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Meine Nachbarschaft: Klitscherstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201

21.01.2022 · Aktualisiert: 11.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1478 entstanden aus Vorlage: OF 189/3 vom 06.01.2022 Betreff: Begrünung der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 Wie der Mitteilung des Straßenverkehrsamtes vom 02.11.2021 zu entnehmen war, wurde das Parken auf den Flächen an der Eckenheimer Landstraße 187 bis 201 untersagt und durch Poller verhindert, um das Eindringen von Regenwasser in den Boden zu fördern und so die durch die trockenen Sommer 2018 bis 2020 geschwächten Bäume zu schützen. Das ist sehr zu begrüßen. Die zitierte Mitteilung des Straßenverkehrsamtes lässt offen, ob und wie die vorigen Parkplatzflächen renaturiert werden sollen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Begrünung des genannten Bereichs vorzunehmen und so für weitere Abkühlung einerseits und bessere Versickerung des Regenwassers andererseits zu sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1123 Antrag vom 23.06.2022, OF 328/3 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Private Baustellenflächen im öffentlichen Raum

05.01.2022 · Aktualisiert: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2022, OF 187/3 Betreff: Private Baustellenflächen im öffentlichen Raum Erfreulicherweise gibt es viele private Eigentümer, die Baumaßnahmen an ihren Häusern durchführen. Oftmals ist es in den Innenstadtlagen erforderlich dazu zeitweise öffentliche Flächen für Andienung und Lagerung zu nutzen. In den letzten Monaten gab es dazu Anfragen aus der Bürgerschaft zu Baustellen, die über Monate öffentliche Flächen nutzen, teilweise ohne erkennbare Baumaßnahmen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: a) Mit welchem zeitlichen Rahmen werden private Nutzungen des öffentlichen Raums für Baumaßnahmen genehmigt? b) Wie hoch sind die Kosten für diese Nutzungen? c) Wie oft werden die Genehmigungen verlängert? Ändert sich der Kostensatz bei Verlängerungen? Gibt es eine maximale Laufzeit für die Genehmigung? d) Gibt es Auflagen z.B. bzgl. Reinigung der genutzten Fläche? e) Ist vorgesehen an der gesperrten öffentlichen Fläche einen entsprechenden Hinweis über Dauer und Nutzerdaten analog des vorgeschriebenen Baustellenschildes anzubringen? f) Wie erfolgt die Kontrolle über die entsprechenden öffentlichen Flächen und ihre fristgemäße Freiräumung? g) Wie ist der aktuelle Stand bzgl. der gesperrten Fläche im Bereich des öffentlichen Platzes in der Hebelstraße hinter der U-Bahnhaltestelle Musterschule stadtauswärts? Wann wird der Platz wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 294 2022 Die Vorlage OF 187/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen

02.12.2021 · Aktualisiert: 15.03.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1287 entstanden aus Vorlage: OF 150/3 vom 15.11.2021 Betreff: Fahrradbügel an Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Kreuzungen und Fußgängerüberwegen Fahrradbügel zu installieren, um die freie Sicht auf potenzielle Gefahrenstellen sicherzustellen und die Fläche, anstatt durch Poller und Markierungen, sinnstiftend zu nutzen: 1. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herbartstraße; 2. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Herderstraße; 3. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Baumweg; 4. Kreuzung Elkenbachstraße/Ecke Mauerweg; 5. Burgstraße (Einmündung zwischen den Hausnummern 11 und 15); 6. Kreuzung Günthersburgallee/Ecke Vogelsbergstraße (Sperrfläche vor Hausnummer 28); 7. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Spohrstraße; 8. Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße; 9. Kreuzung Holzhausenstraße/Ecke Humboldtstraße; 10. Kreuzung Keplerstraße/Ecke Humboldtstraße. Vor der Umsetzung sind die Pläne dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben. Begründung: Indem Kreuzungsbereiche und Fußgängerüberwege zugeparkt werden bzw. die erforderlichen Abstände um diese Gefahrenstellen nicht eingehalten werden, wird die Sicherheit vom Fuß- und Radverkehr gefährdet. Insbesondere auf Schulwegen und rund um Orte, wo sich vermehrt Familien mit Kindern aufhalten, muss dafür gesorgt werden, dass ein solches Gefährdungspotenzial vermieden wird. Eventuell vorhandene Poller halten die Flächen zwar frei, jedoch verbleiben diese Flächen ungenutzt. Fahrradbügel verhindern hier nicht nur ein Zuparken der genannten Gefahrenbereiche, sondern geben der freizuhaltenden Fläche einen Nutzen, indem sie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eine geordnete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrräder bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 813 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2365 Antrag vom 12.12.2022, OF 446/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel Eckenheimer Landstraße

02.12.2021 · Aktualisiert: 10.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1286 entstanden aus Vorlage: OF 149/3 vom 18.11.2021 Betreff: Fahrradbügel Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, auf zwei Autoparkplätzen vor dem REWE auf der Eckenheimer Landstraße 97 Fahrradbügel als auch Stellplätze für Lastenräder in ausreichender Zahl zu installieren. Begründung: Die Fahrradständer neben dem REWE sind zumeist überfüllt, was dazu führt, dass Fahrräder kreuz und quer abgestellt werden. Die meisten Menschen besuchen den Supermarkt zur Nahversorgung zu Fuß oder mit dem Rad und nicht mit dem Auto. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2022, ST 853 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage

02.12.2021 · Aktualisiert: 24.04.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 entstanden aus Vorlage: OF 126/3 vom 08.10.2021 Betreff: Sicherheit der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Scheffelstraße/Eschenheimer Anlage Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19; OM 6986/20 OBR 3; ST 624/21 Erneut wird der Magistrat aufgefordert, unverzüglich für mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer bei der Überquerung der Kreuzung Eckenheimer Landstraße mit Scheffelstraße und Eschenheimer Anlage zu sorgen. Begründung: Durch die Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs kommt es erwartungsgemäß zu größerem Verkehrsaufkommen in anderen Straßen, so auch in der Eckenheimer Landstraße und dem Anlagenring. Die Kreuzung am Ende der Eckenheimer Landstraße mit der Scheffelstraße und der Eschenheimer Anlage ist schon lange eine Gefahrenquelle. Mit dem erhöhten Verkehrsaufkommen sind die Gefahren noch gestiegen, es ist besonders brisant, dass die gestiegene Zahl der Autos mit dem Schulbeginn in Hessen zusammengefallen ist. Viele Grundschülerinnen und Grundschüler aus dem Nordend müssen diese Kreuzung überqueren, um in die Liebfrauenschule zu kommen. Der Ortsbeirat hat nun schon zweimal den Magistrat gebeten, eine für Fußgängerinnen und Fußgänger sichere Überquerung zu ermöglichen sowie die vollkommen unübersichtliche Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich zu verbessern. Beide Anregungen sind bisher entweder unbeantwortet geblieben oder unbefriedigend beantwortet worden, was angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Kreuzung um einen Schulweg handelt, bei dem von Grundschülerinnen und Grundschülern eine vierspurige Straße zu überqueren ist, erstaunt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 810 Antrag vom 28.09.2022, OF 398/3 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2363 Auskunftsersuchen vom 13.10.2022, V 526 Antrag vom 20.04.2023, OF 513/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung der Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße

30.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1218 entstanden aus Vorlage: OF 151/10 vom 16.11.2021 Betreff: Absicherung der Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Einmündung des Radweges an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße abgesichert werden kann, dass auf der Einmündungsfläche nicht auch noch geparkt wird und Fahrradfahrer nicht bedrängt werden. Begründung: Der stadtauswärts führende Radweg mündet an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Gummersbergstraße ohnehin in einer recht unübersichtlichen Situation für alle Verkehrsteilnehmer in die folgende Tempo-30-Zone auf der Eckenheimer Landstraße. Diese Situation wird vollends gefährlich, wenn in dieser Einmündungsfläche auf dem Fußgänger- bzw. Radweg auch noch unzulässig geparkt wird, deshalb ist hier etwa durch Fahrradbügel Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 805 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung des Halteverbots in der Niederbornstraße

30.11.2021 · Aktualisiert: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2021, OM 1217 entstanden aus Vorlage: OF 150/10 vom 15.11.2021 Betreff: Verlängerung des Halteverbots in der Niederbornstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Verkehrszeichen 283.10 "absolutes Halteverbot" in der Niederbornstraße bis an die Einmündung der Eckenheimer Landstraße vorgezogen wird. Hierdurch soll das Abbiegen der Lkw gefahrlos, und der Leichtigkeit des Verkehrs unterstützend, möglich werden. Begründung: In der Eckenheimer Landstraße kommt es im Einmündungsbereich in die Niederbornstraße häufig zu einem Verkehrschaos. Die Einmündung aus der Eckenheimer Landstraße wird häufig von parkenden Fahrzeugen in der Niederbornstraße verstellt, sodass Lkw mit Anhänger oder Sattelzug nicht einbiegen können. Das Verkehrszeichen "absolutes Halteverbot" befindet sich zurzeit in der Niederbornstraße, südseitig circa 30 Meter hinter der Einmündung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 804 Antrag vom 16.05.2022, OF 314/10 Anregung an den Magistrat vom 31.05.2022, OM 2230 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1031 entstanden aus Vorlage: OF 66/3 vom 22.06.2021 Betreff: Fahrradbügel vor der Eschersheimer Landstraße 14 und Eckenheimer Landstraße 74 Der Magistrat wird dazu aufgefordert, weitere Fahrradbügel aufzustellen, und zwar 1. vor der Eschersheimer Landstraße 14: Um den Platzbedarf der Fußgänger nicht unverhältnismäßig einzuschränken, werden die Fahrradbügel bevorzugt anstelle eines Autoabstellplatzes aufgestellt, die sich dort unmittelbar vor der Hausnummer 14 befinden; 2. bei der Eckenheimer Landstraße 74/Ecke Wielandstraße: Fahrradbügel sollten auf beiden Seiten der Einmündung direkt an den Straßenecken aufgestellt werden, um so auch unerlaubtem Halten und Parken von Autos direkt im Einmündungsbereich zu unterbinden. Zusätzlich sollten vor dem Blumengeschäft Blumenbar (Hausnummer 74) Fahrradbügel anstelle eines Autoab stellplatzes aufgestellt werden. Der Gehweg ist dort sehr breit. Begründung: Der Bedarf an Fahrradbügel ist weiterhin hoch. An beiden Stellen ist ausreichend Platz vorhanden. Vor der Eschersheimer Landstraße 14 könnte ein Autoabstellplatz für die Fahrradbügel genutzt werden. Es bleiben dann immer noch genügend Parkplätze an dieser Stelle übrig. Vor der Eckenheimer Landstraße 74 bzw. an der Einmündung Wielandstraße ist der Platzbedarf für Fahrräder sehr hoch. Zudem parken dort insbesondere im Sommer stets Autofahrerinnen und Autofahrer (widerrechtlich), die das Eiscafé Eis Christina besuchen. Dies kann mit den Fahrradbügeln unterbunden werden. Eine zusätzliche Fläche für Fahrradbügel ist vor dem Eingang des Blumengeschäfts Blumenbar denkbar. Dort stehen Autos vollumfänglich auf dem Gehweg. Stattdessen würden dort auch Fahrradbügel gut passen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 492 Antrag vom 22.11.2022, OF 429/3 Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3445 Antrag vom 27.08.2024, OF 750/3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend

04.11.2021 · Aktualisiert: 09.05.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2021, OM 1034 entstanden aus Vorlage: OF 104/3 vom 21.10.2021 Betreff: Ein Verkehrskonzept für das westliche Nordend Der Magistrat wird aufgefordert, dem Ortsbeirat 3 ein Konzept vorzuschlagen, wie der Verkehr im Dreieck Eschersheimer Landstraße, Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße neu geregelt werden kann, wenn die derzeit provisorische Umwandlung des Oeder Wegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße dauerhaft bestehen bleiben soll. Dabei sollen die Interessen der Anwohner, der Gewerbetreibenden sowie aller Verkehrsteilnehmer ausreichend berücksichtigt und miteinander abgewogen werden, insbesondere sind folgende Fragen zu klären: 1. Wie kann der Pkw- und Lieferverkehr mit Ziel Oeder Weg künftig sinnvoll geführt werden, um Ausweichverkehr wie über die Finkenhofstraße oder durch das Holzhausenviertel zu vermeiden? 2. Wie können der Fuß- und der Radverkehr sowie das Cars haring im Viertel gestärkt werden, um Anreize zu setzen, auf ein eigenes Auto zu verzichten? Ist beispielsweise eine Fahrradstraße in West-Ost-Richtung möglich, die den Oeder Weg kreuzt? 3.Wo können Anwohner und Gewerbetreibende, die auf ein Auto angewiesen sind, ausreichend Parkmöglichkeiten vorfinden? Ist bspw. eine Quartiersgarage denkbar, die sich über Kunden auf dem Oeder Weg und/oder über Unternehmen entlang der Eschersheimer Landstraße gegenfinanzieren lässt und die idealerweise von einer der Hauptstraßen erreichbar wäre? Könnten weitere Parkflächen damit kompensiert und oberirdisch weiterer Raum für andere Verkehrsteilnehmer zur Verfügung gestellt werden? Ein solches Gesamtverkehrskonzept muss vorliegen, bevor die Testphase des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße abgeschlossen ist. Begründung: Die Umwandlung des Oeder Wegs zu einer fahrradfreundlichen Nebenstraße führt schon jetzt zu Ausweichbewegungen des von Süden kommenden Verkehrs, der nun vor allem über die Finkenhofstraße fließt, die erste Abzweigung von der Eschersheimer Landstraße. Die enge Straße ist dem Verkehrsaufkommen nicht gewachsen ebenso wie der sich anschließende Bornwiesenweg, sodass sich der Verkehr zum Ärger der Anwohner zurückstaut. Es ist anzunehmen, dass sich diese Situation bei der jetzigen Verkehrsführung noch verschlimmert, wenn die Heinestraße, wie von einigen Anwohnern und Teilen des Ortsbeirats gewünscht, zum Bornwiesenweg hin in eine Sackgasse umgewandelt wird. Mit der Diagonalsperre im Norden sind weitere Ausweichbewegungen ähnlich zur Finkenhofstraße zu befürchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 495 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben

09.09.2021 · Aktualisiert: 15.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 724 entstanden aus Vorlage: OF 88/3 vom 04.08.2021 Betreff: Umgestaltung Oeder Weg zügig vorantreiben Vorgang: M 47/19; NR 895/19 Der Magistrat wird aufgefordert, die provisorische Umgestaltung des Oeder Wegs gemäß des Vortrag s des Magistrats M 47 "Bürgerbegehren Radentscheid Frankfurt am Main" und des Antrags NR 895 "Fahrradstadt Frankfurt am Main" zügig voranzutreiben und den nördlichen provisorischen Modalfilter mit einem Diagonalfilter Ecke Holzhausenstraße/Oeder Weg, wie vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagen, umzusetzen. Begründung: Der Erfolg des fahrrad- und flanierfreundlichen Oeder Wegs hängt im hohen Maße davon ab, wie viel motorisierter Durchgangsverkehr dort weiterhin fährt. Das heißt, Autoverkehr, der nicht direkt den Oeder Weg oder angrenzende Straßen ansteuert, sondern auf dem Weg in die Innenstadt ist, sollte nicht über eine Quartiersstraße fahren. Diese sollte für die dort Einkaufenden, Essenden, Radfahrenden oder dem gezielt dort hinfahrenden Autoverkehr vorbehalten sein. Wenn der Durchgangsverkehr nicht mehr über den Oeder Weg fährt, erhöht sich die Aufenthaltsqualität sowie die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Dennoch bleiben alle Geschäfte mit dem Auto erreichbar. Der Diagonalfilter ist die ideale Lösung, um den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen. Die Variante "Schranke am nördlichen Beginn des Oeder Wegs" würde verkehrlich vermutlich nicht den gewünschten Effekt herbeiführen. Vielmehr würde der Durchgangsverkehr über kurz oder lang, durch einen kurzen Schlenker über die Eckenheimer Landstraße, diese Schranke umfahren, wodurch sich der Nutzen der Gesamtmaßnahme deutlich reduzieren würde. Der Diagonalfilter wäre ein grünes Tor in den fahrradfreundlichen Oeder Weg, eine Schranke würde bildlich eine andere Sprache sprechen. Die Mehrwerte des Diagonalfilters sind neben dem Effekt, den motorisierten Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg zu nehmen, Folgende: Erhöhung der Aufenthaltsqualität, weniger Lärm- und Schadstoffemissionen, neues Grün und neue sichere und bequemere Querung der Kreuzung für zu Fuß Gehende. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 178 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Insektenwiese und Fahrradbügel auf Grünstreifen vor Hauptfriedhof - Eckenheimer Landstraße

09.09.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 723 entstanden aus Vorlage: OF 67/3 vom 22.06.2021 Betreff: Insektenwiese und Fahrradbügel auf Grünstreifen vor Hauptfriedhof - Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Grünstreifen zwischen Hauptfriedhof und der gleichnamigen U- Bahn-Haltstelle als Blühwiese für Insekten anzulegen. Wünschenswert wäre auch, in diesem Bereich ein Sandarium für bodennistende Wildbienen einzurichten. Gleichzeitig wäre es angebracht, auf der östlichen Seite des Grünstreifens Fahrradbügel anzubringen. Begründung: Der Nutzen von Insektenwiesen erklärt sich von selbst, jede weitere ist ein wichtiger Trittstein im Biotopverbund. Fast analog lässt sich das auch auf Fahrradbügel übertragen. Für Besucher des Hauptfriedhofs fehlen an dieser Stelle Abstellmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2225 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ladezone für die Eckenheimer Landstraße 267 bis 275

09.09.2021 · Aktualisiert: 21.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2021, OM 728 entstanden aus Vorlage: OF 100/3 vom 18.08.2021 Betreff: Ladezone für die Eckenheimer Landstraße 267 bis 275 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Eckenheimer Landstraße 267 bis 275 eine Ladezone für gewerblichen Lieferverkehr einzurichten. Begründung: In genanntem Bereich befinden sich mehrere Geschäfte, die regelmäßig beliefert werden. Des Weiteren wird Platz für Paketlieferdienste benötigt. Die derzeitige Situation ohne Ladezone bewirkt, dass genannte Dienste auf dem Fahrradstreifen halten und so den Radverkehr gefährden. Regelmäßig entsteht auch die Situation, dass Rettungsfahrzeuge nicht an den seitlich haltenden Lieferdiensten vorbeikommen und hierdurch aufgehalten werden. Da die Strecke durch Einsatzfahrzeuge der Wache 1 im Einsatz ständig genutzt wird, kommt es häufig zu solchen Situationen. Quelle: www.google.com/search?q=ladezone+tag+und+nacht&client=firefox-b-d&source =lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwjLlJPH5sbyAhWPMBQKHTPuCjUQ_AUoAXoECAE QAw&biw=1920&bih=899#imgrc=yFbu7qxTvcI2KM Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 59 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradbügel zur Absicherung der Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung Hügelstraße stadteinwärts

07.09.2021 · Aktualisiert: 08.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 629 entstanden aus Vorlage: OF 97/10 vom 24.08.2021 Betreff: Fahrradbügel zur Absicherung der Fahrradspur in der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung Hügelstraße stadteinwärts Der Magistrat wird gebeten, durch Setzen des im Rahmen der Begehung von Radfahrbüro und Ortsbeirat verabredeten Fahrradbügels sicherzustellen, dass die in der Eckenheimer Landstraße an der Kreuzung Hügelstraße stadteinwärts eingerichtete Fahrradspur von parkenden Autos frei gehalten wird. Begründung: Die kleine Fahrradspur an dieser Kreuzung in der Eckenheimer Landstraße soll den Fahrradfahrern, die dort gegen die Fahrtrichtung der für sie nicht geltenden Einbahnstraße unterwegs sind, ein möglichst sicheres Kreuzen ermöglichen. Leider ist sie ständig zugeparkt. Deshalb war im Rahmen der Begehung verabredet worden, den Beginn dieser Spur mit einem Fahrradbügel abzusichern, um so das Parken dort zu verhindern. Nachdem nun die anderen Bügel, die besprochen worden waren, installiert sind, dieser aber nicht erstellt wurde, muss hier an dieser besonders gefährlichen Stelle auch noch dringend ein Bügel erstellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2230 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung

27.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg, geänderte Lösung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg wie folgt zu gestalten: Von der Holzhausenstraße westlich des Kreuzungsbereichs bis in den Oeder Weg südlich des Kreuzungsbereichs wird zwischen den beiden gegenläufigen Fahrspuren eine trennende Barriere installiert (siehe Skizze). Diese Barriere verhindert, dass der Durchgangsverkehr von Norden in den Oeder Weg einfahren kann. Sie ermöglicht jedoch folgende Fahrbeziehungen: - Durchgängige Befahrbarkeit der gesamten Holzhausenstraße in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge von Süden aus dem Oeder Weg in alle Richtungen - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf dem Oeder Weg von Norden nur in westlicher Richtung in die Holzhausenstraße - Weiterfahrt für alle Fahrzeuge auf der Holzhausenstraße von Westen nur in südlicher Richtung in den Oeder Weg. Begründung: Die vorgeschlagene Verkehrsführung bietet verschiedene Vorteile: Da sich die durchgängige Befahrbarkeit der Holzhausenstraße in beiden Richtungen nicht darstellen lässt, ist es wichtig, dass aber auf jeden Fall die Durchgängigkeit in Ost-West-Richtung zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße erhalten bleibt. Zwischen Anlagenring und Hauptportal des Hauptfriedhofs ist dies die einzige legale Linksabbiegemöglichkeit aus der Eckenheimer Landstraße, die ohne Umwege durch Wohngebiete direkt nach Westen führt. Diese direkte Verbindung bis zur Eschersheimer Landstraße und darüber hinaus ist auch für viele Fahrzeuge aus der Nordendstraße und den östlich davon gelegenen Quartieren wichtig. Die vorgeschlagene Verkehrsführung hat außerdem den Vorteil, dass alle Fahrzeuge aus Richtung Norden, die nach Westen zur Eschersheimer Landstraße wollen, dies ohne Umwege direkt über den Oeder Weg und den Rechtsabbieger in die Holzhausenstraße tun können. Sie belasten damit nicht die Eckenheimer Landstraße mit dem engen Zugang an der Einmündung des Oeder Wegs und die folgenden Seitenstraßen wie Schwarzburgstraße, Glauburgstraße und Keplerstraße. Die von Süden den Oeder Weg heraufkommenden Fahrzeuge können an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße in alle Richtungen weiterfahren. Die Einschränkungen für den von Westen kommenden Verkehr, der an der Kreuzung mit der Holzhausenstraße nach rechts in den Oeder Weg abbiegen muss, sind hinnehmbar, da es für diese Fahrzeuge alternative West-Ost-Routen gibt und diese Richtung nicht die Bedeutung der entgegengesetzten Fahrtrichtung hat. Für den Busverkehr ergeben sich keine Änderungen zur jetzigen Wegeführung, die Abbiegeradien entsprechen den jetzigen Maßen. Schließlich ist die vorgeschlagene Lösung sehr preiswert, kann also auch ohne große Kosten im Betrieb erprobt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg

26.08.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2021, OF 89/3 Betreff: Keine Diagonalsperre im nördlichen Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Einrichtung einer Diagonalsperre am nördlichen Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße zu verzichten. Stattdessen soll der Magistrat prüfen und berichten, inwiefern sich das Projekt fahrradfreundliche Nebenstraße auch mit der Installation von Bodenschwellen und Fahrbahnverschwenkungen umsetzen lässt, die den motorisierten Verkehr auf Fahrradgeschwindigkeit herunterbremsen. Begründung: Der Oeder Weg ist eine von wenigen verbliebenen Einkaufsstraßen in Frankfurt, noch dazu eine mit sehr wenig Leerstand, trotz Coronapandemie und einem zunehmenden Trend zum Onlineshopping. Das ist der Arbeit der ansässigen Gewerbetreibenden zu verdanken, die sich über Jahre einen treuen Kundenstamm aufgebaut haben, der weit über das Nordend hinausreicht. Mit der Diagonalsperre fürchten die Gewerbetreibenden von diesen Kunden abgeschnitten zu werden. Ein entsprechender Brief, gezeichnet von 22 Gewerbetreibenden des Oeder Wegs, mit der Bitte, auf die Diagonalsperre im Norden ebenso zu verzichten wie auf die Schranke im Süden und den Wegfall von 79 Parkplätzen, ging der Stadtverordnetenversammlung und dem Magistrat Mitte Juli zu. Schranke und Parkplatzrückbau sind inzwischen umgesetzt. Die Gewerbetreibenden fürchten, sich nicht mehr auf dem Oeder Weg halten zu können. Ein Verlust an Attraktivität dieser Stadtteil-Einkaufsstraße steht ebenso zu befürchten wie ein Verlust an Arbeitsplätzen. Der Wegfall von Geschäften - und damit auch von Kunden - kann zudem einen Dominoeffekt auslösen und die Existenznot anderer Gewerbetreibender, insbesondere der Gastronomie, verschärfen. Im Gegensatz zur kritisierten Diagonalsperre sind Bodenschwellen und Verschwenkungen einfach und provisorisch einzurichten. Sie erlauben es, Fahrzeugen von Norden weiterhin in den Oeder Weg ein- und die Geschäfte anzufahren und machen den Oeder Weg durch die Drosselung auf Fahrradgeschwindigkeit sowohl fahrradfreundlich als auch unattraktiv für den Durchfahrtsverkehr. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 89/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mülleimer und Glascontainer im Nordend häufiger leeren

08.07.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.07.2021, OM 571 entstanden aus Vorlage: OF 33/3 vom 27.05.2021 Betreff: Mülleimer und Glascontainer im Nordend häufiger leeren Der Magistrat wird aufgefordert, die Mülleimer und Glascontainer im Nordend häufiger zu leeren. Der Magistrat wird überdies aufgefordert, zu erheben und zu berichten, an welchen Orten im Ortsbezirk es regelmäßig zu überquellenden Mülleimern und Glascontainern kommt und was dagegen bislang unternommen wurde. Dabei sollen auch Mülleimer, die sich an Haltestellen der VGF befinden, miteinbezogen werden. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen im gesamten Ortsbezirk 3 mittelfristig unternommen werden können, um überquellende Mülleimer und Glascontainer und die damit verbundene Vermüllung der Straßen, Plätze und Parks zu vermeiden. K onkret geprüft werden soll, 1. ob und wo regelmäßig überquellende Mülleimer durch Behältnisse mit größerem Fassungsvermögen, wie beispielsweise auf dem Luisenplatz, ersetzt werden können, und 2. ob die Mülleimer und Glascontainer im Nordend mit Sensoren ausgestattet werden können (Smart Waste Sensoren), die digital melden, wenn sie voll sind, und daraufhin schnell geleert werden können. Begründung: Überquellende Mülleimer und Meere aus Glasflaschen vor überquellenden Glascontainern gehören in weiten Teilen des Nordends nicht erst seit den geltenden Corona-Beschränkungen zum Straßenbild. Durch die gültigen Bestimmungen scheint sich die Situation jedoch noch einmal verschärft zu haben, weil die Menschen ihr Verhalten geändert haben, sich vermehrt draußen aufhalten und durch die Schließung von Restaurants und Cafés auch Speisen und Getränke im Freien zu sich nehmen. Als Folge lassen sich überquellende Mülleimer vor allem dort beobachten, wo Menschen sich vermehrt aufhalten. Beispielhaft genannt seien die Glauburgstraße, der Merianplatz, der Luisenplatz, die Humboldtstraße und die Parks und Kinderspielplätze. Der aktuelle Zustand wirkt sich nicht nur negativ auf das Erscheinungsbild der betroffenen Straßen und Plätze aus, sondern zieht auch Tiere wie Krähen, Mäuse und Ratten an und gehört darum umgehend behoben. Darüber hinaus stellt er eine deutlich erhöhte Verletzungsgefahr für Kinder und Hunde dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2021, ST 1757 Aktenzeichen: 91 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schilder für das Landschaftsschutzgebiet Berger-Bischofsheimer Hang

06.07.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 536 entstanden aus Vorlage: OF 45/16 vom 02.07.2021 Betreff: Schilder für das Landschaftsschutzgebiet Berger-Bischofsheimer Hang Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass dem MainÄppelHaus Lohrberg und dem Obst- und Gartenbauverein Bergen-Enkheim so schnell wie möglich die Erlaubnis gegeben wird, das Schild, wie es am Eingang des Wagenweges zu finden ist, auch an den Wegeingängen des Mittelwegs und des Riedwegs aufzustellen. Begründung: Vor allem im Zuge von Corona ist der Berger-Bischofsheimer Hang von Erholungssuchenden stärker frequentiert worden. Manche Menschen sind jedoch neu und wissen nicht, was es mit diesem Landschaftsschutzgebiet auf sich hat. Das bestehende Schild klärt die Besucherinnen und Besucher auf freundliche Art und Weise auf, damit alle dieses Gebiet noch lange gemeinsam harmonisch nutzen können. Der Mittelweg und der Riedweg sind neben dem Wagenweg die stark frequentiertesten Eingänge zum Landschaftsschutzgebiet und Schilder erscheinen dort sinnvoll. Das MainÄppelHaus hat zugesagt, sich um die Aufstellung und Pflege der Schilder zu kümmern. Das bestehende Schild am Eingang des Wagenweges (eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2067 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetzen des „Durchfahrt-verboten-Schildes“ am Feldwegeanschluss FritzSchubertRing/Mittelweg

06.07.2021 · Aktualisiert: 01.02.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 530 entstanden aus Vorlage: OF 25/16 vom 30.05.2021 Betreff: Versetzen des "Durchfahrt-verboten-Schildes" am Feldwegeanschluss Fritz-Schubert-Ring/Mittelweg t Der Magistrat wird gebeten, das völlig eingewachsene Durchfahrt-verboten-Schild am Feldwegeanschluss Fritz-Schubert-Ring/Mittelweg auf die gegenüberliegende Nordseite des Weges zu versetzen. Begründung: Der Weg wird rege als Parkplatz genutzt, deshalb und weil das Schild zugewuchert ist, kann man das Schild nicht sehen. Die Hecke auf der Nordseite dagegen wird regelmäßig geschnitten, sodass dann keine Ausreden mehr gelten. Offensichtlich können die Gärtner, wie auch die Polizei, das Schild nicht finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.11.2021, ST 2087 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg

06.07.2021 · Aktualisiert: 22.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.07.2021, OF 77/3 Betreff: Kreuzung Holzhausenstraße/Oeder Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs als fahrradfreundliche Nebenstraße die Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg so zu gestalten, dass - die Holzhausenstraße in beiden Fahrtrichtungen zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße durchgehend befahrbar bleibt, - der Oeder Weg zwischen Eckenheimer Landstraße und Holzhausenstraße in beiden Richtungen befahrbar bleibt, - an der Kreuzung Holzhausenstraße / Oeder Weg, von Norden kommend, ausschließlich nach rechts in Richtung Westen abgebogen werden kann. Die Geradeausfahrt aus Norden in den Oeder Weg wird durch eine quergestellte Pollerreihe (oder ein anderes bauliches Element) verhindert, die schmal zwischen den beiden Fahrtrichtungen der Holzhausenstraße steht. Diese ist in der Breite so bemessen, dass der von Norden kommende Verkehr zwar an der Durchfahrt in den unteren Oeder Weg gehindert wird, aber der von Süden den Oeder Weg hinaufkommende Bus sie beim Linksabbiegen in die Holzhausenstraße ohne Probleme passieren kann. - durch die genannte Pollerreihe (oder ein anderes Element) auch das Linksabbiegen aus der östlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg verhindert wird, - das Rechtsabbiegen aus der westlichen Holzhausenstraße in den Oeder Weg, insbesondere für den Bus, problemlos möglich ist. Für diese Verkehrsführung wird eine Pilotphase von einem halben Jahr anberaumt. Erst wenn sich diese Verkehrsführung nicht bewähren sollte, werden andere Lösungen für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Oeder Weg aus Richtung Norden erprobt. Begründung: Gegenüber einer Einbahnstraßenregelung Richtung Norden im Oeder Weg zwischen Holzhausenstraße und Eckenheimer Landstraße ist die oben vorgeschlagene Lösung wirksamer und anwohnerfreundlicher, dabei ebenfalls einfach, auch zur Probe, durchführbar. Bei der Einbahnstraßenregelung müsste der gesamte Verkehr von Norden um den engen Bereich am oberen Ende des Oeder Wegs auf die Eckenheimer Landstraße herumgeführt werden, was zur erhöhten Belastung der Anwohner in diesem Bereich sowie zur vermehrten Staubildung führt. Nach dieser Umfahrung würde dann der Verkehrsanteil, der nach Westen will, in die Holzhausenstraße einbiegen - ein unnötiger Umweg gegenüber der Lösung im Antrag. Auf dem gleichen Wege würde aber auch der Durchgangsverkehr aus Richtung Norden in den Oeder Weg gelangen, da man von der Holzhausenstraße problemlos nach links in den Oeder Weg abbiegen könnte. Auch ein Linksabbiegeverbot würde da nur wenig helfen. Damit wäre das eigentliche Ziel, den von Norden kommenden Durchgangsverkehr aus dem Oeder Weg herauszuhalten, konterkariert. Das Argument, dass es bei der im Antrag vorgeschlagenen Lösung für den Bus zu schwierig sei, von Süden nach links in die Holzhausenstraße abzubiegen, kann im Übrigen nicht nachzogen werden, da es nachweislich in Frankfurt für Busse wesentlich schwierigere Abbiege- und Wendesituationen gibt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.06.2021, OF 62/3 Nebenvorlage: Antrag vom 27.08.2021, OF 84/3 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 62/3 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 77/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 77/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 84/3 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 84/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses

10.06.2021 · Aktualisiert: 15.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 281 entstanden aus Vorlage: OF 48/3 vom 24.05.2021 Betreff: Fragen zur Neuplanung des Clementinen Kinderkrankenhauses Im Spätsommer 2020 wurden Anwohnern und den Mitgliedern des Ortsbeirats 3 die Pläne für den Neubau des Clementinen Kinderkrankenhauses entlang der Richard-Wagner-Straße vorgestellt. Die Baumaßnahme sollte im Frühjahr 2021 beginnen. Das Bauprojekt umfasst die Errichtung eines Neubaus sowie den Umbau des Bestandsgebäudes an der Richard-Wagner-Straße/Ecke Weberstraße (ehemalige Palliativstation des Marienkrankenhauses). Im Rahmen der Entwurfsplanung und den damit einhergehenden Prüfungen wurden nun Baumängel in besagtem Eckgebäude Richard-Wagner-Straße/Weberstraße entdeckt. Diese fallen so schwerwiegend aus, dass eine Sanierung nicht möglich ist. Es besteht die Notwendigkeit, das Gebäude abzureißen. Dies wurde den Anwohnern und dem Ortsbeirat vor einigen Wochen mitgeteilt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wird seitens der Stadtplanung nach Abriss des Bestandsgebäudes inkl. dort vorhandener Parkplätze auf die ausreichende, mindestens im bestehenden Umfang stattfindende Schaffung von unterirdischen Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, Patienten und Besucher geachtet? 2. Wird bei der nun vergrößerten Baustelle nochmals das Thema Baustellenlogistik überprüft? Es gab und gibt berechtigte Zweifel an der geplanten Führung des abfließenden Baustellenverkehrs über die Weberstraße und/oder die Richard-Wagner-Straße in die Eckenheimer Landstraße. 3. Verfolgt die Stadtplanung bzw. das Amt für Straßenbau und Erschließung mit Bezug auf das Ziel "Fahrradstadt Frankfurt" einen wünschenswerten Umgestaltungsplan des Straßenraums für die Richard-Wagner-Straße? 4. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung bereits die nach den jahrzehntelangen Baumaßnahmen notwendige Grundsanierung von Straßen und Bürgersteigen der Richard-Wagner-Straße im Abschnitt Nibelungenallee bis Eckenheimer Landstraße? 5. Plant das Amt für Straßenbau und Erschließung im Abschnitt Nibelungenallee bis zur Weberstraße auf der Richard-Wagner-Straße die Einrichtung von Gehwegnasen, Fahrradständern sowie eine Fortführung der für das Mikroklima im dicht bebautem Nordend wichtigen Baumreihen auf dem unteren Abschnitt der Richard-Wagner-Straße sowie geeignete Maßnahmen, den mit dem Krankenhausstandort verbundenen Autoverkehr zu verlangsamen? 6. Wird seitens der baugenehmigenden Stadtplanung darauf geachtet, dass die Planung des Neubaus des Clementinen Kinderkrankenhauses klimafreundliche Dach- und Fassadenbegrünungen berücksichtigt? Begründung: Die Richard-Wagner-Straße gleicht im Abschnitt zwischen den Kreuzungsbereichen mit der Brahmsstraße im Nordosten und der Eckenheimer Landstraße im Südwesten einer Dauerbaustelle. Bürgersteige wurden auf der nördlichen Straßenseite teilweise nur notdürftig wieder hergestellt und sind durch die Baustelleneinrichtung von der Einmündung der Brahmsstraße bis zur Einmündung der Weberstraße auf der südlichen Seite komplett gesperrt. Es ist zum einen erforderlich, für die sicherlich nun länger andauernde Baustellenphase eine vernünftige Zwischenlösung zu finden, und anschließend die Richard-Wagner-Straße weiterzuentwickeln, auch im Sinne einer Verbindung des Radverkehrs an die Eckenheimer Landstraße und den Oeder Weg als Verbindung in die Innenstadt. Gleichzeitig sollte die erforderliche Umplanung dazu genutzt werden, um nun das Gesamtgebäude auch vor dem Hintergrund von Klimaaspekten neu zu überdenken. Dach- und Fassadenbegrünungen kühlen Gebäude im Sommer und tragen zu einem angenehmen Mikroklima in der Umgebung bei. Da sich die bebauten Städte bzw. Stadtquartiere schneller aufheizen, sollte dies bei großen privaten wie öffentlichen Bauprojekten beachtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2021, ST 1814 Aktenzeichen: 53 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Musterschulhof endlich umgestalten

24.05.2021 · Aktualisiert: 15.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.05.2021, OF 38/3 Betreff: Musterschulhof endlich umgestalten Die Musterschule fanden bis Anfang des Jahres 3 Jahre dauernde Sanierungsmaßnahmen statt. Ein kompletter Schultrakt war ausgelagert in eine Containeranlage auf dem Schulhof. Diese wurde Im Januar abgebaut. Seitdem wartet die Schulgemeinde auf die bereits seit 2 Jahren fertig geplante Neugestaltung des Schulhofes, die finanziellen Mittel sind vorhanden. Das für die Umgestaltung zuständige Grünflächenamt macht den Start der Umgestaltung von der Vorlage der Baugenehmigung für die erforderliche Sanierung einer Grenzmauer abhängig. Warum allerdings in den anderen Teilen des Schulhofes nicht schon mit den Arbeiten begonnen werden kann, ist unverständlich. Besonders ärgerlich ist, dass der Schulhof im Lockdown monatelang nicht oder nur teilweise genutzt wurde und eine Umgestaltung wesentlich weniger Einschränkungen mit sich gebracht hätte. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 - Nordend beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Wann mit den Baumaßnahmen zu Umgestaltung des Schulhofes der Musterschule gestartet werden kann? b) Ob die Maßnahme bereits vor Genehmigung der Sanierung der Grenzmauer in den Teilen die nicht an die Mauer grenzen starten kann? c) Wann mit der Genehmigung der Sanierung der Grenzmauer gerechnet wird? Woran die Verzögerung gelegen hat? d) Wie lange die Bauzeit für die Schulhofneugestaltung geplant ist? e) Ob bei der geplanten Maßnahme auch die Fläche vor der Schule an der Eckenheimer Landstraße im Bereich des früheren Haltestellenbereiches neugestaltet wird? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 55 2021 Die Vorlage OF 38/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen

06.05.2021 · Aktualisiert: 17.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2021, OM 91 entstanden aus Vorlage: OF 3/3 vom 22.04.2021 Betreff: Barrierefreiheit von Gehwegen und Radfahrstreifen Der Magistrat wird dringend aufgefordert, auf die Barrierefreiheit der Gehwege und Radfahrstreifen zu achten. Dies gilt insbesondere bei der Umsetzung von Maßnahmen der eigenen Ämter. Gehwege und Radfahrstreifen dürfen nicht blockiert werden und müssen in ihren Mindestbreiten erhalten werden. Im Bedarfsfall (Aufstellung von Geräten, Einrichtung von Baustellen) müssen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen oder Umleitungen eingerichtet werden. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Parkraumbewirtschaftung ist im Nordend vor der Liegenschaft Mittelweg 11 auf einem ohnehin sehr engen Gehweg eine der Parkuhren installiert worden. Zurzeit wird diese Stelle zusätzlich wegen der gegenüberliegenden Baustelle durch Absperrbaken beengt. Nach der Aufstellung der Parkuhr verbleibt nun eine Durchgangsbreite von deutlich weniger als einem Meter. Auch nach Entfernung der Absperrbaken ist der Gehweg noch zu eng. Der Gehweg im Oeder Weg, kurz vor der Einmündung der Cronstettenstraße, ist für Fußgänger zurzeit komplett gesperrt ohne irgendeine Umleitung. Es handelt sich nicht nur um einen Schulweg, sondern es ist der Weg zu den Krabbelstuben und Kindergärten in der Cronstettenstraße und wird daher von Familien mit kleinen Kindern stark genutzt. Da eine Ausweichmöglichkeit fehlt (gegenüber verlaufen die Bahnschienen, es gibt keinen Gehweg), sind die Eltern gezwungen, mit Kindern auf den Radfahrstreifen auszuweichen. Hier muss schnellstens eine Lösung gefunden werden, die auch den schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1549 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lastenfahrradparkplätze

18.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7207 entstanden aus Vorlage: OF 1059/3 vom 10.02.2021 Betreff: Lastenfahrradparkplätze Vorgang: OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21 Der Magistrat wird gebeten, im Mittelweg zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Humboldtstraße einen Lastenfahrradparkplatz einzurichten. Die Umsetzung dieser Maßnahme soll möglichst zusammen mit der Umsetzung der Anregungen aus der Vorlage OM 6668 erfolgen. Begründung: Mit einem Schreiben zum Pilotprojekt "Parkplätze für Lastenräder" bittet der Magistrat die Ortsbeiräte um Mithilfe, mögliche Standorte identifizieren zu können. Im angesprochenen Abschnitt des Mittelweges sind zwei bis drei Lastenfahrräder bekannt, die auf dem Bürgersteig abgestellt werden. Es wird gebeten, hierfür einen Platz für drei solcher Räder, wie vorgeschlagen, einzurichten und dafür einen Pkw-Stellplatz umzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1115 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden!

18.02.2021 · Aktualisiert: 13.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 940/3 vom 08.09.2020 Betreff: Mietspiegel 2022 ff.: Für Wohnungen an Straßen mit besonders hoher Lärmbelästigung darf kein Zuschlag für gehobene oder sehr gute Wohnlagen mehr erhoben werden! Vorgang: B 173/18 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Mietspiegelkommission darauf hinzuwirken, dass 1. in den Mietspiegel 2022 Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung wieder aufgenommen und in der Kartenübersicht erkennbar markiert werden; 2. für Wohnungen in Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, der Zuschlag für die gehobene oder sehr gute Lage wieder entfällt. Begründung: Für Wohnungen an Straßen(-abschnitten) mit besonders hoher Lärmbelastung, die nach den Bewertungen des Gutachterausschusses in gehobener oder sehr guter Wohnlage liegen, galt bis zum Mietspiegel 2016 (Geltungsdauer bis 31.05.2018), dass der im Mietspiegel für diese Lagen festgelegte Zuschlag entfällt. Diese Regelung wurde ohne nachvollziehbare Begründung aufgehoben, was massive Mieterhöhungen der betroffenen Mieter zur Folge hatte. Für sehr gute bzw. gehobene Wohnlagen liegt der Zuschlag aktuell bei 1,96 Euro bzw. 0,96 Euro pro Quadratmeter (Mietspiegel 2020). Weder im Mietspiegel 2018 noch im Bericht des Magistrats zu diesem (B 173 vom 15.06.2018) gibt es einen Hinweis auf den Wegfall dieser Regelung. Im Nordend wurden zuletzt im Mietspiegel 2016 die Adickesallee, die Nibelungenallee, die Rothschildallee, die Höhenstraße, die Eschersheimer Landstraße, die Friedberger Landstraße, die Friedberger Anlage und die Eschenheimer Anlage als Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung ausgewiesen. Kein anderer Ortsbezirk weist in diesem Maße Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung aus. Im Nordend gibt es einen Straßenabschnitt mit besonders hoher Lärmbelastung in "sehr guter Wohnlage", und zwar die Eschersheimer Landstraße zwischen Heinestraße und Holzhausenstraße (im Bereich der Hausnummern 66 bis 112). Darüber hinaus gibt es folgende Straßen(-abschnitte) mit besonders hoher Lärmbelastung in "gehobener Wohnlage": Nibelungenallee, Rothschildallee und Höhenstraße, Friedberger Landstraße, Friedberger Anlage und Eschenheimer Anlage. Die Bewertung der Wohnlage basiert auf Höhe und Entwicklung des Bodenwerts. Deshalb weist der Mietspiegel 2020 auch nahezu 100 Prozent aller Lagen im Nordend als gehobene oder sehr gute Wohnlagen aus - trotz des dichtesten Netzes an Straßen mit besonders hoher Lärmbelastung. Deshalb muss der Lagenzuschlag an diesen Straßen mit dem Mietspiegel 2022 wieder entfallen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.06.2018, B 173 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1249 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend!

18.02.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7210 entstanden aus Vorlage: OF 1049/3 vom 02.02.2021 Betreff: Ablaufplan für das Parkraumkonzept im ganzen Nordend! Vorgang: B 299/19 In der Vorlage B 299 aus 2019 wird ausgeführt, dass die beschlossene Parkraumbewirtschaftung zunächst nur innerhalb des Alleenrings eingeführt wird. Der zeitliche Ablauf soll sich an der NOx-Belastung und dem Parkdruck in den unterschiedlichen Ortsbezirken orientieren. Einige Quartiere im Nordend, die an die bereits eingerichteten Parkraumbewirtschaftungsgebiete in Bornheim angrenzen, sind aktuell durch Parkausweichverkehr einem hohen zusätzlichen Parkdruck ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) wann das Parkraumbewirtschaftungskonzept im Nordend umgesetzt wird; b) ob die Umsetzung im gesamten Nordend erfolgen kann, zumindest in den Gebieten, die an das Bornheimer Parkbewirtschaftungskonzept direkt angrenzen, das heißt Quartiere oberhalb des Alleenrings von Burgstraße/Comeniusstraße/Dortelweiter Straße bis zur Eckenheimer Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.08.2019, B 299 Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2021, ST 969 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand

02.02.2021 · Aktualisiert: 24.02.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2021, OF 1054/3 Betreff: Hinterhofbebauung in der Eisernen Hand Auf dem Grundstück hinter dem Haus Eiserne Hand 15 finden seit einigen Monaten Bauarbeiten statt. Laut Bauschild ist hier geplant: "Aufstockung eines Mehrfamilienhauses um ein Dachgeschoss mit Herstellen von 2 WE im DG und Ausbau im KG zu 2 WE (Vorderhaus) und Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 36 Wohneinheiten (Hinterhaus) mit einer Tiefgarage mit 32 Stellplätzen". Dies ist nun ein weiteres Hinterhof-Bauprojekt im Nordend, das wie z.B. die Projekte im Bäckerweg und in der Gaußstraße Dimensionen umfasst, die einen Teil der vorhandenen Häuser einengen. Daher wird der Ortsbeirat aufgefordert, den Magistrat zu bitten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie ist es möglich, dass in diesem eng bebauten Teil des Nordends ein solch großdimensioniertes "Hinterhaus" erstellt wird? - Werden die notwendigen Abstände zu den bestehenden Häusern eingehalten? Welche Bauhöhe ist hier geplant? - Dem Vernehmen nach war der Platz vorher weitestgehend versiegelt, aber z.T. niedrig bebaut. Gibt es Pläne, hier Grün zu pflanzen? Wie steht es um die Luftzirkulation? - Handelt es sich bei den Wohnungen um Miet-oder Eigentumswohnungen? Gibt es einen geförderten Wohnanteil und wenn ja, nach welchem Förderweg? - Welche Folgen ergeben sich aus dem Ausbau des Vorderhauses für die schon vorhandenen Wohnungen? Ist hier nicht auch zu erwarten, dass diese Art des Ausbaus zu der schleichenden Gentrifizierung des Stadtteils beiträgt? - Inwiefern lässt sich der Bau dieser Wohnungen und dieses neuen Wohnhauses mit der Erhaltungssatzung und mit der Milieuschutzsatzung vereinbaren? Begründung: Das Nordend gehört zu den am dichtesten bebauten Stadtteilen Frankfurts. Natürlich ist dem Ortsbeirat klar, dass bei dem hohen Bedarf an Wohnungen in der Stadt auch hier überall geschaut wird, wo noch gebaut werden kann. Bei der sog. Nachverdichtung sollte es jedoch immer auch darum gehen, die Bebauung der Umgebung anzupassen, die Lebensqualität der Anwohner zu erhalten und bezahlbaren Wohnraum für den Durchschnittsverdiener zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2021, TO II, TOP 16 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion die Vorlage OF 1054/3 dahin gehend ab, dass im Antragstenor der Fragenkatalog an vorletzter Stelle um die Frage 6. (neu) mit nachfolgendem Wortlaut ergänzt wird: "6. Wo wird in der Nähe ein Ersatz für die wegfallenden Carsharing-Parkplätze geschaffen?" Die Frage mit der Ziffer 6. (alt) erhält nunmehr die Ziffer 7. (neu). Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 1054/3 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1931 2021 Die Vorlage OF 1054/3 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. Und 7.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF Ziffern 2. Bis 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße

21.01.2021 · Aktualisiert: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7155 entstanden aus Vorlage: OF 984/3 vom 15.10.2020 Betreff: Tempo 30 auf dem Teilabschnitt der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Holzhausenstraße/Nordendstraße Vorgang: OA 407/19 OBR 3; Beschl. d. StV.-V., § 4270/19; V 1591/20 OBR 3; ST 986/20 Der Magistrat wird aufgefordert, die vom Ortsbeirat vor eineinhalb Jahren gestellte Anregung OA 407, welcher die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2019 vollumfänglich zugestimmt hat, endlich umzusetzen. Am 15.05.2020 erklärte der Magistrat, er arbeite mit Hochdruck an dem Verkehrszeichenplan zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Eckenheimer Landstraße. Die verkehrsrechtliche Anordnung werde noch im selben Monat auf den Weg gebracht. Mittlerweile sind weitere fünf Monate ins Land gegangen, ohne dass erkennbar etwas passiert wäre. Deshalb erwartet der Ortsbeirat vom Magistrat eine verbindliche Aussage darüber, bis wann die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 endlich umgesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.05.2019, OA 407 Auskunftsersuchen vom 20.02.2020, V 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 986 Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 786 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1

21.01.2021 · Aktualisiert: 06.08.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7145 entstanden aus Vorlage: OF 1043/3 vom 20.01.2021 Betreff: Erhalt des kleinen Anbaus im Mittelweg 1 Der Magistrat wird gebeten, dem Erhalt des kleinen Anbaus am Haus im Mittelweg 1 trotz anderslautender Anordnung im Sinne der Vorgartensatzung zuzustimmen. Der Anbau wird im Moment von einem Hausmeisterservice genutzt. Der vorläufige Erhalt wird auf maximal fünf Jahre begrenzt. Begründung: Der kleine Anbau am Haus im Mittelweg 1 soll im Sinne der Vorgartensatzung zurückgebaut werden, um die Fläche dort zu entsiegeln. Im Moment wird der Anbau, der früher ein Obst- und Gemüseladen war, von einem Hausmeisterservice als Büro genutzt. Der Hausmeisterservice befindet sich gerade im Umbruch, ein Generationenwechsel soll erfolgen. Daher wäre es für den Erhalt des kleinen Betriebes wichtig, dass durch den Erhalt des zentralen Büros eine gewisse Kontinuität entsteht. Der Abriss und die folgende Entsiegelung der Fläche hätte zur Folge, dass an dieser Stelle der einzige Vorgarten auf der linken Seite der Eckenheimer Landstraße (stadtauswärts) gegenüber der Haltestelle "Musterschule" entsteht. Die Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses sind nicht davon überzeugt, dass ein Vorgarten an dieser Stelle wirklich zielführend ist, wie man schon an anderen kleinen Grünflächen entlang der Eckenheimer Landstraße beobachten kann. Sie werden zugemüllt und sind beliebte Anlaufstationen für Wildpinkler, gerade in unmittelbarer Nähe der U-Bahn-Haltestelle. Ein zeitlich befristeter Erhalt des kleinen Anbaus würde einem kleinen, im Nordend verwurzelten Betrieb eine mittelfristige Planungssicherheit ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2021, ST 1063 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben!

21.01.2021 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7142 entstanden aus Vorlage: OF 1045/3 vom 20.01.2021 Betreff: Oeder Weg 106: Mieter schützen, Vorkaufsrecht ausüben! Der Magistrat wird gebeten , den Verkauf des Wohnhauses im Oeder Weg 106 an die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) durch Ausübung des Vorkaufsrechts zu verhindern. Begründung: In den beiden letzten Jahren wurden die zahlreichen Entmietungspraktiken der WPS in den Frankfurter Tageszeitungen FAZ, FNP und FR immer wieder thematisiert. Im Nordend waren Mieterinnen und Mieter in von der WPS erworbenen Wohnhäusern u. a. in der Eckenheimer Landstraße und in der Bornheimer Landstraße sowie in der Spohrstraße und in der Leimenrode betroffen. Jetzt sind es die Mieterinnen und Mieter im Oeder Weg 106. Das Wohnhaus im nordöstlichen Oeder Weg liegt im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung Nr. 50 - Nordend Mitte. Vielleicht ist es ein glücklicher Zufall, weil der Milieuschutz auf der gegenüberliegenden Seite nicht mehr gilt. Es liegt jetzt am Magistrat, dem Geschäftsmodell der WPS Einhalt zu gebieten und dazu alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2021, ST 777 Aktenzeichen: 23 20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schnelleres Fußgänger-Grün

30.11.2020 · Aktualisiert: 31.05.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6987 entstanden aus Vorlage: OF 1004/3 vom 16.11.2020 Betreff: Schnelleres Fußgänger-Grün Der Magistrat wird gebeten, bei der Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße das Umschalten auf Grün nach Anforderung durch Fußgänger genauso schnell zu gewährleisten, wie dies bei der völlig analogen Ampel über die Eckenheimer Landstraße an der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße der Fall ist. Begründung: Die Fußgängerampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Nordendstraße/Holzhausenstraße ist dafür bekannt, dass es sehr lange dauert, bis sie für die Fußgänger auf Grün umschaltet. Und das, obwohl sie eine reine Anforderungsampel für Fußgänger ist. Das hat zur Folge, dass viele Passanten die Eckenheimer Landstraße dort überqueren, ohne die Ampel zu drücken, oder sie sie bei Rot überqueren, insbesondere wenn sie die U-Bahn an der Haltestelle noch erreichen wollen. Das ist angesichts der ohnehin komplizierten Fahrbeziehungen an dieser Kreuzung sehr gefährlich. Die Situation bei der Ampel über die Eckenheimer Landstraße in Höhe der Einmündung Koselstraße/Hermannstraße ist bezüglich Fahrbeziehungen und Ampelstandort völlig analog, inklusive der angrenzenden U-Bahn-Haltestelle und der auch dort bestehenden Vorrangschaltung für ankommende U-Bahnen. Diese Ampel schaltet bei der Anforderung durch Fußgänger sehr schnell um, was dazu führt, dass sie von allen querenden Fußgängern genutzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 735 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck)

30.11.2020 · Aktualisiert: 07.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 entstanden aus Vorlage: OF 1003/3 vom 16.11.2020 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr Eckenheimer Landstraße/Anlagenring (Scheffeleck) Vorgang: OM 4735/19 OBR 3; ST 1818/19 Im Januar 2019 wurde bereits eine Umgestaltung des Fahrradweges in der Eckenheimer Landstraße beantragt: Für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren, soll die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße farblich gekennzeichnet werden. In der Stellungnahme äußerte der Magistrat, dass eine farbliche Markierung des Fahrradweges quer über die Eckenheimer Landstraße zum Geleit auf die Verkehrsinsel den Fahrradverkehr "von der weiterhin notwendigen Aufmerksamkeit" entbinden würde. Zugleich sei "nicht sichergestellt, dass der in unmittelbarer räumlicher Nähe befindliche Kfz-Verkehr mit dieser Richtungsänderung rechnet". Deshalb wurde die angeregte Umgestaltung des Fahrradwegs abgelehnt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum davon ausgegangen wird, dass ein rot markierter Fahrradweg Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dazu verleitet, nicht aufmerksam zu sein, vor allem, da sie mit der aktuellen Planung des Fahrradweges dazu gezwungen sind, in den laufenden Verkehr zu fahren und diesen zu durchqueren. Diese unerwartete Richtungsänderung ist für den in "unmittelbarer räumlicher Nähe befindlichen Kfz-Verkehr" häufig sehr überraschend, weil Autofahrerinnen und Autofahrer oft nicht wissen und auch nicht darauf aufmerksam gemacht werden, dass der offizielle Radweg quer durch den fließenden Verkehr läuft. Häufig folgen - so auch "Fahrradweg Option 2" in der Stellungnahme des Magistrats - unsichere oder ortunkundige Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer dem Straßenverlauf, um so von der Eckenheimer Landstraße über die Eschenheimer Anlage in den Anlagenring zu kommen. Allerdings kann die Eschenheimer Anlage nur gequert werden, wenn die Ampel grün wird, was aber für die Autofahrerinnen und Autofahrer heißt, dass sie rechts in die Eschenheimer Anlage abbiegen. Es kommt also täglich zu Situationen, in denen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer in den fließenden Verkehr fahren, ohne dass die Autofahrerinnen und Autofahrer damit rechnen. Dies vorausgestellt, wird der Magistrat erneut gebeten, den Radweg auf der Eckenheimer Landstraße und dort insbesondere die Querung durch den fließenden Verkehr auf die in der Mitte der Straße liegende Verkehrsinsel rot zu markieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 624 Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle „Glauburgstraße“ stadtauswärts

29.10.2020 · Aktualisiert: 11.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6866 entstanden aus Vorlage: OF 978/3 vom 16.10.2020 Betreff: Störende Fahrräder an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stadtauswärts Vor der Gaststätte Omonia in der Eckenheimer Landstraße 126/128 auf Höhe der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" stehen in stadtauswärtiger Richtung häufig zahllose Fahrräder in ungeordneter Weise herum - abgestellt am Zaun, auf dem Gehweg und vor allem in den Blumenrabatten der U 5-Haltestelle. Dies wird dadurch verschärft, dass Rad- und Fußweg an dieser Stelle relativ schmal sind. Für Passanten und durchfahrende Radfahrer wird es so teilweise gefährlich. Die Blumenrabatten existieren inzwischen auch schon nicht mehr, sondern sind völlig heruntergetrampelt. Außerdem werden dort auch Bäume durch befestigte Fahrräder in Mitleidenschaft gezogen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Alle Blumenrabatten an der U 5-Haltestelle "Glauburgstraße" werden auf der stadtauswärtigen Seite durch durchgehende niedrige Stahlgitter (gebogene Stahlrohre) gegen das Befahren und Drüberheben von Fahrrädern geschützt. 2. Die beiden letzten Parkplätze in der Schwarzburgstraße vor der Einmündung in die Eckenheimer Landstraße werden auf der der vorgesehenen Ladezone gegenüberliegenden Seite entfernt und durch Fahrradbügel ersetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 450 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsatz der Polizeieinheit „KART“ im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße/ Eschenheimer Anlage Ecke Scheffeleck

29.10.2020 · Aktualisiert: 12.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2020, OM 6865 entstanden aus Vorlage: OF 958/3 vom 20.09.2020 Betreff: Einsatz der Polizeieinheit "KART" im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße/ Eschenheimer Anlage Ecke Scheffeleck Der Magistrat wird gebeten, die Hessische Landespolizei zu bitten, die Einheit "KART" im Bereich Sandweg/Alleenring/Berger Straße verstärkt zu Kontrollen einzusetzen. In diesem Bereich gibt es häufig Fahrten von extrem lauten Kfz und Motorrädern auch in den späten Abend- und Nachtstunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 448 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10

27.10.2020 · Aktualisiert: 22.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1079/10 vom 13.10.2020 Betreff: Abbiegespiegel zum Schutz von Radfahrern an besonders gefährlichen Kreuzungen im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzungen im Ortsbezirk 10 daraufhin zu überprüfen, welche wegen der besonderen Gefährlichkeit mit Abbiegespiegeln zum Schutz von Radfahrern versehen werden sollten, um zu vermeiden, dass Radfahrer im toten Winkel übersehen und angefahren werden. Begründung: Städte wie Hannover, Oldenburg und Göttingen sind dazu übergegangen, an Ampelkreuzungen mit besonderem Gefährdungspotenzial Spiegel anzubringen, bei denen für Rechtsabbieger keine separate Abbiegespur und eigene Ampeln zur Verfügung stehen, sodass Radfahrer auf dem Radweg besonders leicht im toten Winkel übersehen werden können. Diese Spiegel haben sich als einfaches, kostengünstiges und effizientes Mittel erwiesen, um Radfahrer zu schützen. Solche Ampeln gibt es im Ortsbezirk 10 etwa an der Kreuzung Marbachweg/Eckenheimer Landstraße, Gießener Straße/Ronneburgstraße, Homburger Landstraße/Ronneburgstraße, an denen es zum Teil schon zu tödlichen Unfällen gekommen ist. Eine Verbesserung ist frühestens durch die Ausrüstung von Lastkraftwagen und Bussen mit Abbiegeassistenten zu erwarten, die aber erst ab dem Jahr 2022 für Neufahrzeuge Pflicht werden. Insofern ist durch die Spiegel schneller Abhilfe zu schaffen und so für den zunehmenden Fahrradverkehr mehr Sicherheit zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 419 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 7

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XV) Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Neuhofstraße

15.10.2020 · Aktualisiert: 07.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2020, OF 967/3 Betreff: Verkehrsgefährdung durch Falschparker verhindern (XV) Kreuzungsbereich Eckenheimer Landstraße/Neuhofstraße Der Einmündungsbereich Eckenheimer Landstraße / Neuhofstraße ist tagsüber häufig und ab abends regelmäßig verbotswidrig zugeparkt. Das führt zu Sichtbehinderung und gefährdet dadurch Radfahrende und kreuzende FußgängerInnen. Der Magistrat wird aufgefordert, die Gefahrensituation dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken im Kreuzungsbereich durch Abpollern oder Radbügel verhindert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 967/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 3 am 30.11.2020, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 967/3 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1015/3 (siehe TOP 6./TO I) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Was passiert mit der Häuserzeile in der Eckenheimer Landstraße?

14.10.2020 · Aktualisiert: 09.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2020, OF 982/3 Betreff: Was passiert mit der Häuserzeile in der Eckenheimer Landstraße? Bewohner*innen der Eckenheimer Landstraße sind verunsichert über die Situation der Häuserzeile 18-24.Unklare Informationen vom Hörensagen lassen vermuten , dass die Häuser als Paket verkauft wurden und dass das älteste Haus einem Neubau weichen soll. Da sie eine Entmietung der alteingesessenen Bewohner*innen auch in den anderen Häusern befürchten, sind gesicherte Informationen für sie sehr wichtig. Dies vorausgesetzt , bittet der Ortsbeirat den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche gesichertenFakten zu der Häuserzeile bisher bestehen und wie diese für die Mieter einzuschätzen sind. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO II, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1838 2020 Die Vorlage OF 982/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts)

24.09.2020 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6669 entstanden aus Vorlage: OF 938/3 vom 08.09.2020 Betreff: Roteinfärbung der Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße (stadtein- und stadtauswärts) Der Magistrat wird gebeten, die Radstreifen auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Scheffeleck und Glauburgstraße in beide Fahrtrichtungen rot einzufärben. Begründung: Die auf der Eckenheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Gleisen und Fußwegen entlanggeführten Radstreifen sind teilweise sehr schmal und haben stellenweise sehr geringe Abstände zur U-Bahn auf der linken Seite und zu den häufig als Parkplätze ausgewiesenen Fußwegen auf der rechten Seite. Hinzu kommen diverse Wechsel der Radstreifen vom Fußweg auf die Straße und umgekehrt (u. a. an den Hochbahnsteigen). Die Eckenheimer Landstraße ist ähnlich wie der Oeder Weg von Radfahrenden sehr stark frequentiert (Nord-Süd-Achse in die und aus der Innenstadt). Unter dem Blickwinkel der Verkehrssicherheit sind die eng geführten Radstreifen ohnehin nicht unproblematisch. Die Roteinfärbung dürfte das Sicherheitsgefühl und auch die Sicherheit der Radfahrenden etwas verbessern. Umso wichtiger ist auch die baldige Umsetzung der beschlossenen Tempo-30-Regelung in beiden Fahrtrichtungen zwischen Scheffeleck und Nordendstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 153 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten

24.09.2020 · Aktualisiert: 19.04.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 entstanden aus Vorlage: OF 930/3 vom 12.08.2020 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17 Der Magistrat wird aufgefordert, den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Folgende erste Maßnahmen werden vorgeschlagen: Auf der Sperrfläche Ecke Mittelweg/Klitscherstraße werden Fahrradständer installiert, auch um Autos daran zu hindern, auf dem Fußgängerüberweg zu parken. Zur Verkehrsberuhigung wird außerdem die Parkanordnung geändert, indem zwei Autoparkplätze im Mittelweg nach der Einfahrt auf die rechte Straßenseite verlegt und in Fahrradparkplätze umgewandelt werden. Des Weiteren wird geprüft, ob nicht ein Autoparkplatz auf dem kleinen Plätzchen, das den Mittelweg trennt, für die Aufstellung von Fahrradständern ersetzt werden kann. Begründung: Der Mittelweg ist als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg eine enge Straße, in der es trotz hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt und die zudem noch aufgrund der Innenstadtnähe von Schleichverkehr und "Fremdparkern" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muss dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg gerecht zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Antrag vom 10.02.2021, OF 1059/3 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2021, OM 7207 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1751 Antrag vom 14.05.2022, OF 286/3 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 Antrag vom 29.02.2024, OF 660/3 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5309 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10

15.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6495 entstanden aus Vorlage: OF 1046/10 vom 31.08.2020 Betreff: Straßenbahn-Ringlinie im Ortsbezirk 10 Der Magistrat wird um aktuelle Prüfung und Berichterstattung zu der auch im Ortsbezirk 10 vorgesehenen Straßenbahn-Ringlinie gebeten, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand bezüglich des Ortsbezirks 10? 2. Wann sind Bauarbeiten vorgesehen im Bereich a) des Marbachwegs, westlich der Eckenheimer Landstraße, b) der Gießener Straße Richtung Friedberger Landstraße? 3. Wann ungefähr ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? 4. Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen sind vorgesehen, um gegenseitige Behinderungen mit der immer mehr an Bedeutung gewinnenden U-Bahn-Linie 5 zu vermeiden? Begründung: Insbesondere eine Takteinschränkung für die U 5 muss verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 296 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße

27.08.2020 · Aktualisiert: 26.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2020, OM 6433 entstanden aus Vorlage: OF 919/3 vom 14.08.2020 Betreff: Einrichtung einer Ladezone in der Schwarzburgstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Schwarzburgstraße im Abschnitt zwischen der Eckenheimer Landstraße und der Weberstraße eine elf Meter lange Ladezone auf der Seite der freien Parkplätze einzurichten. Begründung: Zur verkehrssicheren Anlieferung für die Gastronomiebetriebe, die bisher auf der Ecke Weberstraße/Schwarzburgstraße erfolgte, ist eine Ladezone eine geeignete Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2021 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Öffnung des Opernplatzes

03.08.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.08.2020, OF 1348/1 Betreff: Öffnung des Opernplatzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Betretungsverbot ab Mitternacht sowie die Räumung um 01:00 Uhr des Opernplatzes am Wochenende aufzuheben. Zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung am Opernplatz sind stattdessen die folgenden Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Landespolizei umzusetzen: 1. Aufrechterhaltung einer sichtbaren Polizeipräsenz und weiterhin regelmäßige Bestreifung des Opernplatzes durch uniformierte Polizeikräfte; 2. verstärkte Alkoholkontrollen von Kraftfahrzeugführern in der unmittelbaren räumlichen Umgebung des Opernplatzes; 3. konsequentes und schnelles Einschreiten bei Gewalttaten und 4. erforderlichenfalls eine Begrenzung der Anzahl von auf dem Opernplatz aufhältigen Personen in Verbindung mit entsprechenden Zugangskontrollen. Begründung: Durch die derzeitig geltenden Betretungs- und Aufenthaltsverbote werden die vielen Menschen in unserer Stadt, die friedlich auf dem Opernplatz feiern wollen, für die Gewaltexzesse einiger Weniger bestraft. Damit schießt der Magistrat über das Ziel hinaus. Es bestehen bessere, weniger einschneidende Möglichkeiten der Sicherstellung von Ordnung auf dem Opernplatz. Die Öffnung des Opernplatzes für unsere Bürger in Verbindung mit angemessenen Maßnahmen zum Schutz sowohl der Feiernden als auch der Einsatzkräfte stellt insoweit einen guten Mittelweg dar, der weder Randalen Tür und Tor öffnet noch junge Menschen unter Generalverdacht stellt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1348/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und Die PARTEI (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren

17.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2020, OM 6173 entstanden aus Vorlage: OF 1005/10 vom 16.06.2020 Betreff: Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) optimieren Der Magistrat wird gebeten, die geänderte und leider extrem verlängerte Rotphase der Ampelschaltung im Marbachweg (Fahrtrichtung Westen, Ecke Eckenheimer Landstraße) zu überprüfen. Dabei soll nach Möglichkeit der Kreuzungsbereich künftig wieder deutlich durchlässiger gestaltet werden, zumal dort seit K urzem ein Fahrstreifen entfallen ist. Begründung: Der Marbachweg gehört zu den sehr wichtigen, da seltenen Ost-West-Straßenverbindungen in Frankfurt. Dies gilt umso mehr, als insbesondere die A 66 mit je einem Teil im Frankfurter Osten und im Frankfurter Westen ohne Alternativen in Frankfurt endet. Der Durchgangsverkehr sucht sich daher seine Wege leider auch durch eigentlich ruhige Wohnstraßen. Derzeit hat so zum Beispiel in Eckenheim der Durchgangsverkehr unter anderem in der Sigmund-Freud-Straße aufgrund der vermeidbaren Staus auf dem Marbachweg stark zugenommen. Abhilfe ist dringend angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1472 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Zukünftige Nutzung der Liegenschaft der Postbank, Marbachweg/Eckenheimer Landstraße

03.06.2020 · Aktualisiert: 25.06.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2020, OF 989/10 Betreff: Zukünftige Nutzung der Liegenschaft der Postbank, Marbachweg/Eckenheimer Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, ob ihm bekannt ist, dass die Deutsche Bank die Liegenschaft der Postbank, Marbachweg / Eckenheimer Landstraße in Zukunft nicht mehr nutzen wird, und um die Beantwortung der Frage, ob die Möglichkeit besteht, das Areal für innerstädtische Entwicklung zu sichern. Begründung: Erfolgt ggf. mündlich Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 989/10 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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