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Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3125 entstanden aus Vorlage: OF 408/3 vom 28.10.2022 Betreff: Öffentliche Plätze menschen- und klimafreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, Sorge zu tragen, dass die kleinen öffentlichen Plätze des Nordends, die wichtige Aufenthaltsräume im dicht besiedelten Nordend sind, nicht unbefristet privaten Baustellen und Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Besonders ist hier zu beachten, dass nicht über mehrere Jahre Fuß- sowie Fahrradwege versperrt werden und die gesamte Absperrung ausschließlich zulasten von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrr adfahrern geht. Der Magistrat wird aufgefordert, auch bei der Sperrung von Plätzen im Sinne des Klimaschutzes zu handeln und derartig umfassende Maßnahmen zeitlich und räumlich eindeutig zu begrenzen. Dies gilt in besonderem Maße für den kleinen Platz hinter der Haltestelle "Musterschule" der U 5, der kurzfristig der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung gestellt werden soll. Begründung: Der Platz hinter der Haltestelle "Musterschule" am Anfang der Eisernen Hand ist nunmehr bereits mehrere Jahre zugunsten der Sanierung des Hauses Eckenheimer Landstraße 24 für die öffentliche Nutzung gesperrt, ebenso wie der angrenzende Fahrradweg auf der Eckenheimer Landstraße und der Bürgersteig. Mittlerweile - weil schon seit vielen Monaten keine Bautätigkeit mehr stattfindet - dient der Platz hauptsächlich als private und öffentliche Müllhalde. Der Magistrat hatte nach Aufforderung durch den Ortsbeirat ein Ende der Absperrung für August 2022 zugesagt, was ganz offensichtlich nicht erfolgte, weitere Nachfragen blieben unbeantwortet. Es ist mittlerweile nicht mehr nachvollziehbar, wieso für eine private Sanierungsmaßnahme, bei der seit Monaten keine Bautätigkeit mehr feststellbar ist, der Platz und sämtliche Wege zulasten der Allgemeinheit abgesperrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 587 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2106 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3
Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.11.2022, OA 276 entstanden aus Vorlage: OF 378/9 vom 24.10.2022 Betreff: Ringstraßenbahn im Ortsbezirk 9: Planung mit dem Ziel sicherer Geh- und Radwege anpassen Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Zwischenbescheide des Magistrats vom 27.04.2023, 14.09.2023 und 25.01.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage vom 14.10.2022, M 167, vorgelegte Planung für die Straßen im Ortsbezirk 9 (Marbachweg, Am Dornbusch, Wilhelm-Epstein-Straße) unter Berücksichtigung folgender grundsätzlicher Hinweise anzupassen: 1. Die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege in der Regel mit einer Breite von 2,3 Metern (mindestens aber zwei Meter breit) zu planen, wird auch hier konsequent zur Anwendung gebracht. Hier sei insbesondere auch auf den Schulwegeplan verwiesen, der die oben genannten Straßen als Radwege beinhaltet. Das gefahrenfreie Überholen, auch aufgrund des sehr breiten Spektrums von Radfahrenden, muss durch die entsprechende Breite gewährleistet sein; 2. die mit dem Antrag vom 18.06.2019, NR 895, beschlossene Vorgabe, Radwege "durch bauliche Maßnahmen getrennt von anderen Verkehrsarten effektiv von Kraftfahrzeugen freigehalten" sowie "‚Quetschlösungen' im Straßenraum (...) zu vermeiden" wird auch hier angewendet, um die Sicherheit insbesondere von Kindern im Straßenverkehr zu erhöhen; 3. Gehwege sind mit einer Breite von mindestens zweieinhalb Metern zu planen, wie es die bundesgesetzlichen Soll-Vorgaben und der Stand der Technik aus diversen Regelwerken und Normen vorsehen. Baumstandorte sind hier möglichst mit abgedeckten Baumscheiben zu integrieren. Ge rade für Kinder und ältere Menschen sollen die Wege frei von Hindernissen nutzbar sein. Begründung: Zu Ziffer 1.) und Ziffer 2.) Abschnittsweise sieht die Planung keine Verbesserung für den Radverkehr gegenüber der aktuellen Situation vor. Radwege mit einer Breite von eineinhalb Metern, die auf der Straße neben den Schienen geführt werden und der Verzicht auf eine bauliche Trennung stehen im Widerspruch zu den Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung (NR 895) und dem Vortrag M 167, der sie beigefügt sind. Eine Neuplanung sollte die aktuell bereits vorliegenden und teils gefährlichen Mängel beheben. Es handelt sich hier auch für Radfahrende um eine wichtige Radverbindung, die ebenso wie der ÖPNV eine Verbesserung erfahren sollte. Vor allem aber da sich der Radweg auch im Schulwegeplan befindet, ist es nicht hinzunehmen, die Situation bei der Neuplanung der Straße nicht deutlich und nach dem Stand der Technik zu verbessern. Sorgen und Beschwerden über die bestehenden Radwege liegen dem Ortsbeirat bereits vor, ebenso sind auf dem Radweg regelmäßig Parkverstöße zu beobachten, die häufig zu gefährlichen Situationen und gelegentlich leider auch zu Unfällen führen. Sollten gesetzliche Vorgaben der Umsetzung der Forderung entgegenstehen, hätten diese bereits in der Vorlage erläutert werden sollen. Zur Illustration sei auf die Anlagen zum Vortrag M 167 verwiesen, hier zum Beispiel auf die Seiten LP 7, 8, 9 und 10 für den Marbachweg, die lediglich unterdimensionierte und baulich nicht von der Straße getrennte Radwege in mindestens eine Richtung vorsehen. Zu Ziffer 3.) Das Standardmaß zeitgemäßer Fußwege-Planungen liegt bei zweieinhalb Metern. Es soll eine Lösung gefunden werden, in der mindestens eine Seite dem Standard insoweit entspricht, dass auch zwei Personen, so auch eine Rollstuhlfahrende und eine Begleitperson, nebeneinander auf dem Gehweg unterwegs sein können. Siehe dazu auch die Empfehlungen und Erläuterungen des Fuß e. V. Die Integration von Bäumen kann dabei gut gelingen, hier wäre etwa der Gehweg vor der DNB auf der Eckenheimer Landstraße ein gelungenes Beispiel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Bericht des Magistrats vom 08.03.2024, B 98 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 16.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Beratung) 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2022, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 276 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Fristverlängerung um einen Monat) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 276 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 § 3397, 18. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 12.06.2023 § 3926, 21. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 16.10.2023 § 4441, 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 19.02.2024 Aktenzeichen: 66-2
Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3081 entstanden aus Vorlage: OF 439/10 vom 25.10.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, den seinerzeit vom Radbüro im Rahmen des Gesamtkonzepts für die Eckenheimer Landstraße nördlich der Hügelstraße zugesagten Fahrradbügel auf der Sperrfläche auf der Eckenheimer Landstraße vor der Fahrradampel stadteinwärts an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Hügelstraße endlich zu setzen. Begründung: Besagte Sperrfläche wird ständig zugeparkt, auch weil diese zur Andienung des dort aufgestellten Glascontainers genutzt wird. Da sie aber für Kfz zu kurz ist, stehen die Kfz gleichzeitig auch auf dem Fahrradweg, der hier für die Aufstellung der Fahrradfahrer stadteinwärts erforderlich ist, was an der unübersichtlichen Kreuzung zu Gefährdungssituationen führt. Deshalb sollte der zugesagte Fahrradbügel, der dieses unerlaubte Halten und Parken verhindert, endlich gesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 444 Aktenzeichen: 66 2
Sicherer Radverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2022, OF 403/3 Betreff: Sicherer Radverkehr an der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Ecke Nibelungenallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Nördlich der Kreuzung Eckenheimer Landstraße/Nibelungenallee (vor dem Restaurant "Mr. Thai Express") sollen die Poller, die den Fahrradweg vom Fußgängerweg abgrenzen, entfernt und das Verkehrsschild versetzt werden. Begründung: Radfahrer, die aus Richtung Süden die Eckenheimer Landstraße befahren, müssen, wenn sie ordnungsgemäß den Radweg befahren sollen, kurz nördlich dieser Kreuzung durch eine enge "Schikane" kurven, um mehreren Verkehrszeichenmasten und Stahlabweisern auszuweichen, die dort verbaut sind. Durch eine geänderte Führung wird die Sicherheit erheblich verbessert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 403/3 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenErhalt von Arbeitsplätzen im Nordend
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.10.2022, OF 410/3 Betreff: Erhalt von Arbeitsplätzen im Nordend Bei einer öffentlichen Veranstaltung der IHK Frankfurt Anfang Oktober berichtete eine verantwortliche Mitarbeiterin des Personalbereiches der Fa. Merz, dass das Thema Angebot an freien Parkplätzen während der Arbeitszeit aktuell bei vielen Einstellungsgesprächen durchaus ein Entscheidungskriterium sei und die anstehenden Veränderungen im Zuge der Parkraumbewirtschaftung bereits einige Bewerberinnen und Bewerber bewogen hätten einen anderen Arbeitgeber zu bevorzugen. Zusätzlich gab es bereits Kündigungen mit Hinweis auf die Parksituation. Es wurde sehr deutlich, dass dies Merz auf Dauer nicht hinnehmen kann. Merz wurde 1908 in Frankfurt gegründet und hat bis heute hier auch seinen Sitz. Das Unternehmen beschäftigt weltweit 3.000 Mitarbeitende. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 3 beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, a) Gab es bereits Gespräche der Stadt Frankfurt mit der Fa. Merz bzgl. der Unternehmenszentrale in der Eckenheimer Landstraße bei denen u.a. das Thema "Einführung der Parkraumbewirtschaftung und Auswirkungen auf die Personalakquise" angesprochen wurde? b) Wenn ja, welche Angebote konnte die Stadt Merz unterbreiten? c) Gab es ähnliche Gespräche mit weiteren Arbeitgebern aus dem Nordend? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 410/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 2 SPD und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenGefahrenstelle für den Radverkehr in der Eckenheimer Landstraße beseitigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.10.2022, OF 402/3 Betreff: Gefahrenstelle für den Radverkehr in der Eckenheimer Landstraße beseitigen Der Magistrat wird gebeten, am östlichen Radweg der Eckenheimer Landstraße, nördlich der Kreuzung mit der Nibelungenallee (hinter der Litfaßsäule), die Radspur so zu verlegen oder die Stahlabweiser sowie die Straßenschilder so versetzen, dass letztere für den Radverkehr keine gefährlichen Hindernisse mehr darstellen. Begründung: Die Eckenheimer Landstraße ist eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr durch das Nordend. An der besagten Stelle macht die Radspur einen Knick, der von Stahlabweisern und Straßenschildern flankiert wird. Diese Kombination stellt eine Gefahrenstelle für den Radverkehr dar. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 402/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2979 entstanden aus Vorlage: OF 391/3 vom 11.09.2022 Betreff: Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel an der Kreuzung Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße zum Freihalten des Kreuzungsbereiches installieren zu lassen und die vorhandenen Poller damit zu ersetzen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Schwarzburgstraße/Ecke Humboldtstraße ist auf der südlichen Straßenseite mit Pollern abgesichert. Anwohner wiesen den Ortsbeirat darauf hin, dass es in der Schwarzburgstraße zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße keine Fahrradbügel gibt und die Fahrräder oft an Gartenzäune angeschlossen werden und den Gehweg behindern. Mit den Fahrradbügeln im Kreuzungsbereich könnte diese Situation entlastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 336 Aktenzeichen: 66 2
Studie zu Fahrradgaragen
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.10.2022, OA 265 entstanden aus Vorlage: OF 347/3 vom 24.08.2022 Betreff: Studie zu Fahrradgaragen Vorgang: NR 275/22; B 268/22 Der Ortsbeirat begrüßt die Initiative der Stadtverordnetenversammlung zur Schaffung von mehr Fahrradparkplätzen in den Stadtteilen (Antrag NR 275), insbesondere auch zur Prüfung zum Bedarf, den Kosten und allen Aspekten zur Aufstellung von abschließbaren Fahrradboxen und -garagen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, ein Konzept zum Parken von Fahrrädern in Frankfurt zu erarbeiten und eine Studie zu Fahrradgaragen in Auftrag zu geben. Mögliche Institute zur wissenschaftlichen Durchführung einer derartigen Studie sind die Fachgruppe Neue Mobilität der Frankfurter UAS (University of Applied Sciences) oder die Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität. Untersucht werden sollen folgende Punkte: - Bedarf an Fahrradgaragen; - soziale Aspekte (z. B. Teilhabemöglichkeiten, Bezahlbarkeit) und Auswirkungen auf die Aufstellung im öffentlichen Raum; - Vor- und Nachteile bezüglich unterschiedlicher Verwahrung von Fahrrädern; - Aufstellungsorte; - Aussehen und Gestaltung der Fahrradgaragen; - Nutzer- und Vergabekonzepte; - mögliche Pilotierung eines erarbeiteten Konzepts; - Mietkosten für Nutzerinnen und Nutzer. Begründung: Im Nordend wurde in der Hebelstraße eine erste Anlage als Fahrradgarage aufgestellt. Diese Anlage wurde einer interessierten Hausgemeinschaft gegen Gebühren überlassen. Den Ortsbeirat erreichen eine Vielzahl von weiteren Anfragen. Die sichere, gegen Diebstahl und Vandalismus geschützte Einstellung von Fahrrädern scheint attraktiv zu sein. Bewohnerinnen und Bewohner sind zu Finanzierungen und Mietzahlungen bereit. Selbstverständlich wird es weiterhin öffentliche und frei nutzbare Fahrradbügel geben. Fahrradgaragen greifen allerdings in den öffentlichen Raum ein. Mit wenigen Ausnahmen (z. B. Hamburg) scheint es hierzu noch wenige Erfahrungen zu geben. Fahrradgaragen sollen sich idealerweise gut in den öffentlichen Raum einfügen. Ist es nötig, viele kleine Anlagen dezentral aufzustellen, oder können es größere Anlagen an zentralen Punkten im Stadtteil sein? Fahrradgaragen treten dabei sicher in Konkurrenz zum Pkw-Stellraum in den Straßen. Fußgängerbereiche sollen nicht belegt werden. Ein wesentlicher Punkt der Untersuchungen soll herausarbeiten, wie eine Vergabe der Fahrradstellplätze erfolgen kann. Aspekte hierbei sind Fragestellungen wie die zur Privatisierung des öffentlichen Raums, soziale Aspekte, aber auch die Berücksichtigung von einzelnen Interessierten versus Bewerbungen ganzer Hausgemeinschaften. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.01.2022, NR 275 Bericht des Magistrats vom 24.06.2022, B 268 Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 588 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 19.10.2022 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 265 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2474, 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 07.11.2022 Aktenzeichen: 32 1
Nördliche Humboldtstraße entlasten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2967 entstanden aus Vorlage: OF 372/3 vom 29.09.2022 Betreff: Nördliche Humboldtstraße entlasten Nicht erst seit der Einrichtung der Baustelle in der unteren Glauburgstraße und der dadurch bedingten Umleitung vom Oeder Weg zur Holzhausenstraße durch die untere Schwarzburgstraße hat sich ein reger Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr durch die obere Humboldtstraße gebildet mit dem Ziel, vom Oeder Weg auf die Eckenheimer Landstraße stadtauswärts zu fahren. Die Humboldtstraße als dicht bebaute und enge Einbahnstraße ist für den Kfz-Durchgangs- und Abkürzungsverkehr ungeeignet. Außerdem besteht aufgrund des erhöhten Kfz-Aufkommens und durch den regen Radverkehr in südliche Richtung Unfallgefahr. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Situation in der oberen Humboldtstraße (ab der Kreuzung Glauburgstraße bis zur Kreuzung Holzhausenstraße) nach dem Ende der Baustelle in der Glauburgstraße verbessert werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 343 Aktenzeichen: 32 1
Ampelabschaltung nachts hier: nördlicher Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2968 entstanden aus Vorlage: OF 373/3 vom 28.09.2022 Betreff: Ampelabschaltung nachts hier: nördlicher Oeder Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampel an der Einmündung von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg stadteinwärts nachts abgeschaltet werden kann. Begründung: Stromsparen ist ein Muss in der heutigen Zeit. Lichtsignalanlagen (Ampeln), die an nachts kaum befahrenen Stellen stehen, sollten deswegen nachts dunkel bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 345 Aktenzeichen: 32 1
Demonstration per Autokorso in Zukunft unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2966 entstanden aus Vorlage: OF 368/3 vom 04.07.2022 Betreff: Demonstration per Autokorso in Zukunft unterbinden Der Magistrat wird aufgefordert, in Zukunft Demonstrationen per Autokorso durch die engen Straßen des Nordends zu unterbinden. Dies gilt besonders für die Eckenheimer Landstraße, in der sich zusätzlich dann auch noch die U 5 staut. Diese Art von motorisierter Demonstration belastet die Menschen des Nordends unverhältnismäßig stark und untergräbt sämtliche Bemühungen um Verkehrsberuhigung der Innenstadt und um eine nachhaltige Verkehrswende. Begründung: Am Freitag, den 24. Juni, schlich ein Autokorso der sogenannten "Querdenker" im Schritttempo durch das Nordend, unter anderem die Eckenheimer Straße entlang, später dann den Anlagenring hinauf. Dies behinderte nicht nur den öffentlichen Nahverkehr, den Verkehr insgesamt, sondern trug auch noch vollkommen unnötig zur Feinstaubbelastung bei. Gemäß Artikel 8 und Artikel 5 GG ist es jedem gestattet, sich mit anderen unter freiem Himmel öffentlich zu versammeln mit dem Ziel, gemeinsam eine Angelegenheit zu erörtern - ein Recht, das es unbedingt zu schützen gilt. Die Wahrnehmung dieses Rechts sollte allerdings im Innenstadtbereich auch durchaus zu Fuß zumutbar und möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 240 Aktenzeichen: 32 4
Automatisch geschaltete Ampel am Fußgängerüberweg Höhe Oeder Weg Hausnummer 155 führt zu Verkehrsstaus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2969 entstanden aus Vorlage: OF 375/3 vom 27.09.2022 Betreff: Automatisch geschaltete Ampel am Fußgängerüberweg Höhe Oeder Weg Hausnummer 155 führt zu Verkehrsstaus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die neuerdings automatisch geschaltete Fußgängerampel wieder in eine bedarfsgerechte Schaltung zurückgeführt werden kann, um Verkehrsstaus zu verhindern. Die Ampelschaltung des Fußgängerüberwegs an der Einmündung des Oeder Wegs, Höhe Hausnummer 155, in die Eckenheimer Landstraße von Norden kommend wurde seit August 2022 von einer Ampelschaltung nach Bedarf in eine automatische Ampelschaltung geändert. Die automatische Am pelschaltung für den Fußgängerüberweg, die mit der Ampel über die U-Bahn-Gleise synchronisiert ist, schaltet nun grundsätzlich auf Rot, sobald die Ampel für den Verkehr aus dem Oeder Weg von Süden kommend bzw. die Ampel für den Verkehr aus der Eckenheimer Landstraße von Norden stadteinwärts in die Eckenheimer Landstraße auf Grün schaltet. Das führt dazu, dass nun mit jeder Grünphase maximal drei Autos den Weg der Bahngleise kreuzen können, während vor der Umstellung sechs bis sieben Autos passieren konnten. Dies führt in verkehrsreicheren Zeiten zu einem massiven Rückstau an Autos in die Eckenheimer Landstraße bis zum Alleenring. Die automatische Ampelschaltung des Fußgängerüberwegs sollte deshalb wieder in eine bedarfsgerechte Ampelschaltung zurückgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 344
Weiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2885 entstanden aus Vorlage: OF 412/10 vom 26.09.2022 Betreff: Weiterer Glascontainer an der Ecke Eckenheimer Landstraße/Hügelstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch das Aufstellen von einem zweiten Glascontainer das Dilemma der leeren Flaschen vor dem einen behoben werden kann. Begründung: Es standen wohl einmal zwei Container an dieser Ecke, wovon einer - aus welchen Gründen auch immer - entfernt worden ist. Dadurch kommt es vermehrt zum Abstellen von Flaschen vor dem Container. Dies führt sehr zum Ärger von Anwohnenden und zum doppelten Arbeitsaufwand der Mitarbeitenden von Remondis, die die Flaschen händisch einsammeln müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2685 Aktenzeichen: 79 4
Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2764 entstanden aus Vorlage: OF 322/3 vom 24.06.2022 Betreff: Übergang Günthersburgallee über den Alleenring und weiterer Verlauf Der Magistrat wird gebeten, im Verlauf der Günthersburgallee folgende Maßnahmen vorzunehmen: 1. Die Querung der Günthersburgallee über die Rothschildallee wird so gestaltet, dass zwischen den beiden Übergängen an der Nord- und Südseite der Allee eine direkte befestigte und genügend breite Verbindung ohne Winkel geschaffen wird, auf der Fußgänger und Radfahrer sich nebeneinander mit ausreichend Platz bewegen können und vor den Übergängen Aufstellflächen für die Radfahrer existieren. Die vorhandene winklige Verbindung ist zu schmal, um auf diese Weise Fußgänger und Radfahrer geordnet aufzunehmen und verleitet dazu, die Winkel abzukürzen, wodurch sich statt Rasen hässliche kahle Ecken gebildet haben, die bei Regen verschlammen. 2. Der Radverkehr wird nach der Überquerung von Norden nach Süden, soweit er in südliche Richtung weiterfahren will, durch Beschilderung und/oder eine sichtbare Wegeführung so geleitet, dass er auf der westlichen Fahrbahn der Günthersburgallee landet und nicht geradeaus auf dem unbefestigten Mittelweg weiterfährt. 3. Um den Spielplatz in der Mitte der unteren Günthersburgallee ("Günthersburger Ei") führt auf der östlichen Seite ein ausreichend breiter unbefestigter Fußweg herum, der am Ende des Spielplatzes wieder in den Mittelweg einmündet. Entsprechend wird gebeten, auch auf der westlichen Seite den anfänglich noch sichtbaren unbefestigten Fußweg um den Spielplatz herum so freizuräumen und zu verbreitern, dass man ihn bequem bis zum unteren Ende des Spielplatzes weitergehen kann, wo er ebenfalls in den Mittelweg mündet. So werden gefährliche Fußgängerquerungen vom endenden Fußweg auf den westlichen Bürgersteig in diesem kurvigen und völlig zugeparkten Straßenverlauf vermieden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 180 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2691 entstanden aus Vorlage: OF 381/10 vom 29.08.2022 Betreff: Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor Hausnummer 254 Der Magistrat wird gebeten, das Parkverbot in der Eckenheimer Landstraße vor der Hausnummer 254 deutlich sichtbarer auszuschildern. Begründung: Anwohner und Besucher waren es über Jahrzehnte gewohnt, vor der Hausnummer 254 in der Eckenheimer Landstraße parken zu können. Inzwischen wurde ein Parkverbot erlassen, weil die schräg parkenden Wagen teilweise in den Straßenraum hineinragten. Das entsprechende Parkverbotsschild wurde aber außergewöhnlich hoch und außerhalb des normalen Sichtfeldes angebracht, sodass viele Fahrerinnen und Fahrer, darunter viele Anwohner, mit einem Bußgeld belegt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 159 Aktenzeichen: 32 1
Unbenannte Sackgasse Bleichstraße?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2637 entstanden aus Vorlage: OF 584/1 vom 16.08.2022 Betreff: Unbenannte Sackgasse Bleichstraße? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. In verschiedenen Publikationen der Stadt Frankfurt ist eine in Richtung Eschenheimer Anlage führende Sackgasse westlich der Liegenschaft Bleichstraße 50 in Richtung Hausnummer 50a vermeintlich als öffentliche Verkehrsfläche zu erkennen. Der Weg zeigt mit seinem Pflasterbelag historische Elemente auf. Handelt es sich hierbei um eine öffentliche Verkehrsfläche oder befindet sich der Weg in Privatbesitz? 2. Sollte es sich um eine öffentliche Fläche handeln, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob dieser Weg in Verlängerung der Brönnerstraße als Zugang für zu Fuß Gehende zur Eschenheimer Anlage nutzbar gemacht werden kann. Begründung: Mit einer durchgehenden Nutzbarmachung des Weges kann ein neuer attraktiver Zugang zu den Wallanlagen geschaffen werden. Dadurch könnten auch die Schulwegpläne optimiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2819 Aktenzeichen: 66-0
Trauerspiel Bleichstraße: Noch immer zu schnell, zu breit, kein Platz für zu Fuß Gehende, kaum Bäume
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2636 entstanden aus Vorlage: OF 583/1 vom 16.08.2022 Betreff: Trauerspiel Bleichstraße: Noch immer zu schnell, zu breit, kein Platz für zu Fuß Gehende, kaum Bäume Der Magistrat wird gebeten, die Bleichstraße endlich umgestalten zu lassen und 1. nunmehr schnellstmöglich und gegebenenfalls auch mit provisorischen Mitteln den nördlichen Gehweg im Abschnitt Petersstraße bis Krögerstraße auf eine zumutbare Breite von 1,80 Meter verbreitern zu lassen; 2. einen baulich getrennten Radweg einrichten zu lassen; 3. durch Wegnahme einer Fahrspur endlich der Raserei in diesem Wohngebiet ein Ende zu bereiten; 4. die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen in die Wege zu leiten. Begründung: Obwohl sich in diesem Bereich der Schulweg zur Liebfrauenschule, eine Kindertagesstätte, eine Jugendeinrichtung und zahllose Wohnungen befinden, hat es der Magistrat bei einer wenig beachteten Beschilderung belassen. Diese führt aber nicht zu einer wirklichen Geschwindigkeitsbeschränkung, sondern dazu, dass im Fall einer Blitzerwarnung etwas langsamer gefahren wird. Echte Abhilfe kann im Sinne der Anwohnenden sowie der Kinder und Jugendlichen nur durch die Umsetzung der vom Ortsbeirat angeregten Maßnahmen geleistet werden, die bereits seit Jahrzehnten immer wieder gefordert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2821 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1543 Aktenzeichen: 66-0
Klarheit bezüglich der Parksituation in der Jahnstraße schaffen
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.09.2022, OF 356/3 Betreff: Klarheit bezüglich der Parksituation in der Jahnstraße schaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Jahnstraße/Ecke Oeder Weg, die ggf. in Verbindung mit dem Bewohnerparkausweis 20 bzw. Tickets zulässigen Parkflächen leicht verständlich zu kennzeichnen und mit der räumlich präzisen abgegrenzten Beschilderung zu versehen. Begründung: Seit geraumer Zeit werden Kraftfahrzeuge der Bewohnerinnen und Bewohner im Besitz eines Bewohnerparkausweises 20, die auf einem Teil des Bürgersteigs in der Jahnstraße parken, abgeschleppt bzw. mit einem Strafzettel versehen. Mangels präziser Straßenbeschilderung, die die konkrete Parkweise vorschreibt, kam es wiederholt zu unbewussten Falschparken durch die Einwohner. Durch Anbringung von präzisen, leicht verständlichen Schildern soll die Parksituation an der Jahnstraße/Ecke Oeder Weg geklärt und der verständliche Unmut der ansässigen Bewohnerinnen und Bewohner gemindert werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OF 356/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 3 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 356/3 wurde zurückgezogen.
Partei: FDP
Weiter lesenSolidarität mit der Ukraine!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2523 entstanden aus Vorlage: OF 311/3 vom 24.06.2022 Betreff: Solidarität mit der Ukraine! Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten sich im Nordend anbieten, um die Solidarität der Stadt Frankfurt und des Nordends mit der Ukraine zu bekunden, beispielsweise in Form 1. der Errichtung eines temporären Sockels (ähnlich Parklets ohne bauliche Veränderung) als angemessenere Stelle zur Darstellung der Solidarität und Erinnerung, zur Anbringung von Fotos, Flaggen und Kerzen; 2. eines Transparents mit einer entsprechenden Botschaft ("Freiheit für die Ukraine") auf der gegenüberliegenden Seite des Generalkonsulats der Russischen Föderation; 3. von Lackierungen der Straßenlaternen in der Nähe des Generalkonsulats in den Nationalfarben der Ukraine (blau und gelb); 4. von Platzierung ukrainischer Nationalflaggen entlang des unteren Oeder Wegs von der Eschenheimer Anlage bis Höhe Jahnstraße. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Eigentümerinnen und Eigentümer der Gebäude neben bzw. gegenüber dem Generalkonsulat der Russischen Föderation bei den Solidaritätsbekundungen miteinbezogen werden können. Der Ortsbeirat hält für die genannten Maßnahmen den Bereich der Eschenheimer Anlage und des unteren Oeder Wegs auf Höhe des russischen Generalkonsulats für besonders geeignet. Begründung: Seit dem 24. Februar 2022 herrscht wieder Krieg in Europa, ein Krieg, der schon zahlreiche Tote verursacht hat, Menschen aus ihrer Heimat vertrieben hat und die europäischen freiheitlichen Werte bedroht, ein Angriffskrieg geführt von einem russischen Aggressor, dessen diplomatische Vertreter sich in diesem Stadtteil befinden. Der Ortsbeirat möchte deshalb ein Zeichen setzen und seine Solidarität mit den Menschen in der Ukraine zum Ausdruck bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2590 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1258 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32-0
Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2535 entstanden aus Vorlage: OF 329/3 vom 18.06.2022 Betreff: Feinstaubmessung Eckenheimer Landstraße Laut BUND ist der lokale Kraftfahrzeugverkehr der größte Verursacher von Stickoxidemissionen (NOX) in Innenstädten. Maßnahmen zur Minderung der innerstädtischen NO2-Konzentrationen müssen daher hauptsächlich beim Kraftfahrzeugverkehr ansetzen. Bei den Kraftfahrzeugen sind die Diesel-Pkw mit 67 Prozent mit Abstand die größten Verschmutzer. Nutzfahrzeuge (Lkw) erzeugen etwa ein Fünftel, Busse fünf Prozent und Mopeds zwei Prozent. Weitere Pkw (Benziner und Hybrid) verursachen vier Prozent des NO2-Ausstoßes. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat nach mehr als 15 Jahren im September 2021 neue Leitlinien zur Luftqualität veröffentlicht. Sie enthalten Empfehlungen für neue Richtwerte bei verschiedenen Schadstoffen. Vor allem die Belastungen mit Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2) müssten demnach deutlich gesenkt werden. Eine der nur vier Messstationen in Frankfurt am Main befindet sich in der Friedberger Landstraße - hier handelt es sich um eine verkehrsbezogene Messstation, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt. Hier werden selbst die Grenzwerte der EU für Feinstaubbelastung, die weit über denen der WHO liegen (siehe nächste Seite), fast überschritten, die gemessenen Werte bewegen sie sich häufig an der oberen Grenze. Aufgrund der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs hat die Verkehrsbelastung der Parallelstraßen - vor allem Eschersheimer Landstraße und Eckenheimer Landstraße - enorm zugenommen. Bei Letzterer handelt es sich auch um eine Straßenschlucht mit mittlerweile hoher Verkehrsbelastung, dichter Bebauung, wenig Begrünung und Baumbestand. Verschärft wird das Problem des zunehmenden Verkehrs noch durch die oberirdisch fahrenden Bahnen der Linie U 5, die an zwei Haltestellen auf der Eckenheimer Landstraße ("Glauburgstraße" und "Musterschule") hält und langsam die Straße hinunterfährt. Aufgrund der vielen Ampeln, aber auch der oberirdisch fahrenden U-Bahn ist die Eckenheimer Landstraße sehr stauanfällig, sodass sich in der recht engen Straße die Kraftfahrzeuge und Lkw im Durchgangsverkehr stark stauen. Die Belastung der Luft ist hier noch einmal ein besonderes Problem, weil sich direkt an der Eckenheimer Landstraße zwei Schulen sowie zwei Krabbelstuben befinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an der Eckenheimer Landstraße eine weitere Messstation für verkehrsbezogene Feinstaubmessung, die die Luftbelastung in einer Straßenschlucht mit hoher Verkehrsbelastung und dichter Bebauung ermittelt, einzurichten. Diese Erkenntnisse sollen auch in die Auswertung der Folgen der Verkehrsberuhigung des Oeder Wegs mit einfließen. Quelle: Tagesschau, 22.09.2021 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2380 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 905 Aktenzeichen: 79-3
Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2525 entstanden aus Vorlage: OF 312/3 vom 23.06.2022 Betreff: Fußgängerfreundliche Ampelschaltungen im Nordend Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungsampeln für den Fußverkehr im Nordend so zu programmieren, dass gängelnde Wartezeiten für Fußgängerinnen und Fußgänger zeitnah abgeschafft werden, wo dies möglich ist. Hierzu zählen z. B. folgende Lichtsignalanlagen: 1. Eckenheimer Landstraße rund um die U-Bahn-Stationen "Hauptfriedhof" und "Glauburgstraße"; 2. Eckenheimer Landstraße/Ecke Nordendstraße und Schwarzburgstraße; 3. Eckenheimer Landstraße rund um den Beginn des Oeder Wegs; 4. Eckenheimer Landstraße Höhe Hausnummer 13; 5. Glauburgstraße/Ecke Lenaustraße; 6. Comeniusstraße; 7. Rohrbachstraße/ Ecke Günthersburgallee und Martin-Luther-Straße. Gleichzeitig ist es für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger dringend erforderlich, die Ampelschaltung an Fußgängerüberwegen so einzurichten, dass die Grünphase (einschließlich Räumungsphase) für Fußgängerinnen und Fußgänger zumindest so lange dauert, bis die Fahrbahn in normaler Schrittgeschwindigkeit überquert werden kann. Dies ist insbesondere für Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung auf der viel befahrenen, vierspurigen Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Eschenheimer Turm und Polizeimeister-Kaspar-Straße nicht der Fall. Begründung: Im Sinne der autogerechten Stadt wurden Ampelschaltungen bisher mit Vorrang für den motorisierten Individualverkehr (MIV) programmiert. Im Sinne einer sozialökologischen Verkehrswende ist es an der Zeit, die Belange des Umweltverbundes und damit auch der Fußgängerinnen und Fußgänger stärker zu berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem Ampelschaltungen, die zu einer zeitlichen Verkürzung von Fußwegen beitragen und Fußgängerinnen und Fußgängern - insbesondere Kindern und mobilitätseingeschränkten Personen - eine sichere Überquerung von Fahrbahnen ermöglichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2612 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Keplerstraße instand setzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2527 entstanden aus Vorlage: OF 287/3 vom 19.05.2022 Betreff: Keplerstraße instand setzen Der Magistrat wird gebeten , den Zustand der Keplerstraße zwischen Humboldtstraße und Oeder Weg so wiederherzustellen, dass die Schlaglöcher nachhaltig beseitigt werden. Begründung: Die Keplerstraße ist eine enge Straße, die von zahlreichen Fahrradfahrern befahren wird. Die großen Schlaglöcher sind gefährlich für alle Zweiradfahrer, die in dieser Straße fahren wollen. Diese Straßenbeschädigungen müssen nachhaltig beseitigt werden, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2397 Antrag vom 01.06.2023, OF 537/3 Antrag vom 01.06.2023, OF 538/3 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4148 Aktenzeichen: 66 5
Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2529 entstanden aus Vorlage: OF 294/3 vom 14.05.2022 Betreff: Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße Vorgang: B 128/22 Der Magistrat wird aufgefordert, für deutlich mehr Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer in der Hebelstraße zwischen Eckenheimer Landstraße und Weberstraße zu sorgen. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob sich die Hebelstraße für die Umwandlung in eine verkehrsberuhigte Spielstraße eignet. Begründung: Die Hebelstraße ist eine der engen Straßen des Nordends, die von hohem Verkehrsaufkommen und Fahrzeugen auf der Suche nach Parkplätzen in Mitleidenschaft gezogen wird. Die I.E. Lichtigfeld-Schule in der Hebelstraße hat ein enorm hohes Einzugsgebiet und trägt so sowieso schon zu erhöhtem Autoverkehr in der Hebelstraße bei. Verschärft wird die Situation durch illegal parkende Fahrzeuge und Parksuchverkehr. Die enge Straße wird schnell unübersichtlich sowie für Schulkinder auf dem Schulweg und kleine Kinder auf dem Weg zum Spielplatz zu einer Gefahrenquelle. Da die Straße hinter der Haltestelle "Musterschule" auch von vielen Fußgängern und Fußgängerinnen genutzt wird, die mit der Stadtbahnlinie U 5 fahren, ist in der Hebelstraße besonders dringend geboten, den Fußgängerbereich stärker auszubauen und zu schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2551 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 60 11
Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Eckenheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2463 entstanden aus Vorlage: OF 363/10 vom 21.06.2022 Betreff: Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Eckenheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Eckenheimer Landstraße wie den Oeder Weg von ihrem Ende bis zur Gummersbergstraße in eine Fahrradstraße umzuwandeln. Begründung: Mit der Umwandlung des Oeder Wegs zur Fahrradstraße gibt es nun eine durchgehende sehr schnelle und komfortable Radverbindung vom Eschenheimer Tor über die Eckenheimer Landstraße bis zur Gummersbergstraße. Allerdings ist der Anschluss Richtung Norden durch die Eckenheimer Landstraße für Radfahrer trotz Tempo-30-Zone wenig attraktiv, da sie gegen die Einbahnstraße führt und die Kraftfahrer leider häufig die notwendige Rücksichtnahme missen lassen. Andererseits ist die Straße aber von Belag und Ausrichtung ohnehin schon auf eine Radstraße hin entwickelt und zudem durch die Jean-Monet-Straße in diesem Bereich als Durchgangsstraße nicht nötig. Insofern bietet es sich an, sie wie den Oeder Weg zur Fahrradstraße umzuwandeln, zumal hier nicht einmal ein störender Bus verkehrt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1307 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-2
Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2276 entstanden aus Vorlage: OF 286/3 vom 14.05.2022 Betreff: Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich gestalten Vorgang: OM 1388/17 OBR 3; ST 1046/17; OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21; B 128/22 Der Magistrat wird aufgefordert, die Planungen, wie in der Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 350, vorgesehen, unverzüglich umzusetzen und den Mittelweg fußgänger- und fahrradfreundlich zu gestalten. Begründung: Der Mittelweg als wichtige Verbindung zwischen Eckenheimer Landstraße und Oeder Weg ist eine enge Straße, in der es trotz des hohen Bedarfes keine Fahrradständer gibt, und die zudem aufgrund der Nähe zur Innenstadt vom Schleichverkehr der "Fremdparker" stark belastet ist. Die Folge ist, dass Fahrräder kaum sicher abgestellt werden können und jeder verfügbare Platz (Straßenschilder, Drängelgitter) genutzt wird, um Fahrräder abzuschließen. Der sehr enge Bürgersteig wird damit für Fußgänger noch weiter zugestellt, was zusätzlich zu den zugeparkten Kreuzungen den Mittelweg für Fußgänger und gerade auch für Kinder sehr unübersichtlich macht. Die kleine Straße muss dringend umgestaltet werden, um dem Bedarf an Fahrradparkplätzen zu entsprechen und auch der Straße als Verbindung für Fußgänger von der Eckenheimer Landstraße zum Oeder Weg gerecht zu werden. Dazu gehört die Schaffung einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger über das Plätzchen an der Sternstraße. Zudem hat durch die Umwandlung des Oeder Wegs in eine Fahrradstraße die Verkehrsbelastung nicht nur in der Eckenheimer Landstraße enorm zugenommen, sondern vor allem auch in den Nebenstraßen, durch welche alle Fahrzeuge fahren, die über den Mittelweg einen Weg in den Oeder Weg bzw. überhaupt einen Parkplatz suchen. Dadurch werden gerade so kleine enge Straßen wie der Mittelweg in Mitleidenschaft gezogen, in die Motorräder und Autos mit stark erhöhter Geschwindigkeit einbiegen und durchfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2017, OM 1388 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1046 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Bericht des Magistrats vom 21.03.2022, B 128 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2366 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 60 11
Fahrradständer an der Einmündung Sternstraße/Ecke Oberweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2277 entstanden aus Vorlage: OF 290/3 vom 16.05.2022 Betreff: Fahrradständer an der Einmündung Sternstraße/Ecke Oberweg Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Sternstraße zum Oberweg an den Ecken Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Anwohner haben diese Maßnahme angeregt. Der Einmündungsbereich ist durch parkende Autos schlecht einzusehen. Die Aufstellung von Fahrradständern würde hier Abhilfe schaffen. Im Verlauf der Sternstraße und des Oberweges fehlen ausreichende Fahrradständer auf den Privatgrundstücken. Oft werden Fahrräder unerwünscht an den Zäunen angeschlossen. Es ist daher sicher, eine rege Nutzung der Fahrradständer zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1910 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2279 entstanden aus Vorlage: OF 292/3 vom 18.05.2022 Betreff: Fahrradbügel Weberstraße/Ecke Eiserne Hand Der Magistrat wird gebeten, auf den Sperrflächen neben dem Zebrastreifen an der Weberstraße 10 bis 12/Ecke Eiserne Hand auf beiden Straßenseiten Fahrradbügel aufzustellen. Sollten aus Platzgründen keine Fahrradbügel möglich sein (die Sperrflächen sind recht schmal), dann sollen andere Maßnahmen getroffen werden, um die Sperrflächen frei zu halten (Beispiel: Pflanzkübel). Begründung: Natürlich ist es nicht erlaubt, auf Sperrflächen zu parken. Das kommt aber trotzdem immer wieder vor. Insbesondere für Kinder ist die Straße an der Stelle schwer einsehbar. Dabei ist mit Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern zu rechnen. Der freie Blick nur in die Kreuzung hinein reicht nicht. Durch Fahrradbügel soll verhindert werden, dass Fahrzeuge auf diesen Sperrflächen parken und die Sicht für Fußgängerinnen und Fußgänger auf die Straße versperren, die über den Zebrastreifen gehen wollen. Zudem wird so besser gewährleistet, dass heranfahrende Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer die Fußgängerinnen und Fußgänger (insbesondere Kinder), die die Straße überqueren wollen, rechtzeitig sehen. Des Weiteren wird so dem Bedarf nach weiteren Fahrradbügeln an dieser Ecke (viele Fahrräder parken dort nämlich "irgendwie") Rechnung getragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2167 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 889 Aktenzeichen: 66-2
Anwohnerparken am Dornbusch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2114 entstanden aus Vorlage: OF 217/9 vom 08.03.2022 Betreff: Anwohnerparken am Dornbusch Im Stadtteil Dornbusch zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring herrscht ein hoher Parkdruck. Dieser wird u. a. durch zahlreiche Pendler verursacht, die zu ihrer Arbeitsstätte am Hessischen Rundfunk oder dem Polizeipräsidium fahren. Um die Verkehrssituation für Radfahrende sicherer zu machen, sind zudem Parkplätze am Marbachweg entfallen. Der Magistrat wird daher gebeten, in dem zum Ortsbezirk 9 gehörenden Bereich zwischen Eschersheimer Landstraße, Marbachweg, Eckenheimer Landstraße und Alleenring eine Anwohnerparkzone einzurichten sowie den Parkraum - auch an der Bertramswiese - zu bewirtschaften. Die sukzessive Ausweitung von Anwohnerparkzonen soll in diesem Gebiet zeitnah vorgezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1719 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der Musterschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2109 entstanden aus Vorlage: OF 253/3 vom 14.03.2022 Betreff: Sicherheit für Fußgänger im Bereich Oberweg vor der Musterschule Die Situation im Bereich der Haltestelle der U 5 an der Musterschule ist nach wie vor sehr unbefriedigend. Aufgrund des extrem hohen Anteils an mit dem Fahrrad zur Schule kommenden Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften ist die Querung der Eckenheimer Landstraße von der Rappstraße in den Oberweg gefährlich, insbesondere zu Schulbeginn. Gleichzeitig ist die Situation der mit der Bahn ankommenden Personen im Bereich der Einmündung des Oberweges trotz Aufsicht durch Lehrkräfte vor Schulbeginn absolut unbefriedigend. Hier begegnen sich die verschiedenen Nutzergruppen auf engstem Raum und insbesondere Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer noch in sehr hohem Tempo. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. im Bereich der Einmündung des Oberweges in die Eckenheimer Landstraße den bis zur Umgestaltung vorhandenen Zebrastreifen wieder einzurichten; 2. die beiden Fahrradständer vor dem Café im Oberweg östlich neben dem Laternenmast auf die westliche Seite im Anschluss an die bestehenden Fahrradständer zu verlegen, dadurch wird die Fläche für die zu Fuß Gehenden vergrößert; 3. auf der südlichen Seite des Oberweges durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass Fahrzeuge direkt bis an den Fußweg auf der Eckenheimer Landstraße parken können, z. B. durch eine Sperrfläche. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass die Bahnen im dafür vorgesehenen Bereich der Haltestelle halten und so die Einfahrt von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern in den Oberweg erleichtert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 1984 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4926 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Sommergarten für das Cafè Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2113 entstanden aus Vorlage: OF 280/3 vom 04.05.2022 Betreff: Sommergarten für das Cafè Franconofurd in der Eckenheimer Landstraße 70 Der Magistrat wird gebeten, auf den zwei Anwohnerparkplätzen vor der Eckenheimer Landstraße 70 einen Sommergarten für das Cafè Franconofurd zu genehmigen. Begründung: Das Cafè Franconofurd ist eine Neugründung an dieser Stelle, das nach wie vor um den wirtschaftlichen Erfolg kämpft. Es ist Nachfolger eines vorherigen dortigen Cafès, das im Stadtteil etabliert war, was das Cafè Franconofurd nun auch anstrebt. Um einen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen, reicht eine schmale Tischreihe an der Hauswand als Sommergarten nicht aus. Deren Verbreiterung ist nicht möglich, ohne die Fußgänger zu behindern. Die Tatsache, dass es sich bei dem gewünschten Sommergarten um zwei Anwohnerparkplätze handelt, hat auch in anderen Fällen im Stadtteil keine grundsätzlichen Probleme für die Genehmigung bereitet, zumal die Einführung des Parkraum-Management-Systems ansteht. Insofern sollte hier der Gleichbehandlungsgrundsatz gelten. Gerade angesichts von Corona und der Tatsache, dass es sich um eine Neugründung handelt, die immer zu begrüßen ist, sollten dem Cafè Franconofurd keine Steine in den Weg gelegt werden und eine ausreichende Sommergartenfläche in Form der zwei Anwohnerparkplätze zur Verfügung gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2141 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 5
Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2022, OF 271/3 Betreff: Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße Höhe Querstraße einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts auf Höhe der Querstraße eine Linksabbiegespur eingerichtet werden kann. Begründung: Das Parkhaus in der Querstraße stellt nach dem Wegfall zahlreicher Parkplatzflächen entlang des Oeder Wegs die einzige Möglichkeit dar, mit dem Auto in die Nähe des Oeder Wegs zu gelangen. Zwar wurde die Einbahnstraßenregelung in der Querstraße zugunsten einer besseren Erreichbarkeit des Parkhauses von der Eschersheimer Landstraße aufgehoben, doch wer von Norden oder außerhalb kommt, muss nun, nach Errichtung der Diagonalsperre im Norden des Oeder Wegs, große Umwege in Kauf nehmen, um das Parkhaus überhaupt erreichen zu können. Wer von außerhalb kommt, muss entweder die Friedberger oder die Eckenheimer Landstraße bis zum Ende und dann über den Anlagenring fahren oder die gesamte Eschersheimer Landstraße bis zum Eschenheimer Turm nutzen, um über Bleichstraße und Petersstraße großzügig zu wenden. Auch ein Einbiegen in eine nördlich der Querstraße parallel verlaufende Straße - etwa die Holzhausenstraße - ist von Norden kommend nicht möglich, da Linksabbiegen nirgends vorgesehen ist. Diese Situation hat für den Oeder Weg entweder zur Folge, dass den Geschäften auf dem Oeder Weg Kunden verloren gehen, die auf eine Anfahrt mit dem Auto angewiesen sind, oder dass dieser Verkehr das Verkehrsaufkommen im Anlagenring sowie in der Eckenheimer Landstraße und den Straßen zwischen Oeder Weg und Eckenheimer Landstraße erhöht. Eine Linksabbiegespur auf der Eschersheimer Landstraße würde Autofahrenden einen schnellen Zugang zu den Geschäften im Oeder Weg gewähren und Ausweichverkehr sowie unnötigen Schadstoffausstoß durch großräumige Umfahrungen vermeiden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 271/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme)
Partei: FDP
Weiter lesenKeine Verkehrsverlagerung in die Nachbarstraßen: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden!
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2022, OF 264/3 Betreff: Keine Verkehrsverlagerung in die Nachbarstraßen: Fahrradfreundlicher Oeder Weg soll ein Gewinn für alle werden! Der Ortsbeirat 3 - Nordend möge beschließen, der Magistrat wird gebeten bei der Planung zur Umgestaltung des Oeder Wegs in eine Fahrradfreundliche Nebenstraße: - Auf die Sperrung des Oeder Wegs aus Richtung Norden zunächst zu verzichten. Weitere Sperrungen sollen erst in einem weiteren Schritt geprüft werden, wenn die weiteren Umgestaltungsmaßnahmen umgesetzt wurden und zu keiner spürbaren Verlangsamung des Verkehrs geführt haben. - Bei der Umgestaltung von Parkflächen sollen nur die Flächen freigeräumt werden, die künftig auch von Gastronomen oder Einzelhändlern genutzt werden. Begründung: Die Sperrung am südlichen Ende am Eschenheimer Tor hat bereits zu massiven Verkehrsverlagerungen in die Finkenhofstraße geführt, einer kleinen Seitenstraße. Die Verdrängung ist in noch stärkerem Ausmaß im Rahmen der geplanten Diagonalsperre am nördlichen Ende, an der Holzhausenstraße zu erwarten. Hier wird der Verkehr zusätzlich in west-östlicher Richtung und umgekehrt gekappt. Dies wird zu Auswirkungen im gesamten Bereich westlich und östlich der Eckenheimer Landstraße und auf der Eckenheimer Landstraße führen. Deshalb schlägt das Gremium diesen Kompromiss vor um den Befürchtungen von ausbleibenden Kunden und der Zunahme des Parksuchverkehrs in den angrenzenden Straßen Rechnung zu tragen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2022, M 36 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. Der Vorlage M 36 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 264/3 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 265/3 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenUmwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2022, OM 1943 entstanden aus Vorlage: OF 218/3 vom 26.01.2022 Betreff: Umwandlung von Schräg- in Längsparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen Hausnummer 144 bis Ecke Händelstraße Der Magistrat wird gebeten, die Schrägparkplätze auf der Eckenheimer Landstraße zwischen der Hausnummer 144 und der Händelstraße in Längsparkplätze umzuwandeln. Begründung: Die genannte Strecke ist die schmalste Stelle der Eckenheimer Landstraße unterhalb des Alleenrings. Auf engstem Raum drängen sich Fahrbahn, Fahrradweg, Schrägparkplätze und Gehweg nebeneinander. Die schräg parkenden Autos (insbesondere längere Autos oder Lieferwagen) laufen Gefahr, entweder ihr Heck in den Fahrradweg hineinragen zu lassen, oder den Gehweg so weit zu verschmälern, dass es ein Problem für Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen und Rollator wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2022, ST 1982 Antrag vom 07.03.2025, OF 850/3 Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6767 Aktenzeichen: 32 1
Gedenktafel an der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2022, OF 277/10 Betreff: Gedenktafel an der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof Frankfurt am Main Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der bereits vorhandenen Gedenktafel an der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof eine weitere und gut sichtbare Gedenktafel mit QR-Code aufgestellt werden kann. Form und Inhalt der Gedenktafel mit Bildern und Text (z.B. über die zerstörte Haupt- und die Börneplatz-Synagoge) sollen dann ggfls. in Absprache zwischen der Stadt Frankfurt, Jüdischer Gemeinde Frankfurt und Historischer-Archäologischen Gesellschaft abgestimmt werden. Begründung: An der Friedhofsmauer am Hauptfriedhof (gegenüber Höhe Eckenheimer Landstraße 285) ist eine Gedenktafel "Diese Mauer wurde 1939 aus Steinen der am 09. November 1939 zerstörten Frankfurter Synagogen erbaut" angebracht worden. Die Friedhofmauer wurde 1939 auf Beschluss des Frankfurter Magistrats errichtet und ersetzte damals einen vorhandenen Stacheldrahtzaun. Da diese relativ kleine Gedenktafel (ca. 40 cm bis 50 cm groß) aus Bundsandstein, die in der vorhandenen 165 Meter langen Mauer (ebenfalls auf Bundsandstein) zwischen Totenhalle und Wirtschaftsweg eingebaut wurde, kaum sichtbar und wahrnehmbar ist, halten wir die die Aufstellung einer weiteren gut sichtbaren Gedenktafel mit QR-Code für dringend gebeten und erforderlich, insbesondere auch um den Opfern des nationalsozialistischen Terrors in Frankfurt am Main zu gedenken. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 10 am 22.03.2022, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 277/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 277/10 wurde zurückgezogen.
Partei: AfD
Weiter lesenStudie zum Bedarf von Fahrradgaragen
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2022, OF 283/3 Betreff: Studie zum Bedarf von Fahrradgaragen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine Studie zu Fahrradgaragen in Auftrag zu geben. Mögliche Institute zur wissenschaftlichen Durchführung einer derartigen Studie sind die Fachgruppe Neue Mobilität der UAS (University of Applied Sciences) oder die Arbeitsgruppe Mobilitätsforschung am Institut für Humangeographie der Goethe-Universität. Untersucht werden sollen folgende Punkte: - Bedarf an Fahrradgaragen - Vor- und Nachteile bezüglich unterschiedlicher Verwahrung von Fahrrädern - Aufstellungsorte - Aussehen und Gestaltung der Fahrradgaragen - Nutzer- und Vergabekonzepte - mögliche Pilotierung eines erarbeiteten Konzepts Begründung: Im Nordend wurde in der Hebelstraße eine erste Anlage als Fahrradgarage aufgestellt. Diese Anlage wurde einer interessierten Hausgemeinschaft gegen Gebühren überlassen. Den Ortsbeirat erreichen eine Vielzahl von weiteren Anfragen. Die sichere, gegen Diebstahl und Vandalismus geschützte Einstellung von Fahrrädern, scheint attraktiv zu sein. Bewohnerinnen und Bewohner sind zu Finanzierungen und Mietzahlungen bereit. Selbstverständlich wird es weiterhin öffentliche und frei nutzbare Fahrradbügel geben. Fahrradgaragen greifen allerdings in den öffentlichen Raum ein. Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Hamburg) scheint es hierzu noch wenige Erfahrungen zu geben. Fahrradgaragen sollen sich idealerweise gut in den öffentlichen Raum einfügen. Ist es nötig viele kleine Anlagen dezentral aufzustellen, oder können es größere Anlagen an zentralen Punkten im Stadtteil sein? Fahrradgaragen treten dabei sicher in Konkurrenz zum PKW-Stellraum in den Straßen. Fußgängerbereiche sollen nicht belegt werden. Ein wesentlicher Punkt der Untersuchungen soll herausarbeiten, wie eine Vergabe der Fahrradstellplätze erfolgen kann. Aspekte hierbei sind Fragestellungen, wie die zur Privatisierung des öffentlichen Raums, aber auch die Berücksichtigung von einzelnen Interessierten versus Bewerbungen ganzer Hausgemeinschaften. Die Forschungsergebnisse sollen in einem zweiten Schritt direkt anschließend umgesetzt werden und im Rahmen der Erstellung einer weiteren Pilotanlage evaluiert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 283/3 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKlimabewusste Umgestaltung des Humboldtplätzchens und Bezug zur Stellungnahme ST 350
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1751 entstanden aus Vorlage: OF 180/3 vom 29.12.2021 Betreff: Klimabewusste Umgestaltung des Humboldtplätzchens und Bezug zur Stellungnahme ST 350 Vorgang: OM 6668/20 OBR 3; ST 350/21 Der Magistrat wird gebeten, einen Entwurf zur Umgestaltung des Humboldtplätzchens, zwischen Humboldtstraße und Mittelweg, vorzulegen, der eine klimabewusste Nutzung und eine Neuordnung des Platzes vorsieht. Neben einer umfangreicheren Begrünung des Platzes sollen die Aufenthaltsqualität und die Querungsmöglichkeiten verbessert werden. Weiterhin soll der Magistrat die Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner bei der Planung berücksichtigen. Der Entwurf soll mit den Plänen zur fußgänger- und fahrradfreundlichen Umgestaltung des Mittelwegs (siehe Anregung vom 24.09.2020, OM 6668, und Stellungnahme vom 12.02.2021, ST 350) vereinbart werden. Dazu wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat 3 zu informieren, wann der Aufstellungsbeschluss gemäß Stellungnahme ST 350 umgesetzt wird. Die Umsetzung des Aufstellungsbeschlusses gemäß Stellungnahme ST 350 soll unabhängig von dieser Anregung und möglichst zeitnah erfolgen. Begründung: Das sogenannte Humboldtplätzchen ist die Fläche, bei der die Humboldtstraße auf den Mittelweg trifft. Aktuell sind unterschiedliche Nutzungsformen dort untergebracht, in unterschiedlicher Qualität. Die Nutzungsformen sollen grundsätzlich erhalten bleiben, aber klimaangepasster und nutzerfreundlicher gestaltet werden. Die vorhandene Bepflanzung mit Bäumen zeigt sich in einem schlechten Zustand. Maßnahmen zu einer Aufwertung des Standortes im Sinne des Grüns wären hier zu prüfen, wie beispielsweise einer zusätzlichen Entsiegelung. Dies würde eine zusätzliche Aufnahme von Niederschlagswasser ermöglichen. Auch eine Erweiterung der Bepflanzung, über die vorhandenen Bäume hinaus, wäre wünschenswert. Ein Ersatz der schlecht anwachsenden Bäume ist zu prüfen. Insbesondere bietet sich eine Begrenzung des Platzes durch Hecken an, statt der bisherigen einfassenden Parkplatzflächen für Pkw und Motorräder. Die Nutzung als Parkfläche geschieht zum Teil ordnungsgemäß über die ausgewiesenen Pkw- und Motorradparkplätze, zum Teil aber auch widerrechtlich durch parkende Zweiräder (motorisiert wie unmotorisiert). Hier wäre eine Umgestaltung hinsichtlich der Mobilitätsnachfrage vor Ort denkbar. Anstatt der Pkw-Parkflächen könnten Abstellflächen für motorisierte Zweiräder sowie Fahrräder geschaffen werden. Da für diese Nutzungsform weniger Fläche notwendig ist, stünden dem Platz mehr Fläche für andere Nutzungsarten zur Verfügung, zum Beispiel eine Abgrenzung des Platzes zu den Parkplatzflächen durch eine Hecke. Eine Nutzung als Begegnungsfläche besteht durch die bereits heute vorhandenen Bänke. Dieses Angebot könnte erweitert werden, zum Beispiel durch Urban Gardening Hochbeete auf entsiegeltem Grund. Eine Querung des Platzes über den Mittelweg ist in direkter Form nicht gegeben. Zu Fuß Gehende und Radfahrende müssen sich in einer Schleife über den Platz bewegen. Der vorhandene Radweg entlang der Humboldtstraße in westlicher Randlage des Platzes führt gelegentlich zu Konflikten zwischen den Radfahrenden und spielenden Kindern oder querenden Fußgängern. Hier könnte eine bessere Abgrenzung des Radfahrstreifens oder Markierungen bzw. Schilder mit der Aufforderung zum langsam Fahren eingeplant werden. Bei der Umgestaltung sollen die Bedürfnisse und Ideen der Anwohnerinnen und Anwohner aufgenommen und berücksichtigt werden. Diese sollen von einer verbesserten Aufenthaltsqualität auf dem Humboldtplätzchen profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.09.2020, OM 6668 Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 350 Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1261 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2751 Antrag vom 04.03.2023, OF 502/3 Aktenzeichen: 66 0
Ersatz für Carsharing-Stellplätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1755 entstanden aus Vorlage: OF 203/3 vom 02.02.2022 Betreff: Ersatz für Carsharing-Stellplätze Vorgang: V 1931/21 OBR 3; ST 1256/21 Der Magistrat wird aufgefordert, konkret zu benennen, wo die durch Baumaßnahmen bereits weggefallenen bzw. in Zukunft wegfallenden Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ersetzt werden, z. B. in der Eisernen Hand (siehe Vorlage V 1931 ) oder ggf. zukünftig bei Abriss auf dem Gelände der Total-Tankstelle. Begründung: Im Nordend werden im Moment Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge ersatzlos gestrichen (wie z. B. in der Eisernen Hand, siehe Vorlage V 1931). Auch auf dem Gelände der Total-Tankstelle auf der Adickesallee/Ecke Eckenheimer Landstraße gibt es derzeit noch Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, insbesondere auch für Transporter. Sollten diese Stellplätze im Zuge des geplanten Rückbaus der Total-Tankstelle auch noch wegfallen, wird mangelndes Angebot und weite Wege Autofahrerinnen und Autofahrer vom Umstieg auf Carsharing abhalten. In Vierteln wie dem Nordend wäre stattdessen ein Ausbau von Stellplätzen nötig, um den Umstieg auf alternative Mobilität zu erleichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2021, V 1931 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1256 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1489 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 63 0
Neue Parkregelung im Marbachweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2022, OF 193/9 Betreff: Neue Parkregelung im Marbachweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Im letzten Quartal 2021 wurden der südliche Fahrradweg und der Parkstreifen zwischen der Kreuzung am Dornbusch und der Bertramstraße neu asphaltiert, dabei wurde das trennende Tiefbord zwischen Parkstreifen und Fahrradweg ausgebaut und nicht wieder eingefügt, es war vorgesehen diese weggefallene Trennung durch einen weißen Strich abzumarkieren. Wie dem Ortsbeirat nach fast 2 Monaten nun offiziell mitgeteilt wurde, werden fast 20 Parkplätze wegfallen, da es keinen ausreichenden Sicherheitsabstand mehr zwischen dem Fahrradweg und den parkenden Autos gibt. Offenbar bekommen die Anwohner, die hier seit Jahrzehnten legal hier parkten, nun unangekündigt Strafzettel. Der Ortsbeirat fragt nun den Magistrat: 1. Auf welcher Rechtsgrundlage konnte die jahrzehntelange legale Praxis des Parkens zwischen Fahrbahn und Fahrradstreifen durch einen simplen Verwaltungsakt verboten werden? 2. Was bedeutet dies für den restlichen Abschnitt zwischen Bertramstraße und Eckenheimer Landstraße? Ist auch hier beabsichtigt aus dem gleichen Grunde die existierenden Parkplätze zu beseitigen? 3. Warum wurde der Ortsbeirat und damit die Bürger erst jetzt vom Dezernat offiziell darüber informiert und nicht vorher einbezogen. 4. Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat den Anwohnern bei der Parkplatzsuche unterstützend zur Seite zu stehen, da diese nicht auf private Garagen ausweichen können, da die Mehrfamilienhäuser meistens aus den dreißiger Jahren stammen, also nicht über solche verfügen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9 am 24.03.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9 am 05.05.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Parteien: CDU, FDP
Weiter lesenBarrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1472 entstanden aus Vorlage: OF 158/3 vom 11.11.2021 Betreff: Barrierefreiheit auf dem neu gestalteten Oeder Weg Die Umgestaltung des Oeder Wegs sollte auch für zu Fuß Gehende und insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Personen ein Gewinn sein. Leider sind die bisherigen Maßnahmen nicht dazu genutzt worden, auch hier Verbesserungen zu erzielen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, - bei allen künftigen Straßenumgestaltungsmaßnahmen im Nordend die Frankfurter Behindertenarbeitsgemeinschaft und den Behindertenbeauftragten von Beginn der Planung an zu beteiligen; - Umgestaltungsmaßnahmen am Arbeitsplan Barrierefreiheit auszurichten. Folgende Nachbesserungen sollten kurzfristig auf dem Oeder Weg umgesetzt werden: 1. Kreuzung Stalburgstraße/Lersnerstraße: Bordsteinabsenkungen und Doppelquerungen; 2. Kreuzung Adlerflychtstraße/Sömmerringstraße: Alle vier Übergänge müssen gemäß Arbeitsplan Barrierefreiheit nachgerüstet werden, der derzeitige Zustand ist gefährlich; 3. Hermannstraße: Poller im Weg, keine Bodenindikatoren, keine Kreuzungsmöglichkeit über den Oeder Weg; 4. Einmündung Oberweg: keine Doppelquerung, Poller innerhalb des Zebrastreifens; 5. Einmündung Finkenhofstraße: Straßenschild mitten im Übergangsbereich muss versetzt werden, Querungsmöglichkeit im Rahmen der Platzneugestaltung einplanen; 6. Bushalt Bornwiesenweg: Poller im Bereich des Zebrastreifens, Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren; 7. Einmündung Bornwiesenweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 8. Einmündung Mittelweg: Poller im Weg, Verbesserung der Querungsmöglichkeit; 9. Oeder Weg unterhalb Mittelweg: E-Ladesäule mit zwei Stellplätzen - sehr schmal, keine Behindertenparkplätze, macht Ladevorgang unmöglich; 10. Kreuzung Jahnstraße/Querstraße: Übergänge gemäß Arbeitsplan Barriere freiheit gestalten, unterhalb dieser Kreuzung gibt es eine Fußgängerampel mit Mittelinsel ohne jegliche Bodenindikatoren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1111 Aktenzeichen: 66 0
Baustelle Eckenheimer Landstraße 24
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1477 entstanden aus Vorlage: OF 188/3 vom 20.12.2021 Betreff: Baustelle Eckenheimer Landstraße 24 Der Magistrat wird aufgefordert, den Sachstand zum Bauvorhaben Eckenheimer Landstraße 24 zu prüfen und darüber im Detail zu berichten. Dabei sollen vor allem folgende Fragen Berücksichtigung finden: 1. In der Eckenheimer Landstraße 24 ist seit geraumer Zeit keine Bautätigkeit mehr zu beobachten. Was sind die Gründe, gibt es einen Baustopp und bis wann wird dieser Zustand dauern? 2. Wann wird vor allem auch das kleine Plätzchen seitlich des Hauses von Baugegenständen freigeräumt? Es ist im Moment mit Baumaterialien zugestellt, Gehweg und Fahrradweg sind seit Monaten gesperrt. Wann ist mit einem Rückbau der Absperrung zu rechnen? 3. Am Haus wurden die Gründerzeitverzierungen um die Fenster abgeschlagen. Wie konnte das genehmigt werden und mit welcher Begründung? Begründung: Es ist in einem Stadtteil, in dem es kaum Platz gibt, nicht nachvollziehbar, dass für ein Bauvorhaben vier Wohnungen so lange leer stehen und ein Platz einschließlich Fahrrad- und Gehweg auf unbestimmte Zeit gesperrt wird. Im Nordend gilt außerdem eine Erhaltungssatzung, die verbietet, willkürlich historische Verzierungen von Gründerzeithäusern zu zerstören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1073 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5043 Aktenzeichen: 63 1
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