Meine Nachbarschaft: Korffstraße
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2025, OF 398/15 Betreff: Die Freiflächen westlich von Nieder-Eschbach endlich dem GrünGürtel-Park zuordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Die Freiflächen westlich der Bebauung von Nieder-Eschbach begrenzt durch die Homburger Landstraße (ohne den bebauten Bereich), der Züricher Straße und der Anna Lindt-Allee werden wie schon lange gefordert und geplant zeitnah dem GrünGürtelPark Nieder-Eschbach zugeordnet. Begründung: Seit Beginn der 1990er Jahre wird der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Für den bisher geforderten südlichen Teil (Homburger Landstraße bis Harheimer Weg) ist dies bereits erfolgt. Nun ist auch der Erhalt der Flächen westlich von Nieder-Eschbach gegenüber weiterer Bebauung aller Art erforderlich. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Gebiet der Kaltluftentstehung und als Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung, die so auch Einfluss in den Klimaplanatlas fand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15
Partei: GRÜNE
Weiter lesenErweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7702 entstanden aus Vorlage: OF 255/14 vom 12.10.2025 Betreff: Erweiterung des Spielplatzes Hermannspforte endlich vorantreiben Vorgang: OM 4017/23 OBR 14; ST 441/24 In der Stellungnahme ST 441 wurde berichtet, dass die Planung der Erweiterung des Spielplatzes in der Hermannspforte "wegen fehlender personeller und finanzieller Kapazitäten leider noch nicht vorangetrieben werden konnte". Da dies nun wieder bereits über eineinhalb Jahre zurückliegt, wird der Magistrat erneut um Auskunft gebeten, wann mit der seit 2019 geplanten Erweiterung zu rechnen ist. Begründung: Die Kinder im Stadtteil warten nun seit Jahren auf die Erweiterung des Spielplatzes. Weitere Begründungen sind nach all den Anträgen der letzten Jahre zu diesem Thema kaum mehr notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4017 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 441
Bushaltestelle „Rathaus Harheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7701 entstanden aus Vorlage: OF 252/14 vom 11.10.2025 Betreff: Bushaltestelle "Rathaus Harheim" Der Magistrat wird gebeten, die Erhöhung der Fahrgastwartefläche an der Bushaltestelle "Rathaus Harheim" auf Höhe Alt-Harheim 1 zu beauftragen, um den barrierefreien Ein- und Ausstieg zu gewährleisten. Begründung: Die Bushaltestelle "Rathaus Harheim" in Richtung Maßbornstraße befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Apotheke und wird von den Buslinien 28 und 29 angefahren. Trotz der Absenkungsmöglichkeit der Busse ist der barrierefreie Ein- und Ausstieg an dieser Stelle nicht problemlos möglich und führt regelmäßig zu längeren Haltezeiten oder vereinzelt auch zu Stürzen. Aus diesem Grund bemängeln zahlreiche Fahrgäste und Busfahrer den viel zu niedrigen Bordstein an der Bushaltestelle. Vor allem für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Rollatoren oder Kinderwagen könnte die Erhöhung der Fahrgastwartefläche zu einer deutlich verbesserten Ein- und sichereren Ausstiegsmöglichkeit führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2025, OM 7700 entstanden aus Vorlage: OF 250/14 vom 25.08.2025 Betreff: Fußgängerüberweg auf dem Schulweg vor der Kindertagesstätte in Harheim Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit von Schulkindern in Harheim zu erhöhen und in der Haintalstraße auf Höhe der Hausnummer 1 in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte einen Fußgängerüberweg aufzubringen, um die Querung der Straße für Schul- und Hortkinder sicherer zu gestalten. Begründung: Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) spielen eine wichtige Rolle für sichere Schulwege, da sie insbesondere Kindern eine klare Orientierungshilfe beim Überqueren einer Straße bieten und Autofahrern signalisieren, dass Fußgänger Vorrang haben. Gespräche mit Harheimer Bürgern, der Kita-Leitung und Erziehern haben ergeben, dass die Verkehrssicherheit in unmittelbarer Nähe der Kindertagesstätte in der Haintalstraße dringend erhöht werden muss. Hier werden etwa 60 Kinder betreut, die zum überwiegenden Teil selbstständig und ohne Aufsicht auf dem Weg zur nachschulischen Betreuung die Straße überqueren müssen. Aus diesem Grund sollte an dieser Stelle ein Fußgängerüberweg aufgebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2025, OM 7449 entstanden aus Vorlage: OF 249/14 vom 25.08.2025 Betreff: Piktogramme im Umkreis der Kindertagesstätte Vielfalter Harheim Der Magistrat wird gebeten, in unmittelbarem Umkreis zur DRK-Kindertagesstätte Vielfalter Harheim in der Haintalstraße Piktogramme "Achtung Kinder" anzubringen. Begründung: Mittlerweile besuchen 60 Kinder die oben erwähnte Kindertagesstätte. Mehr als die Hälfte erreichen die Einrichtung zur nachschulischen Betreuung ohne Begleitung der Eltern. Darüber hinaus gehen und fahren die Hortkinder auch nachmittags selbstständig ohne Beaufsichtigung nach Hause. Vor diesem Hintergrund ist das Anbringen von Piktogrammen "Achtung Kinder", z. B. in der Haintalstraße auf Höhe der Hausnummern 1 und 5, unbedingt geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein
E-Ladestationen in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.06.2025, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 239/14 vom 05.06.2025 Betreff: E-Ladestationen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der ABG Frankfurt Holding und/oder der Mainova AG auf den Parkplätzen des Bürgerhauses Harheim (Zur Untermühle) drei öffentliche Ladepunkte einzurichten. Begründung: Obwohl der nach dem Elektromobilitätskonzept 2019 (Elektromobilitätskonzept und Umsetzungsstrategie für die Stadt Frankfurt am Main/Elektromobilität 2030 in Frankfurt am Main) im Szenario 3 für 2030 prognostizierte Bedarf von 866 Ladestationen für ganz Frankfurt bereits deutlich übertroffen ist, gibt es in Harheim von den 17 prognostizierten Ladestationen bis jetzt noch keine einzige. Die von der Stadt Frankfurt beauftragte EcoLibro Prognosestudie (Februar 2024) weist ausdrücklich darauf hin, dass der öffentlichen Hand in der aktuellen Phase eine besondere Bedeutung zukommt, und zwar insbesondere dort "... wo private Lösungen nicht in der notwendigen Geschwindigkeit und in ausreichendem Maße entstehen. .... Solange keine privatwirtschaftlich tragbaren Ladeangebote entstehen, muss zur Sicherstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für alle Bürger*innen eine Grundversorgung mit öffentlicher Ladeinfrastruktur geschaffen werden..." (EcoLibro, Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur in Frankfurt am Main, Februar 2024, S. 6) Da es der Stadt Frankfurt in Zusammenarbeit mit Mainova und ABG gelungen ist, über 300 öffentliche Ladepunkte in den Parkhäusern der Innenstadt zu errichten, ist es nun wichtig, mit dieser funktionierenden Kooperation Ladeinfrastruktur auch am Stadtrand zu schaffen, um den stark steigenden Markthochlauf beim Umstieg auf E-Fahrzeuge am Stadtrand nicht zu bremsen. Bei vielen privaten Stellplätzen kann nicht vorausgesetzt werden, dass diese technisch oder wirtschaftlich mit einer Ladestation ausgerüstet werden können. Somit werden etliche Besitzer von E-Fahrzeugen abhängig von öffentlichen Lademöglichkeiten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1817 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 14 am 27.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Philipp-Schnell-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6890 entstanden aus Vorlage: OF 234/14 vom 09.04.2025 Betreff: Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ausweisung der Philipp-Schnell- Straße zwischen Hermannspforte und Spitzenstraße als Einbahnstraße in nördlicher Fahrtrichtung aus verkehrstechnischer Sicht sinnvoll erscheint. Begründung: Die Straße ist in dem genannten Bereich eng; Begegnungsverkehr ist oft schwierig. Daher ist es in der Vergangenheit häufig zu Schäden an parkenden Fahrzeugen gekommen. Eine Einbahnstraßenregelung im vorgeschlagenen Bereich könnte zu einer entspannteren Verkehrssituation führen. Der Magistrat wird daher um eine fachliche Beurteilung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1556 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Einladung von Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu dem Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal -
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 357/15 Betreff: Einladung von Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu dem Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, einzuladen, um über das Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" und des Bebauungsplans Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten. Begründung: Der Verkehr in Nieder-Eschbach ist ohnehin schon an der Belastungsgrenze. Die neuen Baugebiete werden das Problem noch verschärfen. Insofern ist es im großen Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger, mehr über die Planungen zum Verkehr hinsichtlich der Bebauungspläne zu erfahren. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 357/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
Weiter lesenRückschnitt des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg (K812)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6719 entstanden aus Vorlage: OF 228/14 vom 10.03.2025 Betreff: Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns am Erlenbacher Stadtweg (K812) Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass Büsche und Sträucher im Bereich zwischen Maßbornstraße und Korffstraße so weit zurückgeschnitten werden, dass sie nicht mehr in die Fahrbahn ragen. Begründung: Die angesprochene Maßnahme ist aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend zu erledigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1301
Einladung von Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu den Themen Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 355/15 Betreff: Einladung von Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu den Themen Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, einzuladen, um über die Themen Bebauungsplan Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" und Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten Begründung: Es ist im Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger mehr über diese Themen zu erfahren. Die Einträge auf der Seite des Stadtplanungsamtes sind nicht aktuell, weshalb darum gebeten wird, über den aktuellen Stand zu berichten. Auf der Seite des Stadtplanungsamtes ist bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" als letzter Eintrag zum Planungsverlauf, nächste Planungsschritte 21.02. - 21.03.2024: Trägerbeteiligung und Veröffentlichung zu finden. Bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ist als letzter Eintrag der 13. Dezember 2018 mit der Aufteilung des Bebauungsplans in Nr. 516 und Nr.923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - und der Weiterführung des Bebauungsplan Nr. 516 mit verkleinertem Geltungsbereich zu finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 355/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGrünGürtelPark Nieder-Eschbach umbenennen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6513 entstanden aus Vorlage: OF 221/14 vom 03.01.2025 Betreff: GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach umbenennen Vorgang: M 154/20 Der Magistrat wird gebeten, den "GrünGürtel-Park Nieder-Eschbach" in "Grüngürtelpark Eschbachtal" umzubenennen. Begründung: Seit der Erweiterung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach (vgl. M 154) liegt dieser zu einem großen Teil auf Harheimer Gemarkung. Dies betrifft das Gebiet zwischen dem Harheimer Weg bzw. Erlenbacher Stadtweg und dem im Rahmenplan zur Vorlage M 154 als "Römische Straße" bezeichneten Weg, unten rot eingerahmt. Den GrünGürtel-Park namentlich allein einem Stadtteil zuzuschlagen, ist daher nicht mehr gerechtfertigt. Quelle: M 154/20 Parlis Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 689 Aktenzeichen: 79-0
Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812)
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2025, OF 223/14 Betreff: Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812) Der Ortsbeirat bittet den Magistrat festzustellen, wie viele Wildunfälle sich in den vergangenen Jahren auf dem Erlenbacher Stadtweg zwischen Korff- und Maßbornstraße ereignet haben und zu klären, ob Sicherungsmaßnahmen, z.B. Warnschilder oder Zäune, als sinnvoll erachtet werden. Begründung: Berichten zu Folge gab es in der Vergangenheit regelmäßig Unfälle mit kreuzendem Rehwild im Bereich der Kurve auf dem beschriebenen Streckenabschnitt. Der Ortsbeirat möchte daher das Gefährdungspotential feststellen und klären, ob sich die Situation ggf. durch die angesprochenen Maßnahmen verbessern lässt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1126 2025 Die Vorlage OF 223/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRadweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller Lückenschluss
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6326 entstanden aus Vorlage: OF 217/14 vom 06.01.2025 Betreff: Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller Lückenschluss Vorgang: OM 536/16 OBR 13; ST 1557/16 Der Magistrat wird gebeten, die Weiterführung des Radweges von Nieder-Erlenbach nach Harheim, welcher derzeit an der Einmündung Maßbornstraße endet, entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zur Brücke über den Eschbach zu prüfen und zu berichten. Die Forderung des Ortsbeirats nach einem kompletten Lückenschluss bleibt davon unberührt. Begründung: Mit der Stellungnahme vom 21.11.2016, ST 1557, teilte der Magistrat mit, die Einrichtung eines Radwegs sei wegen der zu geringen Breite der Brücke über den Eschbach "kurzfristig (...) nicht möglich." Die Route wird von Radfahrern rege frequentiert. Das kurze, bisher nicht realisierte Stück stellt wegen der unübersichtlichen Kurve einen Gefahrenherd dar. Ein Ausbau zwischen Maßbornstraße und Eschbachbrücke würde bis zum kompletten Lückenschluss einen Teil der Strecke sicherer machen. Der Vorschlag sollte demnach eine kurzfristige Realisierung möglich machen und die Situation zumindest teilweise verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2016, OM 536 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1557 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 762 Beratung im Ortsbeirat: 14
Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg NiederErlenbach - Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6325 entstanden aus Vorlage: OF 216/14 vom 06.01.2025 Betreff: Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg Nieder-Erlenbach - Bonames Der Ortsbeirat erinnert an den Lückenschluss des bestehenden Radwegs zwischen Nieder-Erlenbach und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Maßbornstraße und Korffstraße. Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Lückenschluss den im Radverkehrskonzept als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen - dann neu zu bauenden - Radweg über den Pfingstberg ersetzen kann. Begründung: Die Lücke in der Radwegeverbindung birgt auf der von Radfahrern stark frequentierten Strecke ein hohes Gefährdungspotenzial. Der Ortsbeirat hat wiederholt erfolglos auf den notwendigen Lückenschluss hingewiesen. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des "Radverkehrskonzepts Nord" könnte der bestehende Radweg im Falle des Schließens der Lücke eine Alternative zu dem im vorläufigen Netzwerkplan als "Radhauptnetz perspektivisch" vorgesehenen Radweg über den Pfingstberg sein, denn er verläuft nur wenige Hundert Meter südlich parallel zu der vorgesehenen neuen Route. Er wäre z. B. aus Richtung Nieder-Erlenbach mindestens genauso attraktiv zum Erreichen der Schulstandorte mit dem Rad, zumal die Topografie (weniger Steigung) auch vorteilhaft wäre. Möglicherweise ist die vorgeschlagene Alternative, weil es sich nur um wenige Hundert Meter zusätzlichen Radweg handelt, günstiger zu realisieren. Naturschonender wäre die an der Landesstraße entlanggeführte Variante allemal, da keine neue Strecke über den Pfingstberg nötig wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 763 Beratung im Ortsbeirat: 14
Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6310 entstanden aus Vorlage: OF 951/10 vom 16.12.2024 Betreff: Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die aus Richtung Galgenstraße kommenden Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 besser vor Fehlverhalten der Fahrzeugführenden geschützt werden können. Verweise auf § 26 StVO reichen nicht aus, weitergehende Maßnahmen sind dringend geboten. Begründung: Dem Ortsbeirat wurde berichtet, dass es seit einer gefühlten Ewigkeit immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgängerüberwegnutzenden und sich in Richtung Am Wendelsgarten bewegenden Fahrzeugen kommt. Das ist hauptsächlich darin begründet, dass Passanten aufgrund örtlicher Gegebenheiten erst sehr spät erkennbar sind, aber zügig den Fußgängerüberweg betreten können. Viel zu oft halten sich Fahrzeugführende nicht an § 26 StVO bzw. konzentrieren sich mehr auf den vor dem Einbiegen bevorrechtigten Fahrzeugverkehr. Fußgängerüberwegnutzer werden sogar häufig beschimpft. Mutmaßlich gab es bislang wohl noch keine gravierenderen bzw. gemeldeten Unfälle, das ist aber pure Glückssache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 754 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6156 entstanden aus Vorlage: OF 210/14 vom 11.11.2024 Betreff: Mehr Aufmerksamkeit für Kinder in der Hermannspforte Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrszeichen 136 "Achtung, Kinder!" in Form eines Piktogramms auf dem Straßenbelag an beiden Zufahrten der Hermannspforte, im Bereich der Hausnummern 1 und 4, anzubringen. Begründung: Die Hermannspforte ist in diesem Bereich zwar als Spielstraße ausgewiesen, worauf nicht nur die Schilder (VZ 325) an beiden Zufahrten, sondern auch die Beschaffenheit des Bodenbelags in Form von Pflastersteinen eindeutig hinweist. Dennoch wird in diesem Bereich viel zu schnell gefahren, was insbesondere für die Schulkinder und die Kinder der Tagesmutter, die diesen ausgewiesenen Schulweg nutzen, eine erhebliche Gefahr darstellt. Es gilt zu beachten, dass es in diesem Bereich keine Möglichkeit gibt, den Gehweg von der Straße technisch abzugrenzen. Sollte dieser konkrete Vorschlag abgelehnt werden, bittet der Ortsbeirat darum, die Situation durch andere geeignete Maßnahmen zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 508 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 14 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kennzeichnung des Radweges nach Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6037 entstanden aus Vorlage: OF 180/13 vom 22.10.2024 Betreff: Kennzeichnung des Radweges nach Harheim Der Magistrat wird aufgefordert, den Beginn des Radweges nach Harheim an der Kreuzung Erlenbacher Stadtweg/Am Ohlenstück deutlich sichtbar zu kennzeichnen und dies im Rahmen eines Ortstermins mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Die Einfahrt des verkehrsberuhigten Bereichs Am Ohlenstück ist gleichzeitig der Beginn und das Ende des Radwegs nach Harheim und es ist unklar, wie Auto- und Radfahrer sich an dieser Stelle verhalten sollen. Begründung: Überall im Stadtgebiet werden neue Radwege auf existierende Straßen eingerichtet. An Ein- und Ausfahrten, Bushaltestellen und an Einmündungen wird genau farblich markiert, wo Radfahrer zu erwarten sind, damit Autofahrer Radfahrer auf dem Radweg nicht versehentlich in Gefahr bringen. Nicht so in Nieder-Erlenbach: Hier beginnt und endet der Radweg am Erlenbacher Stadtweg nach Harheim, ohne dass es irgendeine Markierung gibt. Autofahrer, die aus dem Ohlenstück kommen, wissen hoffentlich, dass Radfahrer von beiden Seiten auf dem Gehweg kommen können. Radfahrer wissen hoffentlich, wo sie auf den Radweg einfädeln sollen. Es ist ein Wunder, dass es dort noch zu keinem Unfall gekommen ist. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat dringend, diesen Missstand durch eine klare Markierung zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 418 Beratung im Ortsbeirat: 13
Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2024, OM 5967 entstanden aus Vorlage: OF 202/14 vom 12.08.2024 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, eine Lösung zu finden, um den Einmündungsbereich Im Niederfeld/Am Auweg und Im Niederfeld/Haintalstraße für Fußgänger sicherer zu gestalten und die Verkehrssituation am Ende der Straße Am Auweg sowie in der Haintalstraße zu entschärfen. Begründung: Erwachsene Fußgänger und Kinder auf Fahrrädern, die auf dem Gehweg von der Straße Im Niederfeld auf die Straße Am Auweg einbiegen, werden leider häufig mit motorisierten Straßenverkehrsteilnehmern konfrontiert, die beim Rechtsabbiegen von der Straße Am Auweg in die Straße Im Niederfeld den Gehweg schneiden. Reifenspuren auf dem Gehweg des Einmündungsbereichs zeigen sehr deutlich, dass dies keine Seltenheit ist, sondern der Gehweg beim Abbiegeverhalten regelmäßig befahren wird. Dies gilt ebenso an der Kreuzung Im Niederfeld/Haintalstraße. Da der Ortsbeirat in diesem Zusammenhang bereits Kenntnis von mehreren Gefahrensituationen hat, plädiert er an diesen Stellen für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit für die Betroffenen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 14 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5481 entstanden aus Vorlage: OF 196/14 vom 13.05.2024 Betreff: Regelmäßige Maßnahmen zum Hochwasserschutz am Eschbach Der Magistrat wird im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis am 2. Mai 2024 gebeten, 1. ein besonderes Augenmerk auf die regelmäßige Säuberung des Bachlaufs von umgestürzten Bäumen und heruntergebrochenen Ästen zu legen und 2. die Frequenz der Leerung der Sinkkasten-Körbe im betroffenen Gebiet (Zur Untermühle, Grundweg, Winkelgasse, Korffstraße, Am Entenpfad) zu erhöhen. Begründung: Beide vorgeschlagenen Maßnahmen können in kritischen Situationen helfen, den Abfluss des Wassers zu verbessern und Schäden zu vermeiden. Bei der angesprochenen Überflutung kam es bzgl. der Sinkkästen verschiedentlich zur Beobachtung, dass verstopfte Gullys einen Abfluss verhinderten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2028 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-2
Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2024, OF 192/14 Betreff: Schulwegsicherung Hermannspforte/Ecke Haintalstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen getroffen werden können, um für die Grundschulkinder die Überquerung der Haintalstraße sicherer zu machen. Begründung: Kinder müssen sich auf ihrem Weg zur Schule sicher fühlen und diese Wege alleine bewältigen können. Vor allem im Niederfeld wohnen viele Familien mit Kindern, die die Grundschule besuchen. Der Weg an der Straße Hermannspforte ist als offizieller Schulweg ausgewiesen. Beschwerden von Bürgern weisen darauf hin, dass Nahe der Ecke Haintalstraße/Hermannspforte parkende Autos den Schulweg risikoreich machen. Kinder, die auf die andere Fußwegseite laufen müssen, können die Haintalstraße schlecht einsehen und von Verkehrsteilnehmern leicht übersehen werden. Notwendig ist eine Maßnahme, die sicherstellt, dass die Kinder die Straße gefahrlos überqueren können. Quelle: Schulwegpläne Stadt Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 14 am 27.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 14 am 24.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 14 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 192/14 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenOptimierung Radverkehrskonzept Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5374 entstanden aus Vorlage: OF 183/14 vom 04.04.2024 Betreff: Optimierung Radverkehrskonzept Nord Der Magistrat wird gebeten, den vorläufigen Netzplan im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord zu überarbeiten und dabei insbesondere die für den Stadtteil Harheim wichtigen Routen zu optimieren. Dabei sollten vor allem die folgenden Überlegungen berücksichtigt werden: 1. Hochstufung der Straße Hermannspforte mit Verlängerung in Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark zu einer Radhauptnetzroute; 2. schnellstmögliche Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung Richtung Nordwesten über die Nidda bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" inklusive perspektivischer Hochstufung dieser geplanten Route zur Radhauptnetzroute; 3. Streichung des letzten Teilstücks der Radnebennetzroute beginnend von der Straße Harheimer Weg Richtung Nordwesten bis zur Abzweigung Richtung Nordpark . Begründung: zu 1.: Schon heute ist die befahrbare Radroute aus der Verlängerung der Straße Hermannspforte (dicke schwarze Linie im beiliegenden Plan) für Fahrradfahrer aus Harheim, Nieder-Erlenbach und der Wetterau die bevorzugte Hauptroute in Richtung des Frankfurter Westens und Nordwestens. zu 2.: Eine absehbare Umsetzung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda (inklusive Brückenbau) bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" (schwarz gestrichelte Doppellinie im beiliegenden Plan) wäre für alle Radfahrer sinnvoll und wünschenswert. Darüber hinaus könnte mit dieser Maßnahme das Teilstück über den Nordpark Richtung Grillplatz Nordpark deutlich entlastet werden und aus Naturschutzgründen eventuell sogar ganz entfallen. zu 3.: Unabhängig von der Realisierung der perspektivischen Routenverlängerung über die Nidda sollte dieses Teilstück der Radnebennetzroute (im beiliegenden Plan mit mehreren X markiert) gestrichen werden, da es aufgrund eines sehr steilen Abschnitts als Radweg eher ungeeignet ist. Auch aus Sicht des Naturschutzes sollte diese Strecke unbearbeitet bleiben. Sofern die perspektivische Routenverlängerung über die Nidda umgesetzt wird, würde das angesprochene Teilstück über den Nordpark unattraktiv werden, da die bereits vorgesehene Hauptnetzroute entlang der Nidda ohnehin zum Grillplatz Nordpark führt. Karte: Überarbeitetes Radverkehrskonzept Nord (eigene Darstellung) (Quelle: Radverkehrskonzept Nord, Radwege_Nord_Ost_vorläufiger Netzplatz, Stadt Frankfurt am Main) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1561 Beratung im Ortsbeirat: 14
Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5373 entstanden aus Vorlage: OF 182/14 vom 04.04.2024 Betreff: Gehwege in Alt-Harheim sicherer und attraktiver gestalten Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept für die in seiner Stellungnahme vom 05.02.2024, ST 283, angekündigte nachhaltige Lösung für eine Sanierung der Fahrbahn im etwa 200 Meter langen Abschnitt der Straße Alt-Harheim in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Begründung: Insbesondere für Kinder auf ihrem Schulweg, aber auch für Personen mit Mobilitätseinschränkungen auf dem Weg zum Rathaus und zur Apotheke, gestaltet sich der Gang durch Alt-Harheim als gefährliches Spießrutenlaufen. Dies liegt hauptsächlich am sehr engen - aber zugelassenen - Zweirichtungsverkehr, der jeweils vor allem dann gefährlich wird, wenn sich in diesem Bereich zwei Omnibusse begegnen, die Mülltonnen der Liegenschaften zum Entleeren auf den Gehwegen stehen, Pkws zum Teil auf der befahrenen Straße in Höhe Café/Postfiliale abgestellt werden oder motorisierte Fahrzeuge auf die jeweiligen Gehwege ausweichen müssen. Durch eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit und die Einführung einer Tempo-20-Zone könnte sowohl die Sicherheit als auch die Attraktivität dieses Bereichs für Fußgänger erheblich erhöht werden. Dies würde den Schulweg-Charakter, welcher auch die Überquerung der Straße vorsieht, sichtlich unterstreichen. Schließlich ist das Café Comet für Schulkinder ein beliebter Aufenthaltsort und durch seine zusätzliche Funktion als Postfiliale ein stark frequentierter Geschäftsbereich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1560 Beratung im Ortsbeirat: 14
Radverkehrskonzept Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2024, OM 5370 entstanden aus Vorlage: OF 174/14 vom 26.02.2024 Betreff: Radverkehrskonzept Nord Der Ortsbeirat regt eine Änderung des vorläufigen Netzplans im Rahmen des zu erarbeitenden Radverkehrskonzepts Nord an. Die Verlängerung der Straße Hermannspforte bis zum Abknicken nach Westen in Richtung Nordpark ist als "Radnebennetz" gekennzeichnet. Die bisher nicht existente direkte Verlängerung dieses bestehenden Weges über die Nidda zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" ist als "Radnebennetz perspektivisch" im Plan enthalten. Der Magistrat wird gebeten, die gesamte Strecke "Hermannspforte - Frankfurter Berg" zu "Radhauptnetz perspektivisch" hochzustufen. Begründung: Aus der Schaffung der vorgeschlagenen Route ergeben sich Vorteile: 1. Es entsteht eine schnelle Fahrradverbindung zur künftigen Stadtbahnstation "Frankfurter Berg" nach der geplanten Verlängerung der U 5. 2. Für den Radverkehr Richtung Innenstadt ergibt sich eine attraktive Alternative zur topographisch ungünstigen, als "Radhauptnetz" ausgewiesenen Verbindung über die Berkersheimer Bahnstraße/Berkersheimer Obergasse, welche dann im Gegenzug heruntergestuft werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1558 Beratung im Ortsbeirat: 14
Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von NiederErlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2024, OF 187/14 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einstellung von Planungsmitteln zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie: Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach nach Bonames/Baugebiet am Eschbachtal Der Ortsbeirat 14 bittet den Magistrat Planungsmittel in Höhe von 100.000 Euro einzustellen zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Verlängerung des Radwegs von Nieder-Erlenbach über die Kreuzung Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg hinaus entlang des Erlenbacher Stadtwegs bis zum Baugebiet "Am Eschbachtal" und "An der Steinernen Straße". Im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie sind zwei Varianten zu prüfen: a) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße unter Einbezug des Brückenbauwerks b) Verlängerung des Radwegs von der Ecke Maßbornstraße / Erlenbacher Stadtweg entlang der Umgehungsstraße ohne Einbezug des Brückenbauwerks Des weiteren sollen im Rahmen der Erstellung der Machbarkeitsstudie gleichzeitig Fördermittel vom Bund/Land akquiriert werden. Begründung: So langsam nehmen die Planungen für das Gymnasium Nord im Baugebiet "An der Steinernen Straße" Fahrt auf. Neben der Erschließung durch eine U-Bahn-Station muss im Sinne der Nahmobilität gewährleistet sein, dass Kinder und Jugendliche gefahrenfrei mit dem Fahrrad zur Schule gelangen können. Dies verhindert wiederum, dass Elterntaxis den sowieso bereits verkehrlich überlasteten Bereich zusätzlich verstopfen. Bisher ist die Umgehungsstraße aufgrund ihrer Einstufung als Landesstraße mit der entsprechenden möglichen Fahrgeschwindigkeit keine Alternative, um mit dem Fahrrad gefahrenfrei von Stadtteil zu Stadtteil zu gelangen. Außerdem hofft der Ortsbeirat, dass der Radweg wie unlängst bei der Verbindung von Nieder-Erlenbach nach Nieder-Eschbach nicht 50 Jahre auf sich warten lässt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 14 am 22.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 76 2024 Die Vorlage OF 187/14 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStationsbasiertes Carsharing in Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5251 entstanden aus Vorlage: OF 173/14 vom 26.02.2024 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing in Harheim Vorgang: OM 2026/13 OBR 14; ST 869/13; OM 2584/22 OBR 6; ST 2766/22; V 745/23 OBR 6; ST 81/24 Der Magistrat wird gebeten, im Zuge des geplanten Zuteilungsverfahrens von Carsharing-Stationen (Zuteilungsbündel 3) den Ortsbezirk 14 in die aktuelle Ausschreibung mit aufzunehmen und dort von dem entsprechenden Anbieter mindestens zwei Standorte einrichten zu lassen. In diesem Zuge wird um die Einrichtung fester Carsharing-Stationen an den folgenden Standorten (nach Priorität) gebeten: 1. Parkplatz "Zur Untermühle" (bereits genehmigt mit ST 869 ); 2. Maßbornstraße auf Höhe des Netto-Marktes; 3. Parkplatz Friedhof Harheim. Begründung: Der Magistrat hat in diversen Stellungnahmen anderer Ortsbeiräte (bspw. ST 2766, ST 81) angekündigt, im gesamten Stadtgebiet interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Es ist vorgesehen, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamtzahl der Einwohnenden umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Ortsbezirk 14 (Harheim) ist dabei aktuell in Zuteilungsbündel 3, gemeinsam mit den Bezirken 3, 8, 9, 10, 12, 13 und 15. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.03.2013, OM 2026 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 869 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2584 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2766 Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 745 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 81 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1279 Aktenzeichen: 61-1
Parken Korffstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.03.2024, OM 5253 entstanden aus Vorlage: OF 176/14 vom 26.02.2024 Betreff: Parken Korffstraße Der Magistrat wird gebeten, das bestehende Halteverbot im Straßenbereich Korffstraße 19 bis 23 in eine begrenzte Parkdauer von maximal 30 Minuten mit dem Zusatz "Donnerstag - Samstag von 0 8.00 bis 18.00 Uhr" umzuwandeln. Begründung: Im o. g. Bereich der Straße befindet sich die einzige aktive Metzgerei im Stadtteil. Um den Kunden das Einkaufen und der Metzgerei das Geschäft zu erleichtern, erscheint dem Ortsbeirat die vorgeschlagene Regelung sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1278 Aktenzeichen: 32-1
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Ampel gegenüber der Steffi-Jones-Schule
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2024, OF 786/10 Betreff: Geschwindigkeitsüberwachungsanlage an der Ampel gegenüber der Steffi-Jones-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssituation in der Straße Harheimer Weg, Ecke im Storchenhain verbessert werden kann. Dabei sind folgende Vorschläge des Ortsbeirates zu prüfen: a) Anbringen eines Überwachungsgerätes an der Ampel am Überweg zur Steffi-Jones-Schule und b) Anbringen eines oder mehrerer Banner mit Aufschrift "Achtung Schulweg" oder ähnlichem. Begründung: Trotz vorhandener Ampel und Tempo-30-Zone wird im Harheimer Weg effektiv zu schnell gefahren und teilweise die Ampelschaltung missachtet. Auch auf Gruppen mit Kindern wird keine Rücksicht genommen trotz grünem Signal für Fußgänger. Dies stellt eine konkrete Gefahrenstelle dar die kurzfristig beseitigt werden muss. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 786/10 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenLückenschluss im Radweg zwischen Harheim und Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 161/13 Betreff: Lückenschluss im Radweg zwischen Harheim und Bonames Wir bitten den OBR 14 (Harheim) über den Magistrat auf einen zeitnahen Lückenschluss im Radwegenetz zwischen Harheim und Bonames entlang des Erlenbacher Stadtweges zwischen der Einmündung Maßbornstraße und dem Nieder Eschbacher Stadtweg hinzuwirken. Im Zuge der Errichtung des neuen Gymnasiums Nord im Baugebiet Bonames Ost wird diese Verbindung für die Schülerinnen und Schüler aus Nieder Erlenbach von großer Bedeutung sein. Begründung: Die Planungen für die Umsetzung des Gymnasiums Nord sind im vollen Gange und die fehlende Radwegeverbindung zwischen Nieder Erlenbach und Bonames sollte hierbei unbedingt geschlossen werden. Da die Planung und Umsetzung von Radwegen in den Außenbezirken der Stadt Frankfurt sehr lange dauert, sollte schon jetzt die Notwendigkeit dieser Maßnahme deutlich gemacht werden, damit bei der Eröffnung der Schule auch ein sicherer Radweg für die Schüler aus unserem Stadtteil vorhanden sein wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 13 am 12.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird bis zur Sitzung am 02.07.2024 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 161/13 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSpielplatz- und Parkplatzkonzept Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4873 entstanden aus Vorlage: OF 722/10 vom 20.11.2023 Betreff: Spielplatz- und Parkplatzkonzept Bonames Vorgang: OM 3966/22 OBR 10; ST 1961/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Vorplanungen zur Spielplatzumgestaltung Im Storchenhain dem Ortsbeirat 10 zukommen zu lassen, damit dieser sodann final befinden kann; 2. zu 1. Parkplätze im Bereich des Harheimer Weges, ggf. als Kurzzeitparkplätze, zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel zwischen der Straße und dem Spielplatz. Der Bürgersteig kann so gut gesichert werden, da er sodann etwas abseits der Straße direkt am Zaun des Spielplatzes entlanggeführt wird; 3. auskömmliche Parkplätze auch im Bereich des Fußballplatzes des SV Bonames vorzusehen. Begründung: Bonames, ein schöner Stadtteil nördlich der Nidda gelegen, darf insgesamt nicht abgehängt werden. In Bonames werden mehr Spielplatzflächen benötigt. Aber auch Parkplätze sind unverändert erforderlich, so auch für den Bereich um den Saalbau Nidda nebst Sporthalle, die Kirche und den Friedhof sowie die Steffi-Jones-Schule, aber auch am Fußballplatz des SV 1920 Bonames e. V. Eine Vielzahl von Parkplätzen sind bereits vor Jahren Am Wendelsgarten entfallen, sodass vor Ort auch Parkplätze sehr gesucht sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3066 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1961 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 489 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1774 Antrag vom 18.11.2024, OF 926/10 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6211 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 563
Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4826 entstanden aus Vorlage: OF 143/13 vom 13.11.2023 Betreff: Querungshilfe Erlenbacher Stadtweg Der Magistrat wird gebeten, die Einrichtung einer Querungshilfe für Fußgänger am Erlenbacher Stadtweg auf Höhe der Bushaltestelle "Hohe Brück" vorzunehmen. Diese Maßnahme ist für die Sicherheit der Erlenbacher Schulkinder dringend notwendig. Begründung: Obwohl im gesamten Stadtbezirk Nieder-Erlenbach Tempo 30 gilt, scheinen einige Verkehrsteilnehmer bei der Ankunft im Erlenbacher Stadtweg dies gern zu übersehen. Aus Richtung L 3008 kommend wird gern zügig in den Ort eingebogen und rasch beschleunigt, was zu gefährlichen Situationen an der Einmündung zur Straße Hohe Brück führt. Insbesondere für Schulkinder kann die Überquerung des Erlenbacher Stadtweges durch dessen Breite in Kombination mit rasch einfahrenden Autos zu einem Spießrutenlauf werden. Der Magistrat wird gebeten, die Situation vor Ort durch die Einrichtung einer deutlich sichtbaren Querungshilfe zu entschärfen. Diese Maßnahme wird einfahrenden Autofahrern deutlich signalisieren, dass das Tempo gedrosselt werden muss, um Fahrgästen des Busses die Überquerung der Straße zu ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1442 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 13 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 13 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 13 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Freies WLAN für NiederErlenbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4828 entstanden aus Vorlage: OF 145/13 vom 13.11.2023 Betreff: Freies WLAN für Nieder-Erlenbach Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Nieder-Erlenbach ein freies öffentliches WLAN-Netz einzurichten. Es gibt in Nieder-Erlenbach genug öffentliche Gebäude, an die ein WLAN-Router installiert werden kann: Das Rathaus, das Bürgerhaus, das KiZ Im Sauern oder auch die Toilette am Erlenbacher Stadtweg kommen als Standorte infrage. Begründung: Deutschland ist ein digitales Entwicklungsland. Speziell in Nieder-Erlenbach lässt die Qualität des mobilen Datennetzes in Teilen des Stadtteils zu wünschen übrig. Die Stadt fokussiert ihre Anstrengungen auf den Bereich der Innenstadt und lässt die äußeren Stadtteile unversorgt. Es ist nicht hinzunehmen, dass immer nur die Innenstadt von solchen Digitalisierungsinitiativen profitiert, während die Außenbezirke nicht angeschlossen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 434 Aktenzeichen: 16-1
Anlegen einer Blumeninsel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2023, OM 4755 entstanden aus Vorlage: OF 162/14 vom 13.11.2023 Betreff: Anlegen einer Blumeninsel Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel im Bereich der Ampelanlage Maßbornstraße an der Einmündung Erlenbacher Stadtweg zu entsiegeln und zu begrünen bzw. eine Blumenwiese für Insekten anzulegen. Begründung: Die Verkehrsinsel in diesem Bereich hat im Grunde keinen weiteren Zweck und wird auch von Fußgängern nicht genutzt - der Fußgängerüberweg befindet sich weiter oben. Von daher erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, diese Fläche anders zu nutzen und entsprechend zu begrünen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 644 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2033 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1123 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 14 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 14 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Instandsetzung des Zaunes zwischen Erlenbacher Stadtweg und Altkönigblick
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 163/14 Betreff: Instandsetzung des Zaunes zwischen Erlenbacher Stadtweg und Altkönigblick Wir bitten den Magistrat, den Zaun zwischen der Umgehungsstraße, dem Erlenbacher Stadtweg und der Straße Altkönigblick, auf Höhe Hausnummer 27 wieder in Stand zu setzen. Begründung: Der Zaun wurde vor einiger Zeit bei einem Verkehrsunfall beschädigt und stellt dadurch, dass er nun leicht überwunden werden kann, eine Gefahr insbesondere für spielende Kinder dar. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 163/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 163/14 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenStraßenpflaster in Alt-Harheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.10.2023, OM 4606 entstanden aus Vorlage: OF 158/14 vom 29.09.2023 Betreff: Straßenpflaster in Alt-Harheim Vorgang: OM 2345/22 OBR 14; ST 2255/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. Auskunft zu geben, welche Maßnahmen gemäß Stellungnahme vom 30.09.2022, ST 2255, im dritten Quartal 2022 ergriffen wurden, um das Straßenpflaster in der Straße Alt-Harheim instand zu setzen und 2. erneut die dringend notwendige Ausbesserung des Straßenpflasters in der Straße Alt-Harheim möglichst zeitnah zu veranlassen. Begründung: Nach wie vor stellen zahlreiche lose, gebrochene und fehlende Pflastersteine in der Straße Alt-Harheim, insbesondere zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 10 bis 20, eine Gefahrenstelle für alle Teilnehmer des Straßenverkehrs dar. Auch die entstandenen Bodenwellen zwischen den Liegenschaften mit den Hausnummern 31 bis 35 erhöhen das Unfallrisiko für Fahrradfahrer. Da zudem neben privaten Pkws täglich zahlreiche Lastkraftwagen sowie Buslinien des öffentlichen Personennahverkehrs die Straße frequentieren, ist dringend eine zeitnahe Ausbesserung der schadhaften Straßenpflasterung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2345 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2255 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 283 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-0
Planungssicherheit Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 159/14 Betreff: Planungssicherheit Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird zeitnah um konkrete Auskünfte für den Stadtteil Harheim gebeten, 1. wie viele Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen für das Schuljahr 2024/25 benötigt und welche Maßnahmen ergriffen werden, um ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen, 2. ob mit der Eröffnung der neuen Kindertagesstätte in der Haintalstraße ausreichend Kindergartenplätze für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung stehen und 3. welche weiteren Maßnahmen geplant sind, um der hohen Nachfrage von künftig benötigten Betreuungsplätzen in U3, Kindergarten und Hort gerecht zu werden. Begründung: Die Bevölkerungsanzahl im Stadtteil Harheim wächst kontinuierlich. Am deutlichsten zeigt sich dies in den Vorausberechnungen der Stadt Frankfurt mit einer Zunahme der Gruppe der 6- bis unter 10-jährigen Kinder um 16 Prozent bis zum Jahr 2025. Umso verständlicher sind die Sorgen der Eltern, ob ausreichend Betreuungsplätze für ihre Kinder in U3, Kindergarten und Hort zur Verfügung stehen. In den letzten Jahren ist der Eindruck entstanden, dass der jeweiligen Nachfrage erst "in letzter Sekunde" entsprochen werden konnte. Insbesondere aus Planungsgründen, aber auch zur rechtzeitigen Vorsorge würde ein Einblick in die Planungen für Harheim bei den betroffenen Eltern zu der dringend erforderlichen Klarheit führen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 159/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 14 am 27.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 159/14 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 14 am 22.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 159/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenKindertagesstätte in der Haintalstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.09.2023, OF 160/14 Betreff: Kindertagesstätte in der Haintalstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird zeitnah um konkrete Auskünfte gebeten, 1. wann mit der Fertigstellung der Kindertagesstätte in der Haintalstraße zu rechnen ist, 2. wann die Betreuung von Kindern in Kindergarten und Hort aufgenommen wird, 3. wie viele Betreuungsplätze zu Beginn zur Verfügung stehen und 4. wie hoch die maximale Betreuungskapazität ausfällt. Begründung: Die Baumaßnahmen der geplanten Kindertagesstätte in der Haintalstraße wurden nach langem Warten mit enormer Verspätung aufgenommen. Eine zeitnahe Fertigstellung noch im Jahr 2023 scheint nicht in Sicht. Zur höheren Planungssicherheit der ansässigen Eltern, die dringend auf einen Betreuungsplatz für ihre Kinder angewiesen sind, wäre eine transparente Klärung der Situation äußerst wünschenswert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 160/14 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenSpielplatz Hermannspforte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4017 entstanden aus Vorlage: OF 140/14 vom 22.05.2023 Betreff: Spielplatz Hermannspforte Vorgang: V 604/23 OBR 14; ST 1019/23 Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme ST 1019 vom 05.0 5.2023 entschieden zurück und verlangt den unverzüglichen Planungs- und Baubeginn der angefragten Erweiterung. Begründung: Der Inhalt der Stellungnahme lässt sich aus der Sicht des Ortsbeirats nur damit erklären, dass sie in Unkenntnis des Hintergrunds der Anfrage (Auskunftsersuchen vom 13.02.2023, V 604) erstellt wurde. Nach zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen wurde dem Ortsbeirat im Jahr 2019 der Plan eines fertig konzipierten Spielplatzes vorgelegt. Avisierter Baubeginn: unverzüglich. Er befand sich direkt an die Bebauung angrenzend nördlich des Regenrückhaltebeckens. Aus für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbaren Gründen wurde der Bau durch das Umweltamt verhindert. Die Erweiterung und Renovierung des Spielplatzes Hermannspforte war ein daraufhin gefundener Kompromiss und stellt den Ersatz für den aus Ökogründen verhinderten Spielplatz direkt im Baugebiet dar. Das Projekt hat daher nichts auf einer "Prioritätenliste" zu suchen, sondern ist endlich zu realisieren! Die Situation wird noch dadurch verschärft, dass im angrenzenden Neubaugebiet Urnbergweg/Eckstraße der von der Stadt Frankfurt fest zugesagte Spielplatz ebenfalls nicht realisiert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.02.2023, V 604 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1019 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 441 Aktenzeichen: 67-2
Gefahrensituation Alt-Harheim zur Einmündung Philipp-Schnell-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.06.2023, OM 4018 entstanden aus Vorlage: OF 142/14 vom 20.05.2023 Betreff: Gefahrensituation Alt-Harheim zur Einmündung Philipp-Schnell-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich gegenüber der Einmündung Alt-Harheim auf die Philipp-Schnell-Straße einen Verkehrsspiegel zu installieren und mittels geeigneter Markierung das Fünf-Meter-Parkverbot vor der Einmündung, von Alt-Harheim kommend rechts, deutlicher darzustellen, um die aktuell bestehende Gefahrensituation, insbesondere für kleine Verkehrsteilnehmer, abzumildern. Begründung: Dieser im Schulwegeplan ausgewiesene Bereich birgt insbesondere für Kita- und Schulkinder ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Dies wird verursacht durch Falschparker direkt vor der Einmündung und die meist recht hoch gewachsene Hecke kombiniert mit der Tatsache, dass Autofahrer meist recht weit in die Philipp-Schnell-Straße und auf den Gehweg einfahren müssen, um den kreuzenden Verkehr von links und rechts beurteilen zu können. Ein Verkehrsspiegel würde den Autofahrern ermöglichen, den kreuzenden Verkehr früher einschätzen zu können, ohne auf den Gehweg einfahren zu müssen. Maßnahmen zur Verhinderung des Falschparkens vor der Einmündung würden in Kombination mit dem Spiegel für eine erhöhte Sichtbarkeit von Kindern sorgen, die ansonsten durch die Hecke und parkende Fahrzeuge aktuell weitestgehend unsichtbar sind. Quelle: privat Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2098 Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 14 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7
Einführung begrenzte Parkdauer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2023, OM 3830 entstanden aus Vorlage: OF 135/14 vom 05.04.2023 Betreff: Einführung begrenzte Parkdauer Der Magistrat wird gebeten, im Straßenbereich Alt-Harheim ab dem Taxistand bis Alt-Harheim 7 sowie Korffstraße 5 bis 9 eine begrenzte Parkdauer werktags von maximal zwei Stunden in der Zeit von 0 8:00 bis 18:00 Uhr einzurichten. Begründung: In den o. g. Straßenabschnitten befinden sich eine Apotheke, eine Arzt- und eine Ergotherapiepraxis. Körperlich beeinträchtigte Menschen benötigen dort eine Halte- bzw. Parkmöglichkeit. Dauerparken sollte deshalb zu den genannten Zeiten unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1759
Ideen
Installation Blitzer Harheim
Es wird vorgeschlagen, einen Blitzer in Harheim, Höhe Alt-Harheim, Ecke Zur Untermühle, zu installieren. Nahezu niemand hält sich hier an die vorgeschriebenen 30 km/h und gerade diese Ecke wird zum Passieren von Kindern auf dem Schulweg bzw. KiTa-Weg genutzt. Da die Straße hier leicht kurvenförmig verläuft, ist es wirklich gefährlich mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Und auch nachts wird hier mit sogar deutlich mehr als 50 km/h entlanggerast.
Installation Blitzer Harheim
Es wird vorgeschlagen, einen Blitzer in Harheim, Höhe Alt-Harheim, Ecke Zur Untermühle, zu installieren. Nahezu niemand hält sich hier an die vorgeschriebenen 30 km/h und gerade diese Ecke wird zum Passieren von Kindern auf dem Schulweg bzw. KiTa-Weg genutzt. Da die Straße hier leicht kurvenförmig verläuft, ist es wirklich gefährlich mit überhöhter Geschwindigkeit zu fahren. Und auch nachts wird hier mit sogar deutlich mehr als 50 km/h entlanggerast.
Weitere Glascontainer austellen
Durch die Erweiterung um das Baugebiet Harheim Süd reicht die Kapazität eines Glascontainers ggü. Hermannspforte 58 seit Monaten nicht mehr aus. Bitte prüfen Sie, ob ein weiterer Container aufgestellt werden kann.
Parkverbot Harheimer Weg
Seit etwa einem Jahr parken am Harheimer Weg - Höhe Einmündung Gonzenheimer Straße -, Bonames einwärts gesehen, Fahrzeuge. Seit diese dort (nicht verkehrswidrig) parken, hat sich die Verkehrssituation stark verschärft. Entgegenkommende Autos kommen aufgrund einer Kurve erst während des Überholens der parkenden Fahrzeuge zum Vorschein. Viele dieser entgegenkommenden Autos beharren dann auf ihr Recht, die Vorfahrt zu bekommen, welche Ihnen auch zusteht. Da man aber vorher nicht sehen kann, dass Autos entgegen kommen werden, ist dies oftmals fatal, insbesondere da viele schlichtweg draufhalten. Hier wäre ein Parkverbot ratsam. Früher hat die Vernunft der Menschen gesiegt, dort haben nie Autos gestanden. Vor ca. einem bis anderthalb Jahren fing das erste Fahrzeug damit an, seit dem reihen sich massenweise parkende Fahrzeug dort ein. bitte schauen Sie sich die Situation vor Ort an und bedenken Sie, ob ich ein Halteverbot machbar wäre.
Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim
Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim
Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim
Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
Verkehrsberuhigung Grundschule/Kindertagesstätte 96 in Harheim
Die Diskussion um das „Elterntaxi“, „Helikoptereltern“ und falsch verstandene Fürsorgepflicht, wenn man sein Kind mit dem Auto bis ins Klassenzimmer begleitet, wird derzeit in Politik, Medien und zwischen Eltern mit relativ eindeutiger Zielrichtung und Konsensfähigkeit geführt. Verbände wie der ADAC, Lehrbeauftragte, Psychologen, Politiker und Eltern sind einer Meinung: Zumindest die letzten Meter, wenn nicht den ganzen Weg, sollten Kinder allein gehen. Jedenfalls ist zu Fuß gehen sinnhafter als gefahren zu werden – für die eigenen Kinder wie die übrigen Kinder, die die Verkehrsteilnahme üben. Allein, es sind immer die anderen Eltern, nie man selbst, die die Kinder mit dem Auto in die Schule fahren. Und wenn, dann ist dies ausnahmsweise der Fall, weil Zeitdruck herrscht oder es regnet oder oder oder. Ausreden gibt es zu Hauf. Dieser Vorschlag soll eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Grundschule, des Kindergartens, zweier Krippen (U3) und zweier Horteinrichtungen sowie eines Spielplatzes in Harheim bewirken und Schul-, Hort-, Kindergarten- und Krippenwege sicherer gestalten. Dieser Vorschlag berücksichtigt die Belange der Anwohner, Beschäftigten, Anlieferer, Versorger und Rettungskräfte. Er soll jedoch bewusst die Anfahrt mit dem Auto für Eltern erschweren bzw. unattraktiv gestalten. Damit einher geht der Nachteil für alle hier mitabstimmenden Eltern, im Regen, bei Zeitnot oder mit Gepäck mehr Zeit und Vorsorgemaßnahmen (Regenschirm, früher aufstehen) einkalkulieren zu müssen. Das sollte es uns wert sein! Die Situation um den Bereich der Grundschule/Kindertagesstätte 96 ist für eine Verkehrsberuhigung günstig. Die Anwohnerzahlen sind gering, es besteht – außer der Eltern – kein Durchgangsverkehr und kein ÖPNV. Durch den Eschbach, dessen Grünstreifen und die Feldlage nach Westen hin ist der Bereich von zwei Seiten her relativ verkehrsberuhigt. Im Kern bedarf es daher nur einer Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen und deren Kreuzungen „In den Schäfergärten“ und „Am Eschbachtal“ und „Am Wetterhahn“. Optional wäre noch eine Verkehrsberuhigung im Bereich der Straßen „Grundweg, Zur Untermühle und „Am Entenpfad“ wünschenswert. Dennoch schaffen es die Eltern morgens in aller Regelmäßigkeit den Kreuzungsbereich der Querstraße, die Straße in den Schafgärten und die Zuwege zu diesem Bereich zu verstopfen. Und das, obgleich auf der anderen Seite des Eschbachs auch für auf das Auto angewiesene Personen ein großer Parkplatz "Zur Untermühle" vorhanden ist. Die Verkehrsberuhigung lässt sich durch wenige, relativ kostengünstige Maßnahmen umsetzen: (1) Ausweis einer Spielstraße im hinteren Bereich der Straßen „Am Eschbachtal“ (ab Ecke Am Wetterhahn) und „In den Schafgärten“ (ab Bürgerhaus). Optional/wünschenswert: Pflasterung oder sonstige visuelle Abgrenzung des Spielstraßenbereichs. Dies bewirkt gleichzeitig ein Halteverbot in nicht gegenzeichnenden Bereichen, insbesondere im Kreuzungsbereich. Platz für Kennzeichnungen von für Anlieger erforderliche Parkplätzen ist hinreichend vorhanden. (2) Sperrung der Querstraße zwischen den Straßen „Am Eschbachtal“ und „In den Schafgärten“ durch Poller, Pflanzenkübel oder eine andere bauliche Maßnahme. Die Sperrung sollte es den Bewohnern des Hauses Ecke Am Eschbachtal ermöglichen, den Parkplatz des Hauses über die Straße „Am Eschbachtal“ zu erreichen. (3) Die vorgenannte Sperrung bewirkt eine Sackgasse der Straße „In den Schafgärten“. Die ist wegen des Wendehammers an deren Ende für Versorger, Anlieferer und Rettungsfahrzeuge unkritisch und entspricht der Situation, wie sie schon heute an vielen Straßenendpunkten in Harheim vorzufinden ist. (4) Sperrung des hinteren Bereichs der Straße/Sackgasse „In den Schafgärten“ (Spielstraße ab Bürgerhaus) für Fahrzeuge, die nicht Lehr- und Betreuungskräften, der Anlieferung von Waren, Landwirtschaft oder als Rettungsfahrzeuge dienen. (5) Abbiegende Vorfahrt der Straßen „Am Eschbachtal“ – „Am Wetterhahn“, so dass visuell der hintere Bereich „Spielstraße“ betont wird und gleichzeitig dem Verkehr erhöhte Aufmerksamkeit im Kreuzungsbereich abverlangt wird. (6) Verbreiterung des westlichen Gehwegs der Straße „Am Wetterhahn“ und Verschmälerung der Fahrspur. Dies ist der Hauptweg aller Harheimer Kinder aus Nordenund Nordosten, da Straßenquerungen auf der Ostseite vermieden werden. (7) Einbahnstraßenregelung der Straßen „Am Eschbachtal“ und „Hochfeldstraße“ (Fahrrichtung nach Westen) sowie „Merzenstraße“ (nach Osten). (8) Zebrastreifen im unteren Bereich der Straße „Am Wetterhahn“ und zur Querung der Straße „In den Schafgärten“ für Kinder, die von Norden und Nordosten kommen. (9) Errichten eines vollwertigen Bürgersteigs der Straße „In den Schafgärten“ mit entsprechenden Zebrastreifen. (10) Ausweis einer Spielstraße in den Straßen „Grundweg“ und „Entenpfad“ (zumal teils kein Gehweg vorhanden ist). Schraffierte Fläche zwischen Übergang Brücke und der Straße „Entenpfad“. Unter Berücksichtigung bereits bestehender Fußzuwege zwischen „In den Aspen“ und „Hochfeldstraße“ sowie einer Ampel im Bereich „Korfstraße“ und der verkehrsberuhigten „Hermannspforte“ kommen die Vorteile dieser Maßnahmen viele Kindern aus ganz Harheim zu Gute. Weitergehende Lösungen wie Schranken, Pflanzenkübel, Bodenschwellen oder versenkbare Poller sind zwar wünschenswert. Dürften aber angesichts des Nutzens, derer Kosten oder sonstiger Nachteile nur dann erforderlich werden, wenn vorgenannte Maßnahmen sich als nicht ausreichend herausstellen.
Pflanzkübel in Harheim Süd
Die Streckenführung der Straßen im Niederfeld und Spitzenstraße laden Autofahrer zu Geschwindigkeitsüberschreitungen ein. Der Straßenausbau wird seit 2 Jahren nicht durchgeführt. Mit täglich über 1200 Fahrzeugen ist die Wohnstraße überdies - entgegen der ursprünglichen Planung - stark befahren. Um das Risiko zu reduzieren, sollten an den Fahrbahnrändern Pflanzkübel aufgestellt werden, um langsameres und umsichtigeres Fahren zu begünstigen. Engagierte Bürger, die sich um die Pflege kümmern, sind in ausreichender Zahl vorhanden. Eine Unterschriftenaktion hierzu wurde bereits durchgeführt. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!