Meine Nachbarschaft: Kupferhammer
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Vorlagen
Überfahren von roten Ampeln
Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7461 entstanden aus Vorlage: OF 616/8 vom 19.08.2025 Betreff: Überfahren von roten Ampeln Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Überfahren von roten Ampeln im gesamten Ortsbezirk in den Griff zu bekommen. Es kommt sehr häufig vor, dass zu allen Tageszeiten Ampelreglungen von Verkehrsteilnehmern nicht mehr beachtet werden. Insbesondere Fußgängerampeln (z. B. Höhe Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg) werden häufig übersehen. Hier fehlt an der Ampel die Grünphase, die aber auch nicht notwendig ist. Die Ampel schaltet auf gelb, dann auf rot, um Fußgängern das Überqueren des Praunheimer Wegs zu gestatten. Auch an anderen Ampeln entlang des Praunheimer Wegs kommt es häufig zu Rotlichtverstößen. Durch den vorübergehenden Einsatz eines mobilen Rotlichtblitzers wäre hier ein erzieherischer Effekt zu erzielen. Begründung: Der Ortsbeirat beschränkt sich hier beispielhaft auf rote Ampeln am Praunheimer Weg, da diese Strecke täglich von einem Ortsbeiratsmitglied als Radfahrender befahren wird. Allerdings ist das Überfahren von roten Ampeln auch auf der Dillenburger Straße/Höhe U-Bahn-Station "Heddernheim", der Hessestraße/Höhe Bahnquerung Sandelmühle und auf der Straße In der Römerstadt immer wieder zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 95 Beratung im Ortsbeirat: 8
Wann gibt es endlich eine Lösung für die Kleintierzuchtanlage Heddernheim?
Antrag vom 19.08.2025, OF 603/8 Betreff: Wann gibt es endlich eine Lösung für die Kleintierzuchtanlage Heddernheim? Der Ortsbeirat möge beschließen: In früheren Stellungnahmen des Magistrates zum Thema Umsetzung der Kleintierzuchtanlage der Heddernheimer Kleintierzüchter wurde darauf hingewiesen, dass die Planungen bzw. der Umbau der Gleisanlagen der U-Bahn von der Station Heddernheimer Landstraße in Richtung der Stationen Zeilweg bzw. Wiesenau abgeschlossen sein müssen. Mit der Eröffnung der U-Bahn-Verbindung zum Riedberg ist der Hinderungsgrund für die Umsetzung beseitigt. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Gibt es noch weitere Hindernisgründe, die einer Umsetzung der Kleintierzuchtanlage in den Bereich an der U-Bahn-Strecke zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und Neumühle (beidseits des Max-Kirschner-Weges bis zur Kurve) entgegenstehen? 2. Welche weiteren Planungen gibt es hinsichtlich der Umsetzung der Kleintierzuchtanlage und welche Schritte wurden ggfls. bereits eingeleitet? 3. Am 25.03.2011 antwortet der Magistrat, dass ein Schallgutachten erstellt würde, von dem die weiteren Planungen abhängen. Der OBR 8 kennt weder das Ergebnis dieses Gutachtens, noch erfolgten weitere Schritte in Richtung der gewünschten Umsetzung der Anlage. Wir bitten um entsprechende Information. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragtext. Es ist allerding anzumerken, dass wir nunmehr das Jahr 2025 schreiben und sich seit 2011 auf dem zur Rede stehenden Gelände nichts mehr getan hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1269 2025 Die Vorlage OF 603/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Frage 1 und 2 wie folgt lauten: "1. Gibt Gründe, die einer Umsetzung der Kleintierzuchtanlage in den Bereich an der U-Bahn-Strecke zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und Neumühle (beidseits des Max-Kirschner-Weges bis zur Kurve) entgegenstehen? 2. Gibt es Planungen hinsichtlich der Umsetzung der Kleintierzuchtanlage?" Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit FDP
Verkehrszählung Hessestraße
Antrag vom 04.06.2025, OF 590/8 Betreff: Verkehrszählung Hessestraße Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, eine Verkehrszählung in der Hessestraße, mit der Zielsetzung einen Radweg zu ermöglichen, durchzuführen. Begründung: Die Hessestraße ist eine stark befahrene Straße mit hohem Anteil an Radverkehr. Mit der Fertigstellung des Neubaugebietes "An der Sandelmühle" wird der Verkehr, inklusive Radverkehr noch mehr zunehmen. Es wird dringend ein Radweg gebraucht. Dies ist jedoch auf Grund der zu geringen Fahrbahnbreite im heutigen Zweirichtungsverkehr nicht möglich. Daher wurde bei einer Ortsbegehung die Möglichkeit einer Einbanhnstraßenregelung mit Ausnahme des Radverkehrs erörtert. Der Ortsbeirat möchte in Erfahrung bringen lassen, welche Auswirkung diese Regelung auf die Dillenburger Straße, den Zeilweg, An der Sandelmühle und auf die Rosa-Luxemburg-Straße hätte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 590/8 wurde zurückgezogen.
Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7230 entstanden aus Vorlage: OF 582/8 vom 02.06.2025 Betreff: Halteverbot während der Bauphase der Brücke in der Straße An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, während der Dauer des Betriebs der Behelfsbrücke in der Straße An der Sandelmühle ein Halteverbot während der Bauphase vor den Häusern An der Sandelmühle 38 bis 46 einzurichten. Begründung: Aufgrund der Renaturierung des Urselbachs im Bereich der Straße An der Sandelmühle wird eine Behelfsbrücke ca. 30 Meter links neben der alten Brücke errichtet. Da diese Brücke auf einen schmaleren Teil der Straße führt, muss zur besseren Passierbarkeit ein Halteverbot eingerichtet werden. Dies ist nötig, um die Einfahrt für größere Fahrzeuge, aber auch Rettungsdienste zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1784 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Grüner Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der Sandelmühle
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7234 entstanden aus Vorlage: OF 594/8 vom 10.06.2025 Betreff: Grüner Rechtsabbiegerpfeil am Bahnübergang An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, an der Ampel unmittelbar vor dem oben genannten Bahnübergang (Hessestraße in Richtung Olof-Palme-Straße) einen Grünpfeil (Verkehrszeichen 720, grüner Rechtsabbiegerpfeil) anzubringen. Begründung: Die komplexe Situation an diesem Bahnübergang führt zu absurden Situationen, die soweit irgend möglich, verbessert werden sollten. Will ein Verkehrsteilnehmer an diesem Bahnübergang rechts in die Straße An der Sandelmühle abbiegen, muss er oft, nachdem die Ampel auf Grün gesprungen ist, am fünf Meter entfernten Bahnübergang wegen der inzwischen dort auf Rot gewechselten Signalanlage erneut stehen bleiben und versperrt somit die gerade erst durch Grün freigegebene Spur. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1855 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32.1
Spielplatz für die Straße An der Sandelmühle
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7226 entstanden aus Vorlage: OF 577/8 vom 10.06.2025 Betreff: Spielplatz für die Straße An der Sandelmühle Momentan wird das unten abgebildete Grundstück als Werksgelände für die S6-Ausgleichsmaßnahme am Urselbach genutzt. Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der Projektleitung Deutschen Bahn zu prüfen und zu berichten, ob nach Abschluss der aktuellen Maßnahme dieses Grundstück zu einem Kinderspielplatz ausgebaut werden kann. Privatfoto Begründung: Das Grundstück kann aufgrund seiner Lage laut Grünflächenamt nicht bebaut werden. Deshalb bietet sich ein Spielplatz und ein Fitness-Parkour für Erwachsene an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1422
Grundsätzliches Halte-/Parkverbot während der Sommermonate auf der Straße An der Sandelmühle
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7235 entstanden aus Vorlage: OF 595/8 vom 26.06.2025 Betreff: Grundsätzliches Halte-/Parkverbot während der Sommermonate auf der Straße An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, in den Sommermonaten (Freibadsaison) ein Halte- und Parkverbot vor den Häusern 38 bis einschließlich 46 auf beiden Straßenseiten einzurichten. Außerdem wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auf das von den Anwohnern erstellte Beschwerdeschreiben zeitnah geantwortet und gegebenenfalls ein Ortstermin vereinbart wird. Begründung: 1. Sämtliche bisherige Versuche, die in den vergangenen Jahren dazu dienten, die angespannte Verkehrssituation in den Sommermonaten zu entschärfen, haben zu keiner Deeskalation der Lage geführt. 2. Die Anwohner haben zwischenzeitlich eine Unterschriftenliste gestartet und ein Beschwerdeschreiben an das Straßenverkehrsamt, das Ordnungsamt, die Stadtpolizei Frankfurt, das Polizeipräsidium Frankfurt am Main und an die Frankfurter BäderBetriebe GmbH adressiert, da es in den vergangenen Wochen zu Beinahepersonenschäden auf den Bürgersteigen durch ausweichende Fahrzeuge kam. 3. Durch die aktuell laufende Renaturierung des Urselbachs und die Absperrung von Parkraum für den Erdaushub verschärft sich die Lage zusehends. 4. Polizei und Ordnungsamt haben den Anwohnern mitgeteilt, dass nur eine grundsätzliche Regelung der Verkehrsführung und konsequente Halteverbote Abhilfe schaffen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1857 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6756 entstanden aus Vorlage: OF 549/8 vom 03.03.2025 Betreff: Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommen Der Magistrat wird gebeten, die zunehmende Rattenplage mit geeigneten Maßnahmen schnellstmöglich zu lösen. Begründung: Aufgrund der Umbaumaßnahmen zur Erweiterung des Urselbachs, wurden die dort lebenden Ratten vertrieben. Sie suchen nun in den Gärten der Anwohner Schutz und sind bereits tagsüber dort auf Futtersuche. Um die Plage einzudämmen, sind dringend Maßnahmen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1527 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wann wird die May-Siedlung RiederwaldOst endlich saniert?
Antrag vom 26.05.2025, OF 747/11 Betreff: Wann wird die May-Siedlung Riederwald-Ost endlich saniert? Vorgang: V 415/22 OBR 11; ST 2261/22; V 674/23 OBR 11; ST 2035/23 Der Ortsbeirat möge folgendes Auskunftsersuchen beschließen: Bereits im September 2022 - also vor über zweieinhalb Jahren - teilte der Magistrat mit, es würden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Reihenhäusern der Siedlung Riederwald Ost vorbereitet. Das Denkmalamt der Stadt Frankfurt sowie das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hätten ein entsprechendes denkmalpflegerisches Gesamtkonzept positiv bewertet. Im Rahmen der geplanten Sanierung sollten nicht nur die Gebäude bzw. Wohnungen modernisiert, sondern die Siedlung - ihrem hohen architektonischen Wert entsprechend - auch möglichst denkmalgerecht instandgesetzt werden. Zudem sei eine "energetische Betrachtung der Bestandsliegenschaften" vorgesehen. Geplant war, zunächst ein Musterhaus in der Karl-Marx-Straße 18 zu sanieren. Anschließend sollten die Häuser Karl-Marx-Straße 4-16 folgen. Der Baubeginn für das Musterhaus war für das 4. Quartal 2022 angekündigt, die weiteren Maßnahmen sollten in den Jahren 2023 bis 2025 umgesetzt werden. Außerdem sollte ein Konzept zur Aufwertung der Freiflächen erstellt werden. Tatsächlich wurde im April 2024 mit der Außensanierung des Musterhauses begonnen. Doch bereits nach wenigen Wochen kam die Baustelle zum Erliegen - seither ist sie dem Verfall preisgegeben (siehe Foto). An den übrigen Häusern der Siedlung hat sich bislang nichts getan. Währenddessen präsentiert sich die gesamte Siedlung weiterhin in einem beklagenswerten Zustand. Mieterinnen und Mieter berichten weiterhin von Feuchtigkeit und Schimmel in ihren Wohnungen. Sie haben keinerlei Informationen über den Zeitplan oder den Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen erhalten. Dies alles geschieht im Jubiläumsjahr der Siedlungen des Neuen Frankfurt, auf die die Stadt zu Recht stolz ist. Foto: Stefan Helming Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: - Was sind die Gründe der Verzögerung? - Wie geht es mit dem Musterhaus weiter? - Wann erfolgt endlich die äußerliche und innere Sanierung der gesamten Siedlung? - Wann erfolgt die Energiesanierung, die angesichts voraussichtlich steigender Gaspreise für die Mieter dringender wird? - Sind Fotovoltaik-Anlagen auf den Dächern vorgesehen? - Wann und wie werden die Freiräume aufgewertet? - Wann wird es umfassende Informationen und die Möglichkeit einer Beteiligung der Betroffenen geben? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.05.2022, V 415 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2261 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 674 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1204 2025 Die Vorlage OF 747/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6756 entstanden aus Vorlage: OF 549/8 vom 03.03.2025 Betreff: Rattenplage An der Sandelmühle schnellstmöglich in den Griff bekommen Der Magistrat wird gebeten, die zunehmende Rattenplage mit geeigneten Maßnahmen schnellstmöglich zu lösen. Begründung: Aufgrund der Umbaumaßnahmen zur Erweiterung des Urselbachs, wurden die dort lebenden Ratten vertrieben. Sie suchen nun in den Gärten der Anwohner Schutz und sind bereits tagsüber dort auf Futtersuche. Um die Plage einzudämmen, sind dringend Maßnahmen erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1527 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-1
Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-BahnStation „Zeilweg“ gegen parkende Autos sichern
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6609 entstanden aus Vorlage: OF 532/8 vom 03.02.2025 Betreff: Gehweg von der Straße Kupferhammer zur U-Bahn-Station "Zeilweg" gegen parkende Autos sichern Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg zwischen der Straße Kupferhammer und der U-Bahn-Station "Zeilweg" durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Pkw gesichert werden kann (siehe Kartenausschnitt). Begründung: Im Zugangsbereich des Gehwegs zur U-Bahn-Station parken Autos regelmäßig neben den und gegenüber der beiden markierten Parkplätze, sodass für zu Fuß Gehende oftmals nur noch eine schmale Gasse bleibt. Eine Absicherung mit Fahrradbügeln wäre vorteilhaft. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 714 Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2062 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg
Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Betreff: Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Vorlagen OF 471/8, 472/8 und 473/8 werden für erledigt erklärt; Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben; Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird nach Anna und Heinrich Landsberg in "Landsberg-Straße" umbenannt; die zum Zei- chen 437 StVO anzubringenden Legendenschilder zeigen auf Vorder- und Rückseite jeweils das Kurzbiogramm eine der beiden Personen, so dass für die Biographie-Daten beider Eheleute ausreichend Platz ist; Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 889 "An der Sandelmühle" vorgese- hene Kindertagesstätte erhält den Namen "Kinderzentrum Anna Landsberg". Begründung: Das Ehepaar Anna und Heinrich Landsberg ist eng mit der Geschichte der Heddernheimer Kupferwerke verbunden. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirt- schaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Aktenbestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk mo- dernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Or- ganisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süd- deutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim (...) zur ‚Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG'." Nach dem Ersten Weltkrieg ist die bisher auf Kupfer und Aluminium spezialisierte Fabrikation noch einmal erweitert worden um Leichtmetalle, die im Flugzeug- und Autokarosseriebau wichtig waren. Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie bereits als "Ge- neraldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." Weiterhin gehörte er dem Aufsichtsrat der Metallbank und der Metallurgischen Gesellschaft, der späteren "Lurgi", an. Als wohl gut situierter, angesehener Bürger erscheint er seit 1913 im Mitgliederverzeichnis der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft. Noch bis zum Sommersemester 1933 war Landsberg zusammen u.a. mit Richard Merton im Prüfungskomitee der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Goethe-Univer- sität. Aus den Stellungnahmen des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) an das Stadtvermessungs- amt vom 10.09. und 11.11.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS- Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es ergänzend dazu eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die inzwischen gleichgeschaltete VDM Landsbergs Pension
Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6282 entstanden aus Vorlage: OF 504/8 vom 18.11.2024 Betreff: Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt von der Hessestraße in die Aßlarer Straße ist die Sichtlinie durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Deshalb wird der Magistrat gebeten, geeignete Aktivitäten zu ergreifen, um eine freie Sicht in beide Richtungen zu gewährleisten. Dies könnte zum Beispiel durch Poller, einen Fahrradbügel oder ähnliche geeignete Maßnahmen erfolgen. Privatphoto Begründung: Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt ist die Einsehbarkeit durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 256 Aktenzeichen: 66-0
Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel
Antrag vom 21.10.2024, OF 473/8 Betreff: Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben. 2. Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird in "Gebrüder-Heitefuß-Straße" umbenannt. 3. Der Name des Ehepaars Anna und Heinrich Landsberg wird in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufgenommen mit der Auflage, eine Straße, einen Platz oder eine Grünanlage in dem zukünftigen Wohnquartier "Mertonviertel/Nördlich Lurgiallee" (Bebauungsplan Nr. 922) entsprechend zu benennen (z.B. "Anna- und Heinrich Landsberg-Platz"). Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat hierzu rechtzeitig einen Vorschlag zuzuleiten. Begründung: Eine voraussichtliche Mehrheit im Ortsbeirat möchte den 2018 mit einstimmigem Beschluss festgelegten Straßennamen "Am Heddernheimer Gaswerk" ändern. Dieser sollte an das erste Frankfurter Gaswerk zur Energieversorgung weiter Teil der Stadt erinnern, das 1904 anstelle der Ende des 19. Jahrhunderts geschlossenen "Sandelmühle" errichtet worden war. Das Neubaugebiet "An der Sandelmühle" befindet sich recht genau dort, wo das bis zum Abbruch in den 1960er Jahren weithin sichtbare und auf zeitgenössischen Heddernheim-Ansichtskarten gerne gezeigte Gasometer stand. Ist die Umbenennung unvermeidlich, erscheint es zweckmäßig, aus Orientierungsgründen erneut einen ortsüblichen Straßennamen im Zusammenhang mit der Heddernheimer Industriegeschichte zu wählen. Zugleich bietet sich mit der aktuellen Debatte die Chance, im Vorgriff auf das zukünftige Wohngebiet "Nördlich Lurgiallee" erste Ideen für Straßenbenennungen dem Magistrat vorzutragen. Die Gebrüder Conrad (1786-1838) und Friedrich Heitefuß (1788-1853) zählen zu den Pionieren der Industrialisierung im Taunusvorland (vgl. Pülm, 1996, S. 72-79; Schneider, 2024, S. 351-359). Sie stammten ursprünglich aus dem Harz. Conrad erlangte 1811 das Frankfurter Bürgerrecht und gehörte seit 1831 auch der Gesetzgebenden Versammlung der Freien Stadt an (Lengemann 1996, S. 172f). Auch Friedrich muss ein geachteter Frankfurter Bürger gewesen sein, denn er war u.a. Senior der Verwaltungskommission der städtischen "Hülfs-Kasse" (Frankfurter Staatshandbuch 1853, S. 109). In der im frühen 19. Jahrhundert üblichen Weise verband die Familie ihr Handelsgeschäft für Metall- und Bergbauprodukte mit eigener industrieller Betätigung. So verkaufte sie auch alle Arten von gehämmertem Kupfer aus ihren Betrieben in den damals nassauischen Gemeinden Oberursel und Heddernheim. Das Kupfer stammte hauptsächlich aus den hessischen Gruben von Richelsdorf bei Sontra und aus den Hütten von Thalitter in der Nähe des Edersees. Spezialisiert waren die Gebrüder Heitefuß u.a. auf die Herstellung von Schrötlingen für Kupfermünzen, die sie in viele Staaten des Deutschen Bundes lieferten. Mit Beginn des Eisenbahnzeitalters kam das Geschäft mit kupfernen Feuerbüchsen für Lokomotivfabriken hinzu. In Heddernheim verfügten sie mit den zwei benachbarten Wasserkraftanlagen der "Kaltemühle" (ab 1829) und der "Sandelmühle" (vermutlich ab 1841) über sehr gute Bedingungen für die Produktion, in der 1844 insgesamt 36 Arbeiter tätig waren. Die zum Areal der Mühlen gehörenden Äcker und Wiesen wurden landwirtschaftlich genutzt, u.a. für den häuslichen Bedarf der Inhaber- und Arbeiterfamilien. Ein Kupfer-, Walz- und Hammerwerk sowie eine Messinggießerei, eine Münzschneidemaschine, eine hydraulische Presse zur Fabrikation von Bleirohren und eine "Pappendeckel-Fabrik" für Kartonage und Dachpappen standen 1853 in der Genehmigung des herzoglich-nassauischen Kreisamtes zum "Fortbetrieb" des Kupferhammers, den die Familie F. A. Hesse Söhne aus Olpe/Westfalen zuvor für 42.000 Goldgulden von den Erben der Gebrüder Heitefuß erworben hatte. Aus diesem Grundstock wurden in den folgenden Jahrzehnten die "Heddernheimer Kupferwerke" ausgebaut. Die Papierproduktion an der Sandelmühle hingegen übernahm die Firma Hänlein. Nach einem Umbau fertigte sie auch "Schwärze" zur Herstellung von Kunstdrucken und Banknoten, die für ihre Qualität 1855 auf der Pariser Weltausstellung einen Preis erhielt. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Bestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk modernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Organisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süddeutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim mit Werken in Mannheim-Industriehafen und Mannheim Neckarau zur "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG"." Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie als "Generaldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." (a.a.O., S. 296). Aus der Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte an das Stadtvermessungsamt vom 10.09.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS-Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es zudem eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die VDM Landsbergs Pension kürzte und ihn "aufgrund seiner jüdischen Herkunft" noch wenige Wochen vor seinem Tode aus seiner Wohnung im Stadtteil Bockenheim drängen wollte. Die Ehefrau von Heinrich Landsberg, Anna Landsberg geb. Reiss (1868-1925), erwarb sich der o.a. Stellungnahme des ISG zufolge in Frankfurt hohe Verdienste um die freie Wohlfahrtspflege. Mit weiteren Mitstreiterinnen gründete sie 1905 das "Wöchnerinnen- und Säuglingsheim Battonnstraße" und leitete den Trägerverein als 1. Vorsitzende bis zu ihrem frühen Lebensende. Zusätzlich stand sie an der Spitze der "Freien Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge", die 1921 den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" unterhaltenen Kindergarten und Hort im Heddernheimer evangelischen Gemeindehaus von St. Thomas übernahm. Die Kindertageseinrichtung überstand die Inflation 1923 vor allem durch Spenden aus den Heddernheimer Kupferwerken. Wegen Eigenbedarfs der Kirchengemeinde musste die Einrichtung 1924 dennoch verlegt werden, und es gelang der Arbeitsgemeinschaft, dafür die heute noch als Kinderhort genutzten Räume im Heddernheimer Schloss von der Stadt zu erhalten. Die Einrichtung ist zu einem leider unbekannten Zeitpunkt, aber sehr wahrscheinlich recht bald nach dem Tode der engagierten Frau, als "Anna-Landsberg-Heim" benannt worden. Sehr bemerkenswert ist überdies, dass Anna Landsberg 1919 mit der Einführung des Frauenwahlrechts als eine von elf Frauen in die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Sie gehörte der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) an und wurde bei den Kommunalwahlen 1924 wiedergewählt. Die Benennung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" nach den an Ort und Stelle einst tätigen Gebrüdern Heitefuß ist aus geschichtlichen Gründen sehr naheliegend. Die bereits vorhandenen biographischen Angaben zu Anna und Heinrich Landsberg sind aus Sicht des Ortsbeirates ebenfalls ausreichend, um eine gemeinsame Aufnahme der beiden Namen in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen zu begründen. Bis zur konkreten Benennung einer Straße, eines Platzes, einer Grünfläche im Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee", also lokal gesehen ebenfalls dort, wo bis 1982 die Heddernheimer Kupferwerke produzierten, sollten weitere biographische Fakten zu dem verdienstvollen Ehepaar erhoben und bekannt gemacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Nebenvorlage: Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22:40 Uhr bis 22:45 Uhr. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 472/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 473/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Initiative OI 84 2024 1. Die Vorlage OF 473/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 505/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass "Landsbergstraße" ohne Bindestrich geschrieben wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5868 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 17.08.2024 Betreff: Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung Der Magistrat wird gebeten, einen runden Tisch mit allen Beteiligten mit dem Ziel, den Campingplatz zu entwickeln und die Renaturierung im Einvernehmen mit den Anwohnern zu realisieren, einzurichten. Folgende Beteiligte sind hierbei zu berücksichtigen: - der aktuelle Eigentümer, die City Camp Frankfurt GmbH; - die Deutsche Bahn als verantwortliche Instanz für die Urselbach Ausgleichsmaßnahme im Kontext des S 6- Ausbaus; - Vertreter der Stadtverordnetenversammlung zum Grüngürtel; - die Hessenwasser GmbH & Co. KG wegen der Trinkwasserleitung, die über das Gelände des Campingplatzes verläuft sowie - Vertreter des Ortsbeirates 8 Begründung: - Die beteiligten Behörden geben seit zwei Jahren die Verantwortung an die jeweils andere Partei ab, passiert ist seitdem noch nichts. - Da die jeweiligen Projekte voneinander abhängig sind, funktioniert nur eine gemeinsame Abstimmung zum weiteren Vorgehen. - Die Bewohner der Straße An der Sandelmühle haben ebenfalls noch keine Information erhalten, wann das Renaturierungsprojekt Urselbach starten soll. Gespräche, die der Ortsbeirat 8 mit der Deutschen Bahn initiierte, verliefen ohne Ergebnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 523/8 Antrag vom 05.03.2025, OF 543/8 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1157 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5862 entstanden aus Vorlage: OF 461/8 vom 19.08.2024 Betreff: Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, eine Markierung des Kurvenbereichs Brühlfeld/An der Sandelmühle Richtung Urselbach mit Hilfe von Zick-Zack-Markierunge n zu veranlassen. Begründung: Der Kurvenbereich wird oft zugeparkt und ist sehr schlecht einsehbar. Häufig kommt es zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrzeugen, Fußgängern und Fahrradfahrern. Durch eine freie Sicht kann dies verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 78 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-1
Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5861 entstanden aus Vorlage: OF 459/8 vom 19.08.2024 Betreff: Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche auf dem Zeilweg an der Einmündung zwischen Zeilweg 30 und 32 in die Aßlarer Straße mit einem Poller oder Radbügeln zu sichern. Begründung: Die Sperrfläche wird nahezu täglich zugeparkt - mitunter über etliche Stunden. Das führt zu zweierlei Problemen: zum einen ist die Straße Zeilweg bei der Ausfahrt aus der Aßlarer Straße nicht mehr einsehbar, zum anderen werden dadurch die Sichtverhältnisse an dem ebenda befindlichen Fußgängerüberweg auf dem Zeilweg insgesamt stark behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2168 Aktenzeichen: 66-0
Neuer Straßenname für das Neubaugebiet „An der Sandelmühle“
Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Betreff: Neuer Straßenname für das Neubaugebiet "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat möge beschließen, Im Zuge der geplanten Erschließung auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 889 - An der Sandelmühle ist die Benennung einer Straße erforderlich. Abweichend zu den bisher eingegangenen Vorschlägen, schlägt der Ortsbeirat den Namen "Anna-Landsberg-Straße" vor. Anna Landsberg war die Ehegattin des Präsidenten der Heddernheimer Kupferwerke Heinrich Landsberg und kümmerte sich um das Wohlergehen von ledigen Müttern und deren Kinder. Nach ihr wurde auch der damalige (und erste) Kindergarten im Heddernheimer Schloss benannt (1924-1929). Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. sind Straßennamen unter anderem von lokalen historischen Gegebenheiten herzuleiten. Mit dieser Benennung ist ein Bezug zu Heddernheim und zu den Kupferwerken, die in unmittelbarer Nachbarschaft des Gaswerkes lagen, hergestellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 472/8 Antrag vom 21.10.2024, OF 473/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 471/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22:40 Uhr bis 22:45 Uhr. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 472/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 473/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5703 entstanden aus Vorlage: OF 452/8 vom 18.06.2024 Betreff: Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Olof-Palme-Straße und der Hessestraße bis zur Dillenburger Straße ein (schmaler) Schutzstreifen für Fahrradfahrende aufgebracht werden kann. Ferner soll geprüft werden, welche Art von Radweg (Fahrrad- oder Schutzstreifen) in der Lurgiallee möglich ist. Begründung: Die genannten Straßen werden sowohl von Auto- wie auch von Fahrradfahrern stark befahren. Besonders in der Olof-Palme-Straße fühlen sich Radfahrende unsicher, da die Autos oft zu schnell fahren. Daher weichen sie teilweise auf den Gehweg aus, was zu Konflikten mit Fußgänger:innen führt. Ein Schutzstreifen würde die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen und den Autoverkehr verlangsamen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1988 Antrag vom 05.02.2025, OF 533/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5702 entstanden aus Vorlage: OF 451/8 vom 18.06.2024 Betreff: Mehr Sauberkeit auf dem Vorplatz des REWE-Marktes in Heddernheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie sich nachfolgende Vorschläge zur Erhöhung der Sauberkeit und Aufenthaltsqualität auf dem Platz vor dem REWE-Markt in der Heddernheimer Landstraße/Ecke Hessestraße umsetzen lassen: 1. Die Parkbank wird an die Stelle der beiden Fahrradbügel gegenüber versetzt. 2. Die beiden Fahrradbügel werden auf die schraffierte Fläche dahinter gestellt. Die Fläche soll um einen Pkw-Stellplatz vergrößert und mit Fahrradbügeln aufgefüllt werden. Dazu könnte die Parkfläche mit drei einzelnen Parkplätzen markiert und/oder die Schraffierung oberhalb verkleinert werden. 3. Nach dem Versetzen der Bank wird der Grünstreifen gesäubert und mit bienenfreundlichen Blumen, Büschen und idealerweise einem Baum bepflanzt. 4. Zusätzlich wird ein weiterer Baum in dem Beet hinter dem Zebrastreifen gepflanzt. 5. Neben der neu positionierten Bank und dem Beet am Zebrastreifen werden krähensichere Abfalleimer installiert. Begründung: Zu 1.: Das Beet hinter der Bank wird regelmäßig mit Kippen, Schnapsflaschen, Kronkorken oder Ähnlichem vermüllt, hauptsächlich durch Bürger:innen, die auf der Bank sitzend rauchen, trinken und essen. Eine der am stärksten frequentierten Orte in Heddernheim gleicht einer Müllkippe (siehe Fotos). Die Unmengen an Kippen kommen direkt mit dem Erdreich in Kontakt. Zigarettenkippen haben erhebliche negative Auswirkungen auf das Grundwasser. Kommt die Bank an die Stelle der beiden Fahrradbügel, gelangen fallengelassene Kippen und andere Abfälle nicht ins Erdreich und können einfacher aufgekehrt werden. Auch wirkt die Bank an dieser Stelle für längere Aufenthalte unattraktiver, da sie näher am Fußweg steht und die Verursacher:innen ihren Müll nicht einfach hinter sich ins Beet werfen können. Zu 2.: Vor dem REWE-Markt gibt es zu wenige Fahrradabstellplätze. Die beiden Bügel und die eigenen Fahrradbügel des REWE-Marktes sind fast immer voll belegt. Zu 3. und 4.: Das Beet ist ungepflegt und verschmutzt. Es fehlen Schatten spendende Bäume. Da die Wiese vor dem REWE-Markt sich in Privatbesitz befindet und leider frühere Ortsbeiratsanträge zur Pflanzung eines Baumes nicht umgesetzt werden konnten, sollte alles getan werden, um wenigstens einen Baum zu pflanzen. Fotos: Karlheinz Platz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2024, ST 1744 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 974 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lückenschluss Gehweg Hessestraße
Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5603 entstanden aus Vorlage: OF 439/8 vom 15.05.2024 Betreff: Lückenschluss Gehweg Hessestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg in der Hessestraße an der Fußgängerschranke zur Sandelmühle um ein kurzes Stück verlängert werden kann, sodass die Fußgänger auf der rechten Straßenseite weiter Richtung Bushaltestelle beziehungsweise Aldi-Markt laufen können (siehe Markierung in der Skizze). Sollte diese Lösung nicht möglich sein, bittet der Ortsbeirat dringend um eine Alternativlösung, weil der Zustand so nicht akzeptabel ist, insbesondere wenn die Wohnungen der Sandelmühle bezogen sind. Begründung: Fußgänger:innen, die von der Dillenburger Straße kommend in der Hessestraße auf der rechten Seite weiter in die Olof-Palme-Straße laufen möchten, sind gezwungen, an der Sandelmühle die Gleise der Linie U2 zu überqueren. Ein Absperrgitter versperrt ihnen den weiteren Weg. Um weiter zur Bushaltestelle oder zur Ampel am Aldi-Markt zu kommen, müssen sie zurzeit zweimal die Gleise der Linie U2 überqueren. In der Praxis zeigt sich, dass sie einfach um das Absperrgitter herumgehen, um weiter zu kommen. Daher hat sich dort auf dem unbefestigten Boden ein Trampelpfad gebildet. Mit Blick auf den Bezug des Neubaugebietes an der Sandelmühle und dem damit zunehmenden Fußverkehr inklusive Schulkindern sollte der Gehweg auf beiden Straßenseiten durchgängig nutzbar sein. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5420 entstanden aus Vorlage: OF 414/8 vom 02.04.2024 Betreff: Gegen das Vergessen - Verschiedene Verbesserungen für die Gedenkstätte Arbeitserziehungslager Heddernheim Vorgang: OM 3268/22 OBR 8; ST 2034/23 Der Ortsbeirat begrüßt das Vorgehen des Magistrats, die Anregung des Ortsbeirates umzusetzen und eine umfassende Studie zur Geschichte des Arbeitserziehungslagers (AEL) und seiner Außenkommandos zu fördern. In diesem Zusammenhang sollen weitere Verbesserungen für das Areal der Gedenkstätte umgesetzt werden, die über die künstlerische Gestaltung hinausgehen und für Vorbeigehende und Nachbarschaft mehr Informationen anbieten. Zudem sollen im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager zusätzliche Erkenntnisse über die Funktion des heute noch erhaltenen Zellen- oder Tunnelbauwerks auf dem Gelände der Gedenkstätte gewonnen werden. Nach einer in der ursprünglichen ersten wissenschaftlichen Einordnung von Petra Meyer abgedruckten Lagerskizze handelt es sich entweder um eine Arrestzelle oder möglicherweise um einen Tunnel, der auf direktem Wege, ohne den freien Bereich der Straße nutzen zu müssen, zu anderen bewachten Einrichtungen des Lagerkomplexes im Umfeld der damaligen VDM-Werke führte, wie zu einer "Entlausungsstelle", zu dem großen Luftschutz-Hochbunker für Werksangehörige oder zu der "Bordellbaracke". Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat beauftragt, 1. im Sinne einer Archäologie der NS-Zwangslager die genaue Funktion des heute noch erhaltenen zellenähnlichen Baus oder Tunnelbaus, der an der Gedenkstätte und unterhalb der Ludwig-Reinheimer-Straße liegt, feststellen zu lassen; 2. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen unter Benutzung der zur Verfügung stehenden Quellen auf dem Areal der Gedenkstätte Hinweistafeln anzubringen, die mit einer Karte die Lage des AEL in der Topographie der verschiedenen NS-Zwangslager im Bereich Zeilweg sowie den Standort im heutigen Gebiet Zeilweg/Oberschelder Weg beschreiben. Auf der Tafel sollen außerdem wesentliche Einrichtungen des Lagers wie Wachturm, Häftlingsbaracken, Sanitärgebäude, Appellplatz, Hundezwinger usw. in Form eines Grundrisses gezeigt werden; 3. nach Abschluss der wissenschaftlichen Forschungen an der Umzäunung oberhalb der Gedenkstätte an der Ludwig-Reinheimer-Straße eine für Passanten gut lesbare Infotafel anzubringen nach dem Vorbild der 2023 in Wetzlar angebrachten Gedenktafel zum Lager der Firma Leitz auf der Lahninsel (siehe Foto unten); zur Mitfinanzierung der unter den Ziffern 2. und 3. genannten Maßnahmen sind Sponsoren zu suchen, die Gelegenheit erhalten sollen, auf den Tafeln erwähnt zu werden. Hier sind vor allen Unternehmen und Institutionen ggf. mit ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern anzufragen, die zwischen 1942 und 1945 von den Arbeitskräften des AEL Heddernheim und seiner Außenkommandos profitiert haben; 4. bis zur nächsten Gedenkfeier 2025 die Holzaufsätze der vorhandenen Sitzbänke an der Gedenkstätte zu erneuern, die in diesem Frühjahr in besonderer Weise den anhaltenden Regenfällen ausgesetzt waren und erhebliche Beschädigungen aufweisen; 5. dem Ortsbeirat über die in Ziffer 1. der Stellungnahme vom 06.11.2023, ST 2034, erwähnten Bauberatungsgespräche mit der neuen Eigentümerin des angrenzenden Baugrundstücks hinsichtlich der Gestaltung der Grundstücksgrenze zur Gedenkstätte zu berichten und den Ortsbeirat rechtzeitig einzubinden. Anlage zu Ziffer 3 (Foto: Klenner) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3268 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2034 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1427 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2167 Aktenzeichen: 63-0
Verkehrszählung im Bereich Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee
Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5427 entstanden aus Vorlage: OF 427/8 vom 01.04.2024 Betreff: Verkehrszählung im Bereich Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, eine (gegebenenfalls elektronische) Verkehrszählung im Bereich der Hessestraße, Olof-Palme-Straße und Lurgiallee durchzuführen, mit der Zielsetzung, im Bereich der U-Bahn-Station "Riedwiese/Mertonviertel" eine geeignete Querungsmöglichkeit zu den Bürogebäuden in der Olof-Palme-Straße 13 bis 17 für Fußgänger:innen einzurichten. Begründung: Zu den Bürogebäuden in der Olof-Palme-Straße 13 bis 17 gibt es viel Publikumsverkehr. Neben den ansässigen Firmen finden dort Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen statt, die gut besucht werden. Die Olof-Palme-Straße hat nur auf einer Seite einen Fußweg, ein Fußweg auf der Seite der U-Bahn-Gleise und der U-Bahn-Haltestelle fehlt. Die kürzeste fußläufige Verbindung zur Haltestelle "Riedwiese/Mertonviertel" führt vom Bürgersteig vor den Bürogebäuden über die abbiegende Lurgiallee auf die Grünfläche vor dem Trafohäuschen, was durch den dort entstandenen Trampelpfad deutlich belegt wird. Leider ist dieser Weg über die abbiegende Lurgiallee bisher ohne Sicherung für Fußgänger:innen und aus diesem Grund sehr gefährlich. Die Fußgänger:innen benutzen diesen kürzesten Weg, anstatt den Umweg von zweimal 100 Metern zu dem Zebrastreifen vor dem Eingang des ehemaligen Lurgigebäudes zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1566 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Ablehnung des Bebauungsvorschlages „nördlich Lurgi-Allee“ Nr. 922
Antrag vom 31.03.2024, OF 423/8 Betreff: Ablehnung des Bebauungsvorschlages "nördlich Lurgi-Allee" Nr. 922 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Siegerentwurf zur Entwicklung des ehemaligen Lurgi-Areals wird abgelehnt. Die Ablehnung gilt dem Entwurf, der dem Ortsbeirat als Bebauungsplan Nr. 922 - "nördlich Lurgieallee" vom Stadtplanungsamt am 19.10.2023 vorgestellt wurde. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die städtebauliche und Freiraum-Planung des ehemaligen Lurgi-Areals mit eigenen Mitteln neu zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: 1. Der vorgestellte Entwurf berücksichtigt nicht die geographische Lage des ehemaligen Lurgi-Geländes, die hier wirksamen Klimafaktoren werden völlig außer Acht gelassen: Das Lurgi-Gelände liegt zwischen dem Naturschutzgebiet Riedwiese im Osten, wo durch Vegetation und Feuchtigkeit Verdunstungskälte entsteht. Im Süden grenzt das Gebiet an die Lurgiallee, die im Sommer durch direkte Sonneneinstrahlung stark erhitzt wird, im Norden steigt der Riedberg/die Kalbacher Höhe an und verhindert den Abtransport der aufsteigenden Warmluft. 2. Die geplanten Gebäuderiegel der klassischen Frankfurter Blockrandbebauung entlang der Straßen verhindern die Durchlüftung des Wohngebietes, den Abzug heißer Luft und eine Abkühlung:Die lang gestreckte Blockrandbebauung an der Olof-Palme-Straße wäre eine Barriere für feuchte und kältere Luftströme, die aus dem Naturschutzgebiet kommen. Die lang gestreckte Blockrandbebauung entlang der Lurgiallee wäre der südlichen Sonneneinstrahlung ungeschützt ausgesetzt, wodurch sich die Gebäude stark aufheizen. 3. In der Mitte des neuen Stadtviertels wird eine "Stadtplatz" vorgesehen, umgeben von Wohn- und Geschäftshäusern: Dieser Platz wäre durch die umliegenden Gebäuderiegel von Luftströmungen abgeschirmt und der vollen Sonneneinstrahlung ausgesetzt. An heißen Tagen droht eine Überhitzung, die durch Begrünung nicht ausreichend abgeschirmt werden kann. Von daher wäre die Nutzung des Platzes als Aufenthaltsort mit Cafés und Geschäften stark eingeschränkt. 4. Die für das gesamte Neubaugebiet geplanten Tiefgaragen verhindern eine positive Regeneration des Unter- und Oberbodens in diesem sensiblen Gebiet der ehemaligen VDM. Der langsame unterirdische Grundwasserstrom mit Zustrom aus dem Riedberg wird durch Tiefbau behindert. Der Grundwasserstrom verwandelt die nach der Bodensanierung verbliebenen restlichen Giftstoffe, er durchfließt und befeuchtet das Naturschutzgebiet trägt Versorgung mit Trinkwasser bei. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 423/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Tempo 30 in der Lurgiallee
Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5301 entstanden aus Vorlage: OF 402/8 vom 03.01.2024 Betreff: Tempo 30 in der Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, Tempo 30 in der Lurgiallee anzuordnen. Begründung: Mit der Wohnbebauung auf dem ehemaligen Lurgi-Komplex werden vermehrt Fußgänger:innen die Lurgiallee Richtung Merton's Passage überqueren. Tempo 30 erleichtert ihnen das Überqueren der Straße und reduziert das Unfallrisiko. Da in der Olof-Palme-Straße durchgängig Tempo 30 erlaubt ist, sollte diese Geschwindigkeit auch in der Lurgiallee beibehalten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1500 Aktenzeichen: 32-1
Fußgänger:innen-Überweg zu den Bürogebäuden im Mertonviertel
Antrag vom 12.03.2024, OF 407/8 Betreff: Fußgänger:innen-Überweg zu den Bürogebäuden im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine Planung für einen Fußgänger:innen-Überweg von der U-Bahn Haltestelle Riedwiese/Mertonviertel zu den gegenüber liegende Büros in der Olof-Palme-Straße Nr. 13-17 zu erarbeiten. Dabei sollte die Anlage eines Fußweges auf dem von den Gleisen abgetrennten Rasenstreifen bis zum Trafogebäude geprüft werden, ebenso wie die Installation einer Bedarfs- sowie einer vorgeschalteten Warnampel. Begründung: Zu den Bürohäusern in der Olof-Palme-Straße Nr. 13-17 gibt es viel Publikumsverkehr. Neben den ansässigen Firmen finden dort Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen statt, die gut besucht werden. Die Olof-Palme Straße hat nur auf einer Seite einen Fußweg, ein Fußweg fehlt auf der Seite der U-Bahn Gleise und der U-Bahn Haltestelle. Die kürzeste fußläufige Verbindung zur Haltestelle "Riedwiese" führt vom Bürgersteig vor den Bürogebäuden über die abbiegende Lurgiallee auf die Grünfläche vor dem Trafohäuschen, was durch den dort entstandenen Trampelfahrt deutlich belegt wird. Leider ist dieser Weg über die abbiegende Lurgiallee bisher ohne Sicherung für Fußgänger:innen und aus diesem Grund sehr gefährlich. Die Fußgänger:innen benutzen diesen kürzesten Weg, anstatt den Umweg von zweimal 100 m zu dem Zebrastreifen vor dem ehemaligen Lurgi-Tor. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.01.2024, OF 395/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 395/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 407/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 407/8 wurde zurückgezogen.
Zebrastreifen markieren an der Ecke Lurgiallee/OlofPalmeStraße
Antrag vom 30.01.2024, OF 395/8 Betreff: Zebrastreifen markieren an der Ecke Lurgiallee/Olof-Palme-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der o.g. Kreuzung, direkt an der Abbiegung Lurgi-Allee (Haus der Industriegewerkschaft) von der Olof-Palme-Straße einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: Zwischen der (südlichen) Olof-Palme-Straße und der U-Bahn Haltestelle Riedwiese/Mertonviertel ist die stark befahrene Kreuzung (Abzweigung) Olof-Palme-Straße/Lurgiallee. Es gibt dort keinen gesicherten Übergang, um den direkten Weg von oder zur U-Bahn-Haltestelle nehmen zu können. Die Querung muss durch einen Zebrastreifen direkt an der Abzweigung der Lurgiallee für die Mitarbeitenden und Besucher:innen der Gewerbeimmobilien entlang der Olof-Palme-Straße und für die Bewohner:innen des angrenzenden Hildegard-von-Bingen-Weges sicherer werden. Der nächste Zebrastreifen ist erst vor der Ausfahrt des ehemaligen Lurgi-Geländes markiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.03.2024, OF 407/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 395/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 407/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Kita an der Sandelmühle bauen
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4911 entstanden aus Vorlage: OF 353/8 vom 04.10.2023 Betreff: Kita an der Sandelmühle bauen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Bauarbeiten für die geplante Kita im Bereich des neuen Baugebiets An der Sandelmühle, Bebauungsplan B 889, beginnen und die Kita fertiggestellt werden soll. Begründung: Da die Bauarbeiten an den Mehrfamilienhäusern der ABG und auch die Arbeiten an den Reihenhäusern mittlerweile fortgeschritten sind sowie das Bewerbungsverfahren für die Wohnungen der ABG bereits begonnen hat, wird der Bedarf an neuen Betreuungsplätzen im Ortsbezirk weiter steigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 388 Aktenzeichen: 40-4
Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4915 entstanden aus Vorlage: OF 370/8 vom 22.11.2023 Betreff: Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" Vorgang: OM 2263/22 OBR 8; ST 2520/22 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf die ABG zuzugehen, mit dem Ziel bei der Vergabe von Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich das Vergabekriterium "für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige" zu berücksichtigen. Begründung: In seiner Anfrage an den Magistrat bat der Ortsbeirat, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Vergabe von Wohnungen der ABG im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich zu den üblichen Vergabekriterien für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige wie beispielsweise Lehrpersonal an Grundschulen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sowie ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Trainer in Sportvereinen usw. besonders berücksichtigt werden können. Hintergrund der Anfrage war, dass Wohnungen in einer passenden Preislage aktuell in Frankfurt nur bedingt zur Verfügung stehen. Häufig steht daher für die Wahl des Wohnorts der Preis und nicht der Stadtteil im Vordergrund. Durch dann ggf. lange Anfahrtswege wenden sich die o. a. Gruppen häufig einer Tätigkeit in näherem Wohnumfeld zu oder fallen gar gänzlich aus, beispielsweise bei den Freiwilligen Wehren, die eine kurze Alarmierungszeit haben müssen. Durch eine besondere Berücksichtigung der genannten Gruppen sollte die Attraktivität der anliegenden Stadtteile gesteigert werden und entsprechende (ehrenamtlich) Tätige wandern nicht in weiter entfernte Stadtteile oder Anrainerkommunen ab. Die aus der Anfrage resultierende Antwort "Gerne können die benannten Personengruppen bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt werden, wenn sie die jeweiligen Kriterien erfüllen." war leider nicht die erhoffte Beschäftigung mit der Anfrage und ließ auch in der lediglich zwei Sätze langen Antwort ein Maß an Desinteresse an diesem Personenkreis erkennen. Ziel der Anfrage war es, die genannten Personengruppen nicht "gerne" zu berücksichtigen, sondern ganz gezielt. Inzwischen scheint sich hier jedoch ein Sinneswandel vollzogen zu haben und sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass Fachkräfte mit normalem Einkommen Wohnraum vor Ort benötigen: - Unter der Überschrift "153 Wohnungen fürs Klinikpersonal" berichtete die Frankfurter Neue Presse am 31.05.2023, dass durch die ABG ein neues Wohnhaus errichtet wird, in dem u. a. 104 Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen preisgedämpft (13,80 Euro/qm) vermietet werden. Insgesamt soll Klinikpersonal bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden. - In einer erst kürzlich vorgelegten Magistratsvorlage (M 194 vom 10.11.2023) möchte die FES (zu 51 Prozent im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main) ein Grundstück erwerben, um dort Wohnraum mit einem besonders hohen Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen zu errichten. Insbesondere Mitarbeiter der FES sollen dort mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden. Die FES wird bei der Vermietung jeweils den Erstzugriff für wohnberechtigte Mitarbeiter erhalten. Diesen Sinneswandel gilt es nun auch beim Bauprojekt "An der Sandelmühle" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2263 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2520 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 383 Aktenzeichen: 92-40
Grünfläche vor dem Supermarkt
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4916 entstanden aus Vorlage: OF 375/8 vom 22.11.2023 Betreff: Grünfläche vor dem Supermarkt Vorgang: V 360/22 OBR 8; ST 123/23 Der Magistrat wird gebeten, aus Gründen einer stadträumlichen Aufwertung dieses zentralen Geschäftsbereichs von Heddernheim mit dem Eigentümer des Gebäudes Hessestraße 3 in Kontakt zu treten, mit dem Ziel einer Aufwertung der ungenutzten Grünfläche vor dem Eingang zum Supermarkt, zum Beispiel durch angelegte, eingefasste Rosenbeete und Baumpflanzungen im Sinne der Biodiversität. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon mehrfach auf diesen Missstand hingewiesen und er erwartet vom Magistrat hier etwas mehr Initiative als bisher. Die Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 123, enthält lediglich ein grundsätzliches Bekenntnis zu einer Bepflanzung. Der zweite und letzte Satz der Stellungnahme "Die Anfrage muss an die privaten Grundstückseigentümer:innen gerichtet werden" lässt demonstrativ offen, wer sich nun von behördlicher Seite um den Kontakt zu dem Eigentümer kümmert. Das Umweltamt jedenfalls, so muss gefolgert werden, signalisiert mit dieser Mitteilung sein geringes Interesse, der Angelegenheit weiter nachzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.03.2022, V 360 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 123 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 431 Aktenzeichen: 79-3
Zebrastreifen Hessestraße sichtbarer machen
Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4918 entstanden aus Vorlage: OF 383/8 vom 22.11.2023 Betreff: Zebrastreifen Hessestraße sichtbarer machen Der Magistrat wird aufgefordert, den Zebrastreifen an der Hessestraße (wo der Kupferhammer beginnt) durch blau-weiße Poller besser kenntlich zu machen, sodass zu Fuß gehende Personen besser gesehen werden können. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten zu prüfen , welche weiteren Maßnahmen zur Kenntlichmachung und Sicherheitserhöhung möglich sind. Begründung: Der Zebrastreifen wird von vielen Anwohnenden, insbesondere Eltern von Schulanfängern, als sehr unsicher empfunden. Hier wird regelmäßig zu schnell gefahren und nicht angehalten. Durch die Kurve ist die Querung nicht besonders früh sichtbar und viele Autofahrer bremsen dementsprechend auch nicht ab. Zudem wird die Unsicherheit an diesem Standort erhöht, da sich Kinder an Zebrastreifen oft beim Überqueren nicht umschauen. . Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 872 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen
Antrag vom 22.11.2023, OF 372/8 Betreff: Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Dillenburger Straße wird seit September 2023 zwischen Maybachbrücke und Heddernheimer Landstraße (Höhe Abfallverbrennungsanlage) einspurig geführt. Auch die Nassauer Straße zwischen Brühlstraße und Dillenburger Straße ist seitdem einspurig. Die entfernten Fahrspuren dienen als Radverkehrsanlagen. Auf der Maybachbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils auf der bisher rechten Fahrspur ebenfalls ein abgetrennter Radweg eingerichtet worden, wobei der bisherige Radweg auf der Brücke jetzt zum Fußgängerbereich gehört. Auf den verbliebenen Fahrspuren für den Pkw- und Lkw-Verkehr staut sich zu vielen Tageszeiten der Verkehr oder dieser nimmt eine Umfahrung stadtauswärts über die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Heddernheimer Landstraße und die Hessestraße. Die Fahrbahnen der Dillenburger Straße sind bislang in einem guten Zustand. Die Straße ist viel befahren, auch durch Busse und schwere Lkw, so dass davon auszugehen ist, dass die Asphaltdecke jetzt eine kürzere Lebensdauer haben wird bzw. deutlich schneller mit Spurrillen, Schlaglöchern oder beschädigte Kanten zu rechnen ist. Zudem ist die Statik der Maybachbrücke und ihr Sanierungsbedarf kürzlich in den Frankfurter Tageszeitungen Thema gewesen. In Einmündungsbreichen der Radverkehrsanlagen ist rote Signalfarbe angebracht worden. Unklar ist, ob die hier konkret aufgetragene rote Signalfarbe Mikropartikel freisetzt, die Gewässer und Umwelt belasten. Deshalb fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie verkürzt sich durch die einspurige Verkehrsführung und die zusätzlichen Stehzeiten der Fahrzeuge vor den jeweiligen Lichtsignalanlagen (LSA) die Lebenszeit der Fahrbahndecke auf der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße? 2. Mit welchen Kosten ist für die zusätzliche Abnutzung der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße zu rechnen und sind dafür auskömmliche Mittel im Finanzplanungszeitraum vorgesehen? 3. Welche statischen Auswirkungen haben Stausituationen auf die Maybachbrücke, wenn die Fahrspuren wie jetzt angeordnet nicht gleichmäßig auf das Brückenbauwerk verteilt sind sondern wie wie im konkreten Fall der Pkw- und Lkw-Verkehr mit rechts- und linkslastigem Druck auf das Bauwerk geführt wird? 4. Beschleunigt die neue Spurregelung den kürzlich bekanntgegebenen, ohnehin angeblich akuten Handlungsdruck für eine grundhafte Erneuerung der Maybachbrücke? 5. Welche Auswirkungen auf die Luftqualität haben die Verkehrsverdichtungen auf der Dillenburger Straße jeweils in den Kreuzungsbereichen Nassauer Straße/Dillenburger Straße und Hessestraße/Dillenburger Straße, jeweils bezogen auf Messpunkte vor den dortigen LSA stadtauswärts und stadteinwärts? Welche NOx-Meßwerte liegen für die Zeit vor dem Umbau vor und welche NOx-Meßwerte kann der Magistrat aktuell mitteilen? 6. Mit welchem Verfahren wurden die Radverkehrsflächen auf der Dillenburger und der Nassauer Straße eingefärbt, durch Einbau von Asphaltmischgut, durch farbige Beschichtungen z.B. auf Kunstharzbasis oder mit roter Gesteinskörnung, durch Einfärbung mittels roter Heißplastik bzw. einen einfachen Farbanstrich oder durch sog. "Farbiges Schlämmen"? Besteht die Möglichkeit, dass von den Oberflächen schädliche Mikropartikel freigesetzt werden? 7. Zu welchen Kosten wurden die bisherigen Maßnahmen realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2023, OF 384/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Eine neue Grundschule für den Stadtteil
Antrag vom 20.11.2023, OF 377/8 Betreff: Eine neue Grundschule für den Stadtteil Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Ortsbezirk 8 wird eine weitere Grundschule gebaut. Dazu wird ein Teil des ehemaligen Lurgi-Geländes im Südosten, angrenzend an Lurgiallee und Olof-Palme-Straße von der Planung für eine Wohnbebauung ausgenommen. Begründung: Die Grundschulen im Ortsbezirk mit Einzugsbereich Heddernheim-Riedwiese, Heddernheim Ost und Niederursel Ost klagen über Raummangel bei steigenden Anmeldungen. Für die neuen Aufgaben der Schule ist die Raumausstattung unzureichend. Räume, die eigentlich für eine Bibliothek, für den Förderunterricht, Mittags- und Nachmittagsbetreuung oder Eltern-/Schülergespräche vorgesehen waren, werden längst als Klassenzimmer gebraucht. Mit den neu entstehenden Wohnungen und dem Zuzug junger Familien im Gebiet Sandelmühle und Lurgiallee kommen die räumlichen Kapazitäten der Grundschulen an Grenzen, die keine improvisierte Umnutzung mehr möglich machen. Dies betrifft vor allem die Heinrich-Kromer-Schule und die Robert-Schumann-Schule. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 377/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Linksabbieger in die Dillenburger Straße
Antrag vom 28.10.2023, OF 381/8 Betreff: Linksabbieger in die Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob von der Aßlaer Straße das Linksabbiegen in die Dillenburger Straße erlaubt werden kann. Dazu müsste lediglich die durchgezogene Mittellinie der Dillenburger Straße unterbrochen werden. Begründung: Viele Verkehrsteilnehmer:innen biegen verbotswidrig aus der Aßlaer Straße kommend nach links in die Dillenburger Straße in Richtung Weißer Stein ab. An dieser Stelle können sie die Verkehrssituation sehr gut beobachten und über die Mittellinie fahrend links abbiegen. So ersparen sie sich den Weg durch die verkehrsberuhigte Aßlaer Straße zur Hessestraße, um von dort nach links in die Dillenburger Straße abzubiegen. Durch den neuen Radweg hat sich der Verkehrsfluss verlangsamt und die Verkehrssituation zum Linksabbieger lässt sich noch besser einschätzen. Daher kann das ohnehin stattfindende Linksabbiegen legalisiert werden. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 381/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Gehweg bei Eis und Schnee sicherer machen
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4701 entstanden aus Vorlage: OF 359/8 vom 30.09.2023 Betreff: Gehweg bei Eis und Schnee sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Gehweg am Buber-Neumann-Weg in Richtung Zeilweg bei Eis und Schnee mit Festhaltemöglichkeiten für zu Fuß Gehende zu sichern ist. Begründung: Der Gehweg ist in dem gekennzeichneten Abschnitt bei Eis und Schnee für ältere, gehbehinderte und mobilitätseingeschränkte Menschen sehr gefährlich, da er abschüssig ist und es keine Möglichkeit zum Festhalten gibt. Der Räumdienst ist in der Regel nicht in der Lage, zeitnah zu streuen. Ein entsprechend hoher Zaun schützt den Grünstreifen und gibt Halt bei Glatteis. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 80 Aktenzeichen: 66-2
Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme
Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Ideen
U2 abwechselnd über Riedberg und Riedwiese/Mertonviertel
Um endlich der stark gestiegenen Einwohnerzahl am Riedberg gerecht zu werden, sollte die U2 abwechselnd über Riedberg und Riedwiese/Mertonviertel geführt werden. Somit könnte der Riedberg im 7-8 Minutentakt bedient werden, statt wie bisher nur alle 15 Minuten. Die Stationen Sandelmühle und Riedwiese/Mertonviertel würden dadurch zwar nur noch alle 15 Minuten durch die U2 bedient, aber dafür stehen den noch die Haltestellen Zeilweg und Wiesenau zur Verfügung.
Durchfahrt für Kraftfahrzeuge vollständig sperren: An den Mühlwegen 22 bis An den Mühlwegen 79
An den KiTas Hundertwasser und Kaleidoskop ist zu den Bring- u. Abholzeiten erhöhter Kfz-Verkehr. Die FahrerInnen verhalten sich oft auch sehr rücksichtlos gegenüber den (kleinsten) Fußgängern. Daneben parken die Fahrzeuge oft auch gegen jegliche Regeln. So können die kleinen Fußgänger auf ihrem Weg in die Kita beim Überqueren den Fahrbereich gar nicht einsehen, was die Gefahr eines dramatischen Verkehrsunfalls nochmals erhöht. Deshalb meine Forderung: Für An den Mühlwegen 22 bis An den Mühlwegen 79 die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge vollständig sperren; stattdessen einen reinen Fußgängerbereich einrichten. Bis zur Umsetzung: Intensive Kontrollen von Geschwindigkeit und Parkverhalten durch das Ordnungsamt.