Vorlage: OF 986/10 vom 27.01.2025 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfelder realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 Ffm wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden, möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1759 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße

05.02.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

Antrag vom 05.02.2025, OF 942/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße vom Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten zur nächsten Ortsbeiratssitzung einen Vertreter des ASE einzuladen, der zu den geplanten Umbaumaßnahmen in der Kurhessenstraße in Höhe des geplanten Kreisverkehrs in Höhe der Straße "Am Schwalbenschwanz" Stellung nimmt. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner entlang der Baustraße. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 942/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Vorlage OF 942 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 942/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 12

Umstieg von U9 zu S6 optimieren

24.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6420 entstanden aus Vorlage: OF 573/12 vom 13.01.2025 Betreff: Umstieg von U9 zu S6 optimieren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, den Fahrplan der Stadtbahnlinie U9 anzupassen, sodass von Kalbach-Riedberg kommend eine optimale Umsteigezeit zu Zügen der S -Bahn-Linie S6 an der Haltestelle "Ginnheim/Niddapark" ermöglicht wird. Begründung: Seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ist die Haltestelle "Ginnheim" an der S-Bahn-Linie S6 in Betrieb, die zusammen mit der Haltestelle "Ginnheim/Niddapark" der Stadtbahnlinien U1 und U9 das Potenzial für einen Knotenpunkt mit attraktiven Umsteigeverbindungen hat. Der aktuelle Fahrplan sieht vor, dass bspw. Züge der S6 nach Darmstadt um 09:07 Uhr und nach Friedberg um 09:08 Uhr sowie der U9 nach Nieder-Eschbach um 09:07 Uhr und nach Ginnheim um 09:09 Uhr halten. Dieses Schema wiederholt sich im 15-Minuten-Takt. Wegen des Fußweges zwischen den Bahnsteigen wird folglich immer der Anschluss verpasst und es besteht immer die schlechtestmögliche Umsteigezeit von ca. 15 Minuten. Dadurch hat der neue Haltepunkt kaum Nutzen für die Bürger*innen des Stadtteils Kalbach-Riedberg. Durch eine zeitliche Verschiebung der Fahrten der U9 könnte ein Anschluss zur S6 in beide Fahrtrichtungen geschaffen werden. Bei einem optimalen Anschluss (Umsteigezeit ca. fünf Minuten) würde eine Fahrt von der Haltestelle "Uni Campus Riedberg" zum Hauptbahnhof nur 23 Minuten dauern - im Vergleich zu aktuell 28 Minuten mit Umstieg am Willy-Brandt-Platz. Auch die Bereiche Westbahnhof, Messe und Gallus wären schneller an den Uni Campus Riedberg angebunden. Dies würde auch die A-Strecke entlang der Eschersheimer Landstraße entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 740 Beratung im Ortsbeirat: 12 Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der EduardRüppellStraße

23.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6405 entstanden aus Vorlage: OF 906/9 vom 13.01.2025 Betreff: Anbringung eines Abbiegepfeils auf der Eschersheimer Landstraße vor der Eduard-Rüppell-Straße Durch die Einführung des neuen Radwegs ist es Kraftfahrzeugfahrern nicht mehr gestattet, auf Höhe der Eduard-Rüppell-Straße unmittelbar rechts abzubiegen. Stattdessen sind sie verpflichtet, sich bereits früher über den Radweg in die Abbiegespur einzuordnen. Angesichts der Tatsache, dass dieser Querungsbereich insbesondere für ortsfremde Verkehrsteilnehmer*innen schwer erkennbar ist, könnte eine entsprechende Straßenmarkierung dazu beitragen, abruptes Abbremsen zu verhindern und somit die Verkehrssicherheit nachhaltig erhöhen. Der Magistrat wird gebeten, auf der Eschersheimer Landstraße für den Rechtsabbieger in die Eduard-Rüppell-Straße in der Höhe des Querungsbereichs einen Abbiegepfeil auf die Fahrbahn aufzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 939 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Neuordnung der Buslinie 69

23.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6392 entstanden aus Vorlage: OF 857/9 vom 28.10.2024 Betreff: Neuordnung der Buslinie 69 Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 69 dergestalt neu zu ordnen, dass sich Start bzw. Ziel am Platz Am Weißen Stein befinden und der Einsatz von Kleinbussen zur Bedarfsdeckung ausreicht. Begründung: Die ursprünglich nur bis zum Platz Am Weißen Stein bestehende Buslinie 69, von der Hügelstraße startend, wurde bis zum Markus Krankenhaus erweitert, um dessen Erreichbarkeit zu verbessern. Grundsätzlich ist die Einrichtung einer Busverbindung auch zu begrüßen. Allerdings führt der mit einem höheren Bedarf in dem Abschnitt zwischen Hügelstraße und Platz Am Weißen Stein begründete Einsatz von größeren Standardbussen in der Kurhessenstraße immer wieder zu Stausituationen - selbst im Bereich der als Begegnungsstellen ausgewiesenen Kreuzungen - sowie dazu, dass entweder Bus oder Begegnungsverkehr teilweise über den Gehweg ausweichen, was diesen bereits deutlich geschädigt hat. Da der Bedarf in dem Abschnitt zwischen den Haltestellen "Am Weißen Stein" und "Markus-Krankenhaus" problemlos mit Kleinbussen gedeckt werden kann, ist eine Neuordnung der Buslinie 69 angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 770 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

U-BahnStammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen

23.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6412 entstanden aus Vorlage: OF 915/9 vom 08.01.2025 Betreff: U-Bahn-Stammstrecke: Begrünung von Gleisen und Zäunen Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, sodass die oberirdischen Gleise und die begrenzenden Zäune der U-Bahn-Stammstrecke begrünt werden. Ziele sind mehr kühlendes Grün in der Eschersheimer Landstraße, was sich auch positiv auf die sich aufheizenden Schienen auswirken würde, und eine Reduktion der Fahrgeräusche der U-Bahnen. Nach Informationen des Klimareferats der Stadt ist eine Förderung der Maßnahmen an den Zäunen möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 941 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9

23.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6413 entstanden aus Vorlage: OF 916/9 vom 12.01.2025 Betreff: Prüfung zusätzlicher Querungsmöglichkeiten an den oberirdischen U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, bei welchen U-Bahn-Stationen entlang der Eschersheimer Landstraße im Ortsbezirk 9 seitliche Zu- und Abgänge mit Treppenstufen nachgerüstet werden können, analog zur bestehenden Möglichkeit an der U5-Haltestelle "Hauptfriedhof". Begründung: Die bestehenden Wegebeziehungen an den U-Bahn-Stationen der Eschersheimer Landstraße zwingen Fußgänger*innen an manchen Stellen zu erheblichen Umwegen von mehreren hundert Metern. Bei der Vorstellung der Planungen für die oberirdische Querung zur U-Bahn-Station "Hügelstraße" hat ein Amtsvertreter eine Lösung mit seitlichen Treppenabgängen ausdrücklich empfohlen. Die Erfahrungen an bestehenden Stationen mit solchen Querungsmöglichkeiten seien positiv und es wurden bisher keine Unfälle registriert. An der Station "Hauptfriedhof" besteht eine solche Lösung nun seit fast zehn Jahren. Dies könnte auch daran liegen, dass die Fußgänger*innen sehr aufmerksam sind, bevor sie die Haltestelle verlassen, und die Autofahrenden durch die sichtbaren Treppen auf die Querungsmöglichkeit aufmerksam werden. Gerade angesichts der Unfälle im Bereich der U-Bahn-Stationen erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, den Vorschlag neuer Wegebeziehungen durch den Magistrat prüfen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 938 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Beschilderung am S-Bahnhof „Eschersheim“: Für eine bessere Orientierung am SBahnhof „Eschersheim“!

23.01.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6398 entstanden aus Vorlage: OF 896/9 vom 12.01.2025 Betreff: Beschilderung am S-Bahnhof "Eschersheim": Für eine bessere Orientierung am S-Bahnhof "Eschersheim"! Der Magistrat wird gebeten, die Ausgänge mit Straßenschildern zu kennzeichnen bzw. sich mit der Bahn ins Benehmen zu setzen, um diese Ausgänge klar zu markieren. Begründung: Der neu gestaltete S-Bahnhof kann über verschiedene Treppen verlassen werden. Mit einer Treppe kommen die Fahrgäste in den Bereich Alt-Eschersheim bzw. auf der Maybachbrücke auf der Seite an, in der sie in beide Richtungen (Weißer Stein oder Alt-Eschersheim) weiterlaufen können. Die andere Treppe führt aber auf die Seite der Brücke, die sich auf der anderen Seite der Eschersheimer Landstraße befindet und, um nach Alt-Eschersheim zu gelangen, eine Querung der Straße erfordert, was wiederum erst am Weißen Stein möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 691 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1839 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg

23.01.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6395 entstanden aus Vorlage: OF 892/9 vom 13.01.2025 Betreff: Aufstellen von krähensicheren Abfallbehältern an der Treppe Lindenring 27 bis 33/Treunerweg Im Bereich des Treppenabgangs mit anschließendem Weg zwischen Lindenring 27 bis 33 und Treunerweg sammelt sich weggeworfener Müll. Hundebesitzer*innen nutzen oft die Treppe und vermissen dort eine Gelegenheit zur Entsorgung von Hundekotbeuteln. Der obere Treppenabgang ist bei gutem Wetter ein beliebter Treffpunkt von jungen Menschen, die dort keine Möglichkeit haben, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Magistrat wird gebeten, jeweils am oberen Treppenabgang (Lindenring) und am unteren Ende im Treunerweg krähensichere Abfallbehälter anzubringen. Die Maßnahmen tragen zu einer Verbesserung der Sauberkeit und der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 457 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt!

23.01.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6404 entstanden aus Vorlage: OF 904/9 vom 08.01.2025 Betreff: Grunderneuerung/Umgestaltung der Kurhessenstraße zwischen Höhenblick und Am Schwalbenschwanz: Transparenz und Sparsamkeit sind gefragt! Der Ortsbeirat begrüßt, dass der lange geforderte Umbau der Kreuzung Am Schwalbenschwanz zu einem Kreisel nun endlich angegangen und die Kurhessenstraße in diesem Abschnitt saniert wird. Ausweislich der Presseberichterstattung am 03.01.2025 plant der Magistrat allerdings weitere Maßnahmen (Anhebung von Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen, Umbau zu einer "modernen" und "ansprechenden" Straße), die dem Ortsbeirat bisher noch nicht vorgestellt worden sind. Der Magistrat wird daher aufgefordert, dem Ortsbeirat umgehend die Details der Ausführungsplanung vorzustellen, vorzugsweise im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung, damit auch die Bürger davon Kenntnis nehmen können. Begründung: Es ist nicht erkennbar, warum über die in der Vergangenheit in diesem Abschnitt zur Verkehrsberuhigung bereits ergriffenen Maßnahmen (versetztes Parken) hinaus weitere Maßnahmen erforderlich sein sollten. Es liegen weder Beschwerden noch Messergebnisse über zu schnelles Fahren vor, die solche Ausgaben rechtfertigten. Vielmehr steht zu befürchten, dass, wie schon des Öfteren, notwendige Maßnahmen wie die Sanierung der Straßenoberfläche zum Vorwand genommen werden sollen, weitere Kfz-Abstellplätze zu vernichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 604 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße

21.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6491 entstanden aus Vorlage: OF 986/10 vom 27.01.2025 Betreff: Kunstrasen-Miniaturspielfelder - Bezirkssportanlage Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann mit der Errichtung der drei zugesagten Kunstrasen-Miniaturspielfelder realistisch gerechnet werden darf. Begründung: Der Vereinsführung des SV Viktoria Preußen 07 Ffm wurde auf deren Anfrage vom Magistrat mitgeteilt, dass die Errichtung von drei Kunstrasen-Miniaturspielfelder, welche zwischen dem Kunstrasen- und dem Naturrasenplatz verortet wurden, möglich ist und kommen wird. Inoffiziellen Zwischenberichten zufolge wird sich diese Maßnahme ohne detailliertere Zeitangaben weiter verzögern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1759 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße

14.01.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 entstanden aus Vorlage: OF 987/10 vom 27.01.2025 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorgang: OM 4486/23 OBR 10; ST 1266/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegverbindung (Straße) westlich entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine Namenszuweisung erfüllt. Begründung: In der Stellungnahme vom 21.06.2024, ST 1266, äußert der Magistrat die Auffassung, dass es sich bei dem an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg um eine öffentliche Straße handelt. Zur Bezirkssportanlage Hügelstraße existieren zwei relevante Zuwegungen. Einerseits über die Sigmund-Freud-Straße, andererseits über den unbenannten, von der Hügelstraße abgehenden und über 180 Meter langen an der Gebrüder-Hommel-Anlage vorbeiführenden Weg. Medizinisch zu Versorgende befinden sich vorrangig näher am Vereinsheim! Leider zeigen die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass insbesondere Besatzungen von Rettungswagen oftmals Probleme haben, schnell und nahe an den medizinischen Einsatzort herangeführt zu werden. Deshalb ist eine Verbesserung der Lage zwingend erforderlich. Aus den vorgenannten Gründen ist der Ortsbeirat der Auffassung, dass der Weg/die Straße entlang der Gebrüder-Hommel-Anlage die Voraussetzungen für eine notwendige Namenszuweisung durch den Ortsbeirat erfüllt. Im Übrigen gibt es keine Anlieger, die gegebenenfalls von Änderungsbedarfen betroffen wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4486 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1858

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Mehr Aufenthaltsqualität für Fußgänger in der Gluckstraße

13.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 09.01.2025, OF 812/3 Betreff: Mehr Aufenthaltsqualität für Fußgänger in der Gluckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Ostseite der Gluckstraße zwischen Glauburgstraße und Neuhofstraße das derzeitige Schrägparken in Parallelparken neben dem Bürgersteig zu verändern. Begründung: Durch das derzeitige Schrägparken wird die nutzbare Breite des Bürgersteigs oft sehr stark eingeengt. Um die Aufenthaltsqualität für Fußgänger, insbesondere solche mit Mobilitätseinschränkungen, Kinderwagen oder großen Einkäufen zu erhöhen, aber z. B. auch das Gehen nebeneinander zu ermöglichen, wird die beantragte Änderung der Parkordnung vorgeschlagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 812/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 811 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Zufahrt Platz Am Dornbusch

12.01.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

Antrag vom 12.01.2025, OF 910/9 Betreff: Zufahrt Platz Am Dornbusch Leider kommt es häufiger vor, das PKW-Fahrer über den Marbachweg auf den Platz vor dem Haus Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 248 fahren. Sie benutzen diesen als Parkplatz um z.B. zur Bank zu gehen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, diese Möglichkeit der Einfahrt durch Zufahrtsperren -- die im Gefahrfall von Rettungsfahrzeugen - entschärft werden können - zu verhindern. Vorstellbar wären versenkbare Poller, herausnehmbare oder dreh-/schwenkbare Durchgangssperren, klappbare Durchgangs-/Wegesperren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe eine Entscheidung getroffen hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Vorstellung der geplanten Baumaßnahme in der Sudermannstraße in einer Sitzung des Ortsbeirats 9

12.01.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 11.06.2025, OF 1039/9 Betreff: Vorstellung der geplanten Baumaßnahme in der Sudermannstraße in einer Sitzung des Ortsbeirats 9 In naher Zukunft steht die Grunderneuerung der Sudermannstraße an. Im Zuge dieser Maßnahme wird es erforderlich sein, die Sudermannstraße für den Durchgangsverkehr vollständig zu sperren. Da die Bauarbeiten erhebliche Auswirkungen auf die Anwohnerinnen und Anwohner haben werden - unter anderem in Bezug auf Erreichbarkeit, Parkmöglichkeiten, Müllentsorgung und Rettungswege - ist es aus Sicht des Ortsbeirats erforderlich, frühzeitig umfassend über das Vorhaben informiert zu werden und Transparenz zu schaffen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter/einer Vertreterin des ASE in eine der nächsten Sitzungen einzuladen, um die Maßnahme vorzustellen und für Rückfragen aus dem Ortsbeirat sowie der Bürgerschaft zur Verfügung zu stehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1039/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9

05.12.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6286 entstanden aus Vorlage: OF 881/9 vom 21.11.2024 Betreff: Vorstellung der Pläne durch die verantwortlichen Ämter in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung von infrastrukturellen Maßnahmen im Ortsbezirk 9 In der laufenden Wahlperiode kam es immer wieder zu Informationsveranstaltungen, zu denen einzelne Mitglieder der Fraktionen in die entsprechenden Ämter eingeladen und über geplante Maßnahmen (z. B. Kunstrasenplätze Bertramswiese, Lückenschluss Radweg Eschersheimer Landstraße) informiert wurden, ohne spätere Vorstellung in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme. In den öffentlichen Sitzungen haben alle Mitglieder des Ortsbeirates und Bürger*innen die Möglichkeit, direkt informiert zu werden und sich gegebenenfalls zu Wort zu melden. Ortsbeiräte sind Stadtteilparlamente und haben in der demokratischen Willensbildung im Bezirk eine wichtige Aufgabe, weil sie als Kenner*innen der Situation vor Ort eine Mittlerrolle zwischen Bürger*innen und übergeordneten Gremien ausüben und diese beraten. Dieses vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu veranlassen, dass Pläne zu wichtigen infrastrukturellen Maßnahmen immer vor Ort in einer Ortsbeiratssitzung vor Umsetzung der Maßnahme von den verantwortlichen Ämtern vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 490 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße

21.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Antrag vom 21.11.2024, OF 873/9 Betreff: Bronzefigur vor dem ehemaligen Postamt in der Hügelstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zukunft des ehemaligen Gebäudes der Post ist ungewiss, schlimmstenfalls droht hier der Abriss des gesamten Gebäudekomplexes, hierbei wäre auch der Verlust der dort aufgestellten Bronzefigur zu befürchten. Bürger haben den Ortsvorsteher angesprochen und ihn gebeten für eine Sicherung der Plastik im Falle eines Abrisses zu sorgen. Deshalb wird der Magistrat gebeten zu prüfen, welche Maßnahmen möglich sind, diese Figur für den Ortsbeirat zu sichern. bzw. ob es möglich ist, dass der Ortsbeirat im Vorfeld einen anderen Standort für diese Statue auswählen kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1090 2024 Die Vorlage OF 873/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Errichtung von Parkplätzen Eschersheimer Landstraße/Ecke Spenerstraße

20.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Antrag vom 20.11.2024, OF 874/9 Betreff: Errichtung von Parkplätzen Eschersheimer Landstraße/Ecke Spenerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat mehrere Kurzzeitparkplätze im Bereich Eschersheimer Landstraße, Ecke Spenerstraße in Höhe der Frankfurter Sparkasse 1822 einzurichten. Durch die Schließung der Filiale der Sparkasse in Ginnheim und dem Wegfall von Parkplätzen vor den Einzelhandelsgeschäften durch den errichteten Radweg ist durch die jetzt vor Kurzem eröffneten, renovierten Filiale der Frankfurter Sparkasse 1822, der Parkdruck weitergewachsen. Des Weiteren wurde durch das Errichten eines Parkverbotsschildes in der Spenerstraße vor dem Nebeneingang der Sparkasse ein Parkplatz vor dem Haus eliminiert. Durch versetztes Parken in Höhe des Treppenabganges zur U-Bahn könnten in der Spernerstraße linksseitig zwei weitere Parkplätze entstehen und vor dem Seiteneingang der Sparkasse könnte man durch Kennzeichnung / Markierung von Parkplätzen mindestens 3 weitere Stellplätze auf dem Bürgersteig (der Bürgersteig ist hier breit genug) etablieren. Weiterhin soll geprüft werden, ob ein dritter Parkplatz auf der Eschersheimer Landstraße (mittig) zwischen Kfz Spur und Radfahrstreifen entstehen kann. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 874/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: BFF
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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 12

U4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen

08.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung vom 08.11.2024, OA 503 entstanden aus Vorlage: OF 556/12 vom 28.10.2024 Betreff: U4-Lückenschluss: Variante 3i umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen der Planung des U4-Lückenschlusses die Variante 3i (direkte Campusanbindung) möglichst zeitnah mit der Maßgabe umzusetzen, dass das Angebot der U8 nach Inbetriebnahme nicht reduziert wird. Begründung: Der Lückenschluss der D-Strecke der Stadtbahn hat für den Ortsbezirk 12 eine hohe Relevanz. Eine Direktverbindung von Kalbach-Riedberg zum Hauptbahnhof und die Entlastung der A-Strecke der Stadtbahn sind notwendig, um den ÖPNV durch kürzere Fahrzeiten und weniger Umsteigen attraktiver zu machen und die steigenden Fahrgastzahlen aufzunehmen. Die am 26.09.2024 vorgestellte Machbarkeitsstudie belegt eindeutig, dass es sich bei der Variante 3i um die am besten geeignete handelt. Neben den geringen Auswirkungen auf Grundwasser und Baumbestand liegt der Vorteil der Variante 3i aus Sicht des Ortsbeirates 12 in der schnellen Anbindung des Uni Campus Westend, ohne umständlichen Fußweg von der Station "Botanischer Garten" der Varianten 1a und 1c, der bei Dunkelheit ein mutmaßlich geringes Sicherheitsgefühl bietet. Die Fahrzeit der längeren Variante 3i ist mündlichen Aussagen durch Expert*innen der SBEV zufolge nur vernachlässigbare 20 Sekunden länger. Die Verlängerung der U4 soll eine Ergänzung sein und darf keine Reduktion des Taktes der U8 zur Folge haben. Eine dicht getaktete, umsteigefreie Verbindung zur Hauptwache und den Stadtteilen entlang der Eschersheimer Landstraße mit einigen weiterführenden Schulen sind weiterhin sehr wichtig für die Bürger*innen von Kalbach-Riedberg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.03.2025, B 101 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 2, 8, 9 Versandpaket: 13.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 503 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OA 503 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage OA 503 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5478, 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 02.12.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189

07.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6137 entstanden aus Vorlage: OF 839/9 vom 26.10.2024 Betreff: Entfernung der alten Parkmarkierungen an der Hügelstraße 187/189 Die Fläche vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 wird immer wieder mit widerrechtlich geparkten Autos zugestellt, sodass die Sicht vom Fußgängerüberweg auf die Hügelstraße sowie von der Straße aus auf die Fußgänger erheblich eingeschränkt wird. Durch die nicht entfernten, alten Parkplatzmarkierungen auf der Straße wird bei manchen Autofahrern der falsche Eindruck erweckt, dort parken zu können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Entfernung der alten Parkplatzmarkierungen vor dem Fußgängerüberweg an der Hügelstraße 187/189 zu veranlassen und eine zusätzliche Barke zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 599 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Treppe in der Straße Fuchshohl sanieren

07.11.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6148 entstanden aus Vorlage: OF 856/9 vom 21.10.2024 Betreff: Treppe in der Straße Fuchshohl sanieren Der Magistrat wird gebeten, die Treppe im Verlauf der Straße Fuchshohl (zwischen den Hausnummern 17 und 19A) zu sanieren. Begründung: Die Treppe ist etwas in die Jahre gekommen, zum Teil sind bereits Stücke herausgebrochen. Da die Treppe sehr steil ist und von vielen Menschen genutzt wird, ist die Sicherheit hier nicht mehr gewährleistet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 159 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts

28.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

Antrag vom 28.10.2024, OF 831/9 Betreff: Neuordnung der Abbiegespur Kreuzung Eschersheimer Landstraße/Hügelstraße stadteinwärts Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass der Magistrat den Ortsbeirat zu der Neuordnung der Fahrspuren vor der Kreuzung EL/Hügelstraße stadteinwärts (Einteilung in nur geradeaus-Spur links bzw. nur-Abbiegespur rechts) vorab weder informiert noch angehört und damit den Ortsbeirat in seinen Rechten aus § 3 Abs. 4 S. 2, 6. Spiegelstrich GOOBR verletzt hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 831/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP
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